Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
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Vorbemerkungen
Nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizufügen. Der Vorbericht soll einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung der bei-den Vorjahre geben. Die durch den Haushaltsplan gesetzten Rahmenbedingungen sind zu erläutern. Der Vorbericht enthält einen Ausblick insbesondere auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskompo-nenten innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Im Vorbericht soll außerdem dargestellt werden, welche Auswirkungen sich durch die erwartete Bevölkerungsentwicklung auf die Gemeinde und ihre Einrichtungen voraus-sichtlich ergeben werden.
Allgemeines
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 schließt
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnismit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 40.564.100,00 € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 40.528.000,00 € mit einem Saldo von 36.100,00 €
im außerordentlichen Ergebnismit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 815.750,00 € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 5.000,00 € mit einem Saldo von 810.750,00 €
mit einem Überschuss von 846.850,00 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungenaus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.495.850,00 €
und dem Gesamtbetrag derEinzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.045.150,00 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.793.850,00 € mit einem Saldo von 2.748.700,00 €- Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 548.700,00 € mit einem Saldo von 1.801.550,00 €- mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 1.219.150,00 €-
ab.
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Aus den Haushaltsjahren 2012 und 2013 stehen noch Kreditermächtigungen in Höhe
von insgesamt 2.401.161,-- € zur Verfügung.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Kreditermächtigung 2012:
2.901.161,-- € ./. in Anspruch genommen 2.000.000,-- € = 901.161,-- €
Kreditermächtigung 2013:
1.500.000,-- € ./. in Anspruch genommen: 0,00 € = 1.500.000,-- €
Gemäß § 103 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung gilt die Kreditermächtigung aus
dem Jahre 2012 bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2014 und die Ermächtigung aus dem Jahr 2013 längstens bis zur Bekanntmachung
der Haushaltssatzung für das Jahr 2015.
Somit kann im Haushaltsjahr 2014 auf die Neuaufnahme von Krediten verzichtet wer-
den.
Durch konsequenten Sparwillen und durch die positive Entwicklung bei der Gewerbe-
steuer ist es möglich, den Ergebnishaushalt mit einem Überschuss abzuschließen.
Sämtliche Maßnahmen wurden auf ihre Notwendigkeit überprüft, nach Einsparungs-
möglichkeiten wurde gesucht.
Nicht unbedingt notwendige Maßnahmen wurden gestrichen bzw. verschoben.
Weitere Überlegungen hinsichtlich der Verbesserung der Einnahme- als auch der
Ausgabesituation werden kontinuierlich überprüft.
In 2012 wurden die Änderung der Satzung über die Benutzung öffentlicher Einrichtun-
gen der Stadt Herborn und der Beschluss zur Regelung des für die Benutzung von
öffentlichen Einrichtungen zu entrichtenden privatrechtlichen Entgeltes sowie die Sat-
zung über das Erheben von Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Herborn
beschlossen.
Weitere Beitrags- bzw. Steuererhöhungen wurden nich t eingeplant.
Die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport für die
kommunale Finanzplanung 2014 bis 2017 wurden berücksichtigt.
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Stand der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepte s
Aufgrund der kontinuierlichen Konsolidierung ist es möglich, auch in diesem Jahr den
Ergebnishaushalt wieder auszugleichen. Somit kann auf die Aufstellung eines Haus-
haltssicherungskonzeptes verzichtet werden.
Kennzahlen
Laut § 10 (3) der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushalts-
plans der Gemeinde (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO) sollen in den Teil-
haushalten produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Res-
sourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs sowie Kenn-
zahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Die Ziele und Kennzahlen bilden die
Grundlage für die Erfolgskontrolle und Steuerung der Haushaltswirtschaft.
Die Kennzahlen wurden fortgeführt und um die Ist-Zahlen 2012 bei den einzelnen
Produkthaushalten ergänzt und abgebildet.
Insbesondere in der Anfangsphase handelt es sich bei einem Kennzahlensystem um
ein lebendiges System, welches sich erst noch entwickeln muss. Ein ständiger Dia-
log zwischen Produktverantwortlichen, der Politik, dem Controlling und den Füh-
rungskräften ist wichtig.
Sollte sich im Prozess herausstellen, dass bestimmte Kennzahlen für eine Beurtei-
lung nicht geeignet sind, können und müssen diese im weiteren Projektverlauf auf-
gegeben / abgeändert werden. Sprich, eine stetige Fortentwicklung des Systems ist
notwendig.
Auch ist ein langfristiger Vergleich der Kennzahlen in einer Zeitreihe sowie eine steti-
ge Überprüfung der Zahlen auf ihre Aussagekraft von Nöten.
Es soll sich ein lebendiger Kennzahlendialog entwickeln, Kennzahlen gefunden wer-
den, welche sich mit dem politischen Programm abgleichen lassen. Ein langfristiger
Vergleich der Kennzahlen in einer Zeitreihe soll möglich werden und somit eine neue
kommunale Steuerung zu etablieren.
Aber auch die Veränderung von absoluten Zahlen aus Bilanz, Ergebnis- und Finanz-
rechnung ermöglicht es, Trends zu erkennen.
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Abschließend ist zu bemerken, dass nicht alle Kennzahlen aus der Betriebswirtschaft
für die Analyse kommunaler Haushalte geeignet sind.
Gesamtergebnisplan 2014
Siehe beigefügte Aufstellung und Diagramm.
I. Erträge des Ergebnisplanes
01. Privatrechtliche Leistungsentgelte
Folgende Ertragspositionen werden unter "Privatrechtliche Leistungsentgelte"
ausgewiesen:
� Umsatzerlöse Mieten
� Umsatzerlöse Pachten, Erbbauzinsen
� Umsatzerlöse aus Überlassung von Rechten
� Umsatzerlöse aus der sonstigen Nutzung von Vermögen/Recht
� Sonstige Umsatzerlöse wie z.B. aus Holzverkauf, Forstnebennutzung und
Friedwald
Der Haushaltsansatz des Haushaltsjahres 2013 belief sich auf 782.350,-- €; für das
Jahr 2014 sind 730.350,-- € angesetzt. Die Differenz ist dadurch entstanden, dass die
Jagdpacht (40.000,-- €) ab dem Jahr 2014 bei dem Sachkonto 5592000 (steuerähnli-
che Abgaben) veranschlagt wurde und die Mieteinnahmen durch den Abriss der städt.
Wohnhäuser im Hinterthal Mieteinnahmen weggefallen sind.
02. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Die Veranschlagung im Ergebnisplan beinhaltet folgende "Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte":
� Verwaltungsgebühren
� Benutzungsgebühren
� Erträge aus Bußgeldern und Verwarnungen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte umfassen alle Entgelte für erbrachte
Leistungen einer Kommune, denen ein gesetzlich vorgeschriebenes "hoheitliches"
Leistungstauschverhältnis mit entsprechend rechtlich (Gesetz, Verordnung,
Satzung) festgelegter Gegenleistung zugrunde liegt, z. B. Gebühren.
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Zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten zählen u.a.
� Bußgelder, Verwarnungen
� öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren
� Sondernutzungs- und Benutzungsgebühren
Gegenüber dem Ansatz des Jahres 2013 in Höhe von 1.180.100,-- € musste der An-
satz des Jahres 2014 um 28.500,-- € vermindert werden, bedingt durch nicht zu beein-
flussende Ertragsrückgänge bei den Reisepässen und Bundepersonalausweisen so-
wie bei den Bestattungsgebühren.
03. Kostenersatzleistungen und -erstattungen
Unter Kostenersatzleistungen und -erstattungen werden Erträge vereinnahmt, die von
Dritten für Leistungen der Stadt erbracht werden.
Hierzu zählen Erstattungen von
� Bund
� Ländern
� Gemeinden, Gemeindeverbänden
� Zweckverbänden
� gesetzlichen Sozialversicherungen
� verbundenen Unternehmen
� privaten Unternehmen
� privaten Bereichen
� übrigen Bereichen
� anderen Kostenersatzleistungen und Erstattungen
Gegenüber dem Ansatz des Jahres 2013 mit insgesamt 321.500,-- € musste der An-
satz 2014 um 178.200,-- € reduziert werden. Im vergangen Jahr war hier die Kosten-
beteiligung des Kreises für den Abriss des Hausmeisterwohnhauses in Schönbach in
Höhe von 25.000,-- € veranschlagt. Da bei den Radarkontrollen weniger Personal ein-
gesetzt wird ist, fällt die Erstattung der Personalkosten von den Kommunen Sinn,
Driedorf und Greifenstein entsprechend niedriger aus.
Durch die geplante Einlegung des Bäderbetriebes in die Stadtwerke GmbH fallen die
Leistungen des städt. Bauhofes für den Bäderbetrieb weg.
Auch ist die Erstattung von Personalkosten durch die Stadtmarketing GmbH weggefal-
len, da das Personal zum 01.01.2014 zur GmbH übergeleitet wird.
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05. Steuern und steuerähnliche Erträge einschließli ch Erträge aus
gesetzlichen Umlagen
Folgende Ertragspositionen werden unter Steuern, steuerähnliche Erträge aus
gesetzlichen Umlagen ausgewiesen:
� Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 8.499.000,-- €
� Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 1.312.000,-- €
� Grundsteuer A 15.500,-- €
� Grundsteuer B 2.092.000,-- €
� Gewerbesteuer 23.000.000,-- €
� Sonstige Vergnügungssteuer einschließlich Spielapparatesteuer 200.000,-- €
� Hundesteuer 74.100,-- €.
� Steuerähnliche Abgaben (Jagdpacht) 40.000,-- €
Der Ansatz des Gemeindeanteil an der Einkommensteuer konnte gegenüber dem
Haushaltsansatz 2013 um 442.950,-- € erhöht werden, der Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer um 42.000,-- €.
Im Bereich der Gewerbesteuer ist weiterhin eine sehr positive Entwicklung erkennbar.
Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2014 konnte gegenüber dem Ansatz des Vorjahres
nochmals um 2.876.000,-- € auf 23.000.000,-- € erhöht werden.
Das Ist-Ergebnis des Jahres 2013 wird voraussichtlich rd. 29.000.000,-- € betragen.
Nach den uns vorliegenden Orientierungsdaten des Hess. Ministeriums des Innern
und für Sport wird eine Erhöhung der Gewerbesteuer für das Jahr 2014 um 3,3 %
prognostiziert. Weiterhin sehen die Prognosen folgende Veränderungen vor:
Gemeindeanteil an der Lohnsteuer, veranl. Einkommensteuer, Zinsabschlag + 5,5 %
Gemeindeanteil an den Steuern von Umsatz +3,3 %
Grundsteuer A, 0 % und
Grundsteuer B + 2 %.
Grundlagen für die Orientierungsdaten
Mit den Orientierungsdaten erhalten die Kommunen Hinweise auf die nach gegenwär-
tigem Sach- und Rechtsstand voraussichtlichen Entwicklungen wichtiger Ertrags- und
Aufwandpositionen in ihren Haushalten. Änderungen in den gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen, mögliche gesetzliche Neuregelungen sowie die tatsächliche
Entwicklung des Steueraufkommens können zu abweichenden Ergebnissen führen.
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Die Orientierungsdaten für die Finanzplanung bis 2017 lagen noch nicht vor, so dass
die Daten für die Finanzplanung bis 2016 in Verbindung mit der Mai-Steuerschätzung
2013 vorgenommen wurden.
Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrspro-
jektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt
(BIP) wurden folgende von der Bundesregierung erwarteten Veränderungsraten ange-
setzt: Für das Jahr 2013 wurde ein Wachstum beim nominalen BIP von +2,2% unter-
stellt. Für das Jahr 2014 wurde die Wachstumsprognose gegenüber der Herbstprojekt-
tion von +2,9% auf +3,3% erhöht. Für die Folgejahre 2015 bis 2017 wurde von einem
durchschnittlichen Anstieg um +3,0% p.a. ausgegangen.
� Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer steht in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Lage am Arbeitsmarkt und den verschiedenen Stufen der
Steuerreform. Im Haushaltsjahr 2005 wurde ein Rechnungsergebnis in Höhe von
6.155.826,14 € verzeichnet, in 2006 von 6.573.480,21 €, in 2007 in Höhe von
7.414.758,78 €, im Jahre 2008 von 8.065.947,70 €, im Jahr 2009 in Höhe von
7.017.871,03 €, in 2010 in Höhe von 6.600.103,44 €, in 2011 in Höhe von
6.862.098,51 € und in 2012 in Höhe von 7.528.351,42 €.
Der Haushaltsansatz des Jahres 2013 lag bei 8.056.050,-- €, im Jahre 2014 sind
8.499.000,-- € veranschlagt.
0 €
1.000.000 €
2.000.000 €
3.000.000 €
4.000.000 €
5.000.000 €
6.000.000 €
7.000.000 €
8.000.000 €
9.000.000 €
Ergebnis
2009
Ergebnis
2010
Ergebnis
2011
Ergebnis
2012
Ansatz
2013
Ansatz
2014
Entwicklung des Gemeindeanteils an der
Einkommenssteuer
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� Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Mit dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 ist
die Gewerbekapitalertragssteuer ab 01.01.1998 entfallen. Als Ersatz für die Steuer-
ausfälle erhalten die Gemeinden einen Anteil von 2,2 % am Aufkommen der Umsatz-
steuer. Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage eines orts- und wirtschaftsbezogenen
Schlüssels.
Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer stellt sich wie folgt dar:
Rechnungs-ergebnis
2010
Rechnungs- ergebnis
2011
Rechnungser-gebnis 2012
Haushalts- ansatz 2013
Haushalts-ansatz 2014
1.149.845,39 € 1.213.655,92 € 1.243.245,99 € 1.270.000,-- € 1.312.000,-- €
� Grundsteuer A
Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wurde mit 15.500,-- €
eingeplant.
Die Entwicklung der Grundsteuer A stellt sich wie folgt dar:
Rechnungs-ergebnis
2010
Rechnungs-ergebnis
2011
Rechnungs-ergebnis
2012
Haushalts- ansatz 2013
Haushalts- ansatz 2014
16.946,51 € 12.139,66,-- € 13.089,13 € 15.500,-- € 15.500,-- €
� Grundsteuer B
Der Ansatz der Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke für das Jahr
2014 erhöhte sich leicht um 40.200,-- € auf 2.092.000,-- €.
Die Entwicklung der Grundsteuer B stellt sich wie folgt dar:
Rechnungs-ergebnis
2010
Rechnungs-ergebnis
2011
Rechnungser-gebnis 2012
Haushalts-ansatz 2013
Haushalts- Ansatz 2014
1.917.202,25 € 1.919.145,47 € 1.948.221,74 € 2.051.800,-- € 2.092.000,-- €
� Gewerbesteuer
Die Höhe der Gewerbesteuer ist stark von der konjunkturellen Entwicklung abhängig.
Das Rechnungsergebnis des Jahres 2005 lag bei 11.551.417,01 €, des Jahres 2006
bei 12.587.512,45 € und des Jahres 2007 bei 18.215.320,98 €
Die Entwicklung der Gewerbesteuer der Jahre 2008 bis 2014 stellt sich wie folgt dar:
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Rechnungs-ergebnis
2010
Rechnungs-ergebnis
2011
Rechnungser-gebnis 2012
Haushalts-ansatz 2013
Haushalts- Ansatz 2014
14.509.707,74 € 18.562.960,83 € 18.713.150,51 € 20.124.000,-- € 23.000.000,-- €
Die derzeitige Soll-Stellung (Stand Oktober 2013) l iegt bei 29.696.930,94 €.
Die Orientierungsdaten für die Finanzplanung bis 2016 sehen für Jahre 2013 - 2016
folgende Steigerung vor: 2013 + 4,0 %, 2014 + 4,0 %, 2015 + 4,0% und 2016 + 3,5 %.
Bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer darf jedoch nicht vergessen werden, dass
erhebliche Anteile in Form der Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abzuführen
sind.
Die Entwicklung der Gewerbesteuerumlage stellt sich wie folgt dar:
2007 Umlagesatz 73 %
2008 Umlagesatz 65 %
2009 Umlagesatz 66 %
2010 Umlagesatz 71 %
2011 Umlagesatz 70 %
2012 Umlagesatz 69 %
2013 Umlagesatz 69 %
2014 Umlagesatz 69 %
2015 Umlagesatz 69 %
2016 Umlagesatz 69 %
2017 Umlagesatz 69 % (unter Vorbehalt)
Die voraussichtliche Entwicklung der Jahre 2013 bis 2016 beruhen auf den vom
0 €
5.000.000 €
10.000.000 €
15.000.000 €
20.000.000 €
25.000.000 €
Ergebnis
2008
Ergebnis
2009
Ergebnis
2010
Ergebnis
2011
Ergebnis
2012
Plan
2013
Plan
2014
Entwicklung der Gewerbesteuer
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Hessischen Ministerium des Innern und für Sport herausgegebenen Orientierungsda-
ten.
� Sonstige Steuern und steuerähnliche Abgaben
Die Position sonstige Steuern beinhaltet die Hundesteuer und die Spielapparate-
steuer. Das Rechnungsergebnis der beiden Steuerarten lag im Jahre 2005 bei
179.530,-- €, im Jahre 2006 bei 219.208,30 €, im Jahre 2007 bei 212.889,45 €, im
Jahre 2008 bei 298.982,66 €, im Jahr 2009 bei 270.012,89 €, im Jahr 2010 bei
271.065,21 €, im Jahr 2011 267.741,12 € und im Jahr 2012 bei 272.862,25 €. Der
Ansatz für das Haushaltsjahr 2013 lag bei 274.100,-- €, für das Jahr 2014 ist der glei-
che Betrag veranschlagt.
Neu hinzugekommen ist die Jagdpacht, die mit 40.000,-- € veranschlagt wurde (bisher
bei „Privatrechtliche Entgelte“ veranschlagt).
06. Erträge aus Transferleistungen
Hierbei handelt es sich u.a. um die Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungs-
ausgleichsgesetz. Das Rechnungsergebnis des Jahres 2005 lag bei 364.779,46 €, des
Jahres 2006 bei 367.967,34 €, des Jahres 2007 bei 452.404,30 €, des Jahres 2008
bei 488.845,51 €, des Jahres 2009 bei 470.151,01 € und des Jahres 2010 bei
484.397,99 €, des Jahres 2011 bei 498.645,01 € und des Jahres 2012 bei
592.099,99 €. Der Ansatz des Haushaltsjahres 2013 betrug 646.400,-- €. Im Jahre
2014 wird ein Ansatz von 622.700,-- € veranschlagt.
07. Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke u. allg.
Umlagen
Das Land Hessen ist verpflichtet, im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit einen überge-
meindlichen Finanzausgleich zu gewährleisten. Die vom Land Hessen bereit-
gestellten Zuweisungen ergänzen die eigenen Erträge der Gemeinden, die sie zur
Finanzierung ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben benötigen.
Die Kommunen erhalten Schlüsselzuweisungen (sogenannte zweckfreie
Zuweisungen), deren Höhe sich nach ihrer durchschnittlichen Aufgabenbelastung
und nach ihrer jeweiligen Steuerkraft in der Referenzperiode bemisst. Die durch-
schnittliche Aufgabenbelastung wird auf der Basis der Einwohner-, Schüler- und
Arbeitslosenzahlen und der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
nach speziellen Schlüsseln ermittelt.
Der nach diesem Verfahren festgestellte Gesamtansatz wird mit dem Grundbetrag
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multipliziert und bildet die Ausgangsmesszahl. Die Ausgangsmesszahl wird der
Steuerkraftmesszahl gegenübergestellt und die sich daraus ergebende Differenz
wird mit einer Quote als Schlüsselzuweisung ausgeglichen.
Die Entwicklung der Schlüsselzuweisung stellt sich wie folgt dar:
Rechnungsergebnis 2005 1.941.617,-- €
Rechnungsergebnis 2006 2.480.505,-- €
Rechnungsergebnis 2007 822.600,-- €
Rechnungsergebnis 2008 707.378,-- €
Rechnungsergebnis 2009 146.111,-- €
Rechnungsergebnis 2010 146.314,-- €
Rechnungsergebnis 2011 1.544.409,-- €
Rechnungsergebnis 2012 144.165,-- €
Haushaltsansatz 2013 143.400,-- €
Haushaltsansatz 2014 237.100,-- €
Zur Bemessung der Steuerkraft werden die Erträge aus den Realsteuern (Grund-
steuer A und B und Gewerbesteuer), der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und
der Kompensationsleistungen Familienleistungsausgleich abzüglich der Gewerbe-
steuerumlagen herangezogen. Die Realsteuern werden mit fiktiven Hebesätzen,
die im FAG festgesetzt sind, gewichtet.
Weiterhin wird mit sonstigen Zuweisungen des Bundes (47.100,-- €), Zuweisungen für
lfd. Zwecke vom Bund (9.000,-- €), vom Land (557.000,-- €), und Zuweisungen für lfd.
Zwecke von Gemeinden, Gem. Verbänden (112.500,-- €) gerechnet.
08. Erträge aus Auflösung von Sonderposten aus Inve stitionszuwen-
dungen und -beiträgen
Gemäß den Regelungen der GemHVO sind Erschließungsbeiträge für
Investitionen und Investitionszuwendungen auf der Passivseite der Bilanz auszuwei-
sen. Die Auflösung der Sonderposten ist entsprechend der Abnutzung des bezu-
schussten Anlagegutes vorzunehmen.
Für das Haushaltsjahr 2012 wurden 384.050,-- € veranschlagt, für 2013 waren
391.500,-- € vorgesehen und für das Jahr 2014 sind 390.800,-- € geplant.
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09. Sonstige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge sind Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die
Nebenerlöse aus sonstigen Tätigkeiten einer Kommune darstellen und nicht unter an-
deren Ertragsposten auszuweisen sind. Auszuweisen sind hier alle Erträge aus
der gewöhnlichen Tätigkeit einer Kommune, die nicht Umsatzerlöse, Erträge aus
Verwaltungstätigkeit, Bestandsveränderungen, andere aktive Eigenleistungen,
Finanzerträge, Transfererträge, Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen
und außerordentliche Erträge sind.
Die sonstigen ordentlichen Erträge in der Gesamthöhe von 966.350,-- € setzen sich
zusammen aus:
� Nebenerlöse aus Vermietung und Verpachtung 34.200,-- €
� Nebenerlöse aus Abgabe von Energien und Abfällen 2.200,-- €
� Konzessionsabgaben 720.000,-- €
� andere sonstige Nebenerlöse 850,-- €
� Erträge aus Schadensersatzleistungen 28.950,-- €
� Erträge aus der Herabsetzung/Auflösung von Pensionsrückstellungen
150.000,-- €
� Erträge aus der Herabsetzung/Auflösung von Beihilferückstellungen
30.150,-- €
Nach § 39 Abs. 1 Nr. 7 GemHVO sind Rückstellung zu bilden für unbestimmte Auf-
wendungen in künftigen Haushaltsjahren bei Umlagen nach dem Finanzausgleichsge-
setz aufgrund von ungewöhnlich hohen Steuereinnahmen des Haushaltsjahres, die in
die Berechnung der Umlagegrundlage einbezogen werden, sowie ungewisse Verbind-
lichkeiten im Rahmen von Steuerschuldverhältnissen.
Rückstellungen gehören zu den grundlegenden Instrumenten des neuen doppischen
Haushalts- und Rechnungswesens. Ein periodengerechter Ausweis des Ressourcen-
verbrauchs verlangt unter anderem den Ausweis von ungewissen Verbindlichkeiten in
der kommunalen Bilanz, deren Entstehung in einer bestimmten Periode verursacht
wurde. Wirtschaftliche Risiken, die sich zwar nicht realisiert haben, deren Eintritt aber
dennoch überwiegend wahrscheinlich ist, sind in der Doppik transparent zu machen
und als Ressourcenverbrauch wertmäßig in der betreffenden Periode ergebniswirk-
sam abzubilden. Rückstellungen sind daher eines der zentralen Elemente des neuen
kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystem.
Wie die Rückstellung für künftige Umlageverpflichtungen zu dotieren ist, ergibt sich
weder aus der GemHVO noch aus den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.
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Allgemein anerkannt schien ein Verfahren, welches die Stadt Dreieich in Verbindung
mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und dem städt. Rechnungsprüfungsamt
entwickelt hat.
Nach diesem Verfahren haben sich die Rückstellungen bei uns wie folgt entwickelt:
Stand 31.12.2006 16.667.435,-- €
Zuführung 2007 = 2.483.235,-- €
Stand 31.12.2007 19.150.670,-- €
Zuführung 2008 = 686.919,-- €
Stand 31.12.2008 19.837.589,-- €
Entnahme 2009 = 1.310.717,-- €
Stand 31.12.2009 18.526.872,-- €
Entnahme 2010 = 346.390,-- €
Stand 31.12.2010 18.180.482,-- €
Zuführung 2011 = 2.283.806,-- €
Stand 31.12.2011 20.464.288,-- €
Zuführung 2012 = 888.397,-- €
Stand 31.12.2012 21.352.685,-- €
Wie aus der vorstehenden Darstellung ersichtlich, führt dieses Verfahren bei finanz-
starken Kommunen dazu, dass die Rückstellungen kontinuierlich anwachsen und in
keinem Verhältnis mehr zu eventuell entstehenden Aufwendungen in künftigen Haus-
haltsjahren stehen.
Dies hat das Innenministerium zum Anlass genommen, das bisher angewandte Ver-
fahren zu Überdenken und ein neues Verfahren zu entwickeln.
Das Amt für Revision hat uns empfohlen, im Haushalt 2013 eine Entnahme aus der
Rückstellung in Höhe des Differenzbetrages der Kreis- und Schulumlage 2012 zu der
voraussichtlichen Kreis- und Schulumlage des Jahres 2013 zu veranschlagen.
Dieser Empfehlung sind wir nachgekommen und haben bei den Erträgen aus der Her-
absetzung/Auflösung von Rückstellungen aus dem Finanzausgleich einen Betrag in
Höhe von 1.589.600,-- € veranschlagt.
Aufgrund der sehr hohen Steuereinnahmen im Haushalt sjahr 2013 und der dar-
aus folgenden Erhöhung der Kreis- und Schulumlage i m Jahr 2015 haben wir im
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
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Haushaltsjahr 2014 auf eine Herabsetzung/Auflösung von Rückstellungen aus
dem Finanzausgleich verzichtet.
21. Finanzerträge
Die Finanzerträge in Höhe von insgesamt 359.700,-- € setzen sich zusammen aus:
� Erträge aus anderen Beteiligungen 5.400,-- €
� Bankzinsen 2.500,-- €
� Säumniszuschläge 6.000,-- €
� Mahngebühren 10.000,-- €
� Verzinsung von Steuernachforderungen u. -erstattungen 300.000,-- €
� Übrige sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 27.000,-- €
� Übrige sonstige Zinsen (Wohnungsbaudarlehen u.a.) 3.650,-- €
� Übrige sonstige Zinsen (abgezinste Beträge) 1.650,-- €
� Stundungszinsen 3.500,-- €
25. Außerordentliche Erträge
Diese setzen sich zusammen aus:
� Erträge Spenden, Nachl. Schenk. übriger Bereich 500,-- €
� Ertr. aus der Veräuß.von Grundst.,Gebäud.u.Anlagen 800.000,-- €
� Ertr. aus der Veräuß.v. Vermögensgegenst. über 410 € 14.000,-- €
� Ertr. aus der Veräuß.v. Vermögensgegenst. unter410 € 250,-- €
� Erträge aus niedergeschlagenen Forderungen 1.000,-- €
Bei den Erträgen aus der Veräußerung von Grundstück en, Gebäuden und Anla-
gen handelt es sich um Erträge aus der Veräußerung von Bauplätzen. Als au-
ßerordentliche Erträge sind jeweils die Differenzbe träge zwischen den Werten in
der Anlagenbuchhaltung und den tatsächlichen Verkau fswerten zu veranschla-
gen.
II. Aufwendungen des Ergebnisplanes
Im Ergebnisplan werden nachfolgende ordentliche Aufwendungen
nachgewiesen:
� Personalaufwendungen
� Versorgungsaufwendungen
� Abschreibungen
� Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
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� Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere
Finanzaufwendungen
� Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen
Umlageverpflichtungen
� Sonstige ordentliche Aufwendungen
� Zinsen- und sonstige Finanzaufwendungen
11. Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen beinhalten die Entgelte für geleistete Arbeitszeit, die tarif-
liche Leistungszulage, sonstige Aufwendungen mit Entgeltcharakter, Dienst-, Amtsbe-
züge einschl. tarifl. Zulagen, AG-Anteil zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsge-
nossenschaft und Unfallversicherung, sonstige Aufwendungen für Altersversorgung,
Beihilfen, Aufwendungen für Dienstjubiläen, Aufwendungen für Belegschaftsveranstal-
tungen sowie sonstige übrige Personalaufwendungen.
Der Haushaltsansatz des Jahres 2014 in Höhe von insgesamt 8.974.400,-- € liegt um
312.300,-- € höher als der Ansatz des Vorjahres. (s. nachstehende Erläuterungen)
12. Versorgungsaufwendungen
Die Versorgungsaufwendungen beinhalten die Versorgungsbezüge der Beamten, die
Beihilfen an die Versorgungsempfänger, Beiträge an die Versorgungskasse sowie die
Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen.
Der Haushaltsansatz des Jahres 2014 in Höhe von insgesamt 1.263.250,-- € liegt um
53.900,-- € höher als der Ansatz des Vorjahres.
(s. nachstehende Erläuterungen)
Erläuterungen zu 11 (Personal-) und 12 (Versorgungs aufwendungen)
Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personalkosten werden aufgrund der zum Planungszeitraum bekannten Tatsa-
chen berechnet. Gegenüber dem tatsächlichen Jahresergebnis kann es aber immer
wieder zu Abweichungen kommen, weil im Laufe eines Haushaltsjahres die Zahlungs-
verpflichtungen aufgrund der Vorschriften der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kurz-
fristig nicht besetzten Stellenanteilen etc. geringer ausfallen können.
Die Planung der Personalkosten basiert auf einer großen Zahl von Parametern die
nachstehend kurz dargestellt werden.
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
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1. Entwicklung der Entgelte und Besoldung
Tarifbeschäftigte 1 Beamte Datum Bemerkung Datum Bemerkung 01.01.2008 50 €
3,1 % Sockelbetrag 01.01.2008
01.04.2008 01.07.2008 01.09.2008
3 % 3 %
2,4 % 0,6 %
150 € 100 €
A 1 – A 8 A 9 – A 12 A 13 – A 16 A 13 – A 16 Einmalzahlung: A 1 – A 12 A 13 – A 16
01.01.2009 225 € Einmalzahlung 01.04.2009 01.06.2009
3,0 % 500 €
Einmalzahlung
01.01.2010 1,2 % 01.03.2010 1,2 % 01.01.2011 01.08.2011
0,6 % 240 € 0,5 %
Einmalzahlung
01.10.2011 1,5 %
01.10.2012 2,6 % 01.03.2012 3,5 %
Azubi 50 €
01.01.2013 1,4 % 01.07.2013 2,6 % Gesetzesentwurf vom Landtag noch nicht verabschie-det.
01.08.2013 1,4 % Azubi 40 €
01.04.2014 2,6 % 2. Umlage der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Die Finanzierung der Ruhegehälter und der Hinterbliebenenversorgung für die Beam-
ten/innen wird über die Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau abgewickelt.
Diese finanziert die gemeinsamen Versorgungslasten aller Mitglieder in einem Umla-
geverfahren und verteilt die Lasten unter den Mitgliedern.
Auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen wird der Umlagesatz für
die Mitglieder festgestellt. Über die letzten Jahre hinweg belief sich der Umlagesatz
konstant auf 33,5 %. Seit dem Jahr 2007 steigen die Versorgungsbelastungen. Um die
Finanzierungsspitzen abzudecken, wurde ein sogenanntes „Abschnittsdeckungsver-
fahren“ eingeführt. Danach wird der Umlagesatz nicht mehr von Jahr zu Jahr in einer
Spitzabrechnung ermittelt, sondern für einen mehrjährigen Zeitraum berechnet. Diese
Finanzierungsregelung bietet mehr Planungssicherheit für die versorgungspflichtigen
Körperschaften.
Jahr Umlagesatz in % 2008 35,5 2009 36,5 2010 37,5 2011 38,0 2012 38,0
ab 2013 39,5
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
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Der Bemessungssatz wird sowohl von Diensteinkommen als auch von Versorgungs-
leistungen in unterschiedlicher Höhe ermittelt. Für das Jahr 2014 ist ein Gesamtauf-
wand von 449.800,00 € veranschlagt (2013: 426.600 €).
Neben den Umlagen sind noch Rückstellungen wegen der zu kalkulierenden Risiken
aus zukünftig fällig werdenden Beamtenpensionen zu berücksichtigen. Dieser Betrag
beläuft sich für das Jahr 2014 auf einen Ertrag in Höhe von 32.500 €.
3. Besondere Regelung des Tarifvertrages für den öf fentlichen Dienst (TVöD) Leistungsentgelt
Mit der Einführung des TVöD wurde, beginnend mit dem Jahr 2007, der Einstieg in
eine leistungsorientierte Bezahlung gefunden. Ziel dieser Regelung ist es, zukünftig 8
% der ständigen Entgeltbestandteile leistungsorientiert auszuzahlen. Seit dem Jahr
2011 wird das tarifliche Leistungsentgelt auch an die Waldarbeiter gezahlt, die unter
den TVöD-Wald fallen. Am 01. März 2014 tritt das Zweite Dienstrechtsmodernisie-
rungsgesetz (DMG) in Kraft. Nach Art. 2 § 46 I DMG können Beamte der Besoldungs-
gruppe A Leistungsvergütungen erhalten. Leistungsvergütungen können nur im Rah-
men bereitstehender Haushaltsmittel gewährt werden. Der Prozentsatz ist im gleichen
Verhältnis zu den Mitteln der Beschäftigten festzulegen.
Jahr Prozent-
satz AG-Kosten ohne SV
2007 1,00 39.277 € 2008 1,00 39.008 € 2009 1,00 40.886 € 2010 1,25 55.077 € 2011 1,50 68.210 € 2012 1,75 82.996 € 2013 2,0 100.000 € 2014 2,0 127.800 €
Die Gewährung des Leistungsentgelts erfolgt im Rahmen einer Dienstvereinbarung
durch eine jährlich durchzuführende strukturierte Leistungsbeurteilung.
Strukturausgleich Seit Oktober 2007 werden auf der Basis der Anlage 2 zu dem TVÜ-VKA Strukturaus-
gleichszahlungen an Beschäftigte geleistet. Ob, wie lange und in welcher Höhe diese
Zahlungen in dem Geltungsbereich des neuen Tarifrechtes anfallen, hängt von der
individuellen Eingruppierung der ehemaligen Angestellten in dem Bereich des Bun-
desangestelltentarifvertrages (BAT) am 30. September 2005 ab.
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
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4. Sozialversicherung und Zusatzversorgung Ein wesentlicher Faktor der Personalkostenplanung sind die Sozialversicherungskos-
ten des Arbeitgebers.
Anhand der Beitragsbemessungsgrenzen wird das Bruttoeinkommen bestimmt, für
welches Abführungspflicht in der Sozialversicherung besteht. Die Grenzen werden
jährlich neu bestimmt. Die folgenden Tabellen belegen die Entwicklung der Bemes-
sungsgrenzen und der Beitragssätze zu den Sozialversicherungszweigen der letzten
Jahre.
Für die Gruppe der Tarifbeschäftigten sind bei der Personalkostenplanung die Sozial-
versicherungsaufwendungen des Arbeitgebers in der Planung bedeutsam. Darüber
hinaus ist für die betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgung) ein Aufschlag auf
das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt berechnet worden. Darin sind die Um-
lage für die Zusatzversorgungskasse sowie das sog. Sanierungsgeld und ein Zuschlag
für die teilweise durch den Arbeitgeber zu zahlende Pauschalsteuer berücksichtigt.
Entwicklung der Beitragssätze für die Zusatzversorgung: Jahr Beitragssatz Sanierungsgeld 2008 5,7 1,4 2009-2014 5,7 2,3 Entwicklung der Beitragssätze und Bemessungsgrenzen der Renten- und Arbeitslo-senversicherung: Jahr jährliche
Bemessungsgrenze Beitragssatz Arbeitg e-ber Rentenversicherung
Beitragssatz Arbeitgeber Arbeitslosenversicherung
2008 63.600,00 € 9,95 % 1,65 % 2009 64.800,00 € 9,95 % 1,40 % 2010 66.000,00 € 9,95 % 1,40 % 2011 66.000,00 € 9,95 % 1,40% 2012 67.200,00 € 9,80 % 1,50% 2013 69.600,00 € 9,45 % 1,50 % 2014 Die Werte standen bei Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht fest.
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
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Entwicklung der Beitragssätze und Bemessungsgrenzen der Kranken- und Pflege- versicherung Jahr jährliche
Bemessungsgrenze Beitragssatz Arbeitg e-ber Krankenversicherung
Beitragssatz Arbeitg e-ber Pflegeversicherung
2008 43.200,00 € 0,975 % 2009 44.100,00 € 7,30 % 0,975 % 2010 45.000,00 € 7,30 % 0,975 % 2011 44.550,00 € 7,30 % 0,975 % 2012 45.900,00 € 7,30 % 0,975 % 2013 47.250,00 € 7,30 % 0,975 % 2014 Die Werte standen bei Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht fest.
Bei der überwiegenden Zahl der Beschäftigungsverhältnisse wird die jährliche Bei-tragbemessungsgrenze nicht erreicht. Anmerkungen: • In der Pflegeversicherung werden Eltern seit Januar 2005 im Vergleich zu kinderlosen Beitragszahlern entlastet.
Dies hat der Deutsche Bundestag am 1. Oktober 2004 mit dem Kinderberücksichtigungsgesetz beschlossen. Kin-derlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen danach seit 2005 einen um 0,25 Prozentpunkte höhe-ren Beitragssatz zahlen als bisher, wenn sie über 23 Jahre alt sind. Der Arbeitgeberanteil des Beitragssatzes bleibt allerdings unverändert.
• Seit 2009 gilt erstmals für alle gesetzlichen Krakenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Der Beitragszuschlag von
0,9 % ist alleine vom Arbeitnehmer zu tragen. So kommt ein Gesamtbeitrag von 15,5 % zustande.
5. Unfallversicherung In der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Beschäftigten unterschiedlichen Be-
rufsgenossenschaften zugeordnet. Gegenüber den Planansätzen im Vorjahr (Haushalt
2013 29.500,00 €) ergeben sich nur geringe Beitragserhöhungen auf insgesamt
30.500,00 €.
6. Gesundheitsvorsorge Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
(DGUV Vorschrift 2) ist für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung
des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Stadt Herborn ist Mitglied beim Werksarzt-
zentrum Mittlere Dill e.V. und wird von den dort beschäftigten Betriebsärzten seit vie-
len Jahren erfolgreich betreut. Neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist das Zent-
rum auch in die Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84
II SBG IV eingebunden.
Die eingeplanten Mittel liegen auf dem Niveau der Vorjahre.
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
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7. Entwicklung der Brutto-/Nettopersonalkosten gege nüber dem Vorjahr Bei den Nettopersonalkosten wurden die Erstattungsansprüche gegenüber Dritten
berücksichtig. Dies sind insbesondere das Land Hessen, die Krankenkassen, die Ei-
genbetriebe, die Gesellschaften, das Integrationsamt Hessen, die Agentur für Arbeit
und ggf. sonstige Schadensersatzpflichtige.
Ist 2010 Ist 2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 Personalauf -wendungen
7.084.098,83 € 7.786.300,00 € 8.099.750,00 € 8.662.100,00 € 8.974.400,00 €
Versorgungs-aufwendungen
927.299,13 € 1.126.200,00 € 1.186.550,00 € 1.209.350,00 € 1.263.250,00 €
Bruttopersonal -aufwand
8.011.397,96 € 8.912.300,00 € 9.286.300,00 € 9.871.450,00 € 10.237.650,00 €
Erstattungen 161.652,78 € 213.140,00 € 195.064,00 € 183.300,00 € 70.870,00 €
Nettopersonal -aufwand
7.849.772,18 € 8.699.160,00 € 9.091.236,00 € 9.688.150,00 € 10.166.780,00 €
Seit 2010 führen die erforderlichen zusätzlichen Zuführungen zu Rückstellungen für
Beamtenpensionen und für Beihilfeansprüche zu einer Erhöhung des Personalauf-
wandes.
Mit der konsequenten Umsetzung der Doppik werden zusätzlich Rückstellungen für
das Lebensarbeitszeitkonto der Beamten sowie Rückstellungen für nicht abgefeierte
Überstunden und noch nicht gewährte Urlaubsansprüche gebildet.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen teilen sich wie folgt auf:
Kernverwa l-
tung Baubetriebshof Kita & HdJ Forst
Personalaufwendungen 4.595.600,00 € 1.841.850,00 € 2.259.450,00 € 277.500,00 € Versorgungsaufwendungen 952.250,00 € 132.400,00 € 160.100,00 € 18.000,00 € Bruttopersonalaufwand 5.547.850,00 € 1.974.250,00 € 2.419.550,00 € 295.500,00 € Erstattungen 12.870,00 € 40.000,00 € 18.000,00 € - Nettopersonalaufwand 5.534.980,00 € 1.934.250,00 € 2.401.550,00 € 295.500,00 € 8. Stellenentwicklung Die Zahl der Stellen ist -bis auf den Bereich der Kindertagesstätten- in den letzten Jah-
ren konstant geblieben. Das Schaubild zeigt einen Anstieg in 2009 bis 2011 als Aus-
wirkung zum Beschluss zur Betreuungsqualität in den Kindertagesstätten und in 2012
mit der Eröffnung der Krippe in Herborn.
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
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9. Besondere Entwicklungen Zentrale Dienstleistungen
Die Stelle des Controllers soll besetzt werden, da die für die Aufgabenstellung not-
wendige elektronische Datenbasis geschaffen wurde.
Allgemeine Verwaltung
Auf dem Arbeitsmarkt gibt es eine erheblich gestiegene Nachfrage nach Fachkräften
im IT-Bereich. Um bei der Gewinnung und der Bindung von IT-Fachkräften marktfähig
zu sein und mit anderen Arbeitgebern konkurrieren zu können bedarf es einer der
ständigen Veränderungen unterworfenen Tätigkeit angemessenen Bezahlung. Die
eingeplante Stellenanhebung bezieht sich auf eine Stellenbewertung, die sich im Jahr
2014 auswirkt.
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Summe 173,18 177,91 179,67 180,67 191,88 195,11 197,44
Kernverwaltung 69,77 70,09 69,27 69,77 69,97 72,46 72,08
Baubetriebshof 44 42 42 40 40 39,65 39,65
Stadtwald 6 6 7 8 8 7 8,09
KITA/HDJ 32,89 39,22 40,27 41,35 52,32 53,26 54,88
Gebäudemanagement 16,52 16,6 17,13 17,05 16,09 17,24 17,24
Feuerwehr 4 4 4 4,5 5,5 5,5 5,5
0
50
100
150
200
250P
ers
on
al
um
ge
rech
ne
t a
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Vo
llze
itst
ell
en
Stellenplanentwicklung Stadt Herborn
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
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Zukünftige Entwicklung in den Bereichen Stadtarchiv, Bücherei und Museum:
Mit dem Ausscheiden des Fachdienstleiters wird eine Stelle (EG 13) im Produkt Zent-
rale Dienste wegfallen und ein Stellenanteil (0,26) in geringfügigem Umfang im Pro-
dukt 040201 geschaffen, der es dem derzeitigen Stelleninhaber ermöglicht, in einem
städtischen Raum auf nebenamtlicher und ehrenamtlicher Basis die Stadtgeschichte
weiter zu erforschen.
Sport und Kultur
Die eingesetzten Beschäftigten nahmen bisher städtische Aufgaben und Aufgaben der
Stadtmarketing Herborn GmbH wahr. Durch organisatorische Veränderungen kann
diese Doppelstruktur aufgehoben werden. Ein Stellenanteil von 1,78 Stellen fällt weg
und wird zukünftig im Wirtschaftsplan der Gesellschaft geführt.
Tageseinrichtungen für Kinder
Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Sicherung der Qualitäts-
standards in den Kindertagesstätten wird jährlich der Personalbedarf unter Berück-
sichtigung der Belegung der Einrichtung und der beanspruchten Betreuungszeiten
berechnet. In der Krippe Herborn hat sich im ersten Betriebsjahr herausgestellt, dass
die beanspruchten Betreuungszeiten über dem geschätzten Bedarf lagen. Eine Stel-
lenausweitung ist daher unumgänglich.
Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
In Zeiten knapper finanzieller Ressourcen sind ständige Kostenkontrollen und Folge-
kostenbetrachtungen unabdingbar. Um diese Aufgaben zu erfüllen, ist im Fachbereich
eine Stelle erforderlich, um ein Baucontrolling aufzubauen.
Stadtwald
Durch die Vermittlung und Förderung des Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill konnte im
Rahmen des Projektes „Comeback@50“ in diesem Jahr ein zusätzlicher Mitarbeiter im
Stadtwald beschäftigt werden. Die Zusammenarbeit hat sich sehr bewährt, da durch
die Verstärkung viele zusätzliche Arbeiten im Umweltbereich und in die Pflege des
Stadtwaldes erledigt werden konnten. Die Schaffung einer Stelle in der Entgeltgruppe
TVöD 2 ist sinnvoll, da die Forstwirte verstärkt für Facharbeitertätigkeiten eingesetzt
werden können.
Für die Tätigkeiten im Friedwald ist eine Stelle für einen geringfügig Beschäftigten ein-
geplant. Der Personaleinsatz erfolgt insbesondere bei Bestattungen in der Woche,
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
23
weil bei den übrigen Mitarbeitern Arbeitszeiten und damit Personalkosten für Klei-
dungs- und Ortswechsel anfallen würden.
Wirtschaftsförderung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 27.05.2013 beschlossen,
dass das Innnenstadtmarketing der Altstadt verbessert werden soll - insbesondere in
Bezug auf die Leerstände. Diese Aufgabe wird im Rahmen der vorhandenen personel-
len Kapazitäten wahrgenommen, indem die Leerstände erfasst und mit Zustimmung
der Eigentümer veröffentlicht werden. Noch zeitintensivere Maßnahmen können nur
durch zusätzliches und entsprechend qualifiziertes Personal verwirklicht werden. Da-
her soll befristet eine Stelle (Stellenanteil 0,5) geschaffen werden.
Baubetriebshof
Um den ständig steigenden Anforderungen an den Baubetriebshof gerecht werden zu
können, wurde die Organisationseinheit aus dem Fachbereich Stadtentwicklung, Bau-
en und Wohnen herausgelöst und im Organigramm direkt dem Bürgermeister unter-
stellt. Die Aufgaben und Befugnisse der Leitung wurden erweitert und die Betriebsab-
läufe intern neu geordnet. Die Leitungsstelle wird derzeit bewertet, wobei davon aus-
zugehen ist, dass der Stelleninhaber nach einer Übergangszeit Anspruch auf die Ent-
geltgruppe 12 haben wird.
13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Obwohl bei den Energiepreisen (Strom, Gas, Heizöl und Sprit) erhebliche Preissteige-
rungen zu verzeichnen sind, wurde der Ansatz von 4.673.150,-- € lediglich um
192.800,-- € auf 4.865.950,-- € erhöht.
Wesentliche Positionen bei dieser Erhöhung betreffen die Sachkonten Betriebsstoffe,
Strom, Gas, Treibstoffe, Instandhaltung von Fahrzeugen, Aufwendungen für Gäste-
bewirtung sowie Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung.
Stets werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen trotz immenser Kostensteigerung so konstant wie möglich
zu halten.
Die Sachkonten mit den größten Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen
sind:
- Strom 419.150,-- €
- Gas 220.000,-- €
- Treibstoffe 127.000,-- €
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
24
- Entwicklung-, Versuchs- und Konstr.Arbeit
durch Dritte 141.000,-- €
- Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige 147.750,-- €
- Instandhaltung von Gebäuden, Außenanlagen 202.000,-- €
- Instandhaltung von Fahrzeugen 216.000,-- €
- Instandhaltung v. Sachanlagen,
Gemeingebr. Infrastrukturvermögen 707.800,-- €
- Andere sonstige Leistungen für bezogene
Leistungen 230.500,-- €
- Aufwendungen für Fremdentsorgung 169.500,-- €
- Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung 171.350,-- €
- Datenübertragungskosten 139.000,-- €
14. Abschreibungen
Erstmals wurden im Nachtragshaushaltsplan 2007 Abschreibungen veranschlagt. Die-
se wurden ermittelt aufgrund der Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens,
insbesondere der städt. Gebäude (305.000,-- €), der Verkehrsflächen (500.000,-- €)
sowie der Brücken (44.000,-- €).
Die tatsächliche Höhe der Abschreibungssumme ergab sich erst im Zuge der Ermitt-
lung der erhaltenen Zuschüsse bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz bzw. bei der
Erstellung der Jahresrechnung für das Jahr 2007 (erste doppische Jahresrechnung).
Die Abschreibungen für das Haushaltsjahr 2014 setzen sich wie folgt zusammen:
Abschr. auf Konzessionen u. a. Schutzrechte 19.200Abschr. aktivierte Investzuw.,-zuschüsse u. -beitr 207.150Abschr. Gebäude u. -einr. , SachAnlag., InfrStrktV 1.046.150Abschr. auf techn. Anlagen u. Maschinen 61.950Abschr. auf andere Anlagen 29.750Abschr. auf Betriebsausstattung 21.800Abschr. auf Fuhrpark 323.200Abschr. auf Geschäftsausstattung 74.200Abschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) 45.600Abschreibungen Sonderinvest.programm 43.400SUMME Abschreibungen
1.872.400
Anzumerken ist, dass den Abschreibungen die Erträge aus der Auflösung der
Sonderposten in Höhe von 390.800,-- € gegenübersteh en.
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
25
15. Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowi e besondere
Finanzausgaben
Diese Position setzt sich in erster Linie zusammen aus den Zuschüssen für die Freien
Träger der Kindertagesstätten in Höhe von insgesamt 2.100.000,-- €
� Rechnungsergebnis 2009 = 1.571.801,99 € � Rechnungsergebnis 2010 = 1.645.223,90 € � Rechnungsergebnis 2011 = 1.706.838,15 € � Rechnungsergebnis 2012 = 1.937.564,75 € � Haushaltsansatz 2013 = 1.930.000,00 €
sowie den Zuschüssen nach dem Programm zur Förderung kulturtragender und ande-
rer Vereine der Stadt Herborn in Höhe von ca. 16.000,-- €, den Verlustausgleichen für
die Vogelpark-Herborn GmbH (138.300,-- €), die Stadtmarketing-Herborn GmbH
(446.500,-- €), Gefahrgutüberwachung ca. 15.000,-- €, Umlagen an den Verkehrsver-
bund in Höhe von 73.000,-- €, sowie Zuschüssen nach dem Sportförderungspro-
gramm in Höhe von 40.000,-- €.
Der Haushaltsansatz belief sich im Jahre 2013 auf insgesamt 2.720.000,-- €. Im Jahr
2014 beläuft er sich auf 3.120.800,-- € (+14,74%).
16. Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus ge samten
Umlageverpflichtungen
Die Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesamten Umlageverpflichtun-
gen setzen sich aus der Kreis-, Schul- und Gewerbesteuerumlage sowie den Aufwen-
dungen aus steuerähnl. Umlagen an Zweckv. & dgl. zusammen. Der Kreis erhebt von
den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kreis- und eine Schulumlage.
Bei der Kreisumlage wurde von 41,92 Prozentpunkten, bei der Schulumlage von
16,08 Prozentpunkten ausgegangen.
0,00 €
500.000,00 €
1.000.000,00 €
1.500.000,00 €
2.000.000,00 €
2.500.000,00 €
RE 2009 RE 2010RE 2011
RE 2012 Plan
2013Plan
2014
Zuschüsse an freie Träger
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
26
Gegenüber dem Haushaltsansatz 2013 konnte der Ansatz bei der Kreisumlage, be-
dingt durch die niedrigeren der Kreisumlagegrundlagen, um 8.150,-- € reduziert wer-
den; der Ansatz liegt bei 10.594.500,-- €, der Ansatz bei der Schulumlage wurde für
das Jahr 2013 um 263.750,-- € reduziert und liegt nun bei 4.063.900,-- €.
Der Ansatz bei der Gewerbesteuerumlage musste aufgrund der Mehreinnahmen bei
der Gewerbesteuer um 592.450,-- € erhöht werden.
Die Kreisumlage wird nach dem FAG in Hundertsätzen der Umlagegrundlagen fest-
gesetzt. Umlagegrundlagen sind die Steuerkraftmesszahlen der kreisangehörigen
Gemeinden zuzüglich ihrer Schlüsselzuweisungen unter Berücksichtigung von
Abrechnungsbeträgen, die sich aus der endgültigen Festsetzung der Finanzierungsbe-
teiligung nach dem Solidarbeitragsgesetz ergebenden Unterschiedsbeträge Kompen-
sationsleistungen und Anpassungshilfen ergeben.
Kompensations-
umlage Kreisumlage Schulumlage
Gewerbesteuer-
umlage
Rechnungsergebnis 2008 0 8.606.618 3.676.301 2.835.079
Rechnungsergebnis 2009 0 9.690.385 3.997.933 2.871.566
Rechnungsergebnis 2010 0 8.772.718 4.008.434 3.257.019
Rechnungsergebnis 2011 286.054 7.991.878 3.371.910 3.843.189
Rechnungsergebnis 2012 351.488 9.458.000 3.866.362 3.898.173
Haushaltsansatz 2013 501.500 10.586.350 4.327.650 4.144.950
Haushaltsansatz 2014 444.800 10.594.500 4.063.900 4.737.400
18. Sonstige ordentliche Aufwendungen
Gewerbesteuer-
umlageSchulumlage
Kreisumlage
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
27
Für sonstige ordentliche Aufwendungen sind in 2013 Aufwendungen in Höhe von
24.300,-- € vorgesehen. Diese setzen sich zusammen aus 16.000,-- € Grundsteuer,
8.000,-- € Kraftfahrzeugsteuer und 300,-- € Jagdsteuer.
22. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Hierzu zählen:
� Bankzinsen 31.000,-- €� Kreditzinsen "Zinsdienstumlage" 44.300,-- €� Auflösung von Disagio/Investitionsfonds B-Darlehen 8.000,-- €� Zinsen für Kassenkredite 15.000,-- €� Zinsen & ähnl. Aufwendungen an Land 438.000,-- €� sonst. Zinsen & ähnl. Aufwendungen 30.000,-- €
29./30 Interne Leistungsverrechnung
Die Personal- und Sachkosten des Baubetriebshofes wurden, wie auch in den Vorjah-
ren, auf die jeweiligen Produkte verteilt. So sind hier Erträge und Aufwendungen in
Höhe von jeweils 2.170.000,00€ zu veranschlagen. Grundlage der Zahlen sind die
ermittelnden durchschnittlichen Prozentwerte der Verrechnungen aus den Vorjahren
im Vergleich des Ergebnisses des Baubetriebshofes.
Neu hinzugekommen sind ab dem Planungsjahr 2013 in diesem Bereich interne Leis-
tungsverrechnungen des Fachdienstes Brand- und Bevölkerungsschutz. Hier werden
Hilfeleistungen verursachungsgerecht ebenfalls auf die entsprechenden Produkte ver-
teilt. Berechnungsgrundlage der Planung sind Werte aus dem Jahr 2011 – somit erge-
ben sich geplante Aufwendungen und Erträge in Höhe von 17.000,00 €.
Ab dem Haushaltsjahr 2014 wird das Produkt 130502 – Stadtwald ebenfalls in die in-
terne Leistungsverrechnung mit einbezogen. Hier wurden Erlöse durch erbrachte Leis-
tungen in Höhe von 25.000,00 € geplant – Berechnungsgrundlage waren hier tatsäch-
liche Werte aus dem Jahr 2012.
Auch das Produkt Zentrale Dienstleistungen erbringt hauptsächlich Leistungen, wie
Bestellungen von Büromaterial, Fachliteratur, Versicherungen, sowie die Verrechnung
von Kommunikationskosten und ähnliches für andere Produkte. Erstmals im Haus-
haltsjahr 2013 wurden insgesamt an Aufwendungen und Erträge in Höhe von
324.950,00 € bei den einzelnen Produkten veranschlagt. Zur Planung wurden die
durchschnittlichen Buchungen auf Kostenstellen der letzten 4 Jahre zugrunde gelegt
und diese den entsprechenden Kostenträger zugeteilt, diese Zahl wurde für das Jahr
2014 nochmals übernommen, da hier zur Haushaltsplanerstellung noch keine belast-
baren Ist-Werte vorlagen.
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
28
Festzuhalten ist, dass die Planung der Internen Leistungsverrechnung im Bereich des
Fachdienstes Brand- und Bevölkerungsschutz, des Produktes Zentrale Dienstleistun-
gen sowie des Stadtwaldes auch für das Jahr 2014 noch nicht genau erfolgen kann,
sondern lediglich Durchschnittswerte angesetzt wurden. Für das Planjahr 2015 wer-
den die Ist-Zahlen der Vorjahre zu Grunde gelegt. Was bedeutet, dass es hier zu Ver-
schiebungen unter den einzelnen Kostenträger im Vergleich zum Ansatz im Laufe des
Haushaltsvollzuges zur Folge haben wird.
Ein vollständiger Ausbau der Internen Leistungsverrechnung, welche auch der Kosten-
und Leistungsrechnung dient, wird in den Folgejahren stattfinden.
III. Finanzplan und Investitionsmaßnahmen
Im Finanzplan werden alle Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit und für die Investitionen ausgewiesen, die das Geldvermögen
(d.h. die Bilanzpositionen Kassenbestand, Bankguthaben) der Stadt verändern.
Ziel des Finanzplanes ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungs-
mittelbestandes und die Festlegung des notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen
im Planungszeitraum.
Eine Aufstellung über die geplanten Maßnahmen im Jahre 2014 ist beigefügt (siehe
Investitionsprogramm).
Die wichtigsten Investitionen im Einzelnen:
• Sanierung Bürgerhaus Burg 750.000,-- €
• Außengelände Feuerwehrgebäude Schönbach 60.000,-- €
• Sanierung Bürgerhaus Guntersdorf 100.000,-- €
• Sanierung Bürgerhaus Uckersdorf 100.000,-- €
• Büchereierweiterung Herborn 30.000,-- €
• Sanierung Bahnhof Herborn 1.160.000,-- €
• Schleppdach mit PV-Anlage Baubetriebshof Alsbach 165.000,-- €
• Dachsanierung mit PV-Anlage Baubetriebshof
Alsbach 200.000,-- €
• Erwerb von Grundstücken 160.000,-- €
• Fahrzeuge Feuerwehr 247.000 ,-- €
• Investitionskostenzuschuss Vogelpark 135.000,-- €
• Investitionskostenzuschuss für Erneuerung
von Fußballplätzen 150.000,-- €
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
29
• Investitionsumlage Abwasserverband 265.000,-- €
• Hohe Straße Herbornseelbach zzgl. HAR 165.000,-- €
• Investitionskostenzuschuss DSL 300.000,-- €
• Sanierung von Spielplätzen 123.500,-- €
• Fitnessparcour für Senioren 45.000,-- €
• Ausbau von Wasserläufe nach Wasserrahmen- richtlinien 150.000,-- €
• Mobiler Hochwasserschutzdamm 75.000,-- €
• Zaunanlage Friedhof Herborn 105.000,-- €
• Fuhrpark Baubetriebshof 294.000,-- €
• Tilgung von Krediten 548.700,-- €
Nachstehende Maßnahmen wurden als Aufwand, also im Ergebnishaushalt veran-
schlagt:
• Sanierung Wappenfries Rathaus Herborn 30.000,-- €
• Hallentore FFW Herborn 30.000,-- €
• Umbau Straßenbeleuchtung 300.000,-- €
• Straßenunterhaltung 90.000,-- €
• Beleuchtungsunterhaltung 75.000,-- €
• Bord- und Rinnenanlagen 70.000,-- €
• Anteile Kosten an Maßnahmen des Abwasserverbandes 20.000,-- €
• Ausbau Weg im Dernbachtal 20.000,-- €
• Entfernung von Kiesanlandungen in Gewässern u.a. 15.000,-- €
• Baumpflegearbeiten, Entfernung von Springkraut 35.000,-- €
IV. Der demographischer Wandel – die erwartete
Bevölkerungsentwicklung
„Wir werden weniger, älter, bunter“
Die Abnahme der Gesamtbevölkerungszahl und die Änderung der Bevölkerungszu-
sammensetzung wird auch die Stadt Herborn zukünftig betreffen.
§ 6 Abs. 2 Satz 2 GemHVO fordert die Darstellung, welche Auswirkungen sich durch
die erwartete Bevölkerungsentwicklung auf die Stadt und ihre Einrichtungen voraus-
sichtlich ergeben wird.
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
30
Allerdings ist festzuhalten, dass es sich lediglich um einen Trend, keinesfalls aber um
eine genaue Vorhersage handelt. Genaue Vorhersagen sind nur mit sehr großen Un-
sicherheiten möglich.
Folgende Entwicklungen der Bevölkerung wird durch das Hessische Statistische Lan-
desamt bzw. der Hessen Agentur festgestellt bzw. prognostiziert:
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
31
Die tatsächliche Entwicklung der Einwohner in Herborn stellt sich in den Jahren 2008
bis Januar 2013 wie folgt dar:
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
32
• 01.01.2013 auf Grundlage von Zensus
Der Gesetzgeber fordert ebenfalls eine Betrachtung einzelner Aufgabenbereiche, z. B.
Bedarf nach Kindergartenplätze.
Hier ist zu beachten, dass große Unsicherheiten darüber bestehen und nicht ausge-
räumt werden können, welche Veränderungen des gesetzlichen Aufgabenbestandes,
einzuhaltender Standards oder auch aufgrund gesellschaftlicher oder technischer
Entwicklung etwa bis 2030 eintreten. Ebenso wenig kann vorhergesagt werden, dass
das Wachstum der Erträge Schritt hält mit dem Wachstum der Aufwendungen oder ob
und inwieweit sich beide Größen unterschiedlich entwickeln. Von daher kann die Dar-
stellung im Vorbericht sich nur darauf beschränken, wie bestimmte heute erkennbare
Entwicklungen auf Dauer fortgeschrieben wirken würden. Die Überörtliche Prüfung hat
insoweit vor allem die Problematik herausgearbeitet, dass bei sinkender Bevölkerung
die kommunale Verschuldung von einer abnehmenden Zahl von Einwohnern bedient
werden muss und das Potential ehrenamtlichen Engagements sinkt (Überörtliche Prü-
fung, 21. Zusammenfassender Bericht 2010, Leitsätze S. 11, Prüfungsbericht der Prü-
fung „Demographischer Wandel“ S. 146 ff.). Quelle: ED Nr. 10 – ED 124 vom 14.09.2012 – Hessischer Städte- und Gemeindebund.
Laut der Prognosen der Hessen-Agentur könne man davon ausgehen, dass eine ca.
0,40 prozentige Schrumpfung der Bevölkerung in Herborn jährlich stattfinden werde.
Dementsprechend werden unsererseits die Schätzungen angepasst und die unten
angeführten Einwohnerzahlen für folgende Darstellungen ermittelt.
20.100
20.200
20.300
20.400
20.500
20.600
20.700
20.800
20.900
21.000
Einwohnerentwicklung
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
33
Geschätzte Auswirkungen auf die Erträge der Stadt Herborn Einwohnerzahl –
prognostiziert Einkommenssteueranteil und Schlüsselzuweisung
Pro-Kopf-Aufkommen bei Einkommenssteueranteil und Schlüsselzuweisung
2013 20.320 8.199.450 € 403,52 € 2014 20.237 8.642.550 € 427,07 € 2015 20.155 9.067.500 € 451,73 € 2016 20.073 9.513.700 € 473,96 € 2020 19.700 -- -- 2030 18.900 -- -- Geschätzte Entwicklung der Pro-Kopf-Aufwendungen unter Zugrundelegung der or-dentlichen Aufwendungen Einwohnerzahl –
prognostiziert Summe d. ordentli-chen Aufwendungen
Pro-Kopf-Aufwendungen
2013 20.320 38.635.750 € 1.929,11 € 2014 20.237 39.141.250 € 1.934,14 € 2015 20.155 40.151.050 € 1.992,11 € 2016 20.073 41.141.050 € 2.049,57 € 2020 19.700 -- -- 2030 18.900 -- -- Bei ähnlicher Entwicklung wäre davon auszugehen, dass das Pro-Kopf-Aufkommen
des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer, kumuliert mit den Schlüsselzuwei-
sungen in den Folgejahren erheblich steigen würde.
Auch bei den ordentlichen Aufwendungen wäre aus heutiger Sicht und mit den jetzi-
gen Erkenntnissen mit einer exorbitanten Steigerung bis zum Jahr 2030 zu rechnen.
Auch hängen die Einnahmen der Kommunen weitgehend von der Bevölkerungszahlen
ab. Es wird höchstwahrscheinlich schwer fallen, den gemeindlichen Aufwand, auch
den Personalaufwand, zumindest proportional an den Rückgang der Einnahmen an-
zupassen.
Auch können hier viele, weitere Fakten nicht berücksichtigt werden. Die Entwicklung
der kompletten Volkswirtschaft müsste hier prognostiziert werden um eine Vorhersage
für die Jahre 2020 und 2030 ff. zu tätigen und auch dieses wäre nur eine Schätzung.
Die Auswirkungen des demographischen Wandels werden Gesetzgeber, Kommunen,
Wirtschaft, Bürger und andere vor neue Aufgaben stellen, die Kommune als Lebens-
raum wird sich mit der geänderten Altersstruktur auseinanderzusetzen haben.
Mit der Entwicklung der Bevölkerungszahl wird sich der Bedarf an Hilfe- und Pflege-
leistungen, die im näheren sozialen Umfeld (Familie, Freunde, Nachbarn) erbracht
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
34
werden ändern. Dieses soziale Unterstützungspotential wird in den nächsten Jahr-
zehnten zurückgehen.
In Bezug auf die netzgebundene Infrastruktur werden sich wohl keine wesentliche Än-
derungen ergeben. Sowohl das Straßennetz als auch die leitungsgebundenen Netze
für Wasser, Abwasser, Gas und Telekommunikation bleiben von der Wirkung des de-
mografischen Wandels weitgehend unbeeinflusst. Allerdings werden die Kosten dafür
auf weniger Einwohner verteilt. (Quelle - Auszugsweise: Hessischer Rechnungshof – 131. vergleichende Prüfung „Demografischer Wander).
Um früh absehbare Folgen sowie auch in Bezug auf die Haushaltspolitik und der fi-
nanziellen Folgen reagieren zu können muss dem demografischen Wandel in Zukunft
verstärkt Beachtung geschenkt werden.
Ziel sollte es sein, strategische Konzepte und politisch abgestimmte Ziele zu entwi-
ckeln, wie die Folgen des demografischen Wandels bearbeitet werden können. Die
Ausgewogenheit der Generationsverhältnisse sollte mittels Aktivitäten kommunaler
Familienpolitik erhalten werden. Auch die kommunale Infrastruktur muss zum einen
angepasst werden und vor allem dem steigenden Anteil älterer Menschen Rechnung
tragen.
Überblick über die Entwicklung der Finanzwirtschaft im
Haushaltsjahr 2013
Erfreulich zeigte sich die finanzielle Entwicklung im Laufe des Jahres. Besonders her-
vorzuheben ist die Entwicklung bei der Gewerbesteuer. Die Sollstellung liegt zurzeit
(Stand Oktober 2013) bei rund 29.689.000,-- €, also um 9.565.000,-- € über dem
Haushaltsansatz.
Durch die Mehreinnahmen erhöht sich die Gewerbesteuerumlage entsprechend.
Auch liegt die Sollstellung beim Holzverkauf schon jetzt um rund 100.000,-- € über
dem Haushaltsansatz.
Auch bei den sonstigen Zuweisungen des Bundes liegt die Sollstellung um
27.680,-- € über dem Ansatz.
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
35
Es zeichnet sich ab, dass die Haushaltsansätze bei der Gemeindeanteilen an der Ein-
kommen- und der Umsatzsteuer sowie beim Familienleistungsausgleich erreicht wer-
den.
Auf der Ausgabeseite wird kontinuierlich versucht, die Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen so gering wie möglich zu halten.
Trotz der positiven Entwicklung wurde eine restriktive Haushaltsführung vollzogen.
Alle möglichen Einsparpotentiale wurden ausgeschöpft.
Leider musste Anfang des Jahres ein Darlehen, welches noch aus dem Haushaltsjahr
2012 zur Verfügung stand, in Höhe von 2.000.000,-- € aufgenommen werden und ein
Darlehen, welches am 30.06.2013 zur Prolongation anstand, verlängert werden.
Jedoch konnte auf eine weitere, in der Haushaltssatzung 2013 vorgesehene Kredit-
aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
aufgrund der positiven Entwicklung komplett verzichtet werden.
Die positive Entwicklung trat erst im 2. Halbjahr ein. Dies wird aus der nachstehenden
Aufstellung über die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sehr deutlich.
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
1. Quartal = 5.878.027,53 €
2. Quartal = 5.219.338,62 €
3. Quartal = 9.879.833,18 € und die Soll-Stellung für das
4. Quartal liegt zur Zeit bei 8.852.097,29 €
Zwangsläufig musste auch der Kassenkredit angepasst werden. Dieser wurde wie
folgt in Anspruch genommen:
17.12.12-15.02.13 7.000.000,00
15.02.-25.02.13 7.000.000,00
25.02.-15.03.13 5.300.000,00
15.03.-17.05.13 7.000.000,00
17.05.-17.06.13 3.500.000,00
17.06.-15.07.13 6.500.000,00
15.07.-15.08.13 7.000.000,00
16.09.-15.10.13 2.000.000,00
15.10.-15.11.13 4.100.000,00
Darüber hinaus konnte ein Darlehen, welches am 30. September 2013
(506.771,16 €) zur Prolongation anstand, getilgt werden.
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Herborn für das Haushaltsjahr 2014
36
Weiterhin ist vorgesehen, ein Darlehen, welches am 31.12.2013 zur Prolongation an-
steht (1.371.686,30 €), ebenfalls zu tilgen.
Unter Berücksichtigung dieser Sondertilgungsleistun gen und der laufenden Til-
gungen ist es uns gelungen, im Jahr 2013 ohne eine Neuverschuldung auszu-
kommen.
Um diese finanziellen Engpässe im 1. Halbjahr eines Jahres zukünftig zu vermeiden,
und eine kontinuierliche Liquidität zu garantieren, haben wir den Kassenkredit ab dem
Haushaltsjahr 2014 auf 9.000.000,-- € erhöht.
Auch in den kommenden Jahren sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um ei-
nen Ausgleich des Ergebnishaushaltes zu erreichen.
Ohne gravierende Änderungen der Gemeindefinanzreform bzw. des kommunalen Fi-
nanzausgleichs wird dies in den kommenden Jahren, auch unter Ausschöpfung sämt-
licher Konsolidierungsmöglichkeiten, nur sehr schwierig möglich sein.
Nach § 6 Abs. 1 GemHVO soll der Vorbericht einen Überblick über den Stand und die
Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung der beiden
Vorjahre geben.
Nachstehend eine Tabelle der Plan-Ist-Vergleiche der letzten Jahre.
Herborn, 21. Oktober 2013
Zeitreihe 2 Herborn - Plan-Ist-Vergleiche
ord. Ertrag ord. Aufw and Saldo Fehlbedarf Deckung vorl. Jahresab Plan 31.12. Ist 31.12. Höchstbetrag tatsächlich
in T € in T € in T € in T € % in T€ in T€ in T € in T € in T € in T €
2009 NT 27.338,7 32.515,5 -5.176,8 -5.164,0 84% 801 - 12.145,0 18.521 7.000 2.600
2010 NT 27.087,7 31.959,6 -4.871,9 -4.840,0 85% 2.136 - 14.205,0 21.640 7.000 2.500
2011 NT 33.978,2 33.670,7 307,5 547,8 101% 2.436 17.624,0 21.410 7.000 2.500
2012 HH 35.215,5 35.969,6 -754,2 27,5 98% 939 - 19.048,0 24.416 7.000 7.000
2013 HH 39.303,8 39.190,1 113,7 1.314,8 100% 17.064,0 7.000
2014 HH 40.564,1 40.528,0 36,1 846,8 100% 9.000
Stand: 21.10.2013
KassenkrediteHh.Jahr
Planwerte Fehlbedarf - IST Verbindlichkeiten