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Amtsblatt
für den Landkreis Neu-Ulm
Nr. 40 Neu-Ulm, den 29. September Jahrgang 2017
Inhalt Seite
Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 97
Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses 97
Sitzung des Krankenhausausschusses 98
Haushaltssatzung der Kreisspitalstiftung Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2017 99
Immissionsschutzrecht; Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs einer Anlage zur Metall-Kunststoff-Separation (Anlage zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen) Betreiberin: Cablo Metall-Recycling & Handel GmbH, Flugplatzstraße 1-2,
16833 Fehrbellin Betriebsort: Grundstücke Fl.-Nrn. 1267 und 1261/4 der Gemarkung Straß 99
Wasserrecht; Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser zur Grundwasserabsenkung (Bauwas-serhaltung) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 245/194, 245/196, 245/198, 245/334 u.a. der Gemarkung Neu-Ulm (Bauvorhaben „Südstadtbogen“, südlich der Von-Hünefeld-Straße) durch die Realgrund AG, Ulm Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Ermittlung einer etwaigen Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung 99
Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm am 30.06.2016 100
Übung der Bundeswehr 100
Stellenausschreibung 101
Herausgegeben und gedruckt vom Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm Erscheint in der Regel jeden Freitag; Einzelpreis 0,13 Euro, zuzüglich Porto; Abonnementpreis halbjährlich 3,30 Euro zuzüglich Porto. Das Amtsblatt können Sie auch unter http://www.landkreis.neu-ulm.de (Aktuelles/Amtsblätter) abrufen.
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Amtsblatt Nr. 40/2017
Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses Am Montag, 9. Oktober 2017, 09:00 Uhr findet im Landratsamt Neu-Ulm (Sitzungssaal, Zimmer 400b), Kant-straße 8, 89231 Neu-Ulm eine Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses statt.
Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses vom
23.02.2017 und 02.03.2017 2. Kreisstraße NU 3:
Umbau der Kreuzung St 2020 / NU 3 / Kirchplatz (Tavernenkreuzung) in Pfaffenhofen Aufnahme in das Investitionsprogramm
3. Kreisstraße NU 8: Umbau der Einmündung in die Staatsstraße St 2023 zu einem Kreisverkehrsplatz Zustimmung zur Planung
4. Kreisstraße NU 10: Biberach – Beuren Anlage eines Geh- und Radweges zwischen Oberhausen und Beuren
5. Vertreter des Landkreises Neu-Ulm im Aufsichtsrat der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-Gesellschaft
(DING); Ende der Amtszeit der bisherigen Vertreter und Neubestellung
6. Neustrukturierung des Allgäu Airports (Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Memmingerberg);
Endgültige Entscheidung über den weiteren Erwerb von Anteilen durch den Landkreis Neu-Ulm, hier: Kommanditanteile an der Grundbesitzgesellschaft II „Gewerbepark am Allgäu Airport GmbH & Co. KG“ und GmbH-Anteile an der „Gewerbepark am Allgäu Airport Verwaltungs GmbH“ sowie Entscheidung über damit zusammenhängende Fragestellungen
7. Informationen und Anfragen
Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Az. 0143.04 LABl NU S. 97/2017 ________________________________________________________________________________________
Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses Am Dienstag, 10. Oktober 2017, 09:00 Uhr findet im Landratsamt Neu-Ulm (Sitzungssaal, Zimmer 400b), Kant-straße 8, 89231 Neu-Ulm eine Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses statt.
Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses vom 14.07.2017
2. Umstellung auf Fernwärmeversorgung der Berufsschule und der Fachoberschule Neu-Ulm
3. Zuordnung der zuständigen Ausschüsse für die Maßnahmen aus dem Klimaschutz-Teilkonzept Mobilität
4. Bericht über Kooperationspartner im Bereich Marketing für die Mitfahrzentrale
5. Fernwärme Weißenhorn Projektentwicklungsgesellschaft mbH;
Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere durch Einführung eines Aufsichtsrats anstelle des Beirats und Neufassung des Namens der Gesellschaft
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Amtsblatt Nr. 40/2017
6. Bericht zur Lage beim Abfallwirtschaftsbetrieb
7. Kaufmännische Buchführung;
Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2017
8. Auswirkungen des Verpackungsgesetzes, Ist-Aufnahme und anstehende Maßnahmen
9. Duale Systeme für die Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen; Verlängerung der Nebenentgeltvereinbarungen mit dem Landkreis Neu-Ulm für die Jahre 2018 bis ein-schließlich 2020
10. Änderungen im Abfallwirtschaftskonzept
11. Kalkulation der Entsorgungsgebühren des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Neu-Ulm für den Zeit-raum 2018 bis 2020
12. Informationen und Anfragen Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Az. 0143.06 LABl NU S. 97/2017 ________________________________________________________________________________________
Sitzung des Krankenhausausschusses Am Mittwoch, 11. Oktober 2017, 09:00 Uhr findet im Landratsamt Neu-Ulm (Sitzungssaal, Zimmer 400b), Kant-straße 8, 89231 Neu-Ulm eine Sitzung des Krankenhausausschusses statt.
Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Krankenhausausschusses vom 23.06.2017,
29.06.2017 und 17.07.2017
2. Bericht der Klinikleitung
3. Bericht des Beirats
4. Erweiterung der interdisziplinären Notaufnahme an der Stiftungsklinik Weißenhorn Sachstand des Projekts
5. Jahresergebnis der Kliniken der Kreisspitalstiftung Weißenhorn für das Jahr 2016
6. Weitere Umsetzung des Bürgerentscheids zum Erhalt der Geburtshilfestation an der Illertalklinik Illertissen
7. Informationen und Anfragen Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Az. 0143.11 LABl NU S. 98/2017 ________________________________________________________________________________________
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Amtsblatt Nr. 40/2017
Haushaltssatzung der Kreisspitalstiftung Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2017
I. Aufgrund der Art. 20 (3) des Bayer. Stiftungsgesetzes i.d.F. vom 26. September 2008 (GVBl. S. 834, BayRS 282-1-1) in Verbindung mit Art. 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826, BayRS 202-3-1-I) hat der Kreistag die Haushaltssatzung für das Haus-haltsjahr 2017 erlassen. Die Haushaltssatzung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 1 bei.
II. Die Regierung von Schwaben hat mit RS vom 14.09.2017 Nr. 12-1222.2227-3/11/2 die Haushaltssatzung im genehmigungspflichtigen Teil (§ 2 Abs. 1) zur Kenntnis genommen. Eine Genehmigung für den festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.900.000 € war gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 65 Abs. 2 LkrO nicht erforderlich. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren sind in der Haus-haltssatzung nicht festgesetzt.
III. Der Wirtschaftsplan 2017 liegt gemäß Art. 20 Abs. 3 Bayer. Stiftungsgesetz i.V.m. Art. 59 Abs. 3 Landkreisord-nung in der Zeit vom 02.10. bis 10.10.2017 auf Zimmer 1.100 der Kreisspitalstiftung Weißenhorn, Günzburger Straße 41 in 89264 Weißenhorn, während der üblichen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Az. 13-9411.1/4 LABl NU S. 99/2017 ________________________________________________________________________________________
Immissionsschutzrecht; Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs einer Anlage zur Metall-Kunststoff-
Separation (Anlage zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen) Betreiberin: Cablo Metall-Recycling & Handel GmbH, Flugplatzstraße 1-2, 16833 Fehrbellin
Betriebsort: Grundstücke Fl.-Nrn. 1267 und 1261/4 der Gemarkung Straß Die o.g. Bekanntmachung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 2 bei. Az. 41-1711.3/2-G4 LABl NU S. 99/2017 ________________________________________________________________________________________
Wasserrecht; Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser zur Grundwasserabsenkung (Bauwasserhaltung) auf den
Grundstücken Fl.Nrn. 245/194, 245/196, 245/198, 245/334 u.a. der Gemarkung Neu-Ulm (Bauvorhaben „Südstadtbogen“, südlich der Von-Hünefeld-Straße) durch die Realgrund AG, Ulm
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Ermittlung einer etwaigen Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Die o.g. Bekanntmachung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 3 bei. Az. 42-6421.2/5 LABl NU S. 99/2017 ________________________________________________________________________________________
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
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Amtsblatt Nr. 40/2017
Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm am 30.06.2016
Die Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm nach dem Stand vom 30.06.2016 (Basis Zen-sus 2011) werden wie folgt bekannt gegeben: Gemeinden Einwohnerstand vom 30.06.2016 31.12.2015 7 75 111 Altenstadt, M 5 078 5 024 7 75 115 Bellenberg 4 496 4 423 7 75 118 Buch, M 3 882 3 856 7 75 139 Elchingen 9 405 9 261 7 75 126 Holzheim 1 868 1 852 7 75 129 Illertissen, St 16 987 16 904 7 75 132 Kellmünz a.d. Iller, M 1 386 1 378 7 75 134 Nersingen 9 236 9 288 7 75 135 Neu-Ulm, GKSt 56 703 57 237 7 75 141 Oberroth 889 900 7 75 142 Osterberg 888 881 7 75 143 Pfaffenhofen a.d. Roth, M 7 174 7 171 7 75 149 Roggenburg 2 665 2 673 7 75 152 Senden, St 22 028 21 909 7 75 161 Unterroth 1 052 1 025 7 75 162 Vöhringen, St 13 287 13 198 7 75 164 Weißenhorn, St 13 319 13 329 Kreissumme 170 343 170 309 Az. 45-0132.1 LABl NU S. 100/2017 ________________________________________________________________________________________
Übung der Bundeswehr Die Bundeswehr hat für die Zeit
vom 13.10 – 25.10.2017
eine Truppenübung angesagt. Radfahrzeuge können zum Einsatz kommen. Der gesamte Landkreis Neu-Ulm ist betroffen. Wir bitten die Bevölkerung, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahr, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgeht, weisen wir besonders hin. Über die Schadensabwicklung bei evtl. auftretenden Manöverschäden erteilen die Gemeinden und die Bundes-anstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, in Nürnberg nähere Auskünfte. Az. 45-0831 LABl NU S. 100/2017 ________________________________________________________________________________________
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Amtsblatt Nr. 40/2017
Stellenausschreibung Der Landkreis Neu-Ulm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Dipl.-Sozialpädagogin/ Dip.-Sozialpädagogen (BA oder FH) bzw.
Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit Bachelorabschluss
für den Fachbereich „Jugend und Familie“. Die o.g. Stellenausschreibung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 4 bei. Az. 12. LABl NU S. 101/2017
gez. Thorsten Freudenberger, Landrat ________________________________________________________________________________________
Anlage 4
Haushaltssatzung
Haushaltssatzunq der Kreisspitalstiftunq Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des Art. 20 (3) des Bayer. Stiftungsgesetzes i.d.F. vom 26. September 2008 (GVBI. S.
834, BayRS 282-1-1), in Verbindung mit Art. 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern
i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 826, BayRS 2020-3-1-1) erlässt der
Kreistag folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Erfolqsplan
in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
79.021.925 Euro
86.649.019 Euro
und im Vermöqensplan
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
ab.
7.723.000 Euro
Erfolgspian Einnahmen Ausgaben GewInnA/erlust
Stiftungsklinik Weißenhorn 33.527.761 € 35.312.449 € ./. 1.784.688 €
lllertalklinik lllertissen 11.379.951 € 16.004.047 € ./. 4.624.096 €
Donauklinik Neu-Ulm 34.114.213 € 35.332.523 € ./. 1.218.310 €
Gesamt 79.021.925 € 86.649.019 € ./. 7.627.094 €
Vermögensplan Einnahmen Ausgaben
Stiftungsklinik Weißenhorn 3.304.000 € 3.304.000 €
lllertalklinik lllertissen 1.672.000 € 1.672.000 €
Donauklinik Neu-Ulm 2.747.000 € 2.747.000 €
Gesamt 7.723.000 € 7.723.000 €
§2
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind 2017 Kreditaufnahmen in
Höhe von 1.900.000 Euro vorgesehen.
Stiftungsklinik Weißenhorn 0 €
lllertalklinik lllertissen 1.900.000 €
Donauklinik Neu-Ulm 0 €
Gesamt 1.900.000 €
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.
§5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Weißenhorn, den 22.09.2017
Kreisspitalstiftung Weißenhorn
ThorsJe^Ffeudenberger
X
-b ©■S-
(Siegel)
Anlage 2 zum Kreisamtsblatt Nr. 40 vom 29.09.2017 Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheid s Immissionsschutzrecht; Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs einer Anlage zur Metall-Kunststoff-Separation (Anlage zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen) Betreiberin: Cablo Metall-Recycling & Handel GmbH, Flugplatzstraße 1-2, 16833 Fehrbellin Betriebsort: Grundstücke Fl.-Nrn. 1267 und 1261/4 der Gemarkung Straß Das Vorhaben unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013, BGBl. I S. 1274, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl I S. 2771) i.V.m. Ziffer 8.11.2.1 (G/E) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV - in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl I S. 1440). Das Genehmigungsverfahren wurde mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das Landratsamt Neu-Ulm hat der Cablo Metall-Recycling & Handel GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Bescheid vom 12.09.2017, Az.: 41-1711.3/2-G8, erteilt. Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids sowie die Rechtsbehelfsbelehrung werden gemäß § 10 Absätze 3, 7 und 8 BImSchG und § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren -9. BImSchV- in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), öffentlich bekanntgemacht: „Das Landratsamt Neu-Ulm erlässt folgenden
B e s c h e i d : 1. Die Cablo Metall-Recycling & Handel GmbH erhält die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs ihrer Anlage zur Metall-
Kunststoff-Separation (Anlage zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen). Die Änderung betrifft Anlagenteile auf dem gesamten Betriebsgelände und umfasst im We-sentlichen folgende Maßnahmen: - Erhöhung der Lagerkapazität für gefährliche Abfälle von derzeit max. 60 t auf künftig
max. 400 t - Erhöhung der Behandlungskapazität für nicht gefährliche Abfälle von derzeit 100 t/d
auf künftig max. 400 t/d, beschränkt auf eine Jahreskapazität von max. 25.000 t/a, davon max. 190 t/a VPE-Kabel und 200 t/a Stahlwellmantelkabel in der Vorzerkleine-rung 3
- Erhöhung der Behandlungskapazität für gefährliche Abfälle von derzeit 5,5 t/d (Tele-kom-Innenkabel) auf künftig max. 165 t/d (Addition der Verarbeitungskapazität sämtli-cher Bearbeitungsanlagen und -schritte); die Verarbeitungsmenge von max. 1.500 t/a der im Betrieb angenommenen gefährlichen Abfälle bleibt unverändert.
- Änderung der Betriebszeiten einzelner Betriebseinheiten
- Seite 2 -
- Verlegung und zeitgleicher Betrieb der Vorzerkleinerungsanlagen 1 und 2, verbunden mit - der Errichtung und dem Betrieb eines zusätzlichen Filters, an den ausschließ-
lich die Vorzerkleinerung 1 angeschlossen wird, - der Nachrüstung der bisher für die Vorzerkleinerungsanlagen 1 und 2 genutzten
Filteranlage und ausschließliche Nutzung für die Vorzerkleinerungsanlage 2, - der Modifizierung der Trichterabsaugung der Vorzerkleinerungsanlage 2 sowie - dem Verzicht auf den Einsatz von gefährlichen Abfällen in der Vorzerkleine-
rungsanlage 2 - Ausrüstung der Vorzerkleinerungsanlage 3 mit einem höhenverstellbaren Abwurf - Betrieb der Kabelschlitzmaschinen bei der Verarbeitung von als gefährliche Abfälle
eingestuften Kabeln und von bleiummantelten Kabeln unter Einsatz einer mobilen Absaugung
- Umgruppierung der Aggregate der Zerlegeanlagen 1 - 3, verbunden mit - der Möglichkeit, deren Eldan-Siebe separat zu betreiben, - mit der Verlegung der Filteranlage 1 sowie - dem Austrag der Vorsichter-Leichtfraktion der behandelten Abfälle und des Fil-
terstaubs der Filteranlagen 1 und 2 in geschlossene Container mit Spezialab-deckung
- Gleichzeitiger Einsatz von gefährlichen Abfällen in den Zerlegeanlagen 1 und 3 - Verlegung von Aggregaten der elektrostatischen Nachreinigung - Zerlegung von Trafos - Änderung der Lagerordnung Außerdem sind aus formellen Gründen folgende bereits nach § 15 BImSchG angezeigte und umgesetzte Maßnahmen Inhalt des Antrags: - Austausch des vorhandenen Korona-Walzen-Scheiders 1 gegen eine neue Anlage
mit eigener Filteranlage - Errichtung und Betrieb eines Korona-Walzen-Scheiders 2 - Einbau einer Schallschutzeinhausung für den Drucklufttank der Filteranlage 2 - Einbau einer auch separat nutzbaren Siebanlage in der Zerlegeanlage 2
1.1 Die Anlage erhält die in der beiliegenden Anlage 1 genannten Anlagenkenn- und Ausle-
gungsdaten. Die Anlage 1 wird zum Bestandteil dieses Bescheids erklärt.
1.2 Die Genehmigung erlischt hinsichtlich der Anlagenteile, mit deren Betrieb nicht innerhalb von 3 Jahren nach Unanfechtbarkeit dieses Bescheides begonnen wurde. Sie erlischt au-ßerdem, wenn die gesamte Anlage während eines Zeitraumes von mehr als 3 Jahren nicht mehr betrieben worden ist.
2. Es werden gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Befreiungen von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt - Zaunhöhe im Sichtdreieck (größer als 90 cm) - Zaunhöhe (größer als 1,20 m) - Baugrenze überschritten - Sichtdreieck überbaut
3. Für die Anlage werden folgende
- Seite 3 -
Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zugelassen:
3.1 Gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO wird eine Abweichung von Ziff. 6.2 Tabelle 2 IndBauRL zuge-lassen (tragende und aussteifende Bauteile von Hof 2 (Grundfläche ca. 2.100 m²) ein-schließlich Überdachung Vorzerkleinerung (Grundfläche ca. 620 m²) ohne Feuerwider-standsdauer)
3.2 Gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO wird eine Abweichung von Art. 25 Abs. 1 Nr. 3 BayBO zuge-lassen (tragende und aussteifende Wände und Stützen der offenen Hofüberdachung bei der Zerlegehallle nicht feuerhemmend).
3.3 Vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisbrandinspektion beim Landratsamt Neu-Ulm, Fach-
bereich 45, wird gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO eine Abweichung von Ziff. 5.14. IndBauRL zugelassen (Verzicht auf Wandhydranten im Hof 2). Die Zustimmung der Kreisbrandinspektion ist schriftlich einzuholen und zusammen mit der Baubeginnsanzeige vorzulegen.
….. 12. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch innerhalb ei-nes Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausga sse 4, 86152 Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Die Erhebung einer Klage per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine
rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der
Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.“ Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält Auflagen. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheids einschließlich der dazugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom 30.09.2017 bis 13.10.2017
- im Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, 2. Stock, Zimmer 222 - im Bauamt der Gemeinde Nersingen, Rathausplatz 1, 89278 Nersingen, Zimmer H 14 (Ein-
gang links neben der Gemeindehalle) während der Dienststunden zur Einsicht aus.
- Seite 4 -
Daneben wird der vollständige Genehmigungsbescheid (ohne die dazugehörigen Antragsunterlagen) nach § 10 Abs. 8 a BImSchG auch im Internet auf der Homepage des Landkreises Neu-Ulm veröffent-licht, zu finden ist er dort unter dem Pfad Umwelt/ Immissionsschutz/ Informationen zur Industrie-Emissionsrichtlinie/ Genehmigungsbescheide und Überwachungsprotokolle (Link: http://www.landkreis.neu-ulm.de/de/informationen-zur-industrie/genehmigungsbescheide-und-ueberwachungsprotokolle-20007728.html). Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Az. 41-1711.3/2-G4 Landratsamt Neu-Ulm
Anlage 3 zum Kreisamtsblatt Nr. 40 vom 29.09.2017
Bekanntmachung
Wasserrecht; Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser zur Grun dwasserabsenkung (Bauwas-serhaltung) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 245/194, 2 45/196, 245/198, 245/334 u.a. der Gemarkung Neu-Ulm (Bauvorhaben „Südstadtbogen“, süd lich der Von-Hünefeld-Straße) durch die Realgrund AG, Ulm Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Ermittlun g einer etwaigen Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Die Realgrund AG, Ulm, beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser zur Bauwasserhaltung. Während der Errichtung der Tiefgarage (Bauzeit ca. 2 Jahre) werden zur Trockenhaltung der umspundeten Baugrube bis zu 2,16 Mio m³ Grund-wasser zutagegefördert und in die Donau abgeleitet. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens hat das Landratsamt Neu-Ulm gemäß § 5 und § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festzustellen, ob für die Maßnah-me eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung ergab, dass von der geplanten Grundwasserentnahme keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 UVPG genannten Schutzgüter ausgehen. Die Entnahmemenge und Förderrate des Grundwassers während der Baumaßnahme wird den Grundwasserstand im Umfeld nicht wesentlich verändern. Ferner korrespondiert der Grundwasserstand im Bereich des Vorhabens mit dem Wasserstand in der Donau. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt. Hinweis: Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Az. 42-6421.2/5 Landratsamt Neu-Ulm
Der Landkreis Neu-Ulm ist ein attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum mit hohem Freizeitwert. Als Bildungsregion
bietet er die besten Zukunftsperspektiven. Das Landratsamt Neu-Ulm, ein modernes Dienstleistungsunternehmen,
präsentiert sich als bürgernahe und kundenorientierte Behörde.
Der Landkreis Neu-Ulm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Dipl.-Sozialpädagogin/
Dipl.-Sozialpädagogen (BA oder FH) bzw.
Sozialpädagogin/Sozialpädagogen
mit Bachelorabschluss
für den Fachbereich „Jugend und Familie“. Das Aufgabengebiet umfasst die vielfältigen Arbeitsbe-
reiche des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Begleitung von minderjährigen Flüchtlingen, von
freien Trägern der Jugendhilfe, betreuten Wohneinheiten sowie die Betreuung und Begleitung von
anerkannten Flüchtlingsfamilien.
Für diese anspruchsvolle Tätigkeit suchen wir engagierte Bewerber/innen mit einem abgeschlos-
senen Studium und der Fähigkeit zu fl exibler, selbständiger Arbeit im Team. Erfahrungen in der
öffentlichen Jugendhilfe und Verwaltungskenntnisse wären von Vorteil. Der Führerschein der Klas-
se B ist erforderlich.
Die Einstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
(TVöD) und Eingruppierung bis Entgeltgruppe S 14 TVöD.
Ihre Bewerbung können Sie bis spätestens 15.10.2017 über unser Online-Bewerberportal unter
www.landkreis.neu-ulm.de einreichen.
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich gerne an den Fachbereichsleiter Herrn Lassernig
(Tel. 0731/7040-2500).
Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen Herr Traub (Tel. 0731/7040-1202).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen zum Landkreis Neu-Ulm fi nden Sie unter www.landkreis.neu-ulm.de