Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Arbeitszeitgesetz
Arbeitsruhegesetz
Diensteinteilung
Fahrgebühren
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Einführung
Begriffe
Arbeitszeit: ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen!
Tagesarbeitszeit: ist die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden! (Kalendertag oder ab Dienstbeginn)
Wochenarbeitszeit: ist die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag!
Dienstschicht: ist der gesamte Zeitraum zwischen dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit und dem Beginn der nächstfolgenden täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit!
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Einführung - Arbeitszeit
gesetzliche Arbeitszeit
die tägliche Tagesarbeitszeit setzt sich aus den Tätigkeiten und den Unterbrechungen kleiner als 10 min. zusammen!
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
17:10
2064 20232067TwVb Vz AbVz
Ws Zf2020
Vb Vz WgUg
Pb
10:00 11:3011:40
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Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz
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WsZf
Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit
15:20
Ams
Einführung - Dienstschicht
Von Dienstbeginn: 10:00
Bis Dienstende: 19:40
Pb
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Pb
Arbeitsunterbrechung größer/gleich 10 min. = Ruhepause!
unbezahlte, ungeteilte Ruhepause
Arbeitsunterbrechung kleiner als 10 min. = Arbeitszeit!
Einführung - Normalarbeitszeit
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2064 20232067TwVb Vz AbVz
Ws Zf2020
Vb Vz WgUg
Pb
10:00 11:3011:40
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Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz
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Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit
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Ams
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
1h 50min 1h 32min 4h 55min
8h 17min = täglich geplante Normalarbeitszeit
Einführung - Normalarbeitszeit
Pb
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Ws Zf2020
Vb Vz WgUg
Pb
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Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz
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Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit
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Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Einführung - Normalarbeitszeittägliche Normalarbeitszeit wöchentliche Normalarbeitszeit
8 Stunden 40 Stunden
Maximum: 10 Stunden (12 Stunden zur Aufrechterhaltung des Verkehrs)
Minimum: 5 Stunden (ausgenommen nach einer Ruhezeit außerhalb des Dienstortes)
Im Durchrechnungszeitraum in einzelnen Wochen höchstens 56 Stunden pro Woche wenn im Schnitt 40 Stunden nicht überschritten werden!
Wochenende: 12 Std
Nacht von Fr/Sa bis Nacht So/Mo
Bei der Ermittlung der wöchentlichen Normalarbeitszeit werden die bezahlten Pausen berücksichtigt!
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Einführung - Normalarbeitszeit
Lage der Normalarbeitszeit
Die Lage der Normalarbeitszeit (Beginn und Ende der Dienstschicht und Lage der Ruhepausen) ist zu vereinbaren. Die der vereinbarten Arbeitszeit zugrunde liegende Fahrleistung ist in der Schicht informativ aufzuzeigen.
DiensteinteilungDie Diensteinteilung für den jeweiligen Durchrechnungszeitraum (derzeit 8 Wochen bis max. 13 Wochen) ist spätestens 14 Tage vor Planbeginn zu vereinbaren und bekannt zu geben.
Verständigung von Änderungen der Normalarbeitszeit Planmäßig eingesetztes Personal muss mind. 2 Wochen – nicht plm. eingesetztes Personal mind. 3 Tage (ausg. wöchentliche Ruhezeit 14 Tage) – im voraus verständigt werden!
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Einführung – wöchentliche Normalarbeitszeit
4h 4h 55min
8h 55min = Anrechnung auf die wöchentliche Normalarbeitszeit
Pb
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Vb Vz WgUg
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Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit
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Ams
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Einführung - wöchentliche Normalarbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf in einzelnen Wochen bis zu 56 Stunden betragen. Werden diese 56 Stunden überschritten fallen sofort Überstunden an die auch im Durchrechnungszeitraum nicht mehr ausgeglichen werden können!
Im Triebfahrzeugfahrdienst beträgt der Durchrechnungszeitraum derzeit 8 Wochen.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Einführung - Ruhepausen
Unbezahlte ungeteilte Ruhepause
Ist die Tagesarbeitszeit (tägl. NAZ) ≤ 6 Std. ist keine unbezahlte, ungeteilte Ruhepause erforderlich. Ist die Dauer der geplanten Tagesarbeitszeit größer als 6 Stunden hat die Ruhepause 30 min. zu betragen!
Ist die Dauer der geplanten Tagesarbeitszeit größer als 8 Stunden hat die Ruhepause 45 min. zu betragen – diese Pause ist unbezahlt und darf nicht geteilt werden!
Diese Pausen sind unbezahlt und dürfen nicht geteilt werden!
Lage der unbezahlten und ungeteilten Ruhepause
Die Pause sollte zum überwiegenden Teil zwischen der 3. und 6. Arbeitsstunde gewährt werden und kann im Verspätungsfalle in der Lage abgeändert werden. Pausen, die dem Regenerationsgedanken nicht Rechnung tragen, dürfen nicht als Ruhepausen bewertet werden und gelten als Arbeitszeit.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Einführung - Ruhepausen
unbezahlte ungeteilte Ruhepause
Da in diesem Beispiel die Tagesarbeitszeit 8h 17min beträgt muss die Pause ein Ausmaß von 45 min. haben!
Pb
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Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit
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Ams
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Einführung - Ruhepausen
Bezahlte Ruhepause
Alle anderen anfallenden Ruhepausen sind voll zu bezahlen. Die Ruhepausen müssen aber mindestens 10 min. lang sein - sonst fallen sie nicht unter den Begriff Ruhepause!
bezahlte RuhepausenArbeitszeit
Pb
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Vb Vz WgUg
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Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz
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Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit
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Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Einführung - Ruhepausen
Zeitlich nicht festgelegte Ruhepause – Variable Pause Pv
Ruhepausen im Orts- und Fahrverschub, Bereitschaftsschichten (ZL), deren zeitliche Lage nicht festgelegt werden kann (Pv), sind ungeteilt zum überwiegenden Teil zwischen der 3. und 6. Arbeitsstunde zu gewähren.
Variable Ruhepausen werden an die tägliche Arbeitszeit angerechnet.
Variable Ruhepausen sind mit dem zuständigen Betriebsrat zu vereinbaren.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Diensteinteilung
Abkürzungen in der Schichtenfolge: Lt. Auszug aus dem PEP-Programm
Darstellungen in der Schichtenfolge : siehe Übungsdienstpläne
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
DiensteinteilungDie wichtigsten Abkürzungen im Dienstplan:
Vp … persönliche Vorbereitezeit
Vb … Vorbereitedienst mit Tfz
VbT … Vb Tandem
VbW … Vb Wendezug
Ug, Un … Übergabe, Übernahme (Tfzf-Wechsel)
Tw … Triebfahrzeugwarten
Ab … Abschlussdienst
AbT … Abschlussdienst Tandem
AbW … Abstellzeit Wendezug
W … Warten auf Leistung
Vh … Vorheizen
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
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KARRIERE.BILDUNG.
Die Diensteinteilung
Die wichtigsten Abkürzungen im Dienstplan:
Pb … bezahlte Pause
Pu … unbezahlte Pause
Pv … Pause variabel
Vz … Verkehrszuwartezeit
Wg … Wegzeit
Wg1 … Wegzeit + Fahrschein
AR … Auswärtsruhe
Zd, Zt, Zb … zusätzliche Tätigkeiten
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 18 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Die Diensteinteilung
… normale Zugleistung
… 2. Tfz oder 2. Twg; mehr als 2
… Lokzug
… Verschub
… Fahrgastfahrt
… Wegzeit
… Vb, Ab, Vz, Ug, Un
… Pb
… Pu
… Warten auf Leistung
… Auswärtsruhe
XXXXX
~~~~~~~~~~~
Die wichtigsten Symbole im Dienstplan:
;
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 19 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Die Diensteinteilung
Die wichtigsten Symbole im Dienstplan:
ML … Weiser Melden beim LEL, PEL, Fdl
Z … Zelisko
T …Tanken
Zf … Fahrzeugprüfung
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 20 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Diensteinteilung – Vp
Vp … persönliche Vorbereitezeit
Am Beginn einer Dienstschicht wird eine persönliche Vorbereitezeit in der Dauer von 10 Minuten angesetzt.
Tätigkeiten bei der Vp:
Aktuelle LA besorgen
Aushänge ansehen
Kenntnisnahme von Vorschriftenänderungen
Neue Dienstanweisungen
Änderungen in der Leistungserbringung
Beinhaltet eine Dienstschicht einen Vorspann- oder Nachschiebedienst bzw. Bereitschaftsdienst ist bei Dienstbeginn bei Vp der Weiser ML eingetragen!
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 21 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Diensteinteilung – Vb
Als Vb bezeichnet man jene Zeit in der Dauer von 10 Minuten, in der das Aufrüsten bzw. die Inbetriebnahme eines Tfz in der Dienstschicht dargestellt wird.
Bei einem Wendezug, Doppelstock-Wendezug oder bei Tandembildung kommen noch jeweils 5 Minuten dazu!
Bei Vb im Stützpunkt: Ende Vb, Beginn Vz = Stützpunkt-Grenze
Tätigkeiten bei der Vb siehe M22 III
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 22 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Diensteinteilung – Wegzeiten
Die Planung von Wegzeiten in der Diensteinteilung erfolgt nur aus dienstlichen Gründen.
Wege zu Aufenthaltsräumen in Ruhepausen stellen keine dienstliche Begründung dar.
Wege von/zu Tfz-Abstellorten, sowie Wege von/zu Übernahme- oder Übergabestellen, von/zu nächstgelegenen Informationsstellen sind dienstlich begründet.
Wegstrecken bis zu 330m (unter 5 Min. Wegzeit) bleiben unberücksichtigt, unabhängig von der Nebenzeiten-Zusammensetzung.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 23 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Diensteinteilung – die Vz
Als Vz wird die Verkehrszuwartezeit bezeichnet.
Diese Zeit wird von der Infrastruktur Betriebs AG bei der Traktions GmbH bestellt. Bei Beginn der Vz muss das Tfz bei der Stützpunktgrenze bereit stehen. Diese Zeit ist auch in der Wendeliste eingetragen!
Was wird in der Vz durchgeführt?
Überstellung des Tfz vom TR-Stützpunkt zum Bahnhof
Kuppeln des Tfz an den Zug
Bremsprobe(n)
Untersuchungen am Zug
Vorheizen
…
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 24 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Diensteinteilung – Ug, Un
Die Triebfahrzeugübergabe lt. M22 III wird in der Diensteinteilung mit Ug (Übergabe) und Un (Übernahme) eingetragen.
Bei Ablöse am Zug gebührt dem antretenden und abtretenden Tfzf eine Übernahme- bzw. Übergabezeit im Ausmaß der Aufenthaltsdauer des Zuges, jedoch max. 5 Minuten.
Ug zählt zur Fahrzeit (Verantwortung für die Traktionseinheit!)
Tätigkeiten bei der Übergabe/Übernahme siehe M22 III
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 25 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Diensteinteilung - Tw
Tätigkeiten die nicht unter Vb, Ab, Vz oder Ug, Un, Zb, Zd, Zk fallen werden in der Diensteinteilung als Triebfahrzeugwarten Tw dargestellt.
Aufenthaltszeiten während der der Tfzf die Verantwortung für das Tfz trägt (ausgen. Vz, Ug, Un) werden in der Diensteinteilung mit Tw gekennzeichnet; diese Zeiten werden zur Fahrzeit gerechnet.
Bei Tandembildung von Twg bei Aufenthalten <5 min. ist für den abtretenden Tfzf anstelle „Ug“ 5 min. „Tw“ anzusetzen.
5 min. „Tw“ bei Tandembildung 5047/5147 in Wendebahnhöfen ohne Verschubmitarbeiter bei 0:0 Betrieb.
Mit 7 min. Zb wird eingetragen :
Bettwäsche überziehen durch den Tfzf
Diensteinteilung – Zb, Zd, Zt, Zf
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 26 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Mit 5 min. Zd wird eingetragen:
Buchfahrplantaschengebarung je Fall
Alle Tätigkeiten lt. Dienstanweisung in Bahnhöfen mit Dienstruhe
Berichtigung DB-La am Beginn einer DB-Netz-Dienstschicht (Korridorverkehr)
Ankabeln bzw. Abkabeln für den Warmhaltebetrieb/ an Vorheizanlage je Tfz/Twg
Zt: Betafelung durchführen (5 min.)
Zf: Fahrzeugprüfung lt. ZSB 31, der Zeitwert hängt von den Fahrzeugen ab
Zugführertätigkeiten bei 0:0 Twg (Fundsachen, Fenster schließen) nach der letzten Fahrt des Twg im Zugendbf.
Bei „Ab“ eines Twg in einem TR Stützpunkt (ausgenommen Dienstsitze) wenn keine ortsgebunden MA dafür vorgesehen sind.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 27 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Warten auf Leistung
„Warten auf Leistung“ wird in der Diensteinteilung als „W“ dargestellt.
Als Warten auf Leistung
gelten alle Zeitabschnitte während der das Personal auf der Dienst- oder Arbeitstelle anwesend sein muss, um erforderliche Leistungen ausführen zu können.
Warten auf Leistung ist Arbeitszeit
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 28 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Die Fahrgastfahrt
Fahrgastfahrten
sind Fahrten mit Verkehrsmitteln (Zug, Straßenbahn, Bus), um entweder nach einer im Dienst zurückgelegten Fahrt zur Heimatdienststelle zurückzukehren oder um jene Stelle zu erreichen, wo der Dienst bei einem bestimmten Zug anzutreten ist.
Eine Fahrgastfahrt ist Arbeitszeit
Fahrgastfahrten von Nachwuchskräften
Nachwuchskräfte haben sich in der Beimannzeit bei eventuell vorgesehenen Fahrgastfahrten auf den Führerstand jenes Zuges zu begeben, mit dem die Fahrgastfahrt erfolgt, um ihre Kenntnisse in der E- und V-Traktion zu vertiefen. Die Nachwuchskraft fährt als 2. Tfzf mit. Die Höchstgrenzen der AZ sind zu beachten.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 29 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Normalarbeitszeit
Reisezeiten außerhalb der geplanten täglich Arbeitszeit werden bei der Höchstgrenze der tAZ nicht berücksichtigt.
D. h., der Triebfahrzeugführer kann im Verspätungsfall mit einer „Fahrgastfahrt“ die Höchstgrenze von 12 Stunden überschreiten.
Die Ruhezeiten sind einzuhalten!
Sollte der Tfzf die geplante tAZ überschreiten entstehen Überstunden!
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 30 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Fahrzeit
Tagschicht Nachtschicht
9 Stunden 8 Stunden
Die Fahrzeit ist die Dauer der geplanten Tätigkeit, während der der Triebfahrzeugführer die Verantwortung für die Traktionseinheit trägt, ausgenommen die Zeit, die für das Auf- und Abrüsten der Traktionseinheit eingeplant ist. Sie schließt die geplanten Unterbrechungen ein, in denen der Triebfahrzeugführer für die Traktionseinheit verantwortlich bleibt.
Zur Fahrzeit zählen nicht: Vp, Vb, Ab, Un, T, Vh; B, Zb, Zf, Zd, Zt, W
Zur Fahrzeit zählen: Vz, Tw, Ug
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 31 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Ruhepausen
Beispiel:
Tagesarbeitszeit Summe der schwarzen + gelben Zeiten 1:50 + 1:32 + 2:25 + 0:05 + 2:25 = 8:17
Fahrzeit 1:20 + 1:15 + 2:05 + 2:05 = 6:45
Unbezahlte Ruhepause 45 Minuten, da die Tagesarbeitszeit 8:17 beträgt
Zeiten in denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht
Unterbrechungen kleiner 10 Minuten (sind keine Ruhepausen, zählen daher zur Arbeitszeit)
Ruhepausen „bezahlt“
Ungeteilte und unbezahlte Ruhepause
Eine Ruhepause beginnt erst ab einer Unterbrechung von 10 Minuten!
17:10
2064 20232067TwVb Vz AbVz
Ws Zf2020
Vb Vz WgUg
Pb
10:00 11:3011:40
11:50
Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz
10:2010:30 12:10
12:2012:30
13:3513:30 14:00
14:5514:4513:42
P b P b Pu
Ams Zf
15:10 16:4017:00 17:15
17:2517:40
19:1019:30
19:40
WsZf
Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit
15:20
AmsPb
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 32 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Wöchentliche Ruhezeit
1.Woche 2.Woche 3.Woche 4.Woche 5.Woche 6.Woche
0 Stunden 28 Stunden 38 Stunden 38 Stunden 56 Stunden 56 Stunden
Beispiel: Durchrechnung der wöchentlichen Ruhezeit
36 Stunden
in der Kalenderwoche.
Die wöchentliche Ruhezeit darf in einzelnen Wochen 36 Stunden unterschreiten oder ganz unterbleiben, wenn im Durchrechnungszeitraum von 4 (6) Wochen eine durchschnittliche wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden erreicht wir. Zur Berechnung dürfen nur mindestens 24stündige Ruhezeiten herangezogen werden. Innerhalb des 4 (6)wöchigen Durchrechnungszeitraumes sind zumindest 2 (3) 36stündige Ruhezeiten vorzusehen, die einen ganzen Kalendertag umfassen. Die aus der Verkürzung resultierende Zeit ist in Verbindung mit einer anderen wöchentlichen Ruhezeit innerhalb des Durchrechnungszeitraumes auszugleichen.
Im Durchschnitt 36 Stunden im 6wöchigen Durchrechnungszeitraum,3 36stündige Ruhezeiten müssen einen ganzen Kalendertag umfassen.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 33 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Tägliche Ruhezeit
11 Stunden
Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist den Arbeitnehmern eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren!
Verkürzung der Ruhezeit
„AUSWÄRTS“ „HEIMAT“
einmal pro Kalenderwoche einmal pro Kalenderwoche
6 Stunden 9 Stunden
Die Verkürzung ist innerhalb von 7 Tagen im Zusammenhang mit einer anderen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit auszugleichen!
Zwischen dem Beginn einer Dienstschicht, der eine Auswärtsruhe folgt und dem Ende der darauf folgenden Dienstschicht dürfen maximal 32 Stunden liegen!
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 34 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Ruhezeiten
Verkürzte Ruhezeit „auswärts“
Wo. WAZ
DB DE 3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55
TAZ 36:50
NF
2:586:388:58
Sa SoMo Di Mi Do Fr36:00
9:18Ruhezeit
Wöchentl. 8:587:03
7:03
Beispiel:
Wochenarbeitszeit: 36:50 Stunden
Verkürzte Ruhezeit: 7:03 Stunden
Die Verkürzung ist innerhalb von 7 Tagen im Zusammenhang mit einer anderen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit auszugleichen.
Die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden darf nur insoweit
überschritten werden, als dies die Aufrechterhaltung des Verkehrs erfordert.
Planung der Schichtenfolge in einer Woche
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 35 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Die Nachtarbeit (AZG § 8)
Was ist der Nachtzeitraum, was ist eine Nachtschicht?
Als Nachtzeitraum gilt die Zeit von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr! (AZG § 8,Pkt. 1)
Als Nachtschicht gilt jede Dienstschicht, die mit mindestens 3 Stunden in den Nachtzeitraum fällt.
Nachtschichten dürfen maximal 2 mal hintereinander angesetzt werden!
Die maximale Fahrzeit ist mit 8 Stunden begrenzt!
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 36 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Die Nachtarbeit (AZG § 8)
22:00
2:00
1:00
5:00
Dienstschichten die in den Zeitraum von
1:00 Uhr bis 2:00 Uhr fallen sind
NACHTSCHICHTEN
Dienstschicht mit Ende um 1:00 Uhr
= Nachtschicht
Dienstschicht mit Beginn um 2:00 Uhr
= Nachtschicht
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 37 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Die Nachtarbeit (AZG § 8,Pkt 3)
Die Nachtarbeit wird durch den Nachtfaktor besser bewertet!
22:00
5:00
Der Nachtfaktor ist eine Zeitgutschrift:1/9 (11,11%) der im Nachtzeitraum tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (d.h. ohne die bezahlten Ruhepausen)
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 38 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Die Nachtarbeit (AZG § 8)
Beispiel zum Nachtfaktor:
Tatsächliche Arbeitszeit im Nachtzeitraum 3:00 + 2:30 = 5:30 Stunden
Zeitgutschrift 1/9 von 5:30 Stunden = 36,7 Minuten
Vb Vz
21:00
466Ws
22:00
Sb ZfWgUg
01:00 2:30
5:00
Vb Vz AbVz
6:30
Ws269
Durch den Nachtfaktor entstandene Zeitguthaben sind, sofern sie nicht im Durchrechnungszeitraum im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden können, im gleichen Ausmaß bar auszuzahlen.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 39 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
DurchrechnungszeitraumWo. WAZ
WAZ +bezahlt. RP NF
3:40 15:28 6:03 14:54 6:03 14:54 8:18 20:16 14:43 21:33TAZ 37:14
TAZ + b.RP 47:28NF 00:09 0:09
12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:56 22:16TAZ 36:23
TAZ + b.RP 42:35NF 0:00
4:39 7:55 3:40 14:23 3:40 14:23 3:44 12:55 3:44 12:55TAZ 36:40
TAZ + b.RP 43:04NF 00:02 00:09 00:09 00:08 00:08 0:36
13:52 21:28 13:52 21:28 11:53 19:28 5:09 8:55 13:52 21:28TAZ 32:19
TAZ + b.RP 35:36NF 0:00
12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 15:28 3:40 15:28TAZ 29:26
TAZ + b.RP 34:02NF 00:02 00:09 00:09 0:20
3:40 15:28 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 15:28 4:57 13:26TAZ 37:21
TAZ + b.RP 42:31NF 00:09 00:02 00:09 00:01 0:21
3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55TAZ 36:50
TAZ + b.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20
3:44 12:55 3:44 12:55 12:26 21:36 4:39 7:55 8:18 20:16TAZ 35:01
TAZ + b.RP 40:31NF 00:08 00:08 00:02 0:18
Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum ohne Nachtfaktor 328:14
Nachtfaktor im Durchrechnungszeitraum 2:04
11:13
Wöchentl. Ruhe
8:58 8:58
8:41 8:41 8:40 3:16
7:53
9:11
11:03
2:586:387:53
36:008:58
9:58
8:58
1
2
3
4
5
6
7
8
8:51 8:51
6:39 6:39
7:05 3:46
6:20 3:11
9:55
2:58
3:16 11:03
4:41 Wöchentl. Ruhe
7:53 7:53
9:55 6:38 2:58
2:58
9:58 8:40
6:38
6:12 6:12 6:12
3:16
8:40
6:38
7:36
10:43
2:58
3:16
6:54
57:49
7:07 8:52
9:11
8:15
11:03
36:00Wöchentl. Ruhe
8:15 8:15
9:07
Sa
36:57
26:58
10:43
7:36
6:39 6:39
SoMo Di
Wöchentl. Ruhe
Mi
5:41
Do36:00
5:41
Fr
Wöchentl. Ruhe
36:00Wöchentl. Ruhe
36:00
36:00
Wöchentl. Ruhe
Wöchentl. Ruhe
10:35
9:18
9:3936:00
7:55
8:298:40 3:16
9:55
11:03
9:55
11:03
9:5536:12
36:00
6:50
7:36
11:13 7:30
6:12
7:03
7:03
9:41
6:23
7:03
7:03
* Durchrechnungszeitraum gilt nur für die geplanten Leistungen
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 40 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Beispiel 1
NAZ ohne Nachtfaktor 328:14 NAZ ohne Nachtfaktor 321:34Nachtfaktor 2:04 Nachtfaktor 1:45
NAZ "SOLL" (8x40 Stunden) 320:00 NAZ "SOLL" (8x40 Stunden) 320:00
Zeitguthaben DRZ 2 1:34Zeitguthaben DRZ 1 8:14 Zeitguthaben DRZ 1 8:14
Nachtfaktor 2:04 Nachtfaktor 1:45
Durchrechnungszeitraum 1 Durchrechnungszeitraum 2Wochen 1 - 8 Wochen 9 - 16
1:1 bar auszuzahlen
1x Übertrag in den nächstenDurchrechnungszeitraum
max. + / - 24 Stunden
Übertrag in den nächsten Durchrechnungszeitraum
Überstunden Nachtarbeiter* 70 % des
Guthabens mit 50% Zuschlag, 30% mit 100% Zuschlag
auszuzahlen.
Sonstige Mitarbeiter 50% Zuschlag 1:1 bar auszuzahlen
* Nachtarbeiter: Schichtarbeiter die regelmäßig Nachtdienst verrichten 8 NDS im 8wöchigen Durchrechnungszeitraum
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 41 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Beispiel 2
NAZ ohne Nachtfaktor 310:14 NAZ ohne Nachtfaktor 321:34Nachtfaktor 2:04 Nachtfaktor 1:45NAZ mit Nachtfaktor 312:18
NAZ "SOLL" (8x40 Stunden) 320:00 NAZ "SOLL" (8x40 Stunden) 320:00
Zeitguthaben DRZ 2 1:34Zeitschuld DRZ 1 7:42 Zeitschuld DRZ 1 7:42
Ausgleich DRZ1 und DRZ2 6:08
Nachtfaktor 0:00 Nachtfaktor 1:45
Durchrechnungszeitraum 1 Durchrechnungszeitraum 2Wochen 1 - 8 Wochen 9 - 16
1x Übertrag in den nächstenDurchrechnungszeitraum
max. + / - 24 Stunden
Zeitschuld von 6:08 Stunden verfallen
1:1 bar auszuzahlen
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 42 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
NAZ ohne Nachtfaktor 350:22 NAZ ohne Nachtfaktor 310:00Nachtfaktor 5:05 Nachtfaktor 1:45
NAZ mit Nachtfaktor 311:45
NAZ "SOLL" (8x40 Stunden) 320:00 NAZ "SOLL" (8x40 Stunden) 320:00
Zeitschuld DRZ 2 8:15Zeitguthaben DRZ 1 30:22 Zeitguthaben DRZ 1 24:00
Davon sofort Überstunden 6:22 Ausgleich DRZ1 und DRZ2 15:45
Nachtfaktor 5:05 Nachtfaktor 0:00
Durchrechnungszeitraum 1 Durchrechnungszeitraum 2Wochen 1 - 8 Wochen 9 - 16
1x Übertrag in den nächstenDurchrechnungszeitraum
maximal 24 Stunden
Überstunden1:1 bar auszuzahlenÜberstunden
da nur 24 Stunden übertragen werden
können
Beispiel 3
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 43 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Beispiel 4 Beispiel 5
Wo. WAZWAZ+
bez.RP NF3:40 15:28 6:03 14:54 8:18 20:16 14:43 21:33
TAZ 31:33
TAZ+bez.RP 38:37NF 00:09 0:09
12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:56 22:16TAZ 36:23
TAZ+bez.RP 42:35NF 0:00
4:39 7:55 3:40 14:23 3:40 14:23 3:44 12:55 3:44 12:55TAZ 36:40
TAZ+bez.RP 43:04NF 00:02 00:09 00:09 00:08 00:08 0:36
13:52 21:28 13:52 21:28 11:53 19:28 5:09 8:55 13:52 21:28TAZ 32:19
TAZ+bez.RP 35:36NF 0:00
12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 15:28 3:40 15:28TAZ 29:26
TAZ+bez.RP 34:02NF 00:02 00:09 00:09 0:20
3:40 15:28 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 15:28 4:57 13:26TAZ 37:21
TAZ+bez.RP 42:31NF 00:09 00:02 00:09 00:01 0:21
3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55TAZ 36:50
TAZ+bez.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20
3:44 12:55 3:44 12:55 12:26 21:36 4:39 7:55 8:18 20:16TAZ 35:01
TAZ+bez.RP 40:31NF 00:08 00:08 00:02 0:18
Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum ohne Nachtfaktor 319:23
Nachtfaktor im Durchrechnungszeitraum 2:04
9:55
11:03
9:5536:12
36:00
6:50
7:36
11:13 7:30
6:12
8:40 3:16
9:55
11:03
36:00
Wöchentl. Ruhe
Wöchentl. Ruhe
10:35
9:18
9:3936:00
7:55
8:29
Wöchentl. Ruhe
36:00Wöchentl. Ruhe
36:00
SoMo Di
Wöchentl. Ruhe
Mi
5:41
Do36:00
Fr
8:15 8:15
9:07
Sa
36:57
26:58
10:43
7:36
6:39 6:39
6:54
57:49
7:07 8:52
9:11
8:15
11:03
36:00Wöchentl. Ruhe
6:12 6:12 6:12
3:16
8:40
6:38
7:36
10:43
2:58
3:16
2:58
9:58 8:40
6:38
9:55 6:38 2:58
4:41 Wöchentl. Ruhe
7:53 7:53
9:55
2:58
3:16 11:03
7:05 3:46
6:20 3:11
8:51
6:39 6:39
5
6
7
8
1
2
3
4
11:03
2:586:387:53
36:008:58
9:58
8:58
11:13
Wöchentl. Ruhe
8:58 8:58
8:41 8:41 8:40 3:16
7:53
9:11
7:03
7:03
9:41
6:23
7:03
7:03
Feiertag
Wo. WAZWAZ +
bez. RP NF3:40 15:28 6:03 14:54 6:03 14:54 8:18 20:16 14:43 21:33
TAZ 37:14
TAZ+bez.RP 47:28NF 00:09 0:09
12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:53 19:32 12:56 22:16TAZ 36:23
TAZ+bez.RP 42:35NF 0:00
4:39 7:55 3:40 14:23 3:40 14:23 3:44 12:55 3:44 12:55TAZ 36:40
TAZ+bez.RP 43:04NF 00:02 00:09 00:09 00:08 00:08 0:36
13:52 21:28 13:52 21:28 11:53 19:28 5:09 8:55 13:52 21:28TAZ 32:19
TAZ+bez.RP 35:36NF 0:00
12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 15:28 3:40 15:28TAZ 29:26
TAZ+bez.RP 34:02NF 00:02 00:09 00:09 0:20
3:40 15:28 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 15:28 4:57 13:26TAZ 37:21
TAZ+bez.RP 42:31NF 00:09 00:02 00:09 00:01 0:21
3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55TAZ 36:50
TAZ+bez.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20
3:44 12:55 3:44 12:55 12:26 21:36 4:39 7:55 8:18 20:16TAZ 35:01
TAZ+bez.RP 40:31NF 00:08 00:08 00:02 0:18
Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum ohne Nachtfaktor 328:14
Nachtfaktor im Durchrechnungszeitraum 2:04
11:13
Wöchentl. Ruhe
8:58 8:58
8:41 8:41 8:40 3:16
7:53
9:11
11:03
2:586:387:53
36:008:58
9:58
8:58
1
2
3
4
5
6
7
8
8:51 8:51
6:39 6:39
7:05 3:46
6:20 3:11
9:55
2:58
3:16 11:03
4:41 Wöchentl. Ruhe
7:53 7:53
9:55 6:38 2:58
2:58
9:58 8:40
6:38
6:12 6:12 6:12
3:16
8:40
6:38
7:36
10:43
2:58
3:16
6:54
57:49
7:07 8:52
9:11
8:15
11:03
36:00Wöchentl. Ruhe
8:15 8:15
9:07
Sa
36:57
26:58
10:43
7:36
6:39 6:39
SoMo Di
Wöchentl. Ruhe
Mi
5:41
Do36:00
5:41
Fr
Wöchentl. Ruhe
36:00Wöchentl. Ruhe
36:00
36:00
Wöchentl. Ruhe
Wöchentl. Ruhe
10:35
9:18
9:3936:00
7:55
8:298:40 3:16
9:55
11:03
9:55
11:03
9:5536:12
36:00
6:50
7:36
11:13 7:30
6:12
7:03
7:03
9:41
6:23
7:03
7:03
Feiertag
KV § 3Für Mitarbeiter, die planmäßig auch an Sonn- und Feiertagen zu einer Dienstleitung herangezogenwerden, ist die Normalarbeitszeit für jeden Feiertag an Werktagen im Durchrechnungszeitraum um6 Stunden und 40 Minuten zu reduzieren
Werktagsfeiertag mit und ohne Planleistung
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 44 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
NAZ ohne Nachtfaktor 328:14 NAZ ohne Nachtfaktor 319:23Nachtfaktor 2:04 Nachtfaktor 2:04
Pflichtleistung Pflichtleistung (7x40 Std. + 1x 33:20 Std.) 313:20 (7x40 Std. + 1x 33:20 Std.) 313:20
Zeitguthaben DRZ 1 14:54 Zeitguthaben DRZ 1 6:03
Nachtfaktor 2:04 Nachtfaktor 2:04
Durchrechnungszeitraum 1 Durchrechnungszeitraum 1Beispiel 4 Beispiel 5
Abzug von 6:40 fürWerktagsfeiertag
Abzug von 6:40 fürWerktagsfeiertag
Mit Leistung am Werktagsfeiertag
Ohne Leistung am Werktagsfeiertag
Werktagsfeiertag
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 45 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Gerechtfertigte Abwesenheiten vom Dienst Entfallsprinzip(Erholungsurlaub, Krankenstand, Pflegefreistellung etc.)
WAZWAZ +bez.RP NF
DB DE 3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55TAZ 36:50
TAZ + bez.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20
36:002:58
9:58 8:406:38
3:168:58
Sa SoMo Di Mi Do Fr
10:359:18
Ruhezeit
Wöchentl.
9:588:587:03
7:03
Urlaub von Mo - So
Bei gerechtfertigten Abwesenheiten vom Dienst ist dem Arbeitnehmer jene Zeit anzurechnen,die im Fall der Dienstleistung bezahlt worden wäre (= entfallene Normalarbeitszeit +bezahlte Ruhepausen). Der Nachtfaktor wird nicht berücksichtigt.
ErholungsurlaubDas in Stunden (Normalarbeitszeit + bezahlte Ruhepausen) umgerechnete Urlaubsmaß wird bei der Konsumation von Erholungsurlaub um jene Stunden reduziert, die an diesem Tag bezahlt worden wären. Durch Erholungsurlaub muss die Arbeitsleistung zur Gänze ausfallen.
Beispiel: Dem Arbeitnehmer werden 42:27 Stunden angerechnet. Die 20 Minuten Nachtfaktor werden nicht angerechnet.
Reduzierung des Urlaubsausmaßes um 42:27 Stunden.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 46 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeit innerhalb der AnkündigungsfristBeispiel: Zusätzliche Dienstschicht
WAZWAZ +bez.RP NF
DB DE 3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55TAZ 36:50
TAZ + bez.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20
10:359:18
Ruhezeit
Wöchentl.
9:588:58
Sa SoMo Di Mi Do Fr36:00
2:58
9:58 8:406:38
3:168:58 7:03
7:03
Geplante Schichtfolge
Tatsächliche Schichtfolge
WAZWAZ +bez.RP NF
DB DE 3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55 6:35 17:55
TAZ 46:08TAZ + bez.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20
36:00
2:58
9:58 8:406:38
3:168:58
Sa SoMo Di Mi Do Fr
10:359:18 9:18
Ruhezeit
Wöchentl.
9:588:58
10:357:03
7:03
Zusätzliche Dienstschicht
Die 10:35 Stunden der zusätzlichen Dienstschicht werden sofort zu Überstunden. Daher keine Anrechnung an die Normalarbeitszeit !!!!
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 47 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeit innerhalb der AnkündigungsfristBeispiel
Arbeitszeit Pause Arbeitszeit
4 45´ 4
8 Uhr
12 Uhr
12:45Uhr 16:45Uhr
Ursprüngliche Dienstschicht am Werktag
Neue Dienstschicht am Werktag Dienstbeginn um 12 Uhr – Dienstschichtlänge unverändert
Keine Arbeitszeit Arbeitszeit Pause Arbeitszeit
4 45´ 4
8 Uhr 16Uhr
12 Uhr
16:45Uhr 20:45Uhr
4 Zuschläge im Ausmaß von 50% der Grundvergütung (1/173)
Für den Zeitraum, der sich nicht mit der ursprünglichen Lage deckt, gebührt der jeweilige Überstundenzuschlag, der ausschließlich bar abzufinden ist. Dies gilt nicht, wenn nur die Lage derPausen innerhalb der Dienstschicht geändert wird.Die Bemessungsgrundlage für die Zuschläge beträgt 1/173 stel des Gehalts + Dienstzulage. Die ursprünglich vorgesehene, jedoch nicht erbrachte Normalarbeitszeit wird nicht entlohnt, sofern die Dauer der NAZ gleich bleibt.
Keine Entlohnung
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 48 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeitinnerhalb der AnkündigungsfristBeispiel
Arbeitszeit Pause Arbeitszeit
4 45´ 4
8 Uhr
12 Uhr
12:45Uhr 16:45Uhr
Ursprüngliche Dienstschicht am Werktag
Neue Dienstschicht am Werktag Dienstbeginn um 12 Uhr – Dienstschicht kürzer
8 Uhr 16Uhr
12 Uhr
16:45Uhr 19:45Uhr
3 Zuschläge im Ausmaß von 50% der Grundvergütung (1/173)
Keine Arbeitszeit Arbeitszeit Pause Arbeitszeit
1 4 45´ 3
11 Uhr
Keine Entlohnung
Entlohnung mit Normalstundenlohn
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 49 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeitinnerhalb der AnkündigungsfristBeispiel
Arbeitszeit Pause Arbeitszeit
4 45´ 4
8 Uhr
12 Uhr
12:45Uhr 16:45Uhr
Ursprüngliche Dienstschicht am Werktag
Neue Dienstschicht am Werktag Dienstbeginn um 12 Uhr – Dienstschicht länger
8 Uhr 16Uhr
12 Uhr
16:45Uhr 20:45Uhr
4 Zuschläge im Ausmaß von 50% der Grundvergütung(1/173)
Keine Arbeitszeit Arbeitszeit Pause Arbeitszeit
4 45´ 4 1
Keine Entlohnung
21:45Uhr
1 Überstunde (1/164 + 50% Zuschlag
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 50 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
17:10
2064 20232067TwVb Vz AbVz
Ws Zf2020
Vb Vz WgU
Pb
10:00 11:3011:40
11:50
Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz
10:2010:30 12:10
12:2012:30
13:3513:30 14:00
14:5514:4513:42
P b P b Pu
Ams Zf
15:10 16:4017:00 17:15
17:2517:40
19:1019:30
19:40
WsZf
Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit
15:20
AmsPb
Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeitinnerhalb der AnkündigungsfristBeispiel: Verspätung am Ende der Dienstschicht
2023
Zug 2023 hat 30 Minuten Verspätung
Die 30 Minuten Differenz zwischen der Tägliche Normalarbeitszeit der geplanten Dienstschicht zur Tagesarbeitszeit der tatsächlichen Dienstschicht werden sofort zu Überstunden !!! Keine Anrechnung an die Normalarbeitszeit, und damit auch keinDurchrechnungszeitraum.
Geplante Dienstschicht TNAZ = 8:17 Stunden; TNAZ + bez. RP = 8:55
Tatsächliche Dienstschicht Tagesarbeitszeit 8:47 Stunden; TNAZ + bez. RP = 8:55
17:10
2064 20232067TwVb Vz AbVz
Ws Zf2020
Vb Vz WgU
Pb
10:00 11:3011:40
11:50
Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz
10:2010:30 12:10
12:2012:30
13:3513:30 14:00
14:5514:4513:42
P b P b Pu
Ams Zf
15:10 16:4017:00 17:15
17:2517:40
19:1019:30
19:40
WsZf
Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit
15:20
AmsPb
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 51 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
17:10
2064 20232067TwVb Vz AbVz
Ws Zf2020
Vb Vz WgU
Pb
10:00 11:3011:40
11:50
Vb Vz AbVz Vb Vz AbVz
10:2010:30 12:10
12:2012:30
13:3513:30 14:00
14:5514:4513:42
P b P b Pu
Ams Zf
15:10 16:4017:00 17:15
17:2517:40
19:1019:30
19:40
WsZf
Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit
15:20
AmsPb
12:00
„Ab“ von Zug 2020 ist um 10 Minuten späterbeendet, „RPb“ verkürzt sich um 10 Minuten
Geplante Dienstschicht
TNAZ = 8:17 Stunden TNAZ + bez. RP = 8:55 Stunden
Tatsächlich Dienstschicht
Die Tagesarbeitszeit erhöht sich gegenüber der geplanten Tagesarbeitszeit (TNAZ) um diese 10 Minuten, da die bezahlte Ruhepause nicht zur Arbeitszeit gezählt hat.
TAZ = 8:27Stunden
Daraus folgt:• Diese 10 Minuten werden zu Überstunden mit Zuschlag (1/164 mit Zuschlag)• Abzug von 10 Minuten von der TNAZ + bezahlter RP (1/173)
TNAZ + bez. RP = 8:45 Stunden 10 Minuten Überstunden mit Zuschlag
Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeitinnerhalb der AnkündigungsfristBeispiel: Verspätung innerhalb der Dienstschicht, Verkürzung der bezahlten Ruhepause
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 52 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
WAZWAZ +bez.RP NF
DB DE 3:40 14:23 12:26 21:36 4:39 7:55 3:40 14:23 6:35 17:55TAZ 36:50
TAZ + bez.RP 42:27NF 00:09 00:02 00:09 0:20
36:002:58
9:58 8:406:38
3:168:58
Sa SoMo Di Mi Do Fr
10:359:18
Ruhezeit
Wöchentl.
9:588:587:03
7:03
Geplante Schichtfolge
Mi Do Fr
DE 7:55 DB 3:4015:40
36 StundenDie Ersatzruhe ist im Ausmaß der während
der wöchentlichen Ruhezeit geleisteten Arbeit zu gewähren, die innerhalb von 36
Stunden vor dem Arbeitsbeginn in der nächsten Arbeitswoche erbracht wurde.
Die Ersatzruhe ist bis spätestes 3 Wochen nach den ersatzruhepflichtigen Arbeiten zu gewähren. Die Ersatzruhe ist mit einer anderen, nach Möglichkeit mit einer wöchentlichen Ruhezeit, zu blocken.Eine finanzielle Abgeltung der Ersatzruhe ist nicht zulässig.
Ersatzruhe
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 53 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
FahrgebührenFahrgebühren sind folgende Nebenbezüge:
Reisegebührenpauschale [für jede Stunde €_______]
Erschwerniszulage [pro 100 gefahrene km € _______ ]
Nachtdienstzulage [pro Stunde €_______]
Sonn- und Feiertagszulage [pro Stunde €_______]
ÖBB-Angestellte des Tfz-Fahrdienstes, die vorrübergehend zu anderen Tätigkeiten (LEL, PEL, ROA, Remisendienst,…) herangezogen werden, haben für die Dauer dieser anderen Tätigkeit keinen Anspruch auf Fahrgebühren!
Bei Schulungsfahrten, bei Fahrten als Lotse sowie bei Verwendung als Instruktor im Triebfahrzeugfahrdienst besteht Anspruch auf Fahrgebühren!
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 54 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Fahrgebühren - Reisegebührenpauschale
Die Reisegebührenpauschale gebührt für jede im Triebfahrzeugdienst geleistete Arbeitsstunde!
Ergeben sich bei der Bemessung der Reisegebührenpauschale am Monatsende Bruchteile von Arbeitsstunden, so werden Stundenreste ab 0,5 Stunden mit einem weiteren Stundensatz vergütet (aufgerundet), Stundenreste bis 0,4 Stunden vernachlässigt (abgerundet)
Keine Reisegebührenpauschale gebührt für die Dauer eines Erholungsurlaubes, für sonstige Abwesenheiten und für anderwertige Verwendungen!
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 55 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Fahrgebühren - Erschwerniszulage
Die Erschwerniszulage gebührt als Abgeltung der bei einer hohen Fahrleistung auftretenden physischen und psychischen Belastung und wird ab 4000 gefahrenen Kilometern im Kalendermonat gewährt.
Feststellung der Kilometerleistung:
Im Streckendienst nach dem für die Fahrstrecke vorgesehenen Buchfahrplan
Beim Verschub mit je 14 Kilometer pro Stunde Arbeitszeit
Für Instruktoren mit je 45 Kilometer pro Stunde Arbeitszeit
Am Monatsende verbleibende Reste an gefahrenen Kilometern werden nicht vergütet!
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 56 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Fahrgebühren - NachtdienstzulageDie Höhe der Nachtdienstzulage ist von der Gesamtdauer eines Zeitraumes (22:00 Uhr – 06:00 Uhr) liegende Zeitraum abhängig.
Es gelten je 60 Min. Dienstleistung, sowie ein Bruchteil dieses Zeitabschnittes innerhalb des Nachtzeitraumes als 1 Std.
22 23 00 1 2 3 4 5 6
22.01 – 24:00 4:00 – 5:59
2.00 – 3:00
3.01– 3:590.01 – 1:59
8 Stunden
6 Stunden
Je angefangene Stunde: 1 Stunde (beide Zeiträume in Min. zusammenzählen und dann aufrunden auf volle Stunden!)
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 57 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Fahrgebühren - Nachtdienstzulage
Beispiele zur Nachtdienstzulage:
nur eine Dienstschicht im Nachtzeitraum:Dienstbeginn von 22.01 bis 3.00 ..... 8 Std von 3.01 bis 3.59 .. .. 6 Std von 4.00 bis 4.59 ..... 2 Std von .. 5.00 bis 5.59 ..... 1 StdDienstende: von 22.01 bis 23.00 ..... 1 Std von 23.01 bis 24.00 ..... 2 Std von 00.01 bis 1.59 ..... 6 Std von 2.00 bis 6.00 ... .. 8 Std
zwei Dienstschichten in einem Nachtzeitraum: Dienstende: Dienstbeginn:
22.30 4.57 2 Std (30' +1Std 3')
22.20 5.50 1 Std (20' + 10')
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 58 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Fahrgebühren – Sonn- und Feiertagszulage
Die Sonn- und Feiertagszulage gebührt an Sonn- und Feiertagen für jede Dienstschichtstunde in der Zeit zwischen 0 -24 Uhr.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 59 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Fahrgebühren - Abrechnung
Die Nachtdienstzulage ist gemäß §68(1) EStG steuerfrei zu behandeln, wenn die Dienstleistung innerhalb des Zeitraumes von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr mindestens 3 zusammenhängende Stunden umfaßt hat.Die Nachtdienstzulage ist gemäß §33(1) EStG als laufender Bezug zu versteuern, wenn die Dienstleistung innerhalb eines Zeitraumes von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr weniger als 3 zusammenhängende Stunden umfasst hat.
Monatsübergang:
Sämtliche Leistungen werden im alten Monat nachgewiesen und verrechnet. Ausnahmen:
Die Nachtdienstzulage wird im neuen Monat berechnet und angewiesen.Die Sonn- und Feiertagszulage wird in dem Monat nachgewiesen, in dem sie anfällt.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 60 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Fahrgebühren - Kennzahlen
179N Kennzahl für Fahrtauslagen uncodiert180 Kennzahl für Fahrtauslagen codiert320N Kennzahl für steuerpflichtige Nachtdienstzulage (voll)321N Kennzahl für steuerpflichtige Nachtdienstzulage (Stunden)322N Kennzahl für steuerpflichtige Nachtdienstzulage (6 Stunden)390 Kennzahl für ANP399 = Kennzahl für ANP410N Kennzahl für steuerfreie Nachtdienstzulage (voll)411N Kennzahl für steuerfreie Nachtdienstzulage (Stunden)412N Kennzahl für steuerfreie Nachtdienstzulage (6 Stunden)505 Kennzahl für Auszahlung der Überstunden506 Kennzahl für Auszahlung der Überstundenzuschläge bei ZA 1:1509 Kennzahl für Auszahlung der Mehrleistungsstunden619 Kennzahl für Nachtzeitzuschlag731 Kennzahl für Verkaufsvergütung (4%) für alle Beträge die über 200,- hinausgehen* (ab 200,- gesetzliche Sozialversicherungspflicht)740 Kennzahl für Sonn- und Feiertagszulage800 Kennzahl für Tagespauschale804N Kennzahl für Kilometergeld (> 4000 km)805 Kennzahl für Leistungszulage für den 1-Mann Betrieb auf den ölgefeuerten Zahnradlokomotiven806 Kennzahl für Abschlagszahlung808 Kennzahl für Batteriepauschale810 Kennzahl für Belohnung als Trainer von Nachwuchskräften886 Kennzahl für Fehlgeldentschädigung (0,5%) *897 Kennzahl für Verkaufsvergütung sofern 14,40-EUR nicht überschritten werden *
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 61 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Obergrenzen der Arbeitszeit
täglich: max. 10 Stunden ohne Pausen
Ausnahme zur Aufrechterhaltung des Verkehrs und am Wochenende 12 Stunden
wöchentlich: max. 50 Stunden ohne Pausen Ausnahme zur Aufrechterhaltung des Verkehrs 60 Std. maximal 15 Überstunden pro Woche +
maximal 60 Stunden im Jahr zusätzlich
In außergewöhnlichen Fällen nach § 20 AZG können diese Höchstgrenzen aufgehoben werden
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 62 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Überstunden
Wenn die „tatsächliche“ tägliche Arbeitszeit größer ist als die „geplante“ tägliche Normalarbeitszeit.
Wenn die wöchentliche Normalarbeitszeit größer ist als 56 Stunden.
Jede Arbeitzeit, die während der entfallenen wöchentlichen Ruhezeit erbracht wird.
Zeiten, die sofort zu Überstunden werden:
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 63 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Überstunden
Zeiten, die durch den Nachtfaktor ermittelt wurden und nicht zum Abdecken von Minusstunden verwendet werden.
Zeiten, die am Ende des aktuellen Durchrechnungszeitraumes zu Überstunden werden:
Wenn am Ende des aktuellen Durchrechnungszeitraumes ein Zeitguthaben besteht, jener Teil des Zeitguthaben der 24 Stunden übersteigt.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 64 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
ÜberstundenZeiten, die am Ende des zweiten Durchrechnungszeitraumes zu Überstunden werden:
Zeitguthaben von bis zu 24 Stunden, die vom ersten Durchrechnungszeitraum in den zweiten Durchrechnungszeitraum mitgenommen wurden und dort nicht zum Abdecken von Minusstunden herangezogen wurden.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 65 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Überstundezuschläge gebühren für: Überstunden am Ende des Durchrechnungszeitraumes (Wert=1/164
des Bruttomonatsbezuges)(die Zuschläge ergeben sich aus dem Verhältnis von Tagarbeit (50%) zu Nachtarbeit im Durchrechnungszeitraum(100%)).
Überstunden, die sich durch Mehrarbeit gegenüber der „geplanten“ täglichen Normalarbeitszeit ergeben (Wert=1/164 des Bruttomonatsbezuges)
Zuschläge in der Nacht 22:00 – 06:00 Uhr 100%, sonst 50%. Für jene Stunden, deren Lage sich von der „geplanten“ täglichen
Normalarbeitszeit abweicht (50% von 1/173 des Bruttomonatsbezuges).
Jede Arbeitzeit, die während der entfallenen wöchentlichen Ruhezeit (ganzer Kalendertag oder weniger als 24 Stunden vor dem nächsten Dienstbeginn) erbracht wird (Wert=1/164 des Brutto-monatsbezuges)
Zuschläge: (1. bis 8. Stunde 100%, ab der 9. Stunde 200%)
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 66 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Verhalten im Krankenstand
Eingetretene Krankheit umgehend PEL, LEL oder ROA melden.
Arbeitunfähigkeitsbescheinigung des Arztes an VAEB und Dienststelle übermitteln
Jede Veränderung im Krankenstand melden
Nach einem länger als 28 Tage dauernden Krankenstand oder nach jedem stationären Spitalsaufenthalt durch Wellcon Verkehrstauglichkeit feststellen lassen
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 67 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Dienstantritt nach Krankenstand
spätestens am letzten Krankenstandstag bei PEL melden
Dienstantritt für Planfahrer plangemäß nach Plan
Dienstantritt für Ablöser frühestens ab 7:00 Uhr am ersten Tag nach dem Krankenstand
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 68 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Dienstantritt nach Urlaub
Ablöser spätestens am letzten Urlaubstag bei PEL melden
Dienstantritt für Planfahrer plangemäß nach Plan
Dienstantritt für Ablöser frühestens ab 7:00 Uhr am ersten Tag nach dem Urlaub
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 69 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Erholungsurlaub
44 Tage im Schichtdienst über 25 Jahren Urlaubsdienstzeit (=240 Stunden).
37 Tage im Schichtdienst bis zu 25 Jahren Urlaubsdienstzeit (=200 Stunden).
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 70 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Erholungsurlaub
Das in Stunden (Normalarbeitszeit + bezahlte Pausen) umgerechnete
Urlaubsausmaß wird bei Konsumation von Erholungsurlaub um jene
Stunden reduziert, die an diesem Tage bezahlt worden wären.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 71 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Erholungsurlaub
Besteht nach dem Verbrauch des Werktagskontingentes ein Guthaben an Urlaubsstunden, so können diese als Zeitausgleich konsumiert werden.
Ist nach dem Verbrauch des Urlaubsstundenkontingentes noch ein Guthaben an Urlaubstagen vorhanden, so wird für die restlichen Urlaubstage keine Arbeitszeit angerechnet.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 72 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst
Bei gerechtfertigten Abwesenheiten vom Dienst
Erholungsurlaub Krankenstand Pflegefreistellung Sonderurlaub
Usw. ist dem Arbeitnehmer jene Zeit anzurechnen, die im Fall der Dienstleistung angerechnet worden wäre (Normalarbeitszeit + bezahlte Pausen). Der Nachtfaktor wird nicht berücksichtigt.
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 73 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Pflegefreistellung
maximal 8 Tage für haushaltsangehörige Kinder, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern oder Geschwister
weitere 8 Tage für haushaltsangehörige Kinder wenn diese nicht älter als 12 Jahre sind und die vorgenannten 8 Tage bereits verbraucht sind
Wenn die Pflegefreistellung erschöpft ist, ist die Inanspruchnahme von noch vorhandenem Erholungsurlaub ohne vorherige Vereinbarung möglich
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 74 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Melden der Pflegefreistellung
die Meldung erfolgt wie beim Krankenstand
die Pflegebedürftigkeit ist von einem Arzt zu bestätigen
Arbeitszeitgesetz ArbeitsruhegesetzStand 03.03.2005
ÖBB-DLG BZ St. Pölten-Wörth / Seite 75 Bildungsmanagement
KARRIERE.BILDUNG.
Sonderurlaub
Sonderurlaub kann nach dem Kollektivvertrag gewährt werden
z.B. bei:
Eheschließung Entbindung der Ehefrau bzw. Lebensgefährtin, Ableben eines nahen Angehörigen Übersiedlung des eigenen Haushaltes Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung (ausg. Beschuldigter) Feuerlösch- oder Bergrettungsdienst