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2012 - Die Auswirkungen der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die...

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Die Auswirkungen der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Schweiz und auf Liechtenstein Die einschlägigen Verträge – aktuelle Probleme aus der Sicht der Schweiz Stephan Cueni , Leiter Bereich Abkommen
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Page 1: 2012 - Die Auswirkungen der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Schweiz und auf Liechtenstein

Eidgenössisches Departement des Innern EDIBundesamt für Sozialversicherungen BSV

Die Auswirkungen der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen

Sicherheit auf die Schweiz und auf Liechtenstein

Die einschlägigen Verträge – aktuelle Probleme aus der Sicht der Schweiz

Stephan Cueni , Leiter Bereich Abkommen

Page 2: 2012 - Die Auswirkungen der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Schweiz und auf Liechtenstein

2 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Übersicht

Anspruchskonkurrenz bei den Familienleistungen: Unsicherheiten bei der Ermittlung der Differenzzulage

Beitragserstattung an den Wohnstaat bei arbeitslosen Grenzgängern: fehlende Mindestversicherungszeit

Elektronischer Datenaustausch EESSI: Herausforderung mit vielen Unwägbarkeiten

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3 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Anspruchskonkurrenz bei den Familienleistungen

Artikel 68 VO 883/04

• Anspruchskonkurrenz:

Besteht für Familienangehörige Anspruch auf Familien-leistungen in mehreren Staaten, wird nach Prioritätsregeln entschieden, welche Ansprüche vorgehen.

• Prioritätsregeln: Vorrangige Ansprüche aufgrund von Erwerbstätigkeit Rentenbezug Wohnsitz

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4 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Unsicherheiten bei der Vergleichsberechnung zur Ermittlung der Differenzzulage

• Differenzzulage:

Die Leistungen aus dem vorrangig zuständigen Staat können unter Umständen niedriger ausfallen, als die Leistungen aufgrund der Ansprüche im nachrangig zuständigen Staat. In diesem Fall zahlt der zweite Staat den Differenzbetrag zwischen den beiden Leistungen.

• Vergleichsberechnung:

Die VO 883/04 sagt nicht, ob zur Bestimmung der Differenz-zulage die Leistungen pro Kind oder pro Familie zu vergleichen sind. Die Vergleichsberechnung pro Kind oder pro Familie fällt unterschiedlich aus, wenn in einem Staat die Verteilung der Leistung auf die Kinder einer Familie nicht einheitlich ist.

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5 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Beispiel Anspruchskonkurrenz: Frankreich vorrangig zuständig

Anspruch aus ErwerbstätigkeitLeistung 1. Kind: -Leistung 2. Kind: 400

Anspruch aus ErwerbstätigkeitLeistung 1. Kind: 200Leistung 2. Kind: 300

Wohnsitz d. Kinder

Differenzzulage 100 oder 200 ?

Page 6: 2012 - Die Auswirkungen der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Schweiz und auf Liechtenstein

6 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Vergleichsberechnung pro Kind oder pro Familie: Unterschied

  Familien-leistungen F

Familien-leistungenCH

Berechnung pro Kind F vorrangig zuständig

Berechnung pro Familie F vorrangig zuständig

Familien-leistungen F

Differenz-zulage CH

Familien-leistungen F

Differenz-zulageCH

Kind 1 - 200 - 200

400Kind 2 400 300 400 - 100

Gesamt:

400 500 600 500

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7 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Unsicherheiten bei der Vergleichsberechnung zur Ermittlung der Differenzzulage

 

• Vergleich pro Kind führt zu einem besseren Gesamtergebnis;• Die Grenzgängerfamilie wird besser gestellt (600) als eine

Familie, die nur in Frankreich Ansprüche hat (400);• Der Vergleich wird vom nachrangig zuständigen Staat

durchgeführt;• Uneinheitliche Praxis: Viele Staaten vergleichen nicht pro Kind,

sondern pro Familie;• Gemäss Leitfaden Familienleistungen CH-EU ist die

Vergleichsberechnung pro Kind vorzunehmen;• Gemäss EU-Kommission soll der nachrangig zuständige Staat

die Methode der Vergleichsberechnung frei wählen können;

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8 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Erstattung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge an den Wohnstaat bei arbeitslosen Grenzgängern: Fehlende Mindestversicherungszeit

• Art. 65 Abs. 6 VO 883/04: Beitragserstattung durch den ehemaligen Beschäftigungsstaat an den leistungspflichtigen Wohnstaat für drei Monate

• Voraussetzungen: o Arbeitslosenversicherungszeiten im letzten

Beschäftigungsstaat, aber keine vorgeschriebene Mindestversicherungszeit;

o Anspruchsvoraussetzungen im letzten Beschäftigungsstaat müssen nicht erfüllt sein (AC-Beschluss U4).;

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9 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Erstattung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge an den Wohnstaat bei arbeitslosen Grenzgängern: fehlende Mindestversicherungszeit

• Rechtslage umstritten, da eine dreimonatige Beitragserstattung bei einer kurzen Versicherungszeit unverhältnismässig scheint;

• keine einheitliche und transparente Praxis der Staaten;

• Deutscher Vorschlag für eine Mindestversicherungszeit von drei Monaten;

• CH-Praxis: drei Monate;

• Gemäss EU-Kommission kann eine Änderung der Rechtslage nur durch eine Verordnungsänderung herbeigeführt werden;

• Analyse und Evaluierung der gegenwärtigen rechtlichen Bestimmungen des Kapitels zur Arbeitslosigkeit bis Ende 2012 durch TRESS Think Tank und AC;

 

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10 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Elektronischer Datenaustausch (EESSI)

• Art. 4 Abs. 2 der VO 987/09 sieht den elektronischen Datenaustausch vor;

• Die EU stellt die Grundstruktur zur Verfügung;

Die beteiligten Staaten kümmern sich um den nationalen Anschluss;

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11 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

EESSI-Systemübersicht

MemberState 1

MemberState 2

Member State 3

MemberState “n”

MemberState 4

CI CI

CI

CI

CI

CICI

CINationalNetwork

NationalNetwork

NationalNetwork

NationalNetwork

NationalNetwork

NationalNetwork

CI

CICI

CI

CICICI

CI

CI

CI

CI

sTESTA

EESSIInternational Network

CoordinationNode CI Competent

InstitutionAccessPoint

Page 12: 2012 - Die Auswirkungen der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Schweiz und auf Liechtenstein

12 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Elektronischer Datenaustausch auf dem Gebiet der Sozialversicherungen: grosse Herausforderung mit vielen Unwägbarkeiten

• Komplexität des Projekts > mangelnde Übersichtlichkeit;

• Unklarheiten beim nicht-elektronischen Datenaustausch: fehlende standardisierte Geschäftsprozesse;

• Lückenhafte Definition der technischen Anforderungen;

• Massgebliche Verzögerungen des Projekts: dynamische Planung;

• Umsetzung in den einzelnen Staaten: Ungewissheit;

• Abhängigkeiten der nationalen Projekte vom zentralen Projekt: schwierige Planung von Ressourceneinsatz, Finanzierung;

Page 13: 2012 - Die Auswirkungen der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Schweiz und auf Liechtenstein

13 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Umsetzung von EESSI in der Schweiz

• Organisation des Programms SNAP-EESSI• Swiss National Action Plan für die Einführung von EESSI• Erfolgt unter Einbezug aller Partner mit Führung durch das

BSV

• Inhalte von SNAP-EESSI• Grundlagen erarbeiten: EESSI-Prozesse, EESSI-Software, • Aufbau des National Access Points in der Schweiz• Entwicklung und Einführung auf die Schweiz angepasster

Lösungen in allen EESSI Sektoren im Rahmen einzelner Projekte

• Weitere Informationen: www.bsv.admin.ch / Internationales / Abkommen / SNAP EESSI

Page 14: 2012 - Die Auswirkungen der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Schweiz und auf Liechtenstein

14 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Umsetzung von EESSI in der Schweiz: Programm SNAP-EESSI

• Angesichts der Unwägbarkeiten Fokus auf nationale, von der EU weitgehend unabhängige Infrastrukturen;

• Die Schweizerische Sozialversicherung ist sehr heterogen aufgebaut Balance zwischen zentralisierter Anbindung an die EU und praxisnaher Anbindung der vielen Institutionen der Schweiz Pragmatisches Vorgehen unter Einbezug aller Partner;

• EESSI kann als Treiber dienen, um fällige Verbesserungen in der Schweiz umzusetzen und einen Schritt in Richtung e-government zu machen;

• Projekt ALPS als Beispiel auf dem Gebiet der anwendbaren Rechtsvorschriften;

Page 15: 2012 - Die Auswirkungen der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Schweiz und auf Liechtenstein

15 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Umsetzung von EESSI in der Schweiz: Projekt ALPS

• Umständliche, papierbasierte Prozesse für Firmen bei Unterstellungsanträgen an Ausgleichskassen und das BSV;

• Informationsaustausch zwischen Ausgleichskassen/BSV erschwert (Daten sind verteilt und nicht zugänglich);

• Viel Handarbeit (abtippen von Informationen);• Kein spezifisches, standardisiertes IT-System

vorhanden;• Anbindung an EESSI?

Page 16: 2012 - Die Auswirkungen der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Schweiz und auf Liechtenstein

16 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

‚Portale‘ der AKs

Projekt ALPS: technische Umsetzung

ALPS

CH-Firmen,Vertreter

AK BSV

Vertrags-staatenEU (via EESSI)

Page 17: 2012 - Die Auswirkungen der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Schweiz und auf Liechtenstein

17 Internationale Abkommen

EDI/ Bundesamt für Sozialversicherungen BSV/Internationale Angelegenheiten und berufliche Vorsorge

Informationsquellen

• Grundlagen: www.bsv.admin.ch > Themen > Internationales

• Durchführung (Weisungen, Kreisschreiben, Leitfaden, Formulare): www.sozialversicherungen.admin.ch > Themen > Internationales

• Krankenversicherung und Unfallversicherung EU/EFTA: Bundesamt für Gesundheit (BAG), www.bag.admin.ch und Gemeinsame Einrichtung KVG, www.kvg.org

• Arbeitslosenversicherung: Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), http://www.seco.admin.ch > Themen > Arbeitslosenversicherung und www.treffpunkt-arbeit.ch/


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