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Arbeitsmaterial (Sekundarstufe) - Umwelt im Unterricht · Web viewNach Angaben der Europäischen...

Date post: 08-Feb-2021
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Umwelt im Unterricht www.umwelt-im-unterricht.de Arbeitsmaterial (Sekundarstufe) Umweltpolitik in Europa Viele Gesetze und Bestimmungen in Deutschland gehen von der Europäischen Union aus. Die Materialien enthalten Texte zu Themen der EU-Umweltpolitik, Links für weiterführende Recherchen im Internet sowie Hinweise zur Anfertigung eines Schaubilds. Hinweise für Lehrkräfte Was gehört noch zu diesen Arbeitsmaterialien? Die folgenden Seiten enthalten eine Handreichung zum Thema der Woche „Wie wird in der EU Umweltpolitik gemacht?“ von Umwelt im Unterricht. Zu den Materialien gehören Hintergrundinformationen, ein didaktischer Kommentar sowie ein Unterrichtsvorschlag. Sie sind abrufbar unter: https://www.umwelt-im-unterricht.de/wochenthemen/wie-wird-in-der-eu- umweltpolitik-gemacht/ Inhalt und Verwendung der Arbeitsmaterialien Die Materialien enthalten Informationstexte zu ausgewählten Themenbereichen der EU-Umweltpolitik, Hinweise zu weiterführenden Recherchen im Internet sowie Hinweise zur Anfertigung des Schaubilds. Sie sind für die Bearbeitung durch die Schüler/-innen konzipiert. Der Auftrag lautet, mithilfe der Infotexte und gegebenenfalls weiterführender Internetquellen zu recherchieren und ein Schaubild zu erstellen. Im Einzelnen lauten die Aufträge für die Bearbeitung: 1. Lies den Informationstext zur Gesetzgebung in der Europäischen Union. o Notiere, welche Institutionen dabei mitwirken. o Beschreibe die Rolle dieser Institutionen in Stichworten. o Fertige eine Liste der einzelnen Schritte im Gesetzgebungsprozess an. 2. Fertige ein Schaubild zum Gesetzgebungsprozess in der EU an. Nutze dafür die Ergebnisse aus Aufgabe 1 sowie die Tipps zur Anfertigung eines Schaubilds. Das Arbeitsmaterial ist Teil des Themas „Wie wird in der EU Umweltpolitik gemacht?“, erschienen unter www.umwelt-im-unterricht.de. Stand: 07/2020. Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Material steht unter Creative Commons- Lizenzen. Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung sind gestattet. Bei Veröffentlichung müssen die bei den Bildern und Texten angegebenen Lizenzen verwendet und die Urheber genannt werden. Lizenzangabe für die Texte: www.umwelt-im-unterricht.de / CC BY-SA 4.0.
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Arbeitsmaterial (Sekundarstufe)

Umwelt im Unterricht

www.umwelt-im-unterricht.de

Umwelt im Unterricht

www.umwelt-im-unterricht.de

Arbeitsmaterial (Sekundarstufe)

Umweltpolitik in Europa

Viele Gesetze und Bestimmungen in Deutschland gehen von der Europäischen Union aus. Die Materialien enthalten Texte zu Themen der EU-Umweltpolitik, Links für weiterführende Recherchen im Internet sowie Hinweise zur Anfertigung eines Schaubilds.

Hinweise für LehrkräfteWas gehört noch zu diesen Arbeitsmaterialien?

Die folgenden Seiten enthalten eine Handreichung zum Thema der Woche „Wie wird in der EU Umweltpolitik gemacht?“ von Umwelt im Unterricht. Zu den Materialien gehören Hintergrundinformationen, ein didaktischer Kommentar sowie ein Unterrichtsvorschlag. Sie sind abrufbar unter: https://www.umwelt-im-unterricht.de/wochenthemen/wie-wird-in-der-eu-umweltpolitik-gemacht/

Inhalt und Verwendung der Arbeitsmaterialien

Die Materialien enthalten Informationstexte zu ausgewählten Themenbereichen der EU-Umweltpolitik, Hinweise zu weiterführenden Recherchen im Internet sowie Hinweise zur Anfertigung des Schaubilds. Sie sind für die Bearbeitung durch die Schüler/-innen konzipiert. Der Auftrag lautet, mithilfe der Infotexte und gegebenenfalls weiterführender Internetquellen zu recherchieren und ein Schaubild zu erstellen.

Im Einzelnen lauten die Aufträge für die Bearbeitung:

1. Lies den Informationstext zur Gesetzgebung in der Europäischen Union.

· Notiere, welche Institutionen dabei mitwirken.

· Beschreibe die Rolle dieser Institutionen in Stichworten.

· Fertige eine Liste der einzelnen Schritte im Gesetzgebungsprozess an.

2. Fertige ein Schaubild zum Gesetzgebungsprozess in der EU an. Nutze dafür die Ergebnisse aus Aufgabe 1 sowie die Tipps zur Anfertigung eines Schaubilds.

3. Notiere Argumente zur Frage: Warum sollte für [einen ausgewählten Aspekt der EU-Umweltpolitik] eine europäische Regelung gefunden werden?

4. Beschreibe die Auswirkung dieser EU-Gesetzgebung auf Deutschland.

5. Beschreibe, welchen Einfluss die Wählerinnen und Wähler auf die Gesetzgebung in der EU nehmen können.

6. Benenne weitere Akteure neben den Wählerinnen und Wählern, die auf die EU-Gesetzgebung [zum ausgewählten Aspekt] Einfluss nehmen.

7. Gibt es [zum ausgewählten Aspekt] unterschiedliche Meinungen oder Interessenkonflikte? Benenne diese.

Inhalt

Arbeitsblatt 1 Gesetzgebung in der Europäischen Union1

Arbeitsblatt 2 Ein Schaubild erstellen3

Arbeitsblatt 3 Bereiche der EU-Umweltpolitik: Klimaschutz5

Arbeitsblatt 4 Bereiche der EU-Umweltpolitik: Verbot von Einwegplastik7

Arbeitsblatt 5 Bereiche der EU-Umweltpolitik: Luftschadstoffe10

Arbeitsblatt 1Gesetzgebung in der Europäischen Union

Wie entstehen Gesetze in der EU?

Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission sind die wichtigsten Akteure in der EU-Gesetzgebung. Die Entscheidungen treffen Rat und Parlament, somit sind sie die Gesetzgeber der EU. Die Europäische Kommission hat das alleinige Recht, Vorschläge für Gesetze zu machen (Initiativrecht).

In der Mehrzahl der Fälle werden diese Vorschläge nach dem sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt. Dabei sind Rat und Parlament gemeinsam Gesetzgeber. Der Kommissionsvorschlag wird dabei in Parlament und Rat zunächst jeweils getrennt voneinander beraten. Sollte es nicht zu einer Einigung zwischen Parlament und Rat kommen, wird der Vermittlungsausschuss angerufen.

Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, wird seit einigen Jahren das informelle Trilog-Verfahren angewandt. Das heißt, dass sich Rat und Parlament jeweils intern auf eine Position einigen. Anschließend beraten sie gemeinsam mit der Kommission über Änderungsvorschläge. Die Ergebnisse dieser Beratungen werden dann jeweils in Rat und Parlament zur Abstimmung vorgelegt.

Wenn sowohl Rat als auch Parlament zustimmen, ist das Gesetz angenommen.

Was bedeutet EU-Recht für die Mitgliedstaaten?

Die wichtigsten Bestandteile des EU-Rechts sind Richtlinien und Verordnungen. Richtlinien geben verbindliche Ziele vor, zum Beispiel Grenzwerte für umweltbelastende Stoffe. Innerhalb einer in der Richtlinie festgelegten Frist müssen die Mitgliedstaaten entsprechende nationale Regelungen umsetzen, um die Ziele zu erreichen. Eine EU-Verordnung dagegen gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten genauso wie nationales Recht.

Ein Ziel dabei ist die sogenannte Harmonisierung. Das bedeutet, dass die rechtlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten angeglichen werden sollen. Das ist wichtig für den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt. So soll zum Beispiel verhindert werden, dass Unternehmen schwächere Umweltgesetze in einem bestimmten Land ausnutzen und dort billiger produzieren können.

Wie beeinflussen Europawahlen die Politik der EU?

Das Europäische Parlament wurde 1979 erstmals gewählt, seitdem hat es enorm an Bedeutung gewonnen. Im Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union spielt es heute eine maßgebliche Rolle.

Das Ergebnis der Europawahlen wirkt sich dementsprechend auch auf Beschlüsse zum Thema Umwelt aus: Je nachdem, wie stark bestimmte Parteien im Parlament vertreten sind und welche Positionen sie in Umweltfragen einnehmen, können entsprechende EU-Gesetze beschlossen, verändert oder abgelehnt werden.

Das Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg, eines der beiden Parlamentssitze

(Foto: Felix König/commons.wikimedia.org/CC BY-SA 3.0)

Was ist der Rat der Europäischen Union?

Der Rat der Europäischen Union besteht aus den jeweiligen Fachministern/-ministerinnen der Mitgliedstaaten. Daher wird er auch Ministerrat genannt. Je nach Politikbereich gibt es verschiedene Fachräte. Wenn es zum Beispiel um Umwelt geht, kommen die Umweltminister/-innen zusammen. Die Präsidentschaft dieses Rates übernimmt jedes halbe Jahr ein anderer EU-Mitgliedstaat. Im zweiten Halbjahr 2020 ist das Deutschland.

Quelle: Umwelt im Unterricht, Hintergrundtext Europa, das Parlament und die Umwelthttps://www.umwelt-im-unterricht.de/hintergrund/europa-das-parlament-und-die-umwelt/

Arbeitsblatt 2Ein Schaubild erstellen

Schaubilder beziehungsweise Infografiken können helfen, Informationen anschaulich zu vermitteln, die in Form eines Textes nur schwer verständlich sind. Oft eignen sich Infografiken, um Abläufe und Wechselbeziehungen darzustellen.

Abbildung 1: Wahlgrundsätze und Beispiele für Abstimmungen (Bundeszentrale für

politische Bildung 2009, CC BY-NC-ND 3.0)

Folgende Schritte helfen dir, ein Schaubild selbst zu erstellen:

1. Sichte die verfügbaren Informationen und markiere zum Beispiel in Quellentexten die zentralen Punkte. Dazu zählen: Akteure (Wer handelt?), Ablauf (Was passiert?), Entscheidungen, Ursachen (Warum passiert es?) und Folgen (Was ist das Ergebnis?).

2. Gliedere die Informationen in einzelne Stationen beziehungsweise Handlungen. Notiere jeweils Stichworte dazu – falls möglich: nur eins pro Station!

3. Ordne die Stationen so an, dass eine Abfolge deutlich wird. Du kannst dazu Stichworte auf Karteikarten schreiben und diese auf einem beschreibbaren Hintergrund ablegen.

4. Zeichne einen Entwurf: Markiere die Richtung des Ablaufs und von Einflüssen mit Pfeilen.

5. Diskutiere den Entwurf möglichst mit einem Partner/einer Partnerin. Überlegt, ob alles verständlich ist, und verbessert gegebenenfalls die Darstellung.

6. Arbeitet den Entwurf aus. Mit gestalterischen Mitteln kann die Darstellung noch anschaulicher werden. Dazu gehören zum Beispiel:- Symbole statt Texte (zum Beispiel eine Wahlurne)- Fotos (zum Beispiel von wichtigen Personen oder Institutionen)- verschiedene Farben oder unterschiedlich große Pfeile

Geeignete Fotos und Symbole findest du unter: http://www.umwelt-im-unterricht.de/medien/bilder/arbeitsmaterial-für-schaubild-gesetzgebung-der-eu-sek

Arbeitsblatt 3Bereiche der EU-Umweltpolitik: Klimaschutz

Umweltbundesamt: Internationale Klimapolitik

Der Klimawandel macht nicht vor nationalen Grenzen Halt. Er ist aufgrund seiner Ursachen und seiner Folgen eine globale Herausforderung, die internationale Lösungen und die Kooperation aller Staaten erfordert.

Die internationale Klimapolitik beschäftigt sich damit, mit welchen Maßnahmen effektiver Klimaschutz erreicht werden kann. Eines der zentralen Handlungsfelder ist die Vermeidung und Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen (Minderung).

Quelle: Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik

Europäisches Parlament: Neue ehrgeizige Ziele für Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Pressemitteilung vom 13.11.2018

Das EP billigt ein verbindliches Ziel für 2030 für erneuerbare Energien und ein Richtziel für die Energieeffizienz als entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der EU. Das Parlament bestätigte am Dienstag die mit dem Rat im Juni erzielte vorläufige Einigung über Energieeffizienz (...), erneuerbare Energien (...) und die neue Governance-Struktur für die Energie-Union (...).

Bis 2030 muss sich die Energieeffizienz in der EU um 32,5 % verbessert haben, während der Anteil der Energie aus erneuerbaren Energien mindestens 32 % des Bruttoendenergieverbrauchs der EU betragen sollte. (...)

(...) Die Verordnung über die Governance-Struktur für die Energie-Union wird in allen Mitgliedstaaten direkt angewendet, während die EU-Länder die (...) beiden anderen Richtlinien spätestens 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen müssen.

Quelle: Europäisches Parlament

http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20181106IPR18315/neue-ehrgeizige-ziele-fur-energieeffizienz-und-erneuerbare-energien

Bundesumweltministerium: Neue EU-Energie-Regeln bringen Fortschritte für den Klimaschutz und mehr Nachhaltigkeit

Pressemitteilung vom 3.12.2018

Heute [am 3.12.2018] haben die EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union ihre Zustimmung zu neuen Regeln für erneuerbare Energien und Energieeffizienz und zur Fortschrittskontrolle erteilt. Das Europäische Parlament hatte dem Regelungspaket schon vor einigen Wochen zugestimmt, seinem Inkrafttreten steht nun nichts mehr im Wege. Es umfasst Änderungen der Energieeffizienz- und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und eine neue Verordnung zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik. (...)

Quelle: Bundesumweltministerium

https://www.bmu.de/pressemitteilung/neue-eu-energie-regeln-bringen-fortschritte-fuer-den-klimaschutz-und-mehr-nachhaltigkeit/

Europäisches Klimagesetz

Mit dem Europäischen Klimagesetz schlägt die Kommission Treibhausgasneutralität bis 2050 als rechtsverbindliches Ziel vor. Die Organe der EU und die Mitgliedstaaten stehen in der Pflicht, auf EU- und nationaler Ebene die zur Erreichung des Ziels erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wobei die Fairness und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern sind.

(…) Der Legislativvorschlag wurde dem Europäischen Parlament [und] dem Rat [der Europäischen Union] (…) zur weiteren Prüfung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt.

(…) Eine hochrangige öffentliche Konferenz am 28. Januar 2020 bot Interessenträgern eine weitere Gelegenheit für eine offene Debatte über das europäische Klimagesetz vor dessen Fertigstellung und Annahme. Die Öffentlichkeit hatte auch die Möglichkeit, Rückmeldungen (...) zu geben. Es gingen fast 1.000 Beiträge ein.

Quelle: Europäische Kommission

https://ec.europa.eu/clima/policies/eu-climate-action/law_de

Weiterführende Links:

Bundesumweltministerium: EU-Klimapolitik

https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/eu-klimapolitik/

Arbeitsblatt 4Bereiche der EU-Umweltpolitik: Verbot von Einwegplastik

Bundesumweltministerium: Bundesumweltministerin Svenja Schulze zum Verbot von Einwegplastik

Pressemitteilung vom 19.12.2018

(...) Ratspräsidentschaft, EU-Parlament und Kommission haben sich auf eine neue Richtlinie verständigt, die die Vermüllung von Umwelt und Meeren mit Plastik bekämpfen soll. Der detaillierte Text dazu wird erst im Januar vorgelegt. Dann folgt die Annahme durch die Mitgliedstaaten und das Europaparlament.

Reguliert werden vor allem die Plastikprodukte, die am häufigsten auf europäischen Stränden gefunden werden. Außerdem werden all diese Produkte nur eine sehr kurze Zeit benutzt. Wenn sie falsch entsorgt werden, schaden sie der Umwelt. Hier ist der Handlungsbedarf also am größten. (...)

Quelle: Bundesumweltministerium

https://www.bmu.de/meldung/bundesumweltministerin-svenja-schulze-zum-verbot-von-einwegplastik/

Europäische Kommission: Verbot von Einwegplastik: EU-Kommission begrüßt Einigung von Parlament und Rat

Pressemitteilung vom 19.12.2018

Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Plastikmüll im Meer: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich heute (Mittwoch) darauf geeinigt, Einwegplastik-Produkte vom Markt zu nehmen, für die es leicht verfügbare und erschwingliche Alternativen gibt, beispielweise Wattestäbchen, Plastikbesteck und Plastikgeschirr. Solche Produkte machen einen großen Teil der Abfälle im Meer aus. Bei anderen Einwegprodukten aus Kunststoff sollen der Verbrauch gemindert, das Abfallmanagement verbessert und die Produkte klarer gekennzeichnet werden.

Die heutige Einigung stützt sich auf einen Vorschlag der EU-Kommission. Diesen hatte sie im Mai 2018 als Teil der weltweit ersten umfassenden Kunststoffstrategie vorgelegt, um Bürger und Umwelt vor Kunststoffverschmutzung zu schützen und gleichzeitig Wachstum und Innovation zu fördern. (...)

Quelle: Europäische Kommission

https://ec.europa.eu/germany/news/20181219-verbot-von-einwegplastik_de

Europäisches Parlament: Wegwerfprodukte aus Plastik: Parlament stimmt für Verbot ab 2021

Pressemitteilung vom 28.3.2019

Am Mittwoch (27. März) hat das Parlament für ein Verkaufsverbot von Einweg-Kunststoffartikeln wie etwa Teller, Besteck, Strohhalme oder Wattestäbchen aus Plastik gestimmt. Die Vereinbarung mit dem Rat wurde mit 560 Stimmen angenommen, bei 35 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen.

Betroffen von dem Verbot auf EU-Gebiet ab 2021 sind die folgenden Produkte: Einwegbesteck aus Kunststoff (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen), Einweg-Plastikteller, Strohhalme aus Plastik, Wattestäbchen aus Kunststoff, Haltestäbe für Luftballons, Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien wie Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol. (...)

Die Mitgliedstaaten müssen 90 % der Kunststoffflaschen bis 2029 getrennt sammeln. Außerdem werden für den Gehalt an Recyclingkunststoff in Flaschen verbindliche Ziele (...) festgelegt. (...)

Nach Angaben der Europäischen Kommission sind mehr als 80 % der Abfälle im Meer Plastikmüll. Die neuen Vorschriften haben all jene Einwegprodukte aus Kunststoff im Visier, die in Europa am häufigsten an den Stränden und in den Meeren gefunden werden, sowie Fischfanggeräte, die im Meer verloren gegangen sind oder zurückgelassen wurden. Diese Produkte machen den Großteil des Problems aus. Zusammen entfallen auf sie 70 % aller Abfälle im Meer. (...)

Quelle: Europäisches Parlament

http://www.europarl.europa.eu/austria/de/aktuell-presse/meldungen/meldungen-2019/maerz-2019/pr-2019-maerz-9.html

Weniger Plastik in der Umwelt – EU stimmt Richtlinie zu

Artikel vom 22.05.2019

Trinkhalm, Einwegbecher und Wattestäbchen gehören zu den zehn am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegplastikprodukten. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Ministerrat haben nun grünes Licht für ein Maßnahmenpaket (u.a. das Verbot von Trinkhalmen aus Plastik ab 2021) gegeben, mit dem der Plastikmüll in der Umwelt verringert werden soll. Das UBA (Umweltbundesamt) begrüßt die Maßnahmen.

(…) Nach Veröffentlichung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Maßnahmen in nationales Recht umzusetzen. Um eine wirksame Reduktion des Eintrags der Einwegprodukte zu erreichen, ist es von zentraler Bedeutung, ehrgeizige Verbrauchsminderungsziele zu setzen – hier haben die Mitgliedsstaaten laut Richtlinie großen Spielraum. Dazu sind die Ausweitung von Mehrweg- und Pfandsystemen wichtige Maßnahmen.

Quelle: Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/themen/weniger-plastik-in-der-umwelt-eu-stimmt-richtlinie

Umweltbundesamt: Abfälle im Meer

(...) Durch Wellen und Strömungen verteilt sich der Müll weltweit über den gesamten Globus. Etwa 70 Prozent des Mülls sinken ab und lagern im oder auf dem Meeresboden. Mariner Abfall birgt ein ernstes Gefährdungspotenzial für Meereslebewesen. Dazu zählen das Verheddern in Müllteilen und die orale Aufnahme, mit dem Risiko des Erstickens und Verhungerns der Meereslebewesen.

Das Verfangen in Netzen (...), Angelleinen, Tauen oder Plastikmaterial – etwa Six-Pack-Verpackungen oder Plastikbeutel – stellen zudem eine ... Gefahr für Seevögel, Schildkröten, Delfine, Wale und andere marine Lebewesen dar. (...)

Besondere Bedeutung kommt Plastikmüll mit einer sehr langen Abbauzeit zu. Er zersetzt sich zum Teil in mikroskopisch kleine Teile, die zudem chemische Substanzen absorbieren und in das Nahrungsnetz eintragen können.

Quelle: Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/abfaelle-im-meer

Weiterführende Links:

Umweltbundesamt: Abfälle im Meer

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/abfaelle-im-meer

Umwelt im Unterricht: Der Müll in den Weltmeeren

https://www.umwelt-im-unterricht.de/hintergrund/der-muell-in-den-weltmeeren/

Arbeitsblatt 5Bereiche der EU-Umweltpolitik: Luftschadstoffe

Umweltbundesamt: Luftreinhaltung in der EU

In den Staaten der Europäischen Union existiert ein einheitliches Recht zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität. Die Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG.)

Quelle: Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/luftreinhaltung-in-der-eu

Umweltbundesamt: Wie kam es zu den derzeitig gültigen Grenzwerten für NO2?

Der gültige NO2-Jahresmittelwert für die Außenluft von 40 µg/m3 wurde 1999 auf Vorschlag der EU-Kommission von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen und 2008 von der EU bestätigt. (...). Die EU-Grenzwerte zur Luftreinhaltung wurden in allen Mitgliedstaaten und so auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Kommission stützt ihre Vorschläge für Grenzwerte auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO (...).

Quelle: Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/themen/stickstoffdioxid-belastung-hintergrund-zu-eu

Europäische Kommission: EU-Kommission verklagt Deutschland und fünf weitere Mitgliedstaaten wegen Luftverschmutzung

Pressemitteilung vom 17.5.2018

Die Kommission hat heute (Donnerstag) beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Deutschland, Frankreich, Ungarn, Italien, Rumänien und das Vereinigte Königreich eingereicht, weil die vereinbarten Grenzwerte für die Luftqualität nicht eingehalten werden und in der Vergangenheit keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden. Die Kommission bietet zudem den Akteuren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene praktische Hilfe zur Verbesserung der Luftqualität. (...)

Hintergrund

Die Luftqualität in der Europäischen Union hat sich in den letzten Jahrzehnten insgesamt verbessert, oftmals dank gemeinsamer Anstrengungen der Behörden auf EU-Ebene und der nationalen, regionalen und lokalen Behörden. Dennoch ist die Lebensqualität vieler EU-Bürgerinnen und -Bürger nach wie vor in unannehmbarer Weise beeinträchtigt. Chronische und schwere Krankheiten wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs sind oftmals unmittelbar auf Luftverschmutzung zurückzuführen. (...)

Stickstoffdioxid (NO2): (...) Insgesamt sind 13 Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten anhängig (Belgien, die Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Polen, Portugal und das Vereinigte Königreich).

Die heutigen Beschlüsse zu Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich sind die ersten, die vor den Gerichtshof gebracht werden. (...)

Feinstaub (PM10): (...) Insgesamt sind 16 Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten anhängig (Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei und Schweden). Am 5. April 2017 bzw. am 22. Februar 2018 wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union festgestellt, dass Bulgarien und Polen gegen EU-Recht verstoßen. (...)

In allen Fällen, in denen die in den EU-Rechtsvorschriften über die Luftqualität (Richtlinie 2008/50/EG) festgelegten Grenzwerte überschritten werden, müssen die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne verabschieden und sicherstellen, dass diese Pläne geeignete Maßnahmen enthalten, durch die der Zeitraum, in dem die Grenzwerte überschritten werden, so kurz wie möglich gehalten werden kann. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip haben die Mitgliedstaaten nach EU-Recht die Wahl, wie sie die Einhaltung der Grenzwerte erreichen.

Quelle: EU-Kommission

https://ec.europa.eu/germany/news/20180517-luftverschmutzung-klage_de

Weiterführende Quellen:

Europäische Umweltagentur: Luftverschmutzung

https://www.eea.europa.eu/de/themes/air/intro

Umweltbundesamt: Luftreinhaltung in der EU

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/luftreinhaltung-in-der-eu

Das Arbeitsmaterial ist Teil des Themas „Wie wird in der EU Umweltpolitik gemacht?“, erschienen unter www.umwelt-im-unterricht.de. Stand: 07/2020. Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Material steht unter Creative Commons-Lizenzen. Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung sind gestattet. Bei Veröffentlichung müssen die bei den Bildern und Texten angegebenen Lizenzen verwendet und die Urheber genannt werden. Lizenzangabe für die Texte: www.umwelt-im-unterricht.de / CC BY-SA 4.0.

Seite 11

Das Arbeitsmaterial ist Teil des Themas „Wie wird in der EU Umweltpolitik gemacht?“, erschienen unter www.umwelt-im-unterricht.de. Stand: 07/2020. Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Material steht unter Creative Commons-Lizenzen. Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung sind gestattet. Bei Veröffentlichung müssen die bei den Bildern und Texten angegebenen Lizenzen verwendet und die Urheber genannt werden. Lizenzangabe für die Texte: www.umwelt-im-unterricht.de / CC BY-SA 4.0.


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