+ All Categories
Home > Documents > ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten...

ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten...

Date post: 13-Aug-2021
Category:
Upload: others
View: 0 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
12
ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen und Besucher
Transcript
Page 1: ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten für und bei ONEJOON müs-sen von der Fremdfirma entsprechend den gültigen Geset-zen

ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSicherheitshandbuch für Fremdfirmen und Besucher

Page 2: ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten für und bei ONEJOON müs-sen von der Fremdfirma entsprechend den gültigen Geset-zen

22

VORWORTArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben bei ONEJOON einen hohen Stellenwert.

Für alle Firmen, die im Auftrag von ONEJOON oder auf dem Gelände der Firma tätig sind, gelten mindestens die gleichen Sicherheitsstandards wie für ONE-JOON-Mitarbeiter.

Zum Schutz unserer Mitarbeiter und der Mitarbeiter der Fremdfirmen sind Re-gelungen getroffen worden, die in diesem Handbuch „Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen“ festgehalten sind. Es soll dem Auftragnehmer als Hilfestel-lung dienen, ist aber in erster Linie verbindliche Handlungsanweisung.

Das Handbuch entbindet den Fremdunternehmer jedoch nicht von seinen Ver-pflichtungen zur Einhaltung der für die Erledigung des Auftrages erforderlichen darüber hinausgehenden geltenden Vorschriften und Regelungen zum Um-welt- und Arbeitsschutz.

Die Fremdfirma hat sich vertraglich verpflichtet, alle Gesetze, Regeln und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten und zu befolgen.

Mit der Auftragsannahme bzw. der Vertragsunterzeichnung hat die Fremdfirma die Regelungen anerkannt und sich zu deren Umsetzung verpflichtet.

Page 3: ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten für und bei ONEJOON müs-sen von der Fremdfirma entsprechend den gültigen Geset-zen

3

INHALTSVERZEICHNIS

1 Allgemeines ......................................................................................................................................................................... 41.1 Geltungsbereich ............................................................................................................................................................. 41.2 Allgemeine Hinweise ....................................................................................................................................................... 41.3 Sicherheitskennzeichnung .............................................................................................................................................. 4

2 Zutrittsregelung ................................................................................................................................................................... 4

3 Pflichten und Aufgaben ......................................................................................................................................................... 43.1 Grundpflichten der Fremdfirma ........................................................................................................................................ 43.2 Gefährdungsermittlung ................................................................................................................................................... 43.3 Verantwortliche Personen ............................................................................................................................................... 43.4 Einsatz von Arbeitsmitteln allgemein ............................................................................................................................... 5

4 Personal ............................................................................................................................................................................... 54.1 Qualifikation ................................................................................................................................................................... 54.2 Verhalten ........................................................................................................................................................................ 54.3 Sicherheitsfachkraft/ Sicherheitsbeauftragte .................................................................................................................. 54.4 Unterweisungen .............................................................................................................................................................. 54.5 Arbeitszeiten ..................................................................................................................................................................64.6 Subunternehmer .............................................................................................................................................................6

5 Werkverkehr .........................................................................................................................................................................6

6 Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Gefahrenminderung .................................................................................................66.1 Baustelleneinrichtung .....................................................................................................................................................66.2 Pflichten der Fremdfirma .................................................................................................................................................66.3 Notfallorganisation ......................................................................................................................................................... 76.4 Gefährliche Energie, gefahrbringende Bewegungen ......................................................................................................... 76.5 Dacharbeiten .................................................................................................................................................................. 76.6 Tiefbauarbeiten ..............................................................................................................................................................86.7 Kranarbeiten ...................................................................................................................................................................86.8 Arbeiten im Kranfahrbereich ............................................................................................................................................86.9 Elektrische Anlagen + Betriebsmittel ...............................................................................................................................86.10 Arbeiten in der Nähe Spannung führender Teile ...............................................................................................................86.11 Erprobung und Inbetriebnahme .......................................................................................................................................96.12 Persönliche Schutzausrüstung ........................................................................................................................................96.13 Lärmschutzmaßnahmen ..................................................................................................................................................96.14 Absturzsicherungen ........................................................................................................................................................96.15 Einsatz von Leitern, Hebebühnen und Gerüsten ...............................................................................................................96.16 Arbeiten in Ex – Bereichen ............................................................................................................................................ 106.17 Schweißarbeiten ........................................................................................................................................................... 106.18 Erlaubnisschein für Heißarbeiten .................................................................................................................................. 106.19 Alleinarbeit ................................................................................................................................................................... 106.20 Gefahrstoffe, Arbeitsstoffe ............................................................................................................................................ 106.21 Abfall ............................................................................................................................................................................11

7 Geheimhaltung ....................................................................................................................................................................11

8 Haftung ...............................................................................................................................................................................11

9 Ansprechpartner ..................................................................................................................................................................11

Page 4: ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten für und bei ONEJOON müs-sen von der Fremdfirma entsprechend den gültigen Geset-zen

4

ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSICHERHEITSHANDBUCH FÜR FREMDFIRMEN

1 ALLGEMEINES1.1 GELTUNGSBEREICH Das „Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen“ ist Bestand-

teil des Vertrages, der zwischen ONEJOON und der Fremd-firma sowie dessen Unterlieferanten besteht.

Die Vorgaben müssen von allen Fremdfirmen und deren Unterlieferanten, die im Auftrag von ONEJOON tätig sind, eingehalten werden.

Unser jeweiliger auftragsverantwortlicher Koordinator ist Ansprechpartner und hat Weisungsrecht bzgl. dem Ar-beits-, Brand- und Umweltschutz.

Der Verantwortliche und die Mitarbeiter der Fremdfirma vor Ort stellen die Einhaltung dieser Anweisungen und Rege-lungen sicher.

Das Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen gilt auch auf den Baustellen von ONEJOON und ergänzt die SIGE Pläne und Baustellenordnungen.

1.2 ALLGEMEINE HINWEISE Nur gekennzeichnete Wege benutzen. Durchgangs- und Zutrittsverbote müssen eingehalten wer-

den! Der Aufenthalt ist nur in den Bereichen erlaubt, in denen

der Auftrag auszuführen ist (bzw. die Wege dorthin).

Türen in Fluchtwegen und Notausgänge während der Be-triebszeit nicht verschließen.

Notausgänge jederzeit in Fluchtrichtung begehbar halten. Sicherheitsschilder nicht verdecken oder zustellen.

Flucht- und Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr, Hydran-ten und Stellplätze unbedingt freihalten!

Erste Hilfe-Einrichtungen sowie Brandschutzeinrichtungen müssen jeder Zeit freigehalten werden.

Brandschutztüren dürfen nicht verkeilt oder festgebunden werden.

Achtung: Auf dem gesamten Werksgelände und in den Ge-bäuden ist mit Stapler- und LKW-Verkehr zu rechnen.

Achten Sie auf Fußgänger und Fahrradfahrer.

Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme!

1.3 SICHERHEITSKENNZEICHNUNGVerbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszei-chen etc. in den einzelnen Betriebsbereichen sind unbedingt zu beachten.

2 ZUTRITTSREGELUNG Die Zutrittsberechtigung wird am Empfang ausgestellt. Besucher erhalten für die Zeit des Aufenthalts einen An-

steck-Button und haben anschließend in Begleitung eines Mitarbeiters Zutritt.

Das Betreten des Produktions- und Lagerbereichs ist nur mit Sicherheitsschuhen gestattet.

3 PFLICHTEN UND AUFGABEN3.1 GRUNDPFLICHTEN DER FREMDFIRMA Treffen von Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen,

Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten, Umwelt- und Sachschäden sowie zur Realisierung einer wirksamen Ers-ten Hilfe. Dabei ist von den am Einsatzort gültigen Geset-zen und Regeln auszugehen.

3.2 GEFÄHRDUNGSERMITTLUNG Vor Arbeitsaufnahme muss eine Beurteilung der Gefähr-

dungen für die auszuführenden Arbeiten durchgeführt werden und die entsprechenden Schutzmaßnahmen fest-gelegt und dokumentiert werden.

3.3 VERANTWORTLICHE PERSONEN Der Verantwortliche der Fremdfirma muss als Aufsichtsfüh-

render die übertragenen Arbeiten überwachen. Dazu muss

Page 5: ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten für und bei ONEJOON müs-sen von der Fremdfirma entsprechend den gültigen Geset-zen

ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSICHERHEITSHANDBUCH FÜR FREMDFIRMEN

5

er ständig erreichbar sein, wenn sich Personal auf dem Be-triebsgelände befindet. Mit dem Aufsichtsführenden muss eine Verständigung in deutscher oder englischer Sprache gewährleistet sein. Der Verantwortliche ist ONEJOON zu Beginn des Arbeitseinsatzes zu nennen. Über personelle Veränderungen ist ONEJOON umgehend zu informieren.

3.4 EINSATZ VON ARBEITSMITTELN ALLGEMEIN Der Fremdunternehmer ist für die sicherheitsgerechte Aus-

rüstung und den sicheren Betrieb aller zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen, geeigneten Arbeitsmittel, entspre-chend den gesetzlichen Anforderungen, verantwortlich.

Es dürfen nur sicherheitstechnisch geprüfte Arbeitsmit-tel eingesetzt werden. Der Prüfstatus muss anhand einer Prüfplakette, eines Prüfprotokolls oder eines Prüfbuches belegbar sein, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

Jedes Arbeitsmittel muss vor jedem Einsatz auf offensicht-liche Mängel und Schäden überprüft werden.

Alle eingesetzten Arbeitsmittel müssen den geltenden Be-stimmungen entsprechen und dürfen nicht zweckentfrem-det verwendet werden.

Die Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen sind zu beachten.

Schutz- und Not-Befehlseinrichtungen müssen immer funktionsfähig sein.

Schadhafte Arbeitsmittel müssen ausgetauscht oder in-stand gesetzt werden.

4 PERSONAL4.1 QUALIFIKATION Um eine sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten

zu gewährleisten, darf die Fremdfirma nur qualifizierte, und gesundheitlich geeignete Mitarbeiter einsetzen.

Flurförderzeuge (z. B. Stapler), Hebebühnen und Krane dürfen nur bedient werden, wenn entsprechende Befähi-gungsnachweise und eine schriftliche Beauftragung Ihres Arbeitgebers und des Ansprechpartners vorhanden sind. Diese Dokumente müssen jederzeit auf Verlangen vorge-legt werden können.

4.2 VERHALTEN Es besteht absolutes Alkohol-/Drogenverbot. Rauchen ist nur in den gekennzeichneten Raucherzonen

und Unterständen im Außenbereich gestattet (vor dem Per-sonaleingang).

Zutrittsverbot besteht für Bereiche, die nicht mit der Arbeit der Fremdfirma im Zusammenhang stehen.

Film- und Fotografier-Verbot gilt im gesamten Firmenbe-reich. (Ausnahmen nur nach Klärung und schriftlicher Ge-nehmigung durch den Ansprechpartner).

Werksfremde elektrische Heizgeräte, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, etc. dürfen auf dem Werksgelände nicht betrieben werden.

Erkannte Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachwerte müssen sofort abgewendet werden. Wenn das nicht möglich ist, sind gefährdete Personen sofort zu war-nen, der nächste erreichbare Ansprechpartner zu informie-ren und die Gefahrenstellen zu sichern.

Alle Betriebseinrichtungen des Auftraggebers sind sach- und fachgerecht zu nutzen und dürfen nicht eigenmächtig verändert werden.

Verstöße gegen betriebliche und überbetriebliche Bestimmun-gen und Richtlinien können zum Verweis vom Betriebsgelände führen!

4.3 SICHERHEITSFACHKRAFT/ SICHERHEITSBE-AUFTRAGTE

Die Fremdfirma hat dem Ansprechpartner die für Ihn zu-ständige SiFa bzw. SiBea schriftlich zu benennen.

Zur Durchführung der Arbeiten für und bei ONEJOON müs-sen von der Fremdfirma entsprechend den gültigen Geset-zen und Regeln Sicherheitsbeauftragte bestellt werden.

4.4 UNTERWEISUNGEN Die Fremdfirma muss seine Mitarbeiter vor Arbeitsaufnah-

me und bei Veränderungen in Ihrem Arbeitsbereich über die erkannten Gefahren und über Maßnahmen und Vorkeh-rungen zu deren Abwendung oder Minderung sowie über Notfall- und Erste-Hilfe-Maßnahmen und über die Brand-schutzordnung unterweisen. Die Unterweisung muss in der Art durchgeführt werden, dass die Mitarbeiter alle in ihrem

Page 6: ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten für und bei ONEJOON müs-sen von der Fremdfirma entsprechend den gültigen Geset-zen

6

ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSICHERHEITSHANDBUCH FÜR FREMDFIRMEN

Arbeitsbereich relevanten Gefahren erkennen und Ihnen angemessen begegnen können.

Die Teilnahme an der Unterweisung ist zu dokumentieren. Vor Arbeitsaufnahme haben sich die Verantwortlichen der

Fremdfirma über die örtlichen, sicherheitsrelevanten Gege-benheiten des Einsatzortes zu informieren.

Die sich ständig durch den Arbeitsfortschritt ändernden Bedingungen und Gefährdungssituationen müssen beach-tet werden.

4.5 ARBEITSZEITEN Die Arbeitszeiten sind vor Tätigkeitsaufnahme mit dem An-

sprechpartner abzuklären. Dabei sind die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen einzu-

halten. Abweichungen müssen behördlich genehmigt sein und

dem Ansprechpartner mitgeteilt werden.

4.6 SUBUNTERNEHMER Der Einsatz von Subunternehmern durch die Fremdfirma

muss von ONEJOON genehmigt werden. Der Fremdunternehmer ist gegenüber ONEJOON alleinver-

antwortlich. Er trägt die volle Verantwortung für die Einhal-tung und Umsetzung der Arbeits- und Gesundheitsschutz-bestimmungen durch den Subunternehmer.

Zwischen Fremd- und Subunternehmer müssen die mit ONE-JOON vereinbarten Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen vertraglich einbezogen werden.

5 WERKVERKEHR Es gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung

(StVO). Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ist einzu-

halten. Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt! Park- und Halteverbote bestehen für Zufahrten, Sicher-

heits-, Brandmelde- und Rettungseinrichtungen sowie auf Flucht- und Rettungswegen.

Einweiserpflicht bei Rückwärtsfahren ist zu beachten. Ladungssicherung ist zu gewährleisten. Die Arbeitsplätze sind ständig gegenüber dem Werkver-

kehr zu sichern.

Bei groben Verstößen gegen Werkverkehrsregeln kann ein Ein-fahrverbot ausgesprochen werden.

6 MASSNAHMEN ZUM ARBEITSSCHUTZ UND ZUR GEFAHRENMINDERUNG

6.1 BAUSTELLENEINRICHTUNG Die Einrichtung und Begrenzung von Baustellen ist mit

ONEJOON vor Beginn der Arbeiten abzustimmen. Die Einrichtungen sind durch ein Schild mit Name, An-

schrift und Telefonnummer des Fremdunternehmens zu kennzeichnen.

Flucht- und Alarmpläne mit Notfalltelefonnummern und Hinweisen für den Notfall sind an einer für alle Mitarbeiter zugänglichen Stelle auszuhängen.

6.2 PFLICHTEN DER FREMDFIRMAVor Beginn der Arbeiten: Bau- bzw. Montageanzeige entsprechend der gültigen Ge-

setze und Regelwerke. Aufstellen einer Tätigkeitsbeschreibung der auszuführen-

den Arbeiten. Erstellen der Gefährdungsbeurteilung für die auszuführen-

den Arbeiten. Eine Liste der Mitarbeiter und Subunternehmer mit Unter-

weisungsnachweisen erstellen. Benennung des Sicherheitsverantwortlichen und der Erst-

helfer für die Auftragsausführung. Erstellen einer Arbeitsmittelliste mit Prüfbüchern.

Während der Arbeiten: Vorhalten und Bereitstellen aller erforderlichen Arbeits-

mittel und Sicherheitseinrichtungen (PSA, Hebezeuge, An-schlagmittel, etc.).

Dokumentation der Unterweisungen aller eingesetzten Mitarbeiter.

Vorhalten aller Mitarbeiterqualifikationen wie Schweißer-Prüfungsbescheinigungen, Fahrerlaubnisse und Beauftra-gungen für Flurförderzeuge, Hebebühnen und Krane sowie erforderliche Arbeitserlaubnisse. Auf Verlangen sind die-se Dokumente vorzulegen. Anerkennung und Beachtung der vor Ort gültigen Baustellenordnung und Sicherheitsre-geln.

Alle anwesenden Mitarbeiter müssen jederzeit durch Name und Firma identifizierbar sein!

Am Arbeitsplatz ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Gefahrstellen sind vorschriftsmäßig zu kennzeichnen, ab-

zusperren oder zu beseitigen.

Page 7: ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten für und bei ONEJOON müs-sen von der Fremdfirma entsprechend den gültigen Geset-zen

7

ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSICHERHEITSHANDBUCH FÜR FREMDFIRMEN

Nach Beendigung der Arbeiten: Die Beendigung der Arbeiten ist dem Ansprechpartner mit

Statusbericht mitzuteilen. Die Arbeitsstelle ordnungsgemäß beräumen – Abfälle be-

seitigen. Die Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen si-

cherstellen. Nach Beendigung der Arbeiten die Aufhebung der Schutz-

maßnahmen nur durch den Ansprechpartner veranlassen. Arbeitsstelle ggf. nach Beendigung der Arbeiten mehrfach

überprüfen (z.B. Brandwache).

6.3 NOTFALLORGANISATIONInformationen anhand der aushängenden Flucht- und Ret-tungspläne beschaffen über: Bezeichnung des Standortes/Arbeitsplatzes der Fremd-

firma. Standort der nächstgelegenen Meldeeinrichtung (Telefon,

Brandmelder). Notrufnummern. Standort des nächstgelegenen Erste-Hilfe-Kastens. Standort der nächstgelegenen Feuerlöscheinrichtungen. Verlauf der Flucht- und Rettungswege. Standort des Sammelplatzes. Brandschutzordnung Teil A + B beachten!

Verhalten bei Feuer:Wenn die Alarmsignale ertönen und das Gebäude geräumt werden muss, unverzüglich zum Sammelplatz (Mitarbeiter-parkplatz) begeben. Dann beim zuständigen Ansprechpartner melden.

Verhalten bei Unfällen:

Jeder Unfall ist unverzüglich dem Ansprechpartner mitzu-teilen.

Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind bei der zuständigen Berufsgenossenschaft der Fremdfirma anzuzeigen.

Der Ansprechpartner benötigt diese Informationen eben-falls, da der Unfall auch der Berufsgenossenschaft der Fa. ONEJOON mitzuteilen ist.

Verhalten im Gefahrfall: Notruf 0-112 (Brand, Unfall, Krankenwagen). Inhalt der Meldung: – Wo geschah es? – Was geschah? – Wie viele Verletzte? – Welche Verletzung? – Warten auf Rückfragen! Gefährdete Personen in Sicherheit bringen. Personen warnen, Hilflose Personen mitnehmen. Im Alarmfall Sammelplatz aufsuchen und Vollständigkeit

feststellen. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!

6.4 GEFÄHRLICHE ENERGIE, GEFAHRBRINGENDE BEWEGUNGEN

Arbeiten in Bereichen, Maschinen oder Einrichtungen bei denen mit gefährlichen Energien oder Gefahr bringenden Bewegungen zu rechnen ist, sind mit dem Ansprechpartner abzustimmen.

Dabei sind vor Betreten des Gefahrenbereiches von jedem Mitarbeiter die Verriegelungseinrichtungen zu betätigen und mit einem Sicherheitsverriegelungsschloss pro Mitar-beiter gegen Wiedereinschalten zu sichern.

6.5 DACHARBEITEN Informationen über Zugangsmöglichkeiten und Tragfähig-

keit des Daches beim Ansprechpartner einholen. Schutzmaßnahmen gegen Abrutschen und Abstürzen so-

wie gegen Herabfallen von Baustoffen und Werkzeugen nach außen und nach innen treffen.

Brandschutzmaßnahmen bei Flammarbeiten: – „Erlaubnisschein für Heißarbeiten“ ausstellen – Feuerlöscher an der Arbeitsstelle bereit halten – Brandwache organisieren

Page 8: ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten für und bei ONEJOON müs-sen von der Fremdfirma entsprechend den gültigen Geset-zen

8

ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSICHERHEITSHANDBUCH FÜR FREMDFIRMEN

6.6 TIEFBAUARBEITEN Vor Beginn der Arbeiten über Lage und Schutzabstände

erdverlegter Leitungen informieren; Erlaubnisse einholen. Ggf. Suchgräben oder Ortungsgeräte einsetzen.

Aufgefundene Leitungen gelten als Strom führend und dür-fen erst nach Freigabe durch eine Elektrofachkraft berührt werden.

Gruben und Grabenwände sichern, Schutzstreifen (0,6 m) lastfrei halten.

Gefahrenbereiche von Erdbaumaschinen sichern und nicht betreten.

Leitungsverlauf eindeutig kennzeichnen und Schutzab-stände einhalten.

Hinweisschilder oder andere Markierungen nicht ohne vor-herige Zustimmung des Ansprechpartners verdecken, ver-setzen oder entfernen.

6.7 KRANARBEITEN Die Tragfähigkeit des Untergrundes überprüfen und beach-

ten. Absperrungen der Gefahrbereiche vornehmen bzw. beach-

ten. Nur Haken mit Sicherung verwenden, bei denen ein selbst-

ständiges unbeabsichtigtes Aushängen der Last verhin-dert ist.

Bauteile so ablegen, dass sie nicht abrutschen, wegrollen, umfallen oder herabfallen können.

Bei der Zusammenarbeit mehrerer Krane ist besondere Vorsicht geboten!

6.8 ARBEITEN IM KRANFAHRBEREICH Alle Arbeiten an Kranen und im Kranfahrbereich bedürfen

einer vorherigen Klärung und Genehmigung durch den An-sprechpartner.

Schutzmaßnahmen in Abstimmung mit dem Ansprechpart-ner:– Kran abschalten und gegen irrtümliches oder unbefug-

tes Wiedereinschalten sichern.– Gefahrenbereich unter dem Kran bei Gefahr des Her-

abfallens von Gegenständen durch Absperrung oder Warnposten sichern.

- Kran durch Schienensperren und/oder durch Warnpos-ten sichern.

- Kranbediener der Nachbarkrane, ggf. auch die benach-barten Bereiche, über Art und Ort der Arbeiten informie-ren.

6.9 ELEKTRISCHE ANLAGEN + BETRIEBSMITTEL Schutzabdeckungen nicht öffnen; keine Eingriffe vorneh-

men. Sicherheitskennzeichen beachten! Notwendige Schalthandlungen darf nur berechtigte Elek-

trofachkraft durchführen. Bei Störungen Anlage oder Betriebsmittel ausschalten und

Ansprechpartner informieren. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur nach Freigabe

durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden. An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer

Anlagen darf (bis auf schriftlich geregelte Ausnahmen) nicht gearbeitet werden.

Die gültigen Vorschriften und die 5 Sicherheitsregeln sind zwingend zu beachten:– Freischalten– Gegen Wiedereinschalten sichern– Spannungsfreiheit feststellen– Erden, Kurzschließen– Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken

6.10 ARBEITEN IN DER NÄHE SPANNUNG FÜHREN-DER TEILE

In der Nähe Spannung führender elektrischer Anlagen nur dann arbeiten, wenn die Schutzabstände eingehalten wer-den.

Wenn der Abstand nicht einzuhalten ist, in Abstimmung mit dem Ansprechpartner durch eine Elektrofachkraft:– Leitungen freischalten oder– Spannung führende Teile abdecken oder abschranken

Eigenmächtige Handlungen sind an allen elektrischen Ein-richtungen verboten.

Page 9: ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten für und bei ONEJOON müs-sen von der Fremdfirma entsprechend den gültigen Geset-zen

9

ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSICHERHEITSHANDBUCH FÜR FREMDFIRMEN

6.11 ERPROBUNG UND INBETRIEBNAHME Für den Probebetrieb ist eine spezielle Gefährdungsbeur-

teilung von der Fremdfirma zu erstellen. Kennzeichnung und Sicherung der Gefahrenbereiche. Erforderliche Mess-, Sicherheits- und Warneinrichtungen

müssen funktionsfähig und betriebsbereit sein. Ein Ablaufplan für den Probebetrieb muss erstellt werden. Es sind Anweisungen für das Verhalten beim Auftreten von

Unregelmäßigkeiten oder Störungen zu erarbeiten.

Die Erprobung von Einrichtungen kann immer mit nicht vorher-gesehenen Gefährdungen verbunden sein!

6.12 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Die Fremdfirma muss seinen Beschäftigten die für die Ge-

fährdungssituation erforderliche Persönliche Schutzaus-rüstung (PSA) zur Verfügung stellen.

Das Tragen von Sicherheitsschuhen ist grundsätzlich Pflicht!

In engen Arbeitsbereichen, bei Kranbetrieb ab über Kopf-höhe und bei Arbeiten in mehr als einer Ebene ist ein Schutzhelm zu tragen.

Entsprechend den auftretenden Gefährdungen kann weite-re PSA erforderlich sein.

Die PSA muss den gesetzlichen Anforderungen entspre-chen, in einem ordnungsgemäßen Zustand sein und von den Mitarbeitern benutzt werden. Zuwiderhandelnde Per-sonen können nach Ermahnung vom Werksgelände verwie-sen werden.

6.13 LÄRMSCHUTZMASSNAHMENLärmschutzmaßnahmen sind in der folgenden Reihenfolge zu ergreifen:

1. Technischer Lärmschutz– Einsatz lärmarmer Arbeitsverfahren, Verwendung lärm-

geminderter Arbeitsmittel, Kapselung der Lärmquelle, Abschirmung durch Lärmschutzwände

2. Organisatorischer Lärmschutz– Änderung bzw. Verlagerung der Maschineneinsatz-

zeiten– Besondere Arbeitszeitregelungen

3. Persönlicher Lärmschutz– Gehörschutzkapseln, Gehörschutzstöpsel, Gehör-

schutzbügel

6.14 ABSTURZSICHERUNGEN Arbeitsplätze und Verkehrsbereiche mit Absturzgefahr

sowie Bodenöffnungen und Vertiefungen müssen durch technische Maßnahmen wie feste oder abnehmbare Vor-richtungen, Abdeckungen oder Auffangeinrichtungen (z.B. Netze) gesichert sein.

Wenn in bestimmten Bereichen technische Maßnahmen nicht möglich sind, müssen die Mitarbeiter PSA gegen Ab-sturz tragen.

6.15 EINSATZ VON LEITERN, HEBEBÜHNEN UND GERÜSTEN

Die Einsatzgrenzen der Gerüste, Hubarbeitsbühnen und Leitern berücksichtigen.

Standfestigkeit gewährleisten – Aufstellung auf tragfähi-gem, möglichst ebenem Untergrund, gegen Wegrutschen oder Einsinken sichern.

Zulässige Tragfähigkeit beachten. Auf intakte Absturzsicherung achten. Benachbarte oder unterhalb der Arbeitsstelle liegende Be-

reiche sichern (Warnung, Absperrung, Kennzeichnung). Besondere Vorsicht bei Aufstellung auf oder in der Nähe

von Verkehrswegen. Aufbau-, Verwendungs- bzw. Bedienanleitung des Herstel-

lers beachten. Gerüste erst nach Freigabe durch Sachkundigen oder Auf-

steller betreten. Gerüstkennzeichnung.

Gerüste Nicht verschieben, wenn Personen auf dem Gerüst sind. Das Gerüst nur in Längsrichtung oder über Eck verschie-

ben. Vor dem Verschieben lose Teile gegen Herabfallen sichern. Nach jedem Verschieben die Bremsen feststellen. Jegliches Anprallen vermeiden. Nicht auf Belagflächen abspringen. Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers

beachten.

Leitern Den Untergrund beachten. (Rutschgefahr, Absätze, Gitter-

roste) Die Leitern sicher aufstellen. Die Leitern richtig belasten und auf die Tragfähigkeit ach-

ten. Anlegeleitern nie als Aufstellleiter und umgekehrt verwen-

den!Leitern sind kein Dauer-Arbeitsplatz!

Page 10: ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten für und bei ONEJOON müs-sen von der Fremdfirma entsprechend den gültigen Geset-zen

10

ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSICHERHEITSHANDBUCH FÜR FREMDFIRMEN

6.16 ARBEITEN IN EX – BEREICHEN Zutritt nur für befugte Personen. Arbeitsbereiche stets gut belüften; offene Zündquellen, of-

fenes Licht und Rauchen verboten. Die Fremdfirma muss Vorkehrungen gegen die Entstehung,

Ansammlung und Zündung explosionsfähiger Atmosphä-ren treffen.

Arbeitsbeginn und -ende mit dem zuständigen Ansprech-partner abstimmen.

Einsatz funkenarmer bzw. explosionsgeschützter Arbeits-mittel.

Ist mit Funkenbildung zu rechnen, muss ein EX - Messgerät zur Überwachung verwendet werden.

Leichtentzündliche Stoffe dürfen nur in der minimalen Menge vor Ort sein, die für die Ausführung der Arbeiten er-forderlich ist

Wird bei Arbeiten in der Zone 1 oder 2 der EX - Schutz auf-gehoben, muss ein Mitarbeiter während der gesamten Zeit als Aufsichtsführender anwesend sein.

6.17 SCHWEISSARBEITEN Eine Schweißerlaubnis vom Ansprechpartner einholen

(Erlaubnisschein für Heißarbeiten)! Den Gefahrenbereich absperren. Für ausreichende Belüftung sorgen. Brennbare Gegenstände entfernen. Wenn dies nicht möglich ist, die Gegenstände abdecken. Feuerlöscher bereithalten. Schweißerarbeitsplätze durch Aufstellen von Schutzblen-

den abtrennen. Elektrische Leitungen gegen mechanische Beschädigung

sichern. Brandwache festlegen.

6.18 ERLAUBNISSCHEIN FÜR HEISSARBEITEN Für alle Arbeiten mit offenem Feuer (Schweiß-, Schneid-,

Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten) an Arbeitsplätzen, die nicht ausdrücklich dafür bestimmt sind, muss mit dem Ansprechpartner ein „Erlaubnisschein für Heißarbeiten“ ausgestellt werden.

Die dort aufgeführten Schutzmaßnahmen sind einzuhal-ten!

6.19 ALLEINARBEITGefährliche Alleinarbeit ist grundsätzlich zu vermeiden! Ist das nicht möglich, sind folgende Maßnahmen anzustreben: Arbeiten in Sichtweite einer anderen Person ausführen. Beaufsichtigung der Alleinarbeit in kurzen Abständen

durch Kontrollgänge. Einrichtung eines zeitlich abgestimmten Meldesystems,

durch das ein vereinbarter, in bestimmten Zeitabständen zu wiederholender Anruf erfolgt.

Tragen eines Hilfsgerätes, das Alarm auslöst, wenn der Al-leinarbeitende zu Boden sinkt.

6.20 GEFAHRSTOFFE, ARBEITSSTOFFE Es dürfen nur Gefahrstoffe nach REACH-Verordnung ver-

wendet werden, die nach REACH in der EU zugelassen sind. Für die verwendeten Gefahr- und Arbeitsstoffe müssen ak-

tuelle Sicherheitsdatenblätter, Produktinformationen oder Betriebsanweisungen vorliegen.

Lackverträglichkeit muss bedarfsweise auf eigene Kosten nachgewiesen werden.

Alle Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln in den Un-terlagen beachten!

Für ausreichende Be- und Entlüftung ist zu sorgen. Es ist dafür zu sorgen, dass Gefahrstoffe nicht in die Kana-

lisation oder ins Erdreich gelangen können. Gefährdete be-nachbarte Bereiche sichern (Absperrung, Kennzeichnung).

Nur mit richtig gekennzeichneten und verpackten Gefahr-stoffen umgehen.

Die Gefahrstoffe sind ordnungsgemäß zu lagern. Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-

Sätze) auf Etiketten beachten. Erforderliche Persönliche Schutzausrüstung ist zu tragen. Für den Notfall und den Gefahrenfall sind entsprechende

Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln festzulegen (z.B. Vorhalten von Umwelt-Notfall-Sets mit Kanalabde-ckungen).

Gefahrenfälle sind immer dem Ansprechpartner zu mel-den.

Mitarbeiter werden vor Arbeitsaufnahme durch ONEJOON anhand der Unterlagen für Gefahrstoffe unterwiesen. Die Unterweisung wird durch ONEJOON dokumentiert.

Der Einsatz von asbesthaltigen Stoffen ist grundsätzlich verboten. Sollte bei Sanierungsarbeiten derartiges Ma-terial bearbeitet oder entsorgt werden, sind gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich.

Page 11: ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten für und bei ONEJOON müs-sen von der Fremdfirma entsprechend den gültigen Geset-zen

11

ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSICHERHEITSHANDBUCH FÜR FREMDFIRMEN

6.21 ABFALL Der Fremdunternehmer als Abfallverursacher hat alle an-

fallenden Abfälle und Reststoffe grundsätzlich in Eigenver-antwortung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.

Bei Bedarf sind Abstimmungen mit dem Ansprechpartner der Fa. ONEJOON vorzunehmen.

Auf Verlangen sind Beförderungserlaubnisse, Annahmeer-klärungen, Entsorgungsnachweise vorzulegen.

Die Benutzung von Sammelbehältern der Fa. ONEJOON kann mit dem Ansprechpartner vereinbart werden.

Die Fa. ONEJOON kann aus verschiedenen Gründen z.B. zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht, die Fremdfirma auf die rechtzeitige Entsorgung hinweisen oder diese zu seinen Lasten veranlassen.

7 GEHEIMHALTUNG Alle Fremdfirmen und deren Mitarbeiter sind vertraglich zu

strengster Geheimhaltung verpflichtet. Alle technischen und wirtschaftlichen Informationen, Kon-

struktionen und Zeichnungen zu Technik und Verfahren so-wie Dokumente und Datenträger jeglicher Art der Fa. ONE-JOON sind zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Ohne vorherige Genehmigung gilt ein Verbot von Bild- und Tonaufnahmen in der Fa. ONEJOON.

Computer und Datenträger jeglicher Art dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung und Freigabe durch den An-sprechpartner an das Firmennetzwerk und die Hardware von ONEJOON angeschlossen werden.

8 HAFTUNG Für im Betrieb abhanden gekommenes Werkzeug oder Ma-

terial wird kein Ersatz geleistet. Lassen Sie Werkzeug und Material nicht unbeaufsichtigt oder verschließen Sie es während der Pausen und bei Arbeitsende.

Gleiches gilt für private Gegenstände. Lassen Sie auch kei-ne Wertsachen in Spinden. Helfen Sie mit, möglichen Dieb-stählen vorzubeugen.

Fremdfirmengut muss der Fremdfirma verwechslungsfrei zugeordnet werden können (Kennzeichnung).

9 ANSPRECHPARTNERAnsprechpartner für das Arbeitsschutzmanagement:Herr Holger SchröderTel.: +49 551 820 830 – 193E-Mail: [email protected]

Page 12: ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT - ONEJOON · SiBea schriftlich zu benennen. Zur Durchführung der Arbeiten für und bei ONEJOON müs-sen von der Fremdfirma entsprechend den gültigen Geset-zen

ONEJOON GmbH Leinetal, 37120 Bovenden, Germany

Phone: +49 551 820 830-0, Fax: +49 551 820 830-50

www.onejoon.de

2020 © ONEJOON GmbH I 04-2020 I 01

All rights reserved. All text, images, photos and graphics are subject to copyright and other intellectual property laws. Content may only be used with the express permission of ONEJOON GmbH. All content, including, without limitation, specifications, descriptions and illustrations, are subject to error and change, in particular with regard to ongoing development of our products in line with technological progress.

Changes to content will not be proactively communicated. Technical specifications may vary from country to country.

OJ-B-001-de-0420


Recommended