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Ausgabe 9 | 2. Mai 2018 - WKO.at · 2018-05-02 · die Schweiz, Norwegen und der weltweite...

Date post: 07-Jun-2020
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Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie Impressum/Offenlegung: W http://wko.at/ooe/industrie-Offenlegung Ausgabe 9 | 2. Mai 2018 Positive Konjunktur für Verwaltungsvereinfachungen und digitale Innovationen nutzen Mit einem abgesetzten Produktionswert von 41,2 Mrd. Euro, das bedeutet eine Steigerung von 6,6 Prozent gegenüber 2016 nach stagnierenden Werten zuvor, und einem Auftragseingang von 32,7 Mrd. Euro hat die oberösterreichische Industrie mit ihren rund 1100 Unternehmen im Jahr 2017 ihr Wachstum deutlich beschleunigt. „Mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der Gesamtindustrie Österreichs, 40 Prozent Anteil an der Wertschöpfung Oberösterreichs und einem Exportanteil von über 70 Prozent hat Oberösterreichs Industrie im Vorjahr einmal mehr unterstrichen, dass es Österreichs Industrieland Nummer 1 ist. Auch die Anzahl der Beschäftigten in der oberösterreichischen Industrie ist von 118.000 im Jahr 2016 auf 119.000 gestiegen. Für 2018 zeigen die bisher durchgeführten Konjunktureinschätzungen der Industriefachverbände – aber auch die persönlichen Gespräche mit Unternehmern – zu den Bereichen Produktion, Auftragseingänge sowie Beschäftigte eine Fortsetzung des Industriewachstums“, sagt Spartenobmann Günter Rübig. Hürden aus dem Weg räumen „Damit der Konjunkturmotor weiterhin brummt, ist aber auch die Politik gefordert, einige Hürden aus dem Weg zu räumen. Die oberösterreichischen Industriebetriebe stehen im internationalen Wettbewerb und benötigen deshalb geeignete rechtliche Rahmenbedingungen, um schnell und flexibel reagieren zu können. Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachungen sind daher ein prioritäres Ziel der oberösterreichischen Industrie. Wichtig sind vor allem schnellere und einfachere Betriebsanlagengenehmigungen“, so Rübig. Digitalisierung forcieren „Die Digitalisierung und damit Industrie 4.0 beschränkt sich nicht nur auf technische Lösungen, sie betrifft vor allem auch Unternehmensprozesse, neue Geschäftsmodelle, neue Aus- und Weiterbildungsformate usw. Deshalb beschäftigt sich die sparte.industrie aktuell unter anderem mit drei Digitalisierungsschwerpunkten: Bildung, Recht und Technologie“ informiert Rübig. „Im Bereich Technologie finden best-practice-Veranstaltungen bei Firmen zu Themen wie künstliche Intelligenz, Blockchain usw. statt. Die sparte.industrie beteiligt sich aktiv am kürzlich an der Johannes Kepler Universität eröffneten Lab for Digital Transformation and Law und trägt damit dazu bei, einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen für Digitalisierung zu gestalten. Im Bildungsbereich hat die sparte.industrie Pilotprojekte gestartet, um Berufsbilder mit digitalen Inhalten zu versehen“ nennt Rübig konkrete Beispiele für die Aktivitäten der sparte.industrie.
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Ausgabe 9 | 2. Mai 2018 Positive Konjunktur für Verwaltungsvereinfachungen und digitale Innovationen nutzen

Mit einem abgesetzten Produktionswert von 41,2 Mrd. Euro, das bedeutet eine Steigerung von 6,6 Prozent gegenüber 2016 nach stagnierenden Werten zuvor, und einem Auftragseingang von 32,7 Mrd. Euro hat die oberösterreichische Industrie mit ihren rund 1100 Unternehmen im Jahr 2017 ihr Wachstum deutlich beschleunigt.

„Mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der Gesamtindustrie Österreichs, 40 Prozent Anteil an der Wertschöpfung Oberösterreichs und einem Exportanteil von über 70 Prozent hat Oberösterreichs Industrie im Vorjahr einmal mehr unterstrichen, dass es Österreichs Industrieland Nummer 1 ist. Auch die Anzahl der Beschäftigten in der oberösterreichischen Industrie ist von 118.000 im Jahr 2016 auf 119.000 gestiegen. Für 2018 zeigen die bisher durchgeführten Konjunktureinschätzungen der Industriefachverbände – aber auch die persönlichen Gespräche mit Unternehmern – zu den Bereichen Produktion, Auftragseingänge sowie Beschäftigte eine Fortsetzung des Industriewachstums“, sagt Spartenobmann Günter Rübig.

Hürden aus dem Weg räumen

„Damit der Konjunkturmotor weiterhin brummt, ist aber auch die Politik gefordert, einige Hürden aus dem Weg zu räumen. Die oberösterreichischen Industriebetriebe stehen im internationalen Wettbewerb und benötigen deshalb geeignete rechtliche Rahmenbedingungen, um schnell und flexibel reagieren zu können. Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachungen sind daher ein prioritäres Ziel der oberösterreichischen Industrie. Wichtig sind vor allem schnellere und einfachere Betriebsanlagengenehmigungen“, so Rübig.

Digitalisierung forcieren

„Die Digitalisierung und damit Industrie 4.0 beschränkt sich nicht nur auf technische Lösungen, sie betrifft vor allem auch Unternehmensprozesse, neue Geschäftsmodelle, neue Aus- und Weiterbildungsformate usw. Deshalb beschäftigt sich die sparte.industrie aktuell unter anderem mit drei Digitalisierungsschwerpunkten: Bildung, Recht und Technologie“ informiert Rübig. „Im Bereich Technologie finden best-practice-Veranstaltungen bei Firmen zu Themen wie künstliche Intelligenz, Blockchain usw. statt. Die sparte.industrie beteiligt sich aktiv am kürzlich an der Johannes Kepler Universität eröffneten Lab for Digital Transformation and Law und trägt damit dazu bei, einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen für Digitalisierung zu gestalten. Im Bildungsbereich hat die sparte.industrie Pilotprojekte gestartet, um Berufsbilder mit digitalen Inhalten zu versehen“ nennt Rübig konkrete Beispiele für die Aktivitäten der sparte.industrie.

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1. EuroSkills 2020

In drei Jahren finden erstmals in Österreich EuroSkills - die Europameisterschaften der Berufe - statt. Graz wird Schauplatz dieser Großveranstaltung, bei der sich die besten 500 Nachwuchsfachkräfte Europas in über 40 verschiedenen Berufen messen.

Diesen Heimvorteil wollen wir nicht ungenutzt lassen. Daher laden wir Sie ein, Ihre Nachwuchsfachkräfte über diesen Wettbewerb und die Teilnahmemöglichkeiten zu informieren. Wir bitten Sie, wecken Sie bei Ihren Talenten das Wettbewerbsfeuer und motivieren Sie sie zur Teilnahme. Helfen Sie uns dabei, bei den EuroSkills nicht nur unsere österreichische Gastfreundschaft zur Show zu stellen, sondern auch die Leistungsfähigkeit unserer Berufsausbildung zu demonstrieren. Gemeinsam können wir Europa zeigen, dass unsere jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Besten Europas gehören.

Nutzen Sie das positive Image von EuroSkills Bei diesen Bewerben können nicht nur Ihre jungen Fachkräfte wertvolle Erfahrungen für ihre berufliche Entwicklung sammeln. Auch Sie als Unternehmerin und Unternehmer profitieren von der Teilnahme Ihrer Fachkräfte. Sie haben die Chance, Ihren Betrieb ins öffentliche Rampenlicht zu stellen, können sich mit anderen Ausbildungsbetrieben austauschen und erhalten einen guten Benchmark über die Qualität Ihrer Ausbildungsmaßnahmen. Einen Teilnehmer oder eine Teilnehmerin zu EuroSkills zu senden, bringt Ihnen nicht nur im Wettbewerb um Kunden, sondern auch um zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen deutlichen Vorteil.

Der Weg zu EuroSkills 2020 Wie bei einem Sportgroßereignis muss man sich auch für diese Europameisterschaft qualifizieren: Der Weg zu EuroSkills 2020 führt über die Qualifikation bei AustrianSkills 2018. (Österreichische Staatsmeisterschaften der Berufe) Wer bei der Heim-EM dabei sein will, muss sich bereits 2018 dafür qualifizieren.

Alle Informationen dazu finden Sie unter www.skillsaustria.at. Anmeldschluss ist der 30. Juni 2018. Teilnahmeberechtigt sind Fachkräfte mit Geburtsdatum 1.1. 1995 und jünger.

Damit die Heim-EM 2020 zum rot-weiß-roten Festspiel wird, motivieren Sie Ihre jungen Talente, sich für

den Wettbewerb zu melden!

Link Film „Be Part of It“

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1. World Economic Forum und McKinsey: Österreich weltweit unter den Top 10

Österreich hat in der Energiewende den vermeintlichen Musterschüler Deutschland überholt. Im Gesamtranking eines neuen globalen Energiewende-Index belegt Österreich den achten Platz von 114 untersuchten Ländern. Besser schneiden nur Großbritannien, die Niederlande, Dänemark, Finnland, die Schweiz, Norwegen und der weltweite Spitzenreiter Schweden ab. Deutschland liegt in diesem Vergleich nur auf Platz 16. Für den neuen Energiewende-Index (Energy Transition Index, ETI) hat die Unternehmensberatung McKinsey & Company in Zusammenarbeit mit dem World Economic Forum den Status der Energiewende in 114 Ländern anhand von 40 Indikatoren ermittelt.

Die Bewertung der Länder erfolgt in dem Index anhand zweier gleich gewichteter Faktoren: der "Transition Readiness" und der "System Performance". Wie gut ein Land, im jeweiligen Bereich aufgestellt ist, wird in Prozent gemessen. In beiden Bereichen erzielt Österreich ein Ergebnis von circa 69 Prozent. Im Bereich "Transition Readiness" liegt Österreich damit im weltweiten Vergleich sogar auf Platz 5. Dieser Faktor berücksichtigt die politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Ausgangsbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Kriterien hier sind unter anderem die Verfügbarkeit von Investitionen, effektive Regulierung, politisches Engagement und die Flexibilität des derzeitigen Energiesystems.

Im Bereich erneuerbare Energien ist Österreich überlegen

Gerade im Bereich erneuerbare Energien hat Österreich gegenüber Deutschland und zahlreichen anderen europäischen Nachbarländern einen wesentlichen Vorteil: Das Land profitiert von seiner natürlichen Ausstattung mit viel Wasserkraft. Dadurch können die CO2-Emissionen niedrig gehalten werden, ohne dass dafür so große Investitionen nötig wären wie in anderen Ländern. Trotzdem ist Österreichs CO2-Ausstoß relativ hoch - ein Problem, das die meisten entwickelten Volkswirtschaften haben. Im Bereich "System Performance" befindet sich Österreich deswegen mit 69,4 Prozent nur auf Platz 20. Dieser Indikator misst den Fortschritt der Energiewende in den Dimensionen Umwelt- und Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit. Das etwas schwächere Abschneiden liegt zudem an Österreichs Abhängigkeit von Energieimporten.

Insgesamt profitiert Österreich von seinem flexiblen, emissionsarmen Stromsystem. Darauf allein kann sich die Bundesrepublik aber nicht verlassen. Die Ausgangslage für eine weitere Senkung der Emissionen ist der Analyse zufolge gut, da die Elektrifizierung anderer Sektoren durch ein emissionsarmes Stromsystem unterstützt wird. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt: Diese Übergänge sind nicht einfach, sie erfordern einen koordinierten Ansatz. Zur Orientierung könnten die Länder Schweden und Norwegen (Plätze 1 und 2) als Vorbilder dienen, die beide ebenfalls mit einer großen Menge an natürlichen Ressourcen ausgestattet sind.

Hintergrund und Methodik

Der Energy Transition Index (ETI) wurde 2018 von McKinsey in Zusammenarbeit mit dem Weltwirtschaftsforum zum ersten Mal für 114 Länder erhoben. Anhand von 40 Indikatoren misst er den jeweiligen Status der Energiewende ("System Performance") sowie die politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Ausgangsbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung ("Transition Readiness"). Alle Ergebnisse finden Sie unter folgendem Link: http://ots.de/yDLRVw

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Seit 2012 analysiert McKinsey bereits auch den Status der Energiewende in Deutschland. Einen detaillierten Überblick über diesen Index und die untersuchten Indikatoren finden Sie unter www.mckinsey.de/energiewendeindex

2. Begutachtung: EU-Energiebesteuerungsrichtlinie

In der Beilage erhalten Sie die EU-Konsultation zur Energiebesteuerungsrichtlinie mit der Bitte um Stellungnahme.

Laut Vorbegutachtung hat die Europäische Kommission (EK) eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung des EU-Rahmens betreffend die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom gestartet. Rechtsgrundlage ist die Energiebesteuerungsrichtlinie 2003/96/EG, welche Sie im Anhang in konsolidierter Fassung finden.

Ziel der gegenständlichen Konsultation ist es laut Vorbegutachtung der WKÖ, Sachinformationen, Daten, Kenntnisse und Wahrnehmungen hinsichtlich der Anwendung der Energiebesteuerungsrichtlinie einzuholen, um festzustellen, ob die derzeitigen Steuersätze für Kraftstoffe, Heizstoffe und elektrischen Strom gemäß den verschiedenen Bestimmungen der Richtlinie noch immer zweckmäßig sind – insbesondere im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts.

Anbei finden Sie einen Beantwortungsentwurf des gegenständlichen EU-Fragebogens.

Bitte um allfällige Stellungnahme bis 17.5.2018 an die sparte.industrie (Frau Fürthner, E [email protected]).

3. Smart Energy Systems Week Austria – Quo vadis Energiezukunft?

Intelligent, innovativ und flexibel – unser Energiesystem ist im Wandel. Die ambitionierten, in Paris definierten und unumgänglichen Klima- und Energieziele, die Nachfrage nach Energie aus erneuerbaren Quellen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen für Unternehmen führen zu großen Veränderungen im Energiesystem. Speziell für die bestehenden Energienetze bedeutet das große Herausforderungen, denn sie müssen bei schwankender Energieerzeugung trotzdem resilient und ausfallsicher sein. Die Smart Energy Systems Week Austria (SESWA) wird sich vom 14.-18. Mai 2018 mit zukunftsweisenden Fragestellungen rund um die Energiesysteme der Zukunft befassen. So spielt auch – wie in der Klima- und Energiestrategie der Österreichischen Bundesregierung #mission2030 - die Sektorkopplung eine zentrale Rolle. Neu mit dabei sind innovative Start-ups, die mit disruptiven Technologien die Branche herausfordern.

Bundesminister Norbert Hofer: „Regionale, integrierte Energiesysteme werden für die Energiewende eine bedeutende Rolle spielen. Bei der Smart Energy Systems Week werden neue Modelle der Energieversorgung diskutiert und vor allem auch die Rolle der Konsumentinnen und Konsumenten beleuchtet. Wie schon seit vielen Jahren ist unsere Konferenz auch heuer wieder der zentrale Treffpunkt von Energieinnovationen. Ich danke unseren Partnern für ihre Unterstützung - ohne sie wäre eine derartig hochkarätige Konferenz nicht realisierbar.“

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Die Smart Energy Systems Week Austria – heuer mit dem Leitthema „Energieinfrastruktur als Konsumgut?“ – wird vom 14.-18. Mai 2018 in Kooperation mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit), der Stadt Wien, Magistratsabteilung 20 – Energieplanung, dem Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung und der Wiener Netze GmbH durchgeführt. Sie zählt zu den traditionsreichsten und renommiertesten Fachforen der Energie- und Technologie-Community.

Die Themenschwerpunkte beleuchten aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer die Innovationslösungen der Energiewende. Erörtert wird der Themenkreis von Immobilienkraftwerken und Haushaltsenergie, Energie 4.0, Angeboten kommunaler Infrastruktur bis zur Portfoliodiskussion für Stadtwerke und Netze.

Bernd Vogl, Abteilungsleiter der Magistratsabteilung 20 für Energieplanung in Wien: „Urbane Energiesysteme sind der Schlüssel zur Energiewende. Durch die Vernetzung auf Events wie der Smart Energy Systems Week entstehen neue Ideen, die uns einer Stadt der Zukunft frei von fossilen Energieträgern näherbringen.“

Bereits zum dritten Mal wird auch ein Schwerpunkt auf neue Geschäftsmodelle und innovative Start-ups aus der österreichischen und internationalen Community gelegt. Bei den Start-up & Innovation Days am 14. und 15. Mai 2018 bringen renommierte Keynote Speaker das Silicon Valley Mindset nach Wien. Mario Herger, Autor von „Das Silicon-Valley-Mindset“ und „Der letzte Führerscheinneuling“ spricht darüber, wie digitale Start-ups und US Internetcompanies den Energiemarkt grundlegend verändern werden. Michael Stadler, Gebietsleiter Smart Grids und Microgrids, Bioenergy2020+ GmbH, Österreich und Co-Gründer und Technikvorstand, XENDEE Inc., USA, referiert über Microgrids, die neuen zellularen Energiesysteme und Kalifornien als Spitzenreiter in der Innovation.

In interaktiven Formaten (Design Thinking Workshop und Open Space Session) vernetzen sich die Start-ups mit der etablierten Forschungs- und Technologiecommunity. Der Abschluss der beiden Tage ist den neuesten Entwicklungen der Blockchain Technologie und deren möglichen Auswirkungen auf das Energiesystem gewidmet.

Auch dieses Jahr unterstützen u.a. der Klima- und Energiefonds, Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH und Oesterreichs Energie als Partner die Start-up & Innovation Days.

Theresia Vogel, Geschäftsführerin des Klima- und Energiefonds: „Die Energiewende birgt enorme Chancen für neue Geschäftsmodelle – mit der Smart Energy Systems Week bieten wir innovativen Start-ups eine ideale Plattform für Vernetzung und zur Entwicklung neuer Ideen. Daher laden wir zehn Start-ups zur Smart Energy Systems Week ein, diese können sich für ein gratis-Ticket bewerben. Die Energiewende braucht junge, innovative Unternehmen!“

„Kreative Ideen und Innovationen sind für österreichische Unternehmen das Mittel der Wahl, wenn sie im globalisierten Umfeld erfolgreich sein wollen. Als aws freuen wir uns, die Smart Energy Systems Week zu unterstützen und jungen Unternehmen die Chance zu geben, ihre Ideen vor etablierten Größen der heimischen Energiewirtschaft zu präsentieren und zu realisieren,“ erklärt Edeltraud Stiftinger, Geschäftsführerin der aws.

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Österreichs E-Wirtschaft sieht sich in den kommenden Jahren in der zentralen Rolle eines Managers der Energiewende. Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft: „Die Energiewende bedeutet eine Systemwende und Strom spielt dabei die zentrale Rolle.“ Um den Umbau des Energiesystems zu bewältigen und den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, benötigt unser Land neben dem Ausbau von Erzeugungsanlagen auch gesicherte Leistung in jederzeit abrufbaren Kraftwerkskapazitäten, leistungsfähige und intelligente Netze, innovative Speichersysteme und eine Vernetzung der Energiesysteme. „Um innovative Ideen verstärkt in die Branche zu tragen hat Oesterreichs Energie eine Innovationsplattform im Rahmen einer Partnerschaft mit dem Aachener Innovationsnetzwerk Energieloft etabliert, die den Kontakt zwischen E-Wirtschaft und innovativen Start-Ups intensiviert“, so Schmidt.

4. Begutachtung: Nationales Entsorgungsprogramm gemäß § 36b StrSchG

Hier finden Sie den Entwurf eines nationalen Entsorgungsprogramms gemäß § 36b StrSchG zu Begutachtung.

Aufgrund der RL 2011/70/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle haben Mitgliedstaaten ein Nationales Programm für die Entsorgung radioaktiven Abfalls zu erstellen. Dadurch soll ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung von radioaktivem Abfall und eine fortlaufende Verbesserung der Entsorgungssysteme in den Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit Zugang zu allen relevanten Informationen hat und sich effektiv an der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Entsorgung des radioaktiven Abfalls beteiligen kann.

Daher normiert § 36b StrSchG, dass die österreichische Bundesregierung unter Beteiligung der Öffentlichkeit und unter Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung ein Nationales Entsorgungsprogramm erstellt, das die Strategie und Umsetzungsschritte für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung des radioaktiven Abfalls enthält.

Der vorliegende Entwurf für ein Nationales Entsorgungsprogramm orientiert sich an den Leitlinien „Guidelines fort he establishment and notification of National Programmes“, ENEF Working Group Risk, January 2013.

Da in Österreich keine Kernkraftwerke betrieben werden, fallen weder hoch radioaktiver Abfall noch abgebrannte Brennelemente zur Entsorgung im Inland an und kommen somit nur folgende Abfallquellen in Frage:

a) Brennelemente vom einzigen Forschungsreaktor am Atominstitut der TU Wien

b) Medizin, Industrie und Forschung

c) Abfall aus Dekontaminierung und Rückbau von Anlagen (Dekommissionierung)

ad. b) Medizin, Industrie und Forschung (S. 13)

Das jährliche Aufkommen an radioaktivem Rohabfall beträgt in Österreich etwa 10 - 20 Tonnen.

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Außerdem werden Beispiele für Verursacher und Herkunft des Abfalls angeführt:

• Medizin

o Medizinische Diagnostik

o Laboruntersuchungen

o Medizinische und pharmazeutische Forschung

o Strahlentherapie

Zu einem großen Teil handelt sich bei diesem Abfall um brennbares Material wie Schutzhandschuhe, Spritzen, Verbandsmaterial, medizinisches Besteck etc. Nur ein geringer Anteil des Abfalls aus der Medizin ist nicht verbrennbar.

• Industrie

o Strahlenquellen aus Mess- und Steuereinrichtungen in Industrieanlagen (z.B. Geräte für

Füllstands- oder Durchflussmessungen)

o Strahlenquellen zur Qualitätssicherung (z.B. zum Durchstrahlen und Überprüfen von

sicherheitsrelevanten Schweißnähten wie etwa bei Fernwärmeleitungen)

o Ionisationsrauchmelder

o Abfall aus Labortätigkeiten

Industrieller Abfall besteht überwiegend aus umschlossenen Strahlenquellen, nicht brennbarem Abfall wie kontaminierten Anlagenteilen, aber auch brennbarem Abfall (ähnlich jenem aus der Medizin).

• Forschung

o Wissenschaftliche Grundlagenforschung und angewandte Forschung

o Medizinische, physikalisch, chemische, biologische Forschung etc.

Ein großer Teil des radioaktiven Abfalls aus der Forschung ist brennbar (z.B. Schutzkleidung, Reinigungsmaterial, Fläschchen, Chemikalien). Dazu kommt fallweise nicht brennbarer Abfall wie kontaminierte Geräte oder Anlagenteile.

In weiterer Folge werden vom nationalen Entsorgungsprogramm folgende Inhalte behandelt:

• Klassifizierung des Abfalls

Gemäß § 2 Abs. 32 StrSchG ist radioaktiver Abfall „Material, das radioaktive Stoffe enthält oder hierdurch kontaminiert ist und für das kein Verwendungszweck vorgesehen ist“. Auf S 15 finden sich weitere Definitionen und Einteilungen.

• Abschätzung des zukünftigen Abfalls

• Entsorgung von radioaktivem Abfall

• Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung

• Finanzierung

o Finanzierung der Abfallbehandlung

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Finanzierung durch die Verursacher – laufende Finanzierung der Behandlung gemäß Verursacherprinzip und Finanzierung durch die öffentliche Hand für die Kosten für die Errichtung und Anpassung von Behandlungsanlagen und Lagereinrichten sowie die Kosten der Nach- und Rekonditionierung für die bei Nuclear Engineering SeibersdorfgmbH (NES) lagernden Altgebinde

o Finanzierung der Endlagerung

Das Vorsorgeentgelt ist vom Verursacher an den Bund zu entrichten, die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Wissenstand unter Einbeziehung der Kosten für die Endlagerung, den dazugehörigen Vorarbeiten sowie den Transportkosten

Bei der Finanzierung durch die öffentliche Hand ist derzeit noch keine endgültige Entscheidung über die zukünftige Endlagervariante getroffen worden, deshalb ist eine Kostenabschätzung derzeit unsicher.

Das zweite Dokument „Umweltbericht“ behandelt die Strategische Umweltprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Gemäß § 36 b StrSchG ist diese für das Nationale Entsorgungsprogramm durchzuführen, sodass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Nationalen Entsorgungsprogramms miteinbezogen werden können.

Nähere Informationen finden Sie im Anhang in den folgenden Unterlagen:

• Das Begleitschreiben der umweltpolitischen Abteilung der WKÖ

• Der Entwurf eines Nationalen Entsorgungsprogramms gem. § 36b StrSchG

• Der Umweltbericht

Bitte um allfällige Stellungnahmen bis zum 11.5.2018.

5. MSc-Lehrgang Management & Umwelt

Klima- und Umweltschutz, Mobilität, Raumordnung und sichere Energieversorgung – Unternehmen, Städte und Gemeinden, wir alle stehen vor zahlreichen Herausforderungen. Probleme lösen und zugleich Vorteile gewinnen? – Das geht!

Der MSc-Lehrgang Management & Umwelt bietet die notwendigen Kenntnisse, Praxistrainings und mehr. Weitere Informationen zum MSc-Lehrgang Managment & Umwelt von Umwelt Management Austria und der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik entnehmen Sie aus folgendem Infoblatt.

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STEUERN UND FINANZEN Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

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1. Warum einfach und billig, wenns kompliziert und teuer geht?

Das derzeitige Pilotprojekt „Horizontal Monitoring“ der Finanzverwaltung soll mit dem Jahressteuergesetz 2018 auf eine gesetzliche Basis gestellt werden. Leider ist damit zu rechnen, dass die an sich gute Idee der begleitenden Kontrolle anstelle einer nachträglichen Betriebsprüfung komplizierter gestaltet und für die Unternehmen erheblich teurer wird.

Die Idee des „Horizontal Monitoring“ stammt aus den Niederlanden. Dort arbeitet seit 2005 der Fiskus mit zahlreichen Unternehmen vorweg zusammen und erspart sich dadurch zeitaufwändige nachträgliche Betriebsprüfungen. Auch in Österreich läuft seit 2012 ein derartiges Pilotprojekt. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem vereinfachten Verfahren der laufenden Kontrolle ist ein vom Unternehmen selbst entwickeltes internes Steuerkontrollsystem.

Aufgrund des Jahressteuergesetzes wird es in Zukunft erforderlich, dass dieses interne Steuerkontrollsystem von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer überprüft wird und eine diesbezügliche Bestätigung dem Finanzamt vorgelegt wird.

„Warum das BMF den österreichischen Großunternehmen im Gegensatz zum holländischen Fiskus so wenig Vertrauen entgegenbringt, ist mir völlig unerklärlich. Die Kosten für die Unternehmen werden durch die Bestätigung des Steuerberaters entsprechend in die Höhe getrieben, sodass ein an und für sich vernünftiges Prüfsystem wieder völlig unattraktiv werden wird“, bedauert Anette Klinger, Steuersprecherin der sparte.industrie.

2. Begutachtung: EU-Energiebesteuerungsrichtlinie

In der Beilage erhalten Sie die EU-Konsultation zur Energiebesteuerungsrichtlinie mit der Bitte um Stellungnahme.

Laut Vorbegutachtung hat die Europäische Kommission (EK) eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung des EU-Rahmens betreffend die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom gestartet. Rechtsgrundlage ist die Energiebesteuerungsrichtlinie 2003/96/EG, welche Sie im Anhang in konsolidierter Fassung finden.

Ziel der gegenständlichen Konsultation ist es laut Vorbegutachtung der WKÖ, Sachinformationen, Daten, Kenntnisse und Wahrnehmungen hinsichtlich der Anwendung der Energiebesteuerungsrichtlinie einzuholen, um festzustellen, ob die derzeitigen Steuersätze für Kraftstoffe, Heizstoffe und elektrischen Strom gemäß den verschiedenen Bestimmungen der Richtlinie noch immer zweckmäßig sind – insbesondere im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts.

Anbei finden Sie einen Beantwortungsentwurf des gegenständlichen EU-Fragebogens.

Bitte um allfällige Stellungnahme bis 17.5.2018 an die sparte.industrie (Frau Fürthner, E [email protected]).

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3. Begutachtung: Aktionärsrechterichtlinie

In der Beilage erhalten Sie den Entwurf einer Durchführungsverordnung sowie nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre mit der Bitte um Stellungnahme.

Die Überarbeitung der Aktionärsrechterichtlinie zielt darauf ab, dass einzelnen Aktionären mehr Einflussnahme auf gesellschaftlichen Vorgänge nehmen können. Im Wesentlichen sieht die Richtlinie bei börsenotierten Aktiengesellschaften folgende Maßnahmen vor:

Bessere Identifikation von Aktionären,

Erleichterungen & Transparenz bei der Stimmrechtsausübung,

mehr Einflussnahme auf die Politik zur Vergütung der Unternehmensleitung, sowie

zusätzliche Vorgaben bei Geschäften mit nahestehenden Rechtsträgern.

Aktuell werden auf europäischer und auf nationaler Ebene diverse Umsetzungsschritte vorbereitet, aufgrund derer um Rückmeldung ersucht wird:

1. Europäische Ebene

Aktien börsennotierter Gesellschaften werden oft über komplexe Ketten von Intermediären (Wertpapierfirma, Kreditinstitut, Zentralverwahrer) gehalten. Solche Ketten können die Ausübung von Aktionärsrechten erschweren und ein Hindernis für die Mitwirkung der Aktionäre darstellen (ErwGr 4). Künftig sollen deshalb vor die Intermediäre gewährleisten, dass Gesellschaften ihre Aktionäre identifizieren (Art 3a) sowie dass Letztere ihre Aktionärsrechte erleichtert ausüben können (Art 3b und c). Bisweilen müssen mehrere Intermediäre zusammenwirken, um obigen Anforderungen nachzukommen. Gerade auch angesichts der Möglichkeit mitgliedstaatenübergreifender Ketten kommt der Kommission die Möglichkeit zu, nähere Details dieses Zusammenspiels per Durchführungsverordnung zu präzisieren (Art 3a Abs 8, 3b Abs 6, 3c Abs 3). Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden. Erste Entwürfe (siehe anbei) sowie Hintergrundinformationen sind unter dieser Adresse zu finden: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-1944240_en Die Entwürfe sehen insbesondere standardisierte Formate vor, wobei Erfahrungswerte der betroffenen Branchen zu deren Praktikabilität zweifellos wertvoll wären. Die Kommission nimmt bis 9. Mai 2018 Stakeholder-Stellungnahmen entgegen.

2. Nationale Ebene

Am 17.4.18 hat im Justizministerium die erste Arbeitsgruppen-Sitzung zur Umsetzung der Richtlinie stattgefunden. Mit der finalen Regierungsvorlage sowie dem förmlichen Begutachtungsverfahren ist frühestens in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen. Erste - noch sehr provisorische - Gesetzesentwürfe legen allerdings bereits nahe, dass das Ministerium der Maxime „Kein neues Gold-Plating“ weitestgehend zu folgen beabsichtigt.

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Ein vorrangiges Kernthema stellen gegenwärtig die „related party transactions“ (Art 9c; vgl. auch den beiliegenden Diskussionsentwurf) dar. Aufgrund der Richtlinienvorgabe müssen bestimmte „wesentliche“ Geschäfte einer börsenotierten Aktiengesellschaft mit nahestehenden Rechtsträgern künftig 1.) auf die „Angemessenheit und Vernünftigkeit“ hin bewertet (Gutachten), 2.) vom Aufsichtsrat abgesegnet und 3.) auf der Unternehmenswebseite öffentlich bekannt gemacht werden. Dass dieser Aufwand negativ zu bewerten ist, liegt auf der Hand.

Bei der Definition „wesentlicher“ Geschäfte gibt es nationale Gestaltungsspielräume. Im Sinne einer möglichst flexiblen Geschäftsgebarung sollten diese genutzt werden, um die Bedeutung der erwähnten Regelung zurückzudrängen. Diesbezüglich ergeht folgende Ersteinschätzung: Möglich sind sowohl quantitative als auch qualitative Wesentlichkeitskriterien. Im Sinne der Rechtssicherheit sind indes quantitative Kriterien zu bevorzugen, wobei die dazugehörigen Kennzahlen präzise und unkompliziert ermittelbar sein müssen. Als denkbare Referenzgrößen bieten sich

das Eigenkapital,

die Marktkapitalisierung,

der Umsatz,

die Bilanzsumme, oder

der Jahresüberschuss

an.

Unter Berücksichtigung auch der sich abzeichnenden Positionierungen anderer ebenfalls kritischer Verbände (Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Industriellenvereinigung) wird folgende – voraussichtlich einhellige - Positionierung in Erwägung gezogen:

Kein wesentliches Geschäft soll vorliegen, wenn eine Transaktion entweder weniger als 10 Prozent des Umsatzes oder weniger als 25 Prozent der Bilanzsumme ausmacht. Sofern damit für Kreditinstitute (oder bestimmte andere Branchen) noch keine gangbare Positionierung gefunden ist, wären Sonderregelungen denkbar.

Zugleich ergeht das Ersuchen, etwaige Einwände gegenüber der avisierten Positionierung anzumelden bzw. alternative Wesentlichkeitskriterien vorzuschlagen. Andernfalls würde die eben skizzierte Positionierung als „akzeptable“ Umsetzungsvariante für die bevorstehenden Verhandlungen kommuniziert, sofern dies zielführend (i.S. der weitest möglichen Zurückdrängung der Regelung) erscheinen sollte. Obgleich es sich gerade um keine willkürlich hohen Wertgrenzen handelt, ist nicht auszuschließen, dass im fortschreitenden politischen Diskurs weitere Abstriche unausweichlich werden (international üblich sind deutlich niedrigere Prozentsätze von rund 5 Prozent).

Nähere Informationen finden Sie in den Attachements.

Bitte um allfällige Stellungnahme bis 4.5.2018 an die sparte.industrie (Frau Fürthner, E [email protected]).

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1. Dr. Martin Bergsmann neuer Technologiesprecher

Sparte.industrie der WKOÖ startet Strategieprozess mit neuem Technologiesprecher durch. Martin

Bergsmann folgt Helmut Kaufmann.

Dr. Martin Bergsmann (Bild), CEO von Hueck Folien Gesellschaft m.b.H., ist neuer Vorsitzender der

Strategiegruppe „Technologie & Innovation“ der sparte.industrie in der WKO Oberösterreich. Er löst

Dr. Helmut Kaufmann ab, der die Strategiegruppe seit Jänner 2015 geleitet hat.

Der Industrie- und Technologiestandort OÖ steht permanent im internationalen Wettbewerb um

Innovationen, Technologien, Wertschöpfung und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Der

internationale Wettbewerb sowie Megatrends machen es notwendig, Oberösterreichs

Rahmenbedingungen kontinuierlich zu analysieren und zu verbessern. Eine positive Einstellung der

Öffentlichkeit zu Forschung und Technologie, ein ausgeprägtes Innovationsbewusstsein, ein positives

Innovationsklima, eine gezielte Technologieförderung sowie Nutzen stiftende, nationale wie

internationale Vernetzung von Institutionen und Unternehmen sind wichtige Erfolgsfaktoren.

Die sparte.industrie möchte mit ihren Vorschlägen sowohl die technologiepolitischen

Rahmenbedingungen für die heimische Industrie verbessern als auch den Technologiestandort

Oberösterreich stärken.

Martin Bergsmann studierte Technische Physik an der Johannes Kepler Universität Linz und

promovierte dort zum Doktor der Technischen Wissenschaften auf dem Gebiet der Atomphysik. Er

arbeitete mehrere Jahre an der Abteilung für Atom- und Oberflächenphysik der Universität Linz als

Forschungsassistent für Oberflächenphysik (Untersuchung von Festkörperoberflächen mittels

Niederenergie-Ionenstreuung) und Lehrbeauftragter.

Im Jahr 2000 wechselte Bergsmann zur Fa. HUECK FOLIEN in den Bereich Forschung & Entwicklung,

dessen Leitung er 2005 übernahm. Seit 2007 ist er Mitglied der Geschäftsleitung mit den

Verantwortungsbereichen Vertrieb und Forschung und Entwicklung, sowie Geschäftsführer der

Vertriebsniederlassungen von HUECK FOLIEN in Deutschland und Hongkong. Seit 2011 ist Bergsmann

CEO von HUECK FOLIEN.

2. Neuerlicher Patentkaiser Oberösterreich

Oberösterreich ist das Bundesland mit den meisten Patentanmeldungen.

Mit 610 Erfindungsanmeldungen im Jahr 2017 ist Oberösterreich jenes Bundesland mit den meisten

Patenten. Dahinter kommen Steiermark mit 450 und Wien mit 431 Patentanmeldungen – für den

Technologiesprecher der sparte.industrie Dr. Martin Bergsmann ein Zeichen für Oberösterreichs

Wettbewerbskraft und Standortattraktivität.

Durch die hohe Dichte an Industrieunternehmen, die international vernetzt sind und die

Herausforderung bei den Entwicklungen immer vorne dabei zu sein ist ein Grund für die zahlreichen

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Patentanmeldungen. Aber auch die Bereitschaft der Unternehmen in Forschung und Entwicklung zu

investieren, die ausgezeichnete Forschungslandschaft in Oberösterreich tragen zu den

ausgezeichneten Ergebnissen bei.

„Wir müssen allerdings weiter die Rahmenbedingungen verbessern, den Forschungsstandort weiter

ausbauen und in der Förderpolitik noch effizienter werden um weiter an der Spitze zu bleiben“, so

Bergsmann.

Mehr Infos finden Sie hier: Mehr Infos finden Sie hier: https://www.patentamt.at/jahresbericht/;

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180426_OTS0146/patentamt-zieht-bilanz-am-world-ip-

day-oesterreich-bei-patenten-eu-weit-auf-platz-6-bild

3. Kostenloses Webinar – Disruptive Geschäftsmodelle am 8. Mai, 14 -15 Uhr

Durch die zunehmende Digitalisierung werden nach und nach alle Branchen von einer Disruption

getroffen. Bestehende Produkte und Geschäftsmodelle verlieren ihre Gültigkeit.

In digitaler Transformation stecken viele Potenziale – von der intelligenten Produktion über einen

verbesserten Kundenservice bis hin zu völlig neuen, disruptiven Geschäftsmodellen.

Anhand konkreter Beispiele zeigt FH-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Herbert Jodlbauer, dass hinter all dem, nicht

bloß weit entfernte Zukunftsvisionen stecken, sondern bereits am Markt erhältliche Produkte und

Dienstleistungen. Wer es schafft, mit seinem Unternehmen auf diesen Zug aufzuspringen, wird zu den

Gewinnern der Digitalisierung zählen.

Wie kann man in der digitalen Welt noch Geld mit einer Dienstleistung oder einem Produkt verdienen?

Diese Frage beantwortet Prof. Jodlbauer in diesem Webinar.

Termin: Dienstag, 8. Mai 2018, 14:00 bis 15:00 Uhr

Anmeldung: https://attendee.gotowebinar.com/register/2524087661232884481

4. Wie kommt radikal Neues ins Unternehmen? - Innovationsforum am 7. Juni, Linz

Wie kommt radikal Neues ins Unternehmen? Unter diesem Titel findet das diesjährige

Innovationsforum am 7. Juni statt.

Nicht bahnbrechende Produkte und Geschäftsmodelle, sondern gewohnte Strukturen, der Einsatz

vertrauter Werkzeugen und wohl kalkuliertes Risiko sind in den Unternehmen weit verbreitet. Die

Folge sind inkrementelle Innovationen.

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Um Raum für wirklich Neues zu schaffen, müssen aber erst alte Denkmuster überwunden und ganz

neue Wege beschritten werden. Experten aus der Innovationsforschung, Geschäftsführer und

Innovationsverantwortliche von Miba AG, Otto Bock Healthcare, Schneider Torsysteme und ein Autist

und geborener Querdenker zeigen, wie betriebliche Elfenbeintürme geöffnet und dabei neue Ideen,

Trends und Entwicklungen frischen Wind in Unternehmen bringen können.

Lassen Sie sich von den vielfältigen Zugängen und Erfahrungen inspirieren!

Termin: Donnerstag, 7. Juni 2018, 13:30 bis 17:30 Uhr

Ort: WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz

Kosten: EUR 49,-- für WKOÖ-Mitglieder bzw. EUR 79,-- für Nichtmitglieder

Mehr Infos und Anmeldung bis 2.6.2018 unter: https://online.wkooe.at/UAK/2018-24150

5. Sprechtag Digitalisierung am 23. Mai, Linz

Das TIM - Technologie- und Innovations-Management der WKO Oberösterreich bietet Marken und

Patentsprechtage an. Termine finden Sie hier:

https://www.wko.at/service/ooe/innovation-technologie-digitalisierung/expertentag-

digitalisierung.html

6. Applied Artificial Intelligence – Ein Blick über den Tellerrand am 30. Mai, Linz

Künstliche Intelligenz ist kein entferntes Zukunftsthema mehr, schon heute steigern Deep Learning,

Machine Learning oder neurale Netzwerke die Produktivität von Unternehmen aus allen

Industriebereichen und eröffnen diesen sogar noch nie dagewesene neue Geschäftsfelder.

Applied Artificial Intelligence 2018 in Linz - Erfahren Sie in Vorträgen und bei individuellen

Expertengesprächen die aktuellsten Neuigkeiten zum Thema. Vernetzen Sie sich bei den Themeninseln

AI in der Produktion, AI im Vertrieb und AI in Logistik & Mobilität mit Lösungsanbietern,

Anwenderinnen und Anwendern sowie potentiellen Kundinnen und Kunden aus Österreich und der

ganzen Welt!

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Das Ziel der Veranstaltung ist es, oberösterreichischen Unternehmen das Thema AI in

anwendungsfokussierter Herangehensweise näher zu bringen. Entwickler und Anwender von Lösungen

werden mit potentiellen Anwendern vernetzt und ein realistischer fachlicher Austausch über die

Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Praxis werden ermöglicht.

Termin: Mittwoch, 30. Mai 2018 | 9:30 bis 14:00 Uhr

Ort: WKO Oberösterreich | Hessenplatz 3 | 4020 Linz

Anmeldung und Information: www.exportcenter.at/ai

Die Veranstaltung erfolgt gemeinsam mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA und den

Kooperationspartnern TIM (Technologie- und Innovationsmanagement) und der sparte.industrie der

WKO Oberösterreich.

7. Ausschreibung Quantenforschung und -technologie 2018 am 16. Mai, Wien

FFG und der FWF laden Sie herzlich zur Informations- und Vernetzungsveranstaltung im Rahmen der

nationalen Ausschreibung Quantenforschung und -technologie 2018, am 16. Mai 2018 in Wien ein!

Am 10. April 2018 startete die nationale Ausschreibung Quantenforschung und -technologie, die von

FFG und FWF in Kooperation abgewickelt wird. Für die Ausschreibung 2018 ist ein Budget von rund

5,6 Millionen Euro für nationale Förderungsmaßnahmen der FFG und des FWF bereitgestellt.

Weiters stehen die Instrumente der aws zur Verfügung.

Im Rahmen der Veranstaltung erwarten Sie aktuelle Informationen zur laufenden Ausschreibung sowie

Informationen zu weiteren Förderungsmaßnahmen in Österreich. Darüber hinaus erhalten Sie eine

Übersicht über die österreichische Beteiligung am europäischen FET-Flagship „Quantum

Technologies“. Des Weiteren wird eine vom BMVIT beauftragte Studie zum Thema „Industrialisierung

der Quantentechnologie“ präsentiert.

Nutzen Sie die Möglichkeit interdisziplinärer Vernetzung, potentieller Kooperationen und eines

anregenden Informationsaustausches mit allen Gästen.

Programm und Anmeldung finden Sie unter: https://www.ffg.at/veranstaltungen/quantenforschung-

und-technologie

Für weitere Fragen: Dr. Fabienne Eder, FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft

GmbH, 1090 Wien, Sensengasse 1, T +43 (0)5 77 55-5081, E [email protected]

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8. Sind Sie interessiert als Referent aktiv beim 9. Landshuter Leichtbau-Colloquium

(27./28.2.2019) dabei zu sein? - Vortragsanmeldung bis 27. Juli 2018 möglich

Interessierte Referenten werden gebeten, ihre Vortragsangebote (Vortragszeit 25 Minuten) bis zum 27.

Juli 2018 mit folgenden Informationen an den Leichtbau-Cluster zu senden:

Titel des Vortrages, Kurzfassung der geplanten Inhalte (1 DIN A4-Seite), Angaben zum Autor

(Institut/Unternehmen, Position, Arbeitsgebiete) und ggf. Co-Autoren.

Kontakt: Dkfm. (FH) Marc Bicker, MBA, Hochschule Landshut/Leichtbau-Cluster, T +49(0)871-506134,

E [email protected], W www.leichtbau-colloquium.de

9. „Data & Software Science als Wegbereiter für Qualität“ - Software Research Day

am 5. Juni, Linz

Der Qualitätsaspekt wird von unterschiedlichen Seiten beleuchtet. Qualität kann sich auf die

Zuverlässigkeit und Sicherheit der Software beziehen, die Datenqualität, die Qualität der

Vorhersagen/Prognosen oder die Qualität der Modelle für Deep Learning und künstliche Intelligenz.

Zum Beispiel ist die Datenqualität ein kritischer Erfolgsfaktor, wenn es um die Güte von Predictive

Analytics geht.

Ideengreißlerei

Frische Ideen für Ihr Business finden Sie auch in diesem Jahr wieder bei den Start-Ups der

Ideengreißlerei.

Termin: 5. Juni 2018, 08:30 bis 18:00 Uhr

Ort: WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz

Mehr Infos und Anmeldung bis 22. Mai 2018: www.scch.at/de/software-research-day

Teilnahmegebühr: EUR 160,-- (inkl. MwSt.), ermäßigt für Mitglieder der WKOÖ, OÖ IT-Cluster-

Mitglieder; Unternehmen & Forschungszentren im Softwarepark Hagenberg und Future Network EUR

140,-- (inkl. MwSt.) für COMET-Partner des SCCH kostenlos.

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1. Libysche Erdöl- und Erdgasindustrie trifft in Wien auf europäische Zulieferer beim „1st Libyan-European Oil & Gas Summit“

Österreich ist Gastgeber des „1st Libyan-European Oil & Gas Summit“, das von 28. bis 29. Juni im Wiener Marriott Hotel stattfindet.

Neben Themen, wie die Instandsetzung und Erneuerung der libyschen Erdöl- und Erdgasfelder, Libyens Infrastruktur sowie die generelle Sicherheitslage, legt die Agenda besonderes Augenmerk auf die Vielzahl an Geschäfts- und Investitionsmöglichkeiten, die sich vor allem für österreichische und europäische Firmen eröffnen.

„Die libysche Erdöl- und Erdgasindustrie unternimmt große Anstrengungen, um die Erdölproduktion zu steigern. Investitionen in Milliardenhöhe sind geplant, um die veralteten Anlagen instandzusetzen und zu erneuern. Seit 2017 sind europäische Firmen wieder verstärkt auf den libyschen Erdölfeldern tätig. Das „1st Libyan-European Oil & Gas Summit“ gibt eine einzigartige Möglichkeit, sich nicht nur aus erster Hand über die derzeitige Lage in Libyen und über die hervorragenden Geschäftsmöglichkeiten zu informieren, sondern auch die Spitzen der libyschen Öl- und Gasindustrie persönlich kennenzulernen. Vor allem für Zulieferer, die bisher nicht in Libyen tätig waren, ist das eine einmalige Chance, um hochrangige Kontakte zu knüpfen.“ - Dr. Diethard Kratzer (CEO, HOT)

Die Firma HOT Engineering GmbH (HOT), eine in Leoben ansässige Beratungsfirma für die Erdöl- und Erdgasbranche, wurde von der National Oil Corporation Libya (NOC) mit der Organisation dieser Konferenz beauftragt.

Um dem Gremium der NOC Produkte und Dienstleistungen näher zu bringen, haben teilnehmende Firmen die Möglichkeit, eine Ausstellungsfläche (limitiert) zu buchen, oder sich in einem privaten Rahmen bei einem „Personal Executive Meeting“ zu präsentieren. Diese persönlichen Treffen sind eine hervorragende und einzigartige Möglichkeit, Geschäftsanbahnungen zu tätigen und sich mit hochkarätigen Entscheidungsträgern zu vernetzen. (Hinweis: Da nur begrenzte Plätze zur Verfügung stehen, bitten wir um rechtzeitig Buchung).

Registrierungen können über die Website libyaogs.com oder per Email an [email protected]

getätigt werden.

Kontakt für weiterführende Informationen: 1st Libyan-European Oil & Gas Summit Sylvia Reyer – Head of Organising Committee

T 03842 430530, E [email protected], W libyaogs.com

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2. Schadenersatz - Damoklesschwert im Export

Wie Risiken überschaubar bleiben!

Der Schadenersatz gehört für exportierende Unternehmen zu einem der größten Risiken. Haben Sie schon einmal etwas zu spät geliefert? War die gelieferte Ware schon einmal nicht ganz vertragskonform und Sie mussten gewährleisten? Vielleicht sind ihren Kunden dadurch gar keine Schäden entstanden. Was passiert aber, wenn ihr Kunde seine Produktion stoppen muss oder ein schadhaftes Ersatzteil eine größere Maschine beschädigt?

In dieser Veranstaltung, die sich an Nichtjuristen richtet, erfahren Sie praxisbezogen und so unjuristisch wie möglich, wie Sie sich vor dieser grundsätzlich unbegrenzten Haftung schützen können.

Inhalte:

Bedeutung und Dimension von Schadenersatz

Möglichkeiten von Begrenzung und Ausschluss

Schadenersatz vs. Pönale

Tipps für den Vertrags-Alltag

Termin: Donnerstag, 24.5.2018: 13:00 – 16:00 Uhr

Vortragender: Mag. Paulus Krumpel, stv. Geschäftsführer ICC Austria Internationale Handelskammer

Moderation: Gerhard Stöger, Leiter des Exportdokumentenbüros und des Außenwirtschaftsservice, WKO Oberösterreich

Kosten: WKOÖ-Mitglieder: EUR 69,-- Nicht-Mitglieder: EUR 99,--

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BETRIEB UND UMWELT DI Christian Gojer | T 05-90909-3632

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1. Erläuterungen zur Abfallbehandlungspflichtenverordnung

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat Erläuterungen zur AbfallbehandlungspflichtenVO (BGBl. II Nr. 102/2017) veröffentlicht.

Die Erläuterungen beschreiben die in der Neufassung der Abfallbehandlungspflichtenverordnung an den Stand der Technik angepassten Regelungen (zB Lithiumbatterien, Flachbildschirme, Kühlgeräte mit Kohlenwasserstoffen oder Photovoltaikmodule sowie die Anforderungen an die Lagerung von Gärrückständen aus Biogasanlagen) sowie die bisherigen Regelungen näher.

Information des BMNT zur Abfallbehandlungspflichtenverordnung

Erläuterungen zur Abfallbehandlungspflichtenverordnung

2. Begutachtung zur 1. Altlastenatlas-Verordnung-Novelle 2018 - Änderungen bei 4 Altstandorten in OÖ

Das BMNT hat einen Entwurf einer Novelle zur Altlastenatlasverordnung (BGBl. II Nr. 232/2004 idgF) zur Begutachtung versandt.

Die geplanten relevanten Änderungen mit Bezug auf Oberösterreich betreffen die Altstandorte Eucalora (O22) und Christ Lacke (O71) und die Altablagerungen Deponie Piesslinger (O46), Blindenedergrube (O80) und Faltinger Deponie (O81).

Details zu den einzelnen Standorten sind beim Umweltbundesamt unter http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/altlasten/verzeichnisse abrufbar.

Ihre allfällige Stellungnahme zum Verordnungsentwurf senden Sie bitte bis spätestens Freitag, 25. Mai 2018 an die WKO Oberösterreich, Umweltservice (E [email protected]), damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren berücksichtigt werden kann.

Begutachtungsentwurf

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1. Gesucht: Die besten Unternehmen der Europaregion Donau-Moldau

Das Best Business Award (BBA) Forum e. V. vergibt am 18.10.2018 den 19. Best Business Award für nachhaltige Unternehmensführung. Mit der Auszeichnung werden jährlich Unternehmen aus der Europaregion Donau-Moldau geehrt, die im Bereich Nachhaltigkeit Besonderes leisten. Interessierte Unternehmen aus Bayern, Österreich und der Tschechischen Republik können sich ab sofort und bis zum 31.Mai 2018 bewerben.

„Mit dem Best Business Award möchten wir auf die Leuchttürme unserer gemeinsamen Wirtschaftsregion in Bayern-Österreich-Tschechien aufmerksam machen und ein ‚Lernen von den Besten‘ systematisch vorantreiben, sagt Rudolf Fellner, Präsident des BBA Forum e.V., der den Preis im Jahr 1999 ins Leben gerufen hat. „Im Rahmen des Wettbewerbs wollen wir herausragende Unternehmen, die sich durch ein nachhaltiges Management auszeichnen, ins Rampenlicht der Öffentlichkeit stellen und für ihre unternehmerische Verdienste würdigen.“

Preisträger 2017 waren in der Kategorie < 30 Mitarbeiter die dab: Daten - Analysen & Beratung GmbH aus Deggendorf (Bayern), in der Kategorie 31 – 100 Mitarbeiter die POMBERGER Goisern GmbH aus Bad Goisern (Oberösterreich) und in der Kategorie die Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG, Werk Teisnach (Bayern).

Der Preis wird in drei Größenkategorien – Unternehmen bis 30 Beschäftigte, Unternehmen mit 31-100 Beschäftigten sowie Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten – vergeben. Phase eins startet mit der Kurzbewerbung, die bis 31. Mai möglich ist. Aus einem ergänzenden Fragebogen, der ab 1. Juni verschickt wird, trifft die hochkarätig besetzte Jury von Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft eine Auswahl an Finalisten, die sie im Zeitraum zwischen Juli und September persönlich besuchen. Nach diesem jeweils mehrstündigem Unternehmensaudit wird anschließend in einer gemeinsamen Jury- Schlusssitzung ermittelt, an wen der renommierte Best Business Award in 2018 verliehen wird.

Bei der Preisverleihung, die in diesem Jahr am 18.10.2018 in Vimperk (CZ) bei der Firma ROHDE & SCHWARZ závod Vimperk, s.r.o unter der Schirmherrschaft von von Mgr. Ivana Stráská, Kreishauptfrau von Südböhmen, Mag. Doris Hummer, Präsidentin Wirtschaftskammer Oberösterreich und Franz Josef Pschierer, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Energie und Technologie stattfindet, erfahren die geladenen Finalisten, welche Platzierung sie erreicht haben.

„Der Best Business Award zeichnet sich dadurch aus, dass wir uns nicht nur für rein wirtschaftliche Daten, sondern auch für Kriterien wie Innovationskraft, Wertschätzung und Zukunftsfähigkeit interessieren. Wir suchen keine Eintagsfliegen, sondern ökonomische, ökologisch und gesellschaftlich nachhaltig agierende und langfristig erfolgreiche Unternehmen“, fasst Dr. Klaus Pirklbauer, Sprecher der Jury, zusammen. „Um diesen Unternehmen unsererseits einen nachhaltigen Nutzen aus der Teilnahme am Best Business Award zu verschaffen, geben wir ihnen neben einem ausführlichen fachlichen Feedback die Möglichkeit, ihr Wissen und ihr Können in unseren Netzwerk, dem ‚Club der Sieger‘ und dem Weiterbildungsprogramm ‚BBA Winter School‘ zu teilen und zu erweitern.“

An der Ausschreibung können alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz oder eine Betriebsstätte in der Europaregion Donau-Moldau haben, teilnehmen. Der Online-Fragebogen wie auch die Teilnahmebedingungen sind unter www.bestbusinessaward.com abrufbar.

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Einreichungen ausschließlich Online unter www.bestbusinessaward.com oder per Email an [email protected]

Alle Journalisten und Medienvertreter sind zur Preisgala herzlich willkommen. Interviews und Berichte zum Best Business Award vermitteln wir gerne auf Anfrage. Um eine Akkreditierung im Vorhinein wird gebeten. Spezifische Anfragen zum BBA richten Sie bitte an: Andrea Höfler, [email protected], T: +49 (0) 851/ 95654-0

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1. Mythos Konkurs und Insolvenz

Was jeder darüber wissen sollte!

Ob Wirtschaftskrise oder nicht, laufend sind zahlreiche Unternehmen von Liquiditätsproblemen und Insolvenzen betroffen. Schwächen und Fehler des Unternehmers können ohne entsprechender Kenntnis und Krisenbewältigung zur Existenzbedrohung werden und zu strafrechtlichen Verurteilungen führen. Auch die Krise eines Geschäftspartners kann negative Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben.

Wie erkennen Sie Handlungsbedarf und was müssen Sie tun? Können Sie sich vor Ausfällen bei Geschäftspartnern schützen? Welche Maßnahmen sind geboten, wenn sich Ihre eigenen Unternehmenskennzahlen verschlechtern? In dieser Veranstaltung erhalten Sie Antworten zu praktischen Fragen und Problemen, damit Sie Ihr Unternehmen im Krisenfall bestmöglich schützen und persönliche Haftungsfallen vermeiden können.

Inhalte:

Was ist eine Krise? Verfahren vor der Insolvenz (Insolvenzprophylaxe)

Arten der Sanierungsverfahren (mit und ohne gerichtlicher Hilfe)

Ausgewählte praktische Beispiele

Vorbereitung in der Krise aus Sicht des Unternehmens und Gläubigers

Voraussetzungen Insolvenzeröffnung (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)

Insolvenzeröffnungsverfahren und mögliche Einwendungen des Schuldners, Wirkungen der Insolvenzeröffnung

Ablauf des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverwalter, Gericht, Gläubiger)

Sanierung durch Insolvenz? Sanierungsplan, übertragende Sanierung

Haftungsgefahren für Schuldner und Gläubiger

Referent: RA Ing. Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA, CTE Deutschmann I Rechtsanwälte

Termin/Ort: Do, 17.5.2018: 16:00 – 18:30 Uhr, WIFI Linz, Wiener Str. 150, 4021 Linz

Kostenbeitrag: WKOÖ-Mitglieder: EUR 64,--, Nicht-Mitglieder: EUR 94,--

Anmeldung: WIFI-Unternehmer-Akademie, T 05-7000-7054, E [email protected], W wifi.at/ooe/uak

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2. Begutachtung: Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission über Repräsentativklagen zum Schutz kollektiver Konsumenteninteressen

In der Beilage erhalten Sie den Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission (EK) über Repräsentativklagen zum Schutz kollektiver Konsumenteninteressen in englischer Sprache mit der Bitte um Stellungnahme.

Der Richtlinienentwurf enthält laut Vorbegutachtung folgende wesentliche Punkte:

Der Anwendungsbereich soll im Vergleich zur Unterlassungsklagenrichtlinie maßgeblich erweitert werden und auch die Bereiche Finanzdienstleistungen, Energie, Telekommunikation, Datenschutz, Gesundheit und Umwelt umfassen (vgl. Art 2 Abs. 1 iVm. Annex 1 mit ca. 59 Rechtsakten).

Qualifizierte Einrichtungen (zu denen vor allem Konsumentenschutzorganisationen zählen) sollen befugt sein, repräsentative Klagen einzubringen. Die Klagen können sowohl Unterlassungsklagen, wie auch Feststellungs-, Beseitigungs- und Leistungsklagen sein (insb. Schadenersatz) (vgl. Art 4 ff).

Werden Verfahren zugelassen, bei denen die unmittelbar Geschädigten nicht bekannt sind und auch nicht bekannt sein müssen, werden fundamentale Grundsätze eines Gerichtsverfahrens, wie etwa das rechtliche Gehör und der Dispositionsgrundsatz verletzt. Damit verliert aber auch das beklagte Unternehmen jede Möglichkeit, sich effektiv gegen eine Klage einer qualifizierten Einrichtung zur Wehr zu setzen.

Es fehlen klare Bekenntnisse zur Abwehr rechtsmissbräuchlicher Klagen, wie dies etwa durch die „loser-pays-Regel“ erreicht wird, nach der diejenige Partei, die das Gerichtsverfahren verliert, die Verfahrenskosten der obsiegenden Partei zu bezahlen hat.

Die Kommission hat 2013 eine Reihe von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur kollektiven Rechtsdurchsetzung veröffentlich. Nunmehr hält sie sich selbst nicht an diese ihre Empfehlungen. Etwa fehlt trotz eines klaren Bekenntnisses zu opt-in-Verfahrens dieser Grundsatz in dem nunmehr veröffentlichten Richtlinienvorschlag.

Laut Vorbegutachtung ist der Richtlinienentwurf äußerst einseitig ausgefallen und daher nachdrücklich abzulehnen. Zudem ist es mehr als fraglich, ob die Kommission eine Zuständigkeit hat, in die jeweiligen mitgliedstaatlichen Prozessrechte einzugreifen. Die Belastung für Unternehmen, die mit derartigen Klagen konfrontiert werden, wird außerordentlich hoch sein. Das Erpressungspotential ist schwerwiegend und ist der Aufwand zur Abwehr derartiger Ansprüche insb. aufgrund der Einseitigkeit der beabsichtigten Regelungen als sehr hoch einzuschätzen.

Die WKO Oberösterreich hat in den bisherigen Stellungnahmen zu derartigen Klagsinstrumenten eine Ausweitung bereits ausdrücklich abgelehnt. Mangels gegenteiliger Stellungnahmen würden wir diese grundsätzliche Position aufrecht halten.

Bitte um allfällige Stellungnahme bis 4.5.2018 an die sparte.industrie (Frau Fürthner, E [email protected]).

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3. Begutachtung: Richtlinienentwurf zur Stärkung des Schutzes von Whistleblowern

In der Beilage erhalten Sie den Entwurf einer Richtlinie zur Stärkung des Schutzes von Whistleblowern in englischer Sprache mit der Bitte um Stellungnahme.

Laut Vorbegutachtung der WKÖ spielen zusammengefasst Hinweisgeber bei der Aufdeckung rechtswidriger Handlungen eine wichtige Rolle (Stichwort Dieselgate-Skandal, Camebridge Analytica etc.). Der vorgelegte Vorschlag soll Hinweisgebern, die Verstöße gegen EU-Recht melden, ein hohes Schutzniveau anhand EU-weiter Mindeststandards bieten. Darüber hinaus werden Hinweisgeber vor Kündigungen, Zurückstufungen und anderen Repressalien geschützt, und nationale Behörden werden verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und öffentliche Stellen im Umgang mit Hinweisgebern zu schulen. Der Schutz von Hinweisgebern ist in der EU uneinheitlich geregelt. Derzeit sorgen nur zehn EU-Mitgliedstaaten dafür, dass Hinweisgeber uneingeschränkt geschützt werden.

Der Vorschlag gewährleistet EU-weiten Schutz bei der Meldung von Verstößen gegen das EU-Recht in den Bereichen öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, kerntechnische Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre, Datenschutz und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen. Die neuen Vorschriften sollen außerdem bei Verstößen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften und die Körperschaftsteuer-Vorschriften sowie bei Schädigungen der finanziellen Interessen der EU zur Anwendung kommen. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, über diese Mindeststandards hinauszugehen und darauf aufbauend umfassende Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen.

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. EUR müssen ein internes Verfahren für den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern einführen. Auch alle Landes- und Regionalverwaltungen und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern werden von der neuen Richtlinie erfasst. Die Schutzmechanismen sollen Folgendes umfassen:

klare Meldekanäle innerhalb und außerhalb der Organisation, um die Vertraulichkeit zu wahren;

ein dreigliedriges Meldesystem bestehend aus:

internen Meldekanälen;

Meldungen an die zuständigen Behörden – wenn interne Kanäle nicht funktionieren oder nach vernünftigem Ermessen nicht funktionieren können (zB wenn die Nutzung interner Kanäle die Wirksamkeit von Untersuchungsmaßnahmen der zuständigen Behörden gefährden könnte);

Meldungen in der Öffentlichkeit/den Medien – wenn nach der Meldung über andere Kanäle keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden oder wenn eine unmittelbare oder offenkundige Gefährdung des öffentlichen Interesses oder die Gefahr eines irreparablen Schadens besteht.

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Rückmeldepflichten für Behörden und Unternehmen‚ die innerhalb von drei Monaten auf Meldungen von Missständen reagieren und sie weiterverfolgen müssen.

Vermeidung von Vergeltungsmaßnahmen und wirksamer Schutz: Jegliche Vergeltungsmaßnahmen sind untersagt und sollen geahndet werden. Wenn ein Hinweisgeber Vergeltungsmaßnahmen erleidet, soll er Zugang zu kostenloser Beratung und angemessenen Abhilfemaßnahmen erhalten (zB Maßnahmen gegen Belästigung am Arbeitsplatz oder zur Vermeidung einer Entlassung). Die Beweislast wird in solchen Fällen umgekehrt, sodass die von der Meldung betroffene Person oder Organisation nachweisen muss, dass sie keine Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber ergreift. Hinweisgeber werden auch in Gerichtsverfahren geschützt, etwa indem sie von der Haftung für offengelegte Informationen befreit werden.

An Kosten werde EUR 1.374,-- Implementierungskosten sowie EUR 1.054,6 jährliche Betriebskosten angeführt, was als wesentlich zu niedrig eingeschätzt wird.

Bitte um allfällige Stellungnahme bis 14.5.2018 an die sparte.industrie (Frau Fürthner, E [email protected]).

4. Diebstahl durch Mitarbeiter

Wie schütze ich mein Unternehmen vor kriminellen Mitarbeitern?

Mitarbeiter sind eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Tätigkeit als Unternehmer. Es gibt jedoch auch Mitarbeiter, die ihrem Unternehmen durch Diebstahl oder andere kriminelle Machenschaften Schaden zufügen.

Diese Veranstaltung informiert über das rechtzeitige Erkennen von Vermögensdelikten durch Mitarbeiter, die Vorbeugung von Straftaten und die notwendigen Maßnahmen aus juristischer und kriminalpolizeilicher Sicht.

Konkret eingegangen wird auf Fragen wie zum Beispiel:

• Wie weit darf ich meine Mitarbeiter zB durch Video überwachen?

• Wo sind die Grenzen für sonstige Kontrollen zB Durchsuchung von Spind oder Taschen

• Was soll ich tun, wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht?

• Wie hilft die Kriminalpolizei?

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Inhalte:

Rechtliche Rahmenbedingungen

Maßnahmen und Konzepte zur Vermeidung und Vorbeugung von Straftaten

Kontrolle an der Kassa

Erkennen von Straftaten

Möglichkeiten der Überwachung / Kontrollen (zB Videoüberwachung) von Mitarbeitern und deren Grenzen

Bewertung von Verdachtsmomenten und Vorgehen im Verdachtsfall

Vorgehensweise der Diebe

Möglichkeiten der Kriminalpolizei

Schulung der MitarbeiterInnen

Überprüfung der Bewerber

Referenten: RA Ing. Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA, CTE, Deutschmann Rechtsanwälte BezInsp Helmut Kaiser, Landespolizeidirektion Oberösterreich, Stadtpolizeikommando Linz, Kriminalreferat

Termin/Ort: Di, 12.6.2018: 14:00 – 17:00 Uhr, WIFI Linz, Wiener Straße 150, 4021 Linz

Kostenbeitrag: WKOÖ-Mitglieder: EUR 69,-- Nicht-Mitglieder: EUR 99,--

Anmeldung: Online: online.wkooe.at/UAK/2018-17291, E [email protected], T 05-7000-7053


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