Date post: | 06-Apr-2015 |
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Alarm und Einsatzplanfür besondere Ereignisse in
„WÖRGL - BRUCKHÄUSL“
an der B 178 Loferer Straße
gemäß § 7 Abs. 1 Katastrophenmanagementgesetz
2006
Portal Ostkm 21,92
1. Räumlicher Geltungsbereich:
• B 178 Loferer Straße “UFT Bruckhäusl“ von Wörgl in Richtung Luech Söllleuckental
• zwischen km 2,386 und km 3,641
• Länge: 1255 m
2. Zuständigkeit:
Die UFT Bruckhäusl liegt im Gemeindegebiet von Wörgl.
Daraus ergibt sich die Verantwortung der Gemeinde Wörgl und übergeordnet die der Bezirkshauptmannschaft Kufstein.
3. Aufgabenstellung:
Im Falle eines Verkehrsunfalles, Brandes oder eines sonstigen allgemein gefährdenden Ereignisses in der UFT Bruckhäusl ist der Einsatz im Zusammenwirken mit der/dem/den
• Abt. Zivil- und Katastrophenschutz, Landeswarnzentrale
• Baubezirksamt Kufstein
• Bezirkshauptmannschaft Kufstein
• Bezirkspolizeikommando Kufstein
• Freiwilligen Feuerwehr Bruckhäusl
• Freiwilligen Feuerwehr Wörgl
• Gemeinde Kirchbichl
• ILL - Integrierte Landesleitstelle Tirol (Überwachungszentrale ÜZ)
• Österreichischen Roten Kreuz Wörgl
• Polizeiinspektion Wörgl
• Stadtwerken Wörgl
• Stadtgemeinde Wörgl
• Straßenmeisterei Wörgl
im Rahmen des jeweiligen Aufgabenbereiches und auf der Grundlage dieses Maßnahmenplanes durchzuführen.
4. Alarmierung:
• Die Alarmierung hat aufgrund des Alarmierungsplanes zu erfolgen.
• Sollten eine Organisation, das Baubezirksamt Kufstein oder die Straßenmeisterei als Erste von einem Ereignis im Tunnel erfahren, haben diese Institutionen – ungeachtet eines bereits veranlassten eigenen Einsatzes – in allen Fällen sofort die ILL-Integrierte Landesleitstelle Tirol, Tel. Nr. 0512/3313-9500 telefonisch oder über Funk zu verständigen.
• Die ILL alarmiert und informiert die erforderlichen Einsatzkräfte.
Integrierte Landesleitstelle 0512/3313 9500(entsprechend dem Einsatzplan)
FF Wörgl Kdt
0664/6179743
FF Bruckhäusl
Kdt
0664/1105139
Rettung
Notarzt
Bezirkspolizei-
kommando Ku
059133 7210
Polizeiinsp.
Wörgl
059133 7221
BH Kufstein
(Journaldienst
0676/88508
6021)
Landeswarn-
zentrale
0512/580580
Straßenmeister-
ei Wörgl
0676/88508
7903
0676/88508
7980
Land Tirol
E & M Technik
0676/88508
7953
0676/88508
4188
BFI Winkler
Stefan
0676/6801006Abschlepp-
dienst
ALARMIERUNGSPLAN UNTERFLURTRASSE WÖRGL BRUCKHÄUSL
Stand November 2007
Gemeinde Wörgl: 05332/7826
Gemeinde Kirchbichl: 05332/87102
TELEFONVERZEICHNISzum Alarm- und Einsatzplan der
Unterflurtrasse Wörgl – Bruckhäusl
Integrierte Landesleitstelle ILL (Überwachungszentrale)0512 / 3313 – 9500Notruf 122, Notruf 144
Sachgebiet Straßenerhaltung - SekretariatDI Dr. Christian Molzer - Sachgebietsleiter
0512 / 508 41810676 / 88 508 4180
Sachgebiet Straßenerhaltung – E & M TechnikBetriebs- und SicherheitseinrichtungenMartin Außerlechner, Scherl Christian, Markus Senn,
0676 / 88 508 79530676 / 88 508 7947
Sachgebiet Straßenerhaltung, Straßenmeister Huber Klaus 0676 / 88 508 7980
Bereitschaftsdienst Straßenmeisterei Wörgl 0676 / 88 508 7903
Bezirkshauptmannschaft Kufstein 0512 / 508 6002
Journaldienst Bezirkshauptmannschaft Kufstein 0676 / 88 508 6021
4.1 Alarmierung – Information – Evakuierung:
der Bevölkerung der Ortsteile Bruckhäusl, Wörgler Boden und Pinnersdorf, nach Unfällen mit Austritt von Chemikalien, Giftgas sowie bei sonstiger Gefahr des Auftretens von erhöhten Verschmutzungswerten der Luft.
• Die Information und Alarmierung der Bevölkerung der betreffenden Ortsteile erfolgt durch ein Dienstfahrzeug der Polizeiinspektion Wörgl, das mit einer Lautsprecheranlage ausgestattet ist, sowie durch Rundfunk und TV.
• Bei Information der Bevölkerung mittels Rundfunk und TV sind alle Einschaltungen durch die Polizei mit der Bezirkshauptmannschaft Kufstein abzustimmen.
• Die Anforderung des Dienstfahrzeuges der Polizei zur Information und Alarmierung der Bevölkerung erfolgt bei technischen Unfällen, wie Brand, Austritt von Giftgas, usw. durch die Einsatzleitung oder durch die zuständige Freiwillige Feuerwehr nach Bewertung der Gefahrenstufe und des Ereignisausmaßes über die ILL.
• Bei einer notwendigen Evakuierung und allenfalls externen Unterbringung von gefährdeten Anrainern ist der Alarmierungs- und Einsatzplan der betroffenen Gemeinde zu beachten bzw. nach diesem vorzugehen.
5. Aufgabenverteilung:
5.1 ILL - INTEGRIERTE LANDESLEITSTELLE TIROL
• Entgegennahme von Ereignismeldungen über die Tunnel-Notrufanlage bzw. eigene Feststellung von Notfallereignissen und Störungen durch die vorhandenen technischen Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen (Brandmeldeanlagen, Videoanlagen, Notruf 122 und 144..).
• Durchführung der erforderlichen Schalthandlungen der Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen
• Feststellung der Lage und Art eines Ereignisses oder Störfalles
• Alarmierung der Einsatzkräfte
• Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort durch Information und Betriebsführung entsprechend den Anweisungen der Einsatzleitung
• Weiterleitung von Ereignis- und Störmeldungen an die Tunnelbetriebsleitung (Sachgebiet Straßenerhaltung E&M Technik)
• Weiterleitung von Ereignis- und Störmeldungen an die Straßenmeisterei Wörgl
• Dauerhafte Archivierung der Videobilder bei Brand im Tunnel, Gefahrengutunfall, Verkehrsunfall
• bei Verkehrsunfällen: e-Mail Versand an Verkehrsfunk
5.2 STRASSENMEISTEREI WÖRGL UND SACHGEBIET STRASSENERHALTUNG
• Verständigung der ILL bei direkter Alarmierung des Straßenerhalters (über Funk, Handy, Telefon, Notruf 122 und 144, etc.)
• Bereitstellung von Geräten und Sperrvorrichtungen
• Mitwirkung bei der Absicherung, Umleitung, Verkehrssperre und Freimachen der Verkehrsflächen durch Personal des Straßenerhaltungsdienstes
• Unterstützung der Einsatzkräfte
• Entsenden eines Einsatzleiters in die gemeinsame Einsatzleitung
5.3 BEZIRKSPOLIZEIKOMMANDO KUFSTEIN
• Verständigung der ILL bei direkter Alarmierung der Exekutive (über Funk, Handy, Telefon etc.)
• Alarmierung weiterer eigener Einsatzkräfte nach Bedarf
• Allgemeine Hilfestellung
• Entsenden eines Bezirkspolizeibeamten in die gemeinsame Einsatzleitung
5.4 POLIZEIINSPEKTION WÖRGL
• Verständigung der ILL bei direkter Alarmierung der Exekutive (über Funk, Handy, Telefon etc.)
• Alarmierung weiterer eigener Einsatzkräfte nach Bedarf
• Ehest mögliche Kontaktaufnahme mit der ILL zum Zwecke des gegenseitigen Informationsaustausches
• polizeiliche Einsatzleitung / Mitwirkung bei der Einsatzleitung
• Absicherung der Tunneleinfahrten und der Ereignis- / Gefahrenstelle
• großräumige Freihaltung der Zufahrten und Einsatzräume für die Einsatzkräfte
• Absicherung, Umleitung und Sperre von Verkehrsflächen
• Meldung an die Verkehrsfunk – Sender (ORF etc.) nach Erfordernis
• Verständigung von Abschlepp- und Hilfsdiensten nach Erfordernis
• Aufnahme des Sachverhaltes und Erstattung der notwendigen Meldungen an Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft und Justiz
• Entsenden eines Polizeibeamten in die gemeinsame Einsatzleitung
5.5 FREIWILLIGE FEUERWEHR BRUCKHÄUSL UND WÖRGL
• Verständigung der ILL bei direkter Alarmierung der Feuerwehr (über Funk Gruppe FW-KU ->Sprechwunsch, oder Telefon Notruf 122 oder 144)
• Alarmierung weiterer eigener Einsatzkräfte nach Bedarf
• Ehest mögliche Kontaktaufnahme mit der ILL zum Zwecke des gegenseitigen Informationsaustausches
• Einsatzleitung im Brandfall (technische Einsatzleitung / Mitwirkung bei der Einsatzleitung)
• Entsenden eines Einsatzleiters je Feuerwehr in die gemeinsame Einsatzleitung
• Bergung von Verletzten und Verunglückten
• Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung
• Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit Mineralölen und sonstigen wassergefährdenden Stoffen bzw. gefährlichen Gütern
• Mitwirkung beim Freimachen von Verkehrsflächen, Absicherung, Umleitung, Sperre von Verkehrflächen
• Einweisen von Hubschrauber
5.6 ROTES KREUZ – WÖRGL
• Verständigung der ILL bei direkter Alarmierung der Feuerwehr (über Funk Gruppe RK-KUFST-D1 -> Sprechwunsch; oder Telefon Notruf 122 oder 144)
• Alarmierung weiterer eigener Einsatzkräfte bzw. von Ärzten nach Bedarf
• Ehest mögliche Kontaktaufnahme mit der ILL zum Zwecke des gegenseitigen Informationsaustausches
• (sanitätsdienstliche) Einsatzleitung
• Entsenden eines Einsatzleiters des Roten Kreuzes in die gemeinsame Einsatzleitung
• Bergung von Verletzten und Verunglückten (soweit gefahrlos möglich)
• Erstversorgung
• Abtransport von Verletzten
• Betreiben einer Sanitätshilfsstelle nach Erfordernis
• Krisenintervention
5.7 Hubschrauber
• Im Bereich der Betriebsstation West und im Bereich der Tunnelausfahrt Ost (auch im Straßenzug) besteht die Möglichkeit, dass ein Hubschrauber im Falle eines Rettungseinsatzes landen kann. Entlang der Straßenführung kann wegen der hohen Lärmschutzmaßnahmen kein oder nur sehr eingeschränkt ein Hubschrauber landen.
6. Behörde, Einsatzkoordinator, Einsatzleitung:
• Die Behörde für die Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung örtlicher Katastrophen ist der Bürgermeister (Tiroler Katastrophenmanagement-gesetz 2006, 2. Abschnitt § 3)
• Die Behörde hat einen Einsatzleiter mit der Leitung von Einsätzen betraut.
• Die Behörde setzt entsprechend § 4 die Einsatzleitung zusammen und bestellt diese bescheidmäßig.
• Die Einsatzleitung wird gebildet aus den ranghöchsten Vertretern der Landesstraßenverwaltung, der Polizei, der Feuerwehr und des Roten Kreuzes. Die Einsatzleitung tritt zum ehest möglichen Zeitpunkt am vereinbarten Treffpunkt (Stadtgemeindeamt Wörgl) zusammen.
• Sollte das Ereignis ein gemeindeüberschreitendes Ausmaß annehmen, fungiert die Berzirkshauptmannschaft Kufstein als Behörde.
7. Presse- und Rundfunkverlautbarungen sowie Berichterstattung und
Medienvermittlungsstelle:
• Presse- und Rundfunkverlautbarungen werden von der Einsatzleitung durchgeführt. Die Berichterstattung erfolgt durch die Polizei.
8. Streckenbeschreibung und Sicherheits-einrichtungen:
8.1 Fahrbahn:
• Die UFT Bruckhäusl wird im Gegenverkehr befahren. Die Fahrbahn ist insgesamt 8,50 m breit und weist in jeder Fahrtrichtung je einen Fahrstreifen sowie beidseits 1 m breite Gehsteige auf.
Gehsteigbreite 1 m
Fahrbahnbreite 8,5 m
8.2 Zufahrtsmöglichkeiten:
a) Von der Autobahnabfahrt Wörgl Ost in Richtung Sölleuckental auf der B178 Loferer Straße bis zum Tunnel Westportal und von Wörgl Luech auf der B178 Loferer Straße und von Pinnersdorf über die Brückenzufahrt zum Ostportal.
b) Zur Notzufahrt (Notausfahrt) über den Ortsteil Wörgler Boden sowie zu den Notzugängen ebenfalls über den Ortsteil Wörgler Boden und über die dazwischen liegende Wiese.
befahrbare Verbindung ins Freie (FA 1)Abstellnische 1, bei km 3,037
Portal West Portal Ost
8.3 Umkehrmöglichkeiten im Tunnel:
• Umkehrmöglichkeiten im Tunnel bestehen keine.
• Eine Umkehrung kann nur über Anordnung
(Polizei oder FF) und geordnet erfolgen.
ASN 1 mit befahrbarem Fluchtweg nach außen(Richtungsfahrbahn St. Johann)
ASN 2(Richtungsfahrbahn Wörgl )
8.4 Umleitungsmöglichkeiten:
• Bei Ereignissen (z.B. Brand oder einem Unfall) wird der Tunnel durch Ampeln gesperrt.
• Bei Tunnelsperren kann über den Ortsteil Bruckhäusl, alte B178 Loferer Straße, umgeleitet werden. Von West kommend regelt ein Prismenwender bei der Autobahnabfahrt Wörgl Ost den Verkehr. Eine Ampel ist direkt beim Portal West. Sollte diese auf Rot schalten, kann der Verkehr über die Betriebsumkehr Westportal wieder retour und über die alte B171 und dann auf die B178 Kirchbichl Bruckhäusl geleitet werden.
• Von Osten kommend bei der Anschlussstelle Brixen ist ebenfalls eine entsprechende Leiteinrichtung (Prismawender und Ampeln) beim Kreisverkehr Luech montiert, welche den Verkehr über die alte B178 Kirchbichl Bruckhäusl und dann auf die B171 umleitet. Vor dem Portal Ost und an der Zufahrt vom Wörgler Boden ist ebenso eine Ampel montiert. Dieser Verkehr wird über den Wörgler Boden zurückgeleitet. Die geringe Anzahl der Fahrzeuge (von der Einfahrtskehre in Richtung Ostportal bis zur Ampel Ostportal mit ca. 80m) kehren auf der Strecke um und kommen damit zum Kreisverkehr Luech zur Umleitungsmöglichkeit alte B178 Kirchbichl Bruckhäusl.
Umleitung von der A12 kommend
Umleitungsmöglichkeit von St. Johann kommend über Bruckhäusl
8.5 Fluchtwege:
• Zu den Fluchtwegen über die Portale ist im Tunnel bei km 3,03 eine Notausfahrt FA1 (Notzufahrt) sowie bei km 2,73 und bei km 3,33 je ein begehbarer Fluchtwegausgang GA 1 und GA 2 (Notzugang) vorhanden.
einer der zwei begehbaren Fluchtwege
befahrbare Verbindung ins Freie (FA 1)Abstellnische 1, bei km 3,03
Fluchtwegausgang mit Zwangsbelüftung
Zugang von außen zurNotrufnische und weiterin den Fahrraum
Auf die Fluchtwege wird am Südulm mit Fluchtweg-orientierungsleuchten und Fluchtweghinweisschildern sowie am Nordulm mit Fluchtwegorientierungstafeln im Abstand von ca. 60 m hingewiesen.
Fluchtwegorientierungstafelam Nordulm
Fluchtwegorientierungsleuchten am Südulm
8.6 Entwässerung – Kanalisierung
(GSA Gewässerschutzanlagen):
• Die Gewässerschutzanlage ist als „zweistraßiges System“ zu sehen das durch Umschalten in einem Normal- Störfall (Entwässerungsstraße 1) und einem Waschwasseranfall (Entwässrungsstraße 2) unterteilt ist.
Normal- Störfall (Unfall – Anfall wassergefährdender Stoffe): Die Längsentwässerung (notwendig aufgrund von Schlepp- und Tropfwässern welche durch passierende Fahrzeuge eingebracht werden) erfolgt über die gesamte Tunnellänge in Richtung Westen und endet in einem 30m3 großen Becken.
In weiterer Folge befördert eine Pumpe das Wasser
(inklusive Gefahrenschadstoffe oder sonstige wassergefährdende Stoffe) in einen darüber liegenden Absetz- und Abscheideraum mit einem Fassungsvermögen von 30m3 in welchem sowohl Sinkstoffe, wie auch Schwimmstoffe (Öl etc.) zurückgehalten werden. Abschließend wird das mechanisch gereinigte Wasser über eine Mulde (Retentionsfilteranlage) samt Überlauf in die Brixentaler Ache abgeleitet. Bei Gefahr einer Vorfluterbeeinträchtigung ist das Abschalten der Pumpen auf jeden Fall erforderlich.
Tunnelwaschfall:
Die Längsentwässerung erfolgt ebenfalls über die gesamte Tunnellänge in Richtung Westen und endet wiederum nach Umschalten des Zulaufes mittels Schieber in einem 32 m3 großen Pumpenschacht. Die Abarbeitung des Pumpenschachtes erfolgt mittels Pumpe in die 35 m3 große Speicherkammer und von dort aus wiederum mittels Pumpe mit 3 l/s und unter Berücksichtigung der Abwasseremissionsverordnung in den öffentlichen Kanal.
Oberflächenentwässerung:
Die Oberflächenentwässerung der Zu- und Abfahrtsrampe am Ostportal erfolgt über eine Sickeranlage und weiter über eine Sickerleitung zu einem Pumpenschacht direkt am Ostportal und von dort aus mittels Pumpe über ein Filterbecken (Retentionsfilteranlage) und anschließend in die Brixentaler Ache.
9. Sicherheitstechnische Einrichtungen:
9.1 Übersicht Technische Einrichtungen
9.2 Fahrbahnsperre mit Lichtsignalanlage:
• Mit einer Lichtsignalanlage kann der Tunnel von der ÜZ aus, an den Portalen über die Handsteuerpulte durch die Polizei oder durch geschultes Personal über die Vor-Ort-Bedienung im Betriebsraum am Westportal sowie in der Elektronische am Ostportal gesperrt werden.
• Bei Auslösen eines Brandalarmes über das automatische Brandmeldesystem wird die Zufahrt zum Tunnel und die dem Brandabschnitt zugeordneten Ampeln automatisch auf „ROT“ geschaltet.
• Bei Auslösen eines Brandalarmes über die
Brandmeldetaster wird ebenfalls die Zufahrt in den Tunnel
durch ROT-Schaltung der Portalampeln unterbunden. Die
Ampeln im Tunnel werden bei Auslösen eines
Brandmeldetasters auf GELB / BLINKEND geschaltet.
9.3 Verkehrsmatrix:
9.4 Beleuchtung:
• Die Einfahrts- und Durchfahrtsbeleuchtung wird in
Abhängigkeit von der Außenhelligkeit automatisch
geregelt, die Nachtabsenkung (= in jeder
Durchfahrtsleuchte ein Leuchtmittel mit halber Leistung)
wird über die Zeit gesteuert. Bei Betätigen eines Notrufes,
Öffnen der Fluchtwegtüre (Notausfahrt) oder Auslösen
eines Brandalarmes schaltet die Durchfahrtsbeleuchtung
automatisch auf 100 %.
• Bei Bedarf oder im Ereignisfall kann das Schalten der Beleuchtungssteuerung auf 100 % (Beleuchtung auf 100 % = es brennen in jeder Durchfahrtsleuchte zwei Leuchtmittel je 70 Watt mit voller Leistung) über die Überwachungszentrale angefordert werden bzw. über die Handsteuerpulte an den Portalen durch die Polizei oder durch geschultes Personal über die Vor-Ort-Bedienungen in der Betriebsstation bzw. Elektronische erfolgen.
BITTE BEACHTEN: die maximale Leuchtstärke der Natriumhochdruckdampflampen wird erst ca. 7 Minuten nach dem Einschalten erreicht
• Bei Ausfall der Stromversorgung werden 25 % der Durchfahrtsbeleuchtung (= Notbeleuchtung, = in jeder Durchfahrtsleuchte ein Leuchtmittel mit 50 %) über die USV-Anlage für 90 Minuten versorgt.
(siehe Punkt „Notstrom“)
Portal Ost
Portal West
Durchfahrtsbeleuchtung
Einfahrtsbeleuchtung
9.5 Belüftung:
• Die Längsentlüftung des Tunnels erfolgt mittels Strahlventilatoren welche in baulich vorgesehenen Einbuchtungen in der Anzahl von 7 Paaren an den Tunnelulmen installiert sind.
• Die Luftmengenregelung (Ein- bzw. Abschalten von Lüfterpaaren) erfolgt über 3 Trübemesseinrichtungen und 2 CO-Messeinrichtungen welche an drei unterschiedlichen Stellen im Tunnel angeordnet sind. Die Steuerung der Lüftung über Verkehr wird nur bei Ausfall der Luftgütemessgeräte aktiv.
• Die Luftlängsrichtung (Blasrichtung Ost oder West) wird mittels Längsströmungsmessgeräten (Ultraschallmessgeräte), welche an 2 Stellen im Tunnel positioniert sind, ermittelt und an die Lüftersteuerung weitergegeben.
• Im Brandfall werden die Strahlenventilatoren aufgrund der Ortung des Brandherdes mittels Fibrolaserkabel, welches an der Tunneldecke installiert ist, über den Automatikbetrieb unter Berücksichtigung der Längsströmung ein- bzw. abgeschaltet. Die genaue Steuerung der Lüftungsanlage im Brand- bzw. Normalfall ist im Pflichtenheft beschrieben.
9.6 Notstrom:• Bei Ausfall der Netzversorgung durch das EVU ist in der
Betriebsstation am Westportal eine Notstromversorgung in Form einer USV-Anlage (unterbrechungsfreie Strom-versorgung) installiert.
• Über die Notstromversorgung werden für ca. 90 min die Notbeleuchtung im Tunnel (in jeder Durchfahrtsleuchte ein Leuchtmittel mit 50 %), die Fluchtwegbeleuchtung (Fluchtwege befahrbar und begehbar) und die Beleuchtung in den Betriebsräumen sowie die sicherheitstechnischen Anlagen wie Ampel, Brandmeldeanlage, Funk, Steuerungseinrichtungen, Datenübertragung, Randsteinbeleuchtung, Fluchtweg- und Notrufhinweisschilder, Notrufeinrichtungen usw. versorgt.
Die Einfahrtsbeleuchtung sowie die Lüftungsanlage wird von der Notstromanlage nicht versorgt.
USV-Anlage
Batterieanlage
9.7 Verkehrszählung:
• im Tunnel sind je Fahrtrichtung drei Doppelzählschleifen
(jeweils am Portal und in der Tunnelmitte) installiert.
Aufgrund der Positionierung der Zählschleifen ist es
möglich über die Anzahl der Fahrzeuge je Fahrtrichtung
und Tunnelhälfte Auskunft zu geben. Weiters wird über die
doppelt angeordneten Zählschleifen auch der
Verkehrsfluss überwacht und im Fall einer Stauerkennung
dies an die Verkehrssteuerung weitergeleitet, sowie die ÜZ
über die Visualisierung über das Ereignis „STAU“
informiert.
9.8 Höhenkontrolle:
• Bei den Hauptzufahrten Ost und West sowie bei den
Zubringern am Ostportal sind elektronische Höhen-
kontrollen montiert, welche bei Auslösen, also bei
Erkennen eines zu hohen Fahrzeuges oder Ladegutes, die
Zufahrt zum Tunnelportal durch ROT-Schalten einer in der
Fahrtrichtung angeordneten Lichtsignalanlage (Ampel)
verhindert. Die maximale Durchfahrtshöhe ist derzeit auf
4,45 m beschränkt.
Höhenkontrolle mittels zwei übereinanderliegenden Lichtschranken
9.9 Überwachung:
• Die technische Überwachung sowie die Videoüberwachung
erfolgt über die ILL (ÜZ). Über die Videoüberwachung sind
der Tunnelfahrraum, die Vorportalbereiche sowie die
Fluchtwege (Fluchtwege befahrbar und begehbar)
einzusehen und somit ist es möglich sich im Normal- als
auch im Ereignisfall über den Zustand bzw. das Ereignis zu
informieren.
Kameramast Freifeld mit 2 Videokameras(1 Leuchtdichtekamera fürBeleuchtungsregelung)
Videokamera im Tunnelfahrraum
9.10 Notrufeinrichtungen:
• Im Tunnel sind jeweils nach dem Zugang zum begehbaren Fluchtweg sowie in beiden Pannenbuchten in der Tunnelmitte (im Abstand von ca. 300m) Notrufnischen installiert. Weiters sind jeweils vor den Portalen beidseitig Notrufkabinen und im Vorportalbereich (im Bereich der Höhenkontrollen) einseitig in Fahrtrichtung Notrufsäulen installiert. Eine zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit über Notruf besteht im befahrbaren Fluchtweg im Bereich des oberen Tores. Die Notrufe gelangen direkt zur ILL (ÜZ).
Notrufsäule
Notrufkabine
Notrufnische
Notruf im FA
9.11 Funk:
• Im Tunnel ist eine Funkschiene für den Digitalfunk (BOS) und den Atemschutzfunk installiert.
• Eine zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit besteht über eine durch die Mobilkom und t-mobile errichtete Repeateranlage . Weiters besteht die Möglichkeit über den Arbeitsplatz in der ILL (ÜZ) oder in der Betriebsstation im Tunnelbereich auf die Radiosender Ö2 (Ö regional) und Ö3 aufzusprechen. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit über eine Beschallungsanlage (Lautsprecheranlage) die Verkehrsteilnehmer im Tunnel und im Vorportalsbereich und in den Fluchtwegen (FA und GA) zu informieren.
Funkstation im Bereich Portal West
Abstrahlendes Funkkabel im Tunnel
Anbindungsantenne Freifeldversorgung
Versorgungsantenne Mobilfunk Tunnelvorraum in der ASN 2
LAUTSPRECHERANLAGE
im
Tunnel
und
im
Freifeld
9.12 Brandmeldung:
• Die Branderkennung im Tunnel erfolgt über ein an der
Tunneldecke durchgehend installiertes Fibrolaserkabel
welches aufgrund der Temperaturänderung (in bestimmter
Zeit) den Brandherd ortet und an die Steuerung
(Brandfallsteuerung) weiterleitet, diese dann aufgrund des
erkannten Brandherdes die weiteren Schaltungen der
sicherheitstechnischen Einrichtungen, Beleuchtung,
Lüftung und Information der ILL (ÜZ) durchführt.
• Weiters ist es möglich bei manueller Branderkennung
diesen über die im Tunnel im Bereich der Notrufnischen
und Portale angeordneten Handbrandmeldetaster der ILL
(ÜZ) zu melden, welche dann die notwendigen Schritte
einleitet.
• Schaltungen wie Portal- und Vorportalampeln,
Beleuchtung, elektrooptische Leiteinrichtungen,
Ausleitung etc. werden auch bei Auslösung über die
Handbrandmeldetaster automatisch durchgeführt.
Handbrandmeldetaste
Feuerwehrbedienfeld im Vorraum BS West
(in EN 2 am Portal Ost ebenfalls vorhanden)
Fibrolaserkabel
Funkkabel
FeuerwehrschlüsselsafePortal West (auch Portal Ost vorhanden)
9.13 Feuerlöscheinrichtungen:
• Die Löschwasserversorgung für den Tunnel besteht aus je
einem Überflurhydrant im Vorportalbereich sowie
insgesamt 7 Hydranten in den Feuerlöschnischen im
Abstand von ca. 150 m am Nordulm des Tunnels.
• Die Feuerlöschnische in der ASN 2 ist mit 4 C-Schläuchen
und einem Stahlrohr bestückt.
• Weiters sind in allen Feuerlöschnischen je ein 6 kg und 9 kg Schaumlöscher sowie in den Notrufnischen je ein 6 kg und ein 9 kg Pulverlöscher für jedermann zugänglich deponiert. Die Entnahme eines dieser Löscher bewirkt eine Weitermeldung an die ILL (ÜZ) und die Durchführung diverser Schaltungen der sicherheitstechnischen Einrichtungen.
10. Besondere Maßnahmen im Brandfall:
• Die Verkehrslichtsignalanlage muss auf “ROT“ gestellt werden. Die Beleuchtung ist auf Vollbeleuchtung zu schalten.
• Diese Schaltungen können über die ILL (ÜZ) angefordert werden bzw. über die Handsteuerpulte an den Portalen durch die Polizei oder durch geschultes Personal in der Betriebsstation über die Vor-Ort-Bedienung.
• Bei Auslösen eines Brandalarmes über die automatische Brandmeldeanlage bzw. über die Handbrandmeldetaster werden diese und sonstige im Brandprogramm vorgesehenen Schaltungen automatisch durchgeführt.
• Die Rettung fährt erst nach Freigabe durch die Feuerwehr oder Einsatzleitung in den Tunnel ein.
VERKEHRSMATRIX Freifeld Anschlussstelle Wörgl bis Tunnelportal West
11. Sicherheitsbereich um die Tunnelportale:
• Je nach Erfordernis trifft die Einsatzleitung die notwendigen Anordnungen zur Absperrung der Straßen und Wege im Nahbereich mit geeignetem Abstand der Tunnelportale, verfügt die erforderlichen Verkehrssperren und ordnet die Räumung von Wohnungen, Wohnhäusern, Betriebsgebäuden und Grundstücken an.
• Bei Gefahr in Verzug treffen diese Maßnahmen der Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft Kufstein, die Einsatzleitung vor Ort oder die Polizei.
• Die Zuständigkeit der Behörde (des Bürgermeisters) zur Gefahrenabwehr wird dadurch nicht berührt.
12. Betriebszentrale:
• Die ILL (Überwachungszentrale) ist rund um die Uhr besetzt. • Die ILL (Überwachungszentrale) hat auch die Funktion einer
Alarmierungszentrale.• Die Erreichbarkeit der ILL über eine Standardwählleitung lautet:
0512/3313-9500
Ausstattung:• Telefon 0512/3313-9500• Notrufempfang über ISDN-Wählleitung (122 oder 144)• Digitalfunk (Rettung, Polizei, Straßenerhaltung etc.)• Datenübertragung über Standleitung• Video-Bildüberwachung • Schalt- und Überwachungszentrale der technischen
Einrichtungen im Tunnel (bei Anforderung: Schalten der Ampel und der Beleuchtung usw.)
13. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
• Im Tunnel ist nur soviel Personal und Material einzusetzen, wie dies zur Schadensbewältigung unbedingt erforderlich ist. Die im Tunnel eingesetzten Kräfte sind zu registrieren.
• Eine Fahrspur im Tunnel ist grundsätzlich für Einsatzfahrzeuge freizuhalten. Vor der Einfahrt in den Tunnel ist sicherzustellen, dass die Gegenfahrspur gesperrt ist.
• Jede Einheit ist selbst für die Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. Gegebenenfalls ist der Rückzug aus Sicherheitsgründen eigenverantwortlich anzutreten.
• Die Einsatzfahrzeuge sind im Tunnel so abzustellen, dass bei einem unvorhersehbaren Zwischenfall eine schnellstmögliche Ausfahrt gewährleistet ist.
• Eventuelle Zwischenfälle sind sofort der Einsatzleitung zu melden.
14. Inkrafttreten
• Dieser Alarm- und Einsatzplan tritt mit 14.11.2007 in Kraft.
der Bürgermeister der Stadtgemeinde Wörgl
Arno Abler
• Anlagen:
Übersichtsschema
Telefonverzeichnis
Verkehrsmatrix
Brandschutzplan
Ergeht per Email an:
1. das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz
2. das Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Straßenerhaltung, E&M Technik
3. das Baubezirksamt Kufstein, Landesstraßenverwaltung, Baumgartnerstraße 9
4. die Bezirkshauptmannschaft Kufstein
5. das Bezirksfeuerwehrkommando Kufstein
6. Herrn Bezirksfeuerwehrinspektor Stefan Winkler
7. das Bezirkspolizeikommando Kufstein
8. die Freiwillige Feuerwehr Bruckhäusl, 6300 Wörgl
9. die Freiwillige Feuerwehr Wörgl, 6300 Wörgl
10. die Gemeinde Kirchbichl
11. die ILL-Integrierte Landesleitstellen Gesellschaft mbH, Hunoldstraße 17, 6020 Innsbruck
12. die Polizeiinspektion Wörgl
13. die Rettungsstelle Rotes Kreuz, Bezirksstelle Kufstein mit dem Ersuchen die beiliegenden Ausfertigungen an die Ortsstelle Wörgl weiterzuleiten
14. die Stadtgemeinde Wörgl
15. die Stadtwerke Wörgl
16. die Straßenmeisterei Wörgl