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Agrarpolitik und Agrarförderung 4 4.1 Agrarhandelspolitik 126 4.2 EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen 135 4.3 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“ 145 4.4 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume 158 4.5 Bundesagrarhaushalt 168
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4.1 Agrarhandelspolitik

Agrarpolitik undAgrarförderung4 4.1 Agrarhandelspolitik 126

4.2 EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen 135

4.3 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“ 145

4.4 Zweite Säule – Förderung ländlicher Räume 158

4.5 Bundesagrarhaushalt 168

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Situationsbericht 2012/13

4 EU-Agrarpolitik und Agrarförderung

4.1 Agrarhandelspolitik

Bedeutung von Handelsabkommen für den Agrarsektor Hinter bilateralen und multilateralen Handelsabkommen steht das Ziel, den wirtschaftlichen Wohlstand zu fördern. Multilaterale Abkommen – vor allem im Rahmen der Welthan-delsorganisation (WTO) – gelten dabei als besonders wirkungsvoll, da inter-national einheitliche Handelsregeln Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen schaffen. Gegenwärtig erlöst die deutsche Ernährungs- und Agrarwirtschaft jeden vierten Euro im

Export (Daten zum Agraraußenhandel siehe Kapitel 6.5).

Weltweite Zunahme bilateraler Handelsabkommen Seit einigen Jahren ist weltweit eine Zunahme der bilateralen Handelsab-kommen zu beobachten. Im Januar 2012 waren nach Angaben der WTO 319 bilaterale und regionale Verein-barungen in Kraft. Insgesamt gab es seit 1948 mit dem Beginn der GATT/ WTO 511 Abkommen, von denen aber bereits eine Vielzahl nicht mehr aktiv

ist, da sich ihre Wirkung etwa mit den letzten EU-Erweite-rungsrunden erübrigt hat. Von diesen 511 Handelsverträgen wurden nur 123 zwischen 1948 und 1994 geschlossen. Bilaterale Handelsabkommen jüngeren Datums gehen häufig über den reinen Warenhan-del hinaus und behandeln auch nicht-tarifäre Aspekte wie Produktionsstandards, Dienstleistungen, Schutz gei-stigen Eigentums oder Um-weltstandards.

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4.1 Agrarhandelspolitik

Bilaterale Handelsabkommen – Im Widerspruch zur WTO?

Bilaterale Handelsabkommen sind Verträge zwischen zwei Staaten oder Staatengruppen (z.B. EU oder ASEAN). Diese haben die gegenseitige Gewährung einer handelspolitischen Vorzugsbehandlung zum Ziel, vor allem über die Verringerung bzw. Abschaffung von Zöllen oder über besondere zollfreie Importkontingente.

Im Prinzip stehen bilaterale Handelsverträge damit dem Meistbegünstigungsprinzip der WTO entgegen. Dieses sieht vor, dass ein Handelsvorteil, der einem Staat gewährt wird, auch allen anderen WTO-Vertragsparteien zugestanden werden muss. Nach Artikel 24 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind bilaterale Abkommen dennoch erlaubt, soweit Maßnahmen ergriffen werden, die „sich am wenigsten störend auf den Handel auswirken.“

Quelle: WTO

Vor- und Nachteile bilateraler Abkommen

Vorteile

● Einfachere und zügigere Verhandlungen

● Einbeziehung neuer Themen und nicht-tarifärer Handelshemmnisse

● Direkter Wissens- und Technologietransfer

Nachteile

● Unübersichtlichkeit der Handelsregelungen und höhere Bürokratiekosten für die Unternehmen

● Abschottung gegenüber Drittländern

● Möglicherweise Widerspruch zu WTO-Recht („Meistbegünstigung“)

● Vernachlässigung von Ländern mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung, vor allem Entwick-lungsländer

Bilaterale Handelsbeziehungen sind europäische TraditionDer Trend zu bilateralen Freihandels-abkommen ist nicht neu. Europa zählt hier zu den Pionieren. Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemein-schaft (EWG) in 1957 und der EFTA (European Free Trade Association) in 1960 sind hier Beispiele. Auch in späteren Jahren setzte sich die euro-päische Vorreiterrolle vor allem durch die Erweiterungen der EU fort. Hinzu kommen Handelsvereinbarungen mit der Türkei (1996), Mexiko (2000), Südafrika (2000) sowie Staaten des ehemaligen Jugoslawien.

Multilateralität und die Lamy-DoktrinMit der Jahrtausendwende erfuhr dieses handelspolitische Vorgehen einen Strategiewechsel: Bis dahin räumte die EU unter dem damaligen Handelskommissar Pascal Lamy (ab 2005 Generalsekretär der WTO) den WTO-Verhandlungen eine deutliche

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Situationsbericht 2012/13

Priorität vor bilateralen Verträgen ein. Demnach sollten von europäischer Seite keine neuen bilateralen Ver-handlungen vor Ende der WTO-Runde begonnen werden.

WTO-Doha-Runde in der SackgasseDie im Jahr 2001 in Doha begonnene WTO-Runde hat neben dem weiteren

Zentrale Kompetenz der EU in der Handelspolitik

Die Handelspolitik gehört neben der Agrar- und der Wettbewerbspolitik von Anfang an zu den europä-ischen Gemeinschaftspolitiken. Die Mitgliedstaaten haben ihre Kompetenzen hier an die EU-Ebene abgegeben.

Der Vertrag von Lissabon hat zusätzlich die Verhand-lungskompetenz der EU-Kommission auf beispiels-weise ausländische Direktinvestitionen erweitert und die Rolle des EU-Parlaments gestärkt. Dies entscheidet nun gleichberechtigt mit dem Ministerrat über die Handelspolitik.

Abbau von Handelshemm-nissen die bessere Integrati-on der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft zum Ziel. Ein Abschluss ist gegenwärtig trotz erheblicher Vorleistungen der Europäischen Union im Agrarbereich nicht in Sicht. Hauptstreitpunkt ist die Forde-rung der Industrieländer nach einem verbesserten Marktzu-gang in Schwellenländern wie Brasilien und Indien.

Nordamerika und Asien setzen auf regionale Handelsabkommen

Inzwischen haben viele Staaten Asi-ens untereinander Handelsverträge abgeschlossen, zum Beispiel China und die ASEAN-Staaten. Das Interesse der westlichen Industriestaaten, mit Wachstumsregionen Handelsabkom-men zu schließen, ist beachtlich ange-stiegen. Auch die Vereinigten Staaten als traditionell multilaterale Triebkraft arbeiten vermehrt auf bilaterale bzw. regionale Freihandelsabkommen hin.

Erneute Hinwendung der EU zu bilateraler Handelspolitik seit 2006Vor allem exportorientierte Branchen befürchteten Nachteile auf wichtigen Auslandsmärkten, wenn die EU allein auf die WTO-Verhandlungen setzt. Deswegen verfolgt die EU-Kommis-sion seit 2006 eine zweigleisige Han-delspolitik, die wieder verstärkt auf bilaterale Freihandelsabkommen setzt und die angestrebten WTO-Vereinba-rungen nicht aus den Augen verliert.

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4.1 Agrarhandelspolitik

Eine neue Generation bilateraler Freihandelsabkommen Die EU bezieht über den klassischen Warenhandel auch den Dienstlei-stungssektor, das öffentliche Auf-tragswesen oder Kooperationen beim Arbeits- und Umweltschutz in ihre Handelsvereinbarungen ein. Damit möchte die EU die Drittstaaten auch politisch binden. Bei der Wahl neuer Partner für Freihan-delsabkommen setzt die EU besonders auf Staaten mit hohen wirtschaftlichen Wachstumspotenzialen. Zugleich sol-len „Schutzmaßnahmen, die gegen die Interessen der EU-Exportwirtschaft gerichtet sind“, beseitigt werden. Vor

diesem Hintergrund nahm die EU bereits 2007 Verhandlungen mit wich-tigen asiatischen Schwellenländern (Südkorea, ASEAN, Indien) auf.

Südkorea als erstes Freihandels-abkommen der neuen GenerationAm 1. Juli 2011 trat das erste Frei-handelsabkommen der Europäischen Union mit Südkorea (EUKOR) in Kraft. Gleichzeitig bildet die Vereinbarung das erste Abkommen Europas mit einem asiatischen Staat. Der Vertrag sieht neben der Öffnung des korea-nischen Marktes auch eine regulato-rische Kooperation in verschiedenen Industriebranchen vor.

Die größten regionalen Freihandelszonen der Welt

● Europäische Union: 27 Staaten (501 Millionen Einwohner)

● NAFTA: USA, Kanada, Mexiko (460 Millionen Einwohner)

● ASEAN: Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam

(575 Millionen Einwohner)

● Mercosur: Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, Venezuela (275 Millionen Einwohner)

● AKP-Staaten: Zusammenschluss von 79 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raumes mit dem Ziel von Handelsvereinbarungen mit der Europäischen Union (Lomé-Abkommen) bzw. anderen Indus-triestaaten

(ca. 650 Millionen Einwohner)

Quelle: Internationaler Weltwährungsfonds

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Situationsbericht 2012/13

Freihandelsabkommen EU-Südkorea

Das Abkommen führt zu einem Zollabbau für Industrie- und Agrarprodukte. Laut EU-Kom-mission erhalten die europäischen Agrarexporteure dadurch jährlich 380 Millionen Euro Zollsenkungen. Mit dem Abkommen besteht Zollfreiheit für landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Äpfel, Oliven, Wein, Hähnchenfleisch oder Milch und Molkereiprodukte (für letztere im Rahmen festgelegter Handelsquoten). Andere Nahrungs- und Genussmittel wie Schweine-fleisch, Schokolade, Käse, Olivenöl oder Whiskey sind dagegen mit Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren versehen. Produkte wie Orangen oder Pfeffer behalten ihre bisherigen Zollsätze. Reis hingegen wurde gänzlich aus der Vereinbarung herausgenommen.

Zusätzlich zu den Zollvereinbarungen wurden Wettbewerbsregeln erlassen, die verhindern sollen, dass private oder staatliche Unternehmen ausländische Anbieter durch Beschrän-kungen des Marktzuganges wettbewerbsrechtlich behindern. Für den Agrarbereich wurde zudem die Herkunftsbezeichnung von einer Reihe namentlich aufgeführter Erzeugnisse und Lebensmittel geschützt. Dies gilt zum Beispiel für Angaben wie Champagne, Prosciutto di Parma oder Scotch Whisky.

Quelle: GD Handel

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4.1 Agrarhandelspolitik

Bedeutung von EUKOR für den Agrarsektor Mit Export- und Importwerten von jeweils 32 bzw. 36 Milliarden Euro (Eurostat, 2011) zählt der asiatische Staat neben USA, China, Japan und Indien zu den bedeutendsten außer-europäischen Wirtschaftspartnern in der EU. Auf koreanischer Seite ist die EU sogar zweitgrößter Handelspartner und größter Auslandsinvestor.

Ein-Jahres-Bilanz: EU-Nahrungsexporte legen zuDie Bilanz nach einem Jahr Frei-handelsabkommen zeigt auf, dass insbesondere die deutschen Expor-teure durch das neue Abkommen profitieren. Vor allem der Zuwachs um 163 Prozent bei Nahrungsmitteln zwischen Juli 2011 und Mai 2012 (im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) ist beachtlich. Hier wirkte sich beson-ders die Wiederzulassung deutscher Schweinefleischausfuhren positiv aus.

Neue Abkommen mit Kolumbien und PeruNach Südkorea unterschrieb EU-Han-delskommissar Karel De Gucht im Juni 2012 ein Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru. Damit wurden erstmalig auch Abkommen der neuen Generation mit Entwicklungsländern zum Abschluss gebracht. Die formelle Ratifizierung durch EU-Ministerrat und EU-Parlament steht aber noch aus. Für den EU-Agrarsektor werden in den Vereinbarungen Zollkontingente für Milchpulver und Käse geschaffen. Zudem gibt es Zollreduzierungen auf Schinken, Olivenöl, Wein oder

Getreide. Außerdem konnte die An-erkennung Perus und Kolumbiens hinsichtlich einer Vielzahl geschützter Herkunftsangaben erreicht werden. Die EU hat im Gegenzug die Senkung der Einfuhrzölle für Bananen sowie ein Zollkontingent für Zucker gewährt.

Freihandelsabkommen mit USA und Japan? 2012 rückten mögliche Verhandlungen über umfassende Handelsabkommen mit den großen Industrienationen USA und Japan in den Fokus. Beide Länder sind zusammen mit etwa 17 Prozent am Welthandel beteiligt und zählen zu den Top-Handelspartnern der EU. Bisher stellen aber derartige Freihandelsabkommen zwischen In-dustrieländern ein Novum dar.

Erste Bilanz über die Neuausrichtung der EU-Handelspolitik Seit dem EU-Strategiewechsel von 2006 – weniger Multilateralismus, mehr Bilateralismus – wurden zahl-reiche Verhandlungen mit Industrie-nationen und Entwicklungsländern auf den Weg gebracht. Südkorea als Pilotprojekt der neuen Generation von Freihandelsabkommen hat be-reits positive Aspekte für europäische Agrarexporteure aufgezeigt. Die Ve-hemenz, mit der die EU bilaterale Verträge vorantreibt, zeigt sich in den neuesten Bestrebungen mit USA und Japan. Dennoch bleibt offen, ob mit bilateralen Verhandlungen das gelin-gen kann, was bisher auf WTO-Ebene nicht zu regeln war.

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Situationsbericht 2012/13

EU-Handelspolitik zwischen WTO und bilateralen AbkommenVor dem Hintergrund eines weltweit schleichenden Trends zum Protektio-nismus werden Freihandelsabkommen dennoch als bestmögliche Alternative zu der ins Stocken geratenen Doha-Runde angesehen. Langfristig sind es aber gerade WTO-Abkommen, die dem Ziel der EU-Handelspolitik nach einer harmonischen Entwicklung des

Welthandels am ehesten dienen. An dieser Stelle haben die Verhandlungen mit dem WTO-Beitritt Russlands im August 2012 einen wichtigen Anstoß erfahren. Russland ist damit das 156. Mitglied der WTO. Diese Entwicklung ist ein bedeutender Schritt für die Vertiefung der Handelsbeziehungen zwischen EU und Russland. Im Agrar-bereich wird der durchschnittliche Zollsatz für landwirtschaftliche Pro-

EU-Freihandelsabkommen der „neuen Generation“

Bestehende Freihandelsabkommen

● Südkorea (seit 1. Juli 2011)

Abgeschlossene Verhandlungen / Noch nicht in Kraft

● Kolumbien/ Peru

● Zentralamerika (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Ni-caragua, Panama)

● Ukraine

Gegenwärtige Verhandlungen

● Indien

● ASEAN, Singapur, Malaysia, Vietnam

● Kanada

● Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay)

● Mittelmeeranrainer-Staaten (Ägypten, Jordanien, Marokko und Tune-sien)

● Osteuropa, Kaukasus (Georgien, Armenien, Moldawien)

Geplante Verhandlungen

● Japan

● USA

Quelle: Europäische Kommission

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4.1 Agrarhandelspolitik

dukte von 13,2 auf 10,8 Prozent gesenkt. Dadurch werden Ausfuhren von beispielsweise Milch oder Schwei-nefleisch nach Russland vereinfacht und tendenziell zunehmen.

Neue Impulse durch internationales KrisenmanagementNeben konkreten Handelsvereinba-rungen im Agrarbereich spielt zuneh-mend der Umgang mit Knappheiten bei Lebensmitteln eine Rolle. Hier kam es 2011 zu neuen Impulsen, als Frankreich die globale Lebensmit-telversorgung zum Herzstück seiner G20-Präsidentschaft erklärte. Im Juni 2011 trafen sich erstmalig in der Ge-schichte die Agrarminister der G20.

Ein Frühwarnsystem für Nahrungsmittelkrisen Bisher fehlt es an einer wirksamen internationalen Reaktion auf globale oder überregionale Versorgungseng-pässe. Steigende Agrarpreise hatten in 2011 die Staaten veranlasst, sich auf

G20 und ihre Bedeutung für Agrarmärkte

Die G20 ist ein informelles Forum der Staats- und Regierungschefs aus Industrie- und Entwicklungslän-dern mit dem Ziel, die Zusammenarbeit im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftspolitik zu fördern.

Für die Agrarmärkte spielen die G20 eine nicht uner-hebliche Rolle. Die in der Gruppe vertretenen Staaten:

● repräsentieren zwei Drittel der Weltbevölkerung,

● erwirtschaften über 80 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts und

● betreiben etwa 80 Prozent des Welthandels.

geeignete Maßnahmen zu verständi-gen. Die G20-Agrarminister haben mit der Schaffung eines faktenbasierten Frühwarnsystems reagiert. Im Fokus steht dabei die Schaffung größerer Marktransparenz. Dazu soll das Agri-cultural Market Information System

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Situationsbericht 2012/13

(AMIS) in einem ersten Schritt regel-mäßig Informationen über Produktion, Verbrauch und Bestand von Weizen, Mais, Reis sowie Soja bereithalten. Das AMIS-Sekretariat mit Sitz bei der FAO in Rom wird durch eine Gruppe nationaler Marktexperten unterstützt. Mit einem ständig aktualisierten glo-balen Marktausblick liefert AMIS die Basis für das G20-Krisenmanagement.

Forum zum schnellen Handeln in KrisenzeitenZum G20-Krisenmanagement gehört das sogenannte Rapid Response Fo-rum, um beispielsweise nationale Maßnahmen bei Hungerkrisen besser abzustimmen. Mitglieder sind dabei hohe politische Beamte, die sich

frühzeitig über kritische Marktsituati-onen austauschen und gegebenenfalls gemeinsame Strategien erarbeiten.

G20-Krisenmanagement als LichtblickDie Einigung auf das AMIS-System kann insgesamt als ein erster Erfolg gewertet werden. Die Vorteile liegen einerseits in der stärkeren Verpflich-tung der G20-Staaten, valide Markt-daten zu liefern und damit mittelfristig die globale Datenbasis zu verbessern. Auch ist die Schaffung eines Forums, in dem sich die G20-Staaten regel-mäßig über die Sicherstellung der Welternährung austauschen, ebenso vielversprechend.

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4.2 EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen

EU-Haushalt 2012: 129,1 Milliarden Euro Der EU-Haushalt des Jahres 2012 umfasst 129,1 Milliarden Euro. Dieser Betrag gibt die sog. „Zahlungsermäch-tigungen“ an, d.h. die Mittel, die im Haushaltsjahr tatsächlich für Ausga-ben zur Verfügung stehen. Daneben werden auch die „Verpflichtungser-mächtigungen“ ausgewiesen (147,2 Milliarden Euro). Für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU stehen im Haus-halt 2012 57,0 Milliarden Euro zur Verfügung, darunter 43,9 Milliarden Euro für die Direktzahlungen und die Agrarmarktpolitik. 13,1 Milliarden Euro sind für die ländliche Entwick-lung vorgesehen. Größter Posten im Brüsseler Etat ist die Struktur- und Wirtschaftsförderung.

Haushaltsentwurf 2013 und Nachtrag 2012 umstrittenFür das Jahr 2013 hat die EU-Kommis-sion Ausgaben von 137,9 Milliarden Euro vorgeschlagen, darunter 58,0 Milliarden Euro für die Rubrik „Bewah-rung und Bewirtschaftung der natür-lichen Ressourcen“ (Agrarpolitik). Es konnte jedoch keine Einigung mit dem Ministerrat und dem Parlament erzielt werden. Auch über einen Nachtrags-haushalt 2012 in Höhe von brutto

8,9 und netto 5,7 Milliarden Euro für bereits genehmigte Strukturfondspro-jekte sowie für Katastrophenhilfe (Erd-bebenhilfe Italien) gab es bei Redak-tionsschluss des Situationsberichtes noch keine Einigung.

4.2 EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen

EU-Finanzierung 2012 kurz gefasst

Der EU-Haushalt für das Jahr 2012 hat ein Vo-lumen von 129,1 Milliarden Euro. Der maximale Finanzrahmen laut finanzieller Vorausschau be-trägt 141,4 Milliarden Euro. Einnahmen: ● 75 % Beiträge der Mitgliedstaaten entspre-

chend ihrem Bruttosozialprodukt ● 11 % Mehrwertsteuer-Abgaben ● 13 % Zölle auf Waren aus Drittländern,

Agrarzölle, Zuckerabgaben ● 1 % Sonstige

Ausgaben: ● 34 % Agrarausgaben: Direktbeihilfen und

Marktmaßnahmen ● 10 % Entwicklung des ländlichen Raumes

(„2. Säule“) ● 43 % Struktur- und Kohäsionspolitik, For-

schung etc. ● 6 % Externe Politikbereiche (GemeinsameAu-

ßen-und Sicherheitspolitik sowie humanitäre Hilfe)

● 6 % Verwaltungsausgaben ● 1% Sonstige

Quelle: Europäische Kommission

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Situationsbericht 2012/13

Finanzrahmen der EU gilt noch bis 2013 Der aktuelle Finanzrahmen gilt für die Jahre 2007 bis 2013. In den politischen Verhandlungen um die „Finanzielle Vorausschau“ wurden die Ausgaben für diesen Zeitraum auf 925,6 Milliar-den Euro beziehungsweise 1,0 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU begrenzt. Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 rechnet die EU-Kommission damit, dass die tatsächlichen Ausgaben 1,06 Prozent des BNE betragen werden.

Agrarmarktausgaben und Direktzahlungen sind gedeckelt Für die Agrarmarktausgaben der EU und die Direktzahlungen gilt der „Schröder-Chirac-Kompromiss“ von 2002: Hier steigt die Ausgabenober-grenze bis 2013 nur um 1 Prozent jährlich. Diese wurde im Zeitraum 2007 bis 2013 auf 330,1 Milliarden

Euro begrenzt. Der inzwi-schen erfolgte Beitritt von 12 mittel- und osteuropäischen Staaten muss auch aus die-ser Budgetvorgabe finanziert werden.

„Finanzielle Disziplin“ für EU-Direktzahlungen an die Landwirte Wird die Obergrenze für die Agrarmarktausgaben über-schritten, kommt es zu einer zusätzlichen Kürzung der Di-rektzahlungen an die Land-wirte in der alten EU-15. Hierzu eine Beispielrechnung: Bei einem Fehlbetrag im EU-

Agrarhaushalt von zum Beispiel 900 Millionen Euro und einem betrieb-lichen Freibetrag von 5.000 Euro je Betrieb kommt es zu einer Kürzung der Direktzahlungen von ca. 5 Prozent. Diese Klausel musste bisher nicht angewendet werden.

Briten-Rabatt ist seit 2007 begrenzt Seit 1984 bekommt das Vereinigte Königreich zwei Drittel seiner Netto-zahlungen erstattet. Dieser umstrittene Beitragsrabatt gilt vom Grundsatz her bis heute, wurde aber seit 2007 schrittweise eingegrenzt. Seit 2010 ist der Briten-Rabatt für alle EU-Ausgaben in den Beitrittsländern (außer den Agrarausgaben) abgeschmolzen wor-den. 2011 betrug der Briten-Rabatt 3,6 Milliarden Euro. Deutschland, Öster-reich, Schweden und die Niederlande erhalten seit dem Jahre 2000 einen Rabatt auf den Briten-Rabatt.

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4.2 EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen

Deutschland größter Nettozahler – Polen größter Nettoempfänger Deutschland erhielt 2011 rund 12,1 Milliarden Euro von der EU. Das sind nach Angaben der Europäischen Kom-mission 9,0 Milliarden Euro weniger als es eingezahlt hatte. Deutschland ist damit stärkster Nettozahler. Zu den großen Nettoempfängern zählten

2011 die mittel- und osteuropäischen Länder sowie Griechenland, Portugal und Spanien. Polen verbucht in ab-soluten Zahlen mit 11,0 Milliarden Euro den größten Überschuss, das entspricht etwa 3,1 Prozent des pol-nischen Bruttonationaleinkommens. Die Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen lässt allerdings nicht

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Situationsbericht 2012/13

unmittelbar darauf schließen, welches Land letztlich von der Politik der Union am meisten profitiert. Die Vorteile etwa

des Binnenmarktes schlagen sich in den nationalen Steuereinnahmen oder auch in den Exportmöglichkeiten der

Wirtschaft nieder.

Unterschiedliche Zahlungsrückflüsse in den Politikbereichen Den deutschen Leistungen zur „Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) in Höhe von etwa 10,8 Milliarden Euro standen 2011 Rückflüsse von 6,8 Milliarden Euro gegenüber. Hintergrund: Die Ausgaben zur GAP fließen vorrangig in die Länder mit ho-her Agrarproduktion. Gemes-sen am deutschen Finanzie-rungsanteil am EU-Haushalt (Eigenmittel) von 19,3 Prozent (2011) sind die Rückflüsse

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4.2 EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen

relativ bescheiden. In 2011 erhielt Deutschland nur 10,3 Prozent aller EU-Ausgaben. Mit anderen Worten: Von je-dem Euro, den Deutschland in die Brüsseler Kasse gibt, erhält es nur 52 Cent zurück.

EU-Haushalt ist nur scheinbar agrarlastig Bis heute ist die Gemeinsame Agrarpolitik die einzige voll-ständige gemeinschaftliche Förderpolitik. Dies erklärt den relativ hohen Anteil des Agrar-bereichs am EU-Haushalt. Der Anteil der Agrarausgaben am EU-Bruttonationaleinkommen (BNE) ist von 0,54 Prozent Anfang der neunziger Jahre auf 0,45 Prozent im Jahr 2010 gesunken. Im Durchschnitt zahlt jeder EU-Bürger 29 Cent am Tag für die EU-Agrarpolitik als Beitrag für gesunde, sichere Nahrungsmittel und eine vielfältige Kultur-landschaft.

Direktzahlungen dominieren Agrarhaushalt 2011 entfallen 72 Prozent der EU-Agrarausgaben auf Direktzahlungen, 6 Prozent auf Marktstützungsmaßnah-men, 22 Prozent kommen der ländlichen Entwicklung zu Gute. Vor 20 Jahren wurden noch 91 Prozent der EU-Agrarausgaben für die Markt-stützung (Exporterstattungen, Lagerhaltung) verwendet. Kehrseite dieser Entwicklung ist, dass die Landwirtschaft in

relativ hohem Maße von den Direkt-zahlungen abhängig geworden ist.

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Situationsbericht 2012/13

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4.2 EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen

Wie geht es ab 2014 mit den EU-Finanzen weiter? Die EU-Kommission hat Ende Juni 2011 einen Entwurf über den EU-Finanzrahmen für die Zeit ab 2014 vorgelegt, der im Juli 2012 nochmals leicht revidiert wurde. Beim Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs im November 2012 wurde keine Ei-nigung erreicht. Die Verhandlungen sind vor allem wegen der Forderungen der Nettozahlerstaaten ins Stocken geraten. Ein Kompromiss soll Anfang 2013 gesucht werden.

Entwurf der EU-Kommission: 1.231 Milliarden Euro für sieben Jahre Die EU-Kommission schlägt einen Fi-nanzrahmen in Höhe von 1,08 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) als Mittel für Verpflichtungen vor, was 1,03 Prozent des BNE als Mittel für Zahlungen aus dem EU-Haushalt entspricht. Weitere 0,06 BNE-% in Form von möglichen Ausgaben außer-halb des Finanzrahmens erhöhen das vorgeschlagene Gesamtvolumen auf 1,14 Prozent des BNE. Darin enthalten sind Mittel für Krisen und Notfälle (wie

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Situationsbericht 2012/13

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4.2 EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen

(nominale Konstanz). Damit werden die Ausgaben für die 1. Säule (Agrar-markt und Direktzahlungen) und für die 2. Säule (Ländliche Entwicklung) zusammengenommen eingefroren, was ebenfalls einer nominalen Kon-stanz auf der Basis des Jahres 2013 entspricht. Damit ist das Agrarbudget der einzige Haushaltsteil, der real (unter Berücksichtigung der Inflation) gekürzt werden soll.

humanitäre Interventionen, die nicht vorhersehbar sind) und Ausgaben, zu denen die Mitgliedstaaten Ad-hoc-Beiträge leisten.

Nominale Konstanz der Agrarausgaben Die EU-Kommission hat für die Ge-meinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2014 bis 2020 genau das Finanzvo-lumen wie in 2013 vorgeschlagen

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Situationsbericht 2012/13

Finanzierung der Krisenreserve umstrittenDie „Reserve für Krisen im Agrarsek-tor“ soll bereitgestellt werden, um auf Marktkrisen oder Vertrauenskrisen nach Lebensmittelskandalen reagieren zu können. Als Beispiel wird der EHEC-Fall in 2011 mit Vermarktungssperren für Gemüse genannt. Ferner wird vor-geschlagen, den Anwendungsbereich des EU-Globalisierungsfonds auf die Landwirtschaft auszudehnen. Damit können Landwirten Anpassungshilfen bei internationalen Marktöffnungen gewährt werden. Im Rahmen der Finanzierung von Forschung und In-novation sollen für den Agrarbereich im Zeitraum 2014-20 4,5 Mrd. Euro reserviert werden.

Nettozahler wollen maximal 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens In den Verhandlungen um den neuen EU-Finanzrahmen drängen die Netto-zahlerstaaten, darunter Deutschland, auf eine stärkere Begrenzung der EU-Ausgaben. Die deutsche Bundes-regierung fordert eine Begrenzung auf 1,0 Prozent des EU-Bruttonationalein-kommens (BNE), was einer Absenkung des Haushaltsentwurfes um etwa 130 Milliarden Euro entspricht.

EU-Ratspräsident legt „Verhandlungsbox“ vorNach der „Verhandlungsbox“ des EU-Ratspräsidenten Van Rompuy vom 23. November 2012 sollen die EU-Ausgaben über den Zeitraum 2014 bis 2020 gegenüber Kommissions-vorschlag über alle Haushaltsrubriken

um 80 Milliarden Euro (in Preisen von 2011) gekürzt werden. Das entspricht etwa 90 Milliarden Euro in laufenden Preisen (nominal).

Agrarbudget fällt unter nominale KonstanzDas EU-Agrarbudget soll in Preisen von 2011 um knapp 18 Milliarden Euro gegenüber Kommissionsvorschlag gekürzt werden (sowohl 1. Säule als auch 2. Säule). Innerhalb dieses Agrar-budgets sollen 2,8 Milliarden Euro für „Agrarkrisen“ reserviert werden. Bislang waren dafür 3,5 Milliarden Euro von der Kommission außerhalb des Agrarbudgets vorgesehen. Damit bedeuten die Vorschläge Van Rompu-ys gegenüber Kommissionsvorschlag für den Agrarbereich eine Haushalts-verschlechterung von nominal etwa 20 Milliarden Euro. Die Vorschläge bedeuten eine zusätzliche Kürzung der EU-Direktzahlungen um etwa 2 Prozent; die Mittel der 2. Säule würden um etwa 9 Prozent gekürzt. Ferner will der EU-Ratspräsident die von der Kommission vorgesehenen Umver-teilungsmöglichkeiten zwischen den beiden Säulen der GAP erweitern. Danach können Mitgliedstaaten bis zu 15 Prozent ihrer Mittel für Direktzah-lungen in die 2. Säule umverteilen. Die Kappung soll für die Mitgliedstaaten fakultativ sein. Das „Greening“ soll einen Anteil von 30 Prozent der Direkt-zahlungen haben. Es ist zu erwarten, dass im Mehrjährigen Finanzrahmen auch grundlegende Entscheidungen zur Umverteilung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten getrof-fen werden.

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4.3 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“

4.3 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“

EU-Agrarpolitik seit 1992 – Abkehr von der Markt- und Preisstützung Seit Gründung der Europäischen Wirt-schaftsgemeinschaft (EWG) verfolgte die „Gemeinsame Agrarpolitik“(GAP) die Ziele, die Versorgung mit Nah-rungsmitteln sicherzustellen und die Einkommen der Landwirte zu sichern. Das Ergebnis war eine produktions- und mengenorientierte Agrarpolitik, die bis in die 1990er Jahre Bestand hatte. Seit der Uruguay-Runde 1992 der Welthandelsorganisation (WTO) sind auch Agrarprodukte den Regeln des internationalen Warenhandels un-terworfen. Die Stützung der Landwirt-schaft über den Preis der Agrarproduk-te wurde wegen neuer WTO-Regeln seit 1992 Schritt für Schritt aufgegeben, im Gegenzug wurden Direkt-zahlungen an die Landwirte eingeführt. Zur Flankierung dieses Umstellungsprozesses wurden die Fördermaßnah-men der sogenannten zweiten Säule der Agrarpolitik ausge-baut (s. Kapitel 4.4).

Bindung an „Cross Compliance“ Die 2005 eingeführte EU-Betriebsprämie ist nicht mehr an die Produktion gebunden, sondern an die ordentliche Bewirtschaftung der Flächen und an die Einhaltung der

hohen europäischen Standards im Tier-, Natur-, Umwelt- und Verbrau-cherschutz. Die Landwirte werden nach EU-weiten Vorgaben auf die Ein-haltung der Standards geprüft (Cross Compliance). Bei Verstößen erfolgen Kürzungen der EU-Direktzahlungen.

Möglichkeiten zur „Teilkopplung“ Die Mitgliedstaaten nutzen die von der EU gewährten Spielräume sehr unter-schiedlich: So schöpfen einige Staaten die Entkopplungsmöglichkeiten prak-tisch voll aus (z.B. Deutschland, Irland, England), andere haben Teile der Tier-prämien (z.B. Frankreich, Österreich, Dänemark) gekoppelt belassen.

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Situationsbericht 2012/13

Unterschiedliche Entkopplungsmodelle in den Mitgliedstaaten Eine Reihe von Staaten wendet das EU-Standardmodell an (Betriebsmodell), einige entschieden sich für ein Kombi-modell, wobei dieses in Deutschland, England, Finnland und Schweden in ein reines Regionalmodell überführt wird. Dagegen bleibt es in anderen Ländern, zum Beispiel Dänemark, bei einem „statischen Kombimodell“. In den 10 Beitrittsländern ist von Anfang an eine einheitliche Flächenzahlung die Fördergrundlage.

Beitrittsländer gewähren vereinfachte Flächenzahlungen Die 12 Beitrittsländer gewähren Flä-chenzahlungen für die gesamte Land-wirtschaftsfläche. Die Förderung be-trägt in 2012 90 Prozent des Niveaus der Alt-EU. Der Angleichungsprozess

ist 2013 abgeschlossen, in Bulgarien und Rumänien ist dies 2016 der Fall. Bis dahin können die Beitrittsländer na-tionale Zuschläge gewähren und diese zum Teil auch aus der EU-Regionalförderung (EFRE) finanzieren.

Verdoppelung der Modulation nach dem „Health Check“ 2008 Die Modulation wurde zwi-schen 2009 und 2012 von 5 auf 10 Prozent angehoben. Für die ersten 5.000 Euro je Betrieb besteht ein Freibetrag (z.B. 10 Prozent Modulation von 5.000 Euro = 500 Euro).

Erhält ein landwirtschaftlicher Betrieb mehr als 300.000 Euro, so findet seit 2009 eine zusätzliche Modulations-kürzung von 4 Prozent statt. Deutsche Landwirte sind von der höheren Mo-dulation besonders stark betroffen. Die Direktzahlungen werden durch die erhöhte Modulation in Deutschland um zusätzliche 240 Millionen Euro gekürzt (2013).

Milchquote endet 2015 Mit dem „Health Check“ 2009 wurde das Auslaufen der Milchquote im März 2015 bestätigt. In den Jahren 2009/10 bis 2013/14 finden zur Vorbereitung Quotenaufstockungen statt. Zur Stär-kung der Position der Milcherzeuger im Markt werden Erzeugergemein-schaften europaweit anerkannt und Möglichkeiten für Vorgaben in Milch-lieferverträgen geschaffen.

147

4.3 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“

Angleichung von 17 Millionen Zahlungsansprüchen2011 gab es 340.137 registrierte Betriebsinhaber mit 16,94 Millionen Zahlungsansprüchen. Damit stehen praktisch für die gesamte landwirt-schaftlich genutzte Fläche Zahlungs-ansprüche zur Verfügung. Die Zah-lungsansprüche betragen 2013 durch-schnittlich 344 Euro je Hektar (ohne Modulation). Zwischen größeren und kleineren Betrieben gibt es grundsätz-

lich keine Unterschiede in der Höhe der Betriebsprämie je Hektar. Seit 2010 erfolgt die Angleichung aller Zahlungsansprüche an eine einheit-liche regionale Flächenprämie.

2013 in Deutschland: Regional einheitliche Flächenprämien Die Angleichung der Zahlungsansprü-che an den Endzustand hat 2010 mit 10 Prozent begonnen, im Jahr 2011 betrug sie 30 Prozent und im Jahr 2012

Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland

148

Situationsbericht 2012/13

ist sie auf 60 Prozent angehoben wor-den. Ab 2013 ist dann die vollständige Angleichung (100 Prozent) erfolgt und alle Zahlungsansprüche einer Region haben einen regional einheitlichen Wert je Hektar.

Auf dem Weg zur Flächenprämie: Schwierige Anpassung Der Umstieg auf die regional einheit-lichen Flächenprämien fordert von den Landwirten einen Anpassungsprozess. Insgesamt werden etwa 600 Millionen Euro der aktuell etwa 5,4 Milliarden Euro an EU-Direktzahlungen zwi-schen den landwirtschaftlichen Be-trieben umverteilt. Die Angleichung führt dazu, dass tendenziell die in-tensiv wirtschaftenden Landwirte Be-triebsprämie verlieren und extensiv wirtschaftende Betriebe eine höhere Betriebsprämie erhalten.

Schon bei kleinsten Abweichungen strenge Sanktionen

Ein Landwirt, der die Betriebs-prämie erhält, muss grundsätz-lich im gesamten Betrieb die Cross Compliance-Verpflich-tungen einhalten, also auch in den Betriebszweigen, die keine Zahlungen erhalten (z.B. Schweinehaltung, Weinbau). Die Kontrollergebnisse zeigen, dass viele Regelungen wie etwa zur Tierkennzeichnung praxisgerecht nur schwer um-zusetzen sind.

149

4.3 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“

EU-Kommission legt Verordnungspaket vor Im Oktober 2011 hat die Europäische Kommission ein Verordnungspaket für die EU-Agrarpolitik im Zeitraum 2014 bis 2020 vorgelegt. Die EU-Kommission möchte die Agrarpolitik künftig an den Oberzielen der Ernäh-rungssicherheit, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Entwick-lung ländlicher Räume ausrichten. Die wichtigsten Elemente sind neue Verordnungen für die landwirtschaft-lichen Direktzahlungen, für Ländliche

GAP-Reform 2014 bis 2020

Entwicklung (ELER – siehe Kapitel 4.4) sowie eine neue Gemeinsame Marktordnung. Analysen im Auftrag der EU-Kommission zufolge wird der bürokratische Aufwand durch die neuen GAP-Vorschläge um 15 bis 20 Prozent anwachsen.

EU-Kommission will Direktzahlungen umverteilen Die EU-Kommission will bei den Di-rektzahlungen an mehreren Punkten finanzielle Umverteilungen vorneh-men. Zunächst soll eine teilweise

150

Situationsbericht 2012/13

151

4.3 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“

Angleichung der Direktzahlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten er-folgen. Die derzeitigen Unterschiede in den Flächenzahlungen sollen zu einen Drittel angeglichen werden. Hiervon profitieren vor allem die bal-tischen Staaten und Rumänien. Zu den größten Verlierern sollen die Nieder-lande, Belgien, Italien, Dänemark und Griechenland gehören. Deutschland soll etwa 4 Prozent seiner Direktzah-lungen verlieren (217 Millionen Euro). Hinzu kommt ein obligatorischer Um-stieg auf Flächenprämiensysteme in der gesamten EU sowie der Vorschlag für eine betriebliche Obergrenze bei den Direktzahlungen.

Flächenzahlungen in allen EU-Staaten ab 2018 Bis 2018 soll in allen Mitgliedstaaten ein Umstieg auf eine allgemeine Flächenprämie erfolgen, so wie dies in Deutschland bereits bis 2013 um-gesetzt wird. Schon in 2014 sollen mindestens 40 Prozent der nationalen Obergrenzen für die Flächenprämie verwendet werden. Viele EU-Staaten fordern eine längere Zeit für den Übergang.

152

Situationsbericht 2012/13

Aufspaltung der Betriebsprämie in Grundprämie, Greening und weitere Zuschläge Die Zahlungsansprüche für die gel-tende einheitliche Betriebsprämie sollen Ende 2013 auslaufen und dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge ab 2014 durch ein neues differen-ziertes System ersetzt werden. Für Staaten wie Deutschland mit einem bereits vorhandenen Regionalmodell hat die EU-Kommission signalisiert, dass die bestehenden Zahlungsan-sprüche beibehalten werden können. Diese müssten dann allerdings im Wert korrigiert werden. Diese Grundprämie würde dann de facto nur ca. 60 bis 65 Prozent der heutigen Betriebsprämie ausmachen, denn es sollen 30 Prozent für neue „Greening“-Maßnahmen so-wie weitere Anteile für Junglandwirte etc. reserviert werden.

Was ist ein „aktiver Landwirt“? Die EU-Kommission möchte künftig Antragsteller ausschließen, die „kei-ner echten oder konkreten landwirt-schaftlichen Tätigkeit nachgehen“. Wenn der Umsatz aus nicht landwirt-schaftlicher Tätigkeit das Zwanzig-fache der erhaltenen Direktzahlungen übersteigt, wird ein Ausschluss von den Direktzahlungen vorgenommen. Überprüft werden sollen nur dieje-nigen Antragsteller mit mindestens 5.000 Euro Direktzahlungen. Experten halten das vorgeschlagene Verfahren für sehr bürokratisch. Es müssten allein in Deutschland circa 180.000 Landwirte einen Nachweis über alle außerlandwirtschaftlichen Einkom-mensquellen führen. Nach breiter

GAP-Reform 2014 bis 2020 – Wichtige geplante Neuerungen bei den Direktzahlungen für die Landwirte

● Regionalmodell: Verpflichtende Umstellung auf allgemeine Flächenzahlungen in allen Mitglied-staaten bis 2018;

● Angleichung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten um ein Drittel, wenn der Mitglied-staat unter 90 Prozent des EU-Durchschnittes liegt;

● Aufspaltung der Betriebsprämie in eine Grund-prämie mit Zuschlägen für „Greening“ und Jung-landwirte (obligatorisch) sowie weitere Zuschläge für benachteiligte Gebiete und gekoppelte Direkt-zahlungen (Option der Mitgliedstaaten);

● Kleinerzeugerregelung für Landwirte mit bis zu 1.000 Euro Direktzahlungen;

● Prüfung des Aktiven Landwirtes: Nachweis, dass die erhaltenen Direktzahlungen mindestens 5 Prozent aller nichtlandwirtschaftlichen Umsätze ausmachen (durch Vorlage der Steuerbescheide etc.); gilt für Landwirte mit Direktzahlungen über 5.000 Euro; außerdem Nachweis einer aktiven Bewirtschaftung der Flächen;

● Obergrenze: Kürzung bzw. Kappung aller Direkt-zahlungen (außer der „Greening“-Komponente) stufenweise ansteigend von 150.000 Euro (20% Kürzung) auf 300.000 Euro (vollständige Kappung); dabei können alle gezahlten Löhne und Lohnnebenkosten angerechnet werden.

Quelle: Europäische Kommission, Oktober 2011

153

4.3 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“

Ablehnung im Agrarrat und Parlament hat die EU-Kom-mission hier ein Einlenken signalisiert. Über eine „Ne-gativliste“ sollen Golfplätze, Flugplätze etc. künftig ausge-schlossen werden.

Was gehört zum „Greening“? Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen alle Landwirte, die die Grund-prämie beantragen, ab 2014 zusätzlich 3 weitere Maß-nahmen erbringen, nämlich eine Fruchtartenvielfalt der Ackerflächen, ein Erhalt von Dauergrünland und eine Auswei-sung von mindestens 7 Prozent der Flächen „als im Umweltinteresse ge-nutzt“ (außer Dauergrünland). Hierfür wird eine Pauschale von 30 Prozent der Direktzahlungen gewährt (für Deutschland geschätzt ca. 90 Euro je Hektar und Jahr). Ob die Nichteinhaltung der Greening-Bedingungen zu-sätzlich mit Kürzungen bei der Grundprämie sanktioniert wird, hängt von den Verhand-lungen in Rat und Parlament ab. Die 3 „Greening-Maß-nahmen“ sollen verpflichtend sein. Andere von der EU-Kommission zunächst disku-tierte alternative Maßnahmen wie Winterbegrünung oder pfluglose Bodenbearbeitung sollen explizit ausgeschlossen werden.

In den Verhandlungen mit Rat und Parlament wird gleichwohl über die Erfüllung des „Greening über äquiva-lente Maßnahmen“ gesprochen.

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Situationsbericht 2012/13

„Greening“ wird Stilllegung auslösenNach einer Analyse des von Thünen-Institutes würden ca. 620.000 bis 755.000 Hektar Ackerflächen still-gelegt werden müssen. Das wären knapp 6 Prozent der Ackerflächen und entspräche einer entgangenen Erntemenge von 5 Millionen Tonnen Getreide.

EU-Direktzahlungen 2014 bis 2020 – Cross Compliance

Es sollen entfallen

● Klärschlamm-Richtlinie

● Richtlinie zur Verwendung von Hormonen

● Richtlinien zur Meldung von Tierkrankheiten (Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, Tierseuchen allg.)

Es sollen neu hinzukommen:

● Erstumbruchverbot für feuchte und kohlenstoffrei-che Böden (kultivierte Moore), nicht aber Flächen, die 2011 bereits Ackerflächen waren

● Pflanzenschutzmittelzulassungsverordnung

Nach vollständiger Umsetzung in der gesamten EU sollen hinzukommen:

● Wasserrahmenrichtlinie

● Pflanzenschutzmittelanwendungsrichtlinie

Quelle: Europäische Kommission, Oktober 2011

Zuschläge für Junglandwirte und benachteiligte Gebiete Die EU-Kommission schlägt einen ob-ligatorischen Zuschlag von 25 Prozent der Grundprämie (Deutschland: ca. 50 Euro/ha für max. 46 Hektar je Betrieb) für alle Junglandwirte unter 40 Jahre vor. Fakultativ – also in die Entschei-dung der Mitgliedstaaten – soll ein Zuschlag für benachteiligte Gebiete gestellt werden.

Teilkopplung bleibt weiter möglich Auf Wunsch vieler Mitgliedstaaten sollen gekoppelte Zahlungen für nahe-zu alle Produktionssektoren gewährt werden können. Hierfür können in der Regel 5 Prozent der Fördermittel aus der jeweiligen nationalen Obergren-ze reserviert werden, in bestimmten Fällen auch bis 10 Prozent.

Kleinerzeugerregelung Landwirte mit bis zu 1.000 Euro Di-rektzahlungen können 2014 in ein Pauschalsystem wechseln. Dann muss in den Folgejahren nur noch eine Fläche von mindestens einem Hektar bewirtschaftet werden und es erfolgt eine Freistellung von Cross Compli-ance und dem „Greening“.

Cross Compliance wird erweitert, in einigen Punkten auch reduziert Die EU-Kommission schlägt zwar einige Reduzierungen des Kataloges von Cross Compliance vor, z.B. bei der Klärschlammrichtlinie, bei den Mel-depflichten von Tierseuchen oder bei Teilen der Vorgaben für Natura 2000. Andererseits sollen jedoch zusätzliche Anforderungen hinzukommen, etwa

155

4.3 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“

ein Umbruchverbot für kohlenstoff-reiche Böden, der Schutz von Feucht-gebieten, erweiterte Pflegeverpflich-tungen bei Landschaftselementen. Weiterhin sollen die Vorgaben der Wasserrahmenrichtline und der Pflan-zenschutzmittelanwendungsrichtlinie vorsorglich in den Katalog von Cross Compliance aufgenommen werden. Auch sollen die Anforderungen zur Einhaltung des „guten landwirtschaft-lichen und ökologischen Zustandes“ (GLÖZ) verschärft werden.

Neue Gemeinsame Marktordnung geplant In einer neu formulierten Marktord-nung sollen die Auslöseschwellen für Intervention und private Lager-haltung praktisch unverändert als Sicherheitsnetz erhalten bleiben. Die

Quotenregelung bei Zucker und die Pflanzrechte im Weinbau sollen 2015 aufgehoben werden. Bei Marktstö-rungen (siehe EHEC-Fall) will die EU-Kommission künftig schneller mit Sofortmaßnahmen reagieren. Hierfür ist eine finanzielle Reserve von 3,9 Milliarden Euro im Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehen.

Erzeugerseite stärken Wie bereits bei ihren Vorschlägen zum „Milchpaket“ aus 2010 möchte die EU-Kommission die Stellung der Erzeugerseite in den Agrarmärkten durch Erzeugergemeinschaften und Branchenverbände stärken. Unter be-stimmten Bedingungen sollen die Mit-gliedstaaten sogar Allgemeinverbind-lichkeitserklärungen für bestimmte Lieferkonditionen usw. vornehmen

156

Situationsbericht 2012/13

157

4.3 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – „Erste Säule“

können. Darüber hinaus soll die EU-Kommission die Regelungskompetenz für Vermarktungsnormen auch bei Milch- und Fleischprodukten erhalten.

Langwierige Verhandlungen – zunächst Beschluss über den Finanzrahmen erwartet Eine endgültige Entscheidung über die GAP nach 2013 wird erst erwartet, wenn ein Beschluss über den Mehr-jährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 gefasst wurde. Derzeit ist ein Beschluss über die EU-Agrarreform frühestens im Frühjahr 2013 zu erwarten.

Reduktion der Agrarstützung Die Agrarstützungen, ausgedrückt in Prozent des Produktionswerts der Landwirtschaft, sind im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2011 in fast allen Staaten gesunken. In der EU liegt dieser Wert bei etwa 20 Prozent. Im Dreijahresdurchschnitt 1986 bis 1988 waren es noch 39 Prozent ge-wesen. Ein relativ hohes Niveau der Agrarstützung haben die Schweiz, Norwegen, Japan und Südkorea zu verzeichnen. Auch die USA haben ihre Agrarstützung von 22 Prozent auf heute 9 Prozent des Produktionswertes zurückgefahren, was maßgeblich mit dem höheren Agrarpreisniveau zu-sammenhängt.

Große Unterschiede bei den Agrarbeihilfen Innerhalb der EU ergibt sich ein sehr differenziertes Bild bei den als Flä-chenzahlungen gewährten Agrarbei-hilfen. Das Verhältnis zwischen erster und zweiter Säule variiert länderspezi-fisch und weist teilweise große Unter-schiede auf. Ebenso gestalten sich die nationalen Beihilfen. Zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten existieren zum Teil erhebliche Unterschiede. So nehmen Malta, Finnland und Zypern die Spitzenposition ein. Die geringsten nationalen Beihilfen haben Dänemark, Bulgarien und Spanien.

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Situationsbericht 2012/13

Die „zweite Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Die Verordnung zur „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirt-schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER-Verordnung) bildet den Rahmen für die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Politik für ländliche Räume soll die Reformen der 1. Säule der GAP flankieren und gleichzeitig einen Bei-trag zur Umsetzung von Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit in ländlichen Räumen leisten.

Bundesländer haben GestaltungsspielraumIm Vergleich zur 1. Säule, wo die EU die Finanzierung zu 100 Prozent trägt, werden die Maßnahmen der 2. Säule von der EU nur zum Teil finanziert. In Deutschland zahlen sowohl der Bund als auch die Bundesländer die Kofinan-zierung, bei einigen Maßnahmen auch nur die Regionen (Bundesländer, aber auch Landkreise und Kommunen). Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) als das zentrale Instrument der nationalen

4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume

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4.4 Zweite Säule – Förderung ländlicher Räume

Agrarstrukturpolitik gibt für viele Maßnahmen den na-tionalen Förderrahmen vor. Innerhalb des GAK-Förder-rahmens wiederum haben die Bundesländer Gestal-tungsspielraum, ergänzende oder einschränkende Förder-bedingungen zu erlassen. Für den einzelnen Landwirt vor Ort sind nur die spezifischen Förderbestimmungen in sei-nem Bundesland maßgebend.

Bundesländer setzen Förderprioritäten fest Auf Basis der „Nationalen Strategie“ legen die Bundes-länder in ihren Entwicklungsprogram-men die konkreten Fördermaßnahmen und deren Dotierung fest. Die Euro-päische Kommission muss diese Ent-wicklungsprogramme genehmigen. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbes-serung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wurde von der EU-Kommis-sion als sogenannte nationale Rahmenreglung genehmigt. Die Bundesländer setzen mit den ihnen zugeteilten EU-Mitteln (ELER) und Bundes-mitteln (GAK) ihre eigenen Prioritäten. Die Bundesländer können auch ohne finanzielle Beteiligung der EU oder des Bundes Maßnahmen durch-

führen; diese sind jedoch von der EU-Kommission beihilferechtlich zu prüfen und zu genehmigen. Für den Fördernehmer vor Ort sind ausschließ-lich die Förderrichtlinien der Bundes-länder maßgeblich.

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Situationsbericht 2012/13

Nationale Alleingänge sind nur begrenzt möglich Alle Fördermaßnahmen unterlie-gen einem aufwändigen Genehmi-gungsverfahren der EU-Kommission.

Großzügiger ist die EU bei sogenannten „Kleinbeihilfen“ (De-minimis-Verordnung). Diese dürfen bei landwirt-schaftlichen Unternehmen für einen gleitenden Dreijahres-zeitraum 7.500 Euro nicht überschreiten. Hinter dieser Regelung steht das Ziel, kei-ne Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten entstehen zu lassen.

2007 bis 2013 unterstützt die EU den ländlichen Raum mit gut 96 Milliarden EuroFür die 27 EU-Mitgliedstaaten stehen bis 2013 96,3 Milli-

arden Euro Fördermittel im Rahmen von ELER zur Verfügung (in jeweiligen Preisen). Die Europäische Kommis-sion schätzt, dass 65 Prozent dieser Zahlungen der Landwirtschaft mittel- oder unmittelbar zugute kommen, allerdings bei enormen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten.Die Beitrittsländer haben einen groß-zügig bemessenen Finanzrahmen für die ELER-Förderung erhalten. Von den 96,3 Milliarden Euro ELER-Mitteln entfallen 37,6 Milliarden Euro oder 39 Prozent auf die 12 neuen Mit-gliedstaaten.

Auch EU-Strukturfonds fließen in die ländlichen RäumeZu den Strukturfonds zählen der Euro-päische Fonds für regionale Entwick-lung (EFRE), der Europäische Sozial-fonds (ESF) und der Europäische Ko-häsionsfonds. Ziele der Strukturfonds sind die Förderung der strukturellen

Förderung der „Zweiten Säule“ in Deutschland 2007 bis 2013 –

Die wichtigsten Zahlen im Überblick

● 9,1 Milliarden Euro EU-Mittel im Zeitraum 2007 bis 2013 (ELER)

(entspricht 9,5 Prozent der Gesamtmittel),

● zuzüglich 8,8 Milliarden Euro nationale Mittel, darunter 4,9 Milliarden Euro Bundesmittel (Gemeinschaftsaufgabe GAK),

● zusammen 17,9 Milliarden Euro Gesamtmittel für die „Zweite Säule“ im Zeitraum 2007 bis 2013, entspricht rund 2,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Quelle: BMELV

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4.4 Zweite Säule – Förderung ländlicher Räume

Entwicklung benachteiligter Regionen und der Anpassungsfähigkeit an den wirtschaftlichen Wandel. Mit 347 Milliarden Euro – das ist ein Drittel des EU-Haushaltes – umfassen der EFRE, der ESF und der Kohäsionsfonds dreieinhalbmal mehr EU-Mittel als der ELER (96 Milliarden Euro). Besonders die Mittel des EFRE kommen zu einem großen Teil auch ländlichen Räumen zugute.

Pro Jahr knapp 2,6 Milliarden Euro Im Rahmen des ELER wurden im Zeitraum 2007 bis 2013 jährlich etwa 2,55 Milliarden Euro europäische und nationale Mittel bereitgestellt. Die Förderung orientiert sich an den vier Förderschwerpunkten (Achsen). 31 Prozent der gesamten Mittel flie-ßen in den Förderschwerpunkt 1 Wettbewerbsfähigkeit, 40 Prozent in den Förderschwerpunkt 2 Umwelt/Landschaft, knapp 24 Prozent in den Förderschwerpunkt 3 Ländliche

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Situationsbericht 2012/13

Entwicklung/Diversifizierung und wei-tere 5 Prozent in die Förderung von LEADER.

Unterschiedliche Förderschwerpunkte der LänderDie meisten süd- und westdeutschen Länder verwenden den Löwenanteil der Mittel für Agrarumweltprogramme

bzw. die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Nie-dersachsen und Rheinland-Pfalz setzen die meisten Mittel für den Förderschwerpunkt 1 ein, also zum Beispiel für die Investitionsförderung oder die Flurneuordnung. In den ostdeutschen Bundesländern – außer Thüringen – sowie im Saarland liegt der Schwer-punkt auf den allgemeinen Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum.

976 Millionen Euro Bundes- und Ländermittel für die GAK 2012 Im Rahmen der Bund-Länder-Ge-meinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschut-zes“ (GAK) stellt der Bund 2012 600 Millionen Euro bereit. Gemeinsam mit den komplementären Mitteln der Bundesländer ergibt sich daraus ein Fördervolumen von 976 Millionen

Euro. Bund und Länder teilen sich die Ausgaben im Verhält-nis 60 zu 40 (Küstenschutz 70 zu 30). Aus Sicht der Land-wirtschaft haben die einzelbe-trieblichen Maßnahmen einen besonders hohen Stellenwert, darunter insbesondere die Agrarinvestitionsförderung, Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage für be-nachteiligte Gebiete.

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4.4 Zweite Säule – Förderung ländlicher Räume

Kommission will ELER-Mittel gegenüber 2013 nominal unverändert lassenDen Kommissionsvorschlägen zufolge sollen im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrah-mens (MFR) für den Zeitraum 2014 - 2020 für die 2. Säule-Förderung (ELER) nominal genauso viel Mittel zur Ver-fügung stehen wie im Jahr 2013. Dagegen wird für die Strukturfonds ein Aufwuchs der Mittel vorgeschlagen.

Umverteilung zwischen den MitgliedstaatenZur „besseren Zielerreichung“ sollen die ELER-Mittel nach den Kom-missionsvorstellungen zwischen den Mitgliedstaaten neu verteilt werden. Dies soll anhand „objektiver Kriterien“ und anhand des bisherigen an die Mitgliedstaaten gewährten Förder-mittelumfanges erfolgen. Deutsch-land könnte gegenüber der bisherigen Förderperiode Schätzungen zufolge ELER-Mittel verlieren, allerdings in begrenztem Umfang. Konkrete Zahlen hatte die EU-Kommission zum Redak-tionsschluss noch nicht vorgelegt.

Auch Umverteilungen zwischen den beiden Säulen der GAP möglichNach den Kommissionsvorschlägen von Oktober 2011 sind auch Umver-teilungen der Mittel zwischen 1. und

„Zweite-Säule“-Förderung 2014 bis 2020

2. Säule möglich, und zwar können Mitgliedstaaten bis zu 10 Prozent ihrer 1. Säule-Mittel in die 2. Säule transferieren. Die zwölf Mitgliedstaa-ten, deren Direktzahlungsniveau unter 90 Prozent des entsprechenden EU-Durchschnitts liegt (Deutschland zählt nicht dazu), können umgekehrt bis zu 5 Prozent ihrer 2. Säule-Mittel in die 1. Säule transferieren. Der Europäische Rat und das Parlament wollen diese Umverteilungsmöglichkeiten tenden-ziell noch erweitern. Voraussichtlich sollen diese Mittel auch von der Pflicht zur Kofinanzierung ausgenommen werden.

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Situationsbericht 2012/13

ELER-Inhalte werden von Rat, Parlament und Kommission gemeinsam festgelegt Die Inhalte der ELER-Förderung wer-den vom Agrarrat und dem Europä-ischen Parlament im Einvernehmen mit der Kommission beschlossen (Tri-log-Verfahren). Dies wird frühestens im Frühjahr 2013 der Fall sein. Das gilt voraussichtlich auch für die mög-liche Umverteilung der ELER-Mittel zwischen den Mitgliedstaaten.

Keine Förderachsen mehr, dafür ZielvereinbarungenKünftig soll es keine Förderachsen mit Mindestbudgets mehr geben. Le-diglich bei LEADER (mind. 5 Prozent der ELER-Mittel) sollen finanzielle Vorgaben eingezogen werden. Das Parlament drängt darauf, auch bei den Agrarumweltmaßnahmen (mind. 25 Prozent der ELER-Mittel) finanzi-elle Vorgaben festzulegen. Die ELER-Programme sollen künftig auf ei-ner Zielvereinbarung zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat basieren. Die Ziele und Maßnahmen sollen sich an den „Unionsprioritäten“ orientieren, quantifiziert sowie mit einer Ex-Ante-Evaluierung und einer Stärken-Schwächen-Analyse unterlegt werden.

ELER 2014-2020:

Drei Ziele und sechs Prioritäten

Drei Ziele (ähnlich wie 2007-2013)

● Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

● Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzpolitik

● Ausgewogene räumliche Entwicklung der länd-lichen Gebiete

Sechs Förderprioritäten (keine Schwerpunkte, keine Mindestbudgets)

● Förderung von Wissenstransfer und Innovation

● Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit land-wirtschaftlicher Betriebe

● Förderung von Nahrungsmittelmittelketten und Risikomanagement

● Förderung land- und forstwirtschaftlicher Öko-systeme

● Förderung von Ressourceneffizienz und Klima-schutz

● Arbeitsplatzförderung und ländliche Entwicklung

Innovation, Umwelt und Klimaveränderungen als Querschnittsthemen

Quelle: Europäische Kommission, Oktober 2011

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4.4 Zweite Säule – Förderung ländlicher Räume

Änderungen bei der EU-KofinanzierungNach den Kommissionsvorstellungen wird bei der EU-Kofinanzierung der ELER-Förderung künftig zwischen „weniger entwickelten Regionen“ (Bruttosozialprodukt pro Kopf unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts) und entwickelten Regionen unterschieden. Ab 2014 soll ganz Deutschland „ein entwickeltes Gebiet“ sein, für das der EU-Kofinanzierungssatz maximal 50 Prozent betragen darf. Mindestens 50 Prozent müssen aus nationalen öffent-lichen Mitteln (Bund, Länder, Kommu-nen) stammen. Damit verlieren die ostdeutschen Bundesländer sowie der Regierungsbezirk Lüneburg ihren För-derstatus als Konvergenzgebiet (Ziel 1-Gebiet). Hier waren bislang maxi-male ELER-Kofinanzierungsanteile zwischen 75 und 85 Prozent möglich.

Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen Bei der Investitionsförderung land-wirtschaftlicher Unternehmen soll die maximale Beihilfeintensität (Verhältnis von öffentlichen Mitteln zu förderfä-higen Kosten) wie bisher grundsätzlich 40 Prozent betragen. Diese kann sich aber unter bestimmten Bedingungen (Junglandwirte, benachteiligte Gebie-te, Kooperationen) um jeweils bis zu 20 Prozentpunkte erhöhen und zusam-men auf bis zu 90 Prozent kumulieren.

Stärkere Öffnung der 2. Säule für Unternehmen im ländlichen RaumAuch bislang konnten über die 2. Säule der GAP auch nichtlandwirtschaftliche Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gefördert werden. Das sind ge-mäß EU-Definition Unternehmen mit weniger 10 Arbeitsarbeitskräften und 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Künftig sollen auch die „Kleinunternehmen“ einbezogen werden können (weniger als 50 Arbeitskräfte und 10 Millionen Euro Jahresumsatz).

Stärkere Öffnung der ELER-Förderung für nicht landwirtschaftliche ZweckeBei den ländlichen Infrastrukturen und damit für Kommunen soll na-hezu alles gefördert werden, was die „Kleininfrastruktur“ unterstützt. Dazu gehören lokale Grundversor-gung, Basisdienstleistungen, Freizeit-infrastruktur oder „ländliches Erbe“. Besondere Aufmerksamkeit widmet die Kommission der Investitionsför-derung in erneuerbare Energien und in Breitband.

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Situationsbericht 2012/13

Ausgewählte ELER-Förderbereiche 2014 bis 2020

● Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (neu) – Ausbildungskurse, Work-shops und Coaching; „kurzzeitiger“ Austausch von Landwirten und Besuch land-wirtschaftlicher Betriebe

● Beratung (erweitert) – Beratung zur „Verbesserung der wirtschaftlichen und öko-logischen Leistungen“

● Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte durch KMU; erwei-tertes Förderspektrum (jetzt auch Förderung, wenn Endprodukt kein definiertes landwirtschaftliches Produkt ist)

● Landwirtschaftliche Infrastruktur einschl. Flurbereinigung, Energieversorgung, Wasserwirtschaft, Erschließung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (wie bisher)

● Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen – teilweise Flexibilisierungen; „Trans-aktionskosten“ als pauschaler Prämienzuschlag

● Öko-Landbau – bei Beibehaltungsprämien künftig jährliche Verträge

● Erzeugerorganisationen – künftige höhere Startförderung, Anhebung des maxi-malen Beihilfenbetrages und höhere EU-Kofinanzierung

● Zusammenarbeit - Kooperationen (neu) – Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Landwirtschaft, der Lebensmittelkette, der Forstwirtschaft und anderen Akteuren; Schaffung von Clustern und Netzwerken

● Europäische Innovationspartnerschaften (neu) – schnellere, breitere Umsetzung innovativer Lösungen in der Praxis; Bildung von operationellen Gruppen von Landwirten, Forschern, Beratern und Unternehmen des Agrarsektors

● Risikomanagement (neu in ELER, vorher „Art. 68-Maßnahmen“ der 1. Säule) – Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherung; Fonds auf Gegenseitigkeit; neu: Ein-kommensstabilisierungsfonds

● Forstwirtschaft – zahlreiche Neuerungen und Erweiterungen, aber auch Ein-schränkungen

● Ländliche Infrastruktur – deutliche Ausweitung der Fördermöglichkeiten, besonders bei erneuerbaren Energien und Breitband (hier auch größere Vorhaben förderbar)

● LEADER – höhere EU-Kofinanzierung, künftig auch Beteiligungsmöglichkeit der EU-Strukturfonds

Quelle: Europäische Kommission, Oktober 2011

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4.4 Zweite Säule – Förderung ländlicher Räume

Ausgleichszulage und Neuabgrenzung benachteiligter GebieteDie Ausgleichszulage soll mit etwas höheren Fördersätzen fortgeführt wer-den. Die Kommission hält an ihrem Verordnungsvorschlag von Oktober 2011 an einer Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete (außerhalb der Bergebiete) auf Basis von acht biophysikalischen Indikatoren wie Steinigkeit, Durchwurzelungstiefe, Hitzestress oder Hängigkeit fest. Sie findet dazu auch grundsätzlich die mehrheitliche Unterstützung im Rat, während das Parlament darauf drängt, dass die Kommission bis Ende 2014 neue Abgrenzungsvorschläge vorle-gen soll.

Nach den von den Bundesländern vorgenommenen Simulationen zur Neuabgrenzung würden 32 Prozent der bislang als benachteiligt abge-grenzten Flächen aus der Förderge-bietskulisse herausfallen. Bei den in Deutschland verwendeten Abgren-zungskriterien wie LVZ und EMZ (Ertragsmesszahl) findet vor allem die Tatsache Berücksichtigung, dass erst das Zusammenwirken mehrerer Fak-toren die Benachteiligung ausmacht.

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Situationsbericht 2012/13

4.5 Bundesagrarhaushalt

Bundeshaushalt 2013: 17 Milliarden NeuverschuldungDer Bundeshaushalt 2013 umfasst Gesamtausgaben von 302,0 Milliar-den Euro, das sind etwa 3 Prozent weniger als in 2012. Die Nettoneu-verschuldung des Bundes soll auf 17,1 Milliarden Euro abgesenkt werden. Wegen der „Schuldenbremse“ muss der Bund den Haushalt bis spätestens 2016 ohne neue Kredite ausgleichen. Die Bundesregierung will dieses Ziel 2014 erreichen. In den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM wird der Bund in 2013 eine weitere Rate von 8,1 Milliarden Euro als Eigenkapital

einzahlen. Die Steuereinnahmen sol-len in 2013 weiter wachsen. Bund, Länder und Gemeinden werden in 2013 voraussichtlich 602 Milliarden Euro einnehmen. Größte Einnahme-posten sind die Umsatzsteuer und die Lohn-/Einkommensteuer.

Bundesagrarhaushalt 2013 mit Einschnitten in der UnfallversicherungMit 5,27 Milliarden Euro ist der Bundesagrarhaushalt 2013 im Ver-gleich zu 2012 praktisch unverändert. Eine Ausgabensenkung ergibt sich vor allem bei der Landwirtschaftlichen

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4.5 Bundesagrarhaushalt

Unfallversicherung. Dort wird der Bundeszuschuss um 25 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro gesenkt. In der Alterssicherung der Landwirte ergeben sich leichte Minderungen des Bundeszuschusses. Die Gemein-schaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes wird unverändert mit 600 Millionen Euro Bundesmitteln finanziert. Die Ausgaben für Verbraucherpolitik wer-den um 4 Millionen Euro aufgestockt. Demonstrationsvorhaben werden im

Bereich der Tierhaltung zusätzlich mit 5 Millionen Euro gefördert.

70 Prozent Agrarsozialausgaben Vom Bundesagrarhaushalt entfallen 70 Prozent auf Sozialausgaben (3,67 Milliarden Euro) und hier vor allem für die Übernahme der strukturwandelbe-dingten Defizite in der Altersicherung und in der Krankenversicherung der Landwirte. Trotz eines stärkeren Rück-gangs der Zahl der Rentenempfänger im Verhältnis zu den Beitragszahlern

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Situationsbericht 2012/13

hat sich das ungünstige Verhältnis nicht verbessert. Die Beiträge der Landwirte sind in 2010 um 34 Mil-lionen Euro auf 641 Millionen Euro gefallen.

Rückgang bei Beitragszahlern und Beitragsempfängern Der Strukturwandel in der Landwirt-schaft schreitet weiter voran und somit ist es auch nicht verwunderlich, dass die Zahl der Beitragszahler in der Krankenversicherung der Landwirte von 2011 zu 2012 um 2.900 gesunken ist. Zugleich sank aber auch die Zahl der Altenteiler um 6.400 Personen. Trotzdem ist die Beitragslücke fast unverändert geblieben. Somit ist der

weitere Einsatz von Bundesmitteln erforderlich, um ein ähnliches Niveau wie in der allgemeinen gesetzlichen Sozialversicherung zu erhalten.

Alterssicherung der Landwirte Im Jahre 2013 sollen die gesetzlich verankerten Zuschüsse zur Alterssi-cherung der Landwirte 2,14 Milliarden Euro betragen. Seit 1999 wurde der Einheitsbetrag in der Alterssicherung der Landwirte schrittweise erhöht; in den alten Ländern von monatlich 167 Euro (1999) auf voraussichtlich monatlich 222 Euro im Jahr 2013. In den neuen Ländern beträgt der Beitrag voraussichtlich 189 Euro je Monat. Bei der Höhe der monatlichen Beträge ist

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4.5 Bundesagrarhaushalt

zu berücksichtigen, dass das System der landwirtschaftli-chen Altershilfe nur eine Teil-absicherung darstellt. Als Fol-ge des starken Strukturwandels stehen 100 Beitragszahlern in 2012 etwa 250 Altenteiler ge-genüber, was eine Steigerung von 10 Personen im Vergleich zu 2011 bedeutet. Damit bleibt die landwirtschaftliche Alterssicherung existentiell auf eine Übernahme der struktu-rellen Defizite durch den Staat angewiesen.

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