Anlage 1 zum Antrag vom .
Kostenplan
a) förderfähige Kosten Gliederung der Kosten nach:
Planung (Maßnahme 9) 7.563,03 € Planung
Investitionskosten (baul. - Maßnahmen 1,3,7) 47.899,16 € Investitionen (baul.)
Investitionskosten (außer baul. - Maßnahmen 2,4,5,6,8,10) 15.966,39 € Baunebenkosten
Investitionen (außer baul.)
nicht investiv
Sachkosten
Zwischensumme 71.428,57 € Sonstige
b) nicht förderfähige Kosten 13.571,43 €
Zwischensumme 13.571,43 €
Gesamtkosten 85.000,00 €
Finanzierungsplan
a) der förderfähigen Kosten Gesamt 2017 2018
1.) Eigenleistung 28.571,43 € 14.285,71 € 14.285,71 €
2.) beantragte Zuwendung (Förderquote = 60%) 42.857,14 € 21.428,57 € 21.428,57 €
3.) Dritte 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Zwischensumme 71.428,57 € 35.714,29 € 35.714,29 €
b) der nichtförderfähigen Kosten Gesamt 2017 2018
1.) Eigenleistung 13.571,43 € 6.785,71 € 6.785,71 €
2.) Dritte
Zwischensumme 13.571,43 € 6.785,71 € 6.785,71 €
Gesamtfinanzierung 85.000,00 € 42.500,00 € 42.500,00 €
1
MOBILITÄTSTEILKONZEPT
DER GEMEINDE TRITTAU FAHR RAD!
Projektleitung: Christoph Magazowski
Mitarbeit: Lea Meincke
Gemeinde Trittau
Klimaschutzmanagement
Europaplatz 5
22946 Trittau
2
Inhaltsverzeichnis
1. Aufbau des Projektes ................................................................................................................... 3
2. Ziele ............................................................................................................................................. 3
3. Die Gemeinde .............................................................................................................................. 4
4. Die Maßnahmen des Teilkonzeptes im Einzelnen ........................................................................... 5
4.1. Fahrradstreckennetz ................................................................................................................ 5
4.2. Beschilderung – (Sehenswürdigkeiten Trittau) ....................................................................... 7
4.3. Barrierefreiheit ........................................................................................................................ 7
4.4. E-Bikes ..................................................................................................................................... 7
4.5. überdachte Fahrradständer..................................................................................................... 9
4.6. Mitfahrbank ........................................................................................................................... 10
4.7. Mobilitätsplatz / Rufsäule ..................................................................................................... 12
5. Ausblick und Fazit .......................................................................................................................... 13
6. Kostenaufstellung .......................................................................................................................... 15
7. Folgekostenabschätzung ............................................................................................................... 16
7. Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................... 17
3
1. Aufbau des Projektes
Das Ko zept „Fahr Rad!“ der Ge ei de Trittau ist ei i tegriertes Mo ilitätsko zept. Das )iel ist die Stärkung des Fahrradverkehrs in Trittau und die Verkehrsverlagerung weg vom Auto. Der Fokus liegt
dabei auf dem Aspekt der nachhaltigen Entwicklung des Verkehrs und der Verringerung des CO2-
Ausstoßes. Trittau soll eine nachhaltige und klimafreundliche Gemeinde werden, die ihre
vorhandenen, kommunalen Stärken weiter ausbaut.
Das folgende Konzept besteht aus verschiedenen Bereichen. Als erstes werden die mit diesem
Konzept verfolgten Ziele erläutert. Anschließend erfolgt eine kurze Vorstellung der Gemeinde Trittau
sowie der Planungsanlass. Daran schließt sich die Darstellung des vorhandenes Fahrradnetzes und
die Vorstellung des Schwerpunktes des Konzeptes an: Der neue Mobilitätsplatz am Vorburg Platz,
von wo aus alle anderen Konzeptteile ausgehen.
2. Ziele
Die Gemeinde Trittau hat sich it de Ko zept „FAHR RAD!“ ehrere )iele gesetzt:
Stärkung von klimafreundlicher und nachhaltiger Mobilität:
Die Trittauer sollen durch verschiedene Maßnahmen angeregt werden vom Auto auf das Fahrrad
umzusteigen. Mit einer Länge von rund 3,5 km und einer Breite von etwa 1,5 km ist Trittau eine
überschaubare Gemeinde, in der man mit dem Fahrrad bequem jeden Punkt erreichen kann. Zu
diesen Maßnahmen gehört auch eine gute Fahrradwegeverbindung sowie die
Informationsverbreitung über diese Wegeverbindung. Fahrradfahrer sollen gut beschilderte Wege
vorfinden, um die Gemeinde und die Umgebung sicher erkunden zu können. Als kurz- bis
mittelfristiges Ziel soll der Bestand an Fahrradstrecken gestärkt werden, auf mittel- bis langfristige
Sicht soll Trittaus zusätzliche Radwege gebaut werden.
Mobilitätsvernetzung:
Durch die Einrichtung eines zentrumsnahen Mobilitätsplatzes an der heutigen Bushaltestelle Vorburg
(Busbahnhof Trittaus) wird ein Verkehrsknoten geschaffen, an dem verschiedene Mobilitätsformen
(Fahrrad, Bus, E-Bike, Taxis und Mitfahrbank) verknüpft werden. Das Auto wird dort eine
untergeordnete Rolle spielen. Bereits heute ist der Vorburgplatz ein wichtiger Verkehrsknoten im
Süden Trittaus, wo mehrere Buslinien abfahren. Auf langfristige Sicht soll der Platz ein
Mobilitätsknotenpunkt mit Aufenthaltsqualität für alle Mobilitätsformen bilden und ein Wegkommen
auch ohne eigenes Auto durch die Verknüpfung verschiedener Angebote ermöglicht werden.
Stärkung des Gemeindezentrums:
Die vorhandenen Wegeverbindungen sollen durch Beschilderungen an strategisch wichtigen Punkten
besonders hervorgehoben werden. Dies soll in erster Linie dazu dienen dem Bürger vorhandene
(Rad)Wege aufzuzeigen, die Alternativen zum bestehenden Hauptstraßennetz bieten. Dadurch
könnten sich die Bürger beispielsweise auf PKW-beruhigten oder barrierefreien Wegen durch die
Gemeinde bewegen (wichtig für ältere Menschen oder Kinder und Jugendliche). Zusätzlich könnte
der innerörtliche Einzelhandel durch eine explizite Ausweisung innerörtliche Routen davon
profitieren.
4
Bevölkerung an neue Mobilitätsformen heranführen, Bedarf wecken:
Ein weiteres Ziel ist die Stärkung von neuen Mobilitätsformen, die sowohl von jungen als auch von
älteren Menschen genutzt werden können (s. Konzeptteil E-Bikes S.5). Die Gemeinde will Anreize
geben diese zu nutzen. Dazu sollen Hemmnisse oder Unwissenheit innerhalb der Bevölkerung
abgebaut werden. Es ist beispielsweise Teil des Konzeptes den interessierten Bürgern die Möglichkeit
der Erprobung von E-Bikes zu geben. Dadurch sollen die Hemmnisse gegenüber dieser neuen
Mobilitätsform abgebaut und der ortsansässige Einzelhandel gestärkt werden.
Kreativität und Identifikation stärken:
Trittau ist nicht einfach eine Gemeinde sondern vor allem der Wohnort vieler Menschen. Die
Identifikation mit der Nachbarschaft und der Gemeinde ist ein elementarer Bestandteil des
Wohlfühlens in einer Gemeinde und ist ein weiteres Ziel des hier vorgestellten Konzeptes: Einzelne
Konzeptbereiche sollen durch kreative Ideen von Vereinen, Kitas oder Schulen mitgestaltet werden.
Die ortansässigen Gruppen prägen die Gemeinschaft und das Ortsbild Trittaus und sollen ihren
Beitrag zu einem zukunftsfähigen Trittau leisten.
Trittau wird Klimafreundlich:
Die Gemeinde will eine klimafreundliche und nachhaltige Gemeinde werden. Die Verringerung des
CO2-Ausstoßes ist eines der zentralen Ziele der Gemeinde. Ausfluss dieser Übergeordneten
Zielsetzung ist die Stärkung des Fahrradverkehrs und die Schaffung eines neuen, innovativen und
auch nachhaltigen Mobilitätsangebotes innerhalb der Gemeinde. Das Konzept trägt dazu bei, dass
Trittau seine Attraktivität weiter steigert und auch weiterhin ein zukunftsfähiger und
klimafreundlicher Ort bleibt.
Es gibt viele Maßnahmen, um die Fahrradnutzung zu stärken und das Radwegenetz langfristig
attrakti zu gestalte . Das Ko zept „Fahr Rad!“ ist kei e a s hließe de Maß ah e so der soll einen kleinen Anstoß geben, die Gemeinde langfristig klimafreundlich und nachhaltig zu entwickeln.
Mit kleinen und einfach umzusetzenden Schritten sollen die Bürger an das Thema herangeführt
werden und die Vorteile kennenlernen. Ein direkter Ausbau der Fahrradinfrastruktur ist erst auf
langfristige Sicht angedacht und daher nicht Teil dieser Maßnahmenbeschreibung.
3. Die Gemeinde
Trittau ist eine Gemeinde in der östlichen Metropolregion Hamburgs. Mit rund 8.500 Einwohnern ist
es die größte Gemeinde und gleichzeitig Verwaltungssitz des gleichnamigen Amtes, das 10
Gemeinden umfasst. Verkehrlich befindet sich die Gemeinde Trittau unmittelbar an der B404;
mittelbar in der Nähe zur A24.
Gemäß Regionalplan ist Trittau ein Unterzentrum und damit das Versorgungszentrum der
umliegenden Kommunen, die auf knapp 100 km² (Amtsgebiet) rund 20.000 Menschen beherbergen.
Darüber hinaus ist Trittau ein wichtiger Schulstandort mit einer Grundschule und allen
weiterführenden Schulen. Im Norden liegen Lütjensee und Grönwohld, im Osten kleinere Gemeinden
wie Köthel, Koberg oder auch Mühlenrade. Im Süden schließen Hamfelde-Lauenburg und Hamfelde-
Stormarn an. Im Südwesten liegen Grande und Kuddewörde und im Westen liegt Großensee. Auch
aus weiter umliegenden Kommunen kommen die Menschen nach Trittau, da dort die wichtigsten
Einrichtungen sozialer Infrastruktur vorzufinden sind.
5
Die Gemeinde hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Fahrradverkehr der Bewohner zu stärken.
Trittau hat – mit einer Länge von ca. 3,5 km und einer Breite von ca. 1,5 km - eine moderate Größe,
die es den Bewohnern ermöglicht jeden beliebigen Ort in Trittau bequem mit dem Fahrrad zu
erreichen. Durch ein größeres Angebot an Abstellmöglichkeiten, E-Bikes und gut beschilderten
Fahrradstrecken können Trittaus Vorzüge sowohl für die Einwohner als auch für Nicht-Ortskundige
gestärkt werden. Trittau, als auch die umgebenden Gemeinden haben viele Sehenswürdigkeiten und
Naherholungsgebiete, die für Fahrradbegeisterte einen Anziehungspunkt in der Region bilden. Trittau
liegt an einer überregionalen Fahrradstrecken die von Mölln bis Bad Oldesloe führt. Der Radweg, der
beispielsweise auf dem Alten Bahndamm am Trittauer Ortskern vorbeiführt, gibt dem Fahrradfahrer
keinerlei Hinweise auf Wege, die in den Ortskern führen.
Bereits heute zeigen die Trittauer eine große Bereitschaft das Fahrrad zu nutzen. Viele Kinder und
Jugendliche fahren mit dem Fahrrad zur Schule. Aber auch beim Stadtradeln, einem
interkommunalen Wettbewerb, beteiligten sich viele Bürger und sammelten im Jahr 2015
gemeinsam über 40.000 Fahrradkilometer.
4. Die Maßnahmen des Teilkonzeptes im Einzelnen
4.1. Fahrradstreckennetz
Bisher gibt es kein einheitliches Fahrradstreckennetz das ganz Trittau und die umliegenden
Gemeinde miteinander vernetzt. Vielmehr besteht Trittau aus einer Vielzahl von kleinen und
teilweise auch informellen Fahrradrouten, die als Abkürzungen und Schleichwege nur wenigen
Ortskundigen bekannt sind. Aufbauend auf der Größe der Strecken – es handelt sich nicht in jedem
Fall um gekennzeichnete und offiziell eingetragene Fahrradwege nach der Straßenverkehrsordnung
(STVO) – wurde für dieses Konzept ein Plan erstellt, der das Streckennetz der Gemeinde aufzeigt.
Dabei unterteilt sich das Netz in größere, stärker genutzte Hauptstrecken (die sich auf oder neben
stark frequentierten Straßen befinden) und kleinere, eher weniger stark befahrene und weniger gut
ausgebaute Nebenstrecken. Viele von diesen Nebenstrecken sind nicht nur als Fahrradstrecken
sondern auch als Fußwege bekannt und dienen den Trittauern auch als Spazierwege.
Aufbauend auf der entwickelten Fahrradroutenhierarchie (s. Abb.1, S. 4) wurden bestehende und
schlecht ausgebaute Strecken festgestellt. Dabei muss konkret festgehalten werden, dass es nicht
das Ziel des Konzepts ist, die Fahrradwege kurz- bis mittelfristig auszubauen oder befestigte
Fahrradstreifen zu errichten, sondern das Bewusstsein über die bestehenden Wege zu stärken und
darauf aufmerksam zu machen, welche Verbindungsmöglichkeiten es für Fahrradfahrer aber auch für
Fußgänger bereits gibt. Trampelpfade sollen in ihrer Eigenart erhalten bleiben und ausgeschildert
werden, da sie von der Bevölkerung genutzt werden. Die Schilder dienen der Etablierung der Wege,
langfristig sollen kleine Wege ausgebaut werden um dem Fahrradaufkommen gerecht zu werden. Da
in Zukunft auch weitere (geplante) Wohngebiete erschlossen werden, sind auch die zukünftig
angedachten Routen und Verbindungen bereits in den Plan mit aufgenommen worden.
6
Abbildung 1: Konzeptplan
7
4.2. Beschilderung – (Sehenswürdigkeiten Trittau)
Für eine bessere Nutzung der Strecken und eine bessere Führung durch das Trittauer Gebiet werden
an möglichst vielen Plätzen und Knotenpunkten in Trittau Schilder installiert. Sie sollen zum Ziel
haben, dass alle Fahrradfahrer aber auch Fußgänger sich jederzeit zurechtfinden und möglichst den
schnellsten Weg finden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist darüber hinaus, dass die Schilder an die
bundesweite Fahrradwegebeschilderung angepasst werden. Die einzelnen Sehenswürdigkeiten und
das Zentrum sollen hingegen durch einfache, lesbare Schilder mit Wiedererkennungseffekt gestaltet
werden. Dafür wird ein eigenes Farbkonzept entwickelt, sodass alle Piktogramme und
Hinweisschilder eine ähnliche Gestaltung aufweisen.
Darüber hinaus soll in diesem Rahmen auch das Thema Bildung hervorgehoben werden: Entlang der
Hahnheide sowie an wichtigen Sehenswürdigkeiten mit historischen Elementen (z.B. Napoleon
Brücke, Trittauer Wassermühle, Kirche, Kriegerdenkmal, und andere) sollen Informationstafeln
errichtet werden. Dort können besondere historische Hintergrunddaten und Fotos, vorkommende
Tiere oder Gewächse aufgezeigt werden. Dadurch können sich Jung und Alt weiterbilden und etwas
über die Geschichte des Ortes lernen.
4.3. Barrierefreiheit
Einen wichtigen Punkt innerhalb des Konzeptes nimmt auch die Barrierefreiheit ein. Die
Barrierefreiheit soll die Integration möglichst vieler Gruppen ermöglichen. So sollen langfristig die
Wege für Alle erreichbar sein. Die neu entwickelte Beschilderung wird eindeutig erkennbar und zu
verstehen sein und den Weg weisen können, sodass auch Kinder, Analphabeten oder Fremdsprachler
(bspw. Flüchtlinge) die Schilder einwandfrei verstehen können. Dazu soll es Wegweiser geben, die
ausgewählte Routen als Barrierefrei kennzeichnen, um auch Menschen mit Behinderung einen
angemessenen Bewegungsradius ermöglichen zu können. Zusätzlich sollen die Informationstafeln mit
Brailleschrift ausgestattet werden, sodass sehbehinderte Menschen die Installationen und
Beschilderungen in gleichem Maße nutzen können. Viele Wege sind bereits heute mit Rollstühlen
und Rollatoren hindernisfrei nutzbar, zukünftig ist es wünschenswert, dass alle Wege barrierefrei
werden.
4.4. E-Bikes
Ein weiteres Ziel ist es, im Sinne der Nachhaltigkeit tätig zu werden und den Ausbau der Infrastruktur
der E-Mobilität zu fördern. Durch die Installation von E-Bikes sollen neue Möglichkeiten der
Fortbewegung geboten werden. Das Konzept umfasst den Ansatz, zentral am Rathaus eine E-Bike
Station mit 2-4 E-Bikes und einer Ladestation zu installieren, die nur von der Öffentlichkeit kostenfrei
geliehen werden können. Die Idee dahinter ist die Möglichkeit für Bürger das E-Bike für einen kurzen
Zeitraum zu testen und so Hemmnisse auszuräumen und offene Fragen mittels eines Live-Tests zu
beantworten. Dadurch sollen die Bürger dazu angeregt werden sich ein E-Bike anzuschaffen.
Langfristig soll so der Anteil der E-Bikes in der Bevölkerung gesteigert werden (vor allem bei älteren
Menschen), um so eine Verlagerung des motorisierten, innerörtlichen Individualverkehrs zu
erreichen.
Die einzusetzenden Fahrräder sollen E-Bikes sein, die eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h
nicht überschreiten. Für eine möglichst große Bandbreite an Nutzern sollen zu Beginn 2 Damen-E-
Bikes angeschafft werden. Vor dem Hintergrund des Demografischen Wandels sind Damenfahrräder
8
von Vorteil: Sie haben einen niedrigen Einstieg und sind damit leichter auch für ältere Menschen zu
nutzen. Zur Nutzung wird eine Ladestation am Verleihstandort installiert.
Steckbrief – E-Bikes Bedarf wecken
Kurzbeschreibung:
E-Bikes für die Bürger beschaffen und sie für
Testfahrten verleihen
Ziele:
Bürger animieren E-Bikes als Alternative zu
nutzen.
Attraktivität zum E-Fahrradfahren
steigern
Umweltbewusstsein schärfen
Einbindung regionaler Partner: Ja
Kooperationspartner: Örtlicher Fahrradfachhandel
Kosten pro E-Bike: a. .5 €
Kosten pro Ladestation: a. . €
Gesamtkosten: a. 8. €
Abbildung 2: Beispiel einer Ladestation
Abbildung 3: Beispiel eines E-Bike mit Gepäckträger-Akku
9
4.5. überdachte Fahrradständer
Damit die Trittauer motiviert werden ihr Fahrrad noch stärker zu nutzen sollen 5 überdachte
Fahrradständer im Gemeindegebiet installiert werden. Die überdachten Fahrradständer haben den
Vorteil, dass die Fahrräder trocken und geschützt geparkt werden während Einkäufe und
Erledigungen getätigt werden können. Auch als sichere Abstellmöglichkeit bei weiteren Fahrten mit
dem ÖPNV (Bike + Ride-Prinzip) sollen sie genutzt werden. Die Fahrradständer sollen über ca. 10
Stellplätze verfügen, mit einer öffentlichen Luftpumpe ausgestattet sein und an wichtigen
Kreuzungen des Ortskerns mit den alternativen Fahrradstrecken vorgesehen werden (sowohl
Überdachung und Fahrradständer als auch die öffentliche Luftpumpe sollen fest mit dem Untergrund
verbunden sein). Der größte Fahrradständer soll am neuen Mobilitätsplatz Vorburg installiert
werden, da die Gemeinde dort einen wichtigen verkehrlichen Dreh- und Angelpunkt hat und diesen
in Zukunft auch noch weiter ausbauen will (s. Kapitel Mobilitätsplatz S. 9).
Steckbrief – Überdachte Fahrradständer
Kurzbeschreibung:
5 überdachte Fahrradständer sollen an
zentralen Anlaufstellen im Gemeindegebiet
installiert werden. Die Gestaltung der
Fahrradständer soll durch ortsansässige
Vereine/ Einrichtungen erfolgen
Ziele:
Sichere und witterungsgeschützte
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder schaffen
und so die Attraktivität für Fahrradfahrer
steigern
Einbindung regionaler Partner: Ja
Kooperationspartner: Schulen/ Kindergärten/ Seniorenbeirat/ örtliche Pfadfindergruppen/ Jugendzentrum
Kosten pro Überdachung: ca. 6.000 € (fest verbaut, immobil)
Kosten pro Fahrradständer: ca. 1.000 € (fest verbaut, immobil)
Kosten pro öffentl. Luftpumpe a. . € (fest verbaut, immobil)
Gesamtkosten: ca. 4 . €
Abbildung 4: Beispiel eines Fahrradunterstellplatzes
Abbildung 5: Beispiel einer öffentl. Luftpumpe
10
4.6. Mitfahrbank
Ein weiterer Teil des Konzeptes ist die Implementation einer Mitfahrbank am Vorburgplatz. Die
Grundidee einer analogen Mitfahrbank basiert auf der digitalen Version, den sogenannten
Mitfahrzentralen im Internet. Auf den online basierten Plattformen können Menschen eintragen
wann sie in eine Bestimmte Richtung fahren und wie viele Leute sie mitnehmen könnten. Umgekehrt
gibt es wiederum die Möglichkeit, dass sich Leute, die eine Mitfahrgelegenheit suchen, dort melden
und einen passenden Fahrer ausfindig machen können. Die analoge Version wurde das erste Mal von
einem gemeinnützigen Verein in dem Dorf Speicher in Rheinland-Pfalz umgesetzt und ist bereits in
weiteren Orten in Deutschland verwendet worden. Dort traf sie auf große Resonanz.
Trittau soll ebenfalls eine Bank erhalten, auf der sich Menschen niederlassen können die in eine
bestimmte Richtung mitgenommen werden wollen. Um darauf aufmerksam zu machen, in welche
Richtung es gehen soll können Schilder angehängt werden, die die Autofahrer sehen können. Um die
nötige Aufmerksamkeit zu erlangen soll die Bank nicht als eine normale Sitzbank in Erscheinung
treten sondern durch besondere farbliche Akzente oder einen besonderen Hinweis deutlich sichtbar
hervorgehoben werden. Die ursprüngliche Idee aus Speicher setzt auf die Farbe Türkis, was ein
Markenzeichen sein soll. Auch ein großes Schild über oder neben der Bank, das auch für Autofahrer
gut lesbar ist soll dazu beitragen. Für die Anzeige des gewünschten Fahrziels muss eine Möglichkeit
installiert werden, an der die gewünschte Fahrtrichtung angezeigt werden kann.
Die Mitfahrbank soll dazu beitragen, dass unabhängig von den Busfahrzeiten Menschen aus dem Ort
gebracht werden können. Darüber hinaus bietet es eine Mobilitätsform für Menschen, die kein
eigenes Auto (mehr) besitzen, den Bus ungerne nutzen oder vielleicht den Bus verpasst haben. Auch
kann die Kommunikation im Ort und unter den Menschen gesteigert werden.
Je nachdem, wie gut die Mitfahrbank angenommen wird sollen weitere Standorte am Ortsausgang
nach Grönwohld, Lütjensee, Mühlenrade, Rausdorf oder Grande in Erwägung gezogen werden. In
diesem Zusammenhang wäre es ebenfalls denkbar, dass die Nachbargemeinden mit eingebunden
werden und auch dort Bänke aufgestellt werden können, sodass ein kleines Netzwerk von und nach
Trittau als wichtiges Unterzentrum mit Nahversorungs- und Bildungsfunktionen aufgebaut wird
(Steckbrief siehe nächste Seite).
11
Steckbrief – Mitfahrbank
Kurzbeschreibung:
Sitzbank zur Signalisierung der
Mitfahrbereitschaft in einer bestimmten
Richtung.
Ziele:
Spontane und gezielte Gründung von
Kurzzeit-Fahrgemeinschaften zur
Reduzierung der CO2-Emissionen und Steigerung der individuellen Mobilität
Einbindung regionaler Partner: Ja
Kooperationspartner: Örtliche Gewerbetreibende
Kosten pro Bank: ca. 4.000 €
Gesamtkosten: ca. 4. €
Abbildung 6: Referenzbank in Speicher
Abbildung 7: Beispiel einer Mitfahrbank
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4.7. Mobilitätsplatz / Rufsäule
Der Platz an der Bushaltestelle Vorburg ist ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt des ÖPNV in Trittau.
Von dort verkehren in unterschiedlichen Zeitabständen regelmäßig Busse nach Hamburg,
Ahrensburg, Mölln, Bad Oldesloe oder auch nach Lübeck. Er liegt im Trittauer Süden und ist ein
wichtiger Ort für alle, die den ÖPNV nutzen. Zukünftig soll er nicht nur als Haltepunkt für Busse
dienen sondern zum Mobilitätsknotenpunkt Vorburg werden: Dort sollen ein TaxiRuf, Fahrradständer
(als Bike+Ride-Option) sowie die Mitfahrbank untergebracht werden. An diesem Ort soll es die
Möglichkeit geben, von einer Mobilitätsform in die nächste zu wechseln. Mit den installierten
Fahrradständern wird die Chance gegeben, mit dem Fahrrad zum Platz zu fahren, das Rad dort sicher
und geschützt abzustellen und später von dort wieder nach Hause fahren. Der Mobilitätsplatz
Vorburg vereint alle Konzeptelemente und wird der Zentrale Anlaufpunkt. Durch eine Aufwertung
der verkehrlichen Nutzung wird der Platz ein innovativer und nachhaltiger Ort.
Ein Element des Mobilitätsplatzes, der bisher noch nicht vorgestellt wurde, ist der Taxiruf. Dieser soll
das Mobilitätsangebot des Vorburgplatzes vervollständigen. Ziel des Mobilitätsplatzes muss es sein,
die Mobilität an diesem Ort zu gewährleisten. Dazu stehen an diesem Ort überdachte
Fahrradstellplätze, eine Mitfahrbank und der öffentliche Personennahverkehr zur Verfügung. Eine
sinnvolle Ergänzung ist hier die Möglichkeit des Taxirufes. Damit soll deutlich werden, dass am neuen
Mobilitätsplatz für jeden Me s he ei „ egko e “ gara tiert ird, da zu jeder )eit ei es der bereitgestellten Mobilitätsangebote verfügbar ist!
Die Taxirufsäule wird nachhaltig und multifunktional gestaltet. Sie verfügt über zusätzliche Braille
Beschriftung, die es auch Blinden Personen ermöglicht diese Säule zu benutzen. Außerdem hat sie
alle Funktionalitäten zwei Höhen angelegt, um die Bedienung dieser Säule auch behinderten
Personen zu ermöglichen. Darüber hinaus wird neben dem Taxiruf einen Serviceruf vorhanden sein,
der sehbehinderten Menschen eine akustische Fahrplanauskunft bietet. Natürlich wird die Säule
auch mit einem zusätzlichen Notruf ausgestattet, der im Notfall erheblich zur Sicherheit am
Mobilitätsplatz beiträgt. Der Nachhaltigkeitsaspekt wird durch die erneuerbare Stromversorgung
sichergestellt. Die Säule wird durch eine kleine Photovoltaikanlagen, die mit Stromspeichern
gekoppelt ist, mit Strom versorgt. Zusätzlich wird zur Redundanz eine konventionelle
Stromversorgung eingerichtet, die lediglich im Störfall einspringt, um einen reibungslosen Betrieb der
Säule 24 Stunden lang an 7 Tagen in der Woche zu garantieren.
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Steckbrief – Rufsäule
Kurzbeschreibung: Multifunktionale, nachhaltige Säule mit Taxi-,
Service- und Notruffunktion.
Ziele: Sicherstellung der persönlichen Mobilität am
Vorburgplatz zur jeder Tages- und Jahreszeit.
Einbindung regionaler Partner: Nein
Kooperationspartner: Keine
Kosten: ca. 7. €
Gesamtkosten: ca. 7. €
Abbildung 8: Beispiel einer Not-, Servicerufsäule
Abbildung 9: Beispiel Taxirufsäule
5. Ausblick und Fazit
Das im vorherigen Teil aufgezeigte Konzept soll in seinen einzelnen Bereichen umgesetzt werden und
Trittau neue Möglichkeiten der Mobilität schaffen. Auf lokaler Ebene kann mit diesem Konzept ein
Beitrag zum Klimaschutz erbracht werden, mehr Menschen werden motiviert das Fahrrad zu nutzen,
da mehr Abstellmöglichkeiten und Anbindungen an den ÖPNV entstehen und es wird dazu
beigetragen, dass der CO2 –Ausstoß verringert wird.
Durch die Installation und den Verleih von E-Bikes können neue Mobilitätsformen erkundet und
getestet werden, ggf. überlegen sogar Privatleute sich ein eigenes E-Bike für die Fortbewegung in
14
und um Trittau zu kaufen. Auch ältere, noch mobile Menschen können so ohne das Auto unterwegs
sein und können die Verleihung in Anspruch nehmen. Die Mitfahrbank kann neue Wege der
Mobilität auf dem Land aufzeigen und für eine bessere Kommunikation, Kooperation und Stärkung
der Gemeinschaft sorgen. Als Nebeneffekt werden durch die innovativen und modellhaften
Teilprojekte des Gesamtkonzeptes sowohl Angebote für Naherholung, Gewerbe, Handel,
Gastronomie als auch der Tourismus vernetzt und darüber hinaus weiterentwickelt, sodass Trittau
noch mehr Angebote und Lebensqualität bekommt.
Durch die Umsetzung des innovativen Konzeptes kann die Gemeinde als Keimzelle für andere
amtsangehörige Gemeinden werden, weitere Mobilitätskonzepte können Anwendung finden.
Zukünftig soll die Fahrradinfrastruktur in Trittau weiter ausgebaut und verbessert werden. Darüber
hinaus ist es das Ziel, dass die Fahrradnutzung weiter steigt und ein noch größerer Beitrag zum
Klimaschutz geleistet wird. Die Idee der Mitfahrbank soll bei guter Annahme auch in umliegenden
Gemeinden implementiert werden, ebenso soll an weiteren nachhaltigen Mobilitätskonzepten
gearbeitet werden, damit die Gemeinde Trittau ein nachhaltiger, zukunftsfähiger und innovativer
Lebensort bleibt.
15
6. Kostenaufstellung (Bruttokosten)
Nr. Maßnahme Erläuterung Ziel Kosten Einbindung Dritter
1 Mobilitätsplatz
Der Vorburgplatz wird zum Platz der Mobilität und des An- und
Wegkommens. Dort ist der zentrale Ort, an dem Busse und
Taxis fahren, die Mitfahrbank installiert ist und ein
überdachter Fahrradstellplatz implementiert wird.
Mobilitätsvernetzung
8.000 € (Materialkosten zur
Aufwertung des Platzes zzgl.
Einzelmaßnahmen)
-Bepflanzung: Seniorenbeirat
-Malerarbeiten: Kita o.ä.
2 Fahrradstreckennetz Kurzfristig soll das Fahrradstreckennetz attraktiver und besser
erkennbar werden
Bewusstsein für vorhandene
Wegen stärken Nicht quantifizierbar -Keine
3 Beschilderung Installation von Schildern, die wichtige und interessante
Pu kte i Trittau aus eise Wasser ühle, Kir he, )e tru …
Trittaus Attraktionen
hervorheben
9.000 € (60 Schilder á 150 Euro – reine
Materialkosten)
-Bauhof
4 Barrierefreiheit Zusätzlich zu der Beschilderung sollen bspw. einfache
Piktogramme für eine Integration möglichst vieler
Bevölkerungsgruppen sorgen
Integration aller
Bevölkerungsgruppe In 3. enthalten -Bauhof
5 E-Bikes 2 E-Bikes werden von der Gemeinde gekauft und an
interessierte Bürger verliehen. Kostenfreie Testfahrten bis zu
90 Minuten
Bewusstseinsbildung für E-/ und
klimafreundliche Mobilität
5.000 € (2 E-Bikes á .5 €
Örtlicher Fahrradhandel
6 Ladeinfrastruktur 1 Ladestation wird am Verleihstandort für die E-Bikes
Installiert
Bewusstseinsbildung für E-/ und
klimafreundliche Mobilität
3.000 € Ladestation á . € zur
Unterstützung von 5.)
Örtliche Stadtwerke
7 Fahrradständer
Überdachte Fahrradständer sollen an verschiedenen
Standorten in der Gemeinde verteilt werden (mit Platz für 10-
12 Fahrräder). Diese Stellplätze sollen mit Luftpumpen
ausgestattet werden.
Sichere Abstellmöglichkeit
Anreiz mit dem Fahrrad zu fahren
40.000 € 5 Einhausungen á 6. € (fest verbaut, immobil)
5 Fahrradstä der á . €
(fest verbaut, immobil)
5 Fahrradpu pe á . €
(fest montiert, immobil)
- Gestaltung: Grundschule,
blaues Haus, Kita,
Jugendzentrum o.ä
8 Mitfahrbank Installation einer Bank, auf der sich Menschen niederlassen
können und per Anhalter fahren können. Durch ein Schild
werden Autofahrer auf das Fahrtziel hingewiesen
Kommunikation stärken, ein
Wegkommen ermöglichen,
Vernetzung stärken
4.000 € 1 Bank á 4. €
- Gestaltung: Grundschule,
blaues Haus, Kita,
Jugendzentrum o.ä
9 Planungskosten Kosten für die Unterstützung bei der Planung und der
Ausführung der Konzeptmaßnahmen sowie Anschaffung
entsprechender Software. (Darunter 1 Werkstudentenstelle)
Möglichst zeitnahes Umsetzen
der Konzeptmaßnahmen 9.000 € - Keine
10 Taxirufsäule Anbringung einer solarbetriebenen und barrierefreien
Taxirufsäule am Vorburgplatz Mobilitätsvernetzung 7.000 € - Keine
Gesamtkosten: 85.000 €
Gesamtfördersumme Holsteins Herz Fördersatz 60% 71.428,57 € Eigenanteil Trittau: 28.571,43 € (Netto)
Davon: Förderung Teil 1 Nettoförderung Holsteins Herz (Nr. 1-10) Fördersatz 60% 42.857,14 €
16
7. Folgekostenabschätzung (Bruttokosten)
Nr. Maßnahme Erläuterung der Folgekosten Kosten Kostenträger
1 Mobilitätsplatz Für den Mobilitätsplatz werden Folgekosten für die Instandhaltung der Rabatten und
der Grünanlage erwartet. Die Pflege der zugehörigen Grünanlage übernimmt
hauptsächlich der Bauhof, der von der Trittauer Bürgerstiftung unterstützt wird.
2.000 € p.a. 0,5 Personentage pro Woche, mit
20 Wochen Arbeitszeit
(Sommersaison) und Entgeltstufe
E5
-Grünschnitt
-Rabattenpflege
2 Fahrradstreckennetz Das Fahrradstreckennetz basiert auf bestehenden Wegen, für die bereits die
Instandhaltung durch die Gemeinde übernommen wird. Hier werden keine
zusätzlichen Kosten erwartet.
Keine -Keine
3 Beschilderung Die Beschilderung generiert nur geringe und unregelmäßige Folgekosten. Hier spielen
vor allem alters-/ oder witterungsbedingte Schäden sowie Vandalismus eine Rolle.
Ausführung durch den kommunalen Bauhof
2.000 € p.a. 0,5 Personentage pro Monat
(Entgeltstufe 5) für Kontrollgänge +
200 Euro pauschal für
Verschleißteile p.a.
-Sichtung möglicher Beschädigungen
-Beseitigung von Beschädigungen
4 Barrierefreiheit Die Barrierefreiheit generiert keine eigenständigen Folgekosten. Sie ist Bestandteil der
Beschilderung. Die Kosten für die Barrierefreiheit beinhaltet Punkt 3. In 3. enthalten -keine
5 E-Bikes Maßgebliche Folgekosten für die E-Bikes sind der Austausch von Verschleißteilen und
der Erhalt der Verkehrstüchtigkeit.
300 € p.a. (2 E-Bikes á 150 €)
- Erhalt der Verkehrstauglichkeit
6 Ladeinfrastruktur Als Folgekosten für die Ladeinfrastruktur werden hauptsächlich Verschleiß- und
Vandalismusschäden erwartet.
300 € p.a. (pauschal 10% des Anlagenwertes
p.a.)
- Pauschale Folgekosten
7 Fahrradständer Ähnlich wie bei der Beschilderung ist bei den überdachten Fahrradstellplätzen mit
alters-/ und witterungsbedingte Verschleß-/ sowie mit Vandalismusschäden zu
rechnen. Ausführung durch den kommunalen Bauhof
2.300 € p.a. 0,5 Personentage pro Monat
(Entgeltstufe 5) für Kontrollgänge +
100 Euro pauschal für
Verschleißteile p.a.
- Sichtung möglicher Beschädigungen
- Beseitigung von Beschädigungen
8 Mitfahrbank
Es wird lediglich mit Verschleiß-/ und Vandalismusschäden gerechnet. Pflege der
umgebenden Grünanlage ist in Punkt 1 enthalten (Standort der Mitfahrbank). Die
Sichtung möglicher Schäden erfolgt im Zuge der Instandhaltungsmaßnahmen von
Punkt 1, 3, 6 und 7.
100 € p.a.
- Sichtung möglicher Beschädigungen
- Beseitigung von Beschädigungen
9 Planungskosten Die Planungskosten verursachen keine Folgekosten, da es sich hierbei im Wesentlichen
um Arbeitsmaterialien und Arbeitskraft handelt Keine - Keine
10 Taxirufsäule Analog zum Punkt 6 werden für die Rufsäule lediglich Verschleiß-/ und
Vandalismusschäden erwartet.
700 € p.a. (Pauschal 10% des Anlagenwertes
p.a.) - Pauschale Folgekosten
Gesamtfolgekosten: 7.700 € p.a.
17
7. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Konzeptplan. Eigene Darstellung. (LM)
Abbildung 2: Ladestation. Modell: bike-energy POINT (Ladestation Wandmontage) POINT für 2 E-
Bikes P2B über bike.energy. Verfügbar unter: https://shop.bike-
energy.com/produkt-kategorie/ladestationen/
Abbildung 3: Beispiel eines E-Bike mit Gepäckträger-Akku. Quelle: http://goo.gl/L849Dj
Abbildung 4: Beispiel eines Fahrradunterstellplatzes. Modell: 02.12 TYP MARA
Fahrradüberdachung über Gronard Metallbau & Stadtmobiliar. Verfügbar unter:
http://gronard.de/de/überdachungen/marafahrradüberdachung
Abbildung 5: Beispiel einer öffentl. Luftpumpe. Verfügbar unter:
http://www.rasti.eu/de/fahrrad/fahrradservice/luftpumpen/hamme
Abbildung 6: Referenzbank in Speicher- Mitfahrbank in Speicher. Quelle:
http://www.morgenweb.de/region/bergstrasser-anzeiger/lautertal/warten-auf-ein-
auto-zum-mitfahren-1.2644134
Abbildung 7: Beispiel einer Mitfahrbank: Modell: Parkbank B 1640 Rückenlehne über HDS
Stadtmobiliar mit System. Verfügbar unter:
http://www.stadtmobiliar.de/index.php/banke-tische/parkbaenke/parkbank-b-1640-
mit-ruckenlehne.html
Abbildung 8: Beispiel einer Not-, Servicerufsäule
Verfügbar: http://www.multicomsystem.de/oepnv-saeule
Abbildung 9: Beispiel einer Taxirufsäule
Verfügbar: http://www.multicomsystem.de/taxisaeule
- 1 -
Prüf- und Bewertungsbogen der AktivRegion Holsteins Herz
Antragseingang: 24.08.16
Projektname: Umsetzung des Mobilitätsteilkonzeptes „Fahr Rad!“
Projektträger: Gemeinde Trittau
Öffentlicher oder als gemeinnützig anerkannter Träger Sonst. Träger
Projektlaufzeit:
(Beginn u. Ende)
01.01.2017 – 31.12.2018
Vollständigkeit der Unterlagen
Angaben im Antrag sind vollständig
ja nein
Ausführungen zum Projekt, Kurzbeschreibung
ja nein
Kosten- und Finanzierungsplan
ja nein
Wirtschaftlichkeitsberechnung
ja nein entfällt
Kostenschätzung nach DIN 276
ja nein entfällt
Kostenvoranschläge liegen vor
ja nein entfällt
technische bzw. baufachliche Unterlagen (Baugenehmigung, baufachliche Prüfung Kreis)
ja nein entfällt
Erklärung zur Einhaltung des Landesmindestlohngesetzes
ja nein
Verbindliche Erklärung zur Einhaltung der Zweckbindungsfrist (i.d.R. 12 Jahre)
ja nein
(siehe Wirtschaftlichkeitsberechnung/Folgekosten)
Nachweise über nationale öffentliche Mittel
ja (durch AR u. Land) nein entfällt
- 2 -
Nachweis der Gemeinnützigkeit
ja nein entfällt
Gesellschaftervertrag/Handelsregister/Vereinssatzung
ja nein entfällt
De-minimis-Erklärung
ja nein entfällt
Vertretungsregelung/Zeichnungsbefugnis
ja nein
Stempel/Unterschrift des Projektträgers (vertretungsberechtigt/zeichnungsbefugt)
ja nein
Projekt im Schwerpunkt / Kernthema
Das Projekt ist einem Kernthema der Strategie eindeutig zuzuordnen:
Schwerpunkt: Nachhaltige Daseinsvorsorge
Erhalt und Verbesserung der Lebensqualität:
Soziale Treffpunkte:
Ortskernentwicklung:
Wohnen:
Nahversorgung & Gesundheit:
Schwerpunkt: Bildung
Aufbau von regionalen Bildungslandschaften:
Außerschulische Lernorte:
Schnittstelle Schule-Beruf:
Weiterbildung:
Schwerpunkt: Wachstum und Innovation
Entwicklung und Vernetzung von Naherholungsangeboten und
Vermarktung von regionalen Produkten:
Natur-, Kultur-,Aktiv-, und Gesundheitstourismus:
Freizeit und Naherholung:
Ländliche Erlebnisse und Genüsse:
Regionale Produkte:
- 3 -
Schwerpunkt: Klimawandel und Energie
Energieversorgung sicherstellen, Energieeffizienz steigern und
Klimaschutzmaßnahmen einleiten:
Energieversorgung:
Kommunale Energieeffizienz:
Bewusstseinsbildung:
Klimaschutzmaßnahmen:
Schwerpunkt: Klimawandel und Energie
Mobilität im ländlichen Raum:
ÖPNV:
E-Mobilität:
Fahrradverkehr:
Mobilitätskonzepte:
Allgemeine Prüfkriterien:
Gibt es zusätzliche öffentliche Fördermittel
wenn ja, welche …………………………………..………… nein
Projekt ist eine Pflichtaufgabe des Projektträgers.
ja (Projekt ist nicht förderfähig.) nein
Projekt ist zukunftsfähig/nachhaltig
ja nein
Projekt bewirkt eine Diskriminierung (aufgrund Rasse, Geschlecht, ethnischen Herkunft,
Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung)
ja (Projekt ist nicht förderfähig.) nein
Das Projekt wirkt innerhalb der festgelegten Gebietskulisse oder als Kooperationsprojekt.
ja nein (Projekt ist nicht förderfähig.)
Die Förderfähigkeit gemäß den Vorgaben der EU, des Bundes und des Landes ist gegeben (Positiv-
Negativliste).
ja nein (Projekt ist nicht förderfähig.)
Welche Landesziele werden unterstützt?
Armutsbekämpfung Demografischer Wandel
Inklusion Innovation
- 4 -
Eindämmung des Klimawandels Umweltschutz
Die Eigenmittel des Trägers (inkl. öffentliche Kofinanzierung) sind gesichert.
ja nein (Projekt ist nicht förderfähig.)
Querschnittsthemen werden erfüllt?
Ehrenamtliches
Engagement:
Das Projekt bein-
haltet
unentgeltliche
Leistungen, die
von einem freien
Träger, Verein,
Initiative oder
Institut erbracht
werden, die
hätten
ausgeschrieben
werden können.
(+ 5 %)
Barrierefreiheit:
Im Projekt wird
Barrierefreiheit
geschaffen,
ausgenommen sind
die öffentlichen
Verwaltungen, die
lt. Gesetz zur
Barrierefreiheit
verpflichtet sind.
(+ 5 %)
Vernetzung:
Mehrere
kommunale oder
private Partner
schaffen einen
gemeinsamen
Projektnutzen.
(+ 5 %)
Inklusion
Das Projekt hat das
Ziel alle Menschen
zu erreichen und zu
integrieren.
(+ 5 %)
Energieeffizienz
Das Projekt wird
unter
Berücksichtigung
neuester
Energieeffizienz-
Standards
durchgeführt.
(+ 5 %)
ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein
A: Prüfkriterien –
Kernthemenüber-
greifend
Wirkung Punkte
Empfehlung
RM
Beschluss-
empfehlung
Beirat
Beschluss
Vorstand
Kooperationsprojekte Mind. 3 AktivRegionen 1 - -
Mehr als 4
AktivRegionen
2 - -
Das Projekt hat einen
kooperativen Ansatz:
2-4 Projektpartner 1 1 1
Ab 5 Projektpartner 2 - -
Öffentliche + WiSo-
Partner
1 1 1
Die Zielgruppe des
Projektes sind:
Jugendliche 1 1 1
Senioren 1 1 1
Migranten 1 1 1
Gendergerechtigkeit 1 - -
AktivRegion 1 1 1
- 5 -
Das Projekt ist
innovativ und/oder
modellhaft:
Landesweit 1 - -
Arbeitsplatzwirkung
des Projektes:
Sicherung von AK 1 - -
Schaffung von AK 2 - -
Das Projekt hat
Auswirkungen auf den
demografischen
Wandel:
Lokale Ebene (1
Kommune)
1 1 1
Regionale Ebene
(ab 2 Kommunen)
1 - -
Überregionale Ebene
(LAG-übergreifend)
1 - -
Das Projekt leistet
einen Beitrag zum
Klimaschutz auf:
Lokaler Ebene (1
Kommune)
1 1 1
Regionaler Ebene
(ab 2 Kommunen)
1 - -
Überregionaler Ebene
(LAG-übergreifend)
1 - -
Summe Punkte A (20 Punkte möglich) 8 8
Es muss eine Mindestpunktzahl von 2 erfüllt sein!
Erfüllte Kriterien (7 Kriterien möglich) 5 5
Es müssen mindestens 2 Kriterien erfüllt sein!
B: Prüfkriterien zu den Kernthemen
I. Kriterien zum Schwerpunkt Daseinsvorsorge
Bewertung (0 Pkt. = kein Kriterium erfüllt
1 Pkt. = 1-2 Kriterien erfüllt
2 Pkt. = 3-4 Kriterien erfüllt
3 Pkt. = 5 Kriterien erfüllt)
Werden der Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität
unterstützt?
Empfehlung
RM
Beschluss-
empfehlung
Beirat
Beschluss
Vorstand
1 1
Prü
fkri
teri
en
Die Versorgungssituation wird verbessert
(Bildungsangebote, ärztliche Versorgung,
Pflegedienste, Grundbedarf mit Gütern und
Dienstleistungen des täglichen Bedarfs).
- -
Bedarfsgerechte Wohnangebote für Senioren und
Menschen mit Beeinträchtigungen werden
geschaffen oder gestaltet.
- -
- 6 -
Freizeit-, Sport- und Kulturangebote werden
zielgruppenspezifisch entwickelt.
x x
Soziale Treffpunkte für alle Altersgruppen werden
erhalten und/oder bedarfsgerecht gestaltet oder neu
geschaffen.
- -
Ortskerne/Innenstädte werden nachhaltig gestärkt,
erweitert und/oder belebt.
x x
II. Kriterien zum Schwerpunkt Wachstum und
Innovation
Bewertung (0 Pkt. = kein Kriterium erfüllt
1 Pkt. = 1-2 Kriterien erfüllt
2 Pkt. = 3-4 Kriterien erfüllt
3 Pkt. = 5 Kriterien erfüllt)
Werden die Entwicklung und die Vernetzung von
Naherholungsangeboten und die Vermarktung von
regionalen Produkten gefördert?
Empfehlung
RM Beschluss-
empfehlung
Beirat
Beschluss
Vorstand
1 1
Prü
fkri
teri
en
Angebote für Naherholung und Tourismus werden
vernetzt und/oder weiterentwickelt.
x x
Schützenwerte Naturräume, Schutzgebiete und
kulturhistorische Elemente werden erhalten.
- -
Tourismus, regionale Erzeuger, handwerkliche
Tradition, Kultur oder Kunst wird gefördert.
x x
Natur wird durch attraktive Angebote erlebbar
gemacht.
- -
Regionale Produkte werden durch
Kenntlichmachung und Vernetzung besser
vermarktet.
- -
III. Kriterien zum Schwerpunkt Bildung
Bewertung
(0 Pkt. = kein Kriterium erfüllt
1 Pkt. = 1-2 Kriterien erfüllt
2 Pkt. = 3-4 Kriterien erfüllt
3 Pkt. = 5 Kriterien erfüllt)
Werden regionale Bildungslandschaften aufgebaut?
Empfehlung
RM Beschluss-
empfehlung
Beirat
Beschluss
Vorstand
1 0
Prü
fkri
teri
en
Bildung, Ausbildung und Weiterbildung werden
unterstützt und gestärkt.
- -
Lebenslanges Lernen – zeit- und ortsunabhängig –
wird gefördert.
- -
Interkulturelle Bildung wird unterstützt. - -
Außerschulische Lernorte werden erhalten,
erweitert, vernetzt und/oder geschaffen.
- -
- 7 -
Bewusstsein und Wertschätzung für Natur und
Kultur wird gefördert.
x -
IV. Kriterien zum Schwerpunkt Klimawandel und
Energie
Bewertung
(0 Pkt. = kein Kriterium erfüllt
1 Pkt. = 1-2 Kriterien erfüllt
2 Pkt. = 3-4 Kriterien erfüllt
3 Pkt. = 5 Kriterien erfüllt)
Wird die Energieversorgung sichergestellt, die
Energieeffizienz gesteigert und Klimaschutzmaßnahmen
eingeleitet?
Empfehlung
RM Beschluss-
empfehlung
Beirat
Beschluss
Vorstand
1 1
Prü
fkri
teri
en
Energie- und Nahwärmeversorgung wird durch
regenerative Energie unterstützt.
- -
Der Ausbau und die Förderung von Solarenergie
gefördert.
- -
Die Kommunen werden mittels Energieeinsparung
ihrer Vorbildfunktion gerecht.
x x
Bewusstseinsbildung wird durch Beratungen
und/oder Veranstaltungen gefördert.
- -
Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Reduzierung
werden unterstützt.
x x
V. Kriterien zum Schwerpunkt Klimawandel und
Energie
Bewertung
(0 Pkt. = kein Kriterium erfüllt
1 Pkt. = 1-2 Kriterien erfüllt
2 Pkt. = 3-4 Kriterien erfüllt
3 Pkt. = 5
Kriterien erfüllt)
Wird die Mobilität im ländlichen Raum verbessert?
Empfehlung
RM Beschluss-
empfehlung
Beirat
Beschluss
Vorstand
2 2
Prü
fkri
teri
en
Klimafreundliche und nachhaltige Mobilität wird
gefördert.
x x
Der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität wird
unterstützt.
x x
Der Ausbau und/oder die Attraktivitätssteigerung
des Fahrradwegenetzes werden unterstützt.
x x
Die Entwicklung innovativer Mobilitätskonzepte für
den ÖPNV wird initiiert.
- -
Ein Konzept für ein Mobilitätsnetz für den Tourismus
mit Haltepunkten für ÖPNV, Radfahrer, Wanderer,
Kanuten etc. wird entwickelt.
x x
Summe Punkte B aus I – V (15 Punkte möglich) 6 5
- 8 -
Punktzahl aus A: Prüfung kernthemenübergreifend
(Mindestpunktzahl 2)
8 8
Punktzahl aus B: Schwerpunkt / Kernthemenprüfung
(Mindestpunktzahl 3)
6 5
Gesamtpunktzahl 14 13
Es muss eine Mindestpunktzahl von 5 Punkten erfüllt sein!
Kosten u. Finanzierung
Gesamtkosten (brutto): 85.000,00 €
förderfähige Gesamtkosten (netto): 71.428,57 €
Förderquote (entspr. Kernthema) 40 %
+ erfüllte Querschnittsthemen: 20 %
Gesamtförderquote 60 %
(beantragte) Fördersumme: 42.857,14 €
Kofinanzierung:
Davon öffentliche Mittel 20 %
0,00 €
Eigenmittel 42.142,86 €
Es muss eine Mindestpunktzahl von 3 erfüllt sein!