+ All Categories
Home > Documents > ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des ...€¦ · - Artikel 13545.xxxxx –...

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des ...€¦ · - Artikel 13545.xxxxx –...

Date post: 01-Feb-2021
Category:
Upload: others
View: 3 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
9
gemäß UN-GHS (ST/SG/AC.10/11/Rev.7) Sicherheitsdatenblatt MORPHISTO GmbH Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6% Überarbeitet am: Materialnummer: 15029_collect Seite 1 von 9 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6% 1.1. Produktidentifikator Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte in allen Gebindegrößen: - Artikel 15029.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,1 % - Artikel 15084.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,37 % - Artikel 12871.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,5 % - Artikel 13545.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,6 % Weitere Handelsnamen 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Verwendung als Laborreagenz. Für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung bestimmt. Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung. Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt MORPHISTO GmbH Firmenname: Straße: Weismüllerstr. 45 Ort: D-60314 Frankfurt am Main Telefon: Telefax: +49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64 [email protected] E-Mail: http://www.morphisto.de Internet: Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/19240 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs UN-GHS (7. Revision) Gefahrenkategorien: Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3 Gewässergefährdend: Aqu. akut 2 Gefahrenhinweise: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen. 2.2. Kennzeichnungselemente UN-GHS (7. Revision) H401 Giftig für Wasserorganismen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gefahrenhinweise P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 Inhalt/Behälter ... zuführen. Sicherheitshinweise ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 2.3. Sonstige Gefahren ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Druckdatum: 03.08.2020 D - DE Revisions-Nr.: 1,00
Transcript
  • gemäß UN-GHS (ST/SG/AC.10/11/Rev.7)

    SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

    Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6%

    Überarbeitet am: Materialnummer: 15029_collect Seite 1 von 9

    ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

    Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6%

    1.1. Produktidentifikator

    Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte in allen Gebindegrößen:

    - Artikel 15029.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,1 %

    - Artikel 15084.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,37 %

    - Artikel 12871.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,5 %

    - Artikel 13545.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,6 %

    Weitere Handelsnamen

    1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen

    abgeraten wird

    Verwendung des Stoffs/des Gemischs

    Verwendung als Laborreagenz. Für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung bestimmt.

    Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung.

    Verwendungen, von denen abgeraten wird

    1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

    MORPHISTO GmbHFirmenname:

    Straße: Weismüllerstr. 45

    Ort: D-60314 Frankfurt am Main

    Telefon: Telefax:+49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64

    [email protected]:

    http://www.morphisto.deInternet:

    Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/192401.4. Notrufnummer:

    ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

    2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    UN-GHS (7. Revision)

    Gefahrenkategorien:

    Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3

    Gewässergefährdend: Aqu. akut 2

    Gefahrenhinweise:

    Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

    Giftig für Wasserorganismen.

    2.2. Kennzeichnungselemente

    UN-GHS (7. Revision)

    H401 Giftig für Wasserorganismen.

    H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

    Gefahrenhinweise

    P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.

    P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

    P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.

    Sicherheitshinweise

    ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

    2.3. Sonstige Gefahren

    ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

    3.2. Gemische

    Druckdatum: 03.08.2020D - DERevisions-Nr.: 1,00

    mailto:[email protected]://http://www.morphisto.de

  • gemäß UN-GHS (ST/SG/AC.10/11/Rev.7)

    SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

    Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6%

    Überarbeitet am: Materialnummer: 15029_collect Seite 2 von 9

    Gefährliche Inhaltsstoffe

    AnteilBezeichnungCAS-Nr.

    EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.

    GHS-Einstufung

    < 1 %7681-52-9 Natriumhypochloritlösung 0,9 % Cl aktiv

    231-668-3 017-011-00-1

    Skin Corr. 1B, Eye Dam. 1, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 10), Aquatic Chronic 1 (M-Factor = 1);

    H314 H318 H400 H410 EUH031

    < 1 %1310-73-2 Natriumhydroxid; Ätznatron; Natronlauge

    215-185-5 011-002-00-6

    Skin Corr. 1A; H314

    Weitere Angaben

    Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.

    ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

    4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

    Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die

    frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beschmutzte, getränkte

    Kleidung sofort ausziehen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.

    Allgemeine Hinweise

    Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten . Keine Mund-zu-Mund oder

    Mund-zu-Nasen Beatmung. Beatmungsbeutel oder Beatmungsgerät verwenden. Für Frischluft sorgen. In allen

    Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.

    Nach Einatmen

    Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Mit reichlich Wasser abwaschen.

    Nach Hautkontakt

    Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Sofort Arzt hinzuziehen.

    Nach Augenkontakt

    Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn die Person bei Bewusstsein ist) und

    sofort medizinische Hilfe holen. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen

    herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.

    Nach Verschlucken

    4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

    ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

    4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

    Symptomatische Behandlung. Kein spezifisches Antidot bekannt.

    ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    5.1. Löschmittel

    Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Geeignet: Kohlendioxid (CO2), alkoholbeständiger Schaum,

    Trockenlöschmittel, Wassersprühnebel.Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

    Geeignete Löschmittel

    Ungeeignet: Wasser nicht im Vollstrahl einsetzen.

    Ungeeignete Löschmittel

    5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    Nicht entzündbar. Im Brandfall können entstehen: Chlor (Cl2). Chlorwasserstoff (HCl).

    Druckdatum: 03.08.2020D - DERevisions-Nr.: 1,00

  • gemäß UN-GHS (ST/SG/AC.10/11/Rev.7)

    SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

    Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6%

    Überarbeitet am: Materialnummer: 15029_collect Seite 3 von 9

    Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Schutzkleidung.

    5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

    Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

    Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

    Zusätzliche Hinweise

    ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

    6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende

    Verfahren

    Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Allgemeinen Substanzkontakt

    vermeiden. Vermeiden von: Aerosolerzeugung/-bildung

    Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.6.2. Umweltschutzmaßnahmen

    Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das

    aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.

    6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

    Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7

    Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8

    Entsorgung: siehe Abschnitt 13

    6.4. Verweis auf andere Abschnitte

    ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

    7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

    Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien müssen beachtet werden . Kontakt mit Haut,

    Augen und Kleidung vermeiden. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Am

    Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

    Hinweise zum sicheren Umgang

    Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.

    Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

    Zersetzt sich beim Erhitzen unter Abgabe von Sauerstoff, Dichloroxid, Chlor oder Chlorwasserstoff.

    Weitere Angaben zur Handhabung

    7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

    Behälter dicht geschlossen halten. Durch gasförmige Zersetzungsprodukte entsteht in dicht geschlossenen

    Behältern ein Überdruck. Keine Metallbehälter. Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über 15

    °C aufbewahren.

    Anforderungen an Lagerräume und Behälter

    Nicht zusammen mit Säuren lagern.

    Zusammenlagerungshinweise

    12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen

    sind)

    Lagerklasse nach TRGS 510:

    7.3. Spezifische Endanwendungen

    Verwendung als Laborreagenz.

    ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

    8.1. Zu überwachende Parameter

    Druckdatum: 03.08.2020D - DERevisions-Nr.: 1,00

  • gemäß UN-GHS (ST/SG/AC.10/11/Rev.7)

    SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

    Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6%

    Überarbeitet am: Materialnummer: 15029_collect Seite 4 von 9

    Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

    Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art

    1(I)0,5Chlor7782-50-5 1,5

    8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

    Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen . Am Arbeitsplatz

    Waschgelegenheit vorsehen, Augendusche oder Augenwaschflasche bereitstellen und

    auffallendkennzeichnen.

    Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

    Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Am Arbeitsplatz

    nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen – siehe Abschnitt 7.1

    Schutz- und Hygienemaßnahmen

    Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.Schutzbrille gemäß EN 166.

    Augen-/Gesichtsschutz

    Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen

    inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in

    Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird

    empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen

    mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Schutzhandschuhe gemäß EN 374.Geeignetes Handschuhmaterial

    auch bei längerem, direktem Kontakt: PVC (Polyvinylchlorid). NBR (Nitrilkautschuk). CR (Polychloropren,

    Chloroprenkautschuk). Butylkautschuk. Fluorelastomer (FKM).Durchbruchzeit ( maximale Tragedauer): >480

    min.

    Handschutz

    Benutzung von Schutzkleidung.Laborkittel. Die persönliche Schutzausrüstung ist je nach Menge und

    Konzentration von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz festzulegen. Lösemittelbeständige Schutzkleidung tragen.

    Sicherheitsschuhe gemäß EN 345-347.

    Körperschutz

    Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.

    Atemschutz

    Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

    Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

    farblos leicht gelblich

    FlüssigAggregatzustand:

    Farbe:

    9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

    ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

    schwach nach Chlor (Cl2).Geruch:

    pH-Wert (bei 20 °C): 11-11,4

    Zustandsänderungen

    nicht bestimmtSchmelzpunkt:

    nicht bestimmtSiedebeginn und Siedebereich:

    nicht bestimmtFlammpunkt:

    Entzündlichkeit

    nicht anwendbarFeststoff:

    nicht anwendbarGas:

    Das Produkt ist nicht: Explosionsgefährlich.

    Explosionsgefahren

    Druckdatum: 03.08.2020D - DERevisions-Nr.: 1,00

  • gemäß UN-GHS (ST/SG/AC.10/11/Rev.7)

    SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

    Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6%

    Überarbeitet am: Materialnummer: 15029_collect Seite 5 von 9

    nicht bestimmtUntere Explosionsgrenze:

    nicht bestimmtObere Explosionsgrenze:

    Selbstentzündungstemperatur

    nicht anwendbarFeststoff:

    nicht anwendbarGas:

    nicht bestimmtZersetzungstemperatur:

    Nicht brandfördernd.

    Brandfördernde Eigenschaften

    Dampfdruck: nicht bestimmt

    Dichte: nicht bestimmt

    Wasserlöslichkeit: leicht löslich

    Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln

    nicht bestimmt

    nicht bestimmtVerteilungskoeffizient:

    Dampfdichte: nicht bestimmt

    Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt

    9.2. Sonstige Angaben

    nicht bestimmtFestkörpergehalt:

    ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

    10.1. Reaktivität

    Reaktionen mit: Säure. Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen

    Reaktionen auf.Zersetzt sich beim Erhitzen unter Abgabe von Sauerstoff , Dichloroxid, Chlor oder

    Chlorwasserstoff.

    10.2. Chemische Stabilität

    Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.

    10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

    Exotherme Reaktion mit: Säuren Oxidationsmittel.

    UV-Einstrahlung/Sonnenlicht.

    10.4. Zu vermeidende Bedingungen

    Nicht mischen mit: Säuren. Informationen finden Sie in Unterabschnitt 10.3.

    10.5. Unverträgliche Materialien

    Bei der Verwendung des Produktes entsteht: Chlor. Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Zersetzt

    sich beim Erhitzen unter Abgabe von Sauerstoff, Dichloroxid, Chlor oder Chlorwasserstoff.

    10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

    ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

    11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

    Akute Toxizität

    Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

    Druckdatum: 03.08.2020D - DERevisions-Nr.: 1,00

  • gemäß UN-GHS (ST/SG/AC.10/11/Rev.7)

    SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

    Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6%

    Überarbeitet am: Materialnummer: 15029_collect Seite 6 von 9

    BezeichnungCAS-Nr.

    QuelleSpeziesDosisExpositionsweg Methode

    7681-52-9 Natriumhypochloritlösung 0,9 % Cl aktiv

    RatteLD50 1100

    mg/kgECHA dossieroral

    RatteLD50 20000

    mg/kgECHA dossierdermal

    inhalativ (1 h) Dampf LC50 10,5 mg/l Ratte ECHA dossier

    Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

    Reiz- und Ätzwirkung

    Sensibilisierende Wirkungen

    Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

    Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen

    Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

    Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

    Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

    Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

    Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

    Aspirationsgefahr

    Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

    Erfahrungen aus der Praxis

    Einstufungsrelevante Beobachtungen

    Nach Einatmen Kann die Atemwege reizen. Nach Verschlucken Kann Reizungen hervorrufen. Nach

    Hautkontakt Kann Hautreizungen erzeugen. Nach Augenkontakt Kann Reizungen hervorrufen.

    ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

    12.1. Toxizität

    Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Akut sehr giftig für Mikroorganismen. Bei

    Einleitung in biologische Kläranlagen sind je nach lokalen Bedingungen und vorliegenden Konzentrationen

    Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm möglich.

    CAS-Nr. Bezeichnung

    [h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode

    Natriumhypochloritlösung 0,9 % Cl aktiv7681-52-9

    Akute Fischtoxizität 96 h GestisLC50 0,032 -

    10 mg/l

    Akute Algentoxizität 72 h GestisErC50 46 mg/l

    Akute

    Crustaceatoxizität

    48 h GestisEC50 0,032 -

    56,4 mg/l

    12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

    Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar .Das

    Produkt kann durch abiotische, z.B. chemische oder photolytische Prozesse abgebaut werden. Angaben zur

    Stabilität in Wasser (Hydrolyse): Halbwertszeit: 12hIn Wasser erfolgt in der oberflächennahen Schicht ein

    durch Lichteinwirkung induzierter Abbau.

    12.3. Bioakkumulationspotenzial

    Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten.

    Das Produkt wurde nicht geprüft.

    12.4. Mobilität im Boden

    12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Druckdatum: 03.08.2020D - DERevisions-Nr.: 1,00

  • gemäß UN-GHS (ST/SG/AC.10/11/Rev.7)

    SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

    Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6%

    Überarbeitet am: Materialnummer: 15029_collect Seite 7 von 9

    nicht anwendbar

    Adsorbierbares organisches gebundenes Halogen (AOX):Das Gemisch enthält kein organisch gebundenes

    Halogen, kann aber halogenierend wirken und damitzum AOX beitragen.

    12.6. Andere schädliche Wirkungen

    Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

    Giftig für Wasserorganismen.

    Weitere Hinweise

    ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

    13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

    Empfehlungen zur Entsorgung

    Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

    Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

    Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden .

    Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.

    Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

    ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

    Landtransport (ADR/RID)

    14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

    Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.2. Ordnungsgemäße

    UN-Versandbezeichnung:

    Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.3. Transportgefahrenklassen:

    14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

    Binnenschiffstransport (ADN)

    14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

    14.2. Ordnungsgemäße

    UN-Versandbezeichnung:

    Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

    14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

    14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

    Seeschiffstransport (IMDG)

    14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

    Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.2. Ordnungsgemäße

    UN-Versandbezeichnung:

    14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

    14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

    Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)

    14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

    Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.2. Ordnungsgemäße

    UN-Versandbezeichnung:

    Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.3. Transportgefahrenklassen:

    Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.4. Verpackungsgruppe:

    14.5. Umweltgefahren

    neinUMWELTGEFÄHRDEND:

    14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

    Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

    Druckdatum: 03.08.2020D - DERevisions-Nr.: 1,00

  • gemäß UN-GHS (ST/SG/AC.10/11/Rev.7)

    SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

    Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6%

    Überarbeitet am: Materialnummer: 15029_collect Seite 8 von 9

    14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

    Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

    ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

    15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den

    Stoff oder das Gemisch

    EU-Vorschriften

    Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):

    Eintrag 3: Natriumhypochloritlösung 0,9 % Cl aktiv

    Angaben zur SEVESO III-Richtlinie

    2012/18/EU:Unterliegt nicht der SEVESO III-Richtlinie

    Nationale Vorschriften

    Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22

    JArbSchG).

    Beschäftigungsbeschränkung:

    5.2.4. II: Gasförmige anorganische Stoffe bei m >= 15 g/h: Konz. 3 mg/m³Technische Anleitung Luft I:

    0,90 %Anteil:

    2 - deutlich wassergefährdendWassergefährdungsklasse:

    Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSVStatus:

    15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

    Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

    ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

    Änderungen

    Rev. 1,00. 06.04.2020 -Neuerstellung

    Abkürzungen und Akronyme

    CLP: Classification, labelling and Packaging

    REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals

    GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals

    UN: United Nations

    CAS: Chemical Abstracts Service

    DNEL: Derived No Effect Level

    DMEL: Derived Minimal Effect Level

    PNEC: Predicted No Effect Concentration

    ATE: Acute toxicity estimate

    LC50: Lethal concentration, 50%

    LD50: Lethal dose, 50%

    LL50: Lethal loading, 50%

    EL50: Effect loading, 50%

    EC50: Effective Concentration 50%

    ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate

    NOEC: No Observed Effect Concentration

    BCF: Bio-concentration factor

    PBT: persistent, bioaccumulative, toxic

    vPvB: very persistent, very bioaccumulative

    ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route

    (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road )

    RID: Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail

    ADN: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways

    (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation

    intérieures)

    IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods

    Druckdatum: 03.08.2020D - DERevisions-Nr.: 1,00

  • gemäß UN-GHS (ST/SG/AC.10/11/Rev.7)

    SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

    Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6%

    Überarbeitet am: Materialnummer: 15029_collect Seite 9 von 9

    EmS: Emergency Schedules

    MFAG: Medical First Aid Guide

    IATA: International Air Transport Association

    ICAO: International Civil Aviation Organization

    MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships

    IBC: Intermediate Bulk Container

    SVHC: Substance of Very High Concern

    Abkürzungen und Akronyme siehe Verzeichnis unter http://abk.esdscom.eu

    Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung

    von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und

    Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten .

    Weitere Angaben

    (Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten

    entnommen.)

    Druckdatum: 03.08.2020D - DERevisions-Nr.: 1,00

    4.4.0 EuPhraC Qualisys 3.1 2020-08-03 PHRASEN eposNT intern 2020-08-03 STOFFNAME eposNT intern 2020-08-03 QMOVE Qualisys 2020/2 2020-08-03 de DE DE epos Gefahrstoff-Manager® 2020-08-03 15029_collect_D-de.pdf 2020-08-03 DE181898469 MSDS_TRANS_ENV_SUB undefined 2020-04-06 1,00 2020-08-03 eposNT intern 15029_collect Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6% Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte in allen Gebindegrößen: - Artikel 15029.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,1 % - Artikel 15084.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,37 % - Artikel 12871.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,5 % - Artikel 13545.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,6 % Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung. false false false Verwendung als Laborreagenz. Für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung bestimmt. Manufacturer Hersteller DE MORPHISTO GmbH Weismüllerstr. 45 60314 Frankfurt am Main Weismüllerstr. 45 60314 Frankfurt am Main +49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64 [email protected] http://www.morphisto.de Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/19240 15029_collect Aquatic Chronic 3 412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Berechnungsmethode. 412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. 273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 501 Inhalt/Behälter der Verkaufsstelle zurückgeben oder einer Sammelstelle für Sonderabfälle zuführen. 031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. 206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Mixture Wasser 7732-18-5 231-791-2 H2O inorganic 18.0148 g/mol le 100 95 % true true false false false false false liquid 7 100 °C 1 g/cm³ Water 18.0148 g/mol Natriumhypochloritlösung 0,9 % Cl aktiv 7681-52-9 017-011-00-1 231-668-3 Cl1-Na1-O1 inorganic 74.44 g/mol Skin Corr. 1B 314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 318 Verursacht schwere Augenschäden. Aquatic Acute 1 400 Sehr giftig für Wasserorganismen. 10 Aquatic Chronic 1 410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 1 lt 1 % true true true false false true true Eintrag 3 0.5 ml/m³ 1.5 mg/m³ DFG, Y, EU liquid 9,7 (0,5 %) 23 hPa 20 °C 1.25 1.2 g/cm³ Water 74.44 g/mol LD50 Oral 1100 mg/kg Ratte ECHA dossier LD50 Dermal 20000 mg/kg Ratte ECHA dossier LC50 Inhalation(Vapour) 1 h 10.5 mg/l Ratte ECHA dossier 10 0.032 mg/l LC50 96 h Gestis 56.4 0.032 mg/l EC50 48 h Gestis 46 mg/l ERC50 72 h Gestis true true true Natriumhydroxid; Ätznatron; Natronlauge 1310-73-2 011-002-00-6 215-185-5 H1-Na1-O1 inorganic 40 g/mol Skin Corr. 1A 314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. lt 1 % true true false false false false false solid ca. 14 (50 g/l) 1388 °C 2.13 g/cm³ Water 40 g/mol true true true Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Keine Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nasen Beatmung. Beatmungsbeutel oder Beatmungsgerät verwenden. Für Frischluft sorgen. In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Mit reichlich Wasser abwaschen. Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn die Person bei Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Symptomatische Behandlung. Kein spezifisches Antidot bekannt. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Geeignet: Kohlendioxid (CO2), alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel, Wassersprühnebel.Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Ungeeignet: Wasser nicht im Vollstrahl einsetzen. Nicht entzündbar. Im Brandfall können entstehen: Chlor (Cl2). Chlorwasserstoff (HCl). Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Schutzkleidung. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Allgemeinen Substanzkontakt vermeiden. Vermeiden von: Aerosolerzeugung/-bildung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien müssen beachtet werden. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Zersetzt sich beim Erhitzen unter Abgabe von Sauerstoff, Dichloroxid, Chlor oder Chlorwasserstoff. Behälter dicht geschlossen halten. Durch gasförmige Zersetzungsprodukte entsteht in dicht geschlossenen Behältern ein Überdruck. Keine Metallbehälter. Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über .? °C aufbewahren. 15 .? Nicht zusammen mit Säuren lagern. Verwendung als Laborreagenz. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Am Arbeitsplatz Waschgelegenheit vorsehen, Augendusche oder Augenwaschflasche bereitstellen und auffallendkennzeichnen. Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Schutzbrille gemäß EN 166. Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Schutzhandschuhe gemäß EN 374. Geeignetes Handschuhmaterial auch bei längerem, direktem Kontakt: PVC (Polyvinylchlorid). NBR (Nitrilkautschuk). CR (Polychloropren, Chloroprenkautschuk). Butylkautschuk. Fluorelastomer (FKM). Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): >480 min. Benutzung von Schutzkleidung . Laborkittel. Die persönliche Schutzausrüstung ist je nach Menge und Konzentration von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz festzulegen. Lösemittelbeständige Schutzkleidung tragen. Sicherheitsschuhe gemäß EN 345-347. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen – siehe Abschnitt 7.1 Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. other Flüssig liquid farblos leicht gelblich schwach nach Chlor (Cl2). 11.4 11 20 °C nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht anwendbar nicht anwendbar nicht bestimmt Das Produkt ist nicht: Explosionsgefährlich . Nicht brandfördernd. nicht bestimmt nicht bestimmt Reaktionen mit: Säure . Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Zersetzt sich beim Erhitzen unter Abgabe von Sauerstoff, Dichloroxid, Chlor oder Chlorwasserstoff. Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil. Exotherme Reaktion mit: Säuren Oxidationsmittel. UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Nicht mischen mit: Säuren . Informationen finden Sie in Unterabschnitt 10.3. Bei der Verwendung des Produktes entsteht: Chlor . Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Zersetzt sich beim Erhitzen unter Abgabe von Sauerstoff, Dichloroxid, Chlor oder Chlorwasserstoff. Nach Einatmen Kann die Atemwege reizen. Nach Verschlucken Kann Reizungen hervorrufen. Nach Hautkontakt Kann Hautreizungen erzeugen. Nach Augenkontakt Kann Reizungen hervorrufen. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Akut sehr giftig für Mikroorganismen. Bei Einleitung in biologische Kläranlagen sind je nach lokalen Bedingungen und vorliegenden Konzentrationen Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm möglich. Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar.Das Produkt kann durch abiotische, z.B. chemische oder photolytische Prozesse abgebaut werden. Angaben zur Stabilität in Wasser (Hydrolyse): Halbwertszeit: 12h In Wasser erfolgt in der oberflächennahen Schicht ein durch Lichteinwirkung induzierter Abbau. Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten. Das Produkt wurde nicht geprüft. nicht anwendbar Adsorbierbares organisches gebundenes Halogen (AOX):Das Gemisch enthält kein organisch gebundenes Halogen, kann aber halogenierend wirken und damitzum AOX beitragen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Giftig für Wasserorganismen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. 0000 0000 0000 0000 No dangerous good in sense of this transport regulation. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. No dangerous good in sense of this transport regulation. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. No dangerous good in sense of this transport regulation. No dangerous good in sense of this transport regulation. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Eintrag 3: Natriumhypochloritlösung 0,9 % Cl aktiv Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). 0.9 % II 5.2.4 Gasförmige anorganische Stoffe bei m >= 15 g/h: Konz. 3 mg/m³ 2 Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSV LGK 12 false Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. 314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 318 Verursacht schwere Augenschäden. 400 Sehr giftig für Wasserorganismen. 410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. CLP: Classification, labelling and Packaging REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals UN: United Nations CAS: Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No Effect Level DMEL: Derived Minimal Effect Level PNEC: Predicted No Effect Concentration ATE: Acute toxicity estimate LC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50% LL50: Lethal loading, 50% EL50: Effect loading, 50% EC50: Effective Concentration 50% ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate NOEC: No Observed Effect Concentration BCF: Bio-concentration factor PBT: persistent, bioaccumulative, toxic vPvB: very persistent, very bioaccumulative ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID: Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail ADN: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods EmS: Emergency Schedules MFAG: Medical First Aid Guide IATA: International Air Transport Association ICAO: International Civil Aviation Organization MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships IBC: Intermediate Bulk Container SVHC: Substance of Very High Concern Abkürzungen und Akronyme siehe Verzeichnis unter http://abk.esdscom.eu 1,00 Rev. 1,00. 06.04.2020 -Neuerstellung


Recommended