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AUSZAHLUNGSVERFAHREN Sächsische Aufbaubank -Förderbank- Abteilung Infrastruktur und Städtebau.

Date post: 05-Apr-2015
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AUSZAHLUNGSVERFAHREN Sächsische Aufbaubank -Förderbank- Abteilung Infrastruktur und Städtebau
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Page 1: AUSZAHLUNGSVERFAHREN Sächsische Aufbaubank -Förderbank- Abteilung Infrastruktur und Städtebau.

AUSZAHLUNGSVERFAHREN

Sächsische Aufbaubank -Förderbank-Abteilung Infrastruktur und Städtebau

Page 2: AUSZAHLUNGSVERFAHREN Sächsische Aufbaubank -Förderbank- Abteilung Infrastruktur und Städtebau.

Inhalt

Auszahlungsverfahren

2. Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen

3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss4. Schlussbemerkungen

1. Einleitung / Auszahlungsplanung

Page 3: AUSZAHLUNGSVERFAHREN Sächsische Aufbaubank -Förderbank- Abteilung Infrastruktur und Städtebau.

Verfahren

Auszahlungsverfahren1. Einleitung

Der Lead-Partner beantragt die Auszahlung der Fördermittel bei der SAB - für das laufende Haushaltsjahr bis spätestens zum 30. November des Jahres.

Den letzten Auszahlungsantrag hat der Lead-Partner spätestens 6 Monate nach Projektabschluss bei der SAB einzureichen.

Die Beantragung der Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach der Auszahlungsplanung (gemäß Zuwendungsvertrag, § 9 Mitteilungspflichten), in der Regel viermal jährlich.

Die Auszahlung erfolgt im Erstattungsprinzip gegenüber dem Lead-Partner.

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Anmerkungen Die Grundlage der Auszahlungsplanung bilden die Fördermittel für die einzelnen

Jahre im Zuwendungsvertrag, § 3, Punkt 5.

Auszahlungsverfahren1. Jährliche Auszahlungsplanung des LP

Wenn der LP bei der Planung feststellt, dass zeitliche Verzögerungen zu einer Änderung führen, ist ein Änderungsantrag an das GTS zu richten.

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Auszahlungsverfahren1. Jährliche Auszahlungsplanung des LP

Beispiel: Einreichung vollst. Beleglisten aller KP bei den jew. Art.-16-Prüfern in 02/2013 für den

Abrechnungszeitraum bis 31.01.2013 Ergebnis der Artikel-16-Prüfung innerhalb von 3 Monaten ca. 04/2013 Einreichung Auszahlungsantrag 05/2013 Auszahlung der Fördermittel nach Prüfung 05/2013

02050811

16.000,0016.000,0016.000,0018.459,7366.459,73

24.500,0024.500,0024.550,1973.550,19

02050811

19.000,0019.000,0019.000,0019.007,0076.007,00

24.400,0024.400,0024.410,5073.210,50

Page 6: AUSZAHLUNGSVERFAHREN Sächsische Aufbaubank -Förderbank- Abteilung Infrastruktur und Städtebau.

Auszahlungsverfahren2. Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen

Page 7: AUSZAHLUNGSVERFAHREN Sächsische Aufbaubank -Förderbank- Abteilung Infrastruktur und Städtebau.

Auszahlungsverfahren2. Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen

Zwischengeschaltete Stelle

der Bescheinigungsbehörde

Stelle der Prüfung der

Auszahlungsvoraussetzungen

Zwischengeschaltete Stelle

der Bescheinigungsbehörde

• Prüfung des beantragten und verfügbaren Auszahlungsbetrages

• Planung des Mittelabflusses

• formale und inhaltliche Prüfung der vorgelegten Auszahlungsunterlagen

• Schreiben: Ergebnis der Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen

• Auszahlung der EU-Mittel und der sächsischen Kofinanzierung

(Landesmittel)• Schreiben: Auszahlungs-Avis

Bestätigung des Buchungsbetrages für staatliche Kooperationspartner

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Auszahlungsverfahren2. Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen

Schreiben:Ergebnis der Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen

Formale und inhaltliche Prüfung der eingegangenen Auszahlungsunterlagen

• Prüfung und Beurteilung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität in Bezug auf die im Zuwendungsvertrag festgelegten Förderbedingungen,

• Überprüfung, dass die Ausgaben aller am Projekt beteiligten Partner durch einen Artikel-16-Prüfer bestätigt wurden,

• Votum zu den Auszahlungshöhen,

• Überwachen der Auszahlungsauflagen sowie

• abschließende Projektprüfung (ob der im Zuwendungsvertrag festgelegte Zweck erreicht, das Projekt entsprechend umgesetzt sowie das geltende Recht eingehalten wurde).

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Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

Page 10: AUSZAHLUNGSVERFAHREN Sächsische Aufbaubank -Förderbank- Abteilung Infrastruktur und Städtebau.

Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

1. Ergebnisse der Artikel-16-Prüfungen der Kooperationspartner

2. Zweisprachiger, gemeinsamer Projektfortschrittsbericht

3. Auszahlungsantrag

4. Zusammengefasste Belegliste bei Abschlussbericht

Unterlagen des Lead-Partners zur Beantragung der Auszahlung:

an die Zwischengeschaltete Stelle der Bescheinigungsbehörde

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Zu 1.) Ergebnisse der Artikel-16-Prüfungen der Kooperationspartner

Die zweisprachigen Protokolle der nationalen Artikel-16-Prüfer und die dazu gehörenden geprüften Beleglisten sind als Kopien vorzulegen.

Die einzelnen geprüften Beleglisten sind als Kopie sowie in elektronischer ([email protected]) Form einzureichen.

Kopien der genannten Unterlagen sind vom Lead-Partner durch Stempel und Unterschrift eines Vertretungsberechtigten zu beglaubigen

Æ Nicht einzureichen: die durch die zuständigen Artikel-16-Prüfer geprüften Projektfortschrittsberichte der einzelnen Kooperationspartner

Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

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Zu 2.) Zweisprachiger, gemeinsamer Projektfortschrittsbericht

Projektfortschrittsbericht als Kurz-/Abschlussbericht zur Auszahlung Das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite:

www.ziel3-cil3.eu/Formulare auszufüllen sind:

Pkt. 1 - Angaben zum ProjektPkt. 2 - Angaben zum BerichterstatterPkt. 3 - Bezeichnung des BerichtesPkt. 4 - Ist-Stand der quantitativen ProjektergebnissePkt. 5 - PublizitätsmaßnahmenPkt. 6 - Bericht über die durchgeführten Maßnahmen Pkt. 7 - Angaben zum grenzübergreifenden ProjektverlaufPkt. 8 - Auftragsvergabe an Dritte*Pkt. 9 - FinanzierungPkt. 10 - Erklärung des Berichterstatters

* nur für die Artikel-16-Prüfung auszufüllen

Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

immer LP

Auswahl im Punkt 3.2

Lt. Projektantrag

nur für die Artikel-16-Prüfung auszufüllen

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Zu beachten ist: Angabe der Aktivitäten aller Kooperationspartner im Berichtszeitraum

Der Lead-Partner hat mit seinen, am Projekt beteiligten Partnern verbindliche und einheitliche Abrechnungszeiträume zu vereinbaren. Die einzelnen Abrechnungs-zeiträume auf der Projektebene müssen aneinander anschließen. Die zuständigen Artikel-16-Prüfer sind über die vereinbarten Abrechnungszeiträume zu informieren.

Im Pkt. 5.1 und 6 sind die Aktivitäten (Publizitätsmaßnahmen/ Arbeitspakete) in aufsteigender Reihenfolge anzugeben. Zudem ist zu kennzeichnen, von wem die jeweilige Aktivität durchgeführt wurde (beginnend mit "LP:..." bzw. "PP1:..." bzw. "LP, PP1:..."). Ebenso sind Abweichungen von der Planung gem. Projektantrag (z.B. geplante aber nicht durchgeführte Arbeitspakete mit Gründen und voraussichtlichem Zeitraum der Verzögerungen) anzugeben.

Hinweise zum Abschlussbericht (spätestens 6 Monate nach Projektende einzureichen): siehe www.ziel3-cil3.eu/de/formulare/projektumsetzung

Der Bericht ist dem zuständigen Artikel-16-Prüfer auf der tschechischen Seite zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

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21.258,976

8.500,197

1.250,528

graue Felder werden automatisch ermittelt

EU-Mittel und Landesmittel werden nicht aufgerundet

Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

zuschussfähige Ausgaben seit Projektbeginn

mal Fördersatz der EU-Mittel lt. Zuwendungsvertrag

2.501,07

1.000,00

Page 15: AUSZAHLUNGSVERFAHREN Sächsische Aufbaubank -Förderbank- Abteilung Infrastruktur und Städtebau.

graue Felder werden automatisch ermittelt

60,00

1.000,00

25.070,56

10.500,19

Mittel zur Finanzierung der Differenz zwischen den zuschussfähigen und Gesamtausgaben

i. d. R. Finanzierung der Ausgaben, die durch die Artikel-16-Prüfer als nicht zuschussfähig anerkannt werden.

Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

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Aufteilung des Auszahlungsbetrages auf die Kooperationspartner

Zu 3.) AuszahlungsantragFolgende Angaben sind erforderlich:

Name des Lead-Partners

bewilligter Fördersatz gemäß Zuwendungsvertrag

mal durch die Artikel-16-Prüfer anerkannte zuschussfähige

Ausgaben minus bereits ausgezahlter Betrag

Name des Projektpartners 1

7.650,00

8.500,19

Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

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Folgende Angaben sind erforderlich:

Höhe des gesamten Auszahlungs-betrages einschließlich Kofinanzierung CZ

16.150,19

1. Auszahlung SN-CZ/1. platba z SN-CZ

Bankverbindung Lead-Partner in Sachsen

Bankverbindung Lead-Partner in Tschechien

Auszahlungsantrag

Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

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bei Lead Partner in ČR:

Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

Ermächtigung der SAB durch den Lead Partner gemäß § 8 Zuwendungsvertrag:

Im Zuwendungsvertrag § 8 ermächtigt der tschechische Lead Partner die SAB zur Auszahlung der nationalen öffentlichen Mittel des Freistaates Sachsen direkt an seine deutschen Projektpartner. Für diesen Fall gilt Punkt 4.2. im Auszahlungsantrag:

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Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

SAB

A MMR

Projektpartner SN Projektpartner CZ

NationaleöffentlicheKofinanzierung SN

EFRE SN und CZ Nationale öffentliche Kofinanzierung CZ

Lead Partner CZ

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bei staatlichen Kooperationspartnern in SN:

Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

Staatliche Einrichtungen erhalten vom SMWA entsprechende Bewirtschaftungsbefugnisse für einen Haushaltstitel.

Im Zuwendungsvertrag § 8 verzichtet der Lead Partner auf die Auszahlung der Mittel seiner staatlichen Projektpartner.

Für diesen Fall gilt Punkt 4.3. im Auszahlungsantrag:

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Jede Dienststelle, die als Lead-Partner fungiert, hat für die Vereinnahmung der an die Projektpartner weiterzuleitenden Mittel

eine entsprechende Verwahrbuchungsstelle unter der Anordnungsstellennummer der Dienststelle bei der Hauptkasse

des Freistaates Sachsen einzurichten. Auf dieser Verwahrbuchungsstelle dürfen nur die Mittel, die die SAB an den Lead

Partner zur Weiterleitung an die Projektpartner auszahlt, vereinnahmt werden. Die Verwahrbuchungsstelle ist der SAB durch

den staatl. Lead-Partner mitzuteilen, damit die SAB die Auszahlung auf das Konto der Hauptkasse des Freistaates Sachsen,

unter Benennung der Verwahrbuchungsstelle als Verwendungszweck anweisen kann. Die Hauptkasse übermittelt nach

Zahlungseingang der betroffenen Dienstelle eine Zahlungsanzeige. Daraufhin ist der vereinnahmte Betrag durch die jeweilige

Dienststelle umgehend an die jeweiligen Projektpartner weiterzuleiten. Bei der Auszahlung des vereinnahmten Betrages durch

die jeweilige Dienststelle ist die Verwahrbuchungsstelle, aus welcher der entsprechende Betrag ausgezahlt werden soll

anzugeben.

Dadurch, dass keine Verbuchung der Einnahme im Haushalt des Freistaates Sachsen stattfindet (durchlaufender Posten) liegt

auch keine Verletzung des Bruttoprinzips vor.

Ansprechpartner in der Hauptkasse (zuständig für Regierungsbezirk Dresden):

Frau Silvia Eickstädt

Referatsleiterin, LFF, Abteilung IV: Hauptkasse des Freistaates Sachsen, Referat 42/D: Buchführung Dresden

Stauffenbergallee 2; 1099 Dresden; Telefon: 0351/827 4200

Bei Betroffenheit anderer Regierungsbezirke, sollen sich die Dienstellen entweder an ihren jeweiligen zuständigen Bearbeiter in

der Hauptkasse oder an Frau Eickstädt wenden. Dieser wird die Anfragen ggf. an die jeweils zuständigen Bearbeiter

weiterleiten.

Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

bei staatlichen Lead-Partnern in SN:

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Die zusammengefasste Belegliste aller getätigten Ausgaben der Kooperationspartner ist sowohl in elektronischer Form an [email protected]) wie auch in gedruckter und unterzeichneter/ gestempelter Form nur beim Projektende zum Abschlussbericht bzw. auf Anforderung einzureichen

Zu 4.) Zusammengefasste Belegliste

Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen und Geldfluss

Page 23: AUSZAHLUNGSVERFAHREN Sächsische Aufbaubank -Förderbank- Abteilung Infrastruktur und Städtebau.

in Papierform: Protokolle der Artikel-16-Prüfer/ Beleglisten der Kooperationspartner Zusammengefasste Belegliste gemeinsamer zweisprachiger Projektfortschrittsbericht Auszahlungsantrag

in elektronischer Form (Format Excel): Beleglisten der Kooperationspartner Zusammengefasste Belegliste

fakultativ: Einreichung aller Unterlagen (s. Papierform) zusätzlich per E-Mail ([email protected])

Auszahlungsverfahren3. Auszahlungsunterlagen - Zusammenfassung

Page 24: AUSZAHLUNGSVERFAHREN Sächsische Aufbaubank -Förderbank- Abteilung Infrastruktur und Städtebau.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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