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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme ...

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Anhänge zur Sonderrichtlinie für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft ( Ö P U L 2015 ); GZ 2021-0.067.610 (BMLRT/Agrarumweltprogramm (ÖPUL) Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19) 101 von 226 Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19) Generelle Auflagen für die Maßnahme WF auf der WF-Fläche: - keine Neuentwässerung - keine maschinelle Entsteinung - keine Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen - keine Ausbringung von Klärschlamm und Klärschlammkompost - keine Lagerung von Siloballen - keine Ein- oder Nachsaaten auf Grünlandflächen (Ausnahme: Wildschäden, Murenabgänge und andere Ereignisse höherer Gewalt) - keine zusätzliche Düngung auf Weideflächen (ausgenommen: Mähweiden) GRÜNLAND Kapitel Mähwiesen und Mähweiden (G) Nutzungsintensität (GA) Mähwiese Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha GA01 Mähwiese dreimähdig, leicht bewirtschaftbar 3x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 107 GA02 Mähwiese dreimähdig, mittelschwer bewirtschaftbar 3x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 439 GA03 Mähwiese maximal zweimähdig, leicht bewirtschaftbar mind. 1x, max. 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 159 GA04 Mähwiese zweimähdig, leicht bewirtschaftbar 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 159 GA05 Mähwiese maximal zweimähdig, mittelschwer bewirtschaft- bar mind. 1x, max. 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 439 GA06 Mähwiese zweimähdig, mittelschwer bewirtschaftbar 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 439 GA07 Mähwiese, maximal zweimähdig, schwer bewirtschaftbar mind. 1x, max. 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 616 GA08 Mähwiese zweimähdig, schwer bewirtschaftbar 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 616 (1)
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Anhänge zur Sonderrichtlinie für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft ( Ö P U L 2015 ); GZ

2021-0.067.610 (BMLRT/Agrarumweltprogramm (ÖPUL)

Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

101 von 226

Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

Generelle Auflagen für die Maßnahme WF auf der WF-Fläche: - keine Neuentwässerung - keine maschinelle Entsteinung - keine Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen - keine Ausbringung von Klärschlamm und Klärschlammkompost - keine Lagerung von Siloballen - keine Ein- oder Nachsaaten auf Grünlandflächen (Ausnahme: Wildschäden, Murenabgänge und andere Ereignisse höherer Gewalt) - keine zusätzliche Düngung auf Weideflächen (ausgenommen: Mähweiden)

GRÜNLAND

Kapitel Mähwiesen und Mähweiden (G)

Nutzungsintensität (GA)

Mähwiese

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GA01 Mähwiese dreimähdig, leicht bewirtschaftbar 3x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 107

GA02 Mähwiese dreimähdig, mittelschwer bewirtschaftbar 3x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 439

GA03 Mähwiese maximal zweimähdig, leicht bewirtschaftbar mind. 1x, max. 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 159

GA04 Mähwiese zweimähdig, leicht bewirtschaftbar 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 159

GA05 Mähwiese maximal zweimähdig, mittelschwer bewirtschaft-bar

mind. 1x, max. 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 439

GA06 Mähwiese zweimähdig, mittelschwer bewirtschaftbar 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 439

GA07 Mähwiese, maximal zweimähdig, schwer bewirtschaftbar mind. 1x, max. 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 616

GA08 Mähwiese zweimähdig, schwer bewirtschaftbar 2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 616

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Anhänge zur Sonderrichtlinie für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft ( Ö P U L 2015 ); GZ

2021-0.067.610 (BMLRT/Agrarumweltprogramm (ÖPUL)

Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

102 von 226

GA09 Mähwiese einmähdig, leicht bewirtschaftbar 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 307

GA10 Mähwiese einmähdig, mittelschwer bewirtschaftbar 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 439

GA11 Mähwiese einmähdig, schwer bewirtschaftbar 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 616

GA12 Mähwiese jedes zweite Jahr gemäht, leicht bewirtschaftbar Mahd und Abtransport des Mähgutes jedes 2. Jahr, beginnend mit $1

154

GA13 Mähwiese jedes zweite Jahr gemäht, mittelschwer bewirt-schaftbar

Mahd und Abtransport des Mähgutes jedes 2. Jahr, beginnend mit $1

220

GA14 Mähwiese jedes zweite Jahr gemäht, schwer bewirtschaft-bar

Mahd und Abtransport des Mähgutes jedes 2. Jahr, beginnend mit $1

308

Mähweide

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GA15 Mähweide, maximal dreimal genutzt, inklusive Abtransport des Mähgutes

max. 2x Beweidung und mind. 1x Mahd und Abtransport des Mäh-gutes pro Jahr, max. jedoch 3x genutzt

164

GA16 Mähweide, zweimal genutzt, inklusive Abtransport des Mähgutes

1x Beweidung und 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr

230

GA17 Mähweide, maximal dreimal genutzt mit erschwerten Mahdbedingungen, inklusive Abtransport des Mähgutes

max. 2x Beweidung und mind. 1x Mahd und Abtransport des Mäh-gutes pro Jahr, max. jedoch 3x genutzt

310

GA18 Mähweide, zweimal genutzt mit erschwerten Mahdbedin-gungen, inklusive Abtransport des Mähgutes

1x Beweidung und 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr

389

Mähwiese mit Extensivierungszuschlag

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GA19 Mähwiese dreimähdig, leicht bewirtschaftbar sowie Extensi-vierungszuschlag, mindestens zwei Schnitte weniger als re-gionaltypisch möglich

3x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 240

GA20 Mähwiese zweimähdig, leicht bewirtschaftbar sowie Exten-sivierungszuschlag, mindestens zwei Schnitte weniger als regionaltypisch möglich

2x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr 292

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2021-0.067.610 (BMLRT/Agrarumweltprogramm (ÖPUL)

Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

103 von 226

Befahrungs-, Beweidungsverbot bis zum ersten Schnitt (GB)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GB01 Befahrungs- und Beweidungsverbot bis zum 1. Schnitt (Mähwiese/Mähweide)

Befahren oder Beweiden der Mähwiese/Mähweide bis zum 1. Schnitt ist verboten

21

Verzicht auf Erneuerung der Entwässerungsanlagen (GC)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GC01 Verzicht auf Erneuerung der Entwässerungsanlagen, drei-malige Nutzung (Mähwiese/Mähweide)

Erneuerung oder Wartung von Drainagen ist verboten 170

GC02 Verzicht auf Erneuerung der Entwässerungsanlagen, zwei-malige Nutzung (Mähwiese/Mähweide)

Erneuerung oder Wartung von Drainagen ist verboten 86

GC03 Verzicht auf Erneuerung der Entwässerungsanlagen, einma-lige Nutzung (Mähwiese/Mähweide)

Erneuerung oder Wartung von Drainagen ist verboten 24

Erhöhter Arbeitsaufwand (GD)

Bei Kombination des Abschnitts GD mit dem Abschnitt GA muss eine der folgenden Auflagen verwendet werden: GA01, GA03, GA04, GA09, GA15, GA16, GA19 oder GA20

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GD01 erhöhter Aufwand wegen ungünstiger Form auf leicht be-wirtschaftbaren Mähwiesen oder Mähweiden auf Schlägen bis max. 1 ha

Information: erhöhter Arbeitsaufwand wegen ungünstiger Flä-chenausformung und Kleinflächigkeit

74

GD02 erhöhter Aufwand wegen Kleinflächigkeit auf leicht bewirt-schaftbaren Mähwiesen oder Mähweiden (Schlaggröße un-ter 0,30 ha)

Information: erhöhter Arbeitsaufwand wegen Kleinflächigkeit 107

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

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Keine Bewirtschaftung auf einem Teil der Fläche (GE)

Keine Bewirtschaftung auf 5-10% der Fläche

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GE01 keine Bewirtschaftung auf 5-10%, dreimalige Nutzung (Mähwiese/Mähweide)

Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind auf 5-10 % der Fläche verboten, jährliche Rotation der nicht bewirtschafteten Fläche

64

GE02 keine Bewirtschaftung auf 5-10%, zweimalige Nutzung (Mähwiese/Mähweide)

Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind auf 5-10 % der Fläche verboten, jährliche Rotation der nicht bewirtschafteten Fläche

50

GE03 keine Bewirtschaftung auf 5-10%, einmalige Nutzung (Mähwiese/Mähweide)

Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind auf 5-10 % der Fläche verboten, jährliche Rotation der nicht bewirtschafteten Fläche

19

Keine Bewirtschaftung auf 5-10 % der Fläche in Form von Streifen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GE04 keine Bewirtschaftung auf 5-10% in Form von Streifen, dreimalige Nutzung (Mähwiese/Mäh-weide)

Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind auf Streifen von mind. 2 m Breite über die gesamte Länge des Schlages in einem Ausmaß von 5-10 % der Fläche verboten, Unterbrechungen des Streifens we-gen Zufahrten sind möglich, jährliche Rotation der nicht bewirtschafteten Flä-che

64

GE05 keine Bewirtschaftung auf 5-10% in Form von Streifen, zweimalige Nutzung (Mähwiese/Mäh-weide)

Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind auf Streifen von mind. 2 m Breite über die gesamte Länge des Schlages in einem Ausmaß von 5-10 % der Fläche verboten, Unterbrechungen des Streifens we-gen Zufahrten sind möglich, jährliche Rotation der nicht bewirtschafteten Flä-che

50

GE06 keine Bewirtschaftung auf 5-10% in Form von Streifen, einmalige Nutzung (Mähwiese)

Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind auf Streifen von mind. 2 m Breite über die gesamte Länge des Schlages in einem

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Ausmaß von 5-10 % der Fläche verboten, Unterbrechungen des Streifens we-gen Zufahrten sind möglich, jährliche Rotation der nicht bewirtschafteten Flä-che

GE07 Belassen von 50 m langen ungemähten Streifen bei der 1. Mahd

Belassen von in Summe mind. 50 m langen ungemähten Streifen von mind. 2 m Breite bei der 1. Mahd

9

Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter (GF)

Verpflichtende Kombination mit einer der Auflagen GE01 bis GE07

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GF01 Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur ersten Mahd im Folgejahr

Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur 1. Mahd im folgenden Jahr

20

GF02 Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur zweiten Mahd im Folgejahr

Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur 2. Mahd im folgenden Jahr

47

Erreichbarkeit für eine Mahd - lange Wegzeit zur Fläche (GG)

Auflage nur für Bergmähder, darf nur in begründeten Ausnahmefällen auch für andere Mähwiesen/-weiden vergeben werden (Begründung muss in Form eines Kommentars in der Datenbank angegeben werden)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GG01 Entfernung über 10 km, jährlich bewirtschaftete Flächen Information: Entfernung der Fläche mehr als 10 km vom Betrieb 267

GG02 Entfernung über 5 km, jährlich bewirtschaftete Flächen Information: Entfernung der Fläche über 5 und bis 10 km vom Be-trieb

134

GG03 Entfernung über 10 km, halbschürige Flächen Information: Entfernung der Fläche mehr als 10 km vom Betrieb 134

GG04 Entfernung über 5 km, halbschürige Flächen Information: Entfernung der Fläche über 5 und bis 10 km vom Be-trieb

67

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Erschwertes Austragen des Mähgutes (GH)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GH01 erschwertes Austragen des Mähgutes und Verbringen zum Trocknen auf eine andere Fläche auf über 50% des Schlages, jährliche Mahd

Austragen des Mähgutes auf über 50 % des Schlages und Verbrin-gen auf eine andere Fläche zum Trocknen

122

GH02 erschwertes Austragen des Mähgutes und Verbringen zum Trocknen auf eine andere Fläche auf unter 50% des Schla-ges, jährliche Mahd

Austragen des Mähgutes auf 25-50 % des Schlages und Verbrin-gen auf eine andere Fläche zum Trocknen

61

GH03 erschwertes Austragen des Mähgutes und Verbringen zum Trocknen auf eine andere Fläche auf halbschürigen Flächen, auf über 50% des Schlages

Austragen des Mähgutes auf über 50 % des Schlages und Verbrin-gen auf eine andere Fläche zum Trocknen

61

GH04 erschwertes Austragen des Mähgutes und Verbringen zum Trocknen auf eine andere Fläche auf halbschürigen Flächen, auf unter 50% des Schlages

Austragen des Mähgutes auf 25-50 % des Schlages und Verbrin-gen auf eine andere Fläche zum Trocknen

31

Art der Düngung/Düngungsverzicht/Düngungseinschränkung (GI)

GI02- GI13 nicht kombinierbar mit GA15 - GA18

GI14-GI15 nicht kombinierbar mit GA01-GA14 sowie GA19-GA20

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GI01 Verzicht auf Mineraldünger, nur für Betriebe die an gesamt-betrieblicher Maßnahme teilnehmen

Verzicht auf Mineraldünger 60

GI02 dreimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung nur mit Festmist Düngung nur mit Festmist 102

GI03 zweimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung nur mit Festmist Düngung nur mit Festmist 78

GI04 einmalige Nutzung (Mähwiese), Düngung nur mit Festmist Düngung nur mit Festmist 36

GI05 dreimalige Nutzung (Mähwiese), keine Düngung Düngung ist verboten 270

GI06 zweimalige Nutzung (Mähwiese), keine Düngung Düngung ist verboten 183

GI07 einmalige Nutzung (Mähwiese), keine Düngung Düngung ist verboten 84

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

107 von 226

GI08 dreimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. Ver-pflichtungsjahr

56

GI09 zweimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr

Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. Ver-pflichtungsjahr

34

GI10 einmalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. Ver-pflichtungsjahr

17

GI11 dreimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr, nur Festmist erlaubt

Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. Ver-pflichtungsjahr, nur Festmist erlaubt

107

GI12 zweimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr, nur Festmist erlaubt

Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. Ver-pflichtungsjahr, nur Festmist erlaubt

73

GI13 einmalige Nutzung oder Nutzung jedes zweite Jahr (Mäh-wiese), Düngung jedes zweite Jahr, nur Festmist erlaubt

Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. Ver-pflichtungsjahr, nur Festmist erlaubt

35

GI14 dreimalige Nutzung (Mähweide), keine zusätzliche Dün-gung

zusätzliche Düngung ist verboten 56

GI15 zweimalige Nutzung (Mähweide), keine zusätzliche Dün-gung

zusätzliche Düngung ist verboten 34

GI16 Nutzung jedes zweite Jahr (Mähwiese), keine zusätzliche Düngung

Düngung ist verboten 42

GI17 dreimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 2. Ver-pflichtungsjahr 56

GI18 zweimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr

Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 2. Ver-pflichtungsjahr 34

GI19 einmalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 2. Ver-pflichtungsjahr 17

GI20 dreimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr, nur Festmist erlaubt

Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 2. Ver-pflichtungsjahr, nur Festmist erlaubt 107

GI21 zweimalige Nutzung (Mähwiese), Düngung jedes zweite Jahr, nur Festmist erlaubt

Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 2. Ver-pflichtungsjahr, nur Festmist erlaubt 73

GI22 einmalige Nutzung oder Nutzung jedes zweite Jahr (Mäh-wiese), Düngung jedes zweite Jahr, nur Festmist erlaubt

Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 2. Ver-pflichtungsjahr, nur Festmist erlaubt 35

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Bekämpfung von Problempflanzen, z.B. Neophyten (GJ)

Verpflichtende Teilnahme am Monitoring

Mechanisches Entfernen (z.B. Kanadische Goldrute, Springkraut, Lupine)

GJ01 muss mit mindestens einer der Auflagen GJ02 – GJ04 kombiniert werden

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GJ01 mechanische Entfernung von Problempflanzen direkt vor der Blüte und im Herbst auf einer Teilfläche

mechanisches Entfernen und Abtransport der Problempflanzen 1x vor dem $1 und 1x nach dem $2

158

GJ02 mechanisches Entfernen folgender Problempflanze Problempflanze: $NEO 0

GJ03 mechanisches Entfernen folgender Problempflanze Problempflanze: $NEO 0

GJ04 mechanisches Entfernen folgender Problempflanze Problempflanze: $NEO 0

Händisches Entfernen(z.B. Ambrosia artemisiifolia, Topinambur)

GJ06 muss in Kombination mit GJ05 vergeben werden

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GJ05 händisches Entfernen und Abtransport der Problempflan-zen auf der Fläche zum Zeitpunkt 1

händisches Entfernen und Abtransport von $NEO zwischen $1 und $2

62

GJ06 händisches Entfernen und Abtransport der Problempflan-zen auf der Fläche zum Zeitpunkt 2

händisches Entfernen und Abtransport von $NEO zwischen $1 und $2

62

GJ07 mechanische Ampfer- und Distelbekämpfung 1x mechanische Entfernung von Ampfer- und/oder Distelpflanzen pro Jahr vor der Samenreife

88

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Frühe erste Mahd (GK)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GK01 dreimalige Nutzung, frühe erste Mahd 1. Mahd vor $1 und über die Vegetationsperiode gleichmäßig ver-teilte weitere zweimalige Mahd

222

GK02 zweimalige Nutzung, frühe erste Mahd 1. Mahd vor $1 und über die Vegetationsperiode eine weitere Mahd

222

Schnittzeitpunktverzögerung (GL)

Nach Datum

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GL01 Schnittzeitpunktverzögerung um 14 Tage (Mähwiese/Mäh-weide)

Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 37

GL02 Schnittzeitpunktverzögerung um 21 Tage (Mähwiese/Mäh-weide)

Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 71

GL03 Schnittzeitpunktverzögerung um 28 Tage (Mähwiese/Mäh-weide)

Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 116

GL04 Schnittzeitpunktverzögerung um 42 Tage (Mähwiese/Mäh-weide)

Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 154

GL05 Schnittzeitpunktverzögerung um 56 Tage (Mähwiese/Mäh-weide)

Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 188

Nach Datum bei halbschürigen, jedes zweite Jahr gemähten Wiesen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GL33 Schnittzeitpunktverzögerung um 28 Tage (Mähwiese/Mäh-weide)

Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 58

GL34 Schnittzeitpunktverzögerung um 42 Tage (Mähwiese/Mäh-weide)

Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 76

GL35 Schnittzeitpunktverzögerung um 56 Tage (Mähwiese/Mäh-weide)

Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 94

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110 von 226

nach Phänologie

Verpflichtende Teilnahme am Monitoring

Verzögerung um 21 Tage

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GL06 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab der Vollblüte des Schwarzen Holunders 71

GL07 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab der Vollblüte des Roten Hartriegels 71

GL08 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab der Vollblüte der Hunds-Rose 71

GL09 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab der Vollblüte des Glatthafers 71

GL10 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab der Vollblüte des Wiesen-Knaulgras 71

GL11 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab der Vollblüte des Wiesen-Schwingels 71

GL12 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab der Vollblüte des Wiesen-Goldhafers 71

GL13 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab der Vollblüte des Wolligen Honiggrases 71

GL14 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 21 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab der Vollblüte der aufrechten Trespe 71

Verzögerung um 28 Tage

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GL15 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem teilweise Verblühen des Schwarzen Holunders 116

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2021-0.067.610 (BMLRT/Agrarumweltprogramm (ÖPUL)

Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

111 von 226

GL16 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem teilweise Verblühen des Roten Hartriegels 116

GL17 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem teilweise Verblühen der Hunds-Rose 116

GL18 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem Blühbeginn des Gewöhnlichen Ligusters 116

GL19 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem Blühbeginn der großen Sterndolde 116

GL20 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem Blühbeginn der Wiesenflockenblume 116

GL21 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem Blühbeginn des Heilziestes 116

GL22 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem Blühbeginn des Gefleckten Johanniskrauts 116

GL23 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 28 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem Blühbeginn der Perücken-Flockenblume 116

Verzögerung um 42 Tage

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GL24 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 42 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem teilweise Verblühen des Gewöhnlichen Ligusters 154

GL25 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 42 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab der Fruchtreife des Roten Holunder 154

GL26 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 42 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem Blühbeginn des Gewöhnlichen Gelbweiderichs 154

GL27 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 42 Tage (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem Blühbeginn des Gewöhnlichen Blutweiderichs 154

Verzögerung um 56 Tage

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

Anhänge zur Sonderrichtlinie für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft ( Ö P U L 2015 ); GZ

2021-0.067.610 (BMLRT/Agrarumweltprogramm (ÖPUL)

Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

112 von 226

GL28 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 56 Tage und mehr (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem Blühbeginn des Zwerg-Holunders 188

GL29 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 56 Tage und mehr (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem Blühbeginn der Gewöhnlichen Waldrebe 188

GL30 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 56 Tage und mehr (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem Blühbeginn der Wegwarte 188

GL31 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 56 Tage und mehr (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem Blühbeginn der Acker-Kratzdistel 188

GL32 Schnittzeitpunktverzögerung nach Phänologie um 56 Tage und mehr (Mähwiese/Mähweide)

1. Mahd ab dem Blühbeginn des Wasserdost 188

Silageverzicht, Konventionelle Heutrocknung (GM)

GM01 nur möglich, wenn Betrieb an gesamtbetrieblicher ÖPUL-Maßnahme „Silageverzicht“ teilnimmt

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GM01 Silageverzicht bei zwei- oder mehrmaliger Nutzung (Mäh-wiese/Mähweide)

keine Silageproduktion auf dem Schlag 105

GM02 Konventionelle Heutrocknung auf der Fläche zur Heugewin-nung beim 1. Schnitt

Schnittgut des 1. Schnitts muss auf der Fläche bis zur Lagerfähig-keit getrocknet werden, Aufbereitung ist verboten

82

Verzögerung des 2. Schnittzeitpunktes (GN)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GN01 Verzögerung des 2. Schnittzeitpunktes (Mähwiese/Mäh-weide) um mindestens 4 Wochen zum üblichen 2. Schnitt-zeitpunkt

2. Schnitt erst ab $1 erlaubt 16

GN02 Verzögerung des 2. Schnittzeitpunktes (Mähwiese/Mäh-weide), nach dem 01.09.

2. Schnitt erst ab $1 erlaubt 50

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

113 von 226

Ausmähen von Baumwiesen (GO)

Bei Kombination des Abschnitts GO mit dem Abschnitt GA muss eine der folgenden Auflagen verwendet werden: GA01, GA03, GA04, GA09, GA12 bzw. GA15-GA20

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GO01 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 5–25% der Fläche

1x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 29

GO02 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 25-50% der Fläche

1x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 74

GO03 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf über 50% der Fläche

1x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 98

GO04 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 5-25% der Fläche

mind. 2x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 59

GO05 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 25-50% der Fläche

mind. 2x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 147

GO06 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf über 50% der Fläche

mind. 2x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 196

Veränderung der Schnitthöhe (GP)

Bei Kombination des Abschnitts GP mit dem Abschnitt GA muss eine der folgenden Auflagen verwendet werden: GA01, GA03, GA04, GA09, GA15, GA16, GA19 oder GA20

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GP01 Veränderung der Schnitthöhe beim 1.Schnitt oder bei ein-maliger Nutzung (Mähwiese/Mähweide)

Anheben der Schnitthöhe auf 12 cm beim 1. Schnitt oder bei ein-maliger Nutzung

85

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

114 von 226

Traditionelle Mahd (GQ)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GQ01 Mahd mit Balkenmähwerk am Traktor Mahd mit Balkenmähwerk am Traktor 34

GQ02 Mahd mit Pferdemähwerk Mahd mit Pferdemähwerk 239

Zuschlag für Lärchenwiesen und Lärchenweiden (GR)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GR01 jährliches einmaliges Räumen von herabgefallenen Ästen und Zusammentragen auf Asthaufen auf Lärchenwiesen o-der Lärchenweiden

1x Räumen von herabgefallenen Ästen und Zusammentragen auf Asthaufen pro Jahr, die Asthaufen können auf der Fläche verblei-ben

104

Umwandlung von Acker in Grünlandflächen (GS)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

GS01 Umwandlung von Acker in Grünland mit verpflichtender Grünlandbindung (muss davor Acker gewesen sein)

Umwandlung von Acker in Grünland mit verpflichtender Grün-landbindung

275

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

115 von 226

Kapitel Weiden (W)

Nutzungsintensität (WA)

WA04 und WA05 müssen gemeinsam vergeben werden

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

WA01 Weide (bis max. 1 RGVE/ha und Jahr) Beweidung frühestens ab $1 längstens bis $2, zusätzliche Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind verboten, max. 1 RGVE/ha und Jahr, Weidepflege zulässig, Weidetagebuch ist zu führen

273

WA02 Dauerweide (bis max. 2 RGVE/ha und Jahr) Dauerweide: Beweidung frühestens ab $1 längstens bis $2, zusätz-liche Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind verboten, max. 2 RGVE/ha und Jahr, Weidetagebuch ist zu führen

0

WA03 Hutweide (bis max. 0,5 RGVE/ha und Jahr) Hutweide: Beweidung frühestens ab $1 längstens bis $2, zusätzli-che Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind verboten, max. 0,5 RGVE/ha und Jahr, Weidetagebuch ist zu führen

324

WA04 Hutweide (bis max. 0,5 RGVE/ha und Jahr), gerade Jahre Hutweide: Beweidung in geraden Jahren frühestens ab $1 längs-tens bis $2, zusätzliche Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind verboten, max. 0,5 RGVE/ha und Jahr, Weidetagebuch ist zu führen

162

WA05 Hutweide (bis max. 0,5 RGVE/ha und Jahr), ungerade Jahre Hutweide: Beweidung in ungeraden Jahren frühestens ab $1 längs-tens bis $2 , zusätzliche Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind verboten, max. 0,5 RGVE/ha und Jahr, Weidetagebuch ist zu führen

162

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

116 von 226

Zuschläge für Hutweiden (WB)

Nicht kombinierbar mit WC01 und WC02

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

WB01 Schwenden auf Hutweiden 1x Schwenden der Weidefläche pro Jahr 36

WB02 Pflegeschnitt auf Hutweide, mittelschwere bis schwere Be-wirtschaftung

1x Pflegeschnitt mit Motormäher pro Jahr auf mind. 25 % und max. 50 % der Fläche

113

Erhöhter Arbeitsaufwand sowie Zäunung bei Weiden (WC)

WC01 und WC02 sind nicht kombinierbar mit WB01 und WB02

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

WC01 erhöhter Arbeitsaufwand bei Weiden (10 bis 15 Stunden Mehraufwand z.B. für Tierkontrolle und Wassertransport)

zusätzliche Arbeiten: $1 154

WC02 erhöhter Arbeitsaufwand bei Weiden (mehr als 15 Stunden Mehraufwand z.B. für Tierkontrolle und Wassertransport)

zusätzliche Arbeiten: $1 231

WC03 Zäunung (271 - 355 lfm/ha) eines Teils der Fläche Zäunung eines Teils der Fläche durch Aufstellen eines Weidezauns (271-355 lfm/ha) gemäß ausgehändigter Skizze vom $1

70

WC04 Zäunung (191-270 lfm/ha) eines Teils der Fläche Zäunung eines Teils der Fläche durch Aufstellen eines Weidezauns (191-270 lfm/ha) gemäß ausgehändigter Skizze vom $1

52

WC05 Zäunung (136-190 lfm/ha) eines Teils der Fläche Zäunung eines Teils der Fläche durch Aufstellen eines Weidezauns (136-190 lfm/ha) gemäß ausgehändigter Skizze vom $1

37

WC06 Zäunung (110-135 lfm/ha) eines Teils der Fläche Zäunung eines Teils der Fläche durch Aufstellen eines Weidezauns (110-135 lfm/ha) gemäß ausgehändigter Skizze vom $1

28

Mechanische Ampfer- oder Distelbekämpfung (WD)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

WD01 mechanische Ampfer- oder Distelbekämpfung 1x mechanische Entfernung von Ampfer- und/oder Distelpflanzen pro Jahr vor der Samenreife

88

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117 von 226

Belassen eines Bracheanteils, Nutzungsverzicht auf Dauerweiden (WE)

Muss mit einer der Auflagen WC03 bis WC06 kombiniert werden Nicht kombinierbar mit WA03 – WA05

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

WE01 Belassen eines Bracheanteils von 5-10% der Fläche auf Dau-erweiden

keine Bewirtschaftung auf 5-10 % der Fläche, jährliche Rotation der nicht bewirtschafteten Fläche

43

Zuschlag für Lärchenweiden (WF)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

WF01 jährliches einmaliges Räumen von herabgefallenen Ästen und Zusammentragen auf Asthaufen auf Lärchenweiden

1x Räumen von herabgefallenen Ästen und Zusammentragen auf Asthaufen pro Jahr, die Asthaufen können auf der Fläche verblei-ben

104

Umwandlung von Acker in Grünlandflächen (GS)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

WS01 Umwandlung von Acker in Grünland mit verpflichtender Grünlandbindung (muss davor Acker gewesen sein)

Umwandlung von Acker in Grünland mit verpflichtender Grün-landbindung

275

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118 von 226

Kapitel gehäckselte Obstwiese (O)

Obstwiese Häckseln (OA)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

OA01 Pflege des Grünlands von ökologisch wertvollen Obstwiesen (insbesondere für Vogelschutz)

1x Häckseln zwischen $1 und $2, Düngung und Pflanzenschutzmit-teleinsatz sowie Nutzung des Aufwuchses sind verboten

0

OA02 Pflege des Grünlands von ökologisch wertvollen Obstwiesen (insbesondere für Vogelschutz)

2x Häckseln zwischen $1 und $2, Düngung und Pflanzenschutzmit-teleinsatz sowie Nutzung des Aufwuchses sind verboten

50

OA03 Pflege des Grünlands von ökologisch wertvollen Obstwiesen (insbesondere für Vogelschutz)

3x Häckseln zwischen $1 und $2, Düngung und Pflanzenschutzmit-teleinsatz sowie Nutzung des Aufwuchses sind verboten

100

Ausmähen von Baumwiesen (OB)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

OB01 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 5–25 % der Fläche

1x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 29

OB02 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 25-50 % der Fläche

1x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 74

OB03 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf über 50% der Fläche

1x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 98

OB04 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 5-25% der Fläche

mind. 2x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 59

OB05 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf 25-50% der Fläche

mind. 2x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 147

OB06 händisches Ausmähen von Baumwiesen, Hindernisse auf über 50% der Fläche

mind. 2x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr 197

Anhänge zur Sonderrichtlinie für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft ( Ö P U L 2015 ); GZ

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

119 von 226

ACKER

Kapitel Ackerstilllegung (S)

Ackerstilllegung (SA)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

SA01 Stilllegung der Ackerfläche Düngung, Pestizideinsatz sowie Nutzung des Aufwuchses sind verboten

450

Pflege (SB)

Verpflichtende Kombi mit SA01

Häckseln

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

SB01 Ackerstilllegung Häckseln einmal im Verpflichtungszeit-raum

1x Häckseln im Jahr $1, regelmäßige punktuelle Pflegemaßnah-men zur Entfernung aufkommender Gehölze

0

SB02 Ackerstilllegung Häckseln jedes zweite Jahr mit Zeitraum 1x Häckseln nur in geraden Jahren erlaubt, zwischen $1 und $2 0

SB03 Ackerstilllegung Häckseln jedes zweite Jahr mit Zeitraum 1x Häckseln nur in ungeraden Jahren erlaubt, zwischen $1 und $2 0

SB04 Ackerstilllegung Häckseln mit Zeitraum 1x Häckseln pro Jahr zwischen $1 und $2 0

SB05 Ackerstilllegung Häckseln einmal, max. zweimal pro Jahr mind. 1x, max. 2x Häckseln pro Jahr zwischen $1 und $2 0

SB06 Ackerstilllegung wechselweise einmal Häckseln auf dem halben Schlag mit Zeitraum

wechselweise 1x Häckseln pro Jahr auf dem halben Schlag zwi-schen $1 und $2

0

SB07 Ackerstilllegung wechselweise einmal Häckseln auf dem halben Schlag

1x Häckseln pro Jahr auf dem halben Schlag, ab $1 die eine Hälfte und ab $2 die andere Hälfte

0

SB08 Ackerstilllegung Häckseln zweimal pro Jahr 2x Häckseln pro Jahr zwischen $1 und $2 51

SB09 Ackerstilllegung Häckseln dreimal, max. viermal pro Jahr, Zeitraum

mind. 3x, max. 4x Häckseln pro Jahr zwischen $1 und $2 102

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2021-0.067.610 (BMLRT/Agrarumweltprogramm (ÖPUL)

Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

120 von 226

SB10 Ackerstilllegung Häckseln viermal pro Jahr, Zeitraum 4x Häckseln pro Jahr, 1. Häckseltermin bis 30.04., dann 1x im Mai, 1x im Juni und 1x ab 01.09.

153

Häckseln und Grubbern

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

SB11 Ackerstilllegung Grubbern jedes zweite Jahr 1x Grubbern jedes 2. Jahr, beginnend im Jahr $1, Häckseln davor gestattet

0

SB12 Ackerstilllegung Grubbern jedes zweite Jahr, Zeitraum 1x Grubbern jedes 2. Jahr ab $1, beginnend im Jahr $2, Häckseln davor gestattet

0

SB13 Ackerstilllegung Häckseln einmal pro Jahr und Grubbern einmal im Verpflichtungszeitraum

1x Häckseln pro Jahr, 1x Grubbern im Jahr $1 7

SB14 Ackerstilllegung wechselweise Häckseln und Häckseln und Grubbern auf dem halben Schlag pro Jahr/Zeitraum

1x Häckseln pro Jahr auf dem halben Schlag und 1x Grubbern pro Jahr (Häckseln davor gestattet) auf dem anderen halben Schlag zwischen $1 und $2

21

SB15 jährlich je eine Hälfte abwechselnd häckseln, in einem Jahr während des Verpflichtungszeitraums eine der Hälften ein-mal umbrechen/grubbern, Projektgebiet Waldvier-tel/March-Thaya-Auen /NÖ

jährlich ab 01.09. je eine Hälfte abwechselnd 1x Häckseln, im Jahr $1 eine der Hälften 1x Grubbern

0

Grubbern oder Pflügen und Eggen, wahlweise Grubbern oder Pflügen und Eggen; Häckseln davor gestattet

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

SB16 Ackerstilllegung Grubbern oder Pflügen und Eggen einmal pro Jahr

1x Grubbern oder Pflügen und Eggen (Häckseln davor gestattet) pro Jahr ab $1, Einsaat verboten

69

SB17 Ackerstilllegung Grubbern oder Pflügen und Eggen zweimal bis max. viermal pro Jahr

mind. 2x, max. 4x Grubbern oder Pflügen und Eggen (Häckseln da-vor gestattet) pro Jahr, Einsaat verboten

188

SB18 Ackerstilllegung Grubbern oder Pflügen und Eggen jedes zweite Jahr

1x Grubbern oder Pflügen und Eggen (Häckseln davor gestattet) jedes 2. Jahr beginnend im Jahr $1, Einsaat verboten

9

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121 von 226

Pflügen und Eggen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

SB19 Ackerstilllegung Pflügen und Eggen 1x pro Jahr mit Zeit-raum 1x Pflügen und Eggen (Häckseln davor gestattet) pro Jahr ab $1 95

Zuschläge (SC)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

SC01 Ackerstilllegung Umbruch im ersten Verpflichtungsjahr 1x Grubbern oder Pflügen und Eggen (Häckseln davor gestattet) bis $1 im Jahr $2, keine Einsaaten, natürlichen Aufwuchs zulassen

20

SC02 Ackerstilllegung Umbruch und Einsaat mit Zeitpunkt 1x Grubbern oder Pflügen und Eggen (Häckseln davor gestattet) bis $1 und anschließende Neueinsaat bis $2

65

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122 von 226

Kapitel Bewirtschafteter Acker (A)

Bewirtschaftungsverbot, Düngungs-und Pestizidverzicht (AA)

Bewirtschaftungsverbot

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

AA01 Bewirtschaftungsverbot auf 5-25% der Fläche Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pestizideinsatz sind auf der Fläche gemäß ausgehändigter Skizze zwischen $1 und $2 ver-boten

29

AA02 Bewirtschaftungsverbot auf 25-50% der Fläche Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pestizideinsatz sind auf der Fläche gemäß ausgehändigter Skizze zwischen $1 und $2 ver-boten

72

AA03 vollflächiges Bewirtschaftungsverbot Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pestizideinsatz sind zwischen $1 und $2 verboten

192

Verzicht auf Düngung und Pestizideinsatz

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

AA04 Pestizidverzicht Pestizideinsatz ist verboten 185

AA05 kein Pestizideinsatz zwischen Ernte und Jahresende Pestizideinsatz ist zwischen Ernte und Jahresende verboten 17

AA06 Düngungs- und Pestizidverzicht am gesamten Schlag Düngung und Pestizideinsatz sind verboten 331

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123 von 226

Verzicht auf Pestizideinsatz (AB)

folgende Auflagensind untereinander, jedoch nicht mit den Auflagen aus dem Abschnitt AA kombinierbar

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

AB01 Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden Einsatz von Herbiziden ist verboten 93

AB02 Verzicht auf den Einsatz von Fungizide Einsatz von Fungizide ist verboten 63

AB03 Verzicht auf den Einsatz von Insektiziden Einsatz von Insektiziden ist verboten 29

AB04 Verzicht auf den Einsatz von Rodentiziden Einsatz von Rodentiziden ist verboten 16

Düngungsverzicht (AC)

Folgende Auflagen sind mit AA04-AA05, jedoch nicht mit anderen Auflagenaus dem Abschnitt AA kombinierbar

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

AC01 Düngungsverzicht Düngung ist verboten 288

AC02 Verzicht auf Mineraldünger Mineraldünger sind verboten 19

AC03 nur Festmistdünger erlaubt Düngung nur mit Festmist 137

AC04 Düngung jedes 2. Jahr erlaubt Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. Ver-pflichtungsjahr 115

AC05 Düngung jedes 2. Jahr erlaubt, nur Festmistdünger Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. Ver-pflichtungsjahr, nur Festmist erlaubt 183

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124 von 226

Artenschutzgerechter spezifischer Feldfruchtanbau (AD)

AD01 muss mit NV45 kombiniert werden

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

AD01 Fruchtwechsel lt. nicht prämienrelevanter Auflage Fruchtwechsel 3x im Verpflichtungszeitraum, dieselbe Kultur darf nicht unmittelbar im darauffolgenden Jahr angebaut werden, aus-genommen Ackerfutterkulturen

60

AD02 Förderung von Sonderkulturen, von denen bestimmte Arten profitieren (z.B. Triel, Brachpieper)

ausschließlich Anbau folgender Sonderkulturarten: Einkorn, Buch-weizen, Rispenhirse, Grüne Tellerlinse, Belugalinse, Rote Berglinse (letzte drei in Reinsaat oder in Gemenge mit Hafer, Gerste oder Leindotter), Platterbse, Stangenbohne (auch in Gemenge mit Sonnenblume), Sommerwicke, Lein, Leindotter, Anis, Fenchel, Kümmel (letzte beiden in Reinsaat oder als Untersaat zu Erbse o-der Sommergerste), Lavendel, Schwarzkümmel

120

AD03 Heidelercheprojekt in den Hochlagen des Waldviertels/NÖ sowie im Mühlviertel/OÖ: 3 oder 4x Feldfruchtbau im Ver-pflichtungszeitraum

mind. $1x Anbau von Sommerungen (ausgenommen Mais) im Verpflichtungszeitraum, früheste Aussaat am $2

128

AD04 Verzicht auf Untersaaten und Feldfutteranbau, mind. 3x An-bau von Wintergetreide im Verpflichtungszeitraum, Stop-pelsturz nach 15.09.

Anbau von Untersaaten und Feldfutter verboten, mind. 3x Anbau von Wintergetreide im Verpflichtungszeitraum, Stoppelsturz nach dem 15.09.

152

AD05 mind. 3x Anbau von Wintergetreide im Verpflichtungszeit-raum spätestens bis 10.09.

mind. 3x Anbau von Wintergetreide im Verpflichtungszeitraum bis spätestens 10.09.

185

AD06 Feldlerchenfenster mind. 3x Anbau von Wintergetreide im Verpflichtungszeitraum, bei Wintergetreide kein Ausbringen von Saatgut auf einer Fläche von mindestens 2x20 m² pro ha

39

(2)

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125 von 226

Stoppelacker (AE)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

AE01 Umbruch der Erntereste nicht vor dem 15.11. bei Getreide bzw. nicht vor dem 01.12. bei Mais und Sonnenblume, be-ginnend im Jahr $, danach jedes 2. Jahr

Umbruch der Erntereste nicht vor dem 15.11. bei Getreide bzw. nicht vor dem 01.12. bei Mais und Sonnenblume, beginnend im Jahr $1, danach jedes 2. Jahr

80

AE02 Umbruch der Erntereste nicht vor dem 15.02., beginnend im Jahr $, danach jedes 2. Jahr

Umbruch der Erntereste nicht vor dem 15.02. des Folgejahres, be-ginnend im Jahr $1, danach jedes 2. Jahr

121

Saatstärkenreduktion (AF)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

AF01 Reduktion der Saatstärke Reduktion der Saatstärke bei Getreide, doppelter Reihenabstand im Vergleich zum Standard, mind. 3x Getreideanbau im Verpflich-tungszeitraum

67

Kleinschlägigkeit (AG)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

AG01 Schläge kleiner als 0,30 ha, unterschiedlich bewirtschaftete angrenzende Schläge

Schlag kleiner als 0,30 ha und unterschiedliche Kulturen auf unmit-telbar angrenzenden Schlägen des Feldstücks

101

AG02 Schläge kleiner als 0,50 ha, unterschiedlich bewirtschaftete angrenzende Schläge

Schlag kleiner als 0,50 ha, unterschiedliche Kulturen auf unmittel-bar angrenzenden Schlägen des Feldstücks

73

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

126 von 226

Kapitel Großtrappe (T)

Grundstufe Großtrappe (TA)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

TA01 Grundstufe Großtrappenschutz, verpflichtende Kombina-tion der Auflagen TA01 bis TA11

Info: Grundstufe Großtrappenschutz 230

TA02 Anlegen von Windschutzgürteln ist verboten Anlegen von Windschutzgürteln ist verboten 0

TA04 Bepflanzung mit hochwüchsigen Pflanzen (z.B. Elefanten-gras/Chinaschilf, Pappeln, Weiden, Robinien) ist verboten

Bepflanzung mit hochwüchsigen Pflanzen (z.B. Elefantengras/Chi-naschilf, Pappeln, Weiden, Robinien) ist verboten

0

TA05 Aufstellen von Vogelscheuchen ist verboten Aufstellen von Vogelscheuchen ist verboten 0

TA06 Befahren der Fläche bei Feststellung eines Großtrappenge-leges im Umkreis von 50 m ist verboten

Befahren der Fläche bei Feststellung eines Großtrappengeleges im Umkreis von 50 m ist verboten

0

TA07 Auslegen von Folien sowie Aufstellen von Folientunneln o-der Glashäusern ist verboten

Auslegen von Folien sowie Aufstellen von Folientunneln oder Glas-häusern ist verboten

0

TA08 Abbrennen von Stroh ist verboten Abbrennen von Stroh ist verboten 0

TA09 Häckseln oder Mahd von Acker(futter)flächen nur in Abspra-che mit dem Gebietsbetreuer der für Naturschutz zuständi-gen Stelle

Häckseln oder Mahd von Acker(futter)flächen nur in Absprache mit dem Gebietsbetreuer der für Naturschutz zuständigen Stelle

0

TA10 Anlegen von Begrünungen nach den Vorgaben der für Na-turschutz zuständigen Stelle (mind. 2x in 5 bzw. 6 Jahren)

Anlegen von Begrünungen oder Anbau von Winterraps nach den Vorgaben der für Naturschutz zuständigen Stelle (mind. 2x in 5 bzw. 6 Jahren)

0

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

127 von 226

Zuschläge Pflegestufen (TB)

TB01 und TB03 müssen mit TB02 kombiniert werden

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

TB01 Pflegemodell Winterweizenanbau Anbau von Winterweizen (mind. 2x in 5 bzw. 6 Jahren), kein Befah-ren und Begehen des Winterweizens nach dem 20.04. bis zur Ernte, keine Bewässerung des Winterweizens

101

TB02 Pflegemodell Rodentizidverzicht Ausbringung von Rodentiziden sowie Bekämpfung der Feldmaus verboten

0

TB03 Pflegemodell Winteräsungsflächen Anbau von Winterweizen (mind. 1x in 5 bzw. 6 Jahren), kein Befah-ren und Begehen des Winterweizens nach dem 20.04. bis zur Ernte, keine Bewässerung des Winterweizens und min. 1x Winter-mohn

128

Verzicht auf Pestizideinsatz (TC)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

TC01 Pestizidverzicht Pestizideinsatz verboten, ausgenommen Mittel gemäß VO-Nr. 834/2007

204

Maisverzicht (TD)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

TD01 Maisverzicht Anbau von Mais im Verpflichtungszeitraum ist verboten 85

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128 von 226

Kapitel Begrünte Ackerfläche mit Wiesennutzung (B)

Begrünte Ackerfläche mit Mähwiesen-, Weide- oder Mähweidenutzung (BA)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

BA01 begrünte Ackerfläche mit Mähwiesen- oder Mähwei-denutzung, Anlage mit regionalem Saatgut

Begrünung der Ackerfläche mit regionalem Saatgut oder mit Frischgras im 1. Verpflichtungsjahr, Mähwiesen- oder Mähweidenutzung, mind. 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr

345

BA02 begrünte Ackerfläche mit Mähwiesen- oder Mähwei-denutzung

Mähwiesen- oder Mähweidenutzung, mind. 1x Mahd und Abtransport des Mähgutes pro Jahr

257

BA03 begrünte Ackerfläche mit Weidenutzung mit Zeit-raum, Anlage mit regionalem Saatgut

Begrünung der Ackerfläche mit regionalem Saatgut oder mit Frischgras im 1. Verpflichtungsjahr, Weidenutzung von $1 bis $2, Durchführung ei-ner Pflegemahd pro Jahr

288

BA04 begrünte Ackerfläche mit Weidenutzung mit Zeit-raum

Weidenutzung von $1 bis $2, Durchführung einer Pflegemahd pro Jahr, Weidetagebuch ist zu führen

204

Düngungsverzicht (BB)

BB01, BB04 und BB05 sind nicht kombinierbar mit BA03 und BA04

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

BB01 Düngungsverzicht Düngung ist verboten 270

BB02 Verzicht auf Mineraldünger Mineraldünger sind verboten 60

BB03 nur Festmistdünger erlaubt Düngung nur mit Festmist 102

BB04 Düngung jedes 2. Jahr erlaubt Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. Verpflichtungs-jahr 56

BB05 Düngung jedes 2. Jahr erlaubt, nur Festmistdünger Düngung nur jedes 2. Jahr erlaubt, beginnend mit dem 1. Verpflichtungs-jahr, nur Festmist erlaubt 107

BB06 keine zusätzliche Düngung auf begrünten Ackerflä-chen mit Weidenutzung zusätzliche Düngung ist verboten 56

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

129 von 226

Keine Bewirtschaftung auf einem Teil der Flächen (BC)

Keine Bewirtschaftung auf 5-10% der Fläche

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

BC01 Bewirtschaftungsverbot auf 5-10 % der Fläche Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pestizideinsatz sind auf 5-10 % der Fläche verboten, jährliche Rotation der nicht bewirt-schafteten Fläche

64

Keine Bewirtschaftung auf 5-10% der Fläche in Form von Streifen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

BC02 Bewirtschaftungsverbot auf 5-10 % der Fläche in Streifen Befahren, Bearbeiten sowie Düngung und Pestizideinsatz sind auf Streifen von mind. 2 m Breite in einem Ausmaß von 5-10 % der Fläche verboten, Unterbrechungen des Streifens wegen Zufahrten sind möglich, jährliche Rotation der nicht bewirtschafteten Fläche

64

Keine Bewirtschaftung auf unter 5% der Fläche in Form von Streifen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

BC03 Belassen von 50 m langen ungemähten Streifen bei der 1. Mahd

Belassen von in Summe mind. 50 m langen ungemähten Streifen von mind. 2 m Breite bei der 1. Mahd

9

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

130 von 226

Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter (BD)

Verpflichtende Kombination mit einer der Auflagen BC01, BC02 oder BC03

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

BD01 Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur ersten Mahd im Folgejahr

Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur 1. Mahd im folgenden Jahr

20

BD02 Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur zweiten Mahd im Folgejahr

Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zur 2. Mahd im folgenden Jahr

47

Schnittzeitpunktverzögerung (BE)

Nicht kombinierbar mit BA03 und BA04

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

BE01 Verzögerung des Schnittzeitpunkts um 14 Tage Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 37

BE02 Verzögerung des Schnittzeitpunkts um 21 Tage Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 71

BE03 Verzögerung des Schnittzeitpunkts um 28 Tage Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 116

BE04 Verzögerung des Schnittzeitpunkts um 42 Tage Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 154

BE05 Verzögerung des Schnittzeitpunkts um 56 Tage Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $1 188

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131 von 226

Bekämpfung von Problempflanzen, z.B. Neophyten (BF)

Verpflichtende Teilnahme am Monitoring

Mechanisches Entfernen (z.B. Kanadische Goldrute, Springkraut, Lupine)

BF01 muss mit mindestens einer der Auflagen BF02 – BF04 kombiniert werden

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

BF01 mechanische Entfernung von Problempflanzen direkt vor der Blüte und im Herbst auf einer Teilfläche

mechanisches Entfernen und Abtransport der Problempflanzen 1x vor dem $1 und 1x nach dem $2

158

BF02 mechanisches Entfernen folgender Problempflanze Problempflanzen: $NEO 0

BF03 mechanisches Entfernen folgender Problempflanze Problempflanzen: $NEO 0

BF04 mechanisches Entfernen folgender Problempflanze Problempflanzen: $NEO 0

Händisches Entfernen(z.B. Ambrosia artemisiifolia, Topinambur)

BF06 muss in Kombination mit BF05 vergeben werden

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

BF05 händisches Entfernen und Abtransport der Problempflan-zen auf der Fläche zum Zeitpunkt 1

händisches Entfernen und Abtransport von $NEO zwischen $1 und $2

62

BF06 händisches Entfernen und Abtransport der Problempflan-zen auf der Fläche zum Zeitpunkt 2

händisches Entfernen und Abtransport von $NEO zwischen $1 und $2

62

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

132 von 226

Frühe erste Mahd (BG)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

BG01 2x Mahd pro Jahr, frühe erste Mahd 1. Mahd vor $1 , 2. Mahd nach $2 222

BG02 3x Mahd pro Jahr, frühe erste Mahd 3x Mahd, erste Mahd vor $1 222

Konventionelle Heutrocknung auf der Fläche zur Heugewinnung (BH)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

BH01 konventionelle Heutrocknung auf der Fläche zur Heugewin-nung beim 1. Schnitt

Schnittgut des 1. Schnitts muss auf der Fläche bis zur Lagerfähig-keit getrocknet werden, Aufbereitung ist verboten

82

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

133 von 226

K20 FLÄCHEN

K20 Acker

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

KA01 K20 Acker 472,37 Euro je ha Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

KA02 K20 Acker 545,05 Euro je ha Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

KA03 K20 Acker 617,72 Euro je ha Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

KA04 K20 Acker 690,39 Euro je ha Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

KA05 K20 Acker 763,06 Euro je ha Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

KA06 K20 Acker 835,74 Euro je ha Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

K20 Grünland

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

KG01 K20 Grünland 363,36 Euro je ha Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

KG02 K20 Grünland 436,04 Euro je ha Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

KG03 K20 Grünland 508,71 Euro je ha Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

KG04 K20 Grünland 581,38 Euro je ha Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

Anhänge zur Sonderrichtlinie für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft ( Ö P U L 2015 ); GZ

2021-0.067.610 (BMLRT/Agrarumweltprogramm (ÖPUL)

Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

134 von 226

KG05 K20 Grünland 654,06 Euro je ha Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

KG06 K20 Grünland 726,73 Euro je ha Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

KG07 K20 Grünland 799,40 Euro je ha Es sind die ursprünglichen Bewirtschaftungsauflagen sowie die Laufzeit gemäß Projektbestätigung ÖPUL 2000 einzuhalten.

K20 Neue Bewirtschaftungsauflagen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

KF01 K20 folgende Auflagen sind verpflichtend einzuhalten: $1

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

135 von 226

NATURSCHUTZFACHLICH WERTVOLLE PFLEGEFLÄCHEN

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha/Jahr

PA01 Pflegefläche mindestens zweimal gemäht leicht bewirt-schaftbar

mindestens in 2 und maximal in 4 Jahren im Verpflichtungszeit-raum gemäht

119

PA02 Pflegefläche mindestens zweimal gemäht mittel schwer be-wirtschaftbar

mindestens in 2 und maximal in 4 Jahren im Verpflichtungszeit-raum gemäht

192

PA03 Pflegefläche mindestens zweimal gemäht schwer bewirt-schaftbar

mindestens in 2 und maximal in 4 Jahren im Verpflichtungszeit-raum gemäht

262

PA04 Pflegefläche ein Drittel gemäht schwer bewirtschaftbar Mahd und Abtransport des Mähgutes von jährlich einem Drittel der Fläche, wobei der bewirtschaftete Teil jedes Jahr weiterwan-dert

262

PA05 Pflegefläche einmal gemäht schwer bewirtschaftbar Mähwiese 1x in 5 Jahren gemäht mit verpflichtender Kombination mit PA06 oder PA07

123

PA06 Pflegefläche Weide zwei bis vier Mal beweidet Weide (bis max. 1 RGVE pro ha und Jahr), Beweidung mindestens in 2 Jahren und maximal in 4 Jahren im Verpflichtungszeitraum

109

PA07 Pflegefläche Weide ein bis zwei Mal beweidet

Weide (bis maximal 1 RGVE pro ha und Jahr), Beweidung mindes-tens 1x in 5 Jahren und maximal 2x in mit verpflichtender Kombi-nation mit einer der Auflagen PA01 bis PA05;

53

PA08 Erreichbarkeit zweimal gemäht Erreichbarkeit für die Mahd von PA-Flächen (Pa01, PA02 oder PA03), bei mindestens 2x Mahd in 5 Jahren und Entfernung über 10 km

105

PA09 Erreichbarkeit einmal gemäht Erreichbarkeit für die Mahd von PA05 Flächen, bei mindestens 2x Mahd in 5 Jahren und Entfernung über 10 km

53

PA10 Erhöhter Arbeitsaufwand bei Weiden zwei Mal beweidet Beweidung mind. 2x in 5 Jahren, Erhöhter Arbeitsaufwand von mehr als 15 Stunden z.B. Tierkontrolle, Wasserversorgung und Zäunung

92

PA11 Erhöhter Arbeitsaufwand bei Weiden einmal beweidet Beweidung mind. 1x in 5 Jahren, Erhöhter Arbeitsaufwand von mehr als 15 Stunden z.B. Tierkontrolle, Wasserversorgung und Zäunung

46

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

136 von 226

PA12 Erschwertes Austragen des Mähgutes und Verbringen zum Trocknen

Erschwertes Austragen des Mähgutes und Verbringen zum Trock-nen auf eine andere Fläche auf über 50% des Schlages

48

PA13 Jährliches Schwenden Jährliches Schwenden auf der Fläche 36

PA14 Schnittzeitpunktverzögerung um 28 Tage Schnittzeitpunktverzögerung um 28 Tage (Mähwiese/Mähweide), bei mindestens 2x Mahd in 5 Jahren

58

PA15 Schnittzeitpunktverzögerung um 42 Tage Schnittzeitpunktverzögerung um 42 Tage (Mähwiese/Mähweide), bei mindestens 2x Mahd in 5 Jahren

77

PA16 Schnittzeitpunktverzögerung um 56 Tage

Schnittzeitpunktverzögerung um 56 Tage (Mähwiese/Mähweide), bei mindestens 2x Mahd in 5 Jahren

94

PA17 Pflegestufe von Landschaftselementen Stufe 1 Die erforderlichen Pflegemaßnahmen werden flächenspezifisch definiert und in der Projektbestätigung dargestellt.

43

PA18 Pflegestufe von Landschaftselementen Stufe 2 Die erforderlichen Pflegemaßnahmen werden flächenspezifisch definiert und in der Projektbestätigung dargestellt.

75

PA19 Pflegestufe von Landschaftselementen Stufe 3 Die erforderlichen Pflegemaßnahmen werden flächenspezifisch definiert und in der Projektbestätigung dargestellt.

128

PA20 Pflegestufe von Landschaftselementen Stufe 4 Die erforderlichen Pflegemaßnahmen werden flächenspezifisch definiert und in der Projektbestätigung dargestellt.

214

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137 von 226

LANDSCHAFTSELEMENTE; MONITORING (L)

Die Auflagen in diesem Abschnitt sind bis auf wenige Ausnahmen mit allen anderen Auflagen aus den Grünland- und Ackerabschnitten kombinierbar

Pflege von Landschaftselementen (LA)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

LA01 Landschaftselemente, durchschnittliche Pflegestufe 1, Pflege gemäß Angaben

Pflege von Landschaftselementen: $1 43

LA02 Landschaftselemente, durchschnittliche Pflegestufe 2, Pflege gemäß Angaben

Pflege von Landschaftselementen: $1 75

LA03 Landschaftselemente, durchschnittliche Pflegestufe 3, Pflege gemäß Angaben

Pflege von Landschaftselementen: $1 128

LA04 Landschaftselemente, durchschnittliche Pflegestufe 4, Pflege gemäß Angaben

Pflege von Landschaftselementen: $1 214

Kronenpflege bei Streuobstbäumen (LB)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

LB01 Pflegeschnitt der Bäume und Entfernen des Schnittguts, mittelschwer zu pflegen

Pflegeschnitt der Bäume und Entfernen des Schnittguts auf Streu-obstwiesen mind. 1x im Verpflichtungszeitraum spätestens bis 2018

185

Aufstellen von Vogelansitzwarten (LC)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

LC01 Aufstellen von Vogelansitzwarten Aufstellen von mind. $1 Vogelansitzwarten pro Schlag mit einer Höhe von mind. $2 m

30

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138 von 226

Monitoringzuschlag (LD)

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

LD01 Monitoringzuschlag Teilnahme des Betriebes am Monitoringprojekt „$1“ einschließlich Einschulung und verpflichtende Protokollführung für festgelegte Beobachtungsinhalte

39

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139 von 226

REGIONALER NATURSCHUTZPLAN (RN)

Naturschutzplanzuschlag

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

RN01 Zuschlag für bestehende regionale Naturschutzplanflächen (z.B. zur Vernetzung und Weiterbildung)

Teilnahme an Veranstaltungen im Ausmaß von $1 Stunden bis spätestens im Jahr 2018

40

RN02 Zuschlag für neue regionale Naturschutzplanflächen (z.B. Planungstreffen)

Teilnahme an Veranstaltungen im Ausmaß von $1 Stunden bis spätestens im Jahr 2018

60

ERGEBNISORIENTIERTER NATURSCHUTZPLAN (EN)

nicht kombinierbar mit allen anderen Auflagen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage Prämie [€]/ha

EN01 Teilnahme am Ergebnisorientierten Naturschutzplan Teilnahme am ergebnisorientierten Naturschutzplan

EN02 Zuschlag für Ergebnisorientierten Naturschutzplan Zuschlag für ergebnisorientierten Naturschutzplan 70

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140 von 226

NICHT PRÄMIENRELEVANTE AUFLAGEN (N)

Verbote und Gebote

Mahd/Häckseln

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV01 Mahd von innen nach außen die Mahd muss von innen nach außen erfolgen

NV02 Mahd mit Schrittgeschwindigkeit (max. 5 km/h) die Mahd darf mit max. 5 km/h erfolgen

NV03 letzten Streifen bei jeder Mahd einige Tage belassen der letzten Streifen bei jeder Mahd muss $1 Tage belassen werden, entweder in der Mitte oder entlang einer Seite des Schlages

NV04 1. Mahd vor … (Datum) 1. Mahd muss vor dem $1 erfolgen

NV46 Mahd von außen nach innen verboten Mahd von außen nach innen ist verboten

NV47 1. Mahd ab … (Datum) Verzögerung des Schnittzeitpunktes, früheste Mahd am $

NV48 Ackerstillegung wechselweises Häckseln Häckseln der ersten Teilfläche bis spätestens $ (TT.MM), Häckseln der zweiten Teilfläche bis spätestens $$ (TT.MM.)

NV49 Ackerstilllegung zweimal Häckseln pro Jahr Erstes Häckseln spätestens bis $ TT.MM., zweites Häckseln frühestens ab $$ TT.MM.

Streuobst

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV05 Erhaltung der Baumanzahl die Baumanzahl von mind. $1 Stück muss erhalten werden, Ausnahme: behördlich angeordnete phytosanitäre Maßnahmen (z.B. Feuerbrand)

NV06 entfernte Obstbäume nachpflanzen entfernte Obstbäume müssen nachgepflanzt werden

NV07 Kein Entfernen ökologisch wertvoller Strukturen Entfernen ökologisch wertvoller Strukturen verboten (z.B. absterbende Baum-teile, Baumhöhlen, Nassstellen, ...)

NV08 Baumschnittmaterial über den Winter auf der Fläche lassen Baumschnittmaterial muss über den Winter auf der Fläche verbleiben, Entfernung im folgenden Frühjahr

NV09 Baumhöhlen in ihrer natürlichen Form belassen Baumhöhlen müssen unbehandelt in ihrer natürlichen Form belassen werden

NV10 Rindensäuberung verboten Rindensäuberung ist verboten

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

141 von 226

NV11 Rindenkalkung verboten Rindenkalkung ist verboten Gehölze

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV12 aufkommende Gehölze einmal im Jahr entfernen aufkommende Gehölze müssen 1x im Jahr entfernt werden

NV13 aufkommender Fichtenjungwuchs einmal im Jahr entfernen aufkommender Fichtenjungwuchs muss 1x im Jahr entfernt werden

NV14 getätigte Bepflanzungen erhalten getätigte Bepflanzungen müssen erhalten und gepflegt werden

NV15 keine Entfernung aufkommender Gehölze Entfernung aufkommender Gehölze ist verboten

NV16 keine Entfernung von Dornsträuchern und Beerensträu-chern

Entfernung von Dornsträuchern und Beerensträuchern ist verboten

NV17 keine Bepflanzung mit Gehölzen Bepflanzung mit Gehölzen ist verboten

NV18 1x Räumen von herabgefallenen Ästen und Zusammentra-gen auf Asthaufen pro Jahr

1x Räumen von herabgefallenen Ästen und Zusammentragen auf Asthaufen pro Jahr, die Asthaufen können auf der Fläche verbleiben

Allgemeine Auflagen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV19 Bewässerung ist verboten Bewässerung ist verboten

NV20 Pflanzenschutzmitteleinsatz ist verboten Pflanzenschutzmitteleinsatz ist verboten

NV21 Pflanzenschutzmitteleinsatz ist verboten, ausgenommen Mittel gemäß VO-Nr. 834/2007

Pflanzenschutzmitteleinsatz ist verboten, ausgenommen Mittel gemäß VO-Nr. 834/2007

NV22 jährliches Einsäen von Lücken in der Grasnarbe Lücken in der Grasnarbe müssen jährlich eingesät werden

NV23 keine Jagdliche Einrichtungen (z.B. Hochstände u.Ä.) auf der Fläche

jagdliche Einrichtungen (z.B. Hochstände u.Ä.) sind auf der Fläche verboten

NV24 keine Wildfütterungen auf der Fläche Wildfütterungen sind auf der Fläche verboten

NV25 kein Befahren der Fläche außer zu Bewirtschaftungszwe-cken

Befahren der Fläche außer zu Bewirtschaftungszwecken ist verboten

NV26 Entfernung des unbewirtschafteten Streifens vom Wald mind. 50 m

der unbewirtschaftete Streifen muss mindestens 50 m vom Wald entfernt sein

NV27 kein Anbau von mehrjährigen Kulturen Anbau von mehrjährigen Kulturen ist verboten

NV28 Bewirtschaftungsauflagen gemäß ausgehändigter Skizze Bewirtschaftungsauflagen gemäß ausgehändigter Skizze vom $1 müssen einge-halten werden

Anhänge zur Sonderrichtlinie für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft ( Ö P U L 2015 ); GZ

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Anhang L Auflagen und Prämiensätze der Maßnahme „Naturschutz“ (19)

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Beweidung

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV29 Beweidung verboten Beweidung ist verboten

NV30 Beweidung vor dem 1. Schnitt verboten Beweidung vor dem 1. Schnitt ist verboten

NV31 Beweidung nach dem letzten Schnitt verboten Beweidung nach dem letzten Schnitt ist verboten

NV32 mind. 28tägige Unterbrechung der Beweidung während Weidesaison

während der Weidesaison muss eine mind. 28tägige Unterbrechung der Bewei-dung erfolgen

NV33 Zufütterung von Grund- und Kraftfutter auf der Fläche ver-boten

Zufütterung von Grund- oder Kraftfutter auf der Fläche sind verboten

NV34 Pflanzenschutzmitteleinsatz zur Bekämpfung von Gehölzen verboten

Pflanzenschutzmitteleinsatz zur Bekämpfung von (aufkommenden) Gehölzen ist verboten

Düngung

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV35 Düngung verboten Düngung ist verboten

NV36 nur Wirtschaftsdünger erlaubt nur Wirtschaftsdünger ist erlaubt

NV37 Kompostausbringung verboten Kompostausbringung ist verboten

NV38 Biogasgülle verboten Biogasgülle ist verboten

NV39 Lagerung von Festmistverboten Lagerung von Festmist ist verboten

NV40 Kalkung verboten Kalkung ist verboten

NV41 Aufbringung von Lehm verboten Aufbringung von Lehm ist verboten

Bekämpfung von Problempflanzen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV42 Trocknung von Problempflanzen auf Folie Problempflanzen müssen vor der Entsorgung auf Folie getrocknet werden

NV43 Kompostierung oder Vergärung von Problempflanzen Problempflanzen müssen kompostiert oder vergoren werden

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NV44 mechanische Ampfer- oder Distelbekämpfung 1x mechanische Entfernung von Ampfer- und/oder Distelpflanzen pro Jahr vor der Samenreife

Kulturartenliste

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV45 Ausschließlich Anbau bestimmter Kulturarten erlaubt Es ist ausschließlich der Anbau folgender Kulturarten erlaubt: Ackerbohne, Buchweizen, Büschelschön, Erbse, Färberdistel-Saflor-Bauernsafran, Färber-wau-Färberresede, Feldfutter, Flachs, Futtergräser, Getreide (Sommer- und Wintergetreide inkl. Menggetreide bzw. Getreide + Ackerbohne + Erbse), Grün-brache, Hanf, Kartoffel, Kümmel, Kürbis, Leindotter, Luzerne, Mais oder Mais mit Untersaat (max. 1x Maisanbau in 5 Jahren), Mariendistel, Mohn, Öllein, Raps, Rüben (alle Arten), Soja, Sonnenblume, Sommerwicke, Waid-Färberwaid, Wechselwiese

Bodenbearbeitung

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage

NV50 Bodenbearbeitung vor festgelegtem Zeitpunkt Bodenbearbeitung bis spätestens $ (TT.MM),

NV51 Einsaaten verboten Die Einsaat von Begrünungsmischungen auf Ackerstilllegungen ist verboten, es ist der natürliche Aufwuchs zuzulassen.

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Informationen

Mahd

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI01 Pflegemahd im Herbst erlaubt Pflegemahd ist im Herbst ab $1 erlaubt

NI02 Häckseln im Herbst erlaubt Häckseln ist im Herbst ab $1 erlaubt

NI03 Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zum Wieseneggen im Frühjahr

Belassen der nicht bewirtschafteten Fläche über den Winter bis zum Wieseneggen im Frühjahr des folgenden Jahres wird empfohlen

NI40 Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahd-zeitpunkt.at möglich

Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at ist möglich

Streuobst

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI04 Putzschnitt der Weidefläche rund um den Stamm der Obst-bäume erlaubt

Putzschnitt der Weidefläche rund um den Stamm der Obstbäume ist erlaubt

NI05 Erhöhung der Baumanzahl mit alten lokaltypischen Streu-obstsorten

Erhöhung der Baumanzahl auf $1 Bäume mit alten lokaltypischen Streuobstsorten wird empfohlen

NI06 Erhöhung der Sortenvielfalt Erhöhung der Sortenvielfalt um $1 zusätzliche Sorten wird empfohlen

Gehölze

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI07 Auf-Stock-setzen von Hecken erlaubt Auf-Stock-setzen von Hecken max. auf $1 m Länge ist erlaubt

NI08 Entfernung aufkommender Gehölze erlaubt Entfernung aufkommender Gehölze im Jahr $1 ist erlaubt

NI09 Fällen von Bäumen nur im Herbst oder Winter erlaubt Fällen von Bäumen im Herbst oder Winter ist erlaubt

NI10 Plenter- oder femelartige Holznutzung mit anschließender Nachpflanzung und Sicherung im Nahbereich der alten Wurzelstöcke erlaubt

Plenter- oder femelartige Holznutzung mit anschließender Nachpflanzung und Si-cherung im Nahbereich der alten Wurzelstöcke ist erlaubt

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NI11 Lagerung von Totholz im Ausmaß von weniger als 50 m² er-laubt

Lagerung von Totholz (abgebrochene Starkäste, Stämme von Altbäumen, Sturm-schäden) im Ausmaß von weniger als 50 m² ist erlaubt

Allgemeine Auflagen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI12 Einsaat erlaubt Einsaat ist erlaubt

NI13 Anlage eines kleinen Feuchtbiotopes erlaubt Anlage eines Feuchtbiotopes mit einem Ausmaß von weniger als 100 m² ist er-laubt

NI14 Anlage eines Lesesteinhaufens erlaubt Anlage eines Lesesteinhaufens ist erlaubt

NI15 Anlage einer Trockensteinmauer erlaubt Anlage einer Trockensteinmauer ist erlaubt

NI16 mechanische Entfernung von Ampfer- und/oder Distelpflan-zen erlaubt

mechanische Entfernung von Ampfer- und/oder Distelpflanzen ist erlaubt

NI17 Nachsaat nur mit regionalem Saatgut erlaubt Nachsaat nur mit regionalem Saatgut ist erlaubt

NI18 Belassen von ca. 3 m breiten Randstreifen zu angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, Häckseln erlaubt

Belassen von ca. 3 m breiten Randstreifen zu angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, Häckseln von $1 bis $2 erlaubt

Vernässte Flächen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI19 Grabenräumung bei drohender Vernässung einmal im Ver-pflichtungszeitraum erlaubt

Grabenräumung bis $1 cm Tiefe bei drohender Vernässung des Schlages sind 1x im Verpflichtungszeitraum erlaubt

NI20 kleinflächige Grabearbeitenzur Instandhaltung bestehender Drainagen erlaubt

kleinflächige Grabearbeiten zur Instandhaltung bestehender Drainagen sind er-laubt

NI21 Instandhaltungsarbeiten an der bestehenden Entwässe-rungsanlage nach Genehmigung erlaubt

Instandhaltungsarbeiten an der bestehenden Entwässerungsanlage nur nach Ge-nehmigung durch die für Naturschutz zuständigen Stelle sind erlaubt

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Beweidung

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI22 Beweidung vor dem 1. Schnitt erlaubt Beweidung vor dem 1. Schnitt ist erlaubt

NI23 Beweidung vor dem 1. Schnitt erlaubt (Datum) Beweidung vor dem 1. Schnitt bis $1 ist erlaubt

NI24 Beweidung vor dem 1. Schnitt und Nachweide ab 15.09. er-laubt

Beweidung vor dem 1. Schnitt und Nachweide ab 15.09. sind erlaubt

NI25 Beweidung vor dem 1. Schnitt und Nachweide erlaubt, Da-tum

Beweidung vor dem 1. Schnitt bis $1 und Nachweide ab $2 sind erlaubt

NI26 Nachweide ab 15.09. erlaubt Nachweide ab 15.09. ist erlaubt

NI27 Nachweide erlaubt Nachweide ab $1 ist erlaubt

NI28 ganzjährige Beweidung erlaubt ganzjährige Beweidung ist erlaubt

NI29 Beweidung Maximalbesatz Beweidung mit max. $1 RGVE/ha und Jahr

NI30 Beweidung Mindestbesatz Beweidung mit mind. $1 RGVE/ha und Jahr

NI31 Beweidung nur mit Wiederkäuern erlaubt Beweidung nur mit Wiederkäuern ist erlaubt

NI32 Beweidung nur mit Schafen oder Ziegen erlaubt Beweidung nur mit Schafen oder Ziegen ist erlaubt

NI33 Beweidung nur mit Schafen erlaubt Beweidung nur mit Schafen ist erlaubt

NI34 Zufütterung erlaubt Zufütterung nur von $1 bis $2 ist erlaubt

NI35 Zufütterung nur mit Heu erlaubt Zufütterung nur mit Heu ist erlaubt

Düngung

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI36 Kalkung erlaubt Kalkung ist erlaubt

NI37 Düngemittel gemäß VO-Nr. 834/2007 erlaubt Düngemittel gemäß VO-Nr. 834/2007 sind erlaubt

NI38 Verwendung von kompostiertem Festmist Verwendung von kompostiertem Festmist wird empfohlen

Weitere Bewirtschaftungsauflagen

Code Auflagentitel Bewirtschaftungsauflage (Andrucktext Projektbestätigung)

NI39 Freitext zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen: $1

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