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Ausbildungsprogramm LAPL(B)/BPL (Heissluftballon) … · 2019. 12. 9. · SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB...

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SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB ANH 711d Ausgabe 2 Revision 1 Seite 1 von 50 EASA Part-DTO Verordnung (EU) 2018/1119 der Europäischen Kommission vom 11.07.2018 Ausbildungsprogramm AMC1 DTO.GEN.230 LAPL(B)/BPL (Heissluftballon) | Praxisausbildung DTO.GEN.110(a)(4)(b) und AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B Dokumenten-Referenz ANH 711d zu DTO-HB Dokumentenbezeichnung TM LAPL(B)/BPL (HLB) Praxisausbildung Ausgabe / Revision 2 / 1 Genehmigungsstand PROV GENEHMIGTE VERSION (ARA.DTO.110 und DTO.GEN.230(c)) Revisionsdatum 20.11.2019
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  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 1 von 50

    EASA Part-DTO Verordnung (EU) 2018/1119 der Europäischen Kommission vom 11.07.2018

    Ausbildungsprogramm AMC1 DTO.GEN.230

    LAPL(B)/BPL (Heissluftballon) | Praxisausbildung DTO.GEN.110(a)(4)(b) und AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B

    Dokumenten-Referenz ANH 711d zu DTO-HB

    Dokumentenbezeichnung TM LAPL(B)/BPL (HLB) Praxisausbildung

    Ausgabe / Revision 2 / 1

    Genehmigungsstand PROV GENEHMIGTE VERSION (ARA.DTO.110 und DTO.GEN.230(c))

    Revisionsdatum 20.11.2019

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 2 von 50

    Hintergrund und Rechte zur Weiterverwendung Dieses TM ist Teil der Deklaration der DTO des Schweizerischen Ballonverbands SBAV (als «Swiss Ballooning Academy» bezeichnet) gemäss Verordnung (EU) 2018/1119 der Europäischen Kommission vom 11.07.2018 (Part-DTO). Es wurde durch folgende Personen unter Koordination des SBAV erarbeitet (in alphabetischer Reihenfolge des Familiennamens): Kurt Boppart, Kurt Frieden, Benjamin Senn, Walter Vogel, Balthasar Wicki.

    Vorbemerkungen Aus Gründen der Lesbarkeit verzichten wir darauf, konsequent die männliche und weibliche Formulierung zu verwenden, nichts-destoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Der Inhalt dieses TM ersetzt keinerlei Betriebsdokumente oder Verfahren, die von den zivilen Luftfahrtbehörden, Ballon- und Avionikherstellern oder Betreibern von Ballonen herausgegeben wurden. Es darf nicht als Anweisung für die Durchführung einer bestimmten Fahrt ausgelegt werden. Veröffentlicht durch: Swiss Ballooning Academy

    Schweizerischer Ballonverband SBAV Fédération Suisse d’Aérostation FSA c/o Aero-Club der Schweiz Lidostrasse 5 6006 Luzern Tel.: +41 41 375 01 04 E-Mail: [email protected]

    Korrektur- und Verbesserungshinweise sind bitte an [email protected] zu senden.

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 3 von 50

    A Antragsteller (Auszubildender)

    Name:

    Vorname:

    Geburtsdatum

    Nationalität:

    Geburtsort:

    Heimatort:

    Strasse:

    Nr.

    PLZ Ort:

    E-Mail:

    Telefon P/G:

    Telefon M:

    Beantragte Lizenz: LAPL(B) BPL Unterschrift Antragsteller

    ________________________

    Datum: ___________________

    B Konformitätsbestätigung durch DTO Die DTO bestätigt die Konformität der absolvierten Ausbildung gemäss Part-FCL und zugleich, dass der Auszubildende die erforderlichen Vorbedingungen erfüllt:

    Name der DTO Swiss Ballooning Academy (Schweizerischer Ballonverband)

    DTO-Nr CH-DTO.0316

    Kursbezeichnung LAPL(B)/BPL (Heissluftballon) | Praxisausbildung

    Name HT

    Ort und Datum

    Unterschrift HT

    Dieses TM dient zugleich als Ausbildungskontrolle gemäss AMC1 DTO.GEN.230(a)(7) und ist bei der praktischen Prüfung dem FE als Beleg für das Absolvieren der praktischen Ausbildung zu übergeben.

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 4 von 50

    A Antragsteller (Auszubildender)................................................................................................... 3

    B Konformitätsbestätigung durch DTO ......................................................................................... 3

    1 Formelles .................................................................................................................................... 6

    1.1 Versionskontrolle .................................................................................................................... 6

    1.2 Liste der gültigen Kapitel und Seiten ....................................................................................... 6

    1.3 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................ 6

    1.4 Zu archivierende Unterlagen ................................................................................................... 6

    1.5 Verbindliche Sprachversion ..................................................................................................... 6

    2 Grundlagen .................................................................................................................................. 7

    3 Wesentliche regulatorische Bestimmungen ................................................................................ 8

    3.1 Generelle Bestimmungen in Part-FCL .................................................................................... 8

    3.2 Bestimmungen betreffend Inhalt der praktischen Prüfung .................................................... 14

    4 Ziele, Voraussetzungen und Anrechnung ................................................................................. 16

    4.1 Ziele der Ausbildung .............................................................................................................. 16

    4.2 Voraussetzungen ................................................................................................................... 16

    4.3 Anrechnung ........................................................................................................................... 16

    5 Methodisches............................................................................................................................. 18

    5.1 Hinweise ................................................................................................................................ 18

    5.2 Struktur der Ausbildung gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B ........................................... 18

    5.3 Aufzeichnung von Ausbildungsfahrten .................................................................................. 19

    5.4 Ergänzende Lehrmittel .......................................................................................................... 19

    5.5 Ergänzende Hinweise an die Instruktoren zum Aufbau der Lektionen ................................. 19

    5.6 Inhaltliche und methodische Detailanleitungen ..................................................................... 20

    6 Ausbildungsschritte ................................................................................................................... 27

    6.1 Übersicht über die Ausbildungsschritte ................................................................................. 27

    7 Ausbildungsschritte im Einzelnen .............................................................................................. 28

    7.1 Ausbildungsschritt 1: Vertrautmachen mit dem Ballonmaterial ............................................. 28

    7.2 Ausbildungsschritt 2: Fahrtvorbereitung ................................................................................ 29

    7.3 Ausbildungsschritt 3: Crew- und Passagierbriefing ............................................................... 30

    7.4 Ausbildungsschritt 4: Aufrüsten ............................................................................................. 31

    7.5 Ausbildungsschritt 5: Kalt- und Heissfüllen ........................................................................... 32

    7.6 Ausbildungsschritt 6: Start bei verschiedenen Windverhältnissen ........................................ 33

    7.7 Ausbildungsschritt 7: Steigen auf eine bestimmte Fahrthöhe ............................................... 34

    7.8 Ausbildungsschritt 8: Bestimmte Fahrthöhe halten ............................................................... 35

    7.9 Ausbildungsschritt 9: Sinken auf bestimmte Fahrthöhe ........................................................ 36

    7.10 Ausbildungsschritt 10: Verfahren bei Notfällen des Ballonsystems ...................................... 37

    7.10B Ausbildungsschritt 10B: Sonstige Notverfahren ................................................................ 38

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    ANH 711d

    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 5 von 50

    7.11 Ausbildungsschritt 11: Navigation ......................................................................................... 39

    7.12 Ausbildungsschritt 12: Treibstoffmanagement ...................................................................... 40

    7.13 Ausbildungsschritt 13: Landeanfahrt von niedriger Höhe ..................................................... 41

    7.14 Ausbildungsschritt 14: Landeanfahrt von grösserer Höhe .................................................... 42

    7.15 Ausbildungsschritt 15: Fahren in niedriger Höhe .................................................................. 43

    7.16 Ausbildungsschritt 16: Landen bei verschiedenen Windverhältnissen ................................. 44

    7.17 Ausbildungsschritt 17: Solofahrt ............................................................................................ 45

    8 Fahrtbericht für Ausbildungsfahrten (Muster) ............................................................................ 46

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 6 von 50

    1 Formelles

    1.1 Versionskontrolle

    Datum Ausgabe Revision Merkmal

    26.04.2014 1 1 Am 01.12.2014 durch BAZL (P. Hofer) genehmigt

    20.11.2019 2 1 Revidierte Ausgabe für Deklaration DTO SBA

    1.2 Liste der gültigen Kapitel und Seiten

    Nachdem die SBA das TM bei Änderungen jeweils als Gesamtes neu herausgibt, wird analog zu

    AMC2 BOP.ADD.200(b) auf die Liste der gültigen Kapitel und Seiten verzichtet.

    1.3 Abkürzungsverzeichnis

    Siehe ANH 101 zum DTO-Handbuch der SBA.

    1.4 Zu archivierende Unterlagen

    Kapitel A und B dieses Ausbildungsprogramms (als Kopie) Berichte über Ausbildungsfahrten (als Kopie) Kopie des BAZL Form.63.021 (BPL Hot Air Balloon skill-test proficiency check EASA

    1.5 Verbindliche Sprachversion

    Die deutschsprachige Version dieses TM ist verbindlich, allfällige Übersetzungen auf Französisch

    und/oder Italienisch dienen nur der Vereinfachung der Ausbildung in diesen Landessprachen und werden nicht gemäss ARA.DTO.110 dem BAZL zur Genehmigung vorgelegt. Bei Widersprüchen gilt die genehmigte deutschsprachige Version.

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 7 von 50

    2 Grundlagen

    Dieses Ausbildungsprogramm (Training Manual, TM) entspricht DTO.GEN.110(a)(4)(b) und beruht auf folgenden Grundlagen:

    - Verordnung (EG) Nr. 216/2008 (EASA-Grundverordnung) - Verordnung (EU) 2018/1119 der Europäischen Kommission vom 11.07.2018 mit zugehörigen

    AMC/GM (EASA Part-DTO) - Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (EASA Part-FCL) - Entscheidung Nr. 2011/013/R (CS-31HB) des ED EASA vom 05.12.2011 - Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 (EASA Part-M) - Entscheidung Nr. 2011/016/R mit Explanatory Note und Annex (AMC/GM zu Part-FCL)

    des ED EASA vom 15.12.2011 - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 und Durchführungsverordnung (EU)

    Nr. 2016/1185 (SERA) - Verordnung (EU) Nr. 376/2014 (Meldeverordnung) und Durchführungsverordnung (EU)

    2015/1018 - Verordnung (EU) Nr. 2018/395 (EASA Part-BOP) - Richtlinie 318.11.000.10 D / O-019 D des BAZL vom September 2015 (TEIL I – Allgemeine

    Fächer und TEIL II – Spezifische Fächer für Ballonfahrer) - BAZL GM/INFO Guidance Material / INFORMATION Operations and Training Manual Certifi-

    cation Leaflet - Weitere ergänzende Weisungen und Richtlinien des BAZL

    Sofern vorhanden, wird geraten, die jeweils aktuellen «Easy Access Rules» der EASA zu Rate zu ziehen, die in ihren Regelungsbereichen immer die jeweils aktuellen Bestimmungen inklusive den anwendbaren AMC und GM enthalten:

    - «Balloon Rule Book» (enthält Part-BOP und CS-31GB und CS-31HB, inklusive AMC/GM) - «SERA» (enthält SERA, inklusive AMC/GM) - «Part-FCL» und «Aircrew» (enthält Part-FCL, inklusive AMC/GM und ED) - «Continuing Airworthiness» (enthält Part M etc.) - «Medical Rule Book» (enthält Part-MED etc.)

    Parallel zur europäischen Gesetzgebung sind die anwendbaren Bestimmungen der nationalen Ge-setzgebung zu beachten, die in der Schweiz insbesondere in folgenden Erlassen enthalten sind:

    - Bundesgesetz über die Luftfahrt (SR 748.0, Luftfahrtgesetz, LFG) - Verordnung über die Luftfahrt (SR 748.01, Luftfahrtverordnung, LFV) - Verordnung des UVEK über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (SR 748.121.11, VRV-L) - Verordnung des UVEK über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr

    (SR 748.127.1, VBR I) - Verordnung über die Rechte und Pflichten des Kommandanten eines Luftfahrzeuges

    (SR 748.225.1, Kommandanten-VO) - Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen

    (SR 742.161, VSZV) - Verordnung über das Abfliegen und Landen mit Luftfahrzeugen ausserhalb von Flugplätzen

    (SR 748.132.3; AuLaV)

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 8 von 50

    3 Wesentliche regulatorische Bestimmungen

    3.1 Generelle Bestimmungen in Part-FCL Zu Informations- und Referenzzwecken werden hier die wesentlichsten Bestimmungen aus Part-FCL wiedergegeben (teilweise nur auszugsweise, soweit auf LAPL(B) und BPL anwendbar), die sich auf den Flugunterricht zur Erlangung der LAPL(B)/BPL-Lizenz, auf die nachfolgend erforderliche fortlau-fend Flugerfahrung und auf die anschliessenden Erweiterungen der Lizenzberechtigungen beziehen: Gemeinsame Bestimungen

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 9 von 50

    Bestimmungen betreffend LAPL(B)-Lizenz

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 11 von 50

    Bestimmungen betreffend BPL-Lizenz

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 12 von 50

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 13 von 50

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 14 von 50

    3.2 Bestimmungen betreffend Inhalt der praktischen Prüfung Betreffend die praktische Prüfung nach Abschluss der Flugausbildung enthält der Part-DTO die fol-genden Bestimmungen:

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    4 Ziele, Voraussetzungen und Anrechnung

    4.1 Ziele der Ausbildung AMC1 DTO.GEN.230(a)(1)

    Dieses Ausbildungsprogramm soll die praktischen Fähigkeiten und erforderlichen zusätzlichen theore-tischen Kenntnisse vermitteln, damit der Auszubildende die Prüfung gemäss FCL.125 LAPL auf Heis-sluftballonen erfolgreich besteht und über die notwendige Erfahrung verfügt, um anschliessend in eigenverantwortlicher Weise ein sicherer Pilot eines Heissluftballons zu sein.

    Folgende Ausbildungsziele sollen zudem erreicht werden:

    Dieser Lehrgang ist so aufgebaut, dass er dem Auszubildenden auf der Grundlage bewährter Lehrmethoden ein angemessenes theoretisches Wissen vermittelt.

    Während der Ausbildung wird der Auszubildende auf gefährliche Verhaltensweisen und deren Auswirkungen auf die Flugsicherheit aufmerksam gemacht. Sicherheitsbewusstsein und Risi-komanagement sind elementare Bestandteile des Kurses.

    NOTA: Die SBA bietet keine direkte LAPL(B) oder BPL-Ausbildungen auf Gasballonen an, sondern verweist auf die Klassenerweiterungsausbildung für Gasballone gemäss FCL.135.B bzw. FCL.225.B

    nach dem Erlangen der LAPL(B)- oder BPL-Lizenz.

    4.2 Voraussetzungen AMC1 DTO.GEN230(a)(6)

    Der Kurs setzt grundsätzlich die Kenntnisse einer erfolgreichen absolvierten Theorieausbildung bezo-gen auf Heissluftballone gemäss AMC1 FCL.115; FCL.120 (mit bestandener Theorieprüfung nach FCL.215) voraus, wie sie im LAPL(B)/BPL-Theoriekurs der SBA erworben werden kann. Wenn erste Ausbildungsschritte der praktischen Ausbildung allerdings schon vor der Theorieausbildung absolviert werden, unterstützt dies den Lerneffekt in der Theorieausbildung erheblich.

    Vor dem Beginn der Ausbildung muss die Flugschülerin/der Flugschüler wissen, dass:

    - vor der ersten Solofahrt ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis (Klasse LAPL oder Klasse 2, je nach beantragter Lizenz) vorliegen muss (AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B);

    - das Mindestalter für die erste Solofahrt 14 Jahre beträgt; und - das Mindestalter für das Ablegen der praktischen Prüfung 16 Jahre beträgt (FCL.100(b);

    FCL.200(b)). Die Flugausbildung soll auf einem Ballon der Gruppe A (bis 3’400m3) erfolgen. Ausnahmsweise kön-nen auch einzelne Fahrten auf Ballonen einer grösseren Gruppe ganz oder teilweise angerechnet

    werden.

    4.3 Anrechnung AMC1 DTO.GEN230(a)(2)

    Bereits absolvierte Ausbildungsschritte bei einer anderen DTO/ATO gemäss Part-DTO können im Rahmen von FCL.110.B LAPL(B)(b) einem Auszubildenden ganz oder teilweise angerechnet werden, sofern (i) der Auszubildende die Belege über den Stand der Absolvierung der entsprechenden Ausbil-dungsschritte bei der vormaligen DTO/ATO gemäss AMC1 FCL.210(c) beibringt und (ii) der HT auf-grund des Antrags des ausbildenden Instruktors der SBA zur Überzeugung gelangt, dass die entspre-

    chenden Fähigkeiten auch tatsächlich in genügendem Mass erworben und gefestigt sind.

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 17 von 50

    Zum Inhalt des in FCL.110.B(b) erforderlichen Eintrittsprüfung ist im Fall der Anrechnung von prakti-scher Vorbildung die Vorschrift von AMC1 FCL.110.B LAPL(B) zu beachten.

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    5 Methodisches

    5.1 Hinweise Das vorliegende TM soll Folgendes ermöglichen:

    - Eine Übersicht über die praktische Ballonausbildung vermitteln. - Der Auszubildende kennt den Ausbildungsverlauf und kann sich selbständig auf die nächsten

    Übungen vorbereiten. - Der FI kennt den Ausbildungsverlauf und kann gezielt die nächsten Ausbildungsschritte durch-

    führen. - Das Führen einer Ausbildungskontrolle gemäss AMC1 DTO.GEN.230(a)(7), indem mit einem

    Kreuz in der Fusszeile (und Vermerk des Datums) festgehalten wird, welche Aufgaben in ei-ner Ausbildungsfahrt erfüllt wurden. Auf eine Notengebung wird verzichtet.

    - Eventuelle Kommentare können unter Bemerkungen angebracht werden. - Wenn alle Ziele erfüllt sind, ist die Ausbildung abgeschlossen. - Strukturierte Dokumentation des Lernfortschritts während den Ausbildungsfahrten.

    Der Flugunterricht soll mit strukturierten Erklärungen vor und nach den Ausbildungsfahrten (Briefings und Debriefings) unterstützt werden. Die Briefings und Debriefings sind Teil des Flugunterrichts. Gewisse Ausbildungsschritte erfordern zudem ausführlichere Vorbereitungserklärungen (Longbrie-

    fings), die teilweise zeitintensiv sind. Dies ist bei der Schulungsplanung zu berücksichtigen, damit die Möglichkeiten zu Ausbildungsfahrten gut genutzt und nicht durch Theorien reduziert werden. Mit Longbriefings bei Nichtflugwetter oder mit Abendtheorien kann die Ausbildung optimiert werden. Be-währt haben sich auch Schulungswochenenden mit Longbriefings zu Beginn und am Abend.

    5.2 Struktur der Ausbildung gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B AMC1 DTO.GEN230(a)(6)

    Der inhaltliche Ablauf des Flugunterrichts ist für die LAPL(B)- und BPL-Lizenzen identisch.

    In AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B ist ein Lehrplan (Syllabus) für 18 Ausbildungsschritte (Exercices) vorgegeben. AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c) hält zu deren Umsetzung bzw. Anwendung in der prak-tischen Ausbildung Folgendes fest: Die Abfolge der Ausbildungsschritte ist allerdings keine Vorgabe für die praktische Ausbildung, sondern soll nur als Hinweis auf den groben Ablauf des Flugunterrichts dienen. Die einzelnen Elemente der Ausbildungsschritte können auch in anderer sinnvoller Abfolge

    ausgebildet werden. Die im Einzelfall in der Ausbildung verfolgte Reihenfolge der Abfolge der Ausbil-dungsschritte hängt von folgenden wechselseitig abhängigen Faktoren ab:

    - Fortschritt und Entwicklung der Fähigkeiten des Auszubildenden - Wetterbedingungen - Verfügbare Fahrtmöglichkeiten - Methodische Überlegungen - Lokale Rahmenbedingungen - Besonderheiten des verwendeten Ballontyps

    Alle Ausbildungsschritte umfassen ausdrücklich die Anforderungen an den Auszubildenden, unter der Anweisung und fortlaufender Bestärkung durch den Instruktors die erforderlichen Fähigkeiten mit Be-zug auf (i) gutes Urteilsvermögen und vorbildliches Verhalten als Ballonfahrer (good airmanship) und (ii) wirksame und ständige Luftraumüberwachung zu entwickeln und ständig zu verbessern (AMC1

    FCL.110.b; FCL.210.B(c)(2)).

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    5.3 Aufzeichnung von Ausbildungsfahrten

    Die Aufzeichnung von Ausbildungsfahrten soll bzw. kann wie folgt erfolgen: - Der Auszubildende hat ein persönliches Fahrtenbuch entsprechend den Anforderungen von

    FCL.050 und den Vorgaben des BAZL zu führen (Fahrtenbuch herausgegeben vom SBAV). - Für jede Ausbildungsfahrt ist ein Fahrtbericht für Ausbildungsfahrt (gemäss Muster in Ziffer 8)

    zu führen, wo im Rahmen des Debriefings nach Abschluss der Ausbildungsfahrt die Lernfort-schritte des Auszubildenden festgehalten werden.

    - Dem Fahrtbericht für Ausbildungsfahrten sind allfällig vorhandene elektronische Fahrtauf-zeichnungen anzuheften.

    - Die Ausbildungskontrollen der Ausbildungsschritte gemäss Ziffer 7 und die Fahrtberichte für Ausbildungsfahrt können während der Ausbildung auch elektronisch geführt werden, müssen aber vor der Prüfung ausgedruckt und durch den Auszubildenden und den Fluglehrer unter-zeichnet werden, um sie dem Prüfe vor der praktischen Prüfung gemäss FCL.030(b) vorlegen zu können.

    5.4 Ergänzende Lehrmittel Auf die folgenden Unterlagen und ergänzenden Lehrmittel wird bei den Ausbildungsschritten Bezug

    genommen und/oder sie werden zusätzlich zur Verwendung empfohlen: - Ron Jenkins, Handbook for Pilot Licensing Balloon & Airships, 2012 (für FI geeignet) - Theorie-Unterlagen (SBA) - Sicherheitsstrategie der SBA - Broschüren Meteorologie (Meteo Schweiz)

    Zusätzlich stehen für die theoretische und praktische Ausbildung eine Vielzahl von geeigneten Bü-chern, Websites und Dokumenten zur Verfügung.

    5.5 Ergänzende Hinweise an die Instruktoren zum Aufbau der Lektionen

    Für die Instruktoren sind AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents) wesentli-che ergänzende Hinweise zur Lektionsplanung, zu den Briefings und zu den erforderlichen Inhalten der Longbriefings und der praktischen Ausbildungsschritte zu finden, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Flugausbildung zu berücksichtigen sind.

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 20 von 50

    5.6 Inhaltliche und methodische Detailanleitungen

    Um den Instruktoren die Vorbereitung auf die Ausbildungsschritte zu erleichtern, folgt hier eine tabella-rische Zusammenstellung der Inhalte der Ausbildungslektionen gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B und der methodischen Hinweise im Rahmen der FI-Ausbildung gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents):

    Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B

    Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)

    Allg.

    1

    2

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    Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B

    Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)

    3

    4

    5

    6

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 22 von 50

    Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B

    Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)

    7

    8

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 23 von 50

    Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B

    Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)

    9

    10

    10B

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 24 von 50

    Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B

    Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)

    11

    12

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 25 von 50

    Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B

    Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 26 von 50

    Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B

    Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)

    15

    16

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    Ausgabe 2 Revision 1 Seite 27 von 50

    6 Ausbildungsschritte

    6.1 Übersicht über die Ausbildungsschritte

    Nr. Thema Minimale Anzahl Durchführungen

    Referenz auf AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B

    1 Vertrautmachen mit dem Ballonmaterial - (i)

    2 Fahrtvorbereitung 10 (ii)

    3 Crew- und Passagierbriefing 8 (iii)

    4 Aufrüsten 8 (iv)

    5 Kalt- und Heissfüllen 10 (v)-10

    6 Start bei verschiedenen Windverhältnissen 20 (vi)-20

    7 Steigen auf eine bestimmte Fahrthöhe 5 (vii)

    8 Bestimmte Fahrthöhe halten 4 (viii)

    9 Sinken auf bestimmte Fahrthöhe 5 (ix)

    10 Verfahren bei Notfällen des technischen Systems 2 (x)

    10B Sonstige Notverfahren 2 (xi)

    11 Navigation 4 (xii)

    12 Treibstoffmanagement 4 (xiii)

    13 Landeanfahrt von niedriger Höhe 5 (xiv)

    14 Landeanfahrt von grösserer Höhe 5 (xv)

    15 Fahren in niedriger Höhe 5 (xvi)

    16 Landen bei verschiedenen Windverhältnissen 20 (xvii)-20

    17 Solofahrt 1 (xviii)-1

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 28 von 50

    7 Ausbildungsschritte im Einzelnen 7.1 Ausbildungsschritt 1: Vertrautmachen mit dem Ballonmaterial Minimale Anzahl Durchführungen: 1 Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 1))

    Verwendetes Ballonmaterial, dessen Funktion und Bedienung bzw. Handhabung sowie des-sen Wartung

    Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(i)

    Material - Hülle, Korb, Brenner, Gasbehälter - Bordinstrumente - Mindestausrüstung gemäss AFM

    Gastanken (Gefahren)

    Checklisten Unterlagen Checkliste Flughandbuch und Technische Akten des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20 Fach 70

    Meine Ziele in Ausbildungsschritt 1 Ziel erreicht

    Ich kann die Kontrolle des Ballons selbständig ausführen

    Ich kenne den Ballon und seine Bordinstrumenten und kann sie bedienen

    Ich kann beurteilen, ob ich fit bin zum Ballonfahren

    Ich bin im Gastanken ausgebildet

    Ich kann die Checklisten verwenden

    Ich kenne die Vorschriften für das Nachführen meines Fahrtenbuches

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 29 von 50

    7.2 Ausbildungsschritt 2: Fahrtvorbereitung Minimale Anzahl Durchführungen: 10

    Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 2))

    Lufttüchtigkeit des Ballonmaterials beurteilen und beherrschen. Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(ii)

    Allgemeine Wetterlage und Entwicklung

    Fahrtplanung - NOTAM, DABS - Lufträume

    - Naturschutzgebiete (AuLaV) - Kurs und Distanz - Kontrollen vor dem Start - Wahl des Landegebiets

    Landeplatz - Einwilligung des Eigentümers - Wahl des Landeplatzes

    - Verhalten am Landeplatz - Benachbarte Felder

    Tragkraft bemessen Unterlagen AIP, ICAO Karte 1:500‘000 Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons

    Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 30 Fach 60 Fach 70

    Meine Ziele in Ausbildungsschritt 2 Ziel erreicht

    Ich kenne die Tragkraft meines Ballons

    Ich kenne die Fahreigenschaft des Ballons

    Ich kann die Wetterlage interpretieren

    Ich kann den Landeplatz korrekt beurteilen

    Ich kann die Checkliste selbständig abarbeiten

    Ich kann das Startbriefing auswendig abarbeiten

    Bemerkungen des Instruktors Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 30 von 50

    7.3 Ausbildungsschritt 3: Crew- und Passagierbriefing Minimale Anzahl Durchführungen: 8

    Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 3))

    Korrektes Crew- und Passagierbriefing

    Hilfsmannschaft zweckmässig und richtig informieren

    Rechte der Passagiere gemäss Montreal und EU Abkommen Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(iii)

    Kleidung

    Crew-Briefing

    Passagier-Briefing Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10

    Fach 20 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 3 Ziel erreicht

    Ich kann das Passagierbriefing korrekt ausführen

    Ich kenne die obligatorische Haftpflichtversicherung

    Ich kann die Crew und die Passagiere in der richtigen Reihenfolge einteilen

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 31 von 50

    7.4 Ausbildungsschritt 4: Aufrüsten Minimale Anzahl Durchführungen: 8

    Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 4))

    Vorgang des Aufrüstens des Ballons Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(iv)

    Sicherheitsmassnahmen betreffend Crew, Passagiere und Zuschauer

    Hülle richtig auslegen

    Verbindung zwischen Hülle, Brenner und Korb

    Brenner-Test

    Schnelltrennkupplung

    Kontrolle vor der Kaltfüllung

    Vorschriften über die Mindestausrüstung gemäss AFM

    Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20

    Fach 70 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 4 Ziel erreicht

    Ich kenne die Hüllenbestandteile

    Ich kenne die Brennerbestandteile und deren Funktionen

    Ich kenne alle Bestandteile der Gaszylinder

    Ich kenne alle Vorschriften über die Mindestausrüstung des Korbes gemäss AFM

    Ich kenne alle Instrumente, deren Funktionen und kann sie erklären

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 32 von 50

    7.5 Ausbildungsschritt 5: Kalt- und Heissfüllen Minimale Anzahl Durchführungen: 10

    Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 5))

    Sicherheitsmassnahmen für Passagiere und Drittpersonen

    Brenner und Gassystem auf Funktion und Dichtigkeit prüfen

    Das Füllen bei verschiedenen Windstärken selbstständig durchführen und leiten Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(v)

    Management von Crewmitgliedern, wie auch von Passagieren und Drittpersonen als Helfer

    Kaltfüllung

    Ventilator bedienen und richtig einsetzen

    Heissfüllung

    Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20

    Meine Ziele in Ausbildungsschritt 5 Ziel erreicht

    Ich kann die Fahrtenscheine korrekt ausfüllen und aushändigen

    Ich kenne meine Zuladung und maximale Steighöhe

    Ich kann das Gassystem auf Funktion und Dichtigkeit überprüfen

    Ich kann die Crewmitglieder, Passagiere und andere Helfer richtig einsetzen

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 33 von 50

    7.6 Ausbildungsschritt 6: Start bei verschiedenen Windverhältnissen Minimale Anzahl Durchführungen: 20 Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 6))

    Beherrschen des Starts gemäss AFM bei verschiedenen Windsituationen

    Startkommandos laut, deutlich und unmissverständlich erteilen Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(vi)

    Kontrollen vor dem Start gemäss AFM

    Ventilzug

    Kontrollierte Brennerstösse für den Aufstieg

    Beurteilung der Steigkraft

    Schnellstartvorrichtung kennen und bedienen können

    Beurteilung von Wind und Hindernissen

    Start im Windschatten von Hindernissen

    Tragkraftverlust beim Auftauchen aus dem Windschatten Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 30 Fach 70 Fach 80

    Meine Ziele in Ausbildungsschritt 6 Ziel erreicht

    Ich kann die Kontrolle vor dem Start gemäss AFM und/oder Checkliste durchführen

    Ich kann den Ventilzug korrekt vornehmen

    Ich kann die Steiggeschwindigkeit den Windverhältnissen und der Topografie anpassen

    Ich kann die Tragkraftverlust beim Auftauchen aus dem Windschatten abschätzen

    Ich kann die Startkommandos deutlich und unmissverständlich erteilen

    Ich kann die Schnellstartvorrichtung korrekt bedienen

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 34 von 50

    7.7 Ausbildungsschritt 7: Steigen auf eine bestimmte Fahrthöhe

    Minimale Anzahl Durchführungen: 5 Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 7))

    Den Ballon sicher und gesetzeskonform führen

    Luftraumklassen Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(vii)

    Vorgegebene Steiggeschwindigkeit einhalten

    Sichtbeobachtung während der Fahrt (Scanning 360°)

    Einfluss auf die Hüllentemperatur

    Maximale Steiggeschwindigkeit gemäss AFM Unterlagen Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons AIP, ICAO Karte 1:500‘000

    Bedienungsanleitung SSR und VHF Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 70 Fach 80

    Meine Ziele in Ausbildungsschritt 7 Ziel erreicht

    Ich kann den Start gemäss AFM und/oder Checkliste durchführen

    Ich kann die vorgegebene Steiggeschwindigkeiten einhalten

    Ich kenne die maximale Steiggeschwindigkeit gemäss AFM

    Ich kann den Transponder (SSR) und Flugfunk (VHF) richtig einsetzen und bedienen

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 35 von 50

    7.8 Ausbildungsschritt 8: Bestimmte Fahrthöhe halten Minimale Anzahl Durchführungen: 4

    Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 8))

    Erforderliche ATC-Freigabe über Funk einholen

    Auf nivellierter Fahrt alle Checks ausführen (Gasvorrat, Richtung, Wetterlage etc.) und Funk-verkehr mit ATC durchführen

    Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(viii)

    Höhe einhalten (nivelliert)

    Höhe nach Instrumenten halten, Toleranz ± 100ft

    Höhe nach Sicht in Bodennähe halten

    Alle verfügbaren Mittel einsetzen, um die Höhe zu bestimmen

    Nivellierte Fahrt auf bestimmter Höhe

    Funkverkehr mit ATC

    Ventil bedienen und Ventilwirkung kennen, ebenso Rotationsventil (falls vorhanden)

    Unterlagen Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Bedienungsanleitung SSR und VHF Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 70

    Fach 91/92 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 8 Ziel erreicht

    Ich kann die Höhe mit einer Toleranz von ± 100ft halten

    Ich kann die nivellierte Fahrt durchführen

    Ich kann die Sicht im Verhältnis der Bodennähe halten

    Ich kann die erforderlichen ATC-Freigaben über Funk einholen

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 36 von 50

    7.9 Ausbildungsschritt 9: Sinken auf bestimmte Fahrthöhe Minimale Anzahl Durchführungen: 5 Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 9))

    Absinken auf eine neue bestimmte Fahrthöhe bzw. Abfanghöhe

    Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(ix)

    Sinken auf eine bestimmte Höhe

    Schneller Abstieg

    Luftraumüberwachung während des Abstiegs

    Maximale Sinkgeschwindigkeit gemäss AFM

    Einsatz von Parachute

    Ausfall des Parachute-Systems (simuliert)

    Kaltabstieg

    Abfangen und Nivellierung auf der Abfanghöhe Unterlagen Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 20 Fach 70

    Meine Ziele in Ausbildungsschritt 9 Ziel erreicht

    Ich kann bis auf eine bestimmte Höhe sinken und die Höhe halten

    Ich kann die Topografie interpretieren

    Ich kann meine Sinkgeschwindigkeit halten

    Ich kann einen Kaltabstieg sicher ausführen

    Ich kann nach einem Kaltabstieg die Abfanghöhe einhalten

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 37 von 50

    7.10 Ausbildungsschritt 10: Verfahren bei Notfällen des Ballonsystems Minimale Anzahl Durchführungen: 2 Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 10))

    Kritische Notfallsituationen erkennen und richtige Massnahmen treffen

    Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(x)

    Pilotflammenausfall

    Brennerausfall, Ventil Leck

    Gas-Leck

    Überschrittene Hüllentemperatur

    Hüllenschäden in der Luft (simuliert)

    Ausfall des Parachute und/oder des Schnellentleerungssystem (simuliert) Unterlagen Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons

    Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20 Fach 70 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 10 Ziel erreicht

    Ich kann einen Pilotflammenausfall beheben

    Ich kann den Brenner nach einem Ausfall wieder in Betrieb nehmen

    Ich kann die richtigen Massnahmen im Falle einer überschrittenen Hüllentemperatur treffen

    Ich kann ein Gasleck gemäss AFM beseitigen

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 38 von 50

    7.10B Ausbildungsschritt 10B: Sonstige Notverfahren Minimale Anzahl Durchführungen: 2 Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 10))

    Landung im Wasser oder im Wald

    Verhalten bei Gewitter

    Kontakt mit elektrischen Leitungen Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xi)

    Feuerlöscher

    Feuer am Boden

    Feuer in der Luft

    Berühren von Starkstromleitung

    Hindernissen ausweichen

    Lage und Gebrauch der Notfallausrüstung Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10

    Fach 20 Fach 70 Fach 40 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 10B Ziel erreicht

    Ich kann den Feuerlöscher richtig bedienen

    Ich kann die richtigen Massnahmen treffen im Fall eines Brandes am Boden

    Ich kann die richtigen Massnahmen treffen im Fall eines Brandes in der Luft

    Ich kenne die Massnahmen bei einer drohenden Berührung mit einer Starkstromleitung

    Ich kenne die Notfallausrüstung gemäss AFM

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 39 von 50

    7.11 Ausbildungsschritt 11: Navigation Minimale Anzahl Durchführungen: 4

    Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 11))

    Den Ballon sicher und gesetzeskonform führen

    Luftraumklassen

    ATC-Freigaben über Funk einholen

    Richtiges Verhalten bei Thermik und Hangwind

    Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xii)

    Auswahl der Sichtnavigationskarten

    Positionsermittlung durch Kreuzpeilung

    Berechnung des Kurses

    Distanzberechnung, Geschwindigkeit und Gasverbrauch

    Untere Wolkengrenze, VMC

    Fahrtvorausplanung

    Wetterentwicklung beobachten und eventuelle Massnahmen treffen

    Überwachung von Treibstoff und Hüllentemperatur

    ATC-Funkkontakt

    Funkkontakt mit der Bodenmannschaft

    Gebrauch von GPS/GNSS (falls vorhanden) Unterlagen AIP, ICAO Karte 1:500‘000, topographische Karten

    Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 50 Fach 60 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 11 Ziel erreicht

    Ich kann die ICAO Karte für die Sichtnavigation benutzen

    Ich kann meinen Kurs berechnen

    Ich kann die Wetterentwicklung interpretieren

    Ich kann den Funkkontakt mit der Bodenmannschaft aufrecht erhalten

    Ich kenne das GPS/GNSS

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 40 von 50

    7.12 Ausbildungsschritt 12: Treibstoffmanagement Minimale Anzahl Durchführungen: 4

    Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 12a))

    Korrekter Umgang mit Flüssiggas

    Gasflaschen gemäss SUVA-Richtlinien füllen

    Druckerhöhung durch Stickstoff oder andere Gase Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xiii)

    Anordnung der Gasflaschen im Korb

    Funktionsweise und Einsatz des Pilotbrenners, des Fahrbrenners (Power-Brenner) und des Flüsterbrenners (Liquid-Brenner) erklären

    Nutzung Master-Flasche (falls erforderlich)

    Ausfliegbarer Treibstoff und erwarteter Verbrauch

    Treibstoffreserve und Gasdruck

    Anzeige des Gasflascheninhalts und Vorgang des Wechselns von Gasflaschen

    Verbindungssystem (Ringleitung) Unterlagen Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 20 Fach 70 Meine Ziele im Ausbildungsabschnitt 12 Ziel erreicht

    Ich kann die Gasflaschen im Korb anordnen

    Ich kenne den Unterschied zwischen Pilot-, Fahr- und Flüsterbrenner

    Ich kann die Master-Flasche richtig einsetzten

    Ich kenne das Vorgehen bei einer Druckerhöhung

    Ich kenne den Wechselvorgang bei den Gasflaschen

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 41 von 50

    7.13 Ausbildungsschritt 13: Landeanfahrt von niedriger Höhe Minimale Anzahl Durchführungen: 5

    Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 13))

    Konturenfahren in Bezug auf verschiedene Bodenbeschaffenheiten

    Lärmminderung: Brennerbedienung und Einfluss auf das Fahrverhalten Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xiv)

    Checks vor der Landung

    Passagierbriefing vor der Landung

    Wahl des Landeplatzes

    Einsatz von Brenner und Parachute

    Luftraumüberwachung bei der Landung

    Verpasster Anflug

    Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20

    Fach 70 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 13 Ziel erreicht

    Ich kann bis auf eine bestimmte Höhe sinken und die Höhe halten

    Ich kann die Topografie interpretieren

    Ich kann meine Sinkgeschwindigkeit halten

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 42 von 50

    7.14 Ausbildungsschritt 14: Landeanfahrt von grösserer Höhe Minimale Anzahl Durchführungen: 5

    Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 14))

    Korrektes Verhalten bei einem verpassten Anflug Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xv)

    Checks vor der Landung

    Passagier-Briefing

    Wahl des Landeplatzes

    Sinkgeschwindigkeit

    Einsatz von Brenner, Parachute und Rotationsventil (falls vorhanden)

    Sichtbeobachtungen von 360° während des Abstiegs

    Verpasster Anflug

    Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 20 Fach 70

    Meine Ziele in Ausbildungsschritt 14 Ziel erreicht

    Ich kann bis auf eine bestimmte Höhe sinken und die Höhe halten

    Ich kenne die Checkliste auswendig

    Ich kann meine Sinkgeschwindigkeit halten

    Ich kann einen Kaltabstieg sicher ausführen

    Ich kann nach einem Kaltabstieg den Ballon abfangen und die Abfanghöhe einhalten

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 43 von 50

    7.15 Ausbildungsschritt 15: Fahren in niedriger Höhe Minimale Anzahl Durchführungen: 5

    Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 15))

    Korrektes Verhalten bei Tieffahrt (Wohngebiete, Tiere, Sperrzonen etc.) Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xvi)

    Einsatz des B Pilotbrenners, des Fahrbrenners (Power-Brenner), des Flüsterbrenners (Liquid-Brenner) und des Parachutes

    Sichtbeobachtung (Scanning) von 360° während der Fahrt

    Ausweichen von Hindernissen in niedriger Höhe

    Ausweichen von geschützten Naturschutzgebieten

    Guten Beziehungen zu Grundeigentümern pflegen Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons

    Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20 Fach 70

    Meine Ziele in Ausbildungsschritt 15 Ziel erreicht

    Ich kann die Brenner richtig einsetzen und kenne die Eigenschaften des Parachutes

    Ich kenne die Verfahren, um Lärm zu reduzieren

    Ich kann Hindernissen mit genügender Sicherheitsdistanz ausweichen

    Ich kenne die Naturschutzgebiete (Karte 1:50'000) und die darauf anwendbaren Bestimmungen

    Ich kenne die Grundsätze für gute Beziehungen mit Grundeigentümern

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 44 von 50

    7.16 Ausbildungsschritt 16: Landen bei verschiedenen Windverhältnissen Minimale Anzahl Durchführungen: 20

    Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 16))

    Den Ballon auch bei schwierigen meteorologischen Bedingungen sicher landen Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xv)

    Checks vor der Landung

    Passagierbriefing vor der Landung

    Wahl eines Landeplatzes

    Windscherung (im Fall grosser Windgeschwindigkeit)

    Einsatz der Brenner

    Einsatz von Parachute und Rotationsventilen (falls vorhanden)

    Sichtbeobachtung in Fahrtrichtung

    Einsatz der Top-Leine und Entleeren

    Beziehung zu Grundeigentümern

    Verhalten und Verpflichtungen des Kommandanten Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons

    Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20 Fach 70 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 16 Ziel erreicht

    Ich kann im Windschatten/Lee landen

    Ich kann einen richtigen Landeplatz auswählen

    Ich kann bei verschiedenen Windverhältnissen landen

    Ich kann einen Flugplan schliessen

    Ich kann die Passagiere und Mannschaftsmitglieder richtig instruieren und führen

    Ich bin in der Lage, selbständig das Entleeren und Verpacken des Ballons durchzuführen

    Ich kann einen eventuellen Landschaden mit dem Grundeigentümer regeln

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Datum

    Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

    Minimal

    Zusätzlich

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 45 von 50

    7.17 Ausbildungsschritt 17: Solofahrt Minimale Anzahl Durchführungen: 1

    Hinweis Vor der ersten Solofahrt müssen (i) die Ausbildungsschritte 1-16 abgeschlossen sein und (ii) ein gülti-ges Tauglichkeitszeugnis (Klasse 2 oder Klasse LAPL, je nach beantragter Lizenz) vorliegen. Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 17))

    Rechte und Pflichten des Kommandanten Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xviii)

    Eingehendes Briefing mit dem Instruktor, Festlegen der zeitlichen und räumlichen Grenzen

    Einfluss des geringeren Gewichts (MLM) auf das Fahrverhalten

    Funkkontrolle, Vorgehen bei Funkausfall während der Fahrt

    Beobachtung der Fahrt und Debriefing durch den Instruktor Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10

    Fach 20 Fach 30 Fach 70 Fach 91/92

    Meine Ziele in Ausbildungsschritt 17 Ziel erreicht

    Ich kann selbständig und ohne Hilfe des Instruktors Solofahrten durchführen

    Ich kann auf Anweisungen meines Instruktors am Funk reagieren

    Bemerkungen des Instruktors

    Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 46 von 50

    8 Fahrtbericht für Ausbildungsfahrten (Muster) Für jede Ausbildungsfahrt ist zusätzlich zu allfälligen elektronischen Fahrtaufzeichnungen durch den

    Auszubildenden und den Instruktor gemeinsam ein Fahrtbericht für Ausbildungsfahrten nach dem nachfolgenden Muster zu erstellen, zu unterzeichnen und bei der Prüfung dem FE zusammen mit dem Fahrtenbuch gemäss FCL.050 des Auszubildenden als Beleg für die durchgeführten Ausbildungsfahr-ten vorzulegen.

    Die Fahrtberichte für Ausbildungsfahrten können auch elektronisch geführt werden (siehe Ziffer 5.3), müssen allerdings vor der Prüfung ausgedruckt und vom Auszubildenden und vom Instruktor unter-zeichnet und dem Prüfer vorgelegt werden.

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 47 von 50

    Fahrtbericht für Ausbildungsfahrt

    Fahrtdaten

    Datum

    Luftfahrzeug (Typ/Immatrikulation)

    Startzeit / Startort

    Landezeit / Landeort

    Fahrtdauer

    Anzahl Landungen

    Mitfahrende Passagiere (Namen)

    Beurteilung des Ausbildungsfortschritts

    Thema Anmerkungen Auszubildender Anmerkungen Instruktor

    Luftraum- überwachung

    Einhalten der Flugregeln

    Checkliste und Verfahren

    Start

    Steigen auf Fahrthöhe

    Nivellierte Fahrt

    Abstieg

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 48 von 50

    Thema Anmerkungen Auszubildender Anmerkungen Instruktor

    Tieffahrt

    Anflug

    Landung

    Persönliche Ziele

    Erreichte Ziele

    Bemerkungen

    Unterschriften

    Auszubildender Instruktor

    Vorname/Name

    Lizenz-Nr

    Unterschriften

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 49 von 50

    Diese Seite bleibt leer als Platz für persönliche Notizen

  • SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB

    ANH 711d

    Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 50 von 50

    Swiss Ballooning Academy Schweizerischer Ballonverband SBAV Fédération Suisse d’Aérostation FSA c/o Aero-Club der Schweiz Lidostrasse 5 6006 Luzern Tel.: +41 41 375 01 04 E-Mail: [email protected]


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