+ All Categories
Home > Documents > AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011...

AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011...

Date post: 06-Apr-2015
Category:
Upload: frideric-gilberg
View: 105 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
13
AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe
Transcript
Page 1: AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe.

AMNOG AKTUELLES

Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender)Michael Klauß (GF)

AVB13. Januar 2011

Heiligengrabe

Page 2: AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe.

PackungsgrößenVO

• PackungsgrößenVO regelt pro Packungsgrößenstufe N1, N2 und N3 die zulässige Inhaltsmenge von Fertigarzneimitteln, die zu Lasten der GKV abgegeben werden können

• Das sind verschreibungspflichtige AM und apothekenpflichtige Arzneimittel der Ausnahmeliste

• Auf unserer HP stehen die Anlagen der VO mit den entsprechenden „Korridoren“

11.04.23 2

Page 3: AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe.

PackungsgrößenVO

• Teststreifen und Medizinprodukte zählen sozialrechtlich zwar zu den Arzneimitteln, sind jedoch keine FA im Sinne der PackungsgrößenVO

• Übergangsphase bis 30.06.2011: FA, deren Menge größer oder kleiner der neuen Spannbreiten sind, sind weiter abgabefäghig

11.04.23 3

Page 4: AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe.

Ai - Fallkonstellationen

• Exakte Mengenangabe ohne Angabe der N-Bezeichnung: Abgabe des AM mit diesem exakten Inhalt

• Exakte Mengenangabe und N-Bezeichnung: Mengenangabe geht vor

• Verordnung ohne Stückzahl und ohne N-Bezeichnung: kleinste Packung

11.04.23 4

Page 5: AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe.

Ai - Konstellationen

• FA verordnet, dessen Inhaltsmenge in der prozentualen Spannbreiten liegt: Auswahl innerhalb der Spannbreite

• Es kann also auch ein rabattbegünstigtes AM abgegeben werden, dessen Inhaltsmenge größer ist, als das verordnete

• Stehen mehreren rabattbegünstigte AM zur Auswahl zur Verfügung, entscheidet die Apotheke , welches FA sie abgibt

11.04.23 5

Page 6: AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe.

DAV: Darstellungsprobleme

• DAV an alle Apotheken: Durch fehlerhafte Meldungen einzelner Hersteller bezüglich der Eingruppierung in die neuen Spannen des Normgrößensystems kommt es zu Problemen bei der Darstellung von Suchvorgängen zu austauschbaren Arzneimitteln in der EDV

11.04.23 6

Page 7: AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe.

DAV-Empfehlung

• DAV empfiehlt: Beim Austausch sollte ein Rabatt-Arzneimittel ausgewählt werden, dessen Stückzahl möglichst nahe an der Menge des verordneten Arzneimittels liegt.

• Liegen vergleichbare Rabatt-AM außerhalb der neuen N-Regelungen, muss nicht ausgetauscht werden.

• Andererseits: KK werden gegen die Abgabe eines nicht verpflichtend abzugebendes Rabatt-AM nicht sanktionieren

11.04.23 7

Page 8: AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe.

Ungereimtheiten

• ABDATA weist in einer aktuellen Information darauf hin, dass die Angaben „Menge und Einheit der Packungsgröße“ sowie „Packungsgrößenstufe“ im ABDA-Artikelstamm auf den Meldungen der Hersteller basieren

• Es gebe sehr viele Ungereimtheiten bei den Meldungen, die ABDAT nicht korrigieren darf

11.04.23 8

Page 9: AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe.

DAV

• Der DAV hat vor einem Chaos bei der kurzfristigen Umsetzung gewarnt

• Gemeinsam mit ABDAT wird auf die schnelle Korrektur von fehlerhaften Datenmeldungen hingewirkt

• Außerdem wird mit hohem Zeitdruck mit dem GKV-Spitzenverband über die Neufassung des Rahmenvertrags bach § 129 SGB V verhandelt, mit dem Ziel, praktikable Lösungen zu finden

11.04.23 9

Page 10: AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe.

AOK Nordost

• Die AOK Nordost geht von einer vorrangigen Substitution durch Rabattarzneimittel aus

• Friedenspflicht: AOK NO verzichtet bis zum Ablauf der Umstellungsfrist der Hersteller auf neue Packungskennzeichen (01.07.2011) auf Taxbeanstandungen im Zusammenhang mit u.U. strittigen Austauschen

11.04.23 10

Page 11: AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe.

AOK NORDOST

• Liegt die verordnete Stückzahl ausserhalb der neuen N-Stufe, muss nicht zwingend die Abgabe der verordneten Stückzahl erfolgen. In diesem Fall dürfen die Apotheker in der Übergangszeit auch Packungen außerhalb der neuen N-Stufe abgeben.

11.04.23 11

Page 12: AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe.

AOK NORDOST

• Die Verordnung fällt von der Stückzahl in keine neue N-Bezeichnung:

• Einige AM (vorrangig Antibiotika) fallen nicht mehr in die N-Bezeichnung

• Um eine verbrauchgerechte Substitution vornehmen zu können, ist der Apotheker berechtigt, eine an der Therapiedauer angelehnte Packungsgröße abzugeben.

11.04.23 12

Page 13: AMNOG AKTUELLES Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender) Michael Klauß (GF) AVB 13. Januar 2011 Heiligengrabe.

FRAGENFRAGENFRAGEN FRAGEN

11.04.23 13


Recommended