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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Schnelldorf...2019/01/25  · Herausgeber: Gemeinde Schnelldorf,...

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& Herausgeber: Gemeinde Schnelldorf, Rothenburger Str. 13, 91625 Schnelldorf, Tel. (0 79 50) 98 01-0, Fax (0 79 50) 98 01-33, E-Mail: [email protected]. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist Bürgermeisterin Christine Freier oder ihr Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber. Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, 74572 Blaufelden, Telefon (0 79 53) 98 01-0, Telefax (0 79 53) 98 01-90. Redaktionsschluss: Dienstag, 12.00 Uhr. FREITAG, den 25. Januar 2019 55. Jahrgang Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Schnelldorf Nummer 4 Wie gelingt die ganzheitliche Energienutzung eines Privathauses? Dem Thema Sektorenkopplung Strom – Wärme – E-Mobilität widmet sich die Veranstaltung „Immobilien & ganzheitliche Energie- nutzung“ am 31. Januar 2019 ab 19.00 Uhr im Gasthof „Zur Eisenbahn“ (Bahnhofstraße 16) in Schnelldorf. Bürgermeisterin Freier wird das Energiekonzept der Gemeinde Schnelldorf vorstellen und der Frage nachgehen, was Sinn in Sachen Energie und Sanierung macht. Im Anschluss wird Herr Lechleitner vom Ingenieurbüro Enerquinn Energiesystemtechnkik GmbH aus Weingarten die Sek- torenkopplung Wärme – Strom – E-Mobilität beleuchten. Herr Wieland von den Landwirtschaftli- chen Lehranstalten Triesdorf wird einen Einblick in die Energienutzung von Photovoltaikanlagen für E-Mobilität und den Eigenverbrauch geben. Wie sich Stromspeicher und E-Auto in der Praxis bewähren, berichtet Herr Beierlein von der Steuerberatungskanzlei Köhnlein, Beierlein & Kollegen aus Feuchtwangen. Mit einem abschließenden Ausblick zur Thematik endet die Veranstaltung. Bei Interesse können ab 18.00 Uhr praktische Energie- und Sanierungsbeispiele im Stollenhof 5, Schnelldorf, besichtigt werden. Die Veranstaltung ist kostenlos. Sie ist Teil der Veranstaltungsreihe „Sanieren, Renovieren und Modernisieren im Landkreis Ansbach“. Interessierte werden gebeten sich bis spätestens 29. Januar 2019 bei der Wirtschaftsförderung Landkreis Ansbach GmbH unter der Telefonnummer 0981/4681030 oder per E-Mail an [email protected] anzumelden. Immobilien & Ganzheitliche Energienutzung am 31. Januar 2019 in Schnelldorf (Gasthof „Zur Eisenbahn“) WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG LANDKREIS ANSBACH GMBH Veranstaltungshinweis
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Page 1: Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Schnelldorf...2019/01/25  · Herausgeber: Gemeinde Schnelldorf, Rothenburger Str. 13, 91625 Schnelldorf, Tel. (0 79 50) 98 01-0, Fax (0 79 50)

&Herausgeber: Gemeinde Schnelldorf, Rothenburger Str. 13, 91625 Schnelldorf, Tel. (0 79 50) 98 01-0, Fax (0 79 50) 98 01-33, E-Mail: [email protected]. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist Bürgermeisterin Christine Freier oder ihr Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber. Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, 74572 Blaufelden, Telefon (0 79 53) 98 01-0, Telefax (0 79 53) 98 01-90. Redaktionsschluss: Dienstag, 12.00 Uhr.

FREITAG, den 25. Januar 201955. Jahrgang

Amts- und MitteilungsblattGemeinde Schnelldorf

Nummer 4

Wie gelingt die ganzheitliche Energienutzung eines Privathauses? Dem Thema Sektorenkopplung Strom – Wärme – E-Mobilität widmet sich die Veranstaltung „Immobilien & ganzheitliche Energie-nutzung“ am 31. Januar 2019 ab 19.00 Uhr im Gasthof „Zur Eisenbahn“ (Bahnhofstraße 16) in Schnelldorf.

Bürgermeisterin Freier wird das Energiekonzept der Gemeinde Schnelldorf vorstellen und der Frage nachgehen, was Sinn in Sachen Energie und Sanierung macht. Im Anschluss wird Herr Lechleitner vom Ingenieurbüro Enerquinn Energiesystemtechnkik GmbH aus Weingarten die Sek-torenkopplung Wärme – Strom – E-Mobilität beleuchten. Herr Wieland von den Landwirtschaftli-chen Lehranstalten Triesdorf wird einen Einblick in die Energienutzung von Photovoltaikanlagen für E-Mobilität und den Eigenverbrauch geben. Wie sich Stromspeicher und E-Auto in der Praxis bewähren, berichtet Herr Beierlein von der Steuerberatungskanzlei Köhnlein, Beierlein & Kollegen aus Feuchtwangen.

Mit einem abschließenden Ausblick zur Thematik endet die Veranstaltung.Bei Interesse können ab 18.00 Uhr praktische Energie- und Sanierungsbeispiele im Stollenhof 5, Schnelldorf, besichtigt werden.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Sie ist Teil der Veranstaltungsreihe „Sanieren, Renovieren und Modernisieren im Landkreis Ansbach“. Interessierte werden gebeten sich bis spätestens 29. Januar 2019 bei der Wirtschaftsförderung Landkreis Ansbach GmbH unter der Telefonnummer 0981/4681030 oder per E-Mail an [email protected] anzumelden.

WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG LANDKREIS ANSBACH GMBH Veranstaltungshinweis Immobilien & Ganzheitliche Energienutzung am 31. Januar 2019 in Schnelldorf (Gasthof „Zur Eisenbahn“) Wie gelingt die ganzheitliche Energienutzung eines Privathauses? Dem Thema Sektorenkopplung Strom – Wärme – E-Mobilität widmet sich die Veranstaltung „Immobilien & ganzheitliche Energienutzung“ am 31. Januar 2019 ab 19.00 Uhr im Gasthof „Zur Eisenbahn“ (Bahnhofstraße 16) in Schnelldorf. Bürgermeisterin Freier wird das Energiekonzept der Gemeinde Schnelldorf vorstellen und der Frage nachgehen, was Sinn in Sachen Energie und Sanierung macht. Im Anschluss wird Herr Lechleitner vom Ingenieurbüro Enerquinn Energiesystemtechnkik GmbH aus Weingarten die Sektorenkopplung Wärme – Strom – E-Mobilität beleuchten. Herr Wieland von den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf wird einen Einblick in die Energienutzung von Photovoltaikanlagen für E-Mobilität und den Eigenverbrauch geben. Wie sich Stromspeicher und E-Auto in der Praxis bewähren, berichtet Herr Beierlein von der Steuerberatungskanzlei Köhnlein, Beierlein & Kollegen aus Feuchtwangen. Mit einem abschließenden Ausblick zur Thematik endet die Veranstaltung. Bei Interesse können ab 18.00 Uhr praktische Energie- und Sanierungsbeispiele im Stollenhof 5, Schnelldorf, besichtigt werden. Die Veranstaltung ist kostenlos. Sie ist Teil der Veranstaltungsreihe „Sanieren, Renovieren und Modernisieren im Landkreis Ansbach“. Interessierte werden gebeten sich bis spätestens 29. Januar 2019 bei der Wirtschaftsförderung Landkreis Ansbach GmbH unter der Telefonnummer 0981/468 1030 oder per E-Mail an [email protected] anzumelden.

WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG LANDKREIS ANSBACH GMBH Veranstaltungshinweis Immobilien & Ganzheitliche Energienutzung am 31. Januar 2019 in Schnelldorf (Gasthof „Zur Eisenbahn“) Wie gelingt die ganzheitliche Energienutzung eines Privathauses? Dem Thema Sektorenkopplung Strom – Wärme – E-Mobilität widmet sich die Veranstaltung „Immobilien & ganzheitliche Energienutzung“ am 31. Januar 2019 ab 19.00 Uhr im Gasthof „Zur Eisenbahn“ (Bahnhofstraße 16) in Schnelldorf. Bürgermeisterin Freier wird das Energiekonzept der Gemeinde Schnelldorf vorstellen und der Frage nachgehen, was Sinn in Sachen Energie und Sanierung macht. Im Anschluss wird Herr Lechleitner vom Ingenieurbüro Enerquinn Energiesystemtechnkik GmbH aus Weingarten die Sektorenkopplung Wärme – Strom – E-Mobilität beleuchten. Herr Wieland von den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf wird einen Einblick in die Energienutzung von Photovoltaikanlagen für E-Mobilität und den Eigenverbrauch geben. Wie sich Stromspeicher und E-Auto in der Praxis bewähren, berichtet Herr Beierlein von der Steuerberatungskanzlei Köhnlein, Beierlein & Kollegen aus Feuchtwangen. Mit einem abschließenden Ausblick zur Thematik endet die Veranstaltung. Bei Interesse können ab 18.00 Uhr praktische Energie- und Sanierungsbeispiele im Stollenhof 5, Schnelldorf, besichtigt werden. Die Veranstaltung ist kostenlos. Sie ist Teil der Veranstaltungsreihe „Sanieren, Renovieren und Modernisieren im Landkreis Ansbach“. Interessierte werden gebeten sich bis spätestens 29. Januar 2019 bei der Wirtschaftsförderung Landkreis Ansbach GmbH unter der Telefonnummer 0981/468 1030 oder per E-Mail an [email protected] anzumelden.

Immobilien & Ganzheitliche Energienutzung am 31. Januar 2019 in Schnelldorf(Gasthof „Zur Eisenbahn“)

WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGLANDKREIS ANSBACH GMBHVeranstaltungshinweis

Page 2: Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Schnelldorf...2019/01/25  · Herausgeber: Gemeinde Schnelldorf, Rothenburger Str. 13, 91625 Schnelldorf, Tel. (0 79 50) 98 01-0, Fax (0 79 50)

Seite 2 / Nr. 4/2019 Bürger & Gemeinde Freitag, den 25. Januar 2019

Mit Teilen ist gemeint: Schnelldorf wird zum Carsharing-Stand-ort! Unter Carsharing versteht man die organisierte, gemein-schaft liche Nutzung eines Fahrzeuges durch möglichst viele unterschiedliche Personen und Nutzer. Neben Standorten wie Bad Windsheim und Uff enheim reiht sich nun auch Schnelldorf in die Liste ein. Zahlreiche weitere werden folgen bzw. sind be-reits vorhanden.Das über Werbepartner fi nanzierte Fahrzeug wird am 14. Fe-bruar 2019 um 16.00 Uhr mit einer kurzen Präsentati on im Sit-zungssaal und der anschließenden prakti schen Einweisung am Fahrzeug, seiner Besti mmung in Schnelldorf übergeben. Dank der zahlreichen Unterstützung regionaler Sponsoren, konnte die mikar GmbH & Co. KG fl exibles und 100 % elektrisches Car-Sharing mit einem Nissan e-NV200 in Schnelldorf realisieren. Dieser 7-Sitzer bietet den Platz und die Möglichkeit für eine Jugendmannschaft samt Trainer, eine Shoppingtour unter Freunden, einen Kindergeburtstag im nächsten Erlebnisbad oder auch mal eine Fahrt zu einer Fortbildung mit Kollegen. Standort und Ladestati on für das Fahrzeug ist am Rathaus, di-rekt an der Rothenburger Straße.

Jeder, der das Auto künft ig nut-zen möchte, muss sich einmal kostenlos unter www.mikar.de registrieren. Nach der Online-Re-gistrierung erhalten Sie einen Vertrag per E-Mail, den Sie unter-schrieben zusammen mit Ihrem Ausweis und Ihrem Führer-schein bei einer unserer Legiti mierungsstellen (htt ps://mikar.de/fuer-fahrer/standorte/) vorlegen. In Schnelldorf ist die Legi-ti mierungsstelle das Bürgerbüro, Zimmer 2, im Rathaus. Nach der Legiti mierung erhalten Sie Ihre mikard. Mit dieser können Sie jedes gebuchte mikar-Fahrzeug öff nen. Das Team von mikar beantwortet Ihnen im Rahmen der Standorteinweihung selbst-verständlich auch alle Fragen zur Registrierung, Buchung und vor allem Nutzung des Fahrzeugs.Wenn Sie dies am 14. Februar bereits testen möchten, dann nichts wie los, Sie können sich noch heute unter www.mikar.de registrieren!

Wir freuen uns auf viele Carsharing-Nutzer.Ihr Team vom Schnelldorfer Rathaus

Bald ist es soweit - es darf geteilt werden!

Hallo Skifahrer/innen

Am Samstag, den 9. März ist es heuer wieder so weit!

Die Gemeinde lädt ein zur jähr-lichen Skifahrt.

Wir steuern wieder das Skigebiet Golm im Montafon an.

Anmelden könnt ihr euch ab sofort auf dem Rathaus in Schnelldorf.

Alles Weitere (Preise, Abfahrt ...) erfahrt ihr später im Mitteilungsblatt.

Euer Wilhelm Hintermeier und Eberhard Held

SkifahrtGemeinde Schnelldorffür Kinder, Jugendliche und Erwachsene

derAchtung Straßensperrung

im RaiffeisenwegDer Raiffeisenweg ist am Donnerstag, 31. Januar 2019 von 7.00 - 18.00 Uhr aufgrund von Rückschnitt und Fällung von Totholz im Auftrag der DB Netz Gesellschaft gesperrt.Wir bitten um Beachtung.

Schnelldorf macht mobil!

Informationsveranstaltungshinweis zum Volksbegehren „Artenvielfalt“

Wiesen duften. Wiesen sind bunt. Sie sind für viele Menschen der Inbegriff von Sommer. Aber nicht nur wir Menschen lieben Blumenwiesen. Sie gehören zu den artenreichsten Lebens-räumen unserer Landschaft.

In Wiesen wachsen viele verschiedene Pfl anzenarten, auf denen weit mehr Tierarten leben, als wir auf den ersten Blick sehen. Ihre manchmal unerwartete Schönheit und ihre Ver-haltensweisen fesseln uns Menschen. Mit vielen, zum Teil noch nie zuvor gelungenen Fotos zeigt der Referent, wie der Lebensraum Wiese funktioniert. Das alles soll erhalten blei-ben.

Deshalb lädt das Aktions-bündnis zum Volksbegeh-ren „Artenvielfalt“ am kommenden Mittwoch den 30.1.19 um 19.30 Uhr ins Hotel Bergwirt nach Herr ieden-Schernberg zum Multivisions-Vortrag von Roland Günter ein.

Multivisions-Vortrag

Wunder Welt Wiesevon Roland Günter

Mittwoch 30.Januar 2019 19:30 Uhr in Herrieden-Schernberg Hotel Bergwirt

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Freitag, den 25. Januar 2019 Bürger & Gemeinde Seite 3 / Nr. 4/2019

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

AlterskassenbeitragGünstige Konditionen besonders für JunglandwirteLeistungen der Landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten Versicherte im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversiche-rung unverändert zu günstigen Beiträgen.Der Beitrag zur Alterskasse beträgt in diesem Jahr monatlich 253 Euro (West) und 234 Euro (Ost). In der gesetzlichen Ren-tenversicherung wäre dieser Beitrag von einem Selbststän-digen bereits bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 1.360 Euro (West) oder 1.258 Euro (Ost) zu zahlen. Für mitarbeitende Familienangehörige beträgt der Monatsbeitrag 126,50 Euro (West) und 117 Euro (Ost). Er wird am 15. für den laufenden Monat fällig.Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen wird von der Alters-kasse ein Zuschuss zum Beitrag von monatlich bis zu 152 Euro geleistet. Die Beitragsbelastung kann damit um bis zu 60 Prozent reduziert werden. Land- und Forstwirte sowie Garten-bauer, die erstmals beitragspflichtig zur Alterskasse werden, haben vor allem zu Beginn ihrer Beitragszahlung eine hohe Chance auf einen Zuschuss. Ein Antragsformular kann abge-rufen werden unter www.svlfg.de > Versicherung Beitrag > Beitrag Alterskasse > Beitragszuschuss.

Beitragszuschüsse für das Kalenderjahr 2019 (alle Werte in Euro)

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Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Weißensteinstraße 70 - 72 34131 Kassel

Telefon: 0561 785-0 Internet: www.svlfg.de E-Mail: [email protected]

Pressesprecher:Dr. Erich Koch Telefon: 0561 785-12142 Martina Opfermann-Kersten Telefon: 0561 785-16183

Beitragszuschüsse für das Kalenderjahr 2019 (alle Werte in Euro)

Jahreseinkommen bis West OstLedige Verheiratete Zuschuss

monatlich Nettobeitrag

monatlich Zuschuss monatlich

Nettobeitrag monatlich

8.220 16.440 152 101 140 94 8.740 17.480 142 111 131 103 9.260 18.520 132 121 122 112 9.780 19.560 121 132 112 122

10.300 20.600 111 142 103 131 10.820 21.640 101 152 94 140 11.340 22.680 91 162 84 150 11.860 23.720 81 172 75 159 12.380 24.760 71 182 66 168 12.900 25.800 61 192 56 178 13.420 26.840 51 202 47 187 13.940 27.880 40 213 37 197 14.460 28.920 30 223 28 206 14.980 29.960 20 233 19 215 15.500 31.000 10 243 9 225

SVLFG

Aus dem Gemeinderat

Nach einer kurzen Auszeit über den Jahreswechsel, star-tete der Schnelldorfer Rat mit einer umfangreichen Tages-ordnung ins neue Sitzungsjahr. Erste Bürgermeisterin Christine Freier nahm die erste Sitzung 2019 zum Anlass, um allen Ratsmitgliedern sowie den anwesenden Bürge-rinnen und Bürgern ihre Neujahrsgrüße zu übermitteln. Sie wünschte allen ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019. Daran anschließend begrüßte sie die anwesen-den Gäste, Herrn Patrick Ruh, 1. Bürgermeister der Stadt Feuchtwangen, in der Sitzung in seiner Funktion als Vor-sitzender des Schulverbandes Mittelschule Feuchtwan-gen-Land anwesend. Begleitet wurde er von Farag Khodary, Stadtbaumeister der Stadt Feuchtwangen. Eben-so konnten sie die vier zukünftigen Feldgeschworenen sowie Herrn Zumach von der Presse begrüßen.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Gemeinderatssit-zung gefassten BeschlüsseIn der Gemeinderatssitzung am 06.12.2018 wurden folgende Themen behandelt:Der Gemeinderat hat die Beschaffung von zwei Fahrzeugen für den Bauhof bewilligt. Beschafft wurden ein gebrauchtes Pritschenfahrzeug (Doppelkabiner) sowie ein Kastenwagen für den Wasserwart. Darüber hinaus wurde die Annahme von Kleinspenden mit einer Gesamtsumme von 493,- Euro für das Jahr 2018 vom Gemeinderat beschlossen.

Bekanntgabe der in öffentlicher Ausschusssitzung ge-fassten Beschlüsse In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Grundstücksaus-schusses vom 16.01.2019 wurden folgende Themen behandelt:Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Umbau ei-ner Scheune und Stallgebäude zum Wohnen sowie dem Neu-bau einer Garage und Abriss eines Wohnhauses in Wilden-holz.Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten in Schnelldorf.

Neubau eines Schulgebäudes für die Grund- und Mittel-schule Feuchtwangen-Land; Aktueller Planungsstand und Beschlussfassung Der Gemeinderat Schnelldorf hatte in seiner Sitzung am 07.12.2017 der Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Feuchtwangen einstimmig zugestimmt. Der damalige Stadtbaumeister Herr Reinhold hatte dem Gremium den Umfang der Sanierungsarbeiten und die geplanten Er-weiterungsmaßnahmen ausführlich erläutert. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen, gestiegenen Kosten, un-vorhersehbaren technischen Risiken sowie erheblichem Per-sonalwechsel beim beauftragten Architekturbüro, hat sich die Verbandsversammlung am 04.12.2018 anstelle der Sanierung für einen Neubau des Schulgebäudes ausgesprochen. Die Zu-stimmung der Verbandsvertreter der Gemeinden Aurach und Schnelldorf erfolgte in der Verbandsversammlung vorbehaltlich der Zustimmung der beiden Ratsgremien. Um das Schnell-dorfer Gremium über den nunmehr geplanten Neubau der Grund- und Mittelschule Feuchtwangen-Land umfänglich zu informieren waren Patrick Ruh, Schulverbandsvorsitzender und Bürgermeister der Stadt Feuchtwangen sowie sein Stadt-baumeister Farag Khodary in der Gemeinderatssitzung am 17.01.2019 anwesend, um dem Gremium die Neubaumaß-nahme umfänglich zu erläutern. Die Regierung von Mittel-franken hat bereits die Bereitschaft signalisiert, die Umplanung mitzutragen. Mit diesen einführenden Worten übergab Bürgermeisterin Christine Freier das Wort an Patrick Ruh, der sich zunächst für die Möglichkeit bedankte, dem Gremium die Hintergründe für die Planungsänderung erläutern zu können. Gemeinsam mit seinem Stadtbaumeister nutzte er die Möglichkeit das bisherige Verfahren nochmals zu schildern.Ursprünglich war in Feuchtwangen die Sanierung der Grund- und Mittelschule Feuchtwangen-Land geplant. Dies vor allem deshalb, um die großzügigen Klassenzimmerzuschnitte mit einer Größe von 72 m2 zu erhalten. Die Gegenüberstellung von Sanierung und Neubau ergab zwar keine erheblichen Kostenunterschiede, jedoch hätte der Freistaat bei einem Neubau lediglich Unterrichtsräume mit einer Größe von 46 m2

bis 52 m2 gefördert. Dies hat sich nun mit der Einführung eines Bandbreitenmodells im Jahr 2018 dahingehend geändert, dass sofern das pädagogische Konzept dies erfordert, auch deutlich größere Räume zuschussfähig sind. Als weiteren ent-scheidenden Grund für den Richtungswechsel zugunsten ei-nes Neubaus, nannten die Herren Ruh und Khodary, dass dem ursprünglich mit der Sanierung beauftragten Planungsbüro nicht mehr das Personal zur Verfügung steht, mit dem es ur-sprünglich die Ausschreibung gewonnen hatte. Hinzu kamen erhebliche Einschränkungen aufgrund der alten Bausubstanz, technische Risiken, sowie erhebliche Preissteigerungen. Be-reits die ersten beiden Ausschreibungen hatten eine Kosten-steigerung von 800.000,- Euro für die Sanierung ergeben. Von weiteren Kostensteigerungen bei den folgenden Gewerken

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Seite 4 / Nr. 4/2019 Bürger & Gemeinde Freitag, den 25. Januar 2019

musste daher zwingend ausgegangen werden. Bedauerlicher-weise können derzeit die konkreten Kosten für einen Neubau noch nicht genannt werden, so Ruh, da diese sehr eng mit der Situation auf dem freien Markt in Zusammenhang stehen. Dies ist jedoch bei den Ausschreibungen für die Sanierung eben-falls der Fall.Auf die Frage aus dem Gremium in welcher Größenordnung durch einen Neubau mit Mehrkosten im Vergleich zur Sanie-rung zu rechnen sei, erläuterte der Schulverbandsvorsitzende, dass bei der Vergleichsberechnung vor zwei Jahren die Kosten für eine Sanierung bei 88 Prozent der Kosten für einen Neubau lagen. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor. Auf die Frage zur Bauzeit wird erläutert, dass die Planungen für den Neubau zwar etwas langwieriger sind, diese Zeit jedoch dadurch wie-der kompensiert werden kann, dass der Neubau deutlich schneller zu bewerkstelligen ist, als dies bei der Sanierung der Fall wäre. Dies war auch ein wichtiges Anliegen der Mitglieder der Verbandsversammlung. Die Kinder sollen so schnell wie möglich aus den Modulen in ein vernünftiges Schulumfeld zurückkehren können. Auf die Frage, ob die Kinder zwischen-zeitlich nicht in den Altbau zurückkehren könnten, erläuterte Gemeinderatsmitglied und gleichzeitig stellvertretender Rektor Wilhelm Hintermeier, dass dies nicht möglich sei, da der Altbau bereits komplett geräumt wurde. Darüber hinaus informierte er die Ratskollegen, dass die Schulleitung bereits intensiv an der Ausarbeitung des pädago-gischen Konzepts arbeitet, um die großzügiger dimensionier-ten Klassenräume verwirklichen zu können. Mit der Fertig-stellung des Konzeptes ist Anfang Februar zu rechnen, sodass daran anschließend der Förderantrag gestellt werden kann. Zur Finanzierung erläuterte Ruh, dass der Schulverband die Finanzierung zunächst komplett übernehmen wird. Die Mit-gliedskommunen werden beim Schuldendienst dann jährlich (über den Zeitraum von 20 Jahren) auf Basis der tatsächlichen Schülerzahlen beteiligt. Aktuell besuchen 54 Schüler der Ge-meinde Schnelldorf die Grund- und Mittelschule Feuchtwan-gen-Land, dies entspricht rd. 10 - 11 % der Schüler. Abschlie-ßend machte das Feuchtwanger Stadtoberhaupt nochmals deutlich, dass rein rechtlich gesehen, die Mitglieder der Ver-bandsversammlung kein imperatives Mandat besitzen, sprich die Entscheidung in der Verbandsversammlung bereits ver-bindlich sei. Jedoch ist es ihm außerordentlich wichtig, dass die Ratsgremien aus Aurach und Schnelldorf mit einem Votum ein unterstützendes Signal setzen.Im Anschluss an die Ausführungen wird der Umplanung aus den Reihen des Gremiums Lob gezollt. Es sei mutig und rich-tig bei einem derartigen Mammutprojekt die Reißleine zu ziehen, wenn sich entsprechende Gründe hierfür auftun. Im Anschluss an die einstimmige Beschlussfassung des Gre-miums bedankte sich Bürgermeisterin Christine Freier bei den Herren Ruh und Khodary für die detaillierten Ausführungen.

Festlegung der Zahl der Feldgeschworenen in den Gemar-kungen Das Verzeichnis der Feldgeschworenen enthält die Anzahl und Besetzung in den einzelnen Gemarkungen/Ortsteilen. Bei der Überprüfung dieses Verzeichnisses wurde Handlungsbedarf festgestellt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt erhärte-te sich die Vermutung, dass die Anzahl der Feldgeschworenen dem Landratsamt im Zuge der Gebietsreform ohne Beschluss mitgeteilt wurde.Die Obmänner der einzelnen Gemarkungen/Ortsteilen wurden nun kontaktiert und bei den jeweiligen Zusammenkünften der Feldgeschworenen wurde die Anzahl der Feldgeschworenen und ggf. eine Nachbesetzung beschlossen.

Gemarkung Feldgeschworene neu (bisher)Oberampfrach/Schnelldorf 7 (6)Unterampfrach 7 (6)Wildenholz 7 (6)Haundorf 6 (4)Gailroth 5 (4)

Der Gemeinderat hatte nun die Aufgabe die in den einzelnen Gemarkungsgruppen beschlossenen Änderungen mit Be-

schluss zu bestätigen, was auch einstimmig erfolgte. Ein Gre-miumsmitglied erklärte seine persönliche Beteiligung und wirkte an der Abstimmung nicht mit.

Bestellung und Vereidigung weiterer Feldgeschworener Als neue Feldgeschworene konnte Bürgermeisterin Freier folgende Personen mittels Eidesformel verpflichten: Herrn Daniel Reinhardt für das Feldgeschworenengremium Gailroth sowie Herrn Johannes Hübsch, Herrn Karl-Heinz Beck und Herrn Claus Schreiber für das Feldgeschworenen-gremium Unterampfrach.

Breitband der Gemeinde Schnelldorf; Ergebnis der Markt-erkundung und Förderantrag Höfeprogramm Im Rahmen des bayerischen Förderprogrammes konnte der Ausbau des Breitbandnetzes im gesamten Gemeindegebiet entscheidend verbessert werden. Ein weiteres Förderpro-gramm bot nun die Möglichkeit, die Hausanschlüsse zu er-kunden, bei denen die verfügbare Geschwindigkeit noch unter 30 Mbit/s liegt. Deshalb wurde per Gemeinderatsbeschluss vom 17.05.2018 die Firma Corwese mit einer entsprechenden Markterkundung beauftragt. In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Breitbandzentrum begann am 26.05.2018 die Be-standsaufnahme des Ausbaugebietes. Dies erfolgte zeitgleich mit der Bekanntmachung der Markterkundung. Das Ergebnis der Markterkundung lag am 20.09.2018 vor und das Auswahl-verfahren wurde entsprechend bekannt gemacht. Insgesamt wurden fünf Telekommunikationsanbieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsfrist endete am 23.11.2018. In die Ausschreibung konnten der Ortsteil Stollen-hof und der Birkenhof aufgenommen werden. Alle anderen Anschlüsse werden über „Vectoring“ bereits mit über 30 Mbit/s versorgt. Unberücksichtigt bleiben dabei besondere Anschlüs-se wie Maut-Kontrollstellen, Trafostationen oder Richtfunk-stellen. Zum Ende der Eingabefrist lag lediglich ein Angebot von der Telekom Deutschland GmbH vor. Das Angebot zur Ausschreibung für die Breitbandversorgung der Gemeinde Schnelldorf (2. Verfahren) enthält den Ausbau von 8 Haushalten (Stollenhof und Birkenhof) mit der FTTH-Technik (Fibre To The Home = Glasfaserkabel bis ins Haus). Nach dem Ausbau mit FTTH stehen in allen acht Haushalten Breitband-Anschlüsse bis 1.000 Mbit/s zur Verfügung (in Ab-hängigkeit vom gewählten Produkt). Für diese Maßnahme würden der Gemeinde Schnelldorf Kosten in Höhe von 40.312 € entstehen. Wermutstropfen dabei ist jedoch, dass der Rea-lisierungszeitraum mit bis zu 4 Jahren angesetzt wird.Aus den Reihen des Gremiums wurde nach Ende der Aus-führungen durch die Bürgermeisterin die Frage geäußert, ob sich innerhalb des Realisierungszeitraums die Kosten für die Gemeinde verändern, bzw. diese steigen können. Diese Ge-fahr besteht nicht, da der Kostenanteil der Gemeinde vertrag-lich fixiert ist und daher keine Änderung möglich ist, so Freier. Daran anschließend befürwortete das Gremium einstimmig den Ausbau des Ortsteils Stollenhof und Birkenhof.

Erlass einer Verordnung über den Ladenschluss in den Erholungsorten Schnelldorf und Wildenholz für das Jahr 2019 Siehe Bekanntmachung der Verordnung unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ in dieser Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes.

Bauantrag auf Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem Schleuderbeton - Antennenmast Das Gremium hat das gemeindliche Einvernehmen zum Bau-antrag auf Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem Schleuderbeton - Antennenmast durch die Deutsche Funkturm GmbH, auf dem Grundstück Flst.-Nr. 151, Gemarkung Ober-ampfrach (Autobahnparkplatz Rotensteig) mehrheitlich nicht erteilt.

26. Änderung des Regionalplans der Region Westmittel-franken (8); Teilkapitel 6.2.2. Windenergie; Beteiligungsverfahren Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken (RPV) hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens für die 26. Ände-

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Freitag, den 25. Januar 2019 Bürger & Gemeinde Seite 5 / Nr. 4/2019

rung des Regionalplanes beschlossen. Der RPV bat nun die beteiligten Gemeinden, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes bis zum 18.01.2019 Stellung zu nehmen. Da Belange der Gemeinde nicht berührt sind, wird die Gemeinde Schnelldorf keine Stel-lungnahme abgeben.

Antrag von Gemeinderat Bernd HeilmannBernd Heilmann hat mittels eines Antrags das Gremium dazu aufgefordert das Sitzungsgeld der Dezembersitzung zu spen-den. Da über diesen Antrag nicht verpflichtend abgestimmt werden kann, wurde diese Anregung auf freiwilliger Basis an das Gremium weitergegeben.Bürgermeisterin Freier betonte ausdrücklich, dass auch sie sich an einer freiwilligen Spende beteiligen wird. Aus den Rei-hen des Gremiums wurde kritisiert, dass diese Anregung mittels eines Antrags ins Gremium eingebracht wurde, anstatt über so eine Idee einfach miteinander zu sprechen. Ein weite-rer Kritikpunkt zielte darauf ab, dass die Beratungszeit in einer Gemeinderatssitzung zu schade ist, um derartige Lappalien zu diskutieren. Dennoch zückten die Gremiumsmitglieder nach Ende der Sitzung zahlreich ihre Börsen und spendeten.Das Gremium verständigte sich mehrheitlich darauf, den Erlös folgenden Vereinen zu gleichen Teilen zukommen zu lassen:Dem TSV Schnelldorf, dem Verein Vergissmeinnicht; den För-derfreunden der Grundschule Schnelldorf e. V. sowie dem Verein Musikus e.V.

Bekanntgaben Bürgermeisterin Christine Freier informiert das Gremium und die anwesenden Bürger über folgende Themen:

Nachbesetzung Grünanlagenpfleger (m/w/d)In der vergangenen Woche erfolgte die Ausschreibung zur Nachbesetzung der Stelle im Bereich Grünpflege (15 Wochen-stunden). Die Bewerbungsfrist endet am 01.02.2019. Die Rats-vorsitzende fordert die Gremiumsmitglieder dazu auf, evtl. ge-eignete Personen für diese Stelle aktiv anzusprechen.

Weiterentwicklung Gesundheitsversorgung SchnelldorfWie bereits in der FLZ am 15.01.2019 zu lesen war, gehört Schnelldorf und die umliegende Region nun nicht mehr zum unterversorgten Gebiet, sondern wurde hochgestuft in die Ka-tegorie „drohend unterversorgt“. Diese Änderung der Kategorie ist begründet durch die erfolgreiche Ansiedlung von Allgemein-ärzten in Feuchtwangen und Schnelldorf.

Mobilfunk-Förderprogramm (Stand 03.12.2018)Am 01.12.2018 ist das Mobilfunk-Förderprogramm des Baye-rischen Wirtschaftsministeriums in Kraft getreten. Auf der Homepage www.mobilfunk.bayern.de besteht die Möglichkeit sich über das Förderprogramm zu informieren.

Einladung zur Fachtagung des Bezirk MittelfrankenUnter dem Motto „Europa wird vor Ort gebaut“ findet am 16.02.2019 eine Veranstaltung im Bezirksrathaus Ansbach statt.

Einladung zur InformationsveranstaltungAm 29. Januar 2019 findet um 19.00 Uhr eine Informationsver-anstaltung zum Thema 6-spuriger Ausbau der BAB A 6 in der Restauration zur Eisenbahn, Familie Hiller, statt. An diesem Termin werden die Planungen zum Ausbau durch die Auto-bahndirektion Nordbayern vorgestellt. Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen.

Einladung zur RoadshowZu diesem Thema verweisen wir auf die heutige Titelseite des Amts- und Mitteilungsblattes.

Einladung zur offiziellen Übergabe des Carsharing-Fahr-zeuges in SchnelldorfZu diesem Thema verweisen wir auf unsere Berichterstattung in dieser Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes.

Anfragen Gemeinderat Helmut Keith nutzte die Gelegenheit der ersten Sitzung im neuen Jahr folgende Fragen an die Bürgermeis-terin zu richten:

- Was ist für 2019 geplant?- Wie ist der Sachstand hinsichtlich der von ihm bereits seit

längerem geforderten Baulückenschließung?- Wie geht es hinsichtlich der Erschließung von Bauland wei-

ter?- Wie geht es mit den so dringend notwendigen Straßensanie-

rungen weiter?Darüber hinaus kritisierte er, dass auch in der Januarsitzung keine wegweisenden Beschlüsse für Schnelldorf gefasst wer-den können. Hierzu nahm Bürgermeisterin Freier wie folgt Stellung:Die Verwaltung kann lediglich die Beschlüsse umsetzen, die das Gremium bereit ist zu fassen. Als Beispiele zitierte Sie die Kläranlage. Es wurden Beschlüsse gefasst und zum Zeitpunkt als der Bauantrag dem Gremium zur Erteilung des gemeind-lichen Einvernehmens vorgelegt wurde, kam die Kehrtwende, mit dem Ergebnis, dass die Maßnahme nun stockt. In der Februarsitzung werden dem Gremium nun die Ergebnisse der explizit geforderten zweiten Überrechnung vorgestellt.Zum Thema Baugebiete erinnerte sie daran, dass für das Bau-gebiet Hutfeld ein Betrag zum Grunderwerb endverhandelt war, dem das Gremium mehrheitlich nicht zugestimmt hat.Zum Thema Straßensanierungen wurde im Gremium mehr-heitlich beschlossen für die Sanierung von zwei Ortsverbin-dungsstraßen eine Förderung zu erhalten. Die Anträge wurden gestellt, das Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor. Diese Liste könnte noch beliebig fortgesetzt werden, so Bür-germeisterin Freier. Für alle Themen die in der Gemeinde Schnelldorf vorangebracht werden sollen, sind die zustimmen-den Beschlüsse im Gemeinderat erforderlich.Gemeinderat Wilhelm Hintermeier interessierte sich für den aktuellen Sachstand in Bezug auf das geplante Baugebiet in Unterampfrach. Konkret wollte er wissen, ob die Gespräche mit den Grundstückseigentümern und dem Landratsamt be-reits geführt wurden.Hierzu äußerte die Bürgermeisterin, dass die Gespräche mit den Eigentümern noch ausstehen, jedoch mit dem Landrats-amt ein erstes Gespräch bereits geführt wurde.

Amtliche Mitteilungen

Verordnung der Gemeinde Schnelldorf über die Öffnung von Verkaufsstellen in den Erholungsorten Schnelldorf und Wildenholz für das Jahr 2019

Vom 18. Januar 2019Auf Grund der §§ 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverord-nung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 2 der Ladenschlussverordnung (LSchlV) vom 21. Mai 2003 (GVBl S. 340, BayRS 8050-20-1-A), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Ladenschluss-verordnung vom 14. September 2011 (GVBl S. 442) erlässt die Gemeinde Schnelldorf folgende Verordnung:

§ 1Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Ge-setzes über den Ladenschluss dürfen in Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in den Gemeindeteilen Schnelldorf und Wildenholz Badegegen-stände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse i.S.d. § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen

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sowie Waren, die für den Ort kennzeichnend sind, an den folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr feilgehalten werden:

Januar: Februar: März: April:Keine 10.02.2019 03.03.2019 07.04.2019 17.02.2019 10.03.2019 14.04.2019 24.02.2019 17.03.2019 28.04.2019

Mai: Juni: Juli: August:01.05.2019 02.06.2019 07.07.2019 04.08.201905.05.2019 09.06.2019 14.07.2019 11.08.201912.05.2019 16.06.2019 21.07.2019 18.08.201919.05.2019 23.06.2019 28.07.2019 25.08.201926.05.2019

September: Oktober: November: Dezember:01.09.2019 06.10.2019 03.11.2019 01.12.201908.09.2019 13.10.2019 10.11.2019 07.12.201915.09.2019 20.10.2019 24.11.2019 15.12.201922.09.2019 29.09.2019

§ 2Gesamtzahl festgesetzter Sonn- und Feiertage

Die in § 1 dieser Verordnung aufgeführten Sonn- und Feierta-ge dürfen unter Einbeziehung der Sonn- und Feiertage, die auf Grundlage der nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss erlassenen Verordnung zur Öffnung freige-geben sind, die Zahl 40 nicht überschreiten. Bei einer Über-schreitung verringert sich die Zahl der nach dieser Verordnung festgesetzten Sonn- und Feiertage entsprechend (beginnend mit dem letzten festgesetzten Sonn- oder Feiertag des Jahres).

§ 3Geltung anderer Rechtsverordnungen

Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11, 12 und 14 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufs-zeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten, Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen und Verkauf aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen) bleiben unberührt.

§ 4Beschränkung auf bestimmte Verkaufsstellen

An den in § 1 dieser Verordnung bestimmten Sonn- und Feier-tagen dürfen gemäß § 3 der Ladenschlussverordnung nur solche Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden offen gehalten werden, in denen die in § 1 dieser Ver-ordnung genannten Waren im Verhältnis zum Gesamtumsatz in erheblichem Umfang geführt (zum Verkauf bereit gehalten) werden. Diese Waren müssen unter Berücksichtigung des Gesamtumsatzes den Charakter der Verkaufsstelle wesentlich mitbestimmen.

§ 5Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekannt-machung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.Schnelldorf, 18. Januar 2019

Christine FreierErste Bürgermeisterin

Hinweise zur Verordnung der Gemeinde Schnelldorf über die Öffnung von Verkaufsstellen in den Ausfl ugsorten Schnelldorf und Wildenholz für das Jahr 20181. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen

nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss).

2. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Ge-setzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des

Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Ar-beitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeits-schutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten.

3. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen bzw. gegen das in §§ 1 und 4 der oben abgedruckten Verordnung genann-te Warensortiment können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhun-dert Euro geahndet werden.

4. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

5. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahr-lässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen be-straft.

Bürger-Informationsveranstaltung zum 6-spurigen Ausbau der

Bundesautobahn A 6Am Dienstag, den 29. Januar 2019 fi ndet um 19.00 Uhr in der Restauration zur Eisenbahn (Familie Hiller) eine Informationsveranstaltung zum 6-spurigen Ausbau der A 6 statt. Die Mitarbeiter der Autobahndirektion stellen die Planungen vor und stehen für die Beantwortung von Fra-gen zur Verfügung.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingela-den.

Biotonneam Dienstag, dem 29. Januar 2019

PapiertonneFreitag, 01. Februar 2019Abholung der Papiertonne im gesamten Gemeindegebiet.Bitte ab 6.00 Uhr morgens an der Straße bereitstellen.

Fragen rund ums Thema Müll?Dann wenden Sie sich bitte an das Beratungstelefon im Land-ratsamt, Sachgebiet Abfallrecht: Tel. 0981/468-3535.

Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

Feuerwehr-NOTRUF 112

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Freitag, den 25. Januar 2019 Bürger & Gemeinde Seite 7 / Nr. 4/2019

Freiwillige Feuerwehr

Freiwillige Feuerwehr OberampfrachEinladung zur JahreshauptversammlungAm Sonntag, den 27.01.2019 um 10.00 Uhr findet unsere diesjährige Jahreshauptversamm-lung im Dorfgemeinschaftshaus Oberampfrach statt.Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder recht herzlich eingeladen.

Das Erscheinen der aktiven Wehr in Uniform ist Pflicht!Tagesordnung:1. Eröffnung und Begrüßung sowie Grußworte2. Bericht des 1. Kommandanten 3. Bericht des Schriftführers4. Bericht des Kassiers 5. Entlastung des Kassiers6. Wünsche und AnträgeAnträge, die in der Jahreshauptversammlung erörtert werden sollen, müssen bis spätestens 19.01.2019 beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden. gez. Daniel Ehrmann (1. Kdt.)

Freiwillige Feuerwehr WildenholzJugendübungWir treffen uns am Samstag, den 26.01.2019 um 9.00 Uhr zur Jugendübung.

MonatsübungWir treffen uns am Sonntag, den 27.01.2019 um 9.00 Uhr zur Monatsübung. Harald Seng, Kdt.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Ärztlicher NotdienstVermittlungs- u. Beratungszentrum der Kassenärztlichen Ver-einigung Bayerns (KVB) Telefon 0 18 05/19 12 12Zu folgenden Zeiten:Mittwoch, 13.00 Uhr, bis Donnerstag, 8.00 Uhr,Freitag, 18.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr;An Feiertagen vom Vortage, 18.00 Uhr,bis zum darauffolgenden Tage, 8.00 UhrAußerhalb der Sprechstundenzeiten ist die KVB unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117 erreichbar.

Zahnarzt 26.01./27.01.2019Dr. Alfred Ulrich, Crailsheimer Str. 22, 91625 Dinkelsbühl; Tel. 07950/64810.00 bis 12.00 Uhr und 18.00 bis 19.00 Uhr in der PraxisDer aktuelle zahnärztliche Notdienst kann für den mittel-fränkischen Bereich unter http:/www.zahnnotdienst.de im Internet nachgelesen werden.

Der Apotheken-Notdienstfinder Festnetz 0800 00 22 8 33 (kostenlos)Handy 22833 (max. 69 ct/Min/Sms)und im Internet unter „Bayerische Landesapothekerkam-mer“ oder „Landesapothekerkammer Baden Württemberg“

Diakoniestation OberampfrachTel. 0177/4643592 • www.diakonie-schnelldorf.de

Dienstbereite Apotheken in CrailsheimSamstag, 26.01.2019 Ritter-Apotheke, CrailsheimSonntag, 27.01.2019 Apotheke zur Herrenmühle, CrailsheimMontag, 28.01.2019 Greifen-Apotheke, Schrozberg Rathaus-Apotheke, StimpfachDienstag, 29.01.2019 Apotheke, Rot am See Mittwoch, 30.01.2019 Apotheke, IlshofenDonnerstag, 31.01.2019 Apotheke, Gerabronn Fichtenau-Apotheke, Fichtenau (Wildenstein)Freitag, 01.02.2019 Schönebürg-Apotheke, Crailsheim

Dienstbereite Apotheken in Feuchtwangen/ Dinkelsbühl und UmgebungSamstag, 26.01.2019 Apotheke Kiderlen, FeuchtwangenSonntag, 27.01.2019 Apotheke am Forst, Dentlein am ForstMontag, 28.01.2019 Sonnen-Apotheke, Schnelldorf Römer-Apotheke, MönchsrothDienstag, 29.01.2019 Stiftsherren-Apotheke, FeuchtwangenMittwoch, 30.01.2019 Sonnen-Apotheke, Schnelldorf; Römer-Apotheke, MönchsrothDonnerstag, 31.01.2019 Apotheke vor den Toren, DinkelsbühlFreitag, 01.02.2019 St.-Sebastian-Apotheke, Dürwangen

Aus dem Kindergarten

Kindergarten Schnelldorf und UnterampfrachAnmeldetag für das Kindergartenjahr 2019/2020 amDienstag, 19. Februar 2019in der Zeit von 14.00 – 16.00 Uhr

in unseren Kindergärten• Schnelldorf, Sonnenstr. 39, • Unterampfrach, Seinsheimerstr. 10 a An diesem Tag nehmen wir alle Neuanmeldungen für das ge-samte Kindergartenjahr 2019/2020 an, also auch für Kinder, die erst im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in einem unserer Kindergärten aufgenommen werden sollen. Wir bitten alle Eltern mit Betreuungsbedarf um ihre Anmeldung am 19. Februar 2019. Mit Ihrer Rückmeldung unterstützen Sie uns in unseren Planungen!Vielen Dank im Voraus!Das Mindestaufnahmealter beträgt• im Kleinkindbereich Schnelldorf 12 Monate• in den Regelbereichen Schnelldorf und Unterampfrach 2 ¾

Jahre.Hinweis: Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkun-de Ihres Kindes mit. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Kindergarten Schnelldorf Leiterin Frau Sandra Gierach, Tel. 07950/430 Kindergarten Unterampfrach Mitarbeiterteam, Tel. 07950/925408

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Nachruf BefiehldemHerrndeineWege undhoffeaufihn,erwird s̀ wohlmachen. Psalm37,5

DankbarundmitvielenschönenErinnerungennehmenwiralsEvangelischerKindergartenverein

Schnelldorfe.V.AbschiedvonunserererstenKindergartenleitungundNamensgeberinunseres

KindergartensinSchnelldorf

Frau Hedwig WippichUnseraufrichtigesMitgefühlgiltallenAngehörigen.

Pfr.WigbertLehner,1.Vorsitzender SandraGierach,LeitungBgm.ChristineFreier,2.Vorsitzende SabineKohr,stellv.LeitungimNamenderVorstandschaft imNamenaller Mitarbeitendendes Hedwig-Wippich-Kinder- gartensSchnelldorf

Schulnachrichten

vhs-Hefte des LandkreisesDie vhs-Hefte des Landkreises Ansbach von Februar - Juli 2019 sind eingetroffen und liegen im Foyer des Rathauses zur Abholung bereit.

vhs - Neues Kursprogramm Frühjahr / Sommer

Anmelden können Sie sich ab sofort auf der Homepage der Volkshochschule unter www.vhs-lkr-ansbach.de oder im Rathaus bei Frau Brenner unter Tel. 07950/9801-22.

H20602H Schnelldorf Gefangen im (Einfach-) Zuckerkreislauf Ulli Schabesberger, Gesundheitspraktikerin BfG 1 Abend, 12.02.2019Dienstag, 19.00 - 21.00 Uhr Grundschule, Raum E2, Am Dornfeld 2 Teilnehmergebühr: 5,00 € Laut einer Studie der Princeton University hat der regelmäßige Zuckerkonsum, der das Verlangen danach erhöht statt be-friedigt, eine Veränderung im Gehirn zur Folge, ähnlich wie bei einer Morphin- oder Kokainabhängigkeit. Die Techniker Kran-kenkasse schreibt sogar: „Zucker kann süchtig machen und wie andere Drogen auch Entzugserscheinungen hervorrufen.“ Lassen Sie es nicht so weit kommen, informieren Sie sich.

K41601F Schnelldorf Acrylmalerei für Anfänger/innen und Fortgeschrittene Ingeborg Goebel 5 Abende, 20.02.2019 - 27.03.2019Mittwoch, 19.00 - 21.15 Uhr

Grundschule, Raum E2, Am Dornfeld 2 Kursgebühr: 39,40 € Bitte eine Abdeckfolie für die Tische, kleines Grundsortiment an guten Acrylfarben, Leinwände, Acryl-Papierblöcke (nicht unter 250 g) oder Pappkartons, eine Küchenpapierrolle, Papp-teller zum Farbmischen sowie Stofflappen, diverse Pinsel (u. a. Borstenpinsel) und einen Wasserbecher mitbringen.

H23601F Schnelldorf Thailändische Küche: Gesundes Essen nach Omas Rezepten Pakwipa Strahl 1 Abend, 12.03.2019Dienstag, 18.00 - 22.00 Uhr Grundschule, Küche (U3), Am Dornfeld 2 Kursgebühr: 16,00 € zuzügl. ca. 12,00 € für Lebensmittelkosten und Kopien

H23602F Schnelldorf Thailändische Küche: Gesundes Essen nach Omas Rezepten Pakwipa Strahl 1 Abend, 02.04.2019Dienstag, 18.00 - 22.00 Uhr Grundschule, Küche (U3), Am Dornfeld 2 Kursgebühr: 16,00 € zuzügl. ca. 12,00 € für Lebensmittelkosten und Kopien

K18601F Schnelldorf Cocktailtasting Harald Käser 1 Abend, 05.04.2019Freitag, 18.30 - 22.00 Uhr Grundschule, Küche (U3), Am Dornfeld 2 Kursgebühr: 11,70 € zuzügl. 15,00 € Materialkosten Bitte organisieren Sie nach der Veranstaltung einen Abhol-dienst und fahren nicht mehr selbst mit dem Auto.

B01601F Schnelldorf Kids-Balance – oder wie kann ich mein Kind hilfreich unterstützen? Petra Wiedmann 1 Abend, 08.04.2019Montag, 20.00 - 22.00 Uhr Grundschule, Raum E2, Am Dornfeld 2 Teilnehmergebühr: 5,00 €

H23603F Schnelldorf Thermomix und Grillen Eva Wißmeier 1 Abend, 12.04.2019Freitag, 18.00 - 21.00 Uhr Grundschule, Küche (U3), Am Dornfeld 2 Kursgebühr: 10,00 € zuzügl. ca. 18,00 € Lebensmittelkosten Bitte ein Geschirrtuch, einen Spüllappen und Spülbürste, ver-schließbare Behälter, eine Teigunterlage, ein Getränk und, wenn vorhanden, einen Thermomix inkl. Zubehör mitbringen.Auskunft bei der Kursleiterin: 09823/926222

K91601F Schnelldorf Die Augen richtig und schnell schminken! Gabriela Modisch 1 Tag, 03.05.2019Freitag, 16.00 - 19.00 Uhr Grundschule, Raum E2, Am Dornfeld 2 Kursgebühr: 16,80 € zuzügl. ca. 5,00 € Materialkosten Bitte einen Waschlappen, ein Haarband bzw. Haarklammern mitbringen und ungeschminkt kommen.

H15601F Schnelldorf Unverträglichkeiten und Allergien – seit Jahren auf dem Vormarsch Ulli Schabesberger, Gesundheitspraktikerin BfG 1 Abend, 06.05.2019Montag, 19.00 - 21.00 Uhr Grundschule, Raum E2, Am Dornfeld 2 Teilnehmergebühr: 5,00 €

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Freitag, den 25. Januar 2019 Bürger & Gemeinde Seite 9 / Nr. 4/2019

M35601F Schnelldorf Inline-Skaten für Kinder ab 5 Jahren – Anfänger/innen Jochen Frehner, Inline-Trainer 1 Tag, 07.05.2019Dienstag, 13.30 - 15.30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz Frankenlandhalle, Schwalbengasse 19 Kursgebühr: 8,00 €

H36601F Schnelldorf Vital mit den „Fünf Tibetern“ – Kurs für Frauen Petra Wiedmann, Seminarleiterin für Progressive Muskelent-spannung 8 Abende, 07.05.2019 - 09.07.2019Dienstag, 19.00 - 20.00 Uhr Grundschule, Aula, Am Dornfeld 2 Kursgebühr: 36,00 € Bitte in bequemer Kleidung kommen und eine Isomatte und ein Getränk mitbringen.

H42601F Schnelldorf Gesunder Rücken – fit und elastisch Petra Wiedmann, Massagetherapeutin 8 Abende, 07.05.2019 - 09.07.2019Dienstag, 20.00 - 21.00 Uhr Grundschule, Aula, Am Dornfeld 2 Kursgebühr: 36,00 € Bitte kommen Sie in bequemer Kleidung und bringen Sie eine Isomatte und ein Getränk mit.

M35602F Schnelldorf Ich kann schon ein bisschen Inline-Skaten – Kurs für Kinder ab 6 Jahren Jochen Frehner, Inline-Trainer 1 Nachmittag, 07.05.2019Dienstag, 15.30 - 17.30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz Frankenlandhalle, Schwalbengasse 19 Kursgebühr: 8,00 € Bitte Inliner, Hand-, Knie-, Ellbogenschoner, Helm und etwas zum Trinken mitbringen.

H20601F Schnelldorf „Die 1000 Gesichter der Histaminose“Histamin-Intoleranz – ein buntes Beschwerdebild Sabine Biehler, Ganzheitliche Ernährungsberaterin 1 Abend, 20.05.2019Montag, 19.00 - 21.30 Uhr Grundschule, Raum E2, Am Dornfeld 2 Teilnehmergebühr: 12,00 €

K91602F Schnelldorf Turbo-Make-up: wenig Aufwand – große Wirkung Gabriela Modisch 1 Tag, 05.07.2019Freitag, 16.00 - 19.00 Uhr Grundschule, Raum E2, Am Dornfeld 2 Kursgebühr: 16,80 € zuzügl. ca. 5,00 € Materialkosten Bitte ungeschminkt kommen und ein Haarband bzw. Haar-klammern mitbringen.

Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach-TriesdorfHerzliche Einladung zum BSZ-Info- und Anmeldetagam Samstag, 16. März 2019, von 10.00 bis 13.00 UhrAnmeldung zu Ausbildungen in zukunftssicheren Dienstleis-tungs- u. Pflegeberufen- Assistent/in für Ernährung und Versorgung- Hauswirtschafter/in- Kinderpfleger/in- Familienpfleger/in (Voraussetzung: abgeschlossene Berufs-

ausbildung)- Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in- Landwirt/in und weitere Berufe in der AgrarwirtschaftFür die Anmeldung benötigen wir:• Kopie des letzten Schulzeugnisses• Lebenslauf• 1 Lichtbild

Gerne informieren und beraten wir Sie über die einzelnen Aus-bildungsmöglichkeiten an unserer Schule, z. B. über den mitt-leren Schulabschluss an der Berufsfachschule.Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach-Triesdorf,Brauhausstr. 9b, 91522 Ansbach, Tel. 0981/4884620E-sMail: [email protected]

Kirchliche Nachrichten

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Oberampfrach/SchnelldorfPfarramt Oberampfrach, Tel. 07950/673Pfarrbüro Di. - Do., von 9.00 bis 12.00 Uhr, Tel. 07950/2100Freitag, 25. Januar 2019 15.00 Uhr Präparandenunterricht 16.30 Uhr Konfirmandenunterricht 18.30 Uhr Elternabend für die Konfirmandeneltern Informationen und Planungen rund um die Kon-

firmationSamstag, 26. Januar 2019 16.00 Uhr Kinderschafkopfen im Schafferthaus Sonntag, 27. Januar 2019 10.00 Uhr kein Gottesdienst in Oberampfrach und Schnell-

dorf Einladung zum Gottesdienst in die Stiftskirche

Feuchtwangen mit Einführung von Pfarrer Lehner und Pfarrer Wild als Regionenpfarrer im Dekanats-bezirk Feuchtwangen

Montag, 28. Januar 2019 17.30 Uhr Mädchenjungschar im SchafferthausDienstag, 29. Januar 2019 17.30 Uhr Kidstreff im GemeindehausMittwoch, 30. Januar 2019 10.00 Uhr Gottesdienst im Seniorenheim Schnelldorf 17.30 Uhr Jungschar im GemeindehausDonnerstag, 31. Januar 2019 20.00 Uhr FrauenchorFreitag, 1. Februar 2019 15.00 Uhr kein Präparanden- und Konfirmandenunterricht am

Nachmittag. Gemeinsamer Besuch des Jugend-gottesdienstes in Dombühl um 19.00 Uhr

19.00 Uhr Jugendgottesdienst in Dombühl: Wer ist Gott?Voranzeige:Sonntag, 3. Februar 2019 9.00 Uhr Gottesdienst in Oberampfrach Besondere Einladung zu diesem Gottesdienst. In

diesem Gottesdienst wird Dekan Martin Reutter anwesend sein, da es sich um den Beurteilungs-gottesdienst von Pfarrerin Uta Lehner handelt.

Sie erreichen unsere Schnelldorfer Mesnerinnen Ute Hörber unter Telefon 8370 und Concepcion Schwenzl unter Telefon 2562. Unseren Oberampfracher Mesner Ernst Ehrmann unter Telefon 2603.Homepage/E-Mail: [email protected] www.oberampfrach-evangelisch.de

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Unterampfrach, HaundorfPfarramt Unterampfrach, Tel. 07950/562Pfarrbüro Di., Mi. u. Do. von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr,Tel. 07950/2100Freitag, 25. Januar 2019 14.30 Uhr Präparandenunterricht 15.30 Uhr Konfirmandenunterricht

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Seite 10 / Nr. 4/2019 Bürger & Gemeinde Freitag, den 25. Januar 2019

Sonntag, 27. Januar 2019 10.15 Uhr Gottesdienst in Unterampfrach (Pfarrerin Treber) Freitag, 1. Februar 2019 14.30 Uhr Präparandenunterricht 15.30 Uhr Konfirmandenunterricht

Evang. Kirchengemeinde WildenholzPfarramt Wildenholz, Tel. 07950/2655Pfarrbüro: Di. von 9.00 bis 11.00 Uhr, Tel. 07950/2100Freitag, 25. Januar 2019 15.00 Uhr Präparandenunterricht in SchnelldorfSonntag, 27. Januar 2019 9.00 Uhr GottesdienstMontag, 28. Januar 2019 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr Sima-Kurs im GemeindehausMittwoch, 30. Januar 2019 9.00 Uhr Talk II 20.00 Uhr Dinnertalk 20.00 Uhr MännertreffFreitag, 1. Februar 2019 15.00 Uhr Präparandenunterricht in Schnelldorf 19.00 Uhr Einladung zum Jugendgottesdienst ins Gemein-

schaftshaus Dombühl

Evang. Kirchengemeinde Wettringen(alle Veranstaltungen in Wettringen, wenn nicht anders ange-geben)Sonntag 9.00 Uhr Gottesdienst 10.00 Uhr Kindergottesdienst 17.00 Uhr CiB HauptversammlungMontag 17.15 Uhr Jungschar 20.00 Uhr PosaunenchorFreitag 20.00 Uhr CiB: Römerbrief

Katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius SchnelldorfSonntag, 27. Januar 2019 9.00 Uhr hl. Messe nach Meinung von Familie OkerMittwoch, 30. Januar 2019 18.00 Uhr Rosenkranz 18.30 Uhr hl. Messe nach Meinung von Familie Unsöld

Vereinsmitteilungen

TSV SchnelldorfAbteilung FußballAHAm 25.01. Training um 19.30 Uhr in der Fran-kenlandhalle.Training/JahresanfangsversammlungAm Freitag ist um 19.30 Uhr Training in der

Frankenlandhalle. Um 21.00 Uhr treffen wir uns im Kulmbacher Eck zu unserer Jahresanfangsfeier. Wir besprechen unsere Termine für das Jahr.

Abteilung Jugendfußball U13 D1-Junioren ziehen in die Endrunde der Hallenkreismeis-terschaft ein! Am vergangen Sonntag (20.01.2019) spielten unsere D1-Ju-nioren die Zwischenrunde der Futsal-Hallenkreismeisterschaft.

Hier konnte mit dem Erreichen des 1. Platzes in der Gruppe A (2 Siege gegen den TSC Neuendettelsau und den TSV Alten-berg, sowie 1 Unentschieden gegen die SG Breitenau/Mos-bach) das Halbfinale erreicht werden. Im Halbfinale konnten unsere Jungs die SG Röckingen/Ehingen relativ souverän mit 3:0 bezwingen und somit das Ticket für die Endrunde am morgigen Samstag, den 26.01.2019 in Marktbergel buchen. Hier treffen die „besten“ 8 Futsal-Mannschaften des Kreises Nürnberg/Frankenhöhe aufeinander, um den Hallenkreismeis-ter der diesjährigen Hallenrunde zu ermitteln. Unsere SG (KL) spielt in Gruppe A gegen die SpVgg 2000 Mögeldorf (BOL), die SpVgg Ansbach (BOL) und den VfL Nürnberg (KK).In Gruppe B treffen die SG 83 Nürnberg-Fürth (BOL), der ASV Fürth (KK), die JFG Nördlicher Landkreis Fürth (KL) und die SG Quelle Fürth(BOL) aufeinander. Herzlichen Glückwunsch an das Team zu dieser außerordent-lich guten Leistung und natürlich viel Spaß und Erfolg bei der Endrunde!

D1-JugendSamstag, den 26.01.2019 – ab 15.00 UhrHallenkreisturnier in der TSV-Sporthalle in Marktbergel, am Sportplatz 1 mit den Mannschaften SpVgg Ansbach, VfL Nürn-berg, SpVgg Mögeldorf und SG TSV Schopfloch/TSV Schnell-dorf

Abteilung TennisZur Jahreshauptversammlung am 18.01.2019Beginn 19.30 Uhr im Gasthof Kulmbacher EckEröffnung durch Abteilungsleiter Kurt JüttnerEr begrüßte 13 anwesende von unserer Abtei-lung die 53 Mitglieder hat.

Bericht des Sportwartes und Übungsleiter Heinrich Dirian.Es wurden mit Absprache der Spieler die Lizenzen angegli-chen, welche die nicht mehr Spielen wurden gelöscht die neuen werden im Portal des BTV durch Henry beantragt.Die Mannschaftsmeldung hat Henry im Dezember 2018 erle-digt.Weiterhin wurde die namentliche Mannschaftsmeldung be-sprochen und angeglichen.Henry berichtete über das abgelaufene Sportjahr bei der wir einen 5. Platz in der Medenrunde erreichten. Die interne Rang-liste wurde leider nicht ganz ausgetragen.Kurt erklärte das umfangreiche Vorgehen seit 2017 von Pla-nung, Anträgen und Ausschusssitzungen bis endlich der Hauptverein, Landratsamt und BTV zustimmte einen Allwetter-platz zu genehmigen. Endlich 2018 rückte die Spezialfirma an und Mitte Juni 2018 hatten wir unseren neuen Platz. Das in-tensive mitwirken der Mitglieder bei den anstehenden Arbei-ten, die aufwendigen Gespräche mit vielen Sponsoren haben uns zu guter letzt einen neuen Platz beschert. Der allein von dem Hauptverein, der Gemeinde, dem Landratsamt, dem BTV und den spendablen Sponsoren finanziell gestemmt worden ist.Dafür ein herzliches Dankeschön an alle beteiligten und Helfer das zu ermöglichen.

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Freitag, den 25. Januar 2019 Bürger & Gemeinde Seite 11 / Nr. 4/2019

Die Kassiererin Alexandra erläuterte unseren Kassenbestand.Die Kassenprüfer Adolf Kohr und Sandra Langohr betätigten eine fehlerfreie Kassenführung und beantragten die Entlas-tung. Einstimmig angenommen.Die alte Vorstandsschaft wurde von den anwesenden entlastet.Nun wurde von den anwesenden ein Wahlvorstand berufen.Alexandra führte die anschließende Wahl durch.Als Vorstand stellte sich Andreas Hüttner zur Verfügung. Ein-stimmig gewählt.Als 2. Vorstand Patrick Späth. Einstimmig gewählt.Als Sportwart und Schriftführer Heinrich Dirian. Einstimmig gewählt.Als Kassier Mario Lang. Einstimmig gewählt.Als Kassenprüfer Adolf Kohr und Ernst Ebert. Einstimmig ge-wählt.Andreas dankte der alten Vorstandsschaft für die Arbeit der letzten 20 Jahre.Bei Wünsche und Anträge wurden Themen wie Schleifchen-turnier, Platzeinweihung und Medenspiele besprochen.Wir freuen uns über jeden der unseren Sport ausprobieren will.Jugendliche haben immer Montags ab 15.15 Uhr, Erwachsene immer Mittwochs ab 19.30 Uhr Training.Anfragen an E-Mail: [email protected].

V. l. n. r. Mario Lang, Andreas Hüttner, Heinrich Dirian und Patrick Späth.

Obst- und Gartenbauverein SchnelldorfLiebe Mitglieder des Obst- und Gartenbau-vereins Schnelldorf e. V.Am Dienstag, den 19. Februar 2019 um 19.30 Uhr laden wir alle Vereinsmitglieder ganz herz-lich zur Jahreshauptversammlung ins Kulm-bacher Eck ein.Tagesordnung:- Begrüßung durch die 1. Vorsitzende

- Jahresrückblick- Kassenbericht- Entlastung der Vorstandschaft - Wünsche, Anträge, SonstigesChristine Scharvogel – Ludwig, 1. Vorsitzende

Vereinigung der Sportfi scher SchnelldorfVoranzeige Jahreshauptversammlung:Am Sonntag, den 03.02.2019 fi ndet die dies-jährige Jahreshauptversammlung statt. Beginn ist um 14.00 Uhr in der Fischerhütte. Für aktive Mitglieder ist die Teilnahme Pfl icht.

Chili con Carne (Mittwochstammtisch)Am Mittwoch, den 06.02.2019 (ab 18.00 Uhr)

bieten wir in der Fischerhütte Chili con Carne an. Da nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung steht, ist eine Voranmeldung über die Liste in der Fischerhütte oder telefonisch (Irene Spon-sel, Tel.1358) erforderlich. Die Vorstandschaft

Angelfreunde UnterampfrachAm Sonntag, den 03.02.2019 fi ndet um 13.30 Uhr unsere Jahreshauptversammlung im Schüt-zenhaus Unterampfrach statt. Neben Berichten stehen auch Wahlen auf der Tagesordnung.Die Vorstandschaft

Sozialstation Ambulanter Pfl egedienst

Pfl ege zu Hause – Wir sind gerne für Sie da!– zuverlässig – leistungsfähig – qualitätsbewusst – diskretUnser Angebot:• Häusliche Pfl ege• Medizinische Leistungen• Hilfe im Haushalt • Familienpfl ege• Verhinderungspfl ege• Betreuungsangebote für Senioren• und demenzkranke Menschen• Pfl egeberatung (unverbindlich)• SimA-Training (Selbstständig im Alter)• und vieles mehrWir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pfl egekassen

Diakonieverein Schnelldorf e.V.Station Oberampfrach, Schulgasse 2Schwestern direkt über Handy 0177/4643592Diakoniebüro Oberampfrach, Tel.07950/2100(Di. - Do. 9.00 – 12.00 Uhr)Unsere Homepage: www.diakonie-schnelldorf.de

Ab 28.01.2019 neuer SimA-Kurs in Wil-denholz Mit Freude Körper und Geist beweg-lich halten Herzliche Einladung an alle Interessier-

ten zu unserem neuen SimA-Kurs in Wildenholz, der am 28.01.2019 startet. Im Kurs wird unsere geistige und körperliche Beweglich-keit in geselliger und fröhlicher Runde angeregt, um lange unabhängig und vital zu bleiben. In lockerer Atmosphäre kommen wir ohne Kritik oder Wertung miteinander ins Gespräch.Unser Angebot richtet sich an Menschen jeden Alters!Beginn: Montag, 28.01.2019Dauer: 5 NachmittageUhrzeit: 14.30 bis 16.30 Uhr Ort: Gemeindehaus Wildenholz Kursgebühr: 25,– € Wir freuen uns sehr, dass im Ortsteil Wildenholz erneut Interesse für einen SimA-Kurs besteht. Anmeldungen nehmen wir sehr gerne entgegen und sind ab sofort bei Frau Hanna Fischer, Tel. 07950/303 möglich. Wir freuen uns sehr auf SIE ! Diakonieverein Schnelldorf e.V.Brigitte Bößendörfer - Trainerin -

Jagdgenossenschaft WildenholzVoranzeigeJahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Wil-denholz Einladung zur nicht öffentlichen Versammlung der Jagdgenos-senschaft des Gemeinschaftsjagdreviers Wildenholz am Samstag, dem 16.02.2019 um 19.30 Uhr im Gasthaus Hof-mann in Wildenholz.Tagesordnung:1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers

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Seite 12 / Nr. 4/2019 Bürger & Gemeinde Freitag, den 25. Januar 2019

2. Bericht des Schriftführers3. Kassenbericht4. Bericht der Kassen- bzw. Rechnungsprüfung5. Verwendung des Reinerlöses6. Wahlen der gesamten Vorstandschaft7. Wünsche und AnträgeUm zahlreiches Erscheinen wird gebeten.Der Vorstand

Dorfgemeinschaft OberampfrachAm Samstag den 26. Januar um 20.00 Uhr findet unser diesjähriges Schafkopfrennen im Dorfgemein-schaftshaus statt.Dazu heißen wir alle Kartellfreunde herzlich willkom-men.

JahreshauptversammlungAm Sonntag, den 10. Februar um 19.00 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung im Dorfgemeinschaftshaus statt. Zu dieser Versammlung laden wir dazu alle Mitglieder recht herz-lich ein.Tagesordnung:1. Begrüßung2. Bericht des Schriftführers3. Kassenbericht und Entlastung4. Wünsche und Anträge(Anträge der Mitglieder müssen eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden einge-gangen sein)

Landfrauen

Die Landfrauen besuchen den Fischzuchtbetrieb SindelUm 9.30 Uhr treffen wir uns am Dorf-platz in Unterampfrach um mit Fahr-

gemeinschaften nach Unterahorn zu fahren. Dort bekom-men wir eine Führung durch den Betrieb und bereiten in Gruppen ein Fischbuffet zu: mit Karpfenknusper, Karpfen-pflanzerl, Fisch-Gyros und zwei Salaten.Anschließend gemeinsames verkosten der Spezialitäten.Termin: Samstag, 16. Februar 2019Kosten: ca. 19,00 Euro (Führung und Essen)Eingeladen sind interessierte Frauen aus allen Ortsteilen.Bitte zügig anmelden bei Erni Hübsch oder Sylvia May, begrenzte Teilnehmerzahl!

Grimmschwinder DorfgemeinschaftVoranzeige:Jahreshauptversammlung „Grimmschwinder Dorfgemeinschaft“

Zur diesjährigen Hauptversammlung am Samstag, den 09.02.19, um 19.00 Uhr, lädt die Vorstandschaft herzlich in das Gasthaus „Kulmbacher Eck“ ein.Tagesordnung:- Begrüßung- Bericht des Vorstandes- Bericht des Schriftführers- Bericht des Kassiers- Bericht der Kassenprüfer- Vereinsgeschehen Allgemein- Wünsche und AnträgeUm zahlreiches Erscheinen wird gebeten.Die Vorstandschaft

Brauchtumsverein Wildenholz

Ski- und Wanderfahrt

Fahrtpreis inkl. Skipass:Erwachsene: ca. 70€

(Kinder und Jugendliche auf Anfrage)Wanderer: 30€

Euer Brauchtumsverein Wildenholz

Skigebiet, genauer Preis und Abfahrts-zeiten werden kurzfristig festgelegt

16. Februar 2019

Wir bleiben bis 19 Uhr zum Apresski im Skigebiet!

Folgende Zustiegsorte werden eingerichtet:Steinbach, Wildenholz, Oberampfrach,Unterampfrach,weitere sind bei Bedarf möglich!

für Jedermann

Anmeldung bis 09. Februar 19 unter 07950/1212oder “[email protected]

Rote Beete – SoLawi HohenloheJeden Mittwoch von 18.30 - 20.00 Uhr lädt die SoLawi Hohenlohe alle Mitglieder zur Gemüseverteilung in

die SoLawilla (Vereinsheim, Rötfeld 3, Ellrichshausen) ein. Auch Nicht-Mitglieder sind dort herzlich willkommen.KontaktAnnika FlemmerTel. 07950/[email protected]

Bürgerforum Wörnitztal mit ZukunftUnser nächster Stammtisch findet am Freitag, 01.02.19 um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Oberampfrach statt.

Tierschutzverein Crailsheim - Tierheim Diese Katze wurde sehr verwahrlost und abgemagert in Hengstfeld ge-funden. Sie ist weiblich und hat keine Tätowierung. Die Katze wurde von ihrer Finderin aufgepäppelt und ist nun in einem guten Zustand. Wer diese Katze vermisst, kennt oder anonyme Hinweise geben kann, bitte im Tierheim unter: Tel. +49 (0) 7951 294 777 melden.Tierschutzverein Crailsheim - Tierheim e. V.Tel. 07951/294777Öffnungszeiten: 17.00 - 18.00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen)

Besuchen Sie uns auch im Internet unterwww.tierheim-crailsheim-ev.de

Werden Sie Mitglied in den örtlichen Vereinen!

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Was sonst noch interessiert

Gartenschau in WassertrüdingenGroße Resonanz – Bisher 2300 Dauerkarten verkauftBereits 2300 Dauerkarten wurden für die Gartenschau der Heimatschätze in Wassertrüdingen bis Ende 2018 verkauft. Und das Interesse reißt nicht ab. Die Dauerkarte gewährt 108 Tage Eintritt und viele spannende Vergünstigungen.Bereits beim großen Baustellenfest am 23. September 2018 wurden über 500 Dauerkarten verkauft. Das Interesse ist seit-dem groß, die Dauerkarten vorab vergünstigt zu erwerben. Bis Ende 2018 wurden insgesamt 2300 Dauerkarten verkauft. „Ich bin überzeugt, dass die enorme Resonanz den vielen enga-gierten Ausstellern und Mitwirkenden zu verdanken ist. Diese machen unsere Gartenschau zu etwas ganz besonderem“, freut sich Ingrid Rott-Schöwel, Prokuristin der Gartenschau in Wassertrüdingen.Die Besucher erwartet ab dem 24. Mai - an dem die große Eröffnungsfeier stattfindet - nicht nur die Ausstellung der vielen Heimatschätze. In den 108 Tagen Gartenschau gibt es zudem einen vollen Terminkalender mit Veranstaltungen aller Art. Zudem steht jeder Tag der Woche unter einem eigenen Motto, wie beispielsweise Dienstag „Gartenschau intensiv“, hier fin-den spannende Führungen der Aussteller statt, oder dem „Tag der Generationen“ jeden Donnerstag mit Aktionen wie der Schule im Grünen. Besonders am Wochenende, den Familien-tagen, wird mit zahlreichen Events viel geboten.Doch dies ist noch nicht alles: Auch für die kleinen Gäste fin-den regelmäßig tolle Aktionen statt. Auch ein großer Erlebnis-spielplatz wartet auf die kleinen Gäste. „Egal wann Sie uns auf der Gartenschau besuchen, es gibt immer wieder Neues zu entdecken und bestaunen“, so Robert Sitzmann, der Ge-schäftsführer der Natur in Wassertrüdingen 2019 GmbH. Un-seren detaillierten Veranstaltungskalender finden Sie auf unser Homepage (https://wassertruedingen2019.de/).Mit einer Dauerkarte, kann der Besucher nicht nur das Pro-gramm der Gartenschau in vollen Zügen genießen. Mit im Paket enthalten ist freier Eintritt in das deutsche Pinsel- und Bürstenmuseum in Bechhofen, in das Museum FLUVIUS in Wassertrüdingen, sowie das LIMESEUM in Ruffenhofen. Da-rüber hinaus erhält man mit der Dauerkarte freien Eintritt zu den Gartenschauen in Wittstock/Dosse und Remstal. Wer in der Region um Wassertrüdingen mehr erleben möchte, erhält zudem Rabatt auf eine Schifffahrt auf der MS Altmühlsee so-wie auf der MS Brombachsee. „Damit ist die Dauerkarte so-zusagen eine Schatzkiste voller Ideen für einen erlebnisrei-chen Sommer“, erklärt Robert Sitzmann.

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für die große Anteilnahme beim Tod meines Mannes in Worten, Schrift und Gaben.

Danke - Herrn Pfarrer Lehner - Dr. Auner - der Diakonie für die liebe Betreuung - den guten Nachbarn - Herrn Fischer - den Bläsern

Erika Hügelschäfermit Angehörigen

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† 03.01.2019

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