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2/15 · 2 3 Aktion „162.000 für 162.000“ Mehr Personal für die Krankenhäuser am 24. Juni...

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Personalrat Universitätsklinik Tübingen 2/15 Herausgeber: Personalrat Universitätsklinikum Tübingen, Otfried-Müller-Str.49, 72076 Tübingen 29-83647, 29-85055, Fax 29-5176, e-mail: [email protected] Internetadresse:http://www.medizin.uni-tuebingen.de/persrat Intranetadresse: http://www.med.uni-tuebingen.de/persrat Redaktion: Johann Graf, Inge Grimm, Angela Hauser, Bärbel Jäger, Michael Sauter, Hanna Schulz, Gerlinde Strasdeit, Sabine Schneiderhan, Anouchka Schrettenbrunner Ralf Schwichtenberg, Lothar Wütz-Botsch V.i.S.d.P.: Angela Hauser, Personalratsvorsitzende Das Personalratsinfo erscheint in unregelmäßiger Folge. Die Informationen erfolgen im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Wir freuen uns über Zuschriſten und Leser/-innenbriefe. Inhaltsverzeichnis Aktion „162.000 für 162.000“ 3 Mehr Personal für die Krankenhäuser 3 Krankenhaus“reform“ 3 Gesetzliche Personalbemessung jetzt! 4 Nachtdienstpause, Schichtdauer und Urlaub 6 Bericht aus dem Aufsichtsrat 8 Aus der laufenden Arbeit 9 Personalversammlungsmarathon 9 Internationaler Tag der Pflegenden 10 eaterfest im Herbst 11 Grünkurs ade? 11 Tarifeinigung mit der TdL 12 Radcheck und Personalrat vor Ort 12 Zusatzversorgung gesichert 13 Kliniken gründen Arbeitgeberverband 14 Vollversammlung der Auszubildenden 15 Neu im Personalrat: Ulrich Felger 15 Schon durch Glauben wirksam 17 JAV-Neuwahl im Oktober 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes 18 Neues Gesetz für pflegende Angehörige 19 Arbeitnehmerdatenschutz bedroht 21 Online-Anmeldung zu Fortbildungen 22 Vermögensuhr tickt schneller 22 Schwarzer Humor und schonungslose Ehrlichkeit 23 Bilder aus Amazonien 24
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Personalrat Universitätsklinik Tübingen

2/15Herausgeber: Personalrat Universitätsklinikum Tübingen, Otfried-Müller-Str.49, 72076 Tübingen 29-83647, 29-85055, Fax 29-5176, e-mail: [email protected] Internetadresse:http://www.medizin.uni-tuebingen.de/persrat Intranetadresse: http://www.med.uni-tuebingen.de/persratRedaktion: Johann Graf, Inge Grimm, Angela Hauser, Bärbel Jäger, Michael Sauter, Hanna Schulz, Gerlinde Strasdeit, Sabine Schneiderhan, Anouchka Schrettenbrunner Ralf Schwichtenberg, Lothar Wütz-BotschV.i.S.d.P.: Angela Hauser, PersonalratsvorsitzendeDas Personalratsinfo erscheint in unregelmäßiger Folge. Die Informationen erfolgen im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Wir freuen uns über Zuschriften und Leser/-innenbriefe.

InhaltsverzeichnisAktion „162.000 für 162.000“ 3Mehr Personal für die Krankenhäuser 3Krankenhaus“reform“ 3Gesetzliche Personalbemessung jetzt! 4Nachtdienstpause, Schichtdauer und Urlaub 6Bericht aus dem Aufsichtsrat 8Aus der laufenden Arbeit 9Personalversammlungsmarathon 9Internationaler Tag der Pflegenden 10Theaterfest im Herbst 11Grünkurs ade? 11Tarifeinigung mit der TdL 12Radcheck und Personalrat vor Ort 12

Zusatzversorgung gesichert 13Kliniken gründen Arbeitgeberverband 14Vollversammlung der Auszubildenden 15Neu im Personalrat: Ulrich Felger 15Schon durch Glauben wirksam 17JAV-Neuwahl im Oktober 17Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes 18Neues Gesetz für pflegende Angehörige 19Arbeitnehmerdatenschutz bedroht 21Online-Anmeldung zu Fortbildungen 22Vermögensuhr tickt schneller 22Schwarzer Humor und schonungslose Ehrlichkeit 23Bilder aus Amazonien 24

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Anlässlich des 25-jährigen Dienstjubiläums übermittelt der Personalrat herzliche Glückwünsche an

Anlässlich des 40-jährigen Dienstjubiläums übermittelt der Personalrat herzliche Glückwünsche an

Cornelia Bendele UKPPUlrike Mang Med. KlinikWolfgang Hahn UKPPJoachim Hauser UKPPMartina Fezelot ChirurgieInge Rieber ChirurgieChristine Bökle-Stumpp ChirurgieEva Letzgus OrthopädieAgnes Schäfer OrthopädieCharlotte Majer NeurochirurgieSemiha Cifci UKPPUte Buhlmann ABIPMartin Haas HautklinikNeven Mayer ZOPElisabeth Bido ZOPAnke Huge ZOPHannelore Zimmermann AnästhesiologieVolker Scheer ZZMKAndrea Wolfram Med. KlinikRainer Lehmann, Prof. Dr. Med. KlinikBirgit Schittek, Prof. Dr. HautklinikKarin Schweitzer Med. KlinikImmanuel Lutz Med. KlinikGetrud Benninger AugenklinikConstanze Schenk Med. KlinikClaudia Benzel Med. KlinikHeike Siemer RadiologieBernhard Herrmann Pathologie

Andreas Rohner UKPPAndrea Thomas KinderklinikCornelia Graf VerwaltungMarina Kaiser UKPPIris Wäscher KinderklinikBirgit Bienewitz K.- u. JugendpsychiatrieHeike Daub HNOUlrike Lösch MikrobiologieSenta Häußler HNOBeate Robotka AnästhesiologieDr. Elke Gesele Med. KlinikDr. Klaus Hamprecht Inst. f. Med. VirologieMichael Kaiser UKPPIlka Tießen UKPPIrena Sawodniok Med. KlinikSabina Herbert Med. KlinikUlrike Hoffmann-Heck K.- u. JugendpsychiatrieJoachim Riethmüller KinderklinikIvan Domancic FuhrparkEckhard Schröder TBABruno Bonn ZentralkücheDr. Jochen Steiner NeurochirurgieRegine Seiler PathologieSilvia Clement NeurologieSonja Lang ZZMKXenia Raible ZZMKNicole Vollmer ZZMKBettina Vogel ZZMK

Karola Kienle Med. KlinikSylvia Wartha Med. KlinikJürgen Bosch HautklinikLeonhard Essl HautklinikEdeltraud Tschech ChirurgieDusanka Wolf LiegenschaftenGabriele Dünisch KinderklinikMarianne Kelch RechtsmedizinRuth Maier AugenklinikIris Köpschall HNOChristina Gulde-Schuele Augenklinik

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Aktion „162.000 für 162.000“Mehr Personal für die Krankenhäuser

am 24. Juni 2015 um 12:30 Uhr vor dem Casino SchnarrenbergDer Personal-Check von ver.di 2013 hat es offen ge-legt: Es fehlen an den Krankenhäusern bundesweit 162.000 Vollzeitstellen, 70.000 davon in der Pflege. Die Beschäftigten fühlen sich nicht nur überlastet, sie sind es!Sie versuchen jeden Tag aufs Neue, die Personallü-cken mit ihrer Mehrarbeit zu schließen. Vergeblich. Die Lösung scheint nicht in Sicht, obwohl ver.di einen Weg aufgezeigt hat: Eine Personalbemessung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. Diese Regelung muss für alle Krankenhäuser gelten, deshalb kann es

nur der Gesetzgeber richten. Aber ohne Druck auf die Politik wird sich wenig ändern. Wir brauchen eine machtvolle Demonstration. Wir zeigen den Mangel! Zeitgleich, in allen Häusern bundesweit!Das ist einmalig. Eine Protestwelle vom Nordsee-strand bis in die bayerischen Berge, von Görlitz bis Saarbrücken.

Viele von Euch haben hier am UKT von Personalrä-ten, ver.di Vertrauensleuten oder Kolleginnen und Kollegen eine Nummer erhalten. Am Mittwoch, 24. Juni, um 12:30 Uhr treffen wir uns alle und halten unsere Nummernkarten hoch. Denn am 24.6.2015 tagen die Gesundheitsminister der Länder in Bad-Dürkheim.Die Presse ist eingeladen und wird bei uns vor Ort sein. Wir am UKT haben 518 Nummern erhalten, wir werden also mindestens 518 Kolleginnen und Kollegen vor Ort sein und eindrucksvoll demonst-

rieren, wie viel Personal am UKT fehlt, um unsere Arbeit gut und im Sinne der Patienten zu erledigen und ohne dass unsere Arbeit auch uns Beschäftigte krank macht.Die Kolleginnen und Kollegen von der Tropenklinik werden mit uns gemeinsam vor dem Casino stehen!

162.000 fehlen – 162.000 Kolleginnen und Kollegen in der ganzen Bundesrepublik stehen dafür vor den Krankenhaustoren.

Wir zählen auf Euch, damit es endlich genug Personal in den Krankenhäusern gibt!

Krankenhausreform ignoriert dramatische Personalsituation

Nach Auffassung der Vereinten Dienstleistungsge-werkschaft (ver.di) bietet der am 10. Juni im Kabinett vorgelegte Gesetzentwurf für ein Krankenhausstruk-turgesetz keine Lösung für den dramatischen Perso-nalmangel im Krankenhaus. "Mit einem Kleinstför-

derprogramm lassen sich die aufgestauten Probleme nicht lösen", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler in Berlin. Der Gesetzgeber wolle mehr Qualität sicherstellen. Doch gute Qualität brauche genug Personal. Dieser Zusammenhang werde im

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Gesetzentwurf vollständig ignoriert. "Niemand kann sich herausreden, er kenne die dramatischen Auswir-kungen der Personalnot für Patienten nicht. Wenn die Bundesregierung das Problem nicht wirkungs-voll angeht, nimmt sie billigend die Gefährdung von Menschen in Kauf." Durch das von der Bundesregierung aufgelegte Pfle-geförderprogramm sollen demnach bis zum Jahr 2018 maximal 7.000 neue Stellen für die Pflege am Bett geschaffen werden. Nach Berechnungen von ver.di werden aber mindestens 70.000 Neueinstellungen allein in 15 dieser Berufsgruppe gebraucht. Insgesamt bestehe ein Fehlbestand von 162.000 Beschäftigten, um eine gute und sichere Krankenversorgung zu leisten.Damit fehlt in den Krankenhäusern jede sechste Angestellte. Weil der Mangel seit Jahren ausgesessen wird, sind nach Angaben von ver.di zwischenzeit-lich mindestens acht Mrd. Euro notwendig, um die erforderlichen Stellen zu schaffen. Die Bundesregie-rung will jedoch nur 660 Mio. Euro im Rahmen des Pflegeförderprogramms zur Verfügung stellen - alle anderen Berufsgruppen gehen leer aus. Zudem ver-

stärke die unzureichende Verpflichtung der Länder zur Finanzierung der Investitionen die Personal-probleme. Entgegen der Gesetzeslage finanzieren Krankenhäuser rund vier Mrd. Euro jährlich für die notwendigsten Investitionen aus ihren Betriebsmit-teln. Das sind hauptsächlich Gelder, die dann beim Personal eingespart werden. Auch hier zeigt der Gesetzentwurf keine Lösung auf."Bei den Beschäftigten herrscht blankes Unver-ständnis über die Ignoranz der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden", sagte Bühler weiter. Arbeitsüberlastung und Gefährdung der Patientensicherheit seien zwar bekannt, aber die Regierung übe sich im Nichtstun. Wir wollen eine gesetzliche Regelung der Personal-ausstattung in den Krankenhäusern, die auch eine ausreichende Finanzierung vorsieht. Es müsse gesi-chert werden, dass die dafür zur Verfügung gestellten Mittel auch beim Personal ankommen und nicht an anderer Stelle verwendet werden. Bundes- und Lan-despolitiker seien gefordert, jetzt tragfähige Lösungen im Gesetz vorzusehen.

Gesetzliche Personalbemessung jetzt!Die Krankenhäuser sparen zu Lasten des Personals. Deshalb können die Pflegekräfte ihren Ansprüchen und denen der Patienten nicht mehr gerecht werden. Auszubildende sind enttäuscht, weil sie nicht genü-gend angeleitet werden. Reinigungskräfte schaffen es nicht, in der vorgegebenen Zeit so zu putzen, wie es erforderlich wäre.Wo Personal im Krankenhaus fehlt, steigt die Sterb-lichkeit. Schuld sind unzureichende Investitions-zuschüsse der Länder, schuld ist der zunehmende Wettbewerbsdruck unter den Fallpauschalen.Wer die Personalkosten senkt, ist der Gewinner. Das ist absurd. Schließlich gibt es Krankenhäuser, damit Kranke gut versorgt werden. Der Wettbewerb richtet es nicht, also brauchen wir gesetzliche Vorgaben für eine bedarfsgerechte Personalausstattung.Es gibt bei vielen Arbeitgebern und in Teilen der Politik große Widerstände gegen ein solches Gesetz.

Aber Parteien, Politiker und Gesetzgeber können das Problem nicht mehr ignorieren. Unser „Personal-check“ hat aufgezeigt, dass bundesweit 162.000 Stellen fehlen, in Tübingen allein in der Pflege 350 Stellen. Darauf haben wir mit einer Vielzahl von Aktionen und Gesprächen hingewiesen. Die Fallpauschalen tragen nicht zu einer guten Versorgung bei.Der Druck auf die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern nimmt zu. Sie sollen gegensteuern. Das Thema ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD aufgetaucht. Dort wird seit vielen Jahren erstmals eine flächendeckende Krankenhausversorgung als wesentliches Element der Daseinsvorsorge betont. Und die Koalitionäre wollen „die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender Höhe und Gewichtung“ berücksichtigen und gewährleis-ten, dass diese tatsächlich für Personal eingesetzt werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis

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Jahresende ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung entwickeln. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe wissen, dass es gute Qualität und Sicherheit nur mit mehr Personal geben kann.Wie könnte ein Gesetz zur Personalbemessung aus-sehen?Wir brauchen Regelungen für alle Berufe. Um diese zu entwickeln, braucht es Zeit. Zeit aber ist genau das, was wir nicht haben. Denn das System droht zu kollabieren. Für eine kurzfristige Lösung fordern wir,

gemeinsam mit ver.di, auf die zwischen 1993 bis 1995 geltende Pflegepersonalregelung (PPR) zurückzugrei-fen. Zugleich muss ein Beirat eingesetzt werden, der dieses System weiterentwickelt oder ein anderes auf den Weg bringt.Ver.di hat wissenschaftliche Forschungen über die Zusammenhänge zwischen Personalausstattung und Qualität ermöglicht und wichtige Akteure an einen Tisch gebracht. Für den Reinigungsdienst hat ver.di mit erfahrenen ver.di-Aktiven, unterstützt durch das Institut für betriebswirtschaftliche und arbeitsorien-tierte Beratung (BAB), Vorgaben zur Personalaus-stattung entwickelt. Diese werden nun an die Politik weitergeleitet. Lösungen für weitere Berufsgruppen müssen nach und nach entwickelt werden.Es wurde schon einiges erreicht, trotzdem ist die gesetzliche Personalbemessung noch kein Selbst-läufer. Vor allem die unionsregierten Länder und

die CDU/CSU-Bundestagsfraktion müssen noch gewonnen werden. Der Personalrat hat deshalb Frau Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, zu einem Ge-spräch eingeladen. Wir bleiben am Ball, bis wir es geschafft haben, bis es da ist: das Gesetz für genug Personal in den Kran-kenhäusern.

Studie von Prof. Wasem Uni Duisburg-Essen

Seit Einführung von Fallpauschalen (DRGs) zur Krankenhausfinanzierung vor etwa zehn Jahren hat sich die Arbeit der Pflegekräfte enorm verdichtet. Das belegen diverse internationale und deutsche Studien.Die Feststellung ist auch Ausgangspunkt einer Un-tersuchung von Forschern der Uni Duisburg-Essen, die im Auftrag von ver.di mögliche Instrumente zur Personalbemessung begutachtet haben. „Mittlerweile können vielfach notwendige pflegerische Leistungen aufgrund von Zeitmangel nicht erbracht werden, was entsprechende Konsequenzen für die Versorgungs-qualität beinhaltet“, heißt es in dem unter Leitung von Professor Jürgen Wasem erstellten Papier.Die Kalkulationslogik der DRGs berge „die Gefahr, dass sich die Personalknappheit nachhaltig manifes-tiert“, so die Warnung der Gesundheitsökonomen. Um dem entgegenzuwirken, sei ein Bündel von Maßnahmen nötig – wie die Bereitstellung zusätz-

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licher Mittel für die Pflege und die Orientierung der Personalbesetzung am tatsächlich geleisteten Pflegeaufwand.Für eine Personalbemessung erscheint Wasem und seinem Forscherteam der Einsatz von Personalauf-wandserfassungssystemen am sinnvollsten, da sie sich am tatsächlichen pflegerischen Versorgungsaufwand orientieren. Ein Ansatz könne die Pflegepersonalre-gelung (PPR) sein.Dass die PPR derzeit vielfach als Verrechnungsinst-rument genutzt wird, zeige, dass ein solcher Mecha-nismus „ohne weiteres ins DRG-System einzufügen“ wäre. Die Wissenschaftler betonen allerdings, dies sei „nur in Kombination mit einer Ausfinanzierung der

ermittelten Stellen sinnvoll“. Die hierfür zur Verfü-gung gestellten Mittel müssten zudem zweckgebun-den sein, um sicherzustellen, dass sie auch tatsächlich der Pflege zugute kommen.Ver.di Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler be-stärkt die Ergebnisse darin, die Einführung einer gesetzlichen Personalbemessung zu fordern. „Alle Sachzwang-Argumente sind hinfällig“, betont sie. „Es ist keine Frage, ob es geht, sondern ob man es will. Die Politik kann und muss den Personalnotstand bekämpfen“. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Krankenhausfinanzierung sei gefordert, entsprechende Konzepte vorzulegen.

Folgen unzureichender Personalbesetzung für die Patienten:Untersuchung mit 422730 chirurgische Patienten aus 300 Krankenhäusern in 9 europäischen Län-dern: „Nurse staffing and education and hospital mortality in nine European countries“, Aiken 2014

Versorgt eine Pflegekraft einen Patienten mehr (von 6 auf 7 Patienten), erhöht sich die Rate der Todesfälle im Krankenhaus bis 30 Tage nach Entlassung um 7%.

Nachtdienstpause, Schichtdauer und UrlaubUrlaubFür viel Verwirrung sorgten hier zwei Ankündi-gungen des Pflegedirektors, Herrn Tischler, zur Urlaubsgewährung. Die erste Ankündigung war: „Urlaub muss im laufenden Urlaubsjahr genommen werden“. Die zweite Ankündigung bezog sich auf den Planungszeitraum. Beschäftigte wurden dazu aufge-fordert, bereits im ersten Quartal ihren kompletten Jahresurlaub zu verplanen!In einem Schreiben haben wir Herrn Tischler auf die Regelungen und insbesondere auf die Dienstver-einbarung zur Arbeitszeit hingewiesen. In seinem Antwortschreiben bekräftigt er unsere Aussagen und hat die Pflegedienstleitungen am UKT darüber per Mail informiert!Hier noch einmal einen Auszug aus dem Tarifvertrag

und der Dienstvereinbarung:Der Tarifvertrag TV UK regelt unter Paragraph 24 Abs. 6 „der Urlaub ist spätestens bis zum Ende des Urlaubsjahres (Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr) an-zutreten. Kann der Urlaub aus betrieblichen oder in der Person der Arbeitnehmerin liegenden Gründen

nicht bis zu diesem Zeitpunkt angetreten werden, ist er in das nächste Urlaubsjahr zu übertragen. Im Falle der Übertragung muss der Urlaub innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. (…)“ Die Aussage ist klar, der Urlaub soll im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Und es macht sicher wenig Sinn, wenn alle Urlaub sparen und dann mit 15 Tagen Resturlaub ins Neue Jahr gehen. Allerdings gibt es Ausnahmen wie Krankheit oder dienstliche Gründe, die verhindern, dass der Urlaub genommen werden konnte. Darüber hinaus sagte uns die Dienststelle zu, bei der Übertragung von wenigen Tagen Urlaub ins Neue Jahr die Angabe „persönlicher Gründe“ großzügig auszulegen. Die Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit besagt, dass

2/3 des Jahresurlaubs am 01.02. eines Jahres verplant sein müssen, das letzte Drittel jedoch erst am Ende des 3. Quartals, also Ende September.

NachtdienstpauseErneut zur Diskussion steht die bezahlte Pause im Nachtdienst.

Vorneweg, um Missverständnisse zu vermeiden, der Personalrat vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich die Pause genommen werden muss. Der Personalrat hat per Gesetz (LPVG) darüber zu wachen, dass geltende Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten eingehalten werden. Dazu gehört

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natürlich auch, darauf zu achten, dass Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Leider sind Verstöße gegen diese Vorgaben aufgrund der personellen Situation im Pflegebereich an der Ta-gesordnung. Unzählige Pausen im Tagdienst können

gar nicht oder nicht regelgerecht genommen werden.Herr Tischler hat vor, die derzeitige Pausenregelung im Nachtdienst zu ändern. Derzeit gilt, dass die Beschäftigten im Nachtdienst eine bezahlte Pause erhalten. Diese Pause kann auf 3 mal 15 Minuten verteilt werden. Bezahlt wird sie deshalb, weil die Beschäftigten ständig erreichbar sind und nicht eine Pause im Sinne der Pause (vollständige Abwesenheit) in Anspruch nehmen können. Dies war damals ein Entgegenkommen der Beschäftigten und hatte zur Folge, dass nicht zusätzliches Personal eingestellt werden musste.Pflegedirektor Tischler will jetzt eine Änderung da-hingehend, dass die Pause regulär genommen wird. Er vertritt die Meinung, dass das Einhalten der Pause nachts gewährleistet werden kann. Er schließt nicht aus, dass in wenigen Bereichen die Pause weiterhin bezahlt werden wird. Auf Nachfrage betont Herr Tischler, dass sich die Schichtzeiten nicht verändern werden. Dies bedeutet, die Beschäftigten können den Arbeitsplatz eine ¾ Stunde lang verlassen. Sie müssen nicht erreichbar sein und weder Piepser noch ein Telefon mitnehmen. Herr Tischler hatte die Pfle-gedienstleitungen aufgefordert, ein entsprechendes Konzept vorzulegen.Wir haben dem Pflegedirektor unsere Bedenken zu diesem Schritt dargelegt und insbesondere auf die Vergangenheit hingewiesen. Wir vermuten, dass es sich hier um eine reine Spar-maßnahme handelt und lehnen eine Verschlech-terung für die Beschäftigten ab. Rechnet man die Kosten für die bezahlten Nachtdienstpausen in Stellen um, so käme man im UKT auf die Gesamt-Summe von ca. 20 – 30 zusätzliche Stellen. Hier lockt offensichtlich das Einsparpotential. Allerdings benötigt man zusätzliches Personal, um die Pausen im Nachtdienst zu gewähren. Wir halten wenig von der Vorstellung, dass sich Beschäftigte im Nachtdienst gegenseitig zur Pause ablösen, da die Personalbeset-

zung ohnehin so knapp bemessen ist, dass wir die Übernahme von mehr Patienten zur Pausenablösung für nicht akzeptabel halten. Wir halten es zudem für ein bedenkliches Signal an die Beschäftigten, dieses aus der Not geborene Privileg der bezahlten Pause im

Nachtdienst zu kippen. Der Pflegebe-ruf hat in den letzten Jahren immens an Attraktivität eingebüßt, und wir täten gut daran, alles zu unterlassen, was die Beschäftigten in der Pflege demotivieren könnte. Vielmehr gilt es, die Fachkräfte, die wir noch haben, sorgsam zu behandeln und bei der Stange zu halten.Bereits im Jahr 2008 hatten Beschäf-

tigte, Personalvertretung und ver.di Vertrauensleute mit dem Klinikumsvorstand und der Pflegedirektion erschöpfend Argumente ausgetauscht zum Thema „bezahlte Pause im Nachtdienst - Für und Wider“. Alle Beteiligten sind nach gründlichem Abwägen der Argumente zu dem Schluss gekommen, dass es für Beschäftigte, Patienten und nicht zuletzt die Dienststelle besser ist, bei der momentan gültigen Regelung zu bleiben. Diese Regelung sieht vor, dass im Nachtdienst eine 30- bzw. bei Überschreiten von 9

Stunden Schichtdauer eine 45minütige Pause bezahlt wird, wenn es keine Pausenablösung gibt, sodass die Beschäftigten den Arbeitsplatz verlassen können, um eine regelrechte Pause zu machen.Die Konzepte liegen jetzt vor, entsprechende Zu-stimmungsanträge sind kurz vor Redaktionsschluss beim Personalrat eingegangen. Wir haben signalisiert, dass wir unsere Mitbestimmungsrechte vollständig ausschöpfen werden. Einer Verschlechterung der Pausenregelungen für die Beschäftigten kann der Personalrat nicht zustimmen.Den Hinweis von unserer Seite, dass im Tagdienst gegen die Pausenregelung verstoßen wird, hat Herr Tischler wie folgt beantwortet:Er trage dafür Sorge, dass wie in der Dienstverein-barung zur Arbeitszeit bereits geregelt, die Pausen-regelung umgesetzt wird. Dazu bedürfe es keiner neuen Regelung.

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SchichtdauerWie bereits oben erwähnt hat Herr Tischler zugesagt, an den Dienstzeiten nichts ändern zu wollen.Dies bedeutet, dass der Beginn und das Ende der jeweiligen Schicht nicht von der Pausenregelung berührt sind. Welche Auswirkung hat dieser Schritt nun wirklich?

Den Beschäftigten fehlt pro Nachtschicht eine 3/4 Stunde. Für diese Zeit soll zukünftig die Bezahlung entfallen. Das bedeutet: Bei gleicher Anzahl der Nachtschich-ten müssen mehr Schichten geleistet werden um die arbeitsvertraglich zu erbringenden Stunden zu erreichen.

Aktueller Stand NachtdienstpauseZustimmungsanträge auf Einführung der unbezahlten Nachtdienstpause sind am 10. Juni für alle stationären Bereiche beim Personalrat eingegangen (nicht für Ambulanzen, nicht für ZOP). Die Umsetzung bedeutet eine Verschlechterung für die Beschäftigten: weniger Geld, mehr Arbeitstage, höhere Belastung, weil im Vertretungsmodus mehr Patienten zu betreuen sind. Wir werden in den nächsten Tagen und Wochen in Teilpersonalversammlungen die Beschäftigten informieren. Da es sich hier um Maßnahmen zur Regelung der Arbeitszeit (Pausenregelungen fallen auch darunter) handelt, hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht. Deshalb dürfen Veränderungen nur mit Zustimmung des Personalrats erfolgen. Im Moment können wir keine Vorteile für die Beschäf-tigten und auch nicht für die Patienten erkennen. Bei einer Ablehnung durch den Personalrat kann der Arbeitgeber sein Ziel weiter verfolgen. Wenn auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielt werden kann, wird im weiteren Verfahren eine so genannte Einigungsstelle eingerichtet. Diese besteht in der Regel aus jeweils drei Vertretern des Arbeitgebers und des Personalrats, sowie einem neutralen Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss. Diese Einigungsstelle entscheidet in der Angelegenheit endgültig.

Bericht aus dem AufsichtsratBei der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2015 nahm zum ersten Mal der neue Pflegedirektor, Herr Tischler, teil. In seinem kurzen Bericht legt er dar, dass er im Moment noch dabei sei, sich vor Ort durch Gespräche einen Überblick über den Personalbedarf zu verschaffen. Die Auswertung der Überlastanzei-gen aus dem Jahr 2014 ergab einen Hauptgrund: die kurzzeitigen Krankheitsausfälle. Dem soll zukünftig durch eine geänderte Personalsteuerung begegnet werden. Außerdem kündigte er an, dass das Ver-fahren zur Erstattung von Überlastanzeigen mit der dazugehörigen Dienstvereinbarung in diesem Jahr überarbeitet werden soll.Ein Berichtspunkt war die Neuorganisation der Zentralen/Dezentralen Sterilisationseinheiten am Klinikum, und es gab einen Statusbericht über das Departement für Diagnostische Labormedizin. Mit der Gründung des Departements für Diagnostische Labormedizin im Jahr 2014 wurden Leistungen aus dezentralen Laboren in das Zentrallabor verlagert und teilweise dezentrale Labore komplett geschlos-sen. Mit der Zentralisierung konnten auch diverse Diag-nostikgeräte verlagert oder abgebaut werden. Insbe-sondere der Einsatz der neuen Laborstraße brachte einen Sparerfolg. Aktuell wird ein Neubau für das Departement geplant, der die Zusammenführung von allgemeiner Pathologie, Neuropathologie und

Molekularpathologie in einem gemeinsamen Stand-ort zum Ziel hat.Der Aufsichtsrat wurde über den aktuellen Stand des Parkhausneubaus informiert und die hierfür notwen-dige Kreditfinanzierung beschlossen. Es folgte ein Bericht der Einkaufsgenossenschaft der Uniklinika UNIKO, an der das Klinikum seit vielen Jahren beteiligt ist. Die Einkaufsgemeinschaft von 12 Universitätskliniken ist eine der größten auf dem deutschen Gesundheitsmarkt und kann dadurch attraktive Konditionen verhandeln. Für das UKT konnten so im Jahr 2014 2,6 Millionen an Einspa-rungen erzielt werden.Im Zuge der Berufung von Frau Prof. Joos wird das Institut für Allgemeinmedizin umbenannt in Ins-titut für Allgemeinmedizin und interprofessionelle Versorgung.Als weiterer Tagesordnungspunkt wurde der Prüf-plan der Stabstelle Interne Revision und Compliance für das Jahr 2015 festgelegt. Prüfungswerte sind: die Rechnungsstelle Core selectives, Überprüfung der Keditorenstammdaten, Lagerbestandsanalysen, Externe Rechnungsstelle, die Abrechnung der Be-teiligungsunternehmen sowie die Abrechnung der Nebentätigkeit in dem Bereich der Neonatologie und der Kinderchirurgie/Kinderurologie.Die nächste Aufsichtsratssitzung findet am 29.Juni 2015 statt.

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Einen richtiggehenden Personalversammlungsma-rathon gab es in der Zeit vom 5. Februar bis zum 1. Juli 2015. Der Personalrat hat insgesamt 28 Personal-versammlungen abgehalten, um die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über Aktuelles aus dem Klinikum und Politik zu informieren. Die Versammlungen fanden entweder bereichsbezogen oder in Form von Sammelterminen von mehreren Bereichen statt. Auf diese Weise konnten die Veranstaltungen sehr speziell auf den jeweilige Situation eingehen. Wir freuen uns, dass wir mit den Personalversamm-lungen über 1000 Mitarbeiterinnen erreichen konn-ten. Themen der Personalversammlungen waren

Personalversammlungsmarathondie jeweilige Situation vor Ort, Infos zu Überlast und Überstunden, aktuelle Tarifinformationen, ge-setzliche Personalbemessung und Aktuelles aus der Bund-Länder-Kommission. Vorgestellt wurden u.a. die neuen Leitsätze für Führung und Zusammenar-beit am Klinikum, die auch hier im Heft zu finden sind. Der Personalrat bedankt sich an dieser Stelle für die Beiträge der Mitarbeiterinnen, angeregte Diskussionen und die gute Zusammenarbeit mit den einzelnen Bereichen.Zum Nachlesen gibt es die Präsentation auch im Intranet auf der Seite des Personalrats.

Arbeit ohne Ende

alle leiden darunter

Aus der laufenden ArbeitHandschuharbeitsschutzVorneweg: Der Personalrat hat volle Mitbestimmung bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung. Im Arbeitsschutzausschuss wurde uns mitgeteilt, dass neue un-sterile Handschuhe erprobt werden, zusammen mit der Abteilung Arbeitssicherheit und dem Betriebsärztlichen Dienst. Ziel der Dienststelle muss sein, sicherzustellen, dass die Beschäftigten den „richtigen“ unsterilen Handschuh für die vielfältigen Tätigkeiten zur Verfügung haben. Dieser Einmalhandschuh muss die Beschäftigten vor Gefahrstoffen bei ihren Tätigkeiten schützen. Dazu gibt es in der Regel eine Einweisung und wir gehen davon aus, dass jede/-r Beschäftigte sich auch verge-wissert, dass sie/er für die jeweilige Tätigkeit den entsprechenden Handschuh zur Verfügung hat und der richtige Einmalhandschuh im Zentrallager bestellt wird. Am UKT sind derzeit noch 11 unsterile Einmalhandschuhe unterschiedlicher Materialien und Lieferanten im Einsatz. Es sollen zukünftig hauptsächlich „zwei“ unsterile Einmalhandschuhe zur Verfügung stehen. Im Schreiben der Dienststelle steht: Bei den Nutzern besteht eine Unsicherheit, welcher Handschuh in welchen Anwendungsbereichen eingesetzt werden soll, dies gilt insbesondere für den Laborbereich und den Umgang mit Zytostatika und auf Station mit multiresistenten Keimen.Der Peha - soft nitrile white (weiß) wurde schon seit längerem eingeführt, wird

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aber in den nächsten Wochen noch mal getestet. Neu eingeführt wird der Peha-soft nitrile guard (blau) mit längerer Stulpe, beide von der Fa. Hartmann. Zum Peha - soft nitrile white kamen Beschwerden beim Personalrat an: oft kaputt, reißt leicht, Fingerkuppen fehlen oft. Selbstverständlich ist nicht jeder Handschuh für Flächendesinfektionen bzw. für Arbeiten mit multiresistenten Keimen geeignet. (siehe den link).Es müssen geeignete Hanschuhe zur Verfügung gestellt werden.Der Klinikumsvorstand ist der Empfehlung der Materialkommission gefolgt und hat die Einführung des Peha-soft nitrile guard (blau) im April 2015 beschlossen. Auf die Homepage der Arbeitssicherheit sind weitere Infos: www.med.uni-tuebingen.de/uktmedia/EINRICHTUNGEN/Verwaltung/Arbeitssicherheit+und+Umweltmanagement/PDF_Archiv/Handschuhplan.pdf Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Schlaich Tel. 80045 oder an Frau Vollmers Tel. 84033 oder an den Personalrat.

U.D.O. will Preiserhöhung bei der Speiseversorgung der Beschäftigten am UKTDerzeit gibt es Verhandlungen zu Preiserhöhungen für die verschiedenen Angebote beim Mittagessen, bei den Salaten und der Suppe und auch beim Frühstücksan-gebot.Das bisher „kostenlose“ 0,3 Glas Tafelwasser soll über Selbstbedienung aus Ta-felwasserschankanlagen weiter kostenlos sein, dann aber aus Pappbechern bzw. Plastikbechern. Hierzu werden wir uns die entsprechenden Ökobilanzen anschauen. Begründung für die weitere Preiserhöhung (die letzte war 2013 / 2014) von U.D.O. gegenüber dem UKT und Personalrat UKT: höhere Lebensmittelpreise, höhere Löhne der Beschäftigten. Wir werden berichten.

Internationaler Tag der Pflegenden

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) rief am Dienstag, 12. Mai 2015, die Beschäftigten an Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen zu einem bundesweiten Aktionstag auf. Anlässlich des "Internationalen Tags der Pflegen-den" am 12.Mai 2015 setzen sich die Beschäftigten gemeinsam mit ver.di für ausreichend Personal und eine faire Bezahlung ein.

Pflege ist eine qualifizierte und verantwortungsvolle Tätigkeit. "Wir fordern bundesweit verbindliche Personalschlüssel in Krankenhäusern und Altenpfle-geeinrichtungen", betonte ver.di-Bundesvorstands-mitglied Sylvia Bühler am Montag. "Bundesregierung

und Länder dürfen die dramatische Situation nicht länger ignorieren."Bei den Aktionen haben Beschäftigte aus Kranken-häusern und Altenpflegeeinrichtungen mit Trans-parenten unter dem Motto "Mehr von uns ist besser für alle" und "Gesundheit braucht mehr Personal" bundesweit demonstriert.Der Referentenentwurf für ein Krankenhausstruk-turgesetz bleibt in Sachen Personalbedarf weit hinter den Anforderungen aus der Praxis und sogar noch hinter dem Vorgängerprogramm von 2009 zurück. Auch in der Altenpflege ist keinerlei personelle Ent-lastung in Sicht. Dass Arbeit an Menschen zu schlecht bezahlt wird, bestreitet niemand mehr. „Aber wenn es konkret um bessere Bezahlung geht, bremsen die Arbeitgeber. Und wenn es um gesetzliche Vorgaben für eine bessere Personalausstattung geht, bremst die Politik", kritisierte Bühler. Wer Angehörige im Krankenhaus oder Altenpflege-heim hat, wisse aus eigener Anschauung, wie wenig Personal eingesetzt werde. Viele Beschäftigte würden mit hohem persönlichen Einsatz versuchen, den Personalmangel wett zu machen und müssten dafür oft mit ihrer eigenen Gesundheit bezahlen. Deshalb haben auch wir Beschäftigte am UKT ein Zeichen gesetzt.

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Grünkurs ade?An der Hebammenschule gibt es in diesem Jahr keinen „Grünkurs“. Bisher war es so geregelt, dass jedes Jahr zum ersten Januar 20 Schülerinnen die dreijährige Ausbildung zur Hebamme begannen. In jedem zweiten Jahr starteten dann am ersten Juli ca. 15 Schülerinnen die zweijährige Ausbildung (Grün-kurs). Insgesamt gibt es somit 75 Ausbildungsplätze. Grundvoraussetzung dafür war eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und/oder Kinder-krankenpflegerin. Im Januar dieses Jahres setzten sich die Verantwortlichen zusammen und beschlossen, den Grün-kurs in dieser Form nicht mehr starten zu lassen. Dies geschah ohne Beteiligung des Personalrats, DABEI HAT DER Personalrat hier Mitbe-stimmungsrechte. Als Gründe für den Wegfall des zweijährigen Ausbil-dungsganges wurden unter anderem die rückläufigen Bewerberinnenzahlen ge-nannt. Unter den Bewerbe-rinnen gab es nach Auskunft der Hebammenschule auch nicht genügend geeignete Bewerbungen. Dies konnte vom Personalrat nicht geprüft werden, da uns die Bewerbungsunterlagen nicht vorgelegt wurden. Nach Vorstellung der Hebammenschule und der Pflegedirektion sollen nun in die laufende Ausbil-dung so genannte „Quereinsteigerinnen“ im zweiten Ausbildungsjahr einsteigen. Gleichzeitig sollen 25 Schülerinnen zum ersten Januar 2016 die dreijährige Ausbildung beginnen. Je nachdem wie viele Schüle-rinnen dann aus diesem Kurs ausfallen, z. B. durch Mutterschutz oder Ausbildungsabbruch, wird dieser dann zum ersten Januar 2017 mit der entsprechen-

den Anzahl zu Beginn des zweiten Lehrjahres mit Quereinsteigerinnen wieder auf 25 Schülerinnen aufgefüllt. Der Personalrat forderte schon im März von der Hebammenschule ein sachliches und zeitli-ches Konzept für die Quereinsteigerinnen, welches bis heute noch nicht vorliegt. In einem Gespräch mit Prof. Bamberg, Herrn Tischler und Frau Brändle meldeten der Personalrat und die JAV noch mal ihre Bedenken an. Die Klassenräume in der Hebammen-

schule sind für eine derartige Klassengröße zu klein. Auch ist die Betreuung der ein-zelnen Schülerin durch die Lehrkräfte auf Grund der Klassengröße beeinträch-tigt. Sollte eine Schülerin dann auch noch aus der El-ternzeit zurückkommen, würde die Klassenstärke 25 Teilnehmerinnen sogar noch übersteigen. Im Üb-rigen gehen bundesweit die Bewerbungszahlen zurück, und inzwischen hat auch Tübingen nicht mehr eine Alleinstellung in Bezug auf die zweijährige Ausbildung zur Hebamme. Der Personalrat will den so

genannten „Grünkurs“ erhalten. Es sollen in jedem Fall die 75 Ausbildungsplätze auch faktisch (nicht nur auf dem Papier) erhalten bleiben. Wir wollen, dass mit Ausbildungsbeginn zum 01.07.2016 im Herbst dieses Jahres der Kurs neu ausgeschrieben wird. Vielleicht wäre es auch hilfreich, wenn für unsere Hebammenausbildung mit einer guten Ausbildungs-qualität geworben werden könnte, zum Beispiel mit guter Praxisanleitung und einer guten sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung.

Vorankündigung

Theaterfest im HerbstDas diesjährige Theaterfest des Klinikums wird am 31. Oktober und am 01. November 2015 stattfinden. Wir gehen dieses Mal direkt ins LTT. Am Samstag, 31.10.2015, um 20:00 Uhr gibt es „Forever 27“ von Heiner Kondschak, und am Sonntag, 01.11.2015, um 16:00 Uhr „Wie im Himmel“, in Anlehnung an den gleichnamigen Film. Mit dem Kartenvorverkauf werden wir ab Ende September beginnen.

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Radcheck und Personalrat vor Ort Zum dritten Mal in Folge fand am 20.05.2015 der Radcheck in diesem Jahr am Uniklinikum vor dem Casino Berg statt. Leider war uns das Wetter beim diesjährigen Check nicht so wohlgesinnt. Pünktlich um 09:30 Uhr waren die Pavillons aufgestellt, und der Radcheck konnte beginnen. Gleichzeitig war der Personalrat auch vor Ort, um Fragen der Beschäf-tigten rund um ihr Arbeitsverhältnis beantworten zu können. Vereinzelt kamen da auch schon ein paar Kollegin-nen mit ihren Rädern, und die Fahrradmechaniker konnten ans Werk gehen. Etwas später öffneten sich die Schleusen und es regnete wie aus Kübeln. Da die Schrauber aber im Trockenen standen, konnten die Räder trotzdem überprüft werden. Wie in jedem Jahr waren Bremsen und Schaltungen sowie fehlende Luft in den Reifen das Hauptproblem und wurden gleich vor Ort repariert. Für größere Reparaturen wurde

eine Mängelliste erstellt und die Radlerinnen auf den örtlichen Fachhandel verwiesen. Als gegen Mittag die Sonne zum Vorschein kam, wurde prompt die Schlange der Radlerinnen größer, und die Mecha-niker hatten einiges zu tun. Gesponsert wurde die Aktion von der Stadt Tübingen, bei der wir uns an dieser Stelle recht herzlich bedanken möchten. Da diese Aktion bei allen Beteiligten wieder sehr gut ankam, hoffen wir, dieses Event im nächsten Jahr wiederholen zu können. Leider ist aber noch nicht klar, ob wieder Geld dafür zur Verfügung stehen wird. Vielleicht kann ja der Klinikumsvorstand etwas Geld in die Hand nehmen, um im nächsten Jahr wieder einen Radcheck am Uniklinikum zu ermöglichen. Zu guter Letzt möchten wir uns bei den Fahrradme-chanikern bedanken, die wieder mit großer Geduld und viel Sachverstand die Fragen der Kolleginnen beantworteten.

Die ver.di-Mitglieder haben entschieden:

80,3 % für die Annahme der Tarifeinigung mit der TdLDie ver.di-Bundestarifkommission für den öffentli-chen Dienst folgte dem Votum der Mitglieder und nahm am 29. April 2015 bei einer Enthaltung die Tarifeinigung an. Mit Ablauf der Erklärungsfrist am 30. April 2015 kann daher die Tarifrunde offiziell beendet werden.Dieser Abschluss konnte nur durch die hohe Beteili-gung an den zwei Warnstreikwellen erreicht werden. Über 200.000 Beschäftigte waren dabei und haben so Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen und zeigt, dass Solidarität sich lohnt.Die Tabellenentgelte steigen ab 1. März 2015 um 2,1 Prozent und ab 1. März 2016 um weitere 2,3 Prozent, mindestens um 75 Euro monatlich. Die Entgelte werden somit in zwei Schritten tabellenwirksam um durchschnittlich 4,83 Prozent erhöht. Durch den Mindestbetrag konnte eine wirksame soziale

Komponente durchgesetzt werden. Die Entgelte für Auszubildende und Praktikanten/ -innen werden ab 1. März 2015 um 30 Euro erhöht und ab 1. März 2016 um weiter 30 Euro. Die Angriffe der Arbeitge-ber auf die Zusatzversor-gung und die damit ein-hergehenden Eingriffe in das Leistungsrecht konnten erfolgreich abgewehrt wer-den.Am UKT gibt es mittlerwei-le rund 1.000 Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) fallen. Für diese gilt dieses Tarifergebnis.

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Tarifeinigung mit den Ländern zur Zusatzversorgung bei der VBL: Zusatzversorgung gesichert–Keine Eingriffe ins Leistungsrecht!

Über die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenver-sorgung (Zusatzversorgung) bei der Versorgungsan-stalt des Bundes und der Länder (VBL) wird schon lange gesondert von Seiten der Gewerkschaft ver.di verhandelt. Die daran beteiligten Arbeitgeberberei-che – Länder, Bund und kommunale Arbeitgeber (VKA) – hatten diese Verhandlungen jedoch im Mai 2014 abgebrochen. Die geltenden Altersversorgung-starifverträge (ATV für die VBL und ATV-K für die kommunalen Zusatzversorgungskassen) haben sie nicht gekündigt. In der Tarifrunde 2015 war die TdL allerdings nur dann bereit, überhaupt ein Angebot zu Lohnerhöhungen abzugeben, wenn eine Einigung in der Frage der Zusatzversorgung bei der VBL erzielt wird. Inhaltlich bestand die TdL auf Kürzung der Betriebsrenten von der VBL. Diese Forderung be-gründete sie mit der gestiegenen Lebenserwartung und dem deutlich gesunkenen Zinsniveau. Die Vor-stellungen der TdL wären einem Wechsel von der jet-zigen Leistungszusage zu einer reinen Beitragszusage gleichgekommen, bei der nicht mehr die Arbeitgeber, sondern die Beschäftigten das wirtschaftliche Risiko getragen hätten. Der durchschnittliche Rentenzahl-betrag wäre dadurch für neu eingestellte Beschäftigte um rund 20 Prozent gesunken. Diesen Versuch der Arbeitgeber, die steigenden Aufwendungen der VBL aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung durch Eingriffe in das Leistungs-recht der Zusatzversorgung auszugleichen, haben wir erfolgreich abwehren können. Die übereinstimmend festgestellten Handlungsbedar-fe werden ausschließlich auf der Finanzierungsseite gelöst. Was bedeutet das für die VBL-Rente? • Keine Änderung der tariflich vereinbarten fiktiven Verzinsung (3,25 % in der Anwartschafts-phase und 5,25 % in der Rentenphase), • keine Änderung der Anwendung der sog. Sterbetafel Heubeck 1998 und dadurch • auch keine Änderung der 2001 tarifvertrag-lich vereinbarten Altersfaktoren. • Eine Leistungskürzung ist damit ausge-schlossen! Das bedeutet aber auch, dass zusätzliche Finanzie-rungsbeiträge von den Beschäftigten und von den Arbeitgebern erhoben werden müssen. Insbesondere bei einer langfristigen Betrachtung ergeben sich Fi-

nanzierungsbedarfe aufgrund der erfreulicherweise ansteigenden Lebenserwartung.Wie sehen die zusätzlichen Beiträge aus? In der umlagefinanzierten VBL West wird zukünftig neben dem Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage von derzeit 1,41 % ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag in folgender Höhe erhoben: • Ab 1. Juli 2015 0,2 %, ab 1. Juli 2016 insge-samt 0,3 % und ab 1. Juli 2017 insgesamt 0,4 % des versorgungspflichtigen Entgelts. Dieser zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag wird zu-

nächst angespart und dient dem Ziel, die biometri-schen Risiken (Mehrausgaben aufgrund der steigen-den Lebenserwartungen) zu finanzieren.• Die Arbeitgeber tragen einen entsprechenden Finanzierungsanteil im Rahmen des Umlageverfah-rens. Das bedeutet: Entsprechend dem jeweiligen Bedarf zahlen die Arbeitgeber künftig eine Umlage über den bisherigen Satz von 6,45 % hinaus bis zu 6,85 %.Mit diesen zusätzlichen, paritätischen Beiträgen wird die Finanzierung der VBL stabilisiert und damit die Zusatzversorgung gesichert:• Es wird sichergestellt, dass die Höhe der Betriebsrenten bei den Ländern auf dem 2001 ver-einbarten Niveau erhalten bleibt! • Den von den Arbeitgebern geforderten Sys-temwechsel zu einer reinen Beitragszusage haben wir verhindert! Dies ist umso wichtiger, als das Niveau der gesetzli-chen Renten weiter sinken wird. Zusätzlich wurde vereinbart, dass der Altersversor-gungstarifvertrag (ATV), der die Zusatzversorgung bei der VBL regelt, von den Ländern frühestens zum 31. Dezember 2024 gekündigt werden kann.

Auf Grund eines so genannten Vollverweisungstarifvertrag gelten die jetzt mit der TdL vereinbarten Regelungen zur Zusatzversorgung nicht nur für die Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich der Tarifverträge mit der TdL fallen, sondern auch unmittelbar für alle UKT-Beschäftigten.

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Kliniken gründen einen Arbeitgeberverbandverdi-Tarifkommission neu gewält

Seit nunmehr rund acht Jahren verhandeln die Uni-versitätsklinika Baden-Württemberg gemeinsam Haustarifverträge für das nicht-wissenschaftliche Per-sonal. Aufgrund der Tatsache, dass die tarifvertragli-chen Themen immer komplexer werden, hat sich der Abstimmungsbedarf unter den Universitätsklinika Baden-Württemberg deutlich erhöht. Darüber hinaus gibt es aufgrund der sich ständig fortentwickelnden nationalen und europäischen Rechtsprechung und Gesetzgebung zunehmend neue Themen, die auf tarifrechtliche Themen einwirken (können) und der Prüfung, Abstimmung und ggf. Umsetzung bedürfen.

Daher soll den sich ändernden Gegebenheiten seit der Aufnahme der gemeinsamen Tarifverhandlun-gen Rechnung getragen und die Zusammenarbeit weiter professionalisiert werden. In diesem Zuge sollen gleichzeitig die Abstimmungs- und Entschei-dungsprozesse weiter strukturiert sowie kanalisiert und somit erheblich vereinfacht werden. Ein Ar-beitgeberverband der Universitätsklinika Baden-Württembergs wäre auch nach außen ein zentraler Verhandlungs- und Ansprechpartner, insbesondere auch für Gewerkschaften. Dies war zu Beginn der Tarifhoheit eine zentrale Forderung von ver.di.

Mit diesem Text informierte der Klinikumsvorstand den Personalrat. Warum die Arbeitgeberseite gerade jetzt einen eigenen Arbeitgeberverband gründet, er-schließt sich aus der Begründung nicht so eindeutig. Dass sie das nicht tun, weil sie endlich die Forderung von verdi erfüllen wollen, versteht sich von selbst. Ob es andere, als die genannten Gründe gibt werden wir bald erfahren. Die nächste Gehaltsrunde steht im Frühjahr 2016 an. Außerdem sind die Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung, mit der die immer noch geltenden Eingruppierungsregelungen des BAT abgelöst werden sollen, nach wie vor ausgesetzt. Im

Übrigen stehen noch einige Nachbesserungen zur Verhandlung an. Es gibt also genug Arbeit.Für verdi wurde jetzt satzungsgemäß die Tarifkom-mission für die Universitätskliniken in Baden Würt-temberg neu gewählt. Ordentliche Mitglieder der Tarifkommission sind: 1 Angela Hauser, Personalrat 2 Sabine Schneiderhan, Beauftr. f. Chancengl./KiKl 3 Johann Graf, Personalrat 4 Gabi Class-Götz, Verwaltung 5 Lothar Wütz-Botsch, Personalrat

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6 Ingolf Vollmer, Anästhesie 7 Bärbel Jäger, Personalrat/ Infothek 8 Lena Mayr, Personalrat/Therapiezentrum 9 Petra Benz, Personalrat10 Anke Weischer-Kip, Zentrale PraxisanleitungStellvertretende Mitglieder sind:1 Gerlinde, Strasdeit, Personalrat2 Michael Sauter, Personalrat, Akademie3 Ralf Schwichtenberg, Personalrat4 Nadine, Ott, Anästhes. Intensivstation5 Ute Beck-Bernhard, Pathologie

6 Ulrike Mohm, Kinder u. Jugendpsych. St.37 Petar Mihaljevic, Frauenklinik, GEB18 Christin Stahlmann, Med.Klinik9 Heike Temizkan, Frauenklinik/GEB1

Für die Jugendtarifkommission wurden gewählt:Ronja Bühler, JAV, Neurologie und Daniel Orthofer, Krankenpflegeschule. Stellvertretende Mitglieder sind:Hanna Bauer, Krankenpflegeschule und Mohamad Azzam, Krankenpflegeschule.

Neu im Personalrat: Ulrich FelgerUlrich arbeitet seit 1991 als Medizintechniker am Universitätsklinikum, wo er zuerst in der Laborwerk-statt im Zentrallabor tätig war. Seine Ausbildung zum Radio- und Fernseh-techniker absolvierte er in Mössingen. Von 1999 bis heute arbeitet er in der Anästhesie-werkstatt, wo er alle technischen Geräte der Anästhesie wartet und instand hält. Für die Personalratswahl 2014 ließ er sich aufstellen, damit er die Interessen seiner Kolleginnen besser in das Gremium mit einbringen kann. Persönlich möchte er auch einen besseren Einblick hinter die Kulissen des Klinikums bekommen, um seine Kolleginnen besser informieren zu können und

sie in ihren Rechten zu stärken. Ulrich wurde auf An-hieb als Ersatzmitglied in das Gremium gewählt, wo

er regelmäßig an den Sitzungen teilnimmt. Auch in seiner Freizeit sind Reparaturen aller Art sein erklärtes Hobby. An allererster Stelle kommen natürlich seine Familie und ausgedehnte Spaziergänge mit seinem Hund. Wenn Ulrich dann sein Mo-torrad im Frühjahr wieder in Schuss hat, lebt er auch diese Leidenschaft auf ausgedehnten Touren auf und über die Schwäbische Alb gerne aus.

Wir wünschen Ulrich für seine neue Tätigkeit alles Gute.

Vollversammlung der Auszubildenden 2015Gut gefüllt waren die Reihen des großen MED-Hörsaales am 21.Mai, als sich über 150 Auszubildende zur jährlichen Jugend- und Auszubildendenvollver-sammlung zusammenfanden. Als Gäste erschienen Klinikumsdirektor Prof. Dr. Michael Bamberg, der stellvertretende kaufmännische Direktor Christian Anton, Pflegedirektor Klaus Tischler, Pflegepäd-agoge Thomas Münzing, die Personalräte Johann Graf und Ralf Schwichtenberg sowie die Gewerkschaftssekretärinnen Kathrin Meiritz und Maike Schollenberger.Ronja Bühler, Ann-Katrin Raible, Jessica Traa und Fabian Kiehne von der Jugend und Auszubildendenvertretung (JAV) führten durch die Veranstaltung. Zusammengefasst sind hier die wichtigsten Themen zu lesen:

WohnheimssituationDas UKT hat in der Vergangenheit immer mehr Personalwohnungen abgestoßen, momentan ist die

Personalwohnungsituation mehr als angespannt! Für die Auszubildenden kommt erschwerend der desolate Zustand ihres „Wohnis“ in der Otfried-Müller-Straße hinzu. (Schimmel, Kälte, Eis an Fensterinnenseite, usw.)

Von Herrn Professor Bamberg wurde im Zuge der erneuten Kritik der JAV der „Masterplan Bebauung

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Schnarrenberg“ vorgestellt. Auch vorgesehen: ein Neubau von Personalwohnungen auf den Klini-kumsgelände.Ein längst überfälliger Schritt, denn: ein Wohnheim für Auszubildende ist kein „nice-to-have“, sondern ein absoluter Standortfaktor! Bei den Tübinger Mie-ten und dem knappen Wohnungsmarkt überlegt sich so manch Interessierter, die Ausbildung in einer anderen Stadt anzutreten.Gerade in einer Zeit des Fachkräftemangels heißt es handeln und zügig mit dem Bau beginnen!

Hebammenschule – Wegfall eines KursesBis vor kurzem gab es in der Hebammenschule die Möglichkeit, als examinierte Pflegekraft eine auf 2 Jahre verkürzte Hebammenausbildung zu machen (Grünkurs).Ohne die Personalvertretungen rechtzeitig zu be-teiligen und gestützt durch fragwürdige Argumente entschied sich die Hebammenschule dazu, den für 2015 geplanten Kurs ausfallen zu lassen. Unmut und Wut machen sich breit, für viele Kran-kenpflegeschülerinnen wäre die zweijährige Heb-ammenausbildung eine attraktive Option gewesen. Hebammenschülerinnen beschrieben die wichtige Rolle, die die sogenannten „Grünkursler“ für ihre persönliche Ausbildung darstellen. Von Ihnen er-halten sie Hilfe und Unterstützung bei pflegerischen

Tätigkeiten in der Praxis, da das die Frauenklinik anscheinend nicht selbst leisten kannDie Forderung von JAV und Azubis da solch ein Angebot am UKT nicht wegfallen darf: Start eines neuen Grünkurses im Jahr 2016!

Leider immer noch Thema: Die mangelnde Pra-xisanleitungIm Vorfeld durchgeführte Umfragen am UKT erga-ben bereits ein eher ernüchterndes Ergebnis – Schü-lerInnen fühlen sich schlecht bzw. zu wenig angelei-

tet, und die AnleiterInnen bekommen kaum Zeit, ihre Azubis zu betreuen, auch weil sie sehr stark in den Stationsalltag eingebunden sind. Fast sämtliche Befragten sehen es als notwendig, mehr Praxisanleiterinnen zu beschäftigen.Um den un ha ltb aren Zustand für den Klini-kumsvorstand nochmals eindeutiger zu machen, wurden auf der Versamm-lung Postkarten verteilt, auf denen nur eine einzige Frage stand:10% Praxisanleitung er-reicht?Ja Nein Das Ergebnis: Die den Azu-

bis laut Regelungsvereinbarung zustehenden 10 % Praxisanleitung werden in 80% der Fälle nicht erreicht! Ein Ergebnis, das dem Vorstand, insbeson-dere dem anwesenden Herrn Tischler, hoffentlich zu denken gibt!Im weiteren Verlauf beschäftigten sich die Auszu-bildenden in kleineren Gruppen mit verschiede-nen Themen, wie dem JAV-Amt, der Tätigkeit der Gewerkschaft sowie der Pflegekammer, zu letzterer wurde unter anderem kontrovers diskutiert. Die Auszubildenden wurden außerdem über die Mit-te Oktober stattfindende JAV-Neuwahl in Kenntnis gesetzt. Auszubildende, die Interesse haben, können sich gerne beim Personalrat sowie der JAV ([email protected]) melden!

INFO: Jugend- und Auszubildendenvollversammlungen (JA-Vollversammlung) finden mindestens einmal jährlich statt. Sie werden von der JAV veranstalten und sind die „Personalversammlung“ der Auszubildenden. Die JAV legt hier über die seit der letzten JA-Vollversammung getane Arbeit Rechen-schaft ab und informiert die Auszubildenden über aktuelle Geschehnisse. Die Teilnahme ist Arbeitszeit.

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JAV-Neuwahl im OktoberIm Oktober muss die JAV neu gewählt werden. Dazu hat der Personalrat einen Wahlausschuss bestimmt.Der Wahlausschussmuss die Wahl organisieren und ist für die korrekte durchführung verantwortlich. Für den Wahlausschuss wurden benannt:1. Ralf Schwichtenberg (Vorsitzender)2. Lena Mayr3. Michael Sauter (Stv. Vorsitzender)

Ersatzmitglieder sind:Sabine Schneiderhan Ersatzmitglied zu 1Hanna Schulz Ersatzmitglied zu 2Gabi Kaiser Ersatzmitglied zu 3

Wir hoffen jetzt schon auf eine gute Wahlbeteiligung und auf viele KandidatInnen.

Schon durch Glauben wirksam – auch bei Pflegekammmern?

In der Medizin erleben wir immer wieder erstaunli-che Ergebnisse bei Studien, in denen auch Placebo-medikamente angewendet werden. Allein durch den Glauben des Patienten kommt es zur Verbesserungen, obwohl eine Wirksamkeit durch den angewendeten Stoff eigentlich nicht zu erwarten gewesen wäre.Die aktuelle Diskussion über die Einfüh-rung von Pflegekammern erinnert irgend-wie an dieses Phänomen, es wird feste geglaubt und die Verbesserung wird schon dadurch hoffentlich dann auch eintreten.Da einzelne Bundesländer in der Einfüh-rung von Pflegekammmern bereits konkre-te Schritte unternommen haben, ist auch in Baden Württemberg nun die Erwar-tung von beruflich Pflegenden sehr groß, und es wird beispielsweise versucht, über eine Onlinepetition positiven Einfluss zu nehmen. Die von Verdi geführte kritische Diskussion über Pflegekammmern wird oft mit einem Hinweis auf Klientelpolitik und dem drohendem Verlust von Einfluss unse-rer Gewerkschaft abgetan. Dabei ist es aber immer wieder erstaunlich, wie geradezu gebetsmühlenhaft und unkritisch auf eine sicher zu erwartende Verbesserung der be-ruflichen Situation hingewiesen wird, sollte zukünftig eine Pflegekammer Einfluss auf die Politik nehmen.Doch wird das wirklich so sein, oder gibt es nicht auch Risiken und Nebenwirkungen? Ist es vielmehr nicht so, dass Kammern traditionell eher geeignet für beruflich Selbstständige sind? Hier darf an die frühere Situation von KrankenhausärztInnen erinnert wer-

den, an die schlechte Politik, die damals deren Kam-mer für ihre nichtselbstständigen Mitglieder machte. Tatsächlich gibt es einige kritische Punkte, die vielen von uns Pflegekräften sicher nicht so gefallen werden: Zwangsmitgliedschaft – wir können nur dann als Pflegende berufstätig sein, wenn wir Kammermit-

glied sind, egal wie wir zur Politik dieser Kammer stehen. Spannend was passiert, wenn andererseits die Kammer mit der beruflichen Einstellung eines Mitglieds nicht einverstanden ist. Siehe Berufsge-richtsbarkeit weiter unten.- Mitgliedsbeiträge – und das bei dem Ein-kommen, zu Zwang siehe oben.

Auch die Auszubildenden beschäftigten sich bei der JAV-Ver-sammlung mit dem Thema Pflegekammer

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- Berufsgerichtsbarkeit – Kammern entschei-den disziplinarisch bei beruflichem Fehlverhalten mittels Sanktionen, von der Geldstrafe bis zum Be-rufsverbot, außerhalb von unabhängiger, staatlicher Justiz. Auch bei Fehlverhalten, das durch ungünstige Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz verursacht wird. „Richter“ sind dabei Kader aus der Kammer – Funktionäre also.- Pflichtfortbildung – muss jährlich nachge-wiesen werden, um die Zulassung zu behalten. Ab-surd bei abhängig Beschäftigten, die ja nicht selber über die notwendige Freistellung entscheiden dürfen.

Viele Pflichten also, aber ohne konkrete Verbesse-rung auf der anderen Seite. Dies muss alles bei der Diskussion kritisch berücksichtigt werden und re-lativiert den Gewinn einer politischen Aufwertung des Pflegeberufs durch kammerbasierte Lobbyarbeit deutlich. Bei genauerem Hinsehen wird nämlich klar, dass hier die Politik wieder mal nur hoheitliche Aufgaben delegieren will, also Verantwortung abgibt, anstatt sich wirklich einmal grundsätzlich um die berufliche Situation von Pflegekräften zu kümmern. Zum Beispiel mit einer gesetzlich garantierten Per-sonalbemessung.

Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)

Am 01.Januar ist das neue BEEG in Kraft getreten und gilt für Geburten ab 01.07.2015.Neue Begriffe tauchen auf: ElterngeldPlus, Partner-schaftsbonus. Aber, die gute Nachricht ist, es gibt sie weiterhin, die ganz normale Elternzeit, das ganz normale Elterngeld.

Das neue ElterngeldPlusElterngeldPlus ersetzt, wie das bekannte Elterngeld, wegfallendes Einkommen zu 65% - 100%. Es unter-scheidet sich vom bekannten Elterngeld in der Höhe und in der Bezugsdauer: das ElterngeldPlus beträgt monatlich maximal die Hälfte des (normalen) Elterngeldbetrags, das den Eltern nach der Geburt zusteht. Aber: die Bezugs-dauer verdoppelt sich, d.h. ein Elterngeld-Monat = 2 Elterngeld-Plus-Monate. Maximal kann so für 28 Monate (statt max. 14 Monate) das Teilelterngeld bezogen werden. Voraussetzung ist: nach den 14. Le-bensmonat des Kindes muss das El-terngeldPlus in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten genommen werden. Eine Teilzeitarbeit darf dabei, wie bisher, 30 Wochenstunden nicht über-schreiten.

Was ist ein Partnerschaftsbonus? Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig für mindestens 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes in Teilzeit, zwischen 25 und 30 Wochenstunden, er-halten beide jeweils für vier zusätzliche Monate das ElterngeldPlus. Alleinerziehende erhalten diese vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monate ebenfalls.

Änderung beim MehrlingselterngeldFür Geburten ab 01.01.2015 wurde das doppelte Elterngeld für Zwillingseltern aufgehoben. Mehr-lingseltern bekommen für ein Kind Elterngeld und für die anderen Mehrlinge jeweils monatlich 300 €.Elterngeldrechner mit Planer: www.familien-weg-weiser.de/ElterngeldrechnerPlanerElterngeldstelle: http://elterngeld.l-bank.de/

Änderungen bei der Elternzeit:Nach dem neuen Gesetz können 24 Monate (statt 12)

ohne Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit zwischen dem dritten und vollendeten achten Lebensjahr verschoben werden. Außerdem kann Elternzeit jetzt in drei (statt wie bisher zwei) Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden. Nur der dritte Abschnitt zwischen dem dritten und achten Lebensjahr könnte aus dringen-den dienstlichen Gründen abgelehnt werden.

Ankündigungsfristen von Elternzeit und Teilzeitarbeit während Eltern-zeit- Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre: Ankündigungsfrist ist

weiterhin sieben Wochen;- Beantragung einer Teilzeitarbeit während der Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjah-re: Ankündigungsfrist ist ebenfalls weiterhin sieben Wochen;- Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr: Ankündigungsfrist beträgt 13 Wochen;- die gleiche Ankündigungsfrist gilt für Teilzeit während der Elternzeit in diesem Zeitraum.

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Ablehnungsfristen für ArbeitgeberInnenBeabsichtigt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit und/oder die Verteilung der Arbeitszeit abzulehnen, - muss dies innerhalb von 4 Wochen schriftlich begründet erfolgen, wenn sich der Antrag auf die Zeit zwischen Geburt und drittem Lebensjahr bezieht;

- muss dies innerhalb von 8 Wochen schriftlich begründet erfolgen, wenn sich der Antrag auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr bezieht. Erhebt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keine Einwände innerhalb der entsprechenden Fristen, ist die Verteilung der Arbeitszeit akzeptiert und festgelegt.

Rezertifizierung Vereinbarkeit von Beruf und FamilieDrei Jahre nach der ersten Zertifizierung „berufundfamilie“ hat das UKT das zweite Auditierungs-verfahren erfolgreich durchlaufen und erneut das Zertifikat von der Hertie-Stiftung (gemeinnützige GmbH) erhalten. In mehreren Workshops, in denen unterschiedliche Berufsgruppen und Hierarchie-ebenen vertreten waren, wurden Ziele formuliert, die das UKT in den nächsten drei Jahren in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen will. Die Ziele sind acht Handlungsfeldern zugeordnet: Arbeitszeit, -ort, -organisation, Informations- Kommunikationspolitik, Führungskom-petenz, Personalentwicklung, Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen, Service für die Familie.Die neuen Ziele finden Sie auf den Seiten der Akademie unter: www.med.uni-tuebingen.de/Mitarbeiter/Zentrale+Einrichtungen/Akademie.html

Neues Gesetz für pflegende AngehörigeZum 01. Januar 2015 ist das neue "Gesetz zur besse-ren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf " in Kraft getreten. Neu ist das Pflegeunterstützungsgeld, das pflegende Angehörige in der akuten Situation als Lohnersatzleistung für zehn Arbeitstage auf Antrag bekommen, um Zeit zu haben, die Pflege für die/den Angehörigen zu organisieren. Die Höhe orientiert sich am Kinderkran-kengeld und beträgt 70% des Bruttogehal-tes bzw. max. 90 % des Nettogehaltes. Die Leistung muss bei der Pflegekasse der/des pflegebedürftigen An-gehörigen unter Vorla-ge eines ärztlichen At-tests beantragt werden. Dieses „Gesetz zur bes-seren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf " stellt das bisherige Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz unter ein gemeinsames Dach.Pflegezeit: Beschäftigte können sich vollständig oder teilweise, bis zu sechs Monaten für die Pflege eines nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld freistellen lassen. Neu ist, dass in dieser Zeit ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen besteht.Familienpflegezeit: Beschäftigte können zur Pflege eines nahen Ange¬hörigen im häuslichen Umfeld bis zu 24 Monaten in Teilzeit arbeiten (Mindestarbeitszeit

15 Std./Woche). Danach haben sie einen Anspruch auf ihren bisherigen Arbeitsumfang und es kann auch dafür ein zinsloses Darlehen beantragt werden.Pflegezeit (ganz oder Teilzeit) und Familienpflege-zeit kann auch für die häusliche und außerhäusliche Betreuung eines pflegebedürftigen minderjährigen Kindes genommen werden. Zur Begleitung schwerst-

kranker Angehöriger in der letzten Lebens-phase können sich Be-schäftigte für maximal 3 Mona¬te von der Arbeit freistellen las-sen oder für diesen Zeitraum die Arbeits-zeit reduzieren. Infos zum Darlehen: Es ersetzt maximal die Hälfte des fehlenden Nettogehalts und wird in monatlichen Raten

ausgezahlt. Beschäftigte können das Darlehen direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaft-liche Aufgaben beantragen. Die Rückzahlung nach dem Ende der Pflegezeit/Familienpflegezeit erfolgt ebenfalls in Raten. (BAFzA: www.wege-zur-pflege.de/neu-seit-112015.html)Weitere Infos finden Sie auf den Seiten Vereinbarkeit von Beruf und Familie:w w w.med.uni - tuebingen .de/ber uf - fami l i e /Pflegebedürftige+Angehörige/

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Veranstaltungen der Beauftragten für Chancengleichheit

Rückentraining „Fit für den Alltag“Kurs 4/15: 01.09. bis 20.10.2015 (erste 2 Termine liegen in Sommerferien)Kurs 5/15: 27.10. bis 15.12.2015 (2. Termin liegt in den Herbstferien) 8mal dienstags, 17 bis 18 Uhr nur für Frauen; 18 bis 19 Uhr für Frauen und Männer

Yoga für FrauenKurs III/2015: 23.07. bis 15.10.2015 (Sommerpause: 03. - 23.08.)Kurs IV/2015/16: 22.10. bis 14.01.2016 (Weihnachtspause: 21.12. – 10.01.)10mal donnerstags, 17.00 bis 18.30 Uhr

„Duftende Helfer“ - Einführung in die Aromatherapie und die AromapflegeTermin: 01.07. + 08.07. 2015, jeweils von 15.30 bis 18.30 Uhr Verbindliche Anmeldung nur für beide Termine möglich

Beweglichkeit wecken in Schulter, Nacken und Becken mit der Feldenkrais-MethodeTermin: 28.09. bis 23.11.20159mal montags, 18.15 bis 19.30 Uhr

Anmeldung für alle Veranstaltungen und weitere Informationen über das Büro der Beauftragten für Chancengleichheit, Tel. 07071/29-87168 oder mail: sabine.schneiderhan@med.uni-tuebingen.dewww.medizin.uni-tuebingen.de/chancengleichheit/ Veranstaltungen

Tarifeinheit: JA – Eingriff ins Streikrecht: NEINAuch am Uniklinikum haben wir Unterschriften zur Tarifeinheit JA – Eingriff ins Streikrecht: Nein gesammelt. Dies war ein gemeinsamer Aufruf der Gewerkschaften Ver.di (Vereinte Dienstleistungsge-werkschaft), der GEW (Gewerkschaft Erziehung und

Wissenschaft) und NGG (Gewerkschaft Nahrung – Genuss - Gaststätten). Vollständiger Aufruf unter

www.verdi.de/themen/geld-tarif/tarifeinheitDie Bundesregierung wurde in diesem Aufruf auf-gefordert, von einer gesetzlichen Regelung der Ta-rifeinheit abzusehen. Dem Gesetz stimmte die Große Koalition von CDU/CSU und SPD am Freitag, 19.

Juni im Bundestag zu.Am 6. März war unter dem Titel „Sparte oder Branche“ das Rededuell unserer Personalratsvorsitzenden am UKT, Angela Hauser, aktiv in der Gewerk-schaft Verdi und Mitglied der Tarif- und Verhandlungskommission des TVUK (Tarifvertrag der Universitätsklinika Baden-Württemberg) und PD Dr. Marko Wilke, Mitglied im Marburger Bund, Vorstand der Bezirksärztekammer Süd-württemberg in der Wirtschaftsbeilage des Schwäbischen Tagblatts.Hier der Link zum Artikel: www.wirt-schaftimprofil.de/Home/index_artikel,-Sparte-oder-Branche-_arid,293713.html

Bei der Tübinger DGB-Maikundgebung wurde vom Hauptredner Wolfgang Däubler, Profes-sor für deutsches und europäisches Arbeitsrecht, u.a.

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die Bundesregierung scharf angegriffen, da dieses Gesetz kleine Gewerkschaften zu schwächen drohe.„Nicht nur verstoße das Gesetz gegen die Koalitions-freiheit. Es nütze letztlich den Unternehmen: „Die lachen sich ins Fäustchen, während kleine gegen größere Gewerkschaften ausgespielt werden. Das ist ein Mittel um Zwietracht zu säen. „Damit sollten Gewerkschaften gegeneinander ausgespielt werden. In der IG Metall hätten das manche nicht erkannt. Es gehe schließlich nicht nur um die Lokführer-

gewerkschaft GDL. „Das Streikrecht ist – ebenso wie das Demonstrationsrecht – ein Bürgerrecht. Es ist notwendig, auch wenn es manchmal lästig ist. Schließlich hätten wir ohne die Streiks in der Ver-gangenheit heute nicht den Achtstundentag oder die betriebliche Mitbestimmung.“ Die vollständige Rede ist über Personalrat UKT erhältlich.Nach Beschluss des Gesetzes wurden Klagen vor dem Verfassungsgericht angekündigt.

Warum die EU den Arbeitnehmerdatenschutz bedrohtKommt die EU-Datenschutzverordnung wie der-zeit geplant, so sind massive Verschlechterungen beim Arbeitnehmerdatenschutz zu befürchten. Der Einsatz von Nacktscannern an Werkstoren und das heimliche Durchsuchen der Computer durch den Arbeitgeber könnten Realität werden. Betriebsräte wären machtlos.Deutsches Datenschutzrecht soll ausgehebelt werdenDer Knackpunkt ist das Verhältnis zwi-schen EU-Recht und nationalem Recht. Die EU-Verordnung enthält nur wenig konkrete Regelungen zum Arbeitnehmer-datenschutz. Daher is t entscheidend, inwieweit bei Be-stehen einer neuen EU-Verordnung noch strengere nationale Regelungen zulässig sind. Das aktuell gel-tende Arbeitnehmer-datenschutzrecht in Deutschland - wei-testgehend durch Rechtsprechung geprägt – ist im Vergleich zum EU-Standard relativ strikt und sieht einige wichtige Schutzvorschriften vor.Nach derzeitigem Verhandlungsstand sieht es so aus, dass es zwar neben der EU-Verordnung »spezifische-re«, aber keinesfalls strengere nationale Vorschriften geben darf. Das würde bedeuten, dass die strengeren deutschen Regelungen und die Betriebsvereinbarun-gen ausgehebelt würden. Nacktscanner und heimliche PC-Überwachung werden möglichFür viele Kritiker ist dies eine Einladung zum Da-

tenmissbrauch. Heimliche Überwachung per Video und Audio am Arbeitsplatz könnte erlaubt sein. Zu befürchten ist, dass die an Flughäfen bereits weithin verbreiteten Nacktscanner auch an Werkstoren als Kontrolle installiert werden könnten. Betriebsräte wären weitgehend machtlos, denn Betriebsverein-barungen, die solche Praktiken verbieten, könnten wegen des Vorrangs des Europarechts ihre Wirkung verlieren.

Freiwillige EinwilligungAls weiterer Knackpunkt wird die Einwilligung an-gesehen, die als Rechtsgrundlage für die Datenver-arbeitung weiterhin möglich sein soll. Zwar sei – so der DGB – im Laufe der Verhandlungen ein Zusatz hinzugekommen, dass die Einwilligung in jedem Fall freiwillig sein soll, aber wer will das schon beweisen. Gewiss ist, dass es für die Einführung dieser seit Jahren diskutierten Verordnung eine zweijährige Übergangsfrist geben wird. Die Regelungen dürften daher frühestens Ende 2017 in Kraft treten.

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20 Jahre Schuldenuhr – die Vermögensuhr tickt schneller ver.di Baden-Württemberg hat vor drei Jahren eine Vermögenssuhr als Gegen-part zur Schuldenuhr des Steuerzah-lerbundes installiert, die morgen seit zwanzig Jahren tickt. Leni Beymaier, ver.di Landesbezirks-leiterin in Baden-Württemberg: „Die Schuldenuhr war und ist ein falsches Symbol. Wir haben und hatten ein Ein-nahmeproblem, kein Ausgabenproblem. Aber vor allem: Sie tickt schon eine Weile nicht mehr, die Staatsschulden gehen zurück, jede Sekunde um 200 Euro. Die Vermögensuhr tickt dafür immer schnel-ler. Gestartet sind wir mit 6.000 Euro Steigerung des privaten Nettovermögens jede Sekunde, mittlerweile sind wir bei unfassbaren 9.073 Euro pro Sekunde Vermögenszuwachs angelangt. Es ist höchste Zeit für eine gerechte Steuerpolitik, die Vermögen und Erben stärker an der Finanzierung der Daseinsvor-

sorge beteiligt.“Link zur Vermögensuhr:www.vermoegensteuerjetzt.de/vermoegensuhr/ver-moegensuhr3.html

Online-Anmeldung zu Fortbildungen ab 1. Juli möglichSeit September 2014 steht Ihnen das Fort- und Weiterbildungsprogramm des UKT im Intra- und Internet als Online-Portal zur Verfügung. Sie fin-den es leicht, wenn Sie im Mitarbeiterportal den Veranstaltungskalender aufrufen und dort den Link „Zum Fortbildungskatalog der Akademie (Intranet)“ wählen. Die Intranet-Version ist umfassender als die Internet-Version, in der nicht alle Veranstaltungen sichtbar sind.Im Online-Katalog haben Sie viele verschiedene Such- und Filtermöglichkeiten, um die für Sie pas-sende Fortbildung zu finden. Bei Doppelklick finden Sie zu jeder Veranstaltung detaillierte Beschreibun-gen, die Sie bei Bedarf auch als PDF drucken können.Ab dem 1. Juli können Sie nicht nur Fortbildungen verschiedener Veranstalter auswählen und zusam-menstellen, sondern Sie können sich auch direkt online zu den Veranstaltungen anmelden – und

zwar in einem Arbeitsgang mit ein und demselben Online-Formular für mehrere Veranstaltungen unterschiedlicher Anbieter gleichzeitig. Auch die Anmeldung mehrerer Personen zugleich ist möglich. Für die Freistellung und ggf. Kostenübernahme bleibt natürlich die Pflicht unberührt, die Teilnahme mit dem/der Vorgesetzten vorher abzuklären.Zum 1. Juli steigen zunächst die Akademie, die Be-auftragte für Chancengleichheit und die Stabsstelle KV 2 Arbeitssicherheit und Umweltmanagement um. Das IT-Schulungszentrum wird im Herbst folgen. Bei Anbietern, die bereits eine eigene Online-Anmeldung etabliert haben, wird direkt dorthin verlinkt.Der Katalog wurde intern programmiert und kann nach Bedarf weiterentwickelt werden. Für Ihre Rück-meldungen und Anregungen sind wir deshalb sehr dankbar: [email protected] oder 07071/29-83575 (Herr Dr. Mennekes).

Vorname:............................................................Name:..............................................................Personalnummer:.................................. (siehe Casino-Ausweis od. Gehaltsmitteilung)Ich ermächtige die Verwaltung des Klinikums dazu, bis auf Widerruf, für 1 Jahr monatlich €...........................(Mindestbetrag 2,50 €) von meinem Gehaltskonto auf das Spendenkonto Nr. 90013166 Stichwort „Amazonas-Indianer“ zu überweisen.

Ort..................................... Datum:......................Unterschrift:........................................................Bitte zur Bearbeitung an den Personalrat weiterleiten! Spendenquittungen werden von Poema Stuttgart erstellt und an die Spender über den Personalrat weitergeleitet.

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Wir bewerben in jedem Personalratsinfo ein Stück, das gerade am LTT gespielt wird und stellen es vor. Nor-malerweise ist das Personalratsinfo werbefrei. Dabei wollen wir es prinzipiell auch belassen. Für die Kultur machen wir aber eine Ausnahme. Was haben die MitarbeiterInnen des Klinikums davon? Sie bekommen eine Kurzrezension über ein interessantes aktuelles Stück. Außerdem gibt es jeweils zwei Freikarten. Die werden wir an die SpenderInnen unserer Spendenaktion für Poema weitergeben. So profitieren alle Beteiligten. Wenn Sie also an dem jeweils vorgestellten Stück Interesse haben, beteiligen Sie sich an der Poema-Spendenaktion und mit etwas Glück gewinnen Sie die Freikarten.

Schwarzer Humor und schonungslose Ehrlichkeit

Dass es wunderbar menschliche Komödien über Behinderte gibt, weiß man spätestens seit dem Film „Ziemlich beste Freunde“. Eine solche ebenfalls preis-gekrönte Filmkomödie läuft seit Juni dieses Jahres am LTT: „Die Kunst des negativen Denkens“ des Norwegers Bård Breien. Regie führt Nick Hartnagel, der in Berlin, Hannover und Osnabrück inszeniert hat und nun zum ersten Mal am LTT arbeitet.Die Story der „Kunst des negativen Den-kens“ lässt sich kurz so erzählen: Seit Geirr wegen eines Unfalls im Rollstuhl sitzt, sind seine Lieblingsbeschäftigungen überschau-bar: Joints rauchen, Johnny Cash hören und schlecht gelaunt sein. Seine Freundin Ingvild hält Geirrs zynischen Welthass nicht länger aus und will ihm zu einem positiven Blick auf das Leben verhelfen. Deshalb lädt sie die Gruppentherapeutin Tori mit ihrer Selbsthilfegruppe ein – und lauter strikt positiv ins Leben blickende Behinderte entern die Wohnung. Aber Geirr dreht den Spieß um. Mit schwarzem Humor und schonungsloser Ehrlichkeit hetzt er die Gruppe gegen ihre Therapeutin auf. Als Tori überfordert die Flucht ergreift, beginnt Geirr mit einer ganz eigenen Form der Selbsthilfe. Und nach nur einer Nacht haben alle eine neue Einstellung zum Leben … Während der Proben hat sich Regisseur Nick Hart-nagel mit Tübinger Rollstuhlfahrern getroffen und aus den Gesprächen viel für seine Inszenierung mit-genommen. „Der Umgang mit Behinderung und die Lebenseinstellungen dieser Menschen sind äußerst unterschiedlich. Ein Rollstuhlfahrer gleicht dem an-dern ebenso wenig wie ein Fußgänger dem anderen. Es gibt also nicht den einen, richtigen Weg, wie man den Rollstuhl nicht nur aushalten, sondern sogar gut mit ihm leben kann. Insofern ist das Stück eine heilsame Irritation für Leute, die zu wissen glauben, wie man leben muss.“Über Behinderte zu lachen, ist für Hartnagel kein Tabu, sondern vielmehr eine Chance. „Man lacht doch auch sonst über die Eigenheiten und Schwächen seiner Mitmenschen – und im besten Falle auch über seine eigenen. Warum sollte man da eine Ausnahme

machen? Sich das Lachen zu verkneifen, zeugt für mich eigentlich von Berührungsangst. Keiner der Rollstuhlfahrer, die ich getroffen habe, hatte Interesse an Betroffenheit und Mitleid im Umgang mit ihnen. Lachen dagegen befreit.“

Die Darstellung von Rollstuhlfahrern ist eine be-sondere Herausforderung fürs Ensemble, erzählt der Regisseur weiter. „Als Schauspieler ist man normaler Weise gewohnt, für seine Figur alle Mittel zur Verfügung zu haben: Bewegung, Gestik, Mimik und Sprache. Den ganzen Ausdruck ausschließlich in die Sprache beziehungsweise in das stumme Spiel zu legen und trotzdem alle Facetten der Figuren zu erzählen, ist eine hoch spannende Aufgabe für die Schauspieler.“

DIE KUNST DES NEGATIVEN DENKENS von Bård Breien //Regie: Nick Hartnagel // Bühne und Kostüme: Merle Vierck // Live-Kamera: Tobias Bernhardt // Drama-turgie: Stefan Schnabel // Hildegard Maier, Carolin Schupa, Laura Sauer, Sabine Weithöner; Andreas Guglielmetti, Heiner Kock, Lukas UmlauftDie nächsten Vorstellungen: 27. Juni sowie am 3. Juli und dann wieder in der neuen Spielzeit.Karten 8,50 – 17 EuroKarten-Telefon 07071-9313149 oder [email protected]

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Personalrat und Poema laden ein:Bilder aus Amazonien

Fotos aus dem Alltag der Bewohner Amazoniens

Einen Bericht zur aktuellen Situation in Amazonien und zur Arbeit von Poema gibt es am:

Donnerstag, den 9. Juli 2015 um 16:15 im Hörsaal der KinderklinikGerd Rathgeb von Poema wird mit Bildern und einem kurzen Film informieren. Anschließend gemeinsamer Besuch der Ausstellung.

Poema will, dass die Menschen am Amazonas sowie die Wälder, in denen sie leben, eine Zukunftschan-ce haben. Dies ist möglich, wenn wir uns gemeinsam mit ihnen dafür einsetzen, dass die Wälder und damit auch das Klima geschützt, ihre Lebenssituation verbessert, ihr Land gesichert und ihre Menschen-rechte beachtet werden. Der Regenwaldschutz hat globale Bedeutung.Der Personalrat des UKT unterstützt Projekte von Poema, insbesondere Projekte zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Indigenen, seid vielen Jahren durch Spenden.

Spendenkonto: POEMA-Stuttgart e.V. IBAN: DE16430609677024667101, BIC: GENODEM1GLS, GLS-Bank

Vom 1. Juli bis 28. September sind die Fotografien in den CRONA-Kliniken, Gebäude 400, Hoppe-Seyler-Str.3, im Bereich A3 und A2 zu sehen.


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