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„Unser Dorf hat Zukunft“ - Bitburg-Prüm · Die Ortsgemeinde Waxweiler hat in der Sonderklasse...

Date post: 24-Aug-2020
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KREIS NACHRICHTEN Samstag, 09.12.2017 I Ausgabe 49/2017 I www.bitburg-pruem.de Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Zweckverband Flugplatz Bitburg I Seite 2 KVHS Bitburg informiert I Seite 2 Realschule plus Bleialf I Seite 2 Grundstücksverkehr I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Amtliche Bekanntmachungen I Seite 6 Aus dem Inhalt: Die Ortsgemeinde Waxweiler hat in der Sonderklasse im diesjährigen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ den 2. Platz belegt. „Die Dörfer, die heute ausgezeichnet werden, können mit Zuversicht in die Zukunft schauen. Ihnen wurde von drei unabhängigen Jurys auf Kreis-, Gebiets- und Landesebe- ne bestätigt, dass sie über erfolgversprechende Zukunfts- perspektiven verfügen, weil sie in den vergangenen Jah- ren Hervorragendes in ihrem Ort geleistet haben“, sagte Innenminister Roger Lewentz vor rund 450 Teilnehmern in der Fruchthalle in Kaiserslautern. Die Aktivitäten der Dorferneuerung seien dabei von Anfang an spürbar gewesen und die Gemeinden hätten sich intensiv mit aktuellen Themenfeldern wie beispielsweise den demo- grafischen Veränderungen und der Belebung der Orts- kerne beschäftigt. „Die Konzepte der Gemeinden der Sonderklasse waren schon früh auf die Innenentwicklung und somit auf die Stärkung der Ortskerne ausgerichtet. Die Bürgerinnen und Bürger wurden im Sinne einer aktiven Beteiligung frühzeitig in den Dorfentwicklungsprozess eingebunden“, betonte Lewentz. Bei der Gesamtbewertung im Rahmen des Landesentscheids wurden unter anderem folgende Aspekte beurteilt: „Entwicklungskonzepte und wirtschaft- liche Initiativen“, „Bürgerschaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten“, „Baugestaltung und -entwick- lung“ sowie „Grüngestaltung/Das Dorf in der Landschaft“ und eine „Gesamtbeurteilung“. In der Sonderklasse, in der die Gemeinden zusammen- gefasst sind, die in früheren Jahren bereits im Gebiets- entscheid waren, hatte die Ortsgemeinde Waxweiler in diesem Jahr in der Region Trier sogar den 1. Platz be- legt. Bereits 2012 konnte Waxweiler einen hervorragen- den 2. Platz im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ in der Hauptklasse belegen und sogar auf Landesebene den 4. Platz erreichen. „Durch vorbildliche konzeptionelle Vorgehensweise hat die Ortgemeinde trotz geographisch ungünstiger Lage vorbildlich in den Bereichen Tourismus, Gewerbe- sowie Innenentwicklung punkten können und somit den Sieg im diesjährigen Wettbewerb erreicht“ be- fand die Jury der Region Trier im Juli 2017. MdI/KV „Unser Dorf hat Zukunft“ Waxweiler erreicht 2. Platz in der Sonderklasse Innenminister Roger Lewentz (2. von links) freut sich gemeinsam mit Vertretern der Ortsgemeinde Waxweiler über den 2. Platz. Foto: bildschoen 13.
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Page 1: „Unser Dorf hat Zukunft“ - Bitburg-Prüm · Die Ortsgemeinde Waxweiler hat in der Sonderklasse im diesjährigen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ den 2. Platz belegt.

KREISNACHRICHTENSamstag, 09.12.2017 I Ausgabe 49/2017 I www.bitburg-pruem.de

Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Zweckverband Flugplatz Bitburg I Seite 2 KVHS Bitburg informiert I Seite 2 Realschule plus Bleialf I Seite 2

Grundstücksverkehr I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Amtliche Bekanntmachungen I Seite 6

Aus dem Inhalt:

Die Ortsgemeinde Waxweiler hat in der Sonderklasse im diesjährigen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ den 2. Platz belegt.„Die Dörfer, die heute ausgezeichnet werden, können mit Zuversicht in die Zukunft schauen. Ihnen wurde von drei unabhängigen Jurys auf Kreis-, Gebiets- und Landesebe-ne bestätigt, dass sie über erfolgversprechende Zukunfts-perspektiven verfügen, weil sie in den vergangenen Jah-ren Hervorragendes in ihrem Ort geleistet haben“, sagte Innenminister Roger Lewentz vor rund 450 Teilnehmern in der Fruchthalle in Kaiserslautern. Die Aktivitäten der Dorferneuerung seien dabei von Anfang an spürbar gewesen und die Gemeinden hätten sich intensiv mit aktuellen Themenfeldern wie beispielsweise den demo-grafischen Veränderungen und der Belebung der Orts-kerne beschäftigt.„Die Konzepte der Gemeinden der Sonderklasse waren schon früh auf die Innenentwicklung und somit auf die Stärkung der Ortskerne ausgerichtet. Die Bürgerinnen und Bürger wurden im Sinne einer aktiven Beteiligung frühzeitig in den Dorfentwicklungsprozess eingebunden“,

betonte Lewentz. Bei der Gesamtbewertung im Rahmen des Landesentscheids wurden unter anderem folgende Aspekte beurteilt: „Entwicklungskonzepte und wirtschaft-liche Initiativen“, „Bürgerschaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten“, „Baugestaltung und -entwick-lung“ sowie „Grüngestaltung/Das Dorf in der Landschaft“ und eine „Gesamtbeurteilung“. In der Sonderklasse, in der die Gemeinden zusammen-gefasst sind, die in früheren Jahren bereits im Gebiets-entscheid waren, hatte die Ortsgemeinde Waxweiler in diesem Jahr in der Region Trier sogar den 1. Platz be-legt. Bereits 2012 konnte Waxweiler einen hervorragen-den 2. Platz im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ in der Hauptklasse belegen und sogar auf Landesebene den 4. Platz erreichen. „Durch vorbildliche konzeptionelle Vorgehensweise hat die Ortgemeinde trotz geographisch ungünstiger Lage vorbildlich in den Bereichen Tourismus, Gewerbe- sowie Innenentwicklung punkten können und somit den Sieg im diesjährigen Wettbewerb erreicht“ be-fand die Jury der Region Trier im Juli 2017.MdI/KV

„Unser Dorf hat Zukunft“Waxweiler erreicht 2. Platz in der Sonderklasse

Innenminister Roger Lewentz (2. von links) freut sich gemeinsam mit Vertretern der Ortsgemeinde Waxweiler über den 2. Platz. Foto: bildschoen 13.

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KreisNachrichten Bitburg-PrümSeite 2 Ausgabe 49/2017

„Lachtränen garantiert!“ beim Eifel-Literatur-Festival

Elke Heidenreich - Axel Hacke - Jan Weiler

Auch beim 13. Eifel-Literatur-Festival 2018 ist humorvolle Unterhaltung garantiert. Denn mit Elke Heidenreich, Axel Hacke und Jan Weiler kommen drei Autorenpersönlich-keiten in die Eifel, die sich besonders durch ihren Humor einen Namen gemacht haben.Wiederholt tritt Elke Heidenreich beim Eifel-Literatur-Fes-tival auf, wie schon 2003 und 2006. Am 27. April 2018 liest sie in der Stadthalle Bitburg aus ihrem jüngsten Buch „Alles kein Zufall“. Darin schildert sie komische Alltags-Szenen, die uns allen den Spiegel vorhalten. Axel Ha-cke ist Kolumnist der „Süddeutschen“ in München und Bestsellerautor. Seine Kolumnen unter dem Titel „Der kleine Erziehungsratgeber“ wurden ein Millionen-Verkaufserfolg. „Lachtränen garantiert!“ heißt sein Programm im Forum Daun. Hacke bringt alle seine Texte mit auf die Bühne und entscheidet erst im Laufe des Abends, welche er vorträgt. So wird jede Hacke-Lesung zu einer kleinen Wundertüte.Jan Weiler wurde berühmt mit seinem verfilmten Millio-nenerfolg „Maria, ihm schmeckt’s nicht“. Ganz besonders populär wurde seine Trilogie um das „Pubertier“, dessen erster Band 2014 erschien. Die Schilderungen von der kritischsten Phase für Eltern und Heranwachsende, die Pubertät, traf den Nerv von Millionen Lesern. Auch sie wurden fürs Kino und eine ZDF-Fernsehreihe verfilmt. In Prüm wird Jan Weiler Kostproben davon geben.

Wiederwahl Zweckverband Flugplatz Bitburg

Von links: Zweiter stellvertretender Verbandsvorsteher Jo-sef Junk, Verbandsvorsteher Dr. Joachim Streit und erster stellvertretender Verbandsvorsteher Joachim Kandels.

In der vergangenen Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg fanden die Neu-wahlen des Verbandsvorstehers und der stellvertreten-den Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg statt. Landrat Dr. Joachim Streit wurde als Ver-bandsvorsteher einstimmig wiedergewählt. Der Landrat bekleidet das Amt seit dem 17.12.2009.Als erster stellvertretender Verbandsvorsteher wurde Joachim Kandels und als zweiter stellvertretender Ver-bandsvorsteher Josef Junk einstimmig wiedergewählt. Die Amtszeit des Verbandsvorstehers und der stellvertre-tenden Verbandsvorsteher endet mit der laufenden Wahl-periode der Vertretungskörperschaften.

Ehrenamtstag des Fußballkreises Eifel in Bitburg

Foto: Andreas Arens.

An dem vom Kreisvorsitzenden Walfried Hacken und dem Kreisehrenamtsbeauftragten Helmut-Michael Schmitt or-ganisierten Vormittag, den Stefan Kribs am Piano gekonnt musikalisch begleitet hatte, wurden zahlreiche Personen für ihr ehrenamltiches Engagement im Bereich des Fuß-ballsportes ausgezeichnet. Die offiziellen Ehrungen er-folgen im Januar in der Zentrale des Fußballverbandes Rheinland in Koblenz. „Das Ehrenamt hält die Fußballwelt am Leben“, brachte es Verbandspräsident Walter Desch auf den Punkt. Wenn ein junger Mensch zum Beispiel als Trainer oder Betreuer fungiere, habe er „keine Angst, dass so jemand sozial abdriftet“. Landrat Dr. Joachim Streit hob die große Bedeutung der Vereine gerade in der sehr ländlich geprägten Eifel hervor. Vor 20 Jahren starteten der Deutsche Fußballbund und seine Landesverbände die Aktion Ehrenamt. Sie stärkt und würdigt die Menschen, die sich in den Vereinen mit Herz und Leidenschaft en-gagieren. Unter dem Dach der Aktion Ehrenamt werden verschiedene Maßnahmen, Programme und Aktionen zur systematischen Ehrenamtsförderung zusammengefasst, wie etwa gesonderte Auszeichnungen. Andreas Arens/KV

Die KVHS Bitburg-Prüm e. V. informiert

„Erklär‘s-mir-Videos produzieren“Sie möchten anderen etwas erklären, klar und leicht ver-ständlich und dies in drei Minuten: Mehr als Zeichenma-terial, eine stimmige Story und eben das iPad ist nicht notwendig, um ein Video mit dem sogenannten „AHA – Effekt“ zu erstellen. Dabei werden auf Papier gezeich-nete Figuren samt Bilder und Symbole passend zum Sprechertext mit den Händen in ein Bild hinein- oder her-ausgewischt. Hierbei entstehen sympathische und leichte „Erklär’s-mir-Videos“. Unerschöpflich sind die Themen, unbegrenzt das Alter und unbedeutend die Vorkenntnisse für Dreh und Schnitt. Im Workshop werden die Produk-tionsschritte erklärt, Unternehmens- und Unterrichtsbei-spiele präsentiert und zu ausgewählten Themen kollabo-rativ ein „Erklär’s-mir-Movie“ erstellt.Termin: Mittwoch, 10. Januar 2018, 18:00 bis 21:00 Uhr.Ort: Medienzentrum des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 3, 54634 Bitburg.Kursleitung: Oberstudienrat Markus Neubauer.Kursgebühr: 20,00 Euro, Anmeldung bei der KVHS Bit-burg unter Telefon: 06561/15-2230 oder 06561/15-4290 oder per unter [email protected].

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KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 3Ausgabe 49/2017

Lokale Allianz für Menschen mit DemenzErzählkonzert im Haus Beda

Von links: Alexandra Eyrich (Erzählkunst), Angelika Me-reien (Kulturführerin im Haus Beda), Nadine Schuster, (Klavier) und Brunhilde Hell (Kreisverwaltung des Eifel-kreises Bitburg-Prüm).

Im Rahmen des Projektes „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“ hatte die Kreisverwaltung des Eifelkreises in Kooperation mit der Dr.-Hanns-Simon-Stiftung ins Haus Beda eingeladen. Im vollbesetzten Festsaal erlebte ein begeistertes Publikum eine Kombination aus klassischer Musik mit Werken von Wolfgang Amadeus Mozart und Ludwig van Beethoven, Gesang und Erzählkunst auf höchs-tem Niveau, aufgeführt von der Pianistin Nadine Schuster und der Erzählkünstlerin Alexandra Eyrich. Die Kreisverwal-tung des Eifelkreises wirkt seit mehreren Jahren im Rahmen der Pflegestrukturplanung in laufenden Demenzprojekten der örtlichen Wohlfahrtsverbände mit. Im Rahmen des Pro-jektes soll auch das seit 2013 bestehende, trägerübergrei-fende Regionale Demenznetzwerk Eifelkreis neu etabliert werden. Es soll auf kommunaler Ebene eine Plattform ge-schaffen werden zur Koordination von Angeboten und Akti-vitäten rund um das Thema Demenz für Angehörige, Betrof-fene, Vereine, Verbände, Gremien und Bildungsträger.Das Projekt „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ läuft über zwei Jahre und wird gefördert vom Bundesmi-nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Kontakt: Brunhilde Hell, Projektleitung, Kreisverwaltung Bitburg- Prüm, Maria-Kundenreich-Str. 7, 54634 Bitburg, Telefon: 06561/15 5209, E-Mail: [email protected].

GrundstücksverkehrÜber die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:- Gemarkung Harspelt (Gr.L.Nr. 611/2017)Flur 4 Nr. 37, Waldfl., Eicherich, 3,3949 haHinweis : Der Grundbesitz befindet sich im laufenden Flurbereinigungsverfahren.- Gemarkung Sefferweich (Gr.L.Nr. 621/2017)Flur 8 Nr. 89, Waldfl., Auf dem Graben, 1,9948 ha- Gemarkung Wettlingen (Gr.L.Nr. 628/2017)Flur 8 Nr. 46, Waldfl.,In den Dachsenkaulen, 1,2700 ha- Gemarkung Nimshuscheid (Gr.L.Nr. 632/2017)Flur 5 Nr. 15, Waldfl., Die vorderste Kupp, 0,8534 ha

- Gemarkung Nimshuscheid (Gr.L.Nr. 633/2017)Flur 4 Nr. 57, LF, Hinter dem Ripp, 0,7660 ha- Gemarkung Nimshuscheid (Gr.L.Nr. 634/2017)Flur 4 Nr. 58, LF, Hinter dem Ripp, 0,7209 haFlur 5 Nr. 20, LF, Auf der Kupp, 0,2295 haFlur 6 Nr. 69, Waldfl., Hinter Bollenheld, 0,6361 ha- Gemarkung Winterscheid (Gr.L.Nr. 636/2017)Flur 4 Nr. 68, Waldfl., Fehlborn, 1,1374 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, kön-nen ihr Erwerbsinteresse

bis spätestens 10 Tageab Erscheinen der Kreis-Nachrichten

der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Unte-re Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bit-burg, schriftlich mitteilen.

Infoabend Realschule plus BleialfAm Donnerstag, den 14.12.2017 findet um 19:30 Uhr in der Mensa der Realschule plus Bleialf ein Informationsabend für die Eltern der Kinder des 4. Schuljahres statt. An diesem Abend wird die Grundkonzeption der Realschule plus Bleialf in der Orientierungsstufe und das Programm ab der Klasse 7 vorgestellt. Außerdem wird das Ganztagschulprofil erläutert. Darüber hinaus können Eltern und ihre Kinder am Samstag, den 20.01.2018 am Tag der Information von 10:00 bis 13:00 Uhr die Schule kennenlernen.

Neuer Jahreskalender von Special Olympics Rheinland-Pfalz

Von links: Heinrich Waßenberg, Botschafter der Spiele in Trier, Patrick Loppnow vom Tandem-Medienteam der Lebenshilfe und Präsidiumsmitglied Wilfried Kootz freu-en sich über den neuen gelungenen Jahreskalender von Special Olympics Rheinland-Pfalz. Foto: SO RLP.

Pünktlich zur Weihnachtszeit ist der neue Bild-Jahreska-lender 2018 von Special Olympics Rheinland-Pfalz (SO-RLP) erschienen. Der Kalender zeigt beeindruckende Fotos mit Begegnungen von Aktiven aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm bei Veranstaltungen in der größten Sport-organisation für Menschen mit geistiger Behinderung in Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2017. Der Kalender ist für zehn Euro bei der Geschäftsstelle in Koblenz unter Tele-fon 0261/135252 oder per Mail unter [email protected] oder bei Wilfried Kootz ([email protected]) erhältlich.

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KreisNachrichten Bitburg-PrümSeite 4 Ausgabe 49/2017

Blaue Tonne + gelBer Sack

Entsorgungs-

TERMINEAuch unter www.art-trier.de/kalender

Stadt Bitburg

Montag, 11. Dezember 2017Albach

Verbandsgemeinde Arzfeld

Montag, 11. Dezember 2017Euscheid, StrickscheidDonnerstag, 14. Dezember 2017Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Kinzenburg, Lambertsberg, Lascheid, Lierfeld, Lünebach, Merlscheid, Pintesfeld, Plütscheid

Verbandsgemeinde Bitburger Land

Montag, 11. Dezember 2017Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen an der Kyll, MetterichFreitag, 15. Dezember 2017Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Hamm, Heilen-bach, Ließem, Merkeshausen, Niederweiler, Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich, Wiersdorf

Verbandsgemeinde Prüm

Montag, 11. Dezember 2017Großlangenfeld, Habscheid, Masthorn, Pittenbach, Pronsfeld, WinterspeltDienstag, 12. Dezember 2017Auw bei Prüm, Gondenbrett, Kleinlangenfeld, Knauf-spesch, Neuendorf, Olzheim, Roth bei Prüm, WalcherathDonnerstag, 14. Dezember 2017Feuerscheid, Heisdorf

Verbandsgemeinde Speicher

Dienstag, 12. Dezember 2017Speicher-Stadt (Tag 1), Beilingen, Herforst, PhilippsheimMittwoch, 13. Dezember 2017Speicher-Stadt (Tag 2)Donnerstag, 14. Dezember 2017Auw an der Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist

Verkaufsstellen von RestabfallsäckenBitburg-StadtBürohaus Pohl, Trierer Str. 2Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1

Verbandsgemeinde ArzfeldDaleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 aLichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 14Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3Lützkampen, Verkaufsstelle, Im Lennchen 1Waxweiler Postagentur, Am Kanal 15

Verbandsgemeinde Bitburger LandBettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22Rittersdorf, Entsorgungs- und Verwertungszentrum, An der L9, Ortsteil BildchenRittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweilerstr. 1Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17

Verbandsgemeinde PrümAuw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstr. 38Pronsfeld, Kfz-Teile Gerards, Remigiusstr. 38Prüm, Hit- Markt, Kalvarienbergstr. 37- 41Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstr. 8Winterspelt, Postagentur, Hauptstr. 35

Ansprechpartner:Zweckverband A.R.T., Tel. 0651 949 14 14E-Mail [email protected]

Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ)

RittersdorfAn der L9, Ortsteil Bildchen, Tel. 06561/12629

Geöffnet: montags – samstags von 08.00 – 16:00 Uhr

Informationen, welche Abfallarten im EVZ ange-nommen werden, sowie die vollständige Gebüh-rensatzung finden Sie unter www.art-trier.de.

Wertstoffhof Plütscheid geschlossen!

Verbandsgemeinde SpeicherOrenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1Speicher, Postagentur, Am Markt 28Speicher, Bürohaus Scharff, Bahnhofstr. 6

Verbandsgemeinde SüdeifelIrrel, Postagentur, Hauptstr. 26Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstraße 42Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18

Verkaufsstellen von KomposttonnenEntsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) RittersdorfAn der L9, Ortsteil Bildchen

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KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 5Ausgabe 49/2017

Verbandsgemeinde Arzfeld

Dienstag, 12. Dezember 2017Arzfeld, Daleiden, Eschfeld, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Leidenborn, Lichtenborn, Lützkampen, Neurath, Olmscheid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, ÜttfeldMittwoch, 13. Dezember 2017Dahnen, Dasburg, Harspelt, Preischeid, Sevenig (Our)

Verbandsgemeinde Bitburger Land

Montag, 11. Dezember 2017Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, StockemDienstag, 12. Dezember 2017Bettingen, WettlingenDonnerstag, 14. Dezember 2017Badem, Birtlingen, Dockendorf, Hungerburg, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Pickließem, WolsfeldFreitag, 15. Dezember 2017Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Malberg, Malberg-weich, Merkeshausen, Nattenheim, Niederweiler, Ober-weiler, Schleid, Seffern, Sefferweich, Wiersdorf

Verbandsgemeinde Prüm

Montag, 11. Dezember 2017Auw bei Prüm, Büdesheim, Fleringen, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld, Knauf-spesch, Neuendorf, Olzheim, Roth bei Prüm, Schwirz-heim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, WillwerathDienstag, 12. Dezember 2017Heckhuscheid

Verbandsgemeinde Speicher

Donnerstag, 14. Dezember 2017SpangdahlemFreitag, 15. Dezember 2017Speicher-Stadt, Beilingen, Herforst, Philippsheim

Verbandsgemeinde Südeifel

Montag, 11. Dezember 2017Ammeldingen an der Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth an der Our, Utscheid, WallendorfDienstag, 12. Dezember 2017Emmelbaum, Ernzen, Ferschweiler, Holsthum, Irrel, Peffingen, Prümzurlay, SchankweilerMittwoch, 13. Dezember 2017Affler, Altscheid, Bauler, Berkoth, Daudistel, Dauwels-hausen, Fischbach-Oberraden, Gemünd, Herbstmüh-le, Hütten, Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Neuerburg, Niederraden, Rodershausen, Scheitenkorb,

Scheuern, Sevenig bei Neuerburg, Sinspelt, Übereisen-bach, Uppershausen, Waldhof-Falkenstein, Weidingen, ZweifelscheidDonnerstag, 14. Dezember 2017Berscheid, Bollendorf, Weilerbach, Echternacherbrück, Geichlingen, Holsthumerberg, Hüttingen bei Lahr, Kör-perich, Koxhausen, Lahr, Menningen, Minden, Muxe-rath, Nasingen, Niedergeckler, ObergecklerGraue tonne

Musikkurse für Kinder in PrümDie Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet in Prüm Musikgruppen für Kinder an.Unter Leitung von Kerstin Bormann werden in dem Kurs „Musikgarten“ 1- bis 3-jährige Kinder behutsam an die Musik herangeführt. Es wird gesungen, musiziert und getanzt. Das musikalische Empfinden und die Beschäfti-gung mit Klängen soll die Motorik und Sensorik der Kin-der fördern.Diese musikalische Eltern-Kind-Gruppe findet donners-tags vormittags um 10.00 Uhr im ehemaligen Hauptschul-gebäude in Prüm statt. Die Teilnahmegebühren betragen monatlich 15 Euro. Einige Plätze sind noch frei.Weitere Infos und Anmeldeformulare erhalten Sie un-mittelbar bei der Kursleiterin Kerstin Bormann (Tel. 06551/960135) oder bei der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm (Tel. 06561/15-2231).

Verbandsgemeinde Prüm

Montag, 11. Dezember 2017Auw bei Prüm, Roth bei PrümDienstag, 12. Dezember 2017Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Wal-cherathDonnerstag, 14. Dezember 2017Buchet, Gondenbrett, Oberlascheid, SellerichFreitag, 15. Dezember 2017Schönecken

Verbandsgemeinde SüdeifelFreitag, 15. Dezember 2017Altscheid, Berkoth, Daudistel, Fischbach-Oberraden, Neuerburg, Niederraden, Scheuern, Sinspelt, Uppershau-sen, Weidingen, Zweifelscheid

sperrABFALL

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KreisNachrichten Bitburg-PrümSeite 6 Ausgabe 49/2017

Amtliche BekAnntmAchungen

BekanntmachungDer Kreistag hat in seiner Sitzung vom 20.11.2017 gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Ver-bindung mit § 4 der Betriebssatzung des Landkreises Bitburg-Prüm für die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 29.10.2001 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und Entlastung erteilt.Der Jahresabschluss für das Jahr 2016, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers liegen ab Montag, 11.12.2017 bis Mittwoch, 20.12.2017 bei der Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm, Michelbach 1, 54595 Prüm-Niederprüm, Zimmer OG 115, zu jedermanns Einsicht aus.

Niederprüm, 23.11.2017 KNE-AöRals Betriebsführer der Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-PrümMonika Hau, Kaufmännischer Vorstand

Öffentliche Bekanntmachungüber die Einberufung einer Ersatzperson in den Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm(gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung – KWO)Herr Dr. Erdal Behzat Dogan, Berliner Straße 1, 54614 Schönecken, hat mit Schreiben vom 10.11.2014 sein Mandat als Kreistagsmit-glied niedergelegt.Nach § 53 in Verbindung mit § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahl-gesetz – KWG) ist als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl des Wahlvorschlags, über den das ausgeschiedene Kreistagsmitglied gewählt wurde, in den Kreistag einzuberufen.Als Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands wurde

Frau Sigrid Steffen, Prümer Straße 2, 54634 Bitburg als Ersatzperson in den Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm ein-berufen.Frau Steffen hat das Mandat angenommen.

54634 Bitburg, 28.11.2017Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümDr. Joachim StreitLandrat, zugleich Kreiswahlleiter

Öffentliche BekanntmachungDie Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg hat in ihrer Sitzung am 05. April 2017 die 2. Änderung des Bebau-ungsplanes Nr. 14 „Shelterbereich A“ des Zweckverbandes Flug-platz Bitburg gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossen. Diese Änderung wurde als Be-bauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB durchge-führt und ist nicht genehmigungspflichtig.Lage und Grobabgrenzung des PlangebietesDas Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 14 befindet sich im ehema-ligen Shelter- Bereich A.Folgende Flurstücke werden von der Änderung erfasst: Gemarkung Masholder Flur 4 Nr. 44/8, Scharfbillig Flur 1 Nr. 62/44, 62/52 und Nr. 62/53.Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes sowie der Än-derungsbereich sind in dem nachstehenden, nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt:

Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg (Maria-Kundenreich-Str. 7, 54634 Bitburg) zur Einsichtnahme bereitgehal-tenen Planunterlage entnommen werden.Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird hiermit der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes (§ 10 Abs. 1 BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.Die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 14 „Shelter - Bereich A“, bestehend aus der Planzeichnung M. 1:1000 sowie den Textfest-setzungen und der Begründung als Anlage zum Bebauungsplan wird ab sofort bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flug-platz Bitburg, Maria-Kundenreich-Str. 7, 54634 Bitburg während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den In-halt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB1 eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche

Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften,

2 eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be-achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans,

3 nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-wägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber dem Zweck-verband Flugplatz Bitburg unter Darlegung des die Verletzung be-gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestim-mungen über Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen der Verbandsver-sammlung (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Sat-zung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Zweckver-band Flugplatz Bitburg geltend gemacht worden ist.Auf die Vorschriften der §§ 39 bis 42 BauGB hinsichtlich des Ein-tretens von Vermögensnachteilen durch Festsetzungen wird hinge-wiesen.Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Hiernach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, Zweck-verband Flugplatz BitburgBitburg, 22. November 2017Dr. Joachim Streit, Verbandsvorsteherwenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leis-tung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti-gen beantragt.Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorbezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.Mit dieser Bekanntmachung tritt die zweite Änderung des Bebau-ungsplan Nr. 14 „Shelterbereich A“ des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg in Kraft.

Page 7: „Unser Dorf hat Zukunft“ - Bitburg-Prüm · Die Ortsgemeinde Waxweiler hat in der Sonderklasse im diesjährigen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ den 2. Platz belegt.

KreisNachrichten Bitburg-Prüm Seite 7Ausgabe 49/2017

Öffentliche BekanntmachungDie Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg hat in ihrer Sitzung am 15. November 2017 die 2. Änderung des Be-bauungsplan Nr. 16 „Administrativer Bereich Nord“ des Zweckver-bandes Flugplatz Bitburg gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rhein-land-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossen. Diese Änderung wur-de als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB durchgeführt und ist nicht genehmigungspflichtig.Lage und Grobabgrenzung des PlangebietesDas Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 16 befindet sich im ehema-ligen Administrativen Bereich.Folgendes Flurstück wird von der Änderung erfasst: Gemarkung Masholder Flur 4 Nr. 22/1.Der Änderungsbereich ist in dem nachstehenden, nicht maßstäbli-chen Lageplan dargestellt:

Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg (Maria-Kundenreich-Str. 7, 54634 Bitburg) zur Einsichtnahme bereitgehal-tenen Planunterlage entnommen werden.Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird hiermit der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes (§ 10 Abs. 1 BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.Die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 16 „Administrativer Bereich Nord“, bestehend aus der Planzeichnung sowie den Textfestsetzun-gen und der Begründung als Anlage zum Bebauungsplan wird ab sofort bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bit-burg, Maria-Kundenreich-Str. 7, 54634 Bitburg während der Dienst-stunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB1 eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche

Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften,

2 eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be-achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans,

3 nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-wägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be-kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber dem Zweckverband Flugplatz Bitburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestim-mungen über Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die

Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen der Verbandsver-sammlung (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Sat-zung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Zweckver-band Flugplatz Bitburg geltend gemacht worden ist.Auf die Vorschriften der §§ 39 bis 42 BauGB hinsichtlich des Ein-tretens von Vermögensnachteilen durch Festsetzungen wird hinge-wiesen.Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Hiernach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile einge-treten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbei-führen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorbezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.Mit dieser Bekanntmachung tritt die zweite Änderung des Bebau-ungsplans Nr. 16 „Administrativer Bereich Nord“ des Zweckverban-des Flugplatz Bitburg in Kraft.

Zweckverband Flugplatz BitburgBitburg, 22. November 2017Dr. Joachim Streit, Verbandsvorsteher

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