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Amtliche Mitteilung 3. Ausgabe/2018 MARKTGEMEINDE … · Die Winterzeit hat wieder begonnen und es...

Date post: 05-Nov-2019
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Amtliche Mitteilung MARKTGEMEINDE NUSSDORF OB DER TRAISEN Informationen für die Gemeindebürger der Marktgemeinde Nußdorf ob der Traisen http://www.nussdorf-traisen.gv.at E-Mail: [email protected] 3. Ausgabe/2018 Geschätzte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, liebe Jugend! Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu und ein Großteil der geplanten Arbeiten konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die letzten Monate im Gemeinderat standen im Zeichen der Erstellung eines Nachtragsvoranschlages 2018 und des Voranschlages 2019, welche in den letzten beiden Sitzungen beschlossen wurden. Wichtige Projekte im Jahr 2019 werden der Ankauf eines Fahrzeuges für die FF Reichersdorf, der Straßenbau, der Grundverkehr, die Erweiterung der Wasserversorgung, der Kanäle samt Leitungskataster und die Fertigstellung des Kommunikationszentrums in Reichersdorf sowie ein weiterer Schuldenabbau sein. Abschließend möchte ich mich bei allen Freiwilligen in den Vereinen, den Feuerwehren sowie bei den Gemeindebediensteten, Gemeinderatskollegen und allen MitbürgerInnen für die geleistete Arbeit bedanken. Ich wünsche Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie, viel Erfolg und Gesundheit für das neue Jahr 2019. Ihr / Euer Bürgermeister
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Amtliche Mitteilung

MARKTGEMEINDE NUSSDORF OB DER TRAISENInformationen für die Gemeindebürger der Marktgemeinde Nußdorf ob der Traisen

http://www.nussdorf-traisen.gv.at E-Mail: [email protected]

3. Ausgabe/2018

Geschätzte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, liebe Jugend!

Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu und ein Großteil der geplanten Arbeiten konnten erfolgreich abgeschlossen werden.

Die letzten Monate im Gemeinderat standen im Zeichen der Erstellung eines Nachtragsvoranschlages 2018 und des Voranschlages 2019, welche in den letzten beiden Sitzungen beschlossen wurden.

Wichtige Projekte im Jahr 2019 werden der Ankauf eines Fahrzeuges für die FF Reichersdorf, der Straßenbau, der Grundverkehr, die Erweiterung der Wasserversorgung, der Kanäle samt Leitungskataster und die Fertigstellung des Kommunikationszentrums in Reichersdorf sowie ein weiterer Schuldenabbau sein.

Abschließend möchte ich mich bei allen Freiwilligen in den Vereinen, den Feuerwehren sowie bei den Gemeindebediensteten, Gemeinderatskollegen und allen MitbürgerInnen für die geleistete Arbeit bedanken.

Ich wünsche Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie, viel Erfolg und Gesundheit für das neue Jahr 2019.

Ihr / Euer Bürgermeister

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Aus dem GemeinderatAus dem Gemeinderat

DANKE für Ihr Vertrauen!

Frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!

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oder in Kooperation mit *24-Stunden-Personenbetreuung (PB) GmbH erbracht. © Oktober 2018

NIEDERÖSTERREICH

FroheWeihnachten

Johann Auer

Martin Müllauer Marlene BartlCarina Lepold

Michael Straub

Mathias Beranek

Walter Lehrner

Monika Summerer Erich Fichtenbauer

Wolfgang Meisl

Kathrin Speiser

Silvia Mold

Kerstin Taller

Birgit Groiß

Thomas Nastl

Michaela Traxler

Karl Hackl

Lisa Putzgruber

Gerhard Traxler

Karin Hofstätter-Eckenfellner

Lieselotte Rauscher

Gerald Wagnsonner

Jürgen Holzer

Erwin Röglsperger

Silvia Watzinger

Judith Kargl

Gregor Silvestri

Gerhard Watzinger

Andreas Kitzler

Gerhard Schlenkert

Stefanie Wiesinger

Natascha Kitzler

Martina Schrammel

Claudia Winkler

Andreas Krenner

Peter Schreiber

Markus Zach

Doris Kreuzhuber

Gerlinde Schuh

Thomas Zöchling

Bianca Kühbauer

Sparefroh

Ein frohes Weihnachtsfest,

viel Glück, Gesundheit und Erfolg

im neuen Jahr wünschen Ihnen

Bürgermeister Heinz Konrath,

die Gemeindevertreter und

die Gemeindebediensteten!

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Seite 3Was gibt es Neues in NUSSDORF ob der Traisen

Aus dem GemeinderatAus dem Gemeinderat

• Tauschvertrag Gst. 775 mit 748 und 749, KG Franzhausen

von Notar Muckenhuber aus 3500 Krems an der Donau

• Kaufvertrag Grundstücksverkauf Gst. 452/12 KG Franz-

hausen vom Amt der NÖ Landesregierung als Baurechts-

grund.

• Kaufvertrag Grundstücksverkauf Gst. 23/4 KG Theyern von

RA Mag. Hans-Peter Pflügl aus 3130 Herzogenburg

• Ziehung der Optionsverträge für Teilflächen der Gst. Nr.

1956, 1957, 1958 und 1949 KG Reichersdorf und Verkauf

der neu geschaffenen Fläche lt. Teilungsentwurf.

• Leitungskataster BA 09 – ABA und WVA (3.Teil) lt. Vergabe-

vorschlag vom Ingenieurbüro Riesenhuber aus Herzogen-

burg, die Arbeiten für Dienstleistungen – Kanalreinigung

und Kanal TV Befahrung an die Fa. Kanal Partner e.U. Ol-

teanu Ionut aus 3203 Rabenstein/Pielach.

• Geistige Dienstleistungen – Leitungsinformationssystem

für ABA und WVA an die Fa. GIS Quadrat GmbH Hexagon

Safety & Infrastructure aus 1050 Wien.

• Kaufvertrag Grundstücksverkauf – Gst. 1785/1 KG Rei-

chersdorf als Baurrechtsgrund an das Amt der NÖ Landes-

regierung.

• Kaufvertrag – Grundstücksankauf Teilfläche Gst. Nr. 1956

KG Reichersdorf, den Kaufvertrag von Notar Muckenhuber

aus 3500 Krems an der Donau

• Kaufvertrag – Grundstücksankauf Teilfläche Gst. Nr. 1957

KG Reichersdorf, den Kaufvertrag von Notar Muckenhuber

aus 3500 Krems an der Donau

• Kaufvertrag – Grundstücksverkauf für Teilflächen der Gst.

Nr. 1956, 1957, 1958 und 1949, KG Reichersdorf laut Kauf-

vertrag von Notar Muckenhuber aus 3500 Krems an der

Donau

• Kaufvertrag von Notar Kirner aus 3130 Herzogenburg zum

Ankauf Gst. Nr. 11/1, 11/2, 164/1, 164/3,176, 199, 20, 22,

275, 298, 299, 300, 301, 8 KG Neusiedl, 80/1 KG Nußdorf

und 707 KG Franzhausen

• Übernahme von mehreren Teilflächen ins öffentl. Gut und

Entlassung aus dem öffentlichen Gut in der KG Ried

Folgende Vereinsförderungen wurden vergeben:

Mw energy Hollenburg € 400,-

Reichersdorfer Scherzkekse € 400,-

Kneipp Stützpunkt Nußdorf € 232,-

Freizeit Sport Verein Nußdorf € 400,-

Gesunde Gemeinde Nußdorf € 880,50

Elternverein Volksschule Nußdorf € 400,-

SC Getzersdorf € 400,-

Dorfverein „Wir Franzhausner“ € 400,-

sowie eine Subvention von einmalig € 1000,- für

dasJahr2018fürdiePflegedesVereinsarealsVerein Kulturgenuss – Traisental € 400,-

Jungschar der Pfarre Nußdorf € 400,-

Kirchenchor der Pfarre Nußdorf € 400,-

• Musikimpuls Dunkelsteinerwald zur Weiterführung der Or-

ganisation werden für die nächsten 3 Jahre jeweils € 1,-/

Einwohner/Jahr bezahlt.

• Dieser Beschluss erfolgt mit 15 Fürstimmen und 1 Gegen-

stimme (Vzbgm. Egelseer)

• Änderung örtliches Raumordnungsprogramm und Entwick-

lungskonzept – Behebung GR Beschluss vom 9.5.2018

TOP 4

• Da eine Baulandsicherung für die Grundstücke Nr 1960/1

und 1846, beide KG Reichersdorf, durch den Grundeigen-

tümer nicht erzielt werden konnte, wurde die Verordnung 1

behoben.

Verordnung 2 bleibt vollinhaltlich aufrecht.

• Änderung örtliches Raumordnungsprogramm und Ent-

wicklungskonzept – 3. Beschlussfassung: gemäß den

Empfehlungen des Raumplanes sowie dem vorliegenden

Beschlussplan – 3. Beschluss – für den Flächenwidmungs-

plan und die dazugehörende Verordnung.

• Verein „Unser Dorfgschäft“ – Verlängerung der Übernah-

me der Haftung für einen Rahmenkredit mit der Sparkasse

Herzogenburg – Neulengbach bis 31.12.2019

• Zur Sanierung des Neusiedler Kreuzes wird der Landju-

gend Nußdorf-Reichersdorf eine finanzielle Unterstützung

bis max. € 2000,-gewährt.

• Leitungskataster – Gebäudevermessungen an die Fa. GIS

Quadrat aus 1050 Wien

• FF Theyern Ankauf von eine Hauseingangstüre und eine

Doppelterrassentüre bei der Fa. Nadlinger aus 3130 Her-

zogenburg.

• WVA Steuergerät im Gemeindeamt (Aufzeichnung des

Wasserverbrauches) Ankauf eines digitalen Schreibers der

Fa. INAUT Automation GmbH

• Bauhof FORD Pritsche Drehlicht und Kleinzubehör sowie

ein Rack vorne und hinten samt Werkzeugkiste vom Auto-

haus Ford Blum, 3100 St. Pölten

• Bauhof – den Ankauf eines Salzstreugerätes für die neu

angekaufte Ford Pritsche vom Raiffeisen Lagerhaus 3100

St. Pölten

• Wasserversorgung, Ankauf von 200 Stk. Tauschwasser-

zähler bei der Fa. G. Bernhardt´s Söhne GesmbH aus 2355

Wiener Neudorf

• Tagesbetreuungseinrichtung Ankauf eines Tisches und fünf

Sessel bei der Fa. Wehrfritz GmbH, 4000 Linz

Die Beschlüsse der Gemeinderatsitzung am 14.11.2018 und 13.12.2018 waren:

Der Gemeindevorstand hat in den letzten beiden Sitzungen am 8.11.2018 und 6.12.2018 folgende

Arbeiten vergeben:

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Aus dem Gemeinderat

Beratung & Verkauf: Herr Jürgen Schrittwieser Mobil: 0664/8371747

Herr Alfred Burger Mobil: 0664/5261920

Rohrdorfer Sand und Kies GmbH Fräuleinmühle 18 3134 Nußdorf o.d. Traisen Tel. 050543-32030

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Telefon: +43/2783/4138 | E-Mail: [email protected]

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Impressum:

Nachrichten der Marktgemeinde

Nußdorf ob der Traisen,

Für den Inhalt verantwortlich:

Bgm. Ing. Heinz Konrath

Satz und Layout: GR Heinrich Rohrhofer

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Aus dem Gemeindeamt

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Seite 5Was gibt es Neues in NUSSDORF ob der Traisen

Aus dem Gemeinderat

Bereits zum zweiten Mal nach 2017 wird auch heuer der

gesamte Haushalt – ohne die Aufnahme von zusätzlichen

Kredtiten–finanziert.DiekontiunierlichenEinnahmendurchdieWirtschaftsbetriebe in unserer Gemeinde bilden gemeinsam mit

einer verantwortungsvollen Finanzplanung seites der Gemeinde

die Basis dafür.

So konnten im Ordentlichen Haushalt € 4.368.000,- sowohl als

Einnahmen als auch als Ausgaben veranschlagt werden.

Darin ist eine Zuführung von € 989.800,- an den ordentlichen

Haushalt und ein Überschuss von € 108.000,- enthalten.

Im außerordentlichen Haushalt stehen € 1.651.900,- zu Buche.

Die größten Positionen stellen:

Straßenbau mit € 430.000,-

Gebäude Infrastruktur mit € 400.000,-

Kanal und Wasserversorgung mit € 305.000,-

Grundankäufe mit € 300.000,-

Der Schuldenstand wird somit 2018 neuerlich von € 5.170.900,-

– auf € 4.452.600,- gesenkt werden.

Der Nachtragsvoranschlag wurde mit den Stimmen der SPÖ-

Fraktion beschlossen.

Die sichere Finanzbasis, aktuell aber auch langfristig, ist auch

für 2019 der Ausgangspunkt für den Vorschlag und der damit

verbundenen finaziellen Absicherung aller geplanter Projekte.Inklusive der geplanten Überschüße aus 2018 werden im

Ordentlichen Haushalt € 4.160.000,- veranschlagt.

Davon werden € 488.500,- in den außerordentlichen Hauhalt

zugeführt.

Im außerordentlichen Haushalt stehen € 1.517.400,- zur

Verfügung. Die Finanzierung erfolgt neben der Zuführung aus

dem ordentlichen Haushalt, aus geplanten Einnahmen aus

dem Grundverkehr (Ausgaben und Einnhahmen in gleicher

Höhe), Bedarfszuweisungen vom Land NÖ (diese werden der

Gemeinde bereits in Voranschlagsberatungen seitens des

Landes mitgeteilt), einer geplanten Aufnahme eines Kredites

von € 100.000,- im Bereich des Straßenbaues und im Bereich

der Feuerwehren für den Ankauf eines neuen Fahrzeuges der

FF- Reichersdorf eine Kostenbeteiligung der FF- Reichersdorf.

Folgende Vorhaben werden im Voranschlag 2019 besichert:

Kanal und Wasserversorgung mit € 372.400,-

Straßenbau mit € 375.000,-

Feuerwehren mit € 160.000,-

Grundverkäufe mit Einnahmen und Ausgaben von € 400.000,-

Geplant ist eine neuerliche Reduktion des Schuldenstandes

von € 4.452.600,- auf 3.838.100,- , was bei einer aktuellen

Bevölkerungszahl von 1.744 Einwohner, einer Verschuldung von

€ 2.200,- pro Kopf entspricht.

Eine mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2020 bis

2023 zeigt, dass auch in den folgenden Jahren mit positiver

Schuldenentwicklung bei gleichzeitiger Fortführung der

Investitionstätigkeit seitens der Gemeinde geplant werden kann.

Der Voranschlag für das Jahr 2019 inklusive der Finanzierung

der geplantenAnschaffungenundProjektewurde nurmit denStimmen der SPÖ-Gemeinderäte beschlossen.

Nachtragsvoranschlag 2018

Voranschlag 2019

Termine nach Vereinbarung.

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Aus dem Gemeindeamt

y Einleitung - Satzstellung eine Schei..

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Aus dem Gemeindeamt

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Seite 7Was gibt es Neues in NUSSDORF ob der Traisen

Aus dem Gemeindeamt

Heizkostenzuschuss der NÖ Landesregierung

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen

Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen

einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2018 / 2019

in Höhe von €135,- zu gewähren.

Voraussetzungen:

• Österreichische Staatsbürgerschaft

Österreichischen StaatsbürgerInnen sind gleichgestellt:

• Staatsangehörige eines anderen EWR-Mietgliedstaates so-

wie deren Familienangehörige

• anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention

• Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige

von EWRBürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit

Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt

• Hauptwohnsitz in NÖ

• monatliche Brutto-Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichs-

zulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Von der Förderung ausgenommen sind:

• Personen, die keinen eigenen Haushalt führen.

• Personen, die die Bedarfsorientierte Mindestsicherung bezie-

hen

• Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers

untergebracht sind.

• Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie

einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Woh-

nung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausge-

dinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen

auch tatsächlich erhalten.

• alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für

Heizkosten haben

Anträge können pro Heizperiode ab Beschluss der NÖ

Landesregierung bis spätestens 30. März 2019 samt den

erforderlichen Nachweisen bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde

gestellt werden.

ACHTUNG NEU! Für Überweisung des Heizkostenzuschusses

wird IBAN und BIC sowie die E-Card benötigt.

Nähere Einzelheiten sind den Richtlinien samt Erläuterungen

zu entnehmen. Die Richtlinien und Antragsformulare sind bei den

Gemeindeämtern und unter http://www.noe.gv.at/hkz erhältlich.

Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Nußdorf ob der Traisen

Für die Heizperiode 2018/2019 gewährt die Marktgemeinde Nußdorf ob der Traisen anspruchsberechtigten Personen, die den

Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nußdorf ob der Traisen haben € 67,50.

Es gelten die Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses.

Verbotene Abfallverbrennung in Hausheizungsöfen

Die Winterzeit hat wieder begonnen und es wird wieder kräftig eingeheizt. Wir möchten darauf hinweisen, dass kein Plastik und

ähnlichesverheiztwerdendarf.DurchverboteneAbfallverbrennungeninprivatenHaushaltenwerdengiftigeSchadstoffeproduziertdiederGesundheitschaden.DieBevölkerungwirdvomGestankunddenSchadstoffeninMitleidenschaftgezogen.

ERLAUBT:

Das Verbrennen von naturbelassenem Holz wie es über

den Brennholzhandel zu beziehen ist.

Zum Anfeuern können sie wenig trockenes Zeitungspapier

verwenden.

VERBOTEN

Das Verbrennen von Abfällen aus Papier, Karton oder

Kunststoff sowie Verpackungen aller Art, sowie dasVerbrennen von nicht naturbelassenem Holz (d.h. lackiert,

gestrichen, gebeizt, imprägniert, etc.) wie z.B. Möbel,

Gartenzäune, Paletten, Holzkisten, Bauholz.

Amtsstunden während der Weihnachtszeit und Silvester

Das Gemeindeamt ist von Montag, dem 24. Dezember 2018 bis Dienstag, dem 1. Jänner 2019 geschlossen.

An diesen Tagen ist daher auch keine Postabholung möglich. Wir danken für Ihr Verständnis!!

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Aus dem Gemeindeamt

3134 Franzhausen - Paradiesweg 9Tel: 0699 19 59 55 87 E-mail: [email protected]

• Böschungsmähen

• Mulchen (Böschungen, Äcker, Wiesen)

• Wege frei schneiden

• Böschungen räumen

• Baumfällung

• Brennholzverkauf (Buche)

• Transport von A – Z

• Heckenschneiden

• Rasenmähen

Wertermittlung Entwicklung

Vermittlung Beratung

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Seite 9Was gibt es Neues in NUSSDORF ob der Traisen

Aus dem Gemeindeamt

CHRISTBAUMABHOLUNGSAKTION

Christbäume die am Montag, dem 14. Jänner 2019 ohne jeglichen Weih-

nachtsschmuck bis spätestens 6 Uhr früh vor ihrer Liegenschaft bereit stehen,

werden von der Marktgemeinde Nußdorf kostenlos entsorgt.

ACHTUNG!

Sollten Sie die Christbäume zu einem späteren Zeitpunkt am Lagerplatz beim

Altstoffsammelzentrumselbstentsorgenwollen,gibtesdafüreinenextravorge-

sehenen Platz!

Die Christbäume gehören nicht zum Strauchschnitt!

KUNDMACHUNG

Im Jahre 2019 werden durch das öffentliche Notariat in Herzogenburg im Gemeindeamt der Marktgemeinde Nußdorf ob der Traisen jeweils von 16.00 bis 17.30 Uhr nachmitttags AMTSTAGE abgehalten und zwar:

Dienstag, 8. Jänner

Dienstag, 12. Februar

Dienstag, 12. März

Dienstag, 2. April

Dienstag, 7. Mai

Dienstag, 4. Juni

Dienstag, 3. September

Dienstag, 1. Oktober

Dienstag, 5. November

Dienstag, 3. Dezember

Eine erste notarielle Rechtsauskunft erfolgt kostenlos.

Dr. Ludwig KIRNER

Dr. Harald GRUBER

öffentliche Notare in Herzogenburg

Einarztgemeinde - Unterschriftenaktion

Die nachteilige Situation in Ihrer Gemeinde ist kein Einzelfall.

Unzählige Gemeinden in ganz Österreich haben das Problem,

dass sie keine Versorgung mit Medikamenten haben, obwohl

es eine Planstelle für eine Hausärztin/einen Hausarzt gibt.

Mit Hilfe einer Unterschriftenaktion in den Gemeindeämtern soll

das geändert werden. Mehr als 100 Gemeinden haben sich schon

unserer Bürgerinitiative mit der Forderung nach „Hausapotheken

für alle Einarztgemeinden“ angeschlossen. Daher werden auch

die Medien bereits auf dieses Problem aufmerksam.

das Team der „Plattform Einarztgemeinde“

www.einarztgemeinde.at

Baggerungen

Wolfgang Lehner

Nibelungenstraße 10, 3123 Grünz

[email protected]

Mobil: +43 676 / 780 92 13, Tel. +43 2786 / 2121, Fax DW 15

Lehner

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Schneeräumen – Greifen Sie zur Schaufel! Womit streut man am besten? Effektiv und immer noch beliebt ist vor allem Streusalz. Doch die Substanz ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Wie bei allen Streumitteln gilt auch hier der Grundsatz: Nur so viel davon verwenden, wie unbedingt nötig. Räumen vor Streuen Sollte es nach entfernen des Schnees dennoch rutschig sein, ist es am besten statt Streusalz Splitt zu verwenden. Wenn allerdings Auftaumittel wie Streusalz unbedingt notwendig sind, sollten diese niemals direkt auf einer Schneefläche aufgetragen werden. Vor allem an gefährlichen Stellen, wie Treppen oder Rampen ist es besonders wichtig auf Sicherheit zu achten. Den Gehweg richtig schnee- und eisfrei halten Salzstreuen ist besonders beliebt, weil es unkompliziert und zeitsparend ist. Doch hat Natriumchlorid auch einige Nachteile. Zu viel Salz schädigt Bäume und andere Pflanzen, greift Oberflächen von Gebäuden und Fahrzeugen an und kann Böden und Gewässer belasten. Auch Tiere können durch zu viel Salz beeinträchtigt werden. Außerdem verliert Salz seine auftauende Wirkung bei Temperaturen ab etwa -10 °C! Wird Auftaumittel direkt auf den Schnee gestreut, entsteht Schneematsch. Gefriert diese Masse wieder, besteht erhöhte Rutschgefahr. Streumittel, die eingesetzt werden können Abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt aus Dolomit oder Basaltgestein (Kantkorngröße 1-4 mm; 100 bis 300 g/m2) als mechanische Rutschhemmung streuen. Verwenden Sie Auftaumittel nur an gefährlichen Stellen, Treppen oder Rampen und bei Glätte. Achten Sie auf die Dosierung. Die erforderliche Menge ist ein bis zwei Teelöffel/m2 oder 10 bis 15 g/m2. Beim händischen Ausbringen im privaten Bereich wird meist überdosiert. Verwenden Sie Kaliumkarbonat auf Blähton. Der Blaue Engel und der Nordic Swan sind zwei Umweltzeichen, die auf einigen Streumitteln zu finden sind. Beachten Sie, dass kein Streumittel ohne Umweltauswirkungen ist und setzen Sie es immer sparsam und gezielt ein. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Energie- und Umweltagentur NÖ, Tel. 02742 219 19, [email protected], www.naturland-noe.at/knigge

Schneeräumung und Streupflicht

(Quelle: Amtsblatt Bezirkshauptmannschaft St. Pölten)

© R. Burger

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Schneeräumen – Greifen Sie zur Schaufel! Womit streut man am besten? Effektiv und immer noch beliebt ist vor allem Streusalz. Doch die Substanz ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Wie bei allen Streumitteln gilt auch hier der Grundsatz: Nur so viel davon verwenden, wie unbedingt nötig. Räumen vor Streuen Sollte es nach entfernen des Schnees dennoch rutschig sein, ist es am besten statt Streusalz Splitt zu verwenden. Wenn allerdings Auftaumittel wie Streusalz unbedingt notwendig sind, sollten diese niemals direkt auf einer Schneefläche aufgetragen werden. Vor allem an gefährlichen Stellen, wie Treppen oder Rampen ist es besonders wichtig auf Sicherheit zu achten. Den Gehweg richtig schnee- und eisfrei halten Salzstreuen ist besonders beliebt, weil es unkompliziert und zeitsparend ist. Doch hat Natriumchlorid auch einige Nachteile. Zu viel Salz schädigt Bäume und andere Pflanzen, greift Oberflächen von Gebäuden und Fahrzeugen an und kann Böden und Gewässer belasten. Auch Tiere können durch zu viel Salz beeinträchtigt werden. Außerdem verliert Salz seine auftauende Wirkung bei Temperaturen ab etwa -10 °C! Wird Auftaumittel direkt auf den Schnee gestreut, entsteht Schneematsch. Gefriert diese Masse wieder, besteht erhöhte Rutschgefahr. Streumittel, die eingesetzt werden können Abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt aus Dolomit oder Basaltgestein (Kantkorngröße 1-4 mm; 100 bis 300 g/m2) als mechanische Rutschhemmung streuen. Verwenden Sie Auftaumittel nur an gefährlichen Stellen, Treppen oder Rampen und bei Glätte. Achten Sie auf die Dosierung. Die erforderliche Menge ist ein bis zwei Teelöffel/m2 oder 10 bis 15 g/m2. Beim händischen Ausbringen im privaten Bereich wird meist überdosiert. Verwenden Sie Kaliumkarbonat auf Blähton. Der Blaue Engel und der Nordic Swan sind zwei Umweltzeichen, die auf einigen Streumitteln zu finden sind. Beachten Sie, dass kein Streumittel ohne Umweltauswirkungen ist und setzen Sie es immer sparsam und gezielt ein. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Energie- und Umweltagentur NÖ, Tel. 02742 219 19, [email protected], www.naturland-noe.at/knigge

Schneeräumung und Streupflicht

(Quelle: Amtsblatt Bezirkshauptmannschaft St. Pölten)

© R. Burger

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Stellenausschreibung im Aufnahmezentrum der Justizanstalt Stein

Bewerbungsfrist bis einschließlich 31. Dezember 2018

In den Justizanstalten Stein, Krems, Göllersdorf, Korneuburg und Sonnberg gelangen freie Planstellen zur Besetzung.

In diesem Zusammenhang finden am

am 08. November 2018, um 18:30 Uhr, in der Sparkasse Zwettl und

am 22. November 2018, um 18:30 Uhr im Stadtsaal Waidhofen an der Thaya

Informationsveranstaltungen statt, wo das Berufsbild eines Justizwachebeamten / einer Justizwachebeamtin vorgestellt

wird.

Für allfällige Fragen steht Ihnen das Aufnahmezentrum der Justizanstalt Stein unter der Telefonnummer 02732 890 353 011 gerne

zur Verfügung.

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Rückblicke

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Seite 15Was gibt es Neues in NUSSDORF ob der Traisen

Rückblicke

Weintaufe im Urzeitmuseum – Mit Ihren ausgezeichneten Weinen haben die Nußdorfer Winzer wieder gut für unsere Gemeinde

Nußdorf geworben und mit Hilfe vom Kulturverein Nußdorf und Unserm Dorfgschäft eine wirklich stimmungsvolle Weintaufe auf

die Beine gestellt. Mag. Matthias Stadler, Bürgermeister der Landeshauptstadt St. Pölten fungierte heuer als Weinpate. Gesegnet

wurde der Wein von Pfarrer KR Mag. Wolfgang Payrich

Wie jedes Jahr lud der

Elternverein Nußdorf auch heuer

wieder zu einem interessanten

Vortrag im November ein.

Diesmal kam Fr Mag. Nina

Jappel-Wildeis (Klinische- und

Gesundheitspsychologin für

Kinder und Jugendliche) aus

Karlstetten und referierte zum

Thema „Zappelphilipp und

Träumer“ im Gemeindesaal.

Dabei ging es um die Konzentra-

tionsfähigkeit, Aufmerksamkeit,

Hyperaktivität und Impulsivität

von Kindern. Auch brachte sie

viele Tipps und Empfehlungen für

Schule und zu Hause.

Weintaufe

Elternverein der Volksschule Nußdorf

Bild: GGR Walter Pernikl, Rosemarie Hadwiger, Kichenchorleiter Gernot Hadwiger, Stefan Kraus, Christoph Blesl,

KR Mag. Wolfgang Payrich, Weinpate Bgm. Mag. Matthias Stadler, Daniela Herziger, Bgm. Heinz Konrath und Johann Gill

Foto: v.l.n.r.

Stehend: Obfrau Christa Kvarda, Mag. Jappel-Wildeis, Michael Zsoldos, Kassierin Elke Hodac, Claudia Dockner, Marlies Holzer

Vorne: Martina Dockner, Stefanie Tiefenbacher, Schriftführerin Heidi Plaichner, Petra Küttner

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Bezirksstelle Herzogenburg

MENSCHLICHKEIT-UNPARTEILICHKEIT-NEUTRALITÄT-UNABHÄNGIGKEIT-FREIWILLIGKEIT-EINHEIT-UNIVERSALITÄT ÖSTERREICHISCHES ROTES KREUZ, LANDESVERBAND NIEDERÖSTERREICH, BEZIRKSSTELLE HERZOGENBURG

A-3130 HERZOGENBURG, ST. PÖLTNER STRASSE 43 TELEFON: +43 (0)2782 811 45, TELEFAX: +43 (0)2782 811 45-14, KRANKENTRANSPORT: 14844, SERVICENUMMER: 059144

E-MAIL: [email protected] Internet: www.roteskreuz.at/herzogenburg Sparkasse Herzogenburg-Neulengbach Bank AG: IBAN: AT62 2021 9000 0000 5298, BIC: SPHEAT21XXX Raiffeisenbank Herzogenburg-Kapelln eGen: IBAN: AT34 3276 9000 0000 1446, BIC: RLNWATWW769

Volksbank Niederösterreich AG: IBAN: AT05 4715 0300 2441 0000, BIC: VBOEATWWNOM ZVR-ZAHL: 704274872, DVR NR: 0455555, UID NR: ATU 20257308

KURSE 2019

ERSTE HILFE 16 Stunden - pro Teilnehmer Euro 65,00

Die weiteren Kurstermine werden am ersten Kursabend vereinbart

Montag: 11. Februar 19:00 Uhr Bezirksstelle Montag: 9. September 19:00 Uhr Wölbling

Auffrischung Erste Hilfe (8 Stunden) Euro 55,00

Samstag: 16. März 08:00 – 17:00 Uhr Bezirksstelle Freitag: 15. November 08:00 – 17:00 Uhr Bezirksstelle

ERSTE HILFE IM KINDES UND SÄUGLINGSALTER 8 Stunden - pro Teilnehmer Euro 55,00

Die weiteren Kurstermine werden am ersten Kursabend vereinbart

Montag: 11. März 19:00 Uhr Bezirksstelle

ERSTE HILFE-FÜHRERSCHEIN KURS pro Teilnehmer Euro 65,00

Samstag: 12. Jänner 13:00 - 19:00 Uhr Bezirksstelle Samstag: 16. Februar 13:00 - 19:00 Uhr Bezirksstelle

Samstag: 15. Juni 13:00 - 19:00 Uhr Bezirksstelle Samstag: 10. August 13:00 - 19:00 Uhr Bezirksstelle Samstag: 21. September 13:00 - 19:00 Uhr Bezirksstelle

Samstag: 7. Dezember 13:00 - 19:00 Uhr Bezirksstelle und auf Anfrage

Anmeldung unter 059144/67400 werktags von 06:00 bis 18:00 oder unter [email protected]

oder www.erste.hilfe.at Änderungen vorbehalten

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Landeskriminalamt NÖ – Kriminalpolizeiliche Beratung

Tel.: 059 133 - 30 - 3750 oder Mail: [email protected] www.polizei.at/noe - www.bmi.gv.at

Schutz von Baumaschinen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Die Absicherung von schweren Arbeitsfahrzeugen kann einerseits relativ einfach

durch den Einbau von versteckten Wegfahrsperren (Unterbrechung der

Hauptstromleitung oder der Treibstoffzufuhr) oder aber auch hochtechnisch durch

den Einbau von GPS-Ortungssystemen erfolgen.

GPS-Ortungssysteme sind mehrfach am Markt vertreten. Wichtig ist die

Unterstützung durch eine Notrufzentrale, die das Alarmmanagement bzw. das

Echtzeittracking im Alarmfall durchführt. Dadurch kommt es natürlich zusätzlich zu

den Anschaffungskosten für das GPS-Ortungssystem zu monatlichen Folgekosten.

Diese Systeme bieten mehrere Sicherungsoptionen an, bei welchen sozusagen ein

Schutzraum (Arbeits- bzw. Einsatzraum) definiert wird und sobald dieser verlassen

wird schlägt dieses System Alarm. Durch diese Systeme können auch

unterschiedlichste Zustände des Fahrzeuges (wie zB. der Tankfüllstand) und auch

Kilometerstände (Fahrtenbuch) abgefragt werden, wodurch auch Treibstoffdiebstähle

erkannt werden können.

Derzeit befinden sich viele „Bluetooth“-Tracker (Ortungschips) am Markt, welche

zwar sehr kostengünstig sind und sich leicht im Fahrzeug verstecken lassen, aber ein

vollwertiges GPS-Ortungssystem nicht ersetzen können.

Mechanisch kann durch Lenkradsperren (auch für Baumaschinen und Traktoren

erhältlich) oder durch Lenkzylindersicherungen der unbefugte Gebrauch verhindert

werden. Die Lenkzylindersicherung funktioniert nur an Maschinen mit

außenliegendem Lenkzylinder.

Für Rückfragen steht Ihnen die Kriminalprävention gerne zur Verfügung.

.

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Bezirksstelle Herzogenburg

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Landeskriminalamt NÖ – Kriminalpolizeiliche Beratung

Tel.: 059 133 - 30 - 3750 oder Mail: [email protected] www.polizei.at/noe - www.bmi.gv.at

Im Schutz der Finsternis

Im Herbst setzt die Dämmerung schon zeitig ein. Während viele noch arbeiten,

suchen sich Einbrecher am Abend im Schutz der Dunkelheit ihre Tatorte aus. Sie

kommt jedes Jahr wieder, die Zeit der Dämmerungseinbrüche und -diebstähle. Auch

ein neues Phänomen greift um sich: jenes des Traktor-Diebstahles! Wie können Sie

sich davor schützen?

Hier unsere Tipps:

Viel Licht – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich.

Beim Verlassen des landwirtschaftlichen Anwesens, des Hauses oder der Wohnung; in

einem Bereich der Liegenschaft das Licht eingeschaltet lassen; bei längerer

Abwesenheit Zeitschaltuhren verwenden und unterschiedliche Einschaltzeiten für die

Abendstunden programmieren. Im Außenbereich aber auch in den Maschinen- und

Gerätehallen Bewegungsmelder und starke Beleuchtung anbringen, damit das Licht

anzeigt, wenn sich jemand nähert.

Schlüssel abziehen – Traktor versperren

Speziell wenn die Arbeitsmaschine am Feld abgestellt wird, ist es wichtig Schlüssel

und Zulassungsschein mit nach Hause zu nehmen und das Fahrzeug zu versperren.

Ebenso bei abgestellten Zugmaschinen am Gehöft selbst. Auch bei kurzfristigem

Abstellen der Zugmaschine.

Bei längerer Abwesenheit (Stundenbereich) Vorsorge treffen

Garagen- und Hoftore versperren. Die rückwärtigen Zufahrtswege zur

Landwirtschaft durch das Abstellen von schwerem Gerät „abriegeln“.

Informieren Sie und informieren Sie sich

Teilen Sie diese Tipps Ihrem Nachbarn mit; sensibilisieren Sie Ihre

Berufskollegen betreffend dem Phänomen Traktor-Diebstahl

Nehmen Sie vor der Anschaffung von mechanischen oder elektronischen

Sicherungseinrichtungen (Ortungs-Chips z.B.) die kostenlose und objektive

Beratung durch die Kriminalpolizeiliche Beratung in Anspruch.

Zeigen Sie verdächtiges Verhalten in Ihrer Nachbarschaft unter der

österreichweiten Rufnummer 059 133 an. Sie können damit einen aktiven

Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in Ihrer Region leisten.

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Geburten & Geburtstage

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Geburten & Geburtstage

GeburtenDavid Kauscheder, Laura Maier und Lukas Bräuer aus

ReichersdorfundRosalieSchreflausNußdorf.Die Marktgemeinde Nußdorf ob der Traisen gratuliert den

Eltern recht herzlich zur Geburt ihrer Kinder.

GeburtstageDie Gemeindevertretung konnte folgenden Jubilaren zu Ihren

Festtagen gratulieren:

75. Geburtstag: Ingrid Schneider, Karl Mülleitner,

Rosemarie Morawetz, Hermine Hagl

80. Geburtstag: GertrudeVigne,HubertSchrefl, Heidelore Luef, Alfred Reichl

85. Geburtstag: Ernst Bertl

90. Geburtstag: Josef Marchsteiner, Emmerich Soucek

Anmerkung:

Wenn Ihr Geburtstag oder Jubiläum nicht im Bürgermeisterbrief veröf-

fentlicht werden soll, melden Sie sich bitte am Gemeindeamt.

Die Gratulationen für das 4. Quartal 2018 zu den Geburtstagen und Ehejubiläen fand am 30. Nov. 2018 im Heurigenlokal der Familie

Gill in Neusiedl statt. Bürgermeister Heinz Konrath, der geschäftsführende Gemeinderat Heinz Grün, Gemeinderat Karl Priesching

und der geschäftsführende Gemeinderat Reinhard Loth konnten den anwesenden Jubilaren zu Ihren Ehrentagen gratulieren.

Bild, stehend: GGR Heinz Grün, Alfred Reichl, GR Karl Priesching, Hermine Hagl, Hubert Schrefl, Heidelore Luef,

GGR Reinhard Loth, Rosemarie Morawetz, Bürgermeister Heinz Konrath, Karl Mülleitner, Ernst Bertl

sitzend: Ingrid Schneider, Emmerich Soucek, Gertrude Vigne, Josef Marchsteiner

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Seite 23Was gibt es Neues in NUSSDORF ob der Traisen

Veranstaltungen - aktueller Stand unter www.nussdorf-traisen.gv.at

25. Dez. 2018, 9 Uhr Christfest

31. Dez. 2018, 15 Uhr Jahresschlussandacht, anschließend Punschstand bei Fam. Pfeffer in der Neusiedler Straße

6. Jän. 2019, 9 Uhr Sternsingermesse

13. Jän. 2019, 9 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Erstkommunionskinder

20. Jän. 2019, 9 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Firmkandidaten

27. Jän. 2019, 9 Uhr Sonntagsgottesdienst

2. Feb. 2019, 18 Uhr Festgottesdienst Maria Lichtmess

10. Feb. 2019, 9 Uhr Sonntagsgottesdienst

17. Feb. 2019, 9 Uhr Sonntagsgottesdienst

22. Feb. 2019, 19 Uhr Pfarrfasching in der Turnhalle (Saaleinlass ab 18 Uhr)

24. Feb. 2019, 9 Uhr Sonntagsgottesdienst

24. Feb. 2019, 14 Uhr Kindermaskenball der ÖVP in der Turnhalle der VS-Nußdorf

3. März 2019, 9 Uhr Sonntagsgottesdienst

4. u 5.März 2019 Faschingssitzung der Reichersdorfer Scherzkekse; Rosenmontag von 19 – 24 Uhr,

Faschingdienstag von 15 – 24 Uhr

5.März 2019 Faschingsstandl vor dem Gemeindeamt, Umzug der VS 10.45 Uhr

6. März 2019, 18 Uhr Aschermittwoch – Pfarrkirche Nußdorf

10. März 2019, Sonntagsgottesdienst

17. März 2019, 9 Uhr Sonntagsgottesdienst mit Fastensuppe

19.3.2019 Blutspenden im Marktzentrum Nußdorf

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WOCHENEND - UND FEIERTAGSDIENSTE DER ÄRZTE

für das 1. Quartal 2019

Jänner 2019 01.01.2019 Dr. Stadler Tel.Nr.: 027 39/25 0005. u. 06.01.2019 Dr. Pramendorfer Tel.Nr.: 027 83/77 0012. u. 13.01.2019 Dr. Lukestik Tel.Nr.: 027 83/414 0419. u. 20.01.2019 Dr. Haslhofer-Jünnemann Tel.Nr.: 027 83/71 0026. u. 27.01.2019 Dr. Stadler Tel.Nr.: 027 39/25 00

Februar 2019

02. u. 03.02.2019 Dr. Petrak Tel.Nr.: 027 83/76 0709. u. 10.02.2019 Dr. Pramendorfer Tel.Nr.: 027 83/77 0016. u. 17.02.2019 Dr. Haslhofer-Jünnemann Tel.Nr.: 027 83/71 0023. u. 24.02.2019 Dr. Lukestik Tel.Nr.: 027 83/414 04

März 2019

02. u. 03.03.2019 Dr. Stadler Tel.Nr.: 027 39/25 0009. u. 10.03.2019 Dr. Lukestik Tel.Nr.: 027 83/414 0416. u. 17.03.2019 Dr. Petrak Tel.Nr.: 027 83/76 0723. u. 24.03.2019 Dr. Haslhofer-Jünnemann Tel.Nr.: 027 83/71 0030. u. 31.03.2019 Dr. Pramendorfer Tel.Nr.: 027 83/77 00

Wochenenddienst: Samstag 07.00 Uhr früh bis 19.00 Uhr abends Sonntag 07.00 Uhr früh bis 19.00 Uhr abends Feiertagsdienst: Beginnt von 07.00 Uhr früh und endet 19.00 Uhr abends

Von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr steht der Notruf NÖ unter der Telefonnummer 141 zur Verfügung!

ACHTUNG! Nur bei Notfall Notruf - Tel. Nr.: 144 wählen!Samariter – Bund Traismauer Tel. Nr.: 027 83/62 44

Der BürgermeisterIng. Heinz Konarh eh.

Marktgemeinde Nußdorf ob der Traisen Marktplatz 1

3134 Nußdorf ob der Traisen, Bez. St. Pölten, NÖ. UID ATU 16259803, DVR 0556068

Tel. 027 83/84 02, FAX 027 83/84 02-20 E-mail: [email protected]

WOCHENEND - UND FEIERTAGSDIENSTE DER ÄRZTE für das 2. Quartal 2015

April 2015

04. u. 05.04.2015 Dr. Lukestik Tel.Nr.: 027 83/41 404 06.04.2015 Dr. Pramendorfer Tel.Nr.: 027 83/77 00 11. u. 12.04.2015 Dr. Stadler Tel.Nr.: 027 39/25 00 18. u. 19.04.2015 Dr. Haslhofer-Jünnemann Tel.Nr.: 027 83/71 00 25. u. 26.04.2015 Dr. Petrak Tel.Nr.: 027 83/76 07

Mai 2015 01.05.2015 Dr. Haslhofer-Jünnemann Tel.Nr.: 027 83/71 00 02. u. 03.05.2015 Dr. Lukestik Tel.Nr.: 027 83/41 404 09. u. 10.05.2015 Dr. Pramendorfer Tel.Nr.: 027 83/77 00 14.05.2015 Dr. Haslhofer-Jünemann Tel.Nr.: 027 83/71 00 16. u. 17.05.2015 Dr. Stadler Tel.Nr.: 027 39/25 00 23. u. 24.05.2015 Dr. Haslhofer-Jünnemann Tel.Nr.: 027 83/71 00 25.05.2015 Dr. Petrak Tel.Nr.: 027 83/76 07 30. u. 31.05. 2015 Dr. Lukestik Tel.Nr.: 027 83/41 404

Juni 2015 04.06.2015 Dr. Petrak Tel.Nr.: 027 83/76 07 06. u. 07.06.2015 Dr. Pramendorfer Tel.Nr.: 027 83/77 00 13. u. 14.06.2015 Dr. Stadler Tel.Nr.: 027 39/25 00 20. u. 21.06.2015 Dr. Petrak Tel.Nr.: 027 83/76 07 27. u. 28.06.2015 Dr. Lukestik Tel.Nr.: 027 83/41 404

Der Wochenenddienst beginnt am Samstag um 07.00 Uhr früh und endet am folgenden Montag um 07.00 Uhr früh. Der Feiertagsdienst beginnt am Vortag um 20.00 Uhr abends und endet am Tag nach dem Feiertag um 07.00 Uhr früh.

ACHTUNG! Nur bei Notfall Notruf - Tel. Nr.: 144 wählen!

Samariter – Bund Traismauer Tel.Nr.: 027 83/62 44

Der Bürgermeister Ing. Heinz Konarh eh.


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