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Seite 1 von 24 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 20.05.2019 -Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 54 Beginn: Ibbenbüren, BAB 30 AS Ibbenbüren/B 219 Ende: Hörstel, K38, AS BAB A30 Die Fahrstrecke darf von der AS Ibbenbüren bis zur Einmündung B 219 / L 591 (Riesenbecker Str.) nur in der Zeit von 02:00 - 06:00 Uhr befahren werden!
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Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 20.05.2019

-Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrstrecke 54

Beginn: Ibbenbüren, BAB 30 AS Ibbenbüren/B 219

Ende: Hörstel, K38, AS BAB A30

Die Fahrstrecke darf von der AS Ibbenbüren bis zur Einmündung B 219 / L 591

(Riesenbecker Str.) nur in der Zeit von 02:00 - 06:00 Uhr befahren werden!

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Vorbemerkung:

Ausgangspunkt der GST ist die Abfahrt von der BAB 30 AS Ibbenbüren aus FR Osnabrück.

Die GST fahren im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Die Fahrtstrecke führt ab der BAB AS Ibbenbüren auf der bevorrechtigten B 219 in Rtg. Saerbeck.

Nach ca. 2,7 km biegen die Transporte nach rechts in die L 591 ein.

Auf einer Länge von 6,7 km fährt der GST auf der L 591 durch die Ortslagen Birgte und Riesenbeck bis zum Kreisverkehr L 591 / K 38.

Am dortigen Kreisverkehr biegen die Transporte nach rechts auf die K 38 ab, die im weiteren Verlauf zur K 17 wird.

Nach ca. 3,3 km biegen die Transporte von der K 17 (Sankt Bernhard Str.) nach links in die L594 (Gravenhorster Str.) ab. Nach weiteren ca. 0,8 Km biegen die Transporte am dortigen Kreisverkehr nach links auf die K 38 in Rtg. BAB 30 ab.

Nach 0,2 km wird die Auffahrt der BAB erreicht.

Gesamtlänge: ca. 13 km

Allgemeine Auflage:

Sobald GST die BAB A 30 verlässt, sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2,

Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich

über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih-rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen.

Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST

zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer-den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

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Streckenauflagen:

A: BAB 30 AS Ibbenbüren Abfahrt aus FR Osnabrück kommend

Bfz1 sperrt an der Einmündung B219 den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer aus FR Saerbeck kommend und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schrift-zug „Schwertransport“.

Bfz2 sperrt an der Einmündung B219/Maybachstraße die Ausfahrt des Tankstellen-geländes und den Kreisverkehr für Verkehrsteilnehmer und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schrift-zug „Schwertransport“.

Bfz3 setzt sich vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorge-schriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schrift-zug „Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“. Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

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GST biegt nach den erfolgten Sperrmaßnahmen „durch den Gegenverkehr“ nach links ab. Nach dem Abbiegen des GST heben die Bfz1, Bfz2 und Bfz3 ihre Sperrmaßnahmen auf.

Bfz1, Bfz2 und Bfz3 fahren unmittelbar vor GST

Bfz1 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahr-stelle im Wechsel.

Bfz2 schaltet VZ 264 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz3 schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“ am Fahrzeug. Er fährt dabei seitlich ver-setzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Die B219 ist hier breit ausgebaut mit einem Seitenstreifen und bietet sowohl für entge-genkommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST ausreichende Ausweichmöglich-keiten.

Der GST folgt dem Verlauf der B219 über die beampelte Auffahrt der BAB 30 FR Os-nabrück hinaus.

Er überquert diese bei Grünlicht und stoppt hinter der Einmündung am rechten Fahr-bahnrand.

Bfz3 stoppt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle), VZ 222-20 (vor-geschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel sowie den Hinweis „Schwertransport“ am Fahrzeug.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteil-nehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

An dieser Örtlichkeit besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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B: von BAB 30 AS Ibbenbüren

bis zur Einmündung B219/L591 /Riesenbecker Str.

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Bfz1 fährt über die B 219 ca. 2,7 km voraus und schaltet VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen und hält an der Einmündung B219/L591 Rie-

senbecker Straße.

Hat Bfz1 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

Bfz1 sperrt an der Einmündung den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Ibben-büren und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und ggfs. VZ 101 (Gefahr-stelle) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter-

fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung B219/L591 Riesenbecker Straße.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet VZ 264 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 Gefahrstelle im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“ am Fzg. Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Einmündung B219/L591 Riesenbecker Straße erreicht, stoppt dieser da-vor am rechten Fahrbahnrand.

Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteil-nehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

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C: Einmündung B219 / L591 (Riesenbecker Str.)

bis L591 / Kreuzung Münsterstr/ Postdamm/Lager Str.

Länge ca. 4,8 km

Bfz1 fährt die Riesenbecker Str. in Richtung Rheine bis zur Kreuzung Müns-terstr./Postdamm/Lager Str. voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h bzw. innerorts 40km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Ver-kehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Kreuzung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt an der Kreuzung den Verkehr in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Ver-bot der Durchfahrt) sowie ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

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An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz2 fährt die Riesenbecker Str. bzw. im weiteren Verlauf Tecklenburger Str.in Richtung Rheine bis zur Einmündung Tecklenburger Str./Saerbecker Damm voraus und schaltet (60 km/h bzw. innerorts 40km/h) und VZ 101 (Gefahr-stelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST

aufmerksam zu machen.

ca. 3,7 km

Hat Bfz2 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz2 sperrt die Tecklenburger Str. in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine

Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2, zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST sobald es die Verkehrslage erlaubt nach rechts ab und folgt bis zur Kreuzung Müns-terstr./Postdamm/ Lager Str.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Im Bereich der Kanalbrücke schaltet Bfz3 kurzzeitig für die Überfahrt der Brücke VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge-fahrstelle) im Wechsel.

Nach dem Passieren der Kanalbrücke bis zur Kreuzung L 594 Müns-terstr/Postdamm/Lager Str. schaltet das Bfz3 wieder VZ 101 (Gefahr-stelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Das Bfz4 muss vor der Kanalbrücke den Abstand zum GST so groß halten, dass der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann

Bfz2 setzt sich ab der Einmündung Saerbecker Damm vor den Bfz3 und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Hat GST die Kreuzung erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

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D: Kreuzung L 594 Münsterstr/Postdamm/Lager Str.

bis zur Einmündung L 594 Bevergerner Str./Surenburger Str.

Länge ca. 1,2 km

Bfz1 fährt die Münsterstr. in Richtung Rheine bis zur Einmündung Bevergerner Str./Surenburger Str voraus und schaltet VZ 274 (40km/h) und VZ 101 (Gefahr-stelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST

aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt an der Einmündung den Verkehr in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Page 11: 54 Stand 20.05.19 A30 AS Ibbenbüren bis AS Hörstel A30.docx)Ÿenverkehrsamt... · Seite 2 von 24 Vorbemerkung: Ausgangspunkt der GST ist die Abfahrt von der BAB 30 AS Ibbenbüren

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Bfz2 fährt die Tecklenburger Str. bzw. im weiteren Verlauf die Münsterstr. und Hein-rich-Niemeyer-Str.in Richtung Rheine bis zur Kreuzung Heinrich-Niemeyer-Str./Emsdettener Str./Sünte-Rendel-Str. voraus und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil-nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

ca. 0,9 km

Hat Bfz2 die Kreuzung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz2 sperrt die Heinrich-Niemeyer-Str. in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

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An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine

Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2, zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung Bevergerner Str./Surenburger Str..

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie

VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 setzt sich ab der Kreuzung Heinrich-Niemeyer-Str./Emsdettener Str./Sünte-Rendel-Str. vor den Bfz3 und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Ge-fahrstelle) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Einmündung erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

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E: Einmündung L 594 Bevergerner Str. / Surenburger Str.

bis Einmündung K 38 (Bergeshöveder Str.) / Bergeshöveder Str.

Bfz1 fährt die Bevergerner Str. in Richtung Rheine ca. 700m bis zum Kreisverkehr Bevergerner Str. / Bergeshöveder Str. voraus, biegt an dem Kreisverkehr nach rechts in die K 38 ab bis zur nächsten Einmündung K 38 (Bergeshöveder Str.) / Bergeshöveder Str. ca. 300m. Dabei schaltet Bfz1 VZ 274 (40km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt an der Einmündung den Verkehr in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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Bfz2 fährt die Bevergerner Str. in Richtung Rheine bis zum Kreisverkehr Beverger-ner Str. / K38 (Bergeshöveder Str.) voraus und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilneh-mer auf den GST aufmerksam zu machen.

ca. 0,7 km

Hat Bfz2 den Kreisverkehr erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz2 sperrt die Bevergerner Str. in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Page 15: 54 Stand 20.05.19 A30 AS Ibbenbüren bis AS Hörstel A30.docx)Ÿenverkehrsamt... · Seite 2 von 24 Vorbemerkung: Ausgangspunkt der GST ist die Abfahrt von der BAB 30 AS Ibbenbüren

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An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine

Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2, zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung K38 (Bergeshöveder Str.) / Bergeshöveder Str., dabei biegt er im Kreis-verkehr nach rechts ab.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie

VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 setzt sich ab dem Kreisverkehr Bevergerner Str./Bergeshöveder Str. vor den Bfz3 und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wech-sel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST die Einmündung erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

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F: Einmündung K 38 (Bergeshöveder Str.) / Bergeshöveder Str.

bis Einmündung K17(Sankt-Bernhard-Str.) / L 594 (Friedrich-Wilhelm-Str.)

Länge ca. 3,0 km

Bfz1 fährt die Bergeshöveder Str. im weiteren Verlauf die Sankt-Bernhard-Str. in Richtung Hörstel bis zur Einmündung Sankt-Bernhard-Str. / Friedrich-Wilhelm-Str. voraus und schaltet VZ 274 (60km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wech-sel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt an der Einmündung den Verkehr in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Page 17: 54 Stand 20.05.19 A30 AS Ibbenbüren bis AS Hörstel A30.docx)Ÿenverkehrsamt... · Seite 2 von 24 Vorbemerkung: Ausgangspunkt der GST ist die Abfahrt von der BAB 30 AS Ibbenbüren

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Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz2 fährt die Bergeshöveder Str. in Richtung Rheine bis zur Einmündung K 38 (Ber-geshöveder Str. / K17 (Sankt-Bernhard-Str.) voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Ver-kehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

ca. 1,8km

Hat Bfz2 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz2 sperrt die Bergeshöveder Str. in Richtung GST und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

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Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung K17 (Sankt-Bernhard-Str.) / L594(Friedrich-Wilhelm-Str.).

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Im Bereich der Kanalbrücke schaltet Bfz3 kurzzeitig für die Überfahrt der Brücke VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Ge-fahrstelle) im Wechsel.

Nach dem Passieren der Kanalbrücke bis zur Einmündung K 38 / K17 schaltet das Bfz3 wieder VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorge-schriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Das Bfz4 muss vor der Kanalbrücke den Abstand zum GST so groß halten, dass der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann.

Bfz2 setzt sich ab der Einmündung K38 (Bergeshöveder Str.) / K17(Sankt-Bernhard-str.) vor das Bfz3 und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahr-stelle) im Wechsel.

Hat GST die Einmündung erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

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G: Einmündung K17 (Sankt-Bernhard-Str.) / L 594 (Friedrich-Wilhelm-

Str.) bis zum Kreisverkehr Gravenhorster Str. / Bergeshöveder Str.

Bfz1 biegt nach links ab und fährt die Friedrich-Wilhelm-Str., die ab der Kanalbrü-cke zur Gravenhorster Str. wird, in Richtung Hörstel bis zum Kreisverkehr Gra-venhorster Str. / Bergeshöveder Str. voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteil-nehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

ca. 0,9 km

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er diesen Standort über Funk oder Telefon.

Bfz1 sperrt den Kreisverkehr in Richtung Ibbenbüren (Standort des GST) und schal-tet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) sowie VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

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An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter-

fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr Gravenhorster Str. / Bergeshöveder Str.

Bfz2 sperrt während des Abbiegevorgangs an der Einmündung K17/L594 die Fahr-bahn der L594 in Rtg. Hörstel für Verkehrsteilnehmer und schaltet VZ 250 (Ver-bot der Durchfahrt) sowie ggfs. VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

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Im Bereich der Kanalbrücke über den Mittellandkanal schaltet Bfz2 kurzzeitig für die Überfahrt der Brücke VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Nach dem Passieren der Kanalbrücke durch den GST bis zum Kreisverkehr schaltet das Bfz2 wieder VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 274 (Höchstgeschwin-digkeit 40 km/h) im Wechsel.

Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu ver-hindern.

Bfz3 und Bfz4 müssen im Bereich der Kanalbrücke den Abstand zum GST so groß halten, dass der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann.

Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

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H: Kreisverkehr Gravenhorster Str. / Bergeshöveder Str.

bis zur Auffahrt BAB 30 AS Hörstel Fahrtrichtung Amsterdam

Ab dem Kreisverkehr Gravenhorster Str. / Bergeshöveder Str ist die K 38 mit

Mehrzweckstreifen ausgebaut und lässt somit Gegenverkehr zu.

ca. 300 m

Je nach Breite bzw. Länge des GST:

1.Alternative

Bfz1 hebt seine Sperre auf.

GST fährt, wenn es die Verkehrslage zulässt in Kreisverkehr nach rechts ein und verlässt diesen an der dritten Ausfahrt (K 38).

Bfz1 führt den Konvoi an, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz2 folgt Bfz1 und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf-merksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entge-genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma-chen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahr-zeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

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2. Alternative

Bfz3 übernimmt die Sperre von Bfz1

Bfz1 fährt sobald es die Verkehrslage erlaubt um den Kreisverkehr in die K38 ein. Er hält nach ca. 100 Metern an und sperrt die Fahrbahn der K38 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Bfz2 fährt in den Kreisverkehr ein bis hinter die Ausfahrt Gravenhorster Str. Rtg. Hörstel, sobald Bfz1 seinen Sperrpunkt eingenommen hat,

Er sperrt im Kreisverkehr die Fahrbahn in Rtg. GST und schaltet dabei VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

GST biegt sobald die Sperrpunkte eingenommen sind „englisch“ über die Gegenfahrbahn nach links in die K 38 ab.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

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Bfz1 und Bfz2 heben ihre Sperren auf.

Bfz1 hebt seine Sperre auf und führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstge-schwindigkeit 60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen-kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz2 folgt dahinter und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor dem GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei).

Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu ver-hindern.

Mit dem Auffahren des GST auf die BAB 30 in Richtung Amsterdam endet die

begleitungspflichtige Strecke.


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