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Abschlussprüfung Winter 2010-2011 Lösung

Date post: 11-Aug-2015
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Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011 Bereich Seite Aufgabe 1 - Aufgabe 4 5 5 - Aufgabe 6 6 7 7 8 8 9 9 -10 10 - Aufgabe 11 11 12 12 Aufgabe 1 13 2 14 3 15 4 16 Aufgabe 1 - Aufgabe 3 17 4 - Aufgabe 6 18 7 - Aufgabe 9 19 10 - Aufgabe 12 20 13 21 14 - Aufgabe 16 22 17 - Aufgabe 18 23 19 24 ©Kopieren verboten! Inhaltsverzeichnis 3
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Page 1: Abschlussprüfung Winter 2010-2011 Lösung

Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

Bereich Seite

Rechnungswesen

Aufgabe

1-Aufgabe4 5

Aufgabe

5-Aufgabe6 6

Aufgabe

7 7

Aufgabe

8 8

Aufgabe

9 9 -10

Aufgabe

10-Aufgabe11 11

Aufgabe

12 12

Bürowirtschaft

Aufgabe

1 13

Aufgabe

2 14

Aufgabe

3 15

Aufgabe

4 16

Wirtschafts- und Sozialkunde

Aufgabe

1-Aufgabe3 17

Aufgabe

4-Aufgabe6 18

Aufgabe

7-Aufgabe9 19

Aufgabe

10-Aufgabe12 20

Aufgabe

13 21

Aufgabe

14-Aufgabe16 22

Aufgabe

17-Aufgabe18 23

Aufgabe

19 24

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Inhaltsverzeichnis

3

Page 2: Abschlussprüfung Winter 2010-2011 Lösung

Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

1. Aufgabe

Rechnungswesen

a) Zu 1: Richtig. Die Inventur wird häufig in Form der Stichtagsinventur zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahresdurchgeführt.

Zu 2 Falsch. Der Tag der Inventur wird nicht durch das Finanzamt, sondern durch den jeweiligen Betrieb be­stimmt.

Zu 3: Falsch Die Inventur kann zeitlich verlegt werden Sie ist dann innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monatenvor bzw bis zu 2 Monaten nach dem Bilanzstichtag durchzuführen

Zu 4: Richtig. Eine Stichtagsinventur liegt vor, wenn die Inventur in einem Zeitraum von 10 Tagen vor und bis zu10 Tagen nach dem Bilanzstichtag durchgeführt wird.

Zu 5 Falsch. Esmüssen zwar alle Vermögensgegenstände und Schulden erfasst werden, jedoch ist die" körper­liche" Bestandsaufnahme bei verschiedenen Positionen nicht möglich Beispielsweise können die Beständeauf dem Bankkonto, der Wert der Forderungen oder Schulden nur im Rahmen einer Buchinventur ermitteltwerden.

Zu 6: Falsch. Esbesteht keine Notwendigkeit zur Inventur, wenn eine Veränderung der Gesellschafterstruktur

vorgenommen wird.

b) Zu 1: Falsch.Aufgrund von Preisentwicklungen könnten sich lediglich wertmäßige und keine mengenmäßigenAbweichungen ergeben.

Zu 2: Richtig. Sofern Materialien entsorgt wurden, ohne dass die Lagerdatei entsprechend aktualisiert wurde,ergibt sich eine mengen mäßige Abweichung zwischen Soll- und Istbestand.

Zu 3: Richtig. Wenn ein Materialentnahmeschein nicht gebucht wurde, fehlt die Erfassung eines Abgangs inder Lagerdatei. Eskommt daher zu einer mengen mäßigen Abweichung zwischen Soll- und Istbestand.

Zu 4: Falsch Da der Materialdiebstahl bereits buchhalterisch berücksichtigt wurde, stimmen Ist- und Sollbestandüberein

Zu 5: Falsch. Die noch nicht eingetroffenen Schrauben sind noch nicht in der Lagerdatei erfasst worden.Damit stimmen Ist- und Sollbestand im Lager überein.

Zu 6 Falsch. Die Frage ob die Türschlösser bereits bezahlt wurden ist unabhängig von der Frage einer mengen­mäßigen Abweichung zwischen Soll- und Istbestand.

2. Aufgabe

3001 Privat Gerda Heinrich

an 5421 Entnahme von Gegenständen (Eigenverbrauch)an 4800 (19 %, voller Steuersatz)

3. Aufgabe

6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe6021 Bezugskosten2600 Vorsteuer (19 %, voller Steuersatz)an 4405 Schraubenspezialist Müller e. K., Braunlage

4. Aufgabe

5100 Umsatzerlöse für Handelswaren4800 Umsatzsteuer (19 %, voller Steuersatz)an 2403 Möblix GmbH, Berlin

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Page 3: Abschlussprüfung Winter 2010-2011 Lösung

616,50 €518,07€98,43 €

Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

5. Aufgabe

a) 4250 Langfristige Bankverbindlichkeiten7510 Zinsaufwendungenan 2850 Postbank Hamburg

b) 4402 Lenz KG, Nürnbergan 2850 Postbank Hamburgan 6082 Nachlässe (Flipcharts sind Handelsware)an 2600 Vorsteuer (19 %, voller Steuersatz)

6. Aufgabe

a) Ermittlung des Bruttorechnungsbetrages

19.933,50 € = 97 %x € = 100 %

- (19.933,50 . 100) 197 = x = 20.550,00 €

b) 1. Berechnung des gesamten Skontobetrages (inkl Umsatzsteuer)

Bruttorechnungsbetrag 20.550,00 €- Zahlungsbetrag 19.933,50 €= Skontobetrag 616,50 €

2. Berechnung des Netto-Skontobetrages

In dem Skontobetrag aus 1. ist der Umsatzsteueranteil enthalten Daher gilt:

616,50€=119%x € = 100 %

-(616,50·100)/119=x=518,07€

c) Berechnung des Umsatzsteueranteils

1. Möglichkeit:

Bruttoskontobetrag- Nettoskontobetrag= Umsatzsteuerbetrag

2. Möglichkeit:

518,07€=100%x € = 19 %

- (518,07 . 19) 1100 = x = 98,43 €

3. Möglichkeit:

616,50€=119%x€ = 19%

- (616,50·19) /119 = x = 98,43 €

6

Rechnungswesen

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Page 4: Abschlussprüfung Winter 2010-2011 Lösung

Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

7. Aufgabe

Rechnungswesen

aal Der Prozentsatz ergibt sich aus § 288 Abs. 2 BGB. Da die vorliegenden Kunden keine Verbraucher sind, gilt

folgende Berechnung

Basiszinssatz 0,12 % + 8 % = 8,12 %

ab) Der Auszug aus der Offenen-Posten-Liste datiert vom 24. November. Zu diesem Zeitpunkt ist lediglich der Betrag

von 8.523,00 € fällig (Fälligkeitsdatum 10.11.2010).

Es ist der Betrag von 8.523,00 € anzumahnen

ac) Verzugszinsen = Kapital· Verzugszinssatz . Tage / (360 . 100)

= 8.523,00' 8,12·14/(360·100)

= 26,91 €

ad) Rechnungsbetrag

+ Verzugszinsen+ Mahngebühr

Gesamter Mahnbetrag

8.523,00 €26,91 €

8,50 €8.558,41 €

ba) 1. Ermittlung des Zahlungsbetrages

50.000,00 € = 100 %x € = 100 % - 2 % = 98 %

- (50.000,00 . 98) /100 = x = 49.000,00 €

2. Ermittlung des Zinsbetrages

Zahlungsbetrag (ohne Zinsen)

- Gesamtbelastung (inkl Zinsen)

= Zinsbetrag

49.490,00 €49.000,00 €

490,00 €

3. Ermittlung des Jahreszinssatzes

Jahreszinssatz = (Zinsen' 360 . 100) / (Tage· Kapital)

= (490,00 . 360 . 100) / (30 . 49000,00)

= 12 %

bb) Skontobetrag (brutto)

+ Zinsen für Überziehungskredit

= Bruttoersparnis

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1000,00 € (2 % von 50.000,00 €)490,00 €510,00 €

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Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

8. Aufgabe

a) Jährliche Gesamtkosten für einen befristet einzustellenden Mitarbeiter:

Tarifentgelt

23.328,00 €

+ VL-Arbeitgeberanteil

360,00 €

+ Urlaubsgeld

750,00 €

+ Weihnachtsgeld

1.944,00 €

= Bruttoentgelt pro Jahr

26.382,00 €

+ Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung

5.276,40 €

+ weitere Lohnnebenkosten

7.986,00 €

= Gesamtkosten

39.644,40 €

b) 165 Stunden/Monat· 12 Monate/Jahr· 23,75 €/Stunde = 47.025,00 €/Jahr

Rechnungswesen

c) Zu 1: Falsch Der Solidaritätszuschlag zählt nicht zu den Lohnnebenkosten der Heinrich KG, da dieser vom

Beschäftigten bezahlt werden muss.

Zu 2: Richtig. Die Heinrich KG muss die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die zuständige Berufs­

genossenschaft abführen

Zu 3: Falsch. Die Heinrich KG führt die genannten Beträge an das für den Betrieb zuständige Finanzamt abDie Zahlung erfolgt nicht an das Finanzamt, dass für den jeweiligen Mitarbeiter zuständig ist.

Zu 4: Richtig. Die Zuschüsse des Arbeitgebers zu den vermögenswirksamen Leistungen führen zu einer Erhöhung

des Bruttoentgeltes.

Zu 5: Falsch. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht ausbezahlt, sondern vielmehr einbehalten und an die

zuständige Krankenkasse abgeführt.

Zu 6: Falsch. Beiträge zur Pflegeversicherung sind nicht nur von älteren Beschäftigten, sondern von allenBeschäftigten zu zahlen

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Page 6: Abschlussprüfung Winter 2010-2011 Lösung

Läsungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

9. Aufgabe

a) Übersicht:

Rechnungswesen

Zeile %Vorkalkulation (€)%Nachkalkulation (€)Lösung zu

1

Fertigu ngsmateria I 25000,0026.000,00

2

+ Materialgemeinkosten 307.500,00307.800,00

3

= Materialkosten 32.500,0033.800,00aa)

4

Fertigungslöhne 80000,0078.650,00

5

+ Fertigungsgemeinkosten 160128000,00160125.840,00

6

= Fertigungskosten 208.000,00204.490,00ab)

7

Herstellkosten 240500,00238290,00

8

+ Verwaltungsgemeinkosten 1536.075,001535743,50

9

+ Vertriebsgemeinkosten 1024050,001023.829,00

10

= Selbstkosten 300.625,00297.862,50ac)

11

+ Gewinn 1236.075,0013,0438.837,50ae) / ad)

12

= Barverkaufspreis 336.700,00336700,00

Erläuterung der Nachkalkulation:

aal Zeile 2: Materialgemeinkosten

= (Fertigungsmaterial . 30) 1100

= (26.000,00 . 30) 1100

= 7.800,00 €

Zeile 3: Materialkosten

= Fertigungsmaterial (Zeile 1) + Materialgemeinkosten (Zeile 2)

= 26.000,00 € + 7.800,00 €

= 33.800,00 €

ab) Zeile 4: Fertigungslähne

= Fertigungszeit . Stundenlohn

= 2.200 Stunden· 35,75 €/Std. = 78.650,00 €

Zeile 5: Fertigungsgemeinkosten

= (Fertigungslähne . 160) 11 00

= (78.650,00 . 160) 1100

= 125.840,00 €

Zeile 6: Fertigungskosten

= Fertigungslähne (Zeile 4) + Fertigungsgemeinkosten (Zeile 5)

= 78.650,00 € + 125.840,00 €

= 204.490,00 €

Fortsetzung 9. Aufgabe -+

©Kopieren verboten! 9

Page 7: Abschlussprüfung Winter 2010-2011 Lösung

Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

9. Aufgabe (Fortsetzung)

ac) Zeile 7: Herstellkosten

= Materialkosten (Zeile 3) + Fertigungskosten (Zeile 6)

= 33.800,00 € + 204.490,00 €= 238290,00 €

Zeile 8 Verwaltungsgemeinkosten

= (Herstellkosten . 15) / 100

= (238290,00 . 15) / 100

= 35743,50 €

Zeile 9: Vertriebsgemeinkosten

= (Herstellkosten . 10) / 100

= (238.290,00 . 10) / 100

= 23829,00 €

Rechnungswesen

Zeile 10 Selbstkosten

= Herstellkosten + Verwaltungsgemeinkosten (Zeile 8) + Vertriebsgemeinkosten (Zeile 9)

= 238.290,00 € + 35.743,50 € + 23.829,00 €

= 297.862,50 €

ad) Zeile 12 Der Barverkaufspreis wurde mit der Möblix GmbH vereinbart und muss daher aus der Vorkalkulationübernommen werden.

Zeile 11: Gewinn = Barverkaufspreis - Selbstkosten

= 336.700,00 € - 297.862,50 €

= 38.837,50 €

ae) Zeile 11: Gewinnzuschlag in % = Gewinn in € . 100/ Selbstkosten

= 38.837,50 €. 100 /297.862,50 €

= 13,04 %

b) Zu 1: Richtig. Im Betriebsabrechnungsbogen werden die Gemeinkosten auf die Kostensteilen verteilt. Letztlich

werden die in den Hauptkostensteilen angefallenen Gemeinkosten ins Verhältnis zu den jeweiligen Einzei­

kosten gesetzt. Dabei werden Gemeinkostenzuschlagsätze berechnet, die für die Kalkulation verwendetwerden können.

Zu 2: Richtig. Siehe 1.

Zu 3: Falsch. Die Kosten für Telekommunikation (z B. Telefon, Internet) lassen sich nicht verursachungsgerecht

den betrieblichen Produkten zurechnen. Sie werden als Gemeinkosten anhand eines Verteilungsschlüsselsauf die Kostensteilen verteilt.

Zu 4 Falsch. Das Betriebsergebnis wird nicht im Betriebsabrechnungsbogen, sondern im Kostenträgerblatt(BAB 11) ermittelt.

Zu 5: Falsch Die KostensteIlenrechnung ist das Verbindungsglied zwischen der Kostenartenrechnung und der

Kostenträgerrechnu ng.

Zu 6: Falsch. Die Kosten, die für die Finanzbuchhaltung anfallen, sind nicht dem Fertigungsbereich sondern dem

Verwaltungsbereich zuzuordnen.

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Page 8: Abschlussprüfung Winter 2010-2011 Lösung

Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

10. Aufgabe

a) Deckungsbeitrag pro Plakatwand = Erlös pro Stück - variable Stückkosten

= 875,00 € - 475,00 €= 400,00 €/Stück

Gesamtdeckungsbeitrag = Deckungsbeitrag pro Plakatwand . Auftragsvolumen

= 400,00 € . 290 Stück

= 116.000,00 €

b) Gewinnschwelle = Fixkosten 1 Deckungsbeitrag pro Stück

= 112.000,00 € 1 400,00 €/Stück.

= 280 Stück

11. Aufgabe

Rechnungswesen

aa) Die Versicherungsbeiträge sind am 1.8.2010 in voller Höhe gebucht worden. Um eine periodenrichtige Abgren­

zung der Versicherungsaufwendungen zu erreichen, muss der Gesamtbetrag auf den Zeitraum vom 1.8. bis zum31.12.2010 bezogen werden.

Es gilt daher:

9.600,00 € = 12 Monate

x € = 5 Monate (August bis Dezember)

-+ 9.600,00 . 51 12 = 4.000,00 €

ab) Die Mieteinnahmen sind im November 2010 in voller Höhe gebucht worden. Um eine periodenrichtige Abgren­

zung der Mieteinnahmen zu erreichen, muss der Gesamtbetrag für sechs Monate auf den Zeitraum vom 1.11.bis zum 31.12.2010 bezogen werden

Es gilt daher:

4.800,00 € = 6 Monate

x € = 2 Monate (November und Dezember)

-+ 4.800,00 . 216 = 1.600,00 €

b) Diverse Erträge

- Diverse Aufwendungen- Aufwand für Mängelansprüche

Gesamtergebnis 2010

45.850.000,00 €42.875.000,00 €

2.500,00 €2.972.500,00 €

c) Zu 1: Richtig. Rückstellungen werden für zu erwartende Aufwendungen gebildet, deren genaue Höhe bzw.

Fälligkeit unklar sind Daher werden voraussichtliche Aufwendungen in der Periode erfasst, der sie wirt­schaftlich zuzuordnen sind.

Zu 2: Falsch. Eine Rechnungsabgrenzung ist nur dann notwendig, wenn die Einnahme zum abzurechnenden

Jahr gehört, aber der Ertrag ganz oder teilweise dem kommenden Geschäftsjahr zuzuordnen ist.

Zu 3: Falsch. Die Aufwendungen für Reparaturen, die erst im neuen Jahr ausgeführt werden, können als Rückstellung

und nicht als Sonstige Verbindlichkeit erfasst werden. Hierbei ist entscheidend, dass die Aufwendungen dem

abzuschließenden Geschäftsjahr zuzuordnen sind, wobei die genaue Höhe und die Fälligkeit nicht sicher sind.

Zu 4: Richtig. Sofern Erträge das alte Geschäftsjahr betreffen, aber die Einnahme erst im neuen Jahr erfolgt, ist

dieses als "Sonstige Forderung" zu erfassen.

Zu 5: Falsch. Passive Rechnungsabgrenzungen werden für Einnahmen gebildet, deren Ertrag ganz bzw. teilweisedas neue Jahr betreffen.

Zu 6: Falsch. Fallen Ausgaben im alten Jahr an, die aber Aufwendungen des neuen Geschäftsjahres darstellen,

werden diese in der Bilanz als Aktive Rechnungsabgrenzung erfasst.

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Page 9: Abschlussprüfung Winter 2010-2011 Lösung

Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

12. Aufgabe

a) 2470 Zweifelhafte Forderungen

an 2499 Sonstige Kunden

b) 6951 Abschreibungen auf Forderungen4800 Umsatzsteuer (19 %, voller Steuersatz)

an 2470 Zweifelhafte Forderungen

13. Aufgabe

Rechnungswesen

a) Die Eigenkapitalquote beschreibt das prozentuale Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtkapital/Bilanzsumme:

Eigenkapitalquote = Eigenkapital· 1001 Gesamtkapital

= 27.400.000 € . 100/54.945.000 €

= 49,9 %

b) 1. Lösung

Die Eigenkapitalrentabilität beschreibt das prozentuale Verhältnis von Jahresgewinn zum durchschnittlichen

Eigenkapital (EK):

Durchschnittliches Eigenkapital = (EK zum Jahresbeginn + EK zum Jahresende) 1 2

= (24435.500 € + 27.400.000 €) 1 2

= 25.917.750 €

Gewinn = EK zum Jahresende - EK zum Jahresbeginn

= 27.400.000 € - 24435.500 €

= 2.964.500 €

Eigenkapitalrentabilität = Gewinn· 1001 durchschnittliches Eigenkapital

= 2.964.500 € . 100/25.917.750 €

= 11,4 %

2. Lösung

Sofern die Eigenkapitalrentabilität statt mit dem durchschnittlichen Eigenkapital mit dem Eigenkapital amJahresbeginn berechnet wird, ergibt sich eine weitere Lösung:

Eigenkapitalrentabilität = Gewinn· 1001 Eigenkapital am Jahresbeginn

= 2.964.500 € . 100/24.435.500 €

= 12,1 %

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Page 10: Abschlussprüfung Winter 2010-2011 Lösung

Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

1. Aufgabe

Bürowirtschaft

a) Brief 1 darf nicht geöffnet werden, da es sich um einen Privatbrief handelt.

Brief 2 darf geöffnet werden, da zunächst die Heinrich KG genannt wird. Die nachfolgende Angabe des Namens

dient nur zur Erleichterung der internen Postverteilung.

b) Mögliche Arbeitsschritte:

- Entnahme des Inhalts

- Kontrolle, ob noch etwas im Umschlag verblieben ist (Leerkontrolle)

- Vollständigkeit der Anlagen kontrollieren

- Ggf. Umschlag anheften (z B. bei Einschreiben, Eilsendungen)

- Eingangsstempel anbringen

- Sortierung vornehmen

- Weiterverteilung der Post innerhalb des Betriebs veranlassen

c)

d)

Aufgabe Unterlagen Briefhüllenformat

(Mindestgröße)ca)

eine Urkunde im Format DIN A4 (4

cb)

zwei A4-Bögen, die im Kreuzfalz gefaltet sind (6

cc)

ein A4-Brief, der im Zickzack gefaltet wurde DL (DIN lang)

cc)

zwei Fotos im Format DIN A5 (5

Wertstufen

Nr.

DokumentPrüfwertGesetzeswertDauerwert

1

Bilanz x

2

Firmeng rü nd ungsu nterlagen x

3Eingangsrechnungen x

4

Angebote x

5

Gesellschaftsvertrag x

Erläuterungen:

Zu Nr 1 und 3: Gesetzeswert sind Unterlagen, die einen Handelsvorgang dokumentieren, wobei hierzu gesetzlich

bestimmte Aufbewahrungsfristen bestehen. Für die Bilanz sowie für Buchungsbelege (hier: Eingangs­

rechnung) ergeben sich diese gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aus § 257 HGB und § 147 AO.

Zu Nr 2 und 5: Dauerwert sind besonders wichtige Schriftstücke, die über die gesetzliche Frist hinaus aufbewahrt

werden (Firmengründungsunterlagen, Gesellschaftsvertrag, Patente, Grundstücksunterlagen).

Zu Nr. 4: Prüfwert sind Schriftstücke, die bearbeitet werden bzw. zur Bearbeitung von Vorgängen erforderlichsind.

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Page 11: Abschlussprüfung Winter 2010-2011 Lösung

Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

2. Aufgabe

a) Mögliche Rechtsgrundlagen:

- Arbeitssicherheitsgesetz

Arbeitsstättenverord nung

Arbeitsschutzgesetz

Jugenda rbeitsschutzgesetz

BiIdschirma rbeitsplatz- Verord nun g

Chemikaliengesetz

Unfallverh ütu ngsvorschriften der Berufsgenossenschaften

ba) Möglichkeiten zur Information der Mitarbeiter:

- Schulungen/E-Learning-Programme

- Hinweisschilder

- Aushang von Gesetzen bzw. Verordnungen

- Aushang von Unfallverhütungsvorschriften

- Erstellung von Betriebsanweisungen

- Informationen über das Intranet

bb) Mögliche Bestandteile des Nachweises:

- Name des Mitarbeiters

- Datum der Schulung

- Zeitlicher Umfang

- Unterweisender

- Inhalt der Schulung

- Ergebnis der Schulung, z. B. Testergebnis

- Unterschrift des Mitarbeiters

Bürowirtschaft

c) Erste Hilfe

Gesetzliche Anforderungen

HandlungsbedarfNotwendige Maßnahmen/ Arbeitssch ritte

JA

NEIN

Ersthelfer regelmäßig

x-Letzte Weiterbildung der Ersthelfer und Schulungs-

weiterbilden lassenbedarf ermitteln

(mindestens alle zwei-Referenten organisieren

Jahre)-Zeit und Ort der Schulung festlegen (ggf. Absprache

zwischen betrieblichen Ersthelfern und dem Referenten)-Unterlagen vorbereiten, u. a. Teilnehmerliste, Schulungs-

unterlagen, Teilnahmebescheinigungen-Raum buchen

-Catering planen

-Ersthelfer zur Schulung einladen

-Raum vorbereiten

d) Bedeutungen:

• Schild 1: Fluchtweg/Notausgang

• Schild 2: Warnung vor feuergefährlichen Stoffen/Brandgefahr

• Schild 3: Verbot von Mobilfunk/Handyverbot14 ©Kopieren verboten!

Page 12: Abschlussprüfung Winter 2010-2011 Lösung

Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

3. Aufgabe

Bürowirtschaft

aal Die Originale müssen nicht einzeln auf das Vorlagenglas gelegt werden, sondern werden automatisch eingezogenund nach dem Kopiervorgang wieder ausgeworfen.

ab) Durch eine Duplexeinheit wird das automatische Bedrucken der Vorder- und Rückseite ermöglicht.

ac) Der Finisher/Sorter ermöglicht die automatische Sortierung der erstellten Kopien.

b) Mögliche Vorteile:

- Druckaufträge können von jedem Netzwerk-PC ausgelöst werden

- Durch Einscannen können Dokumente an die Netzwerk-PCs weitergeleitet werden. Damit wird eine schnelle

und kostengünstige Verteilung von Dokumenten erreicht.

- Eigescannte Dokumente können evtl. direkt in gängige Dateiformate, wie z. B. *doc oder * .pdf umgewandeltwerden.

- Durch die Möglichkeiten zur Digitalisierung verringert sich der Papierverbrauch.

- Der Großkopierer kann als Faxgerät für jeden Netzwerk-PC benutzt werden

c)Kopierkosten Großkopierer "Kopex"€

A4

239.666 Kopien - 226.888 Kopien - 750 Freikopien =541,2612.028 Kopien· 0,045 €/Kopie =

A3

21.844 Kopien - 21.266 Kopien - 250 Freikopien =29,52328 Kopien· 0,09 €/Kopie =

Miete

322,50

Durchsicht

78,55

SUMME

971,83

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Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

4. Aufgabe

Bürowirtschaft

a) Der Betriebsrat verfügt über ein Mitbestimmungsrecht und kann eine interne Stellenausschreibung verlangen

(vgl. § 93 BetrVG)

b) Mögliche Vorteile bei einer externen Stellenbesetzung:

- Neue Mitarbeiter bringen z. B. neue Ideen und Ansatzpunkte für Lösungen mit in das Unternehmen ein.Es besteht nicht die Gefahr der" Betriebsblindheit" .

- Die Auswahl an Bewerbern ist größer als bei einer internen Stellenbesetzung.

- Es können gezielt Mitarbeiter gesucht werden, die bereits über die benötigten Qualifikationen verfügen.Längere Vorlaufzeiten für Schulungen werden vermieden.

- Durch eine interne Stellenbesetzung würde in einem anderen Betriebsbereich eine Stelle frei, die dann wiederbesetzt werden muss.

- Durch die externe Stellenbesetzung können Rivalitäten von Mitarbeitern verhindert werden, da kein interner

Mitarbeiter bevorzugt wird.

c) Mögliche fachliche Anforderungen bzw. persönliche Eigenschaften:

- Schulabschluss

- Abgeschlossene Berufsausbildung

- Evtl. geeignete Weiterbildungen (z. B. zum Bilanzbuchhalter)

- Berufserfahrungen in der Lohn-/Gehaltsbuchhaltung

- Erfahrungen im Umgang mit der vorhandenen Abrechnungs-Software

- Präzise Arbeitsweise

- Zuverlässigkeit

- Zielorientierte Arbeitsweise

- Terminbezogene Arbeitsweise

- Belastba rkeit

- Teamorientierung

- Engagement

- Bereitschaft zur Weiterbildung

- Selbstständige Arbeitsweise

d) Der Hinweis des Betriebsartes ist rechtlich unbegründet

Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses über zwei Jahre hinaus ist zulässig, wenn ein sachlicher Grund für dieBefristung vorliegt (vgl. § 14 Abs. 2 TzBfG).

Im vorliegenden Fall liegen zwei sachliche Gründe vor, da der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur

vorübergehend ist (vgl. § 14 Abs 1 Nr 1 TzBfG) bzw. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeit­nehmers beschäftigt werden soll (vgl. § 14 Abs. 1 Nr 3 TzBfG).

ea) Die Probezeit kann bis zu sechs Monaten umfassen (vgl. § 622 Abs. 3 BGB).

eb) Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen von

beiden Parteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden (vgl. § 622 Abs. 3 BGB)

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Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

1. Aufgabe

Wirtschafts- und Sozialkunde

1 Der Hinweis" Preis freibleibend" stellt eine Freizeichnungsklausel dar. Die Bindung an das Preisangebot ist hier-durch eingeschränkt.

Erläuterung:

Zu 1 bis 5: Diese Konditionen beinhalten keine Einschränkungen des Angebotes

2. Aufgabe

3 Der Erfüllungsort der Lieferung wurde vertraglich vereinbart und liegt daher bei der Versandstation Zürich-Kloten

Die Rechtssituation in der Schweiz muss nicht gesondert geprüft werden, da vereinbarungsgemäß deutschesRecht Anwendung finden soll.

5 Die vertragliche Regelung bezieht sich darauf, dass der jeweilige Tagespreis gelten soll. Da zudem der vereinbar­

te Höchstwert von 185,00 (HF nicht überschritten wird, kann der Tagespreis 182,50 (HF für 1 m3 Ahornholz

betragen

Erläuterung:

Zu 1: Falsch. Der Kaufvertrag kommt bereits dann zustande, wenn die Heinrich KG bestellt.

Zu 2: Falsch. Der Erfüllungsort der Zahlung liegt bei der gewerblichen Niederlassung des Geldschuldners, d. h. bei

der Heinrich KG in Hamburg.

Zu 4: Falsch. Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann zwischen Kaufleuten getroffen werden (vgl. § 38 ZPO).

Beide Vertragspartner sind hier Kaufleute. Nur bei Privatleuten ist eine Vereinbarung zur Verlegung des Ge­richtsstandes nicht zulässig.

Zu 6: Falsch. Der Erfüllungsort für die Warenschuld liegt bei der Versandstation Zürich-Kloten. Ab dieser Bahnstation

muss daher die Heinrich KG das Transportrisiko übernehmen.

3. Aufgabe

3 Die vertragliche Vereinbarung zwischen der Heinrich KG und der Peter Keller AG beinhaltet eine feste Verein­

barung zum Liefertermin (Dienstag, 09.11.2010 fix) Damit wird deutlich, dass die Einhaltung des Lieferterminsvon besonderer Bedeutung ist. In diesem Fall ist die Heinrich KG berechtigt, ohne eine Nachfrist sofort vom Ver­trag zurückzutreten

4 Durch die Nicht-Einhaltung des vereinbarten fixen Liefertermins befindet sich die Peter Keller AG mit Ablauf des

09.11.2010 in Lieferungsverzug. Die Heinrich KG könnte auf Lieferung bestehen. Sie hat dabei das Recht, die

Peter Keller AG zu informieren, dass eine schnellstmögliche Lieferung erfolgen soll.

Erläuterung

Zu 1: Falsch. Es besteht keine Vereinbarung über eine Kürzung des Rechnungsbetrages bei verspäteter Lieferung.Daher ist die Heinrich KG nicht zu einer solchen Kürzung berechtigt.

Zu 2: Falsch. Es besteht keine Vereinbarung über die Kürzung des Rechnungsbetrages sowie eine Verlängerung desZahlungsziels bei verspäteter Lieferung der Peter Keller AG. Daher ist die Heinrich KG zu diesen Maßnahmennicht berechtigt.

Zu 5: Falsch. Es besteht keine Vereinbarung zu einer Veränderung der Lieferkonditionen bei Lieferungsverzug.Die Heinrich KG kann daher keine Lieferung frei Haus verlangen.

Zu 6: Falsch. Die Heinrich KG ist nicht berechtigt, von der Kundin eine Erstattung der Kosten der Ersatzbeschaffungzu verlangen. Mit der Gertrud Brandt KG besteht ein separater Kaufvertrag. Etwaige Mehrkosten bei der Be­

schaffung oder der Herstellung der Aktenschränke sind grundsätzlich von der Heinrich KG zu tragen.

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Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

4. Aufgabe

a) Transportkosten Schiene = 1,35 €/km ·988 km = 1.333,80 €Transportkosten Straße = 2,35 €/km· 12 km = 28,20 €= Bezugskosten gesamt 1.362,00 €

ba) 1 € = 1,36029 (HFx € = 185,00 (HF

..•• 185,00 . 1 1 1,36029 = 136,00 € je m3

bb) Bezugskosten pro m3 = Bezugskosten für 20 m3 • Gesamtmenge

Bezugskosten für 20 m3 (siehe a) 1.362,00 €Bezugskosten pro m3 = 1.362,00 € •20 m3 = 68,10 €/m3

bc) Bezugspreis pro m3 = Warenwert pro m3 + Bezugskosten pro m3(siehe ba) (siehe bb)

= 136,00 + 68,10

= 204,10 €/m3

5. Aufgabe

Wirtschafts- und Sozialkunde

Zu 1: Falsch Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes ist bei Geschäften mit vereinbarten Zahlungszielen

möglich.

Zu 2: Falsch. Ein Eigentumsvorbehalt muss ausdrücklich im Rahmen des Kaufvertrages vereinbart werden.

Zu 3: Falsch. Der Eigentumsvorbehalt wird zwar häufig als Element der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ge­

nannt, kann aber durchaus auch außerhalb dieser vorformulierten Vertragsbedingungen vereinbart werden.

Zu 4: Falsch Bei einem Eigentumsvorbehalt behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware vor, bis diese voll­

ständig bezahlt ist. Erst dann soll das Eigentum übergehen. Die Heinrich KG wird daher nicht mit dem Erhalt,sondern nur nach der vollständigen Bezahlung Eigentümerin des Holzes

Zu 5: Richtig. Mit dem Erhalt des Holzes wird die Heinrich KG Besitzerin des Holzes. Damit übt sie die tatsächliche

Herrschaft über diese Sache aus. Sie ist jedoch noch nicht Eigentümerin, sodass ihr die rechtliche Herrschaftüber die Sache fehlt.

6. Aufgabe

Zu 1: Falsch. Sofern die Werbung reduziert wird, wird sich der Absatz eher verringern Diese Maßnahme ist daher

in der vorliegenden Situation nicht zweckmäßig.

Zu 2: Falsch. Bei einem stockenden Absatz sollten die Produktionskapazitäten nicht ausgeweitet werden, da eher

unklar ist, ob die ggf. zusätzlich hergestellten Mengen auch tatsächlich abgesetzt werden können.

Zu 3: Falsch. Die kostenintensive Umstellung im Bereich der Fertigungsorganisation ist nur dann sinnvoll, wenn mitsteigenden Absatzzahlen zu rechnen ist. Da dieses in der vorliegenden Situation nicht der Fall ist, ist diese

Maßnahme nicht zweckmäßig.

Zu 4 Richtig. Eine Preissenkung führt in der Regel dazu, dass sich die Kunden eher für den Kauf des Produktes

entscheiden Die Nachfrage wird daher tendenziell zunehmen, sodass eine Stabilisierung oder Ausweitung

der Absatzsituation erwartet werden kann. Es handelt sich somit um eine zweckmäßige Maßnahme.

Zu 5 Falsch. Das Vertriebspersonal verkauft die Schreibtische an die Kunden. Wird deren Anzahl verringert, können

die Kunden nicht mehr in dem Maße betreut werden wie das bislang der Fall war. Insgesamt ist daher zuerwarten, dass der Absatz sich durch diese Maßnahme verringert. Bei einem stockenden Absatz ist die Maß­

nahme daher ungeeignet.

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Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

7. Aufgabe

Wirtschafts- und Sozialkunde

Zu 1: Richtig. Beim Verfahren der Einzugsermächtigung erteilt die Heinrich KG der Grüner Strom AG den Auftrag,

einen Geldbetrag vom Girokonto der Heinrich KG einzuziehen. Bei diesem Verfahren kann die Heinrich KG

bei der kontoführenden Bank (Hamburger Sparkasse) veranlassen, dass der abgebuchte Betrag storniert wird.

Zu 2: Falsch. Siehe 1. Die Heinrich KG ermächtigt nicht ihre Bank, sondern den Zahlungsempfänger zum Einzug desfälligen Rechnungsbetrages.

Zu 3: Richtig. Beim Einzugsermächtigungsverfahren kann die Heinrich KG die erteilte Einzugsermächtigung jeder­zeit widerrufen.

Zu 4: Falsch. Siehe 1. Die Heinrich KG kann der Lastschrift innerhalb von sechs Wochen widersprechen

Zu 5: Falsch. Siehe 1. Der Zahlungsvorgang wird nicht durch die Heinrich KG, sondern durch den Zahlungsempfänger(Grüner Strom AG) ausgelöst.

Zu 6 Falsch Siehe 1. Die Heinrich KG ermächtigt nicht die Bank der Grüner Strom AG, sondern die Grüner Strom

AG selbst zum Einzug des jeweiligen Rechnungsbetrages.

8. Aufgabe

Zu 1: Falsch Siehe 4.

Zu 2 Falsch Siehe 4.

Zu 3: Falsch. Siehe 4.

Zu 4: Richtig. Bei der Anwendung des Verursacherprinzips soll derjenige die Kosten für die Beseitigung tragen, derdie entsprechenden Schäden verursacht hat.

Zu 5: Falsch. Siehe 4

9. Aufgabe

a) Die Heinrich KG könnte vom Schreibtisch "Classic" 140 Stück absetzen. Anhand der Übersicht zur Nachfrageder einzelnen Kunden wird deutlich, dass nur die Junges Wohnen GmbH nicht bereit ist, einen Preis von

480,00 €/Stück zu zahlen Die anderen drei Kunden sind indes bereit, den geplanten Preis zu akzeptieren:

Kunde Menge Kommentar

Westmoor KG

Brandes GmbH & Co. KG

Bleibtreu GmbH

SUMME

60 Stück

50 Stück

30 Stück

140 Stück

würde einen Preis von 500,00 € akzeptieren und fragt daherauch bei einem niedrigeren Preis nach

würde einen Preis von 550,00 € akzeptieren und fragt daherauch bei einem niedrigeren Preis nach

b) Umsatz = Preis pro Stück· Absatzmenge (siehe a)

= 480,00 €/Stück . 140 Stück

= 67.200,00 €

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Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

10. Aufgabe

Wirtschafts- und Sozialkunde

Zu 1: Falsch Bei einer Verlängerung des Zahlungsziels gegenüber den Kunden, gehen deren Zahlungen später ein

Hierdurch erhöht sich der kurzfristige Kapitalbedarf.

Zu 2: Falsch Sofern die Produktionsmenge erhöht wird, müssen z. B. mehr Materialien bei den Lieferanten ein­

gekauft werden. Dadurch erhöht sich letztlich der Kapitalbedarf.

Zu 3: Richtig. Eine Verringerung des Zinssatzes für Kontokorrentkredite führt dazu, dass die Heinrich KG nicht

mehr so viele Mittel für Zinszahlungen einsetzen muss. Dadurch sinkt der Kapitalbedarf.

Zu 4: Falsch. Bei einer Vereinbarung kürzerer Tilgungsfristen muss die Heinrich KG die Kredite früher an die Bank

zurückzahlen Der Kapitalbedarf steigt dadurch.

Zu 5: Falsch. Eine frühzeitige Begleichung der Lieferantenverbindlichkeiten erhöht den Kapitalbedarf.

11. Aufgabe

Zu 1: Falsch Leasing ist eine Sonderform der Finanzierung. Eine Selbstfinanzierung liegt aber nicht vor, da hierfür

die Mittel aus der Einbehaltung von Gewinnen stammen müssen.

Zu 2: Falsch. Die Aufnahme eines Bankdarlehens stellt eine Außenfinanzierung dar. Eine Selbstfinanzierung erfolgt

als Innenfinanzierung durch Einbehaltung des Gewinns.

Zu 3 Falsch Die Erhöhung der Kommanditeinlagen stellt eine Außenfinanzierung und keine Innenfinanzierung in

Form der Selbstfinanzierung dar

Zu 4: Richtig. Eine Selbstfinanzierung erfolgt u. a. durch die Einbehaltung des Gewinns. Wird auf die Ausschüttung

eines Teils des Gewinns verzichtet, so liegt diese Finanzierungsform vor.

Zu 5: Falsch. Nimmt die Heinrich KG das Finanzierungsangebot des Lkw-Händlers an, so liegt eine Außen-/Fremd­

finanzierung und damit keine Innen-/Eigenfinanzierung in Form der Selbstfinanzierung vor.

12. Aufgabe

Zu 1: Falsch Bei der Heinrich KG handelt es sich um eine Personengesellschaft Diese Gesellschaften zahlen keine

Körperschaftsteuer. Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer.

Zu 2 Richtig. Die jeweilige Gemeinde (Stadt Hamburg) verlangt von den Eigentümern der Grundstücke eine

Grundsteuer. Daher muss die Heinrich KG die Grundsteuer für ihre Grundstücke an die Stadt Hamburg ab­führen.

Zu 3: Falsch Bei einer Absenkung des Umsatzsteuersatzes kommt es nicht zwangsläufig zu einer Absenkung des

Nettoverkaufspreises. Die Heinrich KG kann ggf. entscheiden, ob sie die Nettoverkaufspreise unverändert lässt

(Folge: Nur der Bruttoverkaufspreis sinkt), ob sie den Nettoverkaufspreis sogar anhebt oder etwa absenkt

Zu 4: Falsch Die Kfz-Steuer ist eine Ausgabe, die steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.

Sie ist somit nicht gewinnneutral, sondern führt zu einer Gewinnverringerung.

Zu 5: Falsch. Die Heinrich KG muss die Umsatzsteuerzahllast nicht vierteljährlich, sondern monatlich an das Finanz­amt abführen.

Zu 6: Richtig. Einige Steuern sind so genannte Gemeinschaftssteuern (Bsp.: Umsatzsteuer, Lohn-/Einkommensteuer)

Diese Steuereinnahmen werden z. B. auf den Bund und die Länder oder auch auf Bund, Länder und Gemeinden

aufgeteilt

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Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

13. Aufgabe

Übersicht

Wirtschafts- und Sozialkunde

Gesellschafter Kapitaleinlage9 % Kapital-RestgewinnGesamtlösung zuverzinsung Erika Feiler

1.800.000,00162.000,001.360.000,001.522.000,00aal, ac), ad)

Peter Ebert

2.400.000,00216.000,00544000,00760.000,00

Sven Weller

3.000.000,00270.000,00272.000,00542.000,00

Summe

7.200.000,00648.000,002.176.000,002.824.000,00ab)

Erläuterungen:

aal Zinsen für Erika Feiler = Kapitalanteil Erika Feiler· Zinssatz

= 1.800.000 . 9 %

= 162.000 €

ab) 1. Bestimmung der gesamten Kapitalverzinsung

Zinsen für Erika Feiler 162.000 €+ Zinsen für Peter Ebert 216.000 €+ Zinsen für Sven Weller 270.000 €= Gesamt-Zinsen 648.000 €

2. Bestimmung des Restgewinns

Restgewinn = Gesamtgewinn - Gesamt-Zinsen

= 2.824.000 - 648.000

= 2.176.000 €

ac) 1. Summe der Anteile 11. Gesellschaftsvertrag

Summe Anteile = 10 + 4 + 2 = 16 Anteile

2. Restgewinn pro Anteil

Restgewinn pro Anteil = 2.176.000 € /16 Anteile = 136.000 €

3. Restgewinnanteil von Erika Feiler

Restgewinn Erika Feiler = 136.000 € . 10 Anteile = 1.360.000 €

ad) Gesamtgewinn Erika Feiler

= Kapitalverzinsung Erika Feiler + Restgewinn Erika Feiler

= 162.000 € + 1.360.000 €

= 1.522.000 €

b) Die gesetzliche Gewinnverteilung nach dem HGB sieht eine Kapitalverzinsung von 4 % vor (vgl. § 121 HGB).

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Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

14. Aufgabe

Wirtschafts- und Sozialkunde

a) In Abteilung A des Handelsregisters werden Einzelunternehmen und Personengesellschaften eingetragen.Daher ist der Sachverhalt Nr. 4 richtig, da sowohl die Franz Meyer e. K. als auch die Voith Maschinenbau OHGdort eingetragen werden.

b) Die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen besteht nur bei der Naturholz AG (Nr. 3). In den beiden anderenGesellschaften haftet zusätzlich das Privatvermögen der Gesellschafter.

c) Gewerbliche Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuer. Bei allen drei Unternehmen handelt es sich umGewerbebetriebe, sodass der Sachverhalt Nr. 5 zutrifft

15. Aufgabe

a) 2 Da Frau Meier schwerbehindert ist, gelten die besonderen Bestimmung des Sozialgesetzbuches IX(Schwerbehindertenrecht) In § 125 finden sich die Regelungen zum Zusatzurlaub für Schwerbehinderte.

b) 1 Fragen zur vorzeitigen Prüfungszulassung beziehen sich auf die Berufsausbildung von Frau Meier und sindim Berufsbildungsgesetz geregelt (vgl z. B. § 45 BBiG).

Weitere Erläuterungen:

Zu 3: Im Betriebsverfassungsgesetz sind u. a. Fragen zur Vertreter der Arbeitnehmer durch einen Betriebsratoder eine Jugend- und Auszubildendenvertretung geregelt

Zu 4: Das Jugendarbeitsschutzgesetz umfasst Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern in derArbeitswelt

Zu 5: Das Arbeitszeitgesetz enthält Bestimmungen zu den Arbeitszeiten der Beschäftigten und regelt z. B. dietägliche Höchstarbeitszeit oder die Dauer der Pausen.

Zu 6: Das Bundesurlaubsgesetz umfasst Regelungen zum Erholungsurlaub der Beschäftigten, wie z. B. dengesetzlichen Mindestanspruch auf Erholungsurlaub.

16. Aufgabe

Zu 1: Falsch. Die Maßnahmen betreffen das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Inwieweit das außenwirt­schaftliche Gleichgewicht hiervon negativ betroffen sein könnte, kann ohne zusätzliche Informationen nichtbeurteilt werden

Zu 2: Falsch. Ob die Einkommensverteilung in gerechterer Weise erfolgt, kann ohne zusätzliche Angaben nichtbeurteilt werden. Da aber die Nachfrage gefördert wird, könnte ein Wirtschaftswachstum erreicht werden,das in positiver Weise für Verteilungsspielräume genutzt wird

Zu 3: Falsch Durch den Anstieg des Nachfrageniveaus kommt es tendenziell zu einer Erhöhung des Arbeitskräfte­bedarfes Selbst wenn das Angebot nicht in gleichem Maße ansteigt, wird sich der Beschäftigungsstanderhöhen, sodass eine positive Auswirkung eintritt

Zu 4: Richtig. Da die Nachfrage schneller als das Angebot steigt, kommt es zu einem Anstieg des Preisniveaus(Inflation). Die Stabilität des Preisniveaus ist damit gefährdet

Zu 5: Falsch. Durch den Anstieg des Nachfrageniveaus kommt es tendenziell zu einem Wirtschaftswachstum.Somit ergibt sich eine eher positive Auswirkung.

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Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

17. Aufgabe

Wirtschafts- und Sozialkunde

a) Die abgesetzte Menge stellt die Gleichgewichtsmenge dar. Bei dieser Preis-Mengen-Kombination sind Angebotund Nachfrage genau gleich groß.

Daher ist aus der Abbildung die Menge am Schnittpunkt der Angebots- und Nachfragegrade abzulesen.Die abgesetzte Menge beträgt 800 t.

ba) Zur Lösung der Aufgabe muss im Diagramm die Menge von Angebot und Nachfrage bei einem Preisvon5,00 €/kg abgelesen werden

Die nachgefragte Menge beträgt 400 t, während die angebotene Menge bei diesem Preis 1.200 t beträgt.

Da in diesem Fall nicht mehr abgesetzt werden kann als Nachfrage besteht, liegt die absetzbare Menge bei400 t.

bb) Der Angebotsüberhang kennzeichnet die Menge, um die die angebotene Menge die nachgefragte Menge über­steigt.

Die nachgefragte Menge beträgt 400 t, während die angebotene Menge bei diesem Preis 1.200 t beträgt.

Damit übersteigt das Angebot die Nachfrage um 1.200 - 400 = 800 t. Der Angebotsüberhang beträgt somit800 t.

c) 3 Anbieter C ist bereit, zu einem Preisvon 3,75 €/kg anzubieten. Wird der Mindestpreis auf 5,00 €/kg fest-gelegt, erhält er 1,25 €/kg mehr für seine angebotene Menge. Anbieter D profitiert ebenfalls, wobei eraber nur 0,50 €/kg mehr erhalten würde.

Anbieter Ewürde nicht profitieren, da er zu einem höheren Preis (5,50 €/kg) anbietet.

Bei den Marktteilnehmern A und B handelt es sich um Nachfrager Bei einer Festlegung von 5,00 € alsMindestpreis profitieren die Nachfrager nicht, da sich ohne Staatseingriff ein Marktpreis von nur 4,00 €ergeben würde Sie müssten daher mehr zahlen, sodass diese Marktteilnehmer sogar zusätzlich belastetwerden.

18. Aufgabe

a) 3 Ein Aufschwung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften zunimmt.Daher geht die Arbeitslosigkeit zurück Zudem nimmt die Anzahl der offenen Stellen zu.

Die Auslastung der Kapazitäten nimmt zu, da immer mehr Güter nachgefragt und hergestellt werden.Gleichzeitig sind die Preise relativ stabil.

b) 4 Der Abschwung verringert die Nachfrage nach Arbeitskräften, da die gesamtwirtschaftliche Nachfragezurückgeht. Die sinkende Nachfrage führt zu einem Abbau von Überstunden. Gleichzeitig tritt vermehrtKurzarbeit auf.

Die Auslastung der Kapazitäten nimmt ab, da immer weniger Güter nachgefragt und hergestellt werden.Der Preisanstieg wird verlangsamt, wobei die Preisefür Konsumgüter aufgrund der nachlassenden Nach­frage sinken

Weitere Erläuterung:

Zu 1: Eshandelt sich um die Boomphase oder Hochkonjunktur Hierbei herrscht Vollbeschäftigung, sodass zu­sätzlich vermehrt Überstunden von den Beschäftigten geleistet werden müssen. Die Produktionskapazitätensind sehr stark ausgelastet. Das Preisniveau steigt stark an.

Zu 2: Eshandelt sich um die Depression-fTiefstandphase. Die geringe Nachfrage führt zu Massenarbeitslosigkeit,da weniger Arbeitskräfte für die Produktion benötigt werden. Die Produktionskapazitäten sind nur in ge­ringem Maße ausgelastet. Da die Anbieter nicht mehr auf eine entsprechende Nachfrage stoßen, könnensie kaum Preiserhöhungen durchsetzen. Daher ergibt sich ein stabiles bzw sinkendes Preisniveau.

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Page 21: Abschlussprüfung Winter 2010-2011 Lösung

Lösungserläuterungen Abschlussprüfung Winter 2010/2011

19. Aufgabe

Wirtschafts- und Sozialkunde

Zu 1: Falsch. Sofern Preissteigerungen aufgrund von Marktmacht durchgesetzt werden können, ergibt sich ein

Anstieg des Preisniveaus. Damit liegt eine inflationäre und keine deflationäre Entwicklung vor.

Zu 2: Falsch Ein Anstieg der Nachfrage führt - bei gleich bleibendem Angebot - zu einem Anstieg des Preisniveausund damit zu Inflation.

Zu 3: Falsch Durch die Investition in Infrastruktur (z. B. Verkehrswege, Schulen) löst der Staat zusätzliche Nachfrageaus. Bei einem unveränderten Angebot ergibt sich keine deflationäre, sondern vielmehr ein inflationäre Ent­wicklung.

Zu 4: Richtig. Deflation beschreibt ein Sinken des Preisniveaus. Da die Preise der Güter im Durchschnitt sinken,halten sich die Konsumenten bei Käufen zurück, da sie ein weiteres Sinken der Preise erwarten.

Zu 5: Falsch Die zusätzliche Nachfrage aus dem Ausland führt - bei einem unveränderten Angebot - zu einemAnstieg des Preisniveaus (Inflation).

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