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ARCHI TEKTUR WETT BEWERB · | 4 A.6.1 Ausschreibungsunterlagen / Umgebungsmodell Die...

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ARCHI TEKTUR WETT BEWERB Auslobungstext zum geladenen | anonymen | einstufigen Realisierungswettbewerb im Unterschwellenbereich (USB) in der Wohnbauförderung zur Erlangung baukünstlerischer Vorentwürfe für : ERWEITERUNG HAUS DER SENIOREN VÖLS in der Marktgemeinde VÖLS
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ARCHI

TEKTUR WETT

BEWERB

Auslobungstext zum geladenen | anonymen | einstufigenRealisierungswettbewerb im Unterschwellenbereich (USB)

in der Wohnbauförderung

zur Erlangung baukünstlerischer Vorentwürfe für :

ERWEITERUNG HAUS DER SENIOREN VÖLS

in der Marktgemeinde VÖLS

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A.1 AUSLOBERIN Marktgemeinde Völs Vertreten durch Hr. Bgm. Erich Ruetz Dorfstr. 31, A-6176 Völs Kontaktperson: Bmst. Ing. Florian Rangger T. +43 .512 303111 41 , 0664 2023932 E. [email protected] A.2 VERFAHRENSORGANISATION UND VORPRÜFUNG Arch. DI Andreas Oberwalder Innstr. 59, A-6020 Innsbruck T. +43 512 284751 F. +43 512 284751 E. [email protected] A.2.1 BERATUNG DES AUSLOBERS Amt der Tiroler Landesregierung Geschäftsstelle für Dorferneuerung DI Stanislaus Unterberger Heiliggeiststraße 7-9, Landhaus 2, A-6020 Innsbruck T. +43 512 508 3802 F. +43 512 508 743805 E. [email protected] A.3 RECHNUNGSADRESSE Die Rechnungen für die Aufwandsentschädigung und Preise der teilnehmenden Büros sowie das Honorar für die Preisrichtertätigkeit sind bei der Ausloberin im Original einzureichen. A.4 GEGENSTAND DES WETTBEWERBES Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorent-würfen für die Erweiterung des Hauses der Senioren der Marktgemeinde Völs A.5 ART DES WETTBEWERBES Geladener, anonymer, einstufiger baukünstlerischer Wettbewerb im USB in der Wohnbauförderung. A.6 TEILNAHMEBERECHTIGUNG Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden geladen: 1 und 2 = Kammernennung 1. Arch. DI Veronika König, Leopoldstraße 35, A–6020 Innsbruck 2. Arch. DI Wolfgang Sterneder, Michael-Gaismair-Str. 9, A–6020 Innsbruck

3. Bmstr. DI Veronika Hackl-Pedrini, freiraum - Architektur Andreas Hofer Straße 8, A–6020 Innsbruck 4. Arch.DI Neuschmid Sebastian, Maria Theresien Str.10, A–6020 Innsbruck 5. Ohnmacht-Flamm Architekten, Adolf-Pichler-Platz 11, A–6020 Innsbruck 6. DinA4 Architektur ZT GmbH, Museumstraße 23, A–6020 Innsbruck 7. Scharmer-Wurnig-Architekten ZT GmbH, Kiebachgasse 2/III, A-6020 Ibk. 8. Arch.DI Günther Dregelyvari, Kaiser-Franz-Josef Str. 8, A–6020 Innsbruck

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A.6.1 Ausschreibungsunterlagen / Umgebungsmodell Die Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmern seitens des Verfahrensor-ganisators ausgegeben bzw. in digitaler Form auf einem FTP Server zur Verfü-gung gestellt. Von der Ausloberin werden Umgebungsmodelle in Auftrag gege-ben und den geladenen Büros zur Verfügung gestellt (Ausgabe beim Hearing). A.6.2 Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe Als Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer/innen gelten: Ausschließungsgründe gemäß § 68 des BVergG Ausschließungsgründe gemäß §2 der WSA 2010. Als Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gelten: Ausscheidungsgründe gemäß §17 der WSA 2010 Die Jury behält sich in begründeten Ausnahmefällen das Recht vor, Projekte, die von den Vorgaben der Ausschreibung abweichen, mit einfacher Stimmenmehr-heit in der Wertung zu belassen. A.7 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN Rechts- und Verfahrensgrundlage sind folgende Verfahrensbedingungen im Sinn der Ausschreibung:

- das Protokoll des Hearings - der Inhalt der Ausschreibung samt Beilagen

Subsidiär gelten:

- das Bundesvergabegesetz BVergG in der zum Verfahrenszeitraum g. F. - die WSA 2010 in der zum Verfahrenszeitraum gültigen Fassung

Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. Der oder die Teilnehmerin nimmt sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer oder Teilnehmerin ist bis zur Veröffentlichung durch den Auftraggeber zur Geheimhaltung der eigenen Wett-bewerbsarbeit verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Ent-scheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. A.7.1 Kooperation mit der Kammer Die Wettbewerbsausschreibung wurde von der Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg auf Vereinbarkeit mit der WSA 2010 (Wettbewerbsstandard Architektur) geprüft. Mit dem Schreiben vom 23.Juni 2015 / Registriernummer 20/15, hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin bekundet und Preisrichterinnen nominiert. A.8 TERMINE Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen bis 29–Juni–2015 Schriftliche Fragen zum Hearing bis 06-Juli-2015 Konstituierende Sitzung 07-Juli-2015, 9:00 Uhr Örtliche Begehung und Hearing 07–Juli–2015, 10:00 Uhr (im Haus der Senioren in Völs) Aussendung des Protokolls zum Hearing bis 13–Juli–2015

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Abgabe der Pläne bis 28–Aug–2015, 12:00 Uhr Abgabe Modell bis 04–Sept–2015 12:00 Uhr Sitzung des Preisgerichts voraussichtlich 15–Sept–2015, 09:00 Uhr Betr. konstituierende Sitzung: Sollte die Beschlussfähigkeit der Jury zum festgesetzten Termin (7.7.15) nicht gegeben sein, verschiebt sich diese auf den Tag der Jurierung. A.8.1 Fragebeantwortung, Hearing und örtliche Begehung Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich per E-Mail an die Verfah-rensorganisation bis zum unter Pkt. A.8 genannten Zeitpunkt zulässig. Schriftli-che Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Für die teilnehmenden Büros und das Preisgericht finden ein Hearing sowie eine örtliche Begehung statt. Im Zuge des Informationsgesprächs können mündliche Fragen gestellt werden. Sämtliche Fragen werden schriftlich mit dem Hearingpro-tokoll beantwortet. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten werden allen teilnehmenden Büros, der Ausloberin und den Mitgliedern des Preisgerich-tes per E-Mail zugesendet. A.8.2 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten und Modelle Die Wettbewerbsarbeiten und Modelle sind bis spätestens zu den unter Pkt. A.8 genannten Terminen beim

Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Bodenordnung

Geschäftsstelle für Dorferneuerung Heiliggeiststraße 7-9, Landhaus 2 4. Stock Sekretariat (Information) A-6020 Innsbruck

gegen Erhalt einer Empfangsbestätigung abzugeben. Achtung! Per Botendienst, Post o.ä. übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen bis spätestens zum oben angegebenen Termin eingelangt sein, die geladenen Büros haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen. Als Absender ist die: Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarl-berg, Rennweg 1, A-6020 Innsbruck anzugeben. A.8.3 Sitzung des Preisgerichts Das Preisgericht wird zur Beurteilung der Projekte zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgt die Beurteilung durch das Preisgericht. Die Aufhebung der Anonymität erfolgt im Beisein des Preisgerichtes durch Öffnen der Verfasserkuverts. Entsprechen die zur Beurteilung vorgelegten Projekte in wesentlichen Punkten nicht der Ausschreibung, so kann die Jury bei Einstimmigkeit die Sitzung unter-brechen und einzelne Projekte überarbeiten lassen. Die teilnehmenden Büros werden per E-Mail davon benachrichtigt. Die Teilneh-mer oder Teilnehmerinnen deren Projekte zu überarbeiten sind, werden vom Justiziariat des Landes Tirol unter Bekanntgabe der zu bearbeitenden Punkte dazu eingeladen. Die Anonymität bleibt im vollen Umfang aufrecht. Die Jurysit-zung wir nach einem angemessenen Überarbeitungszeitraum fortgesetzt.

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A.8.4 Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung Das endgültige Wettbewerbsergebnis wird allen teilnehmenden Büros unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gemacht. Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen teilnehmenden Büros, Preisrichter und Preisrichte-rinnen und der Länderkammer nach Ende des Auslobungsverfahrens innerhalb von 8 Tagen zugesandt. Der Ort und der Zeitpunkt der Ausstellung werden im Protokoll des Preisgerichts festgehalten. Erst nach Ende des Auslobungsverfahrens sind die Preisrichter und Preisrichterinnen berechtigt über Entscheidungsgründe Auskunft zu erteilen, so-weit dabei die Geheimhaltungspflicht nicht verletzt wird. A.8.5 Publikation der Wettbewerbsarbeiten im Internet Die Wettbewerbsteilnehmer und Teilnehmerinnen sind aufgefordert, an der Inter-netpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals der Bundes-kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikati-onsfähiger Daten mitzuwirken. http://www.architekturwettbewerbe.at Es wird ersucht, folgende Regeln einzuhalten: Eine Publikationsdatei (im PDF-Format, nicht größer als 40 MB) des eingereich-ten Planes auf CD oder USB-Stick mit eindeutiger Dateibenennung der Pläne: Kennzahl_plan01.pdf A.9 FORMALE BEDINGUNG UND KENNZEICHNUNG A.9.1 Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen Jeder eingereichte Wettbewerbsbeitrag ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl besteht aus sechs Ziffern (Schrifthöhe max. 10 mm). Diese Kennzahl ist auf jedem Plan rechts oben anzubringen. Alle Einzelstücke der Arbeiten haben folgende Aufschrift zu enthalten: „WETTBEWERB ERWEITERUNG HAUS DER SENIOREN IN VÖLS“ Der Wettbewerbsarbeit sind beizulegen:

- Ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen. - Der Verfasserbrief

Der Wettbewerbsbeitrag (das gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell) ist verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit folgender Bezeichnung zu versehen: „ WETTBEWERB ERWEITERUNG HAUS DER SENIOREN IN VÖLS“ Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten muss anonym erfolgen, Wettbewerbs-beiträge deren Anonymität nicht in allen Bereichen beachtet ist, werden ausge-schieden. A.9.2 Verfasserbrief Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift »Verfasserbrief« trägt und folgenden Inhalt aufweist: Formblatt 1 I Verfasserbrief Bei Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt anzugeben.

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A.10 ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS A.10.1 Preisgericht (F) Fachpreisrichter/in (S) Sachpreisrichter/in

Vertretung: Arch. DI Erich Gutmorgeth

Vertretung: Arch. DI Elmar Nägele

Vertretung: DI Diana Ortner – Dorferneuerung Tirol

Vertretung: Vizebgm.LA Anton Pertl

Vertretung: Peter Lobenwein

Vertretung: Thomas Thaler, Ausschussobmann Haus der Senioren

Vertretung: Prok.Bmst. Ing. Gerd Meißl

Vertretung: Patrick Zernig

Vertretung: Mag. Otto Flatscher A.10.2 Beratende (ohne Stimmrecht)

A.10.3 Arbeitsweise des Preisgerichts Die Arbeitsweise des Preisgerichtes erfolgt in Übereinstimmung mit der WSA 2010. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens 3/4 der genannten Preisrichter und Preisrichterinnen anwesend sind. Mindestens 1/3 des beschluss-fähigen Preisgerichts müssen Fachpreisrichter/in sein. Das Preisgericht wird die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten nach den ange-gebenen Auswahlkriterien vornehmen. Die Ersatzpreisrichter/innen können an allen Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatz-funktion ausüben (Anwesenheit der HauptpreisrichterInnen, jedoch ohne Stimm-recht und ohne Vergütung.) Die Beratenden des Preisgerichtes werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen, aber nicht stimmberechtigt, anwesend sein.

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A.11 ORGANISATION, ABWICKLUNG UND VORPRÜFUNG A.11.1 Organisation und Abwicklung Die Organisation und Abwicklung des Verfahrens wird durch das Architekturbüro DI Andreas Oberwalder durchgeführt A.11.2 Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt ebenfalls durch den Verfahrensorganisator Arch. DI Andreas Oberwalder Die Arbeiten werden ausschließlich hinsichtlich ihrer, in der Ausschreibung fest-gehaltenen Kriterien geprüft. A.12 PREISE / AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG Die Aufwandsentschädigung pro eingereichter Arbeit beträgt € 4.000,- (excl. USt.) Zusätzlich sind als Preisgeld für die 3 erstgereihten Projekte folgende Preis-summen vorgesehen: 1. Rang EURO 1 800.- 2. Rang EURO 1 400.- 3. Rang EURO 800.- Die Gesamtsumme von Aufwandsentschädigung und Preisgeld beträgt € 36.000.000,- (excl. USt).

Das Preisgericht wird eine mit einer Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbs-arbeit als Nachrücker für die Ränge 1 bis 3 auswählen. Die Vergütung wird nur dann ausbezahlt, wenn die geforderten Leistungen er-bracht wurden. Die Vergütung des ersten Ranges wird im Falle einer Beauftra-gung vom vereinbarten Honorar abgezogen, sofern sich der Vorentwurf nicht wesentlich vom Wettbewerbsprojekt unterscheidet. Nicht als wesentliche Ände-rungen gelten die Überarbeitungen auf Basis der Empfehlung der Jury. Die Vergütung wird - unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmer/innen und deren Mitarbeiter/innen - nur an die Teilnah-meberechtigte oder Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. A.13 ABSICHTSERKLÄRUNG DER AUSLOBERIN, BEAUFTRAGUNG Die Ausloberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, im Falle der Realisierung des Projektes, die Verfasser/in des mit dem 1. Platz (Sieger) in der Reihung der Wettbewerbsbeiträge ausgezeichneten Projektes bzw. des von der Jury zur Ausführung empfohlenen Projektes unter Berücksichtigung der Empfeh-lungen des Preisgerichtes mit den Planungsleistungen zu beauftragen. Im begründeten Ausnahmefall können auf ausdrückliche Empfehlung durch die Jury neben der GewinnerIn des Wettbewerbes auch weiter PreisträgerInnen mit Planungsleistungen in bestimmten Teilbereichen beauftragt werden. Die Honorierung der Architektenleistungen erfolgt unter noch zu vereinbarenden Bedingungen auf der Basis der Honorarordnung für Architekten 2004. Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese Beauftragung erfolgt im Ver-handlungsverfahren nach Bundesvergabegesetz (BVergG 2006 in der gültigen

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Fassung). Die Wettbewerbsteilnehmer/in hat keinen Anspruch auf Beauftragung von Leistungen der Sonderfachleute (z.B. Haustechnik, Statik etc.) oder auf die Beauftragung mit der „Örtlichen Bauaufsicht“ nach §4 (Örtliche Bauaufsicht) des „Besonderen Teils der Honorarordnung für Architekten“ (HOA 2004). Von der Ausloberin aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderungen des, im Wettbewerb eingereichten Projekts sowie die Empfehlungen des Preisgerichtes sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Eine Nicht-beachtung dieser Festlegung führt zum Verlust des Rechtsanspruchs auf eine Beauftragung. Das ausbezahlte Preisgeld (Aufwandsentschädigung) wird, sofern sich das Ausführungsprojekt nicht wesentlich von der Wettbewerbsarbeit unter-scheidet, vom Honorar für die weiteren Planungsleistungen abgezogen. A.13.1 Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht Das sachliche Eigentumsrecht an Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitun-gen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Auf-wandsentschädigung auf die AusloberIn über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei den VerfasserInnen. Die AusloberIn besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen ProjektverfasserInnen sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen WettbewerbsteilnehmerInnen für ihre Arbeiten zu, wobei die Auslobe-rin stets zu nennen ist.

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B.1 ALLGEMEINES B.1.1 Lage, Geografie und Geschichte Das bestehende Haus der Senioren, südlich angrenzend an die Bahnhofstraße in Völs (Planung: Arch. DI G. Perisutti), wurde im Jahr 1990 errichtet, die südöstlich angrenzende Wohnanlage „Moosau“ (Planung: Arch. DI Gerhard Hauser) im Jahr 1996 durch die gemeinnützige Wohnbaugesossenschaft Frieden. Im Objekt Moosau 7 ist der Gesundheits und Sozialsprengel untergebracht, sowie 3 Pfle-gebetten und Einheiten für betreutes Wohnen. Im Jahr 2007 konnte die Gemeinde Völs die östlich des Hauses der Senioren gelegenen Grundstücke BP172 und GP 851/1 sowie GP 899 erwerben. Damit wurde die Zusammenlegung mit den GP. 908/1 und 850/1 (Haus der Senioren) ermöglicht und Erweiterungsmöglichkeit nach Osten geschaffen. Das ursprüngli-che Planungskonzept für das Haus der Senioren sah eine Erweiterung in Rich-tung Gartenanlage im Südwesten vor. Vom Haus der Senioren sind im Original nur analoge Pläne verfügbar, von der Wohnanlage „Moosau“ teilweise digitale. Im Zuge der Wettbewerbsvorbereitung wurden digitale Pläne der beiden Objekte auf Basis der vorhandenen Unterlagen in vereinfachter Form angefertigt und eine Machbarkeitsstudie durch den Verfah-rensorganisator erstellt. B.1.2 Vorhaben Das östlich angrenzende Baugrundstück stellt eine günstig, (weil mittig) situierte Möglichkeit für eine großzügige und umfassende Erweiterung des Raumangebo-tes des Hauses der Senioren in Völs dar. Daher soll ein Gesamtkonzept für alle Funktionsbereiche der Pflege von Seniorinnen und Senioren in der Marktge-meinde Völs gemäß den pflegetechnischen und organisatorischen Leitlinien der Heimleitung und Gemeinde erstellt und verwirklicht werden, das durch eine mög-lichst hohe bauliche Flexibilität soweit möglich auch geänderten Anforderungen in der Zukunft entspricht.

Dies beinhaltet insbesondere:

- die Schaffung von zusätzlichen Pflegebetten, - die Erweiterung des Leistungsangebots mit derzeit fehlenden Funktionen

(betreutes Wohnen, Palliativpflege, Kurzzeitpflege, ambulanter Bereich) - Den Ersatz durch Neubau oder durch Neugestaltung bestehender Räume

von nicht mehr zeitgemäßen bzw. den aktuellen gesetzlichen Anforderun-gen entsprechenden Infrastruktureinrichtungen (Küche, Wäscherei, Per-sonalräume, Mehrzwecksaal, Cafe, Therapie)

- Die Neuorganisation von administrativen und dienenden Funktionen (In-formation und Beratung, Verwaltung, Sozialsprengel usw.)

- Die Verbesserung von innen und außenräumlichen Qualitäten - Die funktionale Einbeziehung der benachbarten Wohnbebauung in das

Ensemble durch eine witterungsgeschützte Verbindungsspange B.1.3 Verkehrstechnische Aspekte / Parken Westlich und südlich wird das Grundstück des Hauses der Senioren durch den Moosauweg begrenzt, der die Erschließung sowohl der angrenzenden kleinglied-rigen Wohnbauten als auch der Wohnanlage „Moosau 1,3,5 und 7“ samt Tiefga-rage bildet, sich jedoch für Anlieferung nur bedingt eignet, weil keine Umkehr-möglichkeit für LKW besteht.

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Das Baugrundstück östl. des Hauses der Senioren ist derzeit nur über die Bahn-hofstrasse erreichbar. Die Anlieferung für Küche, Wäscherei usw. sowie die Abfahrt in die bestehende Tiefgarage des Hauses der Senioren erfolgt derzeit im nordwestlichen Bereich, oberirdisches Parken nahe der Bahnhofstrasse. Angestrebt wird insbesondere in Hinblick auf den Neubau der Küche die Schaf-fung von großzügigeren Möglichkeiten für die Ver- und Entsorgung des gesamten Objekts. Des Weiteren muss dem erhöhten Parkbedarf Rechnung getragen wer-den. Bahnhofstraße und Moosau-weg sind Gemeindestraßen. B.1.4 Zeitrahmen Der Auslober strebt einen Baubeginn für Herbst 2016 an. Auf Grund des relativ geringen Alters und weil keine offensichtlichen Baumängel vorliegen ist die thermische Verbesserung des Bestandsgebäudes jedoch derzeit nicht Gegenstand der Planungsüberlegungen (außer gegebenenfalls diejenigen Teilbereiche des EG, deren Funktion sich ändert und baulich adaptiert wird). B.1.5 Baukosten Die Gemeinde Völs beabsichtigt, die Errichtung der zusätzlichen Wohneinheiten des betreuten Wohnens, die eine thematische und gleichzeitig bauliche Einheit bilden, an eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft zu übertragen. Die Nut-zung als frei vermietbare Startwohnungen ist hierbei ebenso möglich wie eine Vermietung von Wohnungen für Seniorinnen und Senioren von unterschiedli-chem Alter und unterschiedlicher Pflegebedürftigkeit an die Gemeinde Völs mit dem Vorteil der örtlichen Nähe und einer wettergeschützten Anbindung zu einem zentral organisierten Pflegeangebot. Die Baukosten für die Erweiterung des Hauses der Senioren hängen stark vom Umfang des Neubauanteils ab und davon, mit wie viel Aufwand bestehende Räume für die Anforderungen gemäß dem geforderten Raumprogramm adap-tiert werden können. In Vorbereitung der Wettbewerbsausschreibung wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die Erkenntnisse daraus sind in das Raum- und Funktionsprogramm eingeflossen. Es wird davon ausgegangen, dass die Ober-geschoße und das UG im Bestandsgebäude baulich nur in einem sehr geringen Umfang geändert werden sollen und damit die Baukosten niedrig gehalten wer-den können. Die Finanzierung ist mit Mitteln der Wohnbauförderung vorgesehen. Dies bedingt die Einhaltung der von der Wohnbauförderung und der Abteilung für Soziales derzeit geltenden und geforderten Limits, die insbesondere über eine Beschränkung der Nutzflächen sowohl zu einer Verringerung der Baukosten als auch der laufenden Kosten beitragen sollen.

Entsprechend den Bestimmungen der Wohnbauförderung darf die förderbare Nettogrundflä-che (NGF) des zu fördernden Heimes gemeinsam für Altbestand und Neubau max. 60m2 je Pflegeplatz betragen.

Das bedeutet, dass die förderbare Nettogrundfläche 3720 m2 (2 Betten Palliativ können mitgezählt werden)= 62 Betten x 60 m2 in keinem Fall überschritten werden darf.

Zur Lukrierung einer höheren Förderung gilt als anzustrebender Wert jedoch 55m2/Bett.

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Zur förderbaren Nettogrundfläche (NGF) nach den Bestimmungen der Wohnbau-förderung zählen sämtliche Nutzflächen des Hauses der Senioren incl. der Ver-kehrsflächen,

außer:

Lager, Abstellräume, Pflege und Putzmittelräume in Untergeschoßen

Kellerräume für Bewohner

Technikräume (wie E-Verteiler, Werkstätte, Heizung, Lüftungszentrale usw.)

Müllraum

Verkehrsflächen zu den vorgenannten Räumen

abgeschlossene Stiegenhäuser

Lift

Terrassen und Balkone

Tiefgarage mit Schleusen

der Windfang weiters werden nicht berücksichtigt: Teilbereiche (Räume des Sozialsprengel, Computeria, ambulante Tagespflege und Kurzzeitpflege, betreutes Wohnen), die nicht unmittelbar dem Pflegebereich zuzuordnen sind. Die zwingend zur förderbaren Nutzfläche zu zählenden Flächen sind im Raumprogramm grün gekennzeichnet.

Für das betreute Wohnen gelten andere Förderungsmodelle. Diese bedingen eine möglichst eigenständige Ausführung hinsichtlich Baukörper und Parzellierung.

B.2 PLANUNGSVORGABEN Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften in der jeweils gel-tenden Fassung. unter Anderem: TROG, TBO, TBV, OIB 2011, Arbeitsstätten-verordnung, ÖNORM B 1800 (Ermittlung von Flächen und Rauminhalten von Bauwerken) TRVB N 132 Krankenhäuser und Pflegeheime; Teil 1: Bauliche Maßnahmen B.2.1 Barrierefreiheit Sämtliche Anlagen sind barrierefrei auszuführen. Öffentliche Infrastruktur muss den Grundsätzen des „Barrierefreien Bauens“ entsprechen (ÖNORM B 1600 - Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen) sowie der Barrierefreiheit im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes i.d.g.F. Das Prinzip Barrierefreiheit zielt darauf hin, nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch ältere Menschen und Personen mit Kleinkindern in eine frei zu-gängliche Nutzung der baulich gestalteten Umwelt einzubeziehen, also ein „De-sign für Alle“. B.2.2 Fluchtwegsituation und Brandschutz Das geplante Gebäude muss den einschlägigen Gesetzen, Richtlinien und Vor-schriften im Hinblick auf den Brandschutz entsprechen. Die geforderten Flucht-wegbreiten und Fluchtweglängen sind einzuhalten. Das neu zu errichtende Gebäude unterliegt lt. der OIB Richtlinie 2 „Brandschutz“ den Sondergebäuden, d.h. es ist vor Baugenehmigung ein „Brandschutzkonzept“

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erforderlich. Im Übrigen sei auch diesbezüglich auf die Richtlinie TRVB F 134 1987 (Fläche für die Feuerwehr auf Grundstücken) hingewiesen. Das Brandschutzkonzept des bestehenden Hauses der Senioren ist als Beilage D03 in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich. B.2.3 Energetische Aspekte In der Wettbewerbsphase sind der Handlungsspielraum und der mögliche Ein-fluss auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit eines Bauvorhabens am größten. Viele der Entscheidungen, die in dieser Phase und in den ersten Phasen der Planung getroffen werden, legen die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit eines Projekts fest. Der Auslober legt deshalb besonderen Wert auf eine hohe Nach-haltigkeit der eingereichten Entwürfe. Ziel ist zumindest Niedrigenergiestandard Energieeffizienzklasse A Der Auslober lässt für die nachfolgende Planungsphase die Option offen, das gesamte Bauvorhaben oder Teile davon als Passivhaus auszuführen. B.2.4 Raumluftqualität Es ist geplant alle Aufenthaltsbereiche und Wohnbereiche mit einer kontrollierten Be- und Entlüftung auszustatten. Zusätzlich erhalten wesentliche Infrastrukturein-richtungen eine mechanische Belüftung. B.2.5 Akustische Aspekte Für abgehängte Decken sind entsprechende Raumhöhen vorzusehen. Auch ist bei der Ausführung der Anteil schallharter Materialen möglichst gering zu halten. B.2.6 Statische Beurteilung Statikpläne des Hauses der Senioren können im Zuge des Hearing eingesehen werden. Außenwände: Dicke 40cm, vermutlich Eurospan (Mantelbetonbauweise)+WDVS Tragende Innenwände aus Stahlbeton (Stärke 20cm und mehr) nicht tragende Zwischenwände vermutlich gebr. Ziegel ( kein Trockenbau) B.2.7 Raumanforderungen Zur Vergleichbarkeit der Projekte sind die folgend genannten Werte als Mindest-maße zu verwenden Mindeststärke Außenwand generell für alle Aufgabenbereiche: 50cm Geschoßhöhen in neuen Bettengeschoßen: mindestens 325 cm Geschoßhöhen im Bestand 1.2. OG: 280 cm, im EG 380 cm Als lichte Raumhöhen für den Neubau sind anzunehmen: Zimmertrakt: in Aufenthaltsbereichen (z.B.Zimmer, Aufenthalt, Wohnflur) 280cm. Allgem.Aufenthaltsbereiche (Eingangsber.,Mehrzweckr., Cafe u.Ä.): mind. 300cm Küche: mind. 280cm; Personalräume mind. 250cm Erforderliche abgehängte Decken für Leitungsführungen müssen von den Projek-tantInnen zusätzlich einkalkuliert werden. In Teilbereichen (z.B. Bad mit Vorraum der Zimmer, Lager, Nebenräume) kann die Raumhöhe durch abgehängte De-cken reduziert werden.

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B.3 PLANUNGSGEBIET UND STÄDTEBAULICHE GRUNDLAGEN B.3.1 Wettbewerbsareal Das Planungsareal umfasst in erster Linie die östlich an das Haus der Senioren angrenzenden zusätzlich erworbenen Grundstücke GP 899, GP 851/1 und BP 172 mit einem Flächenausmaß von 1.212,5 m². Das Haus der Senioren selbst umfasst die Grundstücke 908/1 und 850/1 und weist eine Grundfläche von 4.800m2 auf. Das bestehende Heim und seine Freiflächen sind Teil der Pla-nungsaufgabe, die Freiflächen stehen in begrenztem Ausmaß für eine Bebauung zur Verfügung. Alle genannten Grundstücke sind im Besitz der Gemeinde Völs und werden vor Baubeginn vereinigt. B.3.2 Flächenwidmung Das gesamte Planungsareal ist bereits als Vorbehaltsfläche Seniorenheim ge-widmet. Südlich des Moosau-weges ist Wohngebiet, westlich, nördlich und östlich angrenzend allgemeines Mischgebiet ausgewiesen. B.3.3 Bebauungsplan Für das Wettbewerbsareal besteht kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Die Er-stellung erfolgt auf Basis des Wettbewerbsergebnisses. B.3.4 Abstände und Einschränkungen Die Abstände zu den Grundstücken 898, 852, 854/1 und 851/2 sind laut TBO einzuhalten (d.h. das 0,6 fache jedenfalls aber vier Meter). Abstand zum Moosau-weg und zur Bahnhofstrasse: projektabhängig (auf Basis TBO) Die Bebauung von Grundstücken der WBG Frieden (Moosau 1,3,5 und 7) ist nur im mindesterforderlichen Ausmaß für eine witterungsgeschützte Verbindung zwi-schen der Erschließungszone des Wohnobjekts Moosau 7 und dem Haus der Senioren bzw. dessen Erweiterung erlaubt. Laut Aussage des Raumplaners ist ein unmittelbares oberirdisches Anbauen an Moosau 5 im Sinne einer städtebau-lichen und verkehrstechnischen Durchlässigkeit nicht gewünscht, ebenfalls nicht eine eventuelle unterirdische Verbindung von Tiefgaragen (aus privatrechtlichen Gründen). B.3.5 Grundstückseigenschaften Das gesamte Planungsareal ist überwiegend eben Die Lage lässt einen guten Baugrund erwarten. Mit Grundwasser ist zu rechnen. Der Baubereich für den Zubau wird in Nord/Süd Richtung durch einen Kanal in ca. 2,70m Tiefe gequert (siehe Beilage D02). Eine Verlegung ist auf Grund des geringen Gefälles nicht möglich. Im Falle der parallel verlaufenden Wasserleitung ist dies möglich.

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C.1 SCHWERPUNKTE UND ZIELE

Die Wettbewerbsaufgabe umfasst den Entwurf für einen:

Neubau/Zubau und Umbau, der das bestehende Haus der Senioren mit

den lt. Raum- und Funktionsprogramm geforderten fehlenden Raumer-

fordernissen ergänzt

Die Umstrukturierung von Funktionsbereichen im Bestand

Die Verbindung zur benachbarten Wohnanlage Moosau 7

C.1.1 Allgemeine Anforderungen Von den Teilnehmern werden baukünstlerisch qualitative Lösungen für die im

Folgenden näher erläuterte Aufgabenstellung erwartet.

C.1.2 Stadtplanerische Anforderungen Ziel ist eine harmonische Einbindung der Zubauten in Bezug auf das bestehen-de Gebäude und die umgebende Bebauung unter größtmöglicher Erhaltung ei-nes großzügigen Gartenbereichs. C.1.3 Neubau / Umbau / Sanierung Die Ergänzung des Raumprogramms soll gleichzeitig als Chance genutzt wer-den, Funktionszusammenhänge neu zu bewerten und zu optimieren. Neu- Zu- und Umbau sollen ein funktionierendes Gesamtkonzept ergeben, bei dem jedoch der Altbestand lediglich in einem, den Aufwand rechtfertigenden bzw. zwingend erforderlichen und in finanziell vertretbarem Ausmaß verändert werden soll. Da-bei können insbesondere im EG und UG Räume und Raumgruppen getauscht, verlegt, erweitert usw. werden. Die bestehenden BewohnerInnen-zimmer in den Obergeschoßen samt deren Erschließung und Versorgungsräumen sollen im Wesentlichen beibehalten werden. C.2 ERLÄUTERUNGEN ZUR AUFGABEN STELLUNG UND ZUM RAUM-PROGRAMM

C.2.1 Pflegephilosophie des Hauses der Senioren in Völs Die Verantwortlichen des Hauses der Senioren „Pflege.Service.Völs“ schlagen im Zusammenwirken mit den Verantwortlichen der Marktgemeinde Völs in der Pfle-ge und Betreuung von älteren und alten Menschen in der Marktgemeinde einen gegenüber vergleichbaren Pflegeheimen differenzierten Weg ein. Inhaltlich ist dieser gekennzeichnet und inspiriert vom Gedanken der sog. „Inklusion“. Dieser Begriff basiert auf dem nach Andreas Hinz und Ines Boban geprägten Gedanken, die diesen Begriff in den deutschsprachigen Raum eingeführt haben, dass die Gesellschaft sich grundsätzlich durch mehr oder weniger Heterogenität auszeichnet und diese sich ebenso in einem Pflegeheim abbildet. Dabei ist der Blick auf viele Dimensionen vorhandener Heterogenität gerichtet (Sehbehinderung, Demenz, psychiatrische Erkrankung, körperliche Einschrän-kung,…) Jede einzelne Person wird als wichtiges Mitglied der Gemeinschaft betrachtet, unabhängig von ihren Möglichkeiten oder Einschränkungen. Ressourcen werden einer Gruppe von Menschen als Ganzes zugewiesen, nicht einzelnen Personen.

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Das Augenmerk von „Inklusion“ liegt somit im Bilden von heterogenen Gemein-schaften und nicht in der Segregation von einzelnen Gruppen. Die Herausforde-rung liegt in der Organisation der Vielfalt, die strukturell und baulich im neuen Gebäude abgebildet sein muss. Aus diesem Selbstverständnis heraus ist zum Beispiel im Haus der Senioren die Einrichtung einer Demenzstation nicht Zielsetzung. Dieser inhaltliche Weg ist in der Marktgemeinde Völs in folgender Struktur orga-nisiert:

1. Organisationseinheit: Information und Beratung: Die Dienstleistung Information/Beratung wird als eigene Einheit, als „one stop shop“ im Gesundheits- und Sozialsprengel „Sozia-les.Beratung.Völs“ geführt.

2. Organisationseinheit: Dienstleistungen: Das Haus der Senioren „Pflege.Service.Völs“ bietet in der Marktgemeinde Völs alle Dienstleistungen aus einer Hand. Derzeit sind dies die mobile Pflege und Betreuung in der Marktgemeinde sowie die stationäre Pflege im Haus der Senioren. Im projektierten Neubau werden die noch fehlen-den Dienstleistungen: Kurzzeitpflege, Palliativpflege, Tagesbetreuung/-pflege sowie Betreutes Wohnen ergänzt. Zielsetzung ist die Entwicklung der gesamten Dienstleistungskette, damit die Bevölkerung ein maßge-schneidertes Angebot erhalten kann.

Sowohl bezogen auf den inhaltlichen Zugang, als auch auf die Organisations-form, sprechen wir vom „Völser Modell“.

C.2.2 Beschreibung des aktuellen Bestandes: Derzeit bestehen im Haus der Senioren 49 Plätze für die stationäre Pflege, wobei im Haus selbst 46 Personen Platz finden. 3 Plätze sind mit Genehmigung des Amtes der Tiroler Landesregierung in Wohnungen der südöstlich des Hauses der Senioren gelegenen Wohnanlage („Moosau 7“) ausgelagert. Trotzdem gelten diese 3 Plätze auch als Heimplätze. Beim Amt der Tiroler Landesregierung sind alle Wohneinheiten in der „Moosau 7“ für betreutes Wohnen gemeldet. Diese Einheiten sind 1997 von der Wohnbaugenossenschaft Frieden gebaut worden, die Marktgemeinde Völs hat jeweils das Vergaberecht. Die Wohnungen sind bar-rierefrei zugänglich. Wunsch aller Entscheidungsträger in der Marktgemeinde und im Haus der Senio-ren ist der funktionale und soweit mögliche bauliche Zusammenschluss der 3 Gebäude (bestehendes Haus der Senioren, Erweiterungsbau Haus der Senio-ren und bestehende Wohnungen „in der Moosau 7“) zu einer Organisationsein-heit und einem Dienstleistungszentrum. In diesem Gebäude befinden sich derzeit auch die Büroräumlichkeiten des Gesundheits- und Sozialsprengel Völs. Die Objekte Moosau 1,3 und 5 beinhalten Wohnungen, die bisher und auch in Zukunft nicht im Zusammenhang mit dem Haus der Senioren stehen. In den Obergeschoßen und im Erdgeschoss sind insbesondere in den Randbe-reichen eine große Anzahl Zimmer als Doppelzimmer ausgebildet, die nur mit umfangreichen Umbauten in Einzelzimmer umgewandelt werden könnten. Eine diesbezügliche Adaptierung ist nicht vordringliches Ziel (außer wenn entwurfs-bedingt möglich). Im Erdgeschoß wurden im Laufe der letzten Jahre ursprünglich für allgemeine Funktionen vorgesehene Räume aus Platzmangel zugunsten von 2-Bett Zimmern geopfert. Im Sinne einer Neusituierung von Funktionsbereichen in einem Gesamtkonzept können (jedoch nicht zwingend) diese an anderer Stel-le ersetzt werden bzw. sind im neuen Raumprogramm bereits berücksichtigt.

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Die bestehenden Pflegestützpunkte in den Pflegegeschoßen im Haus der Senio-ren in Völs sind derzeit nicht als starre Organisationseinheit mit einer festgeleg-ten Größe bzw. Anzahl von Zimmern je Pflegestützpunkt organisiert, sondern als Abfolge von Funktionsräumen und Zimmern. Gepflegt wird durch das Personal überall ohne Zuordnung zu einem bestimmten Stützpunkt. Im Wesentlichen wird auch weiterhin das Konzept ohne klar umgrenzte organisatorische Pflegeab-schnitte fortgeführt. C.2.3 Beschreibung der Vorgaben für das neue Konzept: Insbesondere aus Kostengründen sollen das 1.und 2.OG, sowie große Teilberei-che des UG in ihren ursprünglichen Funktionen und der baulichen Struktur soweit als möglich erhalten bleiben. Das Erdgeschoß des Bestandsgebäudes steht jedoch für eine massive Umgrup-pierung der Funktionen und für bauliche Veränderungen zur Verfügung. Dies kann auch eine gleichzeitig mögliche thermische Sanierung (Fassade, Fenster) und technische Aufrüstung beinhalten. Für die Planung und den Bauablauf ist zwingend zu berücksichtigen, dass der Betrieb des Hauses der Senioren auch während der Bauzeit gewährleis-tet bleiben muss. Die vorübergehende Aussiedlung der Heimbewohnerin-nen und Bewohner in Container ist nicht vorgesehen. Soweit möglich sollen die, auf Grund der Neuorganisation von Teilbereichen frei werdenden Räume im bestehenden Untergeschoss Funktionen erhalten, die oh-ne gravierende bauliche Änderungen adaptierbar sind. unverändert bestehen bleiben sollen: allgemeine Haustechnikräume, Hausmeister, Lager und Garage im UG zu entfernen oder umzugestalten sind: Wäscherei, Küchentechnik, Küchennebenräume, zum Teil Personalräume Infrastruktur: folgende Verbesserungen der Infrastruktur des Hauses sind erforderlich, weil nicht mehr den aktuellen Vorschriften oder erhöhten Anforderungen entspre-chend:

Neubau der Küche

Neubau eines Mehrzwecksaales

Neubau bzw. Vergrößerung der Wäscherei

Neuordnung und Vergrößerung der Administration

Verbesserung der Aufenthaltsbereiche für das Personal

Diverse Zusatzangebote (Computeria, Therapie, Friseur) C.2.4 Beschreibung Funktionsplan: C.2.4.1. Anlaufstelle: Der Gesundheits- und Sozialsprengel Völs ist ein völlig eigenständiger, eingetra-gener Verein, der in Zukunft lediglich Räumlichkeiten des Hauses der Senioren nutzen wird. Dies insbesondere aufgrund geographischer Gegebenheiten (leich-tere Erreichbarkeit von der Bahnhofstraße her). Der Verein hat die Aufgabe, Völ-serinnen und Völser, die dies brauchen, in allen sozialen Angelegenheiten zu beraten. Wesentlicher Bestandteil der Beratung ist die Dienstleistungsberatung, die in den meisten Fällen als Ergebnis die Aufnahme einer Dienstleistung bein-haltet. Dieser Auftrag wird dann am Ende des Beratungsprozesses an den Dienstleister „Haus der Senioren Pflege.Service.Völs weitergegeben. Das Dienst-

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leistungsunternehmen hat für die Beratungsleistung des Gesundheits- und Sozi-alsprengel einen bestimmten Betrag pro Beratung zu bezahlen. Ein wesentliches Element des „Völser Modells“ ist die Unabhängigkeit der Bera-tung. Diese muss an prominenter Stelle im Gebäude angesiedelt sein. Hilfesu-chende müssen sehr schnell erkennen, wo sich diese Anlaufstelle befindet. Ide-alerweise ist die Anlaufstelle entweder im EG des Altbestandes (direkt gegenüber Haupteingang) oder an der Nordseite des neuen Gebäudeteils angesiedelt. Wichtig ist jedenfalls, dass der Zugang zur Anlaufstelle von der Bahnhofstraße her leicht erreichbar sein muss. Die leichte Erreichbarkeit entspricht inhaltlich diesem niederschwelligen Dienstleistungsangebot. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass der gesamte Verwaltungstrakt (Admi-nistration) in einer Organisationseinheit mit der Anlaufstelle zu planen ist, da im Rahmen der Anfragen und Beratungen kurze Wege zur Infrastruktur des Sekreta-riats erforderlich sind sowie kurze Wege zu den Führungskräften des Hauses der Senioren. Sollte das allgemeine Heimcafe entwurfsbedingt nicht in unmittelbarer räumli-cher Nähe zur zentralen Anlaufstelle situiert werden, ist eine kleine zusätzliche Cafeteria erforderlich. C.2.4.2. Funktionen, die im EG bzw. UG (z.Teil im Altbestand) auch

zukünftig benötigt werden: Kapelle: Die Kapelle des Hauses der Senioren bleibt an der jetzigen Stelle bestehen. Eine entsprechende Räumlichkeit als Sakristei ist jedoch zu schaffen. Derzeit ist dies ein Hinterzimmer des Raucherzimmers und unzumutbar. Die Türen zur Kapelle sind immer wieder ein besonderes Hindernis für geh- und sehbehinderte Men-schen, daher besteht der Wunsch den Zugang zur Kapelle zu erleichtern. Raucherraum: Im Erdgeschoss ist ein Raucherraum vorzusehen Der derzeitige Standort kann belassen oder im Zuge der gesamten Umstrukturierung verändert werden Friseurraum und Fußpflege: In Zukunft müssen Friseurraum und ein Raum für die Fußpflege getrennt ausge-führt werden. Aus hygienischen Gründen ist die bisherige Lösung (ein Raum für beide Angebote) in Zukunft inakzeptabel. Therapieraum: Es ist im Altbestand oder im Neubau ein sogenannter Therapieraum vorzusehen, der es externen Therapeuten und Ärzten ermöglicht in einer entsprechenden hygienischen Umgebung BewohnerInnen zur behandeln. Mehrzwecksaal/Altenstube, Cafe neu Ein Grundprinzip der räumlichen Gliederung im EG des Altbestandes war bisher, dass Küche, Speisesaal, Seniorenstube und Heim-Cafe eine Organisationsein-heit gebildet haben. Im Sinne des Prinzips der kurzen Wege brachte diese Kons-tellation viele Vorteile. Dieses Grundprinzip muss auch in Zukunft verwirklicht werden. Dies könnte im Konzept eines Multifunktionsraumes, der auch für Feste und Feiern genützt werden kann, verwirklicht werden. Das Cafe sollte Orientierung und Öffnung hin zum Garten signalisieren. Nachdem die Küche mit ihren gesamten Nebenräumlichkeiten vorzugsweise in das EG des Neubaus übersiedelt, müssen auch die oben angeführten Räum-lichkeiten neu positioniert werden. Unter Berücksichtigung von statischen Gege-benheiten kann die Raumaufteilung im EG des Altbestandes völlig neu gestaltet werden.

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Der Mehrzwecksaal muss jedenfalls in kurzen Wegen von der Küche aus be-dienbar sein, weil als Speisesaal benützt, und durch mobile Trennwände flexibel adaptierbar sein. Externe Veranstaltungen sind nicht vorgesehen, ein direkter Zugang von der Bahnhofstraße wäre von Vorteil, jedoch nicht zwingend erforder-lich. Die Altenstube ist als Teilbereich des Mehrzwecksaales zu sehen. Computeria: Die Computeria ist ein Angebot der Marktgemeinde Völs an die ältere Generation in der Gemeinde, den Umgang mit neuen Medien zu erlernen. Spezifikum dieses Angebotes ist das sogenannte „peer group Modell“. Seniorinnen lernen von Se-niorInnen. Damit wird die Generationenbarriere im Lernprozess vermieden. Die Computeria besteht völlig unabhängig vom Organisationsrahmen des Hauses der Senioren, außer dass Räumlichkeiten des Hauses genutzt werden. Soweit entwurfsbedingt sinnvoll können dafür auch bestehende Bereiche adap-tiert bzw. umfunktioniert werden. Küche neu Eine Änderung des Standortes ist erforderlich Insbesondere die technischen und hygienischen Anforderungen an eine moderne Küche und deren Infrastruktur der Nebenräumlichkeiten erzwingen einen Neu-bau. Auch Platzmangel und die derzeit beengte Anlieferungssituation und insbesonde-re die Erfordernis einer durchgehend ungestörten Essensversorgung auch wäh-rend der Bauzeit sprechen für eine Verlegung aller Küchenfunktionen in den Neubau/Zubau. Personalräume: Die Personalräume müssen so ausgeführt sein, dass MitarbeiterInnen in einer gemütlichen Atmosphäre ihre Freizeit verbringen können (Couch, Tisch, Stühle, Fernseher, PC). Der Ruheraum muss mit 2 Liegebetten ausgestattet werden können und vom Personalraum durch eine Türe getrennt sein. Da das Haus der Senioren durch die mobilen Dienste ein stark wachsendes Un-ternehmen ist, müssen für die Zukunft auf jeden Fall zusätzlich zu den bestehen-den, weitere Garderoberäume für MitarbeiterInnen und PraktikantInnen zur Ver-fügung gestellt werden. Die bestehenden Garderoberäume könnten z.B. hin zur ehemaligen Wäscherei großzügig erweitert werden. Soweit möglich sind freiwerdende Räume im Altbe-stand für Personalräume zu verwenden. Das Verhältnis von männlichem zu weiblichem Personal liegt bei ca. 20/80%. Für das Küchenpersonal werden eigene Umkleideräumlichkeiten getrennt für Frauen und Männer benötigt. Diese erhalten voraussichtlich im UG des neuen Gebäudes ihre spezifisch ausgeführten Doppelgarderobeschränke. Die diesbe-züglichen Vorschriften lt. Arbeitsstätten-Verordnung und Arbeitnehmerinnen-schutzgesetz sind einzuhalten Wäscherei (Änderung Standort erforderlich) Die Wäscherei (derzeit im UG unter der Kapelle) entspricht schon seit einiger Zeit nicht mehr den Arbeitnehmerschutzbestimmungen (Belichtung), der erforderli-chen Größe und Situierung und muss im Zuge der Umgestaltung des Erdge-schoßes bzw. des Untergeschoßes einen neuen Platz finden. Eine mögliche Va-riante besteht darin, die Wäscherei an der Stelle anzusiedeln, an der die Küche derzeit besteht. Die logistischen Voraussetzungen für die Anlieferung an dieser Stelle wären bereits ausreichend gegeben.

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Die Wäscherei soll Tageslicht erhalten und muss in einen reinen (bügeln, vertei-len) und einen unreinen Bereich (Schmutzwäsche, Waschmaschinen) getrennt werden. C.2.4.3. Pflegebereich Pflegezimmer, Stationärer Dienstleistungsbereich: Die Anzahl der Pflegebetten für das gesamte Haus der Senioren nach des-sen Erweiterung ist gemäß Vereinbarung mit den Förderstellen des Landes mit 62 Plätzen (inklusive der bestehenden) gedeckelt, diese Zahl darf in keinem Fall überschritten werden. Ausgenommen von dieser Limitierung sind jedoch 2 Betten für die Kurzzeitpflege. Die laut Raum und Funktionsprogramm geforderten 22 Zimmer setzen sich zu-sammen aus dem (mutmaßlichen) Verlust von 8 Betten im Erdgeschoss (derzeit großteils als 2- Bett-Zimmer genützt) sowie von 3 Betten in Moosau 7 und der Aufstockung bis zur maximal möglichen Bettenanzahl. Falls die bestehenden Zimmer im Erdgeschoss belassen würden, zählen diese als Einbettzimmer (gleichzeitig würde sich die zusätzlich geforderte Bettenanzahl reduzieren). Alle neuen Pflegezimmer sind als Einbettzimmer zu planen, die WC/Duschen mit ca. 8m2 sind behindertengerecht auszustatten. Kurzzeitpflege für max. 2 Personen: nicht includiert in max. Bettenanzahl (62) neben Tagesstruktur (damit Büro und Lager gemeinsam genutzt werden können) Ambulanter Bereich : Tagesstruktur/Tagespflege für max 6 Personen Palliativeinheit: includiert in max. Bettenanzahl (62) 2 Zimmer, jeweils mit Möglichkeit für ein 2. Bett für Angehörige Die beiden Palliativeinheiten müssen nicht unbedingt im Neubau untergebracht werden, sondern könnten vorzugsweise im 1. Stock des Altbestandes adaptiert werden. Am östlichen Ende des Bauteils A und am nördlichen Ende des Bauteils B befinden sich Einzelzimmer mit einem sogenannten Hinterzimmer. Die Bewoh-nerInnen dieser Einheit teilen sich jeweils eine Sanitäreinheit, sind sonst aller-dings durch eine Tür getrennt. Das Hinterzimmer der Einheit hat allerdings weder einen Balkon noch eine Terrasse. Für die Palliativeinheiten wären dies allerdings gut geeignete Räumlichkeiten. Allerdings müssen diese Palliativeinheiten über einen Anschluss für Vakuum und Medizinische Gase (Sauerstoff) enthalten. Ebenso ist für die Überwachung der Vitalparameter (Monitoring in Verbindung stehend mit dem Pflegestützpunkt) entsprechend Vorkehrung zu treffen. Stützpunkt Pflege: Am Stützpunkt Pflege ist es wichtig, dass ausreichend Platz für die Ablage von Ordnern und Unterlagen der BewohnerInnen geschaffen wird. Schränke, die mehrfach unterteilbar und separat absperrbar sind, müssen für die Pflegeartikel vorgesehen werden. Es sollte auch ausreichend Platz für die Informationsweiter-gabe an die MitarbeiterInnen, die nicht EDV basiert ist, geschaffen werden (Tafel für Aushänge). Es wäre sicher sinnvoll, kleine versperrbare Spinte für die Mitar-beiterInnen vorzusehen, die als Postkästen ausgeführt sind. Weiters ist ein Waschbecken einzuplanen, das einen reinen und unreinen Be-reich beinhaltet. Selbstverständlich sind nach neuesten Standards berührungslo-se Wasser-, Seifen- und Desinfektionsspender zu berücksichtigen. Am Stütz-punkt muss auch Platz für Notfallgeräte geschaffen werden (Notfallkoffer, Ab-sauggerät, Sauerstoffnotfallgerät, Defibrilator) der leicht zugänglich ist.

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Für die BewohnerInnen in den Palliativeinheiten muss ein Monitoringsystem am Pflegestützpunkt installiert werden; die Rufanlage muss im Zuge des Neubaus auch im Altbestand erneuert werden, da sonst keine Kompatibilität gegeben wä-re. Der Stützpunkt Pflege braucht einen Platz zur Vor- und Nachbereitung der gelie-ferten Medikamente. Ebenso ist ausreichend Platz für das Medikamentendepot und für die Lagerung der Infusionen vorzusehen. Für das Stellen der Medikamen-te braucht es einen Laptop, auf dem die Listen der Medikamente für die einzel-nen BewohnerInnen aufgerufen werden können. Die Medikamentenaufbewahrung hat in einem Schrank mit einem Ordnungssys-tem zu erfolgen. Suchtgifte müssen in einem extra versperrbaren Schrank aus-reichender Größe (Übersichtlichkeit der verschriebenen Suchtgifte pro Bewohne-rIn) verwahrt werden. Ebenso ist für entsorgte Medikamente ein versperrbarer Extraschrank vorzusehen. Für Medikamente, die vorschriftsmäßig in einem Kühl-schrank gelagert werden müssen, für Proben oder Ergänzungsnahrung müssen eigene Kühlschränke vorgesehen werden. Jeder Kühlschrank muss mit einer digitalisierten Temperaturkontrolle ausgestattet sein. Dokumentationsplätze Pflege: Die Dokumentationsplätze müssen in räumlicher Organisationseinheit (höchstens durch eine Tür getrennt) mit dem Stützpunkt geplant werden. Fünf Dokumentati-onsplätze sind ausreichend. Für die Bereichsleitung-Stationäre Pflege ist ein Kleinbüro vorzusehen, das als eigener Raum ausgeführt ist und ebenfalls in Or-ganisationseinheit mit dem Stützpunkt besteht. Im Stützpunkt müssen die MitarbeiterInnen die Möglichkeit haben zu drucken und zu faxen. Dezentrale Dokumentationsmöglichkeit: In Zukunft sollte die Pflegedokumentation in allen Bereichen des Hauses der Se-nioren ortsunabhängig über mobile Geräte via WLAN erfolgen können. WC Die Wcs in den Stockwerken sind nach Geschlechtern getrennt, für Personal und Besucher vorgesehen. Aufbewahrung für Brandschutzmittel: Es sind kleine Räume oder Nischen zur Aufbewahrung für Brandschutzmittel (Löschdecken; Bergedecken) vorzusehen (derzeit Aufbewahrung in Ausguss-räumen!!). Diese Räume sind so anzulegen, dass die Wege zur Erreichung die-ser Brandschutzmittel möglichst kurz sind. Balkone: Die Zimmer der stationären Pflege, der Kurzzeitpflege, der Palliativpflege sowie der Tagesbetreuung und –pflege müssen nicht mit Balkonen und Loggias ausge-führt werden. Für diese Einheiten reicht ein Gemeinschaftsbalkon oder eine Ge-meinschaftsterrasse. Nur die Wohneinheiten des Betreuten Wohnens sind mit Balkonen oder Loggien auszustatten. Beschattung: Da die Art der Beschattung im Bestandsgebäude immer wieder zu Kritik der Be-wohnerInnen führt, ist auf die Beschattung im neuen Gebäude jedenfalls großer Wert zu legen. Die Stoffjalousien im Bestandsgebäude sind insbesondere an heißen Sommertagen völlig unzureichend. Die Beschattung der Fenster sollte außen mit Metalljalousien ausgefertigt werden.

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C.2.4.4. Betreutes Wohnen: Verbindung zu Moosau 7: Ein wesentlicher Grundgedanke für die Erweiterung des Hauses der Senioren liegt in der Absicht des Auslobers unterschiedlichste Pflegebedürfnisse in einem Gebäudekomplex bedienen zu können und auch ausgelagerte Pflegefunktionen (Hauskrankenpflege und betreutes Wohnen) organisatorisch wieder einbinden zu können. Daher sollten externe Einheiten des betreuten Wohnens eine witte-rungsgeschützte Verbindung zum Haus der Senioren erhalten, damit die Betreu-ung bei Nacht durch das Personal des Heimes (Personaleffizienz) ermöglicht wird und die Infrastrukturangebote des Hauses der Senioren von allen Bewohne-rinnen und Bewohnern ohne Einschränkung genutzt werden können. Die Anbin-dung zu Moosau 7 (im Bereich der Haupterschließung) darf nicht die Tiefgarage queren, muss jedoch nicht für den Transport von Betten geeignet sein. Außer der Verbindungsspange sind die Wohn und Büroeinheiten in der Moosau 7 nicht im Planungsumfang einzubeziehen. Betreutes Wohnen: Neben den im Haus Nr. 7 Moosau bereits bestehenden Wohnungen sollen 12 zusätzliche Kleinwohnungen (betreutes Wohnen) mit Naheverhältnis zum Haus der Senioren geschaffen werden, die folgende Anforderungen erfüllen sollen:

- Zusammengefasst in eine bauliche Einheit (möglichst als separater Bau-teil) mit individueller Erschließung. Idealerweise sollte ein Teilbereich des Gesamtgrundstücks dafür verwendet werden, wobei die Grundstücksgrö-ße und die neue Parzellengrenze so zu wählen ist, dass möglichst eine Nettonutzflächendichte von 0,55 erreicht wird (Förderungshöhe)

- Witterungsgeschützte und für Bettentransport taugliche Verbindung mit dem Haus der Senioren

- Eignung sowohl als betreute Wohnung, als auch als neutral vermietbare Start- oder Personalwohnung.

- Eine größtmögliche statische und technische Flexibilität soll spätere Än-derungen, Umnutzung und Adaptierungen nicht ausschließen.

- Nasszellen müssen die spätere behindertengerechte Ausstattung ermög-lichen

C.2.4.5. Verkehrstechn. Anforderungen und Erschließung Lift: Die Größe und Durchgangsbreite des Lifts im neuen Gebäude ist so vorzusehen, dass ein genormtes Intensivbett inkl. Sauerstoffflasche Platz haben muss. Zu-sätzlich dazu müssen noch 3 Personen im Lift Platz finden. Anlieferung Bereich Küche: Die Anlieferung im Bereich Küche wird in der Regel mit LKW über 3,5 Tonnen durchgeführt (Fa. Wedl, Fa. Kröswang). Die Durchfahrtshöhe, die gewährleistet sein muss, beträgt vier Meter. In der Regel haben die LKW´s, die anliefern fol-gende Maße: Länge: 10,00 Meter; Breite: 3,80 Meter; Höhe: 4,00 Meter; Ge-samtgewicht: 26 Tonnen. Es ist vorzusehen, dass die Anlieferung im Bereich Küche nicht mit der Tiefgarageneinfahrt in Organisationseinheit geplant wird. Das würde zu Kollisionen führen. Die Zufahrt für die Anlieferung Küche muss in jedem Fall von der Bahnhofstraße her erfolgen. Es ist eine hydraulisch verstellbare An-lieferungsrampe vorzusehen. Des Weiteren ist eine, nach Abteilungen differen-zierte, Rufanlage zu installieren, die es den Lieferanten ermöglicht, die Abteilung zu kontaktieren, für die die Lieferung bestimmt ist. Hintergrund dieser Vorgabe ist, dass die KüchenmitarbeiterInnen in ihrem Ablauf nicht durch Lieferungen an andere Abteilungen gestört werden dürfen.

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Die Anlieferung von Lebensmitteln, Pflegeartikeln, Wäsche usw. soll wetterge-schützt erfolgen können, jedenfalls nicht über den allgemeinen Hauseingang. Rettungsparkplätze: Aufgrund der häufigen Zufahrt von Rettungsfahrzeugen müssen 2 Rettungspark-plätze vor dem Haus der Senioren (Ort ist variabel) vorgesehen werden. Die Rettungszufahrt mit Umkehrmöglichkeit soll von der Bahnhofstr. aus auf kur-zem Weg erreichbar sein, Aus/Einsteigen soll wettergeschützt möglich sein Besucherparkplätze: Es sind 18 Besucherparkplätze (derzeit ebenfalls 18) vorzusehen, da die Tiefga-ragenplätze ausschließlich den Dienstautos und den Autos der DienstnehmerIn-nen vorbehalten sind. Zusätzliche Stellflächen in neuer Tiefgarage: sind ebenfalls der Anlieferung, den Lieferanten und dem Personal vorbehalten dienen aber auch als gesetzl. erforderliche Stellflächen für die Einheiten des be-treuten Wohnens Fahrräder 24 überdeckte Fahrradabstellplätze sind in leicht zugänglicher Lage oberirdisch zu schaffen. Zusätzlich sind 24 Abstellplätze für das betreute Wohnen in einem versperrbaren Raum vorzusehen. C.2.5 Außenraumgestaltung Im Garten soll trotz einer teilweisen Inanspruchnahme für Bebauung eine mög-lichst große zusammenhängende Fläche erhalten bleiben. C.2.6 Anforderungen an technische Ausstattung Die bestehende Heizzentrale (derzeit Beheizung mit Gas) soll auch den Zubau versorgen. Optional ist die Anbindung an das Fernwärmenetz möglich, sobald das allgemeine Netz bis zum Haus der Senioren erweitert ist. Des Weiteren sind vorzusehen: ein gekühlter Biomüllraum Sprinkleranlage falls hinsichtlich Brandschutzkonzept erforderlich Solare Nutzung (therm. Kollektoren, Photovoltaik) optional Im Zuge des Umbaus sind auch im bestehenden Gebäude die Erneuerung der Rufanlage, die Brandmeldeanlage und die EDV Verkabelung nachzurüsten: C.2.7 Anforderungen in der Ausstattung: Allgemeinräume Gänge in ausreichender Breite für Bettentransport, soweit möglich mit einem Atrium lichte Türbreiten mind. 1,1m Handläufe auf beiden Seiten in unterschiedlichen Höhen lt. ÖNORM B1600 Stoßschutz an den Wänden bis 1,2m Höhe Stufenkennzeichnung: erste und letzte Stufe jeweils farblich markiert Automatische Türen in wichtigen Bereichen (Küche, Ausgussräume,..) Offene und dezentrale Pflegearbeitsplätze in den Wohngruppen incl. Dokumenta-tion Betreutes Wohnen Wände in WC/Du gerichtet für Montage von Haltegriffen und Sitzen Balkone und Terrassen barrierefrei (Einzelbalkone sind nur bei betreutem Woh-nen vorzusehen)

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Küche Separate Logistikeinfahrt für die Küche (Lieferung und Abholdienste) Gastro-Normen sind zu berücksichtigen ! Küchenboden mit Gefälle zu Gullis hin Kunstharzböden in Küche und Wäscherei Separater Eingang in die Küche und in den Abwaschraum vom Multifunktions-raum aus C.3 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM Raumprogramm Übersicht (Nutzflächen ohne Verkehrsflächen) » 1,2,3,4 Erweiterung Pflegebereich 887 m² großteils Neubau » 5 Betreutes Wohnen 445 m² Neubau » 6 Administration 172 m² Neu oder Umbau » 7,8,9 Mehrzweckraum,Cafe usw 345 m² Neu und Umbau » 10 Personal 131 m² großteils Umbau » 11 Küche mit Nebenräumen 390 m² Neubau » 12 Wäscherei 80 m² Umbau

Gesamt: ca. 2450 m2 » 15 Tiefgarage ca 550 m² Neubau

Das Raum- und Funktionsprogramm ist unter Beachtung der Ansprüche der Nut-zer und der inneren Organisationsstruktur zu entwickeln. Die angegeben Flächen sind Zielwerte und sollen sich in einem wirtschaftlichen Entwurf wiederspiegeln. Das Raum- und Funktionsprogramm ist als Beilage der Ausschreibung im Format XLS zur Verfügung gestellt. In die Tabelle sind die im Planungsentwurf ausge-wiesenen Nutzflächen, der im Raumprogramm geforderten Räume, als Ist-Fläche einzutragen, auszudrucken und dem Formblatt 2 – Statistik beizulegen. Die Ver-kehrsflächen, oder zusätzlich angebotene Räume sind in die Tabelle selbststän-dig und erkenntlich einzutragen. Die XLS Datei ist den digitalen Unterlagen bei-zufügen.

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C.3.1 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM FLÄCHENAUFSTELLUNG

Legende im Neubau vorgesehen

im Bestand oder als Neubau möglich

vorzugsweise unter Verwendung bestehender Räume

einzubeziehen bei Kennwert NNF / Bettenanzahl (62)

Das vorl iegende Raum und Funktionsprogramm beinhaltet auch die Nutzflächen im Bestandsgebäude.

Für den Kennwert "max erlaubte m2 Nutzfläche / Bett " werden sowohl Nutzflächen Neubau a ls auch bestehende Nutzflächen herangezogen.

RaumbezeichnungAnzahl NF je Raum

m2

NF gesamt in

m2 Kommentare

1 Stationärer DL -Bereich im Neubau

Einzelzimmer incl . Du/Wc u. Vorraum 22 24 528 Du/Wc ca. 8m2 , behindertengerechte Ausstattung,

Bettenanzahl im Bestand und Neubau = max 62 (incl . Pa l l iativbetten)

Stützpunkt Pflege 1 15 15 absperrbares Mobi l iar mit Theke, TV anschl . ,Kühlschr.,Tisch

Wohnflur (incl . Erschl ießungsantei l grün mark.Ber.) 0 mit Si tznischen

Aufenthaltsraum für BewohnerInnen 3 10 30 fl ießender Übergang zu Wohnflur mögl ich

Dokumentationsplatz dezentra l 3 4 12

Aufenthaltsraum für Personal 1 15 15

Ausgußräume 2 4 8 jewei ls in rein und unrein getrennt (Schüsselspüle, Ausguß, Abfa l l )

Lagerraum saubere Wäsche 1 4 4

Lagerraum Schmutz-Wäsche 1 4 4 mit Waschbecken

Lagerräume 2 6 12

Parknischen für Li fter u.a . Geräte 4 3 12

640 Zwischensumme 1 (grün mark. Ber.)

Gemeinschaftsterrasse bzw. Ba lkon 1 mit Überdachung, Tiefe mind 3m, mind. 20m2

Li ft,Brandschutzstiegenhaus Transport für Betten und Beglei tpersonen

zusätzlich erforderliche Räume

Bettenlager 1 15 15 nach Mögl ichkeit in frei werdende Räume im UG

Med. Gas lager (O2,….) 1 5 5 nach Mögl ichkeit in frei werdende Räume im UG

2 Einheit Palliativpflege Lage im Albestand oder neu

Zimmer mit Bad/WC 2 30 60 Bad 8m2, Platz notfa l l s für ein 2. Bett für Angehörige

antei l ige Erschl ießung 0

60 Zwischensumme 2 (grün mark. Ber.)

3 Kurzzeitpflege für max.2 Personenneben Tagesstruktur

um Büro und Lager gemeinsam nutzen zu können

Zimmer mit Bad/Wc (je8m2) 2 21 42mit flexiblen Anschlüssen in den Wänden

mit Kasten und Nachtkästchen

Lagerraum saubere Wäsche 1 4 4

Lagerraum Schmutzwäsche 1 4 4 mit Waschbecken

antei l ige Erschl ießung 0

50 Zwischensumme 3

4 Tagesstruktur/Tagespflege für max.6 Pers. = Ambulanter Bereich neben Kurzzeitpflege

Tagesraum und Teeküche 1 30 30

Ruhe und Rückzugsraum 1 40 40 mit 6 Schlafkojen

Wc und Dusche Männer 1 8 8 barrierefrei auch f. Rol l s tuhl fahrer, Bewegungsfl . Dm mind.150cm

Wc und Dusche Frauen 1 8 8 barrierefr. auch f.Rol ls tuhl fahrerinnen, Bewegungsfl . Dm min.150cm

Büro 1 10 10

Lager 1 6 6

Lager für saubere Wäsche 1 4 4

Lager Schmutzwäsche 1 4 4 mit Waschbecken

Pflegebad 1 15 15

Ausgußraum 1 4 4 rein und unrein getrennt

Parknische für Li fter 1 8 8

Erschl ießung 0

137 Zwischensumme 4

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RaumbezeichnungAnzahl NF je Raum

m2

NF gesamt in

m2 Kommentare

5 Betreutes Wohnen = Kleinwohnungen Neubau als organisatorische Einheit

Wohneinheit 12 34 408incl . Wohnzimmer 12m2, Schlafzimmer 10m2, Kochnische 4m2, Bad/Wc

8m2; Loggia je 4m2

Waschküchen 2 6 12 mit Waschmaschine und Wäschetrockner

Gemeinschaftsraum 1 25 25 mit Wohnküche

Erschl ießung 0

Kel lerabtei le + Gang 0

445 Zwischensumme 5

6 ALLGEMEINBEREICH: Information und Beratung, Administration Nähe zu best. Eingangsbereich im EG,

Foyer 1

Sekretariat 1 15 15 für a l le Dienstleis tungen

Büro GF Gesundheits u.Sozia lsprengel 1 8 8 Gesundheits und Sozia lsprengel

Büro Mitarbeiterin Anlaufstel le 1 8 8 Gesundheits und Sozia lsprengel

Büro Obmann Gesundh.u.Sozia lsprengel in OE mit Essen auf Rädern1 8 8 Gesundheits und Sozia lsprengel

Beratungsraum Gesundh.u.Sozia lsprengel 1 10 10 Gesundheits und Sozia lsprengel

Büro Ehrenamt Gesundh.u.Sozia lsprengel 1 8 8 Gesundheits und Sozia lsprengel

Büro Lei tung mobi le Dienste/Heimlei tung 1 8 8

Büro Bereichs lei tung Pflege 1 8 8

Büro Bereichs lei tung Funktion 1 8 8

kleiner Besprechungsraum 1 15 15 von mehreren Teams nutzbar

Kopierer,Fax und Bürogeräte 1 5 5

Wc Männer 1 8 8barrierefrei auch für Rol ls tuhl fahrer;

Bewegungsfläche für den Rol ls tuhl l t.ÖNORM B 1600 (mind. 150cm)

WC Frauen 1 8 8barrierefrei auch für Rol ls tuhl fahrerin;

Bewegungsfläche für den Rol ls tuhl l t.ÖNORM B 1600 (mind. 150cm)

Erschl ießungsantei l grün markierter Bereich

Lager 1 15 15 UG in freiwerdenden Räumen

Lager Hei lbehel fe,Gesundh.u.Sozia lsprengel 1 30 30 UG in freiwerdenden Räumen

Lager für Stützpunkt mobi le Pflege 1 10 10 UG in freiwerdenden Räumen

75 Zwischensumme 6 grün markierter Bereich

172 Zwischensumme 6 gesamt

7 Multifunktionsraum incl. Altenstube neu im EG

Multi funktionsraum 1 200 200flexible Raumstruktur, Multimediaausstattung für

Veransta l tungen,Speisesaal ,Aufenthalt Tagespflege,Schulung

Lager Tische Stühle 1 10 10 Ein Tei l des Lagers im UG

Lager Tische im UG 1 10 10 UG in freiwerdenden Räumen

Teeküche 1 12 12 gegenüber der Küche

WC Männer 1 10 10Wc und Piss ; barrierefrei auch für Rol ls tuhl fahrer;

Bewegungsfläche für den Rol ls tuhl l t.ÖNORM B 1600 (mind. 150cm)

WC Frauen 1 10 102 Wc; barrierefrei auch für Rol ls tuhl fahrerin;

Bewegungsfläche für den Rol ls tuhl l t.ÖNORM B 1600 (mind. 150cm)

Therapieraum 1 12 12

Ergotherapie 1 18 18Kombination aus Büro und Lagerraum in Organisationseinheit mit

Multi funktionsraum

272 Zwischensumme 7 (grün markierter Ber.)

8 Cafe NeuEG Adaptierung Bestand oder Neubau -

in Organisationseinheit mit Küche und Multi funktionsr.

Gastraum 1 37 37 offene Gesta l tung mit aufschiebbaren Glaswänden in den Garten

Thekenbereich 1 8 8

Lager 1 5 5

Erschl ießung für 7 und 8 (grün mark. Bereich) 0

50 Zwischensumme 8 (grün mark. Bereich)

9 Computeria im EG, Serviceeinrichtung für externe Nutzer

PC Raum 1 20 20 4 Stand PCs + 4 Tische für Laptops , Nähe Cafe neu

Lager 1 5 5

25 Zwischensumme 9

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RaumbezeichnungAnzahl NF je Raum

m2

NF gesamt in

m2 Kommentare

10 PERSONALRÄUME EG,UG

Aufenthaltsraum Mitarbeiterinnen 1 20 20

Personalruheraum 1 15 15 mit 2 Betten

Garderoben füt MitarbeiterInnen 1 80 80

Wc und Duschen Frauen 1 8 8

WC und Duschen Männer 1 8 8

Erschl ießungsflächen 0

131 Zwischensumme 10 (grün markierter Bereich)

11 Küche neu im EG ostseitiger Neubau

Warenannahme 1 15 15 EG

Kühlraum Gemüse rein 1 4 4 EG

Kühlraum Gemüse unrein 1 5 5 EG

Fleischkühlraum 1 4 4 EG

Geflügel und Eierkühlraum 1 4 4 EG

Kühlraum Mi lchprodukte 1 5 5 EG

Kühlraum fertige Speisen 1 20 20 EG

Tiefkühlraum 1 25 25 EG

Lager Trockensortiment 1 20 20 UG, wenn im EG gi l t grüne Markierung

Lager Geschirr 1 15 15 UG, wenn im EG gi l t grüne Markierung

Lager Tagesgeschirr 1 20 20 EG

Handlager 1 10 10 EG

Büro 1 8 8 EG

Abwasch + Wagenwaschplatz 1 40 40 EG

Aufenthaltsraum 1 10 10 EG, in Organisationseinheit mit Büro

Küche 1 80 80 EG

Raum für Reinigungsmittel 1 5 5 UG, wenn im EG gi l t grüne Markierung

Schockkühlraum 1 6 6 EG

Wagenlager ungekühlt 1 10 10 EG

Wagenlager gekühlt 1 10 10 EG

Schöpfraum für cook&chi l l 1 30 30 EG

Getränkelager 1 10 10 UG, wenn im EG gi l t grüne Markierung

Personal Wc Frauen 1 5 5 1 Wc, 1 Dusche, 1 Waschplatz (berührungs lose WB und Du

Personal Wc Männer 1 5 5 1 Wc, 1 Dusche, 1 Waschplatz (berührungs lose WB und Du

Garderobe Küchenpersonal Frauen 1 20 20UG, Spinde für 8 Frauen,

(WC kein di rekter Zugang zu Küche und Küchenlagern erlaubt)

Garderobe Küchenpersonal Männer 1 4 4UG, Spinde für 2 Männer,

(WC kein di rekter Zugang zu Küche und Küchenlagern erlaubt)

Erschl ießungsfläche grün markierter Bereich 0

340 Zwischensumme11 grün markierter Bereich

390 Zwischensumme11 gesamt

12 WÄSCHEREI EG, z.B. s tatt ehemal iger Küche

Anl ieferung 1 10 10 Anl ieferung, Sortieren Schmutzwäsche,

Maschinenraum 1 15 15

Sauberwäschebereich 1 15 15

Bügelraum 1 15 15 Bügeln, sortieren, vertei len,

Lager Waschmittel 1 5 5

Al lgemeiner Lagerraum 1 10 10

Aufenthalt Personal 1 10 10

Erschl ießungsfläche grün markierter Bereich 0

80 Zwischensumme12 grün markierter Bereich

Müll 1 12 12 wie Bestand oder evtl Verlegung an anderen Standort

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RaumbezeichnungAnzahl NF je Raum

m2

NF gesamt in

m2 Kommentare

13 Verbindungsgang zu Moosau 7

14 Bestand bleibende und wie bisher verwendete Räume Brandstiegenhäuser s ind nicht berücks ichtigt

im 2.OG

1 Bett Zimmer 11 316,2

2 Bett Zimmer 4 176,3

Lager 13,85

Pc Raum mobi le Pflege 15,05

Aufenthalt Raucher 9,9

Büro Pflegedienstlei tung 9,8

Lager 6,3

Ergotherapie 11,2

Putzraum 4,3

Wäsche rein und unrein 14,2

Lager 15,3

WC Damen und Herren 10,6

Gang 138,9

741,9 Zwischensumme 2.OG komplett

im 1.OG

1 Bett Zimmer 11 322,5

2 Bett Zimmer 4 170,7

Lager 13,85

Küche,Essen 50,45

Aufenthalt 9,9

Pc Raum 9,8

Lager 6,3

Stationsstützpunkt 11,2

Putzraum 4,3

Wäsche rein und unrein 14,2

Aufenthalt Personal 15,3

WC Damen und Herren 10,6

Gang 146

785,1 Zwischensumme 1.OG komplett

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im EG

Bestand: Kapel le 63 bleibt wie Bestand,

Bestand:Sakris tei 9 bisheriger Standort kann auch verändert werden

Bestand Raucherraum 10 bisheriger Standort kann auch verändert werden

Bestand Friseur/Fußpflege 15bisheriger Standort kann auch verändert werden, Friseur und

Fußpflege räuml ich getrennt

97 Zwischensumme

im UG

Maschinenraum, E-Vertei ler, Technik, Heizraum, 80,6 bleibt wie Bestand,

Kel lerabtei le, Lager, Putzmittel a l lgemein 196,3 bleibt wie Bestand,

Gänge 121,3 bleibt wie Bestand,

Schleuse 7 bleibt wie Bestand,

Aktenlager,Server 24 bleibt Bestand oder evtl Verlegung an anderen Standort

Hausmeister 8,5 bleibt Bestand oder evtl Verlegung an anderen Standort

14A im UG durch Verlegung und Neubau freiwerdende Räume

Küchenlager 24,7 ehemals Küche, freiwerdende Fläche

Küchengang 22 ehemals Küche, freiwerdend

Küchen-Lüftung 39 ehemals Küche, freiwerdend

Boi ler 20,6 ehemals Küche, freiwerdend

Lager Getränke,Leergebinde 44,7 ehemals Küche, freiwerdend

Wäschelager 10,7 ehemals Wäscherei , freiwerdend

Wäscherei 44,4 ehemals Wäscherei , freiwerdend

Lager Wäscherei (Putzmittel , usw) 20,9 ehemals Wäscherei , freiwerdend

Gang Wäscherei 15,5 ehemals Wäscherei , freiwerdend

Personalzimmer 10 freiwerdend (bei Personalräumen enthalten)

Garderoben Personal 87,4Weiterverwendung für Personal , Flächenbedarf in Personalräumen

(10)erfaßt

777,6 Zwischensumme UG komplett

15 TIEFGARAGE

Tiefgarage 1 560,00 25 Stel lplätze

Stel lplätze oberi rdisch nicht überdacht 18 Stel lplätze für Besucher

Stel l fläche für Rettung 2 Rettungsparkplätze

Fahrräder für Besucher und Personal 24 überdeckte Fahrradabstel lplätze

Fahrräder für betreutes Wohnen 24 Fahrradabstel lplätze in abschl ießbarem Raum

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C.4 EINZUREICHENDE UNTERLAGEN Das Planformat für die Präsentation der Arbeiten wird mit: maximal 2 Blatt im Hochformat DIN A0 (841 x 1189mm) festgelegt C.4.1 Präsentationsplan und Vorprüfexemplar mit » Schwarzplan M 1:2000 – genordet mit geplanten neuen Baukörper(n) » Lageplan M 1:500 – genordet mit Außenanlagen und der Verkehrserschließung » Geschoßgrundrisse 1:200 – genordet, Außenwandstärke generell 50 cm Unterschiedliche farbliche Kennzeichnung der wesentlichen zusammenhängen-den Funktionszonen (Küche, Wäscherei, Administration, Erschließungszonen, betreutes Wohnen usw.) Flächenangaben auch für Erschließungszonen » Schnitte / Ansichten M 1:200 mit Angabe der Bezugshöhe ± 0.00 =000,00m » Projektbeschreibung auf einen der Pläne zur Idee, Konstruktion und Materialität C.4.2 Formulare » Formblatt 1 I Verfasserbrief » Formblatt 2 I Statistik als Deckblatt, mit den ausgefüllten Objekt- und Sonstigen Daten, sowie die graphisch aufberei-tete nachvollziehbarer Berechnung der Bruttorauminhalte lt. ÖNORM B 1800 Bereich a. C.4.3 Modell » Baumassenmodell M 1:500 in Farbe Weiß C.4.4 CD oder USB-Stick mit » Präsentationspläne und dem Formblatt 2 im Format PDF. » Grundrisse und Schnitte digital im Format DWG (Version2011 oder älter) . Die NF und BGF jeweils auf einem eigenen Layer, » Raum- und Funktionsprogramm mit den ausgefüllten ist-Werten als XLS Datei. Übersichtsliste der abzugebenden Unterlagen » Verzeichnis der eingereichten Unterlagen im Format A4 » 2 Präsentationspläne im Format A0-hoch » 2 Vorprüfexemplare im Format A0-hoch » Formblatt 1 – Verfasserbrief im Format A4 » Formblatt 2 – Statistik im Format A4 » Modell 500 » CD oder USB-Stick

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C.5 BEURTEILUNGSKRITERIEN Für die Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maß-gebend. Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgereicht nach folgenden Kriterien bewertet: C.5.1 Städtebauliche Lösung » Lage und Dimensionierung sowie Gestaltung der Außenräume » Bezug zur Umgebung C.5.2 Funktionale Lösung » Äußere und innere Erschließung » Zuordnung der Funktionsbereiche » Funktionalität der Gesamtlösung C.5.3 Baukünstlerische Lösung » Entwurfsidee, Baukünstlerischer Ansatz sowie Gesamtstruktur » Architektonische Qualität im Außen- und Innenraum C.5.4 Ökonomische, ökologische Lösung » Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und Betrieb » Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien und Energieeffizienz

D01 Katasterplan / Übersichtsplan *.PDF D02 Lageplan / Leitungsplan *.DWG / *.PDF D03 Brandschutzkonzept Bestand *.PDF D04 Auszug aus Flächenwidmungsplan *.PDF D05 Lage- und Höhenplan / Vermesserplan *.DWG / *.PDF D06 Grundrisse, Schnitte, Ansichten Bestand *.DWG D07 Raum- und Funktionsprogramm *.XLS D08 Fotos *.JPG D09 Umgebungsmodell M 500 Ausgabe beim Hearing F01 Formblatt 1 I Verfasserbrief *.DOC, *.PDF F02 Formblatt 2 I Statistik *.DOC, *.PDF


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