+ All Categories
Home > Documents > 3.88 Bauwerksabdichtung - Reguvis · 4.2.4 Abdichtung der Bodenplatte Bodenplatten sind...

3.88 Bauwerksabdichtung - Reguvis · 4.2.4 Abdichtung der Bodenplatte Bodenplatten sind...

Date post: 23-Oct-2020
Category:
Upload: others
View: 6 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
9
3.88 Bauwerksabdichtung Tafel 3.88a Übersicht zu den Bitumen- und Polymerbitumenbahnen (Anwendungstyp BA) Abdichtungsbahnen Bezeichnung Bitumendachbahnen mit Rohfilzeinlage R 500 Glasvlies-Bitumendachbahnen V13 Bitumen-Schweißbahnen mit Glasvlieseinlage V 60 S4 Bitumen-Dichtungsbahnen mit Kupferbandeinlage Cu 01 D Bitumen-Schweißbahnen mit Kupferbandeinlage Cu 01 S4 Bitumendachdichtungsbahnen und Bitumenschweißbahnen mit Glasgewebe- oder Polystervlieseinlage G 200 DD / PV 200 DD G 200 S4 / S5 PV 200 S5 Polymerbitumendachdichtungsbahnen und Polymerbitumen- Schweißbahnen mit Glasgewebe- oder Polystervlieseinlage PYE – G 200 DD, PYE – PV 200 DD PYE – G 200 S4 / S5 PYE – PV 200 S5 Kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen mit HDPE-Trägerfolie KSK Kaltselbstklebende Polymerbitumen-Bahnen mit Trägereinlage PYE-KTG KSP-2,8 PYE-KTP KSP-2,8 a) b) c) Abb. 3.88 Anschluss der Abdichtung im Sockelbereich: a) WDVS; b) mit KMB; c)Verblend-Mauerwerk (Bemerkung: Die Darstellung ist nur schematisch und berücksichtigt z. B. nicht die Belange des Wärmeschutzes.) Tafel 3.88b Übersicht zu den Kunststoff- und Elastomerbahnen (Anwendungstyp BA) Abdichtungsbahnen Bezeichnung Homogene Bahnen Ethylen-Vinyl-Acetat-Terpolymer EVA-BV-1,2 weichmacherhaltiges Polyvinylchlorid (nicht bitumenverträglich 3) / bitumenverträglich) PVC-P-NB/BV-1,2 PVC-P-BV-1,5-SK Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Bahnen EPDM-BV-1,1 (auch als -SK) Polyisobutylen-Bahnen PIB-BV-1,5 Bahnen aus flexiblem Polyolefin FPO-BV-1,2 Bahnen mit Einlagen Ethylen-Copolymerisat-Bitumen ECB-BV-E-GV-1,5 / -SK weichmacherhaltiges Polyvinylchlorid (nicht bitumenverträglich 3) / bitumenverträglich) PVC-P-NB/BV-E-GV-1,2 PVC-P-BV-E-GV-1,2-SK Bahnen aus flexiblem Polyolefin FPO-BV-E-GV-1,2 Fortsetzung und Fußnoten s. nächste Seite. BTA_2016.indb 3.88 BTA_2016.indb 3.88 03.02.2016 21:29:48 03.02.2016 21:29:48
Transcript
  • 3.88 Bauwerksabdichtung

    Tafel 3.88a Übersicht zu den Bitumen- und Polymerbitumenbahnen (Anwendungstyp BA) Abdichtungsbahnen Bezeichnung

    Bitumendachbahnen mit Rohfilzeinlage R 500 Glasvlies-Bitumendachbahnen V13 Bitumen-Schweißbahnen mit Glasvlieseinlage V 60 S4 Bitumen-Dichtungsbahnen mit Kupferbandeinlage Cu 01 D Bitumen-Schweißbahnen mit Kupferbandeinlage Cu 01 S4

    Bitumendachdichtungsbahnen und Bitumenschweißbahnen mit Glasgewebe- oder Polystervlieseinlage

    G 200 DD / PV 200 DD G 200 S4 / S5 PV 200 S5

    Polymerbitumendachdichtungsbahnen und Polymerbitumen-Schweißbahnen mit Glasgewebe- oder Polystervlieseinlage

    PYE – G 200 DD, PYE – PV 200 DD PYE – G 200 S4 / S5 PYE – PV 200 S5

    Kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen mit HDPE-Trägerfolie KSK

    Kaltselbstklebende Polymerbitumen-Bahnen mit Trägereinlage PYE-KTG KSP-2,8 PYE-KTP KSP-2,8 a) b) c)

    Abb. 3.88 Anschluss der Abdichtung im Sockelbereich: a) WDVS; b) mit KMB; c)Verblend-Mauerwerk (Bemerkung: Die Darstellung ist nur schematisch und berücksichtigt z. B. nicht die Belange des Wärmeschutzes.)

    Tafel 3.88b Übersicht zu den Kunststoff- und Elastomerbahnen (Anwendungstyp BA) Abdichtungsbahnen Bezeichnung

    Hom

    ogen

    e B

    ahne

    n

    Ethylen-Vinyl-Acetat-Terpolymer EVA-BV-1,2 weichmacherhaltiges Polyvinylchlorid (nicht bitumenverträglich3)/ bitumenverträglich)

    PVC-P-NB/BV-1,2 PVC-P-BV-1,5-SK

    Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Bahnen EPDM-BV-1,1 (auch als -SK) Polyisobutylen-Bahnen PIB-BV-1,5 Bahnen aus flexiblem Polyolefin FPO-BV-1,2

    Bah

    nen

    mit

    Einl

    agen

    Ethylen-Copolymerisat-Bitumen ECB-BV-E-GV-1,5 / -SK weichmacherhaltiges Polyvinylchlorid (nicht bitumenverträglich3)/ bitumenverträglich)

    PVC-P-NB/BV-E-GV-1,2 PVC-P-BV-E-GV-1,2-SK

    Bahnen aus flexiblem Polyolefin FPO-BV-E-GV-1,2 Fortsetzung und Fußnoten s. nächste Seite.

    BTA_2016.indb 3.88BTA_2016.indb 3.88 03.02.2016 21:29:4803.02.2016 21:29:48

  • Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit 3.89

    Tafel 3.88b (Fortsetzung) Abdichtungsbahnen Bezeichnung

    Bah

    nen

    mit

    Ver

    stär

    kung

    Ethylen-Copolymerisat-Bitumen ECB-BV-V(X)1)-1,5 weichmacherhaltiges Polyvinylchlorid (nicht bitumenverträglich3)/ bitumenverträglich)

    PVC-P-NB/BV-V-(X)1)-1,2 (auch als -SK)

    Ethylen-Vinyl-Acetat-Terpolymer EVA-BV-V-(X)1)-1,2

    Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Bahnen EPDM-BV-V-(X)1)-1,3 (auch als -SK)

    EPDM-BV-V-(X)1)-1,3-PBS Bahnen aus flexiblem Polyolefin FPO-BV-V-(X)2)-1,2

    Bah

    nen

    mit

    Kas

    chie

    rung

    mit

    oder

    ohn

    e V

    erst

    ärku

    ng

    Ethylen-Copolymerisat-Bitumen ECB-BV-E-GV-K-(X)2)-1,5

    weichmacherhaltiges Polyvinylchlorid (nicht bitumenverträglich3)/bitumenverträglich)

    PVC-P-NB/BV-K-(X)2)-1,2 (auch als -SK) PVC-P-NB/BV-E-GV-K-(X)2)-1,2 PVC-P-NB/BV-V-(X)1) -K-(X)2)-1,2

    Ethylen-Vinyl-Acetat-Terpolymer EVA-BV-K-(X)2)-1,2 Polyisobutylen-Bahnen PIB-BV-K-(X)2)-1,5

    Bahnen aus flexiblem Polyolefin FPO-BV-E-GV-K-(X)2)-1,2

    FPO-BV-V-(X)1)-K-(X)2)-1,2 Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Bahnen EPDM-BV-K-(X)2)-1,1 (auch als -SK)

    1) Verstärkung (X) kann PV, GG oder PG sein. 2) Kaschierung (X) kann PV, PPV oder GG sein. 3) Nicht bitumenverträgliche Kunststoff-Dichtungsbahnen dürfen nur verwendet werden, wenn sie nicht mit Bi-

    tumenwerkstoffen in Berührung kommen (Trennlage).

    Die in der dritten Spalte angegebenen Bezeichnungen können an den folgenden zwei Beispielen erläu-tert werden: – BA PVC-P-NB-E-GV-1,5 bedeutet Bahnen aus Polyvinylchlorid weich, nicht bitumenverträglich,

    mit Einlage aus Glasvlies, Dicke 1,5 mm, als Lage einer Bauwerksabdichtung – BA EVA-BV-K-PV-1,2 bedeutet Bahn aus Ethylen-Vinyl-Acetat-Terpolymer, bitumenverträglich,

    mit Kaschierung aus Polyestervlies, Dicke 1,2 mm, als Lage einer Bauwerksabdichtung.

    4.2.3 Abdichtung im Bereich von Türen oder Eingängen Die Abdichtung muss planmäßig bis 300 mm über Gelände hoch geführt werden (Spritzwasserschutz, vgl. Abschn. 4.2.2). Kann im Einzelfall die Abdichtung nicht hochgeführt werden (Terrassentüren, Hauseingänge), sind dort besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser oder das Hinterlau-fen der Abdichtung einzuplanen (z. B. durch ausreichend große Vordachflächen, Rinnen mit Abdeckun-gen oder Gitterrost, vgl. Abb. 3.89). Oberhalb des Geländes darf die Abdichtung entfallen, wenn dort ausreichend wasserabweisende Bautei-le verwendet werden; andernfalls ist sie hinter der Sockelbekleidung hochzuführen. Sollen niveaugleiche Übergänge geschaffen werden, ist der Verhinderung des Eindringens von Wasser besondere Bedeutung zu widmen (Bodenrinnen, Überdachung, Gegengefälle usw.).

    a) b) Abb. 3.89 Beispiele senkrechter Abdichtung im Türschwellenbereich (aus [3.77]) a) mit Terrassenablauf (Gitterrost), dargestellt für Abdichtung mit Bitumenbahnen b) mit hoher Schwelle, dargestellt für Abdichtung aus lose verlegter Kunststoffabdichtung

    BTA_2016.indb 3.89BTA_2016.indb 3.89 03.02.2016 21:29:4803.02.2016 21:29:48

  • 3.90 Bauwerksabdichtung

    4.2.4 Abdichtung der Bodenplatte Bodenplatten sind grundsätzlich gegen aufsteigende Feuchtigkeit abzudichten. Dabei muss die Abdich-tung des Fußbodens an die waagerechte Abdichtung der Wände (Mauersperre) so herangeführt oder mit ihr verklebt werden, dass keine Feuchtigkeitsbrücken, insbesondere im Bereich von Putzflächen, entste-hen können (vgl. Abb. 3.85c oder 3.90a). Bei Räumen mit geringen Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft, wie z. B. Tiefgaragen oder Lager mit feuchteunempfindlichen Gütern kann die Abdichtung entfallen, wenn durch eine kapillarbre-chende Schüttung, z. B. Grobkies mit einer Dicke von mindestens 150 mm, unter der Bodenplatte der Wassertransport durch die Bodenplatte hinreichend vermindert wird (vgl. Abb. 3.90b). Die Abdichtungsmaterialien, die nach DIN 18 195-4 zur Abdichtung der Bodenplatte verwendet werden dürfen, sind in der Tafel 3.90 dargestellt. Als Untergrund für die Abdichtungen ist eine Betonschicht oder ein gleichwertiger standfester Untergrund erforderlich. Die fertiggestellten Abdichtungen sind vor mechani-schen Beschädigungen zu schützen, z. B. durch Schutzschichten nach DIN 18 195-10 (vgl. Abschn. 2.4). Abb. 3.90a Anschluss der vertikalen Wandabdichtung an die horizontale Abdichtung

    Abb. 3.90bAnordnung der erforderlichen horizontalen Abdichtung am Wandfußpunkt bei untergeordnet genutzten Kellerräumen

    Tafel 3.90 Anforderungen nach DIN 18 195-4 an die verwendbaren Werkstoffe für die Abdich-tung der Bodenplatte

    Abdichtung Anforderung / Bemerkung KMB, vgl. Abschn. 2.2.5 in zwei Arbeitsgängen aufbringen, Mindestdicke = 3 mm Bitumen- und Polymerbitumenbahnen nach Tafel 3.88a einlagig

    Bitumen-KSK-Bahnen nach Tafel 3.88a einlagig Kunststoff- und Elastomerbahnen nach Tafel 3.88b einlagig

    Elastomerbahnen mit Selbstklebeschicht nach Tafel 3.88b einlagig

    Asphaltmastix, vgl. Abschn. 2.2.2 7 mm Schichtdicke 15 mm; mittlere Schichtdicke = 10 mm 5 Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser nach DIN 18 195-5 5.1 Abdichtungsprinzipien Als nicht drückendes Wasser wird Niederschlags-, Sicker- und Brauchwasser bezeichnet, welches auf Abdichtungen keinen oder nur einen geringfügigen, zeitlich begrenzten hydrostatischen Druck ausübt. Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser werden in DIN 18 195-5 geregelt. DIN 18195-5 gilt für die Abdichtung horizontaler und geneigter Flächen im Freien und im Erdreich, so-wie der Wand- und Bodenflächen in Nassräumen. Weiterhin gilt die Norm auch für die Abdichtung un-

    BTA_2016.indb 3.90BTA_2016.indb 3.90 03.02.2016 21:29:4803.02.2016 21:29:48

  • Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser 3.91

    ter intensiv begrünten Bauwerksflächen mit einer Anstaubewässerung bis 100 mm Höhe, wenn die Aus-führung der Abdichtung und ihrer Anschlüsse der dabei gegebenen besonderen Wasserbeanspruchung Rechnung trägt. DIN 18 195-5 gilt nicht für die Abdichtung von nicht genutzten und von extensiv begrünten Dachflä-chen (hierzu siehe DIN 18 531 bzw. Flachdachrichtlinie [3.73]), die Abdichtung von Fahrbahnen, die zu öffentlichen Straßen oder zu Schienenwegen gehören, z. B. Fahrbahntafeln, die Abdichtung von Depo-nien, Erdbauwerken und bergmännisch erstellten Tunneln, nachträgliche Abdichtungen in der Bau-werkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege, es sei denn, es können hierfür Verfahren angewendet werden, die in dieser Norm beschrieben werden. Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton sind ebenfalls nicht in DIN 18 195-5 geregelt. Nach der Größe der auf die Abdichtung einwirkenden Beanspruchungen werden „mäßig“ oder „hoch“ beanspruchte Abdichtungen wie folgt unterschieden:

    Mäßig beanspruchte Abdichtungen Mäßig beanspruchte Abdichtungen sind nach DIN 18 195-5 durch folgende Randbedingungen gekenn-zeichnet: – Die auf die Abdichtung einwirkenden Verkehrslasten sind ruhend. – Die Wasserbeanspruchung ist gering und wirkt nicht ständig (d. h. ausreichend Gefälle vorhanden i 2,0 %). Beispiele für mäßig beanspruchte Abdichtungen nach DIN 18 195-5 sind begehbare Dachflächen, Balkone und ähnliche Flächen im Wohnungsbau sowie unmittelbar Spritzwasser belastete Fußboden- und Wand-flächen in Nassräumen des Wohnungsbaus, soweit sie nicht durch andere Maßnahmen hinreichend ge-gen eindringende Feuchtigkeit geschützt sind. Abb. 3.91a Ausführungsvariante einer genutzten Dachfläche (mäßige Beanspruchung)

    Hoch beanspruchte Abdichtungen Zu den hoch beanspruchten Flächen zählen u. a.: – Dachterrassen, intensiv begrünte Flächen, Parkdecks, Hofkellerdecken und Durchfahrten, erdüber-

    schüttete Decken – durch Brauch- oder Reinigungswasser stark beanspruchte Fußboden- und Wandflächen in Nassräu-

    men, wie z. B. Umgänge in Schwimmbädern, öffentliche Duschen, gewerbliche Küchen. Abb. 3.91b Ausführungsvarianten einer befahrbaren Dachfläche (hohe Beanspruchung)

    verträglich)

    BTA_2016.indb 3.91BTA_2016.indb 3.91 03.02.2016 21:29:4803.02.2016 21:29:48

  • 3.92 Bauwerksabdichtung

    5.2 Bauliche Erfordernisse Die Abdichtungen sind mit Gefälle auszuführen (i 2,0 %), damit sich das Wasser auf ihnen nicht staut. Sofern erforderlich, ist eine Dränage (vgl. Abschn. 7) anzuordnen. Bei Bewegungen des Baukörpers (Schwinden, Bewegungen aus Temperaturänderungen, Setzungen, Biegung) darf die Abdichtung nicht ihre Schutzfunktion verlieren. Risse im Bauwerk dürfen zum Zeitpunkt ihres Auftretens nicht breiter als 0,5 mm sein und sich nicht weiter als 2,0 mm breit öffnen (Bitumendickbeschichtungen 1,0 mm). Der Versatz der Risskanten in der Ebene darf nicht größer als 1 mm sein (Bitumendickbeschichtungen 0,5 mm). Ergeben z. B. die statischen Berechnungen, dass die genannten Rissbreiten bzw. -bewegungen über-schritten werden, so ist durch konstruktive Maßnahmen (mehr Bewehrung, Aufbetonschichten – Abb. 3.92b, engere Fugenteilung, Wärmedämmung, Schleppstreifen – Abb. 3.92a) den entstehenden Bau-werksbewegungen entgegenzuwirken (vgl. auch DIN 18195-8).

    Abb. 3.92a Schleppstreifenausbildung zur schadensfreien Aufnahme von Wegänderungen [3.78] (Bewegungsfuge Typ I nach DIN 18 195-8)

    Decken aus großformatigen Einzelelementen für Parkdächer oder vergleichbar genutzte Flächen, z. B. aus Beton-Fertigteilplatten, müssen zur Stabilisierung mit bewehrten, am Ort hergestellten Auf-betonschichten oder mit anderen Maßnahmen zur Querkraftübertragung versehen sein, um unter-schiedliche Durchbiegungen der Einzelelemente sowohl an ihren Längskanten als auch an den Aufla-gerfugen zu vermeiden.

    Abb. 3.92b Querkraftübertragung durch Aufbetonschichten bzw. Fugenverfüllung bei Beton-Fertigteilen [3.78]

    Die Abdichtung darf nur senkrecht zur Fläche beansprucht werden. Abdichtungen in den Schrägen sind durch Widerlager, Anker o. Ä. am Gleiten zu hindern. Im Bereich von z. B. schrägen (mit Gefälle) ange-ordneten Fahrbahnen (Betonestrich) werden die in Richtung der Abdichtung wirkenden Kräfte meistens durch Telleranker aufgenommen (vgl. Abb. 3.92c). Die Tellerankerkonstruktion überträgt die Kräfte (z. B. aus Brems- bzw. Beschleunigungskräften) von der oberen Betonschicht in die Unterkonstruktion. Dämmschichten, auf die die Abdichtungen aufgebracht werden, müssen für die jeweilige Nutzung geeignet sein. Die Temperaturempfindlichkeit der Kunstharzschäume ist bei der Verarbeitung bitumenhaltiger Ab-dichtungen zu beachten.

    a) b)

    Abb. 3.92c Kraftübertragung in Abdichtungsebene durch a) Anker bzw. b) Vorsprünge

    BTA_2016.indb 3.92BTA_2016.indb 3.92 03.02.2016 21:29:4803.02.2016 21:29:48

  • Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser 3.93

    Bei der Verwendung von Kunststoffabdichtungen sind mögliche Weichmacherwanderungen zwischen Kunstharzschäumen und Abdichtungsbahnen zu verhindern (z. B. durch Anordnung von Trennlagen). Die Abdichtung muss hohlraumfrei zwischen den festen Bauteilen des Gebäudes angeordnet werden, da-mit sie nicht „abfließt“ bzw. bei geringfügigen Beanspruchungen durch den Wasserdruck beschädigt wird. Entwässerungseinläufe, die die Abdichtung durchdringen, müssen sowohl die Oberfläche des Bauwerks als auch die Abdichtungsebene entwässern (z. B. bei Dachterrassen mit Gehwegplatten über der Abdich-tung o. Ä.).

    Abb. 3.93a Ungedämmte Dachabläufe in genutzten Dach-

    flächen, dargestellt für Bitumenbahnen (aus [3.77])

    Abb. 3.93b Fugenabdichtung zwischen zwei Gebäuden

    5.3 Verwendbare Materialien 5.3.1 Mäßig beanspruchte Abdichtung Die Abdichtungsmaterialien, die nach DIN 18 195-5 zur Abdichtung bei mäßiger Beanspruchung der Abdichtung verwendet werden dürfen, sind in der Tafel 3.93 dargestellt. Der Untergrund ist i. d. R. mit einem kaltflüssigen Voranstrich zu versehen.

    Tafel 3.93 Stoffe für die Abdichtung bei mäßiger Beanspruchung nach DIN 18 195-5

    Abdichtung Anforderung / Bemerkung Bitumen- oder Polymer-bitumenbahnen sowie -schweißbahnen

    1 Lage Bahnen mit Gewebe-, Polyestervlies- oder Metallbandeinlage Bitumen-Dachdichtungsbahnen mit Gewebeeinlage müssen mit einem Deckaufstrich versehen werden.

    kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen (KSK)

    1 Lage auf HDPE-Trägerfolie. Der Untergrund ist mit einem kaltflüssigen Voranstrich zu versehen.

    Kunststoff-Dichtungsbahnen aus PIB oder ECB

    1 Lage, mind. 1,5 mm dick Kunststoff-Dichtungsbahnen, die unterseitig mit Kunststoffvlies kaschiert sind, dürfen lose verlegt werden.

    Kunststoff-Dichtungsbahnen aus EVA und PVC-P

    1 Lage, mind. 1,2 mm dick, die lose zu verlegen oder mit einem geeigneten Klebstoff mit ausreichender Überdeckung aufzubringen ist.

    Elastomerbahnen 1 Lage, mind. 1,2 mm dick, die lose zu verlegen oder mit Klebemasse oder einem Kaltklebstoff aufzubringen ist. Elastomerbahnen mit Selbstklebeschicht 1 Lage auf einem kaltflüssigen Voranstrich

    Asphaltmastix 2 Lagen Asphaltmastix mit Schutzschicht nach DIN 18 195-10. Diese Art der Abdichtung darf nur auf waagerechten oder schwach geneigten Flächen angewendet werden. Die Abdichtung muss insgesamt i. M. 15 mm, darf jedoch an keiner Stelle unter 12 mm oder über 20 mm dick sein.

    Asphaltmastix in Verbindung mit Gussasphalt

    1 Lage Asphaltmastix mit einer darauf im Verbund angeordneten Schicht aus Gussasphalt. Die Lage Asphaltmastix muss im Mittel 10 mm, darf jedoch an keiner Stelle weniger als 7 mm oder mehr als 15 mm dick sein. Die Schicht aus Gussasphalt muss eine Nenndicke von 25 mm aufweisen. Zwischen der Abdich-tung und dem Untergrund ist eine Trennlage, z. B. aus Rohglasvlies, vorzusehen.

    Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen

    In zwei Arbeitsgängen aufbringen, mindestens 3 mm dick. An Kehlen und Kanten sind Gewebeverstärkungen einzubauen. Sie sollten auch auf horizon-talen Flächen verwendet werden, um die Mindestschichtdicke sicherzustellen.

    BTA_2016.indb 3.93BTA_2016.indb 3.93 03.02.2016 21:29:4803.02.2016 21:29:48

  • 3.94 Bauwerksabdichtung

    5.3.2 Hoch beanspruchte Abdichtung Die Abdichtungsmaterialien die nach DIN 18 195-5 zur Abdichtung bei hoher Beanspruchung der Ab-dichtung (z. B. Abdichtung eines Parkdecks) verwendet werden dürfen, sind in der Tafel 3.94 darge-stellt. Der Untergrund ist i. d. R. mit einem kaltflüssigen Voranstrich zu versehen.

    Tafel 3.94 Stoffe für die Abdichtung bei hoher Beanspruchung nach DIN 18 195-5

    Abdichtung Anforderung / Bemerkung

    nackte Bitumenbahnen

    3 Lagen, die mit Klebemasse untereinander zu verbinden und mit einem Deckaufstrich zu versehen sind. Sie dürfen nur dort angewendet werden, wo eine Einpressung der Abdichtung mit einem Flächendruck von mindestens 0,01 MN/m² sichergestellt ist.

    Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen sowie -schweißbahnen

    2 Lagen mit Gewebe-, Polyestervlies- oder Metallbandeinlage. Für Abdichtungen auf genutzten Dachflächen ist die obere Lage aus einer Polymerbitumenbahn herzustellen. Beträgt das Gefälle der Abdichtungsunterlage unter 2 %, sind mindestens 2 Lagen Polymerbitumenbahnen zu verwenden.

    Kunststoffbahnen aus PIB oder ECB

    1 Lage, PIB mind. 1,5 mm dick und ECB mind. 2,0 mm dick. Bei loser Verlegung ist die Abdichtung zwischen zwei Schutzlagen anzuordnen. Bei verklebter Verlegung werden die Bahnen mit Bitumen auf einer unteren Lage aus einer Bitumenbahn oder entsprechender Kaschierung der Wärmedämmung aufgeklebt.

    Kunststoffbahnen aus EVA und PVC-P oder Elastomeren

    1 Lage, mind. 1,5 mm dick Bei loser Verlegung ist die Abdichtung zwischen zwei Schutzlagen anzuordnen. Bei verklebter Verlegung werden die Bahnen mit Bitumen auf einer unteren Lage aus einer Bitumenbahn oder entsprechender Kaschierung der Wärmedämmung aufgeklebt.

    Metallbänder in Verbindung mit Bitumenbahnen

    1 Lage kalottengeriffelter Metallbänder aus Kupfer oder Edelstahl und eine Schutzlage aus Glasvlies-Bitumenbahnen oder nackter Bitumenbahn

    Metallbänder in Verbindung mit Gussasphalt

    1 Lage kalottengeriffelter Metallbänder aus Kupfer oder Edelstahl mit einer darauf im Verbund angeordneten Schicht aus Gussasphalt Die Metallbänder sind mit Klebemasse aus gefülltem Bitumen im Gieß- und Ein-walzverfahren einzubauen. Die Schicht aus Gussasphalt muss eine Nenndicke von 25 mm aufweisen.

    Bitumen-Schweiß-bahnen in Verbindung mit Gussasphalt

    1 Lage Bitumen-Schweißbahn mit einer darauf im Verbund angeordneten Schicht aus Gussasphalt Die Schicht aus Gussasphalt muss eine Nenndicke von 25 mm aufweisen.

    Asphaltmastix in Verbindung mit Gussasphalt

    1 Lage Asphaltmastix mit einer darauf im Verbund angeordneten Schicht aus Guss-asphalt Die Lage Asphaltmastix muss im Mittel 10 mm, darf jedoch an keiner Stelle weniger als 7 mm oder mehr als 15 mm dick sein. Die Schicht aus Gussasphalt muss eine Nenndicke von 25 mm aufweisen. Zwischen der Abdichtung und dem Untergrund ist eine Trennlage, z. B. aus Roh-glasvlies, vorzusehen.

    5.4 Abdichtung in Nassräumen Nach DIN 18 195-5 sind Nassräume Innenräume, in denen nutzungsbedingt Wasser in derartigen Men-gen anfällt, das zu dessen Ableitung Fußbodenentwässerungen erforderlich werden. Bäder im Woh-nungsbau ohne Bodenablauf zählen hingegen nicht zu den Nassräumen, da die anfallende Wassermenge als gering erachtet wird. Ist ein Fußbodenablauf in einem Wohnungsbad jedoch vorhanden, wird dieser auch als Ausguss benutzt, wodurch entsprechend DIN 18 195 eine Abdichtung notwendig wird. Entsprechend der Definition eines Nassraumes ist ein Badezimmer im Wohnungsbau mit niveau-gleicher Duschtasse ein Nassraum, ein Wohnungsbadezimmer mit aufgekanteter Duschtasse, jedoch oh-ne Bodenablauf, nicht. Sind die Umfassungsflächen in einem Wohnungsbadezimmer feuchtigkeitsempfindlich (z. B. Holzbau, Trockenbau, Stahlbau), so werden geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich. Diese Schutzmaßnahmen können z. B. auch durch eine Verbundabdichtung entsprechend dem Merkblatt des Fachverbandes des deutschen Fliesengewerbes [3.74] ausgeführt werden (Abb. 3.95).

    BTA_2016.indb 3.94BTA_2016.indb 3.94 03.02.2016 21:29:4903.02.2016 21:29:49

  • Abdichtung von nicht genutzten Dachflächen 3.95

    Abb. 3.95 Aufbau einer Verbundabdichtung im Nassraumbereich: Wandaufbau und Bodenaufbau

    Bei den Verbundabdichtungen hinsichtlich der Beanspruchungsklassen wird zwischen dem bauaufsicht-lich geregelten Bereich (hohe Beanspruchung) und dem bauaufsichtlich nicht geregelten Bereich unter-schieden.

    Tafel 3.95 Beanspruchungsklassen von Verbundabdichtungen

    Bezeichnung Beschreibung bauaufsichtlich geregelter Bereich

    Al Wände in öffentlichen Duschen A2 Böden in öffentlichen Duschen B Wände und Böden in öffentlichen Schwimmbädern C Wände und Böden bei hoher und chemischer Beanspruchung

    bauaufsichtlich nicht geregelter Bereich

    0 Wohnungsbäder ohne Bodenablauf A01 Wandflächen in Wohnungsbäder mit Bodenablauf A02 Bodenflächen in Wohnungsbädern mit Bodenablauf B0 Balkone und Terrassen (nicht über genutzten Räumen)

    Für Verbundabdichtungen werden folgende Gruppen von Abdichtungsstoffen unterschieden: Kunststoffdispersionen (gefüllt oder ungefüllt) Kunststoff-Zement-(Mörtel)-Kombinationen (flexible Dichtungsschlämme) Reaktionsharze (Epoxid- oder Polyurethanharze).

    Die Eignung von Verbundabdichtungen ist zzt. durch ein gültiges Allgemeines bauaufsichtliches Prüf-zeugnis zu erbringen. Bemerkung: Im Hinblick darauf, dass die Fugen zwischen den Fliesen auf dem Boden und denen auf der Wand nicht auf Dauer wasserdicht ausgebildet werden können (z. B. durch Verformung des Estrichs), wird empfohlen, auch bei feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründen eine Abdichtung nach dem o. g. Merkblatt auszuführen. Gegenüber Abdichtungen nach DIN 18 195 erübrigen sich bei den Verbundab-dichtungen zusätzliche Schutzschichten, wodurch sich geringere Aufbauhöhen und Konstruktionsdicken realisieren lassen. Nassräume in öffentlichen Bädern, gewerblichen Küchen u. Ä. sind entweder nach DIN 18 195-5 für ho-he Beanspruchungen abzudichten oder es können auch Verbundabdichtungen gewählt werden.

    6 Abdichtung von nicht genutzten Dachflächen nach DIN 18 531 6.1 Abdichtungsprinzipien DIN 18 531 gilt für die Planung und Ausführung von Abdichtungen von nicht genutzten Dachflächen aus bahnenförmigen Stoffen im Neubau als auch für die Instandhaltung und Dacherneuerung. Sie gilt auch für Abdichtungen von extensiv begrünten Dachflächen. Bei der Bemessung der Dachabdichtungen sind insbesondere die planmäßig zu erwartenden Lasten zu berücksichtigen. Eine nicht genutzte Dachabdichtung muss bei den üblicherweise zu erwartenden Ober-flächentemperaturen (–20 °C bis +80 °C) funktionsfähig bleiben.

    BTA_2016.indb 3.95BTA_2016.indb 3.95 03.02.2016 21:29:4903.02.2016 21:29:49

  • 3.96 Bauwerksabdichtung

    6.2 Beanspruchungsklassen In DIN 18 531-1 werden unterschiedliche Beanspruchungsklassen der Dachabdichtung definiert. Bei der Planung sind die zu erwartenden Beanspruchungen durch Feuchtigkeit, mechanische und thermische Beanspruchungen, Beanspruchungen durch Wurzelwachstum und darüber hinausgehende Beanspru-chungen, wie z. B. chemische Einwirkungen, zu definieren und die Konstruktionen dementsprechend zu klassifizieren.

    Tafel 3.96a Beanspruchungsklassen für Dachabdichtungen nach DIN 18 531

    Beanspruchungsklassen Hohe mechanische

    Beanspruchung (Stufe I)

    Mäßige mechanische Beanspruchung

    (Stufe II) Hohe thermische Beanspruchung (Stufe A) IA1) IIA Mäßige thermische Beanspruchung (Stufe B) IB IIB 1) Abdichtungen von An- und Abschlüssen sind der Beanspruchungsklasse IA zuzuordnen.

    Tafel 3.96b Beanspruchungsarten von Dachabdichtungen nach DIN 18 531 Beanspruchungsart Definition

    Feuchte Niederschläge und vorübergehend stehendes Wasser, sowie eventuell vorhandene Baufeuchte und die durch die Nutzung des Gebäudes zu erwartende Feuchte

    Mec

    hani

    sche

    Bea

    nspr

    uchu

    ng

    Stufe I: Hohe mechanische Beanspruchung

    1. Art des Untergrundes bzw. der Tragkonstruktion: element- und plattenförmige Untergründe, wie Betonfertigteile, Betondielen, wenn unterschiedliche Verfor-mung der Einzelelemente an ihren Längs- oder Querfugen auftreten können; harte Dämmstoffe aus z. B. XPS soweit sie Fugen aufweisen, deren Bewegungen sich auf die Abdichtung auswirken können; Tragkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen; Schalungen aus Holz oder Holzwerkstoffen als Untergrund für die Abdichtung

    2. Art der Lagesicherung: z. B. lose liegende Abdichtungen mit mechanischer Befestigung.

    3. Weiche Unterlagen: z. B. bei Mineralfaserdämmstoffen 4. Arbeiten auf der Dachabdichtung: bei z. B. häufigen Inspektionen, Wartungs-

    arbeiten oder Extensivbegrünung 5. Mechanische Einwirkungen während der Nutzungsdauer: z. B. in Gebieten, die

    besonders durch Hagelniederschlag gefährdet sind.

    Stufe II: Mäßige mechanische Beanspruchung

    Eine Dachabdichtung gilt als mäßig beansprucht, wenn die o. g. erhöhten Bean-spruchungen der Stufe I nicht vorliegen oder die jeweilige Beanspruchung durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen werden kann (z. B. verklebter nicht belüfte-tem Dachaufbau mit einer Tragkonstruktion aus Stahlbeton und einer Wärmedäm-mung aus Schaumglas).

    Ther

    misc

    he

    Bean

    spru

    chun

    g

    Stufe A: Hohe thermische Beanspruchung

    Dachabdichtung, die den witterungsbedingt starken thermischen Wechselbean-spruchungen ausgesetzt wird (Abdichtungen ohne Oberflächenschutz oder mit nur leichtem Oberflächenschutz).

    Stufe B: Mäßige thermische Beanspruchung

    Keine starken Aufheizungen, schnelle Temperaturänderungen oder direkte Witte-rungsbeanspruchungen der Abdichtung (z. B. Abdichtungen unter einem schweren Oberflächenschutz wie Kiesschüttung); Dachabdichtungen von Umkehrdächern und extensiv begrünten Dachflächen sind ebenfalls als mäßig beansprucht ein-zustufen.

    Wurzelwachstum Bei extensiver Begrünung treten Beanspruchungen durch Wurzelwachstum auf. Die Abdichtung muss ausreichend durchwurzelungsfest sein, oder es ist eine zu-sätzliche Durchwurzelungsschutzschicht anzuordnen.

    Sonstige Dachabdichtungen können photochemischen Einflüssen, kombinierten und wechselnden Einwirkungen von UV-Strahlung, Ozon und biologischen Beanspruchungen ausgesetzt werden.

    BTA_2016.indb 3.96BTA_2016.indb 3.96 03.02.2016 21:29:4903.02.2016 21:29:49


Recommended