+ All Categories
Home > Documents > 23.03.12 KJHG Vortrag Prof.dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Bremen

23.03.12 KJHG Vortrag Prof.dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Bremen

Date post: 18-Jul-2015
Category:
Upload: bremer-buendnis-soziale-arbeit
View: 376 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
Description:
***Mit freundlicher Genehmigung von Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner***"Das SGB VIII muss zukunftsfest gemacht werden !- Die Errungenschaften des SGB VIII sind durch den Rückfall in ein neues Kontrollparadigma gefährdet-Ausgangspunkt für staatliches Handeln müssen die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen sein-Der Zugang zum Leistungsspektrum muss verbessert werden (Einführung von Beschwerdemanagement und Ombudsstellen)-Kinder- und Jugendhilfe darf nicht auf Tagesbetreuung von Kindern und (kontrollierenden) Kinderschutz verkürzt werden-Die Steuerungsmöglichkeiten des Bundesgesetzgebers müssen verbessert werden."

of 51

Transcript

Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als Kompass fr sein berufliches Wirken

23. Mrz 2012 Brgerhaus Hemelingen

bersichtI. 1. 2. 3. II. 1. 2. 3. III. 1. 2. 3. 22 Jahre KJHG (SGB VIII) Das SGB VIII: Ergebnis einer Jahrzehnte langen Reformdebatte Wesentliche Nachbesserungen Entwicklung der Aufgaben und Ausgaben Alte und neue strukturelle Fragen Die Funktion der Kinder- und Jugendhilfe Die Identitt der Kinder- und Jugendhilfe Die Qualitt der Kinder- und Jugendhilfe Kinder- Jugendhilfe in der aktuellen Legislaturperiode Das neue Bundeskinderschutzgesetz Kommt die groe Lsung? Quo vadis Kinder- und Jugendhilfe?

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

2

Die zahlreichen Anlufe diverser Bundesregierungen1974: Nov.1974: 1977 1978 1980 1985 1988 1990 Referentenentwurf des BMJFG BK Helmut Schmidt stoppt das Vorhaben nach einem Gesprch mit den Lndern Neuer Referentenwurf Regierungsentwurf Der Bundesrat lehnt das Gesetz ab Untauglicher Versuch einer Reparatur des JWG statt Reform Neuer Referentenwurf Verabschiedung des KJHG im Bundestag

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

3

Schwerpunkte des KJHG Perspektivenwechsel: Jugendhilfe als Untersttzung und Strkung der elterlichen Erziehungsverantwortung Ausbau ambulanter Hilfen Kinder, Jugendliche und Eltern : nicht mehr Objekte ffentlicher Frsorge, sondern Subjekte mit Ansprchen und BeteiligungsrechtenWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 4

Die Reizthemen Elterliche Erziehung und staatliche Einflussnahme Das Verhltnis zwischen ffentlicher und freier Jugendhilfe Kommunale Selbstverwaltung und staatliche EinflussnahmeWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 5

Der Start des KJHG im wieder vereinigten Deutschland Der Einigungsprozess berholt die Verabschiedung des KJHG Das KJHG tritt in den neuen Lndern bereits mit dem Einigungsvertrag am 3.10.1990 in Kraft Die Herausforderung im Osten: Neue Strukturen aufbauen und zugleich das neue Recht anwendenWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 6

bersichtI. 1. 2. 3. II. 1. 2. 3. III. 1. 2. 3. 22 Jahre KJHG (SGB VIII) Das SGB VIII: Ergebnis einer Jahrzehnte langen Reformdebatte Wesentliche Nachbesserungen Entwicklung der Aufgaben und Ausgaben Alte und neue strukturelle Fragen Die Funktion der Kinder- und Jugendhilfe Die Identitt der Kinder- und Jugendhilfe Die Qualitt der Kinder- und Jugendhilfe Kinder- Jugendhilfe in der aktuellen Legislaturperiode Das neue Bundeskinderschutzgesetz Kommt die groe Lsung? Quo vadis Kinder- und Jugendhilfe?

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

7

Wesentliche Nachbesserungen Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Die Neuordnung der Entgeltfinanzierung Die Reform des Kindschaftsrechts Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) Das Kinderfrderungsgesetz (KiFG) Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) Das BundeskinderschutzgesetzWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 8

Fachpolitische Entwicklungen Lebensweltorientierung Dienstleistungsorientierung Sozialraumorientierung WirkungsorientierungWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 9

bersichtI. 1. 2. 3. II. 1. 2. 3. III. 1. 2. 3. 22 Jahre KJHG (SGB VIII) Das SGB VIII: Ergebnis einer Jahrzehnte langen Reformdebatte Wesentliche Nachbesserungen Entwicklung der Aufgaben und Ausgaben Alte und neue strukturelle Fragen Die Funktion der Kinder- und Jugendhilfe Die Identitt der Kinder- und Jugendhilfe Die Qualitt der Kinder- und Jugendhilfe Kinder- Jugendhilfe in der aktuellen Legislaturperiode Das neue Bundeskinderschutzgesetz Kommt die groe Lsung? Quo vadis Kinder- und Jugendhilfe?

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

10

Entwicklung der Aufgaben und Ausgaben Die Ausbaudynamik im Bereich der Kindertagessttten Stagnation im stationren Bereich Ambulantisierung der Erziehungshilfen Jugend(sozial)arbeit und Familienbildung als DispositionsmasseWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 11

Entwicklung der Beschftigtenzahlen in der Kinder- und Jugendhilfe (Deutschland, 1974-2006)700.000 600.000 500.0008 4 . 1

Ost

West (inkl. Berlin)

400.000 300.000 200.000 100.000 0 1974 1982 19864 7 6 . 2

5 0 . 3 8 1

7 . 0 3 1

4 3 . 2 0 1

5 1 . 4 6 2

9 2 . 0 3

1990

8 1 9 . 5 3

1994

6 2 . 9 1 4

1998

. 1 6 4

2002

8 6 . 1 7 4

2006

Quelle: Statistisches Bundesamt: Einrichtungen und ttige Personen, versch. Jahrgnge; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

8 . 4 0 5

. 4 0 1

12

Abb. 1: Ausgaben der ffentlichen Hand fr die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland in Mrd. Euro (1992 bis 2009)30 30

26,925

24,6 22,8 19,22,1 2,3

2,6

25

20,22,2

20,62,2

20,72,1

20,92,0

20,92,2

2,3 20

20

16,4 15,015 2,1 2,1

16,82,0

17,01,9

17,51,9

17,51,9

17,72,0

18,12,0

18,52,0

15 24,3

10 14,4 14,7 15,1 15,6 15,6 15,7 16,0 16,4 17,1 18,0

18,4

18,5

18,8

18,8

20,5

22,3 10

12,9 5

5

0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

0

Reine Ausgaben

Einnahmen

Brutto-Ausgaben

Ausgaben insgesamt13

Wiesner LJHA Bremen

Ausgaben der ffentlichen Hand fr die Kinder- und Jugendhilfe nach Aufgabenbereichen in Mio. Euro (Deutschland; 1992 bis 2009)30.000

25.000

20.000

r u E . o M n i

15.000

10.000

5.000

0Sonstige Ausgaben Jugendhilfeverwaltung Tageseinrichtungen fr Kinder Allgem eine Frderung der Erziehung in der Fam ilie Jugendsozialarbeit Jugendarbeit

1992 852 592

1993 619 642

1994 649 704

1995 727

1996 734

1997 697

1998 708

1999 718

2000 773

2001 768

2002 705

2003 721

2004 708

2005 668

2006 636

2007 594

2008 502

2009 399

1.139 1.211 1.032 1.099 1.150 1.095 1.147 1.209 1.217 1.210 1.278 1.271 1.307 1.454 1.538

Hilfen zur Erziehung/sonst. Hilfe 2.969 3.567 3.822 3.811 3.966 4.364 4.437 4.614 4.857 5.125 5.477 5.637 5.634 5.668 5.650 5.911 6.407 7.104 8.491 10.012 9.980 9.797 10.038 9.872 9.892 9.957 10.036 10.428 10.951 11.291 11.431 11.542 11.639 13.086 14.228 15.884 70 193 59 187 67 170 60 184 65 249 65 218 65 211 69 213 72 219 74 238 122 253 89 271 77 261 80 252 85 242 114 329 119 339 32 389

1.117 1.207 1.239 1.302 1.254 1.263 1.297 1.357 1.411 1.432 1.459 1.387 1.350 1.378 1.401 1.451 1.544 1.560

Wiesner LJHA Bremen

14

Ausgaben der ffentlichen Haushalte fr die Kinder- und Jugendhilfe im Jahre 2009 nach Aufgabengebieten in Prozent (Deutschland) Sonstige Ausgaben 5,7% Jugendhilfeverwaltung 1,5% Jugendarbeit 5,8% Jugendsozialarbeit 1,4% Allgemeine Frderung der Erziehung in der Familie 0,1%

Hilfen zur Erziehung/sonst. Hilfe 26,4%

Tageseinrichtungen fr Kinder 59,0%Quelle: Statistisches Bundesamt: Ausgaben und Einnahmen der ffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, Wiesbaden, 2009; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Wiesner LJHA Bremen

15

Darunter

Land

Ausgaben insgesamt

Vernderung zum Vorjahr Ausgaben fr Kindertagesbetreuung

Vernderung zum Vorjahr

Hilfe zur Erziehung 1

Vernderung zum Vorjahr

2010

%

2010

%

2010

%

Baden-Wrttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thringen Deutschland 2 3

3362 3834 1660 1009 315 795 2451 532 2595 6414 1473 390 1588 773 770 698 28893

5,6 10,1 7,8 5,2 14,5 6,1 5,3 2,7 12,8 6,7 12,4 13,4 4,1 2,2 2,5 9,1 7,4

2132 2553 1002 688 145 486 1494 323 1499 3674 939 211 1199 539 444 493 17836

10,1 13,5 9,0 7,0 8,2 6,1 5,6 3,9 17,8 8,8 16,5 22,7 4,7 1,9 9,4 12,3 9,9

794 855 439 228 139 227 663 141 772 2029 387 126 220 155 221 114 7512

5,0 5,7 5,5 2,2 23,0 8,1 4,9 2,9 6,8 7,1 6,3 2,4 6,8 9,2 7,9 2,7 5,7

Wiesner LJHA Bremen

16

bersichtI. 1. 2. 3. II. 1. 2. 3. III. 1. 2. 3. 22 Jahre KJHG (SGB VIII) Das SGB VIII: Ergebnis einer Jahrzehnte langen Reformdebatte Wesentliche Nachbesserungen Entwicklung der Aufgaben und Ausgaben Alte und neue strukturelle Fragen Die Funktion der Kinder- und Jugendhilfe Die Identitt der Kinder- und Jugendhilfe Die Qualitt der Kinder- und Jugendhilfe Kinder- Jugendhilfe in der aktuellen Legislaturperiode Das neue Bundeskinderschutzgesetz Kommt die groe Lsung? Quo vadis Kinder- und Jugendhilfe?

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

17

Die Funktion der Kinder- und JugendhilfeFrderung der Entwicklung junger Menschen Private Verantwortung versus staatliche (Mit)Verantwortung Eltern als Interpreten des Kindeswohls Der Staat als Grenzwchter (Unvertretbarkeitskontrolle) Kindeswohl als negativer Standard

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

18

Die Versuchung des positiven Standards Werden die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen (BVerfG) oder versagen moderne Familien als Sozialisationsinstanz zunehmend? Haben Kinder ein Recht auf bestmgliche Frderung? Der Staat als Garant - Die Eltern als Risiko? Vorverlagerung der Schwelle fr die staatliche Intervention in das elterliche HandelnWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 19

Die Identitt der Kinder- und Jugendhilfe

Das Aufgabenverstndnis Einheit der Jugendhilfe ? Tagesbetreuung als integraler Bestandteil

Die Anbieterlandschaft Vom Neokorporatismus zum Markt Regeln fr den Marktzugang

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

20

Die Kinder- und Jugendhilfe und die Trgerlandschaft Die Koexistenz ffentlicher und freier Trger als historische Mitgift Das Pluralittsgebot als Ausdruck der Neutralitt des Staates in Fragen der Erziehung auerhalb der Schule als Voraussetzung fr die Ausbung des Wunsch- und Wahlrechts Pendant zur Dienstleistungsfreiheit der Leistungserbringer

Tendenzen zur Vergabe von Leistungen und von Versorgungsauftrgen

Die Zusammenarbeit ndert nichts am unterschiedlichen Status macht freie Trger nicht zu Erfllungsgehilfen des ffentlichen Trgers entlastet den ffentlichen Trger nicht von seinen gesetzlichen Aufgaben

Die Qualitt der Kinder- und Jugendhilfe Strukturqualitt Personalbemessung in den sozialen Diensten Personalschlssel bei den Leistungsanbietern

Prozessqualitt Steuerungsverantwortung des Jugendamtes Hilfeplanverfahren

Ergebnisqualitt WirkungsorientierungWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 23

bersichtI. 1. 2. 3. II. 1. 2. 3. III. 1. 2. 3. 22 Jahre KJHG (SGB VIII) Das SGB VIII: Ergebnis einer Jahrzehnte langen Reformdebatte Wesentliche Nachbesserungen Entwicklung der Aufgaben und Ausgaben Alte und neue strukturelle Fragen Die Funktion der Kinder- und Jugendhilfe Die Identitt der Kinder- und Jugendhilfe Die Qualitt der Kinder- und Jugendhilfe Kinder- Jugendhilfe in der aktuellen Legislaturperiode Das neue Bundeskinderschutzgesetz Kommt die groe Lsung? Quo vadis Kinder- und Jugendhilfe?

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

24

Der Hintergrund Medial aufbereitete Einzelflle von Kindesvernachlssigung und Kindesmisshandlung Landesgesetzliche Regelungen ber ein verbindliches Einladungswesen zur Teilnahme an Gesundheitsuntersuchungen Modellprojekte zu den Frhen Hilfen Die Aufarbeitung der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren Die Aufdeckung sexualisierter Gewalt in EinrichtungenWiesner 22Jahre KJHG Bremen 25

Struktur des Gesetzes Das Bundeskinderschutzgesetz als ArtikelgesetzBezeichnung: Gesetz zur Strkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) Art. 1: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Art. 2: nderungen im SGB VIII Art. 3: nderungen anderer Gesetze Art. 4: Evaluation Art. 5: Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Art. 6: InkrafttretenWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 26

KKG: Inhaltsbersicht1

Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung Information der Eltern ber Untersttzungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung

2

3 Rahmenbedingungen fr verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz 4 Beratung und bermittlung von Informationen bei Anhaltspunkten fr eine KindeswohlgefhrdungWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 27

1 KKG: Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung Abs.1 Abs.2 Abs.3 Kinderschutz als Ziel des KKG Wiederholung von Art.6 Abs.2 GG Wchteramt als Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr Frhe Hilfen als prventive Aktionsform des staatl. Wchteramts zur Frderung und zum Schutz kleiner KinderWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 28

Abs.4

2 KKG: Information der Eltern ber Untersttzungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung(1) Eltern sowie werdende Mtter und Vter sollen ber Leistungsangebote im rtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. (2) Zu diesem Zweck sind die nach Landesrecht fr die Information der Eltern nach Absatz 1 zustndigen Stellen befugt, den Eltern ein persnliches Gesprch anzubieten. Dieses kann auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die rtlichen Trger der Jugendhilfe.

Wiesner 20 Jahre KJHG_AGJF Sachsen

29

3 KKG: Netzwerke KinderschutzAbs.1 Verpflichtung aller Lnder zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Netzwerken mit folgenden Aufgaben Gegenseitige Information der Leistungstrger ber das jeweilige Angebotsund Aufgabenspektrum Klrung struktureller Fragen der Angebotsgestaltung und entwicklung Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz

Abs.2 Einbeziehung aller Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen bzw. Eltern in Kontakt stehen Abs.3 Anbindung an die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe

Abs.4 Finanzierung frher Hilfen durch den BundWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 30

Finanzierung frher Hilfen ( 3 Abs.4 KKG) Die Finanzierung Frher Hilfen (Netzwerke Frher Hilfen und Einsatz von Familienhebammen) als politischer Knackpunkt Die mangelnde Bereitschaft des Gesundheitssystems (gesetzliche Krankenversicherung) zur (Mit)Finanzierung Das Zweistufenmodell als Lsung des Konflikts zwischen Bundesregierung und Bundesrat im Vermittlungsausschuss

Die zwei Stufen der Finanzierung ( 3 Absatz 4 KKG)Stufe 1: 2012-2015Modellprojekt des Bundeszum Aus- und Aufbauder Netzwerke Frhe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen, auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen

Stufe 2: ab 2016Fonds des Bundeszur Sicherstellung der Netzwerke Frhe Hilfen und der psychosozialen Untersttzung von Familien

2012: 30 Mio Euro 2013: 45 Mio Euro 2014 und 2015: je 51 Mio Euro

jhrlich 51 Mio Euro

Umsetzung Ausgestaltung der Bundesinitiative und des Fonds in Verwaltungsvereinbarungen zwischen BMFSFJ und den Lndern im Einvernehmen mit dem BMF

Gestaltungsspielrume fr die Lnder bei der Umsetzung Keine unmittelbare Finanzierung der kommunalen Gebietskrperschaften durch den Bund

Zentrale nderungen im SGB VIII8 8a 8b Rechtsanspruch fr Kinder und Jugendliche auf Beratung Konkretisierung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefhrdung Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Strkere Fokussierung auf frhe Hilfen

16

45 Neugestaltung des Erlaubnisvorbehalts fr den Betrieb von Einrichtungen 47 79 a Erweiterung der Meldepflichten Gesetzlicher Auftrag zur Qualittsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe

Wiesner KinderschutzG

34

Konkretisierung der Regelungen zur allgemeinen Frderung der Erziehung in der Familie ( 16 SGB VIII) Einfgung eines neuen Absatz 3: Ausdrckliche Erweiterung des Adressatenkreises auf werdende Eltern Konkretisierung des Leistungsinhalts im Hinblick auf die Bedarfslagen von (werdenden) Eltern, die in der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten Jahren nach der Geburt ber die materielle Untersttzung hinaus bedeutsam sein knnen: (3) Mttern und Vtern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vtern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden.Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen 35

Recht des Kindes oder Jugendlichen auf Beratung ( 8 Abs.3 SGB VIII) Bisher: Kinder und Jugendliche knnen ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten beraten werden, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt wrde

Jetzt: Rechtsanspruch des Kindes oder Jugendlichen (unter den bisherigen Voraussetzungen)

nderungen in 8a SGB VIII Systematische Trennung des Schutzauftrags des Jugendamtes (Abs.1 bis 3) vom Schutzauftrag der freien Trger (Abs.4)

Fachliches Profil der insoweit erfahrenen Fachkraft als Gegenstand der Vereinbarung mit dem freien Trger Verpflichtung des Jugendamtes zum Hausbesuch bei Erforderlichkeit nach fachlicher Einschtzung im Einzelfall (Abs.1 Satz 2) Verpflichtung jedes Jugendamts zur bermittlung bekannt gewordener Anhaltspunkte fr eine Kindeswohlgefhrdung an das rtl. Zustndige Jugendamt zur Wahrnehmung des Schutzauftrags (Abs.5)

8b Abs.1 neuFachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Abs.1: Einzelfallberatung Anspruch kinder- und jugendnaher Berufsgruppen auerhalb der Kinderund Jugendhilfe auf Beratung bei der Gefhrdungseinschtzung (Verlngerung von 8a Abs.2 alt/ 4 neu) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschtzung einer Kindeswohlgefhrdung im Einzelfall gegenber dem rtlichen Trger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen 38

8b Abs.2 neuFachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Beratung der Trger von Einrichtungen bei der Entwicklung und Anwendung von Kinderschutzstandards (2) Trger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztgig oder fr einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zustndigen Leistungstrger, haben gegenber dem berrtlichen Trger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien 1. zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie 2. zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persnlichen Angelegenheiten.39

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

Erweiterung der Voraussetzungen fr die Erteilung der Betriebserlaubnis ( 45)(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewhrleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn 1. die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden rumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen fr den Betrieb erfllt und 2. die gesellschaftliche und sprachliche Integration in der Einrichtung untersttzt wird sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie 3. zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Mglichkeit der Beschwerde in persnlichen Angelegenheiten Anwendung finden.

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

40

Erweiterung der Anzeigepflicht fr die Trger von Einrichtungen ( 47 Satz 1)Der Trger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zustndigen Behrde unverzglich 1. die Betriebsaufnahme unter Angabe von Name und Anschrift des Trgers, Art und Standort der Einrichtung, der Zahl der verfgbaren Pltze sowie der Namen und der beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskrfte, 2. Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeintrchtigen, sowie 3. die bevorstehende Schlieung der Einrichtung anzuzeigen.Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen 41

Gesetzlicher Auftrag zur Qualittsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe ( 79, 79a, 74) 79 Abs.2 Satz 1 Nr.2 neu Qualittsentwicklung als Teil der Gewhrleistungspflicht des ffentlichen Trgers

79 a Verpflichtung des ffentlichen Trgers zur Weiterentwicklung, Anwendung und berprfung von Grundstzen und Mastben fr die Bewertung der Qualitt sowie geeigneten Manahmen zu ihrer Gewhrleistung fr die Gewhrung und Erbringung von Leistungen die Erfllung anderer Aufgaben den Prozess der Gefhrdungseinschtzung nach 8a die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

74 Abs.1 Satz 1 Nr.1 Qualittsentwicklung und Qualittssicherung i.S. des 79a als Voraussetzung fr die finanzielle FrderungWiesner KinderschutzG 42

bersichtI. 1. 2. 3. II. 1. 2. 3. III. 1. 2. 3. 22 Jahre KJHG (SGB VIII) Das SGB VIII: Ergebnis einer Jahrzehnte langen Reformdebatte Wesentliche Nachbesserungen Entwicklung der Aufgaben und Ausgaben Alte und neue strukturelle Fragen Die Funktion der Kinder- und Jugendhilfe Die Identitt der Kinder- und Jugendhilfe Die Qualitt der Kinder- und Jugendhilfe Kinder- Jugendhilfe in der aktuellen Legislaturperiode Das neue Bundeskinderschutzgesetz Kommt die groe Lsung? Quo vadis Kinder- und Jugendhilfe?

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

43

Das Jugendamt und die Debatte um die groe Lsung fr junge Menschen mit Behinderung Die aktuelle Debatte auf der Grundlage des 13. Kinder- und Jugendberichts und der Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderung

Konsequenzen fr die Ausstattung des Jugendamtes die fachliche Qualifikation des Personals

Abschied vom sozialpdagogischen Leitbild des Jugendamtes?Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen 44

Der inklusive Ansatz: Kinder- und Jugendhilfe neu denken ?Whrend Integration auf die (Wieder)eingliederung behinderter Menschen in bestehende gesellschaftliche Strukturen zielt, weist das Konzept der Inklusion auf die Umgestaltung der sozialen Umwelt als Voraussetzung fr die gemeinsame Nutzung und gesellschaftliche Teilhabe durch heterogene Gruppen von Kindern und Jugendlichen hin(Dannenbeck, vom Integrations- zum Inklusionsparadigma, Gemeinsam leben 2008, 195 ff.)

Alle Leistungssysteme mssen sich so verndern, dass sie eine individuelle Frderung aller Personen ermglichen Abschaffung von Parallelstrukturen und SondereinrichtungenWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 45

Schritte zur Umsetzung der Groen LsungProblem: Zustndigkeitsverlagerung von (berrtlichen ) Trgern der Sozialhilfe auf rtliche Trger der Jugendhilfe Aufgaben: Ermittlung der erforderlichen Umverteilungsvolumens Kosten der Leistungen Kosten des Verwaltungspersonals

Entwicklung von Strategien zur Verlagerung der Personalressourcen Entwicklung von Qualifizierungskonzepten fr die Jugendhilfe

Gesetzliche nderungen

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

46

bersichtI. 1. 2. 3. 4. II. 1. 2. 3. III. 1. 2. 3. 4. 22 Jahre KJHG (SGB VIII) Das SGB VIII: Ergebnis einer Jahrzehnte langen Reformdebatte Wesentliche Nachbesserungen Kinder- und Jugendhilfe und die Fderalismusreform Entwicklung der Aufgaben und Ausgaben Alte und neue strukturelle Fragen Die Funktion der Kinder- und Jugendhilfe Die Identitt der Kinder- und Jugendhilfe Die Qualitt der Kinder- und Jugendhilfe Kinder- Jugendhilfe in der aktuellen Legislaturperiode Umsetzung des Kinderfrderungsgesetzes Das neue Bundeskinderschutzgesetz Kommt die groe Lsung? Quo vadis Kinder- und Jugendhilfe?

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

47

Die Kinder- und Jugendhilfe im Focus des Kinderschutzes (1) Die mediale Aufrstung und die (nicht erfllbaren) Erwartungen an das Jugendamt Kinderschutz als technologisch plan- und beherrschbarer Vorgang? Zwischen Begrungspaket und Krisenintervention (die Ambivalenz aufsuchender Hilfen) Der (niederschwellige) Zugang des Staates zur Familie und/oder der Familie zum Staat

Potentiale und Grenzen der Prvention Vernetzung - oder Kolonialisierung der Lebenswelten?Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen 48

Die Kinder- und Jugendhilfe im Focus des Kinderschutzes (2) Konzentration auf die (frhe) Kindheit: Jugendliche: ein Fall fr die Justiz? Junge Volljhrige: 41 SGB VIII ein Papiertiger? Die Jugendsozialarbeit: ein Erinnerungsposten ?

Jugendhilfe auf dem Rckweg in die Polizei- und Ordnungsverwaltung? Das Jugendamt auf der Suche nach einem neuen ImageWiesner 22 Jahre KJHG Bremen 49

Kinder- und Jugendhilfe und die steigenden Kosten der HzEWer ist schuld die Leistungsberechtigten, die von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch machen die freien Trger, die Bedarfe fingieren und sich selbst bedienen die ffentlichen Trger, die die Verantwortung outsourcen

Das SGB VIII muss zukunftsfest gemacht werden !Die Errungenschaften des SGB VIII sind durch den Rckfall in ein neues Kontrollparadigma gefhrdet

Ausgangspunkt fr staatliches Handeln mssen die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen sein Der Zugang zum Leistungsspektrum muss verbessert werden (Einfhrung von Beschwerdemanagement und Ombudsstellen)

Kinder- und Jugendhilfe darf nicht auf Tagesbetreuung von Kindern und (kontrollierenden) Kinderschutz verkrzt werden Die Steuerungsmglichkeiten des Bundesgesetzgebers mssen verbessert werden

Wiesner 22 Jahre KJHG Bremen

51


Recommended