MASTERPLAN DIGITALISIERUNG
• Plans liegt im Ministerkabinett• 25 Maßnahmen (Software, Hardware, Lehrende)• Schuleigene Devices für SEK I• BYOD in der SEK II• Sokrates und ZMR -> Schulpflichtmatrix• Sokrates Neu (2012) • Neue Lehrpläne bis 2021
Verbindliche Übung seit Schuljahr 2018/19
2-4 Wochenstunden (bzw. 64-128 UE) im Rahmen der Sekundarstufe 1
Schulen entscheiden autonom über Umsetzung
integrativ in den subsidiären Fächerkanon
im Rahmen schulautonomer Pflichtgegenstände
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/schule40/dgb/
Warum?
Günstige Microsoft Zertifizierungen für Lehrer und Schüler
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/it/it_angebote/it_zert.html#heading_IT_Zertifizierungen_fuer_Schule_4_0
MOS Prüfungszentrum
• Firma ETC Claudia Prumetz 0664 9342426 [email protected]
• MOS Curriculum https://www.etc.at/wp-content/uploads/2017/09/Curriculum_MOS.pdf
EXPERT + SCHULEN
• eLearning-Steuergruppe (Schulentwicklungsteam)
• Jeder Schüler und jede Schülerin arbeitet mit digitalen Medien im Unterricht.
• “Digitales Konzept” für 3 Jahre
• Zumindest eine Partnerschule (Angabe auf der eEducation Plattform durch Partnerschule)
• eLearning-Expertise an andere Schulen sowie auch bei Tagungen, in Seminaren bzw. online (Blogs, eLectures, ...) weiterzugeben und entwickeltes interaktives Übungsmaterial (eTapas, LearningApps, H5P-Beispiele, …) gegebenenfalls unter der Creative Commons Lizenz zu veröffentlichen.
NMS-AHS U-PTS PTS
• 2018/19 „Digitale Grundbildung“ aufsteigend Pflicht
(verordneter Lehrplan)• Coding und Computational Thinking• Förderrichtlinien (5 Millionen Euro bis 2023)
• Verankerung eines Fortbildungskonzept in der Schulentwicklung (Fortbildungsinitiative)
• Fablab ( 3D-Printing, Läsercutter usw. oder Mikrokontroller )
IT SYSTEMBETREUER
• Hohe Diversität in den Kompetenzen• Probleme mit Nachbesetzungen 1958 €
Brutto• Probleme bei Krankheit und Karenzen• IT Betreuer Treffen im Jänner/Februar• Nur ein Cluster nicht besetzt• Fortbildungen ( IT Systembetreuer
nachgereit)
Über 100 Fortbildungen - IKT und Medien
Lehrgang Digitale Grundbildung (40)
Fablab Tutorenausbildung
IT Kustodenlehrgang (30 Anmeldungen)
Workshops und Exkursionen (Klasse:Forschung http://www.klasse-forschung.at/ )
DIGITALE GRUNDBILDUNG
https://moodle.tsn.at/moodle/course/view.php?id=22004 (inklusive Wiener Raster/Prock Andrea – Moodle Kurs)
Leiter der Bundesarge https://digitale-grundbildung.at/
Reflektieren in der 4. Schulstufe www.playmit.at
Kompetenzorientierte Materialiensammlung https://eeducation.at
Microbit https://microbit.eeducation.at/wiki/Hauptseite
Digifolio www.digifolio.at
MoodlekursVPH https://onlinecampus.virtuelle-ph.at/course/view.php?id=2316
UNTERSTÜTZUNG
EMPFEHLUNG ZUR NUTZUNG DIGITALER
TECHNOLOGIEN AN SCHULSTANDORTEN
• Internetzugang mit einer Bandbreite, die sinnvolles und effizientes Arbeiten
ermöglicht 100 Mbit
• WLAN in allen Unterrichtsräumen für Lernende sowie für Lehrkräfte
• Benutzerpolicy - Festlegung der Nutzungsbedingungen seitens der Schule,
z.B. in Form eines Nutzungsvertrages bzw. einer allgemein gültigen
Hausordnung, hinsichtlich des pädagogischdidaktischen Einsatzes digitaler
Medien und Geräte sowie für Prüfungen
EMPFEHLUNG ZUR NUTZUNG DIGITALER
TECHNOLOGIEN AN SCHULSTANDORTEN
• Clouddienste TSN Dienste und Office 365
• Vereinheitlichung von Hard und Software und Dokumentation
• Firewall mit Konfiguration • Netzwerkinfrastruktur (Verkabelung, Switches, WLAN) • Serverinfrastruktur (Serverbetriebssystem, Virtualisierung, Managementlösung) • Mobile Device Management (MDM) • Sicherheitsmaßnahmen (IT-Security, Firewall, Schutz vor Malware, Backup)
• Mobile digitale Lernbegleiter• Um einen Einsatz digitaler Medien im Rahmen des Unterrichts zu ermöglichen und
zu fördern, soll die Hausordnung der Schule den Einsatz mobiler digitaler Lernbegleiter (schuleigene sowie auch schülereigene, BYOD) für den Unterrichtseinsatz zulassen. Digitale Geräte sollen von den Lehrenden möglichst umfassend sowie zielgerichtet unter Anleitung der Lehrkraft zur Unterstützung des Unterrichts von den Schülerinnen und Schülern verwendet werden. Die Hausordnung kann, insbesondere zum Schutz der Lernenden vor übermäßiger Nutzung von Smartphones oder Tablets, die Nutzungsmöglichkeit auf den Unterricht beschränken.
EMPFEHLUNG ZUR NUTZUNG DIGITALER
TECHNOLOGIEN AN SCHULSTANDORTEN
• Netzwerklaufwerke und Lernplattformen, z.B. mittels Passwort, gegen den Zugriff
Dritter abzusichern Urheberrecht → freie Werksnutzung
• Generell kann davon ausgegangen werden, dass für die Verarbeitung
personenbezogener Daten im Rahmen der Schulverwaltung bzw. auf Lernplattformen
eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, die etwa für die Anwendungen
Schülerverwaltung, elektronisches Klassenbuch, Lernplattform, Digi4school,
Office 365 (MS-ACH) etc. durch das Ressort zentral berücksichtigt wurde. Generell
wird für alle zentral bereitgestellten Komponenten auch die Konformität zu den
bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen geprüft.
• Festlegung einer Internet-Nutzungsvereinbarung für den Standort
• Einige juristische Gutachten kommen auch zum Schluss, dass WhatsApp nicht zu
schulischen Zwecken eingesetzt werden darf
DSGVO UND WHATSAPP
Nach der Installation bei der ersten Anmeldung werden in Whatsapp alle im Mobiltelefon gespeicherten Kontaktdaten auf amerikanische Server des Unternehmens Whatsapp Incübertragen.Dieses Unternehmen hat sich nicht dem Privacy Shield Abkommen unterworfen. (DSGVO!!!!)
Da der Nutzer von Whatsapp datenschutzrechtlich für eine Datenübermittlung von Kontaktdaten anderer Personen verantwortlich ist, müsste er sich für alle übermittelten Kontaktdaten durch Einwilligungserklärungen autorisieren lassen.
Kinder unter 16. Jahren können nicht den Datenschutzbestimmungen in Whatsappeinwilligen (Whatsapp Datenschutzrichtlinie)
Bei Whatsappgruppen für schulische Zwecke würde ich auch die Freiwilligkeit der Einwilligung skeptisch sehen
INSTITUT FÜR MEDIEN, GESELLSCHAFT
UND KOMMUNIKATION
1. Meine Stadt – mein Block – meine Schule: 360 Grad Videos für Partnerschulen im In- und
Ausland
2. SchülerInnen zeigen Erwachsenen Social Media
3. Untertitelungsprojekte im Englisch- und Informatik-Unterricht mit YouTube
4. Fotoworkshops und Einbeziehung von Fotografie in den Unterricht
5. Motivationsvideos mit SchülerInnen erstellen
6. Sach-, Selbst-, Sozial- und Medienkompetenzen fördern mit Pop-Musik Projekten
7. Radio-Projekte mit SchülerInnen gestalten
8. Datenkritik – die black box digitale Medien öffnen
9. Ich und meine Medien: Sensibilisierung für bewussten Medienumgang
10. Nachdenken über den digitalen Klimawandel – Projektarbeiten und Diskussionen
11. Erstellung eines Medienkonzepts für unsere Schule
12. Medienelternabend
INSTITUT FÜR MEDIEN, GESELLSCHAFT
UND KOMMUNIKATION
1. Durchführung und Dokumentation eines medienpädagogischen Unterrichtsprojekts
2. Unterrichtsbegleitung und Prozessreflexion mit Fokus auf Medienthemen über einen
definierten Zeitraum
3. mediendidaktische Unterstützung in Form punktueller Anregungen für Einzelne oder kleine
Gruppen, kontinuierlicher Beratung über mehrere Wochen hinweg oder Workshops
(halbtags oder ganztags)
4. Koordination und Dokumentation eines schulübergreifenden Projekts im Bereich
Medienbildung
5. Projektberatung und Prozessbegleitung bei bereits laufenden medienbezogenen Projekten
6. Unterstützung und medienpädagogische Beratung an den Nahtstellen von Medien- und
Fachdidaktik
7. Fallbasierte Bearbeitung eines Medienthemas (Einzel- oder Gruppengespräche)
8. Kurzvortrag an einem Elternabend
9. medienbezogenes Schulentwicklungsprojekt
BILDUNGSDIREKTION
• Bestellung Bildungsdirektor mit 1. Juli 2018
• Bestellung Leitung Präsidiale und Leitung Pädagogischer Dienst
• Landesgesetz beschlossen: LH als Präsident
• Verordnung erlassen: Landesrätin als Präsidentin
• Start der Bildungsdirektion: 1. Jänner 2019 (Landhaus 2)
• Abschaffung des Kollegiums; Einrichtung eines beratenden Beirates
• Einrichtung von 3 Bildungsregionen in Tirol (West, Mitte, Ost)
• Schulaufsicht Neu (regionale Schulaufsichtsteams; Fachstab beim Pädagogischen Dienst; Schulartenbezug?)