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2015 2021 für den niedersächsischen Teil der · Niedersächsischer Landesbetrieb für...

Date post: 06-Sep-2019
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Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Hochwasserrisikomanagemenplan 2015 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein gemäß § 75 WHG
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Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Hochwasserrisikomanagemenplan

2015 – 2021 für den

niedersächsischen Teil der

Flussgebietseinheit Rhein

gemäß § 75 WHG

Dezember 2015

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Hochwasserrisikomanagementplan

2015-2021 für den

niedersächsischen Teil

der Flussgebietseinheit Rhein

gemäß § 75 WHG

Herausgeber:

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,

Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Direktion

Am Sportplatz 23

26506 Norden

Der vorliegende Bericht wurde erstellt durch: NLWKN – Betriebsstelle Meppen

Abbildungsnachweise:

Titelbild:

Vechte bei Schüttorf, August 2010 (Quelle: NLWKN)

Bilder:

Hochwasser an der Hase 1998 (Quelle: NLWKN)

Sandsackreserve beim Elbe-Hochwasser 2013 (Quelle: NLWKN)

Dezember 2015

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ................................................................................................................................................... 1

2. Die Merkmale des Teil-Bearbeitungsgebiets Vechte ................................................................................. 4

2.1 Klima und Hydrologie .................................................................................................................... 5

2.2 Berücksichtigung des Klimawandels ............................................................................................. 8

2.2.1 Klimaentwicklung in Deutschland.................................................................................................. 8

2.2.2 Wasserwirtschaftliche Auswirkungen ............................................................................................ 8

2.2.3 Monitoring für die Wasserwirtschaft unter den Bedingungen des Klimawandels ........................ 9

2.3 Topographie, Geologie, Geomorphologie ..................................................................................... 9

2.4 Landnutzung, Siedlungsgebiete, Infrastruktur ............................................................................ 10

2.5 Schutzgebiete.............................................................................................................................. 11

2.6 Kulturerbe .................................................................................................................................... 12

3. Bewertung des Hochwasserrisikos .......................................................................................................... 13

3.1 Beschreibung des bestehenden Hochwasserschutzes .............................................................. 13

3.1.1 Vermeidung ................................................................................................................................. 14

3.1.2 Schutz ......................................................................................................................................... 14

3.1.3 Vorsorge ...................................................................................................................................... 14

3.1.4 Wiederherstellung/Regeneration ................................................................................................ 16

3.2 Betrachtete Gewässer und Hochwassertypen ............................................................................ 17

3.3 Kriterien für ein signifikantes Hochwasserrisiko .......................................................................... 17

4. Beschreibung der Hochwassergefahr und des Hochwasserrisikos......................................................... 20

4.1 Datengrundlagen für die Erstellung der Hochwassergefahren- und –risikokarten ..................... 20

4.2 Inhalte der Hochwassergefahren- und –risikokarten .................................................................. 21

4.2.1 Hochwassergefahrenkarten ........................................................................................................ 21

4.2.2 Hochwasserrisikokarten .............................................................................................................. 22

4.3 Schlussfolgerungen aus den Karten ........................................................................................... 25

5. Beschreibung der festgelegten angemessenen Ziele ............................................................................. 29

6. Zusammenfassung der Maßnahmen und deren Rangfolge .................................................................... 31

6.1 Maßnahmen ................................................................................................................................ 35

6.1.1 Vermeidung ................................................................................................................................. 35

6.1.2 Schutz ......................................................................................................................................... 37

6.1.3 Vorsorge ...................................................................................................................................... 38

6.1.4 Wiederherstellung, Regeneration und Überprüfung ................................................................... 39

Sonstige und konzeptionelle Maßnahmen ............................................................................................... 40

Berücksichtigung des Klimawandels ............................................................................................................ 41

6.3 Ökonomie von Maßnahmen ........................................................................................................ 42

6.4 Umsetzung der Maßnahmen ....................................................................................................... 45

6.4.1 Priorisierung und Rangfolge von Maßnahmen ........................................................................... 45

6.4.2 Überwachung der Umsetzung..................................................................................................... 46

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

7. Koordinierung ........................................................................................................................................... 47

7.1 Koordinierung der Umsetzung der HWRM-RL im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte ................. 47

7.2 Koordinierung mit weiteren Richtlinien der Europäischen Union ................................................ 48

8. Einbeziehung der interessierten Stellen und Information der Öffentlichkeit ........................................... 51

8.1 Beteiligte Akteure und interessierte Stellen ................................................................................ 51

8.2 Informationen zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung........................................... 54

8.3 Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit ................................................... 56

8.4 Stellungnahmen und Änderungen .............................................................................................. 56

9. Zusammenfassung .................................................................................................................................. 57

10. Literaturverzeichnis .................................................................................................................................. 58

11. Anhangsverzeichnis ................................................................................................................................. 60

Anhang A: LAWA-Maßnahmenkatalog

Anhang B: Erläuterungen zum Hochwasserrisikomanagementplan für das deutsche Einzugsgebiet des

Rheins

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1.1: Zeitplan der HWRM-RL ................................................................................................................. 2

Abb. 1.2: Arbeitsschritte zur Erstellung eines HWRM-Plans ........................................................................ 3

Abb. 2.1: Übersichtskarte der FGE Rhein mit Lage des Teil-Bearbeitungsgebiets Vechte ......................... 4

Abb. 2.2: Übersicht über das niedersächsische Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte........................................ 5

Abb. 2.3: Monatlich gemittelte Wasserstände der Vechte am Pegel Ohne (1964 – 2012) .......................... 6

Abb. 2.4: Niedrigste, mittlere und höchste Jahresabflusswerte am Pegel Ohne 1969 bis 2012 ................. 7

Abb. 2.5: Gewässerpegel im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte ..................................................................... 7

Abb. 2.6: Topographie im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte ........................................................................ 10

Abb. 2.7: Flächennutzung im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte .................................................................. 11

Abb. 2.8: Wasserschutzgebiete, FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete sowie Badegewässer im Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte ......................................................................................................... 12

Abb. 3.1: Hochwasserrisikomanagement-Zyklus ....................................................................................... 13

Abb. 3.2: Länderübergreifendes Hochwasserportal ................................................................................... 15

Abb. 3.3: Gewässerstrecken mit einem potenziell signifikanten Hochwasserrisiko (Risikogebiete) .......... 19

Abb. 4.1: Beispiel einer Legende einer HWGK .......................................................................................... 21

Abb. 4.2: Beispiel einer HWGK der Vechte ................................................................................................ 22

Abb. 4.3: Beispiel einer Legende einer HWRK .......................................................................................... 23

Abb. 4.4: Beispiel einer HWRK an der Vechte ........................................................................................... 24

Abb. 4.5: Übersicht über die überfluteten Gebiete im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte ............................. 26

Abb. 4.6: Betroffene Landnutzungstypen ................................................................................................... 27

Abb. 4.7: Betroffene Einwohner .................................................................................................................. 28

Abb. 6.1: Berücksichtigung der Überschwemmungsgebiete in der Wasserwirtschaft und Raumplanung 36

Abb. 6.2: Schematische Darstellung des Prozesses mit Elementen der ökonomischen Bewertung......... 43

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Abb. 7.1: Koordinierungs- und Gremienstruktur im internationalen Bearbeitungsgebiet Deltarhein.......... 47

Abb. 7.2: Prüfschema für die Analyse von Wechselwirkungen zwischen Maßnahmen der HWRM-RL und

der WRRL .................................................................................................................................... 50

Abb. 8.1: Mitwirkende Stellen und Akteure bei der Aufstellung von HWRM-Plänen ................................. 52

Abb. 8.2: Verfahrensschritte der SUP und Integration in das Trägerverfahren .......................................... 55

Tabellenverzeichnis

Tab. 2.1: Abflusshauptwerte im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte ................................................................ 6

Tab. 4.1: Übersicht über die Auswirkungen von Hochwasser im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte ........... 25

Tab. 5.1: Gegenüberstellung der EU-Maßnahmenart sowie der Begriffe der LAWA-Handlungsbereiche 30

Tab. 6.1: Zuordnung der grundlegenden Ziele und Schutzgüter zu den Maßnahmen .............................. 32

Tab. 6.2: Anzahl der Risikogebiete je EU-Aspekt des HWRM ................................................................... 35

Tab. 6.3: Risikogebiete mit Maßnahmen im EU-Aspekt "Vermeidung" ..................................................... 36

Tab. 6.4: Risikogebiete mit Maßnahmen im EU-Aspekt "Schutz" .............................................................. 38

Tab. 6.5: Risikogebiete mit Maßnahmen des EU-Aspekts "Vorsorge" ...................................................... 39

Tab. 6.6: Risikogebiete mit Maßnahmen des EU-Aspekts "Konzeptionelle Maßnahmen" ........................ 40

Tab. 6.7: Anzahl der Risikogebiete nach Prioritätseinstufung im gesamten Teil-Bearbeitungsgebiet

Vechte ......................................................................................................................................... 45

Tab. 6.8: Anzahl der Risikogebiete nach Umsetzungsstatus im gesamten Teil-Bearbeitungsgebiet

Vechte ......................................................................................................................................... 46

Tab. 7.1: Beispiele aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog zur HWRM-RL .................................................. 49

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Volltext

ASB Arbeiter-Samariter-Bund

BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

CIS Common Implementation Strategy for the Water Framework Directive (RL

2000/60/EC)

DLRG Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

DRK Deutsches Rotes Kreuz

DWD Deutscher Wetterdienst

EEA European Environment Agency

EG Europäische Gemeinschaft

HWRM-RL Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (RL 2007/60/EG)

WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG)

EU Europäische Union

FFH-RL Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (RL 92/43/EWG)

FGE Flussgebietseinheit

FGG Flussgebietsgemeinschaft

GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft

GDWS Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

HQ Höchster Abfluss

HQx Hochwasserabfluss mit Jährlichkeit X

HWGK Hochwassergefahrenkarte

HWRK Hochwasserrisikokarte

HWRM Hochwasserrisikomanagement

HWRM-Plan Hochwasserrisikomanagementplan

IED Industry Emissions Directive (Industrieemissionsrichtlinie RL 2010/75/EU)

IVU Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (RL 96/61/EG)

JUH Johanniter-Unfall-Hilfe

LAWA Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser

LHP Länderübergreifendes Hochwasserportal

MHD Malteser-Hilfsdienst

MHQ Mittlerer Hochwasserabfluss

MNQ Mittlerer Niedrigwasserabfluss

MQ Mittlerer Abfluss

NGD Niedersächsisches Deichgesetz

NQ Niedrigster Abfluss

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Abkürzung Volltext

RL Richtlinie

SUP Strategische Umweltprüfung

THW Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

TRAS Sicherheitstechnische Regel "Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahren-

quellen Niederschläge und Hochwasser"

UMK Umweltministerkonferenz

UNESCO United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

WHG Wasserhaushaltsgesetz

WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

NLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

IKSR Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

IFGE Internationale Flussgebietseinheit

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

1

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

1. Einleitung

Die extremen Hochwasserereignisse Ende des

letzten und Anfang dieses Jahrtausends in ganz

Europa haben gezeigt, wie wichtig die Vorsorge

gegenüber diesen Naturereignissen ist. Der Um-

weltrat der Europäischen Kommission hat diese

Ereignisse zum Anlass genommen, ein Aktions-

programm zur Verbesserung des Hochwasser-

schutzes in Europäischen Flussgebieten vorzu-

schlagen.

Die Europäische Hochwasserrisikomanage-

mentrichtlinie (Europäische Kommission 2007, RL

2007/60/EG, HWRM-RL) ist 2007 in Kraft getreten

und bildet einen Übergang vom klassischen

Hochwasserschutz zum weitergehenden Hoch-

wasserrisikomanagement (HWRM). Durch die

Forderung nach der Einbindung aller Betroffenen

wird eine weitere Sensibilität für das Thema in der

Öffentlichkeit geschaffen.

Zweck der Richtlinie ist vorrangig die Information

über Hochwasserrisiken und die Verbesserung

der Hochwasservorhersage und des Risikomana-

gements. Aus dem Wissen um das Risiko kann

der Hochwasserschutz verbessert, Maßnahmen

der Hochwasservorhersage verstärkt angewendet

und technische Hochwasserschutzmaßnahmen

zielgerichteter und effizienter eingesetzt werden.

Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgeset-

zes 2009 (WHG, § 72ff) wurden die Anforderun-

gen der HWRM-RL in deutsches Recht umge-

setzt.

Hochwasserereignisse lassen sich naturgegeben

nicht vermeiden oder verhindern. Sie werden in

unbestimmten Zeitabständen immer wieder in

unterschiedlichen Intensitäten auftreten. Aufgrund

klimatischer Veränderung wird in der Flussge-

bietseinheit (FGE) Rhein und somit auch dem

Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte mit einer Häufung

von Hochwasserereignissen zu rechnen sein.

Es ist daher nicht Ziel der HWRM-RL, Hochwas-

ser zu verhindern. Vielmehr zielt das HWRM

grundsätzlich darauf ab, die Risiken zu vermin-

dern. Das bedeutet im Einzelnen, neue Risiken im

Vorfeld eines Hochwassers zu vermeiden und

bestehende Risiken im Vorfeld eines Hochwas-

sers sowie nachteilige Folgen während und nach

einem Hochwasser zu reduzieren. Hierbei werden

die möglichen Risiken für folgende vier Schutzgü-

ter betrachtet:

die menschliche Gesundheit

die Umwelt

das Kulturerbe

die wirtschaftlichen Tätigkeiten

Der hier vorliegende Hochwasserrisikomanage-

mentplan (HWRM-Plan) des Teil-

Bearbeitungsgebietes Vechte beschreibt das nie-

dersächsische Handeln zum HWRM. Er umfasst

neben der Beschreibung des Hochwasserrisikos

und dessen räumlichem Ausmaß die Auswirkung

auf die Schutzgüter. Des Weiteren werden die

Ziele des Risikomanagements sowie mögliche

Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele für das

Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte dargestellt.

Am 02.09.2013 fand aufgrund des sogenannten

Juni-Hochwassers 2013 und dessen Folgen eine

Sonderumweltministerkonferenz mit dem Thema

Hochwasser in Berlin statt. Auf dieser sahen die

Umweltminister der Bundesländer die Notwendig-

keit fortlaufend einen Beitrag zur Daseinsvorsorge

zu erbringen und beschlossen die Erarbeitung

eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms.

In diesem Zusammenhang wurde die Bund/ Län-

der Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) in Zu-

sammenarbeit mit den Flussgebietsgemeinschaf-

ten (FGG) beauftragt,

1. Kriterien und Bewertungsmaßstäbe für die Identifikation und Priorisierung von wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung des Hoch-wasserschutzes zu erarbeiten und darauf auf-bauend einen Vorschlag für die Liste der prio-ritären regionalen und überregionalen Maß-nahmen zur Aufnahme in das Nationale Hochwasserschutzprogramm zusammenzu-fassen,

2. Bemessungsgrundlagen sowie gemeinsame Ansätze zur Wirkungsabschätzung potenziel-ler Maßnahmen flussgebietsbezogen zu überprüfen und eventuell weiterzuentwickeln sowie

3. unter Einbeziehung der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) Vorschläge zur weite-ren Verbesserung der Grundlagen für die Hochwasservorhersage zu entwickeln.

Die dort erarbeiteten Grundlagen wurden in dem

Nationalen Hochwasserschutzprogramm zusam-

mengefasst. Die Maßnahmen des Nationalen

Hochwasserschutzprogramms werden als Hoch-

wasserschutzmaßnahmen der Bundesländer ge-

meldet und sind Teil der HWRM-Pläne.

2

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Die Erstellung des HWRM-Plans erfolgte in meh-

reren Schritten nach einem festgelegten Zeitplan

Abb. 1.1.

Eine Grundlage für den HWRM-Plan bildete die

bis Ende 2011 durchgeführte vorläufige Bewer-

tung des Hochwasserrisikos für alle Gewässer in

Niedersachsen mit einem potenziell signifikanten

Hochwasserrisiko. Dabei wurde anhand verfügba-

rer oder leicht abzuleitender Informationen abge-

schätzt, an welchen Gewässerabschnitten rele-

vante Hochwasserrisiken für die Schutzgüter

bestehen bzw. künftig zu erwarten sind. Mit die-

sen Informationen wurden die Hochwasserrisiko-

gebiete festgelegt.

Bis Ende 2013 wurden für alle Risikogebiete

Hochwassergefahren- (HWGK) und -risikokarten

(HWRK) erstellt. Diese sind ein weiterer wichtiger

Bestandteil des HWRM-Plans. In den Karten sind

neben dem Ausmaß der Überflutung (HWGK)

auch die potenziellen Auswirkungen auf die vier

Schutzgüter (HWRK) dargestellt.

Abb. 1.1: Zeitplan der HWRM-RL

3

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Abb. 1.2: Arbeitsschritte zur Erstellung eines HWRM-Plans (LAWA 2013a)

Für die Umsetzung der HWRM-RL wurde analog

zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

(WRRL) auf europäischer Ebene der Prozess der

gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common

Implementation Strategy – CIS) genutzt. Dieser

Prozess ist in verschiedene Arbeitsgruppen und

fachspezifische Foren aufgeteilt und untersteht

dem Mandat der Wasserdirektoren1. In diesem

Prozess, an dem sich alle Mitgliedsstaaten betei-

ligen, wird ein gemeinsames Verständnis über die

zu leistenden Arbeiten im Umsetzungsprozess

hergestellt. Für Deutschland werden die dort ab-

gesprochenen Anforderungen innerhalb der Gre-

mien und Expertenkreise der LAWA diskutiert und

aufbereitet, um z. B. einheitliche Bewertungsver-

fahren sowie andere Standards und Vorgaben zu

schaffen, aber auch um die deutschen Interessen

für den europäischen Diskussionsprozess aufzu-

bereiten und zu wahren.

1 Die Wasserdirektorenkonferenz setzt sich aus den

wichtigsten politischen Entscheidungsträgern für die Wasserpolitik der verschiedenen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammen. Alle sechs Monate treffen sie sich.

Durch Beteiligung an der Erstellung des HWRM-

Plans (Abb. 1.2), wie z. B. durch Broschüren,

Informationsveranstaltungen oder Anhörungsver-

fahren sollen bei Bürgerinnen und Bürgern, öffent-

lichen Institutionen und Organisationen das Be-

wusstsein für Hochwasserrisiken und mögliche

Maßnahmen in der Vorsorge, der Bewältigung

und der Nachbereitung erhöht werden. So wurde

dieser HWRM-Plan ab dem 27.04.2015 für zwei

Monate zur Anhörung öffentlich ausgelegt und die

Öffentlichkeit und Behörden, deren umwelt- und

gesundheitsbezogener Aufgabenbereich berührt

werden, hatten bis zum 29.06.2015 Gelegenheit

zur Stellungnahme.

4

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

2. Die Merkmale des Teil-Bearbeitungsgebiets Vechte

Das Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte, ist ein Teil

der FGE Rhein und liegt im Bearbeitungsgebiet

Deltarhein. Während sich die Fläche der FGE

Rhein auf die Länder Österreich, Italien, Schweiz,

Lichtenstein, Deutschland, Frankreich,

Luxemburg, Belgien und die Niederlande verteilt,

beschränkt sich dieser HWRM-Plan für das Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte auf niedersächsisches

Hoheitsgebiet (Abb. 2.1). Das niedersächsische

Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte umfasst mit einer

Gesamtfläche von 1.053 km² die Einzugsgebiete

der Vechte und der Dinkel (Abb. 2.2).

Abb. 2.1: Übersichtskarte der FGE Rhein mit Lage des Teil-Bearbeitungsgebiets Vechte (Bezirksregierung Weser-Ems 2004)

Die Vechte entsteht im westlichen Münsterland in

der Gemeinde Schöppingen durch den Zusam-

menfluss des Burloer und des Rockeler Baches

und ist insgesamt 182 km lang. Auf Höhe der

Ortschaft Ohne quert die Vechte bei Flusskilome-

ter2 144,3 die Landesgrenze zwischen Nordrhein-

Westfalen und Niedersachsen. Ab Flusskilome-

ter 74,2, auf Höhe der Ortschaft Laar, verläuft die

Vechte auf niederländischem Gebiet. Dort mündet

sie zunächst ins Zwarte Water, welches dann ins

2 Die Kilometrierung der Vechte und der Dinkel verlau-

fen von der Mündung zur Quelle.

Zwarte Meer und schließlich ins Ijsselmeer mün-

det. In Niedersachsen befinden sich 70,7 km der

Lauflänge. Der Wasserstand der Vechte wird auf

niedersächsischem Gebiet durch insgesamt acht

Wehre gesteuert. In Nordhorn treffen der Ems-

Vechte-Kanal, der Nordhorn-Almelo-Kanal und

der Süd-Nord-Kanal auf die Vechte. Ebenfalls bei

Nordhorn befindet sich der Vechtesee.

5

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Dieser dient als Sandfang und der Naherholung.

Die Vechte durchfließt in Niedersachsen zwischen

den Siedlungsbereichen überwiegend intensiv

landwirtschaftlich genutztes Gebiet. (Meyer und

Seedorf 1992)

Die Dinkel entspringt ebenfalls in Nordrhein-

Westfalen im westlichen Münsterland. Der Fluss

ist insgesamt 96 km lang. Nach 41 km fließt die

Dinkel für 46 km durch die Niederlande. In der

Nähe der Ortschaft Lage fließt sie nach 87 km von

den Niederlanden in niedersächsisches Hoheits-

gebiet um dann bei Neuenhaus in die Vechte zu

münden.

Ein maßgeblicher Zufluss ist der Dinkel-Kanal, der

ebenfalls von niederländischem Gebiet nach Nie-

dersachsen fließt.

Abb. 2.2: Übersicht über das niedersächsische Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte

2.1 Klima und Hydrologie

Das Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte liegt großkli-

matisch in der feucht-gemäßigten Westwindzone

Mitteleuropas mit ausgeprägter, aber nicht sehr

langer kalter Jahreszeit. Milde Winter, kühle

Sommer und Niederschlagsreichtum prägen diese

atlantisch geprägte Region. Bei Ostwetterlagen

macht sich aber auch der kontinentale Einfluss

aus Osteuropa bemerkbar. Dies hat Trockenheit

und Wärme im Sommer bzw. Trockenheit und

Kälte im Winter zur Folge.

Haupteinflussfaktor für Hochwasserereignisse ist

der Niederschlag. Je nach Dauer und Intensität

eines Niederschlagsereignisses und der damit

verbundenen Niederschlagsmenge werden sich

das Ausmaß eines Hochwassers und die damit

einhergehenden Auswirkungen entsprechend

einstellen. Der mittlere langjährige Jahresnieder-

schlag (1981-2010) im Teil-Bearbeitungsgebiet

Vechte beträgt ca. 900 mm (DWD 2014).

Das Abflussgeschehen der Vechte ist in den

meisten Jahren durch Hochwasserereignisse im

Winter und eine Niedrigwasserperiode von Mai bis

Oktober gekennzeichnet. Die Hochwasserphase

liegt üblicherweise zwischen Dezember und März.

In Abb. 2.3 ist erkennbar, dass die Wasserstände

in den Winterhalbjahren im Mittel ca. 30 % über

den Wasserständen im Sommerhalbjahr liegen.

6

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Abb. 2.3: Monatlich gemittelte Wasserstände der Vechte am Pegel Ohne (1964 – 2012)

Zur Charakterisierung der hydrologischen Ver-

hältnisse im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte sind

in Tab. 2.1 die Abflusshauptwerte der

Bezugspegel wichtiger Gewässerabschnitte auf-

geführt. Die Abflusshauptwerte des Pegels Ohne

sind in Abb. 2.4 dargestellt.

Tab. 2.1: Abflusshauptwerte im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte

Gewässer Vechte Vechte Vechte Dinkel

Pegel Emlichheim Wehr Neuhaus Ohne Lage gesamt

Einzugsgebiet [km²] 1.731 702 393 611

NQ [m³/s] 0,200 0,190 0,037 0,050

MNQ [m³/s] 2,33 0,876 0,378 0,639

MQ [m³/s] 18,0 7,34 4,18 6,70

MHQ [m³/s] 113 54,9 42 47,5

HQ [m³/s] 220 102 112 77,4

Zeitraum der Hauptwerte 1950 - 2012 1941 - 2012 1969 - 2012 1964 – 2012

NQ=Niedrigster Abfluss MNQ=Mittlerer Niedrigwasserabfluss MQ=Mittlerer Abfluss

MHQ=Mittlerer Hochwasserabfluss HQ = Höchster Abfluss

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Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Abb. 2.4: Niedrigste, mittlere und höchste Jahresabflusswerte am Pegel Ohne 1969 bis 2012

Gewässerpegel (Abb. 2.5) messen den aktuellen

Wasserstand der Flüsse und geben darüber Aus-

kunft, ob dieser steigt oder fällt. Die Hochwasser-

meldepegel für das niedersächsische

Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte sind im Internet

unter www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de

abrufbar.

Abb. 2.5: Gewässerpegel im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte

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Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

2.2 Berücksichtigung des Klimawandels

Im Rahmen der Common Implementation Strate-

gy (CIS) zur Unterstützung der Umsetzung der

WRRL in den Mitgliedsstaaten wurde ein Leitli-

nien-Dokument „Flussgebietsmanagement im

Klimawandel“ erarbeitet (EU-KOM 2009). Dieses

Dokument beleuchtet hauptsächlich die Verknüp-

fung zwischen WRRL und Klimawandel, berück-

sichtigt aber auch die Themen HWRM,

Küstenschutz, Wasserknappheit und Dürren so-

wie ihre mutmaßliche Betroffenheit durch den

Klimawandel. Anhand von Leitprinzipien be-

schreibt das Dokument, mit welchen fachlichen

Überlegungen/Aspekten der Klimawandel im

HWRM-Plan berücksichtigt werden kann. Diese

Leitprinzipien bilden die Grundlage für die Struktu-

rierung des folgenden Kapitels.

2.2.1 Klimaentwicklung in Deutschland

Das Klima in Europa ändert sich. Der Anstieg der

mittleren Lufttemperatur, das deutlichste Anzei-

chen für den Klimawandel, wird den Wasserkreis-

lauf spürbar beeinflussen. Durch die Veränderung

des Niederschlags- und Verdunstungsregimes

werden die oberirdischen Gewässer und das

Grundwasser betroffen sein. Es wird erwartet,

dass neben der langfristigen Veränderung auch

die jährlichen Extreme zunehmen. Die Auswir-

kungen werden dabei regional unterschiedlich

sein, so dass eine flussgebietsbezogene Betrach-

tung, in großen Einzugsgebieten gegebenenfalls

aber auch eine kleinteiligere Betrachtung, not-

wendig wird. Allgemeingültige Aussagen für die

Extremwerte lassen sich bislang nur schwer tref-

fen.

Die Analyse langjähriger klimatischer und hydro-

meteorologischer Messgrößen führt für das Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte zu folgenden allge-

meinen Prognosen:

weitere Zunahme der mittleren Lufttempera-tur,

Erhöhung der Niederschläge im Winter,

Zunahme der Starkniederschlagsereignisse, sowohl in der Häufigkeit als auch in der In-tensität,

Anstieg der Häufigkeit von Hochwasser,

längere und häufigere Trockenperioden.

Dabei wird allgemein auch erwartet, dass neben

der langfristigen Veränderung der bisherigen mitt-

leren Zustände auch die Häufigkeit und Intensität

von Extremen, sowohl für die Temperatur als

auch für den Niederschlag zunehmen werden.

Höhere, länger andauernde Abflüsse können nicht

nur vereinzelt und großräumig zu großen Kata-

strophen, sondern vermehrt zu kleineren und mitt-

leren Überschwemmungen führen. Diese treten

häufig nur regional auf.

Angesichts der bestehenden Unsicherheiten der

Klimamodelle, die sich in teilweise noch erhebli-

chen systematischen Abweichungen bei Modell-

rechnungen für eine bekannte Referenzperiode,

insbesondere beim Niederschlag manifestieren

(Plausibilität, statistische Unsicherheiten), können

Aussagen für die mögliche Entwicklung von Ext-

remwerten bislang nur mit erheblichen Bandbrei-

ten getroffen werden. Die Unsicherheiten werden

umso größer, je kleiner die betrachtete Region ist

und je seltener das jeweils betrachtete Extremer-

eignis auftritt.

2.2.2 Wasserwirtschaftliche Auswirkungen

Durch den projizierten Klimawandel ist auf lange

Sicht auch in Deutschland von signifikanten Ver-

änderungen im Niederschlags- und Verdunstungs-

regime (langfristige Veränderungen des mittleren

Zustandes, der saisonalen Verteilung, des

Schwankungs- und Extremverhaltens) sowie von

einer Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs

auszugehen. Es ist daher künftig mit weiteren

Auswirkungen auf den Grund- und Bodenwasser-

haushalt sowie den oberirdischen Abfluss zu

rechnen.

Je nach Ausmaß kann dies eine unmittelbare

Auswirkung auf das Risikomanagement im Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte mit sich bringen. Ins-

besondere im Binnenland kann es durch die Ver-

änderung der Höhe, Dauer und Häufigkeit von

Hochwasserabflüssen zu Veränderungen des

Hochwasserrisikos kommen.

Die Wasserwirtschaftsverwaltungen widmen ent-

sprechend dem Vorsorgeprinzip der neuartigen

Fragestellung "Klimaveränderung und Auswirkun-

gen auf das Risikomanagement (einschl. Meeres-

9

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

spiegel)" auf regionaler Ebene erhöhte Aufmerk-

samkeit. Notwendige Vorkehrungen und wasser-

wirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen können

so rechtzeitig in die Planungen und ihre Umsetzung

einfließen.

2.2.3 Monitoring für die Wasserwirtschaft unter den Bedingungen des

Klimawandels

Monitoring hat unterschiedliche Ausrichtungen:

Einmal als Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes

und seiner weiteren Entwicklung, aber auch als

Erfolgskontrolle für die Auswirkung von Maßnah-

men. In allen Fällen sind eine Erfassung und Ana-

lyse von entsprechenden Kenngrößen oder Indi-

katoren im Vergleich zu einem Referenzzustand

über vorhandene Messstationen/Messnetze un-

umgänglich. Die Ausrichtung des Monitorings

kann die Weiterentwicklung von Messnetzen er-

fordern, um die vorliegenden Fragestellungen

beantworten zu können.

Das so genannte Klimamonitoring erfordert die

Zusammenschau von meteorologischen und hyd-

rologischen Kenngrößen. Für die quantitative

Seite des Wasserhaushalts werden deshalb zu-

mindest die Kenngrößen Lufttemperatur und Nie-

derschlag sowie Abfluss und Wasserstand zu-

nächst als Basisauswertung für die zurückliegen-

den Jahrzehnte (ausreichend lange Zeitperioden -

möglichst 30 Jahre oder länger) erfasst; die aus-

gewählten repräsentativen Messreihen von Teil-

räumen / Planungseinheiten wurden hinsichtlich

natürlicher Variabilität und Veränderungen des

Trends für geeignete Kenngrößen ausgewertet

und ggf. auch extremwertstatistisch untersucht.

Die regelmäßige Wiederholung und der Vergleich

mit der Referenzperiode machen mögliche (ge-

messene) Klimaänderungssignale zahlenmäßig

fassbar. Die Ergebnisse sind auch eine notwendi-

ge Bewertungsgrundlage für die simulierten zu-

künftigen Änderungen.

Daher wurde geprüft, inwieweit die Monitoringpro-

gramme ausreichen, um die Auswirkungen des

Klimawandels belastbar zu erfassen und zu be-

werten. Dort wo durch die Folgen klimatischer

Veränderungen die geplante Erreichung der

Schutzziele in Gefahr gerät, kann bei Vorliegen

ausreichender Erkenntnisse gezielt durch An-

passungsmaßnahmen gegengesteuert werden.

Das Klimamonitoring spielt hier eine wichtige

Rolle, um quantitative Trends frühzeitig zu iden-

tifizieren und reagieren zu können.

2.3 Topographie, Geologie, Geomorphologie

Neben dem Niederschlag beeinflussen auch die

Topographie (Abb. 2.6), Geologie und Geomor-

phologie direkt die Dauer sowie das Ausmaß ei-

nes Hochwassers. So wird ein Hochwasser in

Gebieten mit großen Hangneigungen schneller

ablaufen als in Gebieten mit geringen Hangnei-

gungen. Der schnellere Abfluss des Hochwassers

kann aber auch größere Schäden verursachen als

der langsame Ablauf im Flachland. Die betroffene

Fläche der Überflutung wird in gebirgigen Gebie-

ten kleiner sein als im Flachland, wobei hier aber

geringere Wassertiefen zu erwarten sind. Das

Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte liegt im Bereich

der Norddeutschen Tiefebene. Es ist Teil der gla-

zial geprägten Großlandschaft „Geest“ mit ihren

Altmoränengebieten und ausgedehnten Mooren.

Im Holozän (etwa die letzten 10.000 Jahre) ent-

standen aus diesen Oberflächenformen und Abla-

gerungen der Weichselkaltzeit unter anderem

zahlreiche Gewässer und Moore. (Meyer und

Seedorf 1992)

10

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Abb. 2.6: Topographie im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte

2.4 Landnutzung, Siedlungsgebiete, Infrastruktur

Die Art der Bodenbedeckung beeinflusst den

Wasserrückhalt in der Fläche erheblich. Somit ist

die Flächennutzung (Abb. 2.7) ein entscheidender

Faktor dafür wie sich Niederschlagsereignisse auf

das Abflussverhalten der Flüsse auswirken.

Das Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte ist ein land-

wirtschaftlich geprägter Raum. Ca. 68 % der Ge-

samtfläche wird landwirtschaftlich genutzt. Davon

etwa 47 % als Ackerland und ca. 21 % als Grün-

land. Weitere knapp 15 % der Gesamtfläche sind

mit Wald bedeckt, während ca. 12 % auf Sied-

lungsgebiete entfallen. Die anderen Nutzungen

(Wasserflächen sowie sonstige Vegetation) neh-

men nur kleine Anteile ein.

Im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte leben ca.

200.000 Einwohner. Das wirtschaftliche Zentrum

und die Kreisstadt des Landkreises Grafschaft

Bentheim ist Nordhorn (ca. 53.000 Einwohner)

(LSN 2014). Zur Infrastruktur gehören neben der

Landnutzung und den Siedlungsgebieten auch

Industriestandorte sowie das Verkehrsnetz. Die

Industrielandschaft der Grafschaft Bentheim ist

durch eine vielfältige klein- und mittelständische

Wirtschaft geprägt.

Zu dem für den HWRM-Plan relevanten Ver-

kehrsnetz innerhalb des Teil-

Bearbeitungsgebietes Vechte gehören ebenso

wie die Wasserstraßen, überregionale Straßen,

Schienen- und Flugverbindungen. Bundeswas-

serstraßen führen nicht durch das Gebiet. Für den

Straßenverkehr sind hier die Bundesautobahnen

A30 und A31 sowie die Bundesschnellstraßen

B403 und B213 mit einer gesamten Länge von 58

km bzw. 83 km von überregionaler Bedeutung.

Innerhalb des Teil-Bearbeitungsgebietes der

Vechte befinden sich außerdem Schienenverbin-

dungen mit einer gesamten Länge von 97 km. Der

Flugplatz Klausheide wird schwerpunktmäßig im

privaten Luftverkehr genutzt.

11

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Abb. 2.7: Flächennutzung im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte

2.5 Schutzgebiete

Werden im Fall eines Hochwassers Schutzgebiete

überschwemmt, kann dies nachteilige Auswirkung

auf die zu schützenden Tier- und Pflanzenarten

oder Ressourcen in diesen Gebieten haben. So

können zum einen mit dem Hochwasser Schad-

stoffe in die Fläche geschwemmt werden, die z. B.

die Qualität von Grundwasser in Trinkwasser-

schutzgebieten oder die Qualität von Erholungs-

und Badegewässern nachteilig beeinflussen kön-

nen. Andererseits gibt es auch natürliche Lebens-

gemeinschaften, die auf regelmäßige Über-

schwemmungen angewiesen sind, wie z.B. Au-

wälder und Feuchtwiesen.

Nach § 74 Abs. 4 WHG (Artikel 6 Abs. 5c HWRM-

RL) berücksichtigen die HWRK folgende Schutz-

gebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii

der Richtlinie 2000/60/EG:

Gebiete für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Abb. 2.8),

Erholungs- und Badegewässer (Abb. 2.8),

wasserabhängige EG-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Abb. 2.8).

Im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte werden einige

Oberflächengewässer, überwiegend Seen, zu

Badezwecken genutzt. Sie werden, wenn sie den

Begriffsbestimmungen von Artikel 1 Abs. 2 Buch-

stabe a der Richtlinie 76/160/EWG entsprechen,

der EG als offizielle Badegewässer gemeldet. Im

Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte sind vier Bade-

gewässer (Badesee Quendorf, Freizeitsee Wiet-

marschen Ost, Badesee Wilsum und die Blaue

Lagune bei Twist) vorhanden, die nach der EG-

Richtlinie zur Sicherung der Qualität von Badege-

wässern untersucht und überwacht werden.

Als Gebiete für den Schutz von Lebensräumen

oder Arten wurden im Teil-Bearbeitungsgebiet

Vechte 15 wasserabhängige FFH- bzw. zwei

wasserabhängige Vogelschutzgebiete ausgewie-

sen. Diese verteilen sich auf 29 km² (2,8 % der

Gesamtgebietsfläche) wasserabhängige FFH-

bzw. 33 km² (3,1 % der Gesamtgebietsfläche)

wasserabhängige Vogelschutzgebiete. Eine

Überschneidung beider Schutzgebietstypen be-

trifft ca. 7,7 km² bzw. 0,7 % der Fläche des Bear-

beitungsgebietes Vechte.

Die Wasserschutzgebiete im Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte umfassen eine Fläche

von 126 km² (12 % der Gesamtfläche). Für das

Risikomanagement sind jedoch nur die Schutzge-

12

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

bietsflächen von Bedeutung, die in potenziellen

Überflutungsgebieten liegen. Im Kapitel zu den

Schlussfolgerungen aus den Karten (Kapitel 1.1)

ist die betroffene Gesamtfläche aufgeführt.

Abb. 2.8: Wasserschutzgebiete, FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete sowie Badegewässer im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte

2.6 Kulturerbe

Nach § 73 Abs. 1 WHG (Art. 4 Abs. 2d HWRM-

RL) wird für die vorläufige Bewertung des Hoch-

wasserrisikos gefordert, signifikante Hochwasser-

risiken unter anderem für das Schutzgut Kulturer-

be abzuschätzen. Als Kulturerbe wird im Allge-

meinen die Gesamtheit aller Kulturgüter bezeich-

net. Als Kulturgut wird ein als wichtig und

erhaltenswert anerkanntes menschliches Zeugnis

oder Ergebnisse künstlerischer Produktion ver-

standen. Ein Kulturgut mit institutionellem Charak-

ter wird als Kulturdenkmal charakterisiert.

Im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte gibt es keine

Weltkulturerbe- oder Weltnaturerbestätten.

13

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

3. Bewertung des Hochwasserrisikos

Nach Artikel 4 HWRM-RL (§ 73 WHG) war die

vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf

der Grundlage vorhandener oder leicht abzulei-

tender Informationen bis 2011 durchzuführen. Sie

umfasst die Beschreibung signifikanter Hochwas-

serereignisse der Vergangenheit und deren Aus-

wirkungen, eine Bewertung der potenziellen nach-

teiligen Folgen künftiger Hochwasserereignisse

sowie die Abschätzung des potenziellen Hoch-

wasserrisikos anhand von Signifikanzkriterien für

die Schutzgüter. Als Ergebnis wurden Gewässer-

strecken ermittelt, an denen ein potenzielles signi-

fikantes Hochwasserrisiko besteht bzw. für wahr-

scheinlich gehalten wird.

Einheitliche Grundlage für die Durchführung der

vorläufigen Bewertung für die deutschen Bundes-

länder ist die von der LAWA entwickelte Empfeh-

lung zur „Durchführung der vorläufigen Bewertung

des Hochwasserrisikos“ (LAWA 2009).

3.1 Beschreibung des bestehenden Hochwasserschutzes

Bereits vor Inkrafttreten der HWRM-RL rückte der

vorsorgende Hochwasserschutz zur Verringerung

des Hochwasserrisikos neben dem technischen

Schutz vor Hochwasser in den Vordergrund.

Der bestehende Hochwasserschutz lässt sich in

die vier Säulen (Abb. 3.1)

Vermeidung,

Schutz,

Vorsorge und

Wiederherstellung/Regeneration

der Hochwasserschutzstrategie eingliedern, die

im Folgenden näher erläutert werden.

Abb. 3.1: Hochwasserrisikomanagement-Zyklus (LAWA 2013a)

14

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

3.1.1 Vermeidung

Flächenvorsorge

Ziel der Flächenvorsorge ist es, dem Hochwasser

die natürlichen Überflutungsräume zu erhalten.

Dadurch werden dem Wasser Flächen zur un-

schädlichen Ausbreitung zur Verfügung gestellt

und die Nutzung betroffener Flächen verträglich

mit den Anforderungen des Hochwasserschutzes

gestaltet.

Eine Maßnahme ist z. B. die Ausweisung von

gesetzlichen Überschwemmungsgebieten. In der

Vergangenheit wurden Überschwemmungsgebie-

te festgesetzt, soweit es für den schadlosen

Hochwasserabfluss erforderlich war. Heute sind

es „Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern

und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebie-

te, die bei Hochwasser überschwemmt oder

durchflossen oder die für Hochwasserentlastung

oder Rückhaltung beansprucht werden“ (§ 76

Absatz 1 WHG). Dies bedeutet, dass unter Über-

schwemmungsgebieten neben dem Hochwasser-

abflussgebiet auch die Retentionsflächen ver-

standen werden. Ist ein Überschwemmungsgebiet

rechtlich festgesetzt, gelten Einschränkungen für

die Flächennutzung. Dies betrifft z. B. die Durch-

führung von Baumaßnahmen, das Ausweisen von

Baugebieten, das Lagern von wassergefährden-

den Stoffen, die Errichtung von Abflusshindernis-

sen oder die Umwandlung von Grünland in Acker-

land (§ 78 WHG).

Bauvorsorge

Die Bauvorsorge umfasst wichtige Bereiche der

Eigenvorsorge von Anwohnern und Betrieben in

potenziellen Überschwemmungsgebieten. Sie hat

das Ziel, mittels angepasster Planung und Bau-

weise oder mittels Maßnahmen der Abdichtung

und Abschirmung mögliche Schäden zu minimie-

ren.

Weitergehende Informationen und Hinweise zur

Bauvorsorge finden sich u. a. in der Hochwasser-

fibel des Bundes (Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 2015).

3.1.2 Schutz

Natürlicher Wasserrückhalt

Natürliche Wasserrückhaltemaßnahmen (NWRM)

sind multi-funktionale Maßnahmen, die darauf

abzielen, Wasserressourcen zu schützen, indem

natürliche Mittel und Prozesse z. B. die Wieder-

herstellung von Ökosystemen genutzt werden.

Das beinhaltet die Rückführung ausgebauter und

veränderter Auen und Gewässer in einen natur-

nahen Zustand. In erster Linie dient dies der Ver-

besserung der Gewässerstrukturen und des öko-

logischen Zustands. Ein weiterer wichtiger Ne-

beneffekt ist der positive Einfluss auf das Abfluss-

verhalten der Gewässer. Vor diesem Hintergrund

kommt somit auch den Maßnahmen zur Renatu-

rierung der Fließgewässer und Auen im Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte eine Bedeutung im

Rahmen des Hochwasserschutzes zu.

Technischer Hochwasserschutz

Unter technischem Hochwasserschutz werden

Bauwerke verstanden, die einerseits ein Objekt

direkt vor dem ansteigenden Wasser schützen

(z. B. Ufermauern, Verwallungen, Deiche, Quer-

schnittserweiterungen) oder indirekt den Anstieg

des Hochwassers durch temporären Rückhalt

verzögern (z. B. Rückhaltebecken, Stauseen,

Talsperren, Flutpolder).

3.1.3 Vorsorge

Ein umfassender Hochwasserschutz beinhaltet

auch eine weitergehende Hochwasservorsorge.

Diese umfasst die Einzelstrategien Informations-

vorsorge, Gefahrenabwehr und Katastrophen-

schutz, Verhaltensvorsorge sowie Risikovorsorge.

Dazu gibt es z. B. auf der Seite des Niedersächsi-

schen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft,

Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Hinweise für

die Eigenvorsorge:

www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kueste

nschutz/hochwasserschutz/den_notfall/y

Informationsvorsorge

Um die Menschen in Niedersachsen frühzeitig

und gezielt vor Hochwasser warnen zu können,

wurden beim NLWKN die Hochwasservorhersa-

gezentrale, überregionale Hochwassermelde-

15

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

dienste (ÜHWD) sowie regionale Hochwasser-

meldedienste (RHWD) eingerichtet. Damit wurde

ein wichtiger Baustein für die Hochwasservorsor-

ge geschaffen.

Die Hochwassermeldepegel des Landes verfügen

über sogenannte Meldestufen, bei deren Errei-

chen bzw. Überschreiten Hochwassermeldungen

herausgegeben werden. Bei Überschreiten kriti-

scher Grenzwasserstände wird im Bereich des

Bearbeitungsgebietes Vechte der RHWD der Be-

triebsstelle Meppen tätig. Er gibt entsprechende

Warnungen an die zuständigen Stellen insbeson-

dere der Kommunen heraus.

Aktuelle Wasserstandsdaten und Informationen

der Hochwasservorhersagezentrale werden zu-

sätzlich zur Veröffentlichung auf Pegelonline

(www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de) in

länderübergreifenden Informationssystemen der

Öffentlichkeit über das Internet verfügbar gemacht

(www.hochwasserzentralen.de). Das Länderüber-

greifende Hochwasserportal (LHP) ist eine ge-

meinsame Internetplattform der Bundesländer mit

dem Ziel, eine Gesamtübersicht über Hochwas-

sergefahren in Deutschland zu liefern (Abb. 3.2).

Weiterhin haben alle Länder Meldewege zur In-

formation der Nachbarländer eingerichtet. Vor

diesem Hintergrund ist derzeit eine gute Zusam-

menarbeit der Bundesländer im Bereich der

Hochwasservorhersage gewährleistet.

Abb. 3.2: Länderübergreifendes Hochwasserportal (LUBW und LfU 2012)

Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz

In der Gefahren- und Katastrophenabwehr wer-

den Maßnahmen ergriffen, um Gefahren für Leib

und Leben, Gesundheit und Umwelt während

eines Hochwasserereignisses abzuwehren. Ne-

ben der unmittelbaren Gefahrenabwehr sind auch

vorbereitende Maßnahmen wie z. B. die Aufstel-

lung von Katastrophenschutzplänen und die Ein-

richtung bzw. Unterhaltung von entsprechenden

Organisationsstrukturen notwendig.

Bund und Länder stützen sich hier auch auf frei-

willige Helferinnen und Helfer. Die bekanntesten

Organisationen im Katastrophenschutz in

Deutschland sind:

Feuerwehren,

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW),

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG),

Deutsches Rotes Kreuz (DRK),

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),

Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und

Malteser-Hilfsdienst (MHD).

Wie bereits bei vergangenen katastrophalen

Hochwasserereignissen z. B. im Sommer 2013

geschehen, kann die Bundesregierung auch der

Bundeswehr Aufgaben des Katastrophenschutzes

übertragen.

16

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Hochwasser an der Hase 1998 (links) und Sandsackreserve beim Elbe-Hochwasser 2013 (rechts) (Quelle: NLWKN)

Verhaltensvorsorge

Im Rahmen der Verhaltensvorsorge wird vor an-

laufenden Hochwassern und Sturmfluten gewarnt,

um die Zeiträume zwischen dem Anlaufen eines

Hochwassers und dem Eintritt der kritischen

Hochwasserstände für konkretes Schaden min-

derndes Handeln zu nutzen. In diesem Zusam-

menhang ist die Verhaltensvorsorge abhängig von

den vorher beschriebenen rechtzeitigen Hoch-

wasserwarn-, Informations- und Meldediensten,

um ein planvolles Handeln vor und während des

Hochwassers zu gewährleisten. Erfahrungen aus

kleineren Hochwasserereignissen der letzten Jah-

re zeigen, dass bei Gewässern mit entsprechend

großen Vorwarnzeiten durchaus Maßnahmen der

Verhaltensvorsorge ergriffen werden können. Dies

betrifft neben vereinzelten Ansatzpunkten der

privaten Verhaltensvorsorge vor allem die profes-

sionelle Begleitung von Hochwasserereignissen

durch örtliche ehrenamtliche und hauptamtliche

Katastrophenschutzorganisationen.

Risikovorsorge

Die Risikovorsorge ist die finanzielle Vorsorge

durch Rücklagen und Versicherungen (Elemen-

tarschutzversicherung), für den Fall, dass trotz

aller vorgenannten Strategien ein Hochwasser-

schaden eintritt. Zur Erhöhung der Versiche-

rungsdichte kooperieren die Bundesländer mit

dem Gesamtverband der deutschen Versiche-

rungswirtschaft (GDV). Ziel ist die Regulierung

möglicher Schäden durch Versicherungen und

nicht durch staatliche Hilfen.

3.1.4 Wiederherstellung/Regeneration

Regeneration nach einem Hochwasserereignis

beinhaltet die Auswertung des Ereignisses hin-

sichtlich

Arbeit der Hochwassereinsatzstäbe,

Kooperation mit den Krisenstäben des Landes und der Landkreise,

Hochwasserwarn- und –alarmdienste,

Steuerung ausgewählter Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken,

Betrieb landeseigener wasserwirtschaftlichen Anlagen,

Einsatz von Fachberatern vor Ort

sowie die Ableitung und Umsetzung von Schluss-

folgerungen.

Regeneration umfasst zudem die Aufstellung und

Realisierung einer Nachsorgeplanung, die

geeignet ist, so rasch wie möglich zum normalen

Alltag zurückzukehren. Eine solche Planung ent-

hält u. a. die

Entsorgung unbrauchbar gewordener Einrich-tungen, Gegenstände,

Notversorgung mit Trinkwasser, Lebensmit-teln, Heizmaterial, Strom etc.,

Aufnahme von materiellen und ideellen Schä-den inkl. Umweltschäden,

Abschätzung der von den Schäden ausge-henden Gefahren (Gewässerverschmutzung, Sediment, etc.).

Des Weiteren werden im Rahmen der Wiederher-

stellung die direkt und indirekt durch das Hoch-

wasser entstandenen Schäden beseitigt.

17

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

3.2 Betrachtete Gewässer und Hochwassertypen

Im HWRM-Plan für das Teil-Bearbeitungsgebiet

Vechte wird das gesamte Gewässernetz innerhalb

des niedersächsischen Anteils an der FGE Rhein

betrachtet. Im Fokus stehen dabei gewöhnlich

Gewässer mit einem Einzugsgebiet >10 km², da

diese in der Regel nicht in der Lage sind, Hoch-

wasserabflüsse ohne Ausuferung abführen zu

können. An diesen Gewässern können nachteilige

Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden,

insbesondere dann, wenn durch historische

Hochwasser besonders signifikante Schäden

bereits dokumentiert sind.

Gewässer mit Einzugsgebieten von weniger als

10 km² sind dagegen überwiegend in der Lage,

Hochwasserabflüsse im Gewässerprofil ohne sehr

große Ausuferungen abzuführen.

Bei der Bewertung des Hochwasserrisikos können

grundsätzlich folgende unterschiedliche Hoch-

wassertypen betrachtet und auf ihre Signifikanz

untersucht werden:

Hochwasser von oberirdischen Gewässern

Oberflächenabfluss

zutage tretendes Grundwasser

Versagen wasserwirtschaftlicher Anlagen

Überforderung von Abwasseranlagen

Besondere Beachtung finden die Hochwasser von

oberirdischen Gewässern. Viele Siedlungs- und

Ballungsräume sowie Industrie- und Gewerbege-

biete befinden sich an oberirdischen Gewässern.

So können durch ein Hochwasser signifikante

nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter

menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und

wirtschaftliche Tätigkeiten entstehen.

Hochwasser durch Oberflächenabflüsse treten

häufig nur lokal auf und werden meist durch

Starkregenereignisse verursacht.

Diese Ereignisse zeichnen sich durch ihre räumli-

che Variabilität aus. In der Regel verursacht die-

ser Hochwassertyp erst dann signifikante Hoch-

wasserrisiken, wenn sich die Oberflächenabflüsse

in Gewässern sammeln. Daher werden starke

Oberflächenabflüsse nicht direkt betrachtet, son-

dern implizit bei der Betrachtung von Hochwas-

serrisiken an den oberirdischen Gewässern be-

rücksichtigt.

Zutage tretendes Grundwasser könnte räumlich

und zeitlich begrenzt nur in einigen wenigen Ge-

wässerabschnitten ein relevantes Ausmaß errei-

chen. Da die Risiken durch zutage tretendes

Grundwasser von den Hochwasserrisiken durch

die Oberflächengewässer überlagert werden,

werden sie nicht gesondert betrachtet.

Das Risiko des Versagens wasserwirtschaftlicher

Stauanlagen wird in Deutschland durch hohe An-

forderungen an Planung, Bau, Unterhaltung und

Kontrolle der Anlagen begrenzt. Die Wahrschein-

lichkeit des Versagens liegt deutlich unter den

Extremereignissen an den Oberflächengewäs-

sern. Dieser Hochwassertyp ist deshalb nicht

signifikant und wird im Rahmen der Risikobewer-

tung nicht weiter betrachtet.

Hochwasser durch die kapazitive Überforderung

von Abwasseranlagen ist nicht signifikant, da die-

se Überflutungen meist durch konvektive

Starkniederschläge ausgelöst werden, die nur

lokal begrenzt auftreten. Abflüsse aus Abwasser-

anlagen und aus der Niederschlagsentwässerung

befestigter Flächen sind in die Hochwasserereig-

nisse an oberirdischen Gewässern mit einberech-

net und werden somit berücksichtigt. Der Rück-

stau aus einem innerörtlichen Kanalnetz, welcher

durch ein Niederschlagsereignis oberhalb des

Bemessungsniederschlags für dieses Kanalnetz

entsteht, wird jedoch nicht integriert.

3.3 Kriterien für ein signifikantes Hochwasserrisiko

Artikel 4 HWRM-RL (§ 73 WHG) schreibt eine

vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos vor.

Diese ist in Niedersachsen auf Grundlage des von

der LAWA erarbeiteten Leitfadens (LAWA 2009)

und auf Basis vorhandener Informationen und

Erfahrungen aus bisherigen Hochwasserereignis-

sen durchgeführt worden. Dieser Leitfaden soll im

Rahmen der deutschlandweiten Koordinierung

überarbeitet und angepasst werden. Die Richtlinie

lässt aber auch ein Vorgehen nach Artikel 13 (§

73 Abs. 5 WHG) zu. So können:

nach Artikel 13 Abs. 1 a) HWRM-RL (§ 73 Absatz 5 Satz 1 WHG) bereits vor dem 22.12.2010 durchgeführte Bewertungen des potenziell signifikanten Hochwasserrisikos verwendet werden, oder

18

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

nach Artikel 13 Abs. 1 b) HWRM-RL (§ 73 Absatz 5 Satz 2 WHG) bereits vor dem 22.12.2010 erstellte oder deren Erstellung be-reits beschlossene Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie HWRM-Pläne Anwendung finden.

Um ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisi-

ko an einer Gewässerstrecke einschätzen zu

können, sind Parameter und Schwellenwerte als

Kriterium festzulegen, sogenannte Signifikanzkri-

terien. Die HWRM-RL gibt dazu keine konkreten

Indikatoren oder Werte vor. Die deutschen Bun-

desländer haben auf Grundlage des von der LA-

WA erarbeiteten Leitfadens (LAWA 2009) selbst

Kriterien auf Basis vorhandener Informationen

und Erfahrungen aus bisherigen Hochwasserer-

eignissen festgelegt.

Ein Hochwasserereignis wird als signifikant ein-

gestuft, sobald für eines der im Folgenden aufge-

führten Schutzgüter die jeweilige regionalspezifi-

sche Signifikanzgrenze überschritten ist.

Insgesamt befinden sich im Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte ca. 50 km Gewässer-

strecken mit einem potenziell signifikanten Hoch-

wasserrisiko (Abb. 3.3).

Signifikanzkriterium Menschliche Gesundheit

Kriterien für das Risiko der Gefährdung für das

Schutzgut menschliche Gesundheit sind sowohl

nachteilige Folgen für den Menschen selbst (z. B.

„Gefährdung von Leib und Leben“) als auch die

gesellschaftlich relevante Betroffenheit von Ge-

bäuden und öffentliche Einrichtungen. Indikator

zur Bewertung des Umfangs der Betroffenheit ist

im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte mindestens

das Vorhandensein von Siedlungsgebieten in

einem potenziellen Überschwemmungsgebiet.

Weitere Indikatoren sind die vom Hochwasser

betroffenen EW bzw. die Anzahl oder der prozen-

tuale Anteil bestimmter betroffener Gebäude,

Krankenhäuser oder Schulen.

Signifikanzkriterium Umwelt

Für das Schutzgut Umwelt wird als Kriterium das

Vorhandensein von potenziellen Verschmut-

zungsstellen berücksichtigt. Es wird anhand des

Bestandes von IED-Anlagen (englisch für

Industrial Emissions Directive, deutsch: Industrie-

emissionsrichtlinie) gemäß Richtlinie 2010/75/EU

Anhang I des Europäischen Parlaments und des

Rates vom 24. November 2010 bzw. IVU-Anlagen

(IVU: integrierte Vermeidung und Verminderung

der Umweltverschmutzung) gemäß Richtlinie

96/61/EG Anhang I des Rates vom 24. September

1996 über die integrierte Vermeidung und Ver-

minderung der Umweltverschmutzung einge-

schätzt. Es handelt sich hierbei um Industriebe-

triebe, von denen bei einer Überflutung der Anla-

gen durch Hochwasser das Risiko ausgeht, dass

Produktionsstoffe oder Abfallprodukte in die Um-

welt gelangen. Dies betrifft z. B. Mineral- oder

Gasraffinerien, Metall und Mineral verarbeitende

Industriebetriebe, chemische Industriebetriebe

oder Abfallbetriebe.

Signifikanzkriterium Kulturerbe

Als schützenswerte Kulturerbestätten werden im

Rahmen der vorläufigen Bewertung mindestens

die hochwasserempfindlichen anerkannten UNE-

SCO-Weltkulturerbestätten angesehen. Weitere

Denkmäler sind bereits indirekt unter dem Kriteri-

um menschliche Gesundheit mit berücksichtigt, da

sie überwiegend in den betroffenen Siedlungsge-

bieten liegen.

Signifikanzkriterium Wirtschaftliche Tätigkei-

ten

Signifikante Risiken für wirtschaftliche Tätigkeiten

sind vorhanden, wenn erhebliche Sachschäden

auftreten können. Zusätzlich lassen sich die öko-

nomischen Auswirkungen durch Hochwasser auf

Gewerbegebiete auch anhand von regionalwirt-

schaftlichen wichtigen Stoffströmen oder des Ar-

beitsmarktes bewerten. Eine Beeinträchtigung

dieser kann zu erheblichen wirtschaftlichen Belas-

tungen führen. Zur Beschreibung der wirtschaftli-

chen Tätigkeiten in einem potenziellen Über-

schwemmungsgebiet werden im Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte Flächennutzungen wie

Industrie- und Gewerbeflächen, wichtige Ver-

kehrswege, Hafenanlagen oder touristische Infra-

struktur und sonstige wichtige Gebäude, soweit

sie nicht unter dem Signifikanzkriterium Menschli-

che Gesundheit berücksichtigt werden, herange-

zogen.

19

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Abb. 3.3: Gewässerstrecken mit einem potenziell signifikanten Hochwasserrisiko (Risikogebiete)

20

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

4. Beschreibung der Hochwassergefahr und des Hochwasserrisikos

Nach der vorläufigen Bewertung des Hochwasser-

risikos nach § 73 WHG (Art. 4 HWRM-RL) wurden

auf dieser Grundlage in einem zweiten Schritt bis

Ende 2013 die Hochwassergefahren- und –risiken

kartographisch dargestellt. Neben der Information

über die Lage eines Risikogebietes ist auch das

Ausmaß des Risikos eine wichtige Grundlage für

die Planung von Schutzmaßnahmen. Hier werden

neben dem Ausmaß der Überflutung auch die

Risiken bewertet und die potenziellen Auswirkun-

gen auf Mensch und Gut beschrieben.

Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) enthal-

ten für jedes Risikogebiet

das Ausmaß der Überflutung,

die erwarteten Wassertiefen bzw. Wasser-stände und

gegebenenfalls die Fließgeschwindigkeit.

Aufbauend auf den HWGK sind in den Hochwas-

serrisikokarten (HWRK) für jedes Risikogebiet

die Anzahl der potenziell betroffenen Einwoh-ner (Schutzgut menschliche Gesundheit),

der Standort von potenziell umweltgefährden-den Anlagen (Schutzgut Umwelt),

mindestens hochwasserempfindliche UNE-SCO-Weltkulturerbestätten (Schutzgut Kultur-erbe),

die Art der betroffenen wirtschaftlichen Tätig-keiten (Schutzgut wirtschaftliche Tätigkeiten)

sowie zusätzlich

betroffene Schutzgebiete

dargestellt. Alle Karten sowie weitere relevante

Informationen sind im Internet veröffentlicht

(www.hwrm-rl.niedersachsen.de).

4.1 Datengrundlagen für die Erstellung der Hochwassergefahren- und –risikokarten

Um Hochwasser und deren Gefahren besser ein-

schätzen zu können, wurden statistische Verfah-

ren eingesetzt. Hierbei wurden möglichst langjäh-

rige Pegelmessreihen ausgewertet. So wurden

Ereigniswahrscheinlichkeiten berechnet, welche

unter anderem beschreiben, wie häufig ein Ab-

fluss in einem bestimmten Zeitraum erreicht oder

überschritten wird.

Beispielsweise kommt in eintausend Jahren ein

100-jähriges Hochwasser (HQ100) statistisch ge-

sehen zehnmal vor. Bei diesem Beispiel können

zwischen zwei Ereignissen aber weniger oder

auch mehr als einhundert Jahre liegen. Ein HQ100

bezeichnet also ein Hochwasserereignis, das

innerhalb des ausgewerteten Zeitraumes statis-

tisch gesehen einmal in einhundert Jahren auftritt.

Für die Ermittlung des Ausmaßes der Überflutung

sowie der Wassertiefen der unterschiedlichen

Hochwasserereignisse werden computergestütz-

te, hydraulische Simulationsmodelle verwendet.

Die dort berechneten Wasserspiegellagen werden

mit einem digitalen Geländemodell verschnitten,

um die Überflutungsflächen und zu erwartenden

Wassertiefen in jedem Geländepunkt zu ermitteln.

Für die HWGK wurden nur aktuelle hydrologische

Statistiken verwendet, so dass der bis heute wirk-

sam gewordene Einfluss der Klimaänderung mit

erfasst wird. Da dieses Verfahren auch für die

nächsten Berichtszyklen verwendet wird, werden

auch zukünftige klimatische Veränderungen in die

Erstellung der Karten mit einfließen.

Für das Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte sind

Überflutungen durch hohe Abflüsse im Binnenland

relevant. Dabei werden folgende drei Szenarien

von Hochwasserereignissen unterschieden:

Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (= häufiges Ereignis) [HQhäufig]: Häufigere Ereignisse (Hochwasser mit hoher Wahr-scheinlichkeit), bei denen signifikante Auswir-kungen erwartetet werden, wurden entspre-chend den LAWA-Empfehlungen bestimmt. Gewählt wurden im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte Ereignisse mit einem Wiederkehrinter-vall von 20 Jahren (HQ20).

Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlich-keit (= mittleres Ereignis) [HQ100]: Das Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit wurde auf Grundlage der in den Ländern ab-gestimmten Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) in Übereinstimmung mit Europa-, Bundes- und Länderrecht festgelegt. Dieses Ereignis ent-spricht einem Hochwasser, wie es statistisch einmal in 100 Jahren vorkommt (HQ100).

Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlich-keit (= seltenes Ereignis) oder Szenarien für Extremereignisse [HQextrem]: Die Darstel-lung eines Hochwassers mit niedriger Wahr-scheinlichkeit (seltenes Ereignis) oder ein Ext-remereignis wie z. B. Versagen von Hoch-wasserschutzeinrichtungen dient der Veran-

21

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

schaulichung extremer Zustände. Kommunen, Gemeinden und auch direkt Betroffene kön-nen auf Grundlage dieser Darstellung Ent-scheidungen z. B. für die Bauvorsorge treffen. Beim Betrachten eines solchen Ereignisses wird schnell ersichtlich, dass ein technischer Hochwasserschutz nur bis zu einem im Vor-feld bestimmten Wasserstand (Bemessungs-hochwasser) Schutz bieten kann.

Entsprechend dem Abstimmungsprozess in

Deutschland wurde ein Ereignis gewählt,

welches statistisch gesehen deutlich seltener

als alle 100 Jahre auftritt und auf Grundlage

der zur Verfügung stehenden Daten und sta-

tistischen Auswerteverfahren hinreichend

genau bestimmbar ist. Im Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte sind Ereignisse in

der Größenordnung eines HQ200 relevant.

4.2 Inhalte der Hochwassergefahren- und –risikokarten

4.2.1 Hochwassergefahrenkarten

In den HWGK ist das Ausmaß der Überflutung

von ausgewählten Hochwasserereignissen in den

betroffenen Bereichen kartografisch dargestellt.

Sie enthalten neben einer topographischen Karte

auch Angaben zu Wassertiefen. Weiterhin werden

vorhandene Hochwasserschutzanlagen darge-

stellt. Abb. 4.1 zeigt beispielhaft die Legende ei-

ner HWGK.

Abb. 4.1: Beispiel einer Legende einer HWGK (NLWKN 2013)

Die Karten quantifizieren bzw. präzisieren die in

der vorläufigen Bewertung gemachten Aussagen.

Dabei wurde für jedes der drei Hochwasserszena-

rien (HQhäufig, HQ100 und HQextrem) eine separate

HWGK im Maßstab 1:25.000 erstellt. Welches

Ereignis auf der Karte beschrieben wird, ist auf

einem Schriftfeld an der unteren rechten Seite der

Zeichenfläche vermerkt, dem jeweiligen Plan-

stempel. Ebenfalls sind dort die für die Planerstel-

lung zuständige Behörde und eine Datumsangabe

zum Stand der Karte (Veröffentlichungsdatum)

aufgeführt. Ein Beispiel ist in Abb. 4.2 dargestellt.

22

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Die Wassertiefen sind in der Regel als abgestufte

blaue Flächen gekennzeichnet, die über einer

topographischen Karte liegen. Außerhalb der Ri-

sikogebiete werden die Wassertiefen in Grüntö-

nen dargestellt (Wassertiefe - nachrichtlich). Sind

die Wassertiefen gelb und orange eingefärbt, wird

davon ausgegangen, dass diese Flächen durch

technische Hochwasserschutzeinrichtungen (z.B.

Deiche) geschützt werden (Wassertiefe – ge-

schützt).

Weitere Informationen und die aktuellen HWGK

der Vechte und der Dinkel sind auf der Websi-

te www.hwrm-rl.niedersachsen.de abrufbar.

Abb. 4.2: Beispiel einer HWGK der Vechte (NLWKN 2013)

4.2.2 Hochwasserrisikokarten

Zusätzlich zu den HWGK sind Karten für die Risi-

kogebiete erstellt worden. Die Informationen aus

den HWGK werden darin hauptsächlich mit Flä-

chennutzungsinformationen sowie mit bedeuten-

den Objekten verknüpft. Sie sind so aufbereitet,

dass Risiken schnell erkennbar sind. Es werden

Informationen

zur Anzahl der potenziell betroffenen Einwoh-ner,

zu Anlagen, die im Falle der Überflutung Um-weltverschmutzungen verursachen könnten,

zur Lage betroffener Kulturgüter sowie

zu der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten

dargestellt. Darüber hinaus sind potenziell be-

troffene Schutzgebiete gekennzeichnet. Abb. 4.3

zeigt beispielhaft die Legende einer HWRK.

23

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Abb. 4.3: Beispiel einer Legende einer HWRK (NLWKN 2013)

Da die HWRK auf den Ergebnissen der HWGK

beruhen, werden dieselben drei Szenarien be-

trachtet und in der Regel ebenfalls in separaten

digitalen HWRK dargestellt. Ein Beispiel ist in

Abb. 4.4 dargestellt.

Ebenso wie die HWGK dienen die HWRK als

wichtige Informationsquelle für die Öffentlichkeit

und die zuständigen Behörden sowie weitere inte-

ressierte Institutionen. Darüber hinaus sind sie im

Rahmen der Aufstellung des HWRM-Plans die

Grundlage für die Ableitung des

Handlungsbedarfs zur Minimierung des Hochwas-

serrisikos. Das Risiko für die menschliche Ge-

sundheit wurde je Hochwasserszenario über die

Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner ab-

geschätzt. Die Zahl wurde anhand von Flächen-

nutzungsdaten oder auch auf Grundlage von In-

formationen der Meldebehörden bestimmt. Die so

ermittelte Anzahl betroffener Einwohner pro Ge-

meinde wurde nach den in der Legende aufge-

führten Symbolen in den HWRK dargestellt.

24

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Abb. 4.4: Beispiel einer HWRK an der Vechte (NLWKN 2013)

Sogenannte IED-Anlagen (IED: englisch für In-

dustrial Emissions Directive, deutsch: Industrie-

emissionsrichtlinie) bzw. IVU-Anlagen (IVU: inte-

grierte Vermeidung und Verminderung der Um-

weltverschmutzung), die im Falle eines Hochwas-

sers Umweltschäden und Verschmutzungen ver-

ursachen können, sind gemäß Anhang I der RL

2010/75/EU (IED-Anlagen) bzw. gemäß RL

96/61/EG (IVU-Anlagen) erfasst und mit einem

gesonderten Symbol gekennzeichnet worden.

Für die Auswirkungen auf das Schutzgut Umwelt

(Schutzgebiete) wurden nur die Areale dargestellt,

die von dem entsprechenden Hochwasserereignis

betroffen waren. Unterschieden wurden dabei

FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Gebiete für die

Entnahme von Wasser für den menschlichen Ge-

brauch sowie Erholungs- und Badegewässer.

Anhand von Flächennutzungsdaten wurden für

die Art der betroffenen wirtschaftlichen Tätigkeiten

sechs verschiedene Nutzungsklassen abgeleitet.

Dies waren Wohnbauflächen und Flächen ge-

mischter Nutzung, Industrieflächen, Flächen be-

sonderer funktionaler Prägung (z. B. historische

Anlagen), Verkehrsflächen, landwirtschaftliche

und Waldflächen, Gewässer und sonstige Flä-

chen.

Um zu kennzeichnen, welche wirtschaftlichen

Tätigkeiten durch Hochwasser betroffen sein

könnten, wurden ebenso wie für die Auswirkun-

gen auf Schutzgebiete in den Karten nur die Nut-

zungsflächen dargestellt, die von dem entspre-

chenden Hochwasserereignis betroffen waren.

Das jeweils betroffene Gebiet geht aus der Kar-

tenlegende hervor.

25

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

4.3 Schlussfolgerungen aus den Karten

Ausgangspunkt der HWRM-Planung sind die aus

den HWGK und HWRK ableitbaren Schlussfolge-

rungen. Aus der Interpretation der dargestellten

Inhalte lassen sich Aktivitäten und Maßnahmen

ableiten.

Die Erarbeitung und Veröffentlichung der HWGK

und HWRK liefert einen wesentlichen Beitrag zur

Schaffung bzw. Stärkung des öffentlichen Be-

wusstseins für Hochwasserrisiken.

Die HWRM-Planung ist dabei ein fortlaufender

Prozess, in dessen Rahmen zielgerichtet die

Hochwasserrisiken mit jeweils höchster Priorität

identifiziert werden, denen durch geeignete Maß-

nahmen begegnet werden soll.

Durch die HWGK und HWRK erhalten die am

HWRM beteiligten Akteure aufbereitete

Grundlagen und Hinweise, um die bestehende

Hochwassergefahr im eigenen Wirkungsbereich

bei Planungen berücksichtigen zu können. Letzt-

lich profitiert die gesamte Gesellschaft, wenn

durch die den tatsächlichen Hochwasserrisiken

Rechnung tragende Maßnahmen private und

volkswirtschaftliche Schäden vermindert oder

vermieden werden. HWRM-Pläne sind daher

fachübergreifend angelegt und gehen über den

Zuständigkeitsbereich der Wasserwirtschaftsver-

waltungen der Länder hinaus. Sie erfordern eine

intensive Zusammenarbeit der verschiedenen

Verwaltungsbereiche und -ebenen sowie der ver-

schiedenen am Hochwasserrisikomanagement

beteiligten Akteure.

Tab. 4.1: Übersicht über die Auswirkungen von Hochwasser im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte

Ereignis

Schutzgut

hohe

Wahrscheinlichkeit

[HQhäufig]

mittlere

Wahrscheinlichkeit

[HQ100]

niedrige

Wahrscheinlichkeit /

Extremereignis

[HQextrem]

Überschwemmte Bereiche 26,19 km² 33,20 km² 91,31 km²

Schutzgut Menschliche Gesundheit

Betroffene Einwohner 180 510 7.100

Schutzgut Umwelt

Gefährdete IED-Anlagen 0 0 1

FFH-Gebiete 0 km² 0 km² 0 km²

Vogelschutzgebiete 0 km² 0 km² 0 km²

Erholungs- und Badegewässer 0 0 0

Schutzgut Kulturerbe

Betroffene UNESCO-Weltkulturerbestätten

0 0 0

Schutzgut Wirtschaftliche Tätigkeiten

Wohnbauflächen, Flächen gemischter Nutzung

0,10 km² 0,30 km² 4,57 km²

Industrie- und Gewerbeflächen, Flächen mit funktionaler Prägung

0,02 km² 0,04 km² 1,97 km²

Verkehrsflächen 0,03 km² 0,06 km² 0,63 km²

Landwirtschaftlich genutzte Flä-chen, Wald, Forst

23,48 km² 29,98 km² 80,02 km²

Sonstige Vegetations- und Frei-flächen

1,12 km² 1,33 km² 2,29 km²

Gewässer 1,44 km² 1,48 km² 1,84 km²

26

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Die einzelnen HWGK und HWRK stellen die bei

dem jeweiligen Hochwasserszenario betroffenen

Flächen des untersuchten Gewässers dar. Dabei

ist zu beachten, dass es im Mündungsbereich der

Dinkel in die Vechte zu Überschneidungen der

Überschwemmungsflächen kommen kann. In der

Karte ist jedoch nur die überschwemmte Fläche

des jeweils betrachteten Gewässers dargestellt.

Es kann also z. B. bei einem Hochwasserereignis

in der Vechte auch zu Überflutungen im Bereich

der Dinkel kommen.

In Tab 4.1 befindet sich eine Übersicht über die

Auswirkungen der drei Hochwasserereignisse

HQhäufig, HQ100 und HQextrem im Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte in Zahlen. Die Über-

sicht ist unterteilt in die vier verschiedenen

Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt,

Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Dabei

wurden ausschließlich die Risikogebiete (Dinkel

und Vechte) betrachtet, während nachrichtlich

dargestellte Überschwemmungsgebietsflächen

nicht ausgewertet wurden. Im gesamten Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte sind bei einem HQhäufig

Flächen von ca. 26 km² und bei einem HQ100 von

ca. 33 km² betroffen. Im Vergleich zum HQ100 ist

die potenziell betroffene Fläche bei einem HQextrem

fast um das Dreifache höher (ca. 91 km²). Das

hängt damit zusammen, dass beim HQextrem an-

genommen wird, dass die technischen Schutzein-

richtungen nicht ausreichen und überströmt wer-

den. Insgesamt liegen je nach Hochwasserereig-

nis ca. 85 % der betroffenen Flächen im Einzugs-

gebiet der Vechte und ca. 15 % im Einzugsgebiet

der Dinkel (Abb. 4.5).

Abb. 4.5: Übersicht über die überfluteten Gebiete im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte

Anhand der Betroffenheit der verschiedenen

Landnutzungstypen wird das Schutzgut wirtschaft-

liche Tätigkeiten beschrieben (Tab. 4.1, Abb. 4.6).

Die landwirtschaftlich genutzten Flächen, Wald-

und Forstflächen sind die potenziell am stärksten

betroffene Nutzungsart. Darauf folgen bei HQhäufig

und HQ100 Gewässer sowie sonstigen Vegeta-

tions- und Freiflächen. Bei einem HQextrem sind mit

ca. 4,6 km² die Wohnbauflächen am zweitstärks-

ten betroffen.

27

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Abb. 4.6: Betroffene Landnutzungstypen

Über die Anzahl der potenziell von einem Hoch-

wasserereignis betroffenen Einwohner wird das

Schutzgut menschliche Gesundheit beschrieben

(Tab. 4.1, Abb. 4.7). Im gesamten Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte sind bei einem HQhäufig

ca. 180 Einwohner betroffen. Die Anzahl der be-

troffenen Einwohner verdreifacht sich bei einem

HQ100 (ca. 510 betroffene Einwohner) und steigt

bei einem HQextrem (ca. 7100 betroffene Einwoh-

ner) bezogen auf das HQhäufig auf das vierzigfache

an. Der starke Anstieg an betroffenen Einwohnern

vom HQ100 zum HQextrem liegt neben der größeren

betroffenen Fläche möglicherweise auch an der

an der Überströmung der im Regelfall auf ein

HQ100 bemessenen Hochwasserschutzeinrichtun-

gen

Bei einem HQextrem ist zu bemerken, dass 45 %

der betroffenen Einwohner im Einzugsgebiet der

Dinkel und 55 % der betroffenen Einwohner im

Einzugsgebiet der Vechte lokalisiert sind. Die

betroffene Wohnbaufläche der Vechte ist mit

300 ha fast doppelt so groß ist wie die entspre-

chende betroffene Fläche im Einzugsgebiet der

Dinkel mit 157 ha.

28

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Abb. 4.7: Betroffene Einwohner

Eine Gefährdung der Umwelt kann durch den

Austritt gefährdender Stoffe insbesondere aus

IED- bzw. IVU-Anlagen entstehen. Im Risikoge-

biet der Dinkel sind keine IED- bzw. IVU-Anlagen

vorhanden. Dagegen ist im Risikogebiet der

Vechte eine Anlage potenziell bei einem Extrem-

ereignis gefährdet. Im gesamten Teil-

Bearbeitungsgebiet der Vechte werden weder

Natura 2000-Gebiete noch Badegewässer bei

einem Hochwasser berührt.

29

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

5. Beschreibung der festgelegten angemessenen Ziele

In Deutschland sind unter Berücksichtigung der

Bestimmungen aus § 75 Abs. 3 WHG (Artikel 7

Abs. 3 HWRM-RL) folgende grundsätzlichen Ziele

für ein nachhaltiges HWRM im Hinblick auf die

Schutzgüter festgelegt worden:

Vermeidung neuer Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Risikogebiet

Reduktion bestehender Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Risikogebiet

Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers

Reduktion nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser

Ausgehend von diesen grundlegenden Zielen

erfolgt die weitere Zielfestlegung gemäß dem

Subsidiaritätsprinzip auf Ebene der örtlich zustän-

digen Akteure im Zusammenhang mit der Identifi-

zierung der Maßnahmen. Sie umfassen somit die

Aspekte Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wie-

derherstellung/Regeneration (Abb. 3.1).

Diese Ziele werden weder im WHG noch in der

HWRM-RL konkretisiert. Gemäß WHG § 75 Ab-

satz 3 (Artikel 7 Absatz 2 und 3 HWRM-RL) sind

Maßnahmen zu entwickeln und diese einer Wir-

kungsanalyse zu unterziehen. Je nach der örtli-

chen Situation in der FGE sind unterschiedliche

Schwerpunkte vorhanden.

Die Ziele des HWRM müssen ganzheitlich und

nachhaltig sein. Das zu erreichende Sicherheits-

niveau soll ökologisch vertretbar, ökonomisch

verhältnismäßig und sozial sowie gesellschaftlich

verträglich sein. Auf lange Sicht soll die Sicherheit

für Menschen, Bauten, Infrastrukturen und Sach-

werte soweit möglich nachhaltig verbessert wer-

den. Darüber hinaus sind der nachhaltige Schutz

und die Verbesserung des Naturhaushaltes sowie

der Erhalt des nationalen Kulturerbes zu gewähr-

leisten.

Dies soll erreicht werden durch

die gemeinsame effiziente Verantwortung auf der Grundlage der Subsidiarität,

den Erhalt der Solidarität bei Hochwasserrisi-ken,

die Synergie mit sonstigen Richtlinien und

die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

Ziel ist es auch, in der breiten Bevölkerung ein

Risikobewusstsein, dass es einen absoluten

Schutz vor Naturereignissen wie Hochwasser

nicht geben kann, zu festigen und dieses dauer-

haft zu erhalten. Die Verlagerung der Auswirkun-

gen von Hochwasserereignissen in ein angren-

zendes Gebiet darf nur dann zugelassen werden,

wenn zuvor gemeinsame Vereinbarungen getrof-

fen werden, um die Verantwortung und den Ein-

satz im Hochwasserfall fair zu verteilen. Hier wird

die Solidarität der Akteure bestätigt und zum Aus-

druck gebracht, indem Hochwassermanage-

mentmaßnahmen gemeinsam im Interesse aller

getroffen werden.

Die HWRM-RL steht in Wechselwirkung mit sons-

tigen Richtlinien, die im Sinne eines effizienten

Ressourceneinsatzes in Betracht zu ziehen sind.

Deshalb sollte bei diesen Prozessen das Potenzi-

al für Synergien gerade im Hinblick auf weitere

umweltpolitische Ziele genutzt werden, um eine

effiziente und sinnvolle Nutzung von Ressourcen

zu gewährleisten. Im Sinne eines „Win-Win“-

Ansatzes kann das HWRM die Ziele des Natur-

schutzes (z. B. die Ziele der FFH-Richtlinie (FFH-

RL) (RL 92/43/EWG) oder der WRRL (RL

2000/60/EG)) unterstützen und umgekehrt.

Um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen si-

cherzustellen, müssen die mobilisierbaren

menschlichen, technischen und finanziellen Mittel

aller betroffenen Akteure den zu erwartenden

Ergebnissen bzw. dem Nutzen gegenübergestellt

werden. Dies erfolgt durch die Priorisierung der

Maßnahmen. Das Setzen von Prioritäten spielt

auch eine Rolle, wenn bei Projekten zwischen

Richtlinien mit divergierenden Zielen abgewogen

werden muss.

Ziele auf Maßnahmenniveau sollen messbar und

periodisch überprüfbar sein. Sie lehnen sich an

die Formulierungen der LAWA Maßnahmentypen-

liste bzw. Handlungsbereiche an und berücksich-

tigen die Zielsetzungen der regionalen Manage-

mentprozesse in den Bundesländern und Regio-

nen. Eine Gegenüberstellung der EU-Aspekte

aufgeteilt in die EU-Maßnahmenarten mit den

Begriffen der LAWA-Handlungsfelder ist in

Tab. 5.1 zu sehen.

30

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Tab. 5.1: Gegenüberstellung der EU-Maßnahmenart sowie der Begriffe der LAWA-Handlungsbereiche (LA-WA 2014a)

EU-Aspekte EU-Maßnahmenart LAWA-Handlungsbereich

Vermeidung

Vermeidung Flächenvorsorge

Entfernung oder Verlegung

Verringerung Bauvorsorge (auch techn. Hochwasserschutz (Bauvorsorge))

Sonstige Vorbeugungsmaßnahmen Vermeidung

Schutz

Management natürlicher Überschwemmun-gen / Abfluss- und Einzugsgebietsmanage-ment

Natürlicher Wasserrückhalt

Regulierung des Wasserabflusses

Technischer Hochwasserschutz

Anlagen im Gewässerbett, an der Küste und in Überschwemmungsgebieten

Management von Oberflächengewässern

Sonstige Schutzmaßnahmen

Vorsorge

Hochwasservorhersage und Warnungen Informationsvorsorge

Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung

Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz

Öffentliches Bewusstsein und Vorsorge Verhaltensvorsorge

Sonstige Vorsorge Risikovorsorge

Wiederherstellung/ Regeneration und Überprüfung

Überwindung der Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft und Beseitigung von Umweltschäden

Regeneration

Sonstige Wiederherstellung/ Regeneration und Überprüfung

Hochwasserbewältigung / Regeneration

Sonstiges Sonstiges Sonstiges

Vor diesem Hintergrund sind für jedes Risikoge-

biet die konkreten angemessenen Ziele für die

Schutzgüter vor dem Hintergrund der örtlichen

Situation, der festgestellten Risikoausprägung und

den bereits vorhandenen Schutzeinrichtungen

festgelegt. Relevante Gesichtspunkte, wie etwa

Nutzen und Kosten, Ausdehnung der Über-

schwemmung, Hochwasserabflusswege und Ge-

biete mit dem Potential zur Retention von Hoch-

wasser wie z. B. natürliche Überschwemmungs-

gebiete, Bodennutzung und Wasserwirtschaft,

Raumordnung, Flächennutzung, Naturschutz,

Schifffahrt und Hafeninfrastruktur fanden entspre-

chende Berücksichtigung.

Die Festlegung erfolgte aufgrund der Informatio-

nen aus der vorläufigen Bewertung des Hochwas-

serrisikos, aus den Hochwassergefahren- und -

risikokarten, sowie sonstiger Daten und vorhan-

denen Untersuchungen. Weitere Informationen

zur Vorgehensweise können über die Internetseite

des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) ein-

geholt werden.

31

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

6. Zusammenfassung der Maßnahmen und deren Rangfolge

HWRM-Pläne müssen Maßnahmen zur Errei-

chung der festgelegten Ziele für das HWRM um-

fassen. Zur Erreichung dieser Ziele wurden Maß-

nahmen zur Reduzierung der Hochwasserrisiken

in den Gebieten festgelegt, in denen ein potenziel-

les signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder

für wahrscheinlich gehalten werden kann (§ 73

WHG i. V. m. Art. 5 HWRM-RL).

Die Maßnahmenauswahl erfolgte auf Basis des

LAWA-Maßnahmenkataloges (Anhang 1) (LAWA

2014a). In diesem Maßnahmenkatalog sind den

übergeordneten EU-Aspekten des HWRM (Ver-

meidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstel-

lung/Regeneration) verschiedene EU-

Maßnahmenarten (mit EU-Maßnahmen-

Nummern) bzw. LAWA-Handlungsbereiche und

LAWA-Handlungsfelder (mit LAWA-

Maßnahmennummern) zugeordnet. Dieser LA-

WA-Maßnahmenkatalog wurde im Laufe des Jah-

res 2015 fortgeschrieben und um Maßnahmen zur

Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

(MSRL) ergänzt sowie für den Bereich WRRL

geringfügig angepasst (LAWA 2015). Dieser

überarbeitete Maßnahmenkatalog ist zukünftig zu

verwenden. Nachstehende Tab. 6.1 zeigt die Zu-

ordnung der Maßnahmen zu den grundlegenden

Ziele und Schutzgüter des HWRM.

Ausgehend von diesen grundlegenden Zielen

erfolgt die weitere Zielfestlegung gemäß dem

Subsidiaritätsprinzip auf Ebene der sachlich und

örtlich zuständigen Akteure im Zusammenhang

mit der Identifizierung der Maßnahmen. Dies sind

unter anderem die Länder, regionale Träger,

Kommunen und Verbände, die auch für die Um-

setzung der Maßnahmen verantwortlich sind.

Die nachfolgende Tabelle zeigt Zuordnung der

grundlegenden Ziele und Schutzgüter zu den

Maßnahmen. Nach § 75 WHG bestehen folgende

Anforderungen an die Maßnahmen und deren

Wirkung:

Die Maßnahmenplanung berücksichtigt ent-sprechend der rechtlichen Zweck- und Ziel-vorgaben u. a. Bodennutzung, Wasserwirt-schaft, Raumordnung, Flächennutzung, Na-turschutz, Schifffahrt sowie Hafeninfrastruktur (§ 75 Abs. 2 WHG i. V. m. Art. 7 HWRM-RL).

Die Maßnahmenplanung trägt neben den Zielen des HWRM den Zielen des Art. 4 WRRL (§ 75 Abs. 3 WHG i. V. m. Art. 7 HWRM-RL) wie z. B. guter ökologischer Zu-stand oder Verschlechterungsverbot im erfor-derlichen Umfang Rechnung.

Nachhaltige Flächennutzungsmethoden, die Verbesserung des natürlichen Wasserrück-halts sowie die kontrollierte Überflutung be-stimmter Gebiete sind auch aufgrund ihrer positiven gewässerökologischen Wirkungen Bestandteil der Maßnahmenplanungen (§ 75 WHG i. V. m. Art. 7 HWRM-RL).

Es dürfen keine Maßnahmen vorgesehen werden, die für andere Länder und Staaten im Einzugsgebiet oder Teileinzugsgebiet zu einer erheblichen Erhöhung des Hochwasserrisikos führen. Diesem Gebot nicht Rechnung tra-gende Maßnahmen müssen ggf. grenzüber-schreitend koordiniert und einvernehmlich ge-klärt werden (§ 75 Abs. 4 WHG i. V. m. Art. 7 Abs. 4 HWRM-RL).

Grundlage für die Maßnahmenauswahl ist ein

Vergleich des derzeitigen Stands des HWRM im

Planungsgebiet mit den in Kapitel 1 dargestellten

Zielen und Handlungsbedarfen. Auf dieser Basis

erfolgte implizit die Identifikation der vorgesehe-

nen Maßnahmen durch die zuständigen Akteure.

Die Zusammenstellung der Maßnahmen der je-

weils Verantwortlichen erfolgte durch den

NLWKN.

Tab. 6.1 führt auf, in welchen Risikogebieten die

einzelnen EU-Aspekte des HWRM angewendet

werden.

Hochw

asserris

ikom

anagem

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lan 2

015 –

2021 fü

r den n

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32

Tab. 6.1: Zuordnung der grundlegenden Ziele und Schutzgüter zu den Maßnahmen

HWRM-Zyklus Grundlegende Ziele Schutzgüter

EU-

Aspek-

te des

HWRM

EU-Maßnahmenart

[EU-Maßnahmen-Nummer]

(LAWA-Handlungsbereich)

LAWA-Handlungsfeld

(Maßnahmen-Nr. gem. LAWA 2014a)

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Ve

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ng

Vermeidung [M21]

(Flächenvorsorge)

Raumordnungs- und Regionalplanung (301) X X X X X

Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (302) X X X X X

Bauleitplanung (303) X X X X X

Angepasste Flächennutzungen (304) X X X X X

Entfernung/ Verlegung [M22]

(Flächenvorsorge) Entfernung/Verlegung (305) X X X X X

Verringerung [M23]

(Bauvorsorge)

Hochwasserangepasstes Planen, Bauen, Sanieren (306)

X X X X X X

Objektschutz (307) X X X X X

Hochwasserangepasster Umgang mit wassergefähr-denden Stoffen (308)

X X X X X

sonstige Vorbeugungsmaßnahmen [M24]

Sonstige Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwas-serrisiken (309)

X X X X X X

Sc

hu

tz

Management natürlicher Über-schwemmungen/Abfluss und Ein-zugsgebiets-management [M31]

(Natürlicher Wasserrückhalt)

Natürlicher Wasserrückhalt im Einzugsgebiet (310) X X X X X

Natürlicher Wasserrückhalt in der Gewässeraue (311) X X X X X

Minderung der Flächenversiegelung (312) X X X X X

Natürlicher Wasserrückhalt in Siedlungsgebieten (313) X X X X X

Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten (314)

X X X X X

Regulierung Wasserabfluss [M32]

(Technischer Hochwasserschutz)

Planung und Bau von Hochwasserrückhaltemaßnah-men (315)

X X X X X

Betrieb, Unterhaltung und Sanierung von Hochwasser-rückhaltemaßnahmen (316)

X X X X X

Hochw

asserris

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015 –

2021 fü

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33

HWRM-Zyklus Grundlegende Ziele Schutzgüter

EU-

Aspek-

te des

HWRM

EU-Maßnahmenart

[EU-Maßnahmen-Nummer]

(LAWA-Handlungsbereich)

LAWA-Handlungsfeld

(Maßnahmen-Nr. gem. LAWA 2014a)

Ve

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Ku

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ch

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keit

en

Anlagen im Gewässerbett, an der Küs-te und im Überschwemmungsgebiet [M33]

(Technische Schutzanlagen)

Deiche, Dämme, Hochwasserschutzwände, mobiler Hochwasserschutz, Dünen, Strandwälle (317)

X X X X X

Unterhaltung von vorhandenen stationären und mobilen Schutzbauwerken (318)

X X X X X

Management von Oberflächen-gewässern [M34]

(Technischer Hochwasserschutz)

Freihaltung und Vergrößerung der Hochwasserabfluss-querschnitte im Siedlungsraum und Auenbereich (319)

X X X X X

Freihaltung der Hochwasserabflussquerschnitte durch Gewässerunterhaltung und Vorlandmanagement (320)

X X X X X

Sonstige Schutzmaßnahmen [M35] Sonstige Maßnahme zur Verbesserung des Schutzes gegen Überschwemmungen (321)

X X X X X

Vo

rso

rge

Hochwasser-vorhersagen und -warnungen [M41]

(Informationsvorsorge)

Hochwasserinformation und Vorhersage (322) X X X X X

Einrichtung bzw. Verbesserung von kommunalen Warn- und Informationssystemen (323)

X X X X X

Planung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall/ Notfallplanung [M42]

(Gefahrenabwehr und Katastrophen-schutz)

Alarm- und Einsatzplanung (324) X X X X X

Öffentliches Bewusstsein und Vorsor-ge [M43] (Verhaltensvorsorge)

Aufklärung, Vorbereitung auf den Hochwasserfall (325) X X X X X X

Sonstige Vorsorge [M44]

(Risikovorsorge) Versicherungen, finanzielle Eigenvorsorge (326) X X X X

Wie

de

rhe

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l-

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Reg

en

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be

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g

Überwindung der Folgen für den Ein-

zelnen und die Gesellschaft [M51]

(Regeneration)

Aufbauhilfe und Wiederaufbau, Nachsorgeplanung,

Beseitigung von Umweltschäden (327) X

Sonstige Wiederherstel-

lung/Regeneration und Überprüfung

[M52], [M53]

Sonstige Maßnahmen im Rahmen dieses Handlungs-

bereichs (328) X

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015 –

2021 fü

r den n

ieders

ächsis

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34

HWRM-Zyklus Grundlegende Ziele Schutzgüter

EU-

Aspek-

te des

HWRM

EU-Maßnahmenart

[EU-Maßnahmen-Nummer]

(LAWA-Handlungsbereich)

LAWA-Handlungsfeld

(Maßnahmen-Nr. gem. LAWA 2014a)

Ve

rme

idu

ng

ne

ue

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isik

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Red

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tio

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Ku

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So

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es

Sonstiges [M61] Sonstige Maßnahmen (329) X X X X X X X X

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

35

Die Auswertung der Tab. 6.2 zeigt, dass für alle

Risikogebiete im Teil-Bearbeitungsgebiet der

Vechte Maßnahmen der EU-Aspekte Vermeidung,

Schutz und Vorsorge sowie konzeptionelle Maß-

nahmen vorgesehen sind. Die in den nachfolgen-

den Unterkapiteln dargestellten

Tabellen (Tab. 6.3 –Tab. 6.6) zeigen zusammen-

fassende Übersichten der zum jeweiligen EU-

Aspekt geplanten Maßnahmen des HWRM. Aus

den Tabellen ist ersichtlich, ob eine Maßnahme im

jeweiligen Risikogebiet vorgesehen ist

Tab. 6.2: Anzahl der Risikogebiete je EU-Aspekt des HWRM

EU-Aspekte des HWRM

Risikogebiete mit Maßnahmenmeldungen

Anzahl (insgesamt 2) Anzahl bezogen auf alle

Risikogebiete [%]

Vermeidung 2 100

Schutz 2 100

Vorsorge 2 100

Wiederherstellung/Regeneration und Überprüfung

0 0

Sonstiges (inkl. konzeptionelle Maßnahmen)

2 100

6.1 Maßnahmen

6.1.1 Vermeidung

Zur Vermeidung von Hochwasserrisiken im Vor-

feld von Hochwasserereignissen tragen insbe-

sondere Maßnahmen zur Flächenvorsorge und

Bauvorsorge bei. Diese werden in Maßnahmen

zur Vermeidung oder Verringerung von Hochwas-

serrisiken, Maßnahmen zur Entfernung bzw. Ver-

legung von hochwasserempfindlichen Nutzungen

und weitere Vorbeugungsmaßnahmen unter-

schieden.

Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwasserri-

siken sind vorrangig Maßnahmen zur Vermeidung

der Ansiedlung neuer oder zusätzlicher Schutzgü-

ter in hochwassergefährdeten Gebieten, z.B. aus

den Bereichen Landnutzungsplanung und Land-

nutzungsbeschränkungen zu verstehen. Sie um-

fassen u.a. Maßnahmen zur Festlegung von Vor-

rang- und Vorbehaltsgebieten in den Raumord-

nungs- und Regionalplänen, Festsetzung bzw.

Aktualisierung der Überschwemmungsgebiete

und Formulierung von Nutzungsbeschränkungen

nach Wasserrecht, Anpassung und/oder Ände-

rung der Bauleitplanung bzw. bauordnungsrechtli-

cher Auflagen und weiterer Vorgaben zur ange-

passten Flächennutzung.

Weitere Vermeidungsmaßnahmen sind z. B. die

Entfernung oder der Rückbau von schutzgutbezo-

genen Objekten/Anlagen aus hochwassergefähr-

deten Gebieten oder deren Verlegung in Gebiete

mit niedrigerer Hochwasserwahrscheinlichkeit

und/oder mit geringeren Gefahren.

Unter Verringerung des Hochwasserrisikos sind

Maßnahmen zu verstehen, welche im Falle eines

Hochwasserereignisses die nachteiligen Folgen

bezogen auf die Schutzgüter reduzieren. Es han-

delt sich also um Maßnahmen an Gebäuden,

öffentlichen Infrastruktureinrichtungen usw., die

hochwasserangepasstes Planen, Bauen, Sanie-

ren, Objektschutz und den hochwasserangepass-

ten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

umfassen.

Sonstige Vorbeugemaßnahmen zur Unterstützung

der Vermeidung von Hochwasserrisiken umfassen

u. a. auch die Erstellung von Konzepten, Studien

und/oder Gutachten für das HWRM.

Ein Beispiel für Maßnahmen aus dem Bereich

Vermeidung ist die Festsetzung von Über-

schwemmungsgebieten und deren raumordneri-

sche Berücksichtigung (Abb. 6.1). Die Freihaltung

und die vorgeschriebenen Nutzungseinschrän-

kungen dieser Flächen sichern den Retentions-

raum und beugen einer Abflussverschärfung vor.

Diese Maßnahme ist in der Bundesgesetzgebung

verankert und wird im gesamten Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte umgesetzt.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

36

Abb. 6.1: Berücksichtigung der Überschwemmungsgebiete in der Wasserwirtschaft und Raumplanung in Niedersachsen (ARGEBAU 2010)

Wie Tab. 6.3 zeigt, werden im Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte Maßnahmen zur Ver-

meidung von Hochwasserrisiken vorgesehen.

Hierbei handelt es sich u. a. um Flächenvorsor-

gemaßnahmen wie die Landes- und

Regionalplanung sowie die angepasste Flächen-

nutzung. Darüber hinaus wurden im Risikogebiet

der Vechte bereits Maßnahmen zum hochwas-

serangepassten Umgang mit wassergefährden-

den Stoffen umgesetzt.

Tab. 6.3: Risikogebiete mit Maßnahmen im EU-Aspekt "Vermeidung"

HWRM-Zyklus Risikogebiete mit

Maßnahmenmeldungen

EU

-Asp

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HW

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EU-Maßnahmenart [EU-Maßnahmen-Nummer] (LAWA-Handlungsbereich)

LAWA-Handlungsfeld (Maßnahmen-Nr. gem. LAWA 2014a)

Ve

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Din

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Ve

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Vermeidung [M21]

(Flächenvorsorge)

Raumordnungs- und Regionalplanung (301) Ja Ja

Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (302) Ja Ja

Bauleitplanung (303) Nein Nein

Angepasste Flächennutzungen (304) Ja Ja

Entfernung/ Verlegung [M22]

(Flächenvorsorge) Entfernung/Verlegung (305) Nein Nein

Verringerung [M23]

(Bauvorsorge)

Hochwasserangepasstes Planen, Bauen, Sanieren (306)

Nein Nein

Objektschutz (307) Nein Nein

Hochwasserangepasster Umgang mit wasserge-fährdenden Stoffen (308)

Ja Nein

sonstige Vorbeugungs-maßnahmen [M24]

Sonstige Maßnahmen zur Vermeidung von Hoch-wasserrisiken (309)

Ja Nein

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

37

6.1.2 Schutz

Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser umfas-

sen alle Maßnahmen, die zum Management na-

türlicher Überschwemmungen bzw. einem Ab-

fluss- und Einzugsgebietsmanagement ergriffen

werden, sowie Maßnahmen zur Regulierung des

Wasserabflusses, klassische Hochwasserschutz-

anlagen im und am Gewässer und in Über-

schwemmungsgebieten. Darüber hinaus werden

auch Maßnahmen zum Management von Oberflä-

chengewässern einbezogen.

Unter dem Management natürlicher Über-

schwemmungen bzw. einem Abfluss- und Ein-

zugsgebietsmanagement sind Maßnahmen zur

Speicherung, Verzögerung und Reduzierung des

Abflusses in natürlichen und künstlichen Entwäs-

serungssystemen, wie Verbesserung der Infiltrati-

on einschließlich der Speicherung in Über-

schwemmungsgebieten und in vorhandenen An-

lagen in den Gewässern sowie der Wiederauffors-

tung von Böschungen zur Wiederherstellung na-

türlicher Systeme zu verstehen.

Maßnahmen zur Regulierung des Abflusses um-

fassen alle Maßnahmen, die sich signifikant auf

das hydrologische Regime auswirken. Dazu gehö-

ren anlagenbedingte Eingriffe für die Abflussregu-

lierung, wie der Bau, die Änderung oder Beseiti-

gung von Wasser zurückhaltenden Strukturen

(z.B. Dämme oder andere angeschlossene Spei-

chergebiete) sowie die Weiterentwicklung beste-

hender Vorgaben zur Abflussregulierung. Dies

sind insbesondere die Planung und der Bau von

Hochwasserrückhaltemaßnahmen sowie deren

Betrieb, Unterhaltung und Sanierung.

Unter Anlagen im Gewässerbett und im Über-

schwemmungsgebiet werden der Ausbau, die

Ertüchtigung bzw. der Neubau von stationären

und mobilen Schutzeinrichtungen wie Deiche,

Hochwasserschutzwände, Sperrwerke oder mobi-

le Hochwasserschutzanlagen zusammengefasst.

Auch die Unterhaltung von vorhandenen stationä-

ren und mobilen Schutzbauwerken wird in diese

Maßnahmengruppe mit einbezogen.

Unter dem Management von Oberflächengewäs-

sern sind Maßnahmen zur Freihaltung und Ver-

größerung der Hochwasserabflussquerschnitte im

Siedlungsraum und Auenbereich sowie Gewäs-

serunterhaltung und Vorlandmanagement zu ver-

stehen. Sofern die beabsichtigten Schutzmaß-

nahmen keiner der vorgenannten Kategorien zu-

geordnet werden können, wird bei der Maßnah-

menmeldung die Kategorie „sonstigen Schutz-

maßnahmen“ verwendet. Dies sind z.B. Hoch-

wasserschutzkonzepte.

In der Tab. 6.4 sind die für das Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte gemeldeten Maßnah-

men des EU-Aspekts „Schutz“ aufgeführt. Es

werden Maßnahmen zum Management natürli-

cher Überschwemmungen sowie zum Abfluss-

und Einzugsgebietsmanagement durchgeführt.

Ziel dieser Maßnahmen ist die Verbesserung des

natürlichen Wasserrückhalts in den Siedlungsge-

bieten sowie die Wiedergewinnung von Über-

schwemmungsgebieten. Weitere Maßnahmen

werden im Bereich des technischen Hochwasser-

schutzes durchgeführt. So werden im gesamten

Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte Maßnahmen zur

Freihaltung der Hochwasserabflussquerschnitte

durch die Gewässerunterhaltung und Vorlandma-

nagement durchgeführt.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

38

Tab. 6.4: Risikogebiete mit Maßnahmen im EU-Aspekt "Schutz"

HWRM-Zyklus Risikogebiete mit

Maßnahmenmeldungen

EU

-As

pe

kte

de

s H

WR

M

EU-Maßnahmenart [EU-Maßnahmen-Nummer] (LAWA-Handlungsbereich)

LAWA-Handlungsfeld (Maßnahmen-Nr. gem. LAWA 2014a)

Vechte Dinkel

Sc

hu

tz

Management natürli-cher Überschwem-mungen/Abfluss und Einzugsgebiets-management [M31]

(Natürlicher Wasser-rückhalt)

Natürlicher Wasserrückhalt im Einzugsgebiet (310) Ja Ja

Natürlicher Wasserrückhalt in der Gewässeraue (311) Nein Nein

Minderung der Flächenversiegelung (312) Nein Nein

Natürlicher Wasserrückhalt in Siedlungsgebieten (313) Ja Ja

Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten (314)

Nein Nein

Regulierung Wasser-abfluss [M32]

(Technischer Hoch-wasserschutz)

Planung und Bau von Hochwasserrückhaltemaßnah-men (315)

Nein Nein

Betrieb, Unterhaltung und Sanierung von Hochwasser-rückhaltemaßnahmen (316)

Nein Nein

Anlagen im Gewäs-serbett, an der Küste und im Über-schwemmungsgebiet [M33]

(Technische Schutzan-lagen)

Deiche, Dämme, Hochwasserschutzwände, mobiler Hochwasserschutz, Dünen, Strandwälle (317)

Ja Nein

Unterhaltung von vorhandenen stationären und mobi-len Schutzbauwerken (318)

Ja Nein

Management von Oberflächen-gewässern [M34]

(Technischer Hoch-wasserschutz)

Freihaltung und Vergrößerung der Hochwasserab-flussquerschnitte im Siedlungsraum und Auenbereich (319)

Nein Nein

Freihaltung der Hochwasserabflussquerschnitte durch Gewässerunterhaltung und Vorlandmanagement (320)

Ja Ja

Sonstige Schutzmaß-nahmen [M35]

Sonstige Maßnahme zur Verbesserung des Schutzes gegen Überschwemmungen (321)

Nein Nein

6.1.3 Vorsorge

Vorsorgemaßnahmen umfassen alle Maßnahmen

zur Hochwasservorhersage und Hochwasserwar-

nung, Planungen zur Gefahrenabwehr und zum

Katastrophenschutz sowie Maßnahmen zur Ver-

haltens- und Risikovorsorge.

Maßnahmen zur Hochwasservorhersage und

Hochwasserwarnung sind alle Maßnahmen zur

Einrichtung bzw. Verbesserung von Hochwasser-

vorhersage- oder Hochwasserwarndiensten, wie

z. B. Hochwassermeldedienste und Sturmflutvor-

hersage sowie kommunale Warn- und Informati-

onssysteme.

Wichtiges Element der Vorsorge ist auch die Pla-

nung von Hilfsmaßnahmen für den Notfall und

betrifft vorrangig die Gefahrenabwehr und den

Katastrophenschutz. Darunter sind Maßnahmen

zur Einrichtung oder Verbesserung von institutio-

nellen Notfallplänen für den Fall von Hochwasser-

ereignissen, die Schaffung der sich daraus erge-

benden notwendigen materiellen Ressourcen

sowie die Planung und Optimierung des Krisen-

und Ressourcenmanagements zu verstehen.

Die Verhaltensvorsorge umfasst Maßnahmen zur

Bildung und Stärkung des öffentlichen Bewusst-

seins bzw. der öffentlichen Vorsorge im Fall von

Hochwasserereignissen.

Sonstige Maßnahmen zur Einrichtung oder Ver-

besserung der Risikovorsorge bei Hochwasserer-

eignissen sind z. B. die finanzielle Absicherung

vor allem durch Versicherungen gegen Hochwas-

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

39

serschäden, aber auch die finanzielle Eigenvor-

sorge durch Bildung von Rücklagen.

In der Tab. 6.5 sind die für das Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte gemeldeten Maßnah-

men des EU-Aspekts „Vorsorge“ aufgeführt. Die

Durchführung von vorsorgenden Maßnahmen ist

ein wichtiger Aspekt im HWRM, sodass hier mit

elf Maßnahmen für das Risikogebiet Vechte und

mit acht Maßnahmen für das Risikogebiet Dinkel

die größte Anzahl an Maßnahmen im Vergleich zu

den anderen EU-Maßnahmenarten durchgeführt

wird. Für beide Risikogebiete sind hierbei Maß-

nahmen zur Informationsvorsorge vorgesehen.

Weitere Maßnahmen sind im Bereich der Gefah-

renabwehr und des Katastrophenschutzes ge-

plant, wie zum Beispiel die Alarm- und Einsatz-

planung für Hochwasserereignisse. Ferner sind

Maßnahmen zur Risikovorsorge wie Versicherun-

gen oder finanzielle Eigenvorsorge in den Risiko-

gebieten vorgesehen.

Tab. 6.5: Risikogebiete mit Maßnahmen des EU-Aspekts "Vorsorge"

HWRM-Zyklus Risikogebiete mit

Maßnahmenmeldungen

EU

-As

pe

kte

de

s H

WR

M

EU-Maßnahmenart [EU-Maßnahmen-Nummer] (LAWA-Handlungsbereich)

LAWA-Handlungsfeld (Maßnahmen-Nr. gem. LAWA 2014a)

Vechte Dinkel

Vo

rso

rge

Hochwasser-vorhersagen und -warnungen [M41]

(Informationsvorsorge)

Hochwasserinformation und Vorhersage (322) Ja Ja

Einrichtung bzw. Verbesserung von kommunalen Warn- und Informationssystemen (323)

Ja Nein

Planung von Hilfsmaß-nahmen für den Notfall/ Notfallplanung [M42]

(Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz)

Alarm- und Einsatzplanung (324) Ja Ja

Öffentliches Bewusst-sein und Vorsorge [M43]

(Verhaltensvorsorge)

Aufklärung, Vorbereitung auf den Hochwasserfall (325)

Nein Nein

Sonstige Vorsorge [M44] Versicherungen, finanzielle Eigenvorsorge (326) Ja Ja

6.1.4 Wiederherstellung, Regeneration und Überprüfung

Maßnahmen zur Wiederherstellung, Regeneration

und Überprüfung greifen nach einem Hochwas-

serereignis und umfassen alle Maßnahmen der

Schadensnachsorge. Sie betreffen vor allem die

Überwindung der Folgen für den Einzelnen und

die Gesellschaft sowie die Beseitigung von Um-

weltschäden. Darunter fallen u. a. Aufräum- und

Wiederherstellungsaktivitäten (Gebäude, Infra-

struktur, etc.) sowie unterstützende Maßnahmen

zur Wiederherstellung und dem Erhalt der körper-

lichen Gesundheit und dem geistigen Wohlbefin-

den, einschließlich Stressbewältigung und Kata-

strophenhilfe.

Im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte sind keine

Maßnahmen zur Wiederherstellung, Regeneration

und Überprüfung gemeldet worden.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

40

Sonstige und konzeptionelle Maßnahmen

Unter sonstige Maßnahmen (LAWA-

Maßnahmennummer 329) fallen Maßnahmen, die

keinem der anderen EU-Aspekte des HWRM zu-

geordnet werden können, die allerdings aufgrund

von Erfahrungen relevant sind und berücksichtigt

werden müssen.

Neben den bisher genannten Maßnahmen wer-

den auch konzeptionelle Maßnahmen geplant.

Darunter versteht man Maßnahmen, die zumeist

nicht nur einem Gebiet mit potenziellem signifi-

kantem Hochwasserrisiko zugeordnet

sind,sondern sich z. B. auf ein ganzes Bundes-

land bzw. ein übergeordnetes Teileinzugsgebiet

beziehen können.

Sie umfassen folgende Maßnahmen:

Erstellung von Konzeptionen / Studien / Gut-achten

Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben

Informations- und Fortbildungsmaßnahmen

Beratungsmaßnahmen

Einrichtung bzw. Anpassung von Förderpro-grammen

Freiwillige Kooperationen

Zertifizierungssysteme

Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen

Untersuchungen zum Klimawandel

In der Tab. 6.6 sind die für das Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte gemeldeten sonstigen

und konzeptionellen Maßnahmen aufgeführt. So-

wohl im Risikogebiet der Vechte als auch der

Dinkel sind u. a. Informations- und Fortbildungs-

maßnahmen, Maßnahmen zur Erstellung von

Konzeptionen, Studien und Gutachten sowie Be-

ratungsmaßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus

sollen Förderprogramme eingerichtet bzw. ange-

passt werden und vertiefende Untersuchungen

und Kontrollen z. B. auch zur Thematik des Kli-

mawandels durchgeführt werden.

Tab. 6.6: Risikogebiete mit Maßnahmen des EU-Aspekts "Konzeptionelle Maßnahmen"

HWRM-Zyklus Risikogebiete mit

Maßnahmenmeldungen

EU

-Asp

ek

te

de

s H

WR

M

EU-Maßnahmenart [EU-Maßnahmen-Nummer] (LAWA-Handlungsbereich)

LAWA-Handlungsfeld (Maßnahmen-Nr. gem. LAWA 2014a)

Vechte Dinkel

So

ns

tig

e

Konzeptionelle Maßnahmen

Erstellung von Konzeptionen / Studien / Gutachten (501)

Ja Ja

Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvor-haben (502)

Nein Nein

Informations- und Fortbildungsmaßnahmen (503) Ja Ja

Beratungsmaßnahmen (504) Ja Ja

Einrichtung bzw. Anpassung von Förderprogrammen (505)

Ja Ja

Freiwillige Kooperationen (506) Ja Ja

Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen (508) Ja Nein

Untersuchungen zum Klimawandel (509) Ja Ja

Sonstige Sonstige Maßnahmen (329) Nein Nein

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

41

Berücksichtigung des Klimawandels

Es ist fachlich geboten, bei der Planung von Maß-

nahmen die möglichen Auswirkungen des Klima-

wandels zu berücksichtigen, zumindest aber zu

bedenken.

Entsprechende Maßnahmenprogramme tragen

den zu erwartenden Herausforderungen des Kli-

mawandels insoweit bereits Rechnung.

Trotz großer Unsicherheiten über das Ausmaß

und die Auswirkungen des Klimawandels gibt es

viele Maßnahmen und Handlungsoptionen, die für

das HWRM und für die Verbesserung des Hoch-

wasserschutzes nützlich sind. Sie sind unabhän-

gig davon wie das Klima in der Zukunft aussehen

wird.

Bei den Maßnahmen handelt es sich insbesonde-

re um wasserwirtschaftliche Anpassungsmaß-

nahmen, die Bandbreiten tolerieren und außer-

dem

flexibel und nachsteuerbar sind. Das heißt, die Maßnahmen werden schon heute so kon-zipiert, dass eine kostengünstige Anpassung möglich ist, wenn zukünftig die Effekte des Klimawandels genauer bekannt sein werden. Die Passgenauigkeit einer Anpassungsmaß-nahme sollte regelmäßig überprüft werden.

robust und effizient sind. Das heißt, die ge-wählte Anpassungsmaßnahme ist in einem weiten Spektrum von Klimafolgen wirksam. Maßnahmen mit Synergieeffekten für unter-schiedliche Klimafolgen sollten bevorzugt werden.

Ein Klimacheck der Maßnahmen des LAWA-

Maßnahmenkatalogs (LAWA 2014a) wurde vor-

genommen. Ziel des Klimachecks war es, die

Anpassungsfähigkeit der Maßnahmen zu untersu-

chen. Dazu wurde zunächst deren Sensitivität

gegenüber den primären und sekundären Auswir-

kungen des Klimawandels abgeschätzt, ein-

schließlich der Möglichkeit, die Maßnahmen so zu

verändern, dass sie auch unter veränderten klima-

tischen Bedingungen ihren Zweck erfüllen.

Von den Maßnahmen des HWRM sind keine rele-

vanten regionalen bzw. überregionalen Auswir-

kungen auf das Klima zu erwarten. Darüber hin-

aus entstehen bei allen mit materiellem Aufwand

verbundenen Tätigkeiten Emissionen von

Treibhausgasen. Diese können jedoch als unter-

geordnet eingeschätzt werden. Aus dem Klima-

check leiten sich wichtige Hinweise für die Maß-

nahmenauswahl ab. So gibt es eine Reihe von

Maßnahmenkategorien, die nicht signifikant auf

den Klimawandel reagieren oder mittelfristig an

die Auswirkungen angepasst werden können. In

anderen Maßnahmengruppen ist eher mit einer

negativen Beeinflussung durch den Klimawandel

zu rechnen. In diesen Maßnahmengruppen und

insbesondere bei langlebiger Infrastruktur wurden

die Maßnahmen bevorzugt, die unter einer weiten

Bandbreite möglicher Klimaveränderungen effek-

tiv sind. Wenn möglich werden naturnahe Verfah-

ren eingesetzt und positive Nebeneffekte ausge-

nutzt.

Die Auswirkungen der Klimaschutz- und Anpas-

sungspolitik außerhalb des Wassersektors wur-

den soweit wie möglich berücksichtigt, um negati-

ve Folgewirkungen auf das Hochwasserrisiko

frühzeitig abzumindern. Bei der Umsetzung der

Maßnahmen entstehen wie bei allen mit materiel-

lem Aufwand verbundenen Tätigkeiten Treib-

hausgasemissionen, die jedoch so gering wie

möglich gehalten werden. Negative Nebeneffekte

in allen betroffenen Sektoren wurden im Pla-

nungsprozess erkannt und sind möglichst weitge-

hend vermindert worden. Maßnahmengruppen,

bei denen die Verknüpfung zu anderen Sektoren

besonders deutlich wird, sind z. B. die Maßnah-

men mit Relevanz für die WRRL.

Bei der Maßnahmenauswahl vor Ort spielen ne-

ben der Wirksamkeit der Maßnahme und der Um-

setzbarkeit auch wirtschaftliche Aspekte eine Rol-

le. Die Bedeutung des Klimawandels insgesamt

wird im Rahmen der wirtschaftlichen Analyse der

Maßnahmen berücksichtigt.

Generell leisten alle Maßnahmen des HWRM

letztlich auch einen Beitrag zur Anpassung an den

Klimawandel. Sie dienen dazu, neue Risiken zu

vermeiden, bestehende Risiken sowie die nachtei-

ligen Folgen während und nach einem Hochwas-

serereignis zu verringern. Damit tragen die Maß-

nahmen auch dazu bei, die Folgen der durch den

Klimawandel möglichen verschärften Hochwasse-

rereignisse und Sturmfluten zu begrenzen.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

42

6.3 Ökonomie von Maßnahmen

Ökonomische Bewertungen sind regulärer Be-

standteil des deutschen HWRM. Dies reflektiert

unter anderem die Idee, dass die Verwendung

von ökonomischen Instrumenten, Methoden und

Verfahren ein effektives Management des Hoch-

wasserrisikos unterstützen können, wie beispiels-

weise Entscheidungsfindung, Verletzbarkeits- und

Risikobewertung, die Auswertung und Priorisie-

rung von Maßnahmen sowie die Finanzierung von

HWRM-Maßnahmen.

Der Prozess der Maßnahmenidentifizierung und -

auswahl bildet die Basis für ein erfolgreiches

HWRM. In Deutschland verläuft dieser Prozess in

der Regel dezentral über mehrere wasserwirt-

schaftliche Ebenen, doch auch andere Bereiche

(z. B. Verbände und Institutionen aus Natur-

schutz, Denkmalpflege etc.) sind in die Planung

involviert.

Im Endeffekt handelt es sich beim HWRM in

Deutschland um ein gut funktionierendes Zusam-

menspiel zwischen verschiedensten Akteuren, bei

dem eine Vielzahl von Regelungen und Vorgaben

zu beachten sind. Ökonomische Bewertungen im

weitesten Sinne sind ein Bestandteil dieser Rah-

menbedingungen und Einflussfaktoren des

HWRM-Prozesses. Im Folgenden wird zunächst

der Prozess dargestellt und erläutert. Da es regi-

onale oder lokale Abweichungen davon geben

kann, wird der Prozess schematisch und verein-

facht beschrieben. In einem zweiten Schritt wird

dargestellt, welche ökonomischen Instrumente,

Methoden und Verfahren während des Prozesses

an welcher Stelle zum Einsatz kommen können

und wie sie funktionieren.

Die Anforderungen der HWRM-RL trafen in

Deutschland somit auf ein bestehendes System

des HWRM. Die Umsetzung der Richtlinie hat

Optimierungen dieses bestehenden Systems so-

wie der planerischen Abläufe mit sich gebracht.

So wurden gemäß Richtlinie Risikokarten erstellt

und somit besonders gefährdete Gebiete transpa-

rent für alle Beteiligten ausgewiesen. Dies bildet

die Grundlage für die Systematisierung des be-

stehenden und fortlaufenden Prozess der ge-

meinsamen Begegnung des Hochwasserrisikos

über lokale und regionale Grenzen hinweg.

Die Basis für ein effektives HWRM bildet ein so-

genanntes institutionalisiertes Expertenwissen

z. B. in Form von Risikokarten, diversen Instru-

menten zur Unterstützung wie Steckbriefe für

Maßnahmenkategorien, Expertenwissen von ver-

schiedenen Ebenen des HWRM sowie eine kon-

sequente begleitende und weiterführende For-

schung in diesem Bereich. Basierend auf diesen

Instrumenten können beteiligte Akteure der loka-

len und regionalen Ebene sowie weitere Stake-

holder eine Identifizierung von potenziellen Maß-

nahmen vornehmen.

Die auf diese Weise identifizierten potenziellen

Maßnahmen durchlaufen im Folgenden den in

Abb. 6.2 schematisch dargestellten Prozess, der

verschiedenste Entscheidungsebenen beinhaltet.

So wird zumeist auf der unteren Entscheidungs-

ebene eine erste Auswahl von realisierbaren

Maßnahmen getroffen. Auch eine Optimierung

des gesamten HWRM ist aufgrund des institutio-

nalisierten Expertenwissens möglich, so können

z. B. Akteure benachbarter Risikogebiete sich

zusammenschließen und effiziente Lösungen für

ein größeres Einzugsgebiet finden. Des Weiteren

werden auf diesen Ebenen ggf. auch bereits Prio-

risierungen vorgenommen.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

43

Abb. 6.2: Schematische Darstellung des Prozesses mit Elementen der ökonomischen Bewertung (LAWA 2014b)

Das hier beschriebene Schema der Maßnahmen-

findung gilt für nahezu sämtliche Maßnahmenty-

pen des LAWA-Maßnahmenkatalogs. Unter-

schiedliche ökonomische Instrumente können

zusätzlich zum Einsatz kommen, z. B. sobald für

Maßnahmen eine Förderung beantragt wird. Doch

auch wenn keine Förderung beantragt wird, gelten

die Vorgaben und Rahmenbedingungen in den

jeweiligen Organisationen und Institutionen. Sämt-

liche der in diesem Prozess identifizierten und

ausgewählten Maßnahmen bilden somit die Ge-

samtheit der HWRM-Maßnahmen.

Obwohl der Prozess hier linear dargestellt wird,

kann die Maßnahmenauswahl im Einzelfall auch

iterativ oder mit Rückschleifen verlaufen.

Auf den beschriebenen Ebenen des Prozesses

der Maßnahmenidentifizierung und -auswahl

kommen verschiedene ökonomische Instrumente,

Methoden und Verfahren zum Einsatz.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

44

Zu den Instrumenten, die eine ökonomische Be-

wertung als Bestandteil haben oder selbst eine

Bewertungsmethode darstellen, zählen z. B.:

Kosten-Nutzen-Bewertungen: hierunter fallen alle Bewertungen, bei denen Kosten eines Projektes mit dem Nutzen verglichen werden. Kosten und Nutzen können quantifiziert vor-liegen, müssen es aber nicht. Die Bewertung kann sich auf eine Maßnahme, auf mehrere Maßnahmen untereinander oder auf den Ver-gleich von Maßnahmen mit der sog. „Nullal-ternative“ beziehen.

Kostenvergleichsrechnungen: dies ist ein Verfahren der Investitionsrechnung und dient zum Vergleich mehrerer Investitionsalternati-ven. Hierbei werden die Gesamtkosten der Al-ternativen ermittelt und die kostengünstigste ausgewählt. Da hierbei nur die Kosten vergli-chen werden, wird vorausgesetzt, dass der Nutzen aller Alternativen gleich ist.

Folgenabschätzungen: Mit diesem Verfahren werden die Folgen bestimmter Maßnahmen und Handlungen, möglichst integrativ und mit-tels Ursache-Wirkungsketten, ermittelt und bewertet. Zu berücksichtigen sind die vorge-nommenen Maßnahmen zur Bewertung der hochwassergefährdeten Gebiete, also vor al-lem Einwohnerzahlen und Sachwerte sowie ggf. vorgenommene Verknüpfungen mit Ein-trittswahrscheinlichkeiten von Schadensereig-nissen.

Machbarkeitsstudien: dies bezeichnet die Überprüfung der Realisierbarkeit von Projek-ten. Mit ihr wird ermittelt, in welchem Umfang, mit welchen Mitteln und in welcher Zeit ein Projekt realisiert werden kann. Ziel einer sol-chen Studie kann ein wirtschaftlicher, techni-scher und/oder rechtlicher Machbarkeits-nachweis sein.

Expertenwissen: mit diesem Verfahren wird fachspezifisches und umfassendes Wissen einer Person oder Personengruppe genutzt, um zu nachhaltigen Lösungen für konkrete Herausforderungen, wie Hochwasserrisiko, zu gelangen. Das Fachwissen kann durch Studi-um oder Ausbildung aber auch durch langjäh-rige Erfahrung vor Ort entstanden sein. Die Einrichtung/Nutzung von lokalen und regiona-len Fachbeiräten gehört ebenso dazu wie themen- oder projektbezogene Expertenbe-fragungen.

Priorisierungsschemata: mit diesem Verfahren können schematisiert bzw. anhand von Krite-rien, wie zum Beispiel Zahl der betroffenen Einwohner oder IVU-Anlagen, Wassertiefen oder auch Kosten, Prioritäten für die Durch-führung von eventuellen Maßnahmen abgelei-tet werden.

In gleicher Weise wirken in diesem Zusammen-

hang auch die Haushaltsordnungen von Bund und

Ländern wie Instrumente, da sie u. a. verlangen,

für öffentliche Ausgaben die Grundsätze der Not-

wendigkeit der Ausgaben (§ 5 Haushaltsgrund-

sätzegesetz) sowie der Wirtschaftlichkeit und

Sparsamkeit (§ 6 Haushaltsgrundsätzegesetz) zu

beachten und umzusetzen.

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen für

die Wirtschaftlichkeit und Effizienz von Hochwas-

serschutzmaßnahmen gibt es in Deutschland eine

Reihe von Vorgaben, die einen weiteren Rahmen

für die Umsetzung des HWRM bilden können.

Diese Arbeiten, die im Wesentlichen aus der Aus-

einandersetzung mit der WRRL herrühren und als

richtungsweisend gelten können, sind nicht

rechtsverbindlich in der Anwendung, ihre Berück-

sichtigung wird aber auch bei der Umsetzung der

ökonomischen Anforderungen der HWRM-RL

empfohlen.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

45

6.4 Umsetzung der Maßnahmen

6.4.1 Priorisierung und Rangfolge von Maßnahmen

Die Aufstellung eines HWRM-Plans ist ein Pro-

zess, in dessen Verlauf konkrete Maßnahmen

identifiziert werden, die je nach regionalen und

lokalen Gegebenheiten in sehr unter-schiedlichen

Zeitabläufen umgesetzt werden.

Eine allgemeingültige Maßnahmenrangfolge kann

für den HWRM-Plan nicht angegeben werden.

Generell ergibt sich die zeitliche Abfolge der

Maßnahmen in Abhängigkeit von der Träger-

schaft, aus den verfügbaren personellen und fi-

nanziellen Ressourcen sowie, bei der Herstellung

von baulichen Anlagen, dem Vorliegen notwendi-

ger Zulassungen, die sich nach den Randbedin-

gungen sowie der Wirksamkeit und Machbarkeit

vor Ort richten.

Für eine vergleichbare Vorgehensweise zur Maß-

nahmenpriorisierung verständigten sich die Län-

der in einem bundesweiten Workshop auf die

Verwendung folgender drei Prioritätsstufen:

sehr hoch

hoch und

mittel

Bei der Einstufung in diese Prioritäten werden

neben den gesetzlich geregelten Pflichtaufgaben

die LAWA-Empfehlungen zur koordinierten An-

wendung der HWRM-RL und WRRL (LAWA

2013b) mit den nachfolgenden Kriterien berück-

sichtigt:

Synergieeffekte mit Zielsetzung der WRRL und anderen Richtlinien,

Wirksamkeit der Maßnahmen im Hinblick auf HWRM-RL und WRRL

Wirtschaftlichkeit der Maßnahme sowie

Umsetzbarkeit der Maßnahme

Die Umsetzung erfolgt durch die auf den unter-

schiedlichen Ebenen agierenden Träger des

HWRM.

Um die Umsetzbarkeit oder den Finanzbedarf der

Maßnahmen bewerten zu können, wird in der

Regel der Konkretisierungsgrad der Maßnahmen

nicht ausreichen. Die Priorisierung von Maßnah-

men auf dieser Ebene wird sich zunächst an der

Synergie bzw. der Eingruppierung in die Maß-

nahmengruppen orientieren. Darüber hinaus kön-

nen im Vorfeld der Detailplanung bereits Aspekte

eine Rolle spielen, die vom Grundsatz her eine

gewisse Dringlichkeit aufgrund eines hohen Gra-

des an Betroffenheit für einzelne Schutzgüter

darstellen.

Die Zuordnung für Prioritäten ist vor allem für

konkrete Maßnahmen relevant, die von Akteuren

umgesetzt werden müssen, die für viele Maß-

nahmen verantwortlich sind, wie z. B. die Länder-

verwaltungen oder Kommunen. Da zudem viele

Akteure parallel arbeiten, war es nicht zweckdien-

lich, eine zeitliche Rangfolge zu erarbeiten, nach

der eine Maßnahme nach der anderen umgesetzt

wird.

Nachfolgende Tab. 6.7 gibt einen Gesamtüber-

blick über die Prioritätsstufen der jeweiligen EU-

Aspekte im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte. Es

wird deutlich, dass die geplanten Maßnahmen

eine sehr hohe Priorität bzw. hohe Priorität auf-

weisen.

Tab. 6.7: Anzahl der Risikogebiete nach Prioritätseinstufung im gesamten Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte

EU-Aspekte des HWRM

Risikogebiete mit Maßnahmenmeldungen

Anzahl je nach Prioritätseinstufung

sehr hoch hoch mittel

Vermeidung 2 0 0

Schutz 2 2 0

Vorsorge 2 0 0

Wiederherstellung/ Regenera-tion und Überprüfung 0 0 0

Sonstiges (inkl. konzeptionel-le Maßnahmen) 2 0 0

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

46

6.4.2 Überwachung der Umsetzung

Hochwasserschutz ist eine Daueraufgabe, die

niemals als abgeschlossen gilt. In Deutschland

liegen aufgrund vielfacher Erfahrungen mit Hoch-

wasserereignissen umfangreiche und effektive

Hochwasserschutzstrategien vor. Die geplanten

Maßnahmen stellen insofern die Fortführung die-

ser Strategien und deren Weiterentwicklung hin

zu einem HWRM dar. Die Überwachung der Um-

setzung erfolgt bei einigen Maßnahmen im Rah-

men von technischen oder rechtlichen Überwa-

chungsvorschriften. Die nachfolgende Tab. 6.8

gibt einen Überblick über den Umsetzungsstatus

der Maßnahmen im Teil-Bearbeitungsgebiet

Vechte.

Tab. 6.8: Anzahl der Risikogebiete nach Umsetzungsstatus im gesamten Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte

EU-Aspekte des

HWRM

Risikogebiete mit Maßnahmenmeldungen

Anzahl je Umsetzungsstatus

noch nicht begonnen „laufend“ „laufend im Bau“ abgeschlossen

Vermeidung 1 2 0 2

Schutz 2 2 2 1

Vorsorge 2 2 0 2

Wiederherstellung/

Regeneration und

Überprüfung 0 0 0 0

Sonstiges (inkl. kon-

zeptionelle Maß-

nahmen) 2 2 0 2

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

47

7. Koordinierung

7.1 Koordinierung der Umsetzung der HWRM-RL im Teil-Bearbeitungsgebiet

Vechte

HWRM-Pläne werden für Gebiete mit signifikan-

tem Hochwasserrisiko in den FGE aufgestellt. Sie

sind nach § 75 Abs. 4 WHG mitgliedsstaaten-

übergreifend zu koordinieren sowie nach Abs. 5

der Vorschrift auf deutschem Hoheitsgebiet als

einziger Plan für eine FGE zu erstellen. Konkret

bedeutet dies, dass Planbereiche eine für das

HWRM zusammenhängende Einheit darstellen

sollen.

Die Koordination der Hochwasserrisikomanage-

mentpläne erfolgt im Rheineinzugsgebiet auf un-

terschiedlichen Ebenen. Auf Ebene der internatio-

nalen FGE (IFGE) Rhein hat die internationale

Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) einen

Hochwasserrisikomanagementplan für Einzugs-

gebiete größer als 2.500 km² erarbeitet. Auf nati-

onaler Ebene hat die FGG Rhein einen Bericht

zur Koordinierung der Hochwasserrisikomanage-

mentplanung in der FGG Rhein herausgegeben

(FGG Rhein 2015a). Für das Teil-

Bearbeitungsgebiet der Vechte veröffentlicht Nie-

dersachsen den vorliegenden HWRM-Plan Vech-

te.

Als Anhang 2 wurde diesem Dokument ein Erläu-

terungspapier der FGG Rhein beigefügt, dass

einen kurzen Überblick über die verschiedenen

HWRM-Pläne für das Rheineinzugsgebiet gibt:

„Erläuterungen zum Hochwasserrisikomanage-

mentplan für das deutsche Einzugsgebiet des

Rheins“ (FGG Rhein 2015b).

Die Fläche der IFGE Rhein verteilt sich auf die

Länder Österreich, Italien, Schweiz, Lichtenstein,

Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Belgien und

die Niederlanden. Das Teil-Bearbeitungsgebiet

Vechte ist ein Teil der IFGE Rhein und liegt im

Bearbeitungsgebiet Deltarhein.

Im Bearbeitungsgebiet Deltarhein findet weiterhin

eine intensive bilaterale Abstimmung zwischen

den Niederlanden und den benachbarten Bundes-

ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen

statt. Die Zusammenarbeit erfolgt unter Federfüh-

rung der Niederlande in internationalen Gremien

auf verschiedenen Ebenen (Abb. 7.1).

Abb. 7.1: Koordinierungs- und Gremienstruktur im internationalen Bearbeitungsgebiet Deltarhein

Die „Internationale Steuerungsgruppe Deltarhein“

ist verantwortlich für die übergreifende Abstim-

mung und den allgemeinen Fortschritt der Arbei-

ten. In diesem Gremium werden die wesentlichen

Entscheidungen zur Zusammenarbeit der beteilig-

ten Mitgliedstaaten und deren (Bundes-) Länder

durch die Vertreter der zuständigen Ministerien

getroffen.

Auf der darunter angesiedelten Ebene sind Exper-

ten der zuständigen Fach- bzw. Vollzugsbehörden

aus den Niederlanden, aus Nordrhein-Westfalen

und Niedersachsen in der „Internationalen Ar-

beitsgruppe Deltarhein“ tätig. Dieses Gremium

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

48

trifft, in Umsetzung der Beschlüsse der Steue-

rungsgruppe, konkrete Verabredungen über eine

gemeinsame Durchführung der erforderlichen

operativen Arbeiten zur Umsetzung der HWRM-

RL und kommuniziert die Arbeitsergebnisse mit

den jeweils zuständigen Stellen.

Die für die Umsetzung der HWRM-RL zuständige

Behörde im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte ist

der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasser-

wirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

7.2 Koordinierung mit weiteren Richtlinien der Europäischen Union

Gemäß des Anhangs A. I. Ziffer 4 der HWRM-RL

sollen die Maßnahmen, welche auf die Verwirkli-

chung der Ziele des HWRM abzielen, auch die

Maßnahmen enthalten, die im Rahmen der fol-

genden anderen Richtlinien ergriffen bzw. geprüft

worden sind:

Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die UVP bei bestimmten öffentlichen und pri-vaten Projekten (RL 85/337/EWG, UVP- RL),

Richtlinie des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (RL 96/82/EG, Seveso-II- RL),

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaf-fung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpoli-tik (RL 2000/60/EG, WRRL)

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prü-fung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (RL 2001/42/EG, SUP- RL).

Im Folgenden wird die Koordinierung der HWRM-

RL mit der WRRL, der SEVESO-III-Richtlinie so-

wie der FFH-RL bzw. der Vogelschutz-Richtlinie

näher beschrieben.

WRRL

Von besonderer Bedeutung sind die in den Be-

wirtschaftungsplänen festgelegten Maßnahmen

zur WRRL. Einerseits trägt ein Teil der Maßnah-

men der WRRL zum natürlichen Wasserrückhalt

bei. Andererseits können insbesondere bei Maß-

nahmen des technischen Hochwasserschutzes

Konflikte zu den Zielen der WRRL vorliegen.

Daher sieht Art. 9 HWRM-RL eine Koordinierung

mit den Bewirtschaftungsplänen nach Art. 13

WRRL vor. Danach sollen beide Richtlinien be-

sonders im Hinblick auf die Verbesserung der

Effizienz, den Informationsaustausch und ge-

meinsame Vorteile für die Erreichung der Bewirt-

schaftungsziele koordiniert werden.

Bei der Aufstellung der Ziele und Maßnahmen für

den HWRM-Plan wurde versucht, diese so gut wie

möglich mit den Zielen und Maßnahmen des Be-

wirtschaftungsplans für die Vechte (WRRL) abzu-

stimmen, um möglichst viele Übereinstimmungen

zu erhalten. Bei der Ausarbeitung der Maßnah-

men für beide Richtlinien galt, dass vor allem bei

raumbezogenen Maßnahmen Synergien herge-

stellt werden müssen. So sind zum Beispiel für die

Verminderung des Hochwasserrisikos Maßnah-

men nötig, wie die Schaffung von Retentionsräu-

men, Anlage von Nebengerinnen und die Deich-

verlegung. Diese Maßnahmen lassen sich gut

kombinieren mit Maßnahmen im Sinne der WRRL

wie zum Beispiel die Vergrößerung und Wieder-

herstellung gewässertypischer Lebensräume und

die Verbesserung der Wasserqualität. Bei Maß-

nahmen wie zum Beispiel der baulichen Verstär-

kung der Deichanlagen (HWRM-RL) lassen sich

nur schwer Synergien zu den Maßnahmen des

Bewirtschaftungsplanes (WRRL) herstellen.

Bei Maßnahmen, bei denen erhebliche Auswir-

kungen auf die Umwelt nicht ausgeschlossen

werden können, sind entsprechende Umweltprü-

fungen durchzuführen.

Die Relevanz einer Maßnahme in Bezug auf die

Wirksamkeit für den jeweils anderen Richtlinien-

bereich ist in Deutschland Inhalt des LAWA-

Maßnahmenkatalogs (LAWA 2014a) sowie der

Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der

EG-HWRM-RL und EG-WRRL (LAWA 2013b)

(Tab. 7.1).

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

49

Tab. 7.1: Beispiele aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog (LAWA 2014a) zur HWRM-RL

Nr. EU-Art nach HWRM-RL Maßnahmenbezeichnung Relevanz WRRL/HWRM-RL

314

Schutz:

Management natürlicher Über-

schwemmungen/Abfluss und

Einzugsgebietsmanagement

Wiedergewinnung von natürlichen

Rückhalteflächen M1

320

Schutz:

Management von Oberflächen-

gewässern

Freihaltung des Hochwasserab-

flussquerschnitts durch Gewäs-

serunterhaltung und Vorlandma-

nagement

M2

322

Vorsorge:

Hochwasservorhersage und

Warnungen

Einrichtung bzw. Verbesserung

des Hochwassermeldedienstes

und der Sturmflutvorhersage

M3

In Abhängigkeit ihrer Wirkung werden die Maß-

nahmen Gruppen M1, M2 und M3 zugeordnet:

M1: Maßnahmen, die die Ziele der jeweils

anderen Richtlinie unterstützen

Bei der HWRM-Planung sind diese Maßnahmen

geeignet im Sinne der Ziele der WRRL zu wirken.

Zwischen den beiden Richtlinien entstehen Sy-

nergien. Wie groß die Synergie letztendlich ist,

hängt von der weiteren Maßnahmengestaltung in

der Detailplanung ab. Auf eine weitere Prüfung

des Zusammenwirkens dieser Maßnahmen kann

daher grundsätzlich verzichtet werden.

Zu nennen sind hier beispielsweise das Freihalten

der Auen von Bebauung durch rechtlich festge-

setzte Überschwemmungsgebiete oder Maßnah-

men zum verstärkten natürlichen Wasserrückhalt

in der Fläche, z. B. durch Deichrückverlegungen.

M2: Maßnahmen, die ggf. zu einem Zielkon-

flikt führen können und einer Einzelfallprüfung

unterzogen werden müssen

In diese Kategorie fallen einerseits Maßnahmen,

die nicht eindeutig den Kategorien M1 oder M3

zugeordnet werden können. Andererseits können

Maßnahmen der Kategorie M2 unter Umständen

den Zielen der jeweils anderen Richtlinie entge-

genwirken.

Damit sind z. B. WRRL-Maßnahmen zur natürli-

chen Gewässerentwicklung in Ortslagen gemeint,

die zu einer erhöhten Hochwassergefahr führen

könnten.

Im Hinblick auf Maßnahmen des HWRM sind hier

vor allem Maßnahmen des technisch-

infrastrukturellen Hochwasserschutzes oder ge-

wässerbauliche Maßnahmen, die eine natürliche

Gewässerentwicklung verhindern, zu nennen.

M3: Maßnahmen, die für die Ziele der jeweils

anderen Richtlinie nicht relevant sind

Diese Maßnahmen wirken in der Regel weder

positiv noch negativ auf die Ziele der jeweils an-

deren Richtlinie. Auf eine weitere Prüfung der

Synergien und Konflikte dieser Maßnahmen im

Rahmen der HWRM-Planung kann daher verzich-

tet werden.

Im Rahmen der WRRL sind hier insbesondere

nicht strukturelle Maßnahmen wie z. B. Konzept-

studien, Überwachungsprogramme und administ-

rative Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Redu-

zierung diffuser Stoffeinträge z. B. die Sanierung

undichter Kanalisationen und Abwasserbehand-

lungsanlagen, die Reduzierung von Stoffeinträgen

aus Baumaterialien und Bauwerken zu erwähnen.

Bei der HWRM-RL fallen die meisten nichtstruktu-

rellen Maßnahmen in diese Kategorie. Beispiels-

weise gehören Warn- und Meldedienste, Planun-

gen und Vorbereitungen zur Gefahrenabwehr und

zum Katastrophenschutz oder Konzepte zur

Nachsorge und Regeneration zu den Maßnahmen

der Kategorie M3.

Abb. 7.2 zeigt eine Empfehlung der LAWA für die

Analyse der Wechselwirkung der Maßnahmen

nach HWRM-RL und WRRL.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

50

Abb. 7.2: Prüfschema für die Analyse von Wechselwirkungen zwischen Maßnahmen der HWRM-RL und der WRRL (LAWA 2013b)

SEVESO-III-Richtlinie

Die im Rahmen der SEVESO-III-Richtlinie (RL

2012/18/EU) zu treffenden Maßnahmen zur

Hochwasserbekämpfung sind entsprechend Punkt

A.I.4 des Anhangs der HWRM-RL berücksichtigt.

Die Betreiber sind nach Artikel 5 Absatz 1 der

Richtlinie 2012/18/EU (allgemeine Betreiberpflich-

ten) verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu

ergreifen, um schwere Unfälle zu verhüten und

deren Folgen für Mensch und Umwelt zu begren-

zen.

Die SEVESO-III-Richtlinie fordert vom Betreiber

auch die Beschreibung von Maßnahmen gegen

Überschwemmungen (Anhang II, Punkt 4 iii).

In Deutschland wurde zur Bewertung von Gefah-

renquellen, die aus Überflutungen von Anlagen,

die unter den Anwendungsbereich der Seveso-II-

Richtlinie fallen, 2012 die Technische Regel Anla-

gensicherheit TRAS 310 „Vorkehrungen und

Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Nieder-

schläge und Hochwasser“ eingeführt. Die TRAS

310 findet nun auch auf die unter die Seveso-III-

Richtlinie fallenden Anlagen Anwendung. Ent-

sprechend der TRAS 310 wird die behördliche

Bestimmung von signifikantem Hochwasserrisiko

gemäß § 73 WHG bei der Einhaltung der allge-

meinen Betreiberpflichten auf Grundlage HWGK

und HWRK beachtet.

NATURA-2000

Im Einzelfall können insbesondere in Auen Beein-

trächtigungen hinsichtlich der Schutzzwecke und

der Erhaltungsziele von NATURA-2000 Gebieten

und ggf. auch mit den in den Bewirtschaftungs-

plänen aufgrund (Artikel 6 Abs. 1 FFH-RL (RL

92/43/EWG), NATURA-2000 Managementplänen)

festgelegten Maßnahmen bestehen.

Konflikte mit NATURA-2000 Gebieten sind durch

Suche geeigneter räumlicher Alternativen oder

sonstiger Planfestlegungen zu vermeiden. Wenn

Plandurchführungen dennoch zu erheblichen Be-

einträchtigungen der Erhaltungsziele und Schutz-

zwecke von NATURA-2000 Gebieten führen kön-

nen, ist eine Verträglichkeitsprüfung nach § 36

i. V. m. § 34 BNatSchG durchzuführen. Auf der

Ebene des HWRM-Planes können im Allgemei-

nen aber keine belastbaren Aussagen zur NATU-

RA-2000 Verträglichkeit der Maßnahmen getrof-

fen werden. Eine NATURA-2000 Verträglichkeits-

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

51

prüfung muss daher gegebenenfalls auf der Ebe- ne eines nachgelagerten Verfahrens erfolgen.

8. Einbeziehung der interessierten Stellen und Information der

Öffentlichkeit

Wie die WRRL fordert auch die HWRM-RL eine

aktive Einbeziehung der Öffentlichkeit. Dabei ha-

ben die Mitgliedstaaten nach Art. 10 Abs. 1 der

HWRM-RL der Öffentlichkeit Zugang zur ersten

Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den

HWGK, den HWRK und den HWRM-Plänen zu

ermöglichen.

Im § 79 des WHG des Bundes werden zwei Arten

der Öffentlichkeitsbeteiligung unterschieden: In-

formation und aktive Beteiligung. Danach sind die

vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos so-

wie die HWGK und HWRK zu veröffentlichen

(=Information). Dies geschieht mit den Veröffentli-

chungen der Ergebnisse zur Vorläufigen Bewer-

tung des Hochwasserrisikos und der HWGK und

HWRK im Niedersächsischen Ministerialblatt.

Darüber hinaus sind weitere Informationen auf

den Internetseiten des Niedersächsischen Minis-

teriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz

(www.hwrm-rl.niedersachsen.de), des Nieder-

sächsischen Landesbetriebes für Wasserwirt-

schaft, Küsten- und Naturschutz

(www.nlwkn.niedersachsen.de) sowie der Inter-

netplattform Wasserblick (www.wasserblick.net)

zu finden.

Die Erarbeitung der HWRM-Pläne erfordert eine

aktive Beteiligung der interessierten Stellen.

Durchzuführen ist die Öffentlichkeitsbeteiligung

von den zuständigen Behörden der Bundesländer.

Die HWRM-Pläne unterliegen weiterhin der Stra-

tegischen Umweltprüfung (SUP). Im Rahmen

dieser Prüfung ist eine Beteiligung der Öffentlich-

keit gefordert, indem die zuständigen Behörden

einen Umweltbericht und den Entwurf des

HWRM-Plans frühzeitig und für eine Mindestdauer

von einem Monat so verfügbar machen müssen,

dass eine wirksame Beteiligung der betroffenen

Öffentlichkeit gewährleistet ist (vgl. § 14 i UVPG).

Im Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte wurde der

Umweltbericht gemeinsam mit dem Entwurf des

HWRM-Plans bei der zuständigen Behörde am

27.04.2015 öffentlich ausgelegt und im Internet

bereitgestellt. Innerhalb von zwei Monaten hatte

die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit,

beide Dokumente einzusehen und schriftliche

Stellungnahmen bei der zuständigen Behörde

einzureichen.

8.1 Beteiligte Akteure und interessierte Stellen

Die zuständigen Behörden fördern eine aktive

Beteiligung aller interessierten Stellen bei der

Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der

HWRM-Pläne. Der dazu notwendige Prozess ist

in den FGE zu koordinieren und durch die zustän-

digen Behörden in den Bundesländern durchzu-

führen.

Interessierte Stellen sind, neben den für die Auf-

stellung und Umsetzung der HWRM-Pläne zu-

ständigen Behörden und den kommunalen Ge-

bietskörperschaften, anerkannte Verbände (z. B.

Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbände, Or-

ganisationen des Kulturgüterschutzes, maßgebli-

che Vertreter der Wirtschaft und des Handels)

sowie im Einzelfall festzulegende weitere Interes-

sengruppen. Weitere Informationen zu den kom-

munalen, verbandlichen und allgemeinen Zustän-

digkeiten im Hochwasserrisikomanagement sind

auf der Seite des NLWKN bereitgestellt3 Die inte-

ressierten Stellen wurden in geeigneter Form bei

der Aufstellung angemessener Ziele und der Auf-

stellung des Maßnahmenplanes sowie der Priori-

sierung von Maßnahmen einbezogen.

Erfahrungen mit der Beteiligung der interessierten

Stellen und der Organisation eines solchen Pro-

zesses liegen aus der Erstellung von Hochwas-

serschutzkonzepten, Hochwasseraktionsplänen,

Hochwasserschutzplänen und der Umsetzung der

WRRL vor. Auf der Basis dieser Erkenntnisse

konnte der Beteiligungsprozess an die spezifi-

schen Anforderungen der HWRM-RL angepasst

werden.

3 www.nlwkn.niedersachsen.de > Wasserwirtschaft > EG-

Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie > Öffentlichkeitsbe-teiligung > Informationsveranstaltung 2015

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

52

Die Moderation der Planerstellung ist im Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte durch den NLWKN

erfolgt.

Für die Beteiligung interessierter Stellen wurden

Informations- und Diskussionsforen genutzt. Wei-

terhin erfolgte eine Information und die

Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Entwürfen

der Zielbestimmung sowie der Maßnahmenpla-

nung im Beteiligungsverfahren.

Folgende Stellen und Akteure wirken an der Auf-

stellung der HWRM-Pläne mit (Abb. 8.1):

Abb. 8.1: Mitwirkende Stellen und Akteure bei der Aufstellung von HWRM-Plänen (LAWA 2013a)

Raumordnung

Sie trifft Vorsorge für die einzelnen Raumfunktio-

nen und Raumnutzungen. Ihre Aufgabe ist, Rück-

halteflächen einschließlich von Flächen für die

Deichrückverlegung und überschwemmungsge-

fährdete Bereiche raumordnerisch zu sichern und

durch Freihaltung gefährdeter Flächen einer Er-

höhung des Schadenspotentials entgegenzuwir-

ken. Darüber hinaus kann sie den Rückhalt in der

Fläche unterstützen.

Baurecht/ Kommunale Planung

Durch Berücksichtigung der Hochwassergefahr

leisten das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

und die darauf basierenden kommunalen Planun-

gen und Entscheidungen einen bedeutenden Bei-

trag zur Schadensminderung. Besonders mit Vor-

gaben in den Bauleitplänen und im Bauordnungs-

recht können Regelungen zur Schadensminde-

rung getroffen werden. Darüber hinaus kann ins-

besondere die Flächennutzungsplanung den

Rückhalt in der Fläche unterstützen.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

53

Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz

Die hierfür zuständigen Stellen erarbeiten auf-

grund von Strategien die erforderlichen Planun-

gen und treffen organisatorische und technische

Vorbereitungen, um im Ereignisfall den Betroffe-

nen zu helfen und deren Vermögenswerte sowie

die Umwelt bestmöglich zu schützen. Die Unter-

stützung basiert dabei auf der Eigenvorsorge der

jeweils Betroffenen. Dazu sind die erforderlichen

Ausrüstungen vorzuhalten und Kompetenzen und

Einbindung Dritter abzustimmen sowie die not-

wendigen Maßnahmen für den Einsatzfall regel-

mäßig zu üben.

Wasserwirtschaft

Ihr obliegt der technisch-infrastrukturelle Hoch-

wasserschutz an Gewässern sowie die Konzepti-

on, fachliche Begleitung und ggf. Regelung von

Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrück-

halts auf der Fläche und in Gewässerauen. Teil-

weise werden diese Aufgaben von kommunalen

Gebietskörperschaften oder Verbänden wahrge-

nommen.

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)

verwaltet die Bundeswasserstraßen als Ver-

kehrswege. Dadurch ist sie an der Unterhaltung

der Gewässer und bestehender Anlagen, die Ein-

fluss auf die Hochwassersituation haben können,

beteiligt. Zwischen den verkehrlichen Maßnahmen

und den Maßnahmen zum HWRM können sich

Wechselwirkungen ergeben, die eine enge Ab-

stimmung erfordern. Bei der Erstellung der

HWRM-Pläne ist nach § 75 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 7

Abs. 4 S. 1 WHG das formale Einvernehmen der

jeweiligen zuständigen Behörde der WSV einzu-

holen, soweit diese von einzelnen Maßnahmen

betroffen sein kann. Dies ist im Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte nicht nötig, da sich in

diesem Gebiet keine Bundeswasserstraßen be-

finden. Ein frühzeitiger fachlicher Austausch zwi-

schen den Fachbehörden der Länder und der

WSV auf Arbeitsebene wird empfohlen.

Land- und Forstwirtschaft sowie Flurneuord-

nungsbehörden

Durch angepasste Bewirtschaftung in der Land-

wirtschaft beispielsweise durch konservierende

Bodenbearbeitung, einen angepassten Wegebau

oder Schaffung von Grünland anstatt Acker, sowie

durch die natürliche Waldentwicklung und Auffors-

tung lässt sich der Wasserrückhalt in der Fläche

erhöhen.

Naturschutz

Der Naturschutz kann mit seinen Planungs-, Flä-

chenschutz- und übrigen Instrumenten sowie För-

derprogrammen dazu beitragen, den Wasser-

rückhalt auf der Fläche und in den Gewässerauen

zu erhöhen.

Betroffene / Versicherungen

Die Betroffenen selbst (Private, Industrie / Gewer-

be) und mit Grundstücksnutzungen Befasste wie

z. B. Versicherer, Energieversorger, Architekten

und Ingenieure haben ebenfalls die örtlichen Ver-

hältnisse bei ihrer Planung bzw. im Rahmen der

Eigenvorsorge zu berücksichtigen.

Aufgrund der Darstellung der Objekte in den

HWRK, sind darüber hinaus folgende Akteure

einzubeziehen:

Gewerbeaufsicht und Betreiber von IED- bzw.

IVU-Anlagen

Gewerbeaufsicht und Anlagenbetreiber tragen

durch technische und organisatorische Maßnah-

men dazu bei, die Empfindlichkeit von bestehen-

den Anlagen gegenüber Hochwasser soweit wie

möglich zu vermindern und bei der Neuansiedlung

von entsprechenden Anlagen Hochwasserrisiken

zu vermeiden.

Gesundheitsbehörden

Durch die systematische Überwachung und ge-

gebenenfalls Sperrung von Badegewässern tra-

gen die Gesundheitsbehörden dazu bei Risiken

für Badestellen zu minimieren.

Verantwortliche für Kulturobjekte

Verantwortliche für Kulturobjekte tragen durch

technische und organisatorische Maßnahmen

dazu bei, die Empfindlichkeit von bestehenden

Kulturobjekten wie Denkmalen, Museen oder Ar-

chiven gegenüber Hochwasser soweit wie mög-

lich zu vermindern und bei der Neuansiedlung von

entsprechenden Objekten Hochwasserrisiken zu

vermeiden.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

54

8.2 Informationen zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung

Für HWRM-Pläne ist nach § 75 des WHG in Ver-

bindung mit § 14b, Abs. 1 Nr. 1 und der Anlage 3

Nr. 1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglich-

keitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umwelt-

prüfung (SUP) durchzuführen. Mit der SUP soll

gewährleistet werden, dass aus der Durchführung

von HWRM-Plänen resultierende Umweltauswir-

kungen bereits frühzeitig bei der Ausarbeitung

und vor der Annahme des Plans systematisch

berücksichtigt werden. Prüfgegenstand der Stra-

tegischen Umweltprüfung sind alle Maßnahmen,

die für die Gebiete mit potenziell signifikantem

Hochwasserrisiko (APSFR - Areas of potential

significant flood risk) wirksam sind und daher in

den HWRM-Plan aufgenommen wurden. Dazu

können auch nicht innerhalb der Gebiete mit po-

tenziell signifikantem Hochwasserrisiko verortete

Maßnahmen gehören.

Zentrales Element der SUP ist der Umweltbericht,

in dem u. a. die voraussichtlich erheblichen Um-

weltauswirkungen der HWRM-Pläne auf die in § 2

Abs. 1 Satz 2m UVPG genannten Schutzgüter

entsprechend den Vorgaben des § 14g UVPG

ermittelt, beschrieben und bewertet werden.

Gegenstand der SUP sind die im HWRM-Plan für

den Gültigkeitszeitraum bis 22.12.2021 vorgese-

henen Maßnahmen.

Eine SUP hat folgende Verfahrensschritte:

Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping-Verfahren) gem. § 14f UVPG: Fest-legung des Untersuchungsrahmens ein-schließlich des Umfangs und Detaillierungs-grads der im Umweltbericht aufzunehmenden Angaben.

Erstellung des Umweltberichts gem. § 14g des UVPG: Grundlage ist der festgelegte Un-tersuchungsrahmen.

Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, ggf. grenzüberschreitende Beteiligung gem. § 14fh bis 14jk des UVPG: Übermittlung von HWRM-Planentwurf und SUP-Umweltbericht an die betroffenen Behörden und Einholung der Stel-lungnahmen dieser Behörden, öffentliche Planauslegung des Planentwurfs zur Beteili-gung der Öffentlichkeit.

Abschließende Bewertung und Berücksichti-gung der Stellungnahmen und Äußerungen gem. § 14k UVPG: Überprüfung der Darstel-lungen und Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der nach den §§ 14h bis 14j UVPG übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen.

Bekanntgabe der Entscheidung über die An-nahme des HWRM-Plans gem. § 14l UVPG: öffentliche Bekanntmachung der Entschei-dung über die Annahme des HWRM-Plans mit zusammenfassender Erklärung.

Überwachung gem. § 14m UVPG: Überwa-chung der erheblichen Umweltauswirkungen infolge der Durchführung des HWRM-Planes.

In Abb. 8.2 sind die Verfahrensschritte der SUP

und deren Integration in das Verfahren zur Erstel-

lung des HWRM-Plans (Trägerverfahren) darge-

stellt.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

55

Abb. 8.2: Verfahrensschritte der SUP und Integration in das Trägerverfahren (LAWA 2013a)

Überprüfung, ggf. Aktualisierung des Risikomanagementplans alle 6 Jahre

(§ 75 Abs. 6 WHG)

Trägerverfahren

Risikomanagementplan

nach § 75 WHG

Aktive Einbeziehung der interessierten Stellen § 79 Abs. 1 Satz 2 WHG

hier z.B. Auftaktveranstaltung

Erarbeitung eines Grobkonzepts zum Risikomanagementplan

(z.B. in den Lenkungsgruppen und Ar-beitskreisen)

Vorliegen sollten die Bestandteile nach Ziffer A. I. 1. bis 3. des Anhangs der RL

sowie ein Grobkonzept zu 4.

Erstellung des Risikomanagementplans im Entwurf

einschließlich Begründung

Beteiligung der interessierten Stellen (s.o.)

hier z.B. Veranstaltung im Plenum, Internet

Entscheidung über die Annahme des Risikomanagementplans

unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Überprüfung des Umweltberichts

Veröffentlichung des Risikomanagementplans

§ 79 Abs. 1 Satz 1 WHG

SUP Verfahren

Feststellung der SUP-Pflicht § 14b Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Anlage 3

Nr. 1.3 UVPG

Feststellung des Untersuchungsrahmens

(Scoping) § 141 UVPG

Untersuchungsrahmen einschl. Umfang und Detailierungsgrad des

Umweltberichtes, Behördenbeteiligung

Erarbeitung der Inhalte des Umweltberichtes

§ 14g UVPG einschl. einer vorläufigen Bewertung der

Umweltauswirkungen

Behörden- und Öffentlichkeits-beteiligung, ggf. grenzüberschreitende Beteiligung zum Entwurf des Plans und

zum Umweltbericht § 14h bis 14 j UVPG

Überprüfung des Umweltberichts unter Berücksichtigung der

Stellungnahmen/Äußerungen §14k Abs. 1 UVPG

Öffentliche Bekanntmachung der Ent-scheidung

§14l UVPG

Überwachung

§14m UVPG

Verfahrensschritte der SUP und Integration in das Trägerverfahren

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

56

8.3 Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit

Für eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung

der HWRM-RL ist es wichtig, die Öffentlichkeit

über den Prozess der Umsetzung der Richtlinie zu

informieren und sie in den Umsetzungsprozess

einzubeziehen. Daher fordern die WRRL und die

HWRM-RL eine Information der Öffentlichkeit und

aktive Einbeziehung der interessierten Stellen.

Diese Forderungen wurden in das WHG über-

nommen.

Entsprechend WHG ist der Öffentlichkeit Zugang

zur ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu

den HWGK, den HWRK und den HWRM-Plänen

zu ermöglichen. Außerdem ist eine aktive Einbe-

ziehung der interessierten Stellen bei der Erstel-

lung, Überprüfung und Aktualisierung der HWRM-

Pläne zu fördern und mit Maßnahmen der Öffent-

lichkeitsbeteiligung zur Umsetzung der WRRL zu

koordinieren.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung können grund-

sätzlich folgende Formen der Beteiligung unter-

schieden werden:

Information

aktive Beteiligung

Anhörung

Im Rahmen der Information wird gemäß § 79 Abs. 1 WHG mindestens die Veröffentlichung der

Bewertung des Hochwasserrisikos

HWGK und HWRK

HWRM-Pläne

erforderlich. Die Bevölkerung wurde mit Broschü-

ren, Faltblättern und Internetpräsentationen infor-

miert.

Die aktive Beteiligung der interessierten Stellen

bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisie-

rung der HWRM-Pläne erfolgt über die Einräu-

mung der Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Anhörung wird im Rahmen der Strategischen

Umweltprüfung (SUP) zum HWRM-Plan durchge-

führt.

Die einzelnen Umsetzungsschritte und deren Er-

gebnisse wurden in Form von Publikationen oder

Hintergrundinformationen aufgearbeitet sowie im

Internetauftritt des Niedersächsischen Landesbe-

triebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Natur-

schutz (www.nlwkn.niedersachsen.de) dargestellt.

8.4 Stellungnahmen und Änderungen

Innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Ein-

spruchsfrist wurden die Stellungnahmen ausge-

wertet und ggf. in die jeweiligen Dokumente ein-

gearbeitet.

Stellungnahmen zum Entwurf des HWRM-

Plans

Insgesamt sind sieben Stellungnahmen an das

Land Niedersachsen gerichtet worden. Alle Stel-

lungnahmen bezogen sich auf den HWRM-Plan,

keine auf den Umweltbericht.

Die Stellungnahmen stammen überwiegend aus

Kommunen/Landkreisen bzw. Behörden. Dane-

ben wurden Stellungnahmen von Transport- und

Verkehrsgesellschaften eingereicht.

Die Themen der Stellungnahmen bezogen sich

beispielsweise auf inhaltliche Anpassungen und

Aktualisierungen von Daten und Kartenmaterial

oder die Methodik zur Festsetzung der Risikoge-

biete. Andere Stellungnahmen enthielten konkrete

Forderungen, wie die stärkere Verknüpfung mit

anderen Richtlinien (z.B. MSRL) und die

Sicherstellung, dass die Infrastruktur durch die

geplanten Maßnahmen keine Beeinträchtigung

erfährt.

Ergänzend zu den inhaltlich-methodischen An-

merkungen ist auch auf die vermeintlich unklare

Definition von Zuständigkeiten innerhalb der Be-

hörden verwiesen worden. Daraufhin wurde ein

Hinweis auf ein erläuterndes Papier zu kommuna-

len, verbandlichen und allgemeine Zuständigkei-

ten im Hochwasserrisikomanagement in das Lite-

raturverzeichnis aufgenommen.

Zudem wurde angeregt den Informationsaus-

tausch zu verbessern und die Beteiligung der

externen Akteure während der Berichterstellung

zu intensivieren. Alle anderen direkten Anmer-

kungen zum HWRM-Plan in den Stellungnahmen

führten, nach eingehender Prüfung, zu keinen

Änderungen. In der Mehrzahl der Fälle hatten die

Stellungnehmer keine Einwände oder Bedenken

zu den vorliegenden Planungen, sie wünschten

eine frühzeitige Beteiligung und Benachrichtigung

bei der Maßnahmenumsetzung.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

57

9. Zusammenfassung

Der erste Hochwasserrisikomanagementplan

(HWRM-Plan) für das Teil-Bearbeitungsgebiet

Vechte in der Flussgebietseinheit (FGE) Rhein

setzt die Anforderungen der europäischen Hoch-

wasserrisikomanagemenrichtlinie (HWRM-RL) mit

Hilfe der Partner im Einzugsgebiet der Vechte um.

Die darin enthaltenen Maßnahmen tragen zu ei-

ner verbesserten Hochwasservorsorge und zur

Vermeidung von Hochwasserrisiken an Vechte

und Dinkel bei.

Mit der Einführung der HWRM-RL in Ergänzung

zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

wird in der europäischen Gemeinschaft ein Rah-

men für die Bewertung und das Management von

Hochwasserrisiken geschaffen, um eine Verringe-

rung der hochwasserbedingten nachteiligen Fol-

gen auf die Schutzgüter menschliche Gesundheit,

Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten

zu bewirken.

Auf Grundlage der Ergebnisse der vorläufigen

Bewertung des Hochwasserrisikos und der Hoch-

wassergefahren- (HWGK) und –risikokarten

(HWRK) wurden im HWRM-Plan für das Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte angemessene Ziele

und Maßnahmen zusammengefasst. Die Schwer-

punkte liegen auf der Vorsorge, der Vermeidung

und dem Schutz von Hochwasserrisiken und

hochwasserbedingten nachteiligen Folgen. Im

Ergebnis enthält der Plan die auf die Risikogebie-

te bezogenen Maßnahmen. Dieses übergeordne-

te Planwerk wird von den Partnern im Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte eigenverantwortlich

regions- bzw. ortsspezifisch konkretisiert.

Ein herausragender Bestandteil des HWRM-Plans

für das Teil-Bearbeitungsgebiet Vechte ist die

Erarbeitung von HWGK und HWRK. Jeder vom

Hochwasser betroffene Bürger und alle für die

Bewältigung von Hochwassergefahren zuständi-

gen Behörden können über das Internet jederzeit

Informationen über Ausmaß und Risikopotenziale

von Hochwasserereignissen im Gesamtüberblick,

aber auch im Detail bekommen (siehe Kapitel 1).

Gerade das Wissen über potenzielle Hochwas-

sergefahren und -risiken trägt dazu bei, nicht nur

im konkreten Hochwasserfall effizient handeln zu

können, sondern insbesondere im Vorfeld z. B.

planerische und raumordnerische Vorsorge treffen

zu können.

Der erste Zyklus in der Umsetzung der HWRM-RL

ist nun abgeschlossen. Gleichzeitig stehen die

Mitgliedstaaten der EU am Beginn des nächsten

Umsetzungszyklus. Der HWRM-Plan für das Teil-

Bearbeitungsgebiet Vechte ist nach seiner Erstel-

lung (2015) alle sechs Jahre unter Berücksichti-

gung der voraussichtlichen Auswirkungen des

Klimawandels auf das Hochwasserrisiko zu über-

prüfen und falls erforderlich zu aktualisieren. Das

Management bestehender Hochwasserrisiken ist

demnach ein fortlaufender Prozess, der die betei-

ligten Akteure vor große Herausforderungen stellt.

Staaten- und länderübergreifende Abstimmungen

in der Internationalen Steuerungsgruppe Deltar-

hein und der Flussgebietsgemeinschaft (FGG)

Rhein sind notwendig, um die Vorgaben der

HWRM-RL gemeinsam umzusetzen. Dies ist von

großer Bedeutung, denn ein umfassender, vor-

beugender Hochwasserschutz muss flussgebiets-

bezogen und unabhängig von landes- und staatli-

chen Grenzen erfolgen. Hochwasserschutzinte-

ressen an grenzüberschreitenden Gewässern

sind daher international und national zu koordinie-

ren. Der Hochwasserschutz ist nach abgestimm-

ten Kriterien durchzuführen. Hierfür gibt die

HWRM-RL den aktuellen und künftigen Hand-

lungsrahmen vor.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

58

10. Literaturverzeichnis

ARGEBAU (2010): Handlungsanleitung für den

Einsatz rechtlicher und technischer Instrumente

zum Hochwasserschutz in der Raumordnung, in

der Bauleitplanung und bei der Zulassung von

Einzelbauvorhaben. idF der Beschlussfassung

Fachkommission Städtebau vom 22. September

2010. Online verfügbar unter

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/baure

chtundtech-

nik/iib5_bauplanungsrecht_mustereinf%C3%BChr

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zuletzt aktualisiert am 09.01.2015.

Bezirksregierung Weser-Ems (2004): Bestands-

aufnahme zur Umsetzung der EG-

Wasserrahmenrichtlinie. Übersichtskarte mit Lage

des Teil-Bearbeitungsgebietes Vechte/ Nieder-

sachsen im Flussgebiet Rhein.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau

und Reaktorsicherheit (2015): Hochwasserschutz-

fibel, Objektschutz und bauliche Vorsorge. Online

verfügbar unter www.bmub.bund.de/P3275/, zu-

letzt geprüft am 16.12.2015.

DWD (2014): Niederschlag: langjährige Mittelwer-

te 1981-2010, zuletzt geprüft am 19.02.2014.

EU-KOM (2009): River Basin Management in a

Changing Climate, Technical Report - 2009. Hg.

v. Europäische Kommission (CIS-Leitfaden, 24).

FGG Rhein (2015a): Bericht zur Koordinierung

der Hochwasserrisikomanagementplanung in der

FGG Rhein. Online verfügbar unter

http://www.fgg-rhein.de/servlet/is/87720.

FGG Rhein (2015b): Erläuterungen zu den Hoch-

wasserrisikomanagementplänen für das Rheinge-

biet. Hg. v. Flussgebietsgemeinschaft Rhein.

LAWA (2009): Vorgehensweise bei der vorläufi-

gen Bewertung des Hochwasserrisikos nach EG-

HWRM-RL. März 2009.

LAWA (2013a): Empfehlungen zur Aufstellung

von Hochwasserrisikomanagementplänen.

LAWA (2013b): Empfehlungen zur koordinierten

Anwendung der EG-HWRM-RL und EG-WRRL.

Potenzielle Synergien bei Maßnahmen, Daten-

management und Öffentlichkeitsbeteiligung.

LAWA (2014a): Fortschreibung LAWA-

Maßnahmenkatalog (WRRL, HWRMRL), LAWA-

Arbeitsprogramm Flussgebietsbewirtschaftung.

LAWA (2014b): Musterkapitel für den HWRM-Plan

zur Berücksichtigung der ökonomischen Anforde-

rungen.

LAWA (2015): LAWA-BLANO Maßnahmenkata-

log. (WRRL, HWRMRL, MSRL).

LSN (2014): Bevölkerungsveränderungen in den

kreisfreien Städten und Landkreisen im März

2014. Hg. v. Landesamt für Statistik Niedersach-

sen.

LUBW; LfU (2012): Länderübergreifendes Hoch-

wasserportal. Hg. v. Landesanstalt für Umwelt,

Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

und Bayerisches Landesamt für Umwelt.

Meyer, H.-H.; Seedorf, H. H. (1992): Landeskunde

Niedersachsen. Natur- und Kulturgeschichte eines

Bundeslandes. Band 1: Historische Grundlagen

und naturräumliche Ausstattung. Neumünster:

Karl Wachholz Verlag.

NLWKN (2013): Hochwassergefahrenkarten/

Hochwasserrisikokarten – Erläuterungen und

Lesehilfe. Hg. v. Niedersächsischer Landesbetrieb

für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.

Online verfügbar unter http://www.umweltkarten-

niedersachsen.de/Download_OE/HWRM-

RL/Erlaeuterung_Lesehilfe_Hochwasser_Gefahre

n_und_Risikokarten.pdf, zuletzt geprüft am

06.01.2015.

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

59

Anhang

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 - 2021

für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

gemäß § 75 WHG

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

60

11. Anhangsverzeichnis

Anhang A: LAWA-Maßnahmenkatalog

Anlage B: Erläuterungen zum Hochwasserrisikomanagementplan für das deutsche Einzugsgebiet des

Rheins

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

61

Anhang A

LAWA-Maßnahmenkatalog

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -1

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

1 WRRL/OW Punktquellen: Kommunen /

Haushalte

Neubau und Anpassung von kommunalen Kläran-lagen

Kläranlagenneubauten und Erweiterung bestehender Kläran-lagen bezüglich der Reinigungsleistung (Erhöhung der Kapa-zität)

M2 Einzelanlage 1 xi

2 WRRL/OW Punktquellen: Kommunen /

Haushalte

Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Reduzie-rung der Stickstoffeinträge

Technischer Ausbau (Aufrüstung) zur gezielten Reduktion der Stickstofffracht, z.B. zusätzliche Denitrifikationsstufe

M3 Einzelanlage 1 xi

3 WRRL/OW Punktquellen: Kommunen /

Haushalte

Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Reduzie-rung der Phosphoreinträ-ge

Technischer Ausbau (Aufrüstung) zur gezielten Reduktion der Phosphorfracht, z.B. Phosphatfällung

M3 Einzelanlage 1 xi

4 WRRL/OW Punktquellen: Kommunen /

Haushalte

Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Reduzie-rung sonstiger Stoffeinträ-ge

Technischer Ausbau (Aufrüstung) zur Reduktion sonstiger Stofffrachten, z.B. Mikroschadstoffentfernung mittels geeigne-ter Verfahren

M3 Einzelanlage 1 xi

5 WRRL/OW Punktquellen: Kommunen /

Haushalte

Optimierung der Be-triebsweise kommunaler Kläranlagen

Verbesserung der Reinigungseffizienz durch geänderte Steu-erung oder Rekonstruktion (Umbau) einzelner Elemente (nicht Instandhaltung) bei gleichbleibender Kapazität

M3 Einzelanlage 1 xvii

6 WRRL/OW Punktquellen: Kommunen /

Haushalte

Interkommunale Zusam-menschlüsse und Stillle-gung vorhandener Kläran-lagen

Stilllegung und Ablösung von zumeist kleineren oder veralte-ten Kläranlagen

M1 Einzelanlage 1 xi

7 WRRL/OW Punktquellen: Kommunen /

Haushalte Neubau und Umrüstung von Kleinkläranlagen

Verbesserung der dezentralen Abwasserentsorgung durch die Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Tech-nik, z.B. durch Neubau und Umrüstung bestehender Klein-kläranlagen

M3 Einwohner-werte [EW]

1 xi, xiii

8 WRRL/OW Punktquellen: Kommunen /

Haushalte

Anschluss bisher nicht angeschlossener Gebiete an bestehende Kläranla-gen

Verbesserung der Abwasserentsorgung einer Kommune durch Anschluss von Haushalten und Betrieben an die beste-hende zentrale Abwasserbehandlung

M3 Einwohner-werte [EW]

1 xi

9 WRRL/OW Punktquellen: Kommunen /

Haushalte

Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffein-träge durch kommunale Abwassereinleitungen

Maßnahmen im Bereich kommunaler Abwassereinleitungen, die nicht einem der vorgenannten Teilbereiche (vgl. Nr. 1 bis 8) zuzuordnen sind, z.B. Maßnahmen zur Fremdwasserbesei-tigung

M3 Einzelanlage 1 xvii, iii, iv, v, vi,

xi, xiii

10 WRRL/OW Punktquellen: Misch- und

Niederschlagswasser

Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ablei-tung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser

Neubau und Erweiterung bestehender Anlagen zur Ableitung, Behandlung (z.B. bei hohen Kupfer- und Zinkfrachten u/o hohen Feinstsedimentgehalten im Niederschlagswasser) und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser

(M2) M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

1 xi

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -2

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

11 WRRL/OW Punktquellen: Misch- und

Niederschlagswasser

Optimierung der Be-triebsweise von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Nieder-schlagswasser

Geänderte Steuerung oder Rekonstruktion (Umbau) beste-hender Anlagen für die Mischwasserbehandlung und Nieder-schlagswasserableitung zur Erreichung des Niveaus der allgemein anerkannten Regeln der Technik

M1, M2, M3 (noch in

Diskussion) Einzelanlage 1 xvii

12 WRRL/OW Punktquellen:

Misch- und Niederschlags-wasser

Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffein-träge durch Misch- und Niederschlagswasserein-leitungen

Maßnahmen im Bereich der Misch- und Niederschlagswas-sereinleitungen, die nicht einem der vorgenannten Teilberei-che (vgl. Nr. 10 & 11) zuzuordnen sind

M3 oder M1

Einzel-maßnahme

[Anzahl] 1

xvii, iii, iv, v, vi, xi, xiii

13 WRRL/OW Punktquellen:

Industrie / Gewerbe

Neubau und Anpassung von industriellen/ gewerb-lichen Kläranlagen

Kläranlagenneubauten und die Erweiterung bestehender Kläranlagen bezüglich der Reinigungsleistung

M2 Einzelanlage 1 xi

14 WRRL/OW Punktquellen:

Industrie / Gewerbe

Optimierung der Be-triebsweise industrieller/ gewerblicher Kläranlagen

Verbesserung der Reinigungseffizienz durch geänderte Steu-erung oder Rekonstruktion (Umbau) einzelner Elemente (nicht Instandhaltung)

M3 Einzelanlage 1 xvii

15 WRRL/OW Punktquellen:

Industrie / Gewerbe

Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffein-träge durch industrielle/ gewerbliche Abwasserein-leitungen

Maßnahmen im Bereich industriell/ gewerblicher Abwas-sereinleitungen, die nicht einem der vorgenannten Teilberei-che (vgl. Nr. 13 & 14) zuzuordnen sind

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

1 xvii, iii, iv, v, vi,

xi, xiii

16 WRRL/OW Punktquellen:

Bergbau

Maßnahmen zur Reduzie-rung punktueller Stoffein-träge aus dem Bergbau

Maßnahmen zur Verringerung oder optimierten Steuerung punktueller Stoffeinträge aus dem Bergbau (ausgenommen Abwasser, Niederschlagswasser und Kühlwasser), z.B. Maß-nahmen zur Grubenwasserbehandlung, gütewirtschaftliche Steuerung der Abgaben von Gruben- oder Haldenwasser, Erstellung von Machbarkeitsstudien

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

4 xiii, iii, iv, iii, x,

xvii

17 WRRL/OW Punktquellen:

Wärmebelastung (alle Verursacher-bereiche)

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen durch Wärmeeinleitungen

Maßnahmen zur Verringerung oder optimierten Steuerung von Wärmeeinleitungen, z.B. Neubau von Kühlanlagen, Aufstellen von Wärmelastplänen

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii, xiii, iii, iv, vi,

viii, ix, x, v

18 WRRL/OW Punktquellen:

Sonstige Punktquellen

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Stoffeinträge aus anderen Punktquellen

Maßnahmen zur Verringerung von Stoffeinträgen aus Punkt-quellen, die nicht einem der vorgenannten Belastungsgrup-pen (vgl. Nr. 1 bis 17) zuzuordnen sind

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xiii, iii, iv, vi, viii,

ix, x, xvii, v

19 WRRL/GW Punktquellen:

Industrie / Gewerbe

Maßnahmen zur Reduzie-rung punktueller Stoffein-träge aus Industrie-/ Gewerbestandorten

Maßnahmen zur Verringerung von punktuellen Stoffeinträgen mit direkten Auswirkungen auf das GW (ausgenommen Ab-wasser, Niederschlagswasser und Kühlwasser), z.B. behörd-liche Anpassung der Versenkgenehmigung für die Salzwas-serentsorgung

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xiii, iii, iv, v, vi,

xvii

20 WRRL/GW Punktquellen:

Bergbau

Maßnahmen zur Reduzie-rung punktueller Stoffein-träge aus dem Bergbau

Maßnahmen zur Verringerung von punktuellen Stoffeinträgen aus dem Bergbau mit direkten Auswirkungen auf das GW (ausgenommen Abwasser, Niederschlagswasser und Kühl-wasser)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

4 xiii, iii, iv, v, vi,

xvii

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -3

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

21 WRRL/GW Punktquellen:

Altlasten / Altstandorte

Maßnahmen zur Reduzie-rung punktueller Stoffein-träge aus Altlasten und Altstandorten

Maßnahmen zur Verringerung von punktuellen Stoffeinträgen aus Altlasten mit direkten Auswirkungen auf das GW, z.B. Sanierung von Altlastenstandorten (inkl. weiterführende Untersuchungen gemäß BBodSchG)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

4 xiii, iii, iv, v, vi,

xvii

22 WRRL/GW Punktquellen:

Abfallentsorgung

Maßnahmen zur Reduzie-rung punktueller Stoffein-träge aus der Abfallent-sorgung

Maßnahmen zur Verringerung von punktuellen Stoffeinträgen aus der Abfallentsorgung mit direkten Auswirkungen auf das GW, z.B. Sanierung von Deponien

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xiii, iii, iv, v, vi,

xvii

23 WRRL/GW Punktquellen:

Sonstige Punktquellen

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Stoffeinträge aus anderen Punktquellen

Maßnahmen zur Verringerung von punktuellen Stoffeinträgen mit direkten Auswirkungen auf das GW, die nicht einem der vorgenannten Belastungsgruppen (vgl. Nr. 19 bis 22) zuzu-ordnen sind

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xiii, iii, iv, v, vi,

xvii

24 WRRL/OW Diffuse Quellen:

Bergbau

Maßnahmen zur Reduzie-rung diffuser Belastungen infolge Bergbau

Maßnahmen zur Verringerung ungesteuerter diffuser Belas-tungen (z.B. Versalzung, Versauerung, Verockerung, Schwermetallbelastung) infolge Bergbau (inkl. Pilotvorhaben und spezifischem Überwachungsmonitoring)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

4 xiii, xvii

25 WRRL/OW Diffuse Quellen:

Altlasten / Altstandorte

Maßnahmen zur Reduzie-rung diffuser Stoffeinträge aus Altlasten und Alt-standorten

Maßnahmen zur Verringerung ungesteuerter diffuser stoffli-cher Belastung aus Altlasten, z.B. Sanierung von Altlasten-standorten (inkl. weiterführender Untersuchungen gemäß BBodSchG)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

4 xiii, xvii

26 WRRL/OW Diffuse Quellen: Bebaute Gebiete

Maßnahmen zur Reduzie-rung diffuser Stoffeinträge von befestigten Flächen

Maßnahmen zur Verringerung ungesteuerter diffuser stoffli-cher Belastungen von befestigten Flächen, z.B. Abkopplung von versiegelten Flächen vom Kanalnetz, Entsiegelung von Flächen zur Erhöhung der Versickerungsrate, Begrünung von Dachflächen

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xiii, xvii

27 WRRL/OW Diffuse Quellen: Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der direkten Nähr-stoffeinträge aus der Landwirtschaft

Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Umsetzung der „Gu-ten fachlichen Praxis“ in der landwirtschaftlichen Flächenbe-wirtschaftung. Dies umfasst keine Maßnahmen, die über gfP hinausgehen (z.B. Agrarumweltmaßnahmen).

M3 Maßnahmen-

fläche [ha] 2 xvii, vi

28 WRRL/OW Diffuse Quellen: Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Nährstoffeinträge durch Anlage von Gewäs-serschutzstreifen

Anlage, Erweiterung sowie ggf. Extensivierung linienhafter Gewässerrandstreifen bzw. Schutzstreifen insbesondere zur Reduzierung der Phosphoreinträge und Feinsedimenteinträge in Fließgewässer Hinweis: primäre Wirkung ist Reduzierung von Stoffeinträgen (Abgrenzung zu Maßnahme 73)

M1 Maßnahmen-

fläche [ha] 2 xvii, vi, ii, iii

29 WRRL/OW Diffuse Quellen: Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Ab-schwemmung aus der Landwirtschaft

Maßnahmen zur Erosionsminderung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die über die gute fachliche Praxis hinaus-gehen, z.B. pfluglose, konservierende Bodenbearbeitung, erosionsmindernde Schlagunterteilung, Hangrinnenbegrü-nung, Zwischenfruchtanbau

M1 Maßnahmen-

fläche [ha] 2 xvii, vi, ii, iii, iv

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -4

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

30 WRRL/OW Diffuse Quellen: Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Nährstoffeinträge durch Auswaschung aus der Landwirtschaft

Verminderung der Stickstoffauswaschungen aus landwirt-schaftlich genutzten Flächen, z.B. durch Zwischenfruchtan-bau und Untersaatenanbau (Verringerung bzw. Änderung des Einsatzes von Düngemitteln, Umstellung auf ökologischen Landbau), Soweit eine Maßnahmen neben OW auch auf GW wirkt, kann diese auch bei Maßnahme 41 eingetragen wer-den.

M1 Maßnahmen-

fläche [ha] 2 xvii, vi, ii, iii, iv

31 WRRL/OW Diffuse Quellen: Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Nährstoffeinträge durch Drainagen

Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen aus Dräna-gen u.a. Änderung der Bewirtschaftung drainierter Flächen bzw. techn. Maßnahmen am Drainagesystem (Controlled Drainage, spezielle Rohrmaterialien, Drainteiche, technische Filteranlagen usw.)

M1 Maßnahmen-

fläche [ha] 2 xvii, vi

32 WRRL/OW Diffuse Quellen: Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Einträge von Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzierung des Eintrags von PSM. Hier: konkrete Maßnahmen wie z.B. Förderung von Ausbringtech-nik, Ausbringverbote Hinweis: Beratungsmaßnahmen zu PSM sind unter konzeptionelle Maßnahmen zu verbuchen.

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

3 xvii, vi, ii, iii

33 WRRL/OW Diffuse Quellen: Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Nährstoffeinträge durch besondere Anforde-rungen in Wasserschutz-gebieten

Maßnahmen in Wasserschutzgebieten mit Acker- oder Grün-landflächen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen und durch Nutzungsbeschränkungen oder vertragliche Ver-einbarungen zu weitergehenden Maßnahmen verpflichten. Entsprechend der Schutzgebietskulisse wird die Maßnahme nur dem OW zugeordnet.

M1 Schutzge-bietsfläche

[ha] 13 xvii, ii, iii, vi, xvii

34 WRRL/OW Diffuse Quellen:

Bodenversauerung

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen infolge Bodenversauerung

Maßnahmen zur Verminderung negativer Effekte auf das OW infolge von Bodenversauerung, z.B. Kalkungsmaßnahmen, naturnaher Waldumbau

M3 Maßnahmen-

fläche [ha] 4 xiii, xvii

35 WRRL/OW Diffuse Quellen:

Unfallbedingte Einträge

Maßnahmen zur Vermei-dung von unfallbedingten Einträgen

Maßnahmen zur Vorbeugung von unfallbedingten Einträgen in das OW oder vorbereitende Maßnahmen zur Schadens-minderung

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

4 xvii, xiii, vi

36 WRRL/OW Diffuse Quellen:

Sonstige diffuse Quellen

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen aus anderen diffusen Quellen

Maßnahmen zur Verringerung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen, die nicht einem der vorgenannten Belastungsgrup-pen (vgl. Nr. 24 bis 35) zuzuordnen sind

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii, xiii, iii, iv, vi

37 WRRL/GW Diffuse Quellen:

Bergbau

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Versauerung infolge Bergbau

Maßnahmen zur Verringerung der Versauerung des GW infolge Bergbau, z.B. Zwischenbegrünung von Kippenflächen, Kalkung

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

4 xiii, xvii

38 WRRL/GW Diffuse Quellen:

Bergbau

Maßnahmen zur Reduzie-rung diffuser Belastungen infolge Bergbau

Maßnahmen zur Verringerung der GW-Belastung infolge Bergbau (z.B. Schwermetalle, Sulfat) (inkl. Pilotvorhaben und spezifischem Überwachungsmonitoring)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

4 xiii, xvii

39 WRRL/GW Diffuse Quellen: Bebaute Gebiete

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Stoffeinträge aus undichter Kanalisation und Abwasserbehandlungsan-lagen

Bauliche Maßnahmen zur Sanierung undichter Abwasseran-lagen zur Reduzierung diffuser Stoffeinträge ins GW

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xiii, xi

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -5

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

40 WRRL/GW Diffuse Quellen: Bebaute Gebiete

Maßnahmen zu Reduzie-rung der Stoffeinträge aus Baumaterialien/ Bauwer-ken

Maßnahmen zur Verringerung der Stoffeinträge aus Bauma-terialien und Bauwerken (z.B. Zink, Kupfer, Sulfat, Biozide)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii

41 WRRL/GW Diffuse Quellen: Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswa-schung aus der Landwirt-schaft

Maßnahmen zur Verminderung der GW-Belastung mit Nähr-stoffen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen, z.B. durch Zwischen-fruchtanbau und Untersaatenanbau (inkl. Verringerung bzw. Änderung des Einsatzes von Düngemitteln, Umstellung auf ökologischen Landbau) Soweit eine Maßnahme neben GW auch auf OW wirkt, kann diese auch bei Maßnahme 30 einge-tragen werden.

M3 Maßnahmen-

fläche [ha] 2 xvii, vi

42 WRRL/GW Diffuse Quellen: Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Einträge von Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft

Maßnahmen zur Verminderung der GW-Belastung mit Pflan-zenschutzmitteln aus landwirtschaftlich genutzten Flächen

M3 Maßnahmen-

fläche [ha] 3 xvii, vi, ii, iii, iv

43 WRRL/GW Diffuse Quellen: Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Nährstoffeinträge durch besondere Anforde-rungen in Wasserschutz-gebieten

Maßnahmen in Wasserschutzgebieten mit Acker- oder Grün-landflächen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen und durch Nutzungsbeschränkungen oder vertragliche Ver-einbarungen zu weitergehenden Maßnahmen verpflichten Entsprechend der Schutzgebietskulisse wird die Maßnahme nur dem GW zugeordnet.

M3 Schutz-

gebietsfläche [m²]

13 xvii, ii, iii, vi

44 WRRL/GW Diffuse Quellen:

Sonstige diffuse Quellen

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen aus anderen diffusen Quellen

Maßnahmen zur Verminderung der GW-Belastung aus diffu-sen Quellen, die nicht einem der vorgenannten Belastungs-gruppen (vgl. Nr. 37 bis 43) zuzuordnen sind

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii, xiii, iii, iv, vi

45 WRRL/OW Wasserentnahmen: Industrie / Gewerbe

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Wasserentnah-me für Industrie/ Gewerbe

Maßnahmen zur Verringerung der Wasserentnahme aus OW und GW für Industrie und Gewerbe zur Verbesserung des Wasserhaushalts des OWK, z.B. Anpassung der behördli-chen Genehmigung

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

7 xvii, iii, iv, vi, viii,

ix, x, xi, xiii

46 WRRL/OW Wasserentnahmen: Industrie / Gewerbe

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Wasserentnah-me infolge Stromerzeu-gung (Kühlwasser)

Maßnahmen zur Verringerung der Kühlwasserentnahme aus OW zur Verbesserung des Wasserhaushalts des OWK, z.B. Anpassung der behördlichen Genehmigung

M2 oder M3

Einzel-maßnahme

[Anzahl] 7

xvii, iii, iv, vi, viii, ix, x, xi, xiii

47 WRRL/OW Wasserentnahmen: Industrie / Gewerbe

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Wasserentnah-me für Wasserkraftwerke

Technische Maßnahmen, wie den Einsatz neuer Turbinen, die eine Reduzierung der Wasserentnahme bewirken, oder die zusätzliche Installation von Wasserkraftschnecken am Staubauwerk, die eine Verringerung der Wassermenge, die über den eigentlichen Triebwerkkanal zu den Turbinen ausge-leitet wird, zu verringern (keine Festlegung von Mindestwas-serabflüssen, vgl. Nr. 61)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

7 xvii, iii, iv, vi, viii,

ix, x, xi, xiii

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -6

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

48 WRRL/OW Wasserentnahmen:

Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Wasserentnah-me für die Landwirtschaft

Maßnahmen zur Verringerung der Wasserentnahme aus OW und GW für die Landwirtschaft zur Verbesserung des Was-serhaushalts des OWK, z.B. technische Maßnahmen zur wassersparenden Bewässerung

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

7 viii, iii, iv, vi, viii,

ix, x, xi, xiii

49 WRRL/OW Wasserentnahmen: Fischereiwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Wasserentnah-me für die Fischereiwirt-schaft

Maßnahmen zur Verringerung der Wasserentnahme aus OW und GW für die Fischereiwirtschaft zur Verbesserung des Wasserhaushalts des OWK, z.B. Förderung einer natur-schutzgerechten Teichbewirtschaftung mit Festlegungen zur Bewirtschaftungsintensität (u.a. mehrjährige Bespannung der Teiche)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

7 viii, iii, iv, vi, viii,

ix, x, xi, xiii

50 WRRL/OW Wasserentnahmen: Wasserversorgung

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Wasserentnah-me für die öffentliche Wasserversorgung

Maßnahmen zur Verringerung der Wasserentnahme aus OW und GW für die öffentliche Wasserversorgung zur Verbesse-rung des Wasserhaushalts des OWK, z.B. Rückbau von Förderbrunnen

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

7 viii, iii, iv, vi, viii,

ix, x, xi, xiii

51 WRRL/OW Wasserentnahmen: Wasserversorgung

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Verluste infolge von Wasserverteilung

Maßnahmen zur Verringerung der Verluste infolge von Was-serverteilung, z.B. Sanierung des Versorgungsnetzes

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

7 x

52 WRRL/OW Wasserentnahmen:

Schifffahrt

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Wasserentnah-me für die Schifffahrt

Maßnahmen zur Verringerung der Wasserentnahmen aus OW für die Schifffahrt zur Verbesserung des Wasserhaus-halts des OWK, z.B. angepasste Steuerung der Wasserüber-leitungen in Schifffahrtskanäle

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

7 viii, iii, iv, vi, viii,

ix, x, xi, xiii

53 WRRL/OW Wasserentnahmen:

Sonstige Wasserentnahmen

Maßnahmen zur Reduzie-rung anderer Wasserent-nahmen

Maßnahmen zur Verringerung der Wasserentnahmen aus OW und GW zur Verbesserung des Wasserhaushalts des OWK, die nicht einem der vorgenannten Belastungsgruppen (vgl. Nr. 45 bis 52) zuzuordnen sind

M2 oder M3

Einzel-maßnahme

[Anzahl] 7

viii, iii, iv, vi, viii, ix, x, xi, xiii

54 WRRL/GW Wasserentnahmen: Industrie / Gewerbe

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Wasserentnah-me für Industrie/ Gewerbe (IED)

Maßnahmen zur Verringerung der Wasserentnahme aus GW für Industrie und Gewerbe (nur IED-Anlagen) zur Verbesse-rung des mengenmäßigen Zustands des GWK, z.B. Anpas-sung der behördlichen Genehmigung

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

viii, iii, iv, vi, viii,

ix,x , xi, xiii

55 WRRL/GW Wasserentnahmen: Industrie / Gewerbe

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Wasserentnah-me für Industrie/ Gewerbe

Maßnahmen zur Verringerung der Wasserentnahme aus GW für Industrie und Gewerbe (exkl. IED-Anlagen) zur Verbesse-rung des mengenmäßigen Zustands des GWK, z.B. Anpas-sung der behördlichen Genehmigung

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

viii, iii, iv, vi, viii,

ix, x, xi, xiii

56 WRRL/GW Wasserentnahmen:

Bergbau

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Wasserentnah-me für den Bergbau

Maßnahmen zur Verringerung der Wasserentnahme aus GW für den Bergbau zur Verbesserung des mengenmäßigen Zustands des GWK, z.B. Anpassung der behördlichen Ge-nehmigung

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

viii, iii, iv, vi, viii,

ix, x, xi, xiii

57 WRRL/GW Wasserentnahmen:

Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Wasserentnah-me für die Landwirtschaft

Maßnahmen zur Verringerung der Wasserentnahme aus GW für die Landwirtschaft zur Verbesserung des mengenmäßigen Zustands des GWK, z.B. Anpassung der behördlichen Ge-nehmigung

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

8 viii, iii, iv, vi, viii,

ix, x, xi, xiii

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -7

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

58 WRRL/GW Wasserentnahmen: Wasserversorgung

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Wasserentnah-me für die öffentliche Wasserversorgung

Maßnahmen zur Verringerung der Wasserentnahme aus GW für die öffentliche Wasserversorgung zur Verbesserung des mengenmäßigen Zustands des GWK, z.B. Anpassung der behördlichen Genehmigung

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

viii, iii, iv, vi, viii,

ix, x, xi, xiii

59 WRRL/GW Wasserentnahmen:

Sonstige Wasserentnahmen

Maßnahmen zur Grund-wasseranreicherung zum Ausgleich GW- entnah-mebedingter mengenmä-ßiger Defizite

Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung zum Ausgleich entnahmebedingter mengenmäßiger Defizite des GWK, z.B. durch zusätzliche Wasserzufuhr und Versickerung

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xiv

60 WRRL/GW Wasserentnahmen:

Sonstige Wasserentnahmen

Maßnahmen zur Reduzie-rung anderer Wasserent-nahmen

Maßnahmen zur Verringerung der Wasserentnahme aus GW zur Verbesserung des mengenmäßigen Zustands des GWK, die nicht einem der vorgenannten Belastungsgruppen (vgl. Nr. 54 bis 58) zuzuordnen sind

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

viii, iii, iv, vi, viii,

ix, x, xi, xiii

61 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-rungen: Wasserhaushalt

Maßnahmen zur Gewähr-leistung des erforderlichen Mindestabflusses

Maßnahmen zur Sicherstellung der ökologisch begründeten Mindestwasserführung im Bereich von Querbauwerken, Staubereichen etc. (Restwasser, Dotationsabfluss in Umge-hungsgewässern) z. B. durch behördliche Festlegung nach § 33 WHG (nicht Niedrigwasseraufhöhung)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

7 xvii

62 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-rungen: Wasserhaushalt

Verkürzung von Rück-staubereichen

Maßnahmen zur Verkürzung von Rückstaubereichen an Querbauwerken, z.B. Absenkung des Stauzieles

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

7 xvii

63 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-rungen: Wasserhaushalt

Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Ab-flussverhaltens

Maßnahmen des Wassermengenmanagements zur Wieder-herstellung eines bettbildendenden oder in Menge und Dy-namik gewässertypischen Abflusses (nicht Mindestabflüsse, vgl. Nr. 61)

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

7 xvii

64 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-rungen: Wasserhaushalt

Maßnahmen zur Reduzie-rung von nutzungsbeding-ten Abflussspitzen

Maßnahmen zur Reduzierung von hydraulischem Stress durch Abflussspitzen oder Stoßeinleitungen (Schwallbetrieb), z.B. durch streckenweise Aufweitung in Bereichen ab-schlagsbedingter Abflussspitzen, Reduzierung der Auswir-kungen von Schwallbetrieb bei Wasserkraftanlagen

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

7 xvii

65 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-rungen: Wasserhaushalt

Maßnahmen zur Förde-rung des natürlichen Wasserrückhalts

Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt, z.B. durch Bereitstellung von Überflutungsräumen durch Rückverlegung von Deichen, Wiedervernässung von Feuchtgebieten, Moor-schutzprojekte, Wiederaufforstung im EZG

M1 Maßnahmen-

fläche [ha] 6 xi, xvii

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -8

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

66 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-rungen: Wasserhaushalt

Maßnahmen zur Verbes-serung des Wasserhaus-halts an stehenden Ge-wässern

Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserstandsdynamik an stehenden Gewässern (betrifft ausschließlich Standgewässer, die als OWK (Talsperren und Seen > 50 ha) gemeldet wur-den), z.B. die Einhaltung des gütewirtschaftlich bedingten Mindeststauraums, Ausrichtung der Wassermengenbewirt-schaftung der Talsperre/ des Speichers auf einen möglichst hohen Füllungsstand im Frühjahr und auf eine im Jahresver-lauf möglichst späte Absenkung des Wasserspiegels sowie die Vermeidung der Absenkung in die Nähe oder unter das Absenkziel

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

6 xvii

67 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-rungen: Wasserhaushalt

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen infolge Tidesperrwerke/ -wehre bei Küsten- und Übergangsgewässern

Maßnahmen zu Reduzierung der Belastungen durch Tide-sperrwerke/-wehre

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

5 xvii, iii, iv, vii, xi,

xiii

68 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-rungen: Durchgängigkeit

Maßnahmen zur Herstel-lung der linearen Durch-gängigkeit an Talsperren, Rückhaltebecken, Spei-chern und Fischteichen im Hauptschluss

Maßnahmen an Talsperren, Rückhaltebecken und sonstigen Speichern (i.d.R. nach DIN 19700 ausgenommen Staustufen, einschließlich Fischteichen im Hauptschluss) zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit, z.B. Anlage eines passierbaren Bauwerkes (Umgehungsgerinne, Sohlengleite, Fischauf- und - abstiegsanlage)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

5 xi

69 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-rungen: Durchgängigkeit

Maßnahmen zur Herstel-lung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustu-fen/Flusssperren, Abstür-zen, Durchlässen und sonstigen wasserbauli-chen Anlagen gemäß DIN 4048 bzw. 19700 Teil 13

Maßnahmen an Wehren, Abstürzen und Durchlassbauwerken zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit, z.B. Rückbau eines Wehres, Anlage eines passierbaren Bauwerkes (Umgehungsgerinne, Sohlengleite, Rampe, Fischauf- und - abstiegsanlage), Rückbau/Umbau eines Durchlassbauwerkes (Brücken, Rohr- und Kastendurchlässe, Düker, Siel- u. Schöpfwerke u. ä.), optimierte Steuerung eines Durchlassbauwerks (Schleuse, Schöpfwerk u.ä.), Schaffen von durchgängigen Buhnenfeldern

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

5 xi

70 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Maßnahmen zur Habitat-verbesserung durch Initiie-ren/ Zulassen einer ei-gendynamischen Gewäs-serentwicklung

Bauliche oder sonstige (z.B. Flächenerwerb) Maßnahme mit dem Ziel, dass das Gewässer wieder eigenständig Lebens-räume wie z. B. Kolke, Gleit- und Prallhänge oder Sand- bzw. Kiesbänke ausbilden kann. Dabei wird das Gewässer nicht baulich umverlegt, sondern u.a. durch Entfernung von Sohl- und Uferverbau und Einbau von Strömungslenkern ein sol-cher Prozess initiiert.

M1 Länge [km] 6 xvii, xi

71 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Maßnahmen zur Habitat-verbesserung im vorhan-denen Profil

Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sohlstruktur, Breiten-/ und Tiefenvarianz ohne Änderung der Linienführung (insbesondere wenn keine Fläche für Eigenentwicklung vor-handen ist), z.B. Einbringen von Störsteinen oder Totholz zur Erhöhung der Strömungsdiversität, Erhöhung des Tot-holzdargebots, Anlage von Kieslaichplätzen

M1 Länge [km] 6 xi

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -9

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

72 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Maßnahmen zur Habitat-verbesserung im Gewäs-ser durch Laufverände-rung, Ufer- oder Sohlge-staltung

Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruk-tur von Sohle und Ufer mit baulicher Änderung der Linienfüh-rung z.B. Maßnahmen zur Neutrassierung (Remäandrierung) oder Aufweitung des Gewässergerinnes. Geht im Gegensatz zu Maßnahme 70 über das Initiieren hinaus.

M1 Länge [km] 6 xi

73 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Maßnahmen zur Habitat-verbesserung im Uferbe-reich

Anlegen oder Ergänzen eines standortheimischen Gehölz-saumes (Uferrandstreifen), dessen sukzessive Entwicklung oder Entfernen von standortuntypischen Gehölzen; Ersatz von technischem Hartverbau durch ingenieurbiologische Bauweise; Duldung von Uferabbrüchen Hinweis: primäre Wirkung ist Verbesserung der Gewässermorphologie (Ab-grenzung zu Maßnahme 28)

M1 (Außen- bereich),

M2 (Innen- bereich)

Länge [km] 6 xi, xvii

74 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Maßnahmen zur Auen-entwicklung und zur Ver-besserung von Habitaten

Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung von Habitaten in der Aue, z.B. Reaktivierung der Primäraue (u.a. durch Wiederherstellung einer natürlichen Sohllage) , eigen-dynamische Entwicklung einer Sekundäraue, Anlage einer Sekundäraue (u.a. durch Absenkung von Flussufern), Ent-wicklung und Erhalt von Altstrukturen bzw. Altwassern in der Aue, Extensivierung der Auennutzung oder Freihalten der Auen von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen

M1 (Außen- bereich),

M2 (Innen- bereich)

Maßnahmen-fläche [ha]

6 xi, xvii

75 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Anschluss von Seitenge-wässern, Altarmen (Quer-vernetzung)

Maßnahmen zur Verbesserung der Quervernetzung, z.B. Reaktivierung von Altgewässern (Altarme, Altwässer), An-schluss sekundärer Auengewässer (Bodenabbaugewässer)

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

6 xi, xvii

76 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Technische und betriebli-che Maßnahmen vorran-gig zum Fischschutz an wasserbaulichen Anlagen

Technische und betriebliche Maßnahmen zum Fischschutz an/für wasserbauliche/n Anlagen, außer Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit (siehe hierzu Nr. 68 und 69), wie z. B. optimierte Rechenan-lagen, fischfreundliche Turbinen, Fischwanderverhaltenbezo-gene Steuerung

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

6 xi, xvii

77 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Maßnahmen zur Verbes-serung des Geschiebe-haushaltes bzw. Sedi-mentmanagement

Maßnahmen zur Erschließung von Geschiebequellen in Längs- und Querverlauf der Gewässer und des Rückhalts von Sand- und Feinsedimenteinträgen aus Seitengewässern, z.B. Umsetzen von Geschiebe aus dem Stauwurzelbereich von Flussstauhaltungen und Talsperren in das Unterwasser, Bereitstellung von Kiesdepots, Anlage eines Sand- und Se-dimentfangs, Installation von Kiesschleusen an Querbauwer-ken

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

6 xvii

78 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen die aus Geschiebeentnahmen resultieren

Maßnahmen zur Verminderung nachteiliger Effekte im Zu-sammenhang mit Geschiebeentnahmen (Kiesgewinnung, Unterhaltungsbaggerung), z.B. Einschränkung oder Einstel-lung von Baggerarbeiten

M1 oder M3

Einzel-maßnahme

[Anzahl] 6 xvii, iii, iv, vi

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -1

0

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

79 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Maßnahmen zur Anpas-sung/ Optimierung der Gewässerunterhaltung

Anpassung/Optimierung/Umstellung der Gewässerunterhal-tung (gemäß § 39 WHG) mit dem Ziel einer auf ökologische und naturschutzfachliche Anforderungen abgestimmten Un-terhaltung und Entwicklung standortgerechter Ufervegetation

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

6 vi, xv

80 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Maßnahmen zur Verbes-serung der Morphologie an stehenden Gewässern

Maßnahmen zur Verbesserung der Morphologie stehender Gewässer, z.B. Anlegen von Flachwasserzonen und Schaf-fung gewässertypischer Uferstrukturen, Entschlammung (betrifft ausschließlich Standgewässer, die als OWK (Talsper-ren und Seen > 50 ha) gemeldet wurden)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

6 xvii

81 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen infolge Bauwerke für die Schifffahrt, Häfen, Werf-ten, Marinas

Maßnahmen zur Verbesserung der Morphologie sind z. B. eine naturnahe Gestaltung der verschiedenen Anlagen wie die Anlage von Flachwasserbereichen oder die Umgestaltung ungenutzter Bereiche

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

6 xvii, iii, iv, vii, xi,

xiii

82 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Geschiebe-/ Sedimententnahme bei Küsten- und Übergangs-gewässern

Maßnahmen zur Verminderung nachteiliger Effekt im Zu-sammenhang mit Geschiebeentnahmen (Unterhaltungsbag-gerung) bei Küsten- und Übergangsgewässern, z.B. Reduzie-rung oder Einschränkung von Baggerarbeiten

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

6 xvii, iii, iv, vi

83 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen durch Sandvorspülungen bei Küsten- und Über-gangsgewässern

Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen durch Sand-vorspülungen sind z. B. eine sorgsame Auswahl der überspül-ten Flächen, damit keine schützenswerten Arten oder Le-bensräume in Anspruch genommen werden

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

6 xvii, iii, iv, viii

84 WRRL/OW Abflussregulierungen und morphologische Verände-

rungen: Morphologie

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen infolge Landgewinnung bei Küsten- und Über-gangsgewässern

Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen durch Land-gewinnung sind z. B. eine sorgsame Auswahl der zu gewin-nenden Flächen, damit keine schützenswerten Arten oder Lebensräume in Anspruch genommen werden

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

6 xvii, iii, iv, ix

85 WRRL/OW

Abflussregulierungen und morphologische Verände-rungen: Sonstige hydro-

morphologische Belastun-gen

Maßnahmen zur Reduzie-rung anderer hydromor-phologischer Belastungen

Maßnahmen zur Verringerung hydromorphologischer Belas-tungen bei Fließgewässern, die nicht einem der vorgenannten Teilbereiche (vgl. Nr. 61 bis 79) zuzuordnen sind, z.B. Maß-nahmen zur Reduzierung der Belastung aufgrund von Fisch-teichen im Hauptschluss, Verminderung / Beseitigung der Verschlammung im Gewässerbett infolge Oberbodeneintrag (Feinsedimente, Verockerung)

M1, M2, M3 (noch in

Diskussion)

Einzel-maßnahme

[Anzahl] 6 xiii, xi, xvii

86 WRRL/OW

Abflussregulierungen und morphologische Verände-rungen: Sonstige hydro-

morphologische Belastun-gen

Maßnahmen zur Reduzie-rung anderer hydromor-phologischer Belastungen bei stehenden Gewässern

Maßnahmen zur Verringerung hydromorphologischer Belas-tungen bei stehenden Gewässern (betrifft ausschließlich Standgewässer, die als OWK (Talsperren und Seen > 50 ha) gemeldet wurden), die nicht einem der vorgenannten Teilbe-reiche (vgl. Nr. 66 & 80) zuzuordnen sind

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

6 xiii, xi, xvii

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -1

1

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

87 WRRL/OW

Abflussregulierungen und morphologische Verände-rungen: Sonstige hydro-

morphologische Belastun-gen

Maßnahmen zur Reduzie-rung anderer hydromor-phologischer Belastungen bei Küsten- und Über-gangsgewässern

Maßnahmen zur Verringerung hydromorphologischer Belas-tungen bei Küsten- und Übergangsgewässern, die nicht einem der vorgenannten Teilbereiche (vgl. Nr. 67, 81 bis 84) zuzuordnen sind

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

6 xiii, xi, xvii

88 WRRL/OW Andere anthropogene

Auswirkungen: Fischerei-wirtschaft

Maßnahmen zum Initial-besatz bzw. zur Besatz-stützung

Maßnahmen zur Etablierung und Erhaltung von Fischpopula-tionen durch Besatz

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii, iii, iv, vi

89 WRRL/OW Andere anthropogene

Auswirkungen: Fischerei-wirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen infolge Fischerei in Fließ-gewässern

Maßnahmen zur Verringerung der Belastung infolge fischerei-licher Aktivitäten in Fließgewässern (Stoffhaushalt, Gewäs-serstruktur, Fischpopulationen)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii, iii, iv, vii

90 WRRL/OW Andere anthropogene

Auswirkungen: Fischerei-wirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen infolge Fischerei in ste-henden Gewässern

Maßnahmen zur Verringerung der Belastung infolge fischerei-licher Aktivitäten in stehenden Gewässern (Stoffhaushalt, Gewässerstruktur, Fischpopulationen), z.B. Einhaltung von vereinbarten Grundsätzen zur fischereilichen Nutzung des jeweiligen Gewässers (betrifft ausschließlich Standgewässer, die als OWK (Talsperren und Seen > 50 ha) gemeldet wur-den)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii, iii, iv, viii

91 WRRL/OW Andere anthropogene

Auswirkungen: Fischerei-wirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen infolge Fischerei in Küs-ten- und Übergangsge-wässern

Maßnahmen zur Verringerung der Belastung infolge fischerei-licher Aktivitäten in Küsten- und Übergangsgewässern (Stoff-haushalt, Gewässerstruktur, Fischpopulationen)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii, iii, iv, ix

92 WRRL/OW Andere anthropogene

Auswirkungen: Fischerei-wirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen infolge Fischteichbewirt-schaftung

Maßnahmen zur Verringerung der von Fischteichen ausge-henden Belastung (insbesondere Stoffhaushalt) auf angren-zende OW (exkl. Wasserentnahme und Schwallwirkung, vgl. Nr. 49 & 64)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii, iii, iv, x

93 WRRL/OW Andere anthropogene

Auswirkungen: Landent-wässerung

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen infolge Landentwässerung

Maßnahmen zur Verringerung von Belastungen durch Land-entwässerung umfassen z.B. den Verschluss und/oder Rück-bau von Drainagen sowie Abschottung von Gräben, Laufver-längerungen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes.

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii, iii, iv, vi

94 WRRL/OW Andere anthropogene Auswirkungen: Einge-

schleppte Spezies

Maßnahmen zur Eindäm-mung eingeschleppter Spezies

Maßnahmen zur Eindämmung bzw. der Verminderung nach-teiliger Wirkungen invasiver (gebietsfremder) Arten auf aqua-tische Ökosysteme einschließlich der direkt von ihnen abhän-genden Landökosysteme und Feuchtgebiete; z. B. durch Förderung autochthoner Pflanzengemeinschaften, Bekämp-fung besonders ökosystemar verschlechternd wirkender Neobiota sowie Schutz nativer Arten

M1, M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -1

2

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

95 WRRL/OW Andere anthropogene

Auswirkungen: Erholungs-aktivitäten

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Belastungen infolge von Freizeit- und Erholungsaktivitäten

Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung infolge Freizeit-aktivitäten (exkl. Freizeitfischerei, vgl. Nr. 89 & 90) in sensib-len Bereichen (insbesondere FFH-Schutzgebiete, in denen wasserabhängige Lebensraumtypen oder Anhang II-Arten erhalten bleiben oder sich entwickeln sollen), z.B. Verbot des Befahrens von Gewässern, Besucherlenkung / Regelung der Freizeitnutzung, Verbot des Lagerns/ Zeltens/ Feuermachens

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii, iii, iv, vi

96 WRRL/OW Andere anthropogene

Auswirkungen: Sonstige anthropogene Belastungen

Maßnahmen zur Reduzie-rung anderer anthropoge-ner Belastungen

Maßnahmen zur Verringerung anderer anthropogener Belas-tungen auf OWK, die nicht einem der vorgenannten Belas-tungsgruppen (vgl. Nr. 1 bis 95) zuzuordnen sind, z.B. zur Restaurierung von Seen (Belüftung des Freiwassers oder des Sediments, Tiefenwasserableitung, Pflanzenentnahme, che-mische Fällung der Nährstoffe, Biomanipulation)

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xiii, iii, iv, v, vi,

vii, xii, xvii

97 WRRL/GW Andere anthropogene

Auswirkungen: Intrusionen

Maßnahmen zur Reduzie-rung von Salzwasserintru-sionen

Maßnahmen zur Verringerung von Salzwasserintrusion ins-besondere im küstennahen Bereich, z.B. Anpassung der GW- Entnahme

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii

98 WRRL/GW Andere anthropogene

Auswirkungen: Intrusionen Maßnahmen zur Reduzie-rung sonstiger Intrusionen

Maßnahmen zur Verringerung sonstiger Intrusionen M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii

99 WRRL/GW Andere anthropogene

Auswirkungen: Sonstige anthropogene Belastungen

Maßnahmen zur Reduzie-rung anderer anthropoge-ner Belastungen

Maßnahmen zur Verringerung anderer anthropogener Belas-tungen auf GWK, die nicht einem der vorgenannten Belas-tungsgruppen (vgl. Nr. 19 bis 98) zuzuordnen sind, z.B. Ver-sauerung durch Forstwirtschaft

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xiii, iii, iv, v, vi,

vii, xii, xvii

100 WRRL/OW Diffuse Quellen: Landwirtschaft

Maßnahmen zur Reduzie-rung der Nährstoffeinträge durch besondere Anforde-rungen in Überschwem-mungsgebieten

Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten mit Acker- oder Grünlandflächen, die über die gute fachliche Praxis hinaus-gehen und durch Nutzungsbeschränkungen oder vertragliche Vereinbarungen zu weitergehenden Maßnahmen verpflichten.

M1 Schutz-

gebietsfläche [ha]

2 xvii, vi

Maßnahmen des HWRM

301 HWRM-RL Vermeidung

Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den Raumordnungs- und Regionalplänen

Darstellung bereits bestehender und noch fehlender Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den Raumordnungs- und Regio-nalplänen. Weiterhin u.a. Anpassung der Regionalpläne, Sicherung von Retentionsräumen, Anpassung der Flächen-nutzungen, Bereitstellung von Flächen für Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung.

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

302 HWRM-RL Vermeidung

Festsetzung bzw. Aktuali-sierung der Über-schwemmungsgebiete und Formulierung von Nutzungsbeschränkungen nach Wasserrecht

rechtliche Sicherung von Flächen als Überschwemmungsge-biet; Ermittlung und vorläufige Sicherung noch nicht festge-setzter ÜSG, Wiederherstellung früherer ÜSG; Formulierung und Festlegung von Nutzungsbeschränkungen in ÜSG, ge-setzliche Festlegung von Hochwasserentstehungsgebieten

M1

Fläche der Überschwem-

schwem-mungs-

gebiete [ha]

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -1

3

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

303 HWRM-RL Vermeidung

Anpassung und/oder Änderung der Bauleitpla-nung bzw. Erteilung bau-rechtlicher Vorgaben

Änderung bzw. Fortschreibung der Bauleitpläne, Überprüfung der ordnungsgemäßen Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes bei der Neuaufstellung von Bauleitplä-nen bzw. bei baurechtlichen Vorgaben

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

304 HWRM-RL Vermeidung Maßnahmen zur ange-passten Flächennutzung

hochwasserangepasste Planungen und Maßnahmen, z.B. Anpassung bestehender Siedlungen, Umwandlung von Acker in Grünland in Hochwasserrisikogebieten, weiterhin Beseiti-gung/Verminderung der festgestellten Defizite, z. B. durch neue Planungen zur Anpassung von Infrastruktureinrichtun-gen

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

305 HWRM-RL Vermeidung: Entfernung /

Verlegung

Entfernung von hochwas-sersensiblen Nutzungen oder Verlegung in Gebiete mit niedrigerer Hochwas-serwahrscheinlichkeit

Maßnahmen zur Entfernung/zum Rückbau von hochwasser-sensiblen Nutzungen aus hochwassergefährdeten Gebieten oder der Verlegung von Infrastruktur in Gebiete mit niedrige-rer Hochwasserwahrscheinlichkeit und/oder mit geringeren Gefahren, Absiedelung und Ankauf oder Entfernung betroffe-ner Objekte

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

306 HWRM-RL Vermeidung: Verringerung

Hochwasserangepasstes Bauen und Sanieren

hochwassersichere Ausführung von Infrastrukturen bzw. eine hochwassergeprüfte Auswahl von Baustandorten

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

307 HWRM-RL Vermeidung: Verringerung

Objektschutz an Gebäu-den und Infrastrukturein-richtungen

Betrifft "nachträgliche" Maßnahmen, die nicht im Rahmen der Bauplanungen enthalten waren (Abgrenzung zu 304 und 306) z.B. an Gebäuden: Wassersperren außerhalb des Objekts, Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen unmittelbar am und im Gebäude, wie Dammbalken an Gebäudeöffnungen, Rück-stausicherung der Gebäude- und Grundstücksentwässerung, Ausstattung der Räumlichkeiten mit Bodenabläufen, Installa-tion von Schotts und Pumpen an kritischen Stellen, wasser-abweisender Rostschutzanstrich bei fest installierten Anlagen, erhöhtes Anbringen von wichtigen Anlagen wie Transformato-ren oder Schaltschränke, z.B. an Infrastruktureinrichtungen: Überprüfung der Infrastruktureinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sowie deren Ver- und Entsorgung und der Anbindung der Verkehrswege auf die Gefährdung durch Hochwasser

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

308 HWRM-RL Vermeidung: Verringerung

Hochwasserangepasster Umgang mit wasserge-fährdenden Stoffen

z. B. Umstellung der Energieversorgung von Öl- auf Gashei-zungen; Hochwassersichere Lagerung von Heizungstanks. Berücksichtigung der VAwS / VAUwS (Anforderungen zur Gestaltung von Anlagen die mit wassergefährdenden Stoffen in Verbindung stehen)

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -1

4

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

309 HWRM-RL Vermeidung: sonstige

Vorbeugungsmaßnahmen

Maßnahmen zur Unter-stützung der Vermeidung von Hochwasserrisiken Erstellung von Konzeptio-nen / Studien / Gutachten

weitere Maßnahmen zur Bewertung der Anfälligkeit für Hoch-wasser, Erhaltungsprogramme oder –maßnahmen usw., Erarbeitung von fachlichen Grundlagen, Konzepten, Hand-lungsempfehlungen und Entscheidungshilfen für das Hoch-wasserrisikomanagement APSFR-abhängig entsprechend der EU-Arten z.B. Fortschreibung/Überprüfung der gewässer-kundlichen Messnetze und -programme, Modellentwicklung, Modellanwendung und Modellpflege bspw. von Wasserhaus-haltsmodellen

M1 oder M3

Einzel-maßnahme

[Anzahl]

310 HWRM-RL

Schutz: Management natür-licher Überschwemmungen / Abfluss und Einzugsge-

bietsmanagement

Hochwassermindernde Flächenbewirtschaftung

Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche, mit denen das Wasserspeicherpotenzial der Böden und der Ökosysteme erhalten und verbessert werden soll z. B. bei der Bewirtschaftung von land- und forstwirt-schaftlichen Fläche durch pfluglose konservierende Boden-bearbeitung, Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten, Erstaufforstung, Waldumbau etc. sowie bei flächenrelevanten Planungen (Raumordnung, Bauleitplanung, Natura 2000, WRRL) einschl. der Erstellung entsprechender Programme zur hochwassermindernden Flächenbewirtschaftung

M1 Maßnahmen-

fläche [ha]

311 HWRM-RL

Schutz: Management natür-licher Überschwemmungen / Abfluss und Einzugsge-

biets-management

Gewässerentwicklung und Auenrenaturierung, Akti-vierung ehemaliger Feuchtgebiete

Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhal-tung in der Fläche, mit denen das Wasserspeicherpotenzial der Böden und der Ökosysteme erhalten und verbessert werden soll z. B. Modifizierte extensive Gewässerunterhal-tung; Aktivierung ehemaliger Feuchtgebiete; Förderung einer naturnahen Auenentwicklung, Naturnahe Ausgestaltung von Gewässerrandstreifen, Naturnahe Aufweitungen des Gewäs-serbettes, Wiederanschluss von Geländestrukturen (z. B. Altarme, Seitengewässer) mit Retentionspotenzial

M1 Maßnahmen-

fläche [ha]

312 HWRM-RL

Schutz: Management natür-licher Überschwemmungen / Abfluss und Einzugsge-

biets-management

Minderung der Flächen-versiegelung

Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche durch Entsiegelung von Flächen und Verminde-rung der ausgleichlosen Neuversiegelung insbesondere in Gebieten mit erhöhten Niederschlägen bzw. Abflüssen

M1 Maßnahmen-

fläche [ha]

313 HWRM-RL

Schutz: Management natür-licher Überschwemmungen / Abfluss und Einzugsge-

biets-management

Regenwassermanage-ment

Maßnahmen zum Wasserrückhalt durch z. B. kommunale Rückhalteanlagen zum Ausgleich der Wasserführung, Anla-gen zur Verbesserung der Versickerung (u.a. Regenver-sickerungsanlagen, Mulden-Rigolen-System), sonstige Re-genwassernutzungsanlagen im öffentlichen Bereich, Gründä-cher etc.

M1 Einzelanlage

314 HWRM-RL

Schutz: Management natür-licher Überschwemmungen / Abfluss und Einzugsge-

biets-management

Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflä-chen

Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche durch Beseitigung / Rückverlegung / Rückbau von nicht mehr benötigten Hochwasserschutzeinrichtungen (Dei-che, Mauern), die Beseitigung von Aufschüttungen etc., Reaktivierung geeigneter ehemaliger Überschwemmungsflä-chen etc.

M1 Fläche [ha]

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -1

5

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

315 HWRM-RL Schutz: Regulierung Was-

serabfluss

Aufstellung, Weiterfüh-rung, Beschleunigung und/oder Erweiterung der Bauprogramme zum Hochwasserrückhalt inkl. Überprüfung, Erweiterung und Neubau von Hoch-wasserrückhalteräumen und Stauanlagen

Diese Maßnahme beschreibt z. B. die Erstellung von Plänen zum Hochwasserrückhalt im/am Gewässer und/oder für die Binnenentwässerung von Deichabschnitten sowie Plänen zur Verbesserung des techn.-infrastrukturellen HWS (z.B. Hoch-wasserschutzkonzepte) sowie die Maßnahmen an Anlagen, wie Talsperren, Rückhaltebecken, Fluss- /Kanalstauhaltung und Polder einschl. von Risikobetrachtungen an vorhandenen Stauanlagen bzw. Schutzbauwerken

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

316 HWRM-RL Schutz: Regulierung Was-

serabfluss

Betrieb, Unterhaltung und Sanierung von Hochwas-serrückhalteräumen und Stauanlagen

Maßnahmen an Anlagen, wie Talsperren, Rückhaltebecken, Wehre, Fluss-/Kanalstauhaltung und Polder

M1, M2

Einzelanlage [Anzahl

Stauanla-gen/HW-

Rückhalte-räume]

317 HWRM-RL

Schutz: Anlagen im Ge-wässerbett, an der Küste

und im Überschwem-mungsgebiet

Ausbau, Ertüchtigung bzw. Neubau von statio-nären und mobilen Schutzeinrichtungen

Ausbau/Neubau von Bauwerken wie Deiche, Hochwasser-schutzwände, Dünen, Strandwälle, Stöpen, Siele und Sperr-werke einschl. der Festlegung und Einrichtung von Überlas-tungsstellen, Rückstauschutz und Gewährleistung der Bin-nenentwässerung ( z.B. über Entwässerungsleitungen, Pumpwerke, Grobrechen, Rückstauklappen) sowie Einsatz mobiler Hochwasserschutzsysteme, wie Dammbalkensyste-me, Fluttore, Deichbalken etc.

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

318 HWRM-RL

Schutz: Anlagen im Ge-wässerbett, an der Küste

und im Überschwem-mungsgebiet

Unterhaltung von vorhan-denen stationären und mobilen Schutzbauwerken

Maßnahmen an Bauwerken wie Deiche, Hochwasserschutz-wände, Dünen, einschl. größerer Unterhaltungsmaßnahmen, die über die regelmäßige grundsätzliche Unterhaltung hin-ausgehen sowie der Festlegung und Einrichtung von Überlas-tungsstellen, Rückstauschutz und Gewährleistung der Bin-nenentwässerung (z.B. z.B. über Entwässerungsleitungen, Pumpwerke, Grobrechen, Rückstauklappen), Überprüfung und Anpassung der Bauwerke für den erforderlichen Sturm-flut-/ Hochwasserschutz (an Sperrwerken, Stöpen, Sielen und Schließen) insb. im Küstenbereich

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

Erstellung bzw. Optimierung von Plänen für die Gewässerun-terhaltung bzw. zur Gewässeraufsicht für wasserwirtschaftli-che Anlagen zur Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Funktionstüchtigkeit von Hochwasserschutzanlagen und zur Gewährleistung des schadlosen Hochwasserabflusses ge-mäß Bemessungsgröße

319 HWRM-RL Schutz: Management von Oberflächengewässern

Freihaltung und Vergröße-rung des Hochwasserab-flussquerschnitts im Sied-lungsraum und Auenbe-reich

Beseitigung von Engstellen und Abflusshindernissen im Gewässer (Brücken, Durchlässe, Wehre, sonst. Abflusshin-dernisse) und Vergrößerung des Abflussquerschnitts im Auenbereich z. B. Maßnahmen zu geeigneten Abgrabungen im Auenbereich

M2 M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

Hochw

asserris

ikom

anagem

entp

lan 2

015

– 2

021 fü

r den n

ieders

ächsis

chen T

eil d

er F

lussgebie

tsein

heit R

hein

A -1

6

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

320 HWRM-RL Schutz: Management von Oberflächengewässern

Freihaltung des Hochwas-serabflussquerschnitts durch Gewässerunterhal-tung und Vorlandma-nagement

Maßnahmen wie z. B. Entschlammung, Entfernen von Kraut-bewuchs und Auflandungen, Mäharbeiten, Schaffen von Abflussrinnen, Auflagen für die Bewirtschaftung landwirt-schaftlicher Flächen, Beseitigung von Abflusshindernissen im Rahmen der Gewässerunterhaltung

M2 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

321 HWRM-RL Schutz: sonstige Schutz-

maßnahmen

Sonstige Maßnahme zur Verbesserung des Schut-zes gegen Überschwem-mungen

weitere Maßnahmen die unter den beschriebenen Maßnah-menbereichen des Schutzes bisher nicht aufgeführt waren z. B. Hochwasserschutzkonzepte

M2 oder M3

Einzel-maßnahme

[Anzahl]

322 HWRM-RL Vorsorge: Hochwasservor-hersage und Warnungen

Einrichtung bzw. Verbes-serung des Hochwasser-meldedienstes und der Sturmflutvorhersage

Schaffung der organisatorischen und technischen Vorausset-zungen für Hochwasservorhersage und -warnung; Verbesse-rung der Verfügbarkeit aktueller hydrologischer Messdaten (Niederschlags- und Abflussdaten), Optimierung des Mess-netzes, Minimierung der Störanfälligkeit, Optimierung der Meldewege

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

323 HWRM-RL Vorsorge: Hochwasservor-hersage und Warnungen

Einrichtung bzw. Verbes-serung von kommunalen Warn- und Informations-systemen

z. B. das Einsetzen von internetbasierten kommunalen Infor-mationssystemen, Entwicklung spezieller Software für kom-munale Informationssysteme etc. sowie Maßnahmen zur Sicherung der örtlichen Hochwasserwarnung für die Öffent-lichkeit (z. B. Sirenenanlage)

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

324 HWRM-RL Vorsorge: Planung von

Hilfsmaßnahmen für den Notfall / Notfallplanung

Planung und Optimierung des Krisen- und Ressour-cenmanagements

Einrichtung bzw. Optimierung der Krisenmanagementplanung einschließlich der Alarm- und Einsatzplanung, der Bereitstel-lung notwendiger Personal- und Sachressourcen (z.B. Aus-stattung von Materiallagern zur Hochwasserverteidigung bzw. Aufstockung von Einheiten zur Hochwasserverteidigung), der Einrichtung / Optimierung von Wasserwehren, Deich- und anderer Verbände, der regelmäßigen Übung und Ausbil-dungsmaßnahmen/ Schulungen für Einsatzkräfte

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

325 HWRM-RL Vorsorge:

öffentliches Bewusstsein und Vorsorge

Verhaltensvorsorge

APSFR-abhängige Aufklärungsmaßnahmen zu Hochwasser-risiken und zur Vorbereitung auf den Hochwasserfall z. B. durch die Erstellung und Veröffentlichung von Gefahren- und Risikokarten; ortsnahe Information über die Medien (Hoch-wassermerksteine, Hochwasserlehrpfade etc.), Veröffentli-chung von Informationsmaterialen

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

326 HWRM-RL Vorsorge:

sonstige Vorsorge Risikovorsorge

z.B. Versicherungen, finanzielle Eigenvorsorge, Bildung von Rücklagen

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

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7

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

327 HWRM-RL

Wiederherstellung / Rege-neration und Überprüfung:

Überwindung der Folgen für den Einzelnen und die

Gesellschaft

Schadensnachsorge

Planung und Vorbereitung von Maßnahmen zur Abfallbeseiti-gung, Beseitigung von Umweltschäden usw. insbesondere im Bereich der Schadensnachsorgeplanung von Land-/ Forst-wirtschaft und der durch die IED-Richtlinie (2010/75/EU) festgelegten IVU-Anlagen zur Vermeidung weiterer Schäden und möglichst schneller Wiederaufnahme des Betriebes sowie finanzielle Hilfsmöglichkeiten und die Wiederherstel-lung und Erhalt der menschlichen Gesundheit durch Schaf-fung von Grundlagen für die akute Nachsorge, z.B. Notver-sorgung, Personalbereitstellung etc., Berücksichtigung der Nachsorge in der Krisenmanagementplanung

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

328 HWRM-RL

Wiederherstellung / Rege-neration und Überprüfung: sonstige Wiederherstellung / Regeneration und Über-

prüfung

Sonstige Maßnahmen aus dem Bereich Wiederher-stellung, Regeneration und Überprüfung

Maßnahmen, die unter den bisher genannten Maßnahmen-beschrei-bungen nicht aufgeführt waren bzw. innerhalb des Bereiches Wiederher-stellung, Regeneration und Überprüf-ung nicht zugeordnet werden konnten

M2 oder M3

Einzel-maßnahme

[Anzahl]

329 HWRM-RL Sonstiges Sonstige Maßnahmen Maßnahmen, die keinem der EU-Aspekte zu den Maßnah-men zum Hochwasserrisikomanagement zu-geordnet werden können, die aufgrund von Erfahrungen relevant sind

M2 oder M3

Einzel-maßnahme

[Anzahl]

Konzeptionelle Maßnahmen

501 KONZ Konzeptionelle Maßnah-

men Erstellung von Konzeptio-nen / Studien / Gutachten

Erarbeitung von fachlichen Grundla-gen, Konzepten, Hand-lungsempfeh-lungen und Entscheidungshilfen für die Umset-zung der WRRL entsprechend der Belastungstypen und/oder das Hochwasserrisikomanagement APSFR- unabhängig entsprechend der EU-Arten

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

14 xvii

502 KONZ Konzeptionelle Maßnah-

men

Durchführung von For-schungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvor-haben

z.B. Demonstrationsvorhaben zur Unterstützung des Wis-sens- und Erfahrungstransfers / Forschungs- und Entwick-lungsverfahren, um wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL und/oder zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu entwickeln, standortspezifisch anzupassen und zu optimie-ren / Beteiligung an und Nutzung von europäischen, nationa-len und Länderforschungsprogrammen und Projekten zur Flussgebietsbewirtschaftung und/oder zum Hochwasserrisi-komanagement

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

14 xvi

Hochw

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8

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

503 KONZ Konzeptionelle Maßnah-

men Informations- und Fortbil-dungsmaßnahmen

WRRL: z.B. Maßnahmen zur Informa-tion, Sensibilisierung und Aufklärung zum Thema WRRL z.B. durch die gezielte Einrichtung von Arbeitskreisen mit den am Gewässer tätigen Akteuren wie z. B. den Unterhaltungspflichtigen, Vertretern aus Kommunen und aus der Landwirtschaft, Öffentlichkeits-arbeit (Publikationen, Wettbewerbe, Gewäs-sertage) oder Fortbildungen z.B. zum Thema Gewässerunterhaltung. HWRM-RL APSFR-unabhängig: Auf-klärungsmaßnahmen zu Hochwasser-risiken und zur Vorbereitung auf den Hochwas-serfall z. B. Schulung und Fortbildung der Verwaltung (Bau- und Genehmigungsbehörden) und Archi-tekten zum Hoch-wasserrisikomanage-ment, z.B. zum hochwasserangepas-sten Bauen, zur hochwassergerechten Bauleitplanung, Ei-genvorsorge, Objektschutz, Optimierung der zivil-militärischen Zusammenarbeit / Aus-bildung und Schulung für Einsatzkräf-te und Personal des Krisenmanagements

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

14 xv

504 KONZ Konzeptionelle Maßnah-

men Beratungsmaßnahmen

WRRL: u.a. Beratungs- und Schulungsangebote für landwirt-schaftliche Betriebe HWRM-RL APSFR-unabhängig: Bera-tung von Betroffenen zur Vermeidung von Hochwasserschä-den, zur Eigenvorsorge, Verhalten bei Hochwasser, Scha-densnachsorge WRRL und HWRM-RL: Beratung von Land- und Forstwirten zur angepassten Flächenbewirtschaftung

M1 OWK / GWK 14 xv

505 KONZ Konzeptionelle Maßnah-

men

Einrichtung bzw. Anpas-sung von Förderpro-grammen

WRRL: z. B. Anpassung der Agrar-umweltprogramme, Ein-richtung spezi-fischer Maßnahmenpläne und -programme zur Umsetzung der WRRL (z. B. Förderprogramme mit einem Schwerpunkt für stehende Gewässer oder speziell für kleine Maßnahmen an Gewässern) im Rahmen von europä-ischen, nationalen und Länderförder-richtlinien HWRM-RL: z. B. spezifische Maßnahmenpläne und –programme für das Hochwasserrisikomanagement im Rahmen von euro-päischen, nationalen und Länderförderrichtlinien

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii

506 KONZ Konzeptionelle Maßnah-

men Freiwillige Kooperationen

WRRL: z. B. Kooperationen zwischen Landwirten und Was-serversorgern mit dem Ziel der gewässerschonenden Land-bewirtschaftung, um auf diesem Weg das gewonnene Trink-wasser reinzuhalten

M1 OWK / GWK

xvii

507 KONZ Konzeptionelle Maßnah-

men Zertifizierungssysteme

WRRL: z.B. freiwillige Zertifizierungs-systeme für landwirt-schaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, insb. für die Berei-che Umweltmanagement, Ökolandbau sowie nachhaltige Res-sourcen-nutzung/Umweltschutz unter Berücksichtigung der Mitteilung der KOM zu EU-Leitlinien für eine gute fachli-che Praxis (2010/C 314/04; 16.12.2010) und nationaler oder regionaler Zertifizierungssysteme

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii

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9

Maß-nah-men-

Nr

Zuordnung Richtlinie

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II

-------------------- EU-Art nach HWRM-RL

Maßnahmen bezeichnung

Erläuterung / Beschreibung (Textbox)

Relevanz WRRL/

HWRM-RL

Art der Er-fassung/

Zählweise (Eingabe optional)

KEY TYPE

Maßnah-nahmen-

men-code

Ergänzende Maßnahmen (s. WRRL Annex VI,

Part B)

508 KONZ Konzeptionelle Maßnah-

men Vertiefende Untersuchun-gen und Kontrollen

WRRL: z.B. Vertiefende Untersuchun-gen zur Ermittlung von Belastungs-ursachen sowie zur Wirksamkeit vorgesehener Maßnahmen in den Bereichen Gewässerschutz

M1 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

14 xvii

509 KONZ Konzeptionelle Maßnah-

men Untersuchungen zum Klimawandel

WRRL: Untersuchungen zum Klima-wandel hinsichtlich der Erfordernisse einer künftigen Wasserbewirtschaf-tung, z.B. Erarbeitung überregionaler Anpassungsstrategien an den Klima-wandel HWRM-RL APSFR-unabhän-gig: Ermittlung der Auswirkungen des Klimawandels, z.B. Erarbeitung von Pla-nungsvorgaben zur Berücksichti-gung der Auswirkungen des Klima-wandels für den technischen Hoch-wasserschutz

M2 oder M3

Einzel-maßnahme

[Anzahl] 14 xvi

510 KONZ Konzeptionelle Maßnah-

men

Weitere zusätzliche Maß-nahmen nach Artikel 11 Abs. 5 der WRRL

Erforderliche Zusatzmaßnahmen zur Erreichung der festge-legten Ziele die ergriffen werden, wenn aus den Überwa-chungsdaten oder sonstigen Daten hervorgeht, dass die gem. Art. 4 der WRRL für den Wasserkörper festgelegten Ziele voraussichtlich nicht erreicht werden, ggf. einschl. der Erstel-lung strengerer Umweltqualitätsnormen

M3 Einzel-

maßnahme [Anzahl]

xvii

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B-1

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 – 2021 für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Anhang B:

Erläuterungen zum Hochwasserrisikomanagementplan für das deutsche

Einzugsgebiet des Rheins

B-2

Erläuterungen zum

Hochwasserrisikomanagementplan

für das deutsche Einzugsgebiet

des Rheins

B-3

Impressum

Herausgeber: Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein)

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucher-schutz

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klima-schutz

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Saarland

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-sicherheit

Bearbeitung: Arbeitsgruppe Hochwasser der FGG Rhein

Redaktion: FGG Rhein - Geschäftsstelle - Am Rhein 1 67547 Worms Tel.: 06131/6033-1560 Fax: 06131/6033-1570

[email protected] www.fgg-rhein.de

Datum: 12. November 2015

B-4

Erläuterungen zum Hochwasserrisikomanagementplan

für das deutsche Einzugsgebiet des Rheins

Die Koordination der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) erfolgt im Rhein-

einzugsgebiet auf unterschiedlichen Ebenen (s. Tabelle 1).

Tabelle 1: Koordinierung und Abstimmung der HWRM-Pläne im Rheineinzugsgebiet

Ebene Arbeitsgruppe Funktion Produkt

Internationale Flussgebiets-einheit Rhein

Arbeitsgruppe

Hochwasser der IKSR4

und

der IKSMS5

Internationale Koordinie-rung und Abstimmung, Informationsaustausch

Hochwasserrisiko-

managementplan für die Internationale

Flussgebietseinheit Rhein und

für das Bearbeitungs-gebiet Mosel-Saar

↕ ↕ ↕ ↕

Deutsches

Rheineinzugs-gebiet

Arbeitsgruppe

Hochwasser der FGG Rhein

Nationale Koordinierung und Abstimmung, Informationsaustausch, Berücksichtigung der LAWA-Vorgaben*

Koordinierungsbericht

der FGG Rhein

↕ ↕ ↕ ↕

Länder in der FGG Rhein

Verschiedene

Arbeitsgruppen auf Länderebene

Landesweite Koordinie-rung und Abstimmung, Informationsaustausch, Berücksichtigung der LAWA-Vorgaben*, Festlegung landesweiter Maßnahmen, Strategische Umweltprü-fung, Informationsveranstal-tungen

Hochwasserrisiko- managementpläne

der Länder

* Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), Arbeitsmaterialien der LAWA für die Umsetzung der HWRM-RL. http://wasserblick.net/servlet/is/142658

Nachfolgend wird die Vorgehensweise zur Koordinierung und Abstimmung der Hochwasser-

risikomanagementpläne im Rheineinzugsgebiet erläutert. Gleichzeitig wird verdeutlicht, dass

4 IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (www.iksr.org)

5 IKSMS - Internationale Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (www.iksms-cipms.org)

B-5

die Hochwasserrisikomanagementpläne der Bundesländer im Rheineinzugsgebiet insgesamt

den Hochwasserrisikomanagementplan für das deutsche Einzugsgebiet des Rheins bilden.

Internationale Flussgebietseinheit Rhein

Die Rheinministerkonferenz hat die IKSR am 18. Oktober 2007 beauftragt, die bei der Um-

setzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie erforderliche Koordinierung und Ab-

stimmung der EG-Staaten unter Einbeziehung der Schweiz auf Einzugsgebietsebene – ver-

gleichbar wie bei der WRRL – zu unterstützen.

Die IKSR hat einen Hochwasserrisikomanagementplan auf Ebene der Internationalen Fluss-

gebietseinheit Rhein (IFGE) Rhein erarbeitet (Einzugsgebiet s. Abbildung 1).

Abbildung 1: Einzugsgebiet der Internationalen Flussgebietseinheit Rhein

Für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar wird die internationale Koordinierung für alle Ge-

wässer größer 10 km² zwischen den drei Vertragsstaaten der IKSMS (Frankreich, Luxem-

burg und Deutschland) sowie Belgien/Wallonien auf der B-Ebene von den Internationalen

Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar gewährleistet. Die Mosel ist der größte

B-6

aller Nebenflüsse des Rheins. Das Einzugsgebiet der Mosel ist insgesamt 28.286 km² groß.

Die IKSMS haben einen Hochwasserrisikomanagementplan für das internationale Mosel-

Saar-Einzugsgebiet erarbeitet.

Die HWRM-Pläne von IKSR und der IKSMS erläutern die in der Hochwasserrisikomanage-

mentrichtlinie vorgesehene Koordination der nationalen HWRM-Pläne für das Bearbeitungs-

gebiet Rhein und Mosel-Saar sowie die internationale Information und enthalten entspre-

chende Maßnahmen. Ergebnis der Analyse der Oberziele und Ziele der Planungsträger in

den Mitgliedstaaten war, dass diese kompatibel sind und eine weitere Koordinierung nicht

erforderlich ist.

Alle Maßnahmen in den internationalen HWRM-Plänen von IKSR und IKSMS sind auch Be-

standteil der jeweiligen deutschen HWRM-Pläne. Für die Berichterstattung über die Umset-

zung der HWRM-RL an die EU-Kommission sind die EU-Mitgliedstaaten verantwortlich.

Deutsches Rheineinzugsgebiet

Im deutschen Rheingebiet gibt es entsprechend dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik

Deutschland in jedem deutschen Bundesland HWRM-Pläne als Beitrag der Bundesländer für

die Bearbeitungsgebiete nach EG-WRRL, entweder als Teilbeitrag für die Bearbeitungsge-

biete oder für die einzelnen Gewässereinzugsgebiete in den Bearbeitungsgebieten. In der

zum 1. Januar 2012 gegründeten Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein) wurden

diese Pläne koordiniert. Im „Bericht zur Koordinierung der Hochwasserrisikomanagement-

planung in der FGG Rhein“ (siehe http://www.fgg-rhein.de/servlet/is/87720) ist dies be-

schrieben.

Im Rahmen der Erstellung der HWRM-Pläne im deutschen Einzugsgebiet des Rheins erfolg-

te die in der HWRM-RL angesprochene Koordination und der Informationsaustausch in der

themenspezifischen Arbeitsgruppe Hochwasser der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (AG

Hochwasser der FGG Rhein).

Die Ziele und Maßnahmen der im deutschen Einzugsgebiet des Rheins durch die deutschen

Bundesländer erstellten HWRM-Pläne sind kompatibel und in der FGG Rhein abgestimmt.

Zur Harmonisierung und einheitlichen Darstellung der HWRM-Pläne wurden in der FGG

Rhein gemeinsame Textbausteine erstellt, in denen die erfolgte Koordinierung und Abstim-

mung dargestellt ist. Als Grundlage wurden die „Empfehlungen zur Aufstellung von Hoch-

B-7

wasserrisikomanagementplänen“ der LAWA6 berücksichtigt, so dass die HWRM-Pläne der

Länder im Rheingebiet eine einheitliche Struktur aufweisen.

Der HWRM-Plan für das deutsche Einzugsgebiet des Rheins besteht somit aus dem o.g.

übergeordneten FGG-Bericht und den einzelnen HWRM-Plänen der Bundesländer im deut-

schen Rheingebiet, die alle Mitgliedsländer der FGG Rhein sind. Diese Pläne sind in der

nachfolgenden Tabelle 2 zusammengestellt.

Tabelle 2: HWRM-Pläne in den Ländern für den Anteil in der Flussgebietseinheit Rhein

Land HWRM-Plan

Baden-Württemberg

Hochwasserrisikomanagementplan Alpenrhein-Bodensee Hochwasserrisikomanagementplan Hochrhein Hochwasserrisikomanagementplan Oberrhein Hochwasserrisikomanagementplan Neckar Hochwasserrisikomanagementplan Main

Bayern

Hochwasserrisikomanagementplan Main Hochwasserrisikomanagementplan für das bayerische Einzugs-gebiet des Bodensees

Hessen

Hochwasserrisikomanagementplan Gersprenz Hochwasserrisikomanagementplan Kinzig Hochwasserrisikomanagementplan Lahn Hochwasserrisikomanagementplan Main Hochwasserrisikomanagementplan Mümling Hochwasserrisikomanagementplan Neckar Hochwasserrisikomanagementplan Nidda Hochwasserrisikomanagementplan Rhein Hochwasserrisikomanagementplan Schwarzbach/Taunus Hochwasserrisikomanagementplan Sulzbach-Liederbach Hochwasserrisikomanagementplan Weschnitz

Niedersachsen

Hochwasserrisikomanagementplan für den in Niedersachsen liegenden Teil der Flussgebietseinheit Rhein

6 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA): Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikoma-

nagementplänen, Stand: 2013. http://wasserblick.net/servlet/is/142658/

B-8

Nordrhein-Westfalen Hochwasserrisikomanagementplan Rhein NRW

Rheinland-Pfalz

Hochwasserrisikomanagementplan Bearbeitungsgebiet Oberrhein Hochwasserrisikomanagementplan Bearbeitungsgebiet Mittelrhein Hochwasserrisikomanagementplan Bearbeitungsgebiet Mosel/Saar Hochwasserrisikomanagementplan Bearbeitungsgebiet Niederrhein

Saarland Hochwasserrisikomanagementplan für das Saarland

Thüringen

Hochwasserrisikomanagementplan 2015 für den Thüringer Anteil an der Flussgebietseinheit Rhein

Die HWRM-Pläne der Länder im deutschen Einzugsgebiet des Rheins können über die In-

ternetseite http://www.fgg-rhein.de/servlet/is/87720 eingesehen werden.

Des Weiteren sind auf der FGG-Internetseite die für die Umsetzung der HWRM-RL zustän-

digen Behörden der 8 deutschen Mitgliedsländer der FGG Rhein zusammenfassend aufge-

führt. Den für die Wasserwirtschaft zuständigen obersten Wasserbehörden der deutschen

Bundesländer obliegen die Rechts- und Fachaufsicht und die Koordination gegenüber den

nachgeordneten Behörden. Von den zuständigen Behörden in den deutschen Bundeslän-

dern werden die jeweiligen HWRM-Pläne erarbeitet.


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