+ All Categories
Home > Documents > AMTSBLATT SEELANDdaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/ab_seeland_37_2012.pdf · 3 Nr. 37...

AMTSBLATT SEELANDdaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/ab_seeland_37_2012.pdf · 3 Nr. 37...

Date post: 04-Nov-2019
Category:
Upload: others
View: 1 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
20
AMTSBLATT der Stadt SEELAND Ortsteile: Friedrichsaue – Frose – Gatersleben – Hoym – Nachterstedt – Schadeleben Jahrgang 3 | Stadt Seeland, 24. November 2012 Nr. 37 einmalig ab In dieser Ausgabe aktuell: Neuigkeiten in der Stadt Seeland Bekanntmachungen Mitteilungen Termine Vereine Leserbriefe Am 26. Oktober 2012 erhielten die 5. Klassen der Seelandschule OT Nachterstedt Laptops (Seite 3)
Transcript

AMTSBLATT der Stadt

SEELANDOrtsteile: Friedrichsaue – Frose – Gatersleben – Hoym – Nachterstedt – Schadeleben

Jahrgang 3 | Stadt Seeland, 24. November 2012 Nr. 37

einmalig ab

In dieser Ausgabe aktuell: Neuigkeiten in der Stadt Seeland Bekanntmachungen Mitteilungen Termine Vereine Leserbriefe

Am 26. Oktober 2012 erhielten die 5. Klassen der Seelandschule OT Nachterstedt Laptops (Seite 3)

22

Vorharzer HeimstätteMehr Natur zum Leben.

VH

frisch sanierte Wohnungen • nette Nachbarnschöne Landschaft • PKW-Stellplätze

Nahversorger und Abenteuerspielplatz in Ihrer Nachbarschaft

VWG Wohnungsgesellschaft mbH • Fr.-Fleischhauer-Str. 34 • 06469 NachterstedtTel. 03 47 41 - 63 15 • Fax 9 12 50 • www.vorharzer-heim.de

„Wir entspannen bei unserenlangen Spaziergängen undfreuen uns danach auf unserschönes Zuhause im Seeland.“

Die Natur vor Augen undeine schöne Wohnung im Rücken!

Die Natur vor Augen undeine schöne Wohnung im Rücken!

TV · AUDIO · ELEKTRO · ENTERTAINMENT · FOTO · PC · HANDY06449 ASCHERSLEBEN • E-CENTER • AM SEEGRABEN / GESCHWISTER-SCHOLL-STR • TEL. 03473 / 87 22-0

1) Entertain Sat kostet 39,95 €/Monat. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Einmaliger Bereitstellungspreis für neuen Telefonanschluss 69,95 €. Voraussetzung sind der Festplattenrekorder (MR 500 für 5,95 €/Monat, ein IPTV-fähiger Router sowie eine digitale Satelliten-Empfangsanlage. Ggf. zzgl. Versandkosten in Höhe von 6,95 €. Entertain Sat ist in fast allen Anschlussbereichen verfügbar.

Entertain Sat macht aus Fernsehen großes Kino.Mit Entertain über Satellit gestochen scharfe HD-Bildqualität genießen.

Die Tribute von Panem – bei Videoload auf Entertain bis 12.02.2013.©2012 LIONS GATE FILMS INC. All rights reserved.

Ein Angebot von:

1) Entertain Sat kostet 39,95 €/Monat. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Einmaliger Bereitstellungspreis für neuen Telefonanschluss 69,95 €. Voraussetzung sind der Fest-plattenrekorder MR 500 für 5,95 €/Monat, ein IPTV-fähiger Router sowie eine digitale Satelliten-Empfangsanlage. Ggf. zzgl. Versandkosten in Höhe von 6,95 €. Entertain Sat ist in fast allen Anschlussbereichen verfügbar.

Entertain Sat macht aus Fernsehen großes Kino.

HD+jetzt 12 Monate

inklusive!

HD-fähiger Satellitenreceiver inklusive 12 Monate HD+

Mit Entertain über Satellit gestochen scharfe HD-Bildqualität genießen.

Entertain Sat monatlich

39,95 €1

HD-fähiger Satellitenreceiver mit 500 GB Speicher nur 5,95 €/Monat1

Internet-Flatrate

Festnetz-Flatrate

Digitales Satellitenfernsehen Brillante Bildqualität Rund 280 TV-Sender, davon über 50 in HD Mit vielen Komfortfunktionen

Die Tribute von Panem – bei Videoload auf Entertain bis 12.02.2013.©2012 LIONS GATE FILMS INC. All rights reserved.

Ein Angebot von:

1) Entertain Sat kostet 39,95 €/Monat. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Einmaliger Bereitstellungspreis für neuen Telefonanschluss 69,95 €. Voraussetzung sind der Fest-plattenrekorder MR 500 für 5,95 €/Monat, ein IPTV-fähiger Router sowie eine digitale Satelliten-Empfangsanlage. Ggf. zzgl. Versandkosten in Höhe von 6,95 €. Entertain Sat ist in fast allen Anschlussbereichen verfügbar.

Entertain Sat macht aus Fernsehen großes Kino.

HD+jetzt 12 Monate

inklusive!

HD-fähiger Satellitenreceiver inklusive 12 Monate HD+

Mit Entertain über Satellit gestochen scharfe HD-Bildqualität genießen.

Entertain Sat monatlich

39,95 €1

HD-fähiger Satellitenreceiver mit 500 GB Speicher nur 5,95 €/Monat1

Internet-Flatrate

Festnetz-Flatrate

Digitales Satellitenfernsehen Brillante Bildqualität Rund 280 TV-Sender, davon über 50 in HD Mit vielen Komfortfunktionen

HD-fähiger Satellitenreveiver inklusive 12 Monate HD+

Die Tribute von Panem – bei Videoload auf Entertain bis 12.02.2013.©2012 LIONS GATE FILMS INC. All rights reserved.

Ein Angebot von:

1) Entertain Sat kostet 39,95 €/Monat. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Einmaliger Bereitstellungspreis für neuen Telefonanschluss 69,95 €. Voraussetzung sind der Fest-plattenrekorder MR 500 für 5,95 €/Monat, ein IPTV-fähiger Router sowie eine digitale Satelliten-Empfangsanlage. Ggf. zzgl. Versandkosten in Höhe von 6,95 €. Entertain Sat ist in fast allen Anschlussbereichen verfügbar.

Entertain Sat macht aus Fernsehen großes Kino.

HD+jetzt 12 Monate

inklusive!

HD-fähiger Satellitenreceiver inklusive 12 Monate HD+

Mit Entertain über Satellit gestochen scharfe HD-Bildqualität genießen.

Entertain Sat monatlich

39,95 €1

HD-fähiger Satellitenreceiver mit 500 GB Speicher nur 5,95 €/Monat1

Internet-Flatrate

Festnetz-Flatrate

Digitales Satellitenfernsehen Brillante Bildqualität Rund 280 TV-Sender, davon über 50 in HD Mit vielen Komfortfunktionen

Viel Haus für wenig Geld!Einfamilienhaus in Endorf in ruhiger, schöner Lage!

Kaufpreis: 42.500 €Wohnfläche: 105 m2

Grundstück: 255 m2

Exposé unter www.Finanzteam-Wenzel.de

3

Nr. 37 • 24.11.2012

Neuigkeiten der Stadt Seeland

Ai/ Seit dem 23. Oktober 2012 steht es fest: Die Novelis Deutschland GmbH, Standort Stadt Seeland erhielt den Zuschlag für das neue Aluminium-Recycling-Center. Seit Anfang des Jahres suchte der international operierende Aluminiumkonzern nach einem geeigneten Standort für sein neues Werk. Dabei stand die vorhandene Rechtssicher-

heit im Mittelpunkt der Forderung der Füh-rungsspitze. Diese Forderung konnte die Stadt Seeland, der Landkreis und das Land Sachsen-Anhalt erfüllen. Ein Bebauungs-plan wurde in kürzester Zeit erarbeitet und von den behördlichen Stellen genehmigt. Dies war dann auch ausschlaggebend für die Entscheidung. Das 100 Millionen Euro

teure Werk wird jährlich 400.000 Tonnen Aluminiumschrott aufbereiten. 150 neue Arbeitsplätze werden geschaffen. Damit wird das neue Werk das größte Aluminium-Recycling-Center in Europa sein. Der offi-zielle Spatenstich ist für den 26. November 2012 vorgesehen, der Arbeitsbetrieb soll dann im Jahr 2014 aufgenommen werden.

Ai/ Am 26.Oktober wurden die Laptops an die 5. Klassen der Sekundarschule im OT Nachterstedt übergeben. Bereits Anfang des Jahres hatte der Förderkreis W. v. Kügelgen

und Seelandschule die Idee unterbreitet, al-len Kindern der 5. Klassen einen Laptop zur Verfügung zu stellen, damit der Umgang mit dieser Technik im Schulalltag allmäh-

lich zur Selbstverständlichkeit werden kann. Um allen Kindern diese Anschaffung zu ermöglichen, finanzierte die Stadt Seeland dieses Projekt mit 20.000 EUR vor. Den Eltern ist es so möglich, schrittweise das Gerät zu finanzieren. Mit den zurückgeflos-senen Geldmitteln kann dann der nächste Jahrgang ausgestattet werden. Eine weitere interaktive Tafel für das Klassenzimmer wurde mit 5.000 EUR von der Novelis Deutschland GmbH gesponsert. Die Soft-ware wird von der Firma Maxx2it aus Mag-deburg betreut.

Nach einer Bauzeit von vier Monaten wurde am 16. Oktober im OT Friedrichsaue die Brunnenstraße übergeben. Die Gesamtkos-ten der 315 Meter langen grundhaft ausge-bauten Brunnenstraße betrugen rund 236.000 EUR. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten steuerte För-dermittel in Höhe von 126.000 EUR bei. Die Maßnahme konnte über die Dorferneu-erung ausgeführt werden. Die Fahrbahn-breite beträgt 5,50 Meter. In Fahrbahn, Gossen, Randstreifen, Gehwegen und Zufahrten wurde Pflaster in unterschiedli-chen Ausführungen verwendet. Ein Groß-teil der Grünflächen wurde um- und neu gestaltet.

Impressum

Herausgeber: Stadt Seeland Lindenstr. 1, 06469 Stadt

Seeland / OT Nachterstedt Tel. 034741 932-0 Fax 034741 932-40 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadt-seeland.de

Redaktion: H. Meyer, Bürgermeisterin E. Aissa Maadaoui

Titelfoto: W. Schilling

Anzeigen: Wolfgang Schilling Tel. 03943 5424-26 Fax 03943 5424-25 E-Mail:

[email protected]

Herstellung: Harzdruckerei GmbH Max-Planck-Str. 12/14 38855 Wernigerode Tel. 03943 5424-0 Fax 03943 5424-99 E-Mail: [email protected] Internet: www.harzdruck.de

Die veröffentlichten Leserbriefe unterliegen ausschließlich der Verantwortung der Verfasser und müssen nicht mit der Meinung der Redak-tion übereinstimmen. Die Redaktion behält sich lediglich das Kürzen von Leserbriefen vor.

Redaktionsschluss für Amtsblatt Nr. 38 ist der 7. Dezember 2012.

Novelis Deutschland GmbH, Standort Stadt Seeland erhält den Zuschlag

Große Freude an der Seelandschule

Übergabe der Brunnenstraße im OT Friedrichsaue

Die Brunnenstraße wird übergeben

Die Laptops werden an die Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse ausgereicht

4

AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Kreisschützenfest im OT Frose Am 20. Oktober 2012 fand im OT Frose das 13. Kreisschützenfest statt. Höhepunkt war dabei die Festveranstaltung anlässlich des 20-jähriges Bestehens des Kreisschützenverbandes und die Übergabe der Urkunden und Pokale an die Platzierten der Kreiswettkämpfe. Im Anschluss daran wurde ein großer Festumzug mit Schützenap-pell durchgeführt.

Der Kreisschützenumzug zieht durch die Froser Straßen

Am 5. November 2012 überreichte der Minister für Landesentwick-lung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalts Thomas Webel der Bürgermeisterin der Stadt Seeland den Fördermittelbescheid über 2 Mill. Euro für den Bau einer neuen Zweifeldersporthalle im OT Nachterstedt. Der Landeszuschuss stammt aus dem Programm „För-derung von kleineren Städten und Gemeinden – überörtliche Zu-sammenarbeit und Netzwerke“. Insgesamt wird der Bau der Turn-halle 3,3 Mill. Euro betragen und soll voraussichtlich im Frühjahr 2013 begonnen werden.

Am 20. Oktober 2012 lud die Feuerwehr Nachterstedt zu einem großen Herbstfest auf dem Sportplatz ein. In einem großen Festzelt gab es Bewirtung und Musik. Die Nachterstedter Tanzgruppe zeigte Proben ihres Könnens und fand mit ihrem Tanz „Die Feuerwehr ist da“ großen Anklang.

Vor allem aber waren es die sportlichen Ak-tivitäten, die viele Gäste anlockten. Beliebt war bei den Kindern das Glücksrad mit den vielen Preisen. Richtig spannend wurde es beim Löschangriff des Nachterstedter Feu-erwehrnachwuchses, der den interessierten Gästen einmal zeigte, wie ein Brand profes-sionell gelöscht wird. Dazu wurde ein klei-

ner Holzstoß in Brand gesetzt, den die jun-gen Feuerwehrleute in kürzester Zeit lösch-ten. Am Abend gab es einen Fackelumzug mit der Hoymer Schalmeienkapelle.

Im Anschluss daran wurde ein zweiter und diesmal großer Holzstoß auf dem Sportplatz entzündet. Eine Discoveranstaltung im Festzelt rundete das Geschehen ab.

Der Ortswehrleiter Andreas Hampe dankt den Frauen der Tanzgruppe für ihre Darbietungen

Beliebte Wasserspiele mit der Kübelspritze

Die Hoymer Schalmeienkapelle führte den Fackelumzug an

Fachmännisch wird die Richtigkeit überprüft Wasser marsch !

Minister Webel (rechts) überreicht der Bürgermeisterin Heidrun Meyer den Fördermittelbescheid (links: Detlef Gürth)

Fördermittelbescheid für den Bau einer neuen Sporthalle im OT Nachterstedt

Herbstfest der Feuerwehr im OT Nachterstedt

5

Nr. 37 • 24.11.2012

Bekanntmachungen

INhALTSVERzEIchNIS

Bekanntmachung der Stadt Seeland

– Bekanntmachung des Beitrittsbeschlusses vom 15.11.2012– Haushaltssatzung der Stadt Seeland – Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Seeland für das Haushaltsjahr 2012– Jahresrechnung 2010 der ehemaligen Gemeinde Gatersleben und Entlastung der Bürgermeisterin– Jahresrechnung 2010 der Stadt Seeland und Entlastung der Bürgermeisterin– 1. Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung betreffend die Abwehr von Gefahren durch das Betreten des

„Sperrgebietes Erdrutsch Nachterstedt“ – Ersatzbekanntmachung– Zweckvereinbarung – Ernennung des Ortsbürgermeisters OT Gatersleben – Information über die Nachbesetzung eines Mandates des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates der Stadt Seeland

Bekanntmachungen vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte– Flurbereinigungsverfahren „Freiwilliger Landtausch Bräunrode“ – Flurbereinigungsverfahren OU Quedlinburg L66 Landkreis Harz

Sonstiges– Jahresabschluss 2011 Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH– Jahresabschluss 2011 VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte

Bekanntmachung des Beitrittsbeschlusses vom 15.11.2012Der Stadtrat der Stadt Seeland hat in seiner Sitzung am 15.11.2012 folgenden Beschluss gefasst:

„Beitrittsbeschluss vom 15.11.2012

1. Der Stadtrat der Stadt Seeland beschließt den Beitritt der Stadt Seeland zu den Entscheidungen des Salzlandkreises – AZ: 30.15.2.01.00-I-Schu -. Insoweit wird die Haushaltssatzung 2012 vom 28.02.2012 angepasst.

2. Zur Umsetzung der Reduzierung der Kreditermächtigung wer-den im Vermögenshaushalt 2012

a) nachfolgende Haushaltseinnahmeansätze verändert:

Maßnahme Betrag in EUR haushaltsstelle

Kreditaufnahme - 532.100 EUR 91000.371000 minimiert

Fördermittel FFW - 105.000 EUR 13000.361004 gestrichen

Entnahme Rücklage + 48.000 EUR 91000.310000 erhöht

Gesamt: - 589.100 EUR

b) folgende Maßnahmen gestrichen bzw. minimiert:

Maßnahme Betrag in EUR haushaltsstelle

FFW OT Schadeleben - 461.100 EUR 13000.940004 minimiert

StraßenbeleuchtungOT Frose - 50.000 EUR 67003.940000 gestrichen

Leasing Bauhof - 48.000 EUR 77100.935000 gestrichen

bauliche Verbes-serung Wohnungen OT Gatersleben - 30.000 EUR 88190.945000 minimiert

Gesamt: - 589.100 EUR

Somit neu festgesetzte Einnahmen und Ausgaben des Vermö-genshaushaltes in höhe von

9.267.400 EUR.

3. Die in der Anlage beigefügte geänderte Haushaltssatzung 2012 wird beschlossen.“

Der vorstehende Beitrittsbeschluss zur Verfügung des Salzlandkrei-ses – AZ: 30.15.2.01.00-I-Schu – wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Stadt Seeland, 16.11.2012

MeyerBürgermeisterin

AnlageHaushaltssatzung 2012

6

AMTSBLATT DER STADT SEELAND

haushaltssatzung der Stadt Seeland

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Seeland für das Haushaltsjahr 2012

Jahresrechnung 2010 der ehemaligen Gemeinde Gatersleben und Entlastung der Bürgermeisterin

Auf Grund des § 158 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10.08.2009 in der jeweils gültigen Fassung hat

der Stadtrat der Stadt Seeland

in der Sitzung am 28.02.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:

In der Sitzung am 15.11.2012 hat der Stadtrat der Stadt Seeland den Beitritt zu den Entscheidungen des Salzlandkreises vom 16.04.2012 – AZ 30.15.2.01.00-I-Schu – erklärt und die Haushaltssatzung in-soweit angepasst.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 12.439.900 EUR in der Ausgabe auf 12.439.900 EUR

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 9.267.400 EUR in der Ausgabe auf 9.267.400 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 589.979 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 67.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2012 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.872.167 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuer werden gemäß Hebe-satzsatzung für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v.H.

2. Gewerbesteuer 360 v.H.

Stadt Seeland, den 16.11.2012

MeyerBürgermeisterin

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Seeland für das Haus-haltsjahr 2012 wird gemäß § 94 Abs. 3 GO LSA hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt nach § 94 Abs. 3 GO LSA zur Einsicht-nahme in der zeit vom

03.12.2012 bis 11.12.2012

während der Dienstzeit im Verwaltungsgebäude der Stadt Seeland

OT Nachterstedt, Lindenstraße 1 in 06469 Stadt Seeland, Zimmer 11 (Frau Ballin) öffentlich aus.

Stadt Seeland, 16.11.2012

MeyerBürgermeisterin

Der Stadtrat der Stadt Seeland hat in seiner Sitzung am 30.10.2012 das Ergebnis über die Prüfung der Jahresrechnung 2010 der ehemaligen Gemeinde Gatersleben durch das Rech-nungsprüfungsamt des Salzlandkreises zur Kenntnis genom-men.

Der Stadtrat der Stadt Seeland hat mit Beschluss-Nummer StR 03/10/2012 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 der ehemaligen Gemeinde Gatersleben, jetzt Stadt Seeland Ortsteil

Gatersleben bestätigt und erteilt der Ortsbürgermeisterin Gatersleben für die Zeit bis zum 31.08.2010 sowie der Bürger-meisterin der Stadt Seeland für die Zeit von 01.09.2010 bis 31.12.2010 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.

Gemäß §170 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen Fassung wird der Beschluss über die Entlastung der Ortsbürgermeisterin

7

Nr. 37 • 24.11.2012

Jahresrechnung 2010 der Stadt Seeland und Entlastung der BürgermeisterinDer Stadtrat der Stadt Seeland hat in seiner Sitzung am 30.10.2012 das Ergebnis über die Prüfung der Jahresrechnung 2010 der Stadt Seeland durch das Rechnungsprüfungsamt des Salzlandkreises zur Kenntnis ge-nommen.

Der Stadtrat der Stadt Seeland hat mit Beschluss-Nummer StR 04/10/2012 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 und die Entlastung der Bürgermeisterin der Stadt Seeland für das Haushaltsjahr 2010 beschlos-sen.

Gemäß §170 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen Fassung wird der Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin der Stadt Seeland für das Jahr 2010 sowie die Auslegung der Jahresrechnung hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung und der dazugehörige Rechenschaftsbericht lie-gen

in der Zeit vom 03.12.2012 bis 11.12.2012

während der Sprechzeiten der Stadt Seeland in 06469 Stadt Seeland, OT Nachterstedt, Lindenstraße 1, Zimmer 3 (Frau Frühling) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stadt Seeland, 08.11.2012

MeyerBürgermeisterin

Gatersleben für die Zeit bis zum 31.08.2010 sowie der Bürger-meisterin der Stadt Seeland für die Zeit vom 01.09.2010 bis 31.12.2010 für das Jahr 2010 sowie die Auslegung der Jahres-rechnung hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung und der dazugehörige Rechenschaftsbe-richt liegen

in der Zeit vom 03.12.2012 bis 11.12.2012

während der Sprechzeiten der Stadt Seeland in 06469 Stadt Seeland, OT Nachterstedt, Lindenstraße 1, Zimmer 3 (Frau Frühling) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stadt Seeland, 08.11.2012

Meyer Bürgermeisterin

Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2010 in Euro der Stadt Seeland Ortsteil Gatersleben

Bezeichnung Verwaltungs-haushalt

Vermögens-haushalt

Gesamt-haushalt

Soll-Einnahmen 4.383.195,63 1.323.979,39 5.707.175,02+ Neue Haushalts-einnahmereste

0,00 11.211,00 11.211,00

- Abgang Haus-haltseinnahmereste

0,00 0,00 0,00

- Abgang alter Kas-seneinnahmereste

18.477,62 0,00 18.477,62

Bereinigte Soll-Einnahmen

4.364.718,01 1.335.190,39 5.699.908,40

Bezeichnung Verwaltungs-haushalt

Vermögens-haushalt

Gesamt-haushalt

Soll-Ausgaben 4.365.556,04 1.195.181,82 5.560.737,86+ Neue Haushalts-ausgabereste

0,00 210.511,86 210.511,86

- Abgang Haus-haltsausgabereste

0,00 70.503,29 70.503,29

- Abgang alter Kas-senausgabereste

838,03 0,00 838,03

Bereinigte Sollaus-gaben

4.364.718,01 1.335.190,39 5.699.908,40

Mehr-/Minderaus-gaben

0,00 0,00 0,00

Ist-Einnahmen 4.383.497,75 2.304.369,24 6.687.866,99Ist-Ausgaben 4.449.831,31 2.158.075,36 6.607.906,67 Buchmäßiger Kassenbestand

-66.333,56 146.293,88 79.960,32

(Istüberschuß/ Istfehlbetrag)+ Kasseneinnah-mereste

67.226,90 376.992,13 444.219,03

+ Haushaltsein-nahmereste

0,00 11.211,00 11.211,00

+ verbl. Haushalts-einnahmereste

0,00 92.902,77 92.902,77

- Kassenausgabereste 893,34 396.714,34 397.607,68- Haushaltsausga-bereste

0,00 210.511,86 210.511,86

- verbl. Haushalts-ausgabereste

0,00 20.173,58 20.173,58

Differenz 0,00 0,00 0,00

8

AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2010 in Euro der Stadt Seeland

Bezeichnung Verwaltungs-haushalt

Vermögens-haushalt

Gesamthaus-halt

Soll-Einnahmen 6.994.783,84 3.226.497,62 10.221.281,46+ Neue Haushalts-einnahmereste

0,00 540.000,00 540.000,00

- Abgang Haus-haltseinnahmereste

0,00 1.197.219,00 1.197.219,00

- Abgang alter Kas-seneinnahmereste

5.238,81 12.815,93 18.054,74

Bereinigte Soll-Einnahmen

6.989.545,03 2.556.462,69 9.546.007,72

Soll-Ausgaben 7.253.534,48 2.755.742,26 10.009.276,74+ Neue Haushalts-ausgabereste

6.211,80 969.427,81 975.639,61

- Abgang Haus-haltsausgabereste

1.664,10 1.168.707,38 1.170.371,48

- Abgang alter Kas-senausgabereste

0,00 0,00 0,00

Bereinigte Sollaus-gaben

7.258.082,18 2.556.462,69 9.814.544,87

Mehr-/Minder-ausgaben

-268.537,15 0,00 -268.537,15

Ist-Einnahmen 6.871.787,16 3.032.083,40 9.903.870,56Ist-Ausgaben 7.401.204,67 2.997.040,61 10.398.245,28

Bezeichnung Verwaltungs-haushalt

Vermögens-haushalt

Gesamthaus-halt

Buchmäßiger Kassenbestand

-529.417,51 35.042,79 -494.374,72

(Istüberschuß/ Istfehlbetrag)+ Kasseneinnah-mereste

265.537,86 1.113.551,40 1.379.089,26

+ Haushaltsein-nahmereste

0,00 540.000,00 540.000,00

+ verbl. Haus-haltseinnahme-reste

0,00 2.819.281,00 2.819.281,00

- Kassenausgabe-reste

-1.554,30 621.508,13 619.953,83

- Haushaltsausga-bereste

6.211,80 969.427,81 975.639,61

- verbl. Haushalts-ausgabereste

0,00 2.916.939,25 2.916.939,25

Differenz -268.537,15 0,00 -268.537,15

1. Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung betreffend die Abwehr von Gefahren durch das Betreten des „Sperrgebietes Erdrutsch Nachterstedt“

Aufgrund der §§ 1 und 94 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die öffent-liche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2003 (GVBl. LSA S. 214), zuletzt geändert am 18.05.2010 (GVBl. LSA S. 340) hat der Stadtrat der Stadt Seeland in seiner Sitzung am 15.11.2012 fol-gende 1. Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung betreffend die Abwehr von Gefahren durch das Betreten des „Sperr-gebietes Erdrutsch Nachterstedt“ vom 06.04.2011 beschlossen:

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Der Hundetrainingsplatz Nachterstedt und das IG-Gelände sind nicht mehr Teil des Sperrgebietes.

Die Anlage (Karte) zum § 3 der Gefahrenabwehrverordnung betref-fend die Abwehr von Gefahren durch das Betreten des „Sperrgebietes

Erdrutsch Nachterstedt“ wird ersetzt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese 1. Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung betreffend die Abwehr von Gefahren durch das Betreten des „Sperr-gebietes Erdrutsch Nachterstedt“ tritt eine Woche nach ihrer Ver-kündigung im Amtsblatt der Stadt Seeland in Kraft.

Stadt Seeland, den 16.11.2012

MeyerBürgermeisterin

9

Nr. 37 • 24.11.2012

Ersatzbekanntmachung

zWEcKVEREINBARUNG – dezentrale Entsorgung –

Die öffentliche Bekanntmachung der Anlage nach § 3 der Ge-fahrenabwehrverordnung betreffend die Abwehr von Gefahren durch das Betreten des „Sperrgebietes Erdrutsch Nachterstedt“ liegt im Original in der Stadtverwaltung Seeland, OT Nachterstedt, Lindenstr. 1, Ordnungsamt Zimmer 21 (Frau Schulz), während der Dienstzeiten

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 UhrDienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 UhrFreitag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

öffentlich aus.

Stadt Seeland, 16.11.2012

MeyerBürgermeisterin

Zwischen der Stadt Seeland, OT Gatersleben - nachstehend „Stadt“ genannt - vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Heidrun Meyer

und dem

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung „Ostharz“- nachstehend „ZVO“ genannt - vertreten durch den Verbandsgeschäftsführer, Herrn Lutz Günther

wird folgende Z W E C K V E R E I N B A R U N G geschlossen:

10

AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Präambel

Die Stadt Seeland ist Mitglied des ZVO, nicht jedoch für die Aufga-be der Abwasserentsorgung in ihrem OT Gatersleben. Perspektivisch ist die Mitgliedschaft des OT Gatersleben im ZVO, voraussichtlich zum 01.01.2015, vorgesehen. Bis zum Erreichen der Mitgliedschaft soll der ZVO die Aufgabe der dezentralen Abwasserentsorgung auf der Grundlage einer Zweckvereinbarung übernehmen. Die Stadt bleibt Abwasserbeseitungspflichtige.

§ 1 Gegenstand der Zweckvereinbarung(1) Die Zweckvereinbarung auf der Grundlage von § 3 GKG LSA

erfolgt als Amtshilfe, die die Stadt erbeten hat. Sie bezieht sich auf die technische Geschäftsbesorgung der dezentralen Abwas-serentsorgung (fachgerechte Entnahme, Transport und Entsor-gung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben) im Gebiet des OT Gatersleben der Stadt Seeland.

(2) Die Inhalte aus Gruben, welche wasserschadstoffbelastet sind, werden vom Abs. 1 nicht berührt und sind nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung durch den jeweiligen Eigen-tümer der Anlagen zu entsorgen.

(3) Die kaufmännische Geschäftsbesorgung der dezentralen Abwas-serentsorgung wird dem ZVO nicht übertragen. Diese Aufgabe verbleibt bei der Stadt.

§ 2 Aufgabenbesorgung(1) Die Stadt übergibt dem ZVO jährlich bis zum 15.01. eine Über-

sicht über die Grundstücke, deren dezentrale Anlagen zu entsor-gen sind.

(2) Die Entsorgung durch den ZVO setzt voraus, dass eine ungehin-derte Zufahrt zu den betroffenen Anlagen möglich ist.

(3) Kleinkläranlagen werden jährlich entsorgt, abflusslose Sammel-gruben nach Bedarf.

(4) Vollbiologische Kleinkläranlagen, Kleinkläranlagen, die außer Betrieb genommen werden und Kleinkläranlagen, die auf Grund ihrer Größe auch außerhalb des Turnus entsorgt werden müssen, werden ebenfalls nach Bedarf entsorgt.

§ 3 Aufgabendurchführung(1) Die Information der Kunden zu den Entsorgungszeiträumen

und -terminen erfolgt durch den ZVO.(2) Der ZVO lässt die ordnungsgemäße Entsorgung des Grubenin-

haltes von dem jeweiligen Eigentümer bzw. seinem Beauftragten durch Unterschrift auf einem entsprechenden Begleitschein be-stätigen.

• AusdiesemBegleitscheinmussfolgendeszuersehensein: • StandortderAnlage • AnschriftdesAnlagenbesitzers • TagderEntsorgung • abgefahreneMengeinm³ • UnterschriftdesEigentümersoderseinesBeauftragten.

§ 4 Abrechnung der Leistungen(1) Der ZVO rechnet die Leistungen gemäß § 1 dieser Zweckverein-

barung gegenüber der Stadt ab. (2) Grundlage der Abrechnung ist die beschlossene Satzung des

ZVO über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Ab-wasserentsorgung in der jeweils aktuellen Fassung.

(3) Für die Jahre 2012 bis 2015 gilt aufgrund der jetzigen Kalkulati-on des ZVO ein Entgelt von 22,67 € jem³Fäkal-und /oderKlärschlamm sowie von 9,84 € jem³AbwasserausabflusslosenSammelgruben incl. Transport.

(4) Die Rechnungslegung erfolgt monatlich. Berechnungsgrundlage ist die auf den Begleitscheinen gemäß § 3 Abs.2 erfasste Menge.

(5) Der Betrag wird 14 Tage nach Rechnungslegung fällig.

§ 5 SatzungenDas Satzungsrecht bleibt bei der Stadt.

§ 6 Inkrafttreten, Dauer, Beendigung der zweckvereinbarung

(1) Die Zweckvereinbarung tritt am 01.01.2012, 0.00 Uhr in Kraft. Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Sie kann von jedem Partner mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende, erstmals zum 31.12. 2014, 24.00 Uhr gekündigt werden.

(3) Eine Aufhebung der Zweckvereinbarung durch Beitritt der Stadt zum Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz ist jeweils zum Jahresende und im Übrigen jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen möglich.

§ 8 höhere Gewalt, Wirtschaftsklausel(1) Soweit und solange ein Partner durch Umstände oder Ereignisse,

deren Verhinderung nicht in seiner Macht liegt, wie z.B. Streik, Aussperrung, Feuer und Maßnahmen von hoher Hand oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt an der Zweckvereinbarungs-erfüllung gehindert ist, ruhen seine Verpflichtungen; ausgenom-men hiervon sind Obhuts-, Sorgfalts-, Mitteilungs-, Aufklä-rungs- und Sicherungspflichten der Partner. Die Partner werden bemüht sein, etwaige Störungen oder Unterbrechungen unver-züglich zu beheben.

(2) Wird durch Gesetz oder Verordnung für Aufgaben der Abwas-serbeseitigung, welche der ZVO erfüllt, die Zuständigkeit eines Dritten begründet, berührt das diese Zweckvereinbarung nur, wenn sich dies aus dem Gesetz oder Verordnung selbst ergibt oder wenn es ausdrücklich angeordnet ist.

(3) Beim Abschluss der Zweckvereinbarung können nicht alle Mög-lichkeiten, die sich aus der künftigen technischen oder wirt-schaftlichen Entwicklung oder aus Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen für die Zweckvereinbarung we-sentlichen Umständen ergeben können, vorausgesehen und er-schöpfend geregelt werden. Die Partner sind sich darüber einig, dass für ihre Zusammenarbeit die Grundsätze kaufmännischer Loyalität zu gelten haben. Für eine etwaige Anpassung der Zweckvereinbarung an veränderte Verhältnisse gelten die allge-meinen Grundsätze von Treu und Glauben. § 9 Loyalitäts-, Unwirksamkeits- und Revisionsklausel

(1) Die Parteien sichern sich gegenseitig die loyale Erfüllung dieser Zweckvereinbarung zu.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Zweckvereinbarung rechtsun-wirksam sein oder werden, soll daraus nicht die Rechtsunwirksam-keit der ganzen Zweckvereinbarung hergeleitet werden können. Die Partner verpflichten sich vielmehr, die rechtsunwirksamen Be-stimmungen durch rechtsgültige Vereinbarungen zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen und technischen Zweck verfolgen.

(3) Zusätzliche Vereinbarungen zu dieser Zweckvereinbarung be-dürfen der Schriftform.

Quedlinburg, den 04.07.2012 Seeland , den 06.06.2012

Dipl.-Ing. Lutz Günther Heidrun MeyerVerbandsgeschäftsführer Bürgermeisterin

11

Nr. 37 • 24.11.2012

Ernennung des Ortsbürgermeisters OT Gatersleben Die Ernennung des neuen Ortsbürgermeisters Herrn Reiner Olbrich zum Ehrenbeamten auf Zeit erfolgte in der 31. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 30.10.2012 zum 30.10.2012 bis zum Ende der Amtszeit des Ortschaftsrates im Juni 2014.

Information über die Nachbesetzung eines Mandates des haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates der Stadt Seeland

Auf Grund des Ausscheidens von Frau Dr. Hüttner als Mitglied des Stadtrates der Stadt Seeland ist das Mandat im Haupt- und Finanzaus-schuss freigeworden. Eine Neubesetzung war erforderlich.

In der Stadtratssitzung am 30.10.2012 wurde Herr Reiner Olbrich einstimmig in den Haupt- und Finanzausschuss gewählt.

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt

Az.: 24 - 611 B1-29HZ0061 Halberstadt, 06.11.2012

Öffentliche Bekanntmachung und Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten

A. EinleitungsbeschlussAnordnung

Nach § 103a Abs. 1 i.V.m. § 103c, § 6 Abs. 1 Satz 2 und § 86 Abs. 2 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19.12.2009 (BGBI. I S. 2794) wird das Verfahren

Freiwilliger Landtausch „Wald Bräunrode u.a.“Landkreis harz, Landkreis Mansfeld-Südharz

Verf.-Nr.: 29 HZ 0061

hiermit angeordnet.

Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen folgende Flurstücke:

Gemarkung Flur FlurstückErmsleben 14 18Wieserode 5 40, 50, 56, 57, 59, 64, 66, 68, 69, 70,

71, 72, 73, 76, 80 7 59/4, 71/2, 73, 79Bräunrode 10 175, 186, 187Abberode 22 1, 2, 3, 32

Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von 108,1089 ha. Es ist auf der zu diesem Beschluss gehörenden Gebietskarte, Anlage 1, dargestellt.BegründungDie Tauschpartner haben die Durchführung des Freiwilligen Land-tausches beantragt. Nach dem bisherigen Vorbringen der Beteiligten und dem gegenwärti-gen Stand wird davon ausgegangen, dass ländlicher Besitz (Wald, Öd-land, Grünland, Unland, Weg) auf Grund des Vertrages „Vereinbarung zum freiwilligen Landtausch“ vom 07./08.09.2012 zwischen dem

Land Sachsen-Anhalt und herrn Manfred Nordmann

einvernehmlich getauscht wird und alle Beteiligten an der Erfüllung des zweiseitigen Vertrages mitwirken.Der Freiwillige Landtausch führt zu einer Arrondierung des Grund-besitzes der Tauschpartner und dient daher der Verbesserung der Agrarstruktur.Die Voraussetzungen für die Einleitung des Freiwilligen Landtau-sches sind somit gegeben.

B. Anmeldung unbekannter Rechte

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, werden gemäß § 14 FlurbG aufgefordert, ihre Rechte innerhalb einer Frist von drei Mona-ten bei der Flurneuordnungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halber-stadt, unter Angabe der Verfahrensnummer anzumelden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung dieses Beschlusses.Auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nach-zuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Ver-handlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG).Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Be-kanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).

c. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Be-kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt, schrift-lich oder zur Niederschrift einzulegen.Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Au-ßenstelle des Amtes, Ritterstraße 17 -19, 39164 Wanzleben, oder dem Landesverwaltungsamt, Ernst – Kamieth – Str. 2, 06112 Halle (Saale), gewahrt.Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntma-chung (§ 115 FlurbG und § 187 BGB).Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur ge-wahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der ange-gebenen Frist bei einer der genannten Behörden eingegangen ist.

Im Auftrag

gez.Dietmar Ostermann (Dienstsiegel)

12

AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Anlagen:Anlage 1 – Gebietskarte

Der vorstehende Beschluss liegt im Original zwei Wochen lang nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten wäh-rend der Dienststunden in folgenden Verwaltungsgemeinden aus:

Im Landkreis Harz: Falkenstein/Harz, Harzgerode, Ballenstedt

Im Salzlandkreis: Stadt Seeland, AscherslebenIm Landkreis Mansfeld-Südharz: Stadt Arnstein, Stadt Hettstedt,

Mansfeld

sowie: im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt – Zimmer 108.

In dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren OU Quedlinburg L66, QLB 7.135 werden hiermit gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) die Ergebnisse der Wertermittlung festge-stellt.

Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG unter Leitung der Flurbereinigungs-behörde bewertet worden. Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 01.10.2012 bis 12.10.2012 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Fors-ten Mitte in Halberstadt und bei der Norddeutschen Bauernsiedlung GmbH, Am Gutshof 3 in Bernburg ausgelegen. Am 15.10.2012 und 16.10.2012 ist den Beteiligten Gelegenheit zur Anhörung gegeben worden. Begründete Einwendungen gegen die Ergebnisse wurden im Rah-men der Bekanntgabe der Wertermittlung nicht vorgebracht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermitt-lungsergebnisse sind damit erfüllt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann inner-halb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstel-le Wanzleben, Ritterstraße 17–19, 39164 Wanzleben oder beim Lan-desverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) gewahrt.Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur ge-wahrt, wenn der Widerspruch bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei einer der vorgenannten Stellen eingegangen ist.

Im Auftrag

gez. Christoph Schierhorn (Dienstsiegel)

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte- Flurbereinigungsbehörde –

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten MitteGroße Ringstraße 38820 Halberstadt (03941) 671-0

23.5 – 611 – QLB 7.135 Halberstadt, 06.11.2012

Flurbereinigungsverfahren OU Quedlinburg L66 Landkreis harz

Öffentliche Bekanntmachung- Feststellung der Wertermittlungsergebnisse -

13

Nr. 37 • 24.11.2012

Jahresabschluss 2011

Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbhOT Schadeleben, Seepromenade 1, 06449 Stadt Seeland

Jahresabschluss 2011

VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte OT Nachterstedt, Friedrich-Fleichhauer-Str. 34, 06469 Stadt Seeland

Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 25. Oktober 2012Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird festgestellt.Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung werden für das Ge-schäftsjahr 2011 entlastet. Der im Jahr 2011 erzielte Jahresüberschuss in Höhe von 8.300,22 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss- bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchfüh-rung und den Lagebericht der Seeland Gesellschaft für Tagebauent-wicklung mbH, Stadt Seeland/OT Schadeleben, für das Geschäfts-jahr vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebe-richt nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prü-fung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzu-führen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstel-lung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermit-telten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Um-feld der Gesellschaft sowie die Erwartung über mögliche Fehler be-rücksichtigt.Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsle-gungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht über-wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung um-

fasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonne-nen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unterBeachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutref-fendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Bonn, den 29. Mai 2012

CURABroich Uhler Oepen GbRWirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Wilhelm OepenWirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht liegen vom 03. Dezember 2012 bis einschl. 11. Dezember 2012 zur Einsicht-nahme in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 06449 Stadt See-land, Ortsteil Schadeleben, Seepromenade 1 zu folgenden Zeiten:Montag – Donnerstag 09.00 – 16.00 UhrFreitag 09.00 – 14.00 Uhr öffentlich aus.

gez. Hans StrohmeyerGeschäftsführer

Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 25. Oktober 2012Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird festgestellt.Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung werden für das Ge-schäftsjahr 2011 entlastet.Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.648.334,83 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers„An die VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte, Nachterstedt

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchfüh-rung und den Lagebericht der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte, Nachterstedt, für das Geschäftsjahr vom 1.

Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deut-schen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzu-führen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstel-lung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermit-telten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich

14

AMTSBLATT DER STADT SEELAND

auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Um-feld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie-rungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Ge-schäftsführers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jah-resabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Be-urteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonne-nen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord-nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresab-schluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir ausdrücklich auf folgenden Sachverhalt hin:Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2011 bilanziell überschuldet. Trotz der Überschuldung ist bei der Erstellung des Jahresabschlusses von der Unternehmensfortführung auszugehen, da eine insolvenz-rechtliche Überschuldung der Gesellschaft gemäß § 19 InsO durch die im Jahre 2008 durch die Gesellschafter mit Rangrücktritt ge-währten Darlehen nicht gegeben ist.

Die Gesellschaft steht zum Prüfungszeitpunkt in intensiven Gesprä-chen mit den Kreditgebern über einen möglichen Schuldenschnitt bis Ende 2012. Sollte keine Reduzierung des Kapitaldienstes erreicht werden, reicht die Finanzkraft des Unternehmens nicht aus, bei Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen gleichzei-tig den bestehenden Liquiditätsbedarf für den Kapitaldienst bereit-zustellen, insofern ist eine Insolvenz der Gesellschaft mittelfristig nicht auszuschließen.“Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßi-ger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).

Potsdam, 5. April 2012

Göken, Pollak und PartnerTreuhandgesellschaft mbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft

gez. Held gez. RindfleischWirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht liegen vom 03. Dezember 2012 bis einschl. 11. Dezember 2012 zur Ein-sichtnahme in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 06469 Stadt Seeland, Ortsteil Nachterstedt, Friedrich-Fleischhauer-Str. 34 zu folgenden Zeiten:Montag – Freitag 08.00 - 16.00 Uhr öffentlich aus.

gez. Ralf KlarGeschäftsführer

Informationen des Einwohnermeldeamtes der Stadt Seeland

Den Bürgerinnen und Bürgern, die aus beruflichen Gründen die wöchentlichen Öffnungszeiten nicht wahrnehmen können, bietet das Einwohnermeldeamt am Samstag, dem 15.12.2012 von 09:00 – 12:00 Uhr die nächste Sonderöffnungszeit an.

Mitteilungen

Eröffnung des Info-Punktes des Jobcenter Salzlandkreis in Nachterstedt

Zur Reduzierung von Wegezeiten sowie Ausgaben für Fahrtkosten für die Kunden aus dem ländlichen Raum eröffnet das Jobcenter Salzlandkreis am 28. November 2012 einen Info-Punkt im Verwal-tungssitz der Stadt Seeland in Nachterstedt. Jeweils mittwochs sind in der Zeit von 8:30 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr zwei Mitarbeiter des Jobcenters bereit, die Anliegen der Kunden aufzu-nehmen. Telefonisch ist der Infopunkt an den Sprechzeiten unter 034741 / 98 88 72 zu erreichen.Im Info-Punkt ist die vollständige Antragstellung möglich. Noch nachzureichende Dokumente und Unterlagen können abgegeben

werden. Die allgemeine Beratung wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort in jedem Fall abgesichert. Für spezielle einzelfallbezogene Fragen zum Fallmanagement oder zu den Geldleistungen ist weiterhin der Kontakt zu den einzelnen persönlichen Ansprechpartnern im Jobcenter Salzlandkreis, Regio-nalstelle Aschersleben / Staßfurt in Aschersleben, Dr. Wilhelm-Külz Platz 3 notwendig. Die Termine hierzu können in den Info-Punkten abgestimmt werden.Die Zahlbarmachung von Geldleistungen ist in den Info-Punkten nicht möglich.

15

Nr. 37 • 24.11.2012

Der Bergmannsverein teilt mit:Die Barbarafeier des Bergmannvereins findet am 7. Dezember 2012 um 18:30 Uhr im Concordia-Saal, OT Nachterstedt statt. Die Grundschule „Glück auf“ gestaltet ein kleines Programm.

Weihnachtsmärkte und Weihnachtskonzerte

1. Dezember 2012 – OT Frose – Weihnachtsmarkt auf dem Hof des Bendix-Stiftes Beginn: 13:30 Uhr – OT Gatersleben – Weihnachtsmarkt auf dem Hühnerhof Beginn: 12:00 Uhr – OT Hoym – Weihnachtsmakt von Schloß Hoym Stiftung Beginn: 14:00 Uhr – OT Schadeleben – Weihnachtsmarkt

auf dem Gelände der Feuerwehr Beginn: Die Uhrzeit entnehmen Sie bitte den

ortsüblichen Aushängen.

7. Dezember 2012 – OT Hoym – Adventskonzert des Männerchores und des

Gemischten Chores Seeland-Harmonie in der Kirche

8. Dezember 2012– OT Nachterstedt – Seelandweihnacht auf dem Rathausplatz Beginn: 13:00 Uhr

12. Dezember 2012 – OT Nachterstedt – Weihnachtskonzert in der Kirche mit den

Künstlern Barbara Hofmann (Orgel) und Florin Lucian (Tenor) Beginn: 18:00 Uhr, Eintritt frei

14. Dezember – OT Hoym – Adventskonzert

des Männerchores und des Gemischten Chores Seeland- Harmonie und des Männerchores Wegeleben im Kügelgensaal von Schloß Hoym Stiftung

15. Dezember – OT Schadeleben – Weihnachtsfeier im Bürgerhaus Beginn: 14:00 Uhr

16. Dezember – OT Frose – Weihnachtsoratorium „Messiah“

von G. F. Händel in der Stiftskirche Beginn: 18:00 Uhr Vorverkauf: Pfarramt Frose, Tel.: 034741 91221, Eintritt 20 Euro

NeujahrskonzertAm Samstag, dem 12. Januar 2013 findet um 19:30 Uhr das Neu-jahrskonzert 2013 „Novitäten!!“ statt. Tenor: Michael Zabanoff; Dirigent: Christian Simonis Eintritt: 12 Euro; Kartenvorverkauf: ab 26. November 2012, Stadt-verwaltung Seeland, Ortsteil Nachterstedt, Lindenstr. 1, 06469 Stadt Seeland, Zimmer 2Förderkreis Seeland, Ortsteil Nachterstedt, Lindenstr. 77, 06469 Stadt Seeland

Bildungs- und Teilhabepaket – Informationsstelle jetzt auch in der Stadtverwaltung Seeland eingerichtet

Die Sprechzeit der Schiedsstelle der Stadt Seeland

Was verbirgt sich hinter dem neuen „Bildungs- und Teilhabepaket“? Ab sofort können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen, z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertages-einrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen. Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung erhalten Sie ab so-fort über die Sozialarbeiterin Frau Becker.

Frau Becker ist jeden Mittwoch in der Zeit von 12:00 bis 15:00 Uhr in der Stadtverwaltung, OT Nachterstedt, Lindenstraße 1, 06469 Stadt Seeland, Zimmer 28 oder telefonisch unter der Num-mer: 034741 932-28 zu erreichen. Darüber hinaus steht Frau Becker in den Einrichtungen der Stadt Seeland als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Stadt Seeland möchte alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Seeland informieren, dass die Sprechzeit der Schiedsstelle am 4. Dezember 2012 in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Zimmer 32 (2. Obergeschoss) durchgeführt wird. Im Januar 2013 finden keine Sprechzeiten der Schiedsstelle statt.

Termine

Blutspendetermine OT Schadeleben Freitag, dem 30. November 2012 von 16:00 bis 19:30 im Feuerwehrgerätehaus, Bauernstr. 23aOT Nachterstedt Dienstag, dem 4. Dezember 2012 von 16:00 bis 19:30 Uhr in der Seelandschule, Schulstr. 15OT Hoym Dienstag, dem 11. Dezember 2012 von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr im Feuerwehrdepot, Haeckelstr. 17

Advent im Seeland

16

AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Mit einfachen Mitteln erfolgreich wehren – Workshop „Selbstverteidigung für Frauen“ in hoymAm 13. Oktober 2012 lud der Shotokan Ka-rate Seeland e. V. zu einem Selbstverteidi-gungslehrgang für Frauen ein. Wie vor zwei Jahren hatte sich Lars Degner bereit erklärt, diese Veranstaltung zu leiten und reiste extra aus Suhl an.Der Einladung unseres Vereines folgten 33 Damen und Mädchen in jedem Alter. Das Training begann erst einmal mit einer wirk-lich kurzen Erwärmung. Danach wurden Stö-ße, Schläge und Tritte geübt, erst so, dann mit Pratzen und Schlagkissen, die unsere männli-chen Helfer und Zuschauer halten durften. Dabei war es für die anwesenden Karateda-men wirklich schwer, weil sie immer ihre ge-lernten Karatetechniken anwenden wollten.

Nach einer kurzen Pause, in der unser Verein für eine Stärkung aller gesorgt hatte, ging es mit der zweiten Einheit weiter. Hier lernten die Anwesenden, sich aus Umklammerun-gen zu befreien oder leichte Angriffe zu blo-cken. Am Ende stellte Lars Degner kurz die rechtlichen Fakten der Selbstverteidigung dar. Die Karatefrauen hatten nach den zwei Übungsstunden noch die Gelegenheit, Ka-tas (eine festgelegte Reihenfolge von Techni-ken) zu üben und beim Bunkai anzuwen-den.Das Resümee der Teilnehmerinnen fiel am Ende sehr positiv aus und es wurde bereits angefragt, wann der nächste Workshop zum

Thema „Selbstverteidigung für Frauen“ stattfinden wird.

Claudia Stier (Trainerin des Vereins)

Teilnehmer des Lehrganges

Gürtelprüfungen erfolgreich absolviert – Karateka aus dem Seeland bilden sich weiter

Die Karateka vom Dojo Yamato Seeland er-weitern ihr Können in der japanischen Kampfkunst nicht nur im Training sondern auch auf zahlreichen Lehrgängen. Am 3. und 4. Oktober 2012 organisierte der Karateverein „Heiwa“ Hettstedt einen Lehr-gang mit den Trainern Shihan Dieter Flindt und Sensei Lars Degner. In der renovierten Drushba-Halle übten die Kampfsportfreunde aus dem Seeland gemeinsam mit Teilnehmern aus Grevesmühlen, Hettstedt, Suhl, Schwar-zenberg, Leipzig, Bad Oldesloe und Lübeck. Leider war der Lehrgang aufgrund der Ferien nicht so zahlreich vertreten, wie sonst. Nichts desto trotz übten alle sehr fleißig.Im Anschluss an das harte aber interessante Training traten drei Karateka vom Dojo Yamato zu ihrer nächsten Gürtelprüfung an.

Steffen Apelt und Jennifer Jeske waren be-sonders aufgeregt. Es war ihre erste Prüfung. Jaqueline Grünewald zeigte ihr Können sou-

verän und konnte sich über ihren grünen Gürtel (6. Kyu) freuen.Ende November geht es wieder auf weite Reise in den Thüringer Wald. In Suhl wer-den die Karateka des Dojos Yamato beim Nikolausturnier vertreten sein. Bis dahin werden alle die Trainingseinheiten intensiv zur Vorbereitung nutzen.Wer Interesse an der asiatischen Kampfsport-art hat, kann gern beim Training der See-land-Karateka vorbeischauen. Die Trai-ningszeiten sind dienstags von 17:00 bis 18:30 Uhr in der Turnhalle „Alter Speicher“ in Hoym und mittwochs von 16:30 bis 17:15 Uhr in der Mehrzweckhalle in Gatersleben. Mehr Informationen zum Verein gibt es im Internet unter www.seeland-karate.de. Claudia Stier (Trainerin)

Steffen Apelt, Jaqueline Grünewald und Jen-nifer Jeske freuen sich über ihre bestandene Prüfung.

Vereine

Neues vom heimatverein OT Friedrichsaue

Geflügelausstellung im OT Frose

Neuer Vorstand des Förderkreises Seeland e. V.

Ai/ Der Heimatverein Friedrichsaue unter-nahm in diesem Jahr erneut große Anstren-gungen, die Heimatstube zu erweitern. Ein neuer Raum wurde fertig gestellt und zu einem Schlafzimmer alten Stils eingerichtet. Hier gibt es nun alte Betten, alte Schränke und Kommoden zu besichtigen, die noch aus den Zeiten der Urgroßeltern stammen.

Im OT Frose fand vom 3. bis 4. November 2012 die 16. Seelandschau des Rassegeflü-gelzuchtvereins Frose statt. Dabei wurde Joyce Müller aus Neu Königsaue Jugend-meisterin und Dajana Mahring Vereins-meisterin, wobei Letztere auch den Wander-pokal des Vereins erhielt. Insgesamt präsen-tierten 44 Aussteller aus elf Vereinen 313 Tiere. Die Preisrichter vergaben 9-mal die Bestnote „Vorzüglich“ und 12-mal „Hervor-ragend“.

Am 29. Oktober 2012 fand die Wahl des neuen Vorstandes vom Förderkreis Seeland e. V. statt. Rainer Held wurde zum Vorsitzenden des Vereins gewählt, Siegfried Hampe zum stellvertretenden Vorsitzenden. Helga Klockmann wird sich um die Finanzen kümmern. Beisitzer sind Mathias Arend, Siegfried Kattner und Rüdiger Wendt. Die Öffnungszeiten des Büros des Förder-kreises Seeland e.V., Lindenstraße 77, 06469 OT Nachterstedt, Tel.: 034741 72944Mo. u. Di. von 8:00 bis 18:00 Uhr Mit. u. Do. von 8:00 bis 16:00 UhrFr. von 8:00 bis 12:00 Uhr

17

Nr. 37 • 24.11.2012

15 Jahre Gemischter Chor Frose e. V. 15 Jahre Gemischter Chor Frose e. V., ein Jubiläum, auf das die Froser stolz sein können. Am 17. November 2012 vor 15 Jahren tra-fen sich auf Initiative der Dorfberaterin Frau Christiane Stert und Frau Ros-witha Przibilla, verantwortlich für die Frauenkommunika-tion, 17 Froser Frauen und Männer, um einen Chor zu gründen. Die Idee dazu kam aus der Partnergemeinde Holzappel, zu der damals wie heute gute Beziehungen bestehen. Nach längerem Suchen wurde als erster Chorleiter Herr Wolfgang Löffler gefunden, der das Projekt engagiert in Angriff nahm und schon am 13. Dezember 2012 mit den motivierten Sängerinnen und Sängern das erste Konzert im Froser Schützenhaus gab, damals noch einstimmig und mit Key-boardbegleitung durch den Chorleiter. Gleich zu Heiligabend ging es weiter, als der Chor in der Stiftskirche zu Frose sang. Dieses Singen wurde seitdem traditionell beibehalten und erfreut die Froser und die Chormitglieder besonders. Schnell entwickelte sich der Chor weiter, es wurde mehrstimmig gesungen und neue Menschen fanden zum Chor. Über die Jahre hinweg entwickelten sich Traditionen, so z.B. das jährlich Adventskonzert in der Froser Stiftskirche am 1. Advent, die regelmäßigen Chortreffen mit den verschiedensten befreundeten Chören oder die beliebten Kaffeekonzerte in der Begegnungsstätte. Nach Herrn Löffler leitete Herr Günter Tauchnitz viele Jahre den Gemischten Chor, der seitdem nur noch a Capella-Gesang darbietet. Mit Herrn Tauchnitz fanden auch die ersten Chorwochenenden statt, die uns schon in verschiedenste Herbergen in den Harz führ-ten, wo alle sehr engagiert neue Chorstücke einstudierten und die den Chormitgliedern oftmals durch schöne gemeinsame Erlebnisse im Gedächtnis haften blieben. Mit der damaligen Chorleiterassisten-tin und jetzigen Chorleiterin Frau Katrin Bornschein nahm der Chor dann auch Auftritte beim Sachsen- Anhalt- Tag in Weißenfels und Merseburg, beim Fest der Begegnungen in Bernburg oder der Lan-dergartenschau in Aschersleben wahr. Letzter Höhepunkt, auch am weitesten entfernt, war die Präsentation des chorischen Könnens in der Partnergemeinde Holzappel im September diesen Jahres.

Am 27. Oktober 2012 fand nun das Jubiläumskonzert in der Froser Begegnungsstätte statt, bei dem der Chor Frose einen kleinen Aus-schnitt des umfangreichen Repertoires zu Gehör brachte, ehe der Männerchor Hecklingen musikalisch gratulierte. Als Gratulanten waren auch verschiedene Froser Vereine, so die Handarbeitsfrauen, die Modekiste, der Verein für Frauen-, Jugend und Seniorenarbeit gekommen, ebenso sprach die Bürgermeisterin der Stadt Seeland, Frau Heidrun Meyer, anerkennende Worte und sagte Dankeschön für die gute Zusammenarbeit. Grüße von Herrn Ernst Mertin, als Vertreter des Ortschaftsrates und Privatperson, konnte der Chor dankbar entgegennehmen. Einige Chormitglieder sind nun auch schon seit der Gründung aktiv im Chor dabei, deshalb bekamen sie dankende Worte vom Vorstand und eine Ehrenurkunde überreicht. Die Freunde und Fans des Chores waren zahlreich erschienen, so dass der Saal beinahe zu klein war. Dieses tat der Freude am Gesang aber keinen Abbruch, und nach fast zweistündigem Konzert waren sich alle einig, dass dieser Nachmittag wieder ein einmaliger Höhepunkt im regen Vereinsleben Froses war. Mit Standing Ovations wurden den beiden Chören noch 2 Zugaben abverlangt. Katrin Bornschein

Die Darbietungen des Froser Chores wurden mit viel Beifall belohnt

Leserbriefe

Die Lerngruppen 1 und 2 lernen an unserer Schule nicht nur gemeinsam, sie führen auch Aktivitäten miteinander durch. So stand ein Wandertag auf dem Programm, der uns in die herbstliche Natur bringen sollte. Wan-dern ist schön, dabei jedoch noch Schätze suchen und finden, bereitet mehr Freude. Dank vieler ideenreicher Eltern aus beiden Lerngruppen wurde es ein spannender Wan-dertag. Den Anfang nahm er mit einer Fla-schenpost, in der zur Schatzsuche aufgerufen wurde. Nun hieß es Stationspunkte zu fin-den, an denen es weitere Informationen gab. Diese bekam man aber erst, wenn bestimm-te Aufgaben gelöst waren. Das war nicht ganz einfach- es hieß rechnen, Büchsen tref-fen, Fühlkästen erkunden, nach einer An-

weisung laufen und etwas ausgraben und vieles mehr. An der letzten Station mussten die erworbenen Puzzleteile, die es jeweils gab, zu einer Karte zusammengesetzt wer-den. Diese zeigte das endgültige Ziel des Schatzes an. Nach einigen kleinen Hinder-nissen kamen wir auf dem Spielplatz in Reinstedt an. Mit lautem Hallo wurde die Schatzkiste gesucht, sie schließlich gefunden und der Inhalt an alle Kinder verteilt. Nach so vielen Erlebnissen ist man natürlich hung-rig. Zwei Vatis hatten den Grill angeheizt, es gab Würstchen und Trinken. Schließlich tobten sich alle Kinder auf dem Spielplatz aus und waren froh darüber, dass der Heim-weg mit dem Bus erfolgte. Obwohl ja das Wetter optimal für uns war, fast wie im

Sommer. Und optimal war auch die Organi-sation durch die Eltern. Die Schatzsuche war das eine. Doch ein Vati fand viele Sponsoren wie den E-Neukauf in Hoym, Heimwerker-geschäft Uwe Genau, Blumengeschäft Röse, NP- Markt in Hoym sowie den Harzer Pfle-gedienst . Dadurch war die Versorgung gesi-chert. Allen Sponsoren herzlichen Dank!

Für die enorme investierte Zeit und die schönen Einfälle, die die beteiligten Eltern einbrachten, möchten wir uns an dieser Stel-le vielmals bedanken. Den Tag werden alle nicht so schnell vergessen.

Sigrid Stucki (Leiterin LG 2) Doreen Stiebritz (Leiterin LG 1)

Spannende Schatzsuche

18

AMTSBLATT DER STADT SEELAND

Erntedankfest in der Kita „Sonnenschein“ in Gatersleben

Am 26.09.2012 feierten wir in unserer Kita das Erntedankfest unter dem Motto: „Alles rund um den Kürbis“. Die größeren Kita – Kinder beteiligten sich mit ihren Erzieherin-nen schon an den Vorbereitungen. So sam-melten sie Holunderbeeren, um Gelee her-zustellen. Vom hauseigenen Hochbeet wur-den Tomaten geerntet und von der Kräuterschnecke Kräuter. Besonders viel Spaß hatten die kleinen Erntehelfer beim

Abschneiden der Kürbisse von den riesigen Kürbispflanzen. Mit einem sehr ansprechen-den und gesunden Frühstücksbuffet, vorbe-reitet von Kindern, Eltern und Erziehern begann dieser Tag. Ein leckeres Kürbiskern-brot, Apfelkuchen, Möhrensalat, lustig ge-staltete Obst- und Gemüsespieße, verziert mit Sonnenblumen- und Kürbiskernen wa-ren eine Augen- und Gaumenfreude.

Traditionsgemäß brachten fast alle Kinder ein Körbchen mit Früchten des Herbstes mit, welche unser Rondell in eine zauberhaf-te herbstliche Kulisse verwandelten. Diese Farbenpracht begeisterte nicht nur Kinder und Erzieher, auch alle Gäste des Hauses.Das gemeinsame Vortragen von Herbstlie-dern, Gedichten und Tanzspielen im herbst-lich geschmückten Rondell stimmte alle Kinder auf folgende Angebote des Tages ein:– Wir entdecken den Herbst mit allen Sinnen– Wettspiele mit Kürbissen– Basteln von lustigen Kürbisköpfen und

kreatives Gestalten mit Kürbiskernen– Experimente mit Kürbissen (so z.B. wiegen

und messen).Dieser Vormittag war so erlebnisreich und aufregend für die Kinder, dass er wie im Flu-ge verging. Aber im nächsten Jahr gibt es ja wieder ein Erntedankfest. Doris Ballhausen

Die Dekoration war großartig

Was kann man nun alles tun mit den Kürbissen?

Gruselige Lesenacht

Am 30.10.2012 fand bei uns in der Biblio-thek im OT Gatersleben, wieder eine schau-rige Lesenacht mit Frau „Hexe“ Ruppert statt. Dazu wurde die Kinderbücherabtei-lung von fleißigen Helfern, wunderschön gruselig mit Halloweenmotiven, ge-schmückt. Es fanden sich viele Kinder, ver-kleidet als Gespenster und gruselige Gestal-ten, ein. Frau Ruppert las eine Geschichte zu Halloween vor und wir Kinder hörten ge-spannt zu. Wir durften uns dann danach an

Spinnenmuffins, gruselige Negerküsse und Gespensterpralinen laben. Bevor es nach Hause ging, tobten wir Kinder, uns am offe-nen Feuer mit lautem Geschrei (wie es zu Halloween auch ist) aus.

Vielen Dank möchte ich an dieser Stelle Frau Ruppert und ihren fleißigen Helfern sagen. Es war wieder mal sehr schön und wir freuen uns auf das nächste Jahr. Yasmina Lange

Gespannt lauschen die Kinder den Gruselge-schichten

Gratulation Am 6. Oktober 2012 feierte die Firma „WB-Werbung“ in Hoym ihr 20-jähriges Bestehen. Auch die „Hoymer Buschzwerge“ wollten zu diesem Ereignis gern gratulieren und so gestaltete die jüngere Grup-pe ein Plakat und die Erzieherinnen reimten noch ein paar nette Zeilen dazu. Da der Weg für die Jüngsten noch etwas zu weit war, überbrachten die Kinder der mittleren und ältesten Gruppe die Glückwünsche verbunden mit einem kleinen Ständchen. Sichtlich bewegt und sehr erfreut nahmen die Mitarbeiter und der Firmeninhaber Frank Büch-ner die Geschenke entgegen. Als Dankeschön bekamen alle Kinder sogar noch eine kleine Überraschung. Ina Römer Kita „Hoymer Buschzwerge“Frank Büchner freut sich über die Glückwünsche der Kita-Kinder

19

Nr. 37 • 24.11.2012

halloweenspektakel

Ai/ Mit Halloween erreichen die Erntedank-feste des Herbstes ihren Höhepunkt. Zwar ist Halloween ein amerikanischer Brauch, geht aber auf irisch-keltische Bräuche zurück und wird von den Kindern gern übernom-men. Schließlich geht es dabei um Verklei-

den, um Gespenster und Vampire und ande-re düstere Gestalten. Gruseln – wenn es denn mit Spaß verbunden ist – macht den allermeisten Kindern viel Freude. Vor allem dann, wenn sie selbst gruselig aussehen dür-fen. Im OT Friedrichsaue ist das Halloweenfest Anlass zu einem gemütlichen Beisammen-sein des Heimatvereines. So wurde auch in diesem Jahr wieder gefeiert, gab es auf dem Hof Schmorwurst und in den Aufenthalts-raum des Heimatvereines eine leckere Kür-bissuppe sowie viele andere Naschereien. Die Jugend des Ortsteiles war in den Straßen unterwegs. Dazu hatten sie sich gruselig ver-kleidet. Im OT Hoym waren in den späten Nach-mittagsstunden und frühen Abendstunden

Gruppen von Kindern unterwegs, die von Haus zu Haus zogen, um „Süßes oder es gibt Saures“ zu verlangen. Inzwischen ist dieser Brauch auch schon so populär geworden, dass die Erwachsenen Naschereien bereit halten, um für den Ansturm der kleinen Geister und Vampire gewappnet zu sein. Schnell sprach sich unter den Kindergrup-pen herum, wo sie willkommen sind. Mit-unter war das schon an den geschmückten Häusern erkennbar. Kürbissfratzen mit leuchtenden Kerzen wiesen den Weg und manch lustiger Einfall wurde mit Staunen belohnt.

Gruselige Details an Häuserwänden

Hier wird ein Haus zum Spukschloss

Gemütliches Beisammensein der Älteren Die Jüngeren mögen es gruselig

halloween – wer oder was ist gruseligerIn unseren Kinder- und Jugendtreffs wird dieser Brauch sehr gern gefeiert. Um so eine Party den richtigen Schwung zu verleihen, wur-den Wochen vorher die schaurigsten Dekorationen gebastelt. An erster Stelle stand natürlich das Kürbisschnitzen. Viele Kinder und Jugendliche, wie auch Betreuer kamen in den tollsten Kostümen zur Party. Bei Glubschaugenbowle, Wurmpudding, dekorativ verzierte

Würstchenfinger, allerlei Mutproben und Spiele, hatten alle ihren Spaß. Vielen Dank an alle Teilnehmer und Betreuer für die genialen Ideen. Doris Körner

… im Jugendclub Gatersleben Spuk im Jugendclub Hoym und …

2020

LUXUS-KÜCHEN ZUM SPARPREIS die man sich leisten kann

Stadt Seeland • 06467 Hoym • Wasserstraße 8 – 9 • Tel. 034741 - 474 • www.albrecht-kuechen.de

Die Küche nach Maß

Musterküchen zu Sonderpreisen

Möbelteile ab � 750,-+ Elektrogeräte

Nicht von Rabatten blenden lassen.

Wir machen den Preis!+ Auf alle Küchen 5 Jahre Garantie +

Wir beraten auch online!

LUXUS-KÜCHEN ZUM SPARPREIS die man sich leisten kann

Stadt Seeland • 06467 Hoym • Wasserstraße 8 – 9 • Tel. 034741 - 474 • www.albrecht-kuechen.de

Die Küche nach Maß

Musterküchen zu Sonderpreisen

Möbelteile ab � 750,-+ Elektrogeräte

Wir beraten auch online!

Nicht von Rabatten blenden lassen.

Wir machen den Preis!+ Auf alle Küchen 5 Jahre Garantie +

LUXUS-KÜCHEN ZUM SPARPREIS die man sich leisten kann

Stadt Seeland • 06467 Hoym • Wasserstraße 8 – 9 • Tel. 034741 - 474 • www.albrecht-kuechen.de

Die Küche nach Maß

Musterküchen zu Sonderpreisen

Möbelteile ab � 750,-+ Elektrogeräte

Wir beraten auch online!

Nicht von Rabatten blenden lassen.

Wir machen den Preis!+ Auf alle Küchen 5 Jahre Garantie +

Siemens Einbau-BackofenHB 23 AB 520, Edelstahl

1.518,00 €�jetzt nur 498,00 €

Siemens InduktionskochfeldEH 645EB 15E

2.146,00 €�jetzt nur 598,00 €

LUXUS-KÜCHEN ZUM SPARPREIS die man sich leisten kann

Stadt Seeland • 06467 Hoym • Wasserstraße 8 – 9 • Tel. 034741 - 474 • www.albrecht-kuechen.de

Die Küche nach Maß

Musterküchen zu Sonderpreisen

Möbelteile ab � 750,-+ Elektrogeräte

Wir beraten auch online!

Nicht von Rabatten blenden lassen.

Wir machen den Preis!+ Auf alle Küchen 5 Jahre Garantie +

Bei Kauf im Set erhalten Sie einen Kochtopfsatz im Wert von 180,- € gratis dazu!

Volle Flexibilitätzum festen Preis!JETZT 4 Unterrichtsstunden GRATIS

• 1A Mathenachhilfe für alle Klassenstufen• Engl., Frz., Ru, Latein erfolgreiche Profinachhilfe• 20,00 EUR Gutschein

Aschersleben • Vorderbreite 19 • 03473/812838

GRATIS INFO-HOTLINE, 8–20 Uhr

0800-19 4 18 08www.schuelerhilfe.de/aschersleben

Anzeige: asl_anzeige_201210 | 4.10.2012, 20:55 | 90 mm * 45,58 mm

...mit uns in die Zukunft fahren!

Der neue Golf.

Das Auto.

Jetzt live bei uns !

Jetzt können Sie die siebte Generation des Weltbestsellers bei uns live erleben.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin zum SCHAUEN + STAUNEN + PROBEFAHREN.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Wir machen uns stark für Sie.Frei für Sie und immer zur Stelle, Heizöl aus der richtigen Quelle.

Friedensstraße 1406458 Hedersleben

Tel. 03 94 81 / 8 15 06Fax 03 94 81 / 8 11 99

BlockKathrin

Mineralölhandel

preiswertschnel l

zuverlässig

HEIZÖLDIESEL

Clever werben im Amtsblatt SeelandTelefon: 03943 542426 | E-Mail: [email protected]


Recommended