vitaminAUSGABE 82 I APRIL 2019
DAS MAGAZIN DER POSTBEAMTENKRANKENKASSE
EINREICHUNGSAPP
Tipps für Anmeldung
und Gebrauch
ZWEITMEINUNG HERZ
Unser neues
Serviceangebot
Zeit zumDurchatmenSo schützen Sie sich vor einer
koronaren Herzkrankheit.
2 I vitamin 82 I April 2019
Peter Reichelt
Vorstandsvorsitzender der PBeaKK
Liebe Leserin, lieber Leser,
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Herzerkrankungen nehmen mehr
und mehr zu. Gleichzeitig entwickeln
sich die Behandlungsmöglichkeiten
immer weiter. Wir möchten Ihnen
in diesem Gesundheitsbereich best-
möglich zur Seite stehen und bieten
Ihnen ein neues kostenloses Service-
angebot an – die Zweitmeinung Herz.
Wenn bei Ihnen eine Herzerkran-
kung diagnostiziert wurde, können
Sie über die Zweitmeinung Herz
ein neutrales zweites Expertenurteil
einholen. Für dieses Serviceangebot
arbeiten wir mit unserem lang -
jährigen Kooperationspartner zu-
sammen: der Health Management
Online AG.
Ihre Meinung ist uns wichtig und
Ansporn, uns weiter zu verbessern.
Daher führen wir jährlich eine reprä-
sentative Kundenbefragung durch.
Die Ergebnisse 2018 sind sehr er-
freulich: So schätzen Sie vor allem
unseren Kundenservice und benoten
diesen mit der Schulnote 2,0. Ins-
gesamt geben Sie uns eine 2,3. Auch
Ihre freien Meinungsäußerungen
bestärken uns, dass wir mit unserem
Service und unserer Qualität auf
dem richtigen Weg sind.
Seit Jahresanfang bieten wir Ihnen
die PBeaKK EinreichungsApp als
kostenfreie, digitale Alternative
zum Postweg an. Wir freuen uns,
dass Sie dieses Angebot so zahl-
reich nutzen und uns bereits viele
Tausend Einreichungen per App
erreicht haben.
Ich wünsche Ihnen ein
sonniges Frühjahr und einen
guten Start in den Sommer!
In vitamin finden Sie Beiträge und Texte, die auch über Maßnahmen berichten, deren Kosten wir nicht erstatten können. Trotzdem möchten wir es nicht versäumen, Sie über diese Konzepte, beispielsweise hinsichtlich neuer oder alternativer Behandlungs- und Heilmethoden und aktueller Trends im Sport- bereich, umfassend zu informieren. Falls Sie sich für eine der genannten Behandlungen interessieren und wissen möchten, ob wir die Kosten übernehmen,sprechen Sie bitte mit unserer Kundenberatung. Sie hilft Ihnen gerne weiter. Nicht alle in vitamin beworbenen Produkte und Dienstleistungen sind beihilfe-und erstattungsfähig. Dieses Magazin ist nach aktuellen Erkenntnissen sorgfältig erarbeitet worden; trotzdem erfolgen alle Angaben ohne den Anspruch aufVollständigkeit und Gewähr. Maßgebend ist die ärztliche beziehungsweise therapeutische Beratung.
April 2019 I vitamin 82 I3
Inhaltvitamin 82 I April 2019
EngpassSauerstoffmangel im Körper bei
koronarer Herzkrankheit
Oft spielen wir es zunächst herunter,
wenn uns etwas zu anstrengend ist.
Genauso macht es unser Herz – die
Warnsignale kommen erst, wenn es
schon am Limit arbeitet. Dann wird
der Herzmuskel nicht mehr aus-
reichend versorgt, und es kann eine
koronare Herzkrankheit vorliegen.
18
12
04
24
Ihre Gesundheit 04
Engpass
Sauerstoffmangel im Körper bei
koronarer Herzkrankheit 04
Ihre Versicherung 10
Belastungsgrenze
Zuzahlungen und Eigenbehalte 10
Zusatzversicherung
Leistungsstark und umfassend 12
Auf einen Blick
Information rund um Ihre PBeaKK 16
Unser Service 18
Zweitmeinung Herz
Neues Serviceangebot 18
PBeaKK EinreichungsApp
Was bei der Nutzung wichtig ist 20
Pflegeberatung compass
Erfolgreiche Zusammenarbeit 24
Jahresüberblick
Das waren die vitamin-Themen 2018 26
Kontakt zur PBeaKK
Adressen und Impressum 28
Unser Plus für Sie 30
Rezept
Salina-Hähnchen 30
Preisrätsel
Mitmachen und gewinnen 31
Zusatzversicherung
Informieren Sie sich
hier über unsere Ange-
bote der Krankenhaus-
tagegeldstufe, der Pflege-
tagegeldstufe, der
Ergänzungsstufe und
der ISH-Stufe.
Neu:
Zweitmeinung Herz
Holen Sie sich über unser
neues Serviceangebot ein
neutrales zweites Exper-
tenurteil ein – für eine
bestmögliche Therapie.
Pflegeberatung
Um alle Ihre Fragen zur Pflege zu
beantworten, arbeiten wir seit
10 Jahren mit der privaten Pflege-
beratung compass zusammen.
4 I vitamin 82 I April 2019
EngpassSauerstoffmangel im Körper
bei koronarer Herzkrankheit
Ihre
Gesundheit
Oft spielen wir es zunächst herunter, wenn uns etwas zu
anstrengend ist. Genauso macht es unser Herz – die Warn-
signale kommen erst, wenn es schon am Limit arbeitet.
Dann wird der Herzmuskel nicht mehr ausreichend versorgt,
und es kann eine koronare Herzkrankheit vorliegen.
Das Herz eines gesunden Erwachsenen
schlägt 60- bis 90-mal in der Minute.
Dabei fließt jedes Mal, wenn sich der
Herzmuskel zusammenzieht, Blut durch die
rechte und die linke Herzkammer. 100.000
Schläge pro Tag bewegen so erstaunliche
7.000 Liter Blut, die unseren gesamten Kör-
per 24 Stunden lang mit Sauerstoff und
Nährstoffen beliefern. Das erfolgt viele Jahre
lang – ohne Verschnaufpause. Doch auch
unser scheinbar unermüdliches Herz benö-
tigt Energie. Diese erhält es über die Koro-
nararterien, die das gesamte Organ wie ein
feiner Kranz umspannen. Daher werden sie
auch Herzkranzgefäße genannt. Bei der
koronaren Herzkrankheit sind diese Gefäße
teilweise durch Ablagerungen verstopft: die
sogenannten Plaques. Die Folge: Der Herz-
muskel erhält an den betroffenen Stellen
nicht mehr genug Sauerstoff, und das beein-
trächtigt seine lebenswichtige Tätigkeit.
Störung der Durchblutung
Die Arteriosklerose kennen Sie vermutlich
unter der umgangssprachlichen Bezeich-
nung „Gefäßverkalkung“. Ursachen dafür
sind vor allem ein erhöhter Blutdruck und
hohe Blutzuckerwerte. Das schädigt auf
Dauer die Innenwände der Gefäße. Enthält
das Blut zudem vermehrt Cholesterin,
lagern sich diese Fette in den vorgeschä-
digten Regionen ab. Die Gefäße verengen
sich allmählich und das Blut kann schlech-
ter durchfließen (siehe Kasten Seite 7).
Dr. Karin Rybak ist Fachärztin für Innere
Medizin und Kardiologie und leitet eine
Praxis in Dessau-Roßlau. Sie betont: „Wei-
sen die Koronararterien arteriosklerotische
Veränderungen auf, wirkt sich das unmittel-
bar auf das Herz aus. Der verfügbare Sauer-
stoff kann den Bedarf nicht decken und das
Organ nicht mehr ausreichend versorgen.“
Das ist keine Seltenheit. In Deutschland
leiden fast zehn Prozent der Erwachsenen
an Durchblutungsstörungen ihrer Herz-
kranzgefäße. Die Wahrscheinlichkeit dafür
steigt mit zunehmendem Alter und be-
sonders infolge von Vorerkrankungen wie
Bluthochdruck oder Diabetes sowie Risiken
durch Rauchen oder häufigen Alkohol-
konsum. Auch eine familiäre Veranlagung
kann die Entwicklung der koronaren Herz-
krankheit begünstigen.
Enge in der Brust
Sind Ihre Koronararterien nur leicht ver-
engt, haben Sie oft noch keine Beschwer-
den. Schreitet die Erkrankung voran,
äußert sich das zunächst bei körperlicher
Belastung, wie etwa beim Sport oder
unter hohem Stress. In diesen Momenten
arbeitet der Herzmuskel auf Hochtouren:
Er schlägt schneller, um mehr Blut durch
den Körper zu pumpen. Bei der fortge-
schrittenen koronaren Herzkrankheit ·
Wir informieren Sie
Wenn Sie Fragen rund um das Thema
„Koronare Herzkrankheit“ haben, steht
Ihnen unser kompetenter Partner – die
almeda GmbH – telefonisch zur Seite.
Unser Gesundheitstel efon ist für Sie inner-
halb Deutschlands kostenfrei zu erreichen:
· 0800 72 32 553
SERVICEZEITEN:
Montag bis Donnerstag 7:30 bis 18:00 Uhr
und Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr.
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6 I vitamin 82 I April 2019
Das Herzbewegen
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Wieso?
Regelmäßige Bewegung verbessert die
Durchblutung des Herzens und den Zustand
der Gefäße. Außerdem sinkt der Blutdruck.
Das ist gut fürs Herz. Herz-Kreislauf-,
Fitness-, aber auch Krafttraining stärken
langfristig Ihre Herzgesundheit.
Was geht?
Nicht jede Sportart ist für Menschen mit
einer koronaren Herzerkrankung empfeh-
lenswert. Eher ungeeignet sind Sportarten,
bei denen es zu einem schnellen Blutdruck-
anstieg kommt, beispielsweise Ballsport-
arten wie Fußball oder Handball. Als
Folge können Überlastungen des Herz-
muskels auftreten. Besser geeignet sind
Ausdauersportarten, die Sie problemlos
mit niedriger Intensität durchführen
können, wie Radfahren, Schwim-
men, Walken oder entspanntes
Wandern – die perfekte Jahreszeit
dafür hat gerade erst begonnen.
Spezielle Herzsportgruppen bie-
ten Training unter ärztlicher
Aufsicht an. Fragen Sie Ihren
Arzt, wo Sie sich in Ihrer Nähe
informieren können.
Wie oft?
Die Deutsche Herzstiftung empfiehlt
Menschen mit Herzerkrankungen, sich
dreimal pro Woche für mindestens 30
Minuten körperlich zu betätigen. Wer nur
wenig Zeit hat, kann die Bewegung auch
gut in den Alltag integrieren. Steigen Sie
einfach mal zwei oder drei Stationen frü-
her aus Bus oder Bahn aus. Oder parken
Sie Ihr Auto etwas weiter entfernt und
gehen den Rest des Weges zu Fuß.
Wer nicht walken oder joggen will, kann
auch ganz einfach spazieren gehen
und dabei dreimal das Tempo für je-
weils fünf Minuten so steigern,
dass Ihre Nachbarn sagen wür-
den: „Der hat es aber heute
eilig“. Während dieser höhe-
ren Belastung sollte Ihr
Puls nicht zu stark an-
steigen. Sprechen Sie
mit Ihrem Arzt,
welche Puls-
grenze indi-
viduell für
Sie gilt.
April 2019 I vitamin 82 I7
Ihre
Gesundheit
· kann er diese Leistung jedoch nicht
mehr in ausreichendem Maße erbringen
und es treten Symptome auf. Das sind:· Schmerzen in der Brust – die in
Hals, Kiefer, Arme, Oberbauch oder
Rücken ausstrahlen können,· Kurzatmigkeit und Luftnot,· Schweißausbrüche,· Übelkeit und· ein beklemmendes oder lebensbe-
drohendes Gefühl.
„Die Schmerzen im Bereich des Her-
zens bezeichnen wir als Angina pec-
toris“, erklärt Dr. Rybak das typische
Symptom. Es wird häufig als plötzli-
ches Engegefühl in der Brust wahr-
genommen und lässt in der Regel
nach, sobald Sie sich eine Pause und
etwas Ruhe gönnen. Sind die Gefäße
bereits stark geschädigt, treten die
Beschwerden jedoch auch in Ruhe auf
und nehmen an Dauer und Häufigkeit
zu. „Die körperliche Belastungsgrenze
des Patienten zu kennen – also wann
und wie oft eine Angina pectoris auf-
tritt – hilft uns dabei, den Schwere-
grad seiner Erkrankung zu beurteilen“,
sagt die Expertin.
Achten Sie auch dann auf diese An-
zeichen, wenn sie zunächst nur kurz-
zeitig auftreten. Denn auf Dauer kann die
koronare Herzkrankheit zu schweren
Folgeerkrankungen führen: Sie kann
Herzrhythmusstörungen und sogar einen
Herzinfarkt auslösen oder in eine dauer-
hafte Herzmuskelschwäche münden.
Ernst zu nehmende Folgen
Eine Herzrhythmusstörung wird von
Patienten häufig als „Stolpern“ ihres
Herzens beschrieben. Der Taktgeber ge-
rät aus seinem Rhythmus, was unge-
wöhnliche Pausen, Extraschläge oder
einen schnellen Herzschlag zur Folge
hat. Treten diese Rhythmusstörungen
häufiger auf, können mit Unwohlsein,
innerer Unruhe, Kurzatmigkeit, Schwin-
del und Schweißausbrüchen ähnliche
Symptome wie bei der koronaren Herz-
krankheit auftreten. Das muss nicht
immer gefährlich sein, lassen Sie
wiederkehrende Beschwerden trotz-
dem besser von einem Arzt abklären.
Bei einem Herzinfarkt zählt hingegen
jede einzelne Minute. Ursache ist ein
komplett verschlossenes Herzkranz-
gefäß. Dadurch kann ein Teil des
Muskels nicht mehr mit Blut versorgt
werden und droht abzusterben. Das
typische Anzeichen ist ein starker,
länger anhaltender Schmerz im
Brustkorb, der auch in umliegende
Körperregionen ausstrahlen kann.
Bei Frauen, älteren Menschen und
Patienten mit Diabetes mellitus fehlt
dieser Brustschmerz manchmal. Statt-
dessen treten Übelkeit, Erbrechen,
Schmerzen im Oberbauch oder Atem-
not als einzige Beschwerden auf.
Alarmieren Sie bei Verdacht auf
einen Herzinfarkt umgehend den
Notruf und wählen „112“.
Die Herzmuskelschwäche – auch als
chronische Herzschwäche oder Herzin-
suffizienz bezeichnet – entwickelt sich
allmählich und kann lange unentdeckt
bleiben. Es besteht die Gefahr, dass
Kurzatmigkeit und schnelle Er müdung
zunächst einer mangelnden Fitness
oder dem Alter zugeschrieben werden.
Doch es ist das Herz, welches zuneh-
mend an Kraft verliert. Eine plötzliche
Gewichtszunahme und geschwollene
Knöchel infolge von Wassereinlage-
rungen können zusätzliche Hinweise
liefern. Lassen Sie sich bei diesen An-
zeichen sicherheitshalber von Ihrem
Arzt untersuchen. Weitere Informatio-
nen zum Thema Herzschwäche finden
Sie in der vitamin-Ausgabe 79.
Aktiv gegensteuern
Die koronare Herzkrankheit hat einen
chronischen Verlauf. Das heißt, sie
bleibt ein Leben lang bestehen. Eine
gezielte Behandlung und ein gesunder
Lebensstil können die Durchblutung
jedoch fördern und das weitere Voran-
schreiten verzögern. Entscheidend für
eine gute Lebensqualität ist die konse-
quente Einhaltung der mit Ihrem Arzt
besprochenen Therapie. Neben Ihrem
Hausarzt kann – je nach Schweregrad
und Beschwerden – auch der Kardio-
loge als Herzspezialist Ihr erster
Ansprechpartner sein.
Für eine langfristige, erfolgreiche
Behandlung betrachtet Ihr Arzt die
relevanten Risikofaktoren: Ihre Blut- ·
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Kalk- und Fettablagerungen an den
Innenwänden Ihrer Herzkranzgefäße
verstopfen als „Plaques“ die dünnen
Durchgänge. Diese Veränderungen
der Gefäße, auch Arteriosklerose
oder umgangssprachlich Gefäß-
ver kalkung genannt, behindern den
Blutfluss. Dadurch gelangt weniger
Sauerstoff zum Herzen. Es ist unter -
versorgt und kann nicht mehr seine
volle Leistung erbringen.
geschädigtes Herzmuskel-Gewebe
verstopftes
Herzkranzgefäß
8 I vitamin 82 I April 2019
· zuckerwerte, Ihren Cholesterinspie-
gel und Ihren Blutdruck. Sie alle soll-
ten möglichst im Normbereich liegen.
„Dabei können Medikamente helfen“,
berichtet Dr. Rybak aus der Praxis.
„Sie senken den Blutdruck, verbessern
die Fettwerte oder verdünnen das
Blut, damit es nicht zur Bildung von
Blutgerinnseln in den lebenswichtigen
Gefäßen kommt. Unter Umständen
ist eine Kombinationstherapie aus ver-
schiedenen Wirkstoffen notwendig. Die
Herausforderung für den Patienten
ist es dann, an die regelmäßige Ein-
nahme aller Tabletten zu denken.“ Mit
ein paar Tipps gelingt es Ihnen aber,
auch hier den Überblick zu behalten
(siehe Spalte rechts). Zusätzlich kann
im Alltag ein Nitrospray bei Angina
pectoris-Anfällen eingesetzt werden.
Unter die Zunge gesprüht, sorgt es
dafür, dass sich die Gefäße vorüber-
gehend weiten. Das lindert schnell
Ihre Symptome.
Manchmal ist die Einnahme von
Medikamenten nicht ausreichend, um
einen Verschluss der Herzkranzge -
fäße abzuwenden. Dr. Rybak erläu-
tert die weitere Vorgehensweise: „Im
fortgeschrittenen Stadium der koro-
naren Herzerkrankung kann ein ver-
engtes oder verschlossenes Gefäß
durch verschiedene Verfahren wieder
funktionsfähig werden. Bei der per-
kutanen koronaren Intervention wird
die enge Stelle durch eine sogenannte
Gefäßstütze – den Stent – beseitigt.
Durch eine Bypassoperation können
wir die Engstelle überbrücken, indem
wir sozusagen eine ‚Umgehungsstra-
ße‘ zum Herzen legen. Beide Her -
angehensweisen sorgen dafür, dass
der Herzmuskel wieder ausreichend
durchblutet wird.“
Für ein starkes Herz
Manche Angewohnheiten schwächen
im Laufe der Jahre allmählich Ihr
Herz. Die Umstellung auf eine be-
wusste, gesunde Lebensweise entlastet
Ihr Herz-Kreislauf-System bereits
ohne Medikamente:
· Weg mit den Glimmstängeln: Rau-
chen fördert die Arteriosklerose.
Am besten verzichten Sie voll-
ständig darauf.· In Bewegung bleiben: Die koronare
Herzkrankheit ist kein Grund, sich
zu schonen. Im Gegenteil – wer
sich regelmäßig körperlich betätigt,
bleibt fit und tut auch seinem Her-
zen einen Gefallen (siehe Seite 6).· Aufs Gewicht achten: Übergewicht
zählt zu den Hauptrisikofaktoren
für Bluthochdruck, koronare Herz-
krankheit und Herzinfarkt. Halten
Sie Ihr Gewicht daher in gesunden
Grenzen.· Herzgesund essen und trinken: Ihr
Körper freut sich über fettarme Le-
ckereien. Essen Sie abwechslungs-
reich mit reichlich Gemüse und
Obst. Trinken Sie Alkohol in Maßen.· Zeit zum Durchatmen: Stress scha-
det auf Dauer dem Körper. Planen
Sie Pausen ein und bringen Sie
Ihren Puls zwischendurch wieder
zur Ruhe.
Mehr erfahren
Fachinformationen erhalten Sie
bei der Deutschen Gesellschaft
für Kardiologie – Herz- und
Kreislaufforschung e.V.:
TELEFON: · 0211 600 692-0
TELEFAX: · 0211 600 692-10
E-MAIL: · [email protected]
INTERNET: · www.dgk.org
Die Deutsche Herzstiftung e.V.
richtet sich besonders an
Patienten und alle Interessierte,
die mehr über Herzkrankheiten
erfahren möchten:
TELEFON: · 069 955 128-400
TELEFAX: · 069 955 128-313
E-MAIL: · [email protected]
INTERNET: · www.herzstiftung.de
Schlag für SchlagDas menschliche Herz ist ein etw
faustgroßer Muskel. Es besteht au
einer rechten und einer linken
Hälfte, die jeweils in Vorhof und
Herzkammer unterteilt ist.
Die linke Hälfte pumpt sauerstoff-
reiches Blut (rot) in den Körper,
die rechte das sauerstoffarme Blu
(blau) zur Lunge. Bestimmte Teil
des Herzens setzen elektrische
Signale frei, die als Taktgeber
den rhythmischen Herzschlag
vorgeben: ein sich ständig wieder-
holender Zyklus aus Kontraktion
und Erschlaffen des Muskels.
Vier Herzklappen öffnen und
schließen sich dabei paarweise.
Sie stellen sicher, dass das Blut
immer in die richtige Richtung
fließt und erzeugen den uns ver-
trauten, dumpfen Herzton.
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rechte Kammer
sauerstoffarmes
Blut
rechter Vorhof
Herzklappe
linke Kammer
sauerstoffreiches Blut
linker Vorhof
April 2019 I vitamin 82 I9
Ihre
Gesundheit
–
–
Bei Verdacht zum Arzt
Hören Sie auf Ihren Körper und neh-
men Sie seine Signale ernst. Hinter
manchen Beschwerden stecken ganz
unterschiedliche Ursachen. So sind
Brustschmerzen zwar typisch für eine
koronare Herzerkrankung – aber auch
für Verspannungen der Brustkorb-
Muskulatur, einen Atemwegsinfekt
oder eine psychische Erkrankung.
Nur in etwa einem von vier Fällen ruft
eine Herzerkrankung diese Schmer-
zen hervor.
Sprechen Sie daher am besten mit
Ihrem Hausarzt. Er kann Ihre Herztätig-
keit kontrollieren und Sie gegebenen-
falls an einen Spezialisten überweisen.
Erste Untersuchungen können schnell
einen Hinweis dafür liefern, ob etwas
nicht in Ordnung ist. Mithilfe eines
Elektrokardiogramms (EKG) können
Ärzte die elektrischen Signale des
Herzens aufzeichnen. Ein Belastungs-
EKG mit einem Fahrrad- oder Lauf-
bandergometer lässt gut erkennen, ob
das Herz unter Anstrengung normal
arbeitet. Bildgebende Verfahren, wie
eine Ultraschalluntersuchung des Her-
zens (Echokardiografie), zeigen zu-
sätzlich die Struktur des Organs und
der umliegenden Gefäße. Dabei kann
Ihr Arzt Ihr Herz in Echtzeit bei seiner
Arbeit beobachten: Ein faszinieren-
des Pumpsystem, über dessen Aufbau
Sie im Kasten oben mehr erfahren
können. ·
3
Unser neues
Serviceangebot bei
Herz erkrankungen
Ab sofort bieten wir Ihnen ein
neues kostenloses Serviceangebot
die Zweitmeinung Herz. Sofern
bei Ihnen eine diagnostizierte Herz-
erkrankung vorliegt, können Sie
über dieses Serviceangebot eine
neutrale zweite Meinung einholen
und somit sicher sein, dass Sie die
bestmögliche Behandlung erhalten.
Weitere Informationen finden Sie
auf Seite 18 in dieser vitamin.
Einnahme-Tipps
1. Nehmen Sie Ihre Medikamente
regelmäßig und zur verordneten
Tageszeit ein, damit sie ihre
Wirkung entfalten können.
So sollen zum Beispiel harn-
treibende Mittel tagsüber wirken
(morgens einnehmen), während
Cholesterinsenker abends
eingenommen werden, da der
Körper insbesondere nachts
Cholesterin bildet.
2. Falls Sie mehrere Tabletten ein-
nehmen müssen, können Sie die
Tages- und Wochenrationen in
Tablettenspendern (erhältlich
in Apotheken) vorbereiten.
. Haben Sie einmal vergessen, Ihre
Medikamente zu nehmen, sollten
Sie die Dosis bei der nächsten
Einnahme nicht verdoppeln.
4. Lassen Sie sich von Ihrem be-
handelnden Arzt einen Medika-
tionsplan ausstellen, auf dem
Ihre Medikamente und deren
Einnahme vermerkt sind.
Lassen Sie diesen regelmäßig
prüfen und aktualisieren.
5. Ihre Medikamente benötigen
etwas Zeit, bis sie optimal wir-
ken – haben Sie Geduld.
6. Lassen Sie sich rechtzeitig Ihr
neues Rezept ausstellen.
7. Setzen Sie die Medikamente
nicht ohne Rücksprache mit
Ihrem Arzt ab.
8. Treten Nebenwirkungen auf,
informieren Sie umgehend Ihren
Arzt. Er kann Ihre Dosis anpassen
oder eventuell ein anderes
Medikament verschreiben.
10 I vitamin 82 I April 2019
BelastungsgrenzeBefreiung von Zuzahlungen und Eigenbehalten
Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen und Fahrtkosten – für diese und andere Leistungen sieht
der Gesetzgeber Zuzahlungen und Eigenbehalte vor. Zum finanziellen Schutz der Patienten sind
diese gedeckelt: Die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze wird Belastungsgrenze genannt. Sobald Sie
diese Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreichen, sind Sie von Zuzahlungen und
Eigenbehalten befreit: Stellen Sie einfach einen Antrag auf Festsetzung Ihrer Belastungsgrenze/n.
Antrag stellen
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Be-
freiungsantrag möglichst frühzeitig
zu stellen. Den Antrag auf Fest-
setzung der Belastungsgrenze/n
erhalten Sie auf www.pbeakk.de
im Bereich Formulare im Service-
center oder über die Themenseite
zur Belastungsgrenze. Dort finden
Sie auch einen PBeaKK-Ratgeber
zum Thema „Belastungsgrenze“.
Einkommensart Nachweis
(bitte in Kopie vorlegen)
Dienst- und VersorgungsbezügeBezügemitteilung vom Dezember des
Vorjahres
Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung
Rentenanpassungsmitteilung vom Juli
des Vorjahres
Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenen-
versorgung des Mitglieds und des Ehe-
beziehungsweise Lebenspartners
Mitteilung der Rentenkasse des Vor-
jahres (beispielsweise Betriebsrenten)
Sonstige Einkünfte laut Einkommen-
steuergesetz des nicht gesetzlich ver-
sicherten Ehe- oder Lebenspartners
Einkommensteuerbescheid des
Vorjahres
April 2019 I vitamin 82 I11
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Ihre
Versicherung
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Ihre persönliche
Belastungsgrenze
Die Belastungsgrenze ist individuell un-
terschiedlich, denn sie gibt den Betrag
an, bis zu welchem Sie persönlich inner-
halb eines Kalenderjahres Zuzahlungen
und Eigenbehalte leisten. Die Belastungs-
grenze liegt bei zwei Prozent des jährlichen
Bruttoeinkommens. Dazu zählen beispiels-
weise Ihr Grundgehalt, Ihre Rente oder
die Einnahmen Ihres nicht gesetzlich
versicherten Ehepartners.
Den Antrag auf Festsetzung der Be-
lastungsgrenze/n müssen Sie für jedes Ka-
lenderjahr stellen. Nach unserer Satzung
ist für Sie einerseits eine Belastungsgrenze
für Versicherungsleistungen vorgesehen.
Andererseits hat die Bundesbeihilfever-
ordnung eine eigenständige Belastungs-
grenze. Eine aktuelle Aufstellung der
von Ihnen geleisteten Zuzahlungen und
Eigenbehalte finden Sie am Ende jedes
Erstattungsbescheides, den Sie von uns
erhalten. Die Summen der jährlichen
Zahlungen geben wir getrennt nach Ver-
sicherungsleistungen und Beihilfe an.
Belastungsgrenze
für chronisch Erkrankte
Falls Sie von einer schweren chronischen
Krankheit nach der Chroniker-Richtlinie
betroffen sind, reduziert sich Ihre per -
sönliche Belastungsgrenze auf ein Prozent
Ihres Bruttoeinkommens. Der Gemein-
same Bundesausschuss hat definiert, dass
als schwerwiegend chronisch krank gilt,
wer sich nachweislich wegen derselben
Krankheit seit wenigstens einem Jahr
in ärztlicher Dauerbehandlung befindet
und zusätzlich eines der folgenden
Kriterien erfüllt:
1. Sie sind pflegebedürftig entsprechend
des Pflegegrads 3, 4 oder 5.
2. Sie verfügen über einen Schwerbe-
hindertenausweis mit einem Behinde-
rungsgrad von mindestens 60 Prozent.
Oder Sie sind aufgrund einer Krankheit
mindestens zu 60 Prozent erwerbs -
gemindert.
3. Sie müssen kontinuierlich medizinisch
versorgt werden, damit sich nach
Ansicht Ihres Arztes Ihre Krankheit
nicht lebensbedrohlich verschlimmert,
Ihre Lebenserwartung nicht vermin-
dert oder Ihre Lebensqualität nicht
dauerhaft beeinträchtigt wird.
Fügen Sie Ihrem jährlichen Antrag auf
Befreiung von Zuzahlungen und Eigen-
behalten einfach das Formular zum Nach-
weis einer chronischen Erkrankung bei.
Wenn Sie im vorangegangenen Kalender-
jahr bereits Ihre chronische Erkrankung
nachgewiesen haben, ist ein erneuter
Nachweis nicht erforderlich.
Belastungsgrenze ist erreicht
Sobald Sie Ihre Belastungsgrenze/n für
Versicherungsleistungen oder für Beihilfe
im beantragten Kalenderjahr erreichen,
brauchen Sie für das restliche Jahr keine
Zuzahlungen und Eigenbehalte mehr zu
zahlen. Darüber hinaus erstatten wir Ihnen
bei Erreichen Ihrer Belastungsgrenze/n
ärztlich oder zahnärztlich verordnete,
nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel,
wenn diese apothekenpflichtig sind.
Wir übernehmen den Kaufpreis der
verordneten apothekenpflichtigen Arznei-
mittel, wenn er bei der Besoldungsgruppe
bis A 8 über 8 Euro, bei A 9 bis A 12 über
12 Euro und ab A 13 über 16 Euro beträgt.
Falls das Arzneimittel einem Festbetrag
unterliegt, erstatten wir die Kosten in
Höhe dieses Festbetrags.
Als A-Mitglied erhalten Sie bei Errei-
chen Ihrer Belastungsgrenze einen Be-
freiungsausweis. Diesen können Sie bei
Ihren Leistungserbringern – beispiels-
weise in der Apotheke – vorlegen. ·
Berechnungder Belastungs-
grenze
Grundlage für unsere
Berechnung ist Ihr Brutto-
einkommen des Vorkalen -
derjahres. Für 2019 brauchen
wir daher Ihre Nachweise
aus 2018, für das Kalender-
jahr 2018 benötigen wir Ihre
Nachweise aus 2017.
Bei der Berechnung Ihrer
Belastungsgrenze werden
darüber hinaus Abschläge
für Ihre Kinder und Ihren
Ehepartner beziehungsweise
eingetragenen Lebenspart-
ner vom Vorjahreseinkommen
abgezogen. Für 2019 gelten
folgende Abschläge:
Minderung Ihrer Belas -
tungsgrenze um 3.714
Euro für jedes zu berück-
sichtigende Kind.
Verdopplung dieses
Kinderfreibetrags, wenn
Sie gemeinsam mit Ihrem
Ehepartner steuerlich
veranlagt waren
(„Ehegattensplitting“).
Minderung Ihres Jahres -
einkommens um
15 Prozent, wenn Sie
verheiratet sind.
12 I vitamin 82 I April 2019
Rundum
gut versorgt mit Angeboten unserer Zusatzversicherung
Mit Ihrer Grundversicherung bei der PBeaKK besitzen
Sie eine sehr gute Absicherung im Krankheitsfall.
Da der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten
viele Leistungen im Gesundheitswesen spürbar begrenzt
hat, bieten wir Ihnen zusätzliche Angebote, um Ihren
Bedarf bestmöglich zu decken: mit unserer Zusatzver-
sicherung – leistungsstark und umfassend.
Ihre Vorteile
Durch den Abschluss unserer Zusatzversicherung profi -
tieren Sie im Krankheitsfall von geringeren Eigen- und
Selbstbehalten. Dies gilt vor allem für Leistungen, die
wir aufgrund von Begrenzungen nicht vollständig aus
unserer Grundversicherung und Beihilfe erstatten. Hier-
zu zählen kostenintensive Bereiche wie vollstationäre
Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalte, Pflege-
bedürftigkeit sowie die Versorgung mit Sehhilfen, Hör-
geräten und Zahnersatz oder ein Rücktransport aus
dem Ausland.
Ihr Ehepartner kann grundsätzlich auch dann in unsere
Zusatzversicherung aufgenommen werden, wenn er nicht in
unserer Grundversicherung versichert ist. Haben Sie Kinder?
Falls diese im Familienzuschlag berücksichtigungs fähig
sind, für sie Anspruch auf Kindergeld besteht oder sie in
unserer Grundversicherung versichert sind, dann können
wir sie auch in unsere Zusatzversicherung aufnehmen.
Zu allen unseren Angeboten in der Zusatzversicherung
finden Sie ausführliche Informationen sowie einen Auf-
nahmeantrag auf unserer Internetseite www.pbeakk.de.
Dort steht Ihnen auch ein Beitragsrechner für die Zusatz-
versicherung zur Verfügung.
Krankenhaustagegeldstufe:Leistungen, Voraussetzungen, Abschluss
Wenn Sie für eine vollstationäre Behandlung
ins Krankenhaus kommen, steht Ihre Gene-
sung an erster Stelle. Unser Krankenhausta-
gegeld bietet Ihnen finanzielle Sicherheit.
Besonders praktisch: Sie entscheiden selbst
darüber, wie Sie das Tagegeld einsetzen. So
können Sie beispielsweise ein Ein- oder
Zweibettzimmer wählen, Ihre Zuzahlung pro
Aufenthaltstag ausgleichen, eine Haushalts-
hilfe finanzieren oder die Fahrtkosten Ihrer
Angehörigen abdecken, wenn Sie besucht
werden.
Die Höhe Ihres Versicherungsschutzes
legen Sie selbst fest. Dabei ist es möglich, bis
zu 10 Schritte abzuschließen. Während eines
vollstationären Krankenhausaufenthaltes er-
halten Sie dann je Schritt und Aufenthaltstag
5,20 Euro, also bis zu 52 Euro pro Tag.
Das Krankenhaustagegeld zahlen wir Ihnen
in Ihrem ersten Versicherungsjahr für
maximal 50 Tage, in Ihrem zweiten und
dritten Versicherungsjahr für bis zu 100
Tage. Ab Ihrem vierten Versicherungsjahr
erhalten Sie unser Tagegeld für beliebig
viele Tage. Bei psychiatrischen Kranken-
hausbehandlungen oder Suchtbehandlun-
gen sind unsere Leistungen auf höchstens
42 Tage je Kalenderjahr begrenzt.
Sie können in unsere Krankenhausta-
gegeldstufe aufgenommen werden, wenn
Sie in den letzten sechs Monaten nicht mehr
als einen Tag vollstationär im Krankenhaus
verbracht haben. Nach einer Wartezeit von
drei Monaten haben Sie erstmalig Anspruch
auf unser Tagegeld bei einem vollstationä-
ren Krankenhausaufenthalt.
Schritte Tagegeld
1 5,20 €
2 10,40 €
3 15,60 €
4 20,80 €
5 26,00 €
6 31,20 €
7 36,40 €
8 41,60 €
9 46,80 €
10 52,00 €
April 2019 I vitamin 82 I13
Pflegetagegeldstufe:Leistungen, Voraussetzungen, Abschluss
Ihre
Versicherung
Egal, in welchem Alter – ein Pflegefall kann ganz überra-
schend eintreten. Eine ernste Krankheit oder ein schwe-
rer Unfall verändert vieles im Leben. Um bei Pflegebe-
dürftigkeit optimal versorgt zu sein, bieten wir Ihnen
unsere Pflegetagegeldstufe an – damit können Sie die
Leistungen Ihrer Pflegepflichtversicherung und Ihrer
Beihilfe ergänzen und folgende Vorteile nutzen:· Sie verfügen frei über Ihren Geldbetrag ohne die Vor-
lage entsprechender Kostennachweise.· Sie können Ihre Leistungshöhe individuell auswählen
(Schritt 1, 2 oder 3).· Sie erhalten unsere Leistungen sowohl bei der Pflege
im Heim als auch bei der Pflege zu Hause.· Sie haben die Wahl, ob Angehörige oder ein Pflege-
dienst Ihre häusliche Pflege übernimmt.· Wartezeiten entfallen für Sie, sofern Ihre Pflegebedürf-
tigkeit durch einen Unfall entsteht.· Ihre Leistungen werden wahlweise an die Entwicklung
der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst.· Es entstehen Ihnen weder Provisions- noch Vermitt-
lungskosten.
Bei unserer Pflegetagegeldstufe haben Sie die Wahl
zwischen drei Schritten. Sie können jederzeit bis zu
Schritt 3 aufstocken, indem Sie einen erneuten Antrag
stellen. Beachten Sie dabei bitte, dass bei einer Auf-
stockung dieselben Bedingungen gelten wie bei einer
Neuaufnahme.
Wir berechnen den Tagessatz anteilig in Abhängigkeit
zu Ihrem Pflegegrad und nach der Anzahl Ihrer abgeschlos-
senen Schritte. Nach einer Wartezeit von drei Jahren nach
Versicherungsbeginn haben Sie erstmals Anspruch auf die
Auszahlung Ihres Tagegeldes im Pflegefall. Stocken Sie
Ihre Versicherung um weitere Schritte auf, beginnt die
Wartezeit für diese Schritte erneut. Wird Ihre Pflegebedürf-
tigkeit durch einen Unfall verursacht, stehen Ihnen sofort
Leistungen zu – Ihre Wartezeit entfällt in diesem Fall.
Sobald bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit von mindes -
tens Pflegegrad 2 festgestellt wird, können Sie Leistungen
aus unserer Pflegetagegeldstufe in Anspruch nehmen.
Wird Ihre Pflegepflichtversicherung von uns abgewickelt,
werden wir automatisch informiert, wenn bei Ihnen eine
Pflegebedürftigkeit vorliegt. Sie erhalten dann – ohne An-
trag – Ihre Leistungen automatisch von uns.
Unsere Pflegetagegeldstufe richtet sich an alle Mitglieder
unserer Grundversicherung und ihre ebenfalls in der Grund-
versicherung mitversicherten Ehepartner oder eingetrage-
nen Lebenspartner. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:· Sie haben Ihr 70. Lebensjahr noch nicht vollendet.· Sie sind aktuell noch nicht pflegebedürftig und haben
noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung
beantragt.· In den letzten fünf Jahren lagen bei Ihnen keine
schwerwiegenden Krankheitsbilder vor – wie beispiels-
weise Parkinson, Herzinsuffizienz, Schlaganfall,
Alzheimer oder Tumorerkrankung.
Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3
Pflegegrad 2 120 € 240 € 360 €
Pflegegrad 3 240 € 480 € 720 €
Pflegegrad 4 420 € 840 € 1.260 €
Pflegegrad 5 600 € 1.200 € 1.800 €
Die monatlichen Leistungen aus unserer Pflegetagegeldstufe bei einem
Tagegeld von 20 Euro je Schritt (Beispiel bei 30 Tage je Monat. Für den
niederschwelligen Pflegegrad 1 sind keine Leistungen vorgesehen).
Gut zu wissen:
Wir bieten Ihnen mehrere
Angebote für einen be-
stimmten Versorgungs-
bereich, die Sie optimal
miteinander kombinieren
können – zum Beispiel bei
Sehhilfen und Zahnersatz.
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Ergänzungsstufe: Leistungen, Voraussetzungen, Abschluss
Da der Gesetzgeber immer stärker auf gesundheitliche Eigenverantwortung und private Vorsorge setzt, werdenSie insbesondere in drei Bereichen mit Selbstbehalten kon-frontiert: bei der zahnärztlichen Versorgung, wenn eineneue Brille fällig wird und im Rahmen einer Rehabilitati-onsmaßnahme. Unsere Ergänzungsstufe deckt diese dreiBereiche ab. Die Höhe Ihres Versicherungsschutzes legenSie dabei selbst fest.
Um in unsere Ergänzungsstufe aufgenommen zu
werden, brauchen Sie keine besonderen Voraussetzungen
erfüllen. Es gibt keine Altersbeschränkung oder Gesund-
heitsprüfung. Ihnen stehen zwei Schritte zur Verfügung.
Das heißt: Sie bekommen den doppelten Betrag, wenn Sie
die Ergänzungsstufe Schritt 1 und 2 abschließen.
14 I vitamin 82 I April 2019
Zahnersatz
Bei Zahnersatz erstatten wir Ihnen je Schritt bis zu
30 Prozent der gesondert berechnungsfähigen Kosten für
Auslagen sowie Material- und Laborleistungen. Unsere
Leistungshöhe hängt von Ihrem Versicherungsjahr und
Ihren zugehörigen Jahreshöchstsätzen ab. Je Schritt er-
halten Sie bis zu 1.410 Euro. Wenn Sie beide Schritte ab-
geschlossen haben, können wir Ihnen maximal 2.820 Euro
zahlen. Zahnbehandlungen, die
bereits vor Ihrem Versicherungs -
antritt begonnen wurden, sind
von unserem Versicherungsschutz
ausgenommen. Entscheidend für
die Zuordnung zum Versiche-
rungsjahr ist das Datum Ihrer
Zahnarztrechnung. Wenn Sie un-
sere Ergänzungsstufe abgeschlos-
sen haben, beträgt Ihre Wartezeit
bis zur Inanspruchnahme von Lei-
stungen acht Monate.
Schritt 1 Schritt 1 +
Schritt 2
1. Versicherungsjahr 105 € 210 €
2. Versicherungsjahr 205 € 410 €
3. Versicherungsjahr 770 € 1.540 €
ab dem
4. Versicherungsjahr 1.410 € 2.820 €
Sehhilfen
Ganz gleich, ob Brillen oder Kontaktlinsen: Unsere
Leistungshöhe ist je Schritt auf einen Höchstsatz je
Versicherungsjahr begrenzt. Maximal erhalten Sie je
Schritt 150 Euro. Bei Neuaufnahmen oder Aufstockun-
gen beträgt Ihre Wartezeit drei Monate, bis Sie Leistun-
gen für Sehhilfen in Anspruch nehmen können.
Schritt 1 Schritt 1 +
Schritt 2
1. Versicherungsjahr 50 € 100 €
ab dem
2. Versicherungsjahr 150 € 300 €
Rehabilitationsmaßnahmen
Bei einer vollstationären Rehabilitation zahlen wir Ihnen
ein Tagegeld in Höhe von acht Euro je Schritt. Zu Reha bi -
li ta tions maßnahmen zählen übrigens auch Anschlussheil -
be handlungen und Suchtbehandlungen. Ebenfalls zahlen
wir ein Tagegeld für Mutter-/Vater-Kind-Kuren und für
eine familienorientierte Rehabilitation.
Nach Abschluss unserer Ergänzungsstufe haben Sie
eine Wartezeit von acht Monaten – dann können Sie
Leistungen für eine vollstationäre Rehabilitationsmaß-
nahme beziehen.
Schritt 1 Schritt 2
8 € pro Tag 16 € pro Tag
Maximal 42 Tage je Aufenthalt:
42 Tage x 8 € = 336 €
Maximal 42 Tage je Aufenthalt:
42 Tage x 16 € = 672 €
ISH-Stufe: Leistungen, Voraussetzungen, Abschluss
Die neue Brille, die Anpassung des Hörgeräts oder das
notwendig gewordene Zahnimplantat kann teuer wer-
den. Möchten Sie sich in diesem Bereich gerne absi-
chern, empfehlen wir Ihnen unsere ISH-Stufe – unsere
Zusatzversicherung für Implantate bei Zahnersatz, Seh-
hilfen und Hörgeräte. Um in unsere ISH-Stufe aufge-
nommen zu werden, gibt es keine Voraussetzungen.
Ihre
Versicherung
April 2019 I vitamin 82 I15
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Zahnersatz
Bei implantologischen Be hand lungen stehen Ihnen zu-
nächst Leistungen aus unserer Grundversicherung, Ihrer
Beihilfe oder eines anderen Kostenträgers zu. Weitere
Kosten können Sie mit unserer ISH-Stufe abdecken:
Dies sind 100 Prozent Ihres Selbstbehalts für das zahn-
ärztliche Honorar. Für Auslagen, Material- und Labor-
kosten übernehmen wir 40 Prozent Ihres Selbstbehalts.
Die weiteren 60 Prozent können Sie durch Abschluss
der Ergänzungsstufe erhalten.
Aus unserer Grundversicherung sind in der Regel
zwei Implantate je Kiefer – bei einem zahnlosen Kiefer
vier Implantate – erstattungsfähig. Das heißt, dass unse-
re ISH-Stufe ab Ihrem dritten Implantat je Kiefer – be-
ziehungsweise Ihrem fünften Implantat bei einem zahn-
losen Kiefer – greift. Die Leistungshöhe beträgt maximal
1.800 Euro ab dem 4. Versicherungsjahr. Leistungen für
eine Zahnbehandlung, die vor Ihrem Versicherungsan-
tritt begonnen wurde, können nicht aus der ISH-Stufe
erstattet werden.
Implantate bei Zahnersatz
100 % des Selbstbehalts
für zahnärztliches HonorarLeistungen
40 % des Selbstbehalts für Auslagen,
Material- und Laborkosten
1. Versicherungsjahr: 300 €
2. Versicherungsjahr: 600 €
Höchstsätze 3. Versicherungsjahr: 1.200 €
ab dem 4. Versicherungsjahr
maximal: 1.800 €
Wartezeit 8 Monate
Sehhilfen
Die Kosten für Ihre Brille oder Kontaktlinsen übernehmen
wir bis zur Höhe Ihres Selbstbehalts – also bis zu dem
Betrag, der Ihnen nach Anrechnung der Leistungen aus
unserer Grundversicherung, Ihrer Beihilfe oder eines an-
deren Kostenträgers verbleibt. Unsere Leistungshöhe ist
auf einen Höchstsatz von maximal 150 Euro pro Versiche-
rungsjahr festgelegt.
Sehhilfen
Leistungen 100 % des Selbstbehalts
Höchstsätze
1. Versicherungsjahr:
ab dem 2. Versicherungsjahr
maximal:
50 €
150 €
Wartezeit 3 Monate
Hörgeräte
Sie benötigen ein Hörgerät? Aus unserer ISH-Stufe erstatten
wir Ihnen 80 Prozent Ihres Selbstbehalts. Bitte beachten
Sie, dass unsere Leistungshöhe pro Ohr auf einen Höchst-
satz von maximal 900 Euro alle fünf Jahre festgelegt ist.
Hörgeräte
Leistungen 80 % des Selbstbehalts
1. Versicherungsjahr: 300 € je Ohr
Höchstsätze 2. Versicherungsjahr: 500 € je Ohr
3. Versicherungsjahr: 900 € je Ohr
maximal: 900 € je Ohr
alle 5 Jahre
Wartezeit 6 Monate
16 I vitamin 82 I April 2019
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Auf einen BlickKundenbefragung 2019
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·
Wir führen einmal pro Jahr eine
Kundenbefragung durch, um Ihre
Meinung zu unserem Kundenser-
vice, zu Bearbeitungszeiten oder
auch Serviceangeboten zu erfahren.
Aus vier zentralen Fragen, die wir
jedes Jahr unverändert stellen, er-
rechnen wir den jährlichen Zufrie -
denheits index als Schulnote. Die
Teilnehmenden werden durch eine
Zufallsstichprobe aus dem gesamten
Mitgliederbestand ermittelt und von
uns angeschrieben. Sie können pos-
talisch oder online mit Passwort an
der Befragung teilnehmen. Im
Schnitt erhalten wir gut 50 Prozent
der Fragebogen beantwortet zurück
– ein hervorragender Wert.
Wie in den Vorjahren bewerten
die Teilnehmer ihre Zufriedenheit
mit uns in 2018 mit einer 2,3. Diese
Bewertung setzt sich aus folgenden
vier Einzelwerten zusammen:
Kundenservice 2,0
Telefonische Erreichbarkeit 2,5
Bearbeitungsdauer
Leistungsanträge 2,4
Preis-Leistungs-Verhältnis 2,3
Darüber hinaus haben wir die Teil-
nehmer gebeten, zu bewerten, wie
gut unsere Zusatzversicherung Ihren
Bedarf einer erweiterten Absiche-
rung im Krankheitsfall abdeckt.
Auch hier erhalten wir eine 2,3.
Finden Sie, dass Sie als Versicherter
im Mittelpunkt unseres Handelns
stehen? Dass wir unser Handeln an
den Bedarfen unserer Kunden aus-
richten, bestätigt uns die Mehrzahl
der Teilnehmer. Mehr als 65 Prozent
wählten bei dieser Frage die Antwort
„so gut wie immer“ beziehungsweise
„meistens ja“.
Wir möchten uns an dieser Stelle
bei allen Teilnehmenden herzlich
bedanken.
Mitgliedergruppenwechsel
und ermäßigter Beitrag
Aufgrund der Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes gelten
zum 01.04.2019 neue Bezugsgrößen beim ermäßigten Beitrag.
Diese betragen:
bei vollem Familienzuschlag 1.827,53 Euro
bei halbem Familienzuschlag 1.780,71 Euro
ohne Familienzuschlag 1.733,88 Euro
Für den Wechsel von Mitgliedern der Gruppe B1 in
die Gruppe A beträgt die neue Bezugsgröße dann 2.511,48 Euro.
April 2019 I vitamin 82 I17
Ihre
Versicherung
Vorsorge: Check-up und
Gesundheitsuntersuchung
Frauen und Männern zwischen 18 und 34 Jahren erstat-
ten wir einmalig eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung.
Ab dem 35. Lebensjahr werden die Leistungen der Ge-
sundheitsuntersuchung alle drei Jahre (bisher alle zwei
Jahre) von uns erstattet. Der Check-up dient der Früher-
kennung insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Diabetes mellitus und Nierenerkrankungen.
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Empfohlene
SchutzimpfungenWir erstatten Ihre Kosten für die im Folgenden aufgelis-
teten Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impf-
kommission (STIKO) empfohlen und in der Anlage 1
der Schutzimpfungsrichtlinie aufgeführt sind:
Personengruppe Impfung
für Säuglinge,
Kinder und
Jugendliche
Diphtherie, Haemophilus influ-
enzae Typ b (Hib), Hepatitis B,
Masern, Meningokokken Sero-
gruppe C, Mumps, Pertussis
(Keuchhusten), Pneumokokken,
Poliomyelitis (Kinderlähmung),
Rotaviren, Röteln, Tetanus,
Varizellen (Windpocken)
für Personen im Alter
von 9 bis 14 Jahren
Humane Papillomaviren (HPV) –
Gebärmutterhalskrebs
für Personen
über 60 JahrePneumokokken
für alle
Altersgruppen
Influenza (Grippeschutzimpfung),
Frühsommer-Meningoenzephalitis
(FSME) – Zeckenbiss
Die Kontrolle des Impfstatus ist in jedem Alter sinnvoll. Wir
erstatten Ihre Aufwendungen für die Nachholung von Imp-
fungen und die Vervollständigung des Impfschutzes für
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Ebenfalls
erstatten wir alle notwendigen Auffrischimpfungen wie
Tetanus und Diphtherie alle 10 Jahre in jedem Lebensalter.
Da es in der Bundesrepublik keine Impfpflicht gibt,
bleibt es Ihnen überlassen, wieweit Sie sich und Ihre
Kinder durch Impfungen schützen. Wir empfehlen: Las-
sen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.
Bitte beachten Sie: Kosten für Reiseschutzimpfungen
übernehmen wir nicht.
18 I vitamin 82 I April 2019
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Unser neues Serviceangebot:
Zweitmeinung Herz
Ab sofort bieten wir Ihnen ein neues kostenloses Serviceangebot
aus dem Gesundheitsbereich an – die Zweitmeinung Herz.
Wenn Sie eine diagnostizierte Herzerkrankung haben, können
Sie über die Zweit meinung Herz ein neutrales zweites Experten-
urteil einholen – und somit sichergehen, dass Ihre Behandlung
auch die bestmögliche für Sie ist.
Unser
Service
Neben unserem Zweitmeinungs-
angebot zum Thema Krebs – das
Ihnen seit mehreren Jahren zur
Verfügung steht – möchten wir Ihnen
nun auch ein Zweimeinungs angebot
zum Thema Herz bieten. Erkrankungen,
die das Herz betreffen, nehmen heut-
zutage mehr und mehr zu. Gleichzeitig
werden die medizinischen Methoden
und Verfahren immer wieder von neuen
Erkenntnissen abgelöst. Es ist daher
für Ärzte und Patienten herausfor-
dernd, jederzeit auf dem neuesten
Wissensstand zu sein.
Unser Serviceangebot richtet sich
zum einen an Versicherte, die eine
schwe re Erkrankung erlitten haben,
beispielsweise einen Herzinfarkt. Zum
anderen ist unser Angebot für Ver-
sicherte gedacht, die vor einem großen
Eingriff stehen – wie ein Herzklappen-
ersatz, ein Bypass oder eine Stent-
Operation. Von einer Zweitmeinung
können Sie ebenfalls profitieren, wenn
es bei Ihnen um die Implantation ei-
nes Herzschrittmachers, um Eingriffe
bei Vorhofflimmern oder um eine
diagnostische Herzkatheteruntersu-
chung geht.
Ziel der Zweitmeinung Herz ist es,
Ihnen die bestmögliche Versorgung
bei Operationen und ambulanten Be-
handlungen zu gewährleisten sowie
Ihre Arzneimittelgabe zu optimieren,
sofern dies möglich ist.
Teilnahme und Ablauf der
Zweitmeinung Herz
Und so nutzen Sie unser Angebot
„Zweitmeinung Herz“: Sie melden sich
bei unserem Vertragspartner – der Health
Management Online AG (HMO) – und
geben Ihr Einverständnis zur Weiterlei-
tung Ihrer medizinischen Befunde und
Unterlagen. Daraufhin werden Ihre Un-
terlagen an die Zweitmeinungs-Experten
zur Begutachtung weitergeleitet. Wenn
alle nötigen Untersuchungen und Tests
vorhanden und möglichst aktuell sind,
wird eine Zweitmeinung für Sie erstellt.
Nach der Prüfung erhalten Sie in
schriftlicher Form das Ergebnis der
Zweitmeinung. Auf dieser Basis können
Sie nun in Ruhe und zusammen mit
Ihrem behandelnden Arzt entscheiden,
wie das weitere Vorgehen aussieht.
Gut zu wissen: Zweitmeinung Herz
ersetzt nicht die Behandlung oder die
regelmäßige Kontrolle bei Ihrem be-
handelnden Fach- oder Hausarzt,
sondern ist ein zusätzliches Angebot,
um Ihnen die bestmögliche Versor-
gung nach einer schweren Erkrankung
beziehungsweise vor einem schweren
Eingriff zu gewährleisten.
Mehr erfahren
Sie erreichen unseren Vertrags-
partner HMO unter folgender
Telefonnummer: · 089 231 414 745
INTERNET:
· www.herzzweitmeinung.de
· www.pbeakk.de
Prinzregentenstr. 15 Fax 0971 - 918-100
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Ärztliche Untersuchungen einschließlich aller verordneten Therapieanwendungen (wie z. B. Massagen, Bäder), Vollpension (inkl. Tischgetränke), Nachmittagskaff ee, Mineral-wasser und Obst für das Zimmer.
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BEHANDLUNG
ohne OP und Narkose!*
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*Bei entsprechender Diagnose. Aufschlüsselung nach GOÄ möglich.
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20 I vitamin 82 I April 2019
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PBeaKK
EinreichungsAppSeit Anfang 2019 bieten wir Ihnen unsere EinreichungsApp als neuen
kostenlosen Service an. Mit der EinreichungsApp können Sie uns anstell
eines Briefumschlags per Post einfach einen „digitalen Umschlag“
mit Fotos Ihrer unterschriebenen Anträge und Unterlagen senden.
Unser
Service
April 2019 I vitamin 82 I21
Einreichung
und Bearbei-
tung Ihrer
Unterlagen
Per App eingereichte Unterlagen werden
von uns genauso behandelt und bearbeitet
wie postalisch eingereichte. Es erfolgt aus
rechtlichen Gründen keine Rückmeldung
in die App. Den Erstattungsbescheid,
eventuelle Rückfragen oder andere Unter-
lagen erhalten Sie wie bisher auf dem
Postweg. Wenn wir unvollständige oder
nicht leserliche Unterlagen erhalten, in-
formieren wir Sie ebenfalls per Brief. Sie
müssen die Unterlagen dann erneut kom-
plett einreichen – per App oder postalisch.
Auch hierbei verfahren wir bei der App wie
beim Posteingang: Wenn wir von Ihnen Be-
lege ohne Antrag erhalten, auf dem Antrag
die Unterschrift/en fehlen oder ein Antrag
ohne Belege eingeht, können wir Ihre
Unterlagen nicht bearbeiten. Zusätzlich
beachten Sie bei der EinreichungsApp bitte: · Fotografieren Sie das Antragsformular
(alle Seiten) zuerst und danach Ihre
Belege.· Fotografieren Sie Belege immer ein-
zeln, also nicht ein Foto machen auf
dem zwei Belege abgebildet sind (zum
Beispiel Verordnungen, Rezepte).· Fotografieren Sie Anträge und Belege
komplett, also nicht einen Ausschnitt
des Blattes, sondern die gesamte Seite.· Fotografieren Sie alle Unterlagen in
korrekter Reihenfolge, also entspre-
chend vorhandener Seitenfolgen.
Hinweise zur
Registrierung
Sie erhalten unsere EinreichungsApp im
GooglePlay-Store für Android-Geräte
und im Apple-Store für Geräte mit iOS-
Betriebssystem. Um die App herunterzu-
laden, benötigen Sie ein Benutzerkonto
(Googlekonto oder Apple-ID). Wenn Sie
die EinreichungsApp auf Ihr persönliches,
mobiles Endgerät (Smartphone oder
Tablet) heruntergeladen haben, regis-
trieren Sie sich in der App mit Vorname,
Nachname, Geburtsdatum und Versi-
cherungsnummer des Mitglieds bzw.
Beihilfenummer.
Stimmen Sie im Anschluss den Nut-
zungsbedingungen und Informationen
zum Datenschutz zu und willigen Sie in
die Datenübermittlung ein. Wir prüfen
Ihre Daten. Wenn die Daten korrekt sind,
wird die App zur Nutzung freigeschaltet.
Beachten Sie bitte: Sie benötigen ein
mobiles Endgerät mit Internetzugang,
aktueller Version des Betriebssystems
(Android bzw. iOS) und einer integrierten
Kamera. Bei Android sind mindestens
4,7 Megapixel Kameraauflösung notwendig.
Tipps zur
Qualität der
Fotos
Sie können Belege in der Einreichungs-
App über die Funktion „Unterlagen foto-
grafieren“ mithilfe der Kamera erfassen.
Die App rechnet Ihre Fotos in ein Schwarz-
Weiß-Bild um, damit die Datenmenge
für Software- und Betriebssysteme
besser nutzbar ist. Folgende Tipps
helfen Ihnen, die Qualität Ihrer Fotos
zu verbessern:· Machen Sie für jede Belegseite ein
eigenes Foto und glätten Sie Knicke.· Sorgen Sie für einen möglichst hohen
Kontrast zwischen Papier und Unter-
grund und für eine gleichmäßige
Ausleuchtung ohne Schatten.· Fotografieren Sie aus einem senk-
rechten Winkel und immer nur eine
Blattseite.
· Achten Sie darauf, dass der Beleg
vollständig in dem auf dem Bild-
schirm Ihres Gerätes eingeblendeten
Rahmen zu sehen ist.· Stellen Sie sicher, dass Sie alles foto-
grafiert haben (zum Beispiel Rückseite,
weitere Rechnungsseiten, Verord-
nungen).
Wenn Sie den unterschriebenen Antrag
und die zugehörigen Belege fotografiert
haben, prüfen Sie gerne nochmals alle
Bilder. Vor der Einreichung können Sie
noch Seiten löschen, danach ist dies nicht
mehr möglich. Tippen Sie auf „Alles
einreichen“, um die elektronische Über-
mittlung Ihrer verschlüsselten Daten in
einem „digitalen Umschlag“ zu starten.
22 I vitamin 82 I April 2019
Mehrere
Geräte
und Geräte-
wechsel
Mit den Daten des Mitglieds können meh-
rere Geräte angemeldet werden. Ihre ein-
gereichten Unterlagen werden auf den
Geräten nicht miteinander synchronisiert.
Sie sehen auf jedem genutzten Gerät aus-
schließlich die Unterlagen, die auch von
diesem Gerät losgeschickt wurden. Wir
nehmen aufgrund der Datenschutzbe-
stimmung keine Zwischenspeicherung
Ihrer Daten und keine Synchronisation
zwischen den Geräten vor.
Möchten Sie mehrere Geräte nutzen oder
mehrere mitversicherte Angehörige regis-
trieren, müssen Sie den Registrierungs-
prozess mit allen Geräten durchlaufen.
Mitversicherte können sich mit ihren
per sönlichen Daten (Vorname, Name,
Geburtsdatum) und mit der Versicherungs -
nummer des Mitglieds anmelden. Even -
tuelle Anträge müssen vom Mitglied,
Bevollmächtigten oder Selbstbeihilfe -
berechtigten unterschrieben sein – wie
beim Einreichen auf dem Postweg.
Bei einem Wechsel Ihres Endgeräts müssen
Sie die Registrierung erneut durchführen.
Alle auf dem ursprünglich verwendeten
Ge rät gespeicherten Daten sind nach
dem Wechsel auf dem neuen Gerät nicht
zugänglich. Die Anmeldung verschiedener
Nutzer über ein Gerät ist nicht möglich.
Hinweise zur
Sicherheit
Ihre Daten werden mit bewährten krypto-
grafischen Verfahren gesichert, die dem
Stand der Technik entsprechen. Die
Übertr agung sicherheitskritischer Daten
zwischen Ihrer App und der PBeaKK
erfolgt Ende-zu-Ende verschlüsselt.
Nur wir sind in der Lage, diese Daten
wieder zu entschlüsseln. Auf Ihrem
Endgerät sichern Sie die App zusätzlich
mit einem Passwort. Andere elektroni-
sche Wege der Einreichung sind durch
unsere Satzung ausgeschlossen. Darüber
hinaus ist eine Exportfunktion (Daten, Fotos
oder Unterl agen) in der aktuellen Version
der App nicht vorhanden. Auch die Syn-
chronisation oder Übertragung auf ein an-
deres Gerät oder über eine Cloud sind
aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Wenn Sie ein neues Gerät verwenden,
müssen Sie dieses Gerät registrieren, da
für die rechtmäßige Identifikation des
B enutzers die sogenannte Device-ID (ein-
deutige Geräte-Identifikationsnummer)
in der App gespeichert wird. Eine Abwei-
chung der gespeicherten Device-ID führt
zu einer Fehlermeldung.
Unsere EinreichungsApp darf ausschließ-
lich zur Einreichung von Anträgen und
Belegen verwendet werden. Sie darf nicht
für die Übermittlung von Schreiben, die an
spezielle Bereiche der PBeaKK adressiert
sind, genutzt werden. Dies gilt auch für
persönlich adressierte Schreiben, zum Bei-
spiel an einen Funk tionsträger der PBea KK.
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April 2019 I vitamin 82 I23
Unser
Service
Unterlagen einreichen
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1 Legen Sie Ihre Unterlagen
einzeln getrennt und
flach auf einen möglichst
dunklen Untergrund.
2 Wichtig: Fotografieren
Sie alle Unterlagen ein-
zeln – also eine Doku-
mentenseite pro Foto.
3 Prüfen Sie, ob die Seite
gut lesbar ist. Zoomen
Sie hierzu in die Seite
und kontrollieren Sie
die Qualität.
4 Der Fortschritt der Daten-
übermittlung wird Ihnen
angezeigt. Bei Problemen
würde eine Fehler-
meldung erscheinen.
5 In der App wird die
erfolgreiche Datenüber-
mittlung bestätigt. Eine
andere Bestätigung
erhalten Sie nicht.
24 I vitamin 82 I April 2019
Unser Serviceangebot: Zehn Jahre private Pflegeberatung compass
Eine Pflegesituation verändert Ihr Leben
und wirft Fragen auf: Welche Leistungen
zahlt meine Pflegeversicherung? Können
mich auch meine Angehörigen pflegen? Ist
ein Umbau meiner Wohnung empfehlens-
wert? Um Ihnen Sicherheit zu geben und
Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen,
arbeiten wir seit zehn Jahren mit der pri-
vaten Pflegeberatung compass zusammen.
Compass bietet Ihnen einen umfassenden
Beratungsservice vor Ort, am Telefon und
im Internet mit Informationen rund um
das Thema Pflege – unabhängig und kompetent.
Wir stellen Ihnen den kostenlosen Beratungsser-
vice von compass seit Januar 2009 zur Verfügung.
Er richtet sich an pflegebedürftige Menschen
sowie deren Angehörige und Betreuer. Aber auch
allgemein Ratsuchende, die sich bereits im Vor-
feld einer möglichen Pflegesituation informieren
möchten, können sich bei compass melden. Die
Pflegeberatung durch compass ist eine reguläre
Leistung Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung
und erfolgt durch geschulte Fachkräfte.
Umfang der Beratung
Das Beratungsangebot von compass reicht von
einem einfachen Gespräch bis hin zur Begleitung
April 2019 I vitamin 82 I25
Unser
Service
in schwierigen Situationen. Sie können
sich entweder am Telefon, bei Ihnen
zu Hause oder im Pflegeheim beraten
lassen. Ihre Pflegeberatung kann sich
unter anderem auf folgende Themen
beziehen:· Verfahren zur Feststellung Ihrer
Pflegebedürftigkeit,· Leistungen aus Ihrer Pflegever-
sicherung,· Entlassung aus dem Krankenhaus
in die häusliche Pflege,· stationäre, teilstationäre sowie
ambulante Betreuung und
Versorgung,· finanzielle Aspekte Ihrer Pflege-
situation und· Ihre weitergehenden sozial recht-
lichen Ansprüche.
Präventiv handeln
Ein vorsorgliches Informationsgespräch
mit compass ist ein wichtiger Schritt,
um sich zum Thema Pflege kundig zu
machen und Sicherheit bei anstehen-
den Entscheidungen zu haben. Die eige-
ne Gesundheitsförderung im Alter ist
mindestens genauso wichtig – denn
gesundheitsbewusstes Verhalten kann
dazu beitragen, lange fit zu bleiben und
keine Pflege zu benötigen.
Ebenfalls von Bedeutung ist Prä-
vention für Menschen, die Angehörige
pflegen. Sie sollten sich bewusst mit
den daraus entstehenden Belastungen
auseinandersetzen und für sich selbst
vorbeugend handeln. Hierzu können
Sie gerne auch das Angebot aus der
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bHPflegepflichtversicherung von Pflege-
schulungen und Pflegekursen nutzen.
compass bietet neben persönlicher
Beratung am Telefon und vor Ort auch
umfangreiche Informationsmaterialien
auf ihrer Internetseite an, die Sie teil-
weise auch bestellen können. Darüber
hinaus finden Sie online auch Tests zu
Themen wie „Was sind typische An-
zeichen von Überlastung?“ und „Wie
sicher und fit sind Sie zu Hause?“ ·
Mehr erfahren
Sie erreichen compass bundesweit un-
ter der kostenfreien Telefonnummer
· 0800 101 88 00
SERVICEZEITEN:
Montag bis Freitag 8:00 bis 19:00 Uhr
und Samstag 10:00 bis 16:00 Uhr
E-MAIL:
INTERNET:
· www.compass-pflegeberatung.de
Über compass erhalten Sie allge-
meine Hinweise und Tipps zur Pflege
oder auch zu Ihrer individuellen
Pflegesituation. Bei detaillierten
Fragen zu Ihrem persönlichen Ver-
sicherungsverhältnis, zum Stand
eines Antragsverfahrens, zur an-
stehenden Begutachtung durch den
medizinischen Dienst der privaten
Pflegepflichtversicherung, zu Leis-
tungen oder zu Erstattungen wenden
Sie sich an Ihre PBeaKK.
compass ein Überblick:
Tochtergesellschaft des Ver-
bandes der Privaten Kranken-
versicherung (PKV-Verband)
aktuell mehr als 173.000
Beratungsgespräche im Jahr
über 400 aktive Pflegeberater,
davon 93 Prozent mit einer
pflegefachlichen Qualifikation
und 33 Prozent mit Studium im
Gesundheits- und Sozialbereich
sechswöchige Initialschulung
und umfangreiche strukturierte
Einarbeitung der eingesetzten
Pflegeberater
regelmäßige Fort- und Weiter -
bildungen der Pflegeberater
zur Qualitätssicherung in der
Beratung
Vernetzung regional und
bundesweit durch enge und
vertrauensvolle Zusammen -
arbeit mit Ärzten, Therapeuten
und Pflegediensten
Beratung ist unabhängig,
neutral, ortsunabhängig und
patientenbezogen
Weiterentwicklung der
Beratung hinsichtlich fach-
spezifischer Themen wie
Beratung für pflegebedürftige
Kinder und Jugendliche,
Beratung in der letzten
Lebens phase oder Prävention
für Pflegende
zentrale telefonische Pflege -
beratung sowie Hausbesuche
Bild oben links:
Die compass-Pflegeberater
werden regelmäßig weitergebildet.
Bild oben rechts:
Auf Wunsch besuchen
Sie die compass-Pflege-
berater auch gerne zuhause
oder im Pflegeheim.
Bild links unten:
Telefonische Beratung
durch geschulte compass-
Pflegeberater.
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vitamin – ein Jahr im Überblick:
diese Themenwaren wichtigWie jedes Jahr in unserer Aprilausgabe stellen wir Ihnen eine Themenübersicht zu-
sammen. Diese bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über unsere vitamin-Artikel
der vergangenen 12 Monate – somit sind Sie immer auf dem Laufenden, was die Themen
Krankenkasse, Beihilfe, Pflegepflichtversicherung und Zusatzversicherung betrifft.
April 2018
VITAMIN-AUSGABE 78
Tatort Gehirn: Jeder Schlaganfall ist ein Notfall
Wahlleistungsvereinbarung: Was ist im Krankenhaus
zu beachten?
Grundversicherung: Das ändert sich mit Renteneintritt
Belastungsgrenze: Zuzahlungen und Eigenbehalte
AKV-Stufe: Unbeschwert auf Reisen
Auf einen Blick: Kundenbefragung 2018 – Die Ergebnis-
se liegen vor, 8. Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfe-
verordnung, Einkommensabfrage bei mitversicherten
Ehepartnern, Pflege: Pauschale für Verbrauchsmittel
Der neue Verwaltungsrat: Seit Dezember für Sie aktiv
Jahresüberblick: Das waren die vitamin-Themen 2017
Datenschutzrecht: Fragen und Antworten
Juli 2018
VITAMIN-AUSGABE 79
Aktiv im Leben: Hilfe bei Herzschwäche
Sehhilfen: Diese Leistungen werden erstattet
Im Ausland zum Arzt: Das müssen Sie beachten
Pflegegeld: Beratungseinsätze sind Pflicht
Organspende: Die Zahlen bleiben kritisch
Auf einen Blick: 8. Änderungsverordnung
zur Bundesbeihilfe verordnung, Überweisung
vor Zustellung
PBeaKK online: Der neue Internetauftritt
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Service
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Oktober 2018
VITAMIN-AUSGABE 80
Weniger süß: Ein hoher Blutzucker begünstigt Diabetes
Bundesbeihilfeverordnung: Neue Leistungen für Versicherte
Hörgeräte: Genehmigung und Kosten
Wahlleistungen: So läuft die Erstattung ab
Auf einen Blick: Vollmacht hilft auch im Sterbefall,
Screening auf Bauchaortenaneurysmen für Männer ab 65,
Immunologischer Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge,
Tanztherapie für Frauen nach Krebs, Immatrikulations -
bescheinigung, Ihre Versichertenkarte ist weiterhin gültig
Medizin-App Kaia: Übungen gegen Rückenbeschwerden
Internetauftritt: Die Vorteile der neu gestalteten Seite
Krankheitsbild Depression: Wie die PBeaKK Betroffene
unterstützt
Januar 2019
VITAMIN-AUSGABE 81
Alarm in der Blutbahn: Wenn sich Gefäße zum
Aneurysma weiten
Grund- und Zusatzversicherung: Übersicht Ihrer
Beiträge 2019
Pflegepflichtversicherung: Anpassung Ihrer Beiträge
Pflegeschulungen und Pflegekurse: Hilfe bei einem
Pflegefall in der Familie
Auf einen Blick: Einkommensabfrage bei mitver-
sicherten Angehörigen, Beitragsinformation 2018,
Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen, Ihre
Meinung zu www.pbeakk.de, Immunologischer
Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge
Serviceangebote: Für Ihre Gesundheit
EinreichungsApp: Ein neuer Service Ihrer PBeaKK
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Ihr Kontakt zu uns
Telefonisch
Die Servicezeiten unserer telefonischen Kundenberatung:
Montag bis Donnerstag 7:30 bis 18:00 Uhr und Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr
· 0711 346 529 96 oder · 0180 2 346 529 96*
*Je Anruf 6 Cent aus dem Festnetz
Per Fax
· 0711 346 529 98
Per E-Mail oder per Internet
· [email protected] oder · www.pbeakk.de
Per Post
Postbeamtenkrankenkasse, 70467 Stuttgart
Technische Fragen zur EinreichungsApp
Wenn Sie technische Fragen zur Nutzung unserer EinreichungsApp (siehe Seiten 20 bis 23) haben, wenden Sie sich
gerne unter folgender Telefonnummer (Ortstarif) an uns: · 0711 135 638 90
Wir sind für Sie erreichbar: Montag bis Donnerstag 7:30 bis 18:00 Uhr und Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr
Sie können uns auch eine E-Mail mit Ihrer technischen Frage schreiben, bitte geben Sie Ihre Versich
nummer und möglichst eine Rückrufnummer an: ·
erungs -
Wichtig: Fragen zum Bearbeitungsstand oder zur Erstattung eingereichter Unterlagen sowie allgemeine Fragen
zu Leistungen, Pflege und Mitgliedschaft beantwortet Ihnen ausschließlich unsere Kundenberatung (siehe oben).
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Persönlich
Die Servicezeiten unserer persönlichen Kundenberatung:
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
BREMEN
Kurfürstenallee 130
28211 Bremen
DORTMUND
Voßkuhle 38
44141 Dortmund
DÜSSELDORF
Grafenberger Allee 297
40237 Düsseldorf
FRANKFURT
Trakehner Str. 5
60487 Frankfurt
FREIBURG
Jechtinger Str. 9
79111 Freiburg
HAMBURG
Hammerbrookstr. 5
20097 Hamburg
HANNOVER
Großer Kolonnenweg 23
30163 Hannover
KARLSRUHE
Rüppurrer Str. 1 A
76137 Karlsruhe
KIEL
Eckernförder Str. 150
24116 Kiel
KOBLENZ
Am Wöllershof 12
56068 Koblenz
KÖLN
Innere Kanalstr. 15
50823 Köln
MÜNCHEN
Landsberger Str. 314
80687 München
MÜNSTER
Roddestr. 12
48153 Münster
NÜRNBERG
Willy-Brandt-Platz 16
90402 Nürnberg
REGENSBURG
Friedenstr. 28
93053 Regensburg
SAARBRÜCKEN
St. Johanner Str. 49
66111 Saarbrücken
STUTTGART
Maybachstr. 54
70469 Stuttgart
Preisrätsel auf Seite 31 – Informationen zum Datenschutz: Damit wir den verlosten Preis dem Gewinner zusenden können, ist die Speicherung Ihrer postalischen Anschrift beziehungweise Ihrer E-Mail-Anschrift wichtig. Wir speichern diese jedochnur zum Zwecke der Verlosung und löschen sie vollständig zum 24. Mai 2019. Sie können jederzeit dieser Speicherung widersprechen und diesofortige Löschung verlangen. Geschieht dies vor der Verlosung, so können Sie an dieser nicht mehr teilnehmen. Bei Fragen zum Datenschutzwenden Sie sich gerne an [email protected].
Impressum: vitamin – Das Magazin der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) erscheint viermal jährlich. Für unaufgefordert eingesandteManuskripte oder Fotos übernehmen wir keine Gewähr. ©Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit vorheriger schrift -licher Einwilligung der PBeaKK. HERAUSGEBER: Hauptverwaltung, Postfach 30 08 66, 70448 Stuttgart, www.pbeakk.de, [email protected]; VERANTWORTLICH: Erika Végh (Leitung), Kirsten Hufeland (stellv. Leitung); Mitarbeit: Eileen Gnadt, Helmut Ponzer, Sandra Rothmund, SonngardHilsdorf. VERLAG: wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG, Siemensstraße 6, 61352 Bad Homburg, Tel.: 06172 670-0.GESUNDHEITSTEXT „Engpass“ und KOORDINATION: Dr. rer. nat. Nadine Ogrissek; MEDIZINISCHES LEKTORAT: Dr. med. Detlef v. Meien-Vogeler;ART DIRECTION: Susanne Weser; BILDREDAKTION: Sandra Schildwächter; HERSTELLUNG: Bernd Steines; ANZEIGENLEITUNG: Claudia Mecky,Tel.: 06172 670-894; MEDIADATEN: www.wdv.de. DRUCK: Körner Druck GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 10, 71069 Sindelfingen.
Um die
Düfte & Aromen…… der Insel Salina einzufangen, ermunterte mich
Nonna Marina, die verschwenderische Fülle ihres
Gartens zu nutzen und dieses Gericht – ein wahres
Festessen – zu kreieren. Superzartes Hähnchen,
sanfte Schärfe und köstliche, butterweiche Auber -
ginen, dazu ein kühler Weißwein: Herrlich!
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Jamie Oliver: Jamie kocht Italien.
Eine kulinarische Reisereportage, die nicht
nur leckere Gerichte serviert, sondern auch
Land, Leute und das Dolce Vita Italiens.
Dorling Kindersley Verlag
26,95 Euro, ISBN 978-3-8310-3584-7
Fotohinweis
© Jamie Oliver Enterprises Limited
Fotos: David Loftus, für die dt. Ausgabe
Dorling Kindersley Verlag
Salina-HähnchenGeschmorte Auberginen, Tomaten und Kapern
Für 6 Personen
· Zubereitung: etwa 2 Stunden
Zutaten
3 Auberginen
(750 g insgesamt, am besten in Bioqualität)
1 Hähnchen
(1,4 kg, aus Freilandhaltung)
Olivenöl
2 Knoblauchzehen
3 kleine, frische rote Chilischoten
1 Zimtstange
4 Zweige Kräuter wie Rosmarin,
Thymian, frische Lorbeerblätter
50 g kleine Kapern
(Nonpareilles) in Lake
2 rote Zwiebeln
200 g reife Kirschtomaten
50 g Pinienkerne
2 Zitronen
4 Stängel Basilikum
Zubereitung
Die Auberginen von den Enden befreien und in etwa 5 Zenti -meter große Stücke schneiden. In eine große Schüssel gebenund großzügig salzen. Das Hähnchen zerlegen. Die Teile mit Öl beträufeln. In einemgroßen, flachen ofenfesten Topf bei mittlerer bis starker Hitzeerst auf der Hautseite, dann rundherum anbraten. Heraushebenund auf eine Platte legen. Von den Auberginen das Salz ab-wischen. Die Stücke in den Topf geben und ebenfalls rund-herum anbraten. Herausnehmen und ebenfalls auf die Plattelegen. Schwache Hitze einstellen. Den Knoblauch schälen undin Scheiben schneiden, die Chilis mit einer Gabel einstechen.Beides mit Zimt, Kräutern und Kapern in den Topf geben. Unter Rühren 2 Minuten anschwitzen, währenddessen dieZwiebeln schälen und in dünne Ringe schneiden, dann unter-rühren. Etwa 15 Minuten anbraten, bis sie zu karamellisierenbeginnen, dabei immer wieder rühren.Den Backofen auf 180 °C vorheizen. Die Tomaten in einerSchüssel Wasser ausdrücken, um die Kerne zu entfernen – ein toller Nonna-Trick, so wird man nicht vollgespritzt –, dann über dem Topf in Stücke reißen und hineinfallen lassen. Hähnchen und Auberginen wieder in den Topf geben. Mit der Flüssigkeit, die während der Ruhezeit ausgetreten ist,beträufeln, 600 Milliliter Wasser dazugießen, die Pinienkernedarüberstreuen und den Zitronensaft darüberpressen. Ganzunten im Ofen etwa 45 Minuten garen, bis alles goldbraun ist. Die Basilikumblätter daraufzupfen und das Gericht mit einer großen Schüssel zitronigem Couscous servieren.
Kalorien299 kcal
Fett 18,2 g
Ges. Fettsäuren 3,7 g
Eiweiß 26,2 g
Kohlenhydrate 8,3 g
Zucker 6,8 g
Salz 1 g
Ballaststoffe 1 g
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Unser
Plus für Sie
PreisrätselMitmachen und mit etwas Glück gewinnen
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Alle Antworten auf die gestellten Fragen finden Sie
in den Artikeln dieser Ausgabe. Wir wünschen
Ihnen viel Spaß und gratulieren den Gewinnern
schon jetzt recht herzlich.
Zu welchem Organ bietet die PBeaKK eine kostenlose Zweitmeinung?
Wie heißt das PBeaKK-Serviceangebot zur privaten Pflegeberatung?
Was verstopft die Blutgefäße bei einer koronaren Herzkrankheit?
Wie wird ein Herzspezialist noch genannt?
Eine Sportart, die Menschen mit koronarer Herzkrankheit empfohlen wird.
Auf welcher Insel kreierte Jamie Oliver das Rezept dieser vitamin-Ausgabe?
Schicken Sie uns das Lösungswort und Ihre
Adresse bis zum 17.05.2019 (Einsendeschluss).
Mitmachen können alle Mitglieder und mitversi-
cherten Angehörige der PBeaKK. Unter allen
richtigen Einsendungen verlosen wir die Preise.
Beschäftigte der PBeaKK und deren Angehörige
dürfen leider nicht teilnehmen.
Zu gewinnengibt es:
1. Preis
Samsung Galaxy
Einsteiger-Tablet
2. Preis
ProfiCook Tisch-Gasgrill
3. Preis
Omron Oberarm-
Blutdruckmessgerät
Lösung senden an:
Postbeamtenkrankenkasse
Hauptverwaltung, 70460 Stuttgart
(diese Anschrift bitte nur für das
Preisausschreiben verwenden)
oder an ·[email protected]
Die Lösung des Preisrätsels aus vitamin 81
lautet: „Christrose“.
Das sind die Gewinner:
1. Preis: F. Braun
2. Preis: P. Hehl
3. Preis: K. Hahner
Die Gewinne können nicht ausbezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Informationen zum Datenschutz finden Sie auf Seite 29.
April 2019 I vitamin 82 I31
PBeaKK Hauptverwaltung Stuttgart: Postfach 30 08 66, 70448 Stuttgart
Deutsche Post AG Postvertriebsstück 51377 Entgelt bezahlt
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Fit in den FrühlingWir bieten Ihnen ab sofort ein neues kostenloses Serviceangebot
an – die Zweitmeinung Herz. Wurde bei Ihnen eine Herzerkrankung
diagnostiziert? Dann können Sie unsere Zweitmeinung Herz nutzen
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gehen, dass Ihre Therapie optimal auf Ihre individuelle Situation
und Ihr Krankheitsbild abgestimmt ist. Weitere Informationen
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