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21450 Deutsche Post AG DIE NIEDERSÄCHSISCHE … · Stadt Deutschlands“ gilt. Die Geschichte...

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DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE 21450 Deutsche Post AG 62. Jahrgang Nr. 3/ 2010 www.nsgb.de THEMEN Zeitschrift für Ratsmitglieder in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden Niedersächsisches Kommunalverfassungs- gesetz 72 Ärztemangel auf dem Land 79 Bad Essen im Blütenmeer 86 Themenschwerpunkt: Kommunalfinanzen Resolution zur kommunalen Finanzkrise 63 Schlaglöcher in den kommunalen Kassen 68 Doppik: Die Erste Eröffnungsbilanz Beileger Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Ausgabe zur Mitgliederversammlung 2010 in Cloppenburg Oben das Cloppenburger Rathaus, unten das Amtshaus, im Vordergrund die Ruine der alten Burg
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Page 1: 21450 Deutsche Post AG DIE NIEDERSÄCHSISCHE … · Stadt Deutschlands“ gilt. Die Geschichte Cloppenburgs reicht bis ins Mittelalter zurück. Die Stadt erwuchs aus ... die Stadt

DIENIEDERSÄCHSISCHE

GEMEINDE

21450 Deutsche Post AG 62. Jahrgang

Nr. 3/ 2010www.nsgb.de

T H E M E N

Zeitschrift für Ratsmitglieder in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden

Niedersächsisches Kommunalverfassungs- gesetz 72

Ärztemangel auf dem Land 79

Bad Essen im Blütenmeer 86

Themenschwerpunkt: Kommunalfinanzen

Resolution zur kommu nalen Finanzkrise 63

Schlaglöcher in den kommunalen Kassen 68

Doppik: Die Erste Eröffnungsbilanz Beileger

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund

Ausgabe zur

Mitgliederversammlung 2010

in Cloppenburg

Oben das Cloppenburger Rathaus, unten das Amtshaus, im Vordergrund die Ruine der alten Burg

Page 2: 21450 Deutsche Post AG DIE NIEDERSÄCHSISCHE … · Stadt Deutschlands“ gilt. Die Geschichte Cloppenburgs reicht bis ins Mittelalter zurück. Die Stadt erwuchs aus ... die Stadt

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61DNG 3 2010

E D I T O R I A L A U S D E M I N H A L T

MITGLIEDER STELLEN SICH VORStadt Cloppenburg – Es lebt sich einfach gut hier! 62

AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUND

Resolution der Kreisvorstandskonferenz des NSGB zur kommunalen Finanzkrise 63

Wirksame Prävention ist möglich 64

IT-Planungsrat: Steuerzahler zahlen die Zeche 66

THEMENSCHWERPUNKT: KOMMUNALFINANZEN Schlaglöcher in den kommunalen Kassen! 68

Harte Zeiten für Städte und Gemeinden 69

Beileger: Bilanzpolitische Entscheidungen für die Erste Eröffnungsbilanz

ZUR PERSONEhrungen, Jubiläen, Nachrufe 70

KOMMUNALE UMWELTAKTION U.A.N. Veranstaltung der Repowering InfoBörse mit guter Resonanz 71

ALLGEMEINE VERWALTUNG UND EUROPA Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz – ein Nachruf auf die NGO 72

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) 73

DSL statt Behördenruf 76

Land bleibt bei D115 zurückhaltend 76

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT, ORDNUNG UND VERKEHR Der BürgerBus in Niedersachsen 78

ARBEIT UND SOZIALES ...damit der Landarzt nicht nur im Fernsehen kommt 79

Ärztemangel auf dem Land 79

BAUEN UND WOHNEN Breitbandversorgung für den ländlichen Raum 80

Krebecker Erklärung zur Nahversorgung 82

Wohnungsbauförderung ist Familienförderung 83

Ein Fitnessprogramm für die Zukunft unserer Dörfer (Teil I) 84

WIRTSCHAFT UND TOURISMUS „Ein Bad im Blütenmeer“ 86

Xing, Twitter & Co. 88

VGH setzt Wachstum fort 90

UMWELT Dr. Franz Alt: Die Sonne schickt uns keine Rechnung 90

Stromspar-Check in 2000 niedersächsischen Haushalten 91

Die Inselgemeinde Wangerooge feierte 125-jähriges Jubiläum 92

BüCHERSCHAU 92

Impressum Umschlag

Gemeinden brauchen Luft zum Atmen Wenige Tage nach unserer

diesjährigen Mitgliederver-

sammlung, die unter dem The-

menschwerpunkt „Kommunalfinanzen“ steht, wer-

den in einer Klausurtagung des Landeskabinetts die

finanziellen Weichen für die nächsten Jahre gestellt.

Erfreulich: Es gab in den letzten Wochen kaum ei-

nen Politiker, der nicht die Bedeutung der Städte

und Gemeinden und ihre notwendige finanzielle

Ausstattung hervorhob. Gut auch, dass nach dem

Zukunftsvertrag kein weiterer Griff in den kom-

munalen Finanzausgleich erfolgen darf. Anlass zur

Sorge, wenn gleichzeitig hochkarätige Bundes- und

Landespolitiker die Abschaffung der gemeindlichen

Kerneinnahmequelle Gewerbe steuer prüfen.

Auch das Argument der Verstetigung kommu-

naler Steuereinnahmen ist fragwürdig, da es in

unserem Lande keine Kommunalsteuer gibt, die

– außer der Hundesteuer - unabhängig von wirt-

schaftlichen Faktoren ist. So sank in diesem Jahr

nicht nur die Gewerbesteuer beträchtlich, sondern

auch die Rückgänge aus der zweiten Säule unserer

Steuereinnahmen, der Einkommensteuer, werden

uns voraussichtlich mit einem Verlust von etwa

350 Millionen Euro treffen.

Bei den künftigen Haushaltsplanaufstellungen

werden nach Aussagen unserer Mitglieder zwei

von drei Kommunen keinen ausgeglichenen Haus-

halt verabschieden können. Berücksichtigt man

zusätzlich die Auswirkungen der Einführung der

Doppik, werden es eher drei von vier Städten und

Gemeinden sein, die einen Fehlbedarf ausweisen

werden. Schon heute können vielerorts kommu-

nale Pflichtaufgaben nur noch mit Kassenkrediten

bezahlt werden.

Ich wünsche der Landesregierung wegweisende

Beschlüsse mit dem Ziel, die Städte, Gemeinden und

Samtgemeinden unseres Landes wieder in die Lage

zu versetzen, ihre Aufgaben wahrzunehmen.

Rainer Timmermann

Präsident NSGB

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62 DNG 3 2010

M I T G L I E D E R S T E L L E N S I C H VO R

Stadt Cloppenburg – Es lebt sich einfach gut hier!Cloppenburg ist eine moderne Stadt mit viel

Flair und einer eindrucksvollen wirtschaft-

lichen Leistungsstärke. Rund 33 000 Menschen

leben in der Kreisstadt an der Soeste, die we-

gen ihrer vielen jungen Menschen als „jüngste

Stadt Deutschlands“ gilt.

Die Geschichte Cloppenburgs reicht bis

ins Mittelalter zurück. Die Stadt erwuchs aus

zwei unterschiedlichen Siedlungskernen:

Krapendorf und Cloppenburg. Der Name

Cloppenburg wird erstmalig 1297 erwähnt,

als die Grafen von Tecklenburg an der Soeste-

Niederung eine Burg errichteten. Reste davon

sieht man heute noch im Stadtpark. 1435 ver-

lieh der Bischof von Münster Cloppenburg

die Stadtrechte – weshalb man in diesem

Jahr mit einer Fülle von Veranstaltungen die

575. Wiederkehr dieses Ereignisses feiert.

Etwa 1 600 Einwohner zählte Cloppenburg,

als sich 1855 das Kirchspiel Krapendorf und

die Stadt Cloppenburg zu einer Stadtgemeinde

vereinigten.

Durch Zuzug von Spätaussiedlern aus Russ-

land und Kasachstan in den neunziger Jahren

des 20. Jahrhunderts verjüngte sich die Stadt

erheblich und wuchs seitdem zu einer Mittel-

stadt mit inzwischen über 33 000 Einwohnern

an.

Cloppenburg hat sich zu einem leistungs-

starken Mittelzentrum und zu einer Ein-

kaufsstadt entwickelt, die ein Umfeld mit

über 150 000 Menschen versorgt. Neben der

Nahrungsmittelbranche haben sich dank ge-

zielter Wirtschaftsfördermaßnahmen etliche

Großbetriebe und eine solide, konkurrenz-

fähige Klein- und Mittelindustrie etabliert.

Für weitere Industrieansiedlungen stehen

aus reichend Flächen in vorteilhaft ausgewie-

senen, voll erschlossenen Industrie- und Ge-

werbegebieten zur Verfügung. Dass Cloppen-

burg eine über 300 Jahre alte Markttradition

besitzt, merkt man an den großen Messen und

Tierschauen in der Münsterlandhalle.

Das Stadtbild hat sich in den letzten Jahren

stark gewandelt. Das Freizeitbad mitten in

der Stadt genießt dank seiner Attraktionen

weithin einen ausgezeichneten Ruf. Eine at-

traktiv gestaltete, lange Fußgängerzone mit

vielen Cafés und zahlreichen Fachgeschäf-

ten vermittelt ein fast großstädtisches Am-

biente. Sie bildet sozusagen die gute Stube

der quirligen Innenstadt, die von großzügig

angelegten Parkflächen bequem zu erreichen

ist. Mittendrin die Cloppenburger Stadthalle

als Zentrum für Kulturveranstaltungen und

Messen. In unmittelbarer Nachbarschaft fin-

det man den romantischen Stadtpark mit den

historischen Amtsgerichtsgebäuden und den

Burgturm-Resten der „Cloppenburg“. Im Som-

mer bildet er die Open-Air-Kulisse für Musik-

Events sowie das traditionelle Gauklerfest.

Das Museumsdorf Cloppenburg, Deutsch-

lands ältestes Freilichtmuseum, ist für jeden

Besucher der Stadt ein absolutes Muss. Über

250 000 Gäste schauen sich jedes Jahr die histo-

rischen Dorfgebäude aus dem 16. bis 19. Jahr-

hundert an und erleben die besonders inte-

ressant gestalteten „Sonntagsspaziergänge“.

Überdies locken die Vorführungen alter Hand-

werke und bäuerlicher Arbeitsmethoden.

Familien und junge Menschen – jeder zwei-

te Cloppenburger ist unter 32 Jahre – fühlen

sich in Cloppenburg wohl. Das Bild der Stadt

ist geprägt von modernen Wohngebieten, in de-

nen Grundstücke zu günstigen Preisen angebo-

ten werden. Niedrige Lebenshaltungs kosten,

diverse Schulen und Kindertages stätten,

vielfältige Spiel- und Sportmöglichkeiten so-

wie ein abwechslungsreiches Bildungs- und

Kulturangebot bilden insgesamt ein äußerst

familienfreundliches Klima. Unter anderem

sorgt die intakte Umwelt mit vielen Erholungs-

möglichkeiten für eine hohe Lebens qualität.

Es lebt sich einfach gut hier!

Junge Familien können hier günstiger bau-

en als anderswo, es gibt ausreichend Krip-

pen- und Kindergartenplätze, Cloppenburg hat

eine sehr niedrige Arbeitslosenquote und ein

riesiges Freizeit-, Sport- und Bildungsangebot.

Nicht zuletzt deswegen feiert man hier auch

gern, eindrucksvoll belegt durch die traditio-

nellen Märkte und vor allem durch das große

Cityfest in der ganzen Innenstadt am letzten

Septemberwochenende.

Die Besonderheiten unseres Brauchtums,

das rege kulturelle und soziale Leben und die

gut aufgestellte Wirtschaft machen Cloppen-

burg zu einer lebenswerten Stadt für seine

Bürgerinnen und Bürger und zu einem attrak-

tiven Ziel für Gäste.

Überhaupt Kultur: Davon hat Cloppenburg

jede Menge zu bieten, vom Kindertheater bis

zur Opernaufführung, von Kabarett bis zum

Ausstellungsevent mit international gefeierten

Künstlern. Und der Cloppenburger Kultursom-

mer setzt dem allen noch die Krone auf: Jedes

Jahr von Juni bis September zieht er Tausende

von Besucherinnen und Besuchern mit seinen

außergewöhnlichen Veranstaltungen an aus-

gewählten Plätzen in der Stadt an.

Sicher verfügt die Stadt auch über sehens-

werte Zeugen der Vergangenheit. Da sind

die barocke St. Andreas-Kirche, der Marien-

Wallfahrtsort Bethen, der Stadtpark mit den

historischen Amtsgerichtsgebäuden und den

Burgturm-Resten der mittelalterlichen „Clop-

penburg“.

Die Fußgängerzone lädt Groß und Klein zum Bummeln ein.

Attraktionen beim Gauklerfest

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63DNG 3 2010

AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

Resolution der Kreisvorstandskonferenz* des NSGB zur kommunalen FinanzkriseNur gesunde Kommunalhaushalte sind Garant für kommunale Dienstleistungen und für die Stärkung der kommunalen Investitionsfähigkeit

Voraussichtlich werden im Jahr 2010 mehr als 50

Prozent der kreisangehörigen Städte und Gemein-

den ihre Ergebnishaushalte nicht ausgleichen kön-

nen. Die Kommunen in Niedersachsen hatten für

das Jahr 2009 bereits ein negatives Finanzierungs-

saldo von 860 Millionen Euro zu verzeichnen. Die

teilweise seit Jahren anhaltende Unterfinanzierung

kommunaler Haushalte spiegelt sich im – erneuten

rasanten – Anstieg des Liquiditätskreditvolumens

wider. Die Kommunen haben das Haushaltsjahr

2010 mit Überziehungskreditvolumen von mehr

als 4,5 Milliarden Euro begonnen.

Die Kommunen sind Basisdienstleister für die

Bürgerinnen und Bürger. Der Schulbetrieb, der

Betrieb von Krippen und Kindergärten, der Bau

und der Unterhalt von Straßen und Radwegen sind

nur einige Beispiele kommunaler Aufgaben, die mit

den schwindenden Einnahmen finanziert werden

müssen. Städte, Gemeinden und Samtgemeinden

benötigen eine gestärkte und verstetigte Einnah-

mesituation.

Die Gemeinden brauchen auch Entlastungen im

Bereich der pflichtig zu erledigenden Aufgaben.

Allein die Auszahlungen für soziale Leistungen

sind im letzten Jahr wieder um fünf Prozent ge-

stiegen. Nur durch Ausgabeentlastungen und einen

ernsthaften Standardabbau kann mittelfristig eine

Gesundung der Kommunalfinanzen und damit eine

volkswirtschaftlich notwendige Stabilisierung der

Investitions fähigkeit erreicht werden.

Die Kreisvorstandskonferenz des Städte- und

Gemeindebundes als Organ der kreisangehörigen

Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Nieder-

sachsen fordert Bundes- und Landespolitik auf,

kurzfristig und nachhaltig die Steuereinnahme-

kraft der kommunalen Ebene zu stärken und die

Kommunen bei der Erledigung von Pflichtaufgaben

ernsthaft zu entlasten.

Der Städte- und Gemeindebund lehnt eine

weitere Schwächung der Gewerbesteuer oder gar eine

Abschaffung dieser Realsteuer ab. Die Gewerbesteuer

Bedarf der Modernisierung, der Verbreiterung der

Bemessungsgrundlage und der Verstetigung.

Die Gewerbesteuer als Realsteuer mit lokalem Hebesatzrecht

ist das Rückgrat der gemeindlichen Einnahmen. Diskussionen

über den Ersatz dieser Steuer durch Steuerbeteiligungsmodelle

mit oder ohne gemeindliches Hebesatzrecht oder gemeindliche

Zuschläge sind kontraproduktiv und können im Ergebnis zu wei-

teren nicht kalkulierbaren Einnahme- und Belastungsverschie-

bungen führen.

Der Städte- und Gemeindebund sieht unter der

aktuellen finanzpolitischen Lage keinen Raum für

Steuersenkungen.

Städte und Gemeinden sind am Aufkommen der Einkommen-

steuer und der Umsatzsteuer beteiligt. Der Gemeindeanteil an

der Einkommensteuer als zweitwichtigste Steuereinnahme der

Gemeinden befindet sich konjunkturbedingt bereits seit 2008

nahezu im „freien Fall“. Politische Steuersenkungsdiskussionen

im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer dürfen nicht zu wei-

teren Einnahmeausfällen für die kommunalen Kassen führen.

Der Städte- und Gemeindebund fordert die

Finanz minister von Bund und Länder auf, die überfällige

Reform der Grundsteuer in Angriff zu nehmen.

In der heutigen Fassung ist die Grundsteuer nicht zukunftstaug-

lich. Insbesondere die nicht mehr zeitgemäße Einheitsbewer-

tung durch die staatliche Finanzverwaltung führt zu Ungerech-

tigkeiten in der Besteuerung und zu Einnahmeausfällen in den

gemeindlichen Kassen. Die seit mehr als zehn Jahren laufenden

Diskussionen zur Reform der Grundsteuer, die fachlich abge-

schlossen sind, müssen durch eine Modernisierung endlich be-

endet werden.

3. Mai 2010

* Die Kreisvorstandskonferenz besteht aus den Vorsitzenden und den Geschäftsführern der Kreisverbände, den Mitgliedern des Präsidiums, den Vorsitzenden der Bezirksverbände, den Bezirksgeschäftsführern und den Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse.

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64 DNG 3 2010

AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

Wirksame Prävention ist möglichAuszüge aus der Rede des Niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann anlässlich der Kreisvorstandskonferenz des NSGB am 3. Mai 2010 im Rathaus Syke

Starke Kommunen sind sichere

Kommunen

Sie haben sich heute intensiv mit der

Zukunft niedersächsischer Kommunen

befasst. Damit ist aus zweierlei Gründen

auch die Frage der Kriminalitätsent-

wicklung verbunden. Zum einen steht

die faktische und gefühlte Kriminalität

in unmittelbarem Zusammenhang mit der

Lebens- und Wohnqualität. Starke Kom-

munen sind auch sichere Kommunen,

in denen sich Bürgerinnen und Bürger

im öffentlichen wie im privaten Raum

sicher und geschützt fühlen. Und sichere

Wohngegenden werden gerade von jun-

gen Familien hoch geschätzt, was für die

Entwicklung der Regionen von großer

Bedeutung ist.

Es gibt einen zweiten guten Grund

für das Sich-Kümmern um Sicherheits-

fragen. Kriminalität belastet die Kassen

der öffent lichen Hand erheblich. So zeigt

beispielsweise eine britische Studie1, dass

Kinder mit schweren Verhaltensstörungen

und anschließender Delinquenz im Laufe

ihres Lebens zehnmal höhere Kosten ver-

ursachen als unauffällige Kinder. Das ist

eine immense Belastung, die unter ande-

rem durch Maßnahmen der Jugendhilfe,

eventuelle spätere Heimbetreuung, Psy-

chiatrie oder Haft entsteht.

Die Berechnung berücksichtigt ferner

die Kosten der ausbleibenden Integration

in den Arbeitsmarkt und daraus resultie-

rende staatliche Transferleistungen. Das

stellt nicht zuletzt für die Kommunen eine

bedeutende finanzielle Herausforderung

dar.

Örtliche Prävention erhalten und

ausbauen

Aus diesen Gründen ist es aus meiner

Sicht geboten, noch konsequenter als

bisher auf das Prinzip der Vorbeugung

von Straftaten zu setzen. Hierfür bedarf

es der gebündelten Anstrengungen aller

gesellschaftlichen Kräfte.

Das Land unterstützt die kommunalen

Gremien durch die Arbeit der Geschäfts-

stelle des Landespräventionsrates Nie-

dersachsen (LPR). Eine zentrale Aufgabe

der Geschäftsstelle besteht darin, den

Kommunen Unterstützung bei der Gestal-

tung der Präventionsarbeit zukommen zu

lassen. Zudem fördert der Landespräven-

tionsrat entsprechende Projekte in Kom-

munen wie beispielsweise den aktuellen

Schwerpunkt „Zivilcourage“.

Rechtsextremismus

Im Rahmen des Bundesprogrammes

„kompetent. für Demokratie“ bietet der

LPR eine umfassende Beratung in Kon-

fliktsituationen durch Expertinnen und

Experten vor Ort an. Dies kann etwa die

rechtsextreme Unterwanderung örtlicher

Jugendarbeit, Versuche zur Übernahme

von Immobilien, die Schaffung so ge-

nannter „Angstzonen“ oder andere Ge-

waltaktionen, Sachbeschädigungen und

Provokationen betreffen.

Häusliche Gewalt

Die Landesregierung hat einen Landes-

aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher

Gewalt entwickelt. Der Landesaktions-

plan orientiert sich an der Zielsetzung des

Gewaltschutzgesetzes „Wer schlägt, muss

gehen!“ und schafft einen verbindlichen

Rahmen für die Abstimmung und Koor-

dination vielfältiger Schutz- und Hilfs-

maßnahmen und für die Prävention. Für

die Umsetzung des Landesaktionsplans

hat die Landesregierung eine Koordinie-

rungsstelle beim Landespräventionsrat

eingerichtet: Sie fungiert als Informations-

drehscheibe zwischen Polizei, Justiz,

sozialen Diensten und Kommunen. Die

Koordinierungsstelle organisiert Fort-

bildungen und Arbeitsgruppen zu spe-

zifischen Fragestellungen, entwickelt

Arbeitshilfen und Broschüren und berät

bei Problemen und Fragen vor Ort.

Von links: Edith Heckmann (Vorsitzende des Kreisverbandes Diepholz), Dr. Harald Behrens (Bürgermeister der Stadt Syke), Justizminister Bernhard Busemann, NSGB-

Präsident Rainer Timmermann.

1 Entsprechende „cost of crime“-Studien gibt es im deutschsprachigen Raum nicht.

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65DNG 3 2010

AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

Erheblicher Handlungsbedarf bei

der Kinder- und Jugendprävention

Zu guter Letzt möchte ich auf das sehr

interessante Projekt SPIN („Sozial-

räumliche Prävention in Netzwerken“)

des Landespräventionsrates aufmerksam

machen, mit dem wir Kommunen dabei

unterstützen wollen, sich im Bereich der

kinder- und jugendbezogenen Prävention

optimal aufzustellen.

Gerade im Bereich der Gewaltpräven-

tion bei Kindern und Jugendlichen sehe

ich noch erheblichen Handlungsbedarf.

Auch wenn die Jugendkriminalität ins-

gesamt auf hohem Niveau stagniert, so

haben insbesondere die polizeilich regis-

trierten Gewalttaten junger Menschen in

den letzten Jahren drastisch zugenom-

men – in den letzten zehn Jahren ist eine

Verdoppelung der Taten zu verzeichnen.

Auch die Schwere der Taten hat zugenom-

men. Besorgniserregend sind zudem die

Alkoholexzesse von Kindern und Jugend-

lichen. Alkoholkonsum steht dabei häufig

in einem engen Zusammenhang mit Ge-

walt. In jedem vierten Fall einer gefähr-

lichen und schweren Körperverletzung

waren junge Leute alkoholisiert.

Wirksame Prävention ist möglich

Glücklicherweise können wir heute eines

sicher sagen: Wirksame Prävention ist

möglich. Viele Forschungsergebnisse

und die Praxiserfahrungen der Städte

und Gemeinden in Niedersachsen bele-

gen dies. Erfolg stellt sich dort ein, wo

auf der örtlichen Ebene übergreifende

Bündnisse für mehr Sicherheit entstehen.

Ich bin stolz darauf, dass in Niedersach-

sen bereits weit über 200 kommunale

Präventions gremien aktiv sind, die eine

sehr gute Arbeit leisten. Wir wollen, dass

es noch mehr werden. Zugleich wollen

wir aber auch die Qualität der Präventi-

onsarbeit vor Ort gezielt unterstützen. Im

Rahmen von SPIN möchten wir den kom-

munalen Gremien ein Programm an die

Hand geben, das bei der Analyse, Planung

und Durchführung von Prävention hilft.

„Communities that care“

Das Programm, das zurzeit modellhaft in

Hannover, Göttingen und im Landkreis

Emsland umgesetzt wird, ist in den USA

unter dem Namen „Communities That

Care“ (Gemeinden, die sich kümmern),

kurz CTC, entwickelt worden. Es basiert

auf wissenschaftlichen Langzeitstudien

zu Ursachen von Gewalt und Kriminalität

junger Menschen.

CTC folgt einer ebenso simplen wie

erfolgreichen Strategie in mehreren

Schritten: Zunächst wird vor Ort eine

genaue Problemanalyse erstellt. Hierfür

wird eine repräsentative Schülerbefra-

gung durchgeführt. Die Ergebnisse der

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AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

Foto Mitte: Bürgermeisterin Petra Lausch, links daneben: Beigeordneter Thorsten Bullerdiek

IT-Planungsrat: Steuerzahler zahlen die ZechePlanung ohne Kommunen kann teuer werden

Schülerbefragung werden im nächsten

Schritt von den Fachleuten vor Ort be-

wertet und die wichtigsten Problem-

felder ausgewählt. Im Anschluss wird

zu den ausgewählten Problemfeldern

ein Aktionsplan entwickelt, der bereits

existierende Angebote einbindet und

bestehende Lücken im Präventions-

angebot schließen soll. Wichtig da-

bei ist, dass nur Präventionsprojekte

angeboten werden, die sich anderen-

orts bereits bewährt haben und deren

Wirksamkeit wissenschaftlich belegt

ist. Der Aktionsplan wird sodann inner-

halb einer definierten Zeit umgesetzt.

Nach wenigen Jahren wird die Schü-

lerbefragung wiederholt. So findet man

heraus, ob sich die Situation zum Guten

verändert hat oder ob nachgesteuert

werden muss.

Niedersachsen ist das erste deut-

sche Bundesland, das CTC erprobt.

Nach dem Ende des Modellversuchs

2011 werden wir bewerten, ob und wie

dieses Verfahren allen interessierten

Kommunen in Niedersachsen zur Ver-

fügung gestellt werden kann. Ohne dem

Ergebnis der Evaluation vorwegzugrei-

fen, deutet im Moment alles darauf hin,

dass eine Übertragung im größeren

Rahmen in Niedersachsen möglich ist.

Bei Interesse am Projekt nehmen Sie

bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle

des Landespräventionsrates auf.

Der LPR als Bindeglied zwischen

Kommunen und dem Land

Die drei skizzierten Bereiche der Ar-

beit des Landespräventionsrates haben

deutlich gemacht, dass der LPR keine

weit entfernte Einrichtung auf Landese-

bene ist, sondern in engem Kontakt und

Austausch mit der kommunalen Ebene

steht. Die Geschäftsstelle nimmt die

Funktion eines Bindeglieds zwischen

den Städten und Gemeinden sowie

der Niedersächsischen Landesregie-

rung wahr und stellt sicher, dass der

Informationsfluss in beide Richtungen

funktioniert.

Mit dem IT-Planungsrat sollte der Beginn

einer neuen Ära der Bund-Länder-übergrei-

fenden Zusammenarbeit unter Beteiligung

der Kommunen im Bereich der Informati-

onstechnik und des E-Government einge-

läutet werden; so ist es auf der Internet-

seite des Bundesinnenministers zu lesen.

„Schöne Worte, die Praxis sieht aber leider

anders aus: Die Kommunen sind zwar da-

bei, aber ohne Stimmrecht und somit ,am

Katzentisch‘. Dabei sollen wir vor Ort in den

Städten und Gemeinden die Arbeit machen

und die Gesetze besonders kostenbewusst

ausführen. Nun werden ohne kommunales

Stimmrecht Beschlüsse gefasst, zum Bei-

spiel beim teuren Behördenruf D115, wo

die Finanzierung an den Kommunen und

damit am Steuerzahler hängen bleibt. Wenn

der IT-Planungsrat ohne die Kommunen

plant, wird er an den Interessen der Bür-

gerinnen und Bürger vorbei planen und

unnötige Kosten produzieren“, erklärte die

Vorsitzende des Personal- und Organisa-

tionsausschusses des Niedersächsischen

Städte- und Gemeindebundes, Bürgermei-

sterin Petra Lausch aus Edewecht, nach der

Sitzung des Ausschusses in Hannover. „Be-

sonders praxisfremd ist es zudem, wenn Be-

schlussvorlagen – wie bei der ersten Sitzung

geschehen – erst zwei Tage vor der Sitzung

in ein Verfahren gegeben werden. Wer dies

tut, will nicht den Sachverstand der Kom-

munen aus der Praxis einholen, sondern

nur Klientelpolitik betreiben. Dies kann und

darf nicht die Arbeitsweise des IT-Planungs-

rates sein. Ich hoffe darauf, dass das Land

Niedersachsen die Belange der Kommunen

ernst nimmt und nur Beschlussvorlagen im

Bund zustimmt, die vorher mit den Kom-

munen im Land abgestimmt worden sind.

Nur so lassen sich unnötige Kosten für die

Steuerzahler vermeiden. Die Kommunen

sind immer interessiert an praxisgerechten

Lösungen, dazu müssen sie aber auch ein-

bezogen werden“, betont Lausch.

Hintergrund:

Mit Artikel 91c des Grundgesetzes, dem Ge-

setz über die Verbindung der informations-

technischen Netze und dem am 1. April 2010

in Kraft getretenen IT-Staatsvertrag sind die

rechtlichen Grundlagen für eine Bund-Län-

der-übergreifende IT-Zusammenarbeit seit

kurzem gelegt. Aufgabe des IT-Planungsrats

ist es nun, diesen Rechtsrahmen mit Leben

zu füllen. Die erste Sitzung fand am 22. April

2010 statt. Die Kommunen in Niedersachsen

wurden im Vorfeld nicht beteiligt.

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67DNG 3 2010

Städte und Gemeinden sollen auch für nachfolgende Gene ra tio nen lebenswert bleiben. Ein verantwortungsvoller und sorgsamer Um -gang mit den Energieressourcen ist dafür notwendig.

Wir beraten Kommunen in unserem Netzgebiet und entwickeln ge mein sam mit Ihnen ein Energie konzept, das auf die jeweilige Situation vor Ort zugeschnitten ist. Ob in Schulen, Kindergärten, Schwimmbädern, Verwaltungsgebäu den oder auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Nutzen Sie das Ein sparpotenzial beim Heizen, bei der Beleuchtung oder bei sonstigen Energieanlagen.

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1Beilage DNG 3 2010

Bilanzpolitische Entscheidungen für die Erste Eröffnungsbilanz Von Professor Johann Horstmann, Niedersächsisches Studieninstitut

Rechtliche Grundlagen

Der Niedersächsische Landtag hat am

9. November 2005 das Gesetz zur Neu-

ordnung des Gemeindehaushaltsrechts

und zur Änderung gemeindewirtschafts-

rechtlicher Vorschriften und damit die

Umstellung des kommunalen Haushalts-,

Kassen-, Rechnungs- und Prüfungs wesens

auf der Basis der doppelten Buchführung

(für Kommunen) zum 1. Januar 2006 be-

schlossen (Gesetz vom 15.11.2005, Nds.

GVBl. S. 342; geändert durch Art. 6 des Ge-

setzes vom 18.5.2006, Nds. GVBl. S. 203).

Für den erforderlichen Umstellungspro-

zess ist eine Übergangszeit bis Ende 2011

festgelegt, sodass ab 1. Januar 2012 alle

Kommunen und grundsätzlich auch alle

ausgegliederten Einrichtungen auf das

neue Recht umgestellt haben müssen. Von

der Ausnahmevorschrift nach Art. 6 Abs.

13 des Gesetzes vom 15. November 2005

hat bisher keine Kommune Gebrauch ge-

macht und einen Ausnahmeantrag beim

Innenministerium gestellt.

Die näheren rechtlichen Vorgaben ent-

hält die völlig neu konzipierte Niedersäch-

sische Verordnung über die Aufstellung

und Ausführung des Haushaltsplans so-

wie die Abwicklung der Kassengeschäfte

der Gemeinden auf der Grundlage der

kommunalen Doppik (Gemeindehaus-

halts- und -kassenverordnung – GemHK-

VO – vom 22.12.2005, Nds. GVBl. S. 458,

zuletzt geändert durch Verordnung vom

18.12.2009, Nds. GVBl. S. 490).

Nach Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes vom

15. November 2005 muss die Kommu-

ne für das Haushaltsjahr, das nach dem

neuen Haushalts- und Kassenrecht ge-

plant und bewirtschaftet werden soll,

eine Erste Eröffnungsbilanz aufstellen.

Für die Aufstellung der Ersten Eröff-

nungsbilanz gelten die Vorschriften der

Niedersächsische Gemeindeordnung

(NGO) und Gemeindehaushalts- und

Kassenverordnung(GemHKVO) entspre-

chend, soweit nicht in Art. 6 Abs. 8 Sätze

3 bis 5 und in Absatz 11 des Gesetzes vom

15. November 2005 und in den §§ 60 und

61 GemHKVO Sonderregelungen getrof-

fen werden. Somit gelten für die Erste Er-

öffnungsbilanz die gleichen Vorschriften

wie für die Schlussbilanz, soweit keine

Sonderregelungen bestehen.

Inventur

Nach § 37 GemHKVO hat die Kommune

für die Erste Eröffnungsbilanz und da-

nach grundsätzlich zum Schluss eines

jeden Haushaltsjahres

• dieinihremwirtschaftlichenEigentum1

stehenden Vermögensgegenstände so-

wie

• ihreSchulden

unter Beachtung der Grundsätze ord-

nungsmäßiger Inventur vollständig auf-

zunehmen (= Inventur). Ein Muster ist als

Anhang 1 beigefügt.

Die Inventur kann nicht zum Stichtag

zum Beispiel 1. Januar 2011 vorgenommen

werden (Mengenproblem). Deshalb darf

die Inventur abweichend von § 37 Abs. 1

GemHKVO vor dem Eröffnungsstichtag

durchgeführt werden, wenn durch eine

Fortschreibung gesichert ist, dass der Be-

stand zum Eröffnungsstichtag auch ohne

weitere Inventur festgestellt werden kann

(§ 60 Abs. 4 GemHKVO). Sollte die Fort-

schreibung unterbro-

chen werden, so kann

eventuell eine erneute

Bestandsaufnahme aller Vermögensge-

genstände notwendig werden. Deshalb

ist im Verwaltungsablauf sicherzustellen,

dass alle Veränderungen bei den Vermö-

gensgegenständen (Zugang, Abgang, au-

ßerplanmäßige Abschreibungen) zum Er-

öffnungsstichtag berücksichtigt werden.

Arten der Inventur

• körperlicheInventur,

• Buch-beziehungsweiseBeleginventur.

Bei der körperlichen Inventur werden alle

körperlichen Vermögensgegenstände wie

Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahr-

zeuge und Maschinen art- und mengenmä-

ßig – durch Zählen, Wiegen, Messen – auf-

genommen. Danach erfolgt die Bewertung

der Vermögensgegenstände in Euro. Der

Wert von Gebäuden und Straßen wird

in der Regel durch eine Buch inventur

anhand von Belegen aus den Jahresrech-

nungen, Bauakten ermittelt. Gleichwohl

ist hier eine Inaugen scheinnahme zwin-

gend erforderlich, um eventuelle Wert-

minderungen am Gebäude zu erkennen

und bei der Bewertung zu berücksichti-

gen (Abschläge). Eine unterlassene In-

standhaltung ist grundsätzlich nicht als

Rückstellung in der Bilanz auszuweisen,

sondern wird als Wertminderung beim

Vermögensgegenstand berücksichtigt.

Die Vermögensgegenstände sind nach

fortgeführten Anschaffungs- beziehungs-

weise Herstellungswerten, das heißt,

nach dem ursprünglichen Anschaffungs-

beziehungsweise Herstellungswert ab-

züglich zwischenzeitlich aufgelaufene

Abschreibungen zu bewerten (§ 96 Abs. 4

S. 2 NGO). Eine Bewertung zum Beispiel

nach dem Sachwertverfahren ist nur zu-

Professor Johann

Horstmann

T H E M E N S C H W E R P U N K T : KO M M U N A L F I N A N Z E N

1 Vgl. § 39 Abs. 2 AO: Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigen-tümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungs-dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen. Bei Treuhandverhält-nissen sind die Wirtschaftsgüter dem Treugeber, beim Sicherungseigentum dem Sicherungsgeber und beim Eigenbesitz dem Eigenbesitzer zuzu-rechnen.

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2 Beilage DNG 3 2010

lässig, wenn zum Beispiel keine Unter-

lagen für eine Bewertung nach Anschaf-

fungs- oder Herstellungswert vorhanden

sind (§ 96 Abs. 4 S. 3 NGO). Da aber die

Jahresrechnungen dauernd aufbewahrt

werden, müssten zum Beispiel für die

Straßenbewertung die Unterlagen im Ar-

chiv vorliegen und soweit Fremdfirmen

mit der Bewertung beauftragt werden,

müssen sie den ursprünglichen Anschaf-

fungs- und Herstellungswert ihrer Bewer-

tung zugrunde legen.

Bei der Buchinventur werden Art, Men-

ge und Wert der Vermögensgegenstände

und Schulden anhand von Belegen und

Nachweisen wie etwa Konten oder Anla-

genkartei festgestellt. Eine Buchinventur

erfolgt bei immateriellen Vermögensge-

genständen (zum Beispiel Lizenzen) so-

wie bei Forderungen, Bankguthaben und

Verbindlichkeiten. Hier lassen sich die

Vermögensgegenstände und Schulden

nicht durch eine körperliche Inventur (In-

augenscheinnahme) erfassen. Hier muss

aber zum Beispiel die Werthaltigkeit ei-

ner Forderung genau geprüft werden, da

Vermögensgegenstände aus dem Grund-

satz der Vorsicht nach § 44 Abs. 4 S. 1

GemHKVO immer mit dem niedrigeren

Wert ausgewiesen werden müssen (Nie-

derstwertprinzip).

Nach § 38 Abs. 1 GemHKVO kann auf

eine körperliche Inventur zum Schluss

eines jeden Haushaltsjahres verzichtet

werden, wenn anhand vorhandener Ver-

zeichnisse der Bestand an Vermögens-

gegenständen und Schulden nach Art,

Menge und Wert festgestellt werden kann

(Buchinventur) und gesichert ist, dass da-

durch das Inventar ebenso zutreffend die

tatsächlichen Verhältnisse darstellt. Dies

gilt nicht für Vorräte. Bei Festwerten ist

jedoch in der Regel innerhalb von fünf

Jahren eine körperlich Inventur durchzu-

führen (§ 47 Abs. 1 S. 2 GemHKVO).

Auf eine körperliche Inventur kann

also verzichtet werden, wenn für jeden

Vermögensgegenstand sich folgende An-

gaben aus einer „Anlagenkartei“ (aus der

Anlagenbuchhaltung) ergeben:

• dieBezeichnungdesVermögensgegen-

standes,

• derTagderAnschaffungoder

Herstellung,

• denAnschaffungs-oderHerstellungs-

wert,

• dieAbschreibungen

(pro Haushaltsjahr und kumuliert

über die bisherige Nutzungsdauer),

• derjeweiligeStichtagswert

(Restbuchwert),

• eineventuellerAbgang.

Sofern die Aktivierung eines Vermö-

gensgegenstandes nur möglich ist,

wenn zuvor die Anlagenbuchhaltung

und auch die Zuwendungsverwaltung

bedient worden ist, dürften die Voraus-

setzungen erfüllt sein. Gleiches gilt

auch beim Verkauf von Vermögensge-

genständen. Problematisch bleiben die

Abgänge von Vermögens gegenständen

sowie die unentgeltliche Überlassung

von Vermögensgegenständen, da in die-

sen Fällen nicht immer die notwendigen

Buchungen in der Anlagenbuchhaltung

vorgenommen werden könnten. In re-

gelmäßigen Abständen und bei Bedarf

sollten daher die Bestände überprüft

werden. Dazu wäre dann eine bedarfs-

gerechte Inventur ausreichend.

Bilanz

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von

Vermögen und Kapital einer Kommune zu

einem Stichtag. Sie ist das zentrale Re-

chenwerk der doppelten Buchführung

(Muster siehe Anhang).

Das Inventar umfasst oft mehrere Bän-

de, sodass die Übersichtlichkeit über das

Vermögen und die Schulden der Kom-

mune verloren gehen kann. Daher ist zu-

sätzlich zum Inventar eine kurzgefasste

Übersicht aufzustellen, die Bilanz. Die

Bilanz ist eine Kurzfassung des Inventars

in Kontoform.

Die Bilanz enthält auf der linken Seite

(Aktivseite) die Vermögensteile und die

aktive Rechnungsabgrenzung, auf der

rechten Seite (Passivseite) die Netto-

position, das Fremdkapital (Schulden

und Rückstellungen) und die passive

Rechnungsabgrenzung. Beide Seiten der

Bilanz weisen die gleichen Summen aus

(„Bilanz als Waage“).

Die Bilanz ist auch dann ausgeglichen,

wenn die Schulden das Vermögen der Kom-

mune übersteigen. In diesem Fall würde

auf der Passivseite die Bilanz position „Net-

toposition (nicht gedeckter Fehlbetrag)“

als Minusbetrag ausgewiesen. Dies muss

sofort der Kommunalaufsicht mitgeteilt

werden (§ 82 Abs. 8 S. 2 NGO).

Inventurerleichterungen für die

Erste Eröffnungsbilanz

(Bilanzpolitische Entscheidungen

für die Erste Eröffnungsbilanz)

Die Entscheidung, ob eine Inventurer-

leichterung nach § 60 GemHKVO in An-

spruch genommen wird oder nicht, muss

vor der Erstellung der Ersten Eröffnungs-

bilanz abschließend getroffen werden, da

eine Korrektur nach § 61 GemHKVO nicht

möglich ist. Nach § 61 GemHKVO können

nur Fehler in der Ersten Eröffnungsbilanz

(zum Beispiel ein Vermögensgegenstand

oder ein Sonderposten wurde nicht auf-

genommen oder mit einem falschen Wert

eingestellt) berichtigt werden. Dagegen

können bilanzpolitische Fehlentschei-

dungen (zum Beispiel Wahlrechte nach

§ 60 GemHKVO wurden nicht ausgeübt) in

den Folgejahren nicht korrigiert werden.

Für die Eröffnungsbilanz zu Beginn des

ersten Haushaltsjahres nach den Regeln

der kommunalen Doppik gelten die glei-

chen Vorschriften zur Inventur, zum In-

ventar, zu Ansatz und Bewertung des Ver-

mögens und der Schulden und zur Bilanz

wie zur Schlussbilanz, soweit nicht nach

Maßgabe von § 60 Absätze 2 bis 6 GemH-

KVO Abweichungen zugelassen sind.

Sofern in der Ersten Eröffnungsbilanz

auf die Aktivierung von abnutzbaren Ver-

mögensgegenständen verzichtet wird und

T H E M E N S C H W E R P U N K T : KO M M U N A L F I N A N Z E N

Von der Inventur

zur Bilanz:

Inventur

Inventar

Bilanz

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3Beilage DNG 3 2010

damit in den ersten Ergebnishaushalten

beziehungsweise Ergebnisrechnungen

Abschreibungsaufwand vermieden wird,

um den Haushaltsausgleich zu erleich-

tern, wird aber gleichzeitig auch auf Liqui-

dität für künftige Investitionen verzichtet.

Denn der Abschreibungsaufwand in der

Ergebnisrechnung muss durch Ertrag

ausgeglichen werden. Sofern dieser Er-

trag zahlungswirksam ist, kommt Liqui-

dität in die Kasse, da die Abschreibung

zahlungsunwirksamer Aufwand ist.

Nach § 46 Abs. 1 GemHKVO können für

Vermögensgegenstände des Sachvermö-

gens, die regelmäßig ersetzt werden und

deren Gesamtwert von nachrangiger Be-

deutung ist, Festwerte gebildet werden,

sofern der Bestand in seiner Größe, sei-

nem Wert und seiner Zusammensetzung

nur geringen Schwankungen unterliegt.

Wenn alle Vermögensgegenstände unter

5 000 Euro nicht in die Anlagenbuch-

haltung aufgenommen werden, bleiben

kaum noch Vermögensgegenstände, für

die ein Festwert gebildet werden kann.

Nach dem Eröffnungsstichtag sind die

abnutzbaren Vermögensgegenstände fol-

gendermaßen zu planen beziehungsweise

zu buchen:

• GeringwertigeVermögensgegenstän-

de werden sofort als Aufwand erfasst

(§ 45 Abs. 6 GemHKVO),

• Vermögensgegenständeüber150Euro

bis 1 000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer

werden in einem Sammelposten erfasst

(§ 47 Abs. 2 GemHKVO) und über fünf

Jahre „abgeschrieben“,

• Vermögensgegenständeüber1000Euro

zuzüglich Umsatzsteuer werden in der

Anlagenbuchhaltung erfasst und über

die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Somit verbleiben kaum noch Vermögens-

gegenstände, die in einem Festwert zu-

sammengefasst werden können. Außer-

dem muss für einen Festwert innerhalb

von fünf Jahren eine Inventur durchge-

führt werden, die sich die Kommune er-

sparen kann, wenn sie keine Festwerte

bildet.

Bei der Inventur für die Erste Eröffnungs-

bilanz kann nach § 60 GemHKVO auf

• die Erfassung von beweglichen

Vermögensgegenstände bis 5 000

Euro einschließlich Umsatzsteuer

verzichtet werden.

Eine Vielzahl von beweglichen Vermö-

gensgegenständen, die der Abnutzung

unterliegen, mit einem Anschaffungs-

beziehungsweise Herstellungswert ein-

schließlich Umsatzsteuer bis 5 000 Euro

befinden sich im Rathaus und in den

T H E M E N S C H W E R P U N K T : KO M M U N A L F I N A N Z E N

AktivaEröffnungsbilanz

der Gemeinde Musterhausen für den 1. Januar 2011Passiva

Euro Euro Euro Euro

1. Immaterielles Vermögen 875.000 1. Nettoposition

2. Sachvermögen 1.1. Basis-Reinvermögen 9.100.000

2.2. Unbebaute Grundstücke 600.000 1.2. Rücklagen 908.000

2.3. Bebaute Grundstücke 10.702.200 1.3. Sonderposten 3.000.000 13.008.000

2.4. Infrastrukturvermögen 5.900.500 2. Schulden

2.1. Bauten auf fremden Grund und Boden 3.800.200 2.1. Verbindlichkeiten aus Krediten 7.000.000

2.2. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 100.000 2.2. Liquiditätskredite 500.000 7.500.000

2.3. Maschinen und TA, Fahrzeuge 215.000 2.3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

980.000

2.4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 450.100 3. Rückstellungen

2.1. Vorräte 50.000 21.818.000 3.1. Pensionsrückstellung 3.150.000

3. Finanzvermögen 3.2. Andere Rückstellungen 800.000 3.950.000

3.1 Beteiligungen 950.000

3.2 Wertpapiere 250.000

3.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen 120.000

3.4 Privatrechtliche Forderungen 25.000 1.345.000

4 Liquide Mittel 1.400.000

25.438.000 25.438.000

Anhang:

Musterhausen, den 2. Juli 2011 Alfred Mustermann, Bürgermeister

Hinweis:Die Erste Eröffnungsbilanz (für das Haushaltsjahr 2011) kann erst nach dem letzten kameralen Abschluss für 2010 aufgestellt werden. Dies wird voraussichtlich im Sommer 2011 möglich sein.

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4 Beilage DNG 3 2010

öffentlichen Einrichtungen wie etwa

Schulen, Kindergärten, Büchereien und

Feuer wehrgerätehäusern. Insgesamt ha-

ben diese Vermögensgegenstände aber

nur einen geringen Anteil an der Bilanz-

summe (etwa bis ein Prozent), sodass

sie nur einen untergeordneten Anteil am

Vermögen darstellen. Die Erfassung, Be-

wertung und Einbuchungen dieser vielen

Vermögensgegenstände verursacht einen

sehr großen Arbeitsaufwand. Durch den

Verzicht wird zwar der Grundsatz der

Vollständigkeit der Bilanz verletzt, aber

aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

der Inventur ist es aber gerechtfertigt,

diese Vermögensgegenstände nicht zu

erfassen. Nach dem Eröffnungsstichtag

müssen alle Vermögensgegenstände in

die Anlagenbuchhaltung aufgenommen

werden, soweit sie nicht im Sammel-

posten erfasst werden beziehungsweise

geringwertige Vermögensgegenstände

darstellen.

• Auf die Erfassung von abgeschrie-

benen beweglichen Vermögensgegen-

ständen kann verzichtet werden.

Sofern Vermögensgegenstände, die nach

der kommunalen Abschreibungstabelle

als abgeschrieben gelten, noch von der

Kommune genutzt werden, sollte auf eine

Erfassung verzichtet werden, da diese

Vermögensgegenstände in absehbarer

Zeit aus dem Vermögen der Kommune

ausscheiden.

Zweckmäßiger Weise werden alle

Vermögensgegenstände, die in die An-

lagenbuchhaltung aufgenommen wer-

den, gekennzeichnet, damit man später

beim Aussondern erkennen kann, wel-

che Vermögensgegenstände aus der An-

lagenbuchhaltung ausgebucht werden

müssen.

Straßen, die als abgeschrieben einge-

stuft werden, werden mit einem Rest-

buchwert von 0 Euro in die Anlagenbuch-

haltung aufgenommen.

T H E M E N S C H W E R P U N K T : KO M M U N A L F I N A N Z E N

• Auf die Aktivierung geleisteter

Investitionszuweisungen und -zu-

schüsse kann verzichtet werden.

Die Kommunen unterstützen Dritte (zum

Beispiel Sportvereine, Wohlfahrtsverbän-

de und Kirchen), die kommunale Aufga-

ben wahrnehmen. Dazu gehören auch

Zuwendungen für Investitionen (Investi-

tionsförderungsmaßnahmen § 59 Nr. 25

GemHKVO). Nach § 42 Abs.4 GemHKVO

werden von der Kommune geleistete In-

vestitionszuweisungen und -zuschüsse

als immaterielle Vermögensgegenstände

aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Häufig können diese Investitionszuwen-

dungen nicht mehr ermittelt werden und

daher ist es den Kommunen freigestellt,

ob sie diese Zuwendungen aus der Ver-

gangenheit aktivieren oder nicht.

Sofern aus der Kreisschulbaukasse

Investitionszuwendungen, die nicht

rückzahlbar sind, gewährt werden, kann

der Landkreis auf eine Aktivierung ver-

zichten aber die Gemeinde muss diese

empfangene Investitionszuwendung als

Sonderposten passivieren (§ 42 Abs. 5 S. 1

GemHKVO) und auflösen (= Ertrag).

•ZeitwertebeiGrundstücken

Der Bodenwertanteil für Grundstücke,

die vor dem Jahr 2000 entgeltlich erwor-

ben oder der Gemeinde unentgeltlich

übertragen wurden, kann auch der Zeit-

wert angesetzt werden, der sich an dem

für das Jahr 2000 geltenden Bodenricht-

wert orientiert, wenn die Ermittlung von

Anschaffungswerten unvertretbar auf-

wändig wäre. Hier muss die Kommune

entscheiden, ob sie die ursprünglichen

Anschaffungswerte oder den Zeitwert

in die Erste Eröffnungsbilanz einsetzen

will. Der Zeitwert erhöht das Vermögen

und damit steigt auch das Reinvermögen

der Kommune. Allerdings können künf-

tige Fehlbeträge der Ergebnisrechnung

nicht mit dem Reinvermögen, das in der

Erste Eröffnungsbilanz ermittelt und da-

mit festgeschrieben wurde, verrechnet

werden (§ 82 Abs. 5 S. 2 NGO).

An einem Beispiel soll der Unterschied

kurz vorgestellt werden:

Die Gemeinde hält 15 000 Quadratmeter

erschlossenes kommunales Bauland vor.

Der Anschaffungswert beträgt insgesamt

30 Euro pro Quadratmeter. Nach der Bo-

denrichtwertkarte können auch 100 Euro

pro Quadratmeter aktiviert werden.

1. Alternative:

Das Bauland wird mit 100 Euro pro Qua-

dratmeter, also insgesamt 1 500 000 Euro

aktiviert und im ersten „Doppik-Jahr“ zu

diesem Preis verkauft. Da der Verkaufs-

preis dem Buchwert entspricht, ergibt

sich aus dem Verkauf kein Ertrag, son-

dern „nur“ Liquidität von 1 500 000 Euro

in der Kasse.

Sollte in diesem Falle das Bauland un-

ter dem Zeitwert von 100 pro Quadratme-

ter verkauft werden, muss die Gemeinde

außerordentlichen Aufwand in die Ergeb-

nisrechnung einstellen und durch Ertrag

ausgleichen.

2. Alternative:

Das Bauland wird mit 30 Euro pro Qua-

dratmeter, also insgesamt „nur“ 450 000

Euro in die Erste Eröffnungsbilanz auf-

genommen und für 100 Euro pro Qua-

dratmeter verkauft. Da der Verkaufs-

preis 70 Euro pro Quadratmeter über

dem Buchwert liegt, müssen insgesamt

1 050 000 Euro außerordentlicher Ertrag

eingebucht werden. An Liquidität erhält

die Gemeinde auch wieder 1 500 000

Euro.

Der außerordentliche Ertrag von

1 050 000 Euro kann zum Ausgleich von

Fehlbeträgen der Ergebnisrechnung he-

rangezogen werden.

Ein Verkauf unter 100 Euro pro Qua-

dratmeter, aber über 30 Euro pro Qua-

dratmeter würde immer noch einen au-

ßerordentlichen Ertrag ergeben.

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68 DNG 3 2010

T H E M E N S C H W E R P U N K T : KO M M U N A L F I N A N Z E N

Schlaglöcher in den kommunalen Kassen!Städte und Gemeinden fordern Rettungsschirm und Hilfen in Milliardenhöhe

Von Uwe Zimmermann, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes für Europa, Wirtschaft, Verkehr, Ländliche Räume und Kommunikation

Meterhoher Schnee in den Straßen, Millionen von Schlaglöchern, Winterdienste im

Dauereinsatz, enorme Heizkosten, Unfälle, Knochenbrüche, geborstene Leitungen,

Rettungseinsätze: Das war der Winter 2009/2010. Nur wenige erinnern sich an

derart lange und strenge Winter. Die Städte und Gemeinden wurden von diesem

Winter buchstäblich kalt erwischt – er dürfte Zusatzkosten von bis zu 3,5 Milliarden

Euro verursacht haben. Sie fordern nun von Bund und Ländern Milliardenhilfen,

um die Infrastrukturschäden zu beseitigen, vor allem im Straßennetz.

Ein altes russisches Sprichwort zeigt uns,

was man aus strengen Wintererlebnissen

dort gelernt hat: „Bringe den Schlitten

im Sommer in Ordnung, den Wagen

jedoch im Winter.“ Fast möchte man in

Deutschland nach diesem Winter aber an-

raten, den Wagen vielleicht in Ordnung zu

bringen, aber lieber doch in der Garage zu

lassen, damit er auch in Ordnung bleibt.

Zwar würde er nun wohl nicht mehr Opfer

des Glatteises werden, wohl aber in Ge-

fahr kommen, bei Benutzung zahlreicher

Straßen Schaden zu nehmen.

Denn dieser Winter hat mit ungezählten

Schlaglöchern unsere Straßen in einem

zum Teil schlicht verheerenden Zustand

hinterlassen. Die Städte und Gemeinden

verfügen nicht mehr über die nötigen Mit-

tel, um die öffentliche Infrastruktur wie

gewohnt in Ordnung halten zu können.

Das sieht und spürt nun auch jeder Bür-

ger. Und was positiv festzuhalten ist: Er

kreidet dieses nicht dem Bürgermeister

an, sondern fordert, dass seine Kommu-

ne genügend Finanzmittel bekommt. Im

Interesse der Allgemeinheit.

Dramatische Finanzsituation

Nach Schätzungen des Deutschen Insti-

tuts für Urbanistik (Difu) hat der kommu-

nale Straßenbau einen Investitionsbedarf

von über 160 Milliarden Euro bis zum Jahr

2020 insgesamt. Der Investitionsbedarf

kommunaler Straßen hat ohnehin schon

einen regelmäßigen jährlichen Fehlbetrag

von bis zu fünf Milliarden Euro. Hinzu

kommen die Winter bedingten Kosten,

für den Winter 2009/2010 in Höhe von

geschätzten Kosten von bis zu 3,5 Milli-

arden Euro.

Dem steht eine schlicht dramatische

Finanzsituation der Kommunen gegen-

über. Die Kommunen haben aktuell rund

79 Milliarden Euro Kreditmarktschulden

und Verbindlichkeiten für Kassenkredite

von etwa 33,8 Milliarden Euro. Das kom-

munale Finanzierungsdefizit wird in die-

sem Jahr bei mindestens zwölf Milliarden

Euro liegen. Dem Wegbrechen vor allem

der Steuereinnahmen auf der Einnahmen-

seite stehen erhebliche Risiken steigender

Ausgaben gegenüber – vor allem im Be-

reich sozialer Leistungen. Alleine diese

werden in diesem Jahr mit über 41 Milli-

arden Euro in den kommunalen Kassen zu

Buche schlagen. Zum Vergleich: Noch im

Jahr 2003 hatten die Kommunen Sozial-

leistungen von gut 30 Milliarden Euro zu

tragen.

Erst kürzlich wurde in Berlin unter Be-

teiligung des Deutschen Städte- und Ge-

meindebundes (DStGB) die Gemeinde-

finanzkommission formiert. Diese soll ei-

nen Reformweg aus dieser Misere weisen.

Die stark geschädigten Straßen und Wege

können darauf aber nicht warten. Wir

brauchen die notwendigen Mittel jetzt,

um diese in Ordnung bringen zu können.

Der Bund und die Länder müssen hierzu

zusätzliche Mittel bereitstellen. Das Pro-

blem werden Bund und Länder nicht mit

dem Hinweis auf das Konjunkturpaket II

lösen können. Dort waren zwar von An-

fang an auch Mittel für Lärmschutzmaß-

nahmen an Straßen vorgesehen. Diese

haben aber nur einen kleineren Anteil der

Konjunkturpaket II-Mittel. Und zudem

sind diese in vielen Fällen auch bereits

für Investitionen eingeplant.

Ausmaß betroffener Straßen

Die Straßen in der Baulast der Städte und

Gemeinden in Deutschland haben eine

Gesamtlänge von über 415 000 Kilome-

tern. Hinzu kommen die Kreisstraßen mit

einigen zehntausend Kilometern, deren

Finanzierung über die Kreisumlagen letzt-

lich ebenfalls die Städte und Gemeinden

tragen müssen.

Die Bautechnikexperten des TÜV

Rheinland schätzen, dass derzeit 30 bis

40 Prozent der Straßen in Deutschland

stark beschädigt sind. Für das kommu-

nale Straßennetz bedeutet das: bis zu

180 000 Kilometer geschädigte Straßen.

Die Instandsetzung von 100 Metern Stra-

ße kostet etwa 15 000 Euro. Der Deutsche

Städte- und Gemeindebund schätzt da-

her, dass alleine durch den letzten Winter

Straßenschäden von bis zu 2,5 Milliarden

Euro entstanden sind.

Hinzu kommen vor allem weitere win-

terbedingte Kostenpositionen:

• EnergiekostenfürdieBeheizungder

kommunalen Gebäude in erheblicher

Höhe, weitere Infrastrukturschäden,

an Gebäuden, Brücken, geborstene

Leitungen.

• Einsätze der Feuerwehren und Not-

dienste.

Insgesamt dürfte der Winter 2009/2010

die Städte und Gemeinden in Deutsch-

land bis zu 3,5 Milliarden Euro kosten.

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69DNG 3 2010

T H E M E N S C H W E R P U N K T : KO M M U N A L F I N A N Z E N

Rekord-Winterdienst

Doch damit nicht genug. Nach Erhe-

bungen des DStGB lassen die Daten

erkennen, dass teilweise doppelt, in

einigen Fällen dreimal soviel Streusalz

und Streugut wie in normalen Wintern

verwendet wurde. Von den Mitarbeitern

im kommunalen Winterdienst wurden

hunderttausende Überstunden geleistet

und Millionen von Straßenkilometern

abgefahren. Hut ab vor der Leistung

dieser Bediensteten in unseren Städten

und Gemeinden. Insgesamt dürften für

den Winterdienst mindestens Kosten in

Höhe eines hohen dreistelligen Millionen-

betrages entstanden sein.

Erst nach und nach wird das ganze Aus-

maß des Aufwands und der Kosten dieses

Winters sichtbar. Mitte März 2010 hat zum

Beispiel das Bundesland Baden-Württem-

berg dazu erste Feststellungen veröffent-

licht. Dort wurden über 75 Kilo Salz pro

Meter auf den Autobahnen gestreut und

damit doppelt so viel wie im Durchschnitt.

Allein das Räumen und Streuen auf den

Autobahnen in Baden-Württemberg hat

mehr als 15 Millionen Euro gekostet.

Die Städte und Gemeinden hatten in

diesem Winter ohnehin erhebliche Pro-

bleme, genügend Streugut und vor allem

Salz zu bekommen. Zum Teil musste der

Winterdienst eingeschränkt oder einge-

stellt werden. Schnell wurden unter an-

derem aus der Bundespolitik Rufe nach

der Bildung einer „Nationalen Streusalz-

reserve“ laut. Dies ist eine interessante

Idee, der allerdings in keinem Falle ein

Vorschlag angehängt war, wer diese Na-

tionale Salzreserve bilden und vor allem

wie finanzieren soll.

Standards zurückschrauben

Da zeigen Bund und Länder recht gerne

mit dem Finger auf die Kommunen. Di-

ese kennen ihre Winterdienst- und Ver-

kehrssicherungspflichten aber ohnehin

zu Genüge. Nur: Dieser Winter hat mehr

als deutlich gemacht, dass diese Verkehrs-

sicherungspflichten neu bewertet werden

müssen.

Harte Zeiten für Städte und GemeindenMinisterpräsident Christian Wulff besucht Bürger meister-Konferenz des NSGB

Die Finanzkrise trifft das Land Niedersachsen und die Kommunen sehr hart, und

alle kommunalen Ausgaben stehen auf dem Prüfstand, da die Einnahmen weg-

brechen. Diese Situation hatte den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund

(NSGB) veranlasst, Ministerpräsident Christian Wulff und die Bürgermeisterinnen

und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden

zu einer zentralen Bürgermeister-Konferenz nach Walsrode einzuladen. Fast 300

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister konnte Walsrodes Bürgermeisterin Silke

Lorenz gemeinsam mit dem Präsidenten des Niedersächsischen Städte- und Ge-

meindebundes, Rainer Timmermann, in der Stadthalle Walsrode begrüßen.

„Wir sehen in der Wirtschaft schon etwas Licht am Horizont und hoffen, dass

es weiter aufwärts geht; damit wäre dem Land und den Kommunen schon etwas

geholfen“, erklärte Ministerpräsident Wulff. „Das sehr gute und informative Ge-

spräch heute hat gezeigt, dass das Land und die Kommunen finanziell in einem

Boot sitzen und gemeinsame Lösungen gefunden werden müssen, die uns helfen,

die Finanzen wieder in Ordnung zu bringen. Wir werden uns daher im Sinne der

Städte und Gemeinden im Bund und auch in unserem Verantwortungsbereich für

eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen einsetzen.“

„In einigen Landesteilen können drei von vier Gemeinden ihren Haushalt in

diesem und wahrscheinlich auch im nächsten Jahr nicht mehr ausgleichen. Daher

müssen wir vor Ort Gebühren erhöhen, Einrichtungen schließen und auch an dem

Notwendigsten – wie zum Beispiel der Sanierung von Straßen, Sportstätten und

Schulen – sparen. Dies tut weh und wir brauchen die Unterstützung des Landes.

Daher freue ich mich sehr, dass der Ministerpräsident heute die Zeit gefunden hat,

den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern für ein offenes Gespräch zur Verfü-

gung zu stehen und angeboten hat, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten“, erklärte

Rainer Timmermann nach der Sitzung. Neben der Finanzsituation waren auch der

Entwurf für ein neues Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz und die

Verbesserung der Kinderbetreuung Themen der Bürgermeisterkonferenz.

Von links: Bürgermeister Klaus Goedejohann (Bohmte), Bürgermeister Rainer El-lermann (Ostercappeln), Bürgermeisterin Silke Lorenz (Walsrode), Ministerpräsi-dent Christian Wulff, Bürgermeister Klaus Rehkämper (Bad Rothenfelde), NSGB-

Präsident Rainer Timmermann

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70 DNG 3 2010

Und zudem sollten diese Erfah-

rungen Anlass geben, über die

Standarddefinition im Winter-

dienst und das Anspruchsden-

ken der Bevölkerung offen zu

diskutieren. Die Straßen kön-

nen und müssen eben nicht

immer schnee- und eisfrei ge-

halten werden. In Ländern wie

zum Beispiel der Schweiz oder

Österreich ist dies fast schon

traditionell nicht üblich. Trotz-

dem bricht der Verkehr dort

nicht zusammen.

Schnell meldeten sich die

Krankenkassen und kündigten

größere Regressforderungen

gegen die Städte und Gemein-

den wegen der zahlreichen Sturzunfälle

und Verletzungen an. Seitdem ist es um

diese Forderungen zwar merklich ruhiger

geworden. In den Fällen, die möglicher-

weise doch gerichtlich ausgeurteilt wer-

den müssen, darf man aber die Hoffnung

und Erwartung an die Gerichte formu-

lieren, dass diese Augenmaß bei den

T H E M E N S C H W E R P U N K T : KO M M U N A L F I N A N Z E N

Forderungen an die Verkehrssicherungs-

pflichten der Kommunen einerseits und

an das Prinzip der Eigenverantwortung

jedes Einzelnen selbst beweisen.

Teer muss her!

Einen bundesweiten Bekanntheitsgrad

hat nach diesem Winter die thüringische

Gemeinde Niederzimmern

erworben. Auf deren Inter-

netseite ist zu lesen:

Teer muss her! Kaufen

Sie Ihr Schlagloch! Die Ge-

meinde Niederzimmern

verkauft Ihnen zum Preis

von 50 Euro ein Schlagloch!

Das asphaltierte Schlagloch

erhält eine Plakette mit Ih-

rem Namen.

Bis zum 16. März 2010 hat

Niederzimmern schon 138

Schlaglöcher verkauft.

Schnell wurde diese Initiati-

ve im ganzen Land verbreitet.

Es ist eine schöne Idee der

Gemeinde Niederzimmern,

die zwar „nur“ einen kleinen Beitrag zur

Lösung des Schlaglochproblems bringt.

Sie zeigt aber vor allem eines: Es sind un-

ser aller Straßen, die in Ordnung gehalten

werden müssen. Vielleicht kann man den

Zustand eines Staates seinen Straßen an-

sehen. Und da ist der Handlungsbedarf

nicht mehr zu kaschieren!

Z U R P E R S O N

Wahlen und Ernennungen

Carlos Brunkhorst,

Ge meinde Neuenkir-

chen, Landkreis Soltau-

Fallingbostel, wurde zum

neuen Bürgermeister der

Gemeinde Neuenkirchen

gewählt.

Jürgen Focke, Gemeinde Lastrup, Land-

kreis Cloppenburg, wurde nach sieben-

jähriger Tätigkeit als Bürgermeister der

Gemeinde Lastrup aus dem Amt verab-

schiedet. Focke wechselt als Geschäfts-

führer in ein privates Unternehmen. Am

5. September 2010 wird der neue Lastru-

per Bürgermeister gewählt.

Landrat Hans Eveslage verabschiedet Jürgen Focke

Foto: Willi Siemer, Münsterländische Tageszeitung

Michael Fischer, Bürgermeister der Ge-

meinde Emstek, Landkreis Cloppenburg,

wurde zum neuen Geschäftsführer des

Kreisverbandes Cloppenburg im Nieder-

sächsischen Städte- und Gemeindebund

gewählt. Er löst damit Jürgen Focke, Bür-

germeister der Gemeinde Lastrup, ab, der

das Amt des Kreisgeschäfts-

führers seit 2006 inne hatte.

Von links: Michael Fischer, stellvertretende Vorsitzende Marianne Fugel, Jürgen Focke, stellvertretender Vorsitzender Hermann Schröer und der Vor-sitzende des Kreisverbandes

Cloppenburg, Rainer Rauch

Foto: Günter Stutenkemper, Münsterländische Tageszeitung

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Ehrungen und Jubiläen

Detlev Loos verabschie-

dete sich Ende Mai 2010

nach sechs Jahren aus

dem Amt des Bürger-

meisters der Gemeinde

Bispingen, Landkreis

Soltau-Fallingbostel,

und wirkt seit 1. Juni 2010 als Kreisrat

im Landkreis Gifhorn.

Z U R P E R S O N

Nachrufe

Karl-Heinz Placke, Ge-

meinde Wagenfeld, Land-

kreis Diepholz, verstarb

im Alter von 80 Jahren.

Placke wurde 1962 zum

Samtgemeindedirektor

der damaligen Samtge-

meinde Wagenfeld ernannt. Nach dem

Zusammenschluss der Viertelsgemein-

den Bockel, Förlingen, Haßlingen und

Neustadt zur Gemeinde Wagenfeld 1967

lenkte er als Gemeindedirektor bis zu sei-

nem Ruhestand 1995 die Geschicke der

Gemeinde Wagenfeld. Von 1973 bis 1994

war Placke außerdem Geschäftsführer

des Kreisverbandes Diepholz im Nieder-

sächsischen Städte- und Gemeindebund.

Der Verband wird Karl-Heinz Placke ein

ehrendes Gedenken bewahren.

Alfred Schindler, Ge-

meinde Eystrup, Land-

kreis Nienburg, verstarb

im Alter von 79 Jahren.

Schindler begann seine

kommunalpolitische

Laufbahn 1972 als Rats-

mitglied der Gemeinde Eystrup und wur-

de 1976 Mitglied des Samtgemeinderates.

Von 1980 bis 2005 übte er das Amt des

Bürgermeisters der Gemeinde Eystrup

aus. Als Anerkennung für sein Engage-

ment zum Wohle der Allgemeinheit auf

kommunalpolitischer Ebene sowie in

zahlreichen Vereinen wurde Schindler

2005 das Bundesverdienstkreuz verlie-

hen. Der Niedersächsische Städte- und

Gemeindebund wird sein Andenken in

Ehren halten.

V. l. Ulrich Schramke und Walter Lagers-hausen

Walter Lagershausen, Gemeinde Ba-

denhausen, Samtgemeinde Bad Grund,

und Ulrich Schramke, Stadt Herzberg,

wurden für ihre langjährige Ratstätigkeit

vom Niedersächsischen Städte- und Ge-

meindebund ausgezeichnet. Die Ehrung

nahm der Vorsitzende und Geschäftsfüh-

rer des Kreisverbandes Osterode, Frank

Uhlenhaut, vor. Walter Lagershausen ist

seit 1989 Mitglied im Rat der Gemeinde

Badenhausen, Ulrich Schramke kann auf

32 Jahre Ratsarbeit in Herzberg zurück-

blicken.

Dieter Sjuts, Stadt Har-

degsen, Landkreis Nort-

heim, feierte im April

2010 sein 50-jähriges

Dienstjubiläum. Sjuts

begann seine Laufbahn

im öffentlichen Dienst

1960 beim Landkreis Friesland. Er wurde

1990 Stadtdirektor der Stadt Hardegsen

und bekleidet nun bereits in der dritten

Amtsperiode das Amt des hauptamtlichen

Bürgermeisters.

Veranstaltung der Repowering InfoBörse mit guter ResonanzIm April 2010 fand ein Informati-

onsabend der von der Kommunalen

Umwelt-AktioN U.A.N. betriebenen

Beratungsstelle Repowering-In-

foBörse vor Gemeinderatsmitglie-

dern der Samtgemeinde Hattorf im

Landkreis Osterode am Harz statt.

Mit der Auftaktveranstaltung in ei-

ner ganzen Reihe von zukünftigen

Informationsangeboten kam sie

dem Wunsch des Samtgemeinde-

bürgermeisters Rolf Hellwig nach.

Neben der Vermittlung von all-

gemeinen fachlichen Grundlagen

des Repowering – dem Austausch

alter Windenergieanlagen gegen lei-

stungsstärkere Neuanlagen – stan-

den bauplanungsrechtliche Frage-

stellungen und soziale Aspekte im

Vordergrund. Die abschließende

Diskussion hat gezeigt, dass vor

allem technologische Neuerungen

an modernen Windrädern, die ein

Repowering vor allem auch aus Ak-

zeptansicht attraktiv werden lässt,

stärker auf kommunaler Ebene

kommuniziert werden müssen.

Städte, Gemeinden und Samt-

gemeinden, die Interesse an einer

Informationsveranstaltung haben,

können sich per E-Mail (info@re-

powering-kommunal.de) oder tele-

fonisch unter 0511 30285-67 an die

Repowering-InfoBörse wenden.

U. A . N .

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72 DNG 3 2010

A L L G E M E I N E V E RWA LT U N G U N D E U R O PA

Niedersächsisches Kommunalverfassungs gesetz – ein Nachruf auf die NGOVon Robert Thiele, Ministerialdirigent a. D.

Zusammenfassung zu einem

einheitlichen Gesetz

In ihrer Koalitionsvereinbarung 2008 bis

2013 haben CDU und FDP unter dem Stich-

wort „Kommunen“ neben der Absage an

eine von oben diktierte Gebietsreform und

der Zusage der Unterstützung freiwilliger

Zusammenschlüsse verabredet, durch

eine Zusammenfassung der bestehenden

Kommunalverfassungsgesetze zu einem

einheitlichen Kommunalverfassungsge-

setz Vorschriften reduzieren, Doppelungen

vermeiden und die ehrenamtlichen Wir-

kungsmöglichkeiten verbessern zu wollen.

Ende März 2010 ist der entsprechende Ge-

setzentwurf der Landesregierung zur An-

hörung auch der kommunalen Spitzenver-

bände freigegeben worden. Er bezeichnet

in seinem allgemeinen Teil der Begründung

neben der Erweiterung der kommunalen

Handlungsspielräume, der Steigerung der

Attraktivität und Effektivität ehrenamt-

licher Mitwirkung und der Änderung von

Vorschriften über die Wahl und Alters-

grenze von Hauptverwaltungsbeamten

die Verbesserung der Anwenderfreundlich-

keit und praktischen Handhabbarkeit des

Rechts, die Vorschriftenreduzierung und

die Reduzierung zukünftigen Gesetzge-

bungsaufwands als wesentliche Ziele des

neuen Gesetzes. Mit seinem Inkrafttreten,

das für den 1. November 2010 vorgesehen

ist, werden die Niedersächsische Gemein-

deordnung und die Niedersächsische Land-

kreisordnung ausgedient haben.

Die historische Dimension

Damit geht dann in Niedersachsen eine

lange Tradition eigenständiger Kodifika-

tion zur Regelung der Verhältnisse der

Gemeinden zu Ende. Nach dem Vorbild

und im Gefolge der von dem Reichsfrei-

herrn von und zum Stein geschaffenen

Preußischen Städteordnung von 1808

ist im Königreich Hannover als

erstes Gesetz zur Regelung ge-

meindlicher Verhältnisse 1851

die Hannoversche Städteordnung

erlassen worden. Ihr folgten für

Hannover und die später im Jah-

re 1946 in Niedersachsen aufgegangenen

Länder Braunschweig, Oldenburg und

Schaumburg-Lippe Land gemeinde- und

Städteordnungen. Auch in der Zeit des Na-

tionalsozialismus bestand trotz der Gleich-

schaltung des öffentlichen Lebens mit der

Deutschen Gemeindeordnung von 1935

ein eigenständiges Gesetz für die Städte

und Gemeinden im damaligen Deutschen

Reich. Ihr folgte in Niedersachsen nach

ihrer „Entnazifizierung“ und Demokratisie-

rung die so genannte revidierte Deutsche

Gemeindeordnung. Nach langen, drei Jah-

re währenden Beratungen im Niedersäch-

sischen Landtag trat dann am 1. April 1955

die Niedersächsische Gemeindeordnung

(NGO) in Kraft. Sie wird seither als das

Grundgesetz der Gemeinden verstanden.

Diese Ein- und Wertschätzung bezeugt

schon ihre Würdigung durch den damals

amtierenden Landtagspräsidenten, der sie

bei ihrer Verabschiedung im Landtag am

10. Februar 1955 in eine Reihe mit dem

Grundgesetz und der Niedersächsischen

Verfassung gestellt hat (Stenographischer

Bericht, 92. Sitzung des Landtags am

10.2.1955, Sp. 6035).

Fortentwicklung der NGO

Die hohe Qualität des damals geschaffenen

Gesetzes und seine Bewährung in der täg-

lichen Praxis beweist die Tatsache, dass

in ihm substantielle Veränderungen vor-

genommen werden konnten, ohne seine

Grundstruktur aufbrechen und es sozusa-

gen auf ein völlig neues Fundament stellen

zu müssen. Solche grundlegenden Ände-

rungen sind die 1963 im Zusammenhang

mit dem Bau der Mauer in Berlin

und der Kuba-Krise erfolgte Ein-

führung der Organstellung des

Gemeindedirektors und der Über-

gang auf die so genannte Einglei-

sigkeit im Jahre 1996 gewesen,

der nach der Wiedervereinigung in allen,

auch den „alten“ Ländern vollzogen wurde.

Obwohl in den Landkreisen der Oberkreis-

direktor schon beim Erlass der Nieder-

sächsischen Landkreisordnung im Jahre

1958 mit Rücksicht auf „die uralten staat-

lichen Aufgaben der Landesverteidigung

einschließlich Luftschutz mit allen ihren

politischen, wirtschaftlichen und sozialen

Konsequenzen“, die von den Landkreisen

statt durch Sonderbehörden wahrgenom-

men werden sollten, wie der Innenminister

bei der Einbringung der Regierungsvorlage

argumentierte (Stenographischer Bericht,

11. Sitzung des Landtags am 8.2.1956, Sp.

473 f.), die Stellung eines Organs erhalten

hatte, ist keinerlei Grund gesehen worden,

diese Angleichung der beiden Gesetze zum

Anlass ihrer Zusammenfassung zu neh-

men. Dasselbe gilt für den Übergang auf

die Eingleisigkeit, der für die Gemeinden

und die Landkreise 1996 in völlig gleicher

Weise vorgenommen worden ist. Auch bei

den beiden grundlegenden Überprüfungen

des Niedersächsischen Kommunalverfas-

sungsrechts 1978 durch eine vom Innen-

minister aufgrund eines entsprechenden

Kabinettsbeschlusses berufene Sachver-

ständigenkommission, die allgemein nach

ihrem Vorsitzenden, dem Hamburger Pro-

fessor Werner Thieme, benannt wird und

in der Vertreter der im Landtag vertretenen

Fraktionen, der kommunalen Spitzenver-

bände und der Landesregierung Mitglieder

gewesen sind, und 1994 durch eine parla-

mentarische Enquete-Kommission mit Mit-

gliedern aus allen Landtagsfraktionen und

der Wissenschaft ist an keiner Stelle und

Robert Thiele

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73DNG 3 2010

A L L G E M E I N E V E RWA LT U N G U N D E U R O PA

von niemandem das Bedürfnis gesehen

oder auch nur die Idee artikuliert worden,

ein einheitliches Kommunalverfassungsge-

setz zu konzipieren (Berichte April 1978

und vom 6.5.1994, Drs. 12/6260).

Regelungen der anderen Länder

Kein einziges Land der Bundesrepublik

Deutschland verzichtet auf ein eigenstän-

diges Gesetz für seine Gemeinden zugun-

sten eines allgemeinen, für alle Kommunen

geltenden Kommunalgesetzbuchs. Auch die

beiden Länder Brandenburg und das Saar-

land, die ihre Kommunalverfassungsgesetze

zusammengefasst haben, verfügen über ein

selbstständiges Gesetz für ihre Gemeinden,

auf dessen Vorschriften in den Gesetzen

für andere Kommunen jeweils verwiesen

wird. So ist auch schon die Rechtslage in

Niedersachsen bis zum Inkrafttreten der

Niedersächsischen Landkreisordnung ge-

wesen, als nach einem Gesetz von 1947 die

revidierte Deutsche Gemeindeordnung für

die Landkreise entsprechend gegolten hat.

Die Eigenständigkeit eines Verfassungsge-

setzes ausschließlich für die Gemeinden

entspricht und ist Ausdruck der hohen und

besonderen Bedeutung, die das Grundge-

setz in seinem Art. 28 Abs. 2 Satz 1 der ge-

meindlichen Selbstverwaltung zuerkennt.

Die Niedersächsische Verfassung geht in

ihrem Art. 57 Abs. 3, wie auch der Staatsge-

richtshof in seinem Lüchow-Dannenberg-

Urteil (vom 6.12.2007, Rathaus&Recht,

Sonderheft vom 24.1.2008) bestätigt hat,

noch über die grundgesetzliche Gewähr-

leistung der gemeindlichen Selbstverwal-

tung hinaus und bietet deshalb zusätzlichen

Anlass, dem durch ein eigenständiges Ver-

fassungsgesetz für die niedersächsischen

Gemeinden Ausdruck zu verleihen.

Gründe für die Abschaffung der NGO

Angesichts dieser Vorgeschichte und ihrer

Grundlagen ist die Koalitionsvereinbarung,

Niedersächsisches Kommunal verfassungsgesetz (NKomVG)So genannte wesentliche inhaltliche Änderungen im Ge-

setzentwurf der Landesregierung vom 23. März 2010, die

über die reine Zusammenfassung von Niedersächsischer

Gemeindeordnung und Niedersächsischer Landkreisord-

nung hinausgehen:

– Ansätze aus dem bekannten 10-Punkte-Plan des Innenmi-

nisteriums –

Einführung beschließender Ausschüsse

(vgl. § 76 Abs. 3 NKomVG)

Vorgesehen ist, den Rat zu ermächtigen, Zuständigkeiten des

Verwaltungsausschusses für bestimmte Gruppen von Angele-

genheiten auf Fachausschüsse zu übertragen.

Stärkung der Ortsräte (vgl. § 92 NKomVG)

Die Beschlusszuständigkeiten der Ortsräte sollen an die der Stadt-

bezirksräte angepasst und erweitert werden, beispielsweise um

die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Ortschaft.

Auch soll den Ortsräten die Möglichkeit eingeräumt werden, auf

Antrag Haushaltsmittel als Budget zu erhalten.

Ratsvorsitz/Aufstellen Tagesordnung

(vgl. §§ 61, 59 NKomVG)

Der Ratsvorsitzende soll künftig nur aus der Mitte der Ratsfrauen

und Ratsherren zu wählen sein (Ausschluss des Bürgermeisters).

Weiterhin ist vorgesehen, dass der Bürgermeister bei der Aufstel-

lung der Tagesordnung das Benehmen mit dem Ratsvorsitzenden

herzustellen hat und dieser die Erweiterung der Tagesordnung

um einen Beratungsgegenstand verlangen kann.

Verlagerung gesetzlicher Regelungen

(vgl. §§ 59, 62 und § 68 NKomVG)

Die gesetzlichen Verfahrensregelungen über die Einberufung zu

Ratssitzungen (Ladungsfristen), die Einwohnerfragestunde und

die Anfertigung eines Protokolls sollen gestrichen und die Rege-

lungskompetenz auf den Rat verlagert werden.

So genannte Vereinfachung des Entschädigungsrechts

(vgl. §§ 55, 44 NKomVG)

Vorgesehen ist ein allgemeiner Anspruch auf angemessene Ent-

schädigung für die Ratsfrauen und Ratsherren, der durch Satzung

ausgestaltet werden soll. Eine vom Innenministerium zu berufen-

de Kommission soll zu Beginn der neuen Wahlperiode Empfeh-

lungen zur Ausgestaltung und Höhe der Entschädigung geben.

Bekanntmachung von Rechtsvorschriften

(vgl. § 11 NKomVG)

Die Verkündung von Rechtsvorschriften soll nunmehr im Ge-

setz statt in der Bekanntmachungsverordnung geregelt werden.

Zugleich soll als zusätzliche Option die Nutzung des Internets

zugelassen werden.

– Neue Ansätze im Gesetzentwurf –

Aufhebung der Altersgrenze für Bürgermeister

(vgl. § 83 S. 1 NKomVG)

Die seit 2005 geltende Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermei-

ster und Landräte, die mit der Vollendung des 68. Lebensjahres

erreicht ist, soll künftig entfallen. Jedoch soll weiterhin nur wähl-

bar sein, wer am Wahltag noch nicht 65 Jahre alt ist.

Abschaffung der Stichwahl bei Direktwahlen

(vgl. Art. 4 und 5 des Gesetzentwurfs)

Der Wahlmodus für die Direktwahl der Bürgermeister und

Landräte soll dahingehend geändert werden, dass die Stichwahl

entfällt. Damit wäre künftig gleich im ersten Wahlgang gewählt,

wer die meisten Stimmen hat.

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74 DNG 3 2010

A L L G E M E I N E V E RWA LT U N G U N D E U R O PA

die Gemeindeordnung abzuschaffen und

durch ein für alle niedersächsischen Kom-

munen einheitliches Kommunalverfas-

sungsgesetz zu ersetzen, in hohem Maße

überraschend. Wie in der Vergangenheit ist

auch in jüngerer Zeit diese Absicht kein Ge-

genstand der politischen Diskussion gewe-

sen. Insbesondere ist in der gemeindlichen

Praxis nirgendwo ein Bedürfnis oder auch

nur der Wunsch nach dieser Maßnahme

zum Ausdruck gebracht worden. Es kann

im Gegenteil davon ausgegangen werden,

dass sie von den Gemeinden und ihren

Ratsmitgliedern, so wie vom Niedersäch-

sischen Städte- und Gemeindebund in sei-

ner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf

klipp und klar erklärt und in anderen Stel-

lungnahmen vornehmlich aus taktischen

Gründen zurückhaltender formuliert, ganz

überwiegend abgelehnt wird.

Im Wesentlichen werden drei Gründe für

die Abschaffung der Niedersächsischen

Gemeindeordnung und ihr Aufgehen in

einem einheitlichen Kommunalverfas-

sungsgesetzbuch für alle niedersäch-

sischen Kommunen angeführt: die Verbes-

serung der Anwenderfreundlichkeit und

praktischen Handhabbarkeit des Rechts,

die Vorschriftenreduzierung und die Re-

duzierung des zukünftigen Gesetzgebungs-

aufwands. Neue Gesichtspunkte, die nicht

auch schon in der Vergangenheit hätten

ins Feld geführt werden können, sind das

nicht, sodass gefragt werden muss, was

sie nunmehr so gewichtig erscheinen lässt,

dass ihnen der Fortbestand der Gemein-

deordnung geopfert werden muss oder

kann. Bei der Würdigung der Gründe

müssen zwei Betroffenheiten unterschie-

den werden: die der Gemeinden und ihrer

Ratsmitglieder, die als ehrenamtlich Tätige

in der kommunalen Praxis mit den Vor-

schriften der Gemeindeordnung umgehen,

und die derjenigen, die entsprechend der

verfassungs- und landesrechtlichen Kom-

petenzverteilung in Landesregierung und

Landtag für das Kommunalrecht zuständig

sind. Dass die Anwendung und praktische

Handhabbarkeit des Rechts durch die Zu-

sammenfassung aller Kommunalgesetze

für die Ratsmitglieder verbessert wür-

de, ist so ohne weiteres nicht einsichtig.

Eher könnte das Gegenteil angenommen

werden, weil in dem einheitlichen Gesetz

auch Vorschriften enthalten sein sollen,

die besonders oder allein die Landkreise

und die Region Hannover betreffen (u. a.

§§ 3, 5, 23, 31, 46, 50, 74, 84, 107, 158-160,

164-166 des Entwurfs) und das Gesetz für

sie und die Gemeindeorgane Sammelbe-

zeichnungen und nicht die Bezeichnungen

verwenden soll, die sie tatsächlich tragen

(§§ 7, 45 Abs. 1 Satz 3 des Entwurfs). Aus

der Sicht der Gemeinden und ihrer Rats-

mitglieder findet keine Reduzierung der

Vorschriften, sondern ihre Vermehrung

von 162 auf 179 statt. Betrachtet man die

Bilanz der Verbesserungen und Erleichte-

rungen eines einheitlichen Kommunalver-

fassungsgesetzes, so ergibt sich, dass sie

ganz eindeutig für diejenigen entstehen,

die im Landesbereich für die Pflege und Be-

treuung aller Kommunalgesetze zuständig

sind. An diesem Befund ändert nichts der

Hinweis darauf, dass in der Niedersäch-

sischen Landkreisordnung und im Gesetz

über die Region Hannover eigenständige

Regelungen über die Kommunalwirtschaft

fehlten und diesbezüglich auf die Nieder-

sächsische Gemeindeordnung Bezug ge-

nommen werde, die deshalb bei der Arbeit

mit diesen beiden Gesetzen häufiger zur

Hand genommen werden müsse. Daraus

sind praktische Probleme bisher nicht

bekannt geworden. Dass das eher tech-

nokratische Interesse im Landesbereich

an einem einheitlichen Kommunalverfas-

sungsgesetz heute einen anderen, höheren

Stellenwert hätte als in der Vergangenheit

und den Bruch mit der langen Tradition

eines eigenständigen Gemeindeverfas-

sungsgesetzes erforderte oder auch nur

rechtfertigte, ist nicht dargestellt worden

und nicht ersichtlich.

Verbesserung der ehrenamtlichen

Wirkungsmöglichkeiten?

Durch die Zusammenfassung und Moderni-

sierung der Kommunalverfassungsgesetze

sollen nach der Koalitionsvereinbarung die

ehrenamtlichen Wirkungsmöglichkeiten

verbessert werden. Zunächst ist festzu-

halten, dass durch die Abschaffung eines

eigenständigen Gesetzes für die nieder-

sächsischen Gemeinden eine zumindest

psychologische „Degradierung“ der für sie

ehrenamtlich Tätigen, insbesondere der

Ratsfrauen und Ratsherren stattfindet, die

in dem neuen Gesetz nicht mehr mit ihrer

überkommenen Bezeichnung angespro-

chen und deren Rat, Verwaltungsausschuss

und Bürgermeister, damit das neue Kostüm

für alle Kommunen passt, nivellierend als

Vertretung, Hauptausschuss und Hauptver-

waltungsbeamter verfremdet werden. Die

im Gesetzentwurf zur Stärkung der Ehren-

amtlichkeit vorgeschlagenen Änderungen

können jedenfalls die Notwendigkeit eines

neuen Kommunalgesetzes nicht rechtferti-

gen. Dabei kann schon zweifelhaft sein, ob

es eine Stärkung des Rates darstellt, wenn

gesetzlich ausgeschlossen wird, dass er,

wie bisher zulässig (§ 43 Abs. 1 NGO), den

Bürgermeister zum Ratsvorsitzenden wählt

(§ 61 Abs. 1 des Entwurfs), oder nicht mehr

er in der Hauptsatzung darüber bestimmt,

welche weiteren Entscheidungskompe-

tenzen den Stadtbezirks- und Ortsräten

übertragen werden (§§ 55c Abs. 1 Satz 2,

55g Abs. 1 Satz 2 NGO), sondern das für

bestimmte Angelegenheiten gesetzlich ge-

regelt wird (§ 92 Abs. 1 des Entwurfs).

Fazit

Die Abschaffung der Niedersächsischen

Gemeindeordnung als eigenständiges

Grundgesetz der niedersächsischen Ge-

meinden und ihr Ersatz durch ein allge-

meines für alle Kommunen geltendes

Kommunalgesetz ist der Bruch mit einer

über 150-jährigen Tradition, für den es

keine stichhaltige Begründung gibt. Es

geht mit ihr ein Symbol der Wertschät-

zung und Anerkennung der gemeindlichen

Selbstverwaltung als Grundlage unseres

gesellschaftlichen und staatlichen Zusam-

menlebens verloren. Dass dafür eine in den

Gemeinden tief- und festverwurzelte Partei

mitverantwortlich ist, hat einen fast schon

als tragisch zu bezeichnenden Aspekt.

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75DNG 3 2010

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76 DNG 3 2010

DSL statt Behördenruf„Wir kämen bei der Versorgung

der Bevölkerung mit DSL besser

voran, wenn sich der Bund bei sei-

nen IT-Projekten einschränken und

die Mittel in den Aufbau schneller

Breitbandanwendungen investieren

würde“, erklärt Rainer Timmermann,

Präsident des Niedersächsischen

Städte- und Gemeindebundes.

„Es ist mehr als ärgerlich, wenn die

Bürger außerhalb großer Städte im-

mer noch auf eine vernünftige DSL-

Versorgung warten müssen und auf

der anderen Seite Gelder in Projekte

mit ungeklärten Kostenfolgen – wie

beim Behördenruf D115 – fließen.

Wir erwarten vom Bund und auch

vom Land Niedersachsen, dass keine

Projekte angeschoben werden, die

nicht bezahlbare Folgekosten bei

den kreisangehörigen Städten, Ge-

meinden und Samtgemeinden auslö-

sen. Vielmehr schafft jeder Euro, der

in den Breitbandausbau investiert

wird, wertvolle Arbeitsplätze und

sichert die Zukunft unserer Bürger

und Unternehmen in der Wissensge-

sellschaft“, betont Timmermann.

Wegen der unabsehbaren Kosten-

folgen beim Behördenruf D115, für

den die Bürger über Gesprächsein-

heiten und über Steuergelder zahlen

müssen, hat der Städte- und Gemein-

debund das Land Niedersachsen und

den Deutschen Städte- und Gemein-

debund gebeten, gegen dieses Bun-

desprojekt im kreisangehörigen Be-

reich zu votieren. Timmermann: „Die

Städte und Gemeinden sind schon

jetzt für ihre Bürger Ansprechpart-

ner in allen Lebenslagen. Callcenter

werden diese individuelle Beratung

nie leisten können und kosten un-

nötig Geld.“

A L L G E M E I N E V E RWA LT U N G U N D E U R O PA

Land bleibt bei D115 zurückhaltendNiedersachsen bleibt bei der Beurteilung

des Behördenrufs D115 zurückhaltend. In

der Antwort auf eine Anfrage des FDP-

Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen stellt

das Innenministerium fest, dass nach den

bisherigen Erfahrungen mit dem Projekt-

betrieb 95 Prozent der eingehenden tele-

fonischen Anliegen kommunaler Art seien.

Das Land werde daher auf den Aufbau

eines eigenen Servicecenters verzichten.

Es gehe davon aus, dass der vom Land

betriebene und den Kommunen zur ko-

stenfreien Nutzung zur Verfügung gestellte

„Bürger- und Unternehmensservice“ (BUS)

auch Landesdienst leistungen ausreichend

gut beschreibe und vom kommunalen

D115-Service in deren Wissensmanage-

ment integriert werden könne. Vor einer

endgültigen Positionierung des Landes

sollen jedoch der noch bis zum 24. März

2011 andauernde Pilotbetrieb und die da-

mit gemachten Erfahrungen abgewartet

werden, auch wenn die Projektgruppe

D115 in ihrem in Kürze erscheinenden

Jahresbericht ausführen werde, dass der

Betrieb eines kommunalen Servicecenters

wirtschaftlich sei, sagte Innen-Staatssekre-

tärin Dr. Sandra von Klaeden. Die Kosten

des Projekts werden zurzeit je zur Hälfte

vom Bund und dem Land Hessen getragen.

Für die geplante Geschäftsstelle D115 geht

die Projektgruppe für 2011 bis 2013 von

jährlich etwa drei Millionen und für die

Folgejahre von etwa zwei Millionen Euro

aus. Derzeit werde ein Finanzierungsmo-

dell erarbeitet. Vorentwürfe sähen eine

Umlagefinanzierung auf Bund/Länderebe-

ne nach dem Königsteiner Schlüssel vor.

Alternativ wäre nach Ansicht des Landes

eine direkte Mitfinanzierung durch die

Kommunen denkbar, die allerdings von

den teilnehmenden Kommunen abgelehnt

wird. Sie halten ihren Finanzierungsbei-

trag an dem Projekt durch Errichtung und

Betrieb ihrer Servicecenter „für mehr als

erbracht“, heißt es bei den Verbänden. Im

Landesetat und der Mipla sind keine Mittel

für die Finanzierung einer D115-Dachor-

ganisation eingeplant.

Rundblick / Nord-Report,

12. Mai 2010

Schnell, preiswert und einfach bedienbar: Das Geoportal für alle Kommunen Immer mehr Städte und Gemeinden setzen auf LGN-Kartografie mit dem NOLIS-Navigator

PR-Artikel

Ein Geoportal oder Web-GIS ist eigentlich

heute unverzichtbar für jede Kommune – un-

abhängig von ihrer Größe. Bisher standen

Kosten, notwendiges Spezialwissen und per-

sonalintensive Datenpflege diesem Anspruch

entgegen. Insbesondere in Niedersachsen

haben immer mehr Kommunen nun den

Schritt gewagt: Sie stellen mit modernster

Web-Technologie ihre Geoinformationen zur

Verfügung und nutzen dabei die amtliche

Karto grafie des Landes Niedersachsen.

Viele Fachleute bezeichnen den „Naviga-

tor“, den GIS-Viewer der NOLIS GmbH aus

Nienburg/Weser, als derzeit schnellste und um-

fassendste Technologie, um amtliches Karten-

material gespickt mit wichtigen Informationen

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78

Der BürgerBus hat in den letzten Jah-

ren im Gebiet des Verkehrsverbundes

Bremen/Niedersachsen (VBN) für viel

Aufmerksamkeit gesorgt. Niedersach-

sen liegt hier im bundesweiten Län-

dervergleich mittlerweile an zweiter

Stelle (siehe Grafik).

Im VBN-Land verkehren derzeit

acht BürgerBus-Vereine auf 23 VBN-

Linien. Mitte dieses Jahres wird ein

Verein in Westerstede hinzukommen.

In etwa zehn weiteren Gemeinden

steht das Thema BürgerBus derzeit

auf der Tagesordnung.

In ganz Deutschland verkehren

bereits rund 150 BürgerBusse, doch

es gibt etwas, mit dem sich die VBN

BürgerBusse ganz besonders hervor-

heben: die markanten Niederflurfahr-

zeuge, die eine bequeme und sichere

Mobilität bieten.

Diese Fahrzeugqualität und die Un-

terstützung der Landesnahverkehrs-

gesellschaft, der Städte, Gemeinden

und Landkreise, der VBN-Verkehrsun-

ternehmen, des Zweckverbandes Ver-

kehrsverbund Bremen/Niedersachsen

(ZVBN) und vor allem der ehrenamt-

lichen Fahrerinnen, Fahrer und Ver-

einsvorstände gewährleistet in vielen

Bereichen des VBN-Landes wieder ein

hochwertiges ÖPNV-Grundangebot in

der Fläche. Lagen die Nutzerzahlen

noch vor vier Jahren bei rund 20 000

DNG 3 2010

aus der Kommune im Internet

zu präsentieren. Ob Schulen und

Kindergärten, Sportstätten und

kulturelle Einrichtungen, Behör-

den- oder Firmenstandorte – al-

les, was für Bürger und solche,

die es werden wollen, wichtig

sein könnte, wird einfach und

übersichtlich angezeigt. Immer-

hin haben rund 80 Prozent aller

Informationen einer Kommune

Geo-Bezug.

Doch mit den punktuellen

Anzeigen ist es nicht getan.

Selbstverständlich können auch

Baugebiete, Geltungsbereiche

von B-Plänen oder zur Touris-

musförderung Rad- und Wandertouren oder

Stadtrundgänge kartografisch dargestellt und

ausführlich beschrieben und bebildert werden.

Der Kommunal-Navigator ist also nicht nur ein

reines Informationsportal, sondern für jede

Kommune ein äußerst wichtiges Instrument

der Wirtschaftsförderung und des Stadtmar-

ketings. Der besondere Wert der Navigatoren

A L L G E M E I N E V E RWA LT U N G U N D E U R O PA

Ö F F E N T L I C H E S I C H E R H E I T, O R DN U N G U N D V E R K E H R

Der BürgerBus in Niedersachsen

Die Stadt Barsinghausen ist eine von rund 100 Kommunen in Nie-dersachsen, die als Individuallösung oder beteiligt an einem Ge-meinschaftsprojekt alle wichtigen Geo informationen in einem nut-

zerfreundlichen Geoportal anbietet

in Niedersachsen liegt in der Nutzung des amt-

lichen Kartenmaterials, das die Landesvermes-

sung + Geobasisinformation Niedersachsen

(LGN) zur Verfügung stellt. Denn nur bei der

LGN werden auch Grundstücksgrenzen und

Gebäude in den Karten dargestellt. Selbstver-

ständlich sind topografische Karten, Straßen-

karten und Luftbilder verfügbar.

Die Erstellung und Pflege von

Daten erfordert keine besonde-

ren Fachkenntnisse mehr, denn

NOLIS liefert ein seit Jahren

bewährtes und intuitiv bedien-

bares Geo-CMS, das auch de-

zentrale Pflege in verschiedenen

Fachdiensten oder Abteilungen

ermöglicht.

Kommunen unterschiedlicher

Größe nutzen dieses moderne

Geoportal entweder als indivi-

duelle Anwendung wie Barsin-

ghausen, Westerstede, Gronau

und viele andere, oder als kreis-

weite Gemeinschaftsinstallation

für alle Kommunen wie in den

Landkreisen Harburg, Nienburg, Verden und

anderen. Da die Lizenzgebühren abhängig

von der Größe der jeweiligen Kommune sind,

bleiben die Kosten für ein solches Geoportal

überschaubar.

Uwe Warnecke, Geschäftsführer NOLIS

GmbH, An der Stadtgrenze 2, 31582 Nienburg,

05021 966240, [email protected].

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79DNG 3 2010

Die Menschen in Niedersachsen sollen

auch zukünftig bestmöglich und wohn-

ortnah medizinisch versorgt werden. Das

geht nicht ohne Hausärzte.

Die Zukunft der hausärztlichen Versor-

gung hängt vor allem von zwei Faktoren

ab: zum Einen von der Tatsache, dass viele

Ärzte derzeit bereits zwischen 50 und 60

Jahre alt sind und zum Anderen, dass der

Versorgungsbedarf bei einer immer älter

werdenden Bevölkerung steigt. Die Kas-

senärztliche Vereinigung Niedersachsen

Ö F F E N T L I C H E S I C H E R H E I T, O R DN U N G U N D V E R K E H R

...damit der Landarzt nicht nur im Fernsehen kommtvon Aygül Özkan, Niedersächsische Sozialministerin

Aygül Özkan

Fahrgästen, so nutzten im vergangenen

Jahr schon knapp 80 000 Fahrgäste das

wachsende Fahrplan angebot der VBN-

BürgerBusse.

Bei der Neueinrichtung von Bürger-

Bussen ist es dem ZVBN wichtig, dass

hierdurch keine bestehende Buslinie

eingestellt wird. BürgerBusse sollen

nur dort verkehren, wo herkömmliche

Linienangebote an wirtschaftliche Gren-

zen stoßen. Nach dem Motto „ergänzen

und nicht ersetzen“ findet die Idee so

ihre Unterstützung auch bei den VBN-

Verkehrsunternehmen, die den Wert der

BürgerBusse als Zu- und Abbringerlinien

erkannt haben.

Angesichts des steigenden Interesses

hat sich der ZVBN entschlossen, einen

etwa 16-minütigen Film zu produzieren,

um Bürgerinnen und Bürgern, Mitarbeite-

rinnen und Mitarbeitern in Verwaltungen,

Institutionen und Medien die wesent-

lichen Informationen kompakt zur Ver-

fügung zu stellen.

Der Film steht unter www.zvbn.de zur

Ansicht, zur Bestellung und zum Down-

load bereit.

A R B E I T U N D S O Z I A L E S

(KVN) geht in ihrer jüngsten Arztzahl-

prognose für das Jahr 2020 davon aus,

dass dann niedersachsenweit bis zu 1 000

Hausärzte fehlen könnten. Soweit darf

und wird es nicht kommen.

Die Versorgung mit Hausärzten auch

zukünftig zu sichern, ist für mich eine

gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Natür-

lich weiß ich, dass es die originäre Auf-

gabe der KVN ist, sich im Rahmen ihres

Sicherstellungsauftrags dieser Probleme

anzunehmen.

Dennoch: Krankenkas-

sen, Ärztekammer, Ver-

bände, Krankenhausge-

sellschaft und Kommu-

nen: Sie alle sind betei-

ligt und gefordert.

Aber auch das Land zieht sich nicht aus

seiner Verantwortung. Im Gegenteil: Das

Land kann unterstützen, die Beteiligten

zusammenbringen und gemeinsam Ansät-

ze entwickeln, um das Medizinstudium,

die Weiterbildung und auch die Tätigkeit

Ärztemangel auf dem LandStädte- und Gemeindebund begrüßt Diskussion um konkrete Maßnahmen„Wir begrüßen die Initiative von Bundesgesundheitsminister Dr.

Philipp Rösler für eine bessere Ärzteversorgung auf dem Land. Ins-

besondere der Ansatz zur Einführung einer so genannten Landarzt-

quote für Medizinstudenten erscheint interessant. Endlich kommen

konkrete Vorschläge auf den Tisch, um zumindest mittelfristig den

Hausarztberuf auch auf dem Land wieder attraktiver zu machen“,

erklärte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemein-

debundes, Rainer Timmermann.

Bereits heute bleiben in vielen Regionen Niedersachsens Land-

arztpraxen nach altersbedingtem Ausscheiden der Inhaber unbe-

setzt, weil Praxen in Großstädten oft als lukrativer gelten. Dieser

Trend wird sich in den nächsten Jahren massiv verschärfen. Wenn

weiter nichts getan wird, stehen wir in vielen Orten ohne Medi-

ziner da und die Bürgerinnen und Bürger müssen weite Wege in

Kauf nehmen, um einen Arzt zu finden. Nach Einschätzung des

Spitzenverbandes der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und

Samtgemeinden müssen alle staatlichen Ebenen eng zusammen-

arbeiten, um dem drohenden Ärztemangel auf dem Land entgegen

zu wirken.

„Mit einer guten ärztlichen Versorgung auf dem Land erhalten

wir die Attraktivität unserer kleinen und mittleren Städte und

Gemeinden und sichern die Wohnqualität auf dem Land und die

Wettbewerbsfähigkeit des Landes Niedersachsen“, betonte Tim-

mermann.

Um den Ärztemangel zu bekämpfen, schlägt Bundesgesundheitsmi-

nister Dr. Philipp Rösler eine Kombination von Gegenmaßnahmen vor.

Unter anderem sollen Medizin studenten, die nach ihrer Ausbildung als

Landarzt arbeiten wollen, bevorzugt einen Studienplatz erhalten.

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80 DNG 3 2010

A R B E I T U N D S O Z I A L E S

als Hausarzt in Niedersachsen insgesamt

attraktiver zu machen.

Dazu gibt es den von meiner Vorgänge-

rin bereits 2008 eingerichteten Runden

Tisch mit allen Beteiligten, der erste, Er-

folg versprechende Ergebnisse vorweisen

kann. Ich freue mich, dass Hausärzte in

Niedersachsen künftig entlastet werden

sollen. Das von der Kassenärztlichen

Vereinigung Niedersachsen entwickelte

Delegationsmodell MoNi – MoNi steht für

Modell Niedersachsen – geht im Herbst

in den Regionen Vechta und Soltau-Fal-

lingbostel an den Start.

Ziel des Modells ist es, Hausärzte vor

allem in ländlichen Regionen von arzt-

fremden Tätigkeiten zu entlasten – und

zwar durch qualifiziertes Praxispersonal.

So haben wir es am Runden Tisch ver-

abredet.

Ich möchte aber auch, dass die Aus-

und Weiterbildung zum Allgemeinmedi-

ziner attraktiver wird. Der Hausarztberuf

selbst, das berufliche und private Umfeld,

müssen wieder erstrebenswert erschei-

nen. Junge Ärzte, die eine Weiterbildung

in der Allgemeinmedizin absolvieren, er-

halten seit Anfang des Jahres eine verbes-

serte finanzielle Unterstützung.

Sie bekommen auch im ambulanten

Teil ihrer Weiterbildung die im Kran-

kenhaus übliche Vergütung und haben

damit keine finanziellen Nachteile mehr

bei einem Wechsel von ihrem stationären

Weiterbildungsabschnitt im Krankenhaus

in eine Hausarztpraxis.

Auch der organisatorische Aspekt des

Wechsels von der stationären in die am-

bulante Weiterbildung ist von Bedeutung.

Mit der Einrichtung und Besetzung einer

entsprechenden Koordinierungsstelle bei

der KVN ist auch insoweit ein bemerkens-

werter Fortschritt erzielt worden.

Die Landesregierung fokussiert sich

außerdem vor allem auf das Handlungs-

feld „Medizinstudium“. Wir sind überzeugt

davon, dass wichtige Richtungsentschei-

dungen bereits im Studium gefällt werden.

Wir wollen daher mit Maßnahmen bereits

in der Ausbildung ansetzen.

B AU E N U N D WO H N E N

Breitbandversorgung für den ländlichen RaumDie Erhaltung und Entwicklung des ländlichen Raums ist eine Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte im Lande

Unter der Zielsetzung „Erhaltung und

Entwicklung des ländlichen Raums ist

eine Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräf-

te im Lande“ haben sich in der Niedersäch-

sischen Akademie Ländlicher Raum e. V.

Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Poli-

tik, Verwaltung und freier Planungspraxis

zusammengeschlossen. Aus der Kompe-

tenz ihrer beruflichen Erfahrung heraus

setzen sie sich mit Engagement und Krea-

tivität für die Sache der ländlichen Räume

Niedersachsens ein.

Die Akademie will dazu beitragen, die

Lebensgrundlagen der ländlichen Räume

zu verbessern und Strategien für die zu-

künftige Entwicklung auszuarbeiten. Da-

bei beziehen sich die Aktivitäten auch auf

die praktischen Anforderungen der Städ-

te und Gemeinden, Landkreise und Regi-

onen. Da zurzeit beachtliche Aktivitäten

zur Breitbandversorgung bestehen, hat die

Akademie das nachfolgend auszugsweise

abgedruckte Positionspapier erarbeitet:

I. Bedarf

Die flächendeckende Versorgung mit

Breitbandanschlüssen hat innerhalb weni-

ger Jahre in vielen Lebensbereichen eine

hohe und ständig wachsende Bedeutung

erlangt. Die Verfügbarkeit entsprechender

Anschlussmöglichkeiten ist ein wichtiger

Standortfaktor. Breitband-Internet er-

schließt neue Märkte und Angebote. Es

sorgt für wirtschaftliches Wachstum sowie

neue Arbeitsplätze. Für den Privat haushalt

bedeutet Breitband mehr Komfort, größe-

re Vielfalt und eine höhere Qualität der

Inhalte. Für Schülerin nen und Schüler,

für Studentinnen und Studenten sowie

andere Auszubildende ist der Internetzu-

gang schon heute eine Voraus setzung zur

vollwertigen Ausschöpfung der Bildungs-

angebote.

Unternehmen machen ihre Investitions-

entscheidungen zunehmend davon abhän-

gig, ob sie an einem neuen Standortzugang

Zugang zu schnellen Internetverbindungen

haben, die es ihnen erlauben, mit ihren

Kunden in Kontakt zu treten und große

Datenmengen einfach und über weite

Entfernungen zu transportieren. Das gilt

längst nicht nur für große Unternehmen,

sondern insbesondere auch für Mittel-

stand, Freiberufler wie Architekten, etwa

So wollen wir den Versuch unterneh-

men, im Praktischen Jahr aus dem der-

zeitigen Wahlfach „Allgemeinmedizin“

einen Pflichtabschnitt zu machen. Der

Allgemeinmedizin würde man damit den

Stellenwert für die breite Versorgung der

Menschen einräumen, den sie in der täg-

lichen Praxis ohnehin hat. Dazu ist auch

eine Änderung der Approbationsordnung

in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Ganz konkret wollen wir bereits zum

Wintersemester 2010/2011 Medizinstu-

denten, die sich während ihres Praktischen

Jahres (PJ) für das Wahlfach „Allgemein-

medizin“ entscheiden, unterstützen. Dafür

nehmen wir auch Geld in die Hand, weil

auch die Krankenhäuser ihre „PJ-ler“ in

der Regel finanziell entschädigen. Wenn es

uns also gelingt, die Rahmenbedingungen

von der Studienplatzbewerbung bis zur

praktischen Tätigkeit Schritt für Schritt zu

verbessern, werden sich auch in Zukunft

angehende Ärzte für den Hausarztberuf

begeistern. Davon bin ich überzeugt.

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81DNG 3 2010

B AU E N U N D WO H N E N

hinsichtlich der Versendung von Plänen,

oder für Ärzte hinsichtlich des Austauschs

zum Beispiel von Röntgen- und Ultraschal-

laufnahmen, aber auch für die Landwirt-

schaft, einschließlich vor- und nachgela-

gerter Bereiche. Auch für Private zählt

die Versorgung mit Internetanschlüssen

zu denjenigen Infrastrukturforderungen,

die die Wohnortwahl maßgeblich beein-

flussen.

Im Hinblick auf Aspekte wie Wett-

bewerbsfähigkeit und Chancengleichheit

– nicht zuletzt im Bildungsbereich – gehört

die Zugangsmöglichkeit zu Informationen

aus dem Internet zweifelsfrei zu jenen

Gegebenheiten, die auch im ländlichen

Raum vorhanden sein müssen, wenn hier

im Vergleich zu städtischen Ballungs-

gebieten gleichwertige Lebensverhältnisse

gewährleistet werden sollen.

II. Problemlage

Die kommunale Ebene widmet sich derzeit

mit großem Engagement der Aufgabe, die

Breitbandversorgung im ländlichen Raum

bestmöglich zu organisieren.

Dabei stoßen die kommunalen Ver-

waltungen regelmäßig bei dem äußerst

komplexen und schnelllebigen Thema

hinsichtlich Kompetenz und Kapazität an

ihre Grenzen. Allseits verunsichernd wirkt

der rasante Technologiewandel.

Das ist schon deshalb nicht verwunder-

lich, weil bisher weder die herkömmliche

Telefonversorgung, noch die Mobilfunk-

versorgung zu den hergebrachten Aufga-

ben einer Kommune gehörten. Durch die

besondere Bedeutung der Breitbandver-

sorgung im ländlichen Raum werden aber

von Bevölkerung und Wirtschaft hohe

Erwartungen an die Kommunen gestellt

und sie stehen deshalb unter besonderer

Beobachtung.

Dabei ist es für die weitläufigen und be-

völkerungsarmen Regionen ein kostspie-

liges, wirtschaftlich riskantes, technisch

besonders dynamisches und anspruchs-

volles Projekt, mit einem, erst einmal noch

zu findenden und dann vor allem markt-

und gewinnorientierten Partner eine

Breitbandversorgung zu organisieren. Die

gesetzliche Verpflichtung der Netzbetrei-

ber, zu marktüblichen Preisen ländliche

Räume zu versorgen, fehlt.

Es ist deshalb besonders zu hinterfra-

gen, ob den Kommunen überhaupt ge-

eignete Rahmenbedingungen für erfolg-

reiches Operieren von Bund und Land

gegeben worden sind, beziehungsweise

welche Änderungen vorgenommen wer-

den müssen, um insbesondere gegen die

deutlichen Auswirkungen des demogra-

phischen Wandels bestehen zu können.

[…]

IV. Anforderungen und

Thesen zur Breitbandversorgung

im ländlichen Raum

Zielsetzung des nachhaltigen Breitband-

ausbaus ist die Stärkung der Umsetzung

der Lissabon-Strategie, die Steigerung der

Wirtschaftskraft und die Bekämpfung der

so genannten Digitalen Kluft. Die bishe-

rigen Beobachtungen zeigen auf, dass die

Entstehung einer Infrastruktur komplex

ist. Im Gegensatz zur Straße ist die An-

bindung an die Datenautobahn jedoch der

marktlichen Entwicklung ausgesetzt. Dies

sichert den schnellen technologischen

Fortschritt.

Die Unterstützung der öffentlichen

Hand in den Bereichen, in denen noch

kein Markt vorhanden ist, in denen aus

strukturellen Gründen eine Breitband-

versorgung unverzichtbar ist, sorgt für

ein Spannungsfeld, welches nur schwer

aufzulösen ist. Festzuhalten ist, dass für

eine langfristige Entwicklung eine feste

und eine mobile Breitbandversorgung be-

nötigt wird. Klar ist auch, dass nur durch

einen Technologiemix, also die gezielte

Kombination von kabelgebundenen und

funkbasierten Breitbandtechniken, das

Ziel der flächendeckenden Versorgung

erreicht werden kann.

Aus den gemachten Erfahrungen und

den Beobachtungen aus kommunaler

Sicht entstehen so Thesen zu den näch-

sten Schritten:

1. Die Breitbandversorgung in Deutsch-

land muss ein gemeinsames Anliegen

von Bund, Ländern und Kommunen

sein. Dies erfordert gesetzliches Han-

deln, um einen Rechtsanspruch zu

schaffen, der vergleichbar ist zum Bei-

spiel mit der Post- und Bahnversorgung

als Bestandteil der Daseinsvorsorge.

2. Die Diskussion um die rechtliche Be-

handlung von Breitbandanschlüssen,

Leerrohren, Rückforderungsmechanis-

men der Zuwendung hat bisher zu im-

mer wiederkehrender Verunsicherung

beigetragen. Durch den Entwurf der

Beihilfeleitlinien wurde ein erster Rah-

men formuliert und somit ein wichtiger

Schritt getan. Die Kommission muss je-

doch gleiche Verfahren anstrengen, die

praktikabel sind und Bestand haben.

Der Dialog mit den Anbietern ist hier-

bei ebenso wichtig wie die Möglichkeit

großräumiger Ansätze.

3. Breitbandversorgung in Deutschland

wird zu einer Infrastruktur. Die Mög-

lichkeiten des Internets bieten durch

neuartige Ansätze in Telemedizin (zum

Beispiel durch die elektronische Ge-

sundheitskarte) und Bildung (zum Bei-

spiel Distance-Learning), in Forschung

und E-Government eine Vielzahl von

Möglichkeiten, die für die Entwicklung

des ländlichen Raumes von Bedeutung

sind. Die Breitbandversorgung muss als

Instrument zur Daseinsvorsorge für den

ländlichen Raum verstanden werden.

4. Bereits in der Breitbandstrategie des

Bundes formuliert und durch die an-

haltende Finanzkrise bestärkt, trägt die

Breitbandversorgung zur Wirtschafts-

kraftentfaltung bei. Die Möglichkeiten

der Breitbandversorgung unterstüt-

zen im Wesentlichen die kleinen und

mittleren Unternehmen sowie die so

genannten Mikrounternehmen (also

die Selbständigen). In der EU sind 80

Prozent dieser Unternehmen im länd-

lichen Raum angesiedelt. Durch eine

Breitbandversorgung werden neue

Geschäftsfelder entwickelt, Koopera-

tionen möglich, Innovation und Arbeits-

plätze geschaffen. Wesentlich für diese

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82 DNG 3 2010

Entfaltung ist jedoch die Möglichkeit

des aktiven Beitrags am Internet. Die

bisherigen Rahmenbedingungen zur

Breitbandversorgung werden jedoch

nur über den Download (als das Her-

unterladen aus dem Internet) formu-

liert. Die Upload-Geschwindigkeit (wie

schnell kann etwas in das Internet ge-

B AU E N U N D WO H N E N

bracht werden) oder sogar die Qualität

der Verbindung, beispielsweise bei Vi-

deokonferenzen oder beim Telefonie-

ren, ist bisher nur am Rande Thema

gewesen. Der Upload und die Echtzeit-

kompatibilität sind jedoch entschei-

dende Faktoren für die nachhaltige

Entwicklung. Hier müssen bundesweit

technische Standards formuliert, dau-

erhaft weiterentwickelt und umgesetzt

werden.

5. Wir fordern die ergänzende Initiierung

von Pilotprojekten gezielt im länd-

lichen Raum zur Leistungsfähigkeit

neuartiger Technologien oder dem

Einsatz bestimmter Technologien

Krebecker Erklärung zur NahversorgungZu Beginn des Jahres 2010 fand der Krebecker Nahversorgungs-

tag statt. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von den Regional-

management-Projektträgern der Landkreise Göttingen (Leader),

Osterode am Harz (NLG und KoRiS) und Northeim (Mcon), der

Stadt Osterode am Harz, dem Kreisverband Göttingen der Arbei-

terwohlfahrt (AWO), der Mobilen Wohnberatung Südniedersachsen

sowie dem Regionalverband Südniedersachsen. Die Veranstaltung

wurde unterstützt von der Sparkasse Duderstadt und der Volksbank

Northeim-Eichsfeld e.G.

Die 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verständigten sich mit

großer Mehrheit auf die Krebecker Erklärung, die nachfolgend

wiedergegeben wird:

Krebecker ErklärungIm Bürgerhaus in Krebeck fand ein Nahversorgungstag statt, der

von 120 Verantwortlichen von Politik, Kommunalverwaltungen,

Handel, Kammern, Bürgerinitiativen und Verbänden besucht wurde.

Zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zählten auch Bürgermei-

sterinnen und Bürgermeister sowie Vertreter der Stadt Göttingen

sowie der Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode am Harz.

Mit großer Mehrheit verständigten sich die Veranstaltungsteilneh-

merinnen und Veranstaltungsteilnehmer auf folgende Thesen zur

Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen:

1. Um die Nahversorgung in den Dörfern zu entwickeln, braucht

es engagierte und kompetente Personen, die ihr Ziel mit Herz-

blut verfolgen. Sie sind dabei auf Unterstützung unterschied-

licher Seiten (Beratung, Politik, Verwaltung und Handel) an-

gewiesen.

2. Grundvoraussetzungen für bürgerschaftliches Engagement

sind das Erkennen einer Handlungsnotwendigkeit („Leidens-

druck“) und ein breiter Konsens beziehungsweise die Zusage,

die Angebote auch anzunehmen (Nachfrage).

3. Nahversorgung kann durch Bürgerengagement nur dann

entwickelt werden, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit

solcher Projekte gegeben ist und eine Verknüpfung zwischen

Wirtschaft und Gemeinwohl voransteht.

4. Wichtig ist der Informationsfluss über Projekte (zum Beispiel

Best-Practice-Beispiele), die sich dem Thema Nahversorgung

mit unterschiedlichen Ansätzen nähern. Die Vernetzung von

Initiativen ist eine zentrale Aufgabe.

5. Zur Lösung sind ortsbezogene Konzepte erforderlich. In vielen

Fällen bedarf es einer externen „Initial zündung“.

6. Zur Umsetzung der Konzepte sind Schlüsselpersonen nötig,

die in der Dorfgemeinschaft auch langfristig als Identifikati-

onsfiguren anerkannt sind.

7. Wichtig ist die Bereitschaft kommunalpolitisch Verantwort-

licher, bürgerschaftliches Engagement zuzulassen und in einer

Atmosphäre der Offenheit aktiv zu fördern. Generationsver-

bindende Initiativen sind besonders Erfolg versprechend.

8. Nahversorgung kann nur dort bestehen, wo sie auch genutzt

wird.

9. Die Strukturförderung muss stärker auf den ländlichen Raum

fokussiert werden.

10. Die Förderung der ländlichen Entwicklung muss regionalisiert

werden (Beispiel: Regionalisierte Teilbudgets).

11. Das Förderspektrum im Bereich ländliche Entwicklung muss

an die aktuelle Situation mit flexiblen Regelungen angepasst

und zum Beispiel um Maßnahmen im Bereich Daseinsvorsorge

erweitert werden. Der Bezug zu landwirtschaftlichen Betrieben

und Gebäuden muss gelöst werden.

12. Die Städtebauförderung muss stärker mit der Dorf erneuerung

verzahnt werden.

13. Das Förderspektrum muss um Maßnahmen zur Einbindung

von Jugendlichen erweitert werden.

14. Projekte mit einem hohen Anteil von bürgerschaftlichem/eh-

renamtlichem Engagement sowie nicht-investive Projekte müs-

sen Vorrang in öffentlichen Förderprogrammen bekommen.

15. Die Förderprogramme müssen entbürokratisiert und auf die Be-

teiligung ehrenamtlicher Strukturen zugeschnitten werden.

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83DNG 3 2010

B AU E N U N D WO H N E N

unter verschiedenen topografischen

und wirtschaftlichen Rahmenbedin-

gungen. Hierdurch könnte auch zu-

künftig frühzeitig Verhaltenssicherheit

geschaffen und technologischer Fort-

schritt befördert werden. Dies gilt ins-

besondere im Bereich der Funk- bezie-

hungsweise Mobilfunktechnologien,

die einer schnelleren Entwicklungs-

zeit als kabelgebundene Technologien

unterliegen.

6. Die Bundesregierung hat mit der Frei-

gabe der Frequenzen der „digitalen

Divi dende“ einen Meilenstein zur Ver-

sorgung des ländlichen Raums mit

Breitbandinternet geschaffen. Durch

die Einführung der digitalen Dividende

ist es möglich, Mobilfunk in weiten Tei-

len des ländlichen Raumes einzusetzen.

Derzeit ist bei der jetzt durchgeführten

Versteigerung der Frequenzen zur digi-

talen Dividende durch die Bundesnetz-

agentur keine flächendeckende Versor-

gung vorgesehen. Für die Entwicklung

des ländlichen Raumes ist es erforder-

lich, eine flächendeckende Versorgung

sicherzustellen und somit zu ermögli-

chen, dass die digitale Dividende den

Zielen der Bundesregierung Rechnung

trägt. Dieses Ziel sollte auch bis spä-

testens 2014 erreicht sein. Bis dahin

und darüber hinaus muss eine Teilhabe

des ländlichen Raumes am technischen

Fortschritt flächendeckend gewährlei-

stet sein.

7. Bei dem zeitlich sehr dringenden Hand-

lungsdruck bedarf es einer kurzfristi-

gen konzertierten Aktion von Bund,

Ländern, Kommunen und Betreibern

zur Umsetzung dieser Konzeption.

Hierbei müssen die flächendeckende

Versorgung und nicht ausschließlich

betriebswirtschaftliche Gesichts-

punkte im Vordergrund stehen.

Wohnungsbauförderung ist FamilienförderungPrognos-Studie der Verbände-Initiative vorgelegt

Die Deutschen wünschen sich mehr staat-

liche Unterstützung, um den Traum vom

Eigenheim verwirklichen zu können. Eine

verstärkte Wohnbauförderung wäre dabei

vor allem Familienförderung. 1,5 Millio-

nen Mieter in Deutschland, vor allem aus

Mittel- und Großstädten, planen derzeit,

in den kommenden zwei bis drei Jahren

Wohneigentum zu erwerben. Mehr als

78 Prozent der Kauf- und Bauwilligen sind

junge Familien und Paare unter 45 Jahre,

bei denen die vorhandenen Spareinlagen

häufig niedriger sind als bei Paaren im

fortgeschrittenen Alter.

Um sich den Traum vom Eigenheim er-

füllen zu können, spielt die staatliche För-

derung eine erhebliche Rolle. Rund 40 Pro-

zent der angehenden Eigentümer geben

an, sich ohne öffentliche Förderung die

eigenen vier Wände nicht leisten zu kön-

nen. Drei Viertel der Menschen, die schon

heute Wohneigentum besitzen und dies

zum Teil selbst finanziert haben, haben

für den Erwerb Fördermittel eingesetzt.

38 Prozent der Bevölkerung befürworten

eine Ausweitung der staatlichen Unter-

stützung. Dies geht aus einer aktuellen,

repräsentativen Bevölkerungs umfrage

der Prognos AG in Zusammenarbeit mit

dem Allensbach Institut für Demoskopie

hervor, die von der Verbände-Initiative

Wohnungsbau vorgelegt wurde.

Duchschaubarkeit wichtig

Die Fördermaßnahmen müssen dabei ein-

fach und transparent sein. 65 Prozent der

Befragten wenden sich gegen das Argu-

ment, dass die staatliche Wohnbauför-

derung nicht wirklich hilfreich sei und

sprechen sich für die Wiedereinführung

der Eigenheimzulage aus. 60 Prozent be-

fürworten Steuererleichterungen. Kom-

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B AU E N U N D WO H N E N

Ein Fitnessprogramm für die Zukunft unserer Dörfer (Teil I)Von Professor Dr. Gerhard Henkel (i. R.), Institut für Geographie der Universität Duisburg/Essen

In die folgenden konkreten Handlungsfelder sind sowohl Analy-

sen der verschiedenen Wissenschaften als auch Erfahrungen und

Modellprojekte aus der Praxis eingeflossen, die im ganzen Bundes-

gebiet derzeit bekannt sind und diskutiert werden. Darüber hinaus

habe ich in den letzten Monaten zahlreiche einschlägige Gespräche

mit Vertretern aus der Wirtschaft, Kommunen und Vereinen ge-

führt. Eine Zusammenfassung muss natürlich manches weglassen,

andererseits sind viele Punkte miteinander verknüpft. Natürlich

offenbart sich bei einer so komplexen ökonomisch-kulturell-sozia-

len Thematik – mit einem Blick in die Zukunft – auch meine persönliche Sicht.

Meine Empfehlungen sind nicht als Dogma eines unfehlbaren Wissenschaftlers

zu betrachten, sondern als Angebot zum Nachdenken und als Dialog. Manche der

folgenden Handlungsempfehlungen sind im Übrigen längst angegangen worden.

Revitalisierung der Ortskerne

Die bauliche, infrastrukturelle und soziale

Revitalisierung der Ortskerne halte ich für

eine der wichtigsten, wenn nicht für die

wichtigste Aufgabe der Kommunalpolitik

und der Fachpolitiken. Das Thema ist ak-

tuell und brisant, aber auch die Wahrneh-

mungsschwäche. Kollegen aus dem Mini-

sterium für den ländlichen Raum Baden-

Württemberg berichten von ihren ersten

Gesprächen mit den Bürgermeistern: „Wir

haben keinen Leerstand“ war die erste Re-

aktion. Aber letztlich betrug der Leerstand

überall zwischen 20 und 35 Prozent. Meh-

rere Bundesländer haben inzwischen ihre

Förderprogramme komplett umgestrickt

auf Leerstands erfassungen und Umnut-

zungskonzepte und -maßnahmen, wie

Baden-Württemberg, Saarland, Hessen,

Bayern, Thüringen.

Zwei Ziele will man mit der Fokussie-

rung auf die Ortskerne erreichen: Zum

einen will man die identitätsstiftende

Mitte stärken und damit dem Verfall

der Baukultur und der Versorgungsein-

richtungen begegnen; zum anderen will

man einen Beitrag zur Eindämmung des

Landschaftsverbrauchs an den Rändern

leisten. Das Land Baden-Württemberg

nimmt derzeit für Leerstandserhebungen

viel Geld in die Hand, dann aber vor allem

für Beratung und Hilfestellung der Eigen-

tümer der leerstehenden Immobilien. Hier

können wir eine ganze Menge lernen. Die

ersten Erfolge in den 13 Modellgemein-

den sind bereits sichtbar. So sind in dem

kleinen Dorf Creglingen-Münster binnen

fünf Jahren 24 Maßnahmen mit bereits

positiver Wirkung auf die Einwohner- und

Kinderzahlen verwirklicht worden.

Ökonomische Stabilisierung

Ein Bündel von Handlungsfeldern ist

zu empfehlen, wenn es um eine ökono-

mische Stabilisierung des Vorhandenen in

der ganzen Region, besonders aber auch

in den gegenwärtig strukturschwächeren

und „peripheren“ Orten und Gemeinden

geht:

• WertschöpfungdervorhandenenRes-

sourcen verbessern: Holz und Wasser

als Energielieferant und Rohstoff, guter

Boden für Ackerbau, Viehzucht und

Ener giepflanzen,

• AufträgederöffentlichenHandinder

Region belassen,

• BürokratieabbauseitensderKommu-

nen, der Kammern, der Genehmigungs-

und Förderungsbehörden energisch

angehen,

• eine vorausschauende Gewerbeflä-

chenpolitik betreiben,

Professor Dr. Gerhard

Henkel

plizierte und nicht auf Anhieb zu durch-

schauende Vorschläge, wie zum Beispiel

eine nachgelagerte Besteuerung beim

Eigenheimrentengesetz, finden dagegen

in der Bevölkerung wenig Resonanz. Als

Motive für den Erwerb von Wohneigen-

tum nennen die künftigen Bauherren und

Immobilienkäufer vor allem vier Opti-

onen: An erster Stelle steht der Wunsch,

in den eigenen vier Wänden zu leben

(79 Prozent), gefolgt von der Gestaltungs-

freiheit (76 Prozent) und der Bedeutung

einer Immobilie als Absicherung im Alter

(75 Prozent) sowie der Unabhängigkeit

von einem Vermieter (74 Prozent).

Politik muss handeln

Die in der Kampagne „Impulse für den

Wohnungsbau“ zusammengeschlossenen

Verbände fordern die Politik daher auf, die

Hilfen zur Unterstützung der Wohneigen-

tumsbildung zu verbessern. Auch für wei-

te Teile Niedersachsens ist bei der derzei-

tigen Wohnungsbautätigkeit ein Mangel

an geeigneten Wohnungen absehbar.

Im Jahr 2008 wurden in Niedersachsen

rund 14 000 Wohnungen fertiggestellt, das

Eduard Pestel Institut Hannover prognos-

tizierte aber einen Bedarf von rund 39 000

neu errichteten Wohnungen pro Jahr.

Quelle: Baugewerbeverband

Niedersachsen

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85DNG 3 2010

B AU E N U N D WO H N E N

• vongrößterBedeutungsind„weiche“

Faktoren, zum Beispiel wirtschafts-

freundliches Klima schaffen, Kon-

takte zu Schulen, Imagestärkung durch

Regional messen.

Infrastruktur sichern, „vorhalten“

oder ausbauen

Die Sicherung eines immer noch hohen

Standards der Infrastruktur erfordert im

Einzelnen ein weites Feld an Aufgaben:

• Dassogenannte„Vorhalteprinzip“ist

in das Landesentwicklungsprogramm

Bayern aufgenommen worden. Ziel

ist es, Versorgungseinrichtungen wie

Schulen oder Kindergärten zu erhalten,

auch wenn diese nicht mehr voll aus-

gelastet sein sollten.

• NeueFormenderflexiblenVersorgung

sind zu finden, zum Beispiel Zusam-

menschlüsse von Schulen und Kinder-

gärten, um lokale Standorte zu erhal-

ten: „Schulverbund statt Schließung“

lautet das positive Motto.

• Alle Arten der privaten Trägerschaft

von Infrastruktureinrichtungen, zum

Beispiel in Vereinen, Stiftungen oder pri-

vaten Diensten sind zu unterstützen.

• DerÖPNVsolltemöglichstaufdemder-

zeit hohen Standard gehalten werden.

• ModellprojektewieNachbarschafts­

laden, MarktTreff oder KOMM IN,

die öffentliche und private Dienstlei-

stungen in Dörfern anbieten, sollten

gefördert werden.

Lebendigkeit und Wirksamkeit

der dörflichen Vereine sichern und

fördern

Die hohe Vereinsdichte und die große Ak-

zeptanz der Vereine sind ein ganz wesent-

licher Bestandteil der ländlichen Lebens-

kultur. Hier werden in kaum messbaren

Dimensionen – ehrenamtlich – vielfältige

Leistungen der Ausbildung und Betreuung,

beispielsweise im sportlichen oder musi-

kalischen Bereich, erbracht und außer-

dem mannigfache Integrationsleistungen,

die noch schwerer zu gewichten sind.

Darüber hinaus gibt es derzeit Unsicher-

heiten in den Vereinen und Verbänden,

die Bürgern und Politikern teilweise nicht

bekannt sind, aber zu Erosionen führen

können. So lassen sich immer schwerer

ehrenamtliche Mitarbeiter gewinnen oder

über Jahre halten. Andererseits steigen

die Anforderungen sowohl hinsichtlich

der Betreuung als auch der Breite der

Angebote. Früher gab es beispielsweise

in den großen Sportvereinen zwei bis vier

Fußballmannschaften, heute sind es zehn

bis 20, hinzu kommen aber auch Ange-

bote wie Judo, Ballett, Badminton und

Basketball.

Die Vereine und Verbände haben die

Mitarbeiterproblematik erkannt und

veranstalten regionale und lokale Schu-

lungen, fühlen sich und ihre Arbeit so-

wohl von der Kommunalpolitik als auch

von Seiten der Elternschaft der betreuten

Kinder aber nicht richtig gewürdigt. Wür-

den die Sportvereine einer Großgemein-

de ihre ehrenamtliche Arbeit einstellen,

würden 1 200 Kinder und Jugendliche auf

eine Betreuung durch die Stadt warten, so

die drohende Vision eines Sportfunktio-

närs. Die betroffene Stadt müsste – so der

Funktionär – sofort Konkurs anmelden.

Offenbar ist es längst nicht allen Kom-

munen und Ratsmitgliedern bekannt,

welchen „kommunalen Mehrwert“ die

Vereine ständig produzieren. Gegenüber

den Eltern, die ihre Kinder bei den Ver-

einen abgeben, ohne sich weiter für den

Verein zu interessieren, ging kürzlich der

Aufschrei „Wir sind keine Kinderverwahr-

anstalt“ eines Sportvereinsvorsitzenden

durch die Presse. Die Vereine benötigen

also dringend Aufmerksamkeit sowie Zu-

wendung und moralische Unterstützung

von Politikern, Parteien und Eltern mit

regelmäßigen persönlichen Kontakten,

damit sie die Würdigung ihrer wertvollen

Arbeit wahrnehmen können.

Um nicht zu erstarren, müssen die

Vereine auch bemüht sein, zeitgerechte

Entwicklungen aufzunehmen, indem bei-

spielsweise Jugendliche kleine Führungs-

aufgaben übernehmen oder neue Aufga-

ben wie die Integration von Aussiedlern

besonders intensiv betrieben werden.

Bürgerschaftliche Verantwortung

und Engagement wecken

Die zahlreichen tatkräftigen Dorfvereine

verfügen häufig über kein breites bür-

gerschaftliches Engagement für die Ge-

samtentwicklung des Dorfes. Neben den

(wichtigen) Spezialinteressen und -auf-

gaben der Vereine bleiben übergreifende

Themen oder Querschnittsauf gaben, die

das ganze Dorf betreffen, möglicherweise

auf der Strecke. Wer kümmert sich um

einen vernachlässigten Bachlauf, wer

um ein leerstehendes Baudenkmal, wer

um einen fehlenden Spielplatz? Es gibt

bereits gute Beispiele für interessen-

übergreifende Vereine. Einige aus meiner

Heimatregion Paderborn seien angeführt:

Bereits seit 1975 besteht der „Dorfrat“ in

Wewelsburg, der den Verlust des alten

Dorf- oder Gemeindeparlaments durch

die kommunale Gebietsreform mindern

wollte. Dem Beispiel Wewelsburg folgten

andere Dörfer in der Nachbarschaft. In

Leiberg existiert seit einigen Jahren ein

„Verein zur Förderung der Dorfgemein-

schaft“. In Giershagen bei Marsberg ist

ein alter Verkehrsverein zum neuen „För-

derverein Unser Giershagen“ geworden.

Sein Ziel ist die Stärkung des sozialen und

kulturellen Zusammenhalts der Bevölke-

rung; die Identifizierung der Giershagener

mit ihrem Ort soll gefördert und alle

Vereine in die Aktivitäten eingebunden

werden. Vielleicht werden derartige Ver-

eine demnächst die wichtigsten in den

Dörfern sein. Eine mögliche Variante

wäre aber auch die Übernahme solcher

Querschnittsaufgaben durch Schützen-

vereine.

Das ganzheitliche Engagement der

Dorfgemeinschaft wird ganz entschei-

dend den Ausschlag für die Zukunft ihres

Dorfes geben. Das muss allen Dorf- und

Kleinstadtbewohnern bewusst werden.

Die öffentliche Hand wird sich aus im-

mer mehr Aufgaben zurückziehen. Die

Wohlfahrt der Bürger wird nicht mehr

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86 DNG 3 2010

B AU E N U N D WO H N E N

„Ein Bad im Blütenmeer“Landesgartenschau in Bad Essen und auf Schloss Ippenburg

Ministerpräsident Christian Wulff eröffnete am 23. April 2010 die vierte nieder-

sächsische Landesgartenschau auf dem historischen Bad Essener Kirchplatz.

Tausende von Besucherinnen und Besuchen genossen ein herrliches Frühlings-

wochenende im neuen Solepark mit SoleArena, auf der Himmelsterrasse der Kir-

chen, an der Waldbühne und im Forum Natur. Sie wandelten auf Schloss Ippenburg

in frühlingsbunten, kreativen Heckengärten. Sie stöberten an den Ständen eines

der Gartenfestivals und wählten aus einem vielseitigen, wertigen Sortiment, das

es sozusagen erlaubt, „den Garten mit nach Hause“ zu nehmen.

Vor rund 2 000 geladenen Gästen und

Besuchern „auf dem schönsten Kirch-

platz Niedersachsens“ zeigte Wulff sich

begeistert von der Leistung, Bad Essen

in extrem kurzer Zeit in ein Blütenmeer

verwandelt zu haben. „Ich finde es gut,

dass die Freude an der Natur

und an der Erlebniswelt Gar-

ten bei den Menschen ungebro-

chen ist, ja sogar an Bedeutung

gewonnen hat. Aber ich weiß

auch, dass wir heute bei vie-

len Kindern und Jugendlichen

stark darum werben müssen,

sich neben Computerspielen,

Automarken und vielen ande-

ren Dingen auch mit unserer

Flora und Fauna zu beschäfti-

gen“, lobte er ganz besonders

die Umwelt bildungsprojekte.

Der niedersächsische Garten-

bau als wichtiger Wirtschafts-

zweig habe viel zu bieten, er-

klärte der Ministerpräsident. Die Akteure,

namentlich Viktoria Freifrau von dem

Bussche und die Gemeinde Bad Essen mit

ihrem Bürgermeister Günter Harmeyer

könnten stolz sein „auf das Ergebnis

ihres Einsatzes der letzten Monate.“ Das

22 Hektar große Gelände mit dem neuen

Bad Essener Solepark und dem renom-

mierten Festivalstandort Schloss Ippen-

burg „wird (…) auch die vielen tausend

Besucherinnen und Besucher in seinen

Bann ziehen, da bin ich ganz sicher“, er-

klärte Wulff.

Gut gelaunte Gartenschaugäste fla-

nierten dann an einem Wochenende, an

dem die Sonne so vom Himmel lachte, als

wolle sie den langen Winter wieder gut

machen, durch Gärten und Festivalstän-

de mit ihren hübschen Kleinigkeiten und

den vielfältigen Pflanzen. Sie genossen

die Aufführung des Bad Essener Musi-

cals „Opa Alfons’ Garten“ und

begeisterten sich an Rhodo-

dendren und Azaleen und

den zauberhaften Gestecken

in den Blumenhallenschauen

im ehemaligen Hallenbad. Sie

spazierten staunend durch

die SoleArena und genos-

sen die Atmosphäre und die

salzhaltige Luft. Seit dem Pre-

opening Anfang April genos-

sen – trotz immer noch fast

winterlicher Temperaturen

und einer mit ihrem Glanz

eher geizigen Sonne – bis

zum 15. Mai immerhin schon

62 300 Besucher das „Bad im

Am Eröffnungstag: Ministerpräsident Christian Wulff zwischen Kindern des Musicals „Opa Alfons’ Garten“, Rudolf Jelinek, Bürgermeister der Ruhrgebietsmetropole Essen, und Günter

Harmeyer, Bürgermeister der Gemeinde Bad Essen.

vom Staat garantiert, sondern zuneh-

mend durch bürgerschaftliches Engage-

ment hergestellt werden müssen. Bun-

deskanzlerin Angela Merkel hat gesagt:

„Wir stehen am Ende des Traums vom

Staat als ,Hüter und Wächter des Gemein-

wohls’“. Dieses neue Leitbild wird sich

durchsetzen. Die externen Fördertöpfe

werden leerer, hängen höher. Mittel wer-

W I R T S C H A F T U N D T O U R I S M U S

den in Zukunft nur noch dort fließen, wo

eine entschieden engagierte Dorfgemein-

schaft vorhanden ist. Das ist im Übrigen

zumindest die inoffizielle Parole in den

einschlägigen Ministerien und Förder-

behörden. Meine Prognose: Dörfer ohne

engagierte Dorfgemeinschaften werden

ausbluten. Das wird man schon in fünf

bis zehn Jahren sehen können.

Manchmal werden Dörfer erst durch her-

be Verluste wachgerüttelt. So wurde im

bayerischen Ollarzried angesichts des dro-

henden Verlustes des letzten Dorfgasthofs

ein gesamtdörflicher Förderverein begrün-

det, der schließlich den Gasthof rettete.

Teil II dieses Artikels folgt in DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE, Ausgabe 4/2010

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W I R T S C H A F T U N D T O U R I S M U S

Blütenmeer“, bis dahin vor

allem Tulpen und Narzissen.

Gerade auf Ippenburg konn-

te man sich tatsächlich an

der „schönsten Tulpen blüte

Norddeutschlands“ freuen.

„Die Landesgartenschau

Bad Essen 2010 bringt, dies

Fazit kann man schon jetzt

ziehen, den Charme un-

seres tradi tionsreichen So-

leheilbades Bad Essen als

zukunftsträchtiger Wellness-

und Gesundheitsstandort im

Osnabrücker Land neu zur

Geltung. Sie ist nicht nur für

Bad Essen, sondern für die

gesamte Region von herausragender tou-

ristischer Bedeutung und sichert damit

nicht nur Arbeitsplätze, sondern bringt

auch nachhaltig Wirtschaftskraft“, erklärt

Günter Harmeyer, der Bürgermeister der

Gemeinde, der gleichzeitig Vorsitzender

des Aufsichtsrates der Landesgarten-

schau Bad Essen 2010 GmbH ist.

Der enge Zeitrahmen – ein knappes

Jahr – für die Vorbereitung war nur des-

wegen einzuhalten und zu verantworten,

weil Bad Essen über die attraktive Wald-

kulisse des Wiehengebirges verfügt und

es im Ippenburger Schlosspark bereits

einen attraktiven Park mit Tausenden von

Stauden gibt, in den sich die neuen Gärten

fast wie von selbst einfügen. Fuß- und

Radwege sowie ein regelmäßiger Shuttle-

verkehr im Zehnminutentakt von 9 bis

Wer zwischen den Pagodenzelten im Park von Ippenburg herum-spaziert und sich von Pflanzen aller Formen und Farben über länd-liche Mode bis hin zu kulinarischen Köstlichkeiten, Alpakawol-le und Schmuck inspirieren und verzaubern lässt, der weiß, was

„Landvergnügen“ ist.

Eröffnungsfeier: Der historische Kirchplatz in Bad Essen ist bis auf den letzten Platz gefüllt.

Fo

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und Nützliches. Das ehema-

lige Hallenbad beherbergt die

zwölf Blumenhallenschauen

mit sinnlichen Blüten-Kreati-

onen und zahlreichen Anre-

gungen für Haus und Garten.

Musik- und Kulturveranstal-

tungen von Folk über Pop bis

hin zu ambitionierter Klassik

sowie Kleinkunst runden das

Programm ab.

Zu Beginn des 20. Jahrhun-

derts entwickelte sich Bad

Essen mit seiner Sole quelle

immer mehr zu einem Ge-

sundheitsstandort. Der Orts-

kern mit dem historischen

Kirchplatz mit seinen 100-jährigen Linden

und dem zauberhaften Fachwerkambien-

te aus dem 17. Jahrhundert ist – neben

den Schlössern – sicher einer der Bau-

steine in der touristischen Vermarktung.

Die Landesgartenschau setzt einen zeitge-

nössischen Kontrapunkt: die neue, nicht

nur architektonisch attraktive SoleArena

im Kur- und Solepark. „Die Landesgar-

tenschau hat uns in die Lage versetzt, im

zentralen Kurpark dringend notwendige

Investitionen zu tätigen“, so der Bürger-

meister.

Öffnungszeiten vom 23. April

bis zum 17. Oktober 2010

Einlass- und Kassenöffnungszeiten täg-

lich: 9 Uhr bis 19 Uhr.

Besucher können bis zum Einbruch der

Dunkelheit, jedoch längstens bis 21 Uhr

auf dem Gartenschaugelände bleiben. Bei

Sonderveranstaltungen gelten geänderte

Öffnungszeiten. Aktuelle Infos online unter

www.landesgartenschau-badessen.de.

21 Uhr verbinden Bad Essen mit den

Ortsteilen Harpenfeld und Lockhausen

und Schloss Ippenburg.

Das neugotische Schloss bietet einen

stimmungsvollen Rahmen für die „Gar-

tenschau der Gärten“. Die Experimentier-

freude der Schlossherrin Viktoria Freifrau

von dem Bussche im Umgang mit Pflanzen

und Gärten ließen das charakteristische

Ippenburger Flair entstehen. Über 60

phantasievolle Gartenbeispiele sind 2010

in den alten und neuen Heckenkabinetten

zu sehen. Ganz besonders reizvoll ist der

neue 3 000 Quadratmeter große Küchen-

und Gemüsegarten in den historischen

Mauern, der zudem mit einer Gartenküche

bespielt wird – vom Beet in den Topf …

Die Liebe der Freifrau zur Gärtnerei

mündete in die seit 1998 sehr erfolgreichen

Gartenfestivals. 13

davon fanden und

finden nun, jeweils

passend zur Jah-

reszeit, während

der Landesgarten-

schau statt. Regi-

onale wie interna-

tionale Aussteller

präsentieren aus-

gewählte Pflanzen,

Gartenaccessoires

und exklusives

Design – Schönes

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W I R T S C H A F T U N D T O U R I S M U S

TOPCLEAN – Antigraffiti- und Antiplakat-Schutz PR-Artikel

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Beeinträchtigung dar. Für die Entfernung wer-

den jährlich Millionenbeträge aufgewendet.

Oftmals ist eine Entfernung unmöglich und

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Die Qualität der Produkte und Prozesse wird

dabei durch ein langjährig etabliertes Quali-

tätsmanagementsystem sichergestellt.

Xing, Twitter und Co.Von Volker Benke

Dr. Volker Müller

Der innovatorsclub NIEDERSACHSEN

hat auch in diesem Jahr die Hannover-

Messe zu einer Tagung in interessanter

und anregender Umgebung genutzt.

Zum siebten Mal trafen sich die Mit-

glieder des Clubs, um sich über neue

Techniken zu informieren, die Wirtschaft

und Verwaltung immer stärker erobern.

In Vertretung des scheidenden Wissen-

schaftsministers Lutz Stratmann konn-

te der neue Vorsitzende des Clubs, Dr.

Volker Müller, Niedersachsens Umwelt-

minister Hans-Heinrich Sander begrüßen.

Sander sagte in seinem Grußwort, neue

Zeiten erforderten neue Techniken. Es

komme immer mehr darauf an, dass sich

Unternehmen, Hochschulen und Verwal-

tungen den Anforderungen der jeweils

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W I R T S C H A F T U N D T O U R I S M U S

modernsten Kommu-

nikationstechniken

stellten. Nur so werde

es gelingen, im interna-

tionalen Wettbewerb die

Nase vorn zu haben. Es

sei deshalb zu begrüßen,

dass der Innovatorsclub mit

Führungskräften aus allen Bereichen

die neuesten Möglichkeiten digitaler

Kommunikation für Wirtschaft und Ver-

waltung diskutiere. Anschließend zeigte

Anke Domscheit von Microsoft Deutsch-

land, wie mit neuen Netzwerken Mehr-

werte geschaffen werden.

In einem weiteren Referat vermittelte

Ferdinand Tempel, Projektleiter von

T-City bei der Telekom Deutschland

GmbH, Erkenntnisse über erste Erfah-

rungen mit dem T-City-Projekt, einer

gemeinsamen Zukunftswerkstatt der

Stadt Friedrichshafen am Bodensee und

der Deutschen Telekom.

Bürger, Unternehmen,

Schulen, Wissenschaft

und Medizin erarbei-

ten dort innovative

Anwendungen für

den Alltag. In einem anderen

Vortrag zeigte Professor Dr. Sven Prü-

ser von der Hochschule für Technik

und Wirtschaft in Berlin am Bespiel der

fränkischen Stadt Coburg, wie ein „digi-

tales Gedächtnis“ entsteht und genutzt

werden kann. Nach Ansicht aller Teil-

nehmer war auch diese siebte Tagung

des innovatorsclub NIEDERSACHSEN

ein voller Erfolg und ein Gewinn, weil

für jeden ersichtlich ist, dass Facebook,

Twitter, Xing und auch der elektronische

Brief der Deutschen Post AG die Kom-

munikationsstrukturen der Gesellschaft

nachhaltig verändern werden. Betriebe,

Kommunen und Hochschulen müssten

deshalb enger zusammenarbeiten, um

die Potentiale dieser Dienste umfassend

nutzen zu können, sagte der Vorsitzen-

de des Clubs und Hauptgeschäftsführer

der Unternehmerverbände Volker Müller

zum Ausklang des Treffens.

Der innovatorsclub NIEDERSACHSEN

wurde vor über zwei Jahren vom Städ-

te- und Gemeindebund und den Unter-

nehmerverbänden Niedersachsen als

Forum für Wirtschaft, Wissenschaft und

Verwaltung gemeinsam mit Microsoft

Deutschland gegründet. Sein Ziel ist es,

gute Ideen aus und für Niedersachsen

zu sammeln, zu entwickeln und Denk-

anstöße für Projekte zu geben. Stän-

dige Mitglieder sind unter anderem die

Unternehmerverbände, der Städte- und

Gemeindebund, der Sparkassenverband

Niedersachsen, die Deutsche Messe, die

Deutsche Post AG, E.ON Avacon, Micro-

soft Deutschland und T-Systems.

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90 DNG 3 2010

W I R T S C H A F T U N D T O U R I S M U S

VGH setzt Wachstum fortVon Volker Benke

Der Vorstandsvorsitzenden der VGH, Dr.

Robert Pohlhausen, ist zufrieden. Das so-

lide Geschäftsmodell der VGH habe auch

im Krisenjahr 2009 seine Stärke bewiesen

und die Versicherung habe ihr Wachstum

fortgesetzt. In wichtigen Kerngeschäfts-

feldern sei die VGH überdurchschnittlich

gewachsen, sagte Pohlhausen bei der

Vorstellung des Geschäftsberichts für

das Jahr 2009.

Insgesamt sei die Versicherungsbranche

„nicht ganz so schlecht“ durch die Krise

gekommen. Kein Versicherer habe Staats-

hilfe gebraucht. In Niedersachsen sei es

der VGH auch als Marktführer gelungen,

diese Stellung „ein wenig auszubauen“,

trotz eines extrem harten Wettbewerbs,

betonte der Vorstandsvorsitzende. Pohl-

hausen dankte den VGH-Kunden für ihre

Verbundenheit und sagte, die VGH biete

eine Beratung „besonders gut, besonders

fair, besonders ehrlich“.

Die Bruttobeitragseinnahmen hätten

auch deshalb erstmals mit 2,07 Milliarden

Euro die Zwei-Milliarden-Grenze durch-

brochen. Mit einer bewährt vorsichtigen

Kapitalanlagepolitik, vorausschauendem

Risikomanagement und nachhaltiger Ver-

sicherungstechnik habe die VGH ihre Sta-

bilität gestärkt. Seit nunmehr 260 Jahren

gelte die VGH bei Kunden und Geschäfts-

partnern als „verlässliches Unternehmen“,

stellte Pohlhausen fest. Diese Stärke habe

die VGH im schwierigsten Jahr der Fi-

nanz- und Wirtschaftskrise erneut unter

Beweis gestellt. Das Vertrauen in ein so-

lides, kundennahes Geschäftsmodell mit

ausgewogenen Preisen und anerkannter

Produkt- und Dienstleistungsqualität

habe die VGH dadurch festigen können.

Tragende Säulen des Erfolges seien nach

wie vor die regionale Verankerung und

die dezentrale Geschäftsstruktur.

Zuversicht verbreitete Pohlhausen

auch für das Geschäftsjahr 2010. Die

VGH sei darauf eingestellt, dass die noch

unsichere Entwicklung von Konjunktur

und Arbeitsmarkt Spuren in der Versiche-

rungsnachfrage hinterlassen könnte, weil

die Finanzkrise „noch nicht hinter uns

liegt“. Die VGH erwarte dennoch für 2010

stabile, wenn nicht sogar leicht wachsen-

de Beitragseinnahmen.

Dr. Franz Alt: Die Sonne schickt uns keine RechnungSolare Energiepolitik hat Zukunft

Von den Möglichkeiten der Solarenergie schon lange überzeugt: Journalist und Buchautor Dr. Franz Alt

Rund 130 kommunale Vertreterinnen und

Vertreter aus ganz Niedersachsen kamen

zur Informationsveranstaltung „Solar-

energie in Niedersachsen“ am 19. April

2010 in Hannover. Rainer Timmermann,

Präsident des Niedersächsischen Städte-

und Gemeindebundes (NSGB), begrüßte

als Sprecher der kommunalen Spitzenver-

bände die Teilnehmer und erklärte: „Die

Solarenergie tritt zunehmend aus ihrem

Nischendasein heraus und wird zukünftig

einen erheblichen Anteil am nationalen

Strom-Mix haben. Auch für die Kommunen

ergeben sich aus dieser Entwicklung neue

Fragestellungen, die im Rahmen der Infor-

mationsveranstaltung behandelt werden.

Die gute Resonanz auf diese Veranstaltung

U M W E LT

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91DNG 3 2010

U M W E LT

ist ein sichtbarer Beleg für das kommunale

Interesse am Thema Solarenergie.“

Der TV-Journalist und Buchautor

Dr. Franz Alt gab einen Überblick über den

Stand und die weitere Entwicklung der

Solartechnik und zeigte in seinem Vortrag

„Die Sonne schickt uns keine Rechnung“

auf, wie mit Hilfe einer solaren Energie-

politik nicht nur das Welt klima gerettet

werden kann, sondern auch neue Arbeits-

plätze geschaffen werden können, und wie

mit der Solarenergie eine Grundlage für

neue Mobilitätskonzepte entwickelt wer-

den kann.

Ein praktisches Beispiel für die kom-

munale Nutzung der Photovoltaik stellte

Alfons Eling, Bürgermeister der Gemein-

de Wietmarschen, vor. Die Gemeinde

Wietmarschen installiert auf einer Lärm-

schutzwand entlang der B 213 eine pho-

tovoltaische Anlage. Alfons Eling dazu:

„So können wir mit Hilfe der umwelt-

freundlichen Produktion von Solarstrom

gleichzeitig die Lärmbelastung für die Ein-

wohner reduzieren. Noch erhält die Kom-

mune für jede Kilowattstunde Solar strom

für die nächsten 20 Jahre eine Vergütung

von 37,7 Cent. Die Solarenergie trägt so

maßgeblich zur Finanzierung der Lärm-

schutzwand bei.“

Die Aktualität des Themas Solarenergie

zeigte sich ausgerechnet in den kurzfri-

stigen Absagen der Referenten des Bun-

desministeriums für Umwelt, Naturschutz

und Reaktorsicherheit (BMU) und des

Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr-

kontrolle (BAFA). Besonders umstritten

und kurzlebig sind dabei offenbar die För-

derzusagen für Solarenergie auf Bundes-

ebene. Der Referent des BAFA entschul-

digte sich für sein Fernbleiben mit der

Begründung, dass mit dem so eben in Kraft

getretenen Haushaltsgesetz, das neben

einer Reduzierung der Fördermittel für

solarthermische Anlagen auch noch eine

Haushaltssperre vorsieht, die derzeitigen

Förderbedingungen faktisch nicht mehr

relevant seien. Die Förderbedingungen für

photovoltaische Anlagen werden erst in

den kommenden Wochen festgezurrt.

Stromspar-Check in 2 000 niedersächsischen HaushaltenIm Rahmen der bundesweiten Aktion „Stromspar-Check für einkommens-

schwache Haushalte“ des Deutschen Caritasverbandes e. V. und des Bundes-

verbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. wurden

in Niedersachsen bereits mehr als 2 000 Checks durchgeführt.

Die Stromkosten sind in den letzten Jah-

ren deutlich gestiegen. Gerade für Emp-

fänger von Sozialleistungen stellt dieser

Preisanstieg ein erhebliches Problem

dar. Seit Dezember 2008 läuft bundes-

weit das Programm Stromspar-Check in

einkommensschwachen Haushalten. Das

vom Bundesumweltministerium (BMU)

geförderte Programm zielt darauf ab, ein-

kommensschwachen Haushalten Einspar-

möglichkeiten beim Strom- und Wasser-

verbrauch aufzuzeigen. Langzeitarbeits-

lose, die zu Stromsparhelfern qualifiziert

werden, führen die Stromspar-Checks

vor Ort in den Haushalten durch. In Nie-

dersachsen haben mittlerweile mehr als

2 000 dieser kostenlosen Beratungen statt-

gefunden. Knapp 18 000 Energiespararti-

kel wie Energiesparlampen, schaltbare

Steckerleisten und ähnliches im Wert von

rund 95 000 Euro wurden in den Haushal-

ten installiert.

Ziele des Stromspar-Checks

Ziel der Aktion ist zum einen die Verringe-

rung des Stromverbrauchs und damit eine

Reduzierung der Kosten in einkommens-

schwachen Haushalten. Gleichzeitig erhal-

ten Langzeitarbeitslose über ihre Tätigkeit

als Stromsparhelfer die Chance auf einen

Wiedereinstieg ins Berufsleben. Darüber

hinaus leistet die Aktion einen wichtigen

Beitrag zum Umwelt- und Klima schutz,

der Energieverbrauch wird nachhaltig

gesenkt, der CO2-Ausstoß redu ziert.

Wo werden Stromspar-Checks

angeboten?

Bundesweit nehmen rund 70 Standorte am

Programm teil, davon acht in Niedersach-

sen. In den Kommunen Bersenbrück,

Goslar, Hannover, Hildesheim, Lingen,

Lüneburg und Peine sind 80 Stromspar-

helfer unterwegs.

Die Kommunale UmweltaktioN (U.A.N.)

und die Klimaschutzagentur Hannover

sind für Ausbildung der Langzeitarbeitslo-

sen zu Stromsparhelfern in umfangreichen

Qualifizierungsmaßnahmen zuständig.

Vor Ort organisieren die Caritasver-

bände die Umsetzung des Programms, das

bis Ende 2010 läuft. Die Caritasverbände

nehmen über die Jobcenter, Sozialhilfe-

ämter, die Kirchen oder Tafeln Kontakt zu

den begünstigten Haushalten auf.

Wie funktioniert ein Stromspar-

Check?

Empfänger von Arbeitslosengeld II, So-

zial hilfe oder Wohngeld können sich frei-

willig am Stromspar-Check beteiligen.

Sie melden sich dafür vor Ort bei der zu-

ständigen Caritas-Stelle und vereinbaren

einen Termin für einen Haushaltsbesuch.

Ein Team von zwei Stromsparhelfern wird

dann in einem ersten Besuch eine Be-

standsaufnahme aller elektrischen Geräte

durchführen und die Verbrauchswerte

für Strom und Wasser ermitteln. Nach-

dem das Verbrauchsverhalten analysiert

wurde, erteilen die Stromsparhelfer bei

Schaltbare Steckerleisten helfen Strom sparen

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92 DNG 3 2010

U M W E LT

einem zweiten Besuch dann individuelle

Ratschläge zum Strom- und Wasser sparen

und installieren im Haushalt Soforthilfen

wie Energiesparlampen, schaltbare Ste-

ckerleisten oder Strahlregler im Wert von

bis zu 70 Euro.

Die Tätigkeit der Stromsparhelfer be-

schränkt sich auf Tipps im Strom- und

Wasserverbrauch. Bei weitergehendem

Beratungsbedarf beispielsweise im Be-

reich Raumheizung und Gebäudedäm-

mung verweisen sie auf Angebote wie die

Energieberatung der Verbraucherzentra-

len oder anderer Stellen.

Wer profitiert vom Stromspar-

Check?

Mit dem kostenlosen Angebot soll den

Empfängern von Sozialleistungen gehol-

fen werden, ihre Nebenkosten für Energie

spürbar zu senken und einen Beitrag zum

Klimaschutz zu leisten. Auch die Kommu-

nen profitieren vom Stromspar-Check.

Bei Beziehern von ALG II und Sozialhil-

fe tragen die Kommunen die Kosten für

Wasser und Heizenergie. Hier ergeben

sich Einsparungen für die Kommunen.

In Niedersachsen sind das nach den bis-

her durchgeführten Stromspar-Checks im

Durchschnitt jährlich 153 Euro pro be-

suchtem Haushalt. Messbar ist darüber

hinaus der Klimaschutzeffekt: Durch den

Einbau der Soforthilfen wird ein CO2-Aus-

stoß von fast 300 Kilogramm pro Jahr und

Haushalt in Niedersachsen eingespart.

Ausblick

Bis Ende 2010 sollen an den niedersäch-

sischen Projektstandorten insgesamt

4 500 Checks abgeschlossen sein. Zur Fi-

nanzierung der dafür nötigen Soforthilfen

wie Energiesparlampen, Steckerleisten

und anderer Energiesparartikel müssen

zusätzliche Sponsoren gefunden werden.

Kommunen und Energieversorger sollen

noch stärker in das Projekt eingebunden

werden, um das Beratungsangebot in den

Regionen langfristig zu verankern.

Weitere Informationen zum Projekt und

den niedersächsischen Standorten unter

www.stromspar-check.de.

RoggenkampWeb 2.0 Plattformen im kommunalen E-Government

Telos, Beschaffung, Modellierung, Betrieb und Wettbewerb

Darstellung

Reihe Recht und Neue Medien, Band 202010, 314 Seiten, 48,00 Euro, ISBN 978-3-415-04406-7Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG, Scharr-str. 2, 70563 Stuttgart

Der Autor erläutert die Grundlagen sowohl des E-Govern ments als auch des Web 2.0. Anhand einer Musterkonfiguration analysiert er alle wesentlichen Planungs-, Aufbau- und Betriebsphasen einer solchen Plattform in rechtlicher Hinsicht. Des Weiteren wird anhand von Beispielen die Verantwortung der Plattform-betreiber in der Praxis untersucht und auch die beson-deren Probleme der öffentlichen Hand berücksichtigt. Der Leser erhält auf die öffentliche Hand zugeschnittene Strategien zur Haftungsvermeidung. Schließlich widmet sich die Arbeit dem Konkurrenzverhältnis der öffent-lichen Hand als Betreiberin einer Web 2.0-Plattform zu privaten Plattformanbietern im Marktumfeld Web 2.0.

EtscheidFachaufsicht neu denken und gestalten

Handbuch

2009, 382 Seiten mit Abbildungen, fester Einband, 69,00 Euro, ISBN 978-3-7922-0090-2Verlag Reckinger, Luisenstraße 100-102, 53721 Siegburg

Der Autor erläutert die wesentlichen Aspekte der Aufsicht – angepasst an die aktuellen Anforderungen zeitgemäßer Verwaltung und zur Vorbereitung auf künf-tige Anforderungen. Das Buch bietet keine einfachen Handlungsanleitungen, sondern trägt der Tatsache Rech-nung, dass Fachaufsicht jeweils in einem spezifischen Kontext stattfindet. Die Darstellungen zielen darauf ab, den Verantwortlichen anhand problemorientierter Lö-sungsansätze aufzuzeigen, welche Orientierungs- und Gestaltungsprozesse wichtig sind, um zu effektiven und effizienten Aufsichtsformen und -prozessen zu gelangen, und wie mit diesen umgegangen werden kann.

Wellmann u.a.Wasserhaushaltsgesetz

Kommentar

2010, 428 Seiten, kart., 69,00 Euro, ISBN 978-3-8293-0895-3Kommunal- und Schulverlag GmbH & Co. KG, Kon-rad Adenauer-Ring 13, 65187 Wiesbaden

Dieser Kommentar erläutert die 106 Paragraphen des neuen Wasserhaushaltsgesetzes, das zum 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Schwerpunkte sind die Themen-bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer, Gewässer-ausbau und Hochwasserschutz. Außerdem wird auch der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Es ist eine Synopse der Vorschriften des alten und des neuen WHG eingearbeitet, die eine schnelle Orien tierung in der Ge-setzessystematik ermöglicht.

Henneke/RitgenKommunales Energie-recht

Darstellung

2010, 120 Seiten, kart., 29,00 Euro, ISBN 978-3-8293-0897-7Kommunal- und Schul-verlag GmbH & Co. KG, Konrad Adenauer-Ring 13, 65187 Wiesbaden

Die Gewährleistung einer flächendeckend sicheren und umweltgerechten Ener-gieversorgung gehört zur wichtigsten Daseinsvorsorge der Städte, Landkreise und Gemeinden. Mit der Darstel-lung werden die rechtlichen Instrumente beschrieben, die den Kommunen zur Bewältigung dieser bedeut-samen Aufgabe zur Verfügung stehen. Es werden nicht nur die Vorgaben des kommunalen Wirtschaftsrechts erörtert, sondern auch die verfassungsrechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ein ei-genes Kapitel ist dem Konzessionsvertrag gewidmet, der zu den wichtigsten Steuerungsinstrumenten für den Bereich der Energieversorgung gehört.

Die Inselgemeinde Wangerooge feierte 125-jähriges Jubiläum

Am Rande der Feierlichkeiten, v.l. NSGB-Präsident Rainer Timmermann, Rats-mitglied Bärbel Herfel, Landtagspräsident Hermann Dinkla und Wangerooges

Bürgermeister Holger Kohls

B ÜC H E R S C H AU

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DNG 3 2010

„Die Niedersächsische Gemeinde“ erscheint sechs mal jährlich. Bezugspreis jährlich 36,- Euro, Einzelpreis 6,- Euro zuzüglich Porto. In sämtlichen Verkaufspreisen sind 7 Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Für Mitglieder des Nds. Städte- und Gemeindebundes ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. Bestellungen an den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, 30159 Hannover, Arnswaldtstr. 28.

Herausgeber: Niedersächsischer Städte-und Gemein-debund. Präsident Rainer Timmermann. Chefredak-teur: Thorsten Bullerdiek, 30159 Hannover, Arns-waldtstraße 28, Tel. 0511 30285-0, Fax 0511 30285-30, [email protected] · www.nsgb.de.

Redaktion und Anzeigenleitung: Ute Staut meis ter, Tel. 0511 30285-45, Fax 0511 30285-845, E-Mail: [email protected].

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Ge-nehmigung der Schriftleitung gestattet. Mit dem Namen

des Verfassers veröffentlichte Aufsätze und Beiträge stel-len nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.

Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 36.

Gesamtherstellung: WINKLER & STENZEL GmbH Schulze-Delitzsch-Straße 35, 30938 Burgwedel Tel. 05139 8999-0, Fax 05139 8999-50

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

Auflage geprüft.

I M P R E S S U M

Dipl.-Ing. F. Levsen – Nachf. -RegenanlagenPlanung-Montage-WartungHinter der Bahn 25 · 21439 MarxenTel. (04185) 59 98 26, Fax 59 98 27

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L I E F E R A N T E N

VO R S C H AU

DNG 4/2010

Themenschwerpunkt:

Ländlicher Raum

Anzeigen- und

Redaktionsschluss

am 16. August 2010

erscheint

Mitte September 2010

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Ihre Ansprechpartner: Herr Kuntze, Telefon 0511 30285-57 und Herr Hoppe, Telefon 0511 30285-77

Ausschreibung des Strombedarfes für Kommunen Ihr Ansprechpartner:

Herr Hoppe, Telefon 0511 30285-77

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Anz.Kommunal_L/B/20.02.07 21.02.2007 17:13 Uhr Seite 1


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