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9. Jahrgang . 5/6 Mai/Juni 2018 Zeitschrift für ... · Dieses Prinzip hat in Deutschland seine...

Date post: 27-Oct-2019
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9. Jahrgang . 5/6 Mai/Juni 2018 Zeitschriſt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Berufsgenossenschaſt Rohstoffe und chemische Industrie ROHSTOFFE – BAUSTOFFE . CHEMIE – PAPIER – ZUCKER . HANDWERK GisChem: Interaktives Gefahrstoffwissen Feierabend: Ständige Erreichbarkeit schadet Maschinensicherheit: Neue App Der Rote Faden: Hilfen für die Gefährdungsbeurteilung
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  • 9. Jahrgang . 5/6 Mai/Juni 2018

    Zeitschrift für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

    ROHSTOFFE – BAUSTOFFE . CHEMIE – PAPIER – ZUCKER . HANDWERK

    GisChem: Interaktives GefahrstoffwissenFeierabend: Ständige Erreichbarkeit schadet

    Maschinensicherheit: Neue App

    Der Rote Faden:Hilfen für die Gefährdungsbeurteilung

  • EditorialLiebe Leserin, lieber Leser!

    Seit Wochen streitet man in Österreich über die Frage, ob die dortige Allgemeine Unfall-versicherungsanstalt, kurz AUVA genannt, aufgelöst werden soll. Die AUVA nimmt ver-gleichbare Aufgaben wahr wie hierzulande die gesetzliche Unfallversicherung, deren Träger die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind. Ausgelöst wurde die Diskussion von der österreichischen Ge-sundheitsministerin Beate Hartinger-Klein von der FPÖ. Sie will, wie im Regierungs-programm festgehalten, den Arbeitgeber-

    beitrag an die Unfallversicherung um 500 Millionen Euro reduzieren. Dies entsprä-che einer Beitragssenkung von 1,3 auf 0,8 Prozent der Lohnsumme. Da nicht erwar-tet wird, dass die AUVA die Einsparung von sich aus stemmen kann, ist die Frage ihrer

    Auflösung in den Fokus gerückt. In einem solchen Fall sollen ihre Aufgaben an die österreichischen Krankenkassen und die Pensionsversicherung übertragen werden.

    Die in Wien erscheinende österreichische Tageszeitung Der Standard berichtete vor diesem Hintergrund in ihrer Online-Ausga-be vom 19. April 2018 über ein Gespräch mit dem Präsidenten der Internationalen Ver-einigung für Soziale Sicherheit (IVSS), Dr. Joachim Breuer, der zugleich amtierender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Ge-setzlichen Unfallversicherung ist. Breuer macht dabei auf einige zentrale Punkte auf-merksam, die wir auch in Deutschland nicht aus den Augen verlieren sollten. Als IVSS-Präsident, der 350 Sozialversicherungsin-stitutionen aus 160 Staaten vertritt, sieht Breuer entgegen den österreichischen Über-legungen weltweit den Trend zur Errichtung eigenständiger Unfallversicherungsträger. Nach seinen Worten haben heute zwei Drit-tel der Länder der Erde eigenständige Un-fallversicherungssysteme. Sie vereinen Prä-vention, Rehabilitation und die Zahlung der Unfallrenten unter einem Dach.

    Auch in der Aufsplittung von Prävention, Rehabilitation und Entschädigungsleistun-gen kann der IVSS-Präsident keine Vortei-

    le erkennen. Dies erzeuge falsche Anreize: „Ein Träger macht die Prävention. Ob er das gut oder schlecht macht, interessiert ihn dann nicht, denn das schlägt sich in den Kosten eines anderen Trägers nieder, der für Rehabilitation und Heilbehandlung zu-ständig ist.“

    Prävention, Rehabilitation, Entschädigung – „alles aus einer Hand“. Dieses Prinzip hat in Deutschland seine Effizienz immer wie-der unter Beweis gestellt. Es stellt zugleich hohe Anforderungen an die Selbstoptimie-rungsfähigkeit des Unfallversicherungssys-tems. Wir haben hierzulande keinen Grund, von diesem Prinzip abzuweichen. Es hat uns über Jahrzehnte gerade in der Präven-tion zu bemerkenswerten Erfolgen geführt und entscheidende Impulse in der medizi-nischen und beruflichen Rehabilitation ge-setzt. Trotz steigender Kosten gerade im Ge-sundheitswesen können die Unternehmen dabei mit Blick auf ihre Beiträge mit einem kalkulierbaren finanziellen Posten rechnen.

    Ihr

    Thomas KöhlerSprecher der Geschäftsführung

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    BG RCI.magazin 5/6 2018BERICHTE UND INFORMATIONEN

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    EDITORIAL

  • BlickpunktEditorial 2

    Umsetzungshilfe für die „Vision Zero“- Präventionsstrategie Der Rote Faden 4

    App „Maschinen-Check“ T 008-1 wird digital: Schritt für Schritt zum Ergebnis 8

    Kennen Sie eigentlich … GisChem? Interaktiv und informativ: das Gefahrstoffinformations system Chemikalien 10

    Neues Mutterschutzrecht: Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag Überarbeitete Merkblätter A 027 und M 039 geben Auskunft 12

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Anzahl der Unfälle mit schweren Folgen 2017 gesunken 13

    Peer Counseling Gemeinsam leichter zurück in den Alltag 13

    Ständige berufliche ErreichbarkeitAuch die Partnerinnen und Partner fühlen sich beeinträchtigt 14

    Erholungs(un)fähigkeit Zum Entspannen braucht es Pausen 16

    Aus der Praxis Formycon AG, Martinsried„Bewusstsein für Arbeitssicherheit im Alltag verankert“ 18

    BASF StyrolfabrikKlare Kante für die Sicherheit 19

    18. und 19. September 2018, Dortmund 5. Symposium „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz“ 20

    BG RCI-Präventionszentrum Gera/Berlin Sicherheitsfachkräfte-Tagung in Radebeul und Erkner 21

    Hilfsmittel der BG RCILeiternprüfung leicht gemacht 22

    Hintergrund Neue Leiternorm 23

    Neujahrsevent der Raumausstatter- und Sattlerinnung HannoverVielfältige Workshops, lebhafte Diskussionen 23

    Berichte und Informationen Die Selbstverwaltungsorgane der BG RCIMarkenbotschafter der Berufsgenossenschaft 24

    Weiterbildung für BG RCI-Referierende und Fachtrainierende – ein Besuch beim StimmtrainingSprechen – mehr als Reden? 26

    Gemeinsam erfolgreich Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung besteht seit 25 Jahren 27

    Zum Tod von Gerd Allers 27

    Verkehr: Unfallbilanz 2017 Zahl der getöteten Motorrad- und Lkw- Fahrenden stark angestiegen 28

    Hintergrund Tag der Verkehrssicherheit 28

    Sekundenschlaf Müdigkeit erhöht das Unfallrisiko 29

    German Paralympic Media Award Auszeichnung für herausragende Berichterstattung über den Behindertensport 30

    Bergmannsheil Folgeschäden nach Schädel-Hirn-Trauma frühzeitig erkennen und behandeln 31

    BG RCI.agenda 32

    Impressum 32

    Titelbild: Das Merkblatt A 017 listet mögliche Faktoren auf, die für die Gefährdungsbeurteilung von Betrieben relevant sein könnten. Foto: JedermannVerlag

    3

    5/6 2018 BG RCI.magazin INHALT

    Veranstaltungshinweise/Termine

  • 4

    BG RCI.magazin 5/6 2018BERICHTE UND INFORMATIONEN

    Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“(inkl. CD-ROM mit 60 Unfallbeispielen als Folienpräsentation)

    Wenn Sie auf der Basis des allgemeinen Gefährdungskatalogs aus dem Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“ eine Gefährdungsbeurteilung durch-geführt haben, werden Sie bestimmte Gefährdungen in Ihrem Betrieb identifi ziert und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt haben.

    Hieraus ergibt sich ein konkreter Unterweisungsbedarf. Der Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“ setzt genau hier an und bietet Ihnen für viele Gefährdungsfak-toren ein passendes Unfallbeispiel.

    Zusammen ergeben die Merkblätter A 017 „Gefährdungsbeurteilung“, A 026 „Unterwei-sung“ und der Praxishilfe-Ordner ein Gesamtsystem aus Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.

    Einzelheiten zum Inhalt und Einsatzmöglichkeiten des Praxishilfe-Ordners für die eigene (Beinahe-) Unfalluntersuchung siehe Erfolgsfaktor 3.

    Weitere Präventionsmedien zu Erfolgsfaktor 2

    Gewerbezweigspezifi sche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung sind keine Seltenheit. Sie fi nden deshalb in unserem Medienangebot eine Vielzahl von Merkblät-tern mit speziellen Gefährdungskatalogen, beispielsweise:• Merkblatt T 009: Sicheres Betreiben von Spritzgießmaschinen• Merkblatt T 034: Gefährdungsbeurteilung im Labor• Merkblatt T 060: Messungen an Bespannungen laufender Papiermaschinen• Checkliste CHL 002: Checkliste BildschirmarbeitsplätzeDiese greifen die Gefährdungsfaktoren aus dem Merkblatt A 017 auf und konkretisieren dort, wo es für dieses spezielle Thema notwendig ist.

    17BG RCI – VZ 003 Der Rote Faden – Medien für die Umsetzung der VISION ZERO-Präventionsstrategie 1/2018

    2 Erfolgsfaktor 2: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“ BLICKPUNKT

    Die „Vision Zero“ ist die Vision einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen. Dieses hochgesteckte Ziel lässt sich leichter erreichen mit den richtigen „Werkzeugen“ in der Hand – zum Beispiel unseren Präventionsmedien. In der neuen Broschüre „Der Rote Faden – Medien für die Umsetzung der Vision Zero-Präventions-strategie“ (VZ 003) werden dafür passgenaue Handlungshilfen empfohlen.

    Sollen die Ziele der Präventionsstrategie erreicht werden, müssen Betriebe zunächst überprüfen, wo sie auf dem Weg dorthin stehen und wo Handlungsbedarf besteht. Hierfür steht Ihnen seit einiger Zeit die „Vision Zero“-Broschüre „Leitfaden für die Umsetzung im Betrieb“ (VZ 002) zur Verfügung. Einen Schritt weiter geht nun „Der Rote Faden“: Untergliedert in die sieben Erfolgsfaktoren der „Vision Zero“, unter-stützt er Betriebe dabei, auf den erkannten Handlungsbedarf zu reagieren und die Ziele der Präventionsstrategie zu erreichen. Kurz und prägnant stellt er Medien der BG RCI vor, mit deren Hilfe Unternehmerinnen und Unternehmer zu diesen Zielen ge-langen können. Nachfolgend ist das Kapitel zur Gefährdungsbeurteilung abgedruckt.

    Beispiel Erfolgsfaktor 2: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“ –Gefährdungsbeurteilungen durchführen und dokumentierenWas kann die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei welchen Arbeiten gefährden? Diese Frage muss die Gefähr-dungsbeurteilung beantworten. Sie muss für jede Tätigkeit beziehungsweise jeden Arbeitsplatz angefertigt werden. Dazu sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet.

    Auch das „Vision Zero“-Ziel, die Zahl der Unfälle zu verringern und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, kann nur erreicht werden, wenn zunächst Gefährdun-

    Umsetzungshilfe für die „Vision Zero“-Präventionsstrategie

    Der Rote Faden

    Das VISION ZERO-Ziel, Unfälle zu verringern und die Gesundheit der Beschäft igten zu schützen, kann nur erreicht werden, wenn zunächst Gefährdungen und Belastungen der Beschäft igten am Arbeitsplatz systematisch ermittelt und bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt, umgesetzt und überprüft werden.

    Die zentrale Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz führte dazu, dass die BG RCI im Laufe der Jahre eine Reihe von Medien und Arbeitshilfen entwickelt hat, die Sie gezielt bei der Durchführung und Dokumentation unterstützen. Uns ist wichtig, dass Sie größtmögliche Rechts-sicherheit erlangen können, zielgruppenorientierte und anwenderfreundliche Angebote fi nden, die auf Sie passen, und dass Sie von unserem über einen langen Zeitraum erlangten berufsgenos-senschaft lichen Wissen profi tieren.

    2 Erfolgsfaktor 2: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“

    » Das zentrale Instrument, um Gefahren rechtzeitig systematisch zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, ist die Gefährdungsbeurteilung. Auch Unfälle, Verletzungen und Beinahe-unfälle sollten ausgewertet werden.«

    „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“

    10 BG RCI – VZ 003 Der Rote Faden – Medien für die Umsetzung der VISION ZERO-Präventionsstrategie 1/2018

    2 Erfolgsfaktor 2: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“

    Führung !

    Unfallbeispiele12 Lebensretter

    Unterweisungshilfen

    E-Learning

    Förderpreis

    Betriebsanweisungen

    Aktionsmedien

    kurz & bündig

    Filme

    Praxishilfen

    Ziele !

    Organisation !

    Seminare

    Motivation !76

    5

    4

    3

    2

    1

    Merkblätter

    Checklisten

    Sicherheitskurzgespräche

    Wissen !

    Gefährdungskataloge

    Technik !

    Gefährdungsbeurteilung !

    VZ 003

    VISION ZERO-Reihe

    Der Rote FadenMedien für die Umsetzung der VISION ZERO-Präventionsstrategie

    1/2018

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    5/6 2018 BG RCI.magazin BERICHTE UND INFORMATIONEN

    Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“(inkl. CD-ROM mit 60 Unfallbeispielen als Folienpräsentation)

    Wenn Sie auf der Basis des allgemeinen Gefährdungskatalogs aus dem Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“ eine Gefährdungsbeurteilung durch-geführt haben, werden Sie bestimmte Gefährdungen in Ihrem Betrieb identifi ziert und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt haben.

    Hieraus ergibt sich ein konkreter Unterweisungsbedarf. Der Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“ setzt genau hier an und bietet Ihnen für viele Gefährdungsfak-toren ein passendes Unfallbeispiel.

    Zusammen ergeben die Merkblätter A 017 „Gefährdungsbeurteilung“, A 026 „Unterwei-sung“ und der Praxishilfe-Ordner ein Gesamtsystem aus Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.

    Einzelheiten zum Inhalt und Einsatzmöglichkeiten des Praxishilfe-Ordners für die eigene (Beinahe-) Unfalluntersuchung siehe Erfolgsfaktor 3.

    Weitere Präventionsmedien zu Erfolgsfaktor 2

    Gewerbezweigspezifi sche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung sind keine Seltenheit. Sie fi nden deshalb in unserem Medienangebot eine Vielzahl von Merkblät-tern mit speziellen Gefährdungskatalogen, beispielsweise:• Merkblatt T 009: Sicheres Betreiben von Spritzgießmaschinen• Merkblatt T 034: Gefährdungsbeurteilung im Labor• Merkblatt T 060: Messungen an Bespannungen laufender Papiermaschinen• Checkliste CHL 002: Checkliste BildschirmarbeitsplätzeDiese greifen die Gefährdungsfaktoren aus dem Merkblatt A 017 auf und konkretisieren dort, wo es für dieses spezielle Thema notwendig ist.

    17BG RCI – VZ 003 Der Rote Faden – Medien für die Umsetzung der VISION ZERO-Präventionsstrategie 1/2018

    2 Erfolgsfaktor 2: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“

    Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“(inkl. CD-ROM mit 60 Unfallbeispielen als Folienpräsentation)

    Wenn Sie auf der Basis des allgemeinen Gefährdungskatalogs aus dem Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“ eine Gefährdungsbeurteilung durch-geführt haben, werden Sie bestimmte Gefährdungen in Ihrem Betrieb identifi ziert und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt haben.

    Hieraus ergibt sich ein konkreter Unterweisungsbedarf. Der Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“ setzt genau hier an und bietet Ihnen für viele Gefährdungsfak-toren ein passendes Unfallbeispiel.

    Zusammen ergeben die Merkblätter A 017 „Gefährdungsbeurteilung“, A 026 „Unterwei-sung“ und der Praxishilfe-Ordner ein Gesamtsystem aus Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.

    Einzelheiten zum Inhalt und Einsatzmöglichkeiten des Praxishilfe-Ordners für die eigene (Beinahe-) Unfalluntersuchung siehe Erfolgsfaktor 3.

    Weitere Präventionsmedien zu Erfolgsfaktor 2

    Gewerbezweigspezifi sche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung sind keine Seltenheit. Sie fi nden deshalb in unserem Medienangebot eine Vielzahl von Merkblät-tern mit speziellen Gefährdungskatalogen, beispielsweise:• Merkblatt T 009: Sicheres Betreiben von Spritzgießmaschinen• Merkblatt T 034: Gefährdungsbeurteilung im Labor• Merkblatt T 060: Messungen an Bespannungen laufender Papiermaschinen• Checkliste CHL 002: Checkliste BildschirmarbeitsplätzeDiese greifen die Gefährdungsfaktoren aus dem Merkblatt A 017 auf und konkretisieren dort, wo es für dieses spezielle Thema notwendig ist.

    17BG RCI – VZ 003 Der Rote Faden – Medien für die Umsetzung der VISION ZERO-Präventionsstrategie 1/2018

    2 Erfolgsfaktor 2: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“

    Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“(inkl. CD-ROM mit 60 Unfallbeispielen als Folienpräsentation)

    Wenn Sie auf der Basis des allgemeinen Gefährdungskatalogs aus dem Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“ eine Gefährdungsbeurteilung durch-geführt haben, werden Sie bestimmte Gefährdungen in Ihrem Betrieb identifi ziert und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt haben.

    Hieraus ergibt sich ein konkreter Unterweisungsbedarf. Der Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“ setzt genau hier an und bietet Ihnen für viele Gefährdungsfak-toren ein passendes Unfallbeispiel.

    Zusammen ergeben die Merkblätter A 017 „Gefährdungsbeurteilung“, A 026 „Unterwei-sung“ und der Praxishilfe-Ordner ein Gesamtsystem aus Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.

    Einzelheiten zum Inhalt und Einsatzmöglichkeiten des Praxishilfe-Ordners für die eigene (Beinahe-) Unfalluntersuchung siehe Erfolgsfaktor 3.

    Weitere Präventionsmedien zu Erfolgsfaktor 2

    Gewerbezweigspezifi sche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung sind keine Seltenheit. Sie fi nden deshalb in unserem Medienangebot eine Vielzahl von Merkblät-tern mit speziellen Gefährdungskatalogen, beispielsweise:• Merkblatt T 009: Sicheres Betreiben von Spritzgießmaschinen• Merkblatt T 034: Gefährdungsbeurteilung im Labor• Merkblatt T 060: Messungen an Bespannungen laufender Papiermaschinen• Checkliste CHL 002: Checkliste BildschirmarbeitsplätzeDiese greifen die Gefährdungsfaktoren aus dem Merkblatt A 017 auf und konkretisieren dort, wo es für dieses spezielle Thema notwendig ist.

    17BG RCI – VZ 003 Der Rote Faden – Medien für die Umsetzung der VISION ZERO-Präventionsstrategie 1/2018

    2 Erfolgsfaktor 2: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“ BLICKPUNKT

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    gen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz systematisch ermittelt und be-wertet werden. Geeignete Schutzmaßnah-men müssen dann festgelegt, umgesetzt und überprüft werden.

    Die zentrale Bedeutung der Gefährdungs-beurteilung im Arbeitsschutz führte dazu, dass die BG RCI im Laufe der Jahre eine Rei-he von Medien und Arbeitshilfen entwickelt hat, die Sie gezielt bei der Durchführung und Dokumentation unterstützen. Uns ist wichtig, dass Sie größtmögliche Rechtssi-cherheit erlangen können. Sie sollen ziel-gruppenorientierte und anwenderfreundli-che Angebote finden, die für Sie passen. So können Sie von unserem über einen langen Zeitraum erlangten berufsgenossenschaft-lichen Wissen profitieren.

    Gefährdungsbeurteilungen durchführen und dokumentieren„Der Rote Faden“ gibt Ihnen nützliche Hin-weise an die Hand, die Sie bei der Erstel-lung Ihrer Gefährdungsbeurteilung unter-stützen. Die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung hat der Gesetzge-ber in Ihre Verantwortung gelegt. Gleichzei-tig ist sie Ihr zentrales Führungsinstrument und trägt Ihrer allgemeinen Fürsorgepflicht als Unternehmerin beziehungsweise Un-ternehmer Rechnung. Und sie verbessert indirekt auch Wirtschaftlichkeit, Wettbe-werbsfähigkeit und Image Ihres Unterneh - mens.

    Wenn Sie sich fragen:

    • Wie stelle ich sicher, dass ich keinen Schritt vergesse und keine Gefährdung übersehe?

    • Muss ich mir sinnvolle Schutzmaßnah-men selbst überlegen?

    • Wie kann ich die Gefährdungsbeurtei-lung einfach und rechtssicher dokumen-tieren?

    Dann werden Sie in unserem Angebot fün-dig.

    Merkblatt A 016: „Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum Ziel“Für einen systematischen Arbeitsschutz sollten Sie dafür Sorge tragen, dass die Ge-fährdungsbeurteilung in Ihrem Unterneh-men einheitlich und nach vorgegebenen Qualitätsstandards durchgeführt wird. Das Merkblatt A 016 ist unsere Basisschrift zum Thema Gefährdungsbeurteilung und zeigt die von der BG RCI empfohlene Vorgehens-weise bei der Durchführung.

    In sieben Schritten werden Sie sicher durch die Gefährdungsbeurteilung geführt, und Sie erfahren zum Beispiel, wer bei der Ge-fährdungsbeurteilung beteiligt werden sollte. Das Merkblatt A 016 ist unter der Bezeichnung A 016e auch in englischer Sprache erhältlich.

    Merkblatt A 017: „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“Der allgemeine Gefährdungskatalog des Merkblatts A 017 enthält eine Vielzahl mög-licher Gefährdungs- und Belastungsfakto-ren, die in der Regel alle im Betrieb denkba-ren Gefährdungen ansprechen – so sollten Sie nichts übersehen. Dabei werden Ihnen allgemein gefasste Vorschläge für Schutz-maßnahmen gemacht und die zugehörigen (Rechts-)Quellen genannt. Dies erspart Ih-

    Das VISION ZERO-Ziel, Unfälle zu verringern und die Gesundheit der Beschäft igten zu schützen, kann nur erreicht werden, wenn zunächst Gefährdungen und Belastungen der Beschäft igten am Arbeitsplatz systematisch ermittelt und bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt, umgesetzt und überprüft werden.

    Die zentrale Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz führte dazu, dass die BG RCI im Laufe der Jahre eine Reihe von Medien und Arbeitshilfen entwickelt hat, die Sie gezielt bei der Durchführung und Dokumentation unterstützen. Uns ist wichtig, dass Sie größtmögliche Rechts-sicherheit erlangen können, zielgruppenorientierte und anwenderfreundliche Angebote fi nden, die auf Sie passen, und dass Sie von unserem über einen langen Zeitraum erlangten berufsgenos-senschaft lichen Wissen profi tieren.

    2 Erfolgsfaktor 2: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“

    » Das zentrale Instrument, um Gefahren rechtzeitig systematisch zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, ist die Gefährdungsbeurteilung. Auch Unfälle, Verletzungen und Beinahe-unfälle sollten ausgewertet werden.«

    „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“

    10 BG RCI – VZ 003 Der Rote Faden – Medien für die Umsetzung der VISION ZERO-Präventionsstrategie 1/2018

    2 Erfolgsfaktor 2: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“

    A 016

    GefährdungsbeurteilungSieben Schritte zum Ziel

    Allgemeine Themen 10/2016

    A 017

    GefährdungsbeurteilungGefährdungskatalog

    Allgemeine Themen 10/2017

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    BG RCI.magazin 5/6 2018BLICKPUNKT

    Haben Sie Fragen … zu den Inhalten? zum Programm (technische Hotline)[email protected] Tel. 0201 21810 oder [email protected]

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)Sparte Rohstoffe - Baustoffe

    Kurfürsten-Anlage 62D-69115 Heidelbergwww.bgrci.de

    Baukasten Gefährdungsbeurteilung

    Gefährdungsbeurteilung – zentrales Instrument zur Optimierung sicherer Arbeitsabläufe im Betrieb

    Stellen Sie sicher, dass Gefährdungen, Risiken und unnötige Belastungen in Ihrem Betrieb frühzeitig erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden.

    Bilden Sie Ihre betriebliche Struktur ab und entwickeln Sie eigenständigeLösungen für die spezifische Situation in Ihrem Betrieb. Diese Arbeitshilfeder BG RCI unterstützt Sie dabei.

    Baukasten GefährdungsbeurteilungRecycling

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    Sparte Rohsto e - Bausto e

    Ausgabe 2015

    LizenzbedingungenDieses Programm, alle Softwarebe-standteile sowie die Programm- undDatenkonzeption sind urheberrecht-lich geschützt. Mitgliedsbetriebeder BG RCI, die die CD-ROM kosten-los erhalten haben, haben das nichtausschließliche Recht, die CD-ROMan einem Computerarbeitsplatzoder im Netzwerk zu benutzen.

    Diese Rechte sind nicht übertragbar.Das Programm und die Daten dürfennicht verkauft, vertrieben oder über-tragen werden. Es ist untersagt, dasProgramm und die Daten zu verviel-fältigen, zu vermieten, zu veröffent-lichen oder umzugestalten.

    HaftungsausschlussDer BC Verlag und die BG RCI haftennicht für Folgeschäden, die auf-grund der Benutzung der CD-ROMam Computerarbeitsplatz oder imNetzwerk entstehen. Der BC Verlag und der Herausgeber haften nicht für Folgeschäden, die aufgrund der Inhalte des Programms entstehen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder gro-ber Fahrlässigkeit.

    Die Wiedergabe der Texte von Vor-schriften, Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien erfolgt nach sorgfältiger Überprüfung. Verbindlich ist der gedruckte Originaltext (amtlicher Text).

    SystemvoraussetzungenWindows XP, Vista, 7, 8Bildschirmauflösung mindestens1024 x 768Internet Explorer 7

    BG-RCI_CDs_Baukasten_Recycling_02.2015_Prod.indd 1 09.02.15 11:52

    nen in vielen Fällen eigene umfangreiche Recherchen.

    Im Anhang des Merkblatts werden für ei-nige Themen zusätzlich praxisbewährte Herangehensweisen beschrieben:

    • Beurteilung von Transportarbeiten von Hand

    • Verfassen eines Explosionsschutzdoku-ments

    • Beauftragte im Arbeitsschutz

    • Prüfpflichten für Arbeitsmittel

    • Psychische Belastungen

    • Klima

    Das Merkblatt A 017 ist unter der Bezeich-nung A 017e auch in englischer Sprache erhältlich.

    Gewerbezweigspezifische Baukästen Gefährdungsbeurteilung (CDROMs)Die elektronischen Baukästen Gefähr-dungsbeurteilung wurden speziell für klei-ne und mittlere Unternehmen verschiede-ner Gewerbezweige entwickelt, vor allem der Baustoffe-Steine-Erden-Industrie. Auf der CD-ROM sind jeweils eine Vielzahl ty-pischer Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Gefährdungen beschrieben. Passen Sie die vorgeschlagenen Inhalte an Ihre betriebli-chen Gegebenheiten an, bewerten Sie die Risiken und entwickeln Sie Maßnahmen oder eigenständige Lösungen zu deren Re-duzierung. Die Software führt Sie in sieben Schritten durch die Gefährdungsbeurtei-lung und dokumentiert Ihr Vorgehen.

    Gefährdungsbeurteilung für das HandwerkNach unseren Erfahrungen ist die Gefähr-dungsbeurteilung auch im Kleinbetrieb mit überschaubarem Aufwand machbar. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir Ar-beitshilfen für die Gewerbezweige Raum-ausstatter-Handwerk, Polstererbetriebe, Lederwarenbetriebe, Sattler-Handwerk und Gerbereien entwickelt, mit denen Sie einfach und schnell eine Gefährdungs-beurteilung für Ihren Betrieb vornehmen können.

    Sie zeigen in übersichtlicher Form typische betriebliche Probleme auf, unterstützen Sie dabei, Schwachstellen zu erkennen, und machen gleichzeitig Vorschläge für deren Beseitigung. Neben den Druckfassungen stehen auch interaktive elektronische Fas-sungen zur Verfügung.

    Merkblatt A 027: „Mutterschutz im Betrieb – Mit Gefährdungsbeurteilung “Kleinbroschüre A 0271: „Beruf und Schwangerschaft – Arbeitsschutzinfos für Mitarbeiterinnen“Ein Sonderfall der Gefährdungsbeurteilung ist die für schwangere und stillende Frau-en. Hierfür gelten zusätzliche spezielle Vor-schriften, Verordnungen und Paragraphen. Im Merkblatt A 027 sind die wesentlichen mutterschutzrechtlichen Anforderungen zusammengefasst, die häufig übersehen werden. Der spezielle Gefährdungskata-log ist analog zur Struktur des Merkblatts A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefähr-dungskatalog“ aufgebaut und erleichtert Ihnen die Festlegung geeigneter Schutz-maßnahmen. Dies kann eine wertvolle Un-terstützung sein. Denn unabhängig davon, ob Sie gerade eine schwangere oder stillen-

    A 027

    Mutterschutz im BetriebMit Gefährdungsbeurteilung

    Allgemeine Themen 1/2018

    Arbeitsschutzinfos für Mitarbeiterinnen

    Beruf und Schwangerschaft

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    Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“(inkl. CD-ROM mit 60 Unfallbeispielen als Folienpräsentation)

    Wenn Sie auf der Basis des allgemeinen Gefährdungskatalogs aus dem Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“ eine Gefährdungsbeurteilung durch-geführt haben, werden Sie bestimmte Gefährdungen in Ihrem Betrieb identifi ziert und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt haben.

    Hieraus ergibt sich ein konkreter Unterweisungsbedarf. Der Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“ setzt genau hier an und bietet Ihnen für viele Gefährdungsfak-toren ein passendes Unfallbeispiel.

    Zusammen ergeben die Merkblätter A 017 „Gefährdungsbeurteilung“, A 026 „Unterwei-sung“ und der Praxishilfe-Ordner ein Gesamtsystem aus Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.

    Einzelheiten zum Inhalt und Einsatzmöglichkeiten des Praxishilfe-Ordners für die eigene (Beinahe-) Unfalluntersuchung siehe Erfolgsfaktor 3.

    Weitere Präventionsmedien zu Erfolgsfaktor 2

    Gewerbezweigspezifi sche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung sind keine Seltenheit. Sie fi nden deshalb in unserem Medienangebot eine Vielzahl von Merkblät-tern mit speziellen Gefährdungskatalogen, beispielsweise:• Merkblatt T 009: Sicheres Betreiben von Spritzgießmaschinen• Merkblatt T 034: Gefährdungsbeurteilung im Labor• Merkblatt T 060: Messungen an Bespannungen laufender Papiermaschinen• Checkliste CHL 002: Checkliste BildschirmarbeitsplätzeDiese greifen die Gefährdungsfaktoren aus dem Merkblatt A 017 auf und konkretisieren dort, wo es für dieses spezielle Thema notwendig ist.

    17BG RCI – VZ 003 Der Rote Faden – Medien für die Umsetzung der VISION ZERO-Präventionsstrategie 1/2018

    2 Erfolgsfaktor 2: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“

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    5/6 2018 BG RCI.magazin BLICKPUNKT

    Ordner: „Gefährdungs-beurteilung – Arbeitshilfen“

    Excel-/Word-Dokument-vorlagen: „GefDok Light“

    Einfache Datenbank: „GefDok KMU“

    Komplexe Datenbank: „Gef-Dok 32“

    Handschri� lich ausfüllbare Formulare.

    Dokumentvorlagen im Word- und Excel-Format für PC-Nut-zerinnen und -Nutzer ohne besondere EDV-Kenntnisse. Excel-Fassung auch in engli-scher Sprache verfügbar.

    PC-Anwendung für Nutzerinnen und Nutzer ohne besondere EDV-Kenntnisse.

    Datenbankanwendung für geschulte Nutzerinnen und Nutzer. Umfangreiche weitere Funktionen (u.a. Gefahrsto verzeichnis)• mandantenfähig• multiuserfähig• netzwerkfähig

    Ordner im Medienshop abru ar.Ersatzblätter herunterzuladen im Downloadcenter.

    Herunterzuladen im Downloadcenter.

    Herunterzuladen im Downloadcenter.

    Teil der DVD „Kompendium Arbeitsschutz der BG RCI“.

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    de Frau beschäftigen, müssen Sie die mut-terschutzbezogenen Gefährdungen bereits im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutz-rechtlichen Gefährdungsbeurteilung ermit-teln und bewerten, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Basisinformationen zu dieser Thematik zur Information Ihrer Be-schäftigten sind unter der Bezeichnung A 027-1 als Kleinbroschüre erhältlich.

    DokumentationsmöglichkeitenFür Ihre Rechtssicherheit ist es wichtig,

    dass Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Hierfür bieten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an: vom handschriftlich ausfüllbaren Arbeitsblatt über einfache elektronisch ausfüllbare For-mulare bis zur Datenbank. Das stellt sicher, dass jeder seinen persönlichen Bedürfnis-sen entsprechend ein passendes Angebot findet.

    Dr. Imke Birkenstock, BG RCI,

    Heidelberg

    „Der Rote Faden“ (VZ 003) kann für Mit-gliedsunternehmen kostenlos bestellt werden unter medienshop.bgrci.de sowie unter downloadcenter.bgrci.de heruntergeladen werden.

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    Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“(inkl. CD-ROM mit 60 Unfallbeispielen als Folienpräsentation)

    Wenn Sie auf der Basis des allgemeinen Gefährdungskatalogs aus dem Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“ eine Gefährdungsbeurteilung durch-geführt haben, werden Sie bestimmte Gefährdungen in Ihrem Betrieb identifi ziert und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt haben.

    Hieraus ergibt sich ein konkreter Unterweisungsbedarf. Der Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“ setzt genau hier an und bietet Ihnen für viele Gefährdungsfak-toren ein passendes Unfallbeispiel.

    Zusammen ergeben die Merkblätter A 017 „Gefährdungsbeurteilung“, A 026 „Unterwei-sung“ und der Praxishilfe-Ordner ein Gesamtsystem aus Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.

    Einzelheiten zum Inhalt und Einsatzmöglichkeiten des Praxishilfe-Ordners für die eigene (Beinahe-) Unfalluntersuchung siehe Erfolgsfaktor 3.

    Weitere Präventionsmedien zu Erfolgsfaktor 2

    Gewerbezweigspezifi sche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung sind keine Seltenheit. Sie fi nden deshalb in unserem Medienangebot eine Vielzahl von Merkblät-tern mit speziellen Gefährdungskatalogen, beispielsweise:• Merkblatt T 009: Sicheres Betreiben von Spritzgießmaschinen• Merkblatt T 034: Gefährdungsbeurteilung im Labor• Merkblatt T 060: Messungen an Bespannungen laufender Papiermaschinen• Checkliste CHL 002: Checkliste BildschirmarbeitsplätzeDiese greifen die Gefährdungsfaktoren aus dem Merkblatt A 017 auf und konkretisieren dort, wo es für dieses spezielle Thema notwendig ist.

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    Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“(inkl. CD-ROM mit 60 Unfallbeispielen als Folienpräsentation)

    Wenn Sie auf der Basis des allgemeinen Gefährdungskatalogs aus dem Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“ eine Gefährdungsbeurteilung durch-geführt haben, werden Sie bestimmte Gefährdungen in Ihrem Betrieb identifi ziert und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt haben.

    Hieraus ergibt sich ein konkreter Unterweisungsbedarf. Der Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“ setzt genau hier an und bietet Ihnen für viele Gefährdungsfak-toren ein passendes Unfallbeispiel.

    Zusammen ergeben die Merkblätter A 017 „Gefährdungsbeurteilung“, A 026 „Unterwei-sung“ und der Praxishilfe-Ordner ein Gesamtsystem aus Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.

    Einzelheiten zum Inhalt und Einsatzmöglichkeiten des Praxishilfe-Ordners für die eigene (Beinahe-) Unfalluntersuchung siehe Erfolgsfaktor 3.

    Weitere Präventionsmedien zu Erfolgsfaktor 2

    Gewerbezweigspezifi sche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung sind keine Seltenheit. Sie fi nden deshalb in unserem Medienangebot eine Vielzahl von Merkblät-tern mit speziellen Gefährdungskatalogen, beispielsweise:• Merkblatt T 009: Sicheres Betreiben von Spritzgießmaschinen• Merkblatt T 034: Gefährdungsbeurteilung im Labor• Merkblatt T 060: Messungen an Bespannungen laufender Papiermaschinen• Checkliste CHL 002: Checkliste BildschirmarbeitsplätzeDiese greifen die Gefährdungsfaktoren aus dem Merkblatt A 017 auf und konkretisieren dort, wo es für dieses spezielle Thema notwendig ist.

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    Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“(inkl. CD-ROM mit 60 Unfallbeispielen als Folienpräsentation)

    Wenn Sie auf der Basis des allgemeinen Gefährdungskatalogs aus dem Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“ eine Gefährdungsbeurteilung durch-geführt haben, werden Sie bestimmte Gefährdungen in Ihrem Betrieb identifi ziert und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt haben.

    Hieraus ergibt sich ein konkreter Unterweisungsbedarf. Der Praxishilfe-Ordner „Aus Arbeitsunfällen lernen“ setzt genau hier an und bietet Ihnen für viele Gefährdungsfak-toren ein passendes Unfallbeispiel.

    Zusammen ergeben die Merkblätter A 017 „Gefährdungsbeurteilung“, A 026 „Unterwei-sung“ und der Praxishilfe-Ordner ein Gesamtsystem aus Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.

    Einzelheiten zum Inhalt und Einsatzmöglichkeiten des Praxishilfe-Ordners für die eigene (Beinahe-) Unfalluntersuchung siehe Erfolgsfaktor 3.

    Weitere Präventionsmedien zu Erfolgsfaktor 2

    Gewerbezweigspezifi sche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung sind keine Seltenheit. Sie fi nden deshalb in unserem Medienangebot eine Vielzahl von Merkblät-tern mit speziellen Gefährdungskatalogen, beispielsweise:• Merkblatt T 009: Sicheres Betreiben von Spritzgießmaschinen• Merkblatt T 034: Gefährdungsbeurteilung im Labor• Merkblatt T 060: Messungen an Bespannungen laufender Papiermaschinen• Checkliste CHL 002: Checkliste BildschirmarbeitsplätzeDiese greifen die Gefährdungsfaktoren aus dem Merkblatt A 017 auf und konkretisieren dort, wo es für dieses spezielle Thema notwendig ist.

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    BG RCI.magazin 5/6 2018BERICHTE UND INFORMATIONENBLICKPUNKT

    Neben den bewährten Inhalten der Check-listen finden Sie in der digitalen Anwen-dung verschiedene Features, die Ihnen die Überprüfung von Maschinen vor der Erstin-betriebnahme erleichtern sollen.

    Warum überhaupt eine Überprüfung vor Erstinbetriebnahme?Angebotene Arbeitsmittel müssen gelten-den Rechtsvorschriften entsprechen und damit sicher sein. Davon sollte man ausge-hen können, wenn man Produkte kauft. Bei Maschinen beispielsweise müssen Her-steller die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Mit einer EG-Konformitätser-klärung und dem CE-Kennzeichen bestä-tigt der Hersteller, dass seine Maschinen und Produkte die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Kontrolliert von einer unabhängigen Stelle wird das, anders als beim GS-Prüfzeichen, jedoch nicht.

    In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass gekaufte Maschinen sicherheitstechnische Mängel aufweisen. Wer diese Mängel nicht schon bei der Übergabe feststellt und dann bis zur Nachbesserung nicht einen Teil der Kaufsumme zurückhält, bleibt meist auf den Kosten für eine Umrüstung sitzen.

    Um sicherzugehen, dass man als Betrei-berin beziehungsweise Betreiber eine Maschine erhält, die neben allen produk-tionstechnischen auch alle formalen und sicherheitstechnischen Anforderungen er-füllt, ist es daher wichtig, bei jeder Investi-tion eine „Überprüfung vor Erstinbetrieb-nahme“ durchzuführen.

    Ein weiterer Aspekt: Nach der Betriebssi-cherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Unternehmerin beziehungsweise der Un-ternehmer verpflichtet, Arbeitsmittel vor dem ersten Benutzen zu prüfen (§ 3 Abs. 1 BetrSichV). Damit wird gewährleistet, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur sichere Produkte zur Verfügung gestellt werden. Auf Basis dieser Überprüfung, die als Grundlage zur Gefährdungsbeurteilung verwendet werden kann, können unter Be-rücksichtigung der Herstellerangaben Art, Umfang und Fristen für die Prüfung des je-weiligen Arbeitsmittels festgelegt werden.

    Nicht nur neue (sprich erstmalig auf dem Markt bereitgestellte) Maschinen sollten vor Erstinbetriebnahme überprüft werden, sondern auch Gebrauchtmaschinen, die im eigenen Unternehmen neu aufgebaut und

    erstmalig von den Beschäftigten in Betrieb genommen werden. Auch nach einem Um-bau an einer Maschine muss eine Inbe-triebnahmeprüfung erfolgen.

    Die App „MaschinenCheck“Die Inhalte des Merkblatts T 008-1 finden sich eins zu eins in der App wieder. Für das Ergebnis ist es also egal, ob Sie eine Maschine vor Erstinbetriebnahme mithilfe der App, des gedruckten Merkblatts oder der zum Download bereitstehenden PDF-Version überprüfen.

    Inhalt und Menü(Abbildung 1) Die Gliederung aus dem Merkblatt mit den Inhaltspunkten Grunddaten, formale Vo-raussetzungen, grundlegende Anforde-rungen, Schutzeinrichtungen sowie Be-triebsanweisung, Unterweisung wurde um den Punkt „Prüfergebnis“ erweitert. Vom Inhaltsverzeichnis aus können Sie in die jeweiligen Kapitel wechseln.

    (Abbildung 2)Über den Menü-Button können Sie eben-falls innerhalb der App navigieren. Zusätz-lich finden Sie hier weiterführende Informa-

    App „MaschinenCheck“T 008-1 wird digital: Schritt für Schritt zum Ergebnis

    Die „Checklisten Maschinen – Überprüfung vor Erstinbetriebnahme“ (T 008-1) gehören zu den meistgenutzten Medi-en der BG RCI im Bereich der Maschinensicherheit. Auf vielfachen Wunsch der Mitgliedsbetriebe nach zusätzlichen Funktionen in dieser Checkliste und einer Anpassung an das digitale Zeitalter hat die Berufsgenossenschaft nun die App „Maschinen-Check“ entwickelt.

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    5/6 2018 BG RCI.magazin BERICHTE UND INFORMATIONENBLICKPUNKT

    tionen zur Maschinensicherheit, zu unserer Präventionsstrategie „Vision Zero“ sowie eine Anleitung zur App-Nutzung.

    Grunddaten(Abbildung 3)Unter dem Punkt „Grunddaten“ können Sie die relevanten unternehmensspezifi-schen und maschinenspezifischen Anga-ben eingeben. Diese Daten werden dann automatisch für die Auswertung und die Zusammenfassung übernommen. Im un-teren grauen Bereich gibt es eine weitere Navigationsleiste zu den Kapiteln und zum Hauptmenü.

    Beantwortung der Fragen (Abbildung 4)Jede Frage zur Maschine kann mit „Ja“, „Nein“ oder „Entfällt“ beantwortet wer-den. Über den blauen Info-Button erhal-ten Sie nähere Angaben zu der Frage. In-halt zum Punkt „Maßnahmen“ können Sie je nach Endgerät per Tastatur oder per Spracheingabe eingeben. Zusätzlich können Sie Fotos in die App einbinden – entweder, indem Sie über die Anwendung ein neues Bild machen, oder indem Sie ein Foto aus Ihrer Datenbank hochladen. Das

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    Bild wird in die Ergebniszusammenstellung eingebunden.

    Vorauswahl(Abbildungen 5 und 6)Anders als im Merkblatt können Sie in der App in den Kapiteln 3 (Grundlegende Anforderungen) und 4 (Schutzeinrichtun-gen) eine maschinenspezifische Voraus-wahl treffen. In Kapitel 3 können Sie dabei zwischen elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Ausrüstung wählen. Trifft ein Merkmal auf die Maschine nicht zu, kann dieses deaktiviert werden. Gleiches trifft auf die Schutzeinrichtungen zu. Dadurch werden Ihnen im weiteren Verlauf nur Fra-gen gestellt, die für die Maschine relevant sind.

    Bearbeitungsfortschritt(Abbildung 7)Ein wesentlicher Vorteil zum Merkblatt: Sie können sich Ihren Bearbeitungsfortschritt anzeigen lassen. Alle noch nicht beantwor-teten Fragen sind rot unter den jeweiligen Kapiteln aufgelistet. Hier können Sie die entsprechende Frage direkt antippen. So-bald Sie eine Antwort ausgewählt haben, können Sie zum Bearbeitungsfortschritt

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    zurückspringen. Erst wenn alle Fragen be-antwortet sind, wechselt die App zum Prüf-ergebnis. Damit wird sichergestellt, dass Sie die Maschine vollständig überprüfen.

    Prüfergebnis(Abbildung 8)Im Kapitel „Prüfergebnis“ sind alle mit „Nein“ beantworteten Fragen – also alle Punkte, die einen Mangel darstellen – auf-geführt. Unter jedem Punkt können Sie be-werten, ob es sich um einen geringfügigen oder um einen schwerwiegenden Mangel handelt. Abschließend nehmen Sie eine Gesamtbewertung vor. Danach können Sie aus dem Prüfergebnis ein PDF-Dokument erstellen. Dieses beinhaltet alle beantwor-teten Fragen samt Informationstexten und Bildern.

    Die App „Maschinen-Check“ können Sie kostenlos im Google Play Store und im App-le App Store herunterladen. Bei Fragen zum Thema Überprüfung vor Erstinbetriebnah-me und für Feedback zur App können Sie sich an das KC Technische Sicherheit der BG RCI wenden, E-Mail [email protected]. René Ulbrich, BG RCI, Langenhagen

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    Mit der App kann überprüft werden, ob eine Maschine alle sicherheits- und produktionstech-

    nischen Anforderungen erfüllt.

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    BG RCI.magazin 5/6 2018BERICHTE UND INFORMATIONENBLICKPUNKT

    Kennen Sie eigentlich … GisChem?

    Interaktiv und informativ: das Gefahrstoffinformations system Chemikalien

    Betriebsanweisungen erarbeiten, ein Gefahrstoffverzeichnis erstellen und zwischendurch das eigene Gefahrstoff-wissen spielerisch mittels Lernspiel auffrischen und vertiefen – bei GisChem dreht sich alles um den Umgang mit Chemikalien und die rechtlichen Grundlagen dazu.

    Was ist GisChem?GisChem ist ein Gefahrstoffinformationssys-tem für Chemikalien. Entwickelt hat es 1999 die frühere BG Chemie, deren Rechtsnach-folgerin seit 2010 die BG RCI ist. Seit 2014 ist es ein gemeinsames Projekt der BG RCI und der BG Holz und Metall (BGHM). „Mit GisChem wollen wir Betrieben ihr Gefahr-stoffmanagement erleichtern“, erläutert Dr. Thomas Martin, Leiter Gefahrstoffinformati-onssystem Chemikalien im Kompetenz-Cen-ter Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstof-fe der BG RCI.

    Für wen ist GisChem?GisChem steht allen Mitgliedsbetrieben der BG RCI und der BGHM kostenfrei und zum Großteil ohne vorherige Anmeldung zur

    Verfügung. Das System richtet sich insbe-sondere an kleine und mittlere Unterneh-men (KMU). An einem durchschnittlichen Arbeitstag greifen 1.200 bis 1.500 Nutzer auf das System zu.

    Was ist das Ziel von GisChem?„Anders als große Unternehmen haben kleine und mittlere Betriebe meist keine Beschäftigten, die sich hauptamtlich mit dem Gefahrstoffrecht und dem richtigen Umgang mit Chemikalien beschäftigen“, weiß Dr. Martin. Bei diesen Firmen muss das quasi nebenher erledigt werden. Mit GisChem will die BG RCI diesen Betrieben helfen, die gesetzlichen Regelungen zu ver-stehen und im Arbeitsalltag umzusetzen. Dafür wird großen Wert auf verständliche

    Informationen und eine intuitive Handha-bung gelegt.

    Was bietet GisChem?„GisChem ist modular aufgebaut“, führt Dr. Martin weiter aus. Das bedeutet: Das Sys-tem besteht aus verschiedenen Bauteilen:

    • GefahrstoffdatenbankIn der Gefahrstoffdatenbank können Mit-gliedsbetriebe gezielt nach Gefahrstoffen suchen, mit denen die Beschäftigten im Arbeitsalltag umgehen. Das ist einer-seits über den Namen beziehungsweise die CAS-, EG- oder Index-Nummer mög-lich, und andererseits über den Gewerbe-zweig oder über ein Verfahren (zum Bei-spiel Schweißen). Als dritte Option gibt es die Suche über eine alphabetisch sortierte Liste von Gefahrstoffen.

    Haben Sie die Chemikalie gefunden, er-halten Sie zunächst grundlegende Infor-mationen darüber.

    Hier können Sie beispielsweise das Da-tenblatt des Gefahrstoffs herunterla-den. Dieses ist nicht identisch mit dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers; es enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung sowie zu den Gefähr-dungen durch einen Stoff. Zudem werden

    ...eigentlich?

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    GisChem besteht aus verschiedenen Bauteilen

    und ist im Netz unter www.gischem.de

    erreichbar.

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    5/6 2018 BG RCI.magazin BERICHTE UND INFORMATIONEN

    Kennen Sie... eigentlich?

    BLICKPUNKT

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    Schutzmaßnahmen empfohlen und Tipps zur Lagerung und Entsorgung gegeben.

    In einem zweiten Schritt können Sie sich ei-nen allgemeinen Entwurf für eine Betriebs-anweisung für den Umgang mit diesem Stoff downloaden.

    • GisChem interaktivAusgehend vom Sicherheitsdatenblatt eines Gefahrstoffs hilft GisChem interaktiv bei der Erstellung einer individuellen Betriebsanwei-sung für den Mitgliedsbetrieb. Dafür geben Sie als Nutzer Informationen aus dem Daten-blatt sowie aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs ein. Für GisChem interaktiv müssen Sie sich anonym oder personali-siert anmelden.

    • GefahrstoffverzeichnisDieses Modul hilft Ihnen dabei, ein Gefahr-stoffverzeichnis zu führen. Auch hier kön-nen Sie sich entweder anonym oder perso-nalisiert anmelden. Wenn Sie letztere Option wählen, können Sie Ihr Gefahrstoffverzeich-nis bei Bedarf aktualisieren.

    • GemischrechnerDer Rechner hilft dabei, ein Gemisch rich-tig einzustufen. „Wenn man verschiedene Chemikalien zusammenmischt, beispiels-weise um eine Lösung zu verdünnen, zeigt der Gemischrechner an, wie gefährlich das Produkt ist, das dabei herauskommt, und wie es gekennzeichnet werden muss“, erläutert Dr. Martin. Die Einstufung ist beispielsweise für Gefährdungsbeurteilungen relevant. Mit

    GisChem?

    dem System können auch Etiketten für Be-hältnisse erzeugt werden. „Was das System nicht kann: Es kann keine chemischen Re-aktionen, die durch das Mischen entstehen, beurteilen!“, betont Dr. Martin.

    • GHS-KonverterDas Programm erstellt für Stoffe Vorschläge für eine neue Einstufung nach GHS (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, seit 2015 verbindlich), ausgehend von der früheren Einstufung nach Stoff- oder Zubereitungs-richtlinie. Das ist zum Beispiel für Lagerbe-stände sinnvoll.

    • InfobereichDer Infobereich ergänzt das GisChem-An-gebot unter anderem durch Linklisten, ein Kontaktformular sowie ein Glossar, in dem wichtige Begriffe rund um das Thema Gefahr-stoffe erklärt werden. Außerdem finden sich hier drei Lernspiele, die für die eigene Wei-terbildung, für Unterweisungen, betriebliche Aktionstage und Seminare genutzt werden können.

    Wo finde ich GisChem?Im Internet unter www.bgrci.de oder www.gischem.de.

    AnsprechpersonFragen beantwortet Dr. Thomas Martin, E-Mail: [email protected]. Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Webseite von GisChem im Infobereich. Nina Heiser, BG RCI, Heidelberg

    In der Serie „Kennen Sie eigentlich ...?“ stellen wir in loser Folge Angebote der BG RCI für ihre Mitgliedsunter-nehmen vor.

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  • BG RCI.magazin 5/6 2018BERICHTE UND INFORMATIONENBLICKPUNKT

    Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kin-des während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Seit 1. Januar gelten dabei einige neue Regelun-gen. Die bisherige Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) wur-de in das Gesetz integriert, der geschützte Personenkreis konkretisiert und erweitert sowie Änderungen im EU-Recht umgesetzt.

    Folgende wichtige Neuerungen bringt das geänderte Mutterschutzgesetz:

    • verlängerte Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung von acht auf zwölf Wochen

    • Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden

    • an EU-Recht angepasste Regelungen zum Gesundheitsschutz

    • Schutz von Schülerinnen und Studentin-nen bei verpflichtenden Veranstaltungen und Praktika

    • Schutz arbeitnehmerähnlicher Personen

    • branchenunabhängige Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit

    • Regelung zur maximalen Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten

    • Für jede Tätigkeit müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeits-schutzgesetz die Gefährdungen beurteilt werden, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein kann. Außerdem muss ermittelt werden, ob und wenn ja welche Schutzmaßnahmen und Umge-staltungen erforderlich und möglich sind

    • behördliches Genehmigungsverfahren für Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr

    • Für Beamtinnen, Richterinnen und Solda-tinnen gilt das gleiche Mutterschutzni-veau wie für andere Arbeitnehmerinnen nach dem MuSchG. Der Mutterschutz wird für diese Sonderstatusgruppen je-doch wie bisher in gesonderten Verord-nungen geregelt

    Werden Vorgesetzte über die Schwanger-schaft oder das Stillen einer Mitarbeiterin informiert, müssen sie unverzüglich die er-forderlichen Schutzmaßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, festlegen und umsetzen.

    Als Maßstab für unzulässige Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen schaff t das MuSchG den Begriff der „unverantwort-baren Gefährdung“. Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahr-scheinlichkeit einer Gesundheitsbeein-trächtigung angesichts der Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hin-nehmbar ist. Werden unverantwortbare Ge-fährdungen festgestellt, müssen für jede

    Tätigkeit der Frau Schutzmaßnahmen in der folgenden Rangfolge getroffen werden:

    1. Arbeitsbedingungen durch Schutzmaß-nahmen umgestalten

    2. Falls dadurch die unverantwortbaren Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können oder eine Umgestal-tung nicht möglich ist: Einsatz an einem anderen Arbeitsplatz, wenn dieser der schwangeren oder stillenden Frau zu-mutbar ist

    3. Falls auch das nicht möglich ist, darf die schwangere oder stillende Frau nicht wei-ter beschäftigt werden

    Bei Ihrer betrieblichen Sicherheitsarbeit unterstützt Sie das Merkblatt A 027 „Mut-terschutz im Betrieb“ der BG RCI. Es stellt die wesentlichen Vorgaben des Gesetzes vor und enthält unter anderem einen Ge-fährdungskatalog. Außerdem soll es die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen erleichtern.

    Vor allem der Umgang mit bestimmten Ge-fahrstoffen kann eine unzumutbare Gefähr-dung darstellen, die vermieden werden muss. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den fruchtschädigenden Stof-fen. Weil das ungeborene Leben gerade in der Phase der frühen Schwangerschaft sehr sensibel auf solche Stoffe reagieren kann, sollen geeignete Schutzvorkehrun-gen am Arbeitsplatz so früh wie möglich ergriffen werden.

    Das Merkblatt M 039 „Fruchtschädigende Stoffe – Informationen für Mitarbeiterinnen und betriebliche Führungskräfte“ enthält eine Übersicht über diese Gefahrstoffe. Bei-de Merkblätter sind für Mitgliedsbetriebe kostenlos im Medienshop der BG RCI (me-dienshop.bgrci.de) erhältlich.

    Agnes Noura, Dr. Benjamin Schädel, BG RCI, Heidelberg

    Neues Mutterschutzrecht: Auswirkungen auf den betrieblichen AlltagÜberarbeitete Merkblätter A 027 und M 039 geben Auskunft

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    A 027

    Mutterschutz im BetriebMit Gefährdungsbeurteilung

    Allgemeine Themen 1/2018

    Merkblatt A 027.

  • 5/6 2018 BG RCI.magazin BERICHTE UND INFORMATIONENBLICKPUNKT

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

    Anzahl der Unfälle mit schweren Folgen 2017 gesunkenDie Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent auf 873.562 zurückgegangen. Das ergeben die vor-läufigen Zahlen, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, veröffentlicht hat. 454 Unfälle endeten tödlich.

    Einen Anstieg gab es hingegen bei den mel-depflichtigen Wegeunfällen. Im vergange-nen Jahr ereigneten sich 190.095 Unfälle auf dem Weg zur Arbeit beziehungsweise nach Hause. Das sind 2,2 Prozent mehr als 2016. Einen Tiefstand gab es bei den neuen Unfallrenten: Sie gingen um 604 Fälle auf 18.244 neue Unfallrenten zurück.

    454 Arbeitsunfälle hatten einen tödlichen Ausgang, das sind 30 mehr als im Jahr zu-vor. In einigen Branchen, etwa in der Chemi-schen Industrie und im Transport, sanken die Opferzahlen, während sie in anderen zunahmen. 282 Beschäftigte wurden Opfer eines tödlichen Wegeunfalls, das sind 29 weniger als 2016.

    „Die Zahl der Arbeitsunfälle bleibt weiter auf niedrigem Niveau, neue Unfallrenten – das bedeutet schwere Unfälle – gehen zurück. Und auch die Zahl der Schülerun-fälle ist rückläufig“, sagt Dr. Joachim Breu-er, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Aber so erfreulich die Zahlen sind, sie zeigen auch: Vom Ziel der Vision Zero, einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, sind wir noch weit entfernt. Hier setzt deshalb die neue Präventions-kampagne der gesetzlichen Unfallversi-cherung an.“

    Die Kampagne „kommmitmensch“ wirbt für eine gute Präventionskultur in den Be-

    trieben und Einrichtungen. Sicherheit und Gesundheit bei allen Handlungen und Ent-scheidungen mitdenken, das ist das Ziel der Kampagne. Mehr Informationen dazu gibt es im Internet unter www.kommmit-mensch.de.

    Eine erfreuliche Tendenz zeichnete sich 2017 bei den Schülerunfällen ab. Sie gin-gen um 4,6 Prozent zurück auf 1.184.603 Schulunfälle. Auch die Anzahl der mel-depflichtigen Schulwegunfälle ist ge-sunken. Sie lag mit 105.319 Fällen um 5,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. 50 Schul- und Schulwegunfälle endeten töd-lich, das sind neun mehr als 2016.

    HintergrundAls Schülerunfälle werden Unfälle von Kitakindern, Schülerinnen, Schülern und Studierenden bezeichnet, die mit der Ein-richtung in Zusammenhang stehen oder auf dem Weg dorthin beziehungsweise nach Hause passieren. Solche Unfälle müssen gemeldet werden, wenn eine ärztliche Behandlung nötig ist oder sie zum Tode von Versicherten führen. In der allgemeinen Unfallversicherung sind Ar-beits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sich daraus eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen ergibt oder sie zum Tode führen.

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    „Sicherheit und Gesundheit“: eines der Handlungs-felder der „kommmitmensch“-Kampagne der DGUV.

    Eine Querschnittlähmung oder Amputation stellt Betroffene vor große Herausforderungen. In den BG Kliniken hat sich deshalb das sogenannte Peer Counseling, eine Beratung von Betroffenen für Betroffene, etabliert. Frischverletzte profitieren hier von den Erfahrungen ehemaliger Patientin-nen und Patienten, werden beraten und erhalten Tipps für den Alltag.

    In der BG Unfallklinik Frankfurt ist kürzlich der Startschuss für das Programm in der Abteilung für Rückenmarkverletzte gefallen. „Nach Ein-tritt einer Querschnittlähmung ist der Informa-tionsbedarf hoch, weshalb wir Peer Counseling nun auch in unserer Klinik ermöglichen“, sagt Dr. Oswald Marcus, Chefarzt der Abteilung für Rückenmarkverletzte.

    Ratsuchende können sich während des gesam-ten Klinikaufenthalts und darüber hinaus – wenn gewünscht ein Leben lang – an ihre Peers wen-den, die mit praktischen Tipps zum Wohnungs- und Autoumbau, aber auch bei rechtlichen Fra-gen helfen.

    Auch in den BG Kliniken an den Standorten Ham-burg, Berlin, Duisburg, Bochum und Murnau wird Peer Counseling teilweise bereits seit mehreren Jahren angeboten. Im BG Klinikum Hamburg be-steht ein großes Peer-Netzwerk, eine Kooperation mit der Fördergemeinschaft der Querschnittge-lähmten in Deutschland e.V. (FGQ) ist geplant. In Duisburg beraten die Begleiter unter anderem zu Sportangeboten in der Region. bgk

    Peer Counseling

    Gemeinsam leichter zurück in den Alltag

  • BG RCI.magazin 5/6 2018BERICHTE UND INFORMATIONENBLICKPUNKT

    Unter Beschäftigten, die ständig beruflich erreichbar sind, ist der Anteil derer, die außerhalb der Arbeitszeit nicht zur Ruhe kommen, die sich schlecht erholen oder ge-danklich nicht von der Arbeit lösen können, signifikant höher als unter Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmern, die eine klar abge-grenzte Freizeit haben. Außerdem haben sie eine schlechtere subjektive Schlafqualität. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga).

    Dabei treten negative Beanspruchungs-folgen unabhängig von der Motivation zur ständigen Erreichbarkeit auf: also egal, ob Beschäftigte freiwillig erreichbar sind, ob sie glauben, erreichbar sein zu müssen, oder tatsächlich darauf angewiesen sind.

    Klare Regelungen erwünschtZudem belastet die Vermischung von Arbeit und Privatleben auch die Partnerinnen und Partner der Befragten: 68 Prozent gaben an, durch die Erreichbarkeit ihres Lebensge-fährten oder ihrer Lebensgefährtin beein-trächtigt zu sein. Betroffen davon sind unter anderem familiäre Verpflichtungen, die ge-meinsame Urlaubsgestaltung, aber auch die eigenen Schlaf- und Erholungszeiten. Bei diesen Ergebnissen spielt es keine Rolle, ob die Befragten die Erreichbarkeit der Partne-rin oder des Partners außerhalb der regu-lären Arbeitszeit begrüßen oder ablehnen.

    Was die Trennung von Arbeit und Freizeit betrifft, äußerten viele das Bedürfnis nach klaren Grenzen: Ein Großteil der befragten Erreichbaren (60 Prozent) wünscht sich ge-setzliche oder betriebliche Regelungen für die Erreichbarkeit. Bei den Partnerinnen und Partnern liegt die Quote bei 83 Prozent. Fast 70 Prozent der Lebensgefährten gaben an, Erreichbarkeit nach der Arbeit sollte kom-plett entfallen.

    ErklärungsansätzeEine mögliche Erklärung für die Ergebnisse der Untersuchung ist in der Einschränkung

    der Erholungsprozesse zu sehen. Wenn je-mand in der Freizeit einen beruflichen Anruf oder eine Textnachricht bekommt, können Erholungsphasen unterbrochen bezie-hungsweise verkürzt werden. Eine weitere Folge kann sein, dass es durch die Erwar-tung, kontaktiert zu werden, nur zu einer ungenügenden mentalen Distanzierung von der Arbeit kommt.

    Die Ergebnisse zu Merkmalen der Erreich-barkeit, zu Unterschieden in der Arbeitsbe-lastung und Beeinflussung anderer Lebens-bereiche lassen auch den Schluss zu, dass die Erreichbarkeit eine zusätzliche Bean-spruchung zur eigentlichen Arbeitsbelas-tung bedeutet. Dies geschieht durch eine Ausdehnung der Arbeitsbelastung in Zeiten hinein, die auch für die Erholung zur Verfü-gung stehen.

    Darüber hinaus scheint die Erreichbarkeit außerhalb der regulären Arbeitszeit darin begründet zu sein, dass die Arbeitsanforde-rungen in der verfügbaren Arbeitszeit nicht erfüllbar sind. Die Ausdehnung der Arbeit ist ein Zeichen von zu hohen Anforderungen.

    PräventionsmöglichkeitenErreichbarkeit ist ein erster Ausdruck der veränderten Arbeitswelt (Arbeiten 4.0), in der sich Zeiten von Arbeit und Freizeit stän-dig abwechseln und durchdringen können. Für die Frage, wie ein guter Umgang mit den digitalen Medien im Arbeitsleben aussieht, gibt es nicht die eine für alle gültige Antwort. Unbestritten ist jedoch, dass es nicht darum gehen kann, die neuen technischen Mög-lichkeiten wieder abzuschaffen. Es muss da-rum gehen, wie wir alle – die Gesellschaft, die Unternehmen und wir selbst – mit der Erreichbarkeit umgehen wollen.

    Es sind individuelle, an die jeweiligen Rah-menbedingungen angepasste Konzepte und eine partizipative Gestaltung notwendig, damit insgesamt die Vorteile überwiegen. Die aktive Gestaltung einer guten digitalen

    Kultur ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Sie gelingt nur, wenn bestehende Gestaltungs-spielräume genutzt werden und alle Seiten sich verantwortlich fühlen.

    Die UntersuchungAufbauend auf den Ergebnissen einer quali-tativen Interview-Studie für einen guten Um-gang mit ständiger Erreichbarkeit wurden die Auswirkungen einer arbeitsbezogenen erweiterten Erreichbarkeit in verschiedenen Unternehmen untersucht. Es ging darum zu ermitteln, wie sich die berufliche Erreichbar-keit außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit auswirkt und wie Beschäftigte damit umge-hen, ständig erreichbar zu sein.

    Es wurden Erreichbare mit einer Kontroll-gruppe verglichen, die aus Personen be-stand, die außerhalb der regulären Arbeits-zeit nicht für Arbeitsbelange erreichbar sind. Insgesamt nahmen 146 Berufstätige an der Untersuchung teil. Zur Erfassung und Beur-teilung der Arbeitsbedingungen und des Ge-sundheitszustands der untersuchten Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter wurden sowohl objektive als auch subjektive Messmetho-den zur Arbeits- und Beanspruchungsana-lyse eingesetzt. Zudem wurden Partner und Partnerinnen der Erreichbaren zu möglichen Einschränkungen befragt.

    Die Ergebnisse der Untersuchung kön-nen im Internet unter www.iga-info.de im iga.Report 23, basierend auf der Untersu-chung von Melanie Hassler, Renate Rau, Jens Hupfeld, Hiltraut Paridon unter Mitar-beit von Uta Schuchart, abgerufen werden.

    Prof. Dr. Frauke Jahn, Dr. Annekatrin Wetzstein, Institut für Arbeit und

    Gesundheit der DGUV

    Dieser Text stammt mit freundlicher Genehmi-gung aus: DGUV Forum, 3/2018, 9. Jahrgang, Seiten 24/25

    Ständige berufliche Erreichbarkeit

    Auch die Partnerinnen und Partner fühlen sich beeinträchtigt

    Dienstliche E-Mails nach Feierabend, der Chef ruft am Wochenende an: Von rund einem Viertel der Berufstätigen wird erwartet, dass sie auch außerhalb ihrer Arbeitszeit erreichbar sind. Eine aktuelle Studie zeigt: Diese ständige Verfüg-barkeit kann zu psychischen Fehlbelastungen führen.

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    5/6 2018 BG RCI.magazin BERICHTE UND INFORMATIONEN5/6 2018 BG RCI.magazin BLICKPUNKT

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    Ständige berufliche Erreichbarkeit

    Auch die Partnerinnen und Partner fühlen sich beeinträchtigt Arbeit statt Strandspaß: Rund jeder vierte Be-schäftigte muss auch nach Feierabend beruflich erreichbar sein. Foto: Dominik Buschardt/DGUV

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  • Erholungs(un)fähigkeit

    Zum Entspannen braucht es Pausen

    BG RCI.magazin 5/6 2018BERICHTE UND INFORMATIONENBLICKPUNKT

    Die Anforderungen der modernen Ar-beitswelt sind längst allgegenwärtig. Beispielsweise ist es für viele Menschen selbstverständlich, zeitweise im Homeof-fice tätig zu sein oder an wechselnden Ein-satzorten sowie auf Reisen zu arbeiten. All das erfordert ein hohes Maß an Kommuni-kationsfähigkeit und setzt häufig voraus, bestens erreichbar zu sein. Auf der anderen Seite kann etwa der Arbeitsplatz in den eige-nen vier Wänden die Möglichkeit schaffen, Privat- und Berufsleben besser zu vereinen oder den Arbeitsweg einzusparen.

    Wenn jedoch Arbeit und Privatsphäre räum-lich und zeitlich nicht mehr klar voneinander getrennt sind, besteht die Gefahr, dass Be-schäftigte die notwendigen Erholungsphasen ignorieren. Nicht wenige Menschen haben das Problem, sich nicht genügend von der Arbeit distanzieren zu können. „Dann können sie in der Regel auch nicht gut abschalten“, sagt Nicole Lazar. Die Psychologin am Insti-tut für Betriebliche Gesundheitsförderung der AOK Rheinland-Hamburg ist Mitautorin des iga.Reports 34 „Regeneration, Erholung, Pausengestaltung – alte Rezepte für moderne

    Arbeitswelten?“, der von der Initiative Ge-sundheit und Arbeit (iga) herausgegeben wird. In der iga arbeiten Krankenkassen und gesetzliche Unfallversicherung zusammen, um ihre Präventions- und Interventionsansät-ze im Arbeitsschutz und in der Betrieblichen Gesundheitsförderung weiterzuentwickeln.

    Selbstmanagement praktizieren Pause machen, einfach mal abschalten und sich regenerieren – mit einer vermeintlich notwendigen ständigen Erreichbarkeit ist das schlecht zu vereinbaren. Und das Thema be-trifft heute sehr viele Beschäftigte: Bei einer Infratest-Erhebung etwa gaben 58 Prozent der Befragten an, auch außerhalb ihrer Ar-beitszeiten für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Bei einer iga-Umfrage schilderten

    Rückenschmerzen, innere Unruhe, schlechter Schlaf: Symptome wie diese können An zeichen dafür sein, dass alles zu viel wird. Beschäftigte, die dau-ernd auf Hochtouren laufen und ständig erreichbar sind, haben es schwer, abzuschalten. Pausen und Auszeiten sind wichtig, um zur Ruhe zu kommen.

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  • 5/6 2018 BG RCI.magazin BERICHTE UND INFORMATIONENBLICKPUNKT

    22 Prozent, dass von ihnen erwartet würde, kontaktierbar zu sein. Manch einen mag das nicht weiter stören: Zweifellos gibt es Men-schen, denen es subjektiv guttut, permanent erreichbar zu sein. Inwiefern dies zu einer Belastung wird, hängt vom jeweiligen Maß und nicht selten von den Beschäftigten selbst ab. „Manche Menschen denken, dass sie immer erreichbar sein müssen, auch wenn es von ihnen nicht erwartet wird“, schildert Dr. Frauke Jahn, Psychologin am Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Selbstma-nagement lautet hier das Stichwort. Konkret: sich festzulegen, wann das Smartphone aus-geschaltet bleibt, um etwa Sport zu treiben, ins Theater zu gehen oder sich mit Freunden zu treffen.

    Die Bedeutung dieser Phasen ist groß: „Auszeiten von der Arbeit sind wichtig, da in diesen Phasen unter anderem Lernprozes-se stattfinden. Sie fördern zudem die Kre-ativität und die sozialen Kontakte“, betont Nicole Lazar. Dies gilt ausdrücklich auch für Pausen während eines Arbeitstags. Doch die Erfahrung zeigt, dass nur wenige Men-schen Erholungsphasen in ihren Tag einpla-nen. Laut iga sind es weniger als 20 Prozent.

    Die „komplementäre“ PauseDie Expertinnen empfehlen Unternehmen, darauf zu achten, dass die Beschäftigten ihre Pausen auch wahrnehmen. „Wer lang-fristig gesund arbeiten möchte, muss sich erholen“, betont Nicole Lazar. Auch zwi-schendurch. Erinnerungstools auf dem

    Pausen von der Arbeit sind wichtig, weil in diesen Erholungsphasen unter anderem Lernprozesse stattfinden und die Kreativität gefördert wird. Foto: thinkstock/finwal

    Bildschirm können hierbei ebenso hilfreich sein wie Vorgesetzte oder Sicherheitsbe-auftragte, die ihre Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, dass die Frühstückspause anfängt. Angenehm gestaltete Pausenräu-me tragen zur Akzeptanz von Pausen bei, genauso wie Entspannungsecken und Kom-munikationsinseln.

    Wissenschaftler raten, Pausenräume kom-plementär zur Arbeitsaufgabe auszustatten. Ein Beispiel: Beschäftigte, die während der Arbeit sitzen, können die Möglichkeit erhal-ten, die Pause im Stehen zu verbringen. Wer körperlich arbeitet, wird sich hingegen darü-ber freuen, in der Pause die Beine hochlegen zu können. Nicole Lazar erinnert sich an ein Unternehmen, das um sein Werk herum ei-nen Spazierweg angelegt hat, um einen Aus-gleich zum Kunstlicht innerhalb der Halle zu ermöglichen. Der Effekt war positiv. „Der Blick ins Grüne und die frische Luft sind in diesem Fall wichtig für das Wohlbefinden“, sagt die Psychologin.

    OfflineGehen erlaubtArbeitgeberinnen und Arbeitgeber können erheblich dazu beitragen, dass sich ihre Beschäftigten außerhalb der normalen Arbeitszeiten nicht mehr mit dienstlichen Fragen beschäftigen müssen. So kann ein Unternehmen beispielsweise seinen Ar-beitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Weiterleitung von E-Mails auf das Dienst-handy nach Feierabend kappen. Eine wei-tere Möglichkeit besteht darin, dass Mit-arbeitende während ihrer Abwesenheit E-Mails löschen lassen und den Absender über ihre Vertretung informieren. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein, sollten zumindest die Erwartungen geklärt und verbindliche Regeln vereinbart werden. „So lassen sich Unterbrechungen der Er-holungszeit vermeiden und ein Abschal-ten von der Arbeit wird möglich“, erklärt Dr. Frauke Jahn.

    Der iga.Report 34 hat an dieser Stelle eine ganz konkrete Empfehlung: Wie wäre es mit einem „Smartphone-und-Co-Knigge“ für das Unternehmen? Darin können Vorgesetz-te und Beschäftigte gemeinsam Richtlinien zum Umgang mit dem Thema Erreichbarkeit in Pausen und nach Feierabend aufstellen. Weitere Infos zum Report und Tipps daraus unter www.iga-info.de.

    Dieser Text erschien zuerst in: arbeit & gesund-heit, Ausgabe 6/2017.

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    BG RCI.magazin 5/6 2018BERICHTE UND INFORMATIONENAUS DER PRAXIS

    Die Aktiengesellschaft entwickelt sogenann-te Biosimilars. Das sind Nachfolgeproduk-te für biopharmazeutisch hergestellte Arz-neimittel. Dabei spielen die Qualität und Sicherheit von Prozessen und Produkten eine große Rolle. Und auch das Thema Ar-beitssicherheit hat für das stark wachsende Unternehmen mit seinen 84 Mitarbeitern eine besondere Bedeutung.

    „Wir nehmen das Thema Arbeitssicherheit sehr ernst“, sagte Sicherheitsfachkraft Schimkat bei der Verleihung des Gütesie-gels. Zuvor hatte es im November 2017 ein

    umfassendes Audit gegeben. „Als pharma-zeutisches Unternehmen, das in seinen La-boren mit hochsensiblen Materialien und Reagenzien arbeitet, sind wir ohnehin da-rauf bedacht, dass unsere Mitarbeiter auf einen bestmöglichen Schutz achten. Diesen Grundgedanken haben wir nun konsequent auf alle Bereiche unseres Unternehmens ausgeweitet“, führte Schimkat weiter aus.

    Begonnen hat die Zusammenarbeit mit der BG RCI Ende 2015. Nachdem Stefan Reichart und sein Kollege Oliver Kockskämper das Unternehmen auf verschiedene arbeits-

    schutzrelevante Aspekte hingewiesen hatten, führte das Formycon-Team umfang-reiche Schulungen durch und setzte Verbes-serungen um. Die größte Herausforderung bestand laut Schimkat darin, bei allen Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern ein Bewusst-sein für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu schaffen. Heute stelle er fest, dass dieses Bewusstsein im Alltag der Beschäftigten ver-ankert ist und gelebt wird. Dies zeige auch die Tatsache, dass es bei Formycon in den vergangenen Jahren keinen meldepflichti-gen Arbeitsunfall gegeben habe.

    Auch BG RCI-Experte Reichart war zufrie-den: „Die Mitarbeiter und die Unterneh-mensleitung bei Formycon haben sich auf dem zweijährigen Weg zum Gütesiegel keine Abkürzungen und Oberflächlichkeiten zu-gestanden. Es wuchs zunächst eine klare Sicht für die Voraussetzungen für sicheres Arbeiten: Bewusstsein und Einbindung aller Beschäftigten. Die konsequente Umsetzung dieser Erkenntnis und das Engagement der Beteiligten wurden in der erfolgreich bestan-denen Begutachtung sichtbar.“

    Ungeachtet der Auszeichnung „Sicher mit System“ will sich das Formycon-Team nicht mit dem Status quo zufriedengeben. „Unser Ziel ist die Weiterentwicklung und Optimierung eines lebendigen Arbeits-schutzsystems wie auch die 100-prozenti-ge Vermeidung von Arbeitsunfällen“, sagte Schimkat. Er kündigte an, dass sich Formy-con im kommenden Jahr verstärkt um das Thema Gesundheitsmanagement kümmern wolle. Thorsten Schüller, Martinsried

    Formycon AG, Martinsried

    „Bewusstsein für Arbeitssicherheit im Alltag verankert“Über zwei Jahre lang hat die Formycon AG aus Martinsried bei München in enger Zusammenarbeit mit der BG RCI ihr Arbeitsschutzmanagement verbessert und optimiert. Dafür wurde das Unternehmen im Januar nun belohnt: Stefan Reichart, Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft, überreichte das Gütesiegel „Sicher mit System“ an Formycons Sicherheitsfachkraft Bernd Schimkat und sein Team.

    Freude über die Auszeichnung: Formycon-Sicherheitsfachkraft Bernd Schimkat, Formycon-Finanz-chef Dr. Nicolas Combé und Stefan Reichart, zuständige Aufsichtsperson der BG RCI (v. l.). Foto: Formycon

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    5/6 2018 BG RCI.magazin BERICHTE UND INFORMATIONENAUS DER PRAXIS

    Kein meldepflichtiger Arbeitsunfall seit bald zwei Jahrzehnten: Wie macht man das? „Ein Patentrezept gibt es nicht“, sagt Produktionsmanager Werner Tratz. Die „4K“ spielen für ihn eine große Rolle: Kultur, Kommunikation, Konsequenz und Kontrolle. Und: „Sicherheit kommt immer zuerst, noch vor der Produktion.“ Da macht er keine Kompromisse. Wie seine Vorgänger fährt er eine klare Linie.

    Produktivität und Sicherheit müssen dabei nicht im Widerspruch zueinander stehen: „Wer Unfälle vermeidet, riskiert auch kei-ne Abschaltung oder gar einen längeren Stillstand.“

    Bis zu 550.000 Tonnen Styrol pro Jahr werden in drei Anlagen produziert. Dazu kommt ein Tanklager. Die meisten Stof-fe sind wie Wasserstoff hochentzündlich oder wie Benzol gesundheitsgefährdend. „Da können wir uns keine Nachlässigkeit erlauben“, so Tratz. Das fängt schon bei Ordnung und Sauberkeit an. Ein Arbeits-platz, der aussehe „wie ein Schlachtfeld“, zeuge von Gleichgültigkeit. Eine solche Ein-stellung mache schnell Schule. Die Schicht-führer sind angewiesen, darauf zu achten.

    Es gehe nicht darum, Regeln blindlings ein-zuhalten, sondern den Fokus auf Sicher-

    heit zu legen, bevor eine Arbeit beginnt. Stress und Zeitdruck lässt Tratz nicht gel-ten. „Die Gefährdungsbeurteilung steht vor jeder Arbeit und jedem Erlaubnisschein“, unterstreicht er.

    Rund 20 Mal im Jahr werden unangekün-digt Prozessstörungen simuliert: Gaswarn-systeme sprechen an, Sensoren melden ein Leck. Dabei zeigt sich, ob Mitarbeiten-de notfalls richtig reagieren, etwa Atem-schutzgeräte nutzen und keine Alleingänge machen. Falls erforderlich, wird nachge-schult.

    Sicherheitskultur muss gelebt werden. Vor allem Führungskräfte sieht der Produkti-onsmanager in der Pflicht: „Die Leute mer-ken schnell, wie ernst es Vorgesetzten ist.“

    Jedes unfallfreie Jahr feiert das Team übri-gens beim gemeinsamen Essen, als Dan-keschön und Ansporn. 2018 könnte das 20. Erfolgsjahr werden. basf

    BASF Styrolfabrik

    Klare Kante für die SicherheitIn der Styrolfabrik im BASF-Werk Ludwigshafen haben sie allen Grund, stolz zu sein: Das Team arbeitet seit 19 Jahren unfallfrei.

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    Das Team der Styrolfabrik arbeitet seit 19 Jahren unfallfrei. Foto: BASF

  • BG RCI.magazin 5/6 2018AUS DER PRAXIS

    Die AG „Analytik“ der Deutschen Gesetzli-chen Unfallversicherung (DGUV) unter Fe-derführung der BG RCI und die AG „Luftana-lysen“ der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Ar-beitsstoffe der Deutschen Forschungsge-meinschaft (DFG) laden Sie dazu am 18. und 19. September 2018 in die Bundesan-stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach Dortmund ein.

    Für eine Gefährdungsbeurteilung ein-schließlich der Prüfung der Wirksam keit von Schutzmaßnahmen stel len Messun-gen von Gefahrstoffen sowie nichtmess-technische Ermittlungsmetho den eine unverzichtbare Komponente des Metho-denrepertoires dar. Dies gilt ebenso für die Beurteilung im Erkrankungsfall. Die angewendete Messstrategie und die ver-wendeten Messverfahren sind dabei von grundlegender Bedeutung.

    Beim Symposium werden daher praktische Aspekte der für die Messung von Gefahr-

    stoffen relevanten Regeln und der Quali-tätssicherung behandelt. Außerdem wer-den konkrete Beispiele und Probleme der Gefahrstoffmessung vorgestellt.

    Die Teilnehmenden können mit den Vortra-genden beispielsweise diskutieren, welche Grenzwerte messbar sind. Weitere Themen sind unter anderem Entwicklungen im Tech-nischen Regelwerk für Gefahrstoffe, die Ar-beit mit direkt anzeigenden Messgeräten sowie die Analytik von Metallen.

    Außerdem werden Ergebnisse aktueller For-schungsprojekte vorgestellt. Für Diskussi-onen und Netzwerkpflege ist ausreichend Zeit vorgesehen.

    Angesprochen sind Vertreterinnen und Ver-treter von Messstellen und analytischen Laboratorien, Gefahrstoffexpertinnen und -experten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Aufsichtspersonen der Länder und Unfall-versicherungsträger und Beschäftigte aus Behörden.

    Namhafte Referentinnen und Referenten versprechen ein interessantes Programm.

    Infor mationen zum Ablauf und zur Tagungsgebühr (Frühbucher, die sich bis zum 31. Mai 2018 anmelden, zahlen 170 Euro) finden Sie unter http://analytik.bgr-ci.de beziehungsweise unter www.bgrci.de (Seiten-ID: #70Q6). Dort können Sie sich auch anmelden.

    Außerdem gibt das Organisationsbüro der BG RCI Auskunft:

    Gabriele HaassKurfürsten-Anlage 62 69115 HeidelbergTelefon: 06221 5108-28105E-Mail: [email protected]

    Dr. Thomas H. Brock, Gabriele Haass, BG RCI, Heidelberg

    18. und 19. September 2018, Dortmund

    5. Symposium „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz“ Gefahrstoffe liegen an fast allen Arbeitsplätzen in der einen oder anderen Form vor oder können dort entstehen. Über Fragen aus der Praxis, neue Entwicklungen zur Probenahme und Analytik sowie der Bewertung der Ergebnisse tau-schen sich Gefahrstoffexperten beim fünften Symposium „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Probenahme – Analytik – Be-urteilung“ aus.

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  • 5/6 2018 BG RCI.magazin AUS DER PRAXIS

    Alternative Betreuung

    Unternehmertag am 19. September 2018 in Stuttgart

    BG RCI-Präventionszentrum Gera/Berlin

    SicherheitsfachkräfteTagung in Radebeul und Erkner

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    Für die Sicherheitsfachkräfte aus Mitglieds-unternehmen aller Sparten in den Bundes-ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen organisiert das BG RCI-Präventionszentrum Gera/Ber-lin die Sicherheitsfachkräfte-Tagung 2018/ 2019.

    Diese findet an zwei Terminen statt:

    • Für Sicherheitsfachkräfte aus dem süd-lichen Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen am 19. und 20. September 2018 in Radebeul bei Dresden

    • Für Sicherheitsfachkräfte aus dem nördlichen Sachsen-Anhalt, Berlin und Brandenburg am 13. und 14. März 2019 in Erkner

    Auf dem vorläufigen Programm stehen je-weils folgende Themen:

    • Erste Erfahrungen mit der Kooperations-vereinbarung „Vision Zero“ der BG RCI

    • Neues aus der BG-Welt: Änderung des BG-Beitrags, Neuigkeiten zu Gefahrstoffen, Sicherheitstechnik und Absturzprävention

    • Aus Arbeitsunfällen lernen – anschaulich und nachhaltig unterweisen

    • Gefährdungsbeurteilung einmal anders, präsentiert vom Forumtheater Astrid So-mer

    • Branchenspezifischer Expertenaustausch zu den Themen Basiswissen Arbeits-schutz, sicher Arbeiten in der Kunststoff-industrie / Papierindustrie, Ladungssiche-rung, betriebliche Verkehrssicherheit und Informationen zur Branchenregel Minera-lische Rohstoffe und Erdbaumaschinen

    • Was erfolgt nach der Unfallanzeige? In-formationen der Bezirksdirektion

    • Aus der Praxis für die Praxis: Erfahrungs-berichte und gute Lösungen

    Die Mitgliedsbetriebe der BG RCI in den jeweiligen Bundesländern erhalten noch eine gesonderte Einladung. Weitere Infor-mationen zu der Tagung gibt die zuständige Aufsichtsperson. Das Organisationsteam des Präventionszentrums Gera/Berlin freut sich auf Ihre Teilnahme. Franziska Fritsch, BG RCI, Gera

    Der Stellenwert von Sicherheit und Gesund-heit im Betrieb steigt stetig. Wichtig für

    Unternehmerinnen und Unternehmer ist es, Schritt für Schritt nach eige-

    nen Schwerpunkten die Arbeits-schutzorganisation im Betrieb zu verbessern.

    Die BG RCI will die Verantwortlichen aus Baden-Württemberg mit dem Unterneh-mertag – einer Fortbildung für Unterneh-mer in der „Alternativen Betreuung“ – darin unterstützen. Dieser findet am Mittwoch, 19. September 2018, im Veranstaltungszen-trum Waldaupark in Stuttgart statt.

    Schwerpunkte der Tagesveranstaltung:• Neue Grenzwerte für Stäube – Was ist zu

    tun?• richtigen Atemschutz bei Staubexposition

    auswählen• Unfallschwerpunkt Schnittverletzungen• Ladungssicherung• Sicher hoch hinauf auf Leitern• Neues Beitragsausgleichsverfahren

    Begleitet wird die Veranstaltung durch Vor führungen und Demonstrationen zum Thema sicherer Umgang mit der Kreissä-ge, Lärmreduzierung beim Einsatz von Druckluftpistolen und der Vermeidung von Schnittverletzungen. Ergänzend wird Ihnen das Medienangebot der BG RCI präsentiert.

    Anmeldevoraussetzungen:• Teilnahme an der „Alternativen Betreu-

    ung“• Abgeschlossene Grundausbildung• Mitgliedsunternehmen der BG RCI in

    Baden-Württemberg

    Das Anmeldeformular und weitere Informa-tionen finden Sie im Internet unter www.bgrci.de (Suchbegriff und Seiten-ID: #RF3U). Die BG RCI freut sich auf Ihre Anmeldung. Diese ist möglich bis zum 15. Juni 2018. Thomas Maus, BG RCI, Heidelberg

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  • BG RCI.magazin 5/6 2018AUS DER PRAXIS

    Beim Absteigen von einer Leiter kommt man mit dem Fuß falsch auf, ein stechen-der Schmerz durchzieht den Körper – aber zum Glück ist nichts Schlimmeres passiert: Vielleicht kommt Ihnen diese Situation be-kannt vor. Immer wieder gehen solche Vor-kommnisse aber nicht so glimpflich aus, sondern enden in einem meldepflichtigen Arbeitsunfall. Am häufigsten werden dabei Fußgelenke verletzt. Leiterunfälle führen dann oftmals zu langen Ausfallzeiten bei den Beschäftigten, was besonders Klein-betriebe hart trifft.

    Nicht umsonst fordert daher die Betriebssi-cherheitsverordnung, dass Leitern und Tritte in wiederkehrenden Abständen geprüft wer-den müssen. Für Leitern, die regelmäßig im

    Hilfsmittel der BG RCI

    Leiternprüfung leicht gemachtEine übersichtliche Checkliste der Berufsgenossenschaft hilft Mitgliedsbetrieben, ihre Leitern und Tritte in Sachen Sicherheit zu untersuchen.

    Einsatz sind, empfiehlt es sich, diese Prü-fung jährlich zu wiederholen.

    Viele Vorgesetzte sind jedoch unsicher, wer überhaupt die Leitern kontrollieren darf. Die Betriebssicherheitsverordnung erlaubt es den Unternehmerinnen und Unternehmern, die Prüfung selbst durchzuführen. Zur Un-terstützung hat die BG RCI das Merkblatt KB 009 „Leitern und Tritte“ aus der Reihe „kurz & bündig“ herausgebracht. Dieses kann im Medienshop der Berufsgenossenschaft un-ter http://medienshop.bgrci.de bestellt und heruntergeladen werden. Darin befindet sich eine übersichtliche Checkliste, mit deren Hil-fe Sie die Prüfungen durchführen können. Auch dient sie als Dokumentation und ist ein wichtiger Teil der Gefährdungsbeurteilung.

    Prüfung einer Anlegeleiter und Dokumentation auf dem Leiteraufkleber. Fotos: Sabine Roth, BG RCI

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    Geprüfte, mangelfreie Leitern erhalten außer-dem einen Prüfaufkleber, auf dem das Datum der nächsten Prüfung vermerkt wird. Diese Aufkleber können ebenfalls im Medienshop der BG RCI kostenfrei bestellt werden.

    Neben der regelmäßigen Prüfung ist die Un-terweisung der Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter im richtigen Umgang mit Leitern und Tritten unerlässlich. Neben dem KB 009 eig-net sich hierzu das Sicherheitskurzgespräch SKG 021 „Leitern und Tritte“ der BG RCI, in dem die Unterweisung anhand von Namen und Unterschriften der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dokumentiert werden kann. Auch Ihre zuständige Aufsichtsperson berät Sie gerne zu diesem Thema. Sabine Roth, BG RCI, Köln

  • 5/6 2018 BG RCI.magazin AUS DER PRAXIS

    Hintergrund

    Neue Leiternorm

    Seit 1. Januar gilt eine überarbeitete Lei-ternorm (DIN EN 131). Darin sind Vorgaben festgelegt, die die Standfestigkeit von Lei-tern verbessern sollen. Die neuen Richtli-nien betreffen vor allem Betriebe, die An-lege- und Mehrzweckleitern verwenden. Tragbare Anlegeleitern, die länger als drei Meter sind, müssen künftig beispielsweise eine größere Standbreite haben. Das gilt auch für Mehrzweckleitern mit einem auf-gesetzten Schiebeleiterteil. Bei der Kenn-zeichnung ergeben sich ebenfalls Neue-rungen.

    Ältere Leitermodelle, die nicht der aktu-ellen Norm entsprechen, können weiter-verwendet werden, wenn deren Sicherheit für den entsprechenden Arbeitsauftrag ge-währleistet ist. Ergibt die Gefährdungsbe-urteilung, dass die Standsicherheit nicht ausreichend ist, empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Leitern mit einer Traverse nachzurüsten. dguv

    Diese Aufkleber für Steh- und Anlegeleitern er-halten Sie unter http://medienshop.bgrci.de.

    Von Spezialgarnen bis hin zu Warenwirtschaftssystemen reichte die Themenpalette beim Erfah-rungsaustausch. Foto: Sattlerei Bielkine

    „Vision Zero“, höhenverstellbare Werkstatt-Arbeitsplätze, Nähmaschinen: Unter dem Motto „von- und miteinander lernen“ ha-ben sich Mitte Januar etwa 40 Mitglieder der Raumausstatter- und Sattlerinnung Han-nover zu einem Erfahrungsaustausch mit einem vielfältigen Themenmix in lockerer At-mosphäre getroffen. In den Räumlichkeiten der Sattlerei Bielkine wurden mit freundli-cher Unterstützung der Firmen verschiedene Workshops durchgeführt:

    • Hubtisch / Schneidwerkzeuge / „Vision Zero“ (BG RCI)

    • Zierstich-Nähmaschine (Sattlerei Biel-kine)

    • Grundlagen im Umgang mit Nähma-schinen (SCHuF Nähtechnik GmbH)

    • Garne / Spezialgarne (Kunkler GmbH)• Dampferzeuger (SCHuF Nähtechnik

    GmbH)• Werkzeuge (Heiko Kappey Sattlereibe-

    darf und Lederhandel)• Warenwirtschaftssystem / Terminver-

    waltung (IT-Service Kutter)

    Den Anfang des Erfahrungsaustauschs machte die Firma Kunkler mit einem Vor-trag über Nähgarne und deren Besonderhei-ten. Anschließend ging es in kleinen Grup-pen in die Workshops. Hier präsentierte die BG RCI eines ihrer Aktionsmedien, den hö-

    henverstellbaren Werkstatt-Arbeitsplatz. Dieser ermöglicht ein an die Tätigkeit und Größe der Person angepasstes Arbeiten. Durch den ein


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