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Aussagen zum Artenschutz (spezielle artenschutzrechtliche ... · Florian-Wengenmayr-Straße 6 86609...

Date post: 23-Aug-2019
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Gemeinde Adelschlag Bahnhofstraße 7 85111 Adelschlag Gemeinde Adelschlag Landkreis Eichstätt Mitglied der VG Nassenfels BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN „AM BUXHEIMER WEG“ im Ortsteil Möckenlohe der Gemeinde Adelschlag Aussagen zum Artenschutz (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, saP) Bearbeitung: Ingenieurbüro Marcus Kammer Julia Amschler (M.Eng. Landschaftsarchitektur) Florian-Wengenmayr-Straße 6 86609 Donauwörth Tel. 0906 7091928 Fax. 0906 709194
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Gemeinde Adelschlag

Bahnhofstraße 7

85111 Adelschlag

Gemeinde Adelschlag Landkreis Eichstätt

Mitglied der VG Nassenfels

BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN „AM BUXHEIMER WEG“

im Ortsteil Möckenlohe der Gemeinde Adelschlag

Aussagen zum Artenschutz (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, saP)

Bearbeitung: Ingenieurbüro Marcus Kammer Julia Amschler (M.Eng. Landschaftsarchitektur) Florian-Wengenmayr-Straße 6 86609 Donauwörth Tel. 0906 7091928 Fax. 0906 709194

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Buxheimer Weg“ Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Ingenieurbüro Marcus Kammer

Inhalt

1. Einleitung - 1 -

1.1 Anlass und Aufgabenstellung - 1 -

1.2 Datengrundlagen - 2 -

1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen - 2 -

2. Wirkung des Vorhabens - 3 -

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse - 3 -

2.2 Anlagebedingte Wirkprozesse - 3 -

2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse - 3 -

3. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen

ökologischen Funktionalität - 4 -

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung - 4 -

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität

(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) - 4 -

4. Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten - 5 -

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie - 5 -

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie - 5 -

4.1.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie - 5 -

4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-

Richtlinie - 7 -

5. Gutachterliches Fazit - 11 -

6. Literaturverzeichnis - 12 -

Anhang:

Anhang 1: Vorkommen in TK-Blatt 7133 (Eichstätt), Artenabfrage des LfU

Anhang 2: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Abschichtung der Arten)

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Buxheimer Weg“ Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Ingenieurbüro Marcus Kammer 1

1. Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Die Gemeinde Adelschlag plant die Aufstellung des Bebauungsplans ‚Am Buxheimer Weg‘ im

OT Möckenlohe.

Das Planungsgebiet liegt im Osten des OT Möckenlohe der Gemeinde Adelschlag im Landkreis

Eichstätt.

Im Norden des Planungsgebietes grenzt zunächst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an,

danach folgen der Tauberfelder Weg und die Villa rustica (Römervilla). Im Osten grenzt weitläu-

fig die freie Landschaft mit intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen an. Im Süden und

Westen schließt größtenteils die bestehende Bebauung des OT Möckenlohe an. Das Gebiet

fällt von Süden nach Norden hin ab. Das Planungsgebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich

genutzt. Es befinden sich derzeit keine Bäume oder Sträucher im Planungsgebiet.

Der Untersuchungsraum der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung umfasst das Pla-

nungsgebiet des Bebauungsplanes mit den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Freiflä-

chen in einem Abstand von ca. 500 m um das Planungsgebiet. Auf der Westseite bildet die be-

stehende Bebauung die Grenze des Untersuchungsraumes, auf der Nordseite bildet der stark

frequentierte Tauberfelder Weg mit der angrenzenden Villa rustica (incl. ihrer Hofflächen) die

Untersuchungsgrenze.

Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturpark NP-00016 Altmühltal. Weitere Schutzgebiete sind

nicht betroffen.

Abb. 1: Übersicht über Plangebiet und Untersuchungsraum

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Buxheimer Weg“ Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Ingenieurbüro Marcus Kammer 2

In der vorliegenden saP werden:

die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Ar-

ten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt

und dargestellt.

die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem.

§ 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

1.2 Datengrundlagen

Als Datengrundlagen wurden herangezogen:

- Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Buxheimer Weg“

- Ergebnisse von drei Übersichtsbegehungen am 29.03., 12.04. und 17.05.2017

- Aussagen zur Artenschutzkartierung Bayern durch die UNB Eichstätt

- Arteninformation und Artenabfrage saP-relevanter Arten (LfU)

- FIS-Natur des Bayerischen LfU

- Internet-Arbeitshilfen des Bayerischen LfU unter www.lfu.bayern.de/natur/index.htm

1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgenden Untersuchung stützen

sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 19. Januar 2015 Az.: IIZ7-4022.2-

001/05 eingeführten „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen ar-

tenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“ mit Stand 01/2015.

Abb. 2: Prüfungsschritte und Ablauf einer saP (Quelle: LfU)

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Ingenieurbüro Marcus Kammer 3

2. Wirkung des Vorhabens

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Stö-

rungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen kön-

nen.

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse

Funktionsverlust oder Funktionsbeeinträchtigung von Tier- und Pflanzenlebensräumen durch

baubedingte Beanspruchung oder Entfernen der Vegetationsdecke (hier: intensiv genutzte

Ackerfläche) im Eingriffsbereich

Funktionsbeeinträchtigung von Tier- und Pflanzenlebensräumen durch baubedingte Stand-

ortveränderungen (hier v.a. Bodenverdichtung)

Baubedingte Funktionsbeeinträchtigung von Tierlebensräumen durch Baulärm, Erschütte-

rungen, Abgase, Staubentwicklung oder optische Störeffekte

2.2 Anlagebedingte Wirkprozesse

Verlust von Tier- und Pflanzenlebensräumen durch Flächeninanspruchnahme (Versiegelung,

Überbauung)

Funktionsverlust von Tier- und Pflanzenlebensräumen durch anlagebedingte Standortverän-

derungen (Änderung des Kleinklimas, Beschattung durch zulässige Bebauung)

Verlust von gewachsenem Boden durch Versiegelung und Überbauung

Funktionsverlust von Böden durch Überbauung, Versiegelung, Verdichtung (Bodenwasser-

haushalt, Bodengefüge, Bodenchemismus)

2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse

Funktionsbeeinträchtigung bzw. –verlust von Tierlebensräumen im Umfeld des Vorhabens

durch Immissionen (Lärm, Staub, Schadstoffe, Licht)

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Ingenieurbüro Marcus Kammer 4

3. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologi-

schen Funktionalität

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den

hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu min-

dern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt

unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:

Baufeldräumung außerhalb der Vogelschutzzeit (1. März bis 30. September)

Minimierung des Arbeitsumfeldes zum Schutz der anliegenden freien Landschaft als Tierle-

bensraum

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität

(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)

Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-

Maßnahmen) werden durchgeführt, um Beeinträchtigungen lokaler Populationen zu vermeiden.

Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:

Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich.

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Ingenieurbüro Marcus Kammer 5

4. Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie

Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nr. 4 i. V.

m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot:

Schädigungsverbot (s. Nr. 2 der Formblätter): Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild le-

bender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zer-

stören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff

oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Pflanzenarten

Im Untersuchungsraum sind keine Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL zu erwarten, da

keine geeigneten Lebensräume vorhanden sind.

4.1.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3

i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung

von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die öko-

logische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhe-

stätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflan-

zungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein

Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lo-

kalen Population führt.

Tötungs- und Verletzungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung

von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen im Zusam-

menhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Gefahr von Kollisio-

nen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für die jeweilige Arten

unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

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Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Tierarten des Anhang IV FFH-RL

4.1.2.1 Säugetiere

Im Planungsgebiet liegen keine Fledermausnachweise vor. Laut Internetabfrage des LfU wur-

den auf dem TK-Blatt 7133 (Eichstätt) 14 Fledermausarten nachgewiesen. Ein Teil dieser Arten

wird das Gebiet eventuell als Jagdhabitat nutzen. Ackerflächen sind jedoch von geringer Be-

deutung.

Da vom Vorhaben weder Baum- noch Gebäudequartiere von Fledermäusen betroffen sind und

ausreichende Jagdhabitate in direktem Umfeld großzügig vorhanden sind, können Verbotstat-

bestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 ausgeschlossen werden.

Auch das Vorkommen weiterer Säugetiere kann aufgrund der Lebensraumtypen im Untersu-

chungsraum ausgeschlossen werden.

4.1.2.2 Reptilien

Aufgrund der vorhandenen Lebensraumtypen im Untersuchungsraum ist mit keinen Kriechtie-

ren zu rechnen.

4.1.2.3 Amphibien

Aufgrund des zu großen Abstandes (>400 m) zu einem möglichen Laichgewässer und der Aus-

prägung des Plangebietes ist nicht mit dem Auftreten der Knoblauchkröte zu rechnen. Die Ar-

tengruppe wird als nicht relevant eingestuft.

4.1.2.4 Libellen

Aufgrund der vorhandenen Lebensraumtypen im Untersuchungsraum ist mit keinen Libellen zu

rechnen. Diese Artengruppe wird als nicht relevant eingestuft.

4.1.2.5 Käfer

Aufgrund der vorhandenen Lebensraumtypen im Untersuchungsraum ist mit dem Auftreten die-

ser Artengruppe nicht zu rechnen.

4.1.2.6 Tagfalter

Aufgrund der vorhandenen Lebensraumtypen im Untersuchungsraum ist mit dem Auftreten die-

ser Artengruppe nicht zu rechnen.

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4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogel-

schutz-Richtlinie

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3

i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung

von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff

oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ge-

wahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Vögel während der Fortpflan-

zungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des

Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die

Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen im Zusammenhang mit der

Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Gefahr von Kollisionen im Straßen-

verkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für die jeweilige Arten unter Berück-

sichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Europäischen Vogelarten

Laut Aussage der UNB Eichstätt sind in der ASK in näherer Umgebung (ca. 600 m – 700 m)

zum Planungsgebiet die Wiesenschafstelze und die Wiesenweihe kartiert worden.

Angaben zu Brutvorkommen im Planungsgebiet liegen nicht vor.

Von den für das TK-Blatt 7133 potentiell vorkommenden Vogelarten (siehe Anhang 1) werden

aufgrund der Ausprägung des Planungsgebietes als offene, landwirtschaftlich intensiv genutzte

Feldflur die offenlandbrütenden Vogelarten in die weitere Betrachtung der saP einbezogen.

Zur Kartierung der vorkommenden Vogelarten wurden drei Begehungen des Untersuchungs-

raumes durchgeführt.

Bei den Begehungen wurde im Planungsgebiet selbst die Goldammer als Nahrungsgast festge-

stellt. Die Brutplätze der Art sind vom Vorhaben aber nicht betroffen. Eine weitergehende Prü-

fung ist daher nicht erforderlich.

Weitere Nahrungsgäste oder Arten, die den Luftraum über dem Planungsgebiet nutzten sind die

Wacholderdrossel, die Elster, die Rabenkrähe, die Amsel und der Feldsperling. Bei diesen Ar-

ten handelt sich um sog. ‚Allerweltsarten‘, bei denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass

durch Vorhaben keine populationsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens wurden als wertgebende Arten die Goldammer und die

Feldlerche kartiert.

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Die Goldammer nutzte den Bereich weitläufig zur Nahrungssuche. Da die umfangreiche offene

Landschaft weiterhin als Nahrungshabitat zur Verfügung steht und genutzt werden kann, ist ei-

ne weitere Untersuchung nicht erforderlich.

Es wurden drei Reviere der Feldlerche kartiert, an denen jeweils bei allen drei Begehungen

Feldlerchen gesichtet wurden. Zudem konnten im Luftraum über dem Untersuchungsraum wei-

tere Feldlerchen gesichtet werden, die aber den Untersuchungsraum weder als Nahrungs- noch

als Bruthabitat nutzten. Die Reviere der Feldlerchen befinden sich in einem Abstand von min-

destens 280 m zum Planungsgebiet. Daher liegen die Reviere außerhalb des Wirkraumes der

Art, die von Siedlungen, hoch gewachsenen Hecken und Wäldern einen deutlichen Abstand

von ca. 100 m einhält. Da das Planungsgebiet und die direkt angrenzenden Ackerflächen po-

tentiell als Bruthabitat der Feldlerche in Frage kommen, wird trotz des ausreichenden Abstan-

des der Brutreviere zum Vorhaben eine Einzelprüfung durchgeführt.

Alle weiteren Arten, die im Untersuchungsraum angetroffen wurden (Bachstelze, Rabenkrähe,

Amsel, Feldsperling, Elster) sind ‚Allerweltsarten‘ und erfordern keine weitere Untersuchung.

Die oben genannten Wiesenschafstelze und Wiesenweihe, sowie weitere typische Ackervögel

wie Rebhuhn oder Kiebitz wurden nicht angetroffen.

Abb. 3: Lage der Feldlerchenreviere (Fl) und Kartierung der Feldlerche und Goldammer als Nahrungs-gast (NG)

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Betroffenheit der Vogelarten

Feldlerche (Alauda arvensis)

Europäische Vogelart nach VRL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: 3

Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvogel

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region Bayerns

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht

Die Feldlerche ist Charaktervogel der Felder und häufigster Bodenbrüter. Kennzeichen Mit 18 bis 19 Zentimetern ist die Feldlerche fast so groß wie ein Star, größer als die Heidelerche und schlanker als die Haubenlerche. Ihr Gefieder ist in verschiedenen Brauntönen mit schwarzbrauner Strichelung gezeichnet. Im Flug werden schmale weiße Hinterränder der Flügel sichtbar, was die Feldlerche von den übrigen Lerchen unterscheidet. In Erregung stellt sie ihre Scheitelfedern zu einer angedeuteten Haube auf. Nahrung Die Feldlerche ernährt sich recht vielseitig. Während im Winter überwiegend Pflanzenteile und Samen auf dem Speiseplan stehen, werden ab Mitte April Insekten, Spinnen, kleine Schnecken und Regenwürmer bevorzugt. Lebensraum Die Feldlerche brütet im offenen Gelände mit weitgehend freiem Horizont auf trockenen bis wechselfeuchten Böden. Sie favorisiert niedrige sowie vielfältig strukturierte Vegetation mit offenen Stellen. Verteilung und Dichte der Art sind sehr stark von Aussaat und Bearbeitung der Feldkulturen abhängig. Außerhalb der Brutzeit findet man die Lerche auf abgeernteten Feldern, geschnittenen Grünflächen, Ödland und im Winter auch im Randbereich von Siedlungen. Fortpflanzung Als Bodenbrüter beginnt die Feldlerche mit Nestbau und Brut erst Mitte April. Nach Paarbildung scharrt das Weibchen eine bis zu 7 Zentimeter tiefe Mulde aus, die mit feinem Pflanzenmaterial ausgepolstert wird. Optimale Brutbedingungen herrschen bei einer Vegetationshöhe von 15 bis 25 Zentimetern und einer Bodenbedeckung von 20 bis 50 Prozent. Das Gelege besteht in der Regel aus 3 bis 5 weißlichen bis hell bräunlichen Eiern, die dicht dunkelgrau bis braun gefleckt sind. Die Brutdauer beträgt 11 bis 12 Tage. Nach 7 bis 11 Tagen verlassen die Jungen das Nest, können aber erst mit 15 Tagen fliegen und mit 19 Tagen selbständig Futter suchen. Unabhängig sind die Jungvögel mit etwa 30 Tagen. Bis Mitte Juli/Anfang August erfolgt häufig eine zweite Jahresbrut. Verbreitung Die Feldlerche ist in ganz Europa bis Ostsibirien und Japan verbreitet - mit Ausnahme weiter Teile von Nordskandinavien und Griechenland. Die Feldlerche ist nahezu flächendeckend in Bayern verbreitet, weist allerdings Lücken in den großen Waldgebieten des ostbayerischen Grenzgebirges und in einigen Mittelgebirgen Nordbayerns auf; sie fehlt fast geschlossen im Alpengebiet. Es sind keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Zeitraum 1996-99 erkennbar. Im Süden Bayerns hat es jedoch einen Rückzug aus etlichen Rastern gegeben. Dichtezentren liegen vor allem in den Mainfränkischen Platten, im Grabfeld, im Fränkischen Keuper-Lias-Land und auf den Donau-Iller-Lech-Platten.

Lokale Population:

Im Untersuchungsraum konnten 3 Brutreviere der Feldlerche nachgewiesen werden, die alle einen Mindestabstand von 280 Metern zum geplanten Baugebiet aufweisen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

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Feldlerche (Alauda arvensis)

Europäische Vogelart nach VRL

2.1 Prognose des Schädigungsverbots von Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG

Durch das geplante Vorhaben werden Ackerflächen in Anspruch genommen. Die nachgewiesenen Brutreviere der Feldlerche befinden liegen im Abstand von mindestens 280 m zum Planungsgebiet, so dass auf Grund des ausreichenden Abstandes keine Auswirkungen auf vorhandene Brutvorkommen zu erarten sind. Das Planungsgebiet ist aber als potentielles Fortpflanzungs-, Rast- und/oder Nahrungshabitat für die Feldlerche geeignet. Bei Realisierung des geplanten Baugebietes verbleibt eine ausreichend große Restfläche innerhalb des Untersuchungsgebietes, so dass die ökologische Funktion der durch das geplante Vorhaben betroffenen Fläche in räumlichem Zusammenhang erhalten bleibt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Baubedingt kann sich für die im Gebiet vorkommenden Individuen eine Störung durch Immissionen (Lärm, Staub, Licht) ergeben. Da die Feldlerche in der direkten Umgebung weitere geeignete Acker- und Wiesenflächen findet, kann sie während der Baueit auf benachbarte Flächen ausweichen. Die angrenzenden weitläufigen Freiflächen bleiben erhalten, so dass die ökologische Funktion erhalten bleibt. Eine Bestandsabnahme und Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population aufgrund (baubedingter) Störungen kann daher ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG

Eine Zerstörung von Nestern, Eiern oder Jungtieren wird durch eine Baufeldräumung außerhalb der brutzeit vermieden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Die Baufeldräumung erfolgt außerhalb der Vogelschutzzeit (1. März bis 30. September)

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Ingenieurbüro Marcus Kammer 11

5. Gutachterliches Fazit

Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sind durch das geplante Bauge-

biet „Am Buxheimer Weg“ nicht betroffen, weder für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

noch für Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie.

Eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforder-

lich.

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Ingenieurbüro Marcus Kammer 12

6. Literaturverzeichnis

Gesetze und Richtlinien

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesna-

turschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 4

Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist

BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ (BayNatSchG): Gesetz über den Schutz der Natur, die

Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz –

BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), das zuletzt durch Gesetz

vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 372) geändert worden ist

RICHTLINIE 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebens-

räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie); (ABl. L 206 vom 22.7.1992,

S. 7)

RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30.

November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie)

Internet

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT: https://www.lfu.bayern.de/natur/index.htm

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT: Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz,

FIN-Web (Online-Viewer)

Literatur

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN

(2010): Vollzugshinweise zu den artenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 44 und 45

Bundesnaturschutzgesetz. BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT (2010): Arten- und Bio-

topschutzprogramm Bayern (ABSP), Landkreis Eichstätt, aktualisierter Textband.

GELLERMANN, M., SCHREIBER, M. (2007): Schriftenreihe Natur und Recht, Band 7: Schutz

wildlebender Tiere und Pflanzen in staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren, Leitfaden

für die Praxis, Springer-Verlag, Berlin Heidelberg. OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND

VERKEHR (2015): Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen ar-

tenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP).

RUDOLPH B.-U., SCHWANDNER J., FÜNFSTÜCK H.-J. (2016): Rote Liste und Liste der Brutvö-

gel Bayerns – Stand Juni 2016; Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU).

SÜDBECK, P. ET AL (2005): Methodenstandarts zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands,

Radolfzell.

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Buxheimer Weg“ Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - Anhang-

Ingenieurbüro Marcus Kammer I

Anhang 1: Vorkommen in TK-Blatt 7133 (Eichstätt)

Erweiterte Auswahl nach Lebensraumtypen:

Säugetiere

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK EZA

Barbastella barbastellus Mopsfledermaus 2 2 u g

Castor fiber * Biber *

V g g

Eptesicus nilssonii Nordfledermaus 3 G u g

Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 3 G u ?

Felis silvestris silvestris Wildkatze 1 3 u

Muscardinus avellanarius Haselmaus

G u ?

Myotis daubentonii Wasserfledermaus

g g

Myotis myotis Großes Mausohr V V g g

Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus

V g g

Myotis nattereri Fransenfledermaus 3

g g

Nyctalus leisleri Kleinabendsegler 2 D u ?

Nyctalus noctula Großer Abendsegler 3 V u ?

Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus

g g

Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus D D u ?

Plecotus auritus Braunes Langohr

V g g

Plecotus austriacus Graues Langohr 3 2 u

Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus 2 D ? ?

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Buxheimer Weg“ Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - Anhang-

Ingenieurbüro Marcus Kammer II

Vögel

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK EZA

B R D S W B R D S W

Accipiter gentilis Habicht V

u

g

Accipiter nisus Sperber

g g

g g

Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger

g

Actitis hypoleucos Flussuferläufer 1 2 s

u

Alauda arvensis Feldlerche 3 3 s

s

Anas crecca Krickente 3 3 s

u

Anas querquedula Knäkente 1 2 s

?

Anas strepera Schnatterente

g g

g

Anthus trivialis Baumpieper 2 3 s

?

Apus apus Mauersegler 3

u

u

Ardea cinerea Graureiher V

g

g

Bubo bubo Uhu

s

u

Buteo buteo Mäusebussard

g g

g

Charadrius dubius Flussregenpfeifer 3

u

s

Circus pygargus Wiesenweihe R 2 s

Coloeus monedula Dohle V

s

Columba oenas Hohltaube V

g

?

Corvus corax Kolkrabe

g

g

Cuculus canorus Kuckuck V V g

g

Cygnus olor Höckerschwan

g g

g g

Delichon urbicum Mehlschwalbe 3 3 u

u

Dryocopus martius Schwarzspecht

u

u

Emberiza citrinella Goldammer

V g

g

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Buxheimer Weg“ Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - Anhang-

Ingenieurbüro Marcus Kammer III

Falco subbuteo Baumfalke

3 g

g

Falco tinnunculus Turmfalke

g

g

Gallinago gallinago Bekassine 1 1 s u

s

Gallinula chloropus Teichhuhn

V u

Hippolais icterina Gelbspötter 3

u

u

Hirundo rustica Rauchschwalbe V 3 u

u

Jynx torquilla Wendehals 1 2 s

Lanius collurio Neuntöter V

g

g

Locustella fluviatilis Schlagschwirl V

g

Locustella naevia Feldschwirl V 3 g

Luscinia svecica Blaukehlchen

g

Milvus milvus Rotmilan V V u g

Motacilla flava Wiesenschafstelze

u

Passer montanus Feldsperling V V g

g

Perdix perdix Rebhuhn 2 2 s

Picus viridis Grünspecht

u

u

Scolopax rusticola Waldschnepfe

V g

g

Streptopelia turtur Turteltaube 2 2 g

Strix aluco Waldkauz

g

g

Sylvia communis Dorngrasmücke V

g

Vanellus vanellus Kiebitz 2 2 s u

Kriechtiere

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK EZA

Coronella austriaca Schlingnatter 2 3 u u

Lacerta agilis Zauneidechse V V u u

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Buxheimer Weg“ Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - Anhang-

Ingenieurbüro Marcus Kammer IV

Lurche

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK EZA

Bombina variegata Gelbbauchunke 2 2 s u

Bufo calamita Kreuzkröte 2 V u

Bufo viridis Wechselkröte 1 3 s s

Hyla arborea Laubfrosch 2 3 u u

Pelobates fuscus Knoblauchkröte 2 3 u

Rana dalmatina Springfrosch 3

g u

Triturus cristatus Kammmolch 2 V u s

Schmetterlinge

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK EZA

Parnassius apollo Apollo 2 2 s g

Phengaris arion Thymian-Ameisenbläuling 2 3 s g

Gefäßpflanzen

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK EZA

Cypripedium calceolus Europäischer Frauenschuh 3 3 u g

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Buxheimer Weg“ Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - Anhang-

Ingenieurbüro Marcus Kammer V

Legende Rote Listen gefährdeter Arten Bayerns (RLB 2003) bzw. Deutschlands (RLD 1996 Pflanzen und 1998/2009 ff. Tiere)

Kategorie Beschreibung

0 Ausgestorben oder verschollen

1 Vom Aussterben bedroht

2 Stark gefährdet

3 Gefährdet

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt

R Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion

V Arten der Vorwarnliste

D Daten defizitär

Legende Erhaltungszustand in der kontinentalen (EZK) bzw. alpinen Biogeografischen Region (EZA) Deutschlands bzw. Bayerns (Vö-

gel)

Erhaltungszustand Beschreibung

s ungünstig/schlecht

u ungünstig/unzureichend

g günstig

? unbekannt

* Die Populationen in Ostdeutschland, Süddeutschland, Nordrhein-Westfalen und Saarland sind bereits in einem günstigen Erhaltungszustand

Legende Erhaltungszustand erweitert (Vögel)

Brut- und Zugstatus Beschreibung

B Brutvorkommen

R Rastvorkommen

D Durchzügler

S Sommervorkommen

W Wintervorkommen

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Buxheimer Weg“ Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - Anhang-

Ingenieurbüro Marcus Kammer VI

Legende Lebensraum

Lebensraum Beschreibung

1 Hauptvorkommen

2 Vorkommen

3 potentielles Vorkommen

4 Jagdhabitat

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Buxheimer Weg“ Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - Anhang-

Ingenieurbüro Marcus Kammer VII

Anhang 2:

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung / Abschichtung der Arten:

Zunächst erfolgt eine Gebiets- und lebensraumbezogene Abfrage saP-relevanter Arten, welche potentiell im Gebiet vorkommen könnten. Das Ergebnis der

Abfrage wird tabellarisch dargestellt.

Diese Liste wird dann mit den tatsächlichen Lebensraumansprüchen der Arten und dem Lebensraumangebot des Geltungsbereiches abgeglichen. Die Arten,

welche jetzt noch übrig sind werden auf ihre Vorhabensempfindlichkeit geprüft.

Gebiets- und lebensraumbezogene Artenliste (Abfrage nach LfU-Arbeitshilfe):

- Gebiet: TK-Blatt 7133 (Eichstätt)

- Lebensraum: Extensivgrünland und andere Agrarlebensräume

Säugetiere:

Wissenschaftlicher Name

Deutscher Name RLB RLD EZK Grünland Äcker mögl. Vorkommen im Planungsgebiet

vom Bauvorhaben betrof-fen/nicht betroffen

Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 3 G u 4 Jagdhabitat nicht betroffen

Myotis myotis Großes Mausohr V V g 4 nicht betroffen

Vögel:

Wissenschaftlicher Name

Deutscher Name RLB RLD EZK Grünland Äcker mögl. Vorkommen im Planungsgebiet

vom Bauvorhaben betrof-fen/nicht betroffen B R D S W

Accipiter gentilis Habicht V u 2 2 nicht betroffen

Accipiter nisus Sperber g g 2 2 nicht betroffen

Alauda arvensis Feldlerche 3 3 s 1 1 mögl. Bruthabitat

Ardea cinerea Graureiher V g g 1 2 nicht betroffen

Bubo bubo Uhu s 1 2 nicht betroffen

Buteo buteo Mäusebussard g g 1 1 Nahrungshabitat nicht betroffen

Charadrius dubius Flussregenpfeifer 3 u 2 nicht betroffen

Circus pygargus Wiesenweihe R 2 s 2 1 nicht betroffen

Coloeus monedula Dohle V s 2 2 Nahrungshabitat nicht betroffen

Columba oenas Hohltaube V g 2 2 nicht betroffen

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Buxheimer Weg“ Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - Anhang-

Ingenieurbüro Marcus Kammer VIII

Corvus corax Kolkrabe g 2 2 nicht betroffen

Cuculus canorus Kuckuck V V g 2 2 nicht betroffen

Cygnus olor Höckerschwan g g g 2 nicht betroffen

Delichon urbicum Mehlschwalbe 3 3 u 2 Jagdrevier nicht betroffen

Emberiza citrinella Goldammer V g 2 2 nicht betroffen

Falco tinnunculus Turmfalke g 1 2 nicht betroffen

Gallinago gallinago Bekassine 1 1 s u 2 nicht betroffen

Hirundo rustica Rauchschwalbe V 3 u 2 nicht betroffen

Jynx torquilla Wendehals 1 2 s 3 2 nicht betroffen

Lanius collurio Neuntöter V g 2 2 nicht betroffen

Locustella naevia Feldschwirl V 3 g 3 nicht betroffen

Luscina svecica Blaukehlchen g 3 nicht betroffen

Milvus milvus Rotmilan V V u g 2 2 nicht betroffen

Motacilla flava Wiesenschafstelze u 1 1 mögl. Bruthabitat

Passer montanus Feldsperling V V g 2 2 nicht betroffen

Perdix perdix Rebhuhn 2 2 s 1 mögl. Bruthabitat

Scolopax rusticola Waldschnepfe V g 3 nicht betroffen

Streptopelia turtur Turteltaube 2 2 g 2 2 nicht betroffen

Sylvia communis Dorngrasmücke V g 2 nicht betroffen

Vanellus vanellus Kiebitz 2 2 s u 1 1 mögl. Bruthabitat

Lurche:

Wissenschaftlicher Name

Deutscher Name RLB RLD EZK Grünland Äcker mögl. Vorkommen im Planungsgebiet

vom Bauvorhaben betrof-fen/nicht betroffen

Pelobates fuscus Knoblauchkröte 2 3 u 1 nicht betroffen

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Buxheimer Weg“ Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - Anhang-

Ingenieurbüro Marcus Kammer IX

Legende:

1. Legende Rote Listen gefährdeter Arten Bayerns (RLB 2003) bzw. Deutschlands (RLD 1996 Pflanzen und 1998/2009 ff. Tiere)

Kategorie Beschreibung

0 Ausgestorben oder verschollen

1 Vom Aussterben bedroht

2 Stark gefährdet

3 Gefährdet

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt

R Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion

V Arten der Vorwarnliste

D Daten defizitär

2. Legende Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeografischen Region (EZK) Deutschlands bzw. Bayerns (Vögel)

Erhaltungszustand Beschreibung

s ungünstig / schlecht

u ungünstig / unzureichend

g günstig

? unbekannt

3. Legende Erhaltungszustand erweitert (Vögel)

Brut- und Zugstatus Beschreibung

B Brutvorkommen

R Rastvorkommen

D Durchzügler

S Sommervorkommen

W Wintervorkommen

4. Legende Lebensraum

Lebensraum Beschreibung

1 Hauptvorkommen

2 Vorkommen

3 potentielles Vorkommen

4 Jagdhabitat


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