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Arge AINF Hum · • Mobile Device Management (MDM) • Sicherheitsmaßnahmen (IT-Security,...

Date post: 28-May-2020
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Dez 2018 helmut hammerl Arge AINF Hum
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Dez 2018

helmut hammerl

Arge AINF Hum

MASTERPLAN DIGITALISIERUNG

• Plans liegt im Ministerkabinett• 25 Maßnahmen (Software, Hardware, Lehrende)• Schuleigene Devices für SEK I• BYOD in der SEK II• Sokrates und ZMR -> Schulpflichtmatrix• Sokrates Neu (2012) • Neue Lehrpläne bis 2021

Verbindliche Übung seit Schuljahr 2018/19

2-4 Wochenstunden (bzw. 64-128 UE) im Rahmen der Sekundarstufe 1

Schulen entscheiden autonom über Umsetzung

integrativ in den subsidiären Fächerkanon

im Rahmen schulautonomer Pflichtgegenstände

https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/schule40/dgb/

Impementierung digitale

Grundbildung

Impementierung digitale

Grundbildung

Impementierung digitale

Grundbildung

Fächerintegriert in autonomen

Pflichtgegenstand

53%

Unverbindliche Übung 100%

23%

Fächerintegriert im susidiären

Fächerkanon

Projekttage

41%

Jahreswochenstunden

76% Mehr als 64 Jwst

Jugend 16-19 Jahre

Jugend 16-19 Jahre

Jugend 16-19 Jahre

Jugend 16-19 Jahre (JIM Studie

2018)

eEducation Austria

2282 eEducation-Schulen

188 Expert und Member

Tiroler Schulen

48 VS

6 HTL12 Hum

5 PTS

Alle HAK

19 AHS89 NMS

5 TFBS 1 LLA

eEducation Austria

2 Expert Schulen

Warum?

Günstige Microsoft Zertifizierungen für Lehrer und Schüler

https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/it/it_angebote/it_zert.html#heading_IT_Zertifizierungen_fuer_Schule_4_0

MOS Prüfungszentrum

• Firma ETC Claudia Prumetz 0664 9342426 [email protected]

• MOS Curriculum https://www.etc.at/wp-content/uploads/2017/09/Curriculum_MOS.pdf

Schwerpunkte

Günstige Microsoft Zertifizierungen für Lehrer und Schüler

EXPERT + SCHULEN

• eLearning-Steuergruppe (Schulentwicklungsteam)

• Jeder Schüler und jede Schülerin arbeitet mit digitalen Medien im Unterricht.

• “Digitales Konzept” für 3 Jahre

• Zumindest eine Partnerschule (Angabe auf der eEducation Plattform durch Partnerschule)

• eLearning-Expertise an andere Schulen sowie auch bei Tagungen, in Seminaren bzw. online (Blogs, eLectures, ...) weiterzugeben und entwickeltes interaktives Übungsmaterial (eTapas, LearningApps, H5P-Beispiele, …) gegebenenfalls unter der Creative Commons Lizenz zu veröffentlichen.

Bildung 4.0 Tiroler

Schulen lernen Digital

Denken Lernen Probleme Lösen

NMS-AHS U-PTS PTS

• 2018/19 „Digitale Grundbildung“ aufsteigend Pflicht

(verordneter Lehrplan)• Coding und Computational Thinking• Förderrichtlinien (5 Millionen Euro bis 2023)

• Verankerung eines Fortbildungskonzept in der Schulentwicklung (Fortbildungsinitiative)

• Fablab ( 3D-Printing, Läsercutter usw. oder Mikrokontroller )

Klasse!Forschung

Bits4Kids 1000€ ProjektunterstützungOberstufe/SEKII

TSN Web

Kustodentage!!!!!!!!!!!!!!

REIFEPRÜFUNG DIGITAL

Meldung an [email protected] meine Wenigkeit

REIFEPRÜFUNG DIGITAL

REIFEPRÜFUNG DIGITAL

REIFEPRÜFUNG DIGITAL

IT SYSTEMBETREUER

• Hohe Diversität in den Kompetenzen• Probleme mit Nachbesetzungen 1958 €

Brutto• Probleme bei Krankheit und Karenzen• IT Betreuer Treffen im Jänner/Februar• Nur ein Cluster nicht besetzt• Fortbildungen ( IT Systembetreuer

nachgereit)

Über 100 Fortbildungen - IKT und Medien

Lehrgang Digitale Grundbildung (40)

Fablab Tutorenausbildung

IT Kustodenlehrgang (30 Anmeldungen)

Workshops und Exkursionen (Klasse:Forschung http://www.klasse-forschung.at/ )

DIGITALE GRUNDBILDUNG

https://www.bmb.gv.at/schulen/schule40/digicheck/digicheck.html

DIGICHECK 8 UND P

https://www.bmb.gv.at/schulen/schule40/digicheck/digicheck.html

DIGI4SCHOOL

https://moodle.tsn.at/moodle/course/view.php?id=22004 (inklusive Wiener Raster/Prock Andrea – Moodle Kurs)

Leiter der Bundesarge https://digitale-grundbildung.at/

Reflektieren in der 4. Schulstufe www.playmit.at

Kompetenzorientierte Materialiensammlung https://eeducation.at

Microbit https://microbit.eeducation.at/wiki/Hauptseite

Digifolio www.digifolio.at

MoodlekursVPH https://onlinecampus.virtuelle-ph.at/course/view.php?id=2316

UNTERSTÜTZUNG

5. bis 16. November!

EMPFEHLUNG ZUR NUTZUNG DIGITALER

TECHNOLOGIEN AN SCHULSTANDORTEN

• Internetzugang mit einer Bandbreite, die sinnvolles und effizientes Arbeiten

ermöglicht 100 Mbit

• WLAN in allen Unterrichtsräumen für Lernende sowie für Lehrkräfte

• Benutzerpolicy - Festlegung der Nutzungsbedingungen seitens der Schule,

z.B. in Form eines Nutzungsvertrages bzw. einer allgemein gültigen

Hausordnung, hinsichtlich des pädagogischdidaktischen Einsatzes digitaler

Medien und Geräte sowie für Prüfungen

EMPFEHLUNG ZUR NUTZUNG DIGITALER

TECHNOLOGIEN AN SCHULSTANDORTEN

• Clouddienste TSN Dienste und Office 365

• Vereinheitlichung von Hard und Software und Dokumentation

• Firewall mit Konfiguration • Netzwerkinfrastruktur (Verkabelung, Switches, WLAN) • Serverinfrastruktur (Serverbetriebssystem, Virtualisierung, Managementlösung) • Mobile Device Management (MDM) • Sicherheitsmaßnahmen (IT-Security, Firewall, Schutz vor Malware, Backup)

• Mobile digitale Lernbegleiter• Um einen Einsatz digitaler Medien im Rahmen des Unterrichts zu ermöglichen und

zu fördern, soll die Hausordnung der Schule den Einsatz mobiler digitaler Lernbegleiter (schuleigene sowie auch schülereigene, BYOD) für den Unterrichtseinsatz zulassen. Digitale Geräte sollen von den Lehrenden möglichst umfassend sowie zielgerichtet unter Anleitung der Lehrkraft zur Unterstützung des Unterrichts von den Schülerinnen und Schülern verwendet werden. Die Hausordnung kann, insbesondere zum Schutz der Lernenden vor übermäßiger Nutzung von Smartphones oder Tablets, die Nutzungsmöglichkeit auf den Unterricht beschränken.

EMPFEHLUNG ZUR NUTZUNG DIGITALER

TECHNOLOGIEN AN SCHULSTANDORTEN

• Netzwerklaufwerke und Lernplattformen, z.B. mittels Passwort, gegen den Zugriff

Dritter abzusichern Urheberrecht → freie Werksnutzung

• Generell kann davon ausgegangen werden, dass für die Verarbeitung

personenbezogener Daten im Rahmen der Schulverwaltung bzw. auf Lernplattformen

eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, die etwa für die Anwendungen

Schülerverwaltung, elektronisches Klassenbuch, Lernplattform, Digi4school,

Office 365 (MS-ACH) etc. durch das Ressort zentral berücksichtigt wurde. Generell

wird für alle zentral bereitgestellten Komponenten auch die Konformität zu den

bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen geprüft.

• Festlegung einer Internet-Nutzungsvereinbarung für den Standort

• Einige juristische Gutachten kommen auch zum Schluss, dass WhatsApp nicht zu

schulischen Zwecken eingesetzt werden darf

DSGVO UND WHATSAPP

Nach der Installation bei der ersten Anmeldung werden in Whatsapp alle im Mobiltelefon gespeicherten Kontaktdaten auf amerikanische Server des Unternehmens Whatsapp Incübertragen.Dieses Unternehmen hat sich nicht dem Privacy Shield Abkommen unterworfen. (DSGVO!!!!)

Da der Nutzer von Whatsapp datenschutzrechtlich für eine Datenübermittlung von Kontaktdaten anderer Personen verantwortlich ist, müsste er sich für alle übermittelten Kontaktdaten durch Einwilligungserklärungen autorisieren lassen.

Kinder unter 16. Jahren können nicht den Datenschutzbestimmungen in Whatsappeinwilligen (Whatsapp Datenschutzrichtlinie)

Bei Whatsappgruppen für schulische Zwecke würde ich auch die Freiwilligkeit der Einwilligung skeptisch sehen

INSTITUT FÜR MEDIEN, GESELLSCHAFT

UND KOMMUNIKATION

1. Meine Stadt – mein Block – meine Schule: 360 Grad Videos für Partnerschulen im In- und

Ausland

2. SchülerInnen zeigen Erwachsenen Social Media

3. Untertitelungsprojekte im Englisch- und Informatik-Unterricht mit YouTube

4. Fotoworkshops und Einbeziehung von Fotografie in den Unterricht

5. Motivationsvideos mit SchülerInnen erstellen

6. Sach-, Selbst-, Sozial- und Medienkompetenzen fördern mit Pop-Musik Projekten

7. Radio-Projekte mit SchülerInnen gestalten

8. Datenkritik – die black box digitale Medien öffnen

9. Ich und meine Medien: Sensibilisierung für bewussten Medienumgang

10. Nachdenken über den digitalen Klimawandel – Projektarbeiten und Diskussionen

11. Erstellung eines Medienkonzepts für unsere Schule

12. Medienelternabend

INSTITUT FÜR MEDIEN, GESELLSCHAFT

UND KOMMUNIKATION

1. Durchführung und Dokumentation eines medienpädagogischen Unterrichtsprojekts

2. Unterrichtsbegleitung und Prozessreflexion mit Fokus auf Medienthemen über einen

definierten Zeitraum

3. mediendidaktische Unterstützung in Form punktueller Anregungen für Einzelne oder kleine

Gruppen, kontinuierlicher Beratung über mehrere Wochen hinweg oder Workshops

(halbtags oder ganztags)

4. Koordination und Dokumentation eines schulübergreifenden Projekts im Bereich

Medienbildung

5. Projektberatung und Prozessbegleitung bei bereits laufenden medienbezogenen Projekten

6. Unterstützung und medienpädagogische Beratung an den Nahtstellen von Medien- und

Fachdidaktik

7. Fallbasierte Bearbeitung eines Medienthemas (Einzel- oder Gruppengespräche)

8. Kurzvortrag an einem Elternabend

9. medienbezogenes Schulentwicklungsprojekt

BILDUNGSDIREKTION

• Bestellung Bildungsdirektor mit 1. Juli 2018

• Bestellung Leitung Präsidiale und Leitung Pädagogischer Dienst

• Landesgesetz beschlossen: LH als Präsident

• Verordnung erlassen: Landesrätin als Präsidentin

• Start der Bildungsdirektion: 1. Jänner 2019 (Landhaus 2)

• Abschaffung des Kollegiums; Einrichtung eines beratenden Beirates

• Einrichtung von 3 Bildungsregionen in Tirol (West, Mitte, Ost)

• Schulaufsicht Neu (regionale Schulaufsichtsteams; Fachstab beim Pädagogischen Dienst; Schulartenbezug?)

MISCHBEHÖRDE BUND - LAND

BISHER

AUS ALT MACH NEU

AUS ALT MACH NEU

Statements

Statements

Herausforderungen

We4tourism-Crowdinvesting

https://rateboard.io

AN EUCH

EUCH ALLEN ……..


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