GRUNDPRINZIPDie Nutzung von Gemeingütern durch die Mitglieder einer
Dorfgemeinschaft oder durch einzelne Berechtigte.
Die „Tragik der Allmende“ beschreibt die Übernutzung von frei zugänglichen und begrenzten Ressourcen.
TRAGIK DER ALLMENDE
REGULIERUNGRegulierung durch die Regierung
Gestaltungsprinzipien für gelingendes Gemeingutmanagement (nach Elinor Ostrom)
lokal akzeptierte Grenzen
Kongruenz, örtlich und kulturell angepasst
Gemeinschaftliche entscheidungen
Monitoring der Nutzer und der Ressource durch die Nutzer
Abgestufte Sanktionen, geringe Strafen
Konfliktlösungsmechanismen, schnell, lokal und konstruktiv
externe Anerkennung der jeweiligen Regeln
Eingebettete Institutionen (für große Ressourcensysteme)
Vordergründig: Leerstand nutzen
Eigentumsfrage: Privatperson von Außerhalb
Nutzer: Anwohner und allg. Interessierte, Vereinsmitglieder
Aufteilung: Parzellen und eine freie Nutzfläche
Verwaltung: Vereinsmitglieder und Vereinsvorstände (Verein)
Nutzung: Selbstorganisation, gemeinschaftlich
Ausschluss von Mitgliedern: theoretisch möglich