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ALR VB – M.Sebald - 25.04.121 Infoabend im DGH von Hörgenau am 25.04.2012 Förderung privater...

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ALR VB – M.Sebald - 25.04.12 1 Infoabend im DGH von Hörgenau am 25.04.2012 Förderung privater Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung
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ALR VB – M.Sebald - 25.04.12 1

Infoabend

im DGH von

Hörgenau

am 25.04.2012

Förderung privater Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung

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Ziele der Dorfentwicklung sind:

Erhaltung und Schaffung einer guten Wohn- und Lebensqualität in den Ortskernen

Erhalt dörflicher Lebensformen, des bau- und kultur-geschichtlichen Erbes sowie des individuellen Charakters der hessischen Dörfer

durch

Stärkung der Innenentwicklung Steigerung der Energieeffizienz Verringerung des Flächenverbrauches

Förderung privater Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung

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Ziele der Dorfentwicklung

In der Dorfentwicklung wird verfolgt, dass die Maßnahmen:

in hoher handwerklicher Qualität durchgeführt werden

die Ausführung der Arbeiten sachgerecht erfolgt

Spezifische Lösungen für den individuellen Charakter des Gebäudes und seiner Umgebung

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Voraussetzung für eine Förderung:

Förderfähig sind grundsätzlich Investitionen in den Ortskernen mit dem Ziel der nachhaltigen Innenentwicklung

Förderung von Privatmaßnahmen ist auf ein nach fachlichen Kriterien abgegrenztes Fördergebiet in den Ortskernen zu konzentrieren.

Außerhalb von Ortskernen liegende Privatmaßnahmen können ausnahmsweise gefördert werden, wenn sie im bau- und kulturgeschichtlichen Zusammenhang stehen.

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Abgegrenztes Fördergebiet - Beispiel

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Förderfähige Objekte in der Dorfentwicklung

sind dauerhaft standsichere Gebäude

die räumlich von einander getrennt sind

oder

fest miteinander verbunden und durch eine Trenn- oder Brandwand getrennt und separat erschlossen sind

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Förderfähige Objekte in der Dorfentwicklung

Trennwand Brandwand

Scheune

Maschinenhalle

Mehrzweckhalle

Wohnhaus

Garage

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Ortstypische Gebäude in der DorfentwicklungOrtstypisch eingestuft wird ein Gebäude wenn mehr als die Hälfte der nach-

folgenden Punkte auf ein Gebäude zutreffen: Konstruktion des Gebäudes (Fachw., Sichtmauerw., hist. Putzbau)

Verwendung regionaltypischer Baumaterialien (natürliche u. naturn.)

steile Dachneigung (größer 40 Grad)

vorwiegend Satteldächer (Krüppelwalm, Walmdächer u.a.)

geringer Dachüberstand (max. 25 bis 30 cm)

ortstypische Dacheindeckung (Tonziegel rot)

Giebel- und Schleppgauben zur Belüftung und Belichtung des Dachraumes

symmetrisch angeordnete Fenster aus Holz (stehende Formate und ggfl.

konstruktive Glasteilung)

harmonische Maßstäblichkeit bei der Gebäudeproportion

gestalterische Betonung der Hauseingangssituation (Tür, Treppe, Vordach

u.a)

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Ortstypische Gebäude in der Dorfentwicklung

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Ortstypische Gebäude in der Dorfentwicklung

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Ortstypische Gebäude in der Dorfentwicklung

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Gefördert werden Ausgaben für: Investitionen zur Umnutzung, Sanierung,

Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden auf der Grundlage ortstypischer Bauweise (DE – 6.5.4.4)

Dazu zählen beispielsweise : umfassende energieeffiziente Sanierung (nur Ersteinbau einer

Heizung)

Umnutzung und Erweiterung von Gebäuden und Gebäudeteilen

städtebaulich verträglicher Rückbau auf Grundlage einer qualifizierten Fachplanung

Bauliche und betriebliche Investitionen von Kleinstunternehmen

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Gefördert werden Ausgaben für: Investitionen zum Neubau oder zur

Wiederherstellung von Gebäuden (DE – 6.5.4.5)

Voraussetzungen :

Standortgerechte Nutzung

Einfügung in die Baustruktur des Ortskerns zu Beachten - städtebauliche, denkmalpflegerische und

baugestalterischer Kriterien

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Art und Umfang der Förderung

Zuschuss von 30 % der förderfähigen Ausgaben maximal 30.000 Euro je Objekt

Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben für am Ge-meinwohl orientierten Projekte

Maximaler Zuschuss 150.000 Euro

Bagatellgrenze

Darlehensvariante

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Förderung durch Zinszuschuss in der DE

Die Zuschüsse auf Darlehen für private Baumaßnahmen werden bis zu einer Darlehensobergrenze von 150.000 € gewährt. Dies führt zu einem mög- lichen Höchstzuschuss von 45.000 €

Beispiel Gesamtinvestitionshöhe: 160.000 € Darlehensanteil: 120.000 €

Zuschuss von 30 % auf den Darlehensanteil = 36.000 €

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Andere öffentliche Zuwendungsgeber Landesamt für Denkmalpflege

- Zuschüsse für einzelne Gewerke und- Steuervorteil bei den Baukosten bei Vermietung 8 Jahre 9 % und 4 Jahre 7 %

bei Eigennutz 10 Jahre 9 % beim Erwerb bei Vermietung 40 Jahre 2,5 %

Andere Ministerien

KFW – Darlehen oder Zuschüsse- verschiedene Förderpakete und Einzelmaßnahmen- großer Wert wird auf Energieeinsparung und auf CO2 Minderung gelegt

Zuschüsse von Gemeinden, Kreis oder andere Juristische Personen des

öffentlichen Rechts

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Kombination mit anderen öffentl. Zuwendungen

sollen Fördermittel aus verschiedenen Förderprogrammen herangezogen werden, darf eine Mehrfachförderung der selben Kostenpositionen nicht erfolgen

eine Kumulation mit Darlehen, die einen öffentlich subven-tionierten Zinssatz haben, ist zugelassen (KFW), jedoch ist

der Antragsteller verpflichtet den Subventionswert so- wie das es sich um ein öffentlich gefördertes Darlehen

handelt zu belegen (Bescheinigung durch Bank)

Die Zuwendung aus dem Förderprogramm und Subven- tionswert des Darlehens darf 75 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen

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Kombination mit anderen öfftl. Zuwendungen

Beispiel 2: Baukosten 100.000 Euro- Zuschuss Denkmalpflege für 10.000 Euro Fenster bei 25.000 € Baukosten- offener Teil für DE 75.000 Euro

30 % Zuschuss 22.500 Euro

Eigenanteil aus Denkmalpflege 15.000 EuroEigenanteil aus DE 52.500 Euro

gesamter Eigenanteil 67.500 Euro

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Ihre Ansprechpartner zur Förderung DE

Amt für den ländlichen RaumDorf -, Regionalentwicklung, LandtourismusAdolf-Spieß-Straße 3436341 Lauterbach

Matthias Sebald Tel.: 06641 / 977 - [email protected]

Margit WagnerTel.: 06641 / 977 - 3520

[email protected]

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Beratung von Sanierungs- und Baumaßnahmen

Die Durchführung eines Beratungstermins ist Voraus-setzung für eine Förderung

Der Termin wird gemeinsam von Planungsbüro und dem ALR Vogelsbergkreis durchgeführt

Das Beratungsprotokoll :

Personen- und Projektdaten Beschreibung des Objekts mit Foto und Flurkarte Erläuterung der geplanten Maßnahmen Empfehlungen und Vorgaben zur Ausführung Skizzen, Hinweise auf evt. erforderliche Genehmigungen Hinweise und Hilfe zur Antragstellung

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Antragunterlagen

Ausgefülltes Antragsformular wenn erforderlich: Bau- oder Denkmalrechtliche

Genehmigung Bankbescheinigung Nachweis des Energiedurchgangs durch das Bauteil

nach der Energiesparverordnung 2009 Bescheinigung von Bauamt falls Ausnahmen von

der Energiesparverordnung erforderlich und möglich sind

Kostenberechnung des Architekten oder mind. zwei Vergleichsangebote je Gewerk

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Beratungstermin können angemeldet werden !

Anmeldung bei :

Planungsbüro – Ruhl und Geissler 06631 / 73119

Gemeindeverwaltung Lautertal 06643 / 9610-0

VB-Kreis - ALR – M. Sebald 06641 / 977 - 3522

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Besten Dank !

Welche Fragen kann ich noch beantworten ?

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