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Auf den Punkt gebrAcht! - Kanzlei Rausch€¦ · Rumpelstilzchen hat fest geglaubt, dass ......

Date post: 23-Jul-2020
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konkret AUF DEN PUNKT GEBRACHT! Informationen für Mandanten und Geschäftsfreunde 3 4 5 8 9 10 10 11 3, 2, 1 – ES WAR EINMAL … ABGRENZUNG VON LIEFERUNGEN UND SONSTIGEN LEISTUNGEN BEI DER ABGABE VON SPEISEN UND GETRÄNKEN DER NEUE ZAHLUNGSVERKEHR AB 2014 UND WAS SIE HEUTE SCHON TUN KÖNNEN EIGENHEIM: 10 GUTE GRÜNDE IMMOBILIENERBSCHAFTEN BEIZEITEN ZU ORDNEN DAS AUSWAHLVERFAHREN – WIE SIE DEN PASSENDEN MITARBEITER EINSTELLEN AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN: AUCH PRIVATLEUTE IN DER PFLICHT STEUERERKLÄRUNG ZU SPÄT ABGEGEBEN: WER BUMMELT, ZAHLT DRAUF KURZ UND KNAPP / INTERN www.rausch-steuerberater.de | ausgabe 1 /13 RAUSCH + KOLLEGEN | Steuerberatungsgesellschaft mbH RAUSCH & ALBERT GmbH | Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Topthema: Schaffe, Schaffe, Häusle Baue – taugt die Immobilie als Geldanlage? 6 KANZLEI RAUSCH Ihr Erfolg ist unser Ziel!
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konkretAuf den Punkt gebrAcht!Informationen für Mandanten und Geschäftsfreunde

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► 3, 2, 1 – es wAr einmAl …

► Abgrenzung von lieferungen und sonstigen leistungen bei der AbgAbe von sPeisen und getränken

► der neue zAhlungsverkehr Ab 2014 und wAs sie heute schon tun können

► eigenheim: 10 gute gründe immobilienerbschAften beizeiten zu ordnen

► dAs AuswAhlverfAhren – wie sie den PAssenden mitArbeiter einstellen

► AufbewAhrungsPflichten: Auch PrivAtleute in der Pflicht

► steuererklärung zu sPät Abgegeben: wer bummelt, zAhlt drAuf

► kurz und knAPP / intern

www.rausch-steuerberater.de | ausgabe 1 /13

rAusch + kollegen | steuerberatungsgesellschaft mbhrAusch & Albert gmbh | wirtschaftsprüfungsgesellschaft

topthema:

schaffe, schaffe, häusle baue – taugt die immobilie als geldanlage?

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kAnzlei rAusch

Ihr Erfolg

ist unser Ziel!

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vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

Deutschland steht im Wahlfieber. Debattiert werden neben Steueroasen und Steuer hinterziehung sowie selbstverständlich auch Steuergerechtigkeit. Jedermann kann sich einbringen und die deutsche Politik lenkt vom eigenen Versagen ab.

Kommen wir zur Steuerhinterziehung. Deutschland im Jagdfieber – gestern die Plagiat sucher auf Promovierte, gefolgt von Politikern, die auf Bankerjagd gehen. Aktuell geht die Hatz auf Hoeneß ab. Alles ist gruppen­dynamisch gut organisiert.

Überhaupt ergibt sich der Eindruck, als ob ein Kampf gegen Steuersünder jedes Mittel heiligt. Derzeit muss man sich mit »wissenschaftlichen Erkenntnissen« beruhigen. Steuer moral ist nicht nur die Antwort auf staatlichen Druck, vielmehr ist die Moral höher angelegt, wenn die Einsicht beim Bürger genährt wird, dass staatliche Mittel effizient verwendet werden. Demnach sind auf Hinterzieher nicht die Einzigen, die gesellschaftlich geächtet werden müssen, sondern auch jene, die mit staatlicher Ausgabenpolitik nicht sorgsam genug umgehen. Gesetze und Druckvollzug formen die dazu passenden Bürger.

Zukünftig wird Vertrauen durch Transparenz und Verantwortung entwickelt, im Gegenzug auch durch zuver­lässige Abgabenzahlung. In Deutschland wäre erst einmal mit der sog. Steuervereinfachung anzufangen – verständliche Texte, EDV­konforme Erklärungen, weniger bürokratische Hürden im Steuervollzug und primär Vertrauen gegenüber dem Bürger.

Mit besten Grüßen,ihre kAnzlei rAuschmit dem gesamten Team!

Karl­Heinz RauschAchim Albert Thomas Bathon

Auszeichnung als TOP­Steuerberater im bundes­weiten Test von dem Wirtschafts magazin Focus Money in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für Steuerrecht (Test 3/2012).

Wir sind Mitglied von delfi­net, dem Netzwerk zukunftsorientierter Steuerberater.

steuerberatungskanzleien bei delfi-net► sind konsequent kundenorientiert,► haben einen hohen Qualitätsanspruch,► arbeiten intensiv an der ständigen

Verbesserung ihrer Praxis,► schätzen den offenen Austausch mit Kollegen

und sind bereit, kontinuierlich dazu zu lernen,► zeichnen sich durch Offenheit, Fairness

und Achtung gegenüber Geschäftspartnern und Mitarbeitern aus.

Rund 50 Kanzleien haben sich bundesweit in diesem Netzwerk zusammengeschlossen, um Erfahrungen auszutauschen und Komp etenzen für die Mandanten zu bündeln.

Unsere Kanzlei ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und mit dem Qualitätssiegel des deutschen Steuerberaterverbandes (DStV)ausgezeichnet.

Kennen Sie schon unsere Homepage? Einfach QR­Code mit Smartphone scannen und viele zusätzliche Informationen erhalten.

2 www.rausch-steuerberater.de

terminhinweis: bitte vormerken – mandanten-informations veranstaltung am 11.11.2013 in hösbach mit dem finanz experten Prof. max otte. wir freuen uns auf sie! einladung folgt.

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für alle steuerzahler

frau holle lässt gold regnen – steuern sparen macht reich

Frau Holle belohnt im Märchen das brave Mädchen mit Reichtum, doch um Steuern zu sparen, müssen Sie zuerst Geld ausgeben, das Sie steuermindernd ansetzen können – und zwar mehr als die Steuerersparnis. Und das kostet Sie Liquidität.

Überlegen Sie also immer zuerst, ob Sie die Anschaffung / Ausgabe sowieso tätigen würden und sie auch bezahlen können. Die Steuerersparnis ist dann ein angenehmer Nebeneffekt, aber nie der Zweck.

Die Moral von der Geschichte: Sie sparen weniger ein, als Sie dafür ausgeben müssen.Doch eine kluge Investition macht sich langfristig immer bezahlt.

hans im glück – wer schulden hat, zahlt keine steuern

Hans im Glück glaubt, ein gutes Geschäft bei seinen Tauschhandeln zu machen und befreit sich letztlich von seiner Last.

Doch wie sieht die Kehrseite aus? Wer keine Steuern zahlt, hat auch keinen Gewinn gemacht. Wollen Sie wirklich lieber arm sein als Steuern zahlen?

Oder noch schlimmer: Schulden machen, um sich steuermindernde Betriebsausgaben leisten zu können? Im Geschäftsleben können Sie manche Anschaffungen nur über Kredite finanzieren und das ist legitim. Doch Schulden aus steuerlichen Gründen zu machen, ist unternehmerischer Selbstmord.

Die Moral von der Geschichte: Sie können Kreditraten nämlich nicht von der Steuer absetzen, sondern nur die Zinsen für diesen Kredit.

rumpelstilzchen – Ach wie gut dass niemand weiß, dass ich steuerschlupfloch heiß …

Rumpelstilzchen hat fest geglaubt, dass die Königstochter seinen Namen nie errät. Und doch …

Ähnlich hartnäckig hält sich das Gerücht, dass es Investitionsmöglichkeiten gibt, die als Steuersparmodelle dienen. Medienfonds

3, 2, 1 – es war einmal …3 märchen, 2 fabeln und 1 legende – hier kommt die wahrheit ans licht

oder Schiffsbeteiligungen sind hierfür beliebte Beispiele. Diese Modelle sind komplett abgeschafft.

Eine Investition wirkt sich nur dann steuerlich aus, wenn dahinter eine Gewinnerzielungsabsicht steckt. Irgendwann muss sich die Investition also rechnen. Das Finanzamt erkennt keine Investitionen an, die nur durch jahrelange Verluste die Steuerlast senken sollen. Spätestens nach 6 Jahren müssen Gewinne erzielt werden, sonst nimmt das Finanzamt die bis dahin anerkannten Steuerminderungen wieder zurück.

Die Moral von der Geschichte: Keine Steuervorteile ohne Gewinnabsicht!

der hase und der igel – am Jahresende noch mal schnell den fiskus abhängen

Im November und Dezember beginnen bei einigen Unternehmern oft hektische Einkaufsaktivitäten. Der Gewinn fällt hoch aus und sie glauben ähnlich wie der Hase in der Fabel, dem Finanzamt einen Steuer-Haken zu schlagen und so die Steuerbelastung zu senken.

Doch das funktioniert bei Investitionen nicht, denn bei größeren Anschaffungen wie beispielsweise einem PKW werden die Kosten über mehrere Jahre auf die Abschreibung verteilt. Die Steuerentlastung ist minimal, doch das Auto muss bezahlt werden. Es ist der gleiche Effekt wie bei Frau Holle.

Die Moral von der Geschichte: Am Jahresende hat man volle Kosten und nur geringe Steuervorteile!

der Prüfer-wolf im schafspelz – betriebsprüfer machen Probeeinkäufe

Die armen Prüfer, wenn das wahr wäre. Und in vielen Branchen schlichtweg nicht durchführbar.

Die einzigen, die in den Genuss solcher Testkäufe kommen, sind Gastronomen, um die Kalkulation aus Ein- und Verkauf zu überprüfen.

Die Moral von der Geschichte: Es droht kaum Gefahr!

die legende – 2/3 der steuerliteratur stammen aus deutschland

Der inzwischen emeritierte Finanzforscher Albert Rädler hat die Behauptung mit einem einfachen Maßband als Mythos entlarvt. Rädler stieg in die Bibliothek des Amsterdamer International Bureau of Fiscal Documentation (IBFD), eine der umfassendsten Sammlungen von Steuerliteratur weltweit, ein. Dort maß er aus, wie viele der insgesamt 2000 Regalmeter auf Bücher und Zeitschriften entfallen, die sich mit dem deutschen Steuerrecht beschäftigen.

Das Ergebnis: Nur etwa 200 Meter, also zehn Prozent. Eine Auswertung der elek-tronischen Bestände ergab einen Anteil von knapp 15 Prozent. Ein weiterer Vergleich zeigt ein ähnliches Ergebnis: Laut einer Studie der Weltbank und der Beratungsfirma PwC, die den Umfang der Unternehmenssteuergesetze in verschiedenen Ländern verglichen hat, passen in Deutschland die Bestimmungen und Paragrafen auf 1.700 Seiten – die Vereinigten Staaten dagegen brauchen 5.100 Seiten, Japan gar 7.200. Deutsche Unternehmen benötigen laut einer weiteren Studie deutlich weniger Zeit als ihre Konkurrenten in Nachbarländern, um zu ermitteln, wie viel Steuern sie zahlen müssen.

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4 www.rausch-steuerberater.de

umsatzsteuer

Zu diesem Thema soll das lange erwartete BMF-Schreiben, welches nunmehr mit Datum vom 20.03.2013 vorliegt Auskunft geben. Auf 11 Seiten des BMF Schreibens wird an verschiedenen Beispielen die Thematik erläutert. Die einzelnen Beispiele zeigen, wie unübersichtlich die Thematik auch in Zukunft sein wird.

neues zum thema: Abgrenzung von lieferungen und sonstigen leistungen bei der Abgabe von speisen und getränken

für wen gelten die regelungen im bmf schreiben?

► Imbissstände► Verpflegungsleistungen in Kinder tagesstätten, Schulen und Kantinen, Krankenhäusern,

Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen► Leistungen von Catering-Unternehmen (Partyservice)► Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern)

AbgAbe von sPeisen und getränken

lieferung von gegenständen(ermäßigter steuersatz 7 % ust)

sonstige leistung(umsatzsteuersatz 19 %)

lieferelement überwiegend unschädlich:

die Abgabe von zubereiteten oder nicht zubereiteten speisen mit oder ohne beförderung, jedoch ohne andere unterstützende dienstleistung

warmhalten bzw. kühlen während des transportes

vereinbarung eines festen lieferzeitpunktes

übliche nebenleistungen (verpacken, einweggeschirr, -besteck, Papierservietten)

bereitstellung von einrichtungen und vorrichtungen, die in erster linie dem verkauf von ware dienen

erstellung speisekarten, -pläne

Allgemein erläuterung des leistungsangebotes

wenn dienstleistungselemente von dritten erbracht werden / der dritte muss unmittelbar für den kunden tätig werden

dienstleistungselement überwiegt

folgende elemente, die nicht der vermarktung der speisen dienen, führen zur steuerpflicht von 19 % umsatzsteuer:

bereitstellung einer die bewirtung fördernden infrastruktur

servieren der speisen und getränke

gestellung von bedienungs-, koch- oder reinigungspersonal bzw. durchführung derartiger leistungen

nutzungsüberlassung von geschirr oder besteck

überlassung mobiliar (z. b. tische und stühle) zur nutzung beim Auftraggeber

individuelle beratung bei der Auswahl der speisen und getränkeberatung der kunden hinsichtlich der zusammenstellung und menge von mahlzeiten für bestimmte Anlässe

hinweis: Auf Grund der Problematik der Einzelfallgestaltung empfehlen wir Ihnen unbedingt eine Abstimmung mit Ihrem zuständigen Steuerberater – immer ist die gesamtbetrachtung des vorgangs entscheidend. Auf Anforderung senden wir Ihnen gern das komplett BMF Schreiben per E­Mail zu.

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sepa: neuer zahlungsverkehr in europa

Mit SEPA beginnt ein europäisch einheitliches Zahlungsverfahren

Unter SEPA versteht man den Aufbau eines einheitlichen Euro-Zahlungsver kehrs-raumes mit einheitlicher Währung und einheitlichen Zahlungsverkehrsinstru-menten (Single Euro Payments Area). Mit der Einführung von SEPA wird die heutige Vielfalt an nationalen Zahlungs-verkehrsformaten eliminiert. Somit vereinfacht sich der zahlungsverkehr für europaweit tätige unternehmen. Teilnehmer sind die 30 EU / EWR-Mitgliedsstaaten sowie Monaco und die Schweiz. Die Transaktionswährung ist der EURO.

Was vielen heute noch nicht bewusst ist: SEPA hat Auswirkungen auf den zahlungsverkehr aller unternehmen, unabhängig davon, ob sie in Europa Geschäfte machen oder nicht.

was ändert sich durch sePA für sie?

1.sie bekommen eine neue kontonummer

Die Kontonummer wird durch die IBAN ersetzt, die internationale Bankkonto-nummer (Deutschland: 22 Stellen), bestehend aus dem ISO-Ländercode (2), der Prüfziffer (2), der Bankleitzahl (8) und der Kontonummer (10).

Beispiel: DE02 1234 5678 1234 568 90

Arbeiten Sie im Zahlungsverkehr ledig-lich mit überweisungen, so müssen Sie ab februar 2014 bei den Zahlungen im Inland die ibAn verwenden. Bei grenzüberschreitenden zahlungen muss neben der ibAn bis zum Februar 2016 der BIC angegeben werden.

2. die umstellung auf das neue lastschriftverfahren ist aufwändig

Anstelle der bisher angewandten last - schrift verfahren oder einzugsermächti gun - gen ist die sePA-basis-lastschrift zu verwenden. Hiervon sind insbesondere auch vereine betroffen, die ihre mitglieds-beiträge mit Lastschriftverfahren einziehen.

Aufwändig ist die umstellung bei last - schriftverfahren bzw. einzugsermäch-tigungen. Diese werden abgelöst durch

der neue zahlungsverkehr ab 2014 und was sie heute schon tun können

das Europäische Lastschriftverfahren (SDD Core) = SEPA-Basis-Lastschrift. Das neue Verfahren unterscheidet sich in folgenden Punkten von der deutschen Einzugsermächtigung:

► Zur Identifizierung der Bankverbin-dungen dienen IBAN und BIC.

► Die SEPA-Lastschrift hat einen festen Fälligkeitstermin.

► Informations- und Vorlauffristen sind zu beachten.

► Fälligkeitstermin und Vorlauffrist führen dazu, dass Lastschriften wesentlich früher als bisher eingereicht werden müssen.

► Es gibt eine einheitliche Rückgabefrist für die SEPA-Basis-Lastschrift bis 8 Wochen nach dem Belastungsdatum. Bei einer unberechtigten Lastschrift (nicht autorisiert) verlängert sich der Zeitraum auf 13 Monate.

► Anstatt der Einzugsermächtigung ist zukünftig ein sogenanntes Mandat zu verwenden, das genauen Formvorschriften unterliegt.

► Gläubiger-ID (zu beantragen bei der Deutschen Bundesbank: www.glaeubiger-id.bundesbank.de) und Mandats-Referenz sind anzugeben.

► Zukünftig sind Informationen zum Mandant (Zustimmung des Lastschrift-Zahlers) elektronisch mit einzureichen.

Bestehende Einzugsermächtigungen kön nen in SEPA-Mandate umgewandelt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Besitz eines unterschriebenen Originaldokuments der Einzugsermächtigung sind. Außerdem muss der Kunde in einem Anschreiben über die Änderung des Verfahrens und seine persönlichen Daten für den Einzug informiert werden.

3. die Abbuchungsaufträge werden durch die sePA-firmenkunden-lastschrift ersetzt

Das heutige Abbuchungsverfahren wird durch die SEPA-Firmenkunden-Lastschrift ersetzt. Hier gelten die gleichen Kriterien wie bei der SEPA Basis-Lastschrift.

Allerdings kann diese Lastschriftform nur bei Firmenkunden angewendet werden. Die haben nach der Belastung keine Möglichkeit des Widerspruchs. Folglich müssen Sie die Abbuchungsaufträge für jeden Kunden neu einholen.

handlungsempfehlungen für unternehmen:

► Benennen Sie eine SEPA-Beauftragten in Ihrer Firma bzw. bilden Sie eine Projektgruppe.

► Analysieren Sie Ihren Zahlungsverkehr und stellen Sie fest, welche Prozesse betroffen sind.

► Geben Sie auf Ihren Rechnungen und Formularen zusätzlich IBAN und BIC an.

► Fragen Sie Ihre Geschäftspartner /Kunden nach deren Bankverbindungen auf der Basis IBAN und BIC.

► Prüfen Sie Ihre Zahlungsverkehrssoft-ware und Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit.

sofern sie als unternehmen oder verein lastschriften einziehen:

► Beantragen Sie Ihre Gläubiger-Identifikations-Nummer bei der Deutschen Bundesbank

► Überprüfen Sie die Abläufe für Last-schrifteinzüge und beachten Sie die Änderungen bei den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren.

► Prüfen Sie ob Ihr Rechnungsprogramm auf das Datum des Lastschrifteinzugs-hinweisen kann.

► Mündliche oder telefonische Einwilligung zum Lastschriftverfahren sind ab 2014 nicht mehr gültig. Holen Sie sich eine schriftliche Bestätigung ein.

► Bereiten Sie die Umstellung Ihrer Lastschriften jetzt vor, um zeitliche Engpässe zu vermeiden.

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immobilien als geldanlage

schaffe, schaffe, häusle baue – taugt die immobilie als geldanlage?

1. die entscheidung

Nicht zuletzt durch die »finanzkrise« rücken Immobilien wieder mehr in den Fokus der Geldanleger. Die negativen Erfahrungen mit Aktien stecken vielen privaten Anlegern noch in den Knochen – oder vielmehr im »schrumpfenden« Depot.Ist die »flucht in die sachwerte« eine Möglichkeit für Sie, sich die Auswirkungen von – heute ja meist globalen – Finanzkrisen vom Leibe zu halten?

Michael Kaufmann, Unternehmer, 45 Jahre, verheiratet mit 2 Kindern (18 und 16 Jahre alt), sitzt mit seiner Frau Birgit eines Morgens am Frühstückstisch:

»In Impulse stand neulich doch so ein Artikel, man soll jetzt in Immobilien investieren, denn da gäbe es keine Krise« sagt Birgit, seine Frau, sonntags am Frühstückstisch. »Vielleicht wäre das was für uns?«

»Da informieren wir uns aber erst mal. Ich mache einen Termin mit unserem Steuerberater.« antwortet Michael.

Steuerberater Rausch klärt die wichtigsten Fragen gern:

sind immobilien wirklich krisensicher?

»Wirklich 100 %-ig sicher ist heute nichts mehr. Aber wenn man ein paar Grundregeln beachtet, sind Immobilien immer eine sinnvolle Möglichkeit, sein Geld anzulegen und etwas für die Altersvorsorge zu tun.

Mieten und Preise steigen besonders in den Ballungsgebieten und Universitätsstädten seit Jahren kontinuierlich. Aber Vorsicht: für eine kurzfristige spekulation sind immobilien nicht geeignet!

welche form der immobilie ist sinnvoll?

Das hängt natürlich von der individuellen Risikoneigung und der Bereitschaft zum eigenen Arbeitseinsatz ab – nein, ich meine nicht, Sie sollen selber auf die Baustelle Herr Kaufmann.

Ich meine den Unterschied zwischen einem Immobilienfonds und einer in Eigenregie gekauften Immobilie.

Bei immobilienfonds müssen Sie sich um ›nichts‹ kümmern. Allerdings bezahlen Sie die Menschen, die sich für Sie um ›Alles‹ kümmern.

Das geht von der Wahl des Objektes über die Finanzierung bis zur Vermietung und Verwaltung.

Ihre Einflussmöglichkeiten sind begrenzt, an Entscheidungen werden Sie eher pro Forma beteiligt.

Kaufen Sie eine Immobilie in eigenregie, bedeutet dies meist einen höheren Zeitaufwand für Sie. Dafür haben Sie aber auch alle Fäden in der Hand.

immobilienfonds – worauf sie achten sollten:(siehe unten stehende Tabelle)

chance risikoAlle Fonds Niedriger Kapitaleinsatz

(ab 10.000 Euro)!Kapitalverlust durch schlechte Vermietbarkeit und unsicheren Verkaufserlös.

Oft werden steuerliche Förderungen genutzt (z. B.: Sanierung).

Lange Laufzeit (meist 20 Jahre)!

Keine »Arbeit« Keine Einflussmöglichkeiten!Hohe Kosten durch Vermittlungsprovisionen, die sich die Initiatoren von Banken / Versicherungen / Bauunternehmen holen.

Geschlossene Fonds i. d. R. eine Immobilie (man weiß, was drin ist)

i. d. R. eine Immobilie, davon hängt dann aber auch alles ab!

Offene Fonds Streuung des Risikos auf mehrere Immobilien.

Gar kein Einfluss auf Auswahl der Immobilien.

Fonds mit ausländischen Immobilien

Steuerfreibeträge im jeweiligen Land sorgen oft dafür, dass die Erträge steuerfrei bleiben.

Die Beurteilung von Lage und versprochener Rentabilität ist sehr schwierig.

Fonds mit gewerblichen Immobilien (auch im Inland)

Teilnahme an »Immobilienbooms« in bestimmten Regionen.

Einkaufszentren und Büro­häuser stehen nicht nur im ländlichen Bereich leer! Selbst in Metropolen wie Frankfurt oder München gibt es jede Menge »Bauruinen«.

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unternehmensführung

die drei großen l

Egal für welche Form Sie sich entscheiden, entscheidend ist die Wahl des Objektes.Und da gilt: lage, lage, lage!!!Bei der Vermietung an private Mieter ist die Lage des Objektes von entscheidender Bedeutung für die vermietbarkeit!! Bei gewerbeimmobilien ist die Beurteilung noch schwieriger – besonders bei ausländischen immobilien ist Vorsicht geboten.

»Um Gottes Willen, nein!« wirft Birgit Kaufmann ein. »Wenn unsere Tochter aus dem Haus ist, habe ich eh mehr Zeit und kümmere mich gern«.

Die Entscheidung für eine Immobilien »in Eigenregie« ist damit gefallen.

2. welches objekt passt zu mir?

Steuerberater Rausch weiß, welche Fragen er seinen Mandaten stellen muss, damit sie herausfinden, welches Objekt grundsätzlich genau das Richtige für die Kaufmanns ist.

Da geht es zunächst einmal um die Art der immobilie: Eigentumswohnung, Einfamilien- oder Mehrfamilien-Haus? Eine Immobilie muss schließlich zum Investor passen – und das hat nicht nur mit steuerlichen Überlegungen zu tun.

Bei der eigentumswohnung hat der Inhaber den Vorteil, dass ihm Arbeit »abgenommen« wird. Eine hausverwaltung kann sich um die Instandhaltung und Verwal tung der Immobilie kümmern. Diese Möglichkeit wird oft von Investoren gewählt, die beruflich wenig Freizeit haben und diese nicht gern mit Rasen mähen oder der Koordination von Hand werkern

verbringen wollen. Natürlich bringt diese »Delegation« auch wieder »Machtverlust« mit sich. Viele entscheidungen (insbe - son dere die Veräußerung der Wohnung) können nur mit zustimmung der eigentümer - gemeinschaft gefällt werden. Da ist viel Toleranz und Kompromissbereitschaft gefragt.

Der finanzielle vorteil der »ETW« liegt darin, dass sie durch die Aufteilung der Anschaffungskosten des Grundstücks auf mehrere Käufer meist im Verhältnis zum Haus günstiger zu haben ist.

Frau Kaufmann hat da eine klare Meinung: »Das wäre nichts für uns, wir brauchen unseren Garten!« Auch Herr Kaufman stimmt zu: »Verhandeln muss ich in meinem Job täglich, das brauche ich zu Hause nicht auch noch.«

Herr Rausch: »Das verstehe ich gut, aber Sie sollten diese Art der Immobilie nicht ganz aus den Augen verlieren. Ihr Sohn hat sich ja für ein Studium entschieden, dass er nur auswärts machen kann. Da können wir ja dann noch mal über die Anschaffung einer ›Studentenbude‹ nachdenken.«

Also ein Haus. Aber welches Haus ist das richtige?

Das (möglichst noch freistehende) einfamilienhaus ist natürlich der Traum vieler Deutschen. Hier erreichen Sie auch den höchsten »Freiheitsgrad«. Lediglich die Bebauungsordnung der Gemeinde und die »natürliche« Rücksicht auf die Nachbarn setzen Grenzen.

steuerlich ist das komplett selbst genutzte Einfamilienhaus allerdings »tot«. Weder die Anschaffungs- noch die Finanzierungs -

kosten sind absetzbar. Auch die »laufenden« Reparaturen schlagen lediglich im Rahmen der sog. »Hand werkerleistungen« mit einer Höchstgrenze (20 % von max. 6.000 / Jahr = max. 1.200 Euro, nur Arbeitskosten, keine Materialkosten!) zu Buche.

Beim zwei- oder mehrfamilienhaus können die Aufwendungen für Anschaffung und Finanzierung sowie die laufenden Instandhaltungen zumindest anteilig für den vermieteten Teil des Hauses bei der Steuererklärung in Ansatz gebracht werden. Zudem »helfen« die Mieteinahmen bei der Abzahlung der Kredite.

Die Arbeit liegt aber ganz bei Ihnen. Von der Nebenkostenabrechnung bis hin zur Vermietung und Instandhaltung. Das Vermieterrisiko trägt natürlich auch der Eigentümer.

Frau Kaufmann ist von der Vorstellung, dass Mieter »Aussicht« auf ihre Terrasse haben, nicht besonders begeistert ...

Steuerberater Rausch hat aber noch ein »Ass« im Ärmel: »Wie wäre es denn mit einer Einliegerwohung für Ihre Tochter, die ja dieses Jahr eine Ausbildung anfängt? Dann haben Sie zunächst mal keinen Fremden im Haus und steuerlich ist die vermietung an Angehörige ein interessantes Modell.«

Wie das geht, erfahren Sie in einer Beratung bei uns!

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vorweggenommene erbfolge

eigenheim: 10 gute gründe immobilienerbschaften beizeiten zu ordnen

Immobilien gelten im Allgemeinen als besonders wertbeständige Vermögenswerte und sind zudem weitaus mehr als bloße Wertanlagen, schließlich ist die eigene Immobilie für viele Menschen der Mittelpunkt ihres Lebens. In den meisten Fällen träumt man schon lange von einem Eigenheim, arbeitet hart und spart fleißig, um sich diesen Traum eines Tages erfüllen zu können. Der Wunsch dieser Menschen, das Familienvermögen sichern zu wollen ist deshalb legitim und sehr verständlich.

wir nennen ihnen deshalb 10 gute gründe die erbschaft gerade im hinblick auf immobilien beizeiten und wohlüberlegt zu ordnen:

1. Wertbeständige Vermögenswerte für die Familie erhalten

2. Übergabe des Lebenswerkes zu Lebzeiten rechtzeitig einleiten

3. Die Erbauseinandersetzung erleichtern4. Erbengemeinschaften klug ordnen5. Festlegen wer die Immobilie

übernehmen soll oder bezieht6. Testierfreiheit nutzen7. Schenkungen sparen Steuern; nur mit

Wohnrecht oder Nießbrauch8. Wie werden die Miterben ausbezahlt?9. Erbschaftssteuerbefreiungen nutzen!10. Steuerklasse der Erben im Auge behalten

In den eigenen vier Wänden will man dann alt werden und so die Vorzüge des Wohn - eigentums genießen. Ist der Immobilien-kredit erst einmal abbezahlt, kann man günstig wohnen und ist zudem vollkommen unabhängig in seinen eigenen vier Wänden. Zudem hinterlässt man seinen Lieben eine Immobilienerbschaft und somit einen bleibenden Wert, der die Erben gewisser-maßen absichert. Verwandte, die das Haus erben können sich in einem solchen Fall glücklich schätzen.

Besaß der Verstorbene eine Immobilie, ist diese in vielen Fällen der bedeutendste Vermögenswert im gesamten Nachlass. Hat der Erblasser nicht nur einen Erben hinterlassen, stellt sich natürlich die Frage, wer die Immobilienerbschaft antritt. Zunächst ist das Haus oder die Wohnung Eigentum der Erbengemeinschaft. Früher oder später kommt es allerdings zur Erbauseinandersetzung und der Nachlass wird unter den Erben aufgeteilt. Bei einer Immobilie kann sich dies mitunter als recht schwierig erweisen. Da wohl kaum die

gesamte Erbengemeinschaft gemeinsam in die betreffende Immobilie einziehen wollen wird, muss geklärt werden, wie mit dem Haus oder der Wohnung verfahren wird. Die Klärung vieler Fragen in Bezug auf das Elternhaus erben birgt ein nicht unwe-sentliches Konfliktpotential und ist nicht selten für Erbstreitigkeiten verantwortlich.

immobilienerbschaft zu lebzeiten regeln

Wer Streitigkeiten vorbeugen möchte und zudem sicherstellen will, dass seine eigenen Wünsche bezüglich der Immobilienerb-schaft verwirklicht werden, sollte eine Ver-fügung von Todes wegen errichten. Im Zuge des Testament verfassens oder auch mit ei - nem Erbvertrag kann man adäquat für den Nachlass vorsorgen und so auch die Immo-bilienerbschaft schon zu Lebzeiten regeln.

Basierend auf der Testierfreiheit kann man in einem Testament oder Erbvertrag frei entscheiden und auch bestimmen, wer das Haus oder eine andere Immobilie erben soll. Allerdings darf man das Pflicht-teilsrecht hierbei nicht vernachlässigen und muss sich vergegenwärtigen, dass etwaige Pflichterben Ansprüche geltend machen können. Dies hätte mitunter zur Folge, dass der Immobilienerbe die Pflichterben in bar ausbezahlen muss. Verfügt dieser aber nicht über ausreichend flüssiges Kapital und ist auch im Nachlass kein sonstiges größeres Vermögen vorhanden, muss die Immobilie möglicherweise beliehen oder sogar veräußert werden. Zudem kann man ohnehin nicht wissen, ob der Immo-bilienerbe dieses Erbe überhaupt antritt. Falls ihn nur Schulden erwarten ist es durchaus legitim, eine Ausschlagung der Erbschaft vorzunehmen.

Absolute Sicherheit kann man als künftiger Erblasser zwar nie erreichen, mit einer soliden Nachlassvorsorge zu Lebzeiten kann man aber eine ideale Basis schaffen und die Immobilienerbschaft beizeiten regeln. Hierzu gehört unter anderem die Festlegung etwaiger Wohnrechte. So kann man testamentarisch verfügen, dass der überlebende Ehegatte, eingetragene Lebenspartner oder eine andere Person ein lebenslanges und unentgeltliches Wohnrecht haben soll. Unabhängig davon, was mit der Immobilienerbschaft im Zuge der Erbauseinandersetzung geschieht ist so gewährleistet, dass die betreffende Person in dem Haus oder der Wohnung bleiben

kann und nicht auch noch ihr vertrautes Umfeld und Zuhause verliert.

immobilienerbschaften und die erbschaftsteuer

Grundsätzlich müssen die Hinterbliebenen im Falle einer Immobilienerbschaft einiges beachten. Zunächst gilt es natürlich, den Wert der Immobilie zu ermitteln und sich innerhalb der Erbengemeinschaft zu einigen. Eine Wertermittlung kann durch ein Ver - gleichswertverfahren oder ein Sachwert-verfahren erfolgen, unter etwaigem Abzug vom Jahreswert Wohnrecht, falls ein solches im Grundbuch steht. Ist dies geschehen, muss man sich unter anderem mit der Erbschaftssteuer befassen. Häuser und Eigentumswohnungen haben oftmals einen hohen Wert, so dass es durchaus dazu kommen kann, dass die Immobilien-erbschaft den jeweiligen Erbschaftsteuer-Freibetrag übersteigt. Der Erbe ist dann zur Zahlung von Erbschaftsteuer an den Fiskus verpflichtet, wobei sich die Höhe am Wert der Erbschaft, dem persönlichen Freibetrag und der Steuerklasse orientiert. Im Falle einer Immobilienerbschaft kann man allerdings von einigen Sonder rege lun - gen des Erbschaft- und Schenkungs steuer-gesetzes profitieren. Wird selbstgenutzter Wohnraum vererbt, bleibt dies unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Eine Immobilienerbschaft zugunsten des überlebenden Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner ist von der Erbschaftsteuer befreit, wenn es sich hier-bei um selbst genutzten Wohnraum des Erblassers handelt, den der Erbe mindestens weitere zehn Jahre und unverzüglich nach dem Erbfall als eigenen Wohnraum nutzt. Maßgebend ist diesbezüglich § 13 ErbStG.

Gemäß § 13 ErbStG können auch die Kinder des verstorbenen Erblassers im Rahmen einer Immobilienerbschaft von der Erb-schaftsteuer befreit werden. Für die Abkömmlinge des Verstorbenen gelten die gleichen Bedingungen wie für den eingetra-genen Lebenspartner oder Ehegatten. Zusätzlich begrenzt der deutsche Gesetz - geber diese Steuerbefreiung auf eine Wohn-fläche von maximal 200 Quadratmetern. Darüber hinaus gehende Wohnfläche unterliegt der normalen Erbschaftsteuer.

Für Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Steuerberater Achim Albert gerne zur Verfügung!

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Der Fachkräftemangel trifft alle Branchen und das Thema »Die richtigen Mitarbeiter finden und binden« gilt es als Unterneh-mens ziel dauerhaft zu verankern.

Deshalb berichten wir in einer mehrteiligen Serie über Möglichkeiten, die kleine und mittelständische Betriebe haben, um Mitarbeiter zu gewinnen und in der Firma zu halten.

teil 3: von AnfAng An die weichen stellen

mitarbeiter-einstellungsprozess

Bei allen Schwierigkeiten, die sich aktuell bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitern auftun, sollten im Einstellungsprozess einige Dinge dennoch nicht zu kurz kom-men. Mitarbeiter finden und halten, das ist die Devise. Das »Halten« beginnt, von vielen unterschätzt, schon bei den ersten Kontakten.

Der Einstellungsprozess vollzieht sich in unterschiedlichen Stufen, die nachfolgend kurz dargestellt werden.

1. definition des bewerber- / Anforderungsprofils Beim Nachdenken über das Bewerberprofil gilt es zunächst, eine Aufgabenbeschreibung mit den wesentlichen merkmalen der Stelle zu haben oder zu erstellen.

2. ergebnisse / Aufgaben Formulieren Sie drei bis fünf wichtige Aufgaben und ziele, die ein künftiger Stelleninhaber zwingend erfüllen muss.

3. Anforderungen / Qualifikationsprofil Welche soft-skills muss ein Bewerber mitbringen, damit er sich wahrscheinlich gut in Ihr Team einfügt und sich wohl fühlt (stellenunabhängige Fähigkeiten, z. B. Integrität, Zuverlässigkeit, Genauig-keit, gute Kommunikationsfähigkeit)? Welche fachlichen voraussetzungen und stellenabhängigen Kenntnisse braucht ein Bewerber, damit er die von Ihnen gesetzten Ziele erreichen kann?

4. Job-highlights Was macht Sie als Arbeitgeber attraktiv? Warum ist die Stelle insbesondere für (A-)Kandidaten interessant? Beispiele hierfür sind flexible Arbeitszeit, Gestal-tungsspielräume bei der Erfüllung der Arbeit, Vergütung, Life-Balance, beson-dere Incentives u.v.m. Insbesondere

das Auswahlverfahren – wie sie den passenden mitarbeiter einstellen

bei den Job-Highlights sollte es Ihnen gelingen, Kriterien zu finden, hinter denen Sie wirklich stehen und die in Ihrem Unter nehmen auch ohne Einschrän-kungen »gelebt« werden und werden können (z. B. Flexible Arbeitszeit).

Ihre Mitarbeiter sollten im Normalfall über die Personalsuche mindestens informiert sein, unmittelbar betroffene Mitarbeiter in jedem Fall auch mit in den Einstellungsprozess eingebunden werden.

Erst wenn völlig klar ist, wen Sie genau suchen, gehen Sie auf die Suche.

Für den Umgang mit Kandidaten im Bewerbungsprozess gilt, unabhängig von der Qualität der Bewerbung, dass Bewerber sehr zeitnah eine eingangsbestätigung zu Ihrer Bewerbung erhalten. Gleichzeitig werden eingehende Bewerbungen sofort auch auf Ihre Eignung hinüberprüft. Offensichtlich nicht geeignete Kandidaten erhalten dann auch unmittelbar eine wertschätzende und freundliche Absage. Vermeiden Sie dennoch, diesbezüglich zu sehr ins Detail zu gehen, damit Sie für prozessfreudige Bewerber keine Angriffsfläche im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bieten.

Mit Kandidaten, die für die Stelle geeignet erscheinen, bewährt es sich vor einer Ein - ladung zur persönlichen Vorstellung ein telefoninterview zu führen. Dort entschei-det es sich dann, ob der nächste Schritt im Einstellungsverfahren, das persönliche Vorstellungsgespräch, stattfindet.

Planen Sie Vorstellungsgespräche sorg-fältig und planen Sie ausreichend zeit (Erstgespräch mindestens 1 Stunde) dafür ein. Führen Sie Vorstellungsgespräche wenn möglich mit einem Partner aus dem Unternehmen oder Mitarbeitern, die mit dem künftigen Kollegen zusammen arbeiten werden. Für das Gespräch sollten Sie einen gesprächs- und beobachtungsbogen für jeden Interviewer verwenden, damit nach gleichen Kriterien bewertet wird. Im Vorstellungsgespräch gilt mehr denn je der Grundsatz »Wer fragt, führt?«, d. h. der gesprächsanteil des bewerbers sollte bei mindestens 60–70 Prozent der verfügbaren Zeit liegen.

Halten Sie spätestens zum Vorstellungs-termin einen Personalfrage bogen bereit,

den die Kandidaten vor dem eigentlichen Gespräch ausfüllen.

Sinnvoll kann auch die Zusendung bereits vor dem Gesprächstermin sein.

Wenn Sie sich ausreichend Klarheit über die Bewerber verschafft haben (gegebenenfalls ist hierfür auch ein Zweitgespräch notwendig), stellen Sie die Weichen für einen zügigen einstellungsprozess. Das heißt auch, dem künftigen Mitarbeiter frühzeitig ein Angebot, das die gemeinsamen Ergebnisse Ihrer Gespräche widerspiegelt (Gehalt, Urlaub etc.), zu unterbreiten.

bevor es losgeht

Der Rekrutierungsprozess ist heute viel aufwändiger als früher, deshalb gilt es, sich auf neue Mitarbeiter gut vorzubereiten. Hier unterscheiden sich hervorragende Arbeitgeber von durchschnittlichen. Dies gilt insbesondere für den Arbeitsbeginn hinsichtlich eines vollständig eingerichteten Arbeitsplatzes, die notwendigen Arbeits-materialien, EDV-Zugänge, aber auch von der uneingeschränkten Aufmerksamkeit am ersten Tag mit kleiner Aufmerksamkeit wie Blumen usw.

ihr Plan für die gestaltung der ersten monate – Probezeit

Einige Tipps dazu:1. Erstellen Sie einen einarbeitungsplan2. Benennen Sie einen festen

Ansprechpartner (Paten) für Ihren neuen Mitarbeiter

3. Legen Sie ziele während der Probezeit fest4. Führen Sie regelmäßig feedback-

gespräche (einmal am Ende der Probezeit ist entschieden zu wenig!)

5. Sprechen Sie auch mit Ihrem team und holen Sie sich dort rückmeldung, sammeln Sie die »Jas« für Ihren neuen Kollegen • vom neuen Mitarbeiter selbst • von den Kollegen / Mitarbeitern • eventuell auch von den betreuten Kunden

Nur die uneingeschränkte Zustimmung aller Beteiligten sichert Ihren künftigen Erfolg! Wenn Zweifel bestehen, denken Sie über Möglichkeiten der Probezeitverlängerung nach oder beenden Sie das Arbeitsverhältnis.

mitarbeitergewinnung

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10 www.rausch-steuerberater.de

kurz & knapp

Aufbewahrungspflichten:Auch Privatleute in der Pflicht

Generell können Privatpersonen Belege nach Erhalt des Steuerbescheids vernichten. mieter und hausbesitzer müssen jedoch besondere Vorschriften beachten. Für sie besteht zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eine besondere Aufbewahrungspflicht. Wird ein Unternehmer mit Arbeiten rund um Haus, Wohnung oder Garten betraut, muss der private Auftraggeber darauf bestehen, innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung zu erhalten. Die muss er dann zwingend zwei Jahre lang aufbewahren. Betroffen hiervon sind neben herkömmlichen Bauleistungen auch Reparaturarbeiten, die Vermietung von Containern sowie Leistungen von Architekten, Reinigungsfirmen oder Gärtnern. Kann eine Handwerkerrechnung später auf Verlangen des Finanzamts nicht mehr vorgelegt werden, droht ein bußgeld von bis zu 500 euro. Daher sollten Mieter

und Hauseigentümer sämtliche Rechnungen sorgsam ablegen, auch wenn sie vom Finanzamt als geprüft zurückkommen. Sofern die privaten einkünfte eines Jahres mehr als 500.000 euro pro Person betragen, besteht eine Aufbewahrungspflicht für Unterlagen und Aufzeichnungen von sechs Jahren. Das betrifft Kapitalanleger, Vermieter, Arbeitnehmer, Pensionäre, Rentner sowie Verkaufsgewinne inner-halb der ein- oder zehnjährigen Spekula-tionsfrist. Bei Ehegatten wird die Grenze für jeden Ehegatten gesondert geprüft. verluste aus anderen Einkünften können nicht gegengerechnet werden. Weist der Geschäftsführer z. B. ein Gehalt von 600.000 Euro und ein Mietverlust von 450.000 Euro auf, fällt er dennoch unter die neue Grenze. Erfasst werden alle Unterlagen und Aufzeichnungen, die für die Einnahmen und Ausgaben bedeutsam sind,

z. B. Mietverträge, Depotauszüge oder Belege über Werbungskosten. Besteht diese Aufbewahrungspflicht, darf das Finanzamt sogar ohne Angabe von Gründen eine Außenprüfung durchführen.

Wird diese Pflicht nicht beachtet, drohen Sanktionen. So kann das Finanzamt ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängen und Einkünfte hinzuschätzen.

Ist absehbar, dass die positiven Überschusseinkünfte für 2013 oberhalb der halben Millionengrenze liegen, kann die rechtzeitige Veranlassung von Werbungskosten in derselben Einkunftsart noch zum Unterschreiten der Schwelle führen und damit vor Betriebsprüfung und Aufbewahrungspflicht retten.

Wer seine Steuererklärung zu spät oder gar nicht beim Finanzamt einreicht und auch keinen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist gestellt hat, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser Aufschlag dient dem Finanzamt als Druck-mittel, damit die Formulare künftig pünktlich kommen.

Der Verspätungszuschlag darf bis zu 10 % der festgesetzten Steuer und bis zu 25.000 Euro betragen. Er ergeht zusammen mit dem Steuerbescheid.

Das FG Köln hat in einem Urteil klarge-stellt, dass auch bei einer Krankheit die Festsetzung eines Verspätungszuschlags drohen kann (FG Köln vom 30.5.2012, 7 K 3652/11 ).

Um einen Verspätungszuschlag zu vermei-den, muss der Steuerzahler dem Finanzamt die Gründe dafür darlegen, weshalb seine zeitliche Versäumnis entschuldbar war oder zumindest entschuldbar erscheint. Der bloße Hinweis auf eine Erkrankung ohne deren nähere zeitliche Eingrenzung genügt dabei

nicht, entschieden die Richter: Der Hinweis, der Betroffene (oder sein Steuer berater) habe nach einer überstan denen Erkrankung zunächst andere Fristen im eigenen Büro aufarbeiten müssen, reiche nicht aus, erklärten sie. Es müsse schon eine plötzliche und akute Krankheit vorliegen und nach der Genesung müsse der gesunde Patient sofort wieder an seine Steuerpflichten denken.

wonach richtet sich die höhe des verspätungszuschlags?

Grundsätzlich entscheidet die zuständige Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und inwieweit im Einzelfall ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird und auch zumutbar ist.

Bei der Bemessung der Höhe dieses Druckmittels werden im Allgemeinen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:► Dauer der Fristüberschreitung,► Höhe der sich aus der verspäteten

Steuerfestsetzung ergebenden Nachzahlung,

► aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogene sonstige Vorteile,

► Grad des Verschuldens und ► individuelle wirtschaftliche

Leistungsfähigkeit des bummelnden Steuerpflichtigen.

Die Finanzbeamten müssen bei ihrer Ent scheidung zum Verspätungszuschlag alle diese Prüfsteine beachten und das Für und Wider gegeneinander abwägen. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass sie alle Kriterien stets in gleicher Weise gewichten. Im Er geb nis kann – je nach den Umständen des Einzelfalls – ein Merk-mal stärker als ein anderes Auswirkung auf die Bemessung haben.

Da wiederholte Verspätungen bei der Abgabe der Steuererklärungen für Pflichtvergessenheit sprechen, messen die Behörden diesem Umstand eine wesentlich höhere Bedeutung zu als den übrigen Kriterien.

steuererklärung zu spät abgegeben: wer bummelt, zahlt drauf

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kurz & knapp | intern

In der Lasagne ist Pferdefleisch! In den Fischstäbchen werden Seepferdchen vermutet! Und in Hundekuchen waren noch nie Hunde? Oder doch? Man weiß es nicht, man steckt (Gott sei Dank) nicht drin. Skandal!?

An die »Mogelpackung« insbesondere in der Kosmetikbranche haben wir uns gewöhnt. Die »natürlichen« Aromastoffe im Joghurt gehören zum Alltag – wussten Sie, dass das Erdbeeraroma aus Schimmelpilzen gewonnen wird? Aber das Ablaufdatum beobachten wir streng. Niemand wundert sich, dass die »Aprilfrische« das ganze Jahr anhält.

Hauptsache billig? Dass in der Lasagne für 1,89 Euro wahrscheinlich kein Rinderfilet ist, dürfte jedem klar sein. Im Steuerrecht kann man über solch »kleine« Ungereimtheiten nur lachen. In den »Steuersenkungsgesetzen« sind schon seit langem keine Steuersenkungen mehr drin. Das Stichwort ist hier »Gegenfinanzierung« (übersetzt »Nullrunde«). Wenn im Gesetzestext von »grundsätzlich« die Rede ist, gibt es mehr Ausnahmen als Regelfälle.

Die steuerliche Mogelpackung sieht so aus, dass auf jeden Satz Gesetzestext, gefühlt meterlange Erläuterungen kommen – in den Richtlinien, den

Schreiben der Finanzverwaltung und nicht zuletzt dann noch in den Urteilen der Finanzgerichtsbarkeit.

»Das Denken sollte man den Pferden überlassen, die haben die größeren Köpfe« sagt ein altes Sprichwort. Also sollten vielleicht sie anstatt der Politiker ..?Aber geht ja nicht, die Pferde stecken ja in der Lasagne ...

Ave – sei gegrüßt!

tiere – steuern – illusionen

Dürfen wir vorstellen? Unser neuer Mitarbeiter ist am 01.03.2013 an den Start gegangen und legt sich schon mächtig ins Zeug. Damit Sie als Mandant und Leser unserer Kanzleizeitschrift auch wissen, wer hinter den Namen und Bildern steckt, geben wir an dieser Stelle einen kurzen Einblick.

Steffen Volkert, 29 Jahre alt und seit März 2013 bei uns beschäftigt.

Mehrere Jahre Berufserfahrung als Steuer-fachangestellter und anschließender Weiter bildung zum Betriebswirt (VWA). In unserer Kanzlei ist er für die Erstellung der Finanzbuchhaltung sowie Jahresabschluss und Steuererklärung zuständig.

steffen, warum hast du dich für eine stelle in der kanzlei rausch + kollegen hier in hösbach entschieden?

neu in unserem teamNach Abschluss meines Studium wollte ich mich einer neuen Herausforderung stellen. Die Stellenanzeige hat mich sofort inspiriert und somit habe ich mich umgehend in der Kanzlei Rausch + Kollegen vorgestellt. Hier habe ich, die Möglichkeit, vielfältige und spannende Fälle zu bearbeiten und neue, interessante Mandanten kennen zu lernen. Von den Kollegen und Kolleginnen bin ich sehr freudig empfangen worden und freue mich auf eine gute Zusammen-arbeit in einem tollen Team!

wie gefällt es dir bei uns?Es gefällt mir hier sehr gut, das Arbeits-klima ist super und die Kollegen und Chefs sind alle sehr nett. Wenn ich eine Frage habe, bekomme ich gerne weiter geholfen.

was machst du außerhalb der Arbeit?Im Moment stecken meine Lebensgefährtin und ich sehr viel Zeit in den Bau unseres Eigenheims. Die übrige Freizeit verbringe ich überwiegend mit meiner Familie und Freunden.

Informationsveranstaltung der Kanzlei Rausch in der Zehntscheune in Kleinwallstadt

Am 16. Mai 2013 Informierten sich 20 Unternehmer und Privatleute in der Zehnt-scheune Kleinwallstadt aus erster Hand über die Möglichkeiten, durch Verträge mit Angehörigen Steuern zu sparen. Neben Arbeitsverträgen bieten sich vor allem Mietverträge mit Familienmitgliedern an.

Die beiden Partner der Kanzlei Rausch, Thomas Bathon und Achim Albert erläu ter - ten die verschiedenen Vertragsformen sowie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei wurde auch ausführlich auf die Risi-ken der einzelnen Modelle eingegangen. Insbesondere die zu beachtenden Form-vorschriften wurden intensiv dargestellt.

Die Teilnehmer nutzten die Pause sowie den Umtrunk nach der Veranstaltung zum Erfahrungsaustausch und für direkte Fragen an die Experten der Kanzlei Rausch.

steuersparmodell familie

Einkommensteuern sind bei weitem die abscheulichsten Steuern, weil sie dafür bestrafen, dass man etwas schafft und Wohlstand erzeugt. Wenn die angeblichen Gründe für „Sünden-Steuern“ wie Alkohol- und Tabaksteuern darin bestehen, die Menschen vom Trinken und Rauchen abzuhalten, was glauben Sie dann, bewirkt eine Einkommensteuer?

zu guter letzt:

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12 www.rausch-steuerberater.de

• Gründung von Gesellschaften wie GmbH, gbr, ohg, kg, Ag, stille gesellschaft

• Beratung und Mitwirkung bei vertragserrichtung

• Beratung bei letztwilliger verfügung / testament

• Private Vermögensvorsorge• Treuhandtätigkeit

• Erstellung von Jahresabschlüssen und steuererklärungen

• Vertretung gegenüber Finanzämtern, behörden, sozialversicherungsträgern, gemeinden

• Vertretung bei Betriebsprüfungen und sozialversicherungsprüfungen

• Abschlussprüfung für kapitalgesellschaften

• Gestaltungsberatung / Steuerplanung• Internationales Steuerrecht• Beratung bei Betriebsübergaben,

nachfolgeberatung• Finanzbuchhaltung sowie Lohn-

und gehaltsabrechnungen• Gestaltung von Umwandlungen• Beratungen bei Unternehmensnachfolge,

erbschaft und schenkung

• Beratung über Basel ll / Rating• Beratung zur optimalen Rechtsform• Unternehmensberatung und

wirtschaftlichkeitsberechnungen• Finanzierungsvergleiche, Leasing / Kredit• Erstellung von Finanzierungskonzepten /

bankgespräche• Beratung bei Unternehmensgründung• Beratung bei Unternehmensveräußerung

und -kauf• Externer und interner Betriebsvergleich• Planung und Budgetierung• Controlling / Soll-Ist-Vergleich• Einrichtung einer Kostenrechnung• Ablauforganisation im Rechnungswesen

steuerberatung unternehmensberatung

rechtsberatung

unser leistungsAngebot

weitere tätigkeit als

intern | leistungsangebot

imPressum

herausgeber & redaktion: kAnzlei rAuschrausch + kollegen steuerberatungsgesellschaft mbh rausch & Albert mbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft siemensstraße 23 | 63768 hösbacht +49(0)6021/5965-0f +49(0)6021/[email protected]

geschäftsführer: karl-heinz rausch, Achim Albert, thomas bathonAmtsgericht Aschaffenburg hrb 8915

gestaltung:dipl.-designerin Julia kahl, [email protected]

fotoquellen:kanzlei rausch, Julia kahl, fotolia.de: cover & s. 1 / © eisenhans, s. 3 / © ermolaev Alexandr, s. 4 / © stefan gräf

Auflage & erscheinungsweise: 1000 stück, 2–3 mal jährlich

konkret ist eine informationsbroschüre ausschließlich für unsere mandanten und geschäftspartner. die fachlichen informationen sind der verständlichkeit halber kurz gehalten und können eine individuelle beratung nicht ersetzen.

wirtschaftsprüfung

(Durch die Rausch & Albert GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)

• Abschlussprüfung für kapitalgesellschaften

• Pflicht-, Sonder- und freiwillige Prüfung sowie Prüfung nach der mabv

• Unternehmensbewertung, Gutachten und treuhandtätigkeit

treuhänder, vermögens-, grundstücks-, hausverwalter, beirat, Aufsichtsrat, testamentsvollstrecker, nachlasspfleger, vormund, betreuer, insolvenzverwalter, liquidator, schiedsrichter, sachverständiger, gutachter

bitte vormerken:

mandanten-informations veranstaltung am 11.11.2013 in hösbach

mit dem finanz experten Prof. max otte.

wir freuen uns auf sie! einladung folgt.

in gedenken an …Karl-Heinz Brückner. In Liebe und Dank-barkeit mussten wir Abschied von unserem geschätzten »Mann für alle Fälle« nehmen, der uns stets mit seiner lebensfrohen und warmherzigen Art den wöchentlichen Freitag erhellt hat. Wir werden ihn immer als liebevollen, hilfsbereiten Menschen in Erinnerung behalten.

erneute erfolgreiche zertifizierung des Qualitäts - managementsystems Nachdem unser Qualitätsmanagementsystem im Jahre 2007 erstmals zertifiziert wurde, erfolgen jährliche Audits durch die DQS GmbH. Durch diese Überwachungs- und Wiederholungsaudits wird das QM-System ständig auf seine Wirksamkeit überprüft. Auch 2013 konnten wir wiederum den Nach - weis erbringen, dass die Forderungen der Regel werke erfüllt werden. Der Prüfungs-bericht bestätigt, dass Serviceleistungen für unsere Mandanten an vorder ster Stelle stehen. Im Juli 2013 erhielten wir nach erfolgreicher Überprüfung für weitere zwei Jahre das DStV-Siegel sowie das Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 vom deutschen Steuerberaterverband.


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