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„Mythos“ INSPIRE Was kommt auf die Kommunen zu? · 26.10.2016 "Mythos" INSPIRE -Was kommt auf...

Date post: 26-Sep-2019
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Thorsten Jakob, Koordinierungsstelle GDI-NI „Mythos“ INSPIRE Was kommt auf die Kommunen zu?
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Thorsten Jakob, Koordinierungsstelle GDI-NI

„Mythos“ INSPIRE Was kommt auf die Kommunen zu?

26.10.2016 2"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?

26.10.2016 3"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?

Die Themen

26.10.2016 "Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu? 4

• Geodateninfrastruktur (GDI)• INSPIRE-Richtlinie und das NGDIG• Fachlich-technische INSPIRE-Umsetzung• Kooperationsmodelle entwickeln• INSPIRE als Chance für die moderne

Verwaltung

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016 5

Bestandteile der GDI

Geobasisdaten

Geofachdaten

Dienste

Metadaten

Standards

Netzwerk

+

+

+

+

+

GDI=

Rechtsnormen

Koordinierung

Vereinbarung über Nutzung und Zugang

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016 6

Nutzen

4. Anfrage an den Dienst stellen

5. Dienst liefert Ergebnis der Anfrage

Quelle: Kst. GDI-DE, angepasst

Anwendung/AnwenderIn Geodaten/Geodienst

Verzeichnis (Metadatenkatalog)

Die Themen

26.10.2016 "Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu? 7

• Geodateninfrastruktur (GDI)• INSPIRE-Richtlinie und das NGDIG• Fachlich-technische INSPIRE-Umsetzung• Kooperationsmodelle entwickeln• INSPIRE als Chance für die moderne

Verwaltung

26.10.2016 8

Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer europäischen Geodateninfrastruktur (15. Mai 2007)

• Unterstützung der EU-Umweltpolitik mit Geoinformationen• Europaweite Festlegung von Rahmenbedingungen für z.B.

Datenverfügbarkeit und Datenqualität• baut auf der Geodateninfrastruktur der Mitgliedstaaten auf

Ziel:• Datennutzung gemeinschaftsweit und grenzüberschreitend

INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe

Download INSPIRE Richtlinie: http://www.geodaten.niedersachsen.de/download/26285/RICHTLINIE_2007_2_EG_INSPIRE_deutsche_Fassung_vom_14.03.2007.pdf

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016 9

• Richtet sich an "Behörden" (Def. gemäß Art. 3, Abs. 9)Begriff „geodatenhaltende Stelle“

• Bezieht sich auf Geodaten, die in elektronischer Form vorliegenund einem der 34 Themen der Anhänge zuzuordnen sind

• Keine Sammlung neuer Daten / Nutzung vorhandener Daten

• Bereitstellung der Daten über Dienste

• Such- und Darstellungsdienste sind der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung zu stellen (mit Ausnahmeregelung)

• Erfassung und regelmäßige Aktualisierung von Metadaten

• Legt einen Zeitplan für die Umsetzung fest

Was ist INSPIRE?

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016 10

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016 11

Arbeitskreise• Erfahrungsaustausch• Erarbeitung von Konzepten, Empfehlungen

• AK Architektur Architektur-Konzept• AK Geodienste• AK Metadaten• SIG 3D

Kontaktstellen bei Bund/Ländern

Geodatenhaltende Stellen

Lenkungsgremium GDI-DE

Koordinierungsstelle GDI-DE

beauftragt

berichtet

beauftragt

berichtet

Die Bereitstellung von Geodaten der Kommunen wird auf Länderebene koordiniert und unterstützt.

Quelle: Kst. GDI-DE, angepasst

NGDIG – Nds. Geodateninfrastrukturgesetz

• Verpflichtung zur Bereitstellung von Geodatenaller öffentlichen Stellen von – Landesbehörden, Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreisen,– unter ihrer Aufsicht stehenden jur. Personen des öff. Rechts,– ...

• für Geodaten, die– primär und in elektronischer Form vorgehalten werden

(keine Verpflichtung zur Analog-Digital-Wandlung),– mindestens ein Annex-Thema betreffen,– bereitgehalten werden oder vorhanden sind,– zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben o. Verpflichtung

vorhanden sind (Landesverwaltung, Kommunen, Kommunalverbände) und

– noch in Verwendung stehen (keine Archiv-Daten)"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016 12

Die Themen

26.10.2016 "Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu? 13

• Geodateninfrastruktur (GDI)• INSPIRE-Richtlinie und das NGDIG• Fachlich-technische INSPIRE-Umsetzung• Kooperationsmodelle entwickeln• INSPIRE als Chance für die moderne

Verwaltung

INSPRE - Was ist zu tun?

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016 14

1. Betroffenheit gemäß NGDIG klären

2. Erfassen und Bereitstellen von Metadaten

3. Bereitstellen betroffener Geodaten über standardisierte Geodatendienste

4. Harmonisierung unterschiedlicher Datenmodelle bzw. Transformation in das jeweilige INSPIRE-Datenmodell

„Betroffenheit“ gemäß NGDIG

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016

Die Betroffenheit ist im Einzelfall gegen die Rechtsgrundlage zu prüfen!

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nein

Betroffenheit

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016

INSPIRE-Richtlinie bzw. NGDIGArt. 3 Nr. 9 §2

Kriterium: Behördenbegriff

Bin ich geodatenhaltende Stelle im Sinne der Gesetze?

Quelle: Kst. GDI-DE

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INSPIRE-Richtlinie bzw. NGDIGAnhang I, II, III Anlage

Kriterium: Themengebiet

Ist mein Geodatensatz von INSPIRE betroffen?

ja

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016 17

ANHANG I

KoordinatenreferenzsystemeGeografische GittersystemeGeografische BezeichnungenVerwaltungseinheitenAdressenFlurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)VerkehrsnetzeGewässernetzSchutzgebiete

ANHANG II

HöheBodenbedeckungOrthofotografieGeologie

ANHANG III

Statistische EinheitenGebäudeBodenBodennutzungGesundheit und SicherheitVersorgungswirtschaft und staatliche DiensteUmweltüberwachungProduktions- und IndustrieanlagenLandwirtschaftliche Anlagen und AquakulturanlagenVerteilung der Bevölkerung – DemografieBewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete …Gebiete mit naturbedingten RisikenAtmosphärische BedingungenMeteorologisch-geografische KennwerteOzeanografisch-geografische KennwerteMeeresregionenBiogeografische RegionenLebensräume und BiotopeVerteilung der ArtenEnergiequellenMineralische Bodenschätze

Quelle: Kst. GDI-DE

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016

INSPIRE-Richtlinie bzw. NGDIGAnhang I, II, III Anlage

Kriterium: Themengebiet

ja

INSPIRE-Richtlinie bzw. NGDIGArtikel 4 §3

Kriterium: Geltungsbereich (rechtl. Grundlage, elektronische Form, …)

nein

nein

Ist mein Geodatensatz von INSPIRE betroffen?

Geodatensatz als INSPIRE-relevant kennzeichnen (Metadaten)und beim Monitoring melden (Meldung über GDI-Kontaktstelle)

Quelle: Kst. GDI-DE

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ja

Geodatensatz von INSPIRE betroffen!

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016

► Steckbriefe zu den INSPIRE Geodatenthemen

► Handlungsempfehlung für die Bereitstellung von INSPIRE konformen Downloaddiensten

► Handlungsempfehlung für die Bereitstellung von INSPIRE konformen Darstellungsdiensten

Geodatensatz von INSPIRE betroffen!

Geodatensatz gemäß Durchführungsbestimmung Metadaten mit Metadaten beschreiben

Geodatensatz gemäß Durchführungsbestimmung Netzdienste über einen Suchdienst recherchierbar machen

Geodatensatz gemäß Durchführungsbestimmung Netzdienste über einen Darstellungsdienst zugänglich machen

Geodatensatz gemäß Durchführungsbestimmung Netzdienste über einen Downloaddienst zugänglich machen

Geodatensatz gemäß Durchführungsbestimmung Interoperabilitätim INSPIRE Datenmodell bereitstellen

Quelle: Kst. GDI-DE

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Zeitplan und Umsetzung

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016 20

„Originäre“ Geodatensätze(nicht im INSPIRE-Datenmodell)

„Interoperable“ Geodatensätze (im INSPIRE-Datenmodell)

neu erfasst / weitgeh. umstrukturiert

alle anderen

INSPIRE MetadatenKonform zu VO (EG) Nr. 1205/2008

„Interoperabler“ Darstellungsdienst

„Interoperabler“ Downloaddienst

Anhang I23.11.2012/04.02.20131

Anhang II,III21.10.2015

Anhang I23.11.2017/04.02.20181

Anhang II,III21.10.2020

1 einschl. Codelisten

Anhang I,II03.12.2010

Anhang III03.12.2013

INSPIRE Identifizierung

INSPIRE DarstellungsdienstKonform zu VO (EG) Nr. 976/2009

Anhang I,II09.11.2011

Anhang III03.12.2013

INSPIRE DownloaddienstKonform zu VO (EG) Nr. 976/2009

Anhang I,II28.12.2012

Anhang III03.12.2013

Quelle: Kst. GDI-DE

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Im Detail – Wer stellt Geodaten bereit?

Grundsätzlich: die Geodatenhaltende Stelle• Aber: INSPIRE setzt auf den Geodateninfrastrukturen der

Mitgliedstaaten auf

• Jeder Mitgliedstaat entscheidet selbst, wie er seine GDI organisiert! Vgl. Erwägungsgrund 6 der INSPIRE-Richtlinie: „Die Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten sollten so ausgelegt sein, dass Geodaten auf der optimal geeigneten Ebene gespeichert, zugänglich gemacht und verwaltet werden, (…).“

• Bildung von Referenzdatensätzen (bspw. durch Aggregation) lt. INSPIRE möglich

• Betreiben von INSPIRE-Geodiensten zur Bereitstellung der Geodatenan zentralen Stellen (bspw. Kommunaldienstleister) möglich

INSPIRE relevante Daten der kommunalen Ebene?

• sind in jedem Bundesland andere

• für Niedersachsen bietet die Kst. eine Übersicht gemeldeter Geodaten zur Unterstützung:

http://www.geodaten.niedersachsen.de/download/93727/Liste_Kommunale_INSPIRE_Daten_.pdf

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Quelle: Kst. GDI-DE

Die Themen

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• Geodateninfrastruktur (GDI)• INSPIRE-Richtlinie und das NGDIG• Fachlich-technische INSPIRE-Umsetzung• Kooperationsmodelle entwickeln• INSPIRE als Chance für die moderne

Verwaltung

Grundfragen zur Vorbereitung einer Kooperation

• Metadaten– Wer kennt sich fachlich/technisch mit den Daten aus?

• (Suchdienste) / Darstellungsdienste / Downloaddienste– Wo befinden sich die Daten?– Welche Dienste-Variante ist für die Daten geeignet?– Wer betreibt den Dienst technisch?– Wer betreut die fachliche Richtigkeit der Daten im Dienst?

• INSPIRE Datenmodell– Wo befinden sich die Daten?– Wer hat das fachliche Know-How, die Daten zu interpretieren?– Wer kennt das INSPIRE-Datenmodell?

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016 24

Organisation der Kooperation

• Wer ist der fachliche Ansprechpartner für die Daten?• Wer betreibt den Dienst?• An wen soll der Kunde sich wenden, wenn „falsche

Daten“ im Dienst auftauchen?• Woher weiß der Kunde, wem die Daten aus dem Dienst

„gehören“?• An wen soll der Kunde sich wenden, wenn der Dienst

technisch nicht funktioniert?• Wer hilft beim inhaltlichen Verständnis des

bestehenden oder des INSPIRE-Datenmodells?"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016 25

Selber machen oder machen lassen?

• Daten müssen fachlich korrekt sein. Fachverständnis für die Daten liegt beim verantwortlichen Datenhalter:

• Metadaten benötigen in erster Linie Fachwissen (integrierte Führung mit den Geodaten möglich?).

• Dienste müssen technisch einwandfrei funktionieren und überwacht werden (24/7).

• Datenmodellierung muss zwingend fachlich betreut werden, aber: Transformation ins INSPIRE-Datenmodell ist ein komplexer technischer Ablauf, der sehr unterschiedlich organisiert werden kann.

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016 26

Kooperation bei der Datenmodellierung

Um Daten von ihrem Ausgangsdatenmodell in Zielrichtung auf das INSPIRE Datenmodell zu modellieren bedarf es der Zusammenarbeit von

• Fachlich zuständigen Personen

• Technikern

• Fachlichen Experten für das INSPIRE-Datenmodell

Fachexperten sollten sich in dem jeweiligen Teil des INSPIRE-Datenmodelles auskennen, dem die INSPIRE relevanten Geodaten zugeordnet werden können.

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Die Themen

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• Geodateninfrastruktur (GDI)• INSPIRE-Richtlinie und das NGDIG• Fachlich-technische INSPIRE-Umsetzung• Kooperationsmodelle entwickeln• INSPIRE als Chance für die moderne

Verwaltung

Mehrwert durch Vernetzung

• Geodaten und -dienste werden erst durch Vernetzung sinnvoll und umfassend nutzbar– Bündelung von Prozessen und Anwendungen– Interne und externe Publikation der Daten und ermöglichen

einer mehrfachen Nutzung– Nutzung standardisierter Schnittstellen

• Geodateninfrastrukturen bilden Grundlage für Vernetzung

• Der Mehrwert von Geodaten nimmt mit dem Grad der Vernetzung und der Zunahme von Einsatzbereichen zu

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Geodateninfrastruktur ist mehr als „INSPIRE“

• Fachkompetenz beim Umgang mit digitalen Daten

• Fachkompetenz beim Umgang mit Geodaten

• Mögliche Vorteile:– organisationsübergreifende Nutzungsmöglichkeiten von

Geodaten, auch innerhalb der Verwaltung– Unterstützung politischer Entscheidungen– Integration von Geodaten in Fachverfahren– nutzerorientierte Bereitstellung von Geodaten– INSPIRE als „Abfallprodukt“ einer kommunalen GDI– …

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"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016

Für weitere Informationen und Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Koordinierungsstelle GDI-NI gern zur Verfügung!

(05 11) 6 46 09 - 4 [email protected] bieten wir an: Newsletter der Koordinierungsstelle GDI-NI, RSS-Feed des Geodatenportals, RSS-Feed der Metadatenerfassung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Implementierungspartnerschaft AAA-Dienste

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Landesamt für innere VerwaltungAmt für Geoinformation, Vermessungs-und Katasterwesen

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?

Beispiel XtraServer • AAA-Suite

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NBA-Übernahme-

modul

XtraServer

Dienste-Konfigurationen

- Einstellungen- GML/DB-Mapping- SLDs

SLD-Generator

AAA-Datenbank-

schema

INSPIRE-konforme Geodatendienste

WFS-T

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016

Beispiel „Mapping Tables“

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• beim zentralen IT-Dienstleister des Landes: IT.Niedersachsen

• Hintergrund: die geforderte Verfügbarkeit von „24/7“ (d. h. 99%) Quality of Service

"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?

Betrieb der Dienste

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Umsetzungsbeispiel aus der GDI Schleswig-Holstein

Prozess der Geodatentransformation"Mythos" INSPIRE - Was kommt auf die Kommunen zu?26.10.2016


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