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Amtsblatt - hoyerswerda.de · Ausgabe 864 Seite Amtliche Bekanntmachungen / Hamtske wozjewjenja 2...

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Inhalt Seite Amtliche Bekanntmachungen / Hamtske wozjewjenja Einladung und Tagesordnung zur 40. (ordentl.)l Sitzung des Verwaltungsausschusses 1 Einladung und Tagesordnung zur 41. (ordentl.)l Sitzung des Technischen Ausschusses 2 Ausschuss- und Ortschaftsratssitzungen im April 2018 2 Richtlinie zur Förderung der Kaltmiete im „Haus der Parität“ für freie Träger der Wohlfahrts- pflege, Vereine und Verbände im Sozialbereich 3 Nächstes Amtsblatt am 27.03.2018 4 Informationen / Informacije Öffentliche Ausschreibung gemäß § 12 VOB/A Ausführung von Bauleistungen – Ausbau S 95 – Ortsdurchfahrt Dörgenhausen Wittichenauer Straße; Begrünung/Landschaftsbau 5 Altersjubilare im März 2018 6 Sprechtag der Schiedsstelle 9 Sprechtag Handwerkskammer 9 Ehe-Familienberatung-Lebensberatung bei der Caritas Hoyerswerda 9 53. Musikfesttage vom 15.04. – 06.05.2018 10 I M P R E S S U M HERAUSGEBER: Der Oberbürgermeister der Stadt Hoyerswerda / Wyši měšćanosta města Wojerec REDAKTION, SATZ, DRUCK und VERTRIEB: Stabsstelle Büro Oberbürgermeister und Fachbereich Innerer Service und Finanzen, S.-G.-Frentzel-Straße 1, 02977 Hoyerswerda, Tel.: 03571/456102; Fax: 03571/45786102, E-Mail: [email protected] VERANTWORTLICH: Olaf Dominick BEZUG: Jahresabonnement über Postversand zum Preis von 35,00 Euro. Die Aufnahme eines Abonnements ist bei anteiligem Abonnementspreis jederzeit möglich. Das Abonnement ist mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende schriftlich kündbar. Die 40. (ordentliche) Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am Dienstag, dem 03.04.2018, um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Salomon-Gottlob-Frentzel-Straße 1, statt. Die Sitzung findet - öffentlich - weiterführend - nicht öffentlich - statt. Tagesordnung für die 40. (ordentl.) Sitzung des Verwaltungsausschusses am 03.04.2018 Öffentlich 1 Feststellen der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit 2 Niederschrift der 39. (ordentl.) Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 06.03.2018 Beschlussfassung 3 Verkauf Grundstück Gemarkung Hoyerswerda Flur 2, Flurstück 438/24 BV0716-I-18 4 Verkauf Grundstück Gemarkung Hoyerswerda Flur 2, Flurstück 438/28 BV0719-I-18 5 Anfragen und Mitteilungen 0 Hoyerswerdaer Amtsblatt Amtliche Bekanntmachungen und Informationen der Stadt Hoyerswerda Hamtske wozjewjenja a informacije města Wojerec Jahrgang 2018 Donnerstag, den 22.03.2018 Nummer 864
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Page 1: Amtsblatt - hoyerswerda.de · Ausgabe 864 Seite Amtliche Bekanntmachungen / Hamtske wozjewjenja 2 Die 41. (ordentliche) Sitzung des Technischen Ausschuss findet am Mittwoch, dem 04.04.2018,

Inhalt Seite

Amtliche Bekanntmachungen / Hamtske wozjewjenja

Einladung und Tagesordnung zur 40. (ordentl.)l.) Sitzung des Verwaltungsausschusses

1

Einladung und Tagesordnung zur 41. (ordentl.)l.) Sitzung des Technischen Ausschusses

2

Ausschuss- und Ortschaftsratssitzungen im April 2018

2

Richtlinie zur Förderung der Kaltmiete im „Haus der Parität“ für freie Träger der Wohlfahrts-pflege, Vereine und Verbände im Sozialbereich

3

Nächstes Amtsblatt am 27.03.2018 4

Informationen / Informacije

Öffentliche Ausschreibung gemäß § 12 VOB/A Ausführung von Bauleistungen – Ausbau S 95 – Ortsdurchfahrt Dörgenhausen Wittichenauer Straße; Begrünung/Landschaftsbau

5

Altersjubilare im März 2018 6

Sprechtag der Schiedsstelle 9

Sprechtag Handwerkskammer 9

Ehe-Familienberatung-Lebensberatung bei der Caritas Hoyerswerda

9

53. Musikfesttage vom 15.04. – 06.05.2018 10

I M P R E S S U M HERAUSGEBER: Der Oberbürgermeister der Stadt Hoyerswerda / Wyši měšćanosta města Wojerec REDAKTION, SATZ, DRUCK und VERTRIEB: Stabsstelle Büro Oberbürgermeister und Fachbereich Innerer Service und Finanzen, S.-G.-Frentzel-Straße 1, 02977 Hoyerswerda, Tel.: 03571/456102; Fax: 03571/45786102, E-Mail: [email protected] VERANTWORTLICH: Olaf Dominick BEZUG: Jahresabonnement über Postversand zum Preis von 35,00 Euro. Die Aufnahme eines Abonnements ist bei anteiligem Abonnementspreis jederzeit möglich. Das Abonnement ist mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende schriftlich kündbar.

Die 40. (ordentliche) Sitzung des

Verwaltungsausschusses findet am

Dienstag, dem 03.04.2018, um 17:00 Uhr

im Sitzungssaal des Neuen Rathauses,

Salomon-Gottlob-Frentzel-Straße 1, statt.

Die Sitzung findet - öffentlich - weiterführend

- nicht öffentlich - statt.

Tagesordnung für die 40. (ordentl.) Sitzung des Verwaltungsausschusses am 03.04.2018 Öffentlich 1 Feststellen der ordnungsgemäßen Einladung und

der Beschlussfähigkeit 2 Niederschrift der 39. (ordentl.) Sitzung des

Verwaltungsausschusses vom 06.03.2018 Beschlussfassung 3 Verkauf Grundstück Gemarkung Hoyerswerda Flur 2, Flurstück 438/24 BV0716-I-18 4 Verkauf Grundstück Gemarkung Hoyerswerda Flur 2, Flurstück 438/28 BV0719-I-18 5 Anfragen und Mitteilungen

0

Hoyerswerdaer Amtsblatt

Amtliche Bekanntmachungen und Informationen der Stadt Hoyerswerda Hamtske wozjewjenja a informacije města Wojerec

Jahrgang 2018 Donnerstag, den 22.03.2018 Nummer 864

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Ausgabe 864 Seite

Amtliche Bekanntmachungen / Hamtske wozjewjenja

2

Die 41. (ordentliche) Sitzung des

Technischen Ausschuss findet am

Mittwoch, dem 04.04.2018, um 17:00 Uhr

im Sitzungssaal des Neuen Rathauses,

Salomon-Gottlob-Frentzel-Straße 1, statt.

Die Sitzung findet - öffentlich - weiterführend

- nicht öffentlich - statt.

Tagesordnung für die 41. (ordentl.) Sitzung des Technischen Ausschusses am 04.04.2018 Öffentlich 1 Feststellen der ordnungsgemäßen Einladung und

der Beschlussfähigkeit

2 Niederschriften der 39. (ordentl.) Sitzung des Tech-nischen Ausschusses vom 07.02.2018 und der

40. (ordentl.) Sitzung des Technischen Aus-schusses vom 07.03.2018

3 Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen

Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungs-bauten,

Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda Los 105 – Außenfenster, Außentüren - Metall;

Vergabe-Nr. I/60.21/18/05-VOB BV0722-I-18 4 Erschließung Behördenzentrum, Verbesserung

Parkplatzsituation Freianlagen (Straßen, Zufahrten, Stellflächen,

Straßenbegleitgrün); Vergabe-Nr. I/60.21/18/16-VOB BV0726-I-18 4 Anfragen und Mitteilungen

Ausschuss- und Ortschaftsratssitzungen im Monat März 2018 Verwaltungsausschuss 03.04.2018 17.00 Uhr Neues Rathaus, Sitzungssaal, S.-G.-Frentzel-Str. 1 Technischer Ausschuss 04.04.2018 17.00 Uhr Neues Rathaus, Sitzungssaal, S.-G.-Frentzel-Str. 1 OR Bröthen/Michalken 09.04.2018 18.00 Uhr Bürgerhaus, Schäferweg 3 Bröthen/Michalken OR Knappenrode 19.04.2018 18.30 Uhr Bürgerzentrum, K.-Marx-Straße 1, Knappenrode OR Schwarzkollm 17.04.2018 18.30 Uhr Frentzelhaus, Kubitzberg 1 Schwarzkollm OR Zeißig 19.04.2018 18.00 Uhr Feuerwehrgebäude, Dorfaue 6a, Zeißig

OR Dörgenhausen 19.04.2018 19.00 Uhr Gemeindesaal, Wittichenauer Str. 79, Dörgenhausen Die Tagesordnungen der Ortschaftsratssitzungen entnehmen Sie bitte den Aushängen an der Bekanntmachungstafel im Neuen Rathaus, S.-G.-Frentzel-Straße 1 und an den Bekanntmachungstafeln der jeweiligen Ortschaft.

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Amtliche Bekanntmachungen / Hamtske wozjewjenja

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Richtlinie zur Förderung der Kaltmiete im „Haus der Parität“ für freie Träger der Wohlfahrtspflege, Vereine und Verbände im Sozialbereich 1. Zweck der Förderung Die Stadt Hoyerswerda gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie gemäß § 2 Abs.1, § 72 Abs. 2 SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) geändert worden ist i.V.m. § 44 der Sächs. Haushaltsordnung (SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 630) geändert worden ist, Zuwendungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege, Verbände und gemeinnützige Vereine. Neben der finanziellen Förderung ist die organisatorische und beratungsvermittelnde Unter-stützung der Stadt Hoyerswerda wesentlicher Bestandteil der kommunalen Förderung. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Zuwendungen nach dieser Richtlinie können nur im Rahmen des laufenden Haushaltsjahres gewährt werden. 2. Zuwendungsvoraussetzungen/ -Empfänger 2.1 Zuwendungsempfänger können Träger der freien Wohlfahrtspflege, Verbände und gemeinnützige Vereine sein, die im Rahmen ihrer Projekte und Maßnahmen soziale und gemeinwesenorientierte Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hoyerswerda leisten und Mieter im Vereinshaus „Haus der Parität“, Heinrich-Mann-Straße 37 in der Stadt Hoyerswerda sind. Die Gemeinnützigkeit muss durch den Zuwendungsempfänger nachgewiesen werden. 2.2 Voraussetzung für den Erhalt einer Zuwendung ist die Erhebung eines Mindestbeitrages des Antragstellers von seinen Mitgliedern (monatlicher Mitgliedsbeitrag: Erwachsene: 5€, Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre: 3€). Bei Nichterhebung des Mindestbeitrages durch den Antragsteller reduziert sich die maximal mögliche Zuwendung prozentual entsprechend des Verhältnisses zum geforderten Mindestbeitrag. Dieser ermittelt sich bei getrennter Erhebung von Mitgliedsbeiträgen für Erwachsene und Kinder / Jugendliche wie folgt:

5 € Erwachsene + 3 € Kinder = 8 € ≙ 100 Prozent der maximalen Zuwendung (Bsp.: 4 € Erwachsene + 2 € Kinder = 6 € ≙ max. 75 Prozent der maximalen Zuwendung) Werden keine gesonderten Mitgliedsbeiträge für Kinder und Jugendliche erhoben, so ermittelt sich die maximal mögliche Zuwendung wie folgt:

5 € Erwachsene ≙ 100 Prozent der maximalen Zuwendung (Bsp.: 4 € Erwachsene ≙ max. 80 Prozent der maximalen Zuwendung) 3. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 3.1 Zuwendungsart Die Förderung erfolgt in institutioneller Form und wird ausschließlich zur anteiligen Deckung der Kosten für die verbrauchsunabhängigen Mietkosten (Kaltmiete) gewährt. 3.2 Finanzierungsart Die Zuwendungen werden in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Finanzierung hat vorrangig durch Eigenmittel bzw. Drittmittel zu erfolgen. Reichen besagte Finanzierungsquellen nicht aus, können kommunale Zuschüsse gewährt werden. Die Summe der Zuschüsse dürfen die 100% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten. 3.3 Höhe der Zuwendung Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. 4. Antragsverfahren 4.1 Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es grundsätzlich eines schriftlichen Antrages bis zum 30.09. des Vorjahres, welcher form- und fristgerecht einzureichen ist. Anträge auf Zuwendungen müssen die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit erforderlichen Angaben enthalten. 4.2 Dem Antrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen: - Haushalts- oder Wirtschaftsplan - gültiger Mietvertrag - Nachweis über die Gemeinnützigkeit des Zuwen-

dungsempfängers - Nachweis über die Höhe der Mitgliedsbeiträge - Nachweis über die Ausschöpfung von Förder-

möglichkeiten Dritter

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Amtliche Bekanntmachungen / Hamtske wozjewjenja

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5. Bewilligung 5.1 Über die Höhe der jährlich insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel entscheidet der Stadtrat im Rahmen des Haushaltsbeschlusses. Ist das Inkrafttreten der Haushaltssatzung zum 01.01. des Haushaltsjahres noch nicht erfolgt, oder kann nicht erfolgen, kann der Stadtrat im Rahmen eines Einzelbeschlusses im Wege der Selbstbindung als Vorgriff auf den Haushalt entscheiden. 5.2 Über die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrages erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid der Stadtverwaltung Hoyerswerda. 5.3 Die Stadt Hoyerswerda kann die Bewilligung widerrufen und die erteilten Zuwendungen ganz oder teilweise zurückfordern, wenn: - der Zuwendungsempfänger die Zuwendung zu

Unrecht, insbesondere durch unrichtige Angaben erlangt hat,

- die zweckentsprechende Verwendung der Zuwen-dung nicht nachgewiesen werden kann,

- die Maßnahme überfinanziert ist, - Mitteilungspflichten oder Nachweispflichten verletzt

werden. 6. Verwendungsnachweis der Zuwendung 6.1 Die zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse ist anhand eines durch die Stadt Hoyerswerda erarbeiteten Verwendungsnachweises bis zum 31.03. des Folgejahres nachzuweisen. 6.2 Der Nachweis beinhaltet eine Auflistung der tatsächlichen Gesamtfinanzierung des Antragstellers. Dem Nachweis sind Kopien der Originalbelege im Sinne aller zuwendungsfähigen Kosten beizulegen. 6.3 Im zahlenmäßigen Nachweis sind alle Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und getrennt nach der Gliederung des Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanes analog der Antragsstellung auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben enthalten. Die Stadt Hoyerswerda kann die Vorlage einer Jahresrechnung oder eines Jahresabschlusses anfordern.

7. Mitteilungspflicht des Zuwendungs- empfängers Der Zuwendungsempfänger ist zur unverzüglichen Information an den Zuwendungsgeber verpflichtet, bei: - Erhalt zusätzlicher Zuwendungen anderer öffentlichen

Stellen für denselben Verwendungszweck nach Vorlage des Finanzierungsplanes

- Änderung der Finanzierung oder Reduzierung der Gesamtausgaben

- Wegfall oder Änderung des Verwendungszweckes oder sonstiger maßgeblicher Umstände

8. Verwaltungsverfahren 8.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VwV zu § 44 SäHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. 8.2 Die Zuwendung ist zu erstatten, wenn der Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrens-recht entsprechend den unter Punkt 5.4 aufgeführten Kriterien aufgehoben wird. 9. Übergangsregelung Die Antragsstellung für Zuwendungen des Haushaltsjahres 2018 können letztmalig bis zum 31.03.2018 im zuständigen Fachbereich eingereicht werden. 10. In-Kraft-Treten Die Förderrichtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 27.11.2012 außer Kraft. Hoyerswerda, den 28.02.2018 Skora Oberbürgermeister

Das nächste Amtsblatt erscheint am 27. März 2018

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Informationen / Informacije

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Öffentliche Ausschreibung gemäß § 12 VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Hoyerswerda Fachbereich Innerer Service und Finanzen Zentrale Vergabestelle S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda Tel. +49 3571 456549, Fax +49 3571 45786549 E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung c) Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht

zugelassen. d) Art des Auftrages, der Gegenstand der

Ausschreibung ist: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 02977 Hoyerswerda f) Art und Umfang der Leistung: Ausbau S 95 – Ortsdurchfahrt Dörgenhausen Wittichenauer Straße; Begrünung/Landschaftsbau; Vergabe-Nr. I/60.31/18/19-VOB Im Zuge des Ausbaus der S 95 - Ortsdurchfahrt Dörgenhausen, Stadt Hoyerswerda zwischen Ortsausgang und der Straße "An der Kummelmühle" sind Landschaftsbauarbeiten durchzuführen. Die Maßnahme beinhaltet die Begrünung der Böschungs- und Grünflächen entlang der Straße mit bereichsweiser Pflanzung von Narzissen sowie die notwendigen Ersatzpflanzungen (Linden, Bergahorn, Rotdorn) im Baubereich der S 95 bzw. im Stadtzentrum im Park Ehrenhain. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: - ca. 2.100 m² Rasenansaat Landschaftsrasen ohne

Kräuter herstellen; - 1.460 St. Narzissenzwiebeln liefern und stecken; - 16 St. Hochstamm entsprechend Landschaftsplan

Stammumfang 18-20 cm entlang der S 95 pflanzen; - 10 St. Hochstamm Winterlinden Stammumfang 20-25

cm im Park Ehrenhain pflanzen g) Planungsleistungen sind nicht gefordert. h) Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt. i) Ausführungsfrist: Beginn: 28.05.2018 Ende: 09.12.2019

j) Zulässigkeit von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Anforderung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform eVergabe.de abrufbar. l) Kostenbeitrag für die Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen sind mit kostenpflichtigem Zugang abrufbar unter: https://www.evergabe.de. m) Frist für Teilnahmeanträge entfällt n) Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote: 04.04.2018 11.00 Uhr o) Anschrift, an die die Angebote SCHRIFTLICH zu

richten sind: Stadt Hoyerswerda Fachbereich Innerer Service und Finanzen Zimmer 1.12 (Poststelle) S.-G.-Frentzel-Str. 1 02977 Hoyerswerda p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein

müssen: Deutsch q) Eröffnung der Angebote: 04.04.2028 11.00 Uhr Ort der Eröffnung der Angebote: Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda, Erdgeschoss, Zimmer 1.16 Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein. r) Geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auf-tragssumme; Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Ab-rechnungssumme s) Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 16

VOB/B sowie den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen.

t) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.

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Informationen / Informacije

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u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters:

Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Prä-qualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunter-nehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigener-klärungen (auch die der Nachunternehmen) auf geson-dertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigener-klärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärungen zur Eignung' ist erhältlich: siehe Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben/Erklärungen gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen/einzureichen: Gewerbean-meldung bzw. Gewerbeummeldung; Nachweis der

Rechts- und Gesellschaftsform mit entsprechendem Auszug aus dem Handelsregister; Angaben nach § 6 a Abs. 2 Nr. 1 bis 9 VOB/A, insbesondere die Vorlage von aussagekräftigen Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen; Nachweis einer ausreichen-den Haftpflichtversicherung; gültige Unbedenklichkeits-bescheinigungen der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse (Hinweis: Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als drei Monate sein.) v) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 22.05.2018 w) Nachprüfstelle: Landratsamt Bautzen Rechts- und Kommunalamt Bahnhofstraße 9 02625 Bautzen Tel.: 03591 5251 15300, Fax: 03591 5250 15300 E-Mail: [email protected] SONSTIGES: Ergebnisse der Submission können unter Beilage eines frankierten und adressierten Briefumschlages im Ange- botsschreiben angefordert werden. weitere Bekanntmachungen dieser Ausschreibung: Vergabeplattform eVergabe.de am: 14.03.2018 Vergabeplattform Vergabe24.de am: 15.03.2018 Vergabeplattform bund.de am: 15.03.2018 Ausschreibungsblatt: (Ausgabe 11/2018) 16.03.2018

Altersjubilare im Monat April 2018 80 Jahre Dr. Schneider, Wilfrid 01.04.1938 Alte Berliner Str. 13 D Gast, Peter 02.04.1938 Theodor-Körner-Str. 2 A Täge, Gerda 03.04.1938 Franz-Liszt-Str. 23 Hiller, Georg 04.04.1938 Bertolt-Brecht-Str.11 Pliske, Peter 04.04.1938 Claus-von-Stauffenberg-Str. 5

Gerlitz, Dieter 05.04.1938 Konrad-Zuse-Str. 4 Scholz, Vinzenz 05.04.1938 Virchowstr. 14 Künne, Melitta 06.04.1938 Thomas-Müntzer-Str.26 B Schwyrz, Anni 07.04.1938 Semmelweisstr. 20 Schröder, Dieter 08.04.1938 Albert-Schweitzer-Str. 9 Preiß, Siegfried 09.04.1938 Alte Berliner Str. 13 Czerniak, Sieglinde 10.04.1938 Bautzener Allee 42

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Informationen / Informacije

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Wagner, Inge 10.04.1938 Albert-Schweitzer-Str. 26 Kaiser, Hermann 11.04.1938 Steinbrückstr. 10 Marx, Gerhard 11.04.1938 Hufelandstr. 27 Prescher, Günter 11.04.1938 Spremberger Str. 11 A Auris, Gisela 13.04.1938 Claus-von-Stauffenberg-Str. 5 Wannack, Renate 13.04.1938 Erich-Weinert-Str. 30 Aulich, Gisela 14.04.1938 Spremberger Str. 19 Fischer, Horst 14.04.1938 Am Elsterbogen 41 Koop, Manfred 14.04.1938 Semmelweisstr. 12 Dubau, Maria 16.04.1938 Ulrich-von-Hutten-Str. 27 Kaprolat, Adelheid 16.04.1938 Ferdinand-von-Schill-Str. 7 Knape, Karl 16.04.1938 Rosa-Luxemburg-Str. 26 Rabe, Edith 16.04.1938 Röntgenstr. 2 Wolf, Nina 16.04.1938 Friedrich-Löffler-Str. 13 Hertrich, Doris 17.04.1938 August-Bebel-Str. 19 C Genz, Manfred 18.04.1938 Collinsstr. 4 Bauermeister, Gerda 19.04.1938 OT Bröthen/Michalken Plonweg 27 Wreden, Brigitta 21.04.1938 Johannes-R-Becher-Str. 32

Ullmann, Horst 22.04.1938 Philipp-Melanchthon-Str. 14 Heusel, Erika 23.04.1938 Bautzener Allee 27 Lapstich, Karlheinz 23.04.1938 Franz-Liszt-Str. 31 Zober, Waltraud 23.04.1938 Erich-Weinert-Str. 46 Bonk, Ilse 24.04.1938 Dietrich-Bonhoeffer-Str. 4 Döring, Eberhard 24.04.1938 Straße des Friedens 5 Schütze, Eva 24.04.1938 Johannes-R-Becher-Str. 13 Bartko, Eugenie 25.04.1938 Teschenstr. 6 Markwart, Gisela 25.04.1938 Brigitte-Reimann-Str. 7 Hilprecht, Peter 26.04.1938 Röntgenstr. 19 Kutschke, Waltraud 27.04.1938 An der Thrune 3 A Oleszynski, Ingrid 29.04.1938 Bautzener Allee 37 Peppler, Waltraud 29.04.1938 Straße des Friedens 6 Seigerschmidt, Klaus Peter 29.04.1938 Bautzener Allee 31 Graeve, Marliese 30.04.1938 Ulrich-von-Hutten-Str. 15 85 Jahre Klaczinski, Irene 01.04.1933 Albert-Schweitzer-Str. 36 Balko, Erika 04.04.1933 Claus-von-Stauffenberg-Str. 13 A

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Informationen / Informacije

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Mann, Grete 05.04.1933 OT Bröthen/Michalken Dresdener Straße 138 Sengbusch, Marianne 05.04.1933 Ratzener Str. 45 Novak, Brigitte 11.04.1933 Straße des Friedens 6 Leue, Irmgard 12.04.1933 Ratzener Str. 5 Berthold, Gerlinde 15.04.1933 Herweghstr. 80 Brieschke, Helmut 17.04.1933 Bautzener Allee 66 Warmschmidt, Horst 18.04.1933 Dresdener Straße 26 Kawelke, Heinz 19.04.1933 Erich-Weinert-Str. 46 Waschnik, Diether 20.04.1933 Collinsstr. 17 Schröter, Charlotte 21.04.1933 Collinsstr. 13 Zinder, Ingeburg 25.04.1933 OT Bröthen/Michalken Gartenstraße 10 Nawrocki, Benno 30.04.1933 OT Zeißig Dorfaue 1 90 Jahre Christoph, Manfred 04.04.1928 Walther-Rathenau-Str. 17 Schöne, Renate 12.04.1928 Röntgenstr. 12 Wieting, Willi 18.04.1928 Kurt-Klinkert-Straße 5 Kleinfeld, Ursula 21.04.1928 Liselotte-Herrmann-Str. 16

Kestler, Dieter 22.04.1928 Lindenweg 4 B Laue, Helga 27.04.1928 Heinrich-Mann-Str. 4 Müller, Günter 27.04.1928 Johann-Gottfried-Herder-Str. 21 Meinecke, Erika 29.04.1928 Straße des Friedens 3 95 Jahre Donath, Martha 02.04.1923 Lange Str. 11

Allen Jubilaren alles Gute im neuen Lebensjahr!

Wutrobne zbožopřeće a wšo dobre!

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Informationen / Informacije

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Sprechtag der Schiedsstelle Der nächste Sprechtag der Schiedsstelle findet für die Einwohner der Stadt Hoyerswerda am 3. April 2018 in der Zeit von 16.00 – 17.30 Uhr im Zimmer 1.24 im Alten Rathaus, Markt 1, statt. Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben während dieser Zeit die Möglichkeit, sich bei bürgerlich- rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B.

Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) persönlich oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden. Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden: Stadt Hoyerswerda /Schiedsstelle S.-G.-Frentzel-Str.1 02977 Hoyerswerda Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 45 71 71 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer Für Handwerksbetriebe bietet die Handwerkskammer Dresden in Zusammenarbeit mit der Stadt Hoyerswerda gemeinsame Sprechtage an. Jeden zweiten Donners-tag im Monat steht Dirk Pannenborg den Handwerks-betrieben zur Verfügung. Der nächste Sprechtag ist am 12.04.2018 in der Zeit von 9 bis 12 Uhr im historischen Ratssaal des Alten Rathauses, Erdgeschoss, Zimmer 1.19, Markt 1, in 02977 Hoyerswerda. Um Anmeldung wird gebeten. Termine können mit Dirk Pannenborg, Handwerks-

kammer Dresden, telefonisch unter 0351 4640-947 oder per E-Mail: [email protected] vereinbart werden. Auszug aus dem Dienstleistungsangebot der HWK: - Betriebswirtschaftliche Beratung - Technische Beratung - Energie- und Umweltberatung - Beratung zu Messen und Ausstellungen - Außenwirtschaftsberatung und internationale Kooperationsbörse - EDV-Beratung Kooperationen und Wirtschaftsauskünfte (gebühren-pflichtig)

Ehe-Familienberatung-Lebensberatung bei der Caritas Hoyerswerda Ehe-Familien-Lebensberatung hat eine lange Tradition bei der Caritas Görlitz. Es gibt sie bisher in Cottbus und in Görlitz. Nun wird sie seit dem 01.04.2018 auch in Hoyerswerda angeboten. Diese Beratung ist gedacht für Paare oder Einzelpersonen, die z.B. Konflikte und Krisen in ihrer Partnerschaft erleben, an Scheidung oder Trennung denken, an deren Folgen leiden, sich in persönlichen Schwierigkeiten befinden, um einen geliebten Menschen trauern oder Lebens-, Sinn- oder Glaubens-fragen haben. Viele andere Themen können Inhalt der Beratung sein. Das Beratungsgeschehen versteht sich nicht als „Ratschlag geben“, sondern als ein gemeinsames Suchen nach der Ursache des Problems und möglichen Veränderungen. Das braucht Zeit und leitet oft einen längeren Prozess ein. Je nach Bedarf sind dann

mehrere Beratungsgespräche nötig und möglich. Ein Einzelberatungstermin dauert ca. eine Stunde, ein Paarberatungstermin anderthalb Stunden. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht, ist kostenfrei und offen für alle Ratsuchenden unabhängig von Herkunft, sozialer Stellung, sexueller Orientierung, Familienstand und Konfession. Adresse: Ludwig-van-Beethovenstraße 26, 02977 Hoyerswerda Ansprechpartnerin: Christine Schnorr (Ehe-Familien-Lebensberaterin, Systemische Familientherapeutin, Theologin) Tel.: 03571/ 979256 Fax: 03571/ 978355 E-Mail: [email protected]

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