Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen,Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH),Bundesbauabteilung Hamburg (BBA)
Auslobung
Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Neubau Zentrum für seelische GesundheitOff ener, 1-phasiger, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013
2
Ausloberin
Bundesrepublik Deutschlanddiese vertreten durch das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)dieses vertreten durch die
Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH)
Bundesbauabteilung Hamburg (BBA)Nagelsweg 47 20097 Hamburg
Verfahrensbetreuung
Schubert + Horst Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbBAntonstraße 16, D - 01097 Dresden
Tel.: +49 (0) 351 889 228 - 0Web: www.schubert-horst.deE-Mail: [email protected]
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TEIL A VERGABEVERFAHREN
A. 1 Kurze Beschreibung des Vorhabens
A. 2 Gegenstand der Vergabe
A. 3 Vergabeverfahren TEIL B WETTBEWERBSVERFAHREN
B.1 Anlass
B.2 Ausloberin des Wettbewerbs und Vorprüfung
B.3 Registrierung bei der Hamburgischen Architektenkammer
B.4 Gegenstand und Art des Wettbewerbs
B.5 Wettbewerbsteilnehmer
B.6 Preisgericht
B.7 Termine
B.8 Wettbewerbsleistungen
B.9 Wettbewerbsunterlagen
B.10 Beurteilungskriterien
B.11 Bindende Vorgaben
B.12 Verfassererklärung
B.13 Prämierung
B.14 Weitere Beauftragung
B.15 Veröff entlichung und Urheberrecht
B.16 Rückgabe der Arbeiten
TEIL C WETTBEWERBSAUFGABE
C.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen
C.1.1 Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
C.1.2 Bauplanungsrecht
C.1.3 Ensembleschutz
C.1.4 Bauordnungsrecht
C.1.5 Städtebauliche Situation / Hubschraubereinfl ugschneise
C.1.6 Masterplan Hochbau BWK / MFG / Benachbarte Nutzungen
C.1.7 Masterplan Außenanlagen / Freiraum / Öff entlicher Raum
C.1.8 Erschließung / Verkehr / ruhender Verkehr / Logistikkonzept
C.1.9 Medien / technische Infrastruktur
C.1.10 Grundwasser / Schichtenwasser
C.1.11 Baugrund / Kampfmittelsondierung
C.1.12 Schallschutz / Immission
C.1.13 Kostenrahmen / Kostenobergrenze ES-Bau
C.1.14 Termine Planung und Bau
4
5
C.2 Aufgabe des Wettbewerbs
C.2.1 Qualitätsanforderung
C.2.2 Städtebauliche Zielsetzung
C.2.3 Zielsetzung Gebäude
C.2.4 Gebäudestruktur
C.2.5 Logistikkonzept
C.2.6 Raum- und Funktionsprogramm
C.2.7 Zielsetzung in Bezug auf die Freianlagen / Patientengarten
C.2.8 Zielsetzung Verkehr / Parken / Behindertenstellplätze / Fahrräder
C.2.9 Zielsetzung Barrierefreiheit (Leitfaden LFBB)
C.2.10 Zielsetzung Nachhaltiges Bauen (BNB)
C.2.11 Zielsetzung Nachhaltiges Bauen / EnEV/EEWärmeG
TEIL D ANLAGEN
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A. 1 Kurze Beschreibung des Vorhabens
Das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg (BWK) ist als
eines von insgesamt fünf bundesweit vorhandenen
Bundeswehrkrankenhäusern seit 1969 für militärische
und zivile Patienten geöff net.
Mit zahlreichen diagnostischen und klinischen
Fachabteilungen erfüllt das Bundeswehrkranken-
haus Hamburg Aufgaben als Klinik der Grund- und
Regelversorgung und ist ein wichtiger Bestandteil
der medizinischen Versorgung auch für die Freie und
Hansestadt Hamburg.
In der Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie als
Zentrum für seelische Gesundheit werden Patienten in
den Bereichen der Psychopathologie, Allgemeinpsych-
iatrie, Psychotherapie, Suchtmedizin und der Psycho-
somatik behandelt.
Im Zuge der Umstrukturierung der gesamten Klinik-
konfi guration wird ein Neubau für diese psychiatrische
Abteilung nötig. Dieser Klinikneubau soll in seiner
äußeren und inneren Gestaltung und im Zusammen-
wirken mit diff erenzierten Freianlagen dem Patienten
in seinem Heilungsprozess unterstützen.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Entwicklung des
Neubaus unter Berücksichtigung der klinikinternen,
funktionalen Abläufe und Forderungen sowie die Inte-
gration von Freifl ächen um und am Gebäude.
Die Bauherrschaft wünscht sich an dieser Stelle des
Bundeswehrkrankenhauses Hamburg ein hochwertig
und schön gestaltetes Gebäude und dazugehörige
Gartenanlagen, welche durch ihre Ausstrahlung den
Heilungsprozess fördern.
A. 2 Gegenstand der Vergabe
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten in Zusam-
menarbeit mit Landschaftsarchitekten.
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen gemäß
Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innen-
räume, § 34 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 10,
Leistungsphasen 2 (Vervollständigung) bis 5 (Honor-
arzone IV) sowie Abschnitt 2 Freianlagen, § 39 HOAI
2013 in Verbindung mit Anlage 11, Leistungsphasen 2
(Vervollständigung) bis 5 (Honorarzone IV).
Die Ausloberin beabsichtigt die Beauftragung weiterer
Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 9
nach HOAI.
Die Ausloberin behält sich eine stufenweise Beauftra-
gung vor. Ein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung
der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
A. 3 Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren wird als off ener, 1-phasiger,
interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gem. RPW
2013 durchgeführt. Der Ablauf, die Bedingungen und
die Aufgabe des Wettbewerbes werden in Teil B und C
beschrieben. Die Abgabe der Wettbewerbsleistungen
erfolgt nicht elektronisch. Die Anwendung der §§ 9
TEIL A VERGABEVERFAHREN
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(1) und 10 VgV 2016 wird für die Abgabe der Wettbe-
werbsleistungen ausgeschlossen.
Die Auftragssumme liegt oberhalb des vergaberechtli-
chen Schwellenwertes von derzeit 221.000 Euro.
Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des Wett-
bewerbes einen der Preisträger mit den Planungen zu
beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftra-
gung entgegensteht.
Die Ausloberin wird ein Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 70 VgV 2016 im
Anschluss an das Wettbewerbsverfahren mit allen
Preisträgern durchführen. Dieses Verfahren wird mit
elektronischen Mitteln abgewickelt. Die Wertungskrite-
rien sind in der Anlage beigefügt.
Ein Preisträger kann nur beauftragt werden, wenn
er die Eignungskriterien erfüllt und Einigkeit über die
Vertragsbedingungen und das Honorar besteht.
Die Nachweise der Eignungskriterien sind von allen
Preisträgern nach Auff orderung im Anschluss an das
Wettbewerbsverfahren vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist das Formular zu
Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemein-
schaft separat auszufüllen.
Eignungskriterien
Folgende Eignungskriterien sind durch die Preisträger
zu erfüllen (Mindestanforderungen):
a) Nachweis der Berufsbefähigung
s. dazu auch B.5 Wettbewerbsteilnehmer
b) Nachweis der Berufshaftpfl ichtversicherung
Der Teilnehmer hat Nachweise über die folgenden
Haftpfl ichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des
Versicherers über die mögliche Anpassung der Versi-
cherungssummen im Auftragsfall zu erbringen:
Haftpfl icht Deckungssumme Personenschäden:
3,0 Mio. EUR
Haftpfl icht Deckungssumme sonstige Schäden:
3,0 Mio. EUR
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximie-
rung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versiche-
rungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate zum
Zeitpunkt der Einreichung der Eignungsnachweise
sein.
Sollte der Teilnehmer die Deckungssummen nicht
erreichen, ist eine Bestätigung des jeweiligen Versi-
cherers nötig, dass im Falle des Zuschlags der Vertrag
auf die entsprechende Versicherungshöhe erweitert
oder ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bewerber-
gemeinschaft in voller Höhe zu erbringen. Falls ein
Nachunternehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung
der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe
dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Nach-
unternehmer in voller Höhe zu erbringen. Für sonsti-
ge Nachunternehmer muss kein Nachweis erbracht
werden.
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c) Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazi-
täten gem. § 36 VgV 2016 in Anspruch genommen
werden, Verpfl ichtungserklärung des Unterauftragneh-
mers
d) Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten
anderer Unternehmen (Eignungsleihe), gem. § 47 (1)
VgV 2016, Verpfl ichtungserklärung des Unterauftrag-
nehmers
e) Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausfüh-
rungs- und Lieferinteressen § 73 (3) VgV 2016
f) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-
den
Vorlage der Eigenerklärung, dass keine Ausschluss-
gründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs. 4 GWB
sowie gem. § 124 Abs.1 GWB vorliegen.
g) Nachweis der technischen und berufl ichen Leis-
tungsfähigkeit gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV 2016 i. V. m.
§ 75 (5) VgV 2016
Mindestanforderung Referenzprojekt:
Angabe eines Referenzprojektes zum Nachweis von
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume
für einen Neubau oder einen Erweiterungsbau eines
abgeschlossenen, übergebenen und in Betrieb befi nd-
lichen Bauvorhabens,
Fertigstellung nach dem 26.09.2010 (Übergabe Nut-
zer),
Honorarzone mind. III, mind. LP 3-8,
Bausumme KG 300+400: mind. 7,0 Mio. EUR inkl.
MwSt.
h) Nachweis der technischen und berufl ichen Leis-
tungsfähigkeit gem. § 46 (3) Nr. 3 VgV 2016 i. V. m.
§ 75 (5) VgV 2016
Mindestanforderung technischen Ausrüstung:
Die Planungsleistungen für die Objektplanung sind mit
einem 3-D-objektorierentierten CAD-System und im
Datenaustauschformat Industry Foundation Classes
(IFC) Version 2x3 bzw. 4 gem. DIN EN ISO 16739 zu
erbringen.
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B.1 Anlass
Anlass für die Auslobung dieses Wettbewerbs ist die
Umstrukturierung der gesamten Klinikkonfi guration,
wodurch ein Neubau für die psychiatrische Abteilung
als Zentrum für seelische Gesundheit erforderlich
wird.
B.2 Ausloberin des Wettbewerbs und Vorprüfung
Ausloberin:Bundesrepublik Deutschlanddiese vertreten durch das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)dieses vertreten durch die
Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH)
Bundesbauabteilung Hamburg (BBA)Nagelsweg 47 20097 Hamburg
Der Schriftverkehr im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb ist mit dem Büro der Wettbewerbsbetreu-ung / -vorprüfung zu führen.
Schubert + Horst Architekten PartGmbBAntonstraße 1601097 Dresden
Tel.: +49 (0) 351 889 228 - 0Web: www.schubert-horst.deE-Mail: [email protected]: http://www.schubert-horst.com/ wb-bwk-psy
B.3 Registrierung bei der Hamburgischen Architektenkammer
Bei der Vorbereitung der Auslobung hat die Hamburgi-
sche Architektenkammer entsprechend den Regelun-
gen der RPW 2013 beratend mitgewirkt. Die Verfah-
rensbedingungen wurden auf Übereinstimmung mit
der RPW 2013 geprüft.
Der Wettbewerb ist unter der Nummer NO-10-19-
HLRW vom 11.04.2019 registriert.
B.4 Gegenstand und Art des Wettbewerbs
Als eine Klinik der Grund- und Regelversorgung für
militärische und zivile Patienten verfügt das Bundes-
wehrkrankenhaus Hamburg über zahlreiche diagnosti-
sche und klinische Fachabteilungen.
In der Abteilung VI B - Psychiatrie und Psychotherapie
des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg werden
Patienten in den Bereichen der Psychopathologie,
Allgemeinpsychiatrie, Psychotherapie, Suchtmedizin
und der Psychosomatik behandelt.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines
Klinikgebäudes des Bundeswehrkrankenhauses Ham-
burg als Zentrum für seelische Gesundheit einschließ-
lich Freianlagen.
Der Wettbewerb wird 1-phasig durchgeführt. Ihm liegt
die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 zu
Grunde, soweit nachstehend nichts anderes ausge-
führt ist. Der Planungswettbewerb wird als off ener,
1-phasiger, interdisziplinärer, anonymer Wettbewerb
gem. § 3 Abs. (2) RPW 2013 ausgelobt.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
TEIL B WETTBEWERBSVERFAHREN
10
B.5 Wettbewerbsteilnehmer
Teilnahmeberechtigung:
Fachbereich Architektur:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die nach den
Architektengesetzen bzw. den Gesetzen der Länder
berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/-in zu
tragen, oder die nach den EG-Richtlinien, insbeson-
dere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung
der Diplome auf dem Gebiet der Architektur bzw. der
Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Hoch-
schulabschlüsse, berechtigt sind, in der Bundesrepub-
lik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Fachbereich Landschaftsarchitektur:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die nach
den Architektengesetzen bzw. den Gesetzen der
Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung
Landschaftsarchitekt/-in zu tragen, oder die nach den
EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die ge-
genseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet
der Architektur bzw. der Richtlinie für die gegenseitige
Anerkennung der Hochschulabschlüsse, berechtigt
sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Land-
schaftsarchitekt tätig zu werden.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaf-
ten der o. g. natürlichen Personen sowie juristische
Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der
Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleis-
tungen „Objektplanung Gebäude“ bzw. „Objektplanung
Freianlagen“ ausgerichtet ist und sie für die Durchfüh-
rung der Aufgabe jeweils einen verantwortlichen Be-
rufsangehörigen je Fachbereich gemäß der genannten
Bedingungen benennen können sowie Arbeitsgemein-
schaften solcher juristischer Personen.
Teilnehmende am Wettbewerb müssen die Teilnah-
mebedingungen für beide Fachbereiche erfüllen
(z.B. innerhalb eines Büros oder einer Arbeitsge-
meinschaft).
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin
oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer
Form als Mitarbeiterin/ Mitarbeiter an dessen Wett-
bewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnah-
me ausgeschlossen. Jeder Teilnehmende hat seine
Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Je-
des Büro darf sich mit nur einem Entwurf am Wettbe-
werb beteiligen.
Alle Teilnehmer, Mitglieder des Preisgerichts, Sach-
verständige, Vorprüfer und Gäste erkennen durch
ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren die
vorliegenden Teilnahmebedingungen, die Anwendung
der RPW 2013 sowie den Inhalt dieser Auslobung
als verbindlich an. Verlautbarungen jeder Art über
Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des
Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der Erstveröf-
fentlichung der Wettbewerbsbeiträge und -ergebnisse
dürfen ausschließlich nur über die Ausloberin abgege-
ben werden.
11
B.6 Preisgericht (Angaben jeweils in alphabetischer Reihenfolge)
stimmberechtigte Fachpreisrichter
Stefanie Amman-Fusi Prof. Dr.-Ing. Volker Droste Franz-Joseph Höing Prof. Jórunn Ragnarsdóttir Till Rehwaldt
ständig anwesende, stellvertretende Fachpreisrichter
Jessica Borchardt Dieter Polkowski
Günther Vogt
stimmberechtigte Sachpreisrichter
Donald Appel MinR‘in Stefanie Bongers OTA Dr. Helge Höllmer TRDir Michael Hornauer
ständig anwesende, stellvertretende Sachpreisrichter
OFA Dr. Anika Engers TRDir Martin Dreyer Kristina Lasse
TORR Thomas Winkler
Architektin, Hamburg/AlbstadtArchitekt, OldenburgArchitekt, Oberbaudirektor der Freien undHansestadt HamburgArchitektin, StuttgartLandschaftsarchitekt, Dresden
Architektin, Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Abtei-lungsleitung LP 3Landschaftsarchitekt, Zürich
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), BBA, Abteilungsleitung Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) IUD I 6Bundeswehrkrankenhaus Hamburg (BWK), Zentrum für seelische Gesundheit, Klinischer DirektorBundesministerium der Verteidigung (BMVg) IUD I 6
BWK, Zentrum für seelische Gesundheit, Leiterin AmbulanzBundesministerium der Verteidigung (BMVg) IUD I 6BSW, BBA, Fachgebietsleitung Planung/Dokumenta-tion und TragwerksplanungBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kom-petenzzentrum Baumanagement Kiel, Referat K2
12
sachverständige Berater ohne Stimmrecht
HFw Daniel Beyenbach
Joachim Böwe
Claudia Glock
Eva-Maria Gutbrod
Stefanie Kiegeland
Oliver Kupfer
Stefanie Kühn
Gabriele Laur
Jacqueline Lehmann
Sr. Jutta Lembke
Iko Mennenga
Michael Naylor-Jacobs
Thomas Ritzenhoff
Sandra Schlüter
OFw Aylin Sözer
Thorben Strahlendorf
Arno Vetter
Oberstleutn. Daniel Wieland
BWK, Zentrum für seelische Gesundheit, Stellvertr. Stationsleitung
BSW, BBA, Fachgruppe Baurecht und Sonderprogramme Bund
(Baurecht / Brandschutz)
BSW, BBA, Fachbereichsleitung Fachaufsicht und Technische Ver-
waltung
BSW, BBA, Fachgruppe Baurecht und Sonderprogramme Bund
(Baurecht / Brandschutz)
BSW, BBA, Fachgruppenleitung Baurecht und Sonderprogramme
Bund (Wettbewerbsorganisation)
BSW, BBA, Fachgruppe Planung (Nachhaltiges Bauen)
BSW, BBA, Fachgruppe Baurecht und Sonderprogramme Bund
(Wettbewerbsorganisation)
BSW, BBA, Liegenschaftsmanagement
BSW, BBA, Fachgruppenleitung Planung
BWK, Zentrum für seelische Gesundheit, Stationsleitung
BSW, BBA, Fachgruppe Planung (Projektleiter, Neubau Zentrum für
seelische Gesundheit)
BSW, BBA, Fachgruppe Planung (Projektleiter Neubau MFG)
Bezirksamt Wandsbek, Bezirksamtsleiter, Freie und Hansestadt
Hamburg
BSW, BBA, Fachgruppe Baurecht und Sonderprogramme (Wettbe-
werbsorganisation)
BWK, Zentrum für seelische Gesundheit, Abteilungsfeldwebel
BSW, BBA, Fachgruppe Planung (Barrierefreies Bauen)
BSW, BBA, Fachgruppe Bauingenieurwes./Umweltschutz (Freianl.)
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der
Bundeswehr (BAIUDBw), Kompet.zentr. Baumanagement Kiel,
Referat K2
13
B.7 Termine
1. Preisrichtervorbesprechung
2. Absendung der Bekanntmachung an EU-Amtsblatt
3. Bereitstellung der Auslobungsunterlagen zum Download ab
4. Rückfragen an Ausloberin bis
5. Kolloquium und Ortstermin
6. Beantwortung der Rückfragen bis
7. Versand Modellplatte
8. Registrierung für Modelleinsatzplatte bis
9. Abgabe Pläne
10. Abgabe Modell
11. Preisgerichtssitzung
12. Information der Teilnehmenden VgV
13. Einladung zu Verhandlungsgesprächen
14. Verhandlungsgespräche
15. Information der Bieter
16. Vertragsabschluss
17. Der Termin für die Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten
wird rechtzeitig bekanntgegeben.
11.04.2019
06.05.2019
07.05.2019
20.05.2019
28.05.2019
07.06.2019
07.06.2019
17.07.2019
17.07.2019, 17:00 Uhr
31.07.2019, 17:00 Uhr
26. + 27.09.2019
30.09.2019
21.10.2019
04.12.2019
Januar 2020
Februar 2020
Rückfragen
Rückfragen können schriftlich gestellt werden und
müssen bis zum 20.05.2019, 15:00 Uhr (Eingangster-
min) mit Angabe der Bezugspunkte in der Auslobung
unter dem Kennwort „Wettbewerb Bundeswehrkran-
kenhaus Hamburg“ beim betreuenden Wettbewerbs-
büro per E-Mail als Fließtext (kein pdf!) eingegangen
sein.
Die Antworten auf die schriftlichen Rückfragen werden
in Abstimmung mit der Ausloberin erarbeitet, in einem
Protokoll zusammengestellt und den Teilnehmern zur
Verfügung gestellt.
Kolloquium
Das Kolloquium fi ndet am Dienstag, den 28.05.2019,
13:00 Uhr statt in der
Aula im Gebäude H 1,
Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
Lesserstraße 180,
22049 Hamburg
14
Auf der Website mit den Auslobungsunterlagen wird
vor dem Kolloquium eine Wegbeschreibung zur Verfü-
gung gestellt.
Die Antworten auf die im Kolloquium gestellten Fragen
werden mit dem Preisgericht abgestimmt. Die Antwor-
ten stehen zusammen mit denen auf die schriftlichen
Rückfragen ab 07.06.2019 zum Download auf der
bekannten Wettbewerbswebsite bereit. Das Protokoll
zu Rückfragenbeantwortung und Kolloquium wird
Bestandteil der Auslobung.
Abgabe der Arbeiten
Tag der Abgabe der Wettbewerbsarbeit / Öff nungster-
min:
Mittwoch, 17.07.2019, 17:00 Uhr
Tag der Abgabe des Modells / Öff nungstermin:
Mittwoch, 31.07.2019, 17:00 Uhr
Eingang jeweils bei:
Schubert + Horst Architekten Partnerschaftsgesell-
schaft mbB
Antonstraße 16
01097 Dresden
Die Wettbewerbsarbeit/Pläne und das Modell sind
jeweils unter dem Kennwort „Wettbewerb Bundes-
wehrkrankenhaus Hamburg“ in einer für den Transport
geeigneten Verpackung in verschlossenem Zustand
mit einer 6-stelligen Kennziff er einzureichen.
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die An-
schrift des Empfängers einzutragen. Die Einlieferung
muss für den Empfänger porto- und zustellungsfrei
sein.
Für die Einlieferungen von Wettbewerbsar-
beiten und Modellen gilt:
Die Wettbewerbsarbeit muss vollständig und
termingerecht zum o. g. Öff nungstermin
eingereicht werden. Der Poststempel gilt nicht
als Nachweis. Später eingereichte Arbeiten sind
von der Bewertung ausgeschlossen, da es sich
um ein vergaberechtlich förmliches Verfahren
handelt.
Bekanntgabe der Ergebnisse
Alle Teilnehmenden werden kurzfristig nach Beendi-
gung der Preisgerichtssitzung über die Entscheidung
des Preisgerichts informiert.
Ausstellung
Ort und Öff nungszeiten der nach Abschluss des
Gesamtverfahrens erfolgenden Ausstellung werden
rechtzeitig bekannt gegeben.
15
B.8 Wettbewerbsleistungen
Allgemeines
Jede Wettbewerbsteilnehmerin / jeder Wettbewerbs-
teilnehmer darf nur eine Arbeit einreichen. Varianten
sind nicht zugelassen.
Die Zeichnungen sind im vorgegebenen Format unge-
faltet und gerollt einzureichen. Die Arbeiten sind nicht
auf Tafeln oder Pappe aufzuziehen !
Nicht geforderte, jedoch abgegebene Leistungen wer-
den von der Vorprüfung vor Beginn der Sitzung des
Preisgerichts abgedeckt !
Die Lage-/Schwarzpläne sind geordnet darzustellen.
Kennzeichnung
Alle Wettbewerbsleistungen sollen in der rechten
oberen Ecke durch eine Kennziff er aus 6 verschiede-
nen, nicht aufeinander folgenden, arabischen Ziff ern
mit einer Höhe von 1 cm und einer Länge von 6 cm
gekennzeichnet werden.
Leistungen Es sind maximal 4 Pläne im DIN A 0 Hochformat (84,1 cm x 118,9 cm) abzugeben.
Schwarzplan 1:2.500
mit Darstellung des Gebäudes im baulichen Ensemble
der Anlage, ergänzend dazu erläuternde Skizzen zur
Entwurfsidee
Lageplan der Gesamtliegenschaft 1:750
mit der Darstellung der Dachaufsichten aller Gebäude
und der Geschosszahl, Darstellung der Erschließung,
der Wegebeziehungen und der Außenanlagen für den Neubau
Grundrisse 1:200Darstellung aller Grundrisse des Neubaus:
Erdgeschoss mit der Darstellung
- des Freiraumkonzeptes / der gestalterischen Verbin-
dung von Innen- und Außenraum,
- einer Gestaltungsskizze des Patientengartens
- der barrierefreien Erschließung aller Gebäudezu-
gänge
- der Integration von Rauchertreff punkten
- dem Nachweis von 2 Behindertenstellplätzen in
Gebäudenähe
- Nachweis von 15 Fahrradstellplätzen
Obergeschosse mit der Darstellung
- von Gestaltungsskizzen intensiv / extensiv begrünter
Dachfl ächen
- ggf. begehbarer Dachterrassen
Ansichten und Schnitte im M 1:200
Darstellung der zum allgemeinen Verständnis des
Entwurfes notwendigen Ansichten und Schnitte inkl.
Höhenangaben mit den angrenzenden Frei- bzw.
Straßenräumen
Fassaden-/Detailschnitt und Teilansicht im M 1:50
mit Angaben zu Materialität und Nachhaltigkeit der
Fassade
16
Grundriss, Detailschnitt- und Teilansicht des Patien-
tenappartements (Trakt 3) im M 1:50
mit Angaben zu Materialität und Beleuchtung zur
Schaff ung einer wohnlichen Atmosphäre
Einfache, schematische Darstellung der Nutzungsauf-
teilung
Darstellung der Verteilung der einzelnen Funktionen
bzw. Funktionsbereiche in verschiedenen Farben nach
Farbvorgabe in Anlage D.16
Maximal 2 Perspektiven zum besseren Verständnis
der Entwurfsidee
1 Außen- (frei wählbar) und 1 Innenraumperspektive
des Eingangs- und Empfangsbereiches mit Angaben
zu Oberfl ächen, Farbigkeit und Materialien
Erläuterungsbericht
insgesamt 4 DIN-A4-Seiten mit Angaben zur Entwurfs-
idee, der gewählten Baukonstruktion, zur bauphysika-
lischen und energetischen Lösung des Entwurfs;
inklusive 2 Seiten Erläuterungen zu Abschnitt C.2.10
Nachhaltigkeit
Raum- und Funktionsprogramm
Nachweis der Erfüllung des genehmigten Raum- und
Funktionsprogramms einschl. der Gebäudekennwerte
- Ausfüllen des Formblattes (Anlage D.16)
Ermittlung der Flächen und Rauminhalte nach
DIN 277
prüfbare Ermittlung der BGF und des BRI, städtebauli-
che Kennzahlen (Anlage D.16)
Kostenermittlung
gem. Anlage D.22
Verfassererklärung, einfach
in einem verschlossenen, undurchsichtigen und mit
der Kennziff er versehenen Umschlag. Die Vorlage darf
nicht verändert werden. (Anlage D.18)
Vorprüfpläne
2 Plansätze (!) Originalgröße mit schematischer Dar-
stellung der Nutzungsaufteilung, farbig, gefaltet auf
A4-Größe, einfache Papierqualität;
1 Plansatz verkleinert auf DIN A 3, farbig, einfache
Papierqualität
Digitale Unterlagen
CD oder USB-Stick für die Vorprüfung mit folgenden
Daten:
- Präsentationspläne in Originalgröße im pdf- und
jpg-Format
- Prüfpläne als dwg/dxf-Datei
- alle Berechnungen (z. B. NUF, VF, TF, BRI, Kosten)
als excel-, pdf-Datei
Es ist zwingend darauf zu achten, dass bei der Zu-
sammenstellung der Dateien auf CD-ROM / USB-Stick
/ Server die Anonymität gewahrt bleibt. Demzufolge
sind Autorenkennzeichnungen / Erstellerhinweise
auszuschalten !
17
Modell M 1:500
als einfaches, weißes Massenmodell auf Basis der
Modelleinsatzplatten
Liste der eingereichten Unterlagen
DIN A 4 Hochformat
Nicht geforderte, jedoch abgegebene Leistungen wer-
den von der Vorprüfung vor Beginn der Sitzung des
Preisgerichts abgedeckt!
B.9 Wettbewerbsunterlagen
Der Erhalt der Wettbewerbsunterlagen ist ohne Regis-
trierung über folgende Website möglich:
http://www.schubert-horst.com/wb-bwk-psy
Für den Erhalt der Modelleinsatzplatte ist eine Regist-
rierung erforderlich. Diese erfolgt unter der
E-Mail-Adresse:
Für die Registrierung ist weiterhin die Angabe folgen-
der Daten notwendig:
- Name des Büros,
- vollständige Anschrift,
- E-Mail-Adresse,
- Bankverbindung und Name des Kontoinhabers, von
dessen Konto die Schutzgebühr überwiesen wird.
Nur registrierte Teilnehmer erhalten die für das Ein-
satzmodell erforderlichen Modelleinsatzplatten.
Für den Erhalt der Modelleinsatzplatten ist eine
Schutzgebühr von 50,00 € auf folgendes Konto zu
zahlen:
Kontoinhaber: Matthias Horst
IBAN: DE71 8505 0300 0225 7985 30
BIC: OSDDDE81XXX
Verwendungszweck: Schutzgebühr Wettbewerb
BWK Hamburg, Name des Büros
Die Schutzgebühr wird dem Teilnehmer bei Abgabe
eines vollständigen Wettbewerbsentwurfes zurücker-
stattet.
18
B.10 Beurteilungskriterien
Zur Beurteilung werden alle Wettbewerbsarbeiten
zugelassen,
- die den formalen Bedingungen der Auslobung ent-
sprechen,
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungs-
umfang entsprechen,
- die nicht gegen bindende Vorgaben verstoßen,
- termingerecht eingegangen sind und
- keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymi-
tät erkennen lassen.
Über die Zulassung der Wettbewerbsarbeiten ent-
scheidet das Preisgericht.
Die zugelassenen Arbeiten werden an Hand der nach-
folgenden Kriterien beurteilt:
- Umsetzung des Raumprogramms und damit ver-
bundener funktionaler Anforderungen
- stadträumliche Qualität
- architektonische und innenräumliche Qualität des
Entwurfs
- freiraumplanerische Qualität
- Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der
Kostenobergrenze, der Lebenszykluskosten und des
genehmigten Raumprogramms aus Anlage D.16
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung
dar.
B.11 Bindende Vorgaben
Für den Entwurf ist folgende bindende Vorgabe ohne
Abweichung einzuhalten:
Einhaltung der maximalen Gebäudehöhe inkl. even-
tueller Dachaufbauten auf Grund der Hubschrauber-
einfl ugschneise: max. 20,00 m (Höhe von 35,80 m ü.
NN),
siehe auch Kapitel C.1.5. Städtebauliche Situation /
Hubschraubereinfl ugschneise
B.12 Verfassererklärung
Der Inhalt der Verfassererklärung ist durch die Aus-
loberin vorgegeben. Der beiliegende Vordruck (Anlage
D.18) ist zu verwenden. Die Erklärung ist in der vorge-
schriebenen Form der Wettbewerbsarbeit beizufügen.
B.13 Prämierung
Für den Wettbewerb wird eine Gesamtsumme von
100.000,00 € brutto bereitgestellt.
Die Verteilung des Preisgelds erfolgt gemäß RPW
2013, Anlage II, 3:
1. Preis (40 %) 40.000,00 €
2. Preis (25 %) 25.000,00 €
3. Preis (15 %) 15.000,00 €
Anerkennungen (20 %) 20.000,00 €
Wettbewerbssumme Preise brutto 100.000,00 €
Das Preisgericht ist bei einstimmiger Beschlussfas-
sung befugt, die Preisgelder anders als dargestellt zu
verteilen.
19
B.14 Weitere Beauftragung
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfeh-
lung des Preisgerichts mit allen Preisträgern/innen
Verhandlungen führen mit dem Ziel, mindestens die
Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude
Leistungsphasen 2 (Vervollständigung) bis 5 nach
HOAI § 34 (Honorarzone IV) und die Objektplanung
Freianlagen Leistungsphasen 2 (Vervollständigung)
bis 5 nach HOAI § 39 (Honorarzone IV) zu vergeben,
sofern und sobald die Wettbewerbsaufgabe umge-
setzt wird und kein wichtiger Grund der Beauftragung
entgegensteht.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch
den Wettbewerb bereits erbrachte Grundleistungen
der Leistungsphase 2 des Preisträgers bis zur Höhe
des zuerkannten Preisanteils für die entsprechenden
Grundleistungen nicht erneut vergütet (RPW 2013, § 8
Abs. 2), wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in
seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren
Bearbeitung zugrunde liegt.
Die Ausloberin beabsichtigt die Beauftragung weiterer
Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 9
nach HOAI.
Die Ausloberin behält sich eine stufenweise Beauftra-
gung vor. Ein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung
der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
B.15 Veröff entlichung und Urheberrecht
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen aus-
gezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des
Auslobers über. Das Urheberrecht einschließlich des
Schutzes gegen Nachbau und das Recht zur Veröf-
fentlichung bleiben dem/der Verfasser/in erhalten.
Der Auslober hat das Recht, die Wettbewerbsarbeit
des Verfassers/der Verfasserin, dem/der weitere
planerische Leistungen übertragen werden, für den
vorgesehenen Zweck zu nutzen. Die Verfasserin /
der Verfasser und ihre/seine Rechtsnachfolgerinnen/
Rechtsnachfolger sind verpfl ichtet, Abweichungen von
der Wettbewerbsarbeit zu gestatten, dies gilt auch für
das ausgeführte Werk. Der Ausloberin steht das Recht
zur Erstveröff entlichung für 6 Monate zu.
B.16 Rückgabe der Arbeiten
Nicht prämierte Wettbewerbsarbeiten werden von der
Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmenden
innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Protokolls
zur Abholung bereitgestellt oder kostenfrei zurück-
gesandt. Arbeiten, die nicht in gerollter Verpackung
eingereicht wurden, werden kostenpfl ichtig zugestellt.
Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist,
erklärt damit der Teilnehmende, auf sein Eigentum an
der Wettbewerbsarbeit zu verzichten.
Für die Beschädigung oder den Verlust eingereichter
Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Fall nachweisbar
schuldhaften Verhaltens.
20
C.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen
C.1.1 Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
Erbaut 1937 nach Plänen des Architekten Hermann
Distel, wurde das Bundeswehrkrankenhaus Ham-
burg in den Anfangsjahren als Standortlazarett des
Heeres genutzt. Nach dem 2. Weltkrieg wurde es von
der Besatzungstruppe als britisches Militärhospital
gebraucht. 1958 erfolgte die Gründung des Bundes-
wehrlazaretts Hamburg. Die Verantwortlichkeit für das
Krankenhaus liegt seitdem beim Sanitätsdienst der
Bundeswehr.
Nach einigen Umbauten und Erweiterungen wurde
das Krankenhaus 1969 in „Bundeswehrkrankenhaus
Hamburg“ umbenannt und für zivile Patienten geöff -
net.
Allgemeine Informationen
- Träger: Bundesrepublik Deutschland
- Kommandeur und Ärztlicher Direktor: Generalarzt
Dr. Joachim Hoitz
- Grundfl äche Krankenhausgelände: 136.961 m²
- Fachgebiete: 14 mit 12 medizinischen Ambulanzen
- Bettenzahl: 307
- Mitarbeiter: 780 davon 250 Ärzte
Medizinische Abteilungen
Als eine Klinik der Grund- und Regelversorgung
verfügt das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg über
15 diagnostische und klinische Fachabteilungen, die
interdisziplinär zusammenarbeiten. Die Klinik beteiligt
sich seit über 40 Jahren aktiv am Rettungsdienst der
Freien und Hansestadt Hamburg. Neben dem gemein-
sam mit der Bundespolizei betriebenen Rettungshub-
schrauber „Christoph 29“ sind am Rettungszentrum
des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg ein Not-
arztwagen (NAW), ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
sowie ein Rettungstransportwagen (RTW) der Berufs-
feuerwehr Hamburg angesiedelt.
Folgende Abteilungen sind im Bundeswehrkranken-
haus Hamburg gruppiert:
- Anästhesie / Intensivmedizin / Notfallmedizin /
Schmerztherapie
- Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie
- Augenheilkunde
- Dermatologie und Venerologie
- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Innere Medizin
- Kompetenzzentrum Kopf
- Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
- Neurochirurgie
- Neurologie
- Radiologie
- Tropenmedizin
- Orthopädie- und Unfallchirurgie
- Urologie
- Zahnmedizin, Oralchirurgie, Parodontologie
- Zentrum für seelische Gesundheit (Psychiatrie)
TEIL C WETTBEWERBSAUFGABE
21
BWK_Masterplan_Bestand_14.09.17 (o. M.)
22
C.1.2 Bauplanungsrecht
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach
§ 34 Abs. 1 BauGB als „Vorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile“. Der existierende,
jedoch nicht mehr anwendbare Baustufenplan aus
den 1950er Jahren entspricht nicht einem qualifi zier-
ten Bebauungsplan gem. § 30 (1) BauGB. Es gibt in
bauplanungsrechtlicher Hinsicht keine Vorgaben zu
Geschosszahl, Dachform oder bebaubarer Fläche
gemäß Baupolizeiverordnung, so dass sich das Maß
der baulichen Nutzung in „die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen“ muss.
Für die Gebäudehöhe ist jedoch Abschnitt B.11 zu
beachten.
Ausschnitt Baustufenplan (o. M.)
C.1.3 Ensembleschutz
Das Bundeswehrkrankenhaus ist als Ensemble der
1930er Jahre in der Liste der anerkannten Denkmäler
geführt (ID 23470). Ebenfalls zum Ensemble gehört
der südwestlich an das Wettbewerbsgebiet grenzen-
de, schützenswerte Baumbestand. Das Baufeld ist
nicht vom Ensembleschutz betroff en.
Die Entwicklungsplanung des Bundeswehrkranken-
hauses ist mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt.
Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung hierfür
wurde erteilt.
Plan aus dem FHH-Atlas
23
C.1.4 Bauordnungsrecht
Für die Wettbewerbsbearbeitung sind die relevanten
öff entlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten, insbe-
sondere die Einhaltung der Vorgaben der Hamburgi-
schen Bauordnung in ihrer neuesten Fassung.
Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 9 HBauO wird das zu planende
Vorhaben als Sonderbau mit der Bezeichnung „Kran-
kenhäuser“ eingestuft.
Als Planungshilfen sind zu beachten:
- der Bauprüfdienst „Brandschutztechnische Anforde
rungen an Krankenhäuser“ (BPD) 3/2016 (dort ist
u.a. festgelegt, dass Außenwände und Außenwand-
bekleidungen aus nichtbrennbaren Baustoff en be-
stehen müssen)
- der Bauprüfdienst „Brandschutztechnische Ausle-
gungen (BTA)“ (BPD) 05/2012
- der Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen“ (BPD)
2019-2
- der Bauprüfdienst „Altes Planrecht“ (BPD) 7/2016
- der Bauprüfdienst „§ 34 BauGB-Zulässigkeit von
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebau
ten Ortsteile“ (BPD) 2/2001
Bauprüfdienste (BPD) sind Arbeitsmittel, mit denen die
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Empfeh-
lungen und Erläuterungen zur Anwendung der jeweili-
gen Rechtsvorschriften gibt, s. dazu links unter Teil D
Anlagen.
Sie sind abrufbar unter: https://www.hamburg.de/bau-
genehmigung/152950/start-baupruefdienste/
C.1.5 Städtebauliche Situation / Hubschrauber-
einfl ugschneise
1.5.1 Städtebauliche Situation
Die Liegenschaft des Bundeswehrkrankenhauses
befi ndet sich im Nordosten der Freien und Hansestadt
Hamburg im Stadtbezirk Wandsbek, nahe der U-Bahn
Haltestelle Wandsbek-Gartenstadt. Sie ist mit der Les-
serstraße 180, 22049 Hamburg adressiert.
Kleinsiedlungen, Kleingärten, Mischgebiet, Geschäfts-
gebiet und vor allem Wohngebiete sind in diesem
Stadtbezirk zu fi nden. In der Umgebung der Liegen-
schaft waren nach dem Baustufenplan Wandsbek-
Marienthal von Januar 1955 vorwiegend zwei- bis
dreigeschossige Bauten in off ener Bauweise geplant.
Heute grenzt die Liegenschaft des Bundeswehrkran-
kenhauses im Norden an ein Kleingartengebiet mit
eingeschossigen Bauten, das vom Osterbek-Kanal
begrenzt wird. Östlich der Liegenschaft ist drei- bis
viergeschossige Wohnbebauung in Form von Kamm-
und Zeilenbauten zu fi nden.
Südlich wird die Liegenschaft durch die U-Bahn-Tras-
se der Linie U1 und U3 begrenzt. Südlich der U-Bahn-
Trasse erstreckt sich die Gartenstadt Wandsbek als
zweigeschossige, off ene Wohnbebauung in kleinteili-
ger Struktur.
Die Lesserstraße begrenzt die Liegenschaft im Wes-
ten.
Die Gesamtgröße der Liegenschaft beträgt etwa 14,7
ha.
24
Der Hauptzugang zum Klinikgelände liegt im Westen
an der Lesserstraße. Von dort führt eine Erschlie-
ßungsachse südlich des Bettenhauses bis zum
Kreuzbau und den daran anschließenden, langge-
streckten Südfl ügel, dem denkmalgeschützten Ensem-
ble.
Ein weiterer, wichtiger Zugang von der Lesserstraße
befi ndet sich weiter nördlich des Hauptzugangs. Ein
Nebenzugang liegt süd-östlich von der Stephansstra-
ße kommend.
Das Wettbewerbsgebiet befi ndet sich an der nordöstli-
chen Peripherie der Liegenschaft.
Die Gesamtfl äche des Baufeldes beträgt etwa 4.500
m². Die Geländehöhe liegt bei 15,20 m bis 15,80 m ü.
NN. Das Wettbewerbsgebiet wird westlich und südlich
durch Straßen begrenzt, die in Nutzung und gutem
Zustand sind.
BWK Schwarzplan ca. 2015 (o. M.)
Die untergeordneten, östlich und nördlich verlaufen-
den Straßen werden zurückgebaut und spielen für die
Erschließung des Krankenhausgeländes keine Rolle
mehr.
Das Wettbewerbsgebiet ist frei von Bebauung. Die
derzeit noch vorhandene Stellplatzanlage soll zurück-
gebaut werden und kann daher überplant werden.
Das Wettbewerbsgebiet wird zudem nördlich und
östlich durch Baumreihen umschlossen, die für die
Freifl ächengestaltung erhalten werden sollen, s. dazu
auch C.1.7 Außenanlagen und C.2.7 Anforderungen
an den Freibereich.
Südöstlich des Wettbewerbsgebietes liegen die
Neubauten der Wärmeerzeugungsanlage (WEA) und
der Notstromerzeugungsanlage (NEA), während sich
südwestlich ein schützenswerter, alter Baumbestand
anschließt.
Westlich des Wettbewerbsgebietes schließen Büro-
und Lagerfl ächen der Werkstätten (Haus 30) an, die
als Interim in Container untergebracht sind, sowie
nördlich davon eine Garage für einen Rettungswagen
der Feuerwehr. Weiter westlich liegt ein Gebäude mit
Verwaltung und Rettungsdienst (Haus 22).
25
Ausschnitt Lageplan mit Grundstücksgrenze (o. M.)
26
1.5.2 Hubschrauberlandeplatz
Nord-westlich des Wettbewerbsgebietes liegt der
Hubschrauberlandeplatz. Ein weiterer Hubschrauber-
landeplatz wird im Zuge des Neubaus Multifunktions-
gebäude (MFG) und Schiff fahrtmedizinisches Institut
(SMI) als Hubschrauberabsetzpunkt auf dessen Dach
realisiert.
Die fl ugbetrieblichen Belange des Hubschrauberfl ug-
platzes und die Auswirkungen der geplanten Bauvor-
haben Wärmeerzeugungsanalage (WEA) und Dach-
landeplatz auf dem Neubau des MFG wurden in einer
gutachterlichen Stellungnahme untersucht.
Das Gutachten befasste sich mit den An- und Ab-
fl ugfl ächen für den bestehenden ebenso wie für den
neuen, erhöht liegenden Hubschrauberlandeplatz
auf dem Dach des Multifunktionsgebäudes. Aus dem
Gutachten geht hervor, dass die Hindernisbegren-
zungsfl ächen des vorhandenen Hubschrauberfl ug-
platzes durch den geplanten Neubau des Zentrums
für seelische Gesundheit im Wettbewerbsgebiet, mit
einer angenommenen Gebäudehöhe von etwa 20 m,
nicht berührt oder durchdrungen werden. Unter dieser
Bedingung hat der Neubau „keinen Einfl uss auf die
fl ugbetrieblichen Belange“.
27
BWK Hubschraubereinfl ugschneisen (o. M.)
28
C.1.6 Masterplan Hochbau BWK / MFG /
Benachbarte Nutzungen
Um die Liegenschaft des BWK zukunftsfähig, effi zient
und modern zu gestalten, wurde im Jahr 2009 eine
Entwicklungsplanung erstellt. Parallel dazu erfolgte
die Realisierung eines neuen Bettenhauses, welches
2013 eröff net wurde. Das Ergebnis dieser Entwick-
lungsplanung wurde im Rahmen eines Masterplan
Hochbau zusammengefasst. Dieser Masterplan Hoch-
bau wird kontinuierlich an die baulichen Gegebenhei-
ten auf dem Gelände des Bundeswehrkrankenhauses
angepasst.
Der beigefügte Bauphasenplan zeigt die nach jetzi-
gem Zeitpunkt geplanten, weiteren baulichen Maß-
nahmen auf. So ist die Neuerrichtung eines Multifunk-
tionsgebäudes (MFG) in Verlängerung des bereits
erstellten Bettenhauses geplant. In diesem sollen alle
OP sowie die fachärztlichen Untersuchungsstellen
untergebracht werden.
2014 erfolgte die Entscheidung, das Schiff fahrtsmedi-
zinische Institut (SMI), welches zurzeit in Kiel angesie-
delt ist, ebenfalls im BWK anzuordnen. Um Synergien
zu nutzen, wird das SMI im direkten Zusammenhang
mit dem MFG gebaut. Bedingt durch das große Bau-
volumen, werden andere Gebäude und Nutzungen
verdrängt und in anderen Bereichen der Liegenschaft
neu angesiedelt. So werden unter anderem alte Tech-
nikgebäude abgerissen und ein neuer „Technikrücken“
im östlichen Bereich der Liegenschaft aufgebaut.
Dazu gehören eine neue Wärmeversorgungsanlage
sowie eine Notstromerzeugungsanlage. Diese wer-
den im Moment realisiert. Parallel wird die komplette
technische Infrastruktur (Elektroversorgung, Medien-
kanäle, Wärmeversorgung) auf dem gesamten Areal
des Bundeswehrkrankenhauses erneuert.
Die Abkehr von dezentralen, kleinen medizinischen
Einheiten hin zu großen medizinischen Komplexen
dominiert die Neuausrichtung des Bundeswehrkran-
kenhauses Hamburg. Die Freimachung vorhandener
Flächen und spätere Integration der darauf befi nd-
lichen medizinischen Nutzungen in das neue Multi-
funktionsgebäude erfordert ein parzellenscharfes und
kleinteiliges Flächenmanagement.
Die hochbaulichen Maßnahmen werden in Form eines
Masterplans Hochbau kontinuierlich fortgeschrieben.
Geplant ist, dass der Rohbau des MFG / SMI vor dem
Beginn der Bauarbeiten für das neue Zentrum für see-
lische Gesundheit abgeschlossen ist. So soll verhin-
dert werden, dass der laufende Krankenhausbetrieb
über Gebühr beeinträchtigt wird.
29
BWK Masterplan Hochbau 06.02.19 (o. M.)
30
C.1.7 Masterplan Außenanlagen / Freiraum /
Öff entlicher Raum
Im Jahr 2017 wurde auf Basis der Entwicklungspla-
nung des BWK ein Masterplan der Außenanlagen
mit integriertem landschaftsplanerischen Begleitplan
erstellt. Dieser hatte zum Ziel, in Abstimmung mit dem
Denkmalschutz und unter Berücksichtigung des En-
sembleschutzes Leitbilder und Handlungsvorschläge
für die zukünftige freiraumplanerische Entwicklung des
Geländes aufzuzeigen.
Der Masterplan Außenanlagen enthält Vorgaben für
den sinnvollen und schonenden Umgang mit den
vorhandenen Qualitäten und Quantitäten der Außen-
bereiche und des Baumbestandes. Der Plan weist
schützenswerte und entwicklungsfähige Potentiale auf
und zeigt Möglichkeiten und Grenzen einer bauli-
chen Entwicklung unter weitestgehender Schonung
und Integration der freiräumlichen und ökologischen
Potentiale auf.
So wurden auf dem Gelände des Bundeswehrkran-
kenhauses unter anderem die Erhaltung und Entwick-
lung der weiträumigen Parkwaldbestände mit sehr
wertvollem Altbaumbestand und Einzelbäumen mit
Solitärcharakter als besonders bedeutend erachtet.
Diese dienen als Gegengewicht zur funktional erfor-
derlichen Verdichtung des Geländes. Ein Teil dieses
Baumbestandes schließt sich im Süd-Westen an das
Wettbewerbsgelände an.
Besondere Bedeutung erlangen die Grünanlagen des
BWK als Teil des nördlich angrenzenden Osterbek-
Grünzuges.
Wie oben beschrieben ist das Wettbewerbsgebiet frei
von Bebauung, der Baumbestand im Norden und im
Osten ist zu erhalten und die vorhandene Stellplatzan-
lage kann überplant werden.
31
BWK Masterplan Außenanlagen / Index B_19.12.17 (o. M.)
BWK Masterplan Themenkarte Baumbewertung_15.09.17 (o. M.)
32
C.1.8 Erschließung / Verkehr / ruhender Verkehr /
Logistikkonzept
Das Bundeswehrkrankenhaus liegt unweit der U-
Bahnhaltestelle Wandsbek-Gartenstadt und ist daher
verkehrlich gut an den ÖPNV angeschlossen. Die
Haltstelle Wandsbek-Gartenstadt ist fußläufi g zu er-
reichen und wird von zwei U-Bahnlinien im 4-Minuten-
Takt bedient. Dort sind ebenfalls zwei Buslinien, die im
10-Minuten-Takt verkehren, erreichbar.
1.8.1 Verkehr
Der allgemeine PKW-Verkehr wird durch die öff entli-
che Wegweisung über die nördlich des Bettenhauses
gelegene Zufahrt von der Lesserstraße auf die Liegen-
schaft und zum Wettbewerbsgebiet geleitet.
Die süd-östliche Zufahrt über die Stephanstraße wird
nur als Nebeneinfahrt für den Lieferverkehr genutzt.
Rettungswagen nutzen sowohl die Zufahrten der Les-
serstraße als auch der Stephanstraße.
Das Wettbewerbsgebiet soll künftig nur von der
westlich und südlich gelegenen Straße anfahrbar sein.
Die ursprünglich im Norden und im Osten verlaufende
Erschließung des Baufeldes wird zurückgebaut.
Der am häufi gsten genutzte Zugang zum BWK-Ge-
lände durch Fußgänger ist auf Grund der Haltestellen
des ÖPNV der Haupteingang von Westen über die
Lesserstraße.
Bedingt durch die Lage des Wettbewerbsgebietes an
der östlichen Grenze der Liegenschaft ist davon aus-
zugehen, dass der Fußgängerverkehr für das Zentrum
für seelische Gesundheit aus westlicher und südwest-
licher Richtung erfolgen wird.
Für die Patienten des Zentrums für seelische Gesund-
heit ist eine leichte Erreichbarkeit der umliegenden
Grünanlagen insbesondere des Patientenparks süd-
lich des denkmalgeschützten Südfl ügels am Kreuzbau
sehr wichtig.
Eine bereits vorhandene, fußläufi ge Verbindung
durch den angrenzenden Parkwaldbestand vorbei am
geplanten Neubau des MFG und am bestehenden
Südfl ügel des Bundeswehrkrankenhauses soll leicht
zugänglich bleiben.
33
BWK_Masterplan_Themenkarte KFZ-Erschließung_15.09.17 (o. M.)
und BWK Masterplan Themenkarte fußläufi ge Erschließung_15.09.17 (o. M.)
34
1.8.2 Ruhender Verkehr
Die Planung eines liegenschaftsübergreifenden
Konzeptes für den ruhenden Verkehr steht noch aus.
Ein Nachweis der erforderlichen PKW-Stellplätze für
Mitarbeiter, Patienten und Besucher des Zentrums für
seelische Gesundheit ist nicht erforderlich. Sie werden
auf der Gesamtliegenschaft nachgewiesen.
1.8.3 Logistikkonzept BWK
Für das BWK wurde ein logistisches Gesamtkonzept
erstellt. In diesem Konzept sind die für die Logistik des
Krankenhausbetriebes wesentlichen Makroprozesse
erfasst. Der benötigte Raumbedarf im neu zu errich-
tenden Multifunktionsgebäude (MFG) wurde basierend
auf diesen Prozessen nachgewiesen. Schwerpunkt
der Betrachtung der Masterplanung Logistik ist der
zentrale klinische Kern des Krankenhauses, beste-
hend aus dem Bettenhaus und dem neu zu errichten-
den MFG.
Ein wesentliches Element in der Masterplanung war
die Zusammenfassung und Konzentration der logi-
stischen Dienste. Ziel war es, Wege sowohl für die
Dienste als auch für die zu versorgenden Stellen zu
optimieren sowie personelle, materielle und infra-
strukturelle Redundanzen abzubauen. Somit soll eine
durchhaltefähige, fl exible und maximal verfügbare
Krankenhauslogistik aufgebaut werden.
Unter Punkt C.2.5 Logistikkonzept werden die logis-
tischen Makroprozesse im Neubau des Zentrums für
seelische Gesundheit sowie Anknüpf- und Übergabe-
punkte an die Zentrallogistik näher beschrieben.
C.1.9 Medien / technische Infrastruktur
Das Wettbewerbsgebiet ist medienseitig über die
südlich gelegene Straße bereits voll erschlossen. Die
Leitungen bzw. Leerrohrtrassen (Strom, Trinkwasser,
Schmutzwasser, Regenwasser, Telekommunikation,
Nahwärme) liegen im Straßen- und Gehwegbereich.
Durch die Maßnahmen „RA 1.4 Neustruktur Versor-
gungsleitungen“, „RA 1.5 Neustruktur Verkehrswege“
und „RA 1.7 Neustruktur Abwasser“ wurde das Wett-
bewerbsgebiet an das Abwasser- und Versorgungs-
netz der Liegenschaft angeschlossen.
C.1.10 Grundwasser / Schichtenwasser
Zum Zeitpunkt der Auslobung liegt für das Wettbe-
werbsgebiet keine Bodenerkundung vor. Es werden
daher die Ergebnisse ausgewerteter Altbohrungen,
die in unmittelbarer Nähe des Wettbewerbsgebiets
durchgeführt wurden, für die Beurteilung der Wasser-
verhältnisse im Baugrund herangezogen:
Grundwasser, gemessen ab GOK, wurde in der Regel
in einer Tiefe von ca. 10 m angetroff en. Aufgrund der
Bodenschichtungen und Auff üllungen auf gering was-
serdurchlässigem Boden kann zeitweilig aufstauendes
Schichtenwasser bis knapp unter GOK auftreten.
Daher ist für ein eventuell geplantes Kellergeschoss
die Ausführung einer „Weißen Wanne“ zu berücksich-
35
tigen. In der Bauphase ist zudem vom Einrichten einer
Wasserhaltung auszugehen.
C.1.11 Baugrund / Kampfmittelsondierung
1.11.1 Baugrund
Auch für die Angaben der Bodenschichtungen wird auf
die Ergebnisse ausgewerteter, benachbarter Altboh-
rungen zurückgegriff en:
In der Regel wurden Auff üllungen aus Schutt und
Sand bis zu einer Mächtigkeit von 2,50 m ab GOK
angetroff en. Die Auff üllungen wurden gutachterlich als
nicht tragfähig beurteilt. Unterhalb der Auff üllschich-
ten wurde gewachsener, gering wasserdurchlässiger
Boden (Geschiebelehm, Geschiebemergel) erkundet,
der gutachterlich als gut tragfähig eingestuft wird. Da-
her wurde für die Gründung der Gebäude empfohlen,
diese in der Bauart einer Flachgründung zu planen.
1.11.2 Kampfmittelsondierung
Der Großteil des Wettbewerbsgebietes ist gemäß
§ 8 (1) KampfmittelVO eine kampfmittelfreie Fläche.
Lediglich für eine geringe Fläche am nordöstlichen
Rand der Fläche besteht der Verdacht auf vergrabene
Kampfmittel.
36
C.1.12 Schallschutz / Immission
Für den Entwurf des Gebäudes sind die gültigen Nor-
men und Vorschriften für Schallschutz sowohl für die
Räume untereinander als auch für die Fassaden zu
berücksichtigen.
Vor allem im Aufnahmebereich, in Fluren, Behand-
lungs- und Krankenzimmern sind Schallschutzmaß-
nahmen für Diskretion, verbesserte Sprachverstän-
digung und Kommunikation für das Wohlbefi nden
wichtig.
Hinzu kommen die Anforderungen an die Fassaden,
die sich aus dem Überfl iegen durch Hubschrauber
ergeben.
Durch ein schalltechnisches Gutachten (Tu R, Schall-
technisches Gutachten vom 19.04.2016) wurde nach-
gewiesen, dass sich aus dem Neubau von Haus 13
(EZ-2) und von Haus 14 (WEA) keine Überschreitung
der zulässigen Lärmpegel an der Fassade des Zent-
rums für seelische Gesundheit ergeben (siehe Anlage
D.06 Übersichtsplan Gebäudenutzungen).
C.1.13 Kostenrahmen / Kostenobergrenze ES-Bau
Die Ausloberin legt besonderen Wert auf eine ange-
messene, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung.
Dies betriff t sowohl die Investitionskosten als auch die
Unterhaltskosten.
Für das Bauvorhaben Zentrum für seelische Gesund-
heit werden vom Auftraggeber ca. 10,8 Mio. € inkl.
MwSt. Baukosten (KG 200-500) veranschlagt. Diese
Summe ist als Kostenobergrenze für den Wettbewerb
und auch die folgenden Planungsschritte zu berück-
sichtigen
37
C.1.14 Termine Planung und Bau
Im Grobterminplan sind folgende Termine für
die Planung und Bauausführung vorgesehen:
01/2019 – 12/2019
01/2020 – 02/2020
03/2020
03/2020 – 10/2020
11/2020
12/2020 – 01/2021
02/2021 – 03/2021
04/2021 – 09/2021
10/2021 – 09/2022
04/2022 – 09/2022
07/2022
10/2024
11/2024 – 02/2025
03/2025
VgV-Verfahren + off ener Planungswettbewerb
Beauftragung mit CAD-Pilottest
(siehe Anlage D.21 CAD-Pfl ichtenheft)
Planungsbeginn
Aufstellung Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau), 8 Monate
Prüfumlauf Baudurchführende Ebene (BdE) und
Fertigstellung EW-Bau, 1 Monat
Prüfumlauf Fachaufsicht führende Ebene (FfE) und Versand, 2 Monate
Einverständnis Bedarfsträger, 2 Monate
Genehmigungsplanung (3 Monate) mit Zustimmungsverfahren
(3 Monate, insgesamt 6 Monate)
Ausführungsplanung, insg. 12 Monate
Ausschreibung und Vergabe, 6 Monate
Baubeginn
Fertigstellung, nach 27 Monaten
Abnahmen / Übergaben
Nutzungsbeginn
38
C.2 Aufgabe des Wettbewerbs
C.2.1 Qualitätsanforderung
Die geplante Baumaßnahme im Bundeswehrkran-
kenhaus Hamburg ist der erste solitäre Neubau eines
Zentrums für seelische Gesundheit der Bundeswehr
und steht dadurch in einem besonderen Fokus.
Die Ausloberin erwartet ein hochwertiges, schönes
und gut gestaltetes Gebäude, das einen Beitrag zur
Baukultur leistet.
Ziel dieses Wettbewerbes ist es, einen Entwurf zu er-
halten, der mit angemessenen gestalterischen Mitteln
und unter Berücksichtigung der Kostenobergrenze die
räumlichen und funktionalen Anforderungen an ein
Zentrum für seelische Gesundheit in hervorragender
und nachhaltiger Weise umsetzt.
Trotz der peripheren Lage des Wettbewerbsgebietes
ist das künftige Zentrum für seelische Gesundheit
gut in die verkehrliche und auch medientechnische
Erschließung auf dem Gelände des Bundeswehrkran-
kenhauses eingebunden.
Gleichzeitig profi tiert das neue Gebäude aber auch
von dieser geschützten Lage, da Stresseinwirkun-
gen durch Lärm oder Schadstoff e minimiert werden
können. So soll die Genesung der Patienten gefördert
werden.
Neben der Behandlung von allgemeinpsychiatrischen
Erkrankungen bei ausschließlich militärischen Patien-
ten, wie Depressionen, Sucht- und Angststörungen,
liegt der Behandlungsschwerpunkt der Abteilung auf
der spezifi schen Behandlung von Traumafolgestörun-
gen beispielsweise nach Unfällen, Gewalttaten oder
extremen Einsatzerfahrungen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begutachtung in
Wehrdienstbeschädigungsverfahren, bei wehrpsy-
chiatrischen Fragestellungen zur Verwendungs- und
Dienstfähigkeit und die Begutachtung anderer Uni-
formträger (z.B. Polizisten, Bundespolizisten und der
Feuerwehr) nach Dienstunfällen mit psychischen
Folgen.
Bei allen Abteilungen handelt es sich um off ene Stati-
onen des Zentrums für seelische Gesundheit. Es gibt
keine geschlossenen Bereiche.
39
C.2.2 Städtebauliche Zielsetzung
Im Wettbewerb ist ein städtebauliches Konzept für
den Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit
zu entwickeln, durch welches sich das Gebäude und
die dazugehörigen Außenanlagen in die Umgebung
der Liegenschaft integrieren. Die Beziehung zwischen
Innen- und Außenraum spielt hierbei eine wesentliche
Rolle.
Der Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit
soll folgende Einfl ussfaktoren angemessen berück-
sichtigen:
- Schallimmission durch die unmittelbare Nähe von
zwei Hubschrauberlandeplätzen und durch eine
Einfl ugschneise
- Einbeziehen / Rücksichtnahme auf den schützens-
werten Baumbestand südwestlich des Wettbewerbs
gebietes und auf den Baumbestand des Wettbe-
werbsgebiets selbst
- Rücksichtnahme auf das angrenzende denkmal-
geschützte Ensemble
- Schaff ung eines Gebäudes, das den Rückzug der
Patienten und Gäste ermöglicht und gleichzeitig den
Bezug in den Außenraum herstellt
- einfaches und intelligentes Konzept für die Be-
sucher- und Patientenführung, das die einfache
Orientierung inner- und außerhalb des Gebäudes
unterstützt
C.2.3 Zielsetzung Gebäude
Die Umwelt nimmt Einfl uss auf das Befi nden und
die Handlungen von Personen. In Einrichtungen des
Gesundheitswesens sollen deshalb zwei wesentliche
Ziele verfolgt werden.
Zum einen sollen Stressfaktoren wie Lärm, Gerüche
oder Beengungsgefühle durch die Gestaltung des
Gebäudes minimiert werden. So können etwa eine
angemessene Raumakustik und geeignete Funktions-
abläufe die Lärmbelästigung verringern. Das räumli-
che Empfi nden von Beengung ist für jeden Patienten
individuell und diesem kann zum Beispiel durch visu-
elle Ablenkung, gute Orientierungsmöglichkeiten und
hohen Decken entgegengewirkt werden.
Zum anderen muss die Wiedererlangung autonomer
Handlungsweisen unterstützt werden, damit sich die
Betroff enen in ihre familiäre und berufl iche Umwelt
wieder eingliedern können. Daher ist ein Maßstab für
die Gestaltung des Gebäudes die Schaff ung authen-
tischer Alltagssituationen, wobei ein institutioneller
Charakter des Gebäudes vermieden werden soll.
Grundsätzlich kann durch eine wohnliche Atmosphäre
die seelische Genesung der Patienten und ihre Wie-
dereingliederung in den Alltag begünstigt werden.
Zudem spielen Tages- und Sonnenlicht bei der Be-
handlung vor allem von depressiven Patienten eine
entscheidende Rolle. Der Bezug zum Außenraum
sowie zur Tages- und Jahreszeit hat einen positiven
Einfl uss ihre Genesung.
40
Einfache Zugangs- und Orientierungssysteme und
angemessene räumliche Voraussetzungen für das
persönliche Gespräch mit den Angehörigen sind eben-
falls wichtig.
2.3.1. Erschließung und Orientierung
Das Zentrum für seelische Gesundheit wird durch
zwei Eingänge erschlossen.
Der Haupteingang mit Anlaufstelle dient dazu, Pati-
enten- und Besucherströme in das gesamte Haus zu
verteilen. Der Wohnbereich (Tagesklinik) soll einen
separaten Zugang bekommen.
Eigene Zugänge für Personal und Wirtschaftsverkehr
sind konzeptabhängig anzuordnen.
Um Orientierungsprobleme bei Patienten und Be-
suchern zu vermeiden, soll eine klare, einfache und
übersichtliche Grundrissstruktur gewählt werden.
Blickbeziehungen zu Landmarken in der Umgebung,
eine gute Ausleuchtung der Räumlichkeiten sowie die
Ausbildung von architektonischen Referenzpunkten im
Innenraum unterstützen die Orientierung zusätzlich.
Ein off ener, wohnlicher und räumlich großzügiger
Charakter der Einrichtung, kleine Pfl egeeinheiten mit
kurzen Wegen sowie der Bezug zur Natur in Form
eines geschützten Patientengartens oder der durch-
grünten Umgebung sollen das Wohlbefi nden und die
Genesung der Patienten fördern und ein Gefühl der
Geborgenheit vermitteln.
Ein Zentrum für seelische Gesundheit braucht im
Vergleich zu somatischen Fachrichtungen deutlich
weniger Medizintechnik, so dass Patientenzimmer,
Wohneinheiten und Aufenthaltsbereiche in einer eher
wohnlichen Qualität gestaltet werden können.
Der Bewegungsradius eines psychiatrischen Patien-
ten erstreckt sich auf die gesamte Einrichtung. Aus
diesem Grund muss mit geeigneten Aufenthalts- und
Freizeitangeboten, vor allem auf den Stationen, ent-
sprochen werden. Eine aktive Gestaltung der Freizeit
sollte möglich sein.
Die vergleichsweise lange Aufenthaltsdauer der
Patienten, bei Langzeitpatienten der Tagesklinik bis
zu acht Wochen, verlangt besondere Aufmerksamkeit
für die ausgewiesenen Wohneinheiten. Diese, ebenso
wie die Patientenzimmer der Station, werden als priva-
ter Schlaf- und Rückzugsort genutzt.
Jedem Bettplatz soll ein eindeutiges Territorium zu-
geordnet sein. Wichtig ist, dass sich Verkehrsfl ächen
nicht mit Territorialfl ächen überschneiden. Diese ein-
deutige Zuordnung verhindert ungewolltes Eindringen
in fremde Territorien und respektiert die Privatsphäre.
Im psychiatrischen Bereich werden seltener klassi-
sche Pfl egeleistungen erbracht, weshalb man davon
ausgeht, dass auf die übliche Pfl egebettstellung, das
heißt die freie Zugänglichkeit des Bettes von beiden
Längs- und einer Stirnseite, verzichtet werden kann.
41
Davon weicht der Trakt 2 als Betten- und Behand-
lungsstation ab, so dass die Betten in diesen Patien-
tenzimmern an drei Seiten zugänglich sein müssen
und jedem Bett ein Nachttisch zugeordnet werden soll.
Die Patientenzimmer und Wohneinheiten sollen mit
einer Nasszelle (Toilette, Waschtisch, Dusche) aus-
gestattet sein. Drei dieser Zimmer sollen barrierefrei
ausgeführt werden, s. Anlage D.16.
2.3.2 Gestaltungshinweise
Der Einsatz von Farbe zur Gestaltung psychiatrischer
Bereiche kann einen positiven Beitrag zur Schaff ung
einer therapeutischen Atmosphäre leisten. Als Ziele
der Farbgestaltung können genannt werden:
- Vermeidung einer sterilen Krankenhausatmosphäre
- Schaff ung einer abwechslungsreichen Umwelt, Zo-
nen mit hoher und geringer Reizdichte
- Nutzung der Farbe zur Zonierung von Bereichen
oder Gliederung langer Flure
- Schaff ung von Aufmerksamkeitspunkten, welche die
Orientierung unterstützen können.
- Unterstützung des Farbkonzeptes und der Atmo-
sphäre durch eine akzentuierte Beleuchtung
Auch Beleuchtung hat neben der Gewährleistung der
funktionalen Abläufe und Sicherheitsaspekte, etwa der
Kennzeichnung von Rettungswegen, Erkennbarkeit
von Stufen, auch große atmosphärische Bedeutung.
Ausreichende Beleuchtung, natürliche Belichtung
sowie individuelle Beleuchtungsmöglichkeiten tra-
gen entscheidend zu einer positiven therapeutischen
Atmosphäre bei.
Für die Materialwahl sind ebenso geruchs- bzw.
schadstoff absorbierender Eigenschaften wichtig, da
die Geruchsbelastung, etwa durch desinfi zierende
Reinigungsmittel, hohes Personenaufkommen oder
krankheitsbedingt vernachlässigte Körperhygiene, in
psychiatrischen Einrichtungen oft hoch ist.
Typische Krankenhauskeime treten auch im psychiat-
rischen Bereich auf. Grundsätzlich müssen Fußböden
und patientennahe Flächen daher desinfektionsmit-
telbeständig ausgeführt werden. Bei der Auswahl der
Bodenbeläge sind Rutschhemmungsklassen und
niedrige Folgekosten beispielsweise für die Reinigung
zu berücksichtigen.
42
2.3.3 Anforderungen an Türen
Auswahl und Platzierung geeigneter Türen ist bei
Gesundheitsbauten besondere Aufmerksamkeit zu
widmen. Im Sinne der Barrierefreiheit nach DIN 18040
sind Türen mit einer lichten Breite von 90 cm und
einer Mindesthöhe von 2,05 m zu planen. Bettgängige
Türen müssen mit einer lichten Breite von mindestens
1,25 m dimensioniert sein.
Die Vorgaben für den Schallschutz der Türen ergeben
sich aus der DIN 4109-1:2018 Schallschutz im Hoch-
bau. Der Schallschutz dient u. a. der Privatsphäre
(z. B. Gespräch mit Besuch im Patientenzimmer), dem
Datenschutz (Personalgespräche), der nächtlichen
Erholung (ruhiger Schlaf) sowie der Therapieatmo-
sphäre (Intimität des Gespräches).
In der Norm wird ein erforderliches Schalldämmmaß
von 32 dB für Türen empfohlen. Ein erhöhtes erforder-
liches Schalldämmmaß von 37 dB wird für Türen zu
Untersuchungs- und Sprechzimmern (beispielsweise
Arzt- und Therapieraum) angeraten.
2.3.4 Anforderungen an die Fassade
Das äußere Erscheinungsbild einer Einrichtung mit
einer off enen, freundlichen Ausstrahlung prägt die
Wirkung des Zentrums für seelische Gesundheit nach
außen.
Einen wesentlichen Einfl uss auf die Atmosphäre eines
Gebäudes und das Wohlbefi nden der Nutzer hat die
Qualität der Raumluft.
Auch im Hinblick auf Hygiene und Gebäudeschutz
spielt die Lüftung eine wichtige Rolle. Dabei soll durch
manuell zu öff nende Fenster eine Kontrolle der Um-
welt durch die Patienten zusätzlich unterstützt werden
und die manuelle Lüftung durch eine mechanische
Lüftung ergänzt werden.
Bei der Wahl des Fassadenmaterials / -konstruktion
ist zu beachten, dass Außenwände und Außenwand-
bekleidungen einschließlich der Dämmstoff e und
Unterkonstruktionen bei mehrgeschossigen Kranken-
häusern nur aus nichtbrennbaren Baustoff en bestehen
dürfen (§ 26 HBauO in Verbindung mit § 51 HBauO).
Weiteres s. Bauprüfdienste.
43
2.3.5 Anforderungen an den Freibereich
Der Außenraum des Zentrums für seelische Gesund-
heit sollte möglichst vielfältige Nutzungsmöglichkeiten
bieten und anziehend gestaltet sein. Dabei soll das
„Gartenfl air“ im Vordergrund stehen. Schöne und
vielfältige Pfl anzungen sowie ein gepfl egtes Erschei-
nungsbild sollen das Wohlbefi nden der Patienten för-
dern und einen positiven Therapieverlauf unterstützen.
Die Pfl anzenauswahl soll so getroff en werden, dass
der Garten zu jeder Jahreszeit interessante und ab-
wechslungsreiche Blicke ermöglicht. Die Nutzbarkeit
bei Regen erweist sich insbesondere für Raucher als
vorteilhaft. Dafür sind überdachte Außenbereiche vor-
zusehen, die jedoch so angeordnet sein sollen, dass
eine Verteilung des Rauches entlang der Fassade bis
in die Räume vermieden wird.
s. auch C.2.7 Freianlage
C.2.4 Gebäudestruktur
Im künftigen Zentrum für seelische Gesundheit sollen
Patienten in den Bereichen der Psychopathologie, All-
gemeinpsychiatrie, Psychotherapie, Suchtmedizin und
der Psychosomatik behandelt werden. Für viele dieser
Patienten ist das Zentrum für seelische Gesundheit
nicht die erste, sondern eine weitere, in einer Reihe
von bereits durchlaufenen Therapiestellen.
Der Neubau wird neben einem administrativem
Verwaltungstrakt für die Abteilungsleitung folgende
Abteilungen umfassen:
- eine Ambulanz mit Therapie- und Arzträumen
(Trakt 1),
- eine klinische Station mit Ein- und Zweibettzimmern
(Trakt 2),
- eine Tagesklinik mit Appartements für Langzeit-
patienten (Trakt 3),
- einen gruppentherapeutischen Bereich mit integrier-
ter Ergotherapie (Trakt 4).
Fachärztliche Untersuchungsstelle / Trakt 1 -
(TE 247 FU6 und TE 24)
Psychiatrie und Klinische Psychologie beschreiben
einen ambulanten Behandlungs- und Untersuchungs-
bereich. Die beiden Fachrichtungen Psychiatrie und
Psychologie teilen gemeinsame Bereiche und ver-
fügen zudem über die jeweilig erforderlichen Dienst-
räume der behandelnden Ärzte sowie diverse Thera-
pieräume.
44
Betten- und Behandlungsstation / Trakt 2 -
(TE 242 Station)
stellt den stationären Behandlungs- und Untersu-
chungsbereich dar. Hier sind auch Merkmale einer
klassischen Pfl egestation zu fi nden, wie etwa Patien-
tenzimmer, Stationsdienstzimmer, Pfl egearbeitsräume
usw.
Tagesklinik / Trakt 3 - (TE 242)
umfasst 20 Appartements für tagesklinische Lang-
zeitpatienten sowie einen Raum für kollektiven Erfah-
rungsaustausch. Es handelt sich nicht um eine sozial-
oder psychotherapeutisch ausgerichtete Einrichtung
vom Krankenhaus, in welcher Patienten nur tagsüber
betreut werden.
Therapiebereich / Trakt 4
umfasst diverse Therapiegruppenräume mit unter-
schiedlichen Lärmintensitäten. Dieser Trakt ist als se-
parate Abteilung ohne Durchgangsverkehr zu planen.
Der Entwurfsschwerpunkt liegt in der Entwicklung
eines funktional schlüssigen Raumkonzepts für das
Tagesgeschäft unter Berücksichtigung des Zusam-
menspieles der unterschiedlichen Trakte des Zen-
trums für seelische Gesundheit.
Bei allen genannten Abteilungen handelt es sich um
off ene Stationen des Zentrums für seelische Gesund-
heit. Es gibt keine geschlossenen Bereiche und für
das Gebäude gelten keine erhöhten sicherheitstechni-
schen Anforderungen.
Ausnahme davon bilden die Anforderungen durch die
Behandlung von suizidgefährdeten Patienten. Der
Klinikbetreiber benötigt im Bereich des Trakts 2 eine
suizidpräventive Gestaltung des Gebäudes, das heißt
Vermeiden von scharfen Kanten, Strangulierungs-
möglichkeiten und Konstruktionen, an welchen sich
Patienten verletzen bzw. suizidieren könnten. Gleiches
gilt für die zugehörigen technischen Anlagen.
Die Benutzung der anderen Trakte ist entweder von
Personal begleitet oder die Patienten sind so stabil,
dass von einer Eigengefährdung nicht ausgegangen
werden muss.
45
C.2.5 Logistikkonzept
Im Folgenden werden die logistischen Makroprozesse
im Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit
beschrieben sowie Anknüpf- und Übergabepunkte an
die Zentrallogistik defi niert.
Siehe auch Pkt. C.1.8.3 Logistikkonzept BWK
2.5.1 Übergeordnetes Logistikkonzept
Der fehlende bauliche Anschluss des Zentrums für
seelische Gesundheit an das Multifunktionsgebäude
macht neben der gebäudeinternen Ver- und Entsor-
gungsstruktur auch An- und Ablieferungsstrukturen für
die Logistik notwendig.
Als wesentliche Versorgungsgüter sind die Patienten-
speisen, die Flachwäscheversorgung sowie die Ver-
sorgung mit allgemeinen Gütern des täglichen Bedarfs
zu nennen. Die Speise – und Wäscheversorgung
erfolgt in der Zielplanung durch externe Dienstleister.
Somit wird für zwei wesentliche Versorgungsprozesse
vergleichsweise wenig eigenes Personal gebunden.
Alle weiteren Versorgungen werden durch hausinterne
Hol- und Bringdienste erfolgen.
Die Versorgung mit Gütern aus dem Logistikzentrum
oder der Apotheke erfolgen über die dort vorhandenen
Container. Diese werden gemäß den vereinbarten
Lieferbedingungen für die gesamte Abteilung des Zen-
trums für seelische Gesundheit kommissioniert.
Als Übergabepunkt an die Abteilung dient der B-Stütz-
punkt der Radiologie im zukünftigen MFG. Retourlie-
ferungen werden hier ebenfalls in die Zentrallogistik
eingesteuert.
Funktionsschema MFG
FTS = fahrerloses Transportsystem
Radiologie / SMIM = B-Stützpunkt im Gebäude des MFG
informativ: SMIM = Scanning Microwave Impedance Microscopy.
46
Durch die dezentrale Lage des Gebäudes des Zen-
trums für seelische Gesundheit ist eine eigene Schnitt-
stelle im Gebäude mit An- und Ablieferung zu den logis-
tischen Diensten zu schaff en.
Diese An- und Ablieferung soll für das Anfahren durch
LKW (7,5 t) geeignet und überdacht sein. Gleichfalls
soll hier der Austausch von Mülltonnen und die Abfuhr
von schadhaftem Gerät möglich sein.
So wird eine klar defi nierte Adresse für Lieferanten und
Entsorger geschaff en und die Patientenwege von den
Materialwegen getrennt.
Da der Versorgungseingang nicht ständig besetzt ist,
soll er mit einer Gegensprechanlage zum Pfl egestütz-
punkt verbunden werden. Für administrative Vorgänge
der Warenannahme ist der Tresen mit Telefon und PC
auszustatten.
Diesem Übergabepunkt wird unmittelbar ein B-Stütz-
punkt für das Zentrum für seelische Gesundheit zu-
geordnet. Dieser soll in eine reine und unreine Seite
untergliedert werden. Aus dem B-Stützpunkt heraus
werden die Verbrauchsgüter händisch zu den Ver-
brauchsstellen gebracht.
Da die Trakte 2 und 3 ein hohes Versorgungsaufkom-
men aufweisen, sind dort jeweils verbrauchsstellenna-
he Anlieferungspunkte der Ver- und Entsorgung für den
Tagesbedarf (A-Stützpunkt rein bzw. unrein) vorzuhal-
ten. Die Transportcontainer aus dem B-Stützpunkt der
Radiologie verbleiben im B-Stützpunkt des Zentrums
für seelische Gesundheit und werden bei nächster
Gelegenheit der Zentrallogistik zugeführt. Dort erfolgt
auch die turnusmäßige Desinfektion.
Funktionsschema „Zentrum für seelische Gesundheit“
Abt VI = Abteilung der Psychiatrie
A-Stützpunkt: dezentraler Ver- und Entsorgungsraum für einen Trakt
bzw. Station
B-Stützpunkt: zentraler Ver- und Entsorgungsraum für das Gebäude
47
2.5.2 Logistik für jeden Trakt
Fachärztliche Untersuchungsstelle / Trakt 1 -
(TE 247 FU6 und TE 24)
Das Aufkommen mit Versorgungsgütern ist in diesem
Trakt überschaubar und die Wege sind vergleichswei-
se kurz. Versorgung mit Medikamenten, Sterilgut oder
ähnlichen, rein medizinischen Gütern ist nur in perso-
nenbezogenen Einzelfällen erforderlich, so dass kein
A-Stützpunkt, rein, vorgehalten werden muss.
Die Lagerung von Gütern dieser Art kann in den Arzt-
und Therapieräumen selbst erfolgen. Ein separater
Entsorgungsraum A-Stützpunkt, unrein, ist in diesem
Trakt ebenfalls nicht notwendig. Jedoch ist ein Geräte-
und Abstellraum erforderlich.
Betten- und Behandlungsstation / Trakt 2 -
(TE 242 Station)
Dieser Trakt dient als Bettenstation für die in der
Abteilung aufgenommenen Kurzzeit- und Akutpatien-
ten. Hier wird das höchste Ver- und Entsorgungsauf-
kommen entstehen, da alle drei wesentlichen Güter
aufl aufen. Der B-Stützpunkt ist für dieses Aufkommen
auszulegen. Die Dimensionierung orientiert sich an
den programmierten Pfl egearbeitsräumen, so dass
ein A-Stützpunkt, rein, mit 18 m² und ein A-Stützpunkt,
unrein, mit 12 m² notwendig werden.
Zudem wird ein Koff erabstellraum von ca. 9 m² be-
nötigt. Patienten (Soldaten), die unmittelbar aus den
Einsatzgebieten zur Behandlung kommen und daher
mitunter sperrige Transportkisten mitführen, können
dort diese nicht benötigte Ausrüstung lagern.
Die Patientenbetten werden turnusmäßig in den Stati-
onszimmern aufbereitet (Wischdesinfi zierung).
Für zum Austausch vorgesehene Betten sollen in ei-
nem separaten Raum („Bettenwarte“) aufbereitet wer-
den. Dieser Raum dient zugleich als Bettenwerkstatt.
Die Patienten im Trakt 2 werden auch mit Mahlzeiten
versorgt. Der Caterer liefert die Mahlzeiten in ge-
schlossenen Tablettwagen direkt auf die Station. Es
werden pro Mahlzeit 2 Wagen angeliefert. Die Tab-
lettwagen müssen in der Stationsteeküche bis zum
Verzehr regeneriert werden. Hierzu sind entsprechen-
de Dockingstations vorzusehen.
Die Versorgung mit Flachwäsche erfolgt ebenfalls
durch einen externen Dienstleister. Die frische Wä-
sche wird direkt an den B-Stützpunkt geliefert. Von
dort aus erfolgt die Verteilung in die A-Stützpunkte.
Die benutzte Flachwäsche wird im A-Stützpunkt, un-
rein, gesammelt und durch das Personal der Abteilung
zur Abholung in den B-Stützpunkt gebracht.
Von dort wird sie vom externen Dienstleister zur Reini-
gung abgeholt.
48
Tagesklinik / Trakt 3 (TE 242)
In diesem Trakt werden die Langzeitpatienten in
Appartements untergebracht. Die Patienten sind hier
weitestgehend unter sich und „Selbstversorger“. Die
Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs wie frische
Wäsche, Toilettenpapier, Handtücher etc. sollen im A–
Stützpunkt, rein, gelagert werden. Ein A–Stützpunkt,
unrein, für die Sammlung von z. B. Müll und ver-
brauchter Wäsche ist diesem zuzuordnen.
In den Appartements kommen keine klassischen Pa-
tientenbetten zum Einsatz. Diese Räume sollen eher
wohnlich gestaltet und möbliert werden. Die hygieni-
sche Aufbereitung der Betten fi ndet in den Apparte-
ments statt.
Die Patientenspeisung soll auch in diesem Trakt
erfolgen können. Obwohl in den Appartements
Kochnischen vorgesehen sind, ist das Krankenhaus
verpfl ichtet, die Patienten bei Bedarf mit Essen zu
versorgen. Dies kann über eine Belieferung vorbestell-
ter Mahlzeiten (vergleichbar Bettenstation), über die
Bereitstellung von zuzubereitenden Komponenten bis
hin zur Auszahlung von Verpfl egungsgeld zur Selbst-
versorgung gehen.
Es ist daher auch hier eine Stationsteeküche wie in
Trakt 2 notwendig.
Therapiebereich / Trakt 4
Hier ist der Gruppentherapiebereich des Zentrums für
seelische Gesundheit eingerichtet. Er nimmt einen
Sportraum und Therapieräume auf. Hier sind kei-
ne Logistikströme bis auf geringe Mengen Abfall zu
erwarten.
Zusätzlich befi ndet sich in diesem Trakt die Ergo-
therapie, die jedoch organisatorisch der Orthopädie
und Unfallchirurgie zugeordnet ist. Im Rahmen der
Erstellung des Betriebskonzeptes Multifunktionsge-
bäude wurden die Ergotherapieräume um einen Anteil
Lagerfl ächen für das therapiespezifi sche Verbrauchs-
material vergrößert.
49
C.2.6 Raum- und Funktionsprogramm
Die im genehmigten Raumbedarf aufgeführten Flä-
chen gehen von einer reinen Nutzfl äche (NUF) aus,
zu der Verkehrsfl ächen (VF) und Konstruktionsfl ächen
(KF) addiert werden müssen.
2.6.1 Raumbedarf
50
51
52
53
2.6.2 Funktionale und räumliche Zusammenhänge
Die vier Trakte sind durch unterschiedliche funktionale
Abhängigkeiten miteinander verknüpft.
Die Betten- und Behandlungsstation (Trakt 2) und
die Tagesklinik (Trakt 3), die auf unterschiedliche Art
der Patientenbeherbergung dienen, nutzen beide die
Funktionen der Fachärztlichen Untersuchungsstelle
Psychiatrie und Klinische Psychologie (Trakt 1) und
des Therapiebereiches / Ergotherapie (Trakt 4).
Gleichfalls sollen die Betten- und Behandlungsstation
und die Tagesklinik einen eigenen Bezug zum Garten
aufweisen.
Darüber hinaus interagieren die Betten- und Behand-
lungsstation und die Tagesklinik nur in der Nutzung
der Lager- und Pfl egearbeitsräume, sonst in keiner
Weise.
Der Nutzer wünscht, dass die Betten- und Behand-
lungsstation und die Tagesklinik nur den jeweils zuge-
ordneten Patienten vorbehalten sind. Patientenwege
beispielsweise zum Therapiebereich sollen nicht durch
die Betten- und Behandlungsstation oder die Tageskli-
nik führen.
Nachfolgend sind Erläuterung zum Raum- und Funk-
tionsprogrammes in Anlage D.16, zusammengefasst:
Am Haupteingang des Gebäudes befi ndet sich ein Fo-
yer mit Empfangstresen, um von hier Patienten- und
Besucherströme für das gesamte Haus zu leiten. Die
Diensträume (lfd. Nr. 1 - 4 und 7) und der Drucker-
raum (lfd. Nr. 13) sollen unmittelbar an dieser Anlauf-
stelle liegen.
Fachärztliche Untersuchungsstelle / Trakt 1
(TE 247 FU6 und TE 243)
In direkter Nähe zur Anlaufstelle sollte der gemein-
same Warteraum (lfd. Nr. 14) für die FU6 und die
Psychologie liegen, der Untersuchungs- und Be-
handlungsraum (lfd. Nr. 31) wie auch Besucher- und
Patiententoiletten.
Weiterhin sollen in der Nähe der Anlaufstelle Dienst-
räume (lfd. Nr. 15-17) und zwei Therapieräume
angeordnet werden (lfd. Nr. 18 und 19), wobei die
Therapieräume nebeneinanderliegen und mit einem
Einwegspiegel (Psychotherapieausbildung) ausgestat-
tet sein sollen.
An die Diensträume der TE 247 (s. Raumprogramm)
sollen die Diensträume der TE 243 anschließen.
Dabei soll der Aufenthaltsraum (lfd. Nr. 20) beginnen,
gefolgt von Anmeldung (lfd. Nr. 21), dem Eignungsprü-
fungsraum (lfd. Nr. 22) und dem Testraum (lfd. Nr. 23),
wiederum gefolgt vom Abstellraum (lfd. Nr. 25) und
4 Diensträumen (lfd. Nr. 24)
54
Betten- und Behandlungsstation / Trakt 2 (TE 242)
Am Eingang zur Station sollten in dieser Reihenfolge
angeordnet werden:
Toiletten Besucher (lfd. Nr. 54 und 55), Krankenbad
mit Dusche (lfd. Nr. 46), Tagesraum Nichtraucher (lfd.
Nr. 47), Therapiekü che (lfd. Nr. 50) und Gruppenthera-
pieraum (lfd. Nr. 49).
Das Stationsdienstzimmer (lfd. Nr. 33) soll möglichst
zentral auf der Station liegen, um kurze Wege zu allen
Patientenzimmer zu haben. An einer Seite des Stati-
onsdienstzimmers sollen Aufenthaltsraum und Tee-
küche angeschlossen sein (lfd. Nr. 34 und 35), wobei
diese Räume durch Türen miteinander verbunden sein
sollen.
Die Zweibettzimmer (lfd. Nr. 37 + 38) sollen um
das zentral gelegene Stationsdienstzimmer herum
gruppiert werden, davon soll ein Zweibettzimmer
mit Sichtkontakt (Glasscheibe) zum Stationszimmer
angeschlossen sein.
In räumlicher Nähe zum Stationsdienstzimmer sind ein
Untersuchungs- und Behandlungsraum (lfd. Nr. 36)
sowie die Personal-Toiletten vorzusehen.
Die Einbettzimmer (lfd. Nr. 39 + 40) sollen am Ende
der Station, eher ruhig gelegen, angeordnet werden.
Gleichfalls am ruhigeren Ende der Station ist ein
Dienstraum (lfd. Nr. 32), der A-Stützpunkt, rein, (lfd.
Nr. 41), der Rü ckzugsraum Suchtpatienten (lfd. Nr.48)
und der zweite Untersuchungs- und Behandlungsraum
(lfd. Nr. 36) anzuordnen.
Tagesklinik / Trakt 3 (TE 242)
Am Eingang zur Station soll der Raum fü r kollektiven
Erfahrungsaustausch (lfd. Nr. 59) liegen, an den sich
die 16 Appartements und 4 rollstuhlgerechten Apparte-
ments (lfd. Nr. 56 + 57) auf einer Ebene anschließen.
Die Tagesklink soll einen eigenen, separaten Zugang
aufweisen.
Therapiebereich / Trakt 4
Hier sollen zuerst die Gruppentherapieräume Sport
(lfd. Nr. 63) und der Therapie-Gruppenraum Musik
(lfd. Nr. 64) angeordnet werden. Zu beiden Räumen
muss ein Zugang vom Außenraum her möglich sein.
Abgetrennt durch eine abschließbare Tür folgen der
Gruppentherapieraum und drei Ergotherapieräume:
Werkarbeit, Feinarbeiten und Ergotherapie mit Küche
(lfd. Nr. 65-68).
Zwischen Ergotherapie mit Küche und Werkarbeit soll-
te ein Dienstraum (lfd. Nr. 62), der Brennraum / Ton
(lfd. Nr. 69) und der Lagerraum (lfd. Nr. 70) liegen.
Zwischen Therapie-Gruppenraum Musik und
Gruppentherapieraum soll ein Geräte- und
55
C.2.7 Zielsetzung in Bezug auf die Freianlagen /
Patientengarten
Der Freiraum des gesamten Klinikgeländes dient
durch seine hohe Aufenthaltsqualität vor allem der
Förderung von Heilung und Genesung, daneben auch
der Aufnahme der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
und der Erschließung.
Die Grün- und Freifl ächen werden in der warmen
Jahreszeit sowohl von Mitarbeitern des Krankenhau-
ses als auch durch die Patienten sehr häufi g genutzt.
Die Patienten schätzen die kurzen Wege und die hohe
Freiraumqualität.
Für das Zentrum für seelische Gesundheit ist ein
eigener Patientengarten für Erholung und Freizeitbe-
schäftigung vorgesehen. Außenraum- und Innenraum-
gestaltung sollen ein erfahrbares Ganzes bilden. Der
Patientengarten soll von stationären Patienten und
von den Patienten der Tagesklinik genutzt werden.
Für Freizeitbeschäftigungen wie z. B. Tischtennis
und Schach spielen oder grillen sind Flächen in der
Planung vorzusehen. Der Patientengarten dient aber
gleichermaßen therapeutischen Zwecken insbesonde-
re für Patienten mit Posttraumatischer Belastungsstö-
rung (PTBS). Geschützte, überschaubare und ruhige
Räume mit möglichst wenig äußeren Reizen sind
dabei wünschenswert.
s. auch C.2.3.5 Zielsetzung Gebäude / Anforderungen an den Freibereich
Da etwa ¾ der zu behandelnden Patienten Raucher
Abstellraum (lfd. Nr. 71) und der Putzmittelraum (lfd.
Nr. 77) liegen, um die lauteren von den Ieiseren The-
rapieräumen zu trennen.
Aufgrund verschiedener Anforderungen ist geplant, die
Ergotherapie eher etwas abseits der Station anzusie-
deln, da es zeitweise eine Lärmbelästigung durch die
Werkarbeiten gibt.
Der Gruppentherapiebereich soll rollstuhlgerecht vor-
gesehen werden.
56
sind, ist für diese ein Konzept für überdachte Außen-
bereiche zu entwickeln und außerhalb des Gebäudes
zu integrieren.
Die Dachfl ächen sollen extensiv / intensiv begrünt
werden. Begehbare, begrünte Dächer können eige-
ne Rückzugsräume und Ruhezonen bieten und als
zusätzliche Erholungsfl äche und Aufenthaltsort für
Patienten (z. B. Dachterrassen in den unteren Ge-
schossen, Loggien o.ä.) dienen.
Jede neue bauliche Anlage, die versiegelte Flächen
auf der Liegenschaft des Bundeswehrkrankenhauses
zur Folge hat, wird mit Drosselungs- und Retentions-
einrichtungen versehen. Die Vorfl ut sowie die vorhan-
denen Systeme zur Regenwasserrückhaltung auf der
Liegenschaft sind derzeit hydraulisch bereits gänzlich
ausgelastet.
Da der Neubau des Zentrums für seelische Gesund-
heit eine große vorhandene Versickerungsfl äche ver-
siegeln wird, muss die Dachfl äche des Neubaus des
Zentrums für seelische Gesundheit begrünt werden,
um die Regenwasserrückhaltung zu unterstützen.
Aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen auf der
Gesamtliegenschaft des Bundeswehrkrankenhauses
werden auch Baumfällungen erforderlich.
Die Eingriff e in den Grünbestand der Liegenschaft
haben eine negative Ökobilanz zur Folge, die durch
Ausgleichsfl ächen und Ersatzpfl anzungen aufge-
wogen werden muss. Beim Neubau des Zentrums
für seelische Gesundheit sollte nach Möglichkeit auf
Baumfällungen verzichtet werden.
C.2.8 Zielsetzung Verkehr / Parken / Behinder-
tenstellplätze / Fahrräder
Für das Zentrum für seelische Gesundheit sind zwei
behindertengerechte Parkplätze in räumlicher Nähe
zum Haupteingang vorzusehen. Weiterhin sollen Stell-
plätze für 15 Fahrräder nachgewiesen werden. Der
vorhabenbezogene Nachweis der PKW-Stellplätze ist
nicht erforderlich, s. dazu C.1.8.2.
Ein An- und Ablieferungsbereich für die logistische
Dienste ist zu schaff en. Dieser soll für eine Beliefe-
rung mit einem LKW (7,5 t) ausgelegt und überdacht
sein. Die Entsorgung für Mülltonnen soll an diesen
zentralen Punkt angegliedert werden.
57
C.2.9 Zielsetzung Barrierefreiheit
(Leitfaden LFBB)
Im Rahmen des Wettbewerbsentwurfes ist die Bar-
rierefreiheit zu berücksichtigen. Baurechtlich ist der
Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit den
Bauten des Gesundheitswesens zuzuordnen.
Es gilt die DIN 18040-1 für öff entliche Gebäude und
somit auch für Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Neben der genannten DIN gelten folgende rechtlichen
Grundlagen:
- der „Leitfaden Barrierefreies Bauen“ (LFBB) des
ehemaligen BMVBS
- der Bauprüfdienst (BPD) 2019-2 „Barrierefreies
Bauen“
Darüber hinaus sind folgende Anforderungen zu be-
rücksichtigen:
Für Besucher ist ein geschlechterneutraler, rollstuhl-
gerechter Sanitärraum vorzusehen. Hier muss die
Möglichkeit der beidseitigen Anfahrbarkeit des WC-
Beckens gewährleistet werden.
In den barrierefreien Appartements und Bettenzim-
mern ist die Anfahrbarkeit der WC-Becken von nur
einer Seite je Sanitäreinheit ausreichend. Es ist darauf
zu achten, dass beide Richtungen anteilig in den Ap-
partements angeboten werden.
Es werden keine barrierefreien Arbeitsplätze für das
Zentrum für seelische Gesundheit gefordert.
Der Leitfaden LFBB ist abrufbar unter:
https://www.dlbb.bundesbau.de/fi leadmin/downloads/
archiv/barrierefreies_bauen_leitfaden_bf_4-Aufl .pdf
58
C.2.10 Zielsetzung Nachhaltiges Bauen (BNB)
Für Gebäude im Geschäftsbereich des BMVg ist der
Leitfaden Nachhaltiges Bauen im Grundsatz anzu-
wenden und fi ndet daher bei diesem Bauvorhaben
projektspezifi sch Anwendung. Es erfolgt jedoch keine
Zertifi zierung und auch keine vertiefte Bearbeitung
dieses Themenkomplexes.
Dennoch besteht das Ziel, ein Gebäude zu planen,
das hohe Qualitätsstandards in Bezug auf ökologi-
sche, energetische und auf den Lebenszyklus be-
zogene Eigenschaften aufweist. Da es für Gebäude
des Gesundheitswesens kein System beim BNB gibt,
wurden vergleichbare Steckbriefe passender Gebäu-
detypen ausgewählt.
In knappen Erläuterungen sollen Aussagen zu den fol-
genden Punkten getroff en werden. Die Beiträge sollen
nicht mehr als maximal 2 DIN A 4 Seiten umfassen.
Folgende Punkte sind in einem kurzen Konzept zu
erläutern:
Ökologische Qualität
Ziel dieses Themenbereiches ist es, ein Gebäude mit
möglichst geringen Auswirkungen auf die globale und
lokale Umwelt zu erstellen.
Basis für die Einschätzung der globalen Wirkungen
sind die Steckbriefe 1.1.1. – 1.1.5 des BNB.
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/
steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/
BNB_BN2015_111.pdf
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/
steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/
BNB_BN2015_112.pdf
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/
steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/
BNB_BN2015_113.pdf
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/
steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/
BNB_BN2015_114.pdf
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/
steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/
BNB_BN2015_115.pdf
In den Erläuterungen ist eine Aussage darüber zu tref-
fen, wie das vorgeschlagene Gebäude mit Materialien
konstruiert werden kann, die einen möglichst geringen
Anteil an grauer Energie beinhalten werden.
Für die lokalen Wirkungen ist der Steckbrief 1.1.6 in
Verbindung mit 3.1.3 des BNB zu berücksichtigen.
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/
steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/
BNB_BN2015_116.pdf
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/
steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/
59
BNB_BN2015_313.pdf
In den Erläuterungen ist eine Aussage darüber zu
treff en, wie das Niveau „Silber“ des BNB für die Innen-
raumluftqualität bzgl. der Forderung für die VOC- bzw.
Formaldehydwerte erreicht werden kann.
Ökonomische Qualität
Das neue Gebäude soll möglichst geringe Kosten im
Lebenszyklus aufweisen.
Dieses betriff t die Verbrauchskosten im Betrieb: Heiz-
bzw. Kühllasten, die Reinigungs-, Wartungs-, Instand-
haltungskosten sowie etwaige Erneuerungszyklen der
wesentlichen Bauteile.
Für die ökonomische Qualität ist der Steckbrief 2.1.1
des BNB zu Grunde zu legen:
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/
steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/
BNB_BN2015_211.pdf
In den Erläuterungen ist eine Aussage darüber zu
treff en, wie bei dem geplanten Gebäude die Vorgaben
nach möglichst geringen Lebenszykluskosten umge-
setzt werden können.
Technische Qualität
Hier stehen Rückbau, Trennung und Verwertung von
Baustoff en im Vordergrund.
Ziel ist die Einsparung von Rohstoff en, die Förderung
der Kreislaufwirtschaft sowie die Vermeidung von
Abfällen.
Für die Recyclingfähigkeit ist der Steckbrief 4.1.4 des
BNB zu prüfen:
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/
steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/
BNB_BN2015_414.pdf
In den Erläuterungen ist eine Aussage darüber zu
treff en, wie das Gebäude konzipiert werden kann, um
eine spätere einfache und sortenreine Demontage
sowie eine hohe Recyclingquote der Baustoff e erreicht
werden kann.
60
C.2.11 Zielsetzung Nachhaltiges Bauen /
EnEV / EEWärmeG
Es sind die gültigen Normen, Verordnungen und
Gesetze für die Einhaltung des Wärmeschutzes, für
die Energieeinsparung und für die Berücksichtigung
von erneuerbaren Energien zur Wärmebereitstellung
(derzeit EEWärmeG) zum Zeitpunkt der Erstellung der
Planung zu beachten und einzuhalten.
Das Gebäude für das Zentrum für seelische Gesund-
heit ist als Nichtwohngebäude auszuführen.
Zurzeit wird auf der Liegenschaft des BWK der
Neuaufbau der Wärmversorgung umgesetzt. Haupt-
bestandteil der Maßnahme ist die Errichtung von zwei
Blockheizkraftwerken sowie dreier Wärmeerzeugungs-
anlagen, welche die Liegenschaft künftig mit Wärme
versorgen. Das Wärmenetz des BWK wird vorwie-
gend aus den KWK-Anlagen gespeist und ist, um der
Verpfl ichtung aus dem derzeit gültigen EEWärmeG
nachzukommen, als Ersatzmaßnahme geplant.
Um als Ersatzmaßnahme durch das derzeit gültige
EEWärmeG anerkannt zu werden, wird der Mindest-
deckungsanteil von 50 Prozent für die Wärmeversor-
gung aus der KWK-Anlage vorgehalten.
Für den jährlichen Wärme- und Kältebedarf des
Neubaus Zentrum für seelische Gesundheit ist der
Deckungsanteil von mindestens 50 Prozent ebenfalls
einzuplanen.
Das Liegenschaftsenergiekonzept des BWK sieht eine
Nutzung der Solarstrahlung zur Deckung des Wärme-
energiebedarfs (Solarthermie) und zur Deckung des
Elektroenergiebedarfs (Photovoltaik) nicht vor. Anla-
gen dieser Bauart sollen nicht vorgesehen werden.
61
Die Auslobungsunterlagen (Text und Anlagen) werden
den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf der folgen-
den Website zum Download zur Verfügung gestellt:
www.schubert-horst.com/wb-bwk-psy
D.01
D.02
D.03
D.04
D.05
D.06
D.07
D.08
D.09
D.10
D.11
D.12
D.13
D.14
D.15
D.16
D.17
D.18
D.19
D.20
D.21
D.22
Baustufenplan
Flurkarten
Denkmalschutz
Lageplan 1:750
Masterplan Hochbau
Übersichtsplan Gebäudenutzungen
Luftbild des Wettbewerbsgebietes
Digitales Geländemodell
Plan verkehrliche, betriebsorganisatorische Erschließung
Plan medientechnische Erschließung
Standorte schützens-/erhaltenswerte Gehölze
Masterplan Grün mit Beschreibung
Kampfmittelverdacht
Fotodokumentation Baufeld BWK
Modellfotos
Raumprogramm inkl. Farbvorgaben für Nutzungseinheiten
entfällt
Verfassererklärung
Zuschlagskriterien für Verhandlungsgespräche
Vertragsentwurf mit allen Grund- u. Bes. Leistungen für Gebäude- und Freianlagenplanung
CAD-Pfl ichtenheft / Pilottest
Kostenschätzung inkl. Angabe der Kostenkennwerte
TEIL D ANLAGEN
62
zu berücksichtigende links:
D.23 Bauprüfdienste:
Bauprüfdienst „Brandschutztechnische Anforderungen an Krankenhäuser“ (BPD 3/2016):
https://www.hamburg.de/contentblob/5207054/4713c7d174bdfc0c6c0b4322afb29d88/data/bpd-3-2016-brand-
schutztechnische-anforderungen-an-krankenhaeuser.pdf
Bauprüfdienst „Brandschutztechnische Auslegungen (BTA)“ (BPD) 05/2012:
https://www.hamburg.de/contentblob/152984/aff 5721cf69dfe83dc619d8a0e1a3029/data/bpd-05-2012-brand-
schutztechnische-auslegungen.pdf
Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen“ (BPD) 2019-1:
https://www.hamburg.de/contentblob/2626894/37b74ba151484fee862b757106fb96ca/data/bpd-barrierefreies-
bauen.pdf
D.24 Nachhaltiges Bauen (BNB):
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_
BN2015_111.pdf
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_
BN2015_112.pdf
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_
BN2015_113.pdf
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_
BN2015_114.pdf
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_
BN2015_115.pdf
63
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_
BN2015_116.pdf
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_
BN2015_313.pdf
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_
BN2015_211.pdf
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/fi leadmin/steckbriefe/verwaltungsgebaeude/neubau/v_2015/BNB_
BN2015_414.pdf
D.25 Brandschutzleitfaden:
https://www.fi b-bund.de/Inhalt/Leitfaden/Brandschutz/brandschutzleitfaden-fuer-gebaeude-des-bundes.pdf
D.26 Barrierefreies Bauen (LFBB):
https://www.dlbb.bundesbau.de/fi leadmin/downloads/archiv/barrierefreies_bauen_leitfaden_bf_4-Aufl .pdf
Ende des Auslobungstextes
64
Herausgeber
Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH)
Bundesbauabteilung Hamburg (BBA)Nagelsweg 47 20097 Hamburg
06.05.2019