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AHELOR THESIS 2018/2019 - Studium Bachelor und Master ... · 2 Die Bachelor-Thesis 2 2.1 Fristen...

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1 BACHELOR-THESIS 2018/2019 Erläuterungen und Empfehlungen der Studienkommission und des Prüfungsausschusses Soziale Arbeit (B.A.) und Soziale Arbeit Dual (B.A.) Stand: Mai 2018 Hochschule Bremen/Fakultät 3/Studiengang Soziale Arbeit B.A. Erstellt, bearbeitet und aktualisiert von Corinna Grühn, Brigitte Ziehlke, Holger Kühl, Christopher Klug und Can Aybek 12. veränderte Auflage, alle Rechte vorbehalten.
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BACHELOR-THESIS 2018/2019 Erläuterungen und Empfehlungen der Studienkommission und des Prüfungsausschusses Soziale Arbeit (B.A.) und Soziale Arbeit Dual (B.A.) Stand: Mai 2018 Hochschule Bremen/Fakultät 3/Studiengang Soziale Arbeit B.A. Erstellt, bearbeitet und aktualisiert von Corinna Grühn, Brigitte Ziehlke, Holger Kühl, Christopher Klug und Can Aybek 12. veränderte Auflage, alle Rechte vorbehalten.

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Inhalt

1 Einleitung 2 2 Die Bachelor-Thesis 2

2.1 Fristen und Rahmenbedingungen 2 2.2 Themenfindung und wissenschaftlicher Anspruch 6 2.3 Formale Vorgaben 7

2.3.1 Struktur der Bachelorthesis 7 2.3.2 Zitation 12 2.3.3 Umfang und Formatierung 12

2.4 Bewertung der Bachelor-Thesis 13 3 Fristen und Folgen verspäteter Abgabe 15

1 Einleitung Nach §7 der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Soziale Arbeit vom 01. Juni 2011 (BPO-SozA 2011) besteht die Bachelorprüfung aus den studienbe-gleitend abgelegten Modulprüfungen 1.1 bis 7.2 und 7.5 und der Bachelorarbeit (Bachelor-Thesis), die den Modulen 7.3 und 7.4 zugeordnet wird. Die Fristen, Formalien und Anforde-rungen der Bachelor-Thesis werden im Folgenden näher erläutert. 2 Die Bachelor-Thesis Gemäß §8 Abs.1 des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bre-men vom 18.11.2011 (BPO-AT 2011) soll die Bachelorarbeit zeigen, dass der oder die zu Prüfende „in der Lage ist, ein Problem selbständig wissenschaftlich und methodisch inner-halb einer vorgegebenen Frist zu bearbeiten und dabei in fächerübergreifende Zusammen-hänge einzuordnen“. 2.1 Fristen und Rahmenbedingungen Nach §8 Abs.3 Nr.1 des Allgemeinen Teils der BPO-AT wird zur Bachelor-Thesis zugelassen, wer mindestens 144 Leistungspunkte (Credits) erreicht hat und zum Zeitpunkt der Zulas-sungsentscheidung im jeweils laufenden Semester im Studiengang Soziale Arbeit B.A. der Hochschule Bremen immatrikuliert ist bzw. war.

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Zur Anmeldung und Abgabe der Bachelor-Thesis sind Fristen einzuhalten, die sich aus dem Allgemeinen und dem fachspezifischen Teil der BPO ergeben. So sind für die Bearbeitung der Bachelor-Thesis neun Wochen Zeit vorgesehen (§6 Abs.3 BPO-SozA 2011). 1 Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 80% aus dem Durchschnitt der (ver-schieden gewichteten) Modulnoten (siehe Anlage 1 der BPO-SozA) und zu 20% aus der No-te der Bachelor-Thesis (§7 BPO-SozA 2011). Die Bachelorprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens die Note „ausreichend“ (4,0) erreicht wird. Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ (§8 BPO-SozA 2011). Das Zeugnis wird auf Wunsch auch in englischer Sprache ausgestellt (§21 Abs.1 BPO-AT). Für die im Wintersemester 2018/2019 zu erstellende Bachelor-Thesis sollten sich die Stu-dierenden noch in der Vorlesungszeit des 6. Semesters Gedanken zu möglichen Themen machen und sich überlegen, wer sich hierfür als Erstprüferin oder Erstprüfer eignet. Auch Lehrbeauftragte können eine Erstbetreuung übernehmen. Studierende können hauptamt-lich Lehrende oder Lehrbeauftragte auch als Zweitprüferin oder Zweitprüfer vorschlagen, wenn diese ihre Zustimmung geben. Wird kein Vorschlag für Zweitprüferin oder Zweitprüfer angegeben, benennt der Prüfungsausschussvorsitzende eine Person. Der zeitliche Ablauf der Bearbeitung der Thesis sind mit der Erstprüferin bzw. dem Erstprü-fer und insbesondere bei Bearbeitungszeiten außerhalb der Vorlesungszeit auch mit der Zweitprüferin oder dem Zweitprüfer abzusprechen. Der früheste Beginn für das Anerken-nungsjahr ist aus Sicht der Hochschule der 01.03.2019; im Bremischen Öffentlichen Dienst der 01.04.2019. Damit das Studium rechtzeitig vor Beginn des Anerkennungsjahres beendet werden kann, ist für eine fristgemäße Beendigung des Studiums zu bedenken, dass das ge-samte Verfahren mindestens 19 Wochen in Anspruch nimmt:

− 2 Wochen - Antrag auf Zulassung − 9 Wochen - Bearbeitung der Thesis − 6 Wochen - Korrektur und Bewertung der Thesis − 2 Wochen - Zeit zur Zeugnisausstellung.

1 Im Einzelfall gewährleistet der Prüfungsausschuss bei der Fristfestsetzung auf Antrag die Inanspruchnahme

der gesetzlichen Mutterschutzfristen und der Fristen des Erziehungsurlaubs (§12 BPO-AT). Näheres klären Sie bitte mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

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Zeitplanungen könnten, insbesondere bei voller Nutzung der formalen Bearbeitungszeit, wie folgt aussehen (ohne Berücksichtigung von Verlängerungen aufgrund von Erkrankun-gen): Variante I Variante II

Juni 2018 Juni 2018 Erstprüferin bzw. Erstprüferin ansprechen und erste Themenab-sprache (evt. erste Zeitplanungen)

Juli bis Sep-tember 2018

Juli bis Ok-tober 2018

Thesis-Vorarbeiten; Materialrecherche, erste Gliederungsent-würfe, Themenfindung in Absprache mit der Erstprüferin bzw dem Erstprüfer.

28.09.2018 26.10.2018

Antrag auf Zulassung zur BA-Thesis beim Prüfungsausschuss.

12.10.2018 09.11.2018 Spätester Bearbeitungsbeginn der Thesis

14.12.2018 11.01.2019 Späteste Abgabe der Thesis

08.02.2019 08.03.2019 Zeugnisausstellung (spätestens)

01.03.2019 01.04.2019 Beginn des Anerkennungsjahres

Tab.1: Möglicher Ablaufplan „Bachelor-Thesis“ im Wintersemester 2018/2019 Die Lehrenden im Studiengang Soziale Arbeit versuchen, pünktlich eingegangene Arbeiten entsprechend dieses Zeitplans und nach persönlicher Absprache zu bearbeiten. Aufgrund der möglicherweise sehr großen Zahl zu bearbeitender Bachelor-Thesen kann aber keine verbindliche Garantie übernommen werden. Das gilt umso mehr für Bearbeitungen, bei denen zeitliche Absprachen nicht eingehalten oder nicht getroffen wurden. Der vorliegende Zeitplan zeigt zwei Möglichkeiten der zeitlichen Strukturierung auf. Dies ersetzt aber nicht die individuelle Absprache mit dem bzw. der Erst- und ggf. Zweitprü-fer/in, da deren Zeitplanung gerade in der vorlesungsfreien Zeit andere Vereinbarungen notwendig machen kann. Die Empfehlung ist daher, sich nach dem Informationstermin unmittelbar mit der Wunsch-Erstprüferin oder dem Wunsch-Erstprüfer in Verbindung zu setzen und dabei auch die individuelle Zeitplanung zu besprechen. Ansonsten gilt, dass es im Studiengang Soziale Arbeit keine vorgegebenen Termine für die Erstellung der Bachelor-Thesis gibt. Sie kann grundsätzlich jederzeit beantragt werden, also auch zu einem späteren

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Zeitpunkt (z.B. im Sommersemester 2019). Für eine gezielte Suche nach einer Betreuung der Bachelor-Thesis empfiehlt es sich, zumindest eine grobe Vorstellung eines oder mehre-rer Themenbereiche zu haben. Der Antrag auf Genehmigung des gewählten Themas erfolgt über ein Formblatt2, das fol-gende Angaben enthält:

die Beschreibung des Themas (Exposé) die englische Übersetzung des Themas die schriftliche Zustimmung des oder der ersten Prüfenden der Bearbeitungsbeginn die Bearbeitungsdauer die Angaben, ob es sich um eine Einzel- oder Gruppenarbeit handelt; bei

einer Gruppenarbeit sind die anderen Gruppenmitglieder zu benennen. Mit der Zulassung zur Prüfung, die gemäß §8 Abs.4 BPO-AT schriftlich bekannt gegeben wird, werden von der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden rechtlich verbindlich die Prüfenden bestellt. Im Falle einer Gruppenarbeit kann auf Vorschlag des oder der 1. Prü-fenden oder der Gruppe ein weiterer Prüfender oder eine weitere Prüfende bestellt werden (§8 Abs.5 BPO-AT). Grundsätzlich sind alle Lehrkräfte (Professoren, Lehrkräfte für beson-dere Aufgaben und Lehrbeauftragte) berechtigt, eine Bachelor-Thesis zu betreuen und die Prüfung dazu abzunehmen. Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifi-kation besitzen (§23 Abs.2 BPO-AT), also mindestens über einen Bachelor-Abschluss oder ein entsprechendes Diplom verfügen. Im Einzelfall ist eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Thesis bei vorliegender und attestierter Prüfungsunfähigkeit möglich. Hierzu ist ein formloser Antrag mit Beifügung einer entsprechenden Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (eine Krankschreibung reicht hierzu nicht aus, vielmehr muss die Prüfungsunfähigkeit und die voraussichtlicher Dauer festgestellt und attestiert werden) bei der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen. Der Prüfungsausschuss kann dann eine angemessene Verlängerung genehmigen. Die Bachelor-Thesis kann auch als Gruppenarbeit (maximal drei Studierende) erstellt wer-den, wobei die Einzelbeiträge klar erkennbar und abgegrenzt zu kennzeichnen sind

2 Das Formblatt ist beim Prüfungs- und Praktikumsbüro oder unter https://www.hs-bremen.de/internet/de/einrichtungen/fakultaeten/f3/formu/sozarb/ erhältlich. Dieses Formblatt ersetzt die sonst übliche Online-Modulanmeldung für die Module 7.3 und 7.4

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(§8 Abs.1 BPO-AT). Die Abgrenzung der Leistungen erfolgt durch die Angabe von Abschnit-ten oder Seitenzahlen oder durch eine von den Mitgliedern der Gruppe vorzulegende zu-sätzliche Beschreibung, in der die jeweiligen Einzelbeiträge bezeichnet werden. Die Bachelor-Thesis ist fristgerecht in zwei maschinengeschriebenen gebundenen Exemp-laren abzuliefern (§8 Abs.9 BPO-AT). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber, zu wel-chen Bürozeiten die Bachelorthesis abgegeben werden kann. Zusätzlich ist sie in Form eines MS-Word-Dokumentes elektronisch einzureichen. (§6 Abs. 4 BPO Soz.Arb. 2011) 2.2 Themenfindung und wissenschaftlicher Anspruch In der Regel empfiehlt es sich, ein Thema bzw. eine Fragestellung aus dem jeweiligen Pro-jektkontext oder den eigenen Arbeits- oder Interessenschwerpunkten auszuwählen. Die gewählte Betreuerin bzw. der gewählte Betreuer hilft bei der Themeneingrenzung und der Formulierung des Themas bzw. der Fragestellung. Eine gute Voraussetzung ist die persönli-che Identifikation mit dem gewählten Thema: Persönliche Bedeutung und eigenes Interesse erhöht natürlich die Motivation für die Arbeit an der Thesis. Allerdings soll ein hoher per-sönlicher Bezug die wissenschaftliche Objektivität nicht beeinträchtigen. Anders als in einer Hausarbeit werden in der Bachelor-Thesis nicht nur ausgewählte Inhalte wiedergegeben. Erwartet wird vielmehr eine gründliche Auseinandersetzung mit dem ak-tuellen wissenschaftlichen Diskussionsstand und damit auch mit der einschlägigen Literatur zum jeweiligen Thema bzw. Themenbereich. Der eigenständige Teil der Thesis kann auf unterschiedliche Art und Weise erarbeitet wer-den:

durch die empirische Behandlung einer Fragestellung: eine eigene Datenerhebung mit Auswertung und Interpretation (Erhebung und Auswertung sind zu dokumentie-ren).

durch einen Praxis- bzw. Anwendungsbezug von systematisch erarbeiteten Theo-rieaspekten im Kontext von Arbeitsbedingungen, Situationen, Methoden oder ähn-lichem in einem Arbeitsfeld Sozialer Arbeit (Dokumentationen sind im Anhang ein-zufügen).

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durch eine kreative Bearbeitung einer Fragestellung in einer methodischen bzw. künstlerischen Form.3

durch eine theoretische Abhandlung („Zusammenschau“), in der vorliegende Dar-stellungen zu einer wissenschaftlichen Fragestellung kritisch ausgearbeitet, reflek-tiert und bewertet werden.

2.3 Formale Vorgaben Eine wissenschaftliche Arbeit hat den Kriterien und Vorgaben des wissenschaftlichen Arbei-tens zu genügen, die im Folgenden kurz zusammengefasst sind. 2.3.1 Struktur der Bachelor-Thesis Die Bachelor-Thesis ist folgendermaßen aufgebaut (*: Pflicht, ** Textteil entsprechend der Gliederung, alle anderen Punkte bei Bedarf):

1. Titelblatt* 2. Zusammenfassung (Abstract)* 3. Inhaltsverzeichnis (Gliederung)* 4. Einleitung*, ** 5. Hauptteil** 6. Schluss** 7. Anmerkungen 8. Tabellen- und Abbildungsverzeichnis 9. Literatur- bzw. Quellenverzeichnis* 10. Anhang

und die Eidesstattliche Erklärung*

3 In einer kreativen Arbeit lässt sich der wissenschaftliche Anspruch nach folgenden Kriterien einlösen:

1. Das Thema muss in einem Umfang von einem Drittel der Thesis inhaltlich erarbeitet werden (Definition, empirische Studie etc.) 2. Es muss ein präzises didaktisch-methodisches Konzept entwickelt werden. 3. Die Durchführung/Analyse und der Transfer des entwickelten kreativen Projektes bzw. Ansatzes muss ausführlich und kritisch be-

schrieben und dargestellt werden. 4. Die Durchführung und die Ergebnisse sind im Anhang zu dokumentieren (z.B. Video-Foto-Dokumentation, Theater-, Musikprojekt

als Videoaufzeichnung. 5. Kriterien zur Bewertung der Dokumentation:

intensive Recherche des Themas künstlerische/kreative Gestaltungsformen und –methoden Technik- und Montagebeherrschung klare Benennung des Ausdruckes und der eigenen Bild-, Text- oder Musiksprache

u.a.m.

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Hochschule Bremen

Fakultät 3

Studiengang Soziale Arbeit B.A.

Bachelor-Thesis

Titel ggf. Untertitel

Erstprüfer/-in: Name

Zweitprüfer/-in: Name

Eingereicht von: Name, Matrikelnr.

Straße, PLZ Ort

Ort, Datum

Matrikelnummer

Eingereicht am: Ort, Datum

1 Einleitung Seitenangaben

2

2.1 ...

2.1.1 ...

2.1.1.1 ...

2.1.1.2 ...

2.1.2 ...

2.1.2.1 ...

2.1.2.2 ...

2.2 ...

2.2.1

2.2.1.1

2.2.1.2

2.2.2

2.2.2.1

2.2.2.2

3 ...

.

.

6 Schluss (Zusammenfassung, Resümee,

Schlussbetrachtung, Fazit, Ausblick)

7 Anmerkungen (falls nicht als Fußnoten

vermerkt)

1. Titelblatt Auf das Titelblatt gehören verpflichtend, folgerichtig und klar angeordnet:

Hochschule/Fakultät/Studiengang Thema/Titel Namen der Prüfenden Eigener Name/Adresse/Matrikelnummer Ort und Datum der Abgabe

… und als freiwillige Angabe: E-Mail 2. Zusammenfassung (Abstract) Damit die Lesenden wissen, was sie erwartet, wird vorab in einer Zusammenfassung (engl. „abstract") ein sehr kurzer Überblick gegeben über die Ausgangsfragestel-lung, die Methoden bzw. Vorgehensweise der Bearbei-tung sowie die Ergebnisse und Schlussfolgerungen. Dabei handelt es sich nicht um eine schlussfolgernde Zusam-menfassung bzw. um das Resümee der Arbeit. Der Abstract kann auch in englischer Sprache verfasst wer-

den. 3. Inhaltsverzeichnis (Gliederung) Das Inhaltsverzeichnis gibt die Struktur der Ba-chelor-Thesis wieder. Es muss verständlich, aus-sagekräftig und schlüssig sein. Die Über- und Unterordnungen müssen den jeweiligen The-menaspekten angemessen sein und sollten ausgewogen bzw. gleichmäßig unterteilt sein. Jeder Gliederungspunkt des Inhaltsverzeichnis-ses muss auch im Text behandelt werden (glei-che Nummerierung, gleiche Seitenzahl, gleicher Wortlaut der Überschriften). In den Sozialwissenschaften wird in der Regel die „numerische Gliederung“ verwandt: Kapitel bzw. Abschnitte sind mit arabischen Ziffern durchzunummerieren, um den Zusammenhang der einzelnen Textabschnitte zu verdeutlichen. Abb. 3: Beispiel Inhaltsverzeichnis

Abb. 2: Beispiel für das Titelblatt einer Bachelor-Thesis

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Abschnitte gleicher Stufe sind hierarchisch gleichwertig allen vorgeschalteten Stufen nach-geordnet und alle folgenden Stufen übergeordnet. Einem Abschnitt mit der Endziffer „1“ muss stets einer mit der Endziffer „2“ folgen, denn ein Kapitel bzw. Abschnitt sollte mindes-tens zwei Unterpunkte umfassen. Gäbe es nur einen Unterpunkt, wäre keine Untergliede-rung nötig. Die Seitenzählung beginnt mit der ersten Seite nach dem Titelblatt. Die Seitenzählung er-folgt fortlaufend in arabischen Ziffern. Im Inhaltsverzeichnis wird jeweils die Seite angege-ben, auf der das jeweilige Kapitel bzw. der jeweilige Abschnitt beginnt. 4. Einleitung Die Einleitung dient der inhaltlichen Einführung und enthält Angaben zur fachlichen und/oder politischen Relevanz, zur Aktualität, zur Einordnung in einen größeren Zusam-menhang (Abgrenzung und Verbindungen zu Nachbarbereichen), zum Erkenntnisinteresse und zu den Voraussetzungen der Themenbearbeitung. Außerdem wird der methodische Zugang kurz und knapp erläutert und die Reihenfolge des Vorgehens aufgezeigt (bspw. in einem ersten Schritt, zweiten Schritt...). Es ist auch darzulegen, was aus welchen Gründen nicht behandelt wird, in wie weit also das Thema der Thesis noch einer weiteren Eingren-zung bedarf. Die Einleitung sollte nicht mehr als fünf Seiten umfassen.Eine Einleitung ist kein Vorwort, auf das im Rahmen einer Bachelor-Thesis verzichtet werden kann. 5. Hauptteil Im Hauptteil wird das Thema bzw. die Fragestellung durch die argumentative Auseinander-setzung mit Bezug auf die einschlägige Literatur, die empirisch erhobenen Ergebnisse und/oder die Praxis inhaltlich bearbeitet. Die verwendeten Begriffe sind kurz, knapp und präzise zu klären bzw. zu definieren. Die Kapitel sind jeweils durch kurze Einleitungen und Überleitungen zu strukturieren. Es emp-fiehlt sich zu Beginn (oder am Ende) jedes Hauptkapitels kurz zusammenfassen, was bisher behandelt, gezeigt oder erreicht wurde und zu erläutern, worum es nun gehen soll und welchen Bezug das Kapitel zur Fragestellung und für die gesamte Arbeit hat. Eventuell wird noch in einem Satz erklärt, welche Darstellungsmethode gewählt wird und wie das Kapitel aufgebaut ist. Kapitelvorschau und Zusammenfassung dienen als Lesehilfen.

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6. Schluss Der Schlussteil rundet die Arbeit ab. In einer Zusammenfassung oder einem Resümee wer-den kurz, knapp und präzise die wesentlichen vorherigen Ausführungen gebündelt und die Ausgangsfrage beantwortet. In einer Schlussbetrachtung wird das behandelte Problem mit einem Ausblick kritisch zusammengefasst, die Ergebnisse werden dabei in einen größeren Zusammenhang eingeordnet und es wird auf eventuelle Forschungsdesiderate und/oder künftige Praxisaufgaben hingewiesen. Eine Schlussfolgerung oder ein Fazit enthält neben der Zusammenfassung immer auch eine (kritische) Stellungnahme oder Bewertung. Der Schlussteil ist von den Ausführungen des Hauptteils bestimmt. Es werden jetzt aber keine grundlegend neuen Argumentationen ausgebreitet, keine unnötigen Spekulationen angestellt; es geht nur noch um allgemeine, die gesamte Bachelor-Thesis umfassende Aus-führungen. 7. Anmerkungen Anmerkungen können als Fuß- oder als Endnoten erstellt werden. Anmerkungen ergänzen den Text oder enthalten weiterführende Erläuterungen und Beispiele. Quellenangaben sind keine Anmerkungen. Als Ergänzung verweisen Anmerkungen auf weiterführende, grundle-gende, zusammenfassende Literatur und Übersichtswerke, Detailuntersuchungen, kontro-verse Standpunkte und Diskussionen. Solche Hinweise werden mit Vgl. (= Vergleiche) einge-leitet. In Anmerkungen können bestimmte Begriffe zum besseren Verständnis erläutert werden. Anmerkungen dienen ebenfalls zur Einschränkung oder als Hinweis auf nebensäch-liche Sichtweisen. Als Querverweis können sie auf bestimmte Stellen im eigenen Text ver-weisen. Anmerkungen werden durchnummeriert. Generell gilt aber: Alles, was wesentlich ist, gehört in den Text, Unwesentliches ist überflüssig! 8. Literatur- bzw. Quellenverzeichnis Quellenangaben oder Beleghinweise im Text ersetzen kein Literatur- bzw. Quellenverzeich-nis. In das Literatur- bzw. Quellenverzeichnis gehören unbedingt alle (wörtlich oder para-phrasierend) zitierten Werke (Bücher, Zeitschriften, Internetquellen, Medien etc.). Die im Text herangezogenen und erwähnten Quellen werden alphabetisch (nach Autoren/innen oder Herausgeber/innen.) geordnet und aufgeführt. Das Verzeichnis ist ohne weitere Unter-teilung einheitlich zu führen (keine Unterteilung in Papier- und Internetquellen!) Eine ausführliche Quellenangabe im Literaturverzeichnis enthält: Autor/in (Name, Vorna-me) Erscheinungsjahr: Titel, Untertitel, evtl. Auflage, Erscheinungsort: evtl. Verlag. Nähe-re Erläuterungen und Angaben sind den Zitationsempfehlungen der Studienkommission (Studienkommission o.J.) zu entnehmen. Im Zweifel ist die Erstprüferin oder der Erstprüfer

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zu befragen, wie sie oder er in besonderen Quellenlagen die Belegdokumentation für sinn-voll erachtet. 9. Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Tabellen und Abbildungen sind durchzunummerieren und mit einem Titel zu versehen. Ge-nauere Quellenangaben finden sich an ihrem unteren Ende. Die Quellen sind im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis aufzuführen. Werden mehrere Tabellen und/oder Abbildungen im Text aufgeführt, ist ein Tabellen- und Abbildungsverzeichnis anzulegen. 10. Anhang In den Anhang gehören Daten, Fakten, Zahlen und Tabellen, die zum Verständnis des Textes gehören. Es empfiehlt sich aber Tabellen und Grafiken direkt in den Text einzufügen. Mit einem entsprechenden Schreibprogramm ist dies meistens möglich. Falls eine eigene Erhebung durchgeführt wurde, so sind die Erhebungs- und Auswertungs-unterlagen im Anhang beizufügen (bspw. Fragebögen, Stata-Do-Dateien, zusätzliche Tabel-len oder Grafiken, Interviewleitfäden, Interviewtranskripte, Kodierschemata, Kategorien-schemata, Kodierregeln etc.). Schriftliche Erklärung Am Ende der Arbeit ist eine handschriftlich unterzeichnete eidesstattliche Erklärung einzu-fügen, dass die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst wurde und dass alle Quellen genannt wurden:

Eidesstattliche Erklärung

Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig ohne fremde Hilfe verfasst habe und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel von mir verwen-det wurden. Alle wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken wurden von mir als solche kenntlich gemacht.

Ort, Datum Unterschrift

Abb. 4: Beispiel „Eidesstattliche Erklärung“

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2.3.2 Zitation Alle Argumente, Ideen, Gedanken etc., die aus anderen Texten/Büchern wörtlich oder sinn-gemäß (Paraphrase) entnommen sind, müssen nachprüfbar und nachvollziehbar sein und sind daher zu belegen. Da die benutzten Quellen im Quellen- bzw. Literaturverzeichnis aus-führlich anzugeben sind, reicht im Text ein kurzer Beleg. Nähere Erläuterungen und Anga-ben sind den Empfehlungen der Studienkommission (Studienkommission o.J.) zu entneh-men. Das korrekte Zitieren ist unerlässlich! Nach §16 Abs.2 BPO-AT gilt es als schwerer Täuschungsversuch, wenn Arbeiten Dritter oder Teile aus anderen Arbeiten ohne oder mit irreführender Quellenangabe übernommen werden (Plagiat). Als besonders schwerwie-gend wird gewertet, wenn von Dritten verfasste schriftliche Arbeiten vollständig oder in erheblichen Teilen ohne Zitat oder mit irreführender Quellenangabe in die eigene Prüfungs-leistung übernommen werden. Studierende, die wiederholt oder in besonders schwerwie-gender Weise einen Täuschungsversuch begehen, werden in der Regel exmatrikuliert. 2.3.3 Umfang und Formatierung Die Bachelor-Thesis wird mit der Schreibmaschine oder einem Schreibprogramm geschrie-ben und sollte 35 bis 50 Seiten umfassen. Bei empirischen Arbeiten kann nach Rücksprache mit der oder dem ersten Prüfenden die Maximalseitenzahl überschritten werden. Bei einer Gruppenarbeit umfasst die Thesis ca. 50 bis 70 Seiten. Bei einer zwanzigprozentigen Über-schreitung ist eine Befürwortung des ersten Prüfers bzw. der ersten Prüferin erwünscht. Die Typengröße beträgt 12 pts., der Text ist 1,5-zeilig anzuordnen. Die Schriftart kann frei gewählt werden, sollte aber gut lesbar sein (z.B. Times New Roman, Arial, etc.). Am oberen und unteren Rand sind jeweils 2,5 bis 3,5 cm und am Seitenrand links und rechts 2 bis 3 cm Platz zu lassen. Der Abstand zwischen Kapiteln und Abschnitten sollte nicht zu groß sein.

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2.4 Bewertung der Bachelor-Thesis Gemäß §8 Abs.10 BPO-AT wird die Bachelor-Thesis von den zwei bestellten Prüfenden be-wertet. Die Note der Arbeit oder der einzelnen Teile einer Gruppenarbeit ergibt sich aus dem Durchschnitt der Bewertungen der beiden Prüfenden. Weicht die Notendifferenz zwi-schen den beiden Prüfenden zwei oder mehrere volle Notenstufen voneinander ab, dann bestellt der Prüfungsausschuss zur abschließenden Benotung einen dritten Prüfenden bzw. eine dritte Prüfende. Die Endnote ergibt sich in diesem Fall aus dem Durchschnitt aller Be-wertungen. Weichen bei einer Gruppenarbeit die einzelnen Teile qualitativ und in ihrem Umfang stark voneinander ab, wird in einem Kolloquium festgestellt, ob die oder der einzelne Studieren-de den eigenen Beitrag, den Arbeitsprozess und das Arbeitsergebnis der Gruppe selbstän-dig erläutern und vertreten kann. Wird die Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, dann ist dem Prüfling ein neues Thema zu stellen. Wird auch diese zweite Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, dann ist die Bachelor-Thesis endgültig nicht bestanden. Eine weitere Wiederholung ist dann ausge-schlossen (§8 Abs.11 BPO-AT). In der Bewertung sollten folgende Kriterien angemessen berücksichtigt werden:

1. Systematik/Gliederung (Übersichtlichkeit, Aufbaulogik, Themenbezug, Proportionen, Gliederungstiefe) Mögliche Bewertungsfragen:

Sind die Überschriften der Gliederung präzise und klar formuliert? Ist die Gliederung der Bearbeitung logisch und ausgewogen? Werden alle notwendigen Sachverhalte angemessen behandelt? Gibt es Ungleichgewichte zwischen Gliederung und Darstellung? Gibt es proportionale Ungleichgewichte zwischen den einzelnen Kapiteln und Unter-

kapiteln?

2. Technik des wissenschaftlichen Arbeitens (Titelblatt, Gliederung und Inhaltsverzeichnis, Einleitung und Abschluss, Zitierweise, Be-weismaterial bzw. Quellenbelege, Lesedeutlichkeit, Literaturverzeichnis, Tabellen, Grafi-ken, Anhang)

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Mögliche Bewertungsfragen: Werden die Richtlinien des wissenschaftlichen Arbeitens befolgt? Werden alle im Text benutzten Quellen vollständig und korrekt im Literaturverzeich-

nis genannt? Werden Abbildungen, graphische Darstellungen, Tabellen angeführt? Werden diese vollständig gezählt und beschriftet? Entsprechen die äußere Form und das Schriftbild/Layout dem heutigen Standard?

3. Ausdruck/Stil, Grammatik/Orthografie

(Verständlichkeit, korrekter Gebrauch von Fachtermini, Klarheit der Sprache, korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung) Mögliche Bewertungsfragen:

Ist der sprachliche Ausdruck wissenschaftlich angemessen und verständlich? Ist die Terminologie fachlich korrekt? Liegt eine klare und logisch gegliederte Gedankenführung vor? Ist die Rechtschreibung und Zeichensetzung korrekt? Wird der Zitierkonjunktiv korrekt benutzt?

4. Sachlicher Inhalt

(Problemstellung, Originalität, materielle Richtigkeit, Themenangemessenheit, Ausführ-lichkeit, Selbstständige Bearbeitung; eigenständige Stellungnahmen/Einschätzungen) Mögliche Bewertungsfragen:

Wird eine eigenständige Fragestellung oder Hypothese erarbeitet? Welche thematischen Abgrenzungen werden vorgenommen? Werden alle wesentlichen Aspekte behandelt? Ist die Eingrenzung auf bestimmte Hauptaspekte hinreichend begründet? Sind Literatur, Materialien und sonstige Quellen ausreichend bzw. vollständig aus-

gewertet und verarbeitet worden? Werden eigenständige Arbeitshypothesen entwickelt? Werden auch schwierige Einzelfragen behandelt? Wie umfangreich ist die behandelte Thematik? Ist Einfallsreichtum und gedankliche Tiefe zu erkennen? Ist die Fähigkeit zur Problematisierung, Kritik und Reflexion erkennbar? Werden eigenständige Bewertungen hergeleitet? Sind die Ergebnisse fachlich relevant?

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5. Methode der Bearbeitung4 (Benutzung des wissenschaftlichen Instrumentariums, Logik der Darstellung, sinnvolle Ablauffolge, Themenbezug und Beleg der Ergebnisse) Mögliche Bewertungsfragen:

Entspricht die Ausarbeitung dem Thema bzw. der Fragestellung oder der Hypothese? Welche Fachkenntnisse zeigt der Verfasser/die Verfasserin in der Problemlösung? Werden verschiedene Methoden diskutiert, miteinander verglichen? Wird die Wahl der Methode hinreichend begründet? Wird die Bearbeitungsmethode wissenschaftlich korrekt durchgeführt? Sind die gewonnenen Erkenntnisse (je nach Methode) ausreichend begründet, be-

wiesen, zuverlässig, repräsentativ? Wie von den Prüfenden die Bewertung vorgenommen wird, ist deren eigene Entscheidung. Die Benotung durch zwei Prüfende ist jedoch ein permanentes Instrument der Reflektion eigener Notengebung.

3 Fristen und Folgen verspäteter Abgabe Die Bachelorthesis gilt als fristgerecht eingereicht, wenn sie der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vor Ablauf des Bearbeitungszeitraumes vorliegt. Die Frist ist gewahrt, wenn die Arbeit mit dem Poststempel des letzten Tages der Frist eingeht. Der Abgabezeit-punkt ist aktenkundig zu machen. (§ 6 Allg.-BPO 2011) Persönlich kann die Arbeit bei jedem/r Verwaltungsmitarbeitenden der Fakultät 3 wäh-rend der Dienstzeiten abgegeben werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über deren Erreichbarkeit. Wenn Sie den Postweg nutzen, achten Sie unbedingt auf die Korrekte An-schrift und das Datum des Poststempels. Zu spät eingereichte oder auf dem Postweg ver-loren gegangene Arbeiten werden mit „Nicht bestanden“ bewertet. Sollten Sie während der Bearbeitungsfrist zeitweise durch Krankheit o.ä. prüfungsunfähig sein, ist auf papierschriftlichen, formlosen Antrag (nicht per email) eine Fristverlängerung durch Entscheidung des Prüfungsausschusses möglich. Bitte fügen Sie in einem solchen Fall unbedingt eine attestierte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, aus welcher auch die vo-

4 Je nachdem, ob es sich um eine empirische Behandlung, einen Praxis- bzw. Anwendungsbezug, eine kreative Bearbeitung oder eine theoretische Abhandlung einer Fragestellung handelt, werden spezifische Beurteilungskriterien herangezogen.

Page 17: AHELOR THESIS 2018/2019 - Studium Bachelor und Master ... · 2 Die Bachelor-Thesis 2 2.1 Fristen und Rahmenbedingungen 2 2.2 Themenfindung und wissenschaftlicher Anspruch 6 2.3 Formale

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raussichtliche Dauer der Prüfungsunfähigkeit hervorgeht, im Original ihrem Antrag bei. Eine formale Krankschreibung reicht hierzu nicht aus.5 Über die Dauer der Fristverlänge-rung, die in der Regel der Dauer der attestierten Prüfungsunfähigkeit entspricht, werden Sie anschließend schriftlich informiert.

5 Im Zweifelsfall wenden Sie sich mit Ihren Fragen an das Immatrikulations- und Prüfungs-amt


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