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6.2.6 Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2...nach DIN 4108-2 – ENGP-bautop, nach Tabelle 8...

Date post: 09-Nov-2020
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Modul 6 – Erläuterung des Nachweisverfahrens 79 6.2.6 Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2 Nicht nur zu geringer Wärmeschutz im Winter, sondern auch ungenügender Sonnenschutz im Sommer können zu erhöhtem Energieverbrauch führen, da zu hohe Innentemperaturen durch Sonneneinstrahlung Kühlmechanismen benötigen. Im Entwurf zur EnEV 2006 wurde deshalb der sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108-2 in Anhang 1 Nr. 2.9 mit aufge- nommen. Der vorhandene und zulässige Sonneneintragskennwert ist nach dem dort ge- nannten Verfahren zu bestimmen. Ein Nachweis muss nach der Norm erbracht werden, wenn der Fensterflächenanteil f AG in Abhängigkeit der Himmelrichtung, den in Tabelle 7 der Norm enthaltenen Werte überschrei- tet. Tabelle 6.48 : Zulässige Werte des auf die Grundflächen bezogenen Fensterflächenanteils, unterhalb dessen auf einen sommerlichen Wärmeschutznachweis verzich- tet werden kann – nach DIN 4108-2 Neigung der Fenster gegenüber der Horizontalen Orientierung der Fenster f AG in % Nord-West- über Süd bis Nord- Ost 10 > 60° bis 90° Alle anderen Nordorientie- rungen 15 von 0° bis 60° Alle Orientierungen 7 Ausnahme: Für Ein- und Zweifamilienwohngebäude mit üblichen außenliegenden Sonnenschutzmaß- nahmen (F C 0,3 bei Rollläden, Fensterläden, Jalousien und drehbaren Lamellen) kann auf einen Nachweis verzichtet werden. Hinweis: Der Nachweis an den sommerlichen Wärmeschutz kann mit dem in DIN 4108-2 beschrie- benen Vereinfachten Verfahren nicht geführt werden, wenn der betrachtete Raum oder Raumbereich mit folgenden baulichen Einrichtungen oder Konstruktionen in Kontakt steht: mit einem unbeheizten Glasvorbau Wird der beheizte Gebäudebereich nur über den unbeheizten Glasvorbau belüftet, so gilt der Nachweis für den angrenzenden Raum als erfüllt, wenn der unbeheizte Glasvor- bau einen Sonnenschutz mit einem Abminderungsfaktor 0,3 und Lüftungsöffnungen im obersten und untersten Glasbereich hat, die zusammen mindestens 10 % der Glasflä- che ausmachen. Wird der Raum nicht über den unbeheizten Glasvorbau belüftet, kann der Nachweis ge- führt werden, als wäre der unbeheizte Glasvorbau nicht vorhanden. mit einer Doppelfassade mit Systemen zur transparenten Wärmedämmung Bei Gebäuden mit Anlagen zur Kühlung müssen die Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes ebenfalls erfüllt werden, soweit dies unter Ausschöpfung aller baulichen Möglichkeiten machbar ist.
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Page 1: 6.2.6 Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2...nach DIN 4108-2 – ENGP-bautop, nach Tabelle 8 der DIN 4108-2 Modul 6 – Erläuterung des Nachweisverfahrens 83 Anforderung an den

Modul 6 – Erläuterung des Nachweisverfahrens 79

6.2.6 Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2 Nicht nur zu geringer Wärmeschutz im Winter, sondern auch ungenügender Sonnenschutz im Sommer können zu erhöhtem Energieverbrauch führen, da zu hohe Innentemperaturen durch Sonneneinstrahlung Kühlmechanismen benötigen. Im Entwurf zur EnEV 2006 wurde deshalb der sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108-2 in Anhang 1 Nr. 2.9 mit aufge-nommen. Der vorhandene und zulässige Sonneneintragskennwert ist nach dem dort ge-nannten Verfahren zu bestimmen.

Ein Nachweis muss nach der Norm erbracht werden, wenn der Fensterflächenanteil fAG in Abhängigkeit der Himmelrichtung, den in Tabelle 7 der Norm enthaltenen Werte überschrei-tet. Tabelle 6.48 : Zulässige Werte des auf die Grundflächen bezogenen Fensterflächenanteils,

unterhalb dessen auf einen sommerlichen Wärmeschutznachweis verzich-tet werden kann – nach DIN 4108-2

Neigung der Fenster gegenüber

der Horizontalen Orientierung der Fenster fAG in %

Nord-West- über Süd bis

Nord- Ost 10

> 60° bis 90°

Alle anderen Nordorientie-rungen

15

von 0° bis 60° Alle Orientierungen 7

Ausnahme:

Für Ein- und Zweifamilienwohngebäude mit üblichen außenliegenden Sonnenschutzmaß-nahmen (FC ≤ 0,3 bei Rollläden, Fensterläden, Jalousien und drehbaren Lamellen) kann auf einen Nachweis verzichtet werden. Hinweis:

Der Nachweis an den sommerlichen Wärmeschutz kann mit dem in DIN 4108-2 beschrie-benen Vereinfachten Verfahren nicht geführt werden, wenn der betrachtete Raum oder Raumbereich mit folgenden baulichen Einrichtungen oder Konstruktionen in Kontakt steht:

– mit einem unbeheizten Glasvorbau

Wird der beheizte Gebäudebereich nur über den unbeheizten Glasvorbau belüftet, so gilt der Nachweis für den angrenzenden Raum als erfüllt, wenn der unbeheizte Glasvor-bau einen Sonnenschutz mit einem Abminderungsfaktor ≤ 0,3 und Lüftungsöffnungen im obersten und untersten Glasbereich hat, die zusammen mindestens 10 % der Glasflä-che ausmachen.

Wird der Raum nicht über den unbeheizten Glasvorbau belüftet, kann der Nachweis ge-führt werden, als wäre der unbeheizte Glasvorbau nicht vorhanden.

– mit einer Doppelfassade

– mit Systemen zur transparenten Wärmedämmung Bei Gebäuden mit Anlagen zur Kühlung müssen die Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes ebenfalls erfüllt werden, soweit dies unter Ausschöpfung aller baulichen Möglichkeiten machbar ist.

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80 Modul 6 – Erläuterung des Nachweisverfahrens

Nachweisverfahren nach DIN 4108-2 Hierzu ist zunächst zu analysieren, welcher Raum des Gebäudes bezüglich seiner Sonnen-einstrahlung und der baulichen Gegebenheiten als der ungünstigste eingestuft werden muss. Beispiel-Haus:

Der ungünstigste Raum im Beispiel-Haus ist der Wohn- und Essraum in Verbindung mit der Küche (Pläne siehe Modul 1).

Der solarwirksame Flächenanteil fAG wird wie folgt ermittelt:

fAG = (AW / AG) 100 – (Formel 6.2.72)

Erläuterung:

Der solarwirksame Flächenanteil fAG berechnet sich aus dem Verhältnis der Fensterfläche AW zur Netto-Grundfläche AG des Raumes.

AW = Summe der Fensterfläche eines Raumes m² AG = Nettogrundfläche des betrachteten Raumes m² Ermittlung der Nettogrundfläche und Raumtiefe:

Die Nettogrundfläche AG wird aus den lichten Raummaßen ermittelt. Die größte anzuset-zende Raumtiefe darf das dreifache der lichten Raumhöhe nicht überschreiten. Wenn Räu-me gegenüberliegende Fassaden haben, ergibt sich keine Begrenzung, wenn die Raumtiefe das sechsfache der Raumhöhe nicht überschreitet. Ist dies jedoch der Fall, muss für beide Fassadenteile mit den dazugehörigen Raumtiefen (dreifache Raumhöhe) ein Nachweis ge-führt werden. Sind beim betrachteten Raum bzw. der Raumgruppe mehrere Fassaden oder z.B. Erker vorhanden, ist fAG aus der Summe aller Fensterflächen zur Grundfläche zu be-rechnen. Beispiel-Haus:

Tabelle 6.49 : Berechnung des Fensterflächenanteils fAG des Beispiel-Hauses

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Modul 6 – Erläuterung des Nachweisverfahrens 81

Für den Nachweis sind folgende Faktoren von Bedeutung:

– der Gesamtenergiedurchlassgrad g der Verglasung

– die Effektivität von Sonnenschutzvorrichtungen

– das Verhältnis fAG von Fensterfläche AW zur Grundfläche AG Aus diesen Faktoren wird der nachzuweisende Sonneneintragskennwert S ermittelt. Beim Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes darf der vorhandene Sonneneintragskennwert den zulässigen Sonneneintragskennwert nach DIN 4108-2 nicht überschreiten. Berechnung des vorhandene Sonneneintragskennwerts S:

S = Σj(Aw,j gtotal,j) / AG – (Formel 6.2.73)

(Gleichung (2) in DIN 4108-2)

Erläuterung:

Der Sonneneintragskennwert S berechnet sich durch die Multiplikation der einzelnen Fens-terflächen Aw,i mit dem Energiedurchlassgrad gtotal,j dividiert durch die Netto-Grundfläche des Raumes oder des Raumbereiches AG. Dies bezieht sich auf alle Fenster eines Raumes oder Raumbereiches und auf alle Himmelsrichtungen des Raumes. Aw,j = Fensterflächen nach Rohbaumaßen m² gtotal,j = Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung, einschließlich Sonnenschutzeinrichtungen gtotal = g FC –

(Formel 6.2.74) (Gleichung (3) in DIN 4108-2)

FC = Abminderungsfaktor von Sonnenschutzvorrichtungen (DIN 4108-2 Tabelle 8) g = Gesamtenergiedurchlassgrad (nach DIN V 4108-6 Tabelle 6 bzw. Herstellerangaben)

AG = Netto-Grundfläche des Raumes oder des Raumbereiches m²

AG = B b m² (Formel 6.2.75)

B = Länge der Außenwand m b = Tiefe des Raumes ≤ 3 hNetto m h = Raumhöhe m Hinweis :

Es wird nur die Fläche des Raumes berücksichtigt, die der solaren Einstrahlung ausgesetzt ist. Dies ist hauptsächlich die Bodenfläche eines Raumes. Bedingt durch den Einstrah-lungswinkel der Sonne, wird nur eine bestimmte Tiefe des Raumes, abhängig von der Net-tohöhe des Raumes, bestrahlt. Diese wurde mit maximal 3 hNetto festgelegt.

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82 Modul 6 – Erläuterung des Nachweisverfahrens

Beispiel-Haus:

Im Beispiel-Haus werden als Sonnenschutzvorrichtung außenliegende Jalousien ange-bracht. Tabelle 6.50 : Berechnung des Sonneneintragskennwertes S für das Beispiel-Haus

Tabelle 6.51 : Abminderungsfaktoren für Sonnenschutzvorrichtungen für das Beispiel-Haus nach DIN 4108-2 – ENGP-bautop, nach Tabelle 8 der DIN 4108-2

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Modul 6 – Erläuterung des Nachweisverfahrens 83

Anforderung an den sommerlichen Wärmeschutz Szul

Der vorhandene Sonneneintragskennwert S darf den zulässigen Höchstwert Szul nicht überschreiten. S ≤ Szul –

(Formel 6.2.76) (Gleichung (4) in DIN 4108-2)

Szul = ΣSx –

(Formel 6.2.77) (Gleichung (5) in DIN 4108-2)

Sx = anteiliger Sonneneintragskennwert (nach Tabelle 9 der DIN 4108-2) Folgende Faktoren sind für den Grenzwert Szul von Bedeutung:

– die Klimaregion, in der das Gebäude erstellt wird

– die Speicherfähigkeit der Innenbauteile

– die Lüftung, insbesondere in der zweiten Nachthälfte

– das Vorhandensein von Sonnenschutzverglasungen

– die Neigung und Orientierung der Fenster

– die internen Wärmequellen Schrittweise Ermittlung des Sonneneintragskennwertes Sx

a) Festlegen der Klimaregion nach DIN 4108-2 Bild 3

Für den sommerlichen Wärmeschutz ist es von Bedeutung, welche durchschnittliche Au-ßentemperatur in der vorhandenen Region vorliegt. Hierfür wurde Deutschland in drei Kli-maregionen eingeteilt. Dafür wurden Sonneneintragskennwerte festgelegt. Region A ist die mit der geringsten Wärmebelastung (sommerkühl), Region B ist die gemäßigte Region und Region C die mit der höchsten Wärmebelastung (sommerheiß). Anteiliger Sonneneintragskennwert Sx

– Region A: Sx = + 0,04

– Region B: Sx = + 0,03

– Region C: Sx = + 0,015 Beispiel-Haus:

Das Gebäude liegt in der Klimaregion B: Sx = + 0,03 b) Festlegen der Gebäudeart in Bezug auf seine Speicherfähigkeit Cwirk

Die Wärmespeicherfähigkeit Cwirk eines Gebäudes hat einen erheblichen Einfluss auf den sommerlichen Wärmeschutz des Gebäudes: je höher die Speicherfähigkeit Cwirk, desto ge-ringer die Wärmebelastung in Sommer. Hierzu wurden drei Gebäudearten festgelegt.

– leichte Bauart: Cwirk / AG < 50 Wh/(m² K) bzw. ohne Nachweis von CWirk *)

– mittlere Bauart: 50 Wh / (m² K) < Cwirk / AG < 130 Wh/(m² K) *)

– schwere Bauart: Cwirk / AG > 130 Wh/(m² K) *)

*) Für den genauen Nachweis kann die wirksame Speicherkapazität Cwirk nach DIN V 4108-6 ermittelt werden. Wenn kein Nachweis geführt wird, ist immer eine leichte Bauart anzunehmen.

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84 Modul 6 – Erläuterung des Nachweisverfahrens

Anteiliger Sonneneintragskennwert Sx:

– leichte Bauart: Sx = + 0,060 fgew – (Formel 6.2.78)

– mittlere Bauart: Sx = + 0,100 fgew – (Formel 6.2.79)

– schwere Bauart: Sx = + 0,115 fgew – (Formel 6.2.80)

fgew = Netto-Grundfläche AG bezogen auf die Außenflächen des Raumes fgew = (AW + 0,3 AAW + 0,1 AD) /AG –

(Formel 6.2.81) AW = Fensterfläche (einschließlich Dachfenster) AAW = Außenwandfläche AD = Trennfläche von Dächern oder Decken gegen Außenluft nach oben oder unten, sowie Decken und

Wände gegen unbeheizte Keller- oder Dachräume Böden gegen Erdreich AG die Nettogrundfläche Beispiel-Haus:

Da keine genaue Berechnung von Cwirk erfolgte, muss mit den Anforderungen für leichte Bauarten gerechnet werden:

Sx = + 0,06 fgew – (Formel 6.2.82)

c) Erhöhte Nachtlüftung während der zweiten Nachthälfte mit n ≥ 1,5 h-1

Wenn in der zweiten Nachthälfte der Raum gelüftet wird, was bei Ein- und Zweifamilien-wohngebäuden in der Regel der Fall ist, kann der Raum wieder auskühlen und tagsüber mehr Wärme aufnehmen. Hier wird wiederum unterschieden nach der Bauart des Gebäu-des.

Anteiliger Sonneneintragskennwert Sx:

– bei leichter und mittlerer Bauart: Sx = + 0,02

– bei schwerer Bauart: Sx = + 0,03 Beispiel-Haus:

Er wird eine erhöhte Nachtlüftung während der zweiten Nachthälfte angenommen. Somit ist ein Sx von + 0,02 anzusetzen. d) Sonnenschutzverglasung mit g < 0,4

Je geringer der Energiedurchlassgrad g der Verglasung ist, desto weniger kann an Sonnen-energie in den Raum eindringen.

Wird eine Sonnenschutzverglasung mit einem Gesamt-Energiedurchlassgrad g < 0,4 ver-wendet oder gleichwertig eine Sonnenschutzvorrichtung, die die diffuse Strahlung perma-nent reduziert, und für die gtotal < 0,4 gilt, erhöht sich ebenfalls der sommerliche Wärmeschutz.

Anteiliger Sonneneintragskennwert Sx:

Sonnenschutzverglasung mit g < 0,4 Sx = + 0,03 Beispiel-Haus:

Es ist keine Sonnenschutzverglasung vorhanden.

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Modul 6 – Erläuterung des Nachweisverfahrens 85

e) Fensterneigung

Die Fensterneigung ist ein weiterer Faktor dafür, wie viel Sonnenenergie in den Raum ein-dringen kann. Ist das Fenster weniger als 60 ° gegenüber der Horizontalen geneigt, erhöht sich die Sonneneinstrahlung erheblich.

Anteiliger Sonneneintragskennwert Sx:

Fensterneigung:

0° < α < 60° (α = Winkel gegenüber der Horizontalen)

Sx = – 0,12 fneig – (Formel 6.2.83)

fneig = AW,neig / AG – (Formel 6.2.84)

AW,neig = Fläche der Fenster mit einer Neigung ≤ 60 °C gegenüber der Horizontalen AG = Nettogrundfläche Beispiel-Haus:

In den untersuchten Raum sind keine geneigten Fenster vorhanden. f) Orientierung

Da Fenster, die nordorientiert oder andauernd verschattet sind, nur eine geringe Sonnen-einstrahlung haben, darf hier der zulässig fx-Wert erhöht werden.

Anteiliger Sonneneintragskennwert Sx:

Fensterneigung: Nordwest- über nord- bis nordost- orientierte Fenster mit einer Neigung gegenüber der Horizontalen von α > 60° und Fenster, die andauernd durch das Gebäude selbst verschattet werden

Sx = + 0,10 fnord – (Formel 6.2.85)

fnord = AW,nord / AW,gesamt – (Formel 6.2.86)

AW,nord = alle nordorientierten oder dauernd verschatteten Fenster des Raumes

AW,gesamt = Gesamtfensterfläche des Raumes Beispiel-Haus:

In dem untersuchten Raum sind keine Nordfenster vorhanden.

Die ermittelten Sx-Werte sind nun zu addieren und mit dem vorhandenen Sonneneintrags-kennwert Wert S zu vergleichen. Tabelle 6.52 : Berechnung der f-Werte zur Bestimmung von maximalem Szul für das Beilspiel-

Haus

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86 Modul 6 – Erläuterung des Nachweisverfahrens

In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse zusammengestellt: Tabelle 6.53 : Berechnung des zulässigen Sonneneintragskennwertes Szul. für das Beispiel-

Haus

a) Für den genauen Nachweis kann die wirksame Speicherkapazität Cwirk nach DIN V 4108-6 ermittelt werden.

b ) Der Faktor fgew zur Berücksichtigung der auf die Netto- Grundfläche AG bezogenen Außenflächen wird wie folgt berechnet:

fgew = (AW + 0,3 AAW + 0,1 AD) / AG (Formel 6.2.81)

fgew = die gewichtete Außenfläche bezogen auf die Grundfläche AG AW = Fensterfläche (einschließlich Dachfenster) AAW = die Außenwandfläche AD = die Trennfläche von Dächern oder Decken gegen Außenluft nach oben oder unten sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Keller- oder Dachräume und Böden gegen Erdreich AG = die Nettogrundfläche

c) Bei Ein- und Zweifamilienwohngebäuden kann in der Regel von einer erhöhten Nachtlüftung ausgegangen werden

d) Als gleichwertige Maßnahme gilt eine Sonnenschutzvorrichtung, die die diffuse Strahlung permanent reduziert und deren gtotal < 0,4 ereicht.

e) Bei der Berechnung von fneig gilt:

fneig = Aw,neig / AG; (Formel 6.2.84)

Aw,neig = die geneigte Fensterfläche AG = die Nettogrundfläche

j) Der Faktor zur Berücksichtigung nordorientierter Fenster wird wie folgt bestimmt:

fnord = Aw,nord/Aw,gesamt (Formel 6.2.86)

Aw,nord = die Nord-, Nordost- und Nordwest-orientierte Fensterfläche soweit die Neigung gegenüber der Horizontalen > 60° ist sowie Fensterflächen, die dauernd vom Gebäude selbst verschattet sind AW,gesamt = gesamte Fensterfläche Der zulässige Sonneneintragskennwert Szul. beträgt 0,106. Dieser ist genauso groß wie der vorhandene Sonneneintragskennwert S von 0,106. Somit müssen keine weiteren Maßnah-men für den Sonnenschutz getroffen werden.

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Modul 6 – Energiebedarfsausweis 87

6.3 Energieausweis Wenn alle notwendigen Nachweise nach EnEV geführt wurden, sind die Ergebnisse in den Energieausweis nach Anhang 6 der EnEV einzutragen und darzustellen (siehe 6.1.4.5). Tabelle 6.54 : Energieausweis für das Beispiel-Haus nach Abschnitt 6 der EnEV

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88 Modul 6 – Energiebedarfsausweis

Tabelle 6.55 : Energieausweis für das Beispiel-Haus nach Abschnitt 6 der EnEV; Berechneter Energiebedarf des Gebäudes (siehe 6.1.4.5)

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Modul 6 – Energiebedarfsausweis 89

Tabelle 6.56 : Energieausweis für das Beispiel-Haus nach Abschnitt 6 der EnEV; Erläuterung der Berechnung (siehe 6.1.4.5)

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90 Modul 6 – Energiebedarfsausweis

Wird bei bestehenden Wohngebäuden der Energieverbrauch als Kenngröße nach Abschnitt 5 der EnEV für den Energieausweis verwendet, ist dieser auf dem Formular "Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes" im Anhang 6 darzustellen (siehe 6.1.4.5) Tabelle 6.57 : Energieausweis nach Anhang 6 der EnEV; Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes

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Modul 6 – Energiebedarfsausweis 91

Für Modernisierungsempfehlungen bei bestehenden Wohngebäuden gibt es im Anhang 10 der EnEV ein Musterformular.

Tabelle 6.58 Musterformular für Modernisierungsempfehlungen nach EnEV Anhang 10


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