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2018 11 12 Verkaufsmappe Göllersdorf WG02b76cd8-ddb6-4cc5-99...Die Grundstücke 1973/3 sowie 1979/1...

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VERKAUFSMAPPE Wohngebäude 2013 Göllersdorf, An der Bahn 192 Grundbuchstand: GST 1973/3 und 1979/1 (Tfl.), EZ 984, Grundbuch 09017 Göllersdorf Mindestkaufpreis € 94.500,00 ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Immobilienvermittlung Region NÖ/Bgld 2700 Wiener Neustadt, Bahngasse 22
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VERKAUFSMAPPE Wohngebäude 2013 Göllersdorf, An der Bahn 192 Grundbuchstand: GST 1973/3 und 1979/1 (Tfl.), EZ 984, Grundbuch 09017 Göllersdorf

Mindestkaufpreis € 94.500,00

ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Immobilienvermittlung Region NÖ/Bgld 2700 Wiener Neustadt, Bahngasse 22

Page 2: 2018 11 12 Verkaufsmappe Göllersdorf WG02b76cd8-ddb6-4cc5-99...Die Grundstücke 1973/3 sowie 1979/1 sind, wie im unten dargestellten Auszug aus dem Flächenwidmungsplan ersichtlich,

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

1. Allgemeine Liegenschaftsdaten 1.1 Liegenschaftseckdaten 1.2 Mindestkaufpreis 1.3 Landkarte/Anfahrtsplan 1.4 Lagebeschreibung 1.5 Flächenwidmung und Bebauung 1.6 Eigentumsverhältnisse 1.7 Verwaltung 1.8 Energiekennzahlen 1.9 Grundbuchauszug

2. Liegenschaftsbeschreibung

3. Beilagen 3.1 Fotos

4. Geschäftsbedingungen 4.1 Provisionsvereinbarung 4.2 Hinweis 4.3 Sonstige Vereinbarungen/Vertragsinhalte 4.4 Nebenkostenübersicht lt. § 30 b Konsumentenschutzgesetz

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1. Allgemeine Liegenschaftsdaten 1.1 Liegenschaftseckdaten

Einlagezahl: 984 Grundbuch: 09017 Göllersdorf Bezirksgericht: Hollabrunn Grundstücksnummer: 1979/3 und 1979/1 (Tfl.) Flächenausmaß: Nutzfläche Objekt:

Wohnungsteil: ca. 56,60 m² Zwei Einzelräume: gesamt ca. 26,00 m² Grundfläche: ca. 780,00 m²

1.2 Mindestkaufpreis

Der Mindestkaufpreis für die Liegenschaft samt dem darauf befindlichen Wohngebäude beträgt pauschal € 94.500,00.

Die Verkaufstransaktion wird über eine öffentliche Ausschreibung eingeleitet. Alle Interessenten werden daher eingeladen, ein verbindliches, ausschließlich schriftliches und unterfertigtes Anbot unter Bezugnahme auf die vorliegende Verkaufsmappe und den darin enthaltenen Bedingungen samt dem unterzeichneten Maklervertrag (inkl. Rücktrittsrecht- und Widerrufsbelehrung) in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „Anbot Göllersdorf“ an die

ÖBB Immobilienmanagement GmbH z.H. Frau Denise Hötzinger B.A. Bahngasse 22 2700 Wiener Neustadt

zu senden. Die elektronische Übermittlung eines Anbots ist dezidiert

ausgeschlossen. Unverbindliche Anbote und Anbote unter dem Mindestkaufpreis können leider

keine Berücksichtigung finden. Die ÖBB-Infrastruktur AG behält sich das Recht vor, den dargestellten

geplanten Verkaufsprozess jederzeit einseitig abzuändern, zu unterbrechen oder überhaupt vorzeitig zu beenden.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass dieses Exposé als unverbindliche und freibleibende Einladung zur Anbotslegung zu verstehen ist, welches nach bestem Wissen erstellt wurde. Für Druckfehler, Irrtümer und Unvollständigkeiten wird keine Haftung übernommen.

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1.3 Landkarte/Anfahrtsplan Quelle: Google Maps

1.4 Lagebeschreibung

Die verkaufsgegenständliche Liegenschaft befindet sich direkt am Bahnhof der Marktgemeinde Göllersdorf und ist idealerweise mit der Bahn oder für den Individualverkehr beispielsweise in ca. 30 Minuten von Wien über die A22 und S3 erreichbar.

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1.5 Flächenwidmung und Bebauung

Die Grundstücke 1973/3 sowie 1979/1 sind, wie im unten dargestellten Auszug aus dem Flächenwidmungsplan ersichtlich, als Verkehrsfläche –Eisenbahn kenntlich gemacht.

1.6 Eigentumsverhältnisse

Die Liegenschaft steht im Eigentum der ÖBB-Infrastruktur AG, FN 71396w, Praterstern 3, 1020 Wien.

1.7 Verwaltung Die Liegenschaft wird von der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH, FN

249152a, Nordbahnstraße 50, 1020 Wien verwaltet. 1.8 Energiekennzahlen Mit dem am 21.03.2013 erstellten Energieausweis über das

verkaufsgegenständliche Gebäude werden ein Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) von 4,81 sowie ein spezifischer Heizwärmebedarf (HWB) von 491,86 kWh/m²a ausgewiesen.

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1.9 Grundbuchauszug

Teilfläche

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2. Liegenschaftsbeschreibung

Die im oben dargestellten Lageplan gekennzeichnete Grundfläche im Ausmaß von ca. 780 m² (vorbehaltlich Teilungsplan) liegt direkt am Bahnhofsgelände Göllersdorf. Das Verkaufsobjekt ist ein ebenerdiges Wohngebäude in Massivbauweise, Baujahr 1950, und besteht aus einem Wohnungsteil im Ausmaß von ca. 56,60 m², bestehend aus 2 Zimmer, Küche, Vorzimmer und WC, sowie zwei Einzelräumen im Gesamtausmaß von ca. 26,00 m² mit jeweils eigener Eingangstüre. Das Objekt verfügt über einen Wasser- und Kanalanschluss und wurde bisher mittels Einzelraumöfen (nicht Verkaufsbestandteil) beheizt.

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3. Beilagen 3.1 Fotos

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4. Geschäftsbedingungen 4.1 Provisionsvereinbarung

Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass wir im Falle des Zustandekommens eines rechtsgültigen Kaufvertrages oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessensgemeinschaften bzw. gleichwertige Rechtsgeschäfte) eine Vermittlungsprovision gemäß Provisionsberechnung der beiliegenden Nebenkostenübersicht in Rechnung stellen.

Die Zahlung einer Provision gemäß Nebenkostenübersicht wird auch für den Fall vereinbart,

dass das vorbezeichnete Rechtsgeschäft wider Treu und Glauben nicht

zustande kommt, dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, dass entweder Sie oder der vermittelte Dritte die von uns namhaft

gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt oder

ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde (§ 15 Abs. 1 Maklergesetz).

4.2 Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH mit der ÖBB-Infrastruktur AG in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis gemäß § 6 Abs. 4 Maklergesetz steht.

4.3 Sonstige Vereinbarungen/Vertragsinhalte

Der Mindestkaufpreis für die gegenständliche Liegenschaft beträgt pauschal € 94.500,00. Der Kaufpreisberechnung liegt die Kenntlichmachung der Liegenschaft als „Verkehrsfläche – Eisenbahn“ zugrunde.

Für den Fall, dass eine über die derzeitige Nutzung hinausgehende Nutzung durch Umwidmungen innerhalb von zehn Jahren ab dem Datum des Vertragsabschlusses ermöglicht werden sollte, erhöht sich der Kaufpreis auf den der geänderten Widmungsart entsprechenden Kaufpreis. Dieser ist, sofern keine einvernehmliche Festlegung zwischen den Vertragspartnern erfolgt, von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen für das Immobilienwesen festzulegen. Die Bestellung des Sachverständigen erfolgt im Einvernehmen durch die Vertragspartner. Sofern keine Einigung über die Person des Sachverständigen erfolgt, ist dieser mittels Los aus einer Liste von fünf durch die Verkäuferin benannten beeideten Sachverständigen zu ermitteln. Die Kosten für die

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Gutachtenserstellung sind von beiden Seiten zu gleichen Teilen zu tragen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Nachzahlungsverpflichtung auch auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen.

Die aktuelle Flächenwidmung ist dem Käufer bekannt. Für eine eventuell

erforderliche Umwidmung hat der Käufer selbst Sorge zu tragen. Der für die Grundtransaktion erforderliche Teilungsplan sowie der

Kaufvertrag inkl. grundbücherlicher Durchführung sind auf Veranlassung und Kosten des Käufers zu erstellen. Die neuen Grenzen und das genaue Flächenausmaß des Verkaufsgegenstandes sind im Rahmen einer Grenzverhandlung vor Ort festzulegen. Die bestehenden Grenzen im betreffenden Bereich sind vor der Grenzverhandlung abzustecken. Ein Mindestabstand von 2 m zur ÖBB-Kabeltrasse und den sicherungstechnischen Einrichtungen darf nicht unterschritten werden. Der vom Käufer beauftragte Planersteller hat die von den Fachdiensten geforderten Abstände von ÖBB-Bauten, auch Maste und -Einbauten zur gewünschten Teilungslinie in einem Plan darzustellen und zu bemaßen. Zur Grenzverhandlung ist ein Vertreter der ÖBB-Infrastruktur AG, Liegenschaftstechnik (Ansprechperson: Herr Matthias Takacs, 0664/88425554 bzw. [email protected]) einzuladen.

Alle mit der Grundtransaktion verbundenen Kosten (Gebühren, Steuern

und Abgaben aller Art) oder durch den Käufer ausgelöste Kosten müssen unbeschadet eines allfälligen Unterbleibens eines Vertragsabschlusses vom Käufer getragen werden.

Sämtliche Anliegerleistungen, Anschlussgebühren, Aufschließungs- und

Ergänzungsabgaben, dgl. sind vom Käufer zu erbringen bzw. zu entrichten.

Der Verkaufsprozess erfolgt vorbehaltlich der letztlich notwendigen

Zustimmung der zu befassenden Gremien der ÖBB-Infrastruktur AG. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass, sollten die notwendigen Genehmigungen nicht zu erlangen sein oder der abzuschließende Kaufvertrag, aus welchen Gründen auch immer, seitens der Verkäuferin nicht gegengezeichnet werden, weder die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH noch andere ÖBB-Unternehmen (inklusive der Verkäuferin selbst) Schadenersatz leisten können und daher jegliche Haftung ohne Bezug auf einen rechtswirksamen schriftlichen Kaufvertrag ausgeschlossen wird. Jegliche Aufwendungen und Tätigkeiten eines Interessenten im Zusammenhang mit diesem Geschäftsfall erfolgen bis zur rechtsgültigen Gegenzeichnung des abzuschließenden Kaufvertrages durch die alleinig verfügungsberechtigte Verkäuferin auf seine Gefahr und sein eigenes Risiko, sollten solche auch aufgrund falschen Vertrauens in eine scheinbare Vertretungsmacht eines einzelnen ÖBB-Mitarbeiters erfolgen.

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Weder die ÖBB-Infrastruktur AG noch die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH übernehmen für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Bebaubarkeit der gegenständlichen Grundflächen sowie für die Bodenqualität, insbesondere für allfällige Kontaminationen und Kriegsrelikte, Haftungen jedweder Art. Der Käufer erklärt, die Verkäuferin im Falle deren Inanspruchnahme durch Behörden oder Private für auf den Grundflächen aufgefundene Altlasten, Kriegsrelikte oder sonstige Kontaminationen schad- und klaglos zu halten.

Der Käufer hat alle allfälligen Betriebs- und Baugenehmigungen selbst zu erwirken und darin enthaltene Auflagen, Verpflichtungen und sonstige Vorschreibungen auf eigene Kosten zu erfüllen und die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH sowie die ÖBB-Infrastruktur AG diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass innerhalb von 12 Metern Abstand zur nächstgelegenen Bahnhofgrenze (eisenbahnrechtlicher Bauverbotsbereich) für jegliche bauliche Tätigkeit um Erteilung einer kostenpflichtigen, eisenbahnrechtlichen Ausnahmegenehmigung gem. §§42, 43 Eisenbahngesetz 1957 anzusuchen ist.

Aufzeichnungen über bahnfremde Einbauten bzw. Anlagen im Bereich der

Verkaufsfläche bzw. in deren Nah-Bereich sind nicht evident. Es wird allerdings darauf aufmerksam gemacht, dass der ÖBB-Infrastruktur AG keine vollständige, lückenlose Einbautendokumentation für Einbauten Dritter vorliegt. Es besteht daher die potentielle Gefahr, dass sich bahnfremde Einbauten im Verkaufsgegenstand bzw. in dessen Nähe befinden können. Werden bei Bauarbeiten, Grabungsarbeiten, dgl. bahnfremde Einbauten angetroffen, können daher keine Forderungen an die ÖBB-Infrastruktur AG gestellt werden.

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass im Falle von zukünftigen Bauarbeiten, Grabungsarbeiten, dgl. mit den Leitungsträgern das Einvernehmen herzustellen ist und allfällige Leitungsrechte und -pflichten von diesem entschädigungslos zu übernehmen und gegebenenfalls auch grundbücherlich sicherzustellen sind.

Der Käufer verpflichtet sich, auf dem Kaufgegenstand die Emissionen und Immissionen des ordentlichen Eisenbahnbetriebes inklusive elektromagnetischer Einwirkungen sowie auch allfällige zukünftige Neu- und Umbauarbeiten an der Eisenbahnstrecke entschädigungslos zu dulden und auf die Geltendmachung eines daraus resultierenden Schadens zu verzichten sowie diese Verpflichtung als Dienstbarkeit grundbücherlich sicherzustellen.

Der Käufer wird darauf aufmerksam gemacht, dass die

Fahrleitungsanlagen grundsätzlich dauernd unter Spannung stehen. Eine Annäherung auf weniger als 4 m an die spannungsführenden Teile der Fahrleitungsanlage darf daher aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen.

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Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Wohngebäudes zum am Bahnsteig befindlichen Schaltgerüst verpflichtet sich der Käufer vor Beginn von Arbeiten am Dach des Wohngebäudes das Einvernehmen mit der ÖBB-Infrastruktur AG herzustellen. (Ansprechpartner: Bereich Strecken- und Anlagenentwicklung Herr Ernst Matz, 0664/8417652 bzw. [email protected])

Um Schäden an Bahnanlagen durch Windwurf, Schneebruch etc. zu verhindern, darf das Grundstück innerhalb des Bauverbotsbereiches und des Gefährdungsbereiches (Eisenbahngesetz 1957 i.d.g.F.) nicht bepflanzt werden. Der Gefährdungsbereich ergibt sich aus der zu erwartenden Wachstumshöhe. Die Entfernung des vorhandenen Bewuchses bzw. des aufkommenden natürlichen Bewuchs obliegt dem Käufer.

Die im C-Blatt eingetragene Dienstbarkeit betrifft nicht die

Verkaufsliegenschaft. Allfällige Freilassungs- und Löschungserklärungen sind auf Veranlassung und Kosten des Käufers einzuholen.

Ein Teil der Verkaufsliegenschaft (Gartenfläche) wird zurzeit vom Verband der Bundesbahn-Landwirtschaft, welchem die Flächen prekaristisch zur Nutzung überlassen wurden, als Kleingarten genutzt. Gemäß Vereinsstatuten beträgt die Frist zur Rückstellung 6 Monate ab Widerruf durch die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH (in Vertretung der ÖBB-Infrastruktur AG), welcher nach Vorliegen eines verbindlichen Kaufanbotes erfolgen wird.

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4.4 Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf

einer Immobilie

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Kauf/Verkauf

Dieses Formular wird Ihnen von der Firma ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Immobilienvermittlung Nordbahnstraße 50 1020 Wien überreicht, welche als Makler tätig ist und durch Frau Denise Hötzinger B.A. vertreten ist. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch kann der Makler als Doppelmakler tätig sein. Der Makler steht mit dem zu vermittelnden Dritten in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis.

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Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. § 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30–FVO Ma/Pe–Form 13K/ÖVI

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Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. § 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30–FVO Ma/Pe–Form 13K/ÖVI

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Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. § 10 IMV1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30–FVO Ma/Pe–Form 13K/ÖVI

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- Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ....................................................................................................................................

....................................................................................................................................

- Bestellt am (*) / erhalten am (*): ..................................................................................

- Name des/ der Verbraucher(s): ...................................................................................

- Anschrift des/der Verbraucher(s): ..............................................................................

....................................................................................................................................

....................................................................................................................................

...................................................................................

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum: ………………………………………. (*) Unzutreffendes streichen

Widerrufsformular

(wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück)

An die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH 2700 Wiener Neustadt, Bahngasse 22 Tel.: +43 664 2866773 E-Mail: [email protected]

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Rücktrittsrecht und Widerrufsbelehrung

Der Auftraggeber wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrages außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von diesem Maklervertrag binnen 14 Tagen besteht.

Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Auftraggeber, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Der Auftraggeber wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. § 11 FAGG verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.

Der Auftraggeber wünscht kein vorzeitiges Tätigwerden.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Ort: ................................ am ................................... ……………………………………………. Auftraggeber


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