+ All Categories
Home > Documents > Abänderung des Reichsgesetzes vom 14. Dezember 1928 über Erhöhung des Zuckerzolls Vom 3. Juli...

Abänderung des Reichsgesetzes vom 14. Dezember 1928 über Erhöhung des Zuckerzolls Vom 3. Juli...

Date post: 15-Jan-2017
Category:
Upload: dinhkhanh
View: 212 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
6
Abänderung des Reichsgesetzes vom 14. Dezember 1928 über Erhöhung des Zuckerzolls Vom 3. Juli 1929 Source: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, 46. Jahrg., H. 2 (1929), pp. 254-258 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40907882 . Accessed: 16/06/2014 19:41 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 91.229.229.162 on Mon, 16 Jun 2014 19:41:21 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions
Transcript

Abänderung des Reichsgesetzes vom 14. Dezember 1928 über Erhöhung des Zuckerzolls Vom 3.Juli 1929Source: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, 46. Jahrg., H. 2 (1929), pp. 254-258Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40907882 .

Accessed: 16/06/2014 19:41

Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at .http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp

.JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range ofcontent in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new formsof scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected].

.

Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access toFinanzArchiv / Public Finance Analysis.

http://www.jstor.org

This content downloaded from 91.229.229.162 on Mon, 16 Jun 2014 19:41:21 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

AMnderung des Reichsgesetzes yom 14. Dezember 1928 fiber Erhohung des Zuckerzolls1).

Voin 3. Juli 1929. (RGBl. 1929 I Nr.27 S. 127.)

Artikel I. § 2 des Gesetzes iiber Erhohung des Zuckerzolles vom 14. Dezember 1928

(Reichsgesetzbl. I S. 403) erhalt folgende Fassung: Wenn der Preis, der an der Magdeburger Borse fur gemahlenen Melis amt-

lich notiert wird, fiir Lieferung im laufenden Monat ohne Steuer und Sack im Durchschnitt eines Monats bei Lieferung in den Monaten Oktober bis Dezember 21 Reichsmark fiir 50 kg und bei Lieferung in den spateren Monaten bis einschlieB- lich September 21 Reichsmark zuziiglich eines Zuschlages von je 15 Reichspfennig ftir den Monat iibersteigt, oder wenn ein Preis fur Lieferung im laufenden Monat an der Magdeburger Borse langer als einen Monat nicht notiert worden ist, treten an die Stefle der im § 1 festgesetzten Zollsatze von 25 Reichsmark fiir Verbrauchs- zucker und 21 Reichsmark fiir anderen festen und fliissigen Zucker aller Art usw. die Zollsatze des Gesetzes iiber Zollanderungen vom 17. August 1925 (Reichs- gesetzbl. I S. 261). Den Tag des Eintritts dieser Zollsatze bestimmt der Reichs- minister der Finanzen.

Der Reichsminister der Finanzen kann anordnen, daB an die Stelle der im § 1 festgesetzten Zollsatze die Zollsatze des Gesetzes iiber Zollanderungen vom 17. August treten, auch wenn der Preis, der an der Magdeburger Borse fiir ge- mahlenen Melis amtlich notiert wird, die in Abs. 1 festgesetzten Grenzen nicht ubersteigt, sofern tatsachlich ein wesentlicher Teil der fiir den Inlandsverbrauch bendtigten Zuckermengen von den Fabriken zu Preisen hat beschafft werden miissen, die unter Beriicksichtigung der Frachtparitaten der einzelnen Fabriken im Monatsdurchschnitt iiber den im Abs. 1 festgesetzten Grenzen lagen.

Artikel II. Dieses Gesetz tritt am dritten Tage nach der Verkiindung in Kraft 2).

In der Sitzung des Reichstags vom 26. Juni 1929 auBerten sich mehrere Abgeordnete zu dem auf den Antrag Freih. v. Richthofen, Stubbendorff und Genossen (Drucks. 813) und den Antrag Dr. Stegerwald und Genossen (Drucks. 846) ergangenen BeschluB des 7. Ausschusses (Drucks. 1235), der vom Reichstag angenommen und Gesetz wurde. Die betreffenden Stellen lauten:

Dr. Hertz (SPD.): Im vergangenen Jahr ist eine Neuregelung der Zucker- wirtschaft beschlossen worden, eine Heraufsetzung des Zolles, verbunden mit der Einfuhrung eines Hochstpreises zum Schutze fiir die Konsumenten. Es ist keine Frage, daB diese MaBnahme nicht nur dem Zuckeranbau und den Land- wirten, sondern auch der zuckerverarbeitenden Industrie geniitzt hat, daB letztere einen Nutzen erzielt hat, obschon den Konsumenten ein stabiler, gegeniiber dem Vorjahre nicht erhohter Preis garantiert wurde.

Dieser Vorlage hat die Sozialdemokratie ihre Zustimmung gegeben und damit ebenfalls bewiesen, daB, wenn nicht auf dem falschen Gaul der Erhohung der Zolle geritten wird, sondern MaBnahmen zur Diskussion stehen, die wirklich die

l) Nebst EntwurfsbegrUndung mitgeteilt im Finanzarchiv 46 (1929) S. 431. •) D. h. am 9. Juli 1929.

752

This content downloaded from 91.229.229.162 on Mon, 16 Jun 2014 19:41:21 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Ab&nderung des Reichsgesetze3 vom 14. Dezember 1928 tiber Erhohung des Zuckerzolls. 255

Produktivitat der Landwirtschaft heben und der Landwirtschaft stabile Preise verschaffen, ohne den Konsumenten unertragliche Lasten aufzuerlegen, die Sozial- demokratie durchaus bereit ist, auf diesem Wege mitzugehen, ja vielleicht eher mitgeht als diejeDigen Parteien, die durch Interessen des Handels und ahnlicher Zwischenschichten in ihrer Bewegungsfreiheit gehemmt sind.

Ich sagte vorhin bereits, daB die Regelung, die im Vorjahre getroffen worden ist, sich bewahrt hat, und wir bedauern es deshalb, daB Sie nachtraglich an dieser Regelung etwas andern wollen. Sie erschiittern damit das Vertrauen, das wir seiner- zeit gehabt haben, daB es eine gemeinsame Zusammenarbeit zwischen denjenigen Parteien gibt, die in erster Linie den Produzentenstandpunkt vertreten wollen, und uns, die wir an die allgemeine Wirtschaft und auch an die Millionen von Ver- brauchern denken. Es ware zweckmaBig gewesen, wenn Sie sich mit der damals getroffenen Regelung, die den Landwiiten einen ausreichenden Riibenpreis, der Zuckerindustrie ausreichende Preise fur das verarbeitete Erzeugnis gegeben hat, begniigt hatten, und wenn Sie den Verbrauchern nicht neue Lasten auferlegen wiirden. Zwar will ich nicht bestreiten, daB der Zuschlag als Handelsspanne von monatlich 15 Pfennig fur 100 Kilo den Preis nur so unwesentlich verandert, daB eine Auswirkung auf den Kleinhandelspreis kaum zu erwarten sein wird. Trotzdem ware es besser gewesen, wenn Sie selbst diese kleine MaBnahme, die auch nicht der Landwirtschaft, sondern lediglich der Erzeugung und dem Handel zugute kommt, an der die Landwirtschaft uberhaupt nicht interessiert ist, in diesem Augenblick nicht zum Gegenstand von Antragen gemacht hatten.

Der Abgeordnete T a n t z e n (DD.): Der Zuckerzoll soil jetzt in Form dieses Gesetzes neun Monate lang urn monatlich 15 Pfennig pro Doppelzentner erhoht werden. Das ist gewiB nicht viel, und wir stimmen daf iir ; wir hatten aucb fur eine anders geartete Regelung gestimmt. Aber wir glauben, daB es nicht richtig ist, daB man diese Zuckerpreiserhohung dadurch moglich gemacht hat, daB man bei den Fleisch- und Viehzollen nachgab. Diese Verbindung lehnen wir ab. Hier ist nach unserer Meinung ein falscher Weg gegangen worden. Anstatt auf dem Wege der Zuckerpreiserhohung waren wir lieber auf dem Wege der Zolle ftir lebende Tiere mitgegangen.

Schroter [Merseburg] (KP) : Die letzte Erhohung des Zolls ftir den Zucker wurde hier im Dezember 1928 mit Zustimmung der Sozialdemokraten beschlossen.

Das muB festgestellt werden. Der Hochstpreis fur den Zucker wurde ebenfalls mit Zustimmung der Sozialdemokraten gesetzflch geregelt. Von diesen Erhobungen haben die breiten Schichten der werktatigen Bauern nicht das mindeste gesptirt. Es ist lediglich eine Zuckerpreiserhohung fur die Verbraucherschichten in Er- scheinung getreten, d. h. die neuen unerhorten Gewinne, die die Zuckerfabriken und die ZuckergroBindustrie gemacht haben, sind mit Hilfe der Sozialdemokratie aus den Taschen der breiten werktatigen Bevolkerung herausgezogen worden, ohne den breiten Schichten der Bauern irgendwie zu helfen.

Wenn aber die Notlage dieser breiten werktatigen Schichten der Bauern von dem GroBagrariertum, von dem Industriekapital der Zuckerfabriken benutzt wird, um ihre unerhorten und unverschamten Forderungen durchzusetzen, so muB das in aller Oeffentlichkeit festgestellt werden.

Dies um so mehr, als dieser unverschamte Anschlag trotz der Opposition der Sozialdemokratie durchgefiihrt wird, wahrend eine Koalitionsregierung besteht, in deren Ressorts die Sozialdemokratie ausschlaggebend mitzureden hat.

Wie hat sich der Zuckerkonsum der breiten Massen in der letzten Zeit ge- staltet? Ich berufe mich hier auf die Feststellungen, die der ,,Vorwarts" am 23. November 1928 gemacht hat. Niemand in diesem Hause wird bestreiten wollen, daB der Zucker einer der wichtigsten und notwendigsten Bedarfsartikel ist, be- sonders fur dieAermsten derArmen, daB der Zucker eines der wichtigsten Kinder- nahrungsmittel ist und daB jede Erhohung des Zuckerpreises gerade die Not der unteren Schichten ins maBlose vergroBert. Nach den Feststellungen des ,,Vor- warts" betragt der Zuckerverbrauch in Deutschland pro Jahr 21,3 kg, in GroB- britannien 41 kg, in den Vereinigten Staaten 48 kg.

Die deutsche konsumierende Bevolkerung verbraucht also am wenigsten Zucker.

753

This content downloaded from 91.229.229.162 on Mon, 16 Jun 2014 19:41:21 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

256 Ab&nderung des Reichsgesetzes vom 14. Dezember 1928 liber Erhohung des Zuckerzolle.

Bei steigender Zahl der Familienangehorigen gestaltet sich der Zuckerver- brauch folgendermaBen: in Haushalten mit zwei Personen pro Kopf und JaLr 18,3 kg, mit drei Personen 12,9 kg, mit sechs Personen 11,2 kg und mit acht Personen 9,6 kg.

Ich glaube, daB diese Feststellungen zutreffen. Dann haben aber die Sozial- demokraten urn so mehr die Pflicht, nicht nur Opposition zu mimen, sondern wirklich aktiv gegen den mit der Erhohung des Zuckerpreises geplanten Raubzug aufzutreten.

Der Wunsch, den wir aussprechen, wird nicht in Erfullung gehen; denn die Zustimmung der Sozialdemokraten zu diesem neuen Zollwucher ist notwendig, damit sie in der Zukunft als vollgultiges Mitglied in dieser Koalitionsregierung geduldet wird.

Das ist das entscheidende, und alle ihre Handlungen sind nicht unter dem Gesichtswinkel diktiert, den Werktatigen zu helfen, sondern alle ihre Handlungen sind von dem Bestreben diktiert, die Ministersessel in dieser neuen Regierung, die eine solche schamlose Ausbeutung unterstiitzt, zu halten, obschon die Not der Werktatigen von Tag zu Tag groBer wird.

Wir beantragen deshalb Zollireiheit fur den Zucker und im Falle der Ab- lehnung dieses Antrages Wiederherstellung des alten Zustandes. Wir fiihren einen entschiedenen Kampf gegen die Plane des GroBagrariertums und der Industrie- kapitalisten, mit Hilfe dieser MaBnahme neue Millionengewinne aus den Taschen des werktatigen Volkes herauszuziehen.

Dr. Horlacher (BV.): Auch die Remedur beim Zuckerzoll ist meines Erachtens im Interesse des intensiv arbeitenden Riibenbaus nur zu begruBen.

Freiherr von Richthofen (DN.) : Nun haben Sie das Zuckergesetz wieder stark verwassert. Wir haben den Antrag gestellt, einen gleitenden Zoll durchzufuhren, aber nicht nur nach unten, sondern auch nach oben. Das Zentrum hat einen Antrag auf 23 Reichsmark Hochstpreis gestellt. Wir haben unseren An- trag zuruckgezogen in der Hoffnung, daB die 23 Reichsmark Hochstpreis tat- sachlich auch bewilligt werden. Was besagen diese 23 Reichsmark Hochstpreis? Der Landwirt wiirde fur den Zentner Ruben 1,65 bis 1,70 Reichsmark erlosen. Die Produktionskosten betragen, wie aus den Buchfuhrungsergebnissen der En- quete klar ersichtlich ist, heute 1,80 Reichsmark. Der Landwirt bekommt heute fiir seine Ruben im Durchschnitt nur 1,50 Reichsmark. Dabei muB betont werden, daB die Fabriken den letzten Pfennig ausbezahlen und die notwendigen Rationali- sierungen die erforderlich waren, zuriickstellen miissen, weil sonst der Landwirt fur seine Riiben noch weniger bekommen miiBte, d. h. die letzten Betriebe, die noch einigermaBen funktionieren, wiirden dadurch erschlagen werden. Und Sie predigen doch die Rationalisierung ! ! ! Wollen Sie verraten, wie man ohne Geld rationalisieren soil?

Es fehlen in den Fabriken, wie ich schon sagte, die Amortisationen. Wenn wir nun 21 Reichsmark, wie der gestrige BeschluB lautet, erhalten, und wir be- kommen die sogenannten Reportgelder ab Januar, dann wiirde der Zuckerpreis im Durchschnitt vielleicht 21,50 Reichsmark betragen. Wir wiirden dann auf 1,50 bis 1,57 Reichsmark je Zentner Riiben kommen konnen. Heute kostet der Zucker nicht mehr, als er im Frieden gekostet hat. Stickstoff und Zucker sind heute die billigsten Produkte, gemessen am Goldstandard des Friedens. Der Zucker kostet nicht mehr, weshalb wird nicht mehr verbraucht ? Es werden alle moglichen anderen Sachen sehr wohl verzehrt, den Siidfruchten, den auslandischen ftodukten wird der Vorzug gegeben, aber das gute deutsche Produkt, Zucker, wird vernachlassigt. Machen Sie Propaganda fiir den deutschen Zuckerkonsum. Eine bessere Propa- ganda kann es iiberhaupt nicht mehr geben.

Wir haben nun in diesem Jahre, wie ich schon sagte, eine Produktion von 1% Millionen Tonnen Zucker. Wir sind gezwungen, 4,5 bis 5 Millionen Zentner, rund eine Viertelmillion Tonnen, auszufiihren. An dieser Ausfuhr verlieren wir jetzt 40 bis 50 Millionen Reichsmark oder 20 bis 25 Pfennig pro Zentner Riiben. Die Ausfuhr besteht aus 3 Millionen Zentner deutschen Zucker und 1% Tonnen tschechischen Zucker und Danziger Zucker. Hier habe ich an die Reichsregierung, besonders an den Herrn Minister fiir Ernahrung und Landwirtschaft eine Frage:

754

This content downloaded from 91.229.229.162 on Mon, 16 Jun 2014 19:41:21 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Abanderung des Gesetzes vom 14. Dezember 1928 iiber Erhohung des Zuckerzolls. 257

Wenn er glaubt, Danziger Zucker aus politischen, aus nationalen Griinden ein- fuhren zu muss en, so muB die deutsche Landwirtschaft verlangen, daB dieser zoll- frei eingefuhrte Zucker der Landwirtschaft entsprechend zollmaBig vergiitet wird. Die deutsche Landwirtschaft kann die Verluste nicht mehr tragen, sie ist dazu einfach nicht in der Lage. Hier stehen namlich auch deutsche, nationale Griinde in Frage und uns steht heute das Hemd zu nahe!

Die Konkurrenz von Uebersee, die mit Lohnen arbeitet, die nur 25% der unsrigen betragen, ist unertraglich. Die Weltproduktion betragt heute 50% mehr als im Frieden. Dazu ergeben neue Ziichtungen von Zuckerrohr in Java 100% hohere Ernten als vor kurzer Zeit. Die Produktionskosten dort betragen nur 7 Mark je Zentner Zucker gegen 23 Mark bei uns, wenn der Zentner Ruben 1,70 Mark be- tragen soil. Die Produktionskosten betragen je Zentner Ruben in der Fabrik heute 1,05 Mark gegen 0,30 Mark 1913. Unsere Lage ist also verzweifelt. Wenn Sie sich den Geist betrachten, der heute durch die Landwirtschaft geht, den Geist der Ohnmacht, der darauf beruht, daB die Landwirtschaft nicht mehr produzieren kann, dann sollten Sie doch einsehen, daB alles getan werden muB, um die Land- wirtschaft in die Lage zu versetzen, das Volk ernahren zu konnen. DaB sie dazu fahig ist, hat sie bei Kartoffeln, Zucker und anderen Produkten bereits unter Be- weis gestellt, obwohl wertvollste Ueberproduktionsgebiete weggefallen sind. Bei der Ausfuhr wird heute je Zentner 10 Mark verloren. Das ist ein Verlust, den wir unter keinenUmstanden auf dieDauer auf uns nehmen konnen. Um hiereine kleine Hilfe zu bringen, haben wir den Antrag gestellt, daB der Futterzucker von jetzt ab nicht mehr versteuert werden soil. Das ist nicht etwa eine besondere Hilfe, aber es wird dadurch ermoglicht, daB wir unser Produkt als Futter im Lande erhalten und dafiir weniger andere Futtermittel einf uhren, und daB wir den Zucker leichter zur Veredelung anderer Futterstoffe benutzen konnen, z. B. fur Zucker- schnitzel und ahnliche Futtermittel, die notwendig sind. Dann brauchen wir unser Produkt nicht billig hinauszuwerfen, teuere Futtermittel einfuhren. Der Reichs- finanzminister hat ja auch keine Einnahme aus diesem Exportzucker, denn die Steuer wird nur fur im Inland verbrauchten Zucker zu menschlichem GenuB er- hoben, nicht aber fur ins Ausland gegangenen a).

So, meine Herren, werden wir schweren Herzens dem wiederum absolut un- befriedigenden, verwasserten Ergebnis zustimmen. Ich darf noch betonen, daB der Preis von 21 Mark nicht etwa einen Mindestpreis darstellt, denn tatsachlich bekommen wir heute fur unseren Zucker nicht 21 Mark, sondern nur 19,70 bzw. 19,30 Mark 2), je nach der Marktlage. Gerade deshalb stellenwir Deutschnationale den Antrag auf hohere Preise, um einen Ausgleich zu schaffen. Wir haben weiter die bestimmte Zuversicht, Herr Minister, daB, wenn der Preis einmal etwas hoher geht, nicht etwa die Katastrophe eintritt, daB dann der Zuckerzoll nicht, wie er bis zum Dezember bestanden hat, auf 15 Mark pro Zentner gesenkt wird, sondern gar auf 10 Mark, wie das Gesetz wiederum vorsieht, entgegen unserem Antrage. Diese Katastrophe muB unter alien Umstanden auf gesetzlichem Wege verhindert werden, denn das ware der sichere Tod unserer gesamten Zuckerindustrie, einer bluhenden Industrie, einer Industrie, die die deutsche Landwirtschaft mit auf die Kulturstufe gebracht hat, auf der sie heute, entgegen alien anderweitigen un- bewiesenen Behauptungen, steht. Schnell ist die Landwirtschaft zur Strecke. Wohl nie wieder ist sie aufzubauen. Siehe England.

1) Dem Antrag wurde Itechnung getragen durch Gesetz vom 5. Juii 1929, das oben S. 253 mitgeteilt ist.

•) Vgl. Finanzarchiv 44 (1927) S. 764.

Finanzarchiv. XLVI. Jahrg. 755 17

This content downloaded from 91.229.229.162 on Mon, 16 Jun 2014 19:41:21 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Yerordnung des Reichsrats zur Aenderung der Bestimmungen iifoer die Yergniiguiigssteuer in der Fassung der Bekanntmachung toiii 12. Juni 1926

(Reichsgesetzbl. I S. 262). ̂ Vom 2. Juli 1929. (RGBl. 1929 I Nr. 29 S. 134.)

Die Bestimmungen iiber die Vergniigungssteuer in der Fassung der Bekannt- machung vom 12. Juni 1926 (Reichsgesetzbl. I S. 262) werden wie folgt geandert:

Artikel I. 1. Im Artikel II § 2 wird folgende neue Nummer 8 eingefugt:

8. Veranstaltungen, die am 11. August aus Anlafi und zu Ehren des Ver- fassungstags unternommen werden *).

2. Im Artikel III § 3 Satz 2 wird die Ziffer ,,7" durch die Ziffer ,,8" ersetzt.

Artikel II. Die Bestimmungen im Artikel I treten mit Wirkung vom 1. August 1929

in Kraft. M Mitoeteilt im Finanzarchiv 43 (1926) S. 572. *) D. h. diese Veranstaltungen bleiben steuerfrei.

7§6

This content downloaded from 91.229.229.162 on Mon, 16 Jun 2014 19:41:21 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions


Recommended