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Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen für das Jahr 2019 · Die rechtlich unselbständige...

Date post: 04-Sep-2020
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1 An die Geschäftsstelle des RRT Datenschutzhinweis (§ 67a SGB X): Damit die gesetzlichen Krankenkassen über eine Förderung entscheiden können, ist Ihre Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 60 SGB I). Die folgenden Angaben werden für die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages auf Förderung nach § 20h SGB V benötigt. Eine fehlende Mitwirkung kann zur Ablehnung Ihres Antrages führen. Ihre Antragsunterlagen werden sechs Jahre nach Beendigung der Förderung aufbewahrt. Siehe Anlage 1 „Information zum Datenschutz“. Antragschluss ist der 15.02. des jeweiligen Förderjahres. Angaben zu den Antragsteller/innen Name der Selbsthilfegruppe 1. Ansprechpartner/-in für die Antragstellung Straße und Hausnummer PLZ und Ort Telefon / Mobil / Fax / E-Mail 2. Ansprechpartner/-in für die Antragstellung Straße und Hausnummer PLZ und Ort Telefon / Mobil / Fax / E-Mail Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen durch die Krankenkassen gemäß § 20h SGB V für das Jahr 2019 zur Vorlage bei den Regionalen Runden Tischen (RRT) in Bayern
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Page 1: Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen für das Jahr 2019 · Die rechtlich unselbständige Selbsthilfegruppe, die die Untergliederung eines rechtsfähigen Bundes-, Landes- oder

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An die Geschäftsstelle des RRT

Datenschutzhinweis (§ 67a SGB X): Damit die gesetzlichen Krankenkassen über eine Förderung entscheiden können, ist Ihre Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 60 SGB I). Die folgenden Angaben werden für die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages auf Förderung nach § 20h SGB V benötigt. Eine fehlende Mitwirkung kann zur Ablehnung Ihres Antrages führen.Ihre Antragsunterlagen werden sechs Jahre nach Beendigung der Förderung aufbewahrt. Siehe Anlage 1 „Information zum Datenschutz“.

Antragschluss ist der 15.02. des jeweiligen Förderjahres.

Angaben zu den Antragsteller/innen

Name der Selbsthilfegruppe

1. Ansprechpartner/-in für die Antragstellung

Straße und Hausnummer

PLZ und Ort

Telefon / Mobil / Fax / E-Mail

2. Ansprechpartner/-in für die Antragstellung

Straße und Hausnummer

PLZ und Ort

Telefon / Mobil / Fax / E-Mail

Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen durch die Krankenkassen gemäß § 20h SGB V für das Jahr 2019 zur Vorlage bei den Regionalen Runden Tischen (RRT) in Bayern

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Angaben zur Selbsthilfegruppe Krankheitsbild: Wo hat die Selbsthilfegruppe ihren Sitz? (Ort / Landkreis) Seit wann besteht die Selbsthilfegruppe? (Monat / Jahr) Wie viele Teilnehmende hat die Gruppe? Ist die Selbsthilfegruppe offen für neue Teilnehmende? ja nein Wie häufig trifft sich die Gruppe? wöchentlich einmal pro Monat zweimal im Monat Sind Flyer der Gruppe vorhanden? ja (bitte ein Ansichtsexemplar beilegen) nein Hat die Gruppe eine eigene Internetseite? ja (bitte angeben) www. nein Ist die Selbsthilfegruppe einer Bundes- und/oder Landesorganisation oder einem Wohlfahrtsverband angegliedert? ja (bitte angeben) nein Nennen Sie bitte, wenn möglich, die Daten der Selbsthilfegruppe, die den Interessierten, Betroffenen und Angehörigen weitergegeben werden dürfen: Name: Telefon / Mobil: E-Mail: Ort und Zeit des Treffens: Mit der Weitergabe dieser Daten besteht Einverständnis: ja nein

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Angaben zur beantragten Förderung Aufstellung der voraussichtlichen Kosten, die bei den Krankenkassen beantragt werden

Bitte lesen Sie dazu unbedingt im Merkblatt die Hinweise zu A Allgemeine Gruppenförderung!

Posten Betrag

1. Mietkosten / Nebenkosten(Geld- oder Sachleistungen) € €

2. BüromaterialKontogebühren:Fachliteratur:Porto:Kopien:Druckerpatronen:Material für die Gruppenarbeit (bitte aufschlüsseln):

Sonstiges (bitte aufschlüsseln):

€ € € € €

€ €

€ € € €

€ €

3. Büroanschaffungen: Was? € €

€ €

4. Öffentlichkeitsarbeit: Was? € €

€ €

5. Telefonkosten / InternetBerechnungsgrundlage:

€ € 6. Referenten / -innenkosten

(Geld- oder Sachleistungen)Referenten / -innen:Anzahl:Themen:Honorarkosten / Honorarersatzleistung:sonstige Kosten:

€ €

€ €

7. Seminare / Fortbildungen / Gremien / Kongresse

Maßnahme 1:Titel, Ort und Dauer:

Anzahl der Teilnehmenden:Fahrtkosten:Teilnahmegebühr:Übernachtungskosten:

€ € €

€ € €

A Allgemeine Gruppenförderung

Bitte nicht ausfüllen!

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Posten Betrag Bitte nicht ausfüllen!

Maßnahme 2: Titel, Ort und Dauer:

Anzahl der Teilnehmenden: Fahrtkosten: Teilnahmegebühr: Übernachtungskosten:

Weitere Maßnahmen: Details bitte auf Beiblatt angeben.

€ € €

8. Fahrtkosten für GruppenbelangeBitte Fahrtenliste führen.

(Geplante Anlässe / Fahrten; voraussichtliche Kosten) € € 9. Gruppenunternehmungen

(bitte Programm beifügen)

Anlass der 1. Fahrt:Ort und Dauer:Anzahl der Teilnehmenden:Fahrtkosten:Übernachtungskosten:Anlass der 2. Fahrt:Ort und Dauer:Anzahl der Teilnehmenden:Fahrtkosten:Übernachtungskosten:

3. / 4. Fahrt: Details bitte auf Beiblatt angeben!

€ €

€ €

€ €

€ €

10. Mitgliedsbeiträge (welche?)Versicherungen (welche?)

€ €

€ €

Gesamtsumme A € €

€ € €

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Welches Projekt soll gefördert werden?

Ziel des Projekts:

Zielgruppe des Projekts:

Beginn/Dauer:

Betrag

Betrag

Summe A Allgemeine Gruppenförderung € €

Summe B Projektförderung € €

Beantragte Gesamtsumme € €

Einnahmen von: Betrag Werden verwendet für was?

Kommune / Landkreis / Bezirk €

Bayerisches Sozialministerium (ZBFS) €

Dachverband (Landes- oder Bundesverband) €

Eigenmittel aus Spenden etc. €

Sonstige (bitte angeben welche): €

Gesamtsumme €

B Projektförderung

Projekte sind zeitlich begrenzte, nicht jährlich wiederkehrende Vorhaben: z.B. Jubiläen, Veranstaltungen usw. (siehe Merkblatt). Bei mehreren Projekten kopieren Sie bitte diese Seite. Bitte beschreiben Sie das Projekt:

Bitte nicht ausfüllen! Voraussichtliche Höhe der Gesamtkosten: Bitte legen Sie einen Kostenplan bei.

Gesamtsumme B € €

Bitte nicht ausfüllen!

Aufstellung der Einnahmen (z.B. Kommune, Landkreis, Bezirk, Staatsministerium, Stiftungen, Dachverbände, Banken, Sparkassen, Wirtschaftsunternehmen, Pharmafirmen, Spenden, sonstige Einnahmen, Rücklagen)

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Bitte überweisen Sie die Förderung auf folgendes Konto: Kontoinhaber/ Kontoinhaberin:

IBAN:

Geldinstitut:

Wenn die Selbsthilfegruppe rechtlich selbständig ist: Die Selbsthilfegruppe muss über ein eigenes Konto verfügen. In Ausnahmefällen können die Gelder auch auf ein von einer Privatperson für die Gruppe eröffnetes Konto erfolgen. Neben dem / der Kontoinhaber / -inhaberin muss im Zusatz der Name der Selbsthilfegruppe stehen.

Ausnahme: Wenn rechtlich selbständige, nicht verbandlich organisierte Selbsthilfegruppen kein eigenständiges Konto bei einer Bank erhalten, können Krankenkassen alternativ ein Unterkonto eines Girokontos, ein Sparkonto oder ein von einem Treuhänder eingerichtetes Konto akzeptieren. Dabei gilt, dass a. eine / ein Verfügungsberechtigte(r) für das Konto benannt wird, die / der verpflichtet ist sicherzustellen,

dass die Fördermittel nur für die Zwecke der Gruppe verwendet werden (wie bisher) und b. der Antrag auf Fördermittel von zwei Mitgliedern der Selbsthilfegruppe unterzeichnet wird und die

Selbsthilfegruppe in voller Höhe über die Fördermittel verfügen kann.

Wenn die Selbsthilfegruppe verbandlich organisiert und rechtlich unselbständig ist: Die rechtlich unselbständige Selbsthilfegruppe, die die Untergliederung eines rechtsfähigen Bundes-, Landes- oder Regionalverbandes ist, benennt ein (Unter)-konto des Gesamtvereins. Das (Unter)konto wurde für die Selbsthilfegruppe angelegt und die Gruppe kann in voller Höhe über das Konto verfügen. Die / der Kontoverfügungsberechtigte einer unselbständigen Untergliederung ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Fördermittel ausschließlich für Zwecke der Gruppe unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien sowie der gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen und der satzungsmäßigen Ziele des Gesamtvereins verwendet werden.

Abtretungserklärung – Erlaubnis zur Überweisung der Fördergelder

Damit die Krankenkassen die Fördergelder für die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V auf das Gemeinschaftskonto unter dem Namen der Selbsthilfekontaktstelle überweisen können, muss von der Selbsthilfegruppe bzw. einem vertretungsberechtigten Mitglied der Selbsthilfegruppe folgende Abtretungserklärung unterschrieben werden:

Hiermit erkläre ich mich stellvertretend für die Selbsthilfegruppe damit einverstanden, dass die gewährten Fördermittel der Krankenkassen nach § 20h SGB V der zuständigen Selbsthilfekontaktstelle überwiesen und von dieser ohne jeglichen Abzug in einer Summe an die Selbsthilfegruppe ausgezahlt wird. Ich nehme die Fördermittel der Krankenkassen stellvertretend für die Selbsthilfegruppe in Empfang und bin verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung des Geldes und die Ausstellung eines entsprechenden Verwendungsnachweises.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ort, Datum Unterschrift Name

D E

Bankverbindung

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Die Selbsthilfegruppe ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral und verfolgt keine kommerziellen Interessen. Sie ist offen und für die Betroffenen oder Angehörigen der jeweiligen Zielgruppe zugänglich. Die Interessenwahrnehmung und -vertretung erfolgt durch Betroffene. Die Selbsthilfegruppe leistet verlässliche, kontinuierliche Gruppenarbeit. Die Gruppengröße beträgt in der Regel mindestens sechs Personen.

Die Selbsthilfegruppe ist zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen des Regionalen Runden Tisches und der koordinierenden Selbsthilfekontaktstelle bereit. Sie gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der geförderten Maßnahmen, beachtet die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und erklärt sich bereit, die Verwendungsnachweise der bewilligten Mittel sowie -auf Anforderung- einen Tätigkeitsbericht bei der Krankenkasse einzureichen, die die Förderung übernimmt.

Alle Angaben der Selbsthilfegruppe sind vollständig und richtig.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Förderung erfolgt nur, soweit bei der gewährenden Stelle Haushaltsmittel vorhanden sind. Die Höhe und Art der Förderung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Datenschutzhinweis (§ 67a SGB X): Die Erhebung der Daten ist zur Beurteilung der Förderung von Selbsthilfegruppen nach § 20h SGB V erforderlich. Die Daten werden von der Fördergemeinschaft gespeichert und selbstverständlich vertraulich behandelt. Näheres in der Anlage 1 „Information zum Datenschutz“.

Ort, Datum Unterschrift 1. Ansprechpartner/in

Ort, Datum Unterschrift 2. Ansprechpartner/in

Die Antragsunterlagen müssen im Original mit der Post geschickt werden!

Stand: August 2018

Erklärung


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