2012
Vernetzung der Systeme – Jugendhilfe und Schule im Aufbruch
Zum warm werden… Vernetzen sie sich !
Regel: Beide Hände müssen benutzt werden
Vernetzung ist eine Kunst! Feedbackfragen
Was brauchten Sie für die „Vernetzung“ untereinander?
Mögliche Antworten: Kommunikation, Kontakt, Freude, Koordination,
Kooperation, gemeinsames Verständnis von dem was wer tut, gemeinsames Ziel ...
Warum eigentlich? Steigende Anforderungen an die Systeme
Im Kontext Kinderschutz (Gesetzl. Vernetzungsauftrag!)
Im Kontext Inklusion (z.B. Eingliederungshilfen) Bildung- und Teilhabe (Schulsozialarbeit) Schaffen von Synergieeffekten Handlungssicherheit verbessern „Multiplizieren“ von Informationen -
Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlagen
Schule § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW („Die
Sorge für das Wohl des Schülers erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung und Misshandlung nachzugehen. Schule entscheidet rechtzeitig über Einbeziehung des JA und anderer Stellen“)
§ 19 SchulVG („Bei begründetem Verdacht der Kindeswohlgefährdung besteht eine Verpflichtung zur Datenübermittlung an das JA“)
§ 5 Schulgesetz NRW (Öffnung der Schule; Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern)
Jugendhilfe § 1 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII („Kinder
und Jugendliche sind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen“)
§ 8a SGB VIII (Novellierung Okt. 2005 = Abschätzung d. Gefährdung auf breiter Ebene mit zwei „insofern erfahrenen Fachkräften“; Einbeziehung der Sorgeberechtigten; Abwendung von Gefährdung)
§ 1666 BGB (Handlungsverpflichtung bei Gefährdung; Einschaltung des Familiengerichtes bei fehlender Mitwirkung d. Eltern)
Hinzu kommt: Das Bundeskinderschutzgesetz
Generell: BKiSchG in 4 Artikel unterteilt Kontextrelevante Neuerungen in Art. 1:
§ 1 KKG – Staatliches Wächteramt beinhaltet Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr
§ 3 KKG – Schaffen von Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen (u. a. mit Schule)
§ 4 KKG – Anspruch auf Beratung durch insofern erfahrene Fachkraft; Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger nun „erlaubt“ Kreis der Berufsgeheimnisträger um Lehrer erweitert Im Notfall: Es gab schon immer den rechtfertigenden Notstand
nach § 34 StGB
Des Weiteren verschiedene Änderungen im SGB VIII § 8 Abs. 3 SGB VIII – Anspruch von Kindern auf
Beratung ohne Kenntnis der Eltern (nur in Not- / Konfliktsituationen; PSB nur vorläufig ausschaltbar)
Regelungen zum Schutzauftrag in § 8a SGB VIII konkretisiert - Jugendamt muss einen Hausbesuch machen (wenn dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist …)
Was tut das Jugendamt – oder warum tut es „nichts“?
Organisationsform „ASD“ – Das Aufgabenprofil Beratung §§ 16-21 SGB VIII Fallsteuerung erzieherischer Hilfen §§ 27-41 SGB VIII Rechtliche Vertretung von Minderjährigen §§ 53-56 SGB
VIII Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung §§ 8a, 42,
50, 72a SGB VIII Sozialraumarbeit § 1, 8, 78 SGB VIII Zwischen Dienstleistung und Kontrolle
Das alltägliche Spannungsfeld …
Planungsprozesse in der Jugendhilfe… Generell: SGB VIII als Leistungskatalog für:Generell: SGB VIII als Leistungskatalog für:
unterschiedlichste Familien unterstützende Leistungen Familienergänzende Leistungen Familienersetzende Leistungen
§ 36 SGB VIII – Die Hilfeplanung als zirkulärer § 36 SGB VIII – Die Hilfeplanung als zirkulärer ProzessProzess Unter Berücksichtigung des Wunsch und Wahlrechtes Der Bedarfslage im Einzelfall Geeignetheit und Notwendigkeit der Hilfe
Zirkuläre Planung einer Hilfe
Weitere Angebote der Jugendhilfe Prävention Kinder- und Jugendschutz Qualifikation Information Den breiten Überblick über Strukturen und
Angebote vor Ort bieten!
Krisenmanagement – Jugendhilfe und Schule im Umfeld von Krisen
Regelmäßige Lehrerfortbildung über Regionale Schulberatung REK
Auftrag: Bildung von Krisenteams an Schulen mit „Vernetzungskompetenz im Krisenfall“
Erkennen von Krisen und Gefährdung – Kindeswohl als Teil einer Krise Gefahren für körperliches und seelisches Wohl, Vernachlässigung,
Sexueller Missbrauch (§ 1666 BGB) erkennen und handeln Gefährdungsdiagnostik Identische Kriterien für Krisen und Gefährdung
Fremd- und Selbstgefährdung – Das PsychKg Zugespitzte Krise – Der „Amok-Fall“ = Notfallpläne
Prozessablauf gem. Kooperationsvereinbarung
Risikoeinschätzung / Erörterung mit
Kind u. Personensorge-berechtigten /
Hinwirken auf Hilfe
Gefährdungs-einschätzung mit
Einholen von Fachberatung
Einbeziehung des Jugendamtes mit Hinweis an
die Sorgeberechtigten (niedrigste
Beteiligungsfrom)
Sonderfall: Akute Gefährdung – Unmittelbare Information an das Jugendamt notwendig
Allgemeines zur Feststellung von Gefährdung
Äußere Erscheinung des Kindes Verhalten des Kindes Verhalten der Eltern Familiäre Situation Persönliche Situation d. Eltern Wohnsituation
Beispiel von Verwahrlosung …
Aspekte des Datenschutzes Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nur umsetzbar
durch Datenerhebung, Speicherung und Übermittlung ( z.B. an Familiengericht)
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Falls zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe notwendig
(Übermittlung zu dem Zweck zu dem sie erhoben werden) Amtsermittlungsgrundsatz / Untersuchungsgrundsatz nach
VwVfG Andere Perspektive: „Kinderschutz braucht Datenschutz“ Die niedrigste Form der Beteiligung ist die Information
Auf dem Weg zur InklusionIm „Handlexikon der Behindertenpädagogik“ (2006) definiert Andreas
Hinz den Ansatz der Inklusion als
„...allgemeinpädagogische[n] Ansatz, der auf der Basis von Bürgerrechten argumentiert, sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will. Für den Bildungsbereich bedeutet dies einen uneingeschränkten Zugang und die unbedingte Zugehörigkeit zu allgemeinen Kindergärten und Schulen des sozialen Umfeldes, die vor der Aufgabe stehen, den individuellen Bedürfnissen aller zu entsprechen - und damit wird dem Verständnis der Inklusion entsprechend jeder Mensch als selbstverständliches Mitglied der Gemeinschaft anerkannt.“
Förderkonferenzen als eine Ebene der Kooperation
"Eine Kultur des Behaltens und der individuellen Förderung aller Kinder und
Jugendlichen, die eine Grundvoraussetzung für ein inklusives schulisches Bildungssystem ist, entwickelt sich über den Dialog und das
gemeinsame Abwägen der nächsten Schritte.„
(Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung, Schule NRW 03/11)
Der gemeinsame Auftrag der Eingliederung Was ist unter Eingliederungshilfe zu verstehen?
Leistungsbereiche: LRS und Dyskalkulie Störungen aus dem Autismusspektrum Psychische Erkrankungen Suchterkrankungen
Voraussetzungen zum Tätigwerden des Jugendamtes Hilfen nach § 35a SGB VIII in Abgrenzung zu Hilfen für
geistig und körperlich behinderte Kinder Verfahrensstandard und Zuständigkeiten
Grenzen der Jugendhilfe Die Frage der Mitwirkungsbereitschaft… Psychiatrische Krankheitsbilder Sucht! Sog. „Systemsprenger“ Kooperations-/Strukturgrenzen Gerichte
Schulsozialarbeit als Schnittstelle Aktuelle Situation: Im Kontext der Umsetzung von Bildung
und Teilhabe: Flächendeckende Einführung von Schulsozialarbeit
Klassische Schulsozialarbeit mit folgenden Schwerpunkten: Einzelfallhilfe Gruppenangebote Projektarbeit
„Leistungsberatung“ im Kontext von Bildung- und Teilhabe Schnittstelle Allgemeiner Sozialer Dienst
Fachkompetenz und „Know How“ Synergieeffekt: Strukturwissen
BUT-Leistungen im Überblick Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für
Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler (Geldleistung an die Berechtigten),
Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler (Geldleistung an die Berechtigten)
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und
für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Vernetzung funktioniert, wenn… Kommunikation auf Augenhöhe Authentizität (Verlässlichkeit) Abgleich über Inhalt und Erwartungshaltung Respekt und Wertschätzung für die jeweilige
Arbeit Metakommunikation (Evaluation auf
Sachebene und regelmäßige Bilanzierung) Persönliches Kennen !
Tipps für eine gelingende Kommunikation
„Man kann nicht nicht kommunizieren“ (P. Watzlawik) Aus: „9 Regeln für die Kommunikation mit Kindern ….“
(Ratgeber: Familienstreit) 1. In´s Gespräch kommen 2. (Blick-) Kontaktaufnahme – Auf Augenhöhe 3. Stimmiges Verhalten (Authentizität) 4. Klare Aussagen (Kurz und knapp / Klipp und klar) 5. Aktives Zuhören (Habe ich dich richtig verstanden …) 6. Lösungssprache und Konsensorientierung 7. Ich-Botschaften 8. Offenheit und Transparenz 9. Regelmäßigkeit
Die kritische Frage der konsequenten staatlichen Verantwortungsübernahme
Wo bleiben die Eltern? Entscheidungsfreiheit? Welche Verantwortung bleibt Ihnen noch? Passgenaue Unterstützungsstrukturen machen
Hilflos!? Je enger der Rahmen, desto weniger
individuelle Förderung möglich?
Zum Schluss…