Abgrenzung aus Sicht der Überwachungsbehörde
Arzneimitteluntersuchung/-überwachung
BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln 19. September 2016 / Bonn
Dr. Klaus Peter Latté Fb I-5: Arzneimittel, Medizinprodukte, spezielle Lebensmittel
Produktabgrenzung* (Übersicht)
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Tabak-produkte
Lebensmittel
Arzneimittel
Biozide
Kosmetische Mittel
Medizin-produkte
Verbraucher-produkte
… „Betroffene“ u.a. Arzneimittel-/Lebensmittelüberwachung und -untersuchung, Zulassungs-behörden, Zoll, LKA, BKA, Staatsanwaltschaft, Verbraucher, Hersteller, Importeure etc.
siehe auch § 2 Abs. 3 AMG: Ausschlusskriterien für Arzneimittel bzw. Ausschlusskriterien in den Rechtsnormen für die anderen Produktkategorien
*Mensch
Ursachen für Abgrenzungsprobleme
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• Im Rahmen der Globalisierung sind Produkte aus allen Ländern problemlos erhältlich (Internet!), die im Herkunftsland z.B. als dietary supplements rechtmäßig auf dem Markt sind, jedoch ggf. in Deutschland als Arzneimittel eingestuft werden
Gemäß § 73 Arzneimittelgesetz (AMG) gibt es ein Verbringungsverbot für Arzneimittel nach Deutschland
• Nachzulassung von Arzneimitteln gem. AMG 1976: nicht erfolgreich „nachzugelassene“ Produkte werden von den Unternehmen weniger stark regulierten Produktkategorien zugeordnet (sog. „Switch“) und/oder
Hürden für die Neuzulassung von Arzneimitteln (Zeit, Kosten, umfangreiche Nachweise für Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit) Produkte zur peroralen Anwendung werden z.T. als
Nahrungsergänzungsmittel, ergänzende bilanzierte Diäten oder Medizinprodukte vermarktet (statt als Arzneimittel)
Produkte zur äußerlichen Anwendung werden z.T. als kosmetische Mittel oder Medizinprodukte vermarktet (statt als Arzneimittel)
Lebensmittel - Arzneimittel
• Deutsche Kennzeichnung: Bestandteile „Sennablätter“ 75 % und „Sennafrüchte“ 25 %; 1-2 Teebeutel pro Tag
• Stammpflanze(n): Cassia senna und C. angustifolia, Inhaltsstoffe: Hydroxyanthracen-Derivate, wirken laxierend
• Laxantien: abführende Mittel zur Anregung der Darmtätigkeit (Beeinflussung Körperfunktion)
• Monographien für Sennesblätter und Sennesfrüchte der Kommission E des damaligen Bundesgesundheitsamtes: wirksame Dosierung liegt bei 20-30 mg Hydroxyanthracen-Derivaten pro Tag, berechnet als Sennosid B (Kommission E, 1993), als belastbarer Beleg für eine pharmakologische Wirkung
• Analytik der Hydroxyanthracen-Derivate: 58,8 mg/Teebeutel, berechnet als Sennosid B
• Warnhinweise (Anwendungsdauer!) 4
? → AM Funktionsarzneimittel
Nahrungsergänzungsmittel - Arzneimittel
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→ AM Funktionsarzneimittel Melatonin in AM ist verschreibungspflichtig!
• „Trägt dazu bei, die Einschlafzeit zu verkürzen“
• Bestandteile: Melatonin und pflanzliche Extrakte (Hopfenzapfen, Melissenblätter, Passionsblume)
• Dosierung: 1 Kapsel mit 1 mg Melatonin am Abend
• Melatonin: Hormon, das in der Zirbeldrüse gebildet wird und für die Aufrechterhaltung eines normalen zirkadianen Rhythmus notwendig ist
• Wechselwirkungen mit Melatonin-Rezeptoren
• Fertig-AM Circadin®: 2 oder 5 mg Melatonin/Tag
• Pharmakologische Wirkung ab 0,5 mg Melatonin/Tag in klinischen Studien belegt
• Melatonin kommt in sehr geringen Mengen in Lebensmitteln vor: so müssten eine Tonne Gurken oder 200 kg Bananen verzehrt werden, um 0,1 mg des Hormons Melatonin dem Körper zuzuführen, d.h. sog. „Erheblichkeitsschwelle“ überschritten
?
Nahrungsergänzungsmittel - Arzneimittel
• Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Extrakten
Gemäß NemV müssen die Pflanzenextrakte bzw. deren wirksame Bestandteile mengenmäßig in der Nährwertdeklaration enthalten sein, aber: im Gegensatz zu Arzneimitteln ist für pflanzliche Extrakte in NEM keine nähere Charakterisierung vorgeschrieben, wie z.B. Angabe des Extraktionsmittels, des Droge-Extrakt-Verhältnisses und/oder zur Standardisierung auf wirksamkeits(-mit)-bestimmende(n) Inhaltsstoff(e) oder Markersubstanzen
Für Einstufung ist eine chemisch-analytische Untersuchung des Gehalts an Markersubstanzen / wirksamkeits(-mit)-bestimmenden Inhaltsstoffen notwendig
Ermittlung der Tagesdosis; Vergleich mit arzneilich wirksamer Dosierung (klinische Studien, Kommission E etc.)
Beispiele: NEM mit Ginkgo biloba-Extrakt, Artischockenblätter-Extrakt
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Nahrungsergänzungsmittel - Arzneimittel
• „Pflanzliches“ Potenzmittel, ca. 20 pflanzliche Bestandteile in Dosierung von jeweils ca. 5-55 mg/Kapsel deklariert
• HPLC-QTOF: massenspektrometrische Identifizierung des Wirkstoffs Dithio-desmethylcarbodenafil
• Gehalt Dithio-desmethylcarbodenafil 58,9 mg/Kapsel (HPLC)
• Wirkstoff analog Sildenafil („Viagra“): PDE-5-Hemmer → alle PDE-5-Hemmer wirken in vitro qualitativ gleich, bei dieser Dosierung unter Verweis auf Literaturangaben pharmakologische Wirkung belegbar
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→ AM Funktionsarzneimittel
O N
N
N
N
S
CH3
SN
N
S
N
N
O N
N
N
N
O
CH3
OO
Sildenafil
Dithio-desmethyl-carbodenafil
„100 % NATURAL!“ „The natural alternative“
Nahrungsergänzungsmittel - Arzneimittel
• Pflanzliches Schlankheitsmittel, „Herbal“, „Baschi quick slimming capsule is processed by advanced technology with pure natural herb“; Einnahme 1 Kapsel/Tag
• HPLC-QTOF: Sibutramin identifiziert, Gehalt von 27,0 mg Sibutramin-HCl x H2O/Kapsel mittels HPLC ermittelt
• Fertigarzneimittel Reductil® mit 10 bzw. 15 mg Sibutramin-HCl x H2O/Kapsel (klinische Studien):
Zulassung ruht derzeit für Sibutramin-haltige Arzneimittel wegen unerwünschter Wirkungen
8 Sibutramin (S- und R-Form)
→ AM Funktionsarzneimittel Sibutramin in AM ist verschreibungspflichtig!
Nahrungsergänzungsmittel / Fälschungen Grüner Kaffee-Extrakt
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Kunststoffgefäß mit Umhüllung (nicht abgebildet)
Ohne Umhüllung
Salviae miltiorrhizae Radix (Rotwurzsalbei-Wurzelstock-Pulver), LC-QTOF und mikroskopisch identifiziert
Grüner Kaffee bzw. Coffein und Chlorogensäure identifiziert (LC-QTOF)
• Osteo revit mit 495 mg Calcium + 24 µg Vitamin D3 pro Tag (2 x 3 Kapseln)
„Diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) zur diätetischen Behandlung von Osteoporose im Rahmen eines Diätplanes“
• Melatonin 3 mg-Kapseln: Internetseite des Herstellers: „Melatonin
GPH Kapseln sind ein diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke zur Behandlung von Jetlag.“
… besonderes Ernährungserfordernis für Verbraucher mit Jetlag?
… ab 0,5 mg Melatonin/Tag pharmakologische Wirkung bekannt …
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→ kein AM
? → AM Funktionsarzneimittel + Präsentationsarzneimittel
?
Ergänzende bilanzierte Diät – Arzneimittel („Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“, s. VO (EU) 609/2013)
Medizinprodukte – Arzneimittel
• Liposinol und Liposinol plus (Medizinprodukt)
• „Zum Gewichtsmanagement sowie zur Vorbeugung und Behandlung von Übergewicht“
• Wirkstoff: Blätter des Feigendistel-Kaktus (Opuntia ficus-indica)
• Einnahme von zwei Liposinol-Tabletten nach Hauptmahlzeit, max. 9 Tabletten/Tag
• Nahrungsfett, das bei der Mahlzeit aufgenommen wird, soll an unlösliche Fasern gebunden werden
• Die fettbindende Wirkung von Liposinol und Liposinol plus ausschließlich durch physikalische (Adsorption) und nicht durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Effekte
• Medizinprodukt gem. § 3 Abs. 1 MPG, da therapeutische Zweckbestimmung und physikalischer Wirkmechanismus
• Medizinprodukte sind keine Arzneimittel (§ 2 Abs. 5 MPG) 11
Kosmetische Mittel - Arzneimittel
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„Spendet Feuchtigkeit und schützt vor Austrocknung“, „Schnell einziehender Balsam für raue, strapazierte Hände“ mit „Provitamin Dexpanthenol“
„Bei Wunden und geschädigter Haut“ Dexpanthenol 5 %
Zugelassenes Arzneimittel
Internetseite des Herstellers: Bepanthol® „Handbalsam bietet intensive Pflege und wirksamen Schutz für stark belastete Hände […].“
Kosmetisches Mittel
• In beiden Produkten ist Dexpanthenol der Wirkstoff („Dual-use“)
• Für Abgrenzung ist die Auslobung bzw. Zweckbestimmung entscheidend
• Krankheitsbezogene Auslobung, keine pflegende Zweckbestimmung
• Alle drei deklarierten Bestandteile sind „Dual-use“-Stoffe
• Bestandteile wirken arzneilich über Rezeptoren und/oder Ionenkanäle (pharmakologischer Wirkmechanismus)
• Methylsalicylat und Menthol liegen in einer pharmakologisch wirksamen Dosierung vor, bei Eugenol fraglich
Kosmetische Mittel - Arzneimittel
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→ AM Präsentationsarzneimittel + Funktionsarzneimittel
? „Analgesic Balm“ „Relieves Muscular Aches and Pain“
Methylsalicylat 10,2 % Menthol 5,44 % Eugenol 1,36 % (Produkt aus Thailand, dort als AM registriert)
Biozide - Arzneimittel
• Abgrenzung: Biozide haben biologischen oder chemischen Wirkmechanismus, aber: sobald eine therapeutische Auslobung vorhanden ist oder arzneispezifische Zwecke im Vordergrund stehen, handelt es sich um ein Arzneimittel
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→ AM Präsentationsarzneimittel
Auslobung Dettol: „Antiseptic“, „Disinfectant“; „… is an effective concentrated antiseptic solution that kills bacteria and provides protection against the germs which can cause infection and illness. It can be used for antiseptic cleansing of minor wounds caused by cuts, bites, grazes, insect stings and for personal hygiene“.
… Auslobung deutet darauf hin, dass das Produkt zur Linderung, Behandlung oder Verhütung krankhafter Beschwerden bestimmt ist
? Chloroxylenol
Zusammenfassung
• Die rechtliche Produktabgrenzung ist sehr komplex, weil mehrere Rechtsgebiete mit den entsprechenden Normen (EU und national) betroffen sind
• Einstufung i.d.R. nur interdisziplinär zu bearbeiten
• Für die rechtliche Beurteilung sollten möglichst viele Informationen zu dem Produkt vorliegen
• Chemisch-analytische Untersuchungen für die Beurteilung und/oder zur Absicherung oftmals sinnvoll
• Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen; jedes Produkt muss einzeln betrachtet und die Entscheidung gerichtsfest begründet werden
• AM-/LM-Untersuchung/Überwachung (und damit Einstufung) ist Ländersache → viele unterschiedliche Auffassungen, Vereinheitlichung in Fachgremien bzw. Abstimmung zwischen den Ländern wird angestrebt
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Vielen Dank für Ihr Interesse!
FRAGEN?
Dr. Klaus Peter Latté
Landeslabor Berlin-Brandenburg
Fachbereich I-5: Arzneimittel, Medizinprodukte, spezielle Lebensmittel
Invalidenstraße 60
10557 Berlin
Email: [email protected]
Tel. 030 39784-562
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