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ATOMWAFFEN ÄCHTEN · 2018. 1. 8. · Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen...

Date post: 16-Aug-2020
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ATOMWAFFEN ÄCHTEN ican germany international campaign to abolish nuclear weapons 2017
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ATOMWAFFENÄCHTEN

ican germanyinternational campaign to abolish nuclear weapons

2017

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Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) ist eine globale Koalition von Nichtregierungsorganisationen, die für eine atomwaffenfreie Welt arbeiten. Mit über 450 Partner-organisation in mehr als 100 Ländern haben wir am 7. Juli 2017 ein wichtiges Ziel erreicht: Die Verabschiedung eines UN-Vertrages zum Verbot von Atomwaffen. Nun setzen wir uns dafür ein, dass Deutschland diesem Vertrag beitritt.

„Wenn Gandhi und Martin Luther King Jr. heute leben würden, wären sie bei ICAN dabei.“MARTIN SHEEN, Schauspieler und Aktivist

über ican

Veröffentlicht: Dez 2017ICAN DeutschlandKontakt: [email protected]

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Nach 10 Jahren kontinuier-lichem Engagement von

ICAN wurde am 7. Juli 2017 der Vertrag zum Verbot von Atomwaffen verabschiedet. 122 Staaten stimmten bei den Verein-ten Nationen für das historische Abkommen. Dieses neue völker-rechtliche Instrument bietet eine Alternative zu einer Welt, in der immer noch mit dem Einsatz von Atomwaffen gedroht wird. Jeder Atomwaffeneinsatz wird hunderttausende ZivilistInnen das Leben kosten. Der Vertrag setzt ein Gegengewicht zur Ab-schreckungs- und Aufrüstungs-politik, die unseren Planeten heute wie nie zuvor bedroht.

KATASTROPHALES LEID

Weltweit gibt es immer noch 15.000 Atomwaffen. Die Explo-sion einer einzigen Atombombe über einer Großstadt kann über eine Million Menschen töten. Der Einsatz von 100 Atomwaf-fen würde das globale Klima nachhaltig aus den Fugen brin-gen. Die Landwirtschaft würde zusammenbrechen, Milliarden Menschen müssten hungern. Angemessene humanitäre Hilfe wäre unmöglich. Angesichts der katastrophalen Folgen von Atomwaffen ist deren Verbot und Abschaffung die einzige verantwortungsvolle Option.

VERPFLICHTUNGEN ERFÜLLEN

Das Völkerrecht verpflichtet alle Staaten dazu, Verhandlun-gen über nukleare Abrüstung zu führen und diese auch abzuschließen. Allerdings haben die Atomwaffenstaaten bisher keinen Fahrplan für eine atomwaffenfreie Welt vorgelegt. Stattdessen modernisieren sie für viel Geld ihre Arsenale. Ein Weiter-so ist keine akzeptab-le Option, nun muss endlich abgerüstet werden. Solange Atomwaffen existieren, gibt es eine konkrete Gefahr, dass sie wieder eingesetzt werden – ob mit Absicht oder aus Versehen.

Wozu ein Atomwaffenverbot?

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Ein Atomkrieg wäre eine humanitäre Katastrophe unvorstellbaren Ausmaßes. Darum müssen wir Atomwaffen durch den Verbotsvertrag ächten.

ATOMWAFFENSTAATEN

Staaten miteigenen ArsenalenChina, Frankreich, Großbritan-nien, Indien, Israel, Nordkorea, Pakistan, Russland, USA

Staaten mitUS-Atomwaffen Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Türkei

Andere Staaten innuklearen AllianzenAlbanien, Australien, Bul-garien, Dänemark, Estland, Griechenland, Island, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Li-tauen, Luxemburg, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Ungarn, Tschechien

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Trotz ihrer katastrophalen globalen und langfristigen

humanitären Folgen waren Atomwaffen lange die einzigen Massenvernichtungswaffen, die nicht kategorisch geächtet waren. Das Verbot von Waffentypen ist der erste Schritt zur Abschaf-fung und erleichtert Schritte in diese Richtung. Das Verbot von biologischen bzw. chemischen Waffen etwa war ein essenzieller Schritt in den weiter andau-ernden Bemühungen um ihre Eliminierung.

Das neue Abkommen schließt eine Lücke im Völkerrecht. Es verbietet, Atomwaffen zu entwi-

ckeln, zu testen, zu produzieren, zu transportieren, zu lagern, einzusetzen oder damit zu dro-hen. Der Vertrag verbietet auch die Unterstützung, Ermutigung oder Veranlassung zur Beteili-gung an diesen Aktivitäten.

UNUMKEHRBAHRE ABRÜSTUNG

Tritt ein Atomwaffenstaat dem Vertrag bei, verpflichtet er sich, sein Arsenal nach einem rechts-verbindlichen, zeitgebundenen Plan unumkehrbar zu zerstören. Staaten, in denen Atomwaffen von verbündeten Atomwaffen-staaten stationiert sind, müssen diese innerhalb einer Frist abziehen.

Der Vertrag verpflichtet Unter-zeichnerstaaten ebenfalls dazu, soweit möglich Hilfe für die Opfer von Atomwaffeneinsät-zen und -tests zu leisten und kontaminierte Gebiete wieder-herzustellen.

INKRAFTTRETEN

Der Vertrag wurde 2017 in den Vereinten Nationen in New York unter Beteiligung der Mehrheit der Staatenge-meinschaft ausgehandelt. Der Vertrag wird als dauerhafter Teil des Völkerrechts in Kraft treten, nachdem 50 Staaten ihn ratifizieren.

Die Verhandlungsleiterin, die costa-ricanische Botschafterin Elayne Whyte Gómez, betonte während der Abschlusssitzung: “Wir haben es geschafft, die Weichen für eine atomwaffen-freie Welt zu stellen.”

Abrüstung ermöglichen

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Der Verbotsvertrag ist ein erster Schritt hin zur Abschaffung von Atomwaffen. Er schließt eine Lücke im Völkerrecht.

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BIOLOGISCHE WAFFEN

Verboten durch die Biowaffenkonvention

1972

CHEMISCHE WAFFEN

Verboten durch die Chemiewaffenkonvention

1993

LAND-MINEN

Verboten durch die Ottawa-Konvention

1997

STREU-MUNITION

Verboten durch das Überein-kommen über Streumunition

2008

ATOM-WAFFEN

Verboten durch den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen

2017

verbotene waffengattungen

Es gibt bereits internationale Konventionen, die Biowaffen, Chemiewaffen, Antipersonen-Landminen und Streumunition verbieten. Nach diesem Vorbild wurde auch der Vertrag zum Verbot von Atomwaffen verhandelt. Wie im Falle der Verhandlungen um die

Landminen- und Streumunitionsverbote haben gleichgesinnte Regierungen in enger Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft und unabhängig vom Widerstand der Atomwaffenstaaten einen Vertrag zur Ächtung und Abschaffung

dieser Waffengattung verabschiedet. Mit dem Vertrag zum Verbot von Atomwaffen sind endlich auch die letzten Massenvernichtungswaffen international geächtet.

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122 Staaten stimmten am 7. Juli 2017 für den Verbotsvertrag – darunter so gut wie alle Staaten des globalen Südens. Von den an den Verhandlungen teilneh-menden Ländern stimmten nur die Niederlande dagegen, während sich Singapur enthielt. Die Atomwaffenstaaten und ihre Bündnispartner nahmen nicht teil.

ÜBER 120REGIERUNGEN

ROTES KREUZ UND ROTER HALBMOND

GENERALSEKRETÄR DER VEREINTEN NATIONEN

MEHRHEIT DER DEUTSCHEN

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung – mit rund 100 Millionen Freiwilligen und Angestellten die größte humanitäre Organisation der Welt – nahm an den Verhand-lungen zum Verbotsvertrag teil und unterstützte den Prozess mit inhaltlichem Rat zu humanitären Fragen.

UN-Generalsekretär António Guterres sagte am Internatio-nalen Tag zur Eliminierung von Atomwaffen: “Der Verbotsvertrag wird die Normen gegen Atom-waffen stärken.” In Reaktion auf die Spannungen zwischen USA und Nordkorea sagte er: “Der Einsatz von Atomwaffen sollte undenkbar sein.”

Eine breite Mehrheit der deut-schen Bevölkerung befürwor-tet ein Atomwaffenverbot. 71 Prozent sind für den Beitritt Deutschlands zum Verbotsver-trag. Die Bundesregierung lehnt eine Unterstützung des Vertrages bisher jedoch ab. Auch in den Atomwaffenstaaten spricht sich eine Mehrheit für ein Verbot aus.

weltweite unterstützung für einen verbotsvertrag

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Waffen, die durch interna-tionale Verträge geächtet

werden, verlieren ihre Legitimät und ihren politischen Status. Dadurch haben Rüstungsfirmen immer mehr Schwierigkeiten, Finanzmittel für diese illegalen Waffen zu erhalten und werden zunehmend ihre Reputation riskieren. Banken und Finanz-institute beginnen deswegen bereits heute, ihre Investitionen aufzukündigen.

Das Atomwaffenverbot ergänzt die Verbotsabkommen zu den chemischen und biologischen Waffen, Anti-Personen-Minen und Streubomben. Es verstärkt

andere Rechtsinstrumente zu Atomwaffen, wie z.B. den Atomwaffensperrvertrag. Darüber hinaus stärkt das Atomwaffenverbot das globale Tabu, Atomwaffen einzusetzen. Der Idee, diese Waffen seien für bestimmte Staaten legitim oder akzeptabel, wird widersprochen.

Die Entscheidung von Regie-rungen und der Zivilgesell-schaft, ein Atomwaffenverbot zu implementieren, wurde getragen durch den Glauben an die Veränderung, die eine Völ-kerrechtsentwicklung wie diese mit sich bringen würde. Die Folgen des Atomwaffenverbots

reichen über die Staaten hinaus, die den Vertrag anfangs be-schlossen haben. Eine Annah-me, die auf den Erfahrungen mit anderen Verträgen beruht, die ebenfalls neue Normen schufen und Auswirkungen auch auf diejenigen Staaten hatten, die den Verträgen nicht beigetreten waren.

SICHERHEIT FÜR ALLE

Der Vertrag hat das Ziel, nicht nur die nukleare Abrüstung vo-ranzutreiben, sondern auch die Weitergabe von Atomwaffen zu verhindern. Er soll die Sicher-heit aller Menschen weltweit verbessern, nicht zuletzt in

Staaten, in denen Atomwaffen stationiert sind und ein atoma-rer Einsatz am wahrscheinlichs-ten ist.

Die drei Staatenkonferenzen zu den humanitären Folgen von Atomwaffen in 2013 und 2014 lieferten Erkenntnisse über die Gefahren, die Atomwaffen mit sich bringen und machten die Notwendigkeit deutlich, sie völkerrechtlich zu ächten.

Das Atomwaffenverbot ist ein Ausdruck des Grundsatzes, dass Atomwaffen nicht sicher sind, egal in wessen Händen sie sich befinden.

Die Geschichte zeigt, dass das Verbot einer Waffengattung Schritte hin zu ihrer Abschaffung befördert.

Wie funktioniert der Verbotsvertrag?

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Die Internationale Kampagne zur

Abschaffung von Atomwaffen

wurde 2007 gegründet. Unsere

Mission: Die Abschaffung der

verheerendsten Massenvernich-

tungswaffen durch einen Ver-

trag, der diese kategorisch ver-

bietet. ICAN-AktivistInnen be-

gannen mit dem Aufbau einer

globalen Oppositionsbewegung

gegen Atomwaffen und schlos-

sen enge Partnerschaften mit

gleichgesinnten Regierungen.

2007WELTWEITER START VON ICAN

2010NEUER ANSATZ

2012DIE HUMANITÄRE INITIATIVE

2013OSLO-KONFERENZ

Die Internationale Rotkreuz- und

Rothalbmond-Bewegung priori-

sierten die nukleare Abrüstung

neu. Alle Mitglieder des Atom-

waffensperrvertrages, auch die

fünf Atommächte, brachten ihre

„tiefe Besorgnis über die katas-

trophalen humanitären Folgen

eines jeglichen Einsatzes von

Atomwaffen“ zum Ausdruck. Der

humanitäre Ansatz wurde zur

Grundlage künftiger Stellung-

nahmen und Konferenzen.

Im Namen von 16 Nationen ver-

las die Schweiz die erste einer

Reihe von gemeinsamen Erklä-

rungen zu den humanitären Fol-

gen von Atomwaffen. Die Unter-

stützung für diesen humanitären

Aufruf wuchs von Konferenz zu

Konferenz. Bis zum Jahr 2015

schlossen sich 159 von 193

Staaten dem Aufruf an. Deutsch-

land blieb der Erklärung bis zu-

letzt fern, da diese den Einsatz

von Atomwaffen „unter allen

Umständen“ ausschließt.

Norwegen veranstaltete die erste

Konferenz zu den humanitären

Folgen von Atomwaffen, auf der

die wissenschaftlichen Fakten

als Grundlage für ein Verbot von

Atomwaffen zusammengetragen

wurden. Es nahmen 128 Staaten

teil, auch MinisterInnen, UN-Or-

ganisationen sowie von ICAN

koordinierte zivilgesellschaftliche

VertreterInnen. Humanitäre Or-

ganisationen warnten davor,

dass sie nach einem Atomwaf-

feneinsatz nicht in der Lage sei-

en, angemessen zu reagieren.

EINE NEUE INTERNATIONALE NORM

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Mexiko war Gastgeber der zwei-

ten Konferenz zu den humanitä-

ren Folgen von Atomwaffen. In

Nayarit kamen im Februar 2014

146 Nationen zusammen. Damit

wurde ein „diplomatischer Pro-

zess“ zur Aushandlung eines

„rechtsverbindlichen Instru-

ments“ zum Verbot von Atom-

waffen eingeleitet. Dies war eine

notwendige Voraussetzung für

weitere Fortschritte in Richtung

einer kompletten Eliminierung

der Waffen.

2014NAYARIT-KONFERENZ

2014WIEN-KONFERENZ

2016DAS UN-MANDAT

2017DIE VERHANDLUNGEN

In Wien fand im Dezember die

dritte Konferenz zu den humani-

tären Folgen von Atomwaffen

statt. 500 ICAN-AktivistInnen

und 158 Staatsdelegierte aus al-

ler Welt kamen zusammen. Ös-

terreich legte zum Abschluss der

Konferenz eine Selbstverpflich-

tung vor, sich für eine Schlie-

ßung der Lücke im Völkerrecht

einzusetzen. Innerhalb einiger

Monate schlossen sich 127

Staaten der Aufforderung an, die

als „Humanitarian Pledge“ be-

kannt wurde.

2015 scheiterte die Konferenz

zum Atomwaffensperrvertrag.

Daraufhin trafen sich die Staaten

in einer UN-Arbeitsgruppe in

Genf und diskutierten juristische

Schritte, um das Ziel einer atom-

waffenfreien Welt zu verwirkli-

chen. Die Arbeitsgruppe empfahl

die Aufnahme von Verhandlun-

gen über einen Vertrag zum Ver-

bot von Atomwaffen. 123 Staa-

ten stimmten in der UN-Vollver-

sammlung im Oktober für die

Aufnahme von Verhandlungen.

Deutschland stimmte dagegen.

Nach zwei Jahrzehnten des Still-

stands in der nuklearen Abrüs-

tung verhandelten Staaten einen

„rechtsverbindlichen Vertrag

zum Verbot von Atomwaffen, der

zu ihrer totalen Abschaffung“

führt. Deutschland boykottierte

die Verhandlungen, ebenso wie

die neun Atomwaffenstaaten.

Am 7. Juli 2017 stimmten 122

Staaten für die Annahme des

Vertrages, der am 20. Septem-

ber zur Unterschrift freigegeben

wurde. 50 Staaten haben noch

am selben Tag unterzeichnet.

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Für das Engagement, „die Auf-

merksamkeit auf die katastropha-

len humanitären Folgen eines jeg-

lichen Atomwaffeneinsatzes zu

lenken, sowie für die bahn-

brechen den Anstrengungen, ein

vertragliches Verbot dieser Waf-

fen zu erreichen“, wurde ICAN

2017 mit dem Friedensnobelpreis

ausgezeichnet. Der Preis ist eine

Anerkennung der unermüdlichen

Bestrebungen von Millionen Akti-

vistInnen und BürgerInnen welt-

weit, die sich seit Beginn des

Atomzeitalters gegen diese Waf-

fen eingesetzt haben. Sie bestan-

den stets darauf, dass kein Ein-

satz je legitim sein könnte, und

dass Atomwaffen für immer von

unserer Erde verbannt werden

müssen. Das Verbot ist auch eine

Genugtuung für die Überleben-

den der Atombombenabwürfe

über Hiroshima und Nagasaki –

die Hibakusha – und die Opfer

der Atomwaffentests weltweit. Ih-

nen möchte ICAN diesen Preis

widmen. Ihre AugenzeugInnen-

berichte und ihr unermüdlicher

Einsatz waren entscheidend für

die Verabschiedung des Vertrags.

Der Friedensnobelpreis verleiht

diesen Anstrengungen die nötige

Aufmerksamkeit, insbesondere

für die noch bevorstehenden

Schritte. Denn noch boykottiert

Deutschland den Vertrag zum

Verbot, obwohl eine überwälti-

gende Mehrheit der BürgerInnen

diese Waffen und die Präsenz von

etwa 20 Atombomben auf deut-

schem Boden entschieden ableh-

nen. Auch in den kommenden

Jahren werden wir uns beharrlich

dafür einsetzen, dass der Vertrag

vollständig umgesetzt wird, etwa

indem Staaten, die der NATO an-

gehören, sich an der nuklearen

Abschreckung nicht länger betei-

ligen. Jeder Staat, der sich für

eine friedlichere Welt, eine Welt

ohne Atomwaffen einsetzt, wird

diesen Vertrag schnellstmöglich

unterzeichnen und ratifizieren.

DER FRIEDENSNOBELPREIS

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Sind die NATO und der Verbotsver-trag inkompatibel?

Nein. Der Gründungsvertrag der NATO verliert kein Wort über Atom-waffen. Das Strategische Konzept, das die nukleare Abschreckung und Teilhabe festschreibt, ist ein politi-sches Dokument, das regelmäßig angepasst wird. Die NATO war stets eine sehr flexible Organisation, die es etwa Norwegen und Spanien schon seit langem erlaubt, Atomwaffen auf ihrem Territorium zu untersagen. Auch Frankreich nahm bis 2009 nicht an der nuklearen Komponente der NATO teil. Wenn Deutschland und gleichgesinnte Staaten also nicht län-ger auf Massenvernichtungswaffen setzen wollen, können sie mit ihren Partnern ein ‚opt-out‘ verhandeln.

Hilft der Verbotsvertrag, Krisen wie die mit Nordkorea zu ent-schärfen?

Nordkorea ist ein bitterarmer, inter-national isolierter Staat. Dennoch konnten sie Atomwaffen entwickeln – es ist schließlich eine Technologie aus den 1940er Jahren. Die USA hingegen haben gezeigt, dass selbst erfahrene Demokratien unberechen-

bare Präsidenten hervorbringen können. Nordkorea hat schon 2006 den ersten Atomtest durchgeführt. Seit Mitte 2017 drohen die USA und Nordkorea in immer schärferen Tönen mit Nuklearschlägen. Ein von der Mehrzahl der Staaten unterzeich-netes völkerrechtliches Verbot ist ein Weg, den Verantwortlichen in diesen Ländern zu verdeutlichen, dass wir ihr Verhalten nicht länger akzeptieren. Verbale Deeskalation ist der erste Schritt zurück an den Verhandlungs-tisch. Der Fall Iran hat gezeigt, dass Diplomatie eine erfolgsversprechen-de Strategie sein kann, wenn alle Seiten dazu bereit sind.

Die USA und Nordkorea überzie-hen sich mit Drohungen. Kann Deutschland nichts dagegen unternehmen?

Wenn sich diese Staaten gegenseitig mit Nuklearschlägen drohen, kün-digen sie im Prinzip den Genozid an Millionen unschuldigen ZivilistInnen an. Ein solch unmenschliches Ver-halten gehört verboten. Deutschland muss aber nicht tatenlos zusehen. Mit dem Atomwaffenverbot haben wir eine positive Alternative: Die Bundes-regierung kann ein starkes Zeichen

setzen, und Atomwaffen ihre Legitimi-tät entziehen. Wenn Deutschland als wichtiger NATO-Partner diesen Schritt geht, wird dies international Druckwellen aussenden und die Wahrnehmung von Atomwaffen, so-wie deren Akzeptanz fundamental in Frage stellen. Als Staat, der sich den Menschenrechten und der nuklearen Abrüstung verpflichtet fühlt, sollte es Deutschland möglich sein, sich darauf zu einigen, dass Atomwaf-fen nicht länger akzeptiert werden können.

Welchen Sinn hat ein Vertrag, der ohne die Beteiligung der Atom-mächte verhandelt wurde?

Selbst ohne die Teilnahme der Atomwaffenstaaten wird das Verbot starken Einfluss auf die Entschei-dungen vieler Länder haben. Der Verbotsvertrag wird den Besitz von Atomwaffen diskreditieren, von ihrer Verbreitung abhalten und die Normen gegen Atomwaffen stärken.

Das Genfer Protokoll zur Ächtung von biologischen und chemischen Waffen von 1925 hatte anfangs nur 38 Unterzeichner. Die umfassende

Biologiewaffenkonvention existiert mittlerweile seit 45 Jahren, die Che-miewaffenkonvention seit 25 Jahren. Obwohl noch immer nicht alle Staa-ten beigetreten sind, wäre es heute unvorstellbar, dass ein Staat offen mit dem Einsatz von biologischen oder chemischen Waffen droht oder eine Modernisierung seiner Arsenale ankündigt, wie das bei Atomwaffen noch der Fall ist. Ein Verbotsvertrag wird die Völkerrechtswidrigkeit des Besitzes und des Einsatzes als Norm etablieren und sich auch auf das Verhalten der Staaten auswirken, die dem Vertrag nicht beigetreten sind.

Ist der Verbotsvertrag rechtlich bindend oder hat er nur Symbol-charakter?

Für jedes Land, das beitritt, ist der Vertrag rechtlich verbindlich. Ein Atomwaffenverbot wirkt aber auch dann, wenn die Atomwaffenstaaten sich nicht beteiligen. Der Verbots-vertrag spricht Atomwaffen die Legitimität ab, da sie unterschiedslos Menschen töten und darauf abzielen, katastrophalen Schaden anzurichten. Sie stehen auf der gleichen rechtli-chen Stufe wie Bio- und Chemiewaf-fen, die bereits verboten sind.

Häufig gestellte Fragen9

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facebook.com/ICAN.Germany | twitter.com: @ican_de | www.icanw.de

ATOMWAFFEN ÄCHTEN

„Mit Deiner Unterstützung und ICAN können wir es erreichen – den gesamten Weg bis hin zu null Atomwaffen.“

DESMOND TUTU, Friedensnobelpreisträger

„Ich kann mir eine Welt ohne Atomwaffen vorstellen und ich unterstütze ICAN.“ DALAI LAMA, buddhistisches spirituelles Oberhaupt

„Zusammen können wir es schaffen! Mit Deiner Hilfe wird unsere Stimme noch stärker!“YOKO ONO, Friedensaktivistin und Künstlerin

„Ich ziehe meinen Hut vor ICAN für ihre so engagierte und kreative Arbeit.“BAN KI-MOON, ehem. Generalsekretär der Vereinten Nationen


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