Aufstiegsfortbildung für Kindertagespflegepersonen
H A M B U R G
SozialpädagogischesFortbildungszentrum
SPFZ
Zur Steigerung der pädagogischen Qualität in der Kindertagespflege
Zur Förderung der Attraktivität des Arbeitsfeldes
Als Voraussetzung für den Übergang von der
Qualifikationsstufe 2 in die Qualifikationsstufe 3
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Aufstiegsfortbildung für Kindertagespflegepersonen
Aufstiegsfortbildung für Kindertagespflegepersonen
1. Ausgangslage
2. Qualifikationsanforderungen und Qualifizierungswege für
Kindertagespflegepersonen in Hamburg
3. Bisherige Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Hamburger
Fortbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen
4. Ziel und Inhalt der Aufstiegsfortbildung
5. Formaler und inhaltlicher Rahmen der Aufstiegsfortbildung
INHALT
IMPRESSUM / KONTAKT
Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum Hamburg (SPFZ) Südring 32, 22303 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 52 04 Fax: (040) 42 73 - 109 33
E-Mail: [email protected] Internet: www.hamburg.de/spfz
Bildnachweis: © Christopher Futcher – istockphoto.com
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SozialpädagogischesFortbildungszentrum
SPFZ
Zur Steigerung der pädagogischen Qualität in der Kindertagespflege
Zur Förderung der Attraktivität des Arbeitsfeldes
Als Voraussetzung für den Übergang von der Qualifikationsstufe 2 in die Qualifikationsstufe 3
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Die Bürgerschaft hat mit dem Ersuchen „Verbesserungen zur Attraktivitätssteigerung in der
Kindertagespflege“ (Drs.20/3539) den Senat unter anderem ersucht, „zu prüfen, inwieweit die
Möglichkeit für den Aufstieg von Kindertagespflegepersonen von Qualifikationsstufe 2 in die
Qualifikationsstufe 3 erweitert werden können, zum Beispiel mittels Modulen, die in einem
längeren Zeitraum im Rahmen der Fortbildung absolviert werden“. Der Senat hat in der Folge
beschlossen, ein Fort- und Weiterbildungskonzept vorzulegen und darüber die Bürgerschaft
mit der Drs. 20/7909 auch informiert.
Vor dem Hintergrund des umfassenden Förder- und Bildungsauftrages der Kindertagespflege
gemäß SGB VIII und dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz hat er es dabei abgelehnt, den
Aufstieg in eine höhere Qualifikationsstufe allein von einer langjährigen Tätigkeit in der Kinder-
tagespflege abzuleiten.
Die hier vorliegende Konzeption beschreibt
· die Ausgangslage zum Stand und zur Entwicklung der Kindertagespflege,
· die Qualifikationsanforderungen und Qualifizierungswege für
Kindertagespflegepersonen in Hamburg,
· bisherige Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Fortbildungen für
Kindertagespflegepersonen und
· Ziele und Inhalte einer Aufstiegsfortbildung sowie deren formalen und inhaltlichen
Rahmen.
Weitere Fragen beantwortet gerne Dieter Gerber: Tel.: (040) 4 28 63 - 52 04 E-Mail: [email protected]
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1. Ausgangslage
Die Kindertagespflege hat nach § 22 SGB VIII den Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreu-
ung von Kindern sowie nach § 24 SGB VIII auch den Auftrag der Förderung von Kindern ab
dem ersten Lebensjahr. Damit hat sie den gleichen Auftrag, wie die institutionellen Angebote
der Kindertagesbetreuung.
Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen und die zunehmende Bedeutung der frühen Kinder-
betreuung, insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, verändern auch den Cha-
rakter der Kindertagespflege zunehmend. Seit über 10 Jahren ist die Kindertagespflege an das
Kita-Gutschein-System in Hamburg angelehnt und wird von Eltern entsprechend nachgefragt.
Neben vielen positiven Entwicklungen im Feld der Kindertagespflege gibt es eine große
fachpolitische Einigkeit über weiteren Handlungsbedarf im Sinne einer qualitätsorientierten
Fachentwicklung des Betreuungsangebotes. Hierbei stehen die Forderungen des Deutschen
Jugendinstituts (DJI) und der einschlägigen Fachverbände nach weiterer Vereinheitlichung und
einer verbindlichen Standardisierung der pädagogischen Qualifizierung und Ausbildung im Vor-
dergrund.
Auf Bundesebene gibt es aktuelle fachpolitische Entwicklungen, die auch die Diskussion über
eine vertiefte Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen in Hamburg beeinflusst haben.
Derzeit erarbeitet das Deutsche Jugendinstitut (DJI) im Auftrag des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Kompetenzorientiertes Qualifizie-
rungshandbuch (QHB) für die Kindertagespflege mit dem Schwerpunkt Erziehung, Bildung
und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren. Zur Bewältigung der aktuellen
Herausforderungen im Feld der Kindertagespflege soll die zukünftige Qualifizierung auf die
Optimierung von Handlungskompetenzen der Kindertagespflegepersonen ausgerichtet wer-
den. Bei der Ausrichtung geht es darum, dass angehende und bereits tätige Kindertagespfle-
gepersonen in der Grundqualifizierung und durch Fort- und Weiterbildung darin unterstützt
und begleitet werden, diejenigen Handlungskompetenzen wahrzunehmen, zu erwerben und
auszubauen, mit denen sie die komplexen pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen
Anforderungen der Kindertagespflege gut bewältigen können.
Handlungskompetenz als Lernziel wird hier im Sinne des Deutschen Qualifikationsrahmens
(DQR) bzw. Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und der Weiterbildungsinitiative Früh-
pädagogische Fachkräfte (WIFF) verstanden als das Zusammenwirken von Fachkompetenz
(Fachwissen und Fertigkeiten) und personalen Kompetenzen (Sozialkompetenz und Selbst-
kompetenz). Der DQR und der EQR vollziehen mit der dort beschriebenen Kompetenzorientie-
rung einen systematischen und strukturierten Paradigmenwechsel bezogen auf das gesamte
Bildungssystem.
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Im Sommer 2015 wird das Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch des DJI veröffent-
licht sein und kann als neue Grundlage für die Qualifizierung sowie für die Fort- und Weiterbil-
dung von Kindertagespflegepersonen eingesetzt werden. Es schließt an bewährte Inhalte des
bekannten DJI-Curriculums an, das sich weitgehend als Standard für die Grundqualifizierung
von Kindertagespflegepersonen bewährt hat und in der Fachöffentlichkeit eine hohe Akzep-
tanz erfährt. In der Planung wird die Ausweitung des Qualifizierungsumfangs von den derzeit
empfohlenen 160 Unterrichtsstunden auf 300 Unterrichtsstunden plus 100 Stunden Selbstler-
neinheiten und 80 Stunden Praktikum als künftiger Qualifizierungsstandard vom BMFSFJ und
dem DJI vorgeschlagen.
Eine Neuorientierung der Fort- und Weiterbildung für Kindertagespflegepersonen sollte ziel-
und fachbezogen erfolgen. Im Vordergrund von Veränderungen muss die zentrale Frage ste-
hen:
Über welche Kompetenzen müssen Kindertagespflegepersonen verfügen, damit sie den
Förderauftrag des SGB VIII unter den spezifischen Rahmenbedingungen gut wahrneh-
men können?
In diesem Zusammenhang und bezogen auf die hier vorgelegte Planung von Maßnahmen für
eine Aufstiegsfortbildung ist es sinnvoll, sich am Kompetenzprofil Kindertagespflege zu orien-
tieren, das in enger Anlehnung am Kompetenzprofil der WIFF für Frühpädagogische Fachkräf-
te im DJI1 erarbeitet wurde.
1 Um Voraussetzungen für die Anschlussfähigkeit der Kindertagespflege an die pädagogischen Aus-bildungsberufe zu schaffen, ist die Orientierung an den gegenwärtigen ordnungspolitischen Initiativen rund um den DQR und an den dynamischen Entwicklungen im Feld der Frühpädagogik unerlässlich. Aus diesen Gründen basiert das Kompetenzprofil Kindertagespflege auf dem Kompetenzprofil „Kinder in den ersten drei Lebensjahren, Grundlagen für die kompetenzorientierte Weiterbildung“, das im Rahmen der WIFF erarbeitet und 2011 veröffentlicht wurde.
160 Unterrichtsstunden (in Hamburg 180 Stunden)
160 tätigkeitsvorbereitende Unterrichtsstunden
140 tätigkeitsbegleitende Unterrichtsstunden
100 Stunden Selbstlerneinheiten
80 Stunden Praktikum
Bisher:
Zukünftige Planung:
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2. Qualifikationsanforderungen und Qualifizierungswege für Kindertagespflegepersonen in Hamburg
Kindertagespflegepersonen ohne pädagogische Ausbildung erwerben Basiswissen und grund-
legende Handlungskompetenzen für ihre Tätigkeit durch die Teilnahme am Hamburger Quali-
fizierungsprogramm für Kindertagespflegepersonen. Die einführende Phase der Grundquali-
fizierung umfasst 45 Unterrichtseinheiten und dient auch der Einschätzung der Eignung einer
Tagesmutter/eines Tagesvaters. Diese Einschätzung und die weitere Eignungsüberprüfung
(persönliches Gespräch, Hausbesuch etc.) führen ggf. zur Erteilung der Pflegeerlaubnis durch
das Jugendamt. Nach Abschluss der Einführungsphase und der ersten Eignungseinschätzung
besteht für Kindertagespflegepersonen gemäß Kindertagespflegeverordnung die Verpflich-
tung, innerhalb eines Jahres nach Tätigkeitsbeginn die insgesamt 180 Unterrichtsstunden um-
fassende Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson abzuschließen.
Im ersten Teil der Grundqualifizierung im Umfang von 45 Unterrichtsstunden (Einführungs-
qualifizierung) stehen die Vermittlung von Grundlagenwissen über die kindliche Entwicklung,
die menschliche Kommunikation und die Gestaltung des Kindertagespflegealltags im Vorder-
grund. Sie berechtigt zum Erhalt des Tagespflegegelds der Qualifikationsstufe 1.
Im zweiten Teil der Grundqualifizierung im Umfang von 135 Unterrichtsstunden eignen
sich die Kindertagespflegepersonen vertieftes Wissen, Fähig- und Fertigkeiten zu den
klassischen pädagogischen Themenkomplexen an, wie: Entwicklung von Kindern, Kom-
munikation und Kooperation, Erziehung und Bildung, Kinderschutz und Kinderrechte.
Sie reflektieren ihren Tagespflegealltag in Praxisberatungs- und Supervisionskursen.
Darüber hinaus nutzen sie weitere Angebote des Qualifizierungsprogramms aus den Lernbe-
reichen:
· Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
· Berufliche Identitätsfindung, Selbstdarstellung und Stressmanagement
· Erziehung, Bildung und Betreuung
· Pädagogik im Alltag / Kreativitätsentwicklung
· Gesundheit und Ernährung
Diese Lernphase wird mit einer schriftlichen und mündlichen Lernergebnisfeststellung (Kollo-
quium) abgeschlossen und führt die Kindertagespflegepersonen in die Qualifikationsentgelt-
stufe 2 mit einem höheren Tagespflegegeld.
Die Anforderungen der Qualifikationsstufe 3 mit einem deutlich erhöhten Tagespflegegeld
werden durch den Abschluss einer staatlich anerkannten kinderpflegerischen, sozialpädago-
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gischen, pädagogischen oder psychologischen Berufsausbildung oder einer vergleichbaren
von der zuständigen Behörde anerkannten Ausbildung erfüllt. Dieser Personenkreis absolviert
verpflichtend nur den 15 Unterrichtsstunden umfassenden ersten Teil der Einführungsquali-
fizierung vor Beginn der Tätigkeit und dann anschließend tätigkeitsbegleitend die Kurse „Kin-
derschutz und Kinderrechte“ sowie „Supervision / Praxisberatung“ im Umfang von weiteren
33 Unterrichtsstunden.
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3. Bisherige Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Hamburger Fortbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen
Hamburg hat die Bedeutung der Weiterentwicklung der Kindertagespflege seit langem er-
kannt und für eine Aufwertung der Betreuungsform insbesondere durch eine gute Qualität bei
der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen gesorgt.
Seit 2003 können die Hamburger Kindertagespflegepersonen die Angebote des Hamburger
Qualifizierungsprogramms kostenfrei nutzen. Inhalte und Anforderungen des Hamburger Qua-
lifizierungsprogramms orientieren sich an den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts
und der Qualifizierungs- und Prüfungsordnung des Bundesverbandes für Kindertagespflege.
In diesem Kontext wurde bereits 2004 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesver-
band für Kindertagespflege abgeschlossen und es erfolgte eine Anerkennung des SPFZ als
Bildungsträger im Rahmen der Qualifizierungs- und Prüfungsordnung des Verbandes. Dies
ermöglicht den Hamburger Kindertagespflegepersonen nach abgeschlossener Qualifizierung
neben dem Hamburger Zertifikat auch das bundesweit anerkannte Zertifikat des Bundesver-
bandes „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ zu erwerben.
Im Rahmen der Beteiligung der BASFI am durch den Europäischen Sozialfond finanzierten
„Aktionsprogramm Kindertagespflege“ wurde 2009 das Modellprojekt „Kindertagespflege als
Beruf“ in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) entwi-
ckelt und von 2010 bis 2012 in enger Kooperation mit der Staatlichen Fachschule für Sozialpä-
dagogik 1 durchgeführt. Im Rahmen des Modellprojektes wurde Hamburger Kindertagespfle-
gepersonen die Möglichkeit einer zweijährigen, tätigkeitsbegleitenden Berufsausbildung
zur„Staatlich anerkannten Sozialpädagogischen Assistentin“ / zum „Staatlich anerkannten
Sozialpädagogischen Assistenten“ angeboten und von den Teilnehmenden auch erfolgreich
absolviert. Dieses besondere Qualifizierungsangebot für Kindertagespflegepersonen wurde
2013 wiederholt und wird 2015 erneut angeboten werden.
Durch diese Maßnahme zur Förderung der Verberuflichung von Kindertagespflegepersonen
erfolgte auch eine formale Anerkennung der Kindertagespflege als anerkanntes pädagogi-
sches Praxisfeld, was Kindertagespflegepersonen die Aufnahme für berufsbegleitende sozi-
alpädagogische Ausbildungen an Fachschul- und Berufsfachschulen ermöglicht. Sie können,
sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, auch die dreijährige tätigkeitsbegleitende
Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin absolvieren.
Parallel zu den genannten Entwicklungen in der Qualifizierung wurden die strukturellen Rah-
menbedingungen von qualifizierten Kindertagespflegepersonen verbessert. So ist die Teilnah-
me an Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als Grund für die Fortzahlung des Tagespfle-
gegeldes anerkannt. Dies gilt auch für Schultage der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung.
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Im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege wurde das Sozialpädagogische Fort-
bildungszentrum 2009 durch das Deutsche Jugendinstitut im Rahmen eines Zertifizierungs-
verfahrens (Qualitätsüberprüfung) mit dem „Gütesiegel für Bildungsträger“ ausgezeichnet
und 2012 rezertifiziert. Mit den Kursleitern und Kursleiterinnen, die verpflichtende Fort- und
Weiterbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen anbieten, wurde, ergänzend zu ih-
ren Rahmenverträgen, eine besondere Qualitätsvereinbarung über verbindliche Standards der
Qualifizierung abgeschlossen.
Zur Vorbereitung der vom DJI empfohlenen konzeptionellen Neuausrichtung der Kurse für Ta-
gesmütter und -väter mit dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (ab 2015) wird
den vom SPFZ beauftragten Kursleitern ab Herbst 2014 ein spezielles Train-the-Trainer-Semina-
rangebot mit dem Schwerpunkt „Kompetenzorientierte Qualifizierung in der Kindertagespfle-
ge“ angeboten werden.
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4. Ziel und Inhalt der Aufstiegsfortbildung
Mit der tätigkeitsbegleitenden Aufstiegsfortbildung wird den Kindertagespflegepersonen, die
sich bewusst für eine langjährige Tätigkeit in der Kindertagespflege als Beruf entschieden ha-
ben und für die eine pädagogische Berufsausbildung in der tätigkeitsbegleitenden Form nicht
möglich ist, eine Berufs- und Entwicklungsperspektive geschaffen. Gleichzeitig sollen sie als
bewährte Fachkräfte im Tätigkeitsfeld gehalten werden. Kindertagespflegepersonen soll damit
auch ohne den formalen Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung mit einer staatlichen
Anerkennung, die Möglichkeit zur weiteren Professionalisierung und Optimierung ihrer päda-
gogischen Tätigkeit geboten werden.
Angestrebt wird die Orientierung an einem Kompetenzniveau, das z.B. auch für Absolven-
tinnen und Absolventen der Berufsausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen
Assistentin/ zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten angenommen wer-
den kann. Gleichzeitig wird den Kindertagespflegepersonen auf diesem Weg der modulare
Aufstieg von der zweiten in die dritte Qualifikationsstufe ermöglicht und damit eine Chance
auf den Erhalt des deutlich erhöhten Tagespflegegeldes dieser Qualifikationsstufe eröffnet.
Eine solche Fortbildungsmaßnahme erfordert einen realistischen und gleichzeitig überschau-
baren Zeitrahmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die umfangreichen Qualifizierungs-
anforderungen neben einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson erbracht werden können
und gleichzeitig die Motivation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bleibt. Darüber
hinaus sollte sie im Ergebnis dem Niveau einer staatlich anerkannten Ausbildung der Sozi-
alpädagogischen Assistenz entsprechen, um vergleichbare und professionelle Standards zu
erfüllen.
Unter Berücksichtigung der zunehmenden Bedeutung der Kindertagespflege bei steigenden
fachlichen Anforderungen, die an Kindertagespflegepersonen gestellt werden, beinhaltet die
Konzeption der Aufstiegsfortbildung folgende Elemente:
· Beschreibung der Voraussetzungen für den Zugang zur Weiterbildung,
· eine Orientierung an individuellen Kompetenzprofilen der Interessentinnen,
· eine thematische Ausrichtung am zurzeit erarbeiteten kompetenzorientierten
Qualifizierungshandbuch des DJI,
· die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Weiterbildungsangebot mit dem Schwerpunkt
Frühpädagogik,
· zusätzliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die von der Zielgruppe verpflichtend
wahrgenommen werden sollen,
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· Grundorientierung an einer modernen Erwachsenenpädagogik, die neben ihren
fachlichen Angeboten auf Eigeninitiative, Mitgestaltungswillen und selbstorganisiertes
Lernen und Studium der Teilnehmer und Teilnehmerinnen setzt sowie
· Zusätzliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Früh- und Elementarpädagogik.
Die Fortbildungen sind zielgruppenspezifisch angelegt. Die inhaltliche Ausgestaltung bezieht
die Erfahrungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit ein, berücksichtigt ihre Praxis und
sorgt für Handlungskompetenz im Alltag der Kindertagespflege.
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5. Formaler und inhaltlicher Rahmen der Aufstiegsfortbildung
Die Maßnahme hat einen Gesamtumfang von mindestens 1400 Unterrichtsstunden.
Bereits erbrachte Leistungen und Erfahrungen durch Ausbildung und Praxiszeiten können bis
zu einem Umfang von 500 Unterrichtsstunden anerkannt werden. Die Kriterien für die Aner-
kennung und Anrechnung werden in einer Zulassungs- und Durchführungsrichtlinie geregelt.
Drei aufeinander bezogene Fortbildungsmodule beinhalten:
· Angebote zur Kompetenzeinschätzung, zur Supervision und Begleitung zum
Selbststudium (360 Unterrichtsstunden). Die erfolgreiche Teilnahme am Hamburger
Qualifizierungsprogramm von 180 Stunden wird angerechnet,
· verpflichtende Fort- und Weiterbildungsangebote (500 - 600 Unterrichtsstunden)
sowie
· eine abschließende bewertete Lernergebnisfeststellung (40 Unterrichtsstunden)
Die Aufstiegsfortbildung sollte in der Regel in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren oder – ab-
hängig von den Zugangsvoraussetzungen und anzuerkennenden Fort- und Weiterbildungs-
stunden – auch in einer kürzeren Zeit abgeschlossen werden. Dabei kann die Lernergebnis-
feststellung einmal wiederholt werden.
5.1 Zugangsvoraussetzungen
Im Kontext der Anerkennung erfolgreich absolvierter Berufsabschlüsse und unter Berück-
sichtigung des Kompetenzansatzes des Deutschen Qualifizierungsrahmens (DQR) wird eine
bereits absolvierte nicht einschlägige Berufsausbildung und die aktive Betreuungszeit in der
Kindertagespflege in einem definierten Umfang auf die Voraussetzungen für die Teilnahme an
der Aufstiegsfortbildung angerechnet.
Mit der Bewerbung für die Aufstiegsfortbildung sind nach zuweisen:
· mindestens ein erster allgemeinbildender Schulabschluss (Hauptschule),
· der Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung und / oder eine langjährige
einschlägige Tätigkeit in der Kindertagespflege,
· die fortlaufende Betreuung von Kindern in öffentlich finanzierter Kindertagespflege,
· der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Hamburger Qualifizierungsprogramm.
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5.2 Modul 1: Einstieg und Phase des Selbststudiums
In Modul 1 beginnt die Aufstiegsfortbildung mit den Arbeitsschritten:
· Erarbeitung einer Kompetenzbilanz, moderierte Selbsteinschätzung zur Feststellung
von individuellen Weiterbildungsbedarfen,
· Einführung in die für die gesamte Fortbildungszeit verpflichtende Arbeit mit
einem Lerntagebuch und regelmäßige Fremdevaluation der Ergebnisse der
Tagebuchsdokumentation,
· Beginn der Teilnahme an Gruppensupervisionsangeboten, die währende der gesamten
Dauer der Aufstiegsfortbildung fortgeführt werden.
5.3 Modul 2: Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsangeboten
Das Modul 2 verpflichtet unter anderem auf Basis der Kompetenzbilanz zur Teilnahme an Fort-
und Weiterbildungsangeboten, die sich u.a. an den Schwerpunkten und Inhalten der Fortbil-
dungsprogramme des sozialpädagogischen Fortbildungszentrums (SPFZ) und den Angeboten
anderer anerkannter Bildungsanbieter orientieren.
· Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen zu Themenfeldern für die Arbeit
mit Kindern wie z.B. Methoden, Konzepte, Prävention; Kita, Eltern, Schule;
Sprache, Bewegung, Musik; Nachhaltigkeit, Naturwissenschaften, Mathematik und
Krippenpädagogik.
· Absolvierung eines Angebotes zur frühen Kindheit (KiK: Mit den Kleinsten im Kontakt)
im Umfang von 160 Unterrichtsstunden.
· Als Fort- und Weiterbildung anerkannt werden auch die Teilnahme an anerkannten
Verfahren zur Feststellung und Unterstützung pädagogischer Qualität der
Tagespflegetätigkeit sowie die Teilnahme an einem anerkannten Gütesiegelverfahren
bezogen auf die eigene Tagespflegestelle.
· Pädagogische Praktika in anerkannten Einrichtungen der Kindertagesbetreuung können
ebenfalls auf die zu leistenden Fortbildungsstunden angerechnet werden.
5.4 Modul 3: Bewertete Lernergebnisfeststellung
In diesem Modul erfolgt die Feststellung der Lernergebnisse der Teilnehmer und Teilnehmerin-
nen der Aufstiegsfortbildung. Die Anmeldung und Teilnahme am Modul 3 kann dann erfolgen,
wenn die Anforderungen aus den Teilen 1 und 2 erfüllt und die Nachweise darüber für die
Lernergebnisfeststellung eingereicht wurden.
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Die Grundlagen für die Feststellung der Lernergebnisse sind
· eine vorzulegende Facharbeit im Umfang von 12 Seiten und
· die Teilnahme an einem Abschlusskolloquium im Umfang von 25 Minuten.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Modul sind für den Zeitraum der Ergebnisfeststellung
in begleiteten Lerngruppen organisiert. In diesen Gruppen erfolgt die Themenfindung für die
Facharbeit, für das mündliche Thema sowie die Vorbereitung auf das Abschlusskolloquium.
Die erbrachten Leistungen werden von einer Kolloquiums-Kommission, bestehend aus dem/
der Prüfer / Prüferin und zwei Beisitzern mit erfolgreich oder nicht erfolgreich bewertet. Die
Lernergebnisfeststellung kann einmal wiederholt werden.
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung wird ein Zertifikat erteilt, welches
als Berechtigung für den Aufstieg in die dritte Qualifikationsstufe anerkannt wird.
Weitere Fragen beantwortet gerne Dieter Gerber: Tel.: (040) 4 28 63 - 52 04 E-Mail: [email protected]