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EASA Part-DTO Verordnung (EU) 2018/1119 der Europäischen Kommission vom 11.07.2018
Ausbildungsprogramm AMC1 DTO.GEN.230
LAPL(B)/BPL (Heissluftballon) | Praxisausbildung DTO.GEN.110(a)(4)(b) und AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B
Dokumenten-Referenz ANH 711d zu DTO-HB
Dokumentenbezeichnung TM LAPL(B)/BPL (HLB) Praxisausbildung
Ausgabe / Revision 2 / 1
Genehmigungsstand PROV GENEHMIGTE VERSION (ARA.DTO.110 und DTO.GEN.230(c))
Revisionsdatum 20.11.2019
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Hintergrund und Rechte zur Weiterverwendung Dieses TM ist Teil der Deklaration der DTO des Schweizerischen Ballonverbands SBAV (als «Swiss Ballooning Academy» bezeichnet) gemäss Verordnung (EU) 2018/1119 der Europäischen Kommission vom 11.07.2018 (Part-DTO). Es wurde durch folgende Personen unter Koordination des SBAV erarbeitet (in alphabetischer Reihenfolge des Familiennamens): Kurt Boppart, Kurt Frieden, Benjamin Senn, Walter Vogel, Balthasar Wicki.
Vorbemerkungen Aus Gründen der Lesbarkeit verzichten wir darauf, konsequent die männliche und weibliche Formulierung zu verwenden, nichts-destoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Der Inhalt dieses TM ersetzt keinerlei Betriebsdokumente oder Verfahren, die von den zivilen Luftfahrtbehörden, Ballon- und Avionikherstellern oder Betreibern von Ballonen herausgegeben wurden. Es darf nicht als Anweisung für die Durchführung einer bestimmten Fahrt ausgelegt werden. Veröffentlicht durch: Swiss Ballooning Academy
Schweizerischer Ballonverband SBAV Fédération Suisse d’Aérostation FSA c/o Aero-Club der Schweiz Lidostrasse 5 6006 Luzern Tel.: +41 41 375 01 04 E-Mail: [email protected]
Korrektur- und Verbesserungshinweise sind bitte an [email protected] zu senden.
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A Antragsteller (Auszubildender)
Name:
Vorname:
Geburtsdatum
Nationalität:
Geburtsort:
Heimatort:
Strasse:
Nr.
PLZ Ort:
E-Mail:
Telefon P/G:
Telefon M:
Beantragte Lizenz: LAPL(B) BPL Unterschrift Antragsteller
________________________
Datum: ___________________
B Konformitätsbestätigung durch DTO Die DTO bestätigt die Konformität der absolvierten Ausbildung gemäss Part-FCL und zugleich, dass der Auszubildende die erforderlichen Vorbedingungen erfüllt:
Name der DTO Swiss Ballooning Academy (Schweizerischer Ballonverband)
DTO-Nr CH-DTO.0316
Kursbezeichnung LAPL(B)/BPL (Heissluftballon) | Praxisausbildung
Name HT
Ort und Datum
Unterschrift HT
Dieses TM dient zugleich als Ausbildungskontrolle gemäss AMC1 DTO.GEN.230(a)(7) und ist bei der praktischen Prüfung dem FE als Beleg für das Absolvieren der praktischen Ausbildung zu übergeben.
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A Antragsteller (Auszubildender)................................................................................................... 3
B Konformitätsbestätigung durch DTO ......................................................................................... 3
1 Formelles .................................................................................................................................... 6
1.1 Versionskontrolle .................................................................................................................... 6
1.2 Liste der gültigen Kapitel und Seiten ....................................................................................... 6
1.3 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................ 6
1.4 Zu archivierende Unterlagen ................................................................................................... 6
1.5 Verbindliche Sprachversion ..................................................................................................... 6
2 Grundlagen .................................................................................................................................. 7
3 Wesentliche regulatorische Bestimmungen ................................................................................ 8
3.1 Generelle Bestimmungen in Part-FCL .................................................................................... 8
3.2 Bestimmungen betreffend Inhalt der praktischen Prüfung .................................................... 14
4 Ziele, Voraussetzungen und Anrechnung ................................................................................. 16
4.1 Ziele der Ausbildung .............................................................................................................. 16
4.2 Voraussetzungen ................................................................................................................... 16
4.3 Anrechnung ........................................................................................................................... 16
5 Methodisches............................................................................................................................. 18
5.1 Hinweise ................................................................................................................................ 18
5.2 Struktur der Ausbildung gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B ........................................... 18
5.3 Aufzeichnung von Ausbildungsfahrten .................................................................................. 19
5.4 Ergänzende Lehrmittel .......................................................................................................... 19
5.5 Ergänzende Hinweise an die Instruktoren zum Aufbau der Lektionen ................................. 19
5.6 Inhaltliche und methodische Detailanleitungen ..................................................................... 20
6 Ausbildungsschritte ................................................................................................................... 27
6.1 Übersicht über die Ausbildungsschritte ................................................................................. 27
7 Ausbildungsschritte im Einzelnen .............................................................................................. 28
7.1 Ausbildungsschritt 1: Vertrautmachen mit dem Ballonmaterial ............................................. 28
7.2 Ausbildungsschritt 2: Fahrtvorbereitung ................................................................................ 29
7.3 Ausbildungsschritt 3: Crew- und Passagierbriefing ............................................................... 30
7.4 Ausbildungsschritt 4: Aufrüsten ............................................................................................. 31
7.5 Ausbildungsschritt 5: Kalt- und Heissfüllen ........................................................................... 32
7.6 Ausbildungsschritt 6: Start bei verschiedenen Windverhältnissen ........................................ 33
7.7 Ausbildungsschritt 7: Steigen auf eine bestimmte Fahrthöhe ............................................... 34
7.8 Ausbildungsschritt 8: Bestimmte Fahrthöhe halten ............................................................... 35
7.9 Ausbildungsschritt 9: Sinken auf bestimmte Fahrthöhe ........................................................ 36
7.10 Ausbildungsschritt 10: Verfahren bei Notfällen des Ballonsystems ...................................... 37
7.10B Ausbildungsschritt 10B: Sonstige Notverfahren ................................................................ 38
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7.11 Ausbildungsschritt 11: Navigation ......................................................................................... 39
7.12 Ausbildungsschritt 12: Treibstoffmanagement ...................................................................... 40
7.13 Ausbildungsschritt 13: Landeanfahrt von niedriger Höhe ..................................................... 41
7.14 Ausbildungsschritt 14: Landeanfahrt von grösserer Höhe .................................................... 42
7.15 Ausbildungsschritt 15: Fahren in niedriger Höhe .................................................................. 43
7.16 Ausbildungsschritt 16: Landen bei verschiedenen Windverhältnissen ................................. 44
7.17 Ausbildungsschritt 17: Solofahrt ............................................................................................ 45
8 Fahrtbericht für Ausbildungsfahrten (Muster) ............................................................................ 46
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1 Formelles
1.1 Versionskontrolle
Datum Ausgabe Revision Merkmal
26.04.2014 1 1 Am 01.12.2014 durch BAZL (P. Hofer) genehmigt
20.11.2019 2 1 Revidierte Ausgabe für Deklaration DTO SBA
1.2 Liste der gültigen Kapitel und Seiten
Nachdem die SBA das TM bei Änderungen jeweils als Gesamtes neu herausgibt, wird analog zu
AMC2 BOP.ADD.200(b) auf die Liste der gültigen Kapitel und Seiten verzichtet.
1.3 Abkürzungsverzeichnis
Siehe ANH 101 zum DTO-Handbuch der SBA.
1.4 Zu archivierende Unterlagen
Kapitel A und B dieses Ausbildungsprogramms (als Kopie) Berichte über Ausbildungsfahrten (als Kopie) Kopie des BAZL Form.63.021 (BPL Hot Air Balloon skill-test proficiency check EASA
1.5 Verbindliche Sprachversion
Die deutschsprachige Version dieses TM ist verbindlich, allfällige Übersetzungen auf Französisch
und/oder Italienisch dienen nur der Vereinfachung der Ausbildung in diesen Landessprachen und werden nicht gemäss ARA.DTO.110 dem BAZL zur Genehmigung vorgelegt. Bei Widersprüchen gilt die genehmigte deutschsprachige Version.
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2 Grundlagen
Dieses Ausbildungsprogramm (Training Manual, TM) entspricht DTO.GEN.110(a)(4)(b) und beruht auf folgenden Grundlagen:
- Verordnung (EG) Nr. 216/2008 (EASA-Grundverordnung) - Verordnung (EU) 2018/1119 der Europäischen Kommission vom 11.07.2018 mit zugehörigen
AMC/GM (EASA Part-DTO) - Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (EASA Part-FCL) - Entscheidung Nr. 2011/013/R (CS-31HB) des ED EASA vom 05.12.2011 - Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 (EASA Part-M) - Entscheidung Nr. 2011/016/R mit Explanatory Note und Annex (AMC/GM zu Part-FCL)
des ED EASA vom 15.12.2011 - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 und Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 2016/1185 (SERA) - Verordnung (EU) Nr. 376/2014 (Meldeverordnung) und Durchführungsverordnung (EU)
2015/1018 - Verordnung (EU) Nr. 2018/395 (EASA Part-BOP) - Richtlinie 318.11.000.10 D / O-019 D des BAZL vom September 2015 (TEIL I – Allgemeine
Fächer und TEIL II – Spezifische Fächer für Ballonfahrer) - BAZL GM/INFO Guidance Material / INFORMATION Operations and Training Manual Certifi-
cation Leaflet - Weitere ergänzende Weisungen und Richtlinien des BAZL
Sofern vorhanden, wird geraten, die jeweils aktuellen «Easy Access Rules» der EASA zu Rate zu ziehen, die in ihren Regelungsbereichen immer die jeweils aktuellen Bestimmungen inklusive den anwendbaren AMC und GM enthalten:
- «Balloon Rule Book» (enthält Part-BOP und CS-31GB und CS-31HB, inklusive AMC/GM) - «SERA» (enthält SERA, inklusive AMC/GM) - «Part-FCL» und «Aircrew» (enthält Part-FCL, inklusive AMC/GM und ED) - «Continuing Airworthiness» (enthält Part M etc.) - «Medical Rule Book» (enthält Part-MED etc.)
Parallel zur europäischen Gesetzgebung sind die anwendbaren Bestimmungen der nationalen Ge-setzgebung zu beachten, die in der Schweiz insbesondere in folgenden Erlassen enthalten sind:
- Bundesgesetz über die Luftfahrt (SR 748.0, Luftfahrtgesetz, LFG) - Verordnung über die Luftfahrt (SR 748.01, Luftfahrtverordnung, LFV) - Verordnung des UVEK über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (SR 748.121.11, VRV-L) - Verordnung des UVEK über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr
(SR 748.127.1, VBR I) - Verordnung über die Rechte und Pflichten des Kommandanten eines Luftfahrzeuges
(SR 748.225.1, Kommandanten-VO) - Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen
(SR 742.161, VSZV) - Verordnung über das Abfliegen und Landen mit Luftfahrzeugen ausserhalb von Flugplätzen
(SR 748.132.3; AuLaV)
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3 Wesentliche regulatorische Bestimmungen
3.1 Generelle Bestimmungen in Part-FCL Zu Informations- und Referenzzwecken werden hier die wesentlichsten Bestimmungen aus Part-FCL wiedergegeben (teilweise nur auszugsweise, soweit auf LAPL(B) und BPL anwendbar), die sich auf den Flugunterricht zur Erlangung der LAPL(B)/BPL-Lizenz, auf die nachfolgend erforderliche fortlau-fend Flugerfahrung und auf die anschliessenden Erweiterungen der Lizenzberechtigungen beziehen: Gemeinsame Bestimungen
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Bestimmungen betreffend LAPL(B)-Lizenz
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Bestimmungen betreffend BPL-Lizenz
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3.2 Bestimmungen betreffend Inhalt der praktischen Prüfung Betreffend die praktische Prüfung nach Abschluss der Flugausbildung enthält der Part-DTO die fol-genden Bestimmungen:
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4 Ziele, Voraussetzungen und Anrechnung
4.1 Ziele der Ausbildung AMC1 DTO.GEN.230(a)(1)
Dieses Ausbildungsprogramm soll die praktischen Fähigkeiten und erforderlichen zusätzlichen theore-tischen Kenntnisse vermitteln, damit der Auszubildende die Prüfung gemäss FCL.125 LAPL auf Heis-sluftballonen erfolgreich besteht und über die notwendige Erfahrung verfügt, um anschliessend in eigenverantwortlicher Weise ein sicherer Pilot eines Heissluftballons zu sein.
Folgende Ausbildungsziele sollen zudem erreicht werden:
Dieser Lehrgang ist so aufgebaut, dass er dem Auszubildenden auf der Grundlage bewährter Lehrmethoden ein angemessenes theoretisches Wissen vermittelt.
Während der Ausbildung wird der Auszubildende auf gefährliche Verhaltensweisen und deren Auswirkungen auf die Flugsicherheit aufmerksam gemacht. Sicherheitsbewusstsein und Risi-komanagement sind elementare Bestandteile des Kurses.
NOTA: Die SBA bietet keine direkte LAPL(B) oder BPL-Ausbildungen auf Gasballonen an, sondern verweist auf die Klassenerweiterungsausbildung für Gasballone gemäss FCL.135.B bzw. FCL.225.B
nach dem Erlangen der LAPL(B)- oder BPL-Lizenz.
4.2 Voraussetzungen AMC1 DTO.GEN230(a)(6)
Der Kurs setzt grundsätzlich die Kenntnisse einer erfolgreichen absolvierten Theorieausbildung bezo-gen auf Heissluftballone gemäss AMC1 FCL.115; FCL.120 (mit bestandener Theorieprüfung nach FCL.215) voraus, wie sie im LAPL(B)/BPL-Theoriekurs der SBA erworben werden kann. Wenn erste Ausbildungsschritte der praktischen Ausbildung allerdings schon vor der Theorieausbildung absolviert werden, unterstützt dies den Lerneffekt in der Theorieausbildung erheblich.
Vor dem Beginn der Ausbildung muss die Flugschülerin/der Flugschüler wissen, dass:
- vor der ersten Solofahrt ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis (Klasse LAPL oder Klasse 2, je nach beantragter Lizenz) vorliegen muss (AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B);
- das Mindestalter für die erste Solofahrt 14 Jahre beträgt; und - das Mindestalter für das Ablegen der praktischen Prüfung 16 Jahre beträgt (FCL.100(b);
FCL.200(b)). Die Flugausbildung soll auf einem Ballon der Gruppe A (bis 3’400m3) erfolgen. Ausnahmsweise kön-nen auch einzelne Fahrten auf Ballonen einer grösseren Gruppe ganz oder teilweise angerechnet
werden.
4.3 Anrechnung AMC1 DTO.GEN230(a)(2)
Bereits absolvierte Ausbildungsschritte bei einer anderen DTO/ATO gemäss Part-DTO können im Rahmen von FCL.110.B LAPL(B)(b) einem Auszubildenden ganz oder teilweise angerechnet werden, sofern (i) der Auszubildende die Belege über den Stand der Absolvierung der entsprechenden Ausbil-dungsschritte bei der vormaligen DTO/ATO gemäss AMC1 FCL.210(c) beibringt und (ii) der HT auf-grund des Antrags des ausbildenden Instruktors der SBA zur Überzeugung gelangt, dass die entspre-
chenden Fähigkeiten auch tatsächlich in genügendem Mass erworben und gefestigt sind.
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Zum Inhalt des in FCL.110.B(b) erforderlichen Eintrittsprüfung ist im Fall der Anrechnung von prakti-scher Vorbildung die Vorschrift von AMC1 FCL.110.B LAPL(B) zu beachten.
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5 Methodisches
5.1 Hinweise Das vorliegende TM soll Folgendes ermöglichen:
- Eine Übersicht über die praktische Ballonausbildung vermitteln. - Der Auszubildende kennt den Ausbildungsverlauf und kann sich selbständig auf die nächsten
Übungen vorbereiten. - Der FI kennt den Ausbildungsverlauf und kann gezielt die nächsten Ausbildungsschritte durch-
führen. - Das Führen einer Ausbildungskontrolle gemäss AMC1 DTO.GEN.230(a)(7), indem mit einem
Kreuz in der Fusszeile (und Vermerk des Datums) festgehalten wird, welche Aufgaben in ei-ner Ausbildungsfahrt erfüllt wurden. Auf eine Notengebung wird verzichtet.
- Eventuelle Kommentare können unter Bemerkungen angebracht werden. - Wenn alle Ziele erfüllt sind, ist die Ausbildung abgeschlossen. - Strukturierte Dokumentation des Lernfortschritts während den Ausbildungsfahrten.
Der Flugunterricht soll mit strukturierten Erklärungen vor und nach den Ausbildungsfahrten (Briefings und Debriefings) unterstützt werden. Die Briefings und Debriefings sind Teil des Flugunterrichts. Gewisse Ausbildungsschritte erfordern zudem ausführlichere Vorbereitungserklärungen (Longbrie-
fings), die teilweise zeitintensiv sind. Dies ist bei der Schulungsplanung zu berücksichtigen, damit die Möglichkeiten zu Ausbildungsfahrten gut genutzt und nicht durch Theorien reduziert werden. Mit Longbriefings bei Nichtflugwetter oder mit Abendtheorien kann die Ausbildung optimiert werden. Be-währt haben sich auch Schulungswochenenden mit Longbriefings zu Beginn und am Abend.
5.2 Struktur der Ausbildung gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B AMC1 DTO.GEN230(a)(6)
Der inhaltliche Ablauf des Flugunterrichts ist für die LAPL(B)- und BPL-Lizenzen identisch.
In AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B ist ein Lehrplan (Syllabus) für 18 Ausbildungsschritte (Exercices) vorgegeben. AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c) hält zu deren Umsetzung bzw. Anwendung in der prak-tischen Ausbildung Folgendes fest: Die Abfolge der Ausbildungsschritte ist allerdings keine Vorgabe für die praktische Ausbildung, sondern soll nur als Hinweis auf den groben Ablauf des Flugunterrichts dienen. Die einzelnen Elemente der Ausbildungsschritte können auch in anderer sinnvoller Abfolge
ausgebildet werden. Die im Einzelfall in der Ausbildung verfolgte Reihenfolge der Abfolge der Ausbil-dungsschritte hängt von folgenden wechselseitig abhängigen Faktoren ab:
- Fortschritt und Entwicklung der Fähigkeiten des Auszubildenden - Wetterbedingungen - Verfügbare Fahrtmöglichkeiten - Methodische Überlegungen - Lokale Rahmenbedingungen - Besonderheiten des verwendeten Ballontyps
Alle Ausbildungsschritte umfassen ausdrücklich die Anforderungen an den Auszubildenden, unter der Anweisung und fortlaufender Bestärkung durch den Instruktors die erforderlichen Fähigkeiten mit Be-zug auf (i) gutes Urteilsvermögen und vorbildliches Verhalten als Ballonfahrer (good airmanship) und (ii) wirksame und ständige Luftraumüberwachung zu entwickeln und ständig zu verbessern (AMC1
FCL.110.b; FCL.210.B(c)(2)).
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5.3 Aufzeichnung von Ausbildungsfahrten
Die Aufzeichnung von Ausbildungsfahrten soll bzw. kann wie folgt erfolgen: - Der Auszubildende hat ein persönliches Fahrtenbuch entsprechend den Anforderungen von
FCL.050 und den Vorgaben des BAZL zu führen (Fahrtenbuch herausgegeben vom SBAV). - Für jede Ausbildungsfahrt ist ein Fahrtbericht für Ausbildungsfahrt (gemäss Muster in Ziffer 8)
zu führen, wo im Rahmen des Debriefings nach Abschluss der Ausbildungsfahrt die Lernfort-schritte des Auszubildenden festgehalten werden.
- Dem Fahrtbericht für Ausbildungsfahrten sind allfällig vorhandene elektronische Fahrtauf-zeichnungen anzuheften.
- Die Ausbildungskontrollen der Ausbildungsschritte gemäss Ziffer 7 und die Fahrtberichte für Ausbildungsfahrt können während der Ausbildung auch elektronisch geführt werden, müssen aber vor der Prüfung ausgedruckt und durch den Auszubildenden und den Fluglehrer unter-zeichnet werden, um sie dem Prüfe vor der praktischen Prüfung gemäss FCL.030(b) vorlegen zu können.
5.4 Ergänzende Lehrmittel Auf die folgenden Unterlagen und ergänzenden Lehrmittel wird bei den Ausbildungsschritten Bezug
genommen und/oder sie werden zusätzlich zur Verwendung empfohlen: - Ron Jenkins, Handbook for Pilot Licensing Balloon & Airships, 2012 (für FI geeignet) - Theorie-Unterlagen (SBA) - Sicherheitsstrategie der SBA - Broschüren Meteorologie (Meteo Schweiz)
Zusätzlich stehen für die theoretische und praktische Ausbildung eine Vielzahl von geeigneten Bü-chern, Websites und Dokumenten zur Verfügung.
5.5 Ergänzende Hinweise an die Instruktoren zum Aufbau der Lektionen
Für die Instruktoren sind AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents) wesentli-che ergänzende Hinweise zur Lektionsplanung, zu den Briefings und zu den erforderlichen Inhalten der Longbriefings und der praktischen Ausbildungsschritte zu finden, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Flugausbildung zu berücksichtigen sind.
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5.6 Inhaltliche und methodische Detailanleitungen
Um den Instruktoren die Vorbereitung auf die Ausbildungsschritte zu erleichtern, folgt hier eine tabella-rische Zusammenstellung der Inhalte der Ausbildungslektionen gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B und der methodischen Hinweise im Rahmen der FI-Ausbildung gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents):
Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B
Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)
Allg.
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Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B
Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)
3
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5
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Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B
Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)
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Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B
Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)
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Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B
Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)
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Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B
Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)
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Nr. Ausbildungsinhalt gemäss AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B
Methodische Hinweise gemäss AMC2 FCL.930.FI(B; Teil: Syllabus of Flight Instruction Contents)
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6 Ausbildungsschritte
6.1 Übersicht über die Ausbildungsschritte
Nr. Thema Minimale Anzahl Durchführungen
Referenz auf AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B
1 Vertrautmachen mit dem Ballonmaterial - (i)
2 Fahrtvorbereitung 10 (ii)
3 Crew- und Passagierbriefing 8 (iii)
4 Aufrüsten 8 (iv)
5 Kalt- und Heissfüllen 10 (v)-10
6 Start bei verschiedenen Windverhältnissen 20 (vi)-20
7 Steigen auf eine bestimmte Fahrthöhe 5 (vii)
8 Bestimmte Fahrthöhe halten 4 (viii)
9 Sinken auf bestimmte Fahrthöhe 5 (ix)
10 Verfahren bei Notfällen des technischen Systems 2 (x)
10B Sonstige Notverfahren 2 (xi)
11 Navigation 4 (xii)
12 Treibstoffmanagement 4 (xiii)
13 Landeanfahrt von niedriger Höhe 5 (xiv)
14 Landeanfahrt von grösserer Höhe 5 (xv)
15 Fahren in niedriger Höhe 5 (xvi)
16 Landen bei verschiedenen Windverhältnissen 20 (xvii)-20
17 Solofahrt 1 (xviii)-1
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Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
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7 Ausbildungsschritte im Einzelnen 7.1 Ausbildungsschritt 1: Vertrautmachen mit dem Ballonmaterial Minimale Anzahl Durchführungen: 1 Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 1))
Verwendetes Ballonmaterial, dessen Funktion und Bedienung bzw. Handhabung sowie des-sen Wartung
Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(i)
Material - Hülle, Korb, Brenner, Gasbehälter - Bordinstrumente - Mindestausrüstung gemäss AFM
Gastanken (Gefahren)
Checklisten Unterlagen Checkliste Flughandbuch und Technische Akten des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20 Fach 70
Meine Ziele in Ausbildungsschritt 1 Ziel erreicht
Ich kann die Kontrolle des Ballons selbständig ausführen
Ich kenne den Ballon und seine Bordinstrumenten und kann sie bedienen
Ich kann beurteilen, ob ich fit bin zum Ballonfahren
Ich bin im Gastanken ausgebildet
Ich kann die Checklisten verwenden
Ich kenne die Vorschriften für das Nachführen meines Fahrtenbuches
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
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Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
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7.2 Ausbildungsschritt 2: Fahrtvorbereitung Minimale Anzahl Durchführungen: 10
Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 2))
Lufttüchtigkeit des Ballonmaterials beurteilen und beherrschen. Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(ii)
Allgemeine Wetterlage und Entwicklung
Fahrtplanung - NOTAM, DABS - Lufträume
- Naturschutzgebiete (AuLaV) - Kurs und Distanz - Kontrollen vor dem Start - Wahl des Landegebiets
Landeplatz - Einwilligung des Eigentümers - Wahl des Landeplatzes
- Verhalten am Landeplatz - Benachbarte Felder
Tragkraft bemessen Unterlagen AIP, ICAO Karte 1:500‘000 Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons
Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 30 Fach 60 Fach 70
Meine Ziele in Ausbildungsschritt 2 Ziel erreicht
Ich kenne die Tragkraft meines Ballons
Ich kenne die Fahreigenschaft des Ballons
Ich kann die Wetterlage interpretieren
Ich kann den Landeplatz korrekt beurteilen
Ich kann die Checkliste selbständig abarbeiten
Ich kann das Startbriefing auswendig abarbeiten
Bemerkungen des Instruktors Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
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ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 30 von 50
7.3 Ausbildungsschritt 3: Crew- und Passagierbriefing Minimale Anzahl Durchführungen: 8
Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 3))
Korrektes Crew- und Passagierbriefing
Hilfsmannschaft zweckmässig und richtig informieren
Rechte der Passagiere gemäss Montreal und EU Abkommen Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(iii)
Kleidung
Crew-Briefing
Passagier-Briefing Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10
Fach 20 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 3 Ziel erreicht
Ich kann das Passagierbriefing korrekt ausführen
Ich kenne die obligatorische Haftpflichtversicherung
Ich kann die Crew und die Passagiere in der richtigen Reihenfolge einteilen
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 31 von 50
7.4 Ausbildungsschritt 4: Aufrüsten Minimale Anzahl Durchführungen: 8
Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 4))
Vorgang des Aufrüstens des Ballons Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(iv)
Sicherheitsmassnahmen betreffend Crew, Passagiere und Zuschauer
Hülle richtig auslegen
Verbindung zwischen Hülle, Brenner und Korb
Brenner-Test
Schnelltrennkupplung
Kontrolle vor der Kaltfüllung
Vorschriften über die Mindestausrüstung gemäss AFM
Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20
Fach 70 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 4 Ziel erreicht
Ich kenne die Hüllenbestandteile
Ich kenne die Brennerbestandteile und deren Funktionen
Ich kenne alle Bestandteile der Gaszylinder
Ich kenne alle Vorschriften über die Mindestausrüstung des Korbes gemäss AFM
Ich kenne alle Instrumente, deren Funktionen und kann sie erklären
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 32 von 50
7.5 Ausbildungsschritt 5: Kalt- und Heissfüllen Minimale Anzahl Durchführungen: 10
Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 5))
Sicherheitsmassnahmen für Passagiere und Drittpersonen
Brenner und Gassystem auf Funktion und Dichtigkeit prüfen
Das Füllen bei verschiedenen Windstärken selbstständig durchführen und leiten Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(v)
Management von Crewmitgliedern, wie auch von Passagieren und Drittpersonen als Helfer
Kaltfüllung
Ventilator bedienen und richtig einsetzen
Heissfüllung
Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20
Meine Ziele in Ausbildungsschritt 5 Ziel erreicht
Ich kann die Fahrtenscheine korrekt ausfüllen und aushändigen
Ich kenne meine Zuladung und maximale Steighöhe
Ich kann das Gassystem auf Funktion und Dichtigkeit überprüfen
Ich kann die Crewmitglieder, Passagiere und andere Helfer richtig einsetzen
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 33 von 50
7.6 Ausbildungsschritt 6: Start bei verschiedenen Windverhältnissen Minimale Anzahl Durchführungen: 20 Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 6))
Beherrschen des Starts gemäss AFM bei verschiedenen Windsituationen
Startkommandos laut, deutlich und unmissverständlich erteilen Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(vi)
Kontrollen vor dem Start gemäss AFM
Ventilzug
Kontrollierte Brennerstösse für den Aufstieg
Beurteilung der Steigkraft
Schnellstartvorrichtung kennen und bedienen können
Beurteilung von Wind und Hindernissen
Start im Windschatten von Hindernissen
Tragkraftverlust beim Auftauchen aus dem Windschatten Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 30 Fach 70 Fach 80
Meine Ziele in Ausbildungsschritt 6 Ziel erreicht
Ich kann die Kontrolle vor dem Start gemäss AFM und/oder Checkliste durchführen
Ich kann den Ventilzug korrekt vornehmen
Ich kann die Steiggeschwindigkeit den Windverhältnissen und der Topografie anpassen
Ich kann die Tragkraftverlust beim Auftauchen aus dem Windschatten abschätzen
Ich kann die Startkommandos deutlich und unmissverständlich erteilen
Ich kann die Schnellstartvorrichtung korrekt bedienen
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 34 von 50
7.7 Ausbildungsschritt 7: Steigen auf eine bestimmte Fahrthöhe
Minimale Anzahl Durchführungen: 5 Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 7))
Den Ballon sicher und gesetzeskonform führen
Luftraumklassen Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(vii)
Vorgegebene Steiggeschwindigkeit einhalten
Sichtbeobachtung während der Fahrt (Scanning 360°)
Einfluss auf die Hüllentemperatur
Maximale Steiggeschwindigkeit gemäss AFM Unterlagen Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons AIP, ICAO Karte 1:500‘000
Bedienungsanleitung SSR und VHF Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 70 Fach 80
Meine Ziele in Ausbildungsschritt 7 Ziel erreicht
Ich kann den Start gemäss AFM und/oder Checkliste durchführen
Ich kann die vorgegebene Steiggeschwindigkeiten einhalten
Ich kenne die maximale Steiggeschwindigkeit gemäss AFM
Ich kann den Transponder (SSR) und Flugfunk (VHF) richtig einsetzen und bedienen
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 35 von 50
7.8 Ausbildungsschritt 8: Bestimmte Fahrthöhe halten Minimale Anzahl Durchführungen: 4
Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 8))
Erforderliche ATC-Freigabe über Funk einholen
Auf nivellierter Fahrt alle Checks ausführen (Gasvorrat, Richtung, Wetterlage etc.) und Funk-verkehr mit ATC durchführen
Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(viii)
Höhe einhalten (nivelliert)
Höhe nach Instrumenten halten, Toleranz ± 100ft
Höhe nach Sicht in Bodennähe halten
Alle verfügbaren Mittel einsetzen, um die Höhe zu bestimmen
Nivellierte Fahrt auf bestimmter Höhe
Funkverkehr mit ATC
Ventil bedienen und Ventilwirkung kennen, ebenso Rotationsventil (falls vorhanden)
Unterlagen Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Bedienungsanleitung SSR und VHF Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 70
Fach 91/92 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 8 Ziel erreicht
Ich kann die Höhe mit einer Toleranz von ± 100ft halten
Ich kann die nivellierte Fahrt durchführen
Ich kann die Sicht im Verhältnis der Bodennähe halten
Ich kann die erforderlichen ATC-Freigaben über Funk einholen
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 36 von 50
7.9 Ausbildungsschritt 9: Sinken auf bestimmte Fahrthöhe Minimale Anzahl Durchführungen: 5 Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 9))
Absinken auf eine neue bestimmte Fahrthöhe bzw. Abfanghöhe
Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(ix)
Sinken auf eine bestimmte Höhe
Schneller Abstieg
Luftraumüberwachung während des Abstiegs
Maximale Sinkgeschwindigkeit gemäss AFM
Einsatz von Parachute
Ausfall des Parachute-Systems (simuliert)
Kaltabstieg
Abfangen und Nivellierung auf der Abfanghöhe Unterlagen Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 20 Fach 70
Meine Ziele in Ausbildungsschritt 9 Ziel erreicht
Ich kann bis auf eine bestimmte Höhe sinken und die Höhe halten
Ich kann die Topografie interpretieren
Ich kann meine Sinkgeschwindigkeit halten
Ich kann einen Kaltabstieg sicher ausführen
Ich kann nach einem Kaltabstieg die Abfanghöhe einhalten
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 37 von 50
7.10 Ausbildungsschritt 10: Verfahren bei Notfällen des Ballonsystems Minimale Anzahl Durchführungen: 2 Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 10))
Kritische Notfallsituationen erkennen und richtige Massnahmen treffen
Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(x)
Pilotflammenausfall
Brennerausfall, Ventil Leck
Gas-Leck
Überschrittene Hüllentemperatur
Hüllenschäden in der Luft (simuliert)
Ausfall des Parachute und/oder des Schnellentleerungssystem (simuliert) Unterlagen Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons
Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20 Fach 70 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 10 Ziel erreicht
Ich kann einen Pilotflammenausfall beheben
Ich kann den Brenner nach einem Ausfall wieder in Betrieb nehmen
Ich kann die richtigen Massnahmen im Falle einer überschrittenen Hüllentemperatur treffen
Ich kann ein Gasleck gemäss AFM beseitigen
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 38 von 50
7.10B Ausbildungsschritt 10B: Sonstige Notverfahren Minimale Anzahl Durchführungen: 2 Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 10))
Landung im Wasser oder im Wald
Verhalten bei Gewitter
Kontakt mit elektrischen Leitungen Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xi)
Feuerlöscher
Feuer am Boden
Feuer in der Luft
Berühren von Starkstromleitung
Hindernissen ausweichen
Lage und Gebrauch der Notfallausrüstung Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10
Fach 20 Fach 70 Fach 40 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 10B Ziel erreicht
Ich kann den Feuerlöscher richtig bedienen
Ich kann die richtigen Massnahmen treffen im Fall eines Brandes am Boden
Ich kann die richtigen Massnahmen treffen im Fall eines Brandes in der Luft
Ich kenne die Massnahmen bei einer drohenden Berührung mit einer Starkstromleitung
Ich kenne die Notfallausrüstung gemäss AFM
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 39 von 50
7.11 Ausbildungsschritt 11: Navigation Minimale Anzahl Durchführungen: 4
Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 11))
Den Ballon sicher und gesetzeskonform führen
Luftraumklassen
ATC-Freigaben über Funk einholen
Richtiges Verhalten bei Thermik und Hangwind
Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xii)
Auswahl der Sichtnavigationskarten
Positionsermittlung durch Kreuzpeilung
Berechnung des Kurses
Distanzberechnung, Geschwindigkeit und Gasverbrauch
Untere Wolkengrenze, VMC
Fahrtvorausplanung
Wetterentwicklung beobachten und eventuelle Massnahmen treffen
Überwachung von Treibstoff und Hüllentemperatur
ATC-Funkkontakt
Funkkontakt mit der Bodenmannschaft
Gebrauch von GPS/GNSS (falls vorhanden) Unterlagen AIP, ICAO Karte 1:500‘000, topographische Karten
Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 50 Fach 60 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 11 Ziel erreicht
Ich kann die ICAO Karte für die Sichtnavigation benutzen
Ich kann meinen Kurs berechnen
Ich kann die Wetterentwicklung interpretieren
Ich kann den Funkkontakt mit der Bodenmannschaft aufrecht erhalten
Ich kenne das GPS/GNSS
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 40 von 50
7.12 Ausbildungsschritt 12: Treibstoffmanagement Minimale Anzahl Durchführungen: 4
Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 12a))
Korrekter Umgang mit Flüssiggas
Gasflaschen gemäss SUVA-Richtlinien füllen
Druckerhöhung durch Stickstoff oder andere Gase Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xiii)
Anordnung der Gasflaschen im Korb
Funktionsweise und Einsatz des Pilotbrenners, des Fahrbrenners (Power-Brenner) und des Flüsterbrenners (Liquid-Brenner) erklären
Nutzung Master-Flasche (falls erforderlich)
Ausfliegbarer Treibstoff und erwarteter Verbrauch
Treibstoffreserve und Gasdruck
Anzeige des Gasflascheninhalts und Vorgang des Wechselns von Gasflaschen
Verbindungssystem (Ringleitung) Unterlagen Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 20 Fach 70 Meine Ziele im Ausbildungsabschnitt 12 Ziel erreicht
Ich kann die Gasflaschen im Korb anordnen
Ich kenne den Unterschied zwischen Pilot-, Fahr- und Flüsterbrenner
Ich kann die Master-Flasche richtig einsetzten
Ich kenne das Vorgehen bei einer Druckerhöhung
Ich kenne den Wechselvorgang bei den Gasflaschen
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 41 von 50
7.13 Ausbildungsschritt 13: Landeanfahrt von niedriger Höhe Minimale Anzahl Durchführungen: 5
Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 13))
Konturenfahren in Bezug auf verschiedene Bodenbeschaffenheiten
Lärmminderung: Brennerbedienung und Einfluss auf das Fahrverhalten Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xiv)
Checks vor der Landung
Passagierbriefing vor der Landung
Wahl des Landeplatzes
Einsatz von Brenner und Parachute
Luftraumüberwachung bei der Landung
Verpasster Anflug
Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20
Fach 70 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 13 Ziel erreicht
Ich kann bis auf eine bestimmte Höhe sinken und die Höhe halten
Ich kann die Topografie interpretieren
Ich kann meine Sinkgeschwindigkeit halten
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 42 von 50
7.14 Ausbildungsschritt 14: Landeanfahrt von grösserer Höhe Minimale Anzahl Durchführungen: 5
Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 14))
Korrektes Verhalten bei einem verpassten Anflug Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xv)
Checks vor der Landung
Passagier-Briefing
Wahl des Landeplatzes
Sinkgeschwindigkeit
Einsatz von Brenner, Parachute und Rotationsventil (falls vorhanden)
Sichtbeobachtungen von 360° während des Abstiegs
Verpasster Anflug
Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 20 Fach 70
Meine Ziele in Ausbildungsschritt 14 Ziel erreicht
Ich kann bis auf eine bestimmte Höhe sinken und die Höhe halten
Ich kenne die Checkliste auswendig
Ich kann meine Sinkgeschwindigkeit halten
Ich kann einen Kaltabstieg sicher ausführen
Ich kann nach einem Kaltabstieg den Ballon abfangen und die Abfanghöhe einhalten
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 43 von 50
7.15 Ausbildungsschritt 15: Fahren in niedriger Höhe Minimale Anzahl Durchführungen: 5
Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 15))
Korrektes Verhalten bei Tieffahrt (Wohngebiete, Tiere, Sperrzonen etc.) Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xvi)
Einsatz des B Pilotbrenners, des Fahrbrenners (Power-Brenner), des Flüsterbrenners (Liquid-Brenner) und des Parachutes
Sichtbeobachtung (Scanning) von 360° während der Fahrt
Ausweichen von Hindernissen in niedriger Höhe
Ausweichen von geschützten Naturschutzgebieten
Guten Beziehungen zu Grundeigentümern pflegen Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons
Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20 Fach 70
Meine Ziele in Ausbildungsschritt 15 Ziel erreicht
Ich kann die Brenner richtig einsetzen und kenne die Eigenschaften des Parachutes
Ich kenne die Verfahren, um Lärm zu reduzieren
Ich kann Hindernissen mit genügender Sicherheitsdistanz ausweichen
Ich kenne die Naturschutzgebiete (Karte 1:50'000) und die darauf anwendbaren Bestimmungen
Ich kenne die Grundsätze für gute Beziehungen mit Grundeigentümern
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 44 von 50
7.16 Ausbildungsschritt 16: Landen bei verschiedenen Windverhältnissen Minimale Anzahl Durchführungen: 20
Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 16))
Den Ballon auch bei schwierigen meteorologischen Bedingungen sicher landen Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xv)
Checks vor der Landung
Passagierbriefing vor der Landung
Wahl eines Landeplatzes
Windscherung (im Fall grosser Windgeschwindigkeit)
Einsatz der Brenner
Einsatz von Parachute und Rotationsventilen (falls vorhanden)
Sichtbeobachtung in Fahrtrichtung
Einsatz der Top-Leine und Entleeren
Beziehung zu Grundeigentümern
Verhalten und Verpflichtungen des Kommandanten Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons
Theorieunterlagen SBA Fach 10 Fach 20 Fach 70 Meine Ziele in Ausbildungsschritt 16 Ziel erreicht
Ich kann im Windschatten/Lee landen
Ich kann einen richtigen Landeplatz auswählen
Ich kann bei verschiedenen Windverhältnissen landen
Ich kann einen Flugplan schliessen
Ich kann die Passagiere und Mannschaftsmitglieder richtig instruieren und führen
Ich bin in der Lage, selbständig das Entleeren und Verpacken des Ballons durchzuführen
Ich kann einen eventuellen Landschaden mit dem Grundeigentümer regeln
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Datum
Durchführung # 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Minimal
Zusätzlich
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 45 von 50
7.17 Ausbildungsschritt 17: Solofahrt Minimale Anzahl Durchführungen: 1
Hinweis Vor der ersten Solofahrt müssen (i) die Ausbildungsschritte 1-16 abgeschlossen sein und (ii) ein gülti-ges Tauglichkeitszeugnis (Klasse 2 oder Klasse LAPL, je nach beantragter Lizenz) vorliegen. Theoretische Ausbildungselemente / Longbriefings: (siehe auch: Ziffer 5.6 und AMC2 FCL.930.FI(B; Exercise 17))
Rechte und Pflichten des Kommandanten Ausbildungselemente praktische Ausbildung AMC1 FCL.110.B; FCL.210.B(c)(2)(xviii)
Eingehendes Briefing mit dem Instruktor, Festlegen der zeitlichen und räumlichen Grenzen
Einfluss des geringeren Gewichts (MLM) auf das Fahrverhalten
Funkkontrolle, Vorgehen bei Funkausfall während der Fahrt
Beobachtung der Fahrt und Debriefing durch den Instruktor Unterlagen Checkliste Flughandbuch (AFM) des verwendeten Ballons Theorieunterlagen SBA Fach 10
Fach 20 Fach 30 Fach 70 Fach 91/92
Meine Ziele in Ausbildungsschritt 17 Ziel erreicht
Ich kann selbständig und ohne Hilfe des Instruktors Solofahrten durchführen
Ich kann auf Anweisungen meines Instruktors am Funk reagieren
Bemerkungen des Instruktors
Alle Ziele in diesem Ausbildungsschritt sind erfüllt: Visum Instruktor
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 46 von 50
8 Fahrtbericht für Ausbildungsfahrten (Muster) Für jede Ausbildungsfahrt ist zusätzlich zu allfälligen elektronischen Fahrtaufzeichnungen durch den
Auszubildenden und den Instruktor gemeinsam ein Fahrtbericht für Ausbildungsfahrten nach dem nachfolgenden Muster zu erstellen, zu unterzeichnen und bei der Prüfung dem FE zusammen mit dem Fahrtenbuch gemäss FCL.050 des Auszubildenden als Beleg für die durchgeführten Ausbildungsfahr-ten vorzulegen.
Die Fahrtberichte für Ausbildungsfahrten können auch elektronisch geführt werden (siehe Ziffer 5.3), müssen allerdings vor der Prüfung ausgedruckt und vom Auszubildenden und vom Instruktor unter-zeichnet und dem Prüfer vorgelegt werden.
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 47 von 50
Fahrtbericht für Ausbildungsfahrt
Fahrtdaten
Datum
Luftfahrzeug (Typ/Immatrikulation)
Startzeit / Startort
Landezeit / Landeort
Fahrtdauer
Anzahl Landungen
Mitfahrende Passagiere (Namen)
Beurteilung des Ausbildungsfortschritts
Thema Anmerkungen Auszubildender Anmerkungen Instruktor
Luftraum- überwachung
Einhalten der Flugregeln
Checkliste und Verfahren
Start
Steigen auf Fahrthöhe
Nivellierte Fahrt
Abstieg
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
ANH 711d
Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 48 von 50
Thema Anmerkungen Auszubildender Anmerkungen Instruktor
Tieffahrt
Anflug
Landung
Persönliche Ziele
Erreichte Ziele
Bemerkungen
Unterschriften
Auszubildender Instruktor
Vorname/Name
Lizenz-Nr
Unterschriften
SBA (CH.DTO.0316) DTO-HB
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Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 49 von 50
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Ausgabe 2 | Revision 1 Seite 50 von 50
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