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20111107_Amtsblatt_Plauen

Date post: 06-Mar-2016
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4. November 2011 · 21. Jahrgang • Nr. 11 MITTEILUNGSBLATT Amtsblatt der Stadt Plauen www.plauen.de/mitteilungsblatt Während einer Festsitzung des Stadtrates werden verdienstvolle Plauener ausgezeichnet Der traditionsreiche Plauener Markt zur Weihnachtszeit auf dem Altmarkt wird am 24. No- vember eröffnet. 17.45 Uhr startet der jährliche Lichtl-Um- zug durch das Besucherberg- werk „Ewiges Leben“, OB Ralf Oberdorfer und das Steyrer Christkindl eröffnen um 18.00 Uhr den Markt. Bis zum 22. De- zember kann man montags bis freitags von 10.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags 10 bis 21 Uhr und sonntags von 11.00 bis 20.00 Uhr die festliche Atmos- phäre vor dem Alten Rathaus genießen und si- cher das eine oder andere Weih- nachtsgeschenk kaufen. Das Stadtzen- trum wird auch in diesem Jahr wieder in ein festliches Winterwunderland verwandelt und Händler, Gewerbe- treibende, Berufs- und Laienkünstler arbeiten bereits jetzt auf Hochtou- ren. Was die Plau- ener und ihre Gäste in der Vorweih- nachtszeit noch er- wartet, steht auf den Seiten 3 und 4. www.plauen.de/ weihnachten2011 r digung als Ehr enbür ger und mit Stadtplakette Die seit der Wende in der Eu- regio Egrensis gemeinsam ge- stalteten Errungenschaften müs- sen in den nächsten Jahren un- bedingt weiter ausgebaut werden. Das ist das Ziel von Oberbürger- meister Ralf Oberdorfer, das er während eines Treffens mit Achim Schulz und Steffen Schönicke, al- ter und neuer Geschäftsführer der Euregio-AG (im Foto von rechts) formulierte. Der OB war kürzlich auf Vorschlag von Landrat Dr. Tas- silo Lenk vom Präsidium zum neuen Präsidenten der Euregio Egrensis Arbeitsgemeinschaft (AG) Sachsen/Thüringen gewählt. „Ge- rade in einer schwierigen Zeit in Europa, wie sie durch die Finanz- krise entstanden ist, kommt es darauf an, in der Grenzregion im Vierländereck Tschechien, Bay- ern, Thüringen und Sachsen das gemeinsame Leben auszugestal- ten, das dank der Überwindung des Stacheldrahtzauns möglich wurde“, so der OB. In diesem Sinn will Steffen Schönicke vor allem Kleinprojekte über Ländergrenzen hinweg fördern. Der Reichen- bacher hat das Amt von Achim Schulz, der als Bürgermeister von Rosenbach gewählt wurde, über- nommen. Foto: Brand-Aktuell Errungenschaften in der „Euregio Egrensis“ unbedingt ausbauen TOURISMUS Seite 5 In der Weihnachtszeit interes- sante Führungen durch Plauen mit der Tourist-Information / Ad- ventskalender mit vielen Ge- winnen auf www.plauen.de PARTNERSCHAFT Seite 6 Plauens Partnerstadt Cegléd vorgestellt / Grüße aus Pabia- niace und Wales MOSAIK Seite 2 Uhr am Alten Rathaus schlägt jetzt leiser / Änderungen in der Jocketaer Straße AMTLICHES Seite 11-15 Gebührensatzung für das Stadt- archiv; Änderungssatzung Stra- ßenreinigung; Änderung Fried- hofssatzung; Fundsachen; Grenztermin Meßbach; Be- schlüsse der 24. Sitzung des Stadtrates der Stadt Plauen vom 18.10.2011; Korrektur Stadtratsbeschluss Oktober; Satzung Jagdgenossenschaft VERSCHIEDENES Seite 21 Spielplatz Happy Kids sponsert Freikarten für Rätselgwinner KULTUR Seite 8 Theater mit Auszeichnung und Premieren / Narren bereiten Rathaussturm vor BAUGESCHEHEN Seite 18 Stadt erringt Preis im Wettbe- werb „Ab in die Mitte“ SERVICE Seite 19 Beate Groh als neue Ge- schäftsführerin vom Pfaffengut vorgestellt JUBILARE Seite 23 Glückwünsche für Plauener / Infos zum Landesblindengeld Manfred Feiler ist neuer Ehren- bürger der Stadt. Während einer festlichen Sitzung des Stadtrates in der Malzhausgalerie erhielt er am 18. Oktober den entspre- chenden Siegelring und trug sich in das Goldene Buch der Stadt ein. Gleichzeitig wurden Gunter Kunze, Andreas Färber, Liane Kümmerl und Walter Tümpner mit der Stadt- plakette ausgezeichnet. Oberbür- germeister Ralf Oberdorfer über- reichte den verdienstvollen Plau- enern die Auszeichnungen. Zuvor hatten Vertreter der Stadtrats- fraktionen das Engagement der fünf gewürdigt. Sie haben sich mit großer Einsatzbereitschaft um die Entwicklung der Stadt, deren An- sehen oder das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht. Das Mittei- lungsblatt hat die fünf in der letz- ten Ausgabe vorgestellt. www.plauen.de/ ehrenbuerger2011 und www.plauen.de/ stadtplakette2011 Manfred Feiler (Mitte) mit dem Siegelring sowie Gunter Kunze, Walter Tümpner, Liane Kümmerl und Andreas Färber (v.l.) mit der Stadtplakette nach der Auszeichnung im Malzhaus. Fotos (2): Brand-Aktuell Bald nun ist Weihnachtszeit WAS BEWEGT Seite 10 Schwerpunkte aus dem Haus- haltplanentwurf für 2012 / Hin- weise zum Winterdienst TIPPS Seite 22 Veranstaltungen im November Foto: Igor Pastierovic
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Page 1: 20111107_Amtsblatt_Plauen

4. November 2011 · 21. Jahrgang • Nr. 11

MITTEILUNGSBLATTAmtsblatt der Stadt Plauen

www.plauen.de/mitteilungsblatt

Während einer Festsitzung des Stadtrates werden verdienstvolle Plauener ausgezeichnet

Der traditionsreiche PlauenerMarkt zur Weihnachtszeit aufdem Altmarkt wird am 24. No-vember eröffnet. 17.45 Uhrstartet der jährliche Lichtl-Um-zug durch das Besucherberg-werk „Ewiges Leben“, OB RalfOberdorfer und das Steyrer

Christkindl eröffnen um 18.00Uhr den Markt. Bis zum 22. De-zember kann man montags bisfreitags von 10.00 bis 20.00Uhr sowie samstags 10 bis 21Uhr und sonntags von 11.00 bis20.00 Uhr die festliche Atmos-phäre vor dem Alten Rathaus

genießen und si-cher das eine oder andere Weih-nachtsgeschenkkau fen.

Das Stadt zen -trum wird auch indiesem Jahr wiederin ein festlichesWinterwunderlandverwandelt undHändler, Gewerbe-treibende, Berufs-und Laien künstlerarbeiten bereitsjetzt auf Hochtou-ren. Was die Plau-ener und ihre Gästein der Vorweih-nachtszeit noch er-wartet, steht aufden Seiten 3 und 4.www.plauen.de/weihnachten2011

Würdigung als Ehrenbürger und mit Stadtplakette

Die seit der Wende in der Eu-regio Egrensis gemeinsam ge-stalteten Errungenschaften müs-sen in den nächsten Jahren un-bedingt weiter ausgebaut werden.Das ist das Ziel von Oberbürger-meister Ralf Oberdorfer, das erwährend eines Treffens mit AchimSchulz und Steffen Schönicke, al-ter und neuer Geschäftsführer derEuregio-AG (im Foto von rechts)formulierte. Der OB war kürzlichauf Vorschlag von Landrat Dr. Tas-silo Lenk vom Präsidium zumneuen Präsidenten der EuregioEgrensis Arbeitsgemeinschaft (AG)Sachsen/Thü r ingen gewählt. „Ge-

rade in einer schwierigen Zeit inEuro pa, wie sie durch die Finanz-krise entstanden ist, kommt esdarauf an, in der Grenzregion imVierländereck Tschechien, Bay-ern, Thüringen und Sachsen dasgemeinsame Leben auszugestal-ten, das dank der Überwindungdes Stacheldraht zauns möglichwur de“, so der OB. In diesem Sinnwill Steffen Schönicke vor allemKleinprojekte über Ländergrenzenhinweg fördern. Der Reichen-bacher hat das Amt von AchimSchulz, der als Bürgermeis ter vonRosenbach gewählt wurde, über-nommen. Foto: Brand-Aktuell

Errungenschaften in der „EuregioEgrensis“ unbedingt ausbauen

TOURISMUS Seite 5In der Weihnachtszeit interes-sante Führungen durch Plauenmit der Tourist-Information / Ad-ventskalender mit vielen Ge-winnen auf www.plauen.de

PARTNERSCHAFT Seite 6Plauens Partnerstadt Ceglédvorgestellt / Grüße aus Pabia-niace und Wales

MOSAIK Seite 2Uhr am Alten Rathaus schlägtjetzt leiser / Änderungen in derJocketaer Straße

AMTLICHES Seite 11-15Gebührensatzung für das Stadt-archiv; Änderungssatzung Stra -ßenreinigung; Änderung Fried-hofssatzung; Fundsachen;Grenztermin Meßbach; Be-schlüsse der 24. Sitzung desStadtrates der Stadt Plauenvom 18.10.2011; KorrekturStadtratsbeschluss Oktober;Satzung Jagdgenossenschaft

VERSCHIEDENES Seite 21Spielplatz Happy Kids sponsertFreikarten für Rätselgwinner

KULTUR Seite 8Theater mit Auszeichnung undPremieren / Narren bereitenRathaussturm vor

BAUGESCHEHEN Seite 18Stadt erringt Preis im Wettbe-werb „Ab in die Mitte“

SERVICE Seite 19Beate Groh als neue Ge-schäftsführerin vom Pfaffengutvorgestellt

JUBILARE Seite 23Glückwünsche für Plauener / Infos zum Landesblindengeld

Manfred Feiler ist neuer Ehren-bürger der Stadt. Während einerfestlichen Sitzung des Stadtratesin der Malzhausgalerie erhielt eram 18. Oktober den entspre-chenden Siegelring und trug sichin das Goldene Buch der Stadt ein.Gleichzeitig wurden Gunter Kunze,Andreas Färber, Liane Kümmerlund Walter Tümpner mit der Stadt-plakette ausgezeichnet. Oberbür-germeister Ralf Oberdorfer über-reichte den verdienstvollen Plau-enern die Auszeichnungen. Zuvorhatten Vertreter der Stadtrats-fraktionen das Engagement derfünf gewürdigt. Sie haben sich mitgroßer Einsatzbereitschaft um dieEntwicklung der Stadt, deren An-sehen oder das Wohl ihrer Bürgerverdient gemacht. Das Mittei-lungsblatt hat die fünf in der letz-ten Ausgabe vorgestellt.www.plauen.de/

ehrenbuerger2011 undwww.plauen.de/

stadtplakette2011Manfred Feiler (Mitte) mit dem Siegelring sowie Gunter Kunze, Walter Tümpner, Liane Kümmerl und Andreas Färber (v.l.) mit der Stadtplakette nach der Auszeichnung im Malzhaus. Fotos (2): Brand-Aktuell

Bald nun ist Weihnachtszeit

WAS BEWEGT Seite 10Schwerpunkte aus dem Haus-haltplanentwurf für 2012 / Hin-weise zum Winterdienst

TIPPS Seite 22Veranstaltungen im November

Foto: Igor Pastierovic

Page 2: 20111107_Amtsblatt_Plauen

Mitteilungsblatt PlauenSeite 2 MOSAIK

ImpressumAuflage: 40.000 Exemplare

Herausgeber:Stadt Plauen, Der Oberbürgermeister

Redaktion:Pressestelle der Stadt PlauenUnterer Graben 1, Rathaus, Zimmer 108Tel.: 2 91 11 81 / 2 91 11 83Fax: 2 91 11 84E-Mail: [email protected] Weck (verantw.), Nadine LästerMedienbüro Brand-AktuellGunther BrandTel.: (03 74 21) 2 88 16Redaktionsschluss ist jeweils der 15. des Vormonates

Gesamtherstellung und Druck:Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KGBrückenstraße 15, 09111 Chemnitz

Verkauf:Verlag Anzeigenblätter GmbH ChemnitzBrückenstraße 15, 09111 Chemnitz

BLICK – Geschäftsstelle PlauenObjektleiter:Jens-Peter Zschach (verantw. für Anzeigen) E-Mail: [email protected] 2, 08523 PlauenTel.: (0 37 41) 15 99-2 51 11Fax: (03 71) 65 62 75 10E-Mail: [email protected]

Satz:Mediengestaltung Andreas LewrenzKlosterstraße 1, 08523 PlauenTel.: (0 37 41) 14 67 36E-Mail: [email protected]

Bezugsbedingungen:Das Mitteilungsblatt wird kostenlos an dieerreichbaren Haushalte der Stadt Plauenverteilt.

Abonnement (innerhalb Deutschland): BLICK Plauen, Adresse siehe Objektleitung, Jahresabonnement über Postversand zumPreis von 25,00 Euro

Seit dem 30. September er-klingt die Glocke wieder. DieKunstuhr am Renaissancegiebeldes Alten Rathauses ist allerdingsleiser geworden. Der Geräusch-pegel beim Glockenschlag wurdereduziert wegen der Beschwerdeeines Anwohners. Daraufhinwurde geprüft, was machbar sei– immer unter Berücksichtigungder Tatsache, dass die Uhr Be-standsschutz hat, mindestensseit 1882 in der jetzigen Aus-führung in Betrieb ist und ledig-lich für die Restaurierung vonHerbst 2008 bis November 2010schweigen musste.

„Der Denkmalschutz hat uns

verschiedene Möglichkeiten auf-gezeigt, die aus seiner Sicht zuläs-sig sind, um den Geräuschpegelzu dämpfen“, sagt Detlev Braun,Projektverantwortlicher der Ge-bäude- und Anlagenverwaltung.Das Schlagwerk der wertvollenUhr dürfte beispielsweise nichtelektromagnetisch oder mecha-nisch blockiert werden, denn dieskönnte die gesamten Abläufe derUhr stören. „Bei unserer Uhr sind die Bewegungsabläufe vonSchlagwerk und den Figuren an-einander gekoppelt, sie erfolgenüber den gleichen Gewichtsauf-zug“, erläutert der Fachmann.

Nach Beratung mit dem Turm-

uhrenbauer Hans-Ulrich Walteraus Werdau, der auch für dietechnische Restaurierung der Uhrin jüngster Zeit verantwortlichzeichnete, einigte man sich aufdie nun umgesetzte Lösung: „ImErgebnis wurde das Hammerwerkausgebaut. In der Werkstattwurde der Hammerkopf ausge-fräst und ein neuer Bolzen ausBronze eingesetzt. Zusätzlichwurde die Prellfeder angepasst.Sie begrenzt den Abstand desHammers zur Glocke.“ Damit istdie Lautstärke deutlich gemin-dert. Die Präparierung des Schlag-hammers hat rund 1.100 Eurogekostet.

Kunstuhr schlägt jetzt leiserStadt reduziert Lärmpegel bei der Stundenglocke

Am 13. November ist Volks-trauertag.

Im Gedenken an die Opfer vonKrieg und Gewalt in Vergangen-heit und Gegenwart findet eine

Kranzniederlegung am genann-ten Sonntag, 11.30 Uhr, auf demHauptfriedhof am Ehrenhain fürdie Kriegstoten des 2. Weltkrie-ges und an der Gedenkstelle für

die Kriegstoten statt. 11.15 Uhrist Treffpunkt vor dem Haupt -eingang. Gemeinsam mit OB RalfOberdorfer geht es dann zum Eh-renhain.

Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag

Zum 73. Mal jährt sich am 9.November die Pogromnacht. ImGedenken an alle Opfer des Ho-locaust findet am 14. November2011, 10.30 Uhr, vor dem Stand -ort der ehemaligen jüdischen Synagoge in Plauen, Engelstraße15, die diesjährige Kranznieder-

legung statt.Teilnehmer an der Gedenkver-

anstaltung werden neben Ober-bürgermeister Ralf Oberdorfer dieVorsitzende der Jüdischen Reli-gionsgemeinde Chemnitz, Dr.Ruth Röcher, sowie der Landes-rabbiner Dr. Almekias Siegl sein,

der das Totengebet „El-mole-rach-amin“ singen wird. Nach der Ab-lage der Kränze wird der Landes -rabbiner das Kaddischgebet sprechen. In den letzten Jahrennahmen viele Schüler die Gele-genheit wahr, an dieser Veran-staltung teilzunehmen.

Kranzniederlegung anlässlich der Pogromnacht

Nachdem die Anwohner derJocketaer Straße bei der Ortsbe-gehung in Preißelpöhl am 7. Sep-tember ihren Protest zur Aufhe-bung der Tempo 30 Zone auf derJocketaer Straße deutlich gemachthaben, hat sich OberbürgermeisterRalf Oberdorfer, wie zugesagt,nochmals an den Präsidenten derLandesdirektion Chemnitz ge-wandt. In seinem Schreiben batder OB die Aufsichtsbehördedarum, nochmals zu prüfen, ob dievom damaligen OberbürgermeisterDr. Rolf Magerkord getroffene Ent-scheidung auch weiterhin Anwen-dung finden kann. Mit Entstehendes Gewerbeparkes Reißig hattedieser im Wohngebiet an der Jocke-taer Straße eine Geschwindig-keitsbegrenzung auf 30 km/h so-wie eine Tonnagebegrenzung bismaximal 7,5 Tonnen festgelegt.

In seinem kürzlich im Rathauseingegangenen Antwortschreibenweist der Präsident der Landesdi-rektion Chemnitz, Dietrich Gökel-mann, darauf hin, dass die vonden Anwohnern erfolgten Reak-tionen nach dem Bekanntwerdender vorgesehenen Änderungen für

ihn nachvollziehbar sind und er da-her der Bitte gern nachgekommensei und den Sachverhalt nochmalseiner Überprüfung unterziehenließ. Zu seinem Bedauern muss erjedoch mitteilen, dass auch dienochmalige Überprüfung desSachverhaltes ergeben hat, „…dass die nunmehr angeordnetenverkehrsrechtlichen Maßnahmenrechtlich korrekt sind. Daran än-dern auch die von Ihrem Amtsvor-gänger getroffenen Zusagen ge-genüber den Anwohnern derJocketaer Straße nichts.“ Die Ent-scheidung begründet der Präsi-dent der Landesdirektion damit,dass Regelungen des Straßenver-kehrs nur nach den Vorgaben derStraßenverkehrsordnung bzw. derdazu erlassenen Verwaltungsvor-schrift angeordnet werden können.„Die am 18. August 2011 durch-geführte gemeinsame Verkehrs-schau führte zu dem Ergebnis,dass die Tempo 30 Zone sowie dieTonnagebegrenzung nicht den Vor-gaben des Gesetzgebers entspre-chen. …Die Entscheidungen, diemein Haus in der Sache treffenmusste, waren zur Umsetzung der

Vorgaben des Gesetzgebers er-forderlich.“ Das Schreiben ausChemnitz endet mit dem Hinweisdarauf, dass bei der Landesdirek-tion in Chemnitz „…auch Schrift -sätze von Bürgern der StadtPlauen vorliegen, in denen eine zu-stimmende Haltung zur neuen Be-schilderung zum Ausdruckkommt.“

„Wie mit den Anwohnern zurOrtsbegehung im September ver-einbart, habe ich nochmals ver-sucht, die Landesdirektion inChemnitz zum Umdenken zu ver-anlassen. Ich muss allerdings auchakzeptieren, dass Verwaltungenund deren Entscheidungen auf ge-setzlichen Grundlagen basierenmüssen. Die Straßenverkehrsord-nung gilt in der gesamten Bun-desrepublik und somit auch inPlauen. Hinsichtlich der JocketaerStraße stehen sich völlig konträreInteressen der Anwohner und derDurchfahrenden gegenüber. EineLösung kann daher nur entspre-chend den geltenden Rechts-grundlagen umgesetzt werden“,bedauert Oberbürgermeister RalfOberdorfer.

Bald Änderungen in der Jocketaer Straße

Die Partnerstädte Hof undPlauen erinnern mit Filmtagenvom 11. bis 15. November an denMauerbau vor 50 Jahren. Zu se-hen sind die Filme in Plauen imCapitol-Kino, Bahnhofstr. 33. DerEintritt zu allen Filmvorführungenist frei. Folgende Streifen sind zusehen:

14.11.2011, 17.00 Uhr, „DieFlucht“. Spielfilm (DDR, 1977)von Roland Gräf, unter anderemmit Armin Mueller-Stahl, JennyGröllmann, Rolf Hoppe und an-dere.

14.11.2011, 19.30 Uhr, „DieTodesautomatik“. TV-Politdramanach wahren Begebenheiten(2007) von Lothar Lienicke undFranz Bludau (Autoren)/Niki Stein(Regie). Nach dem Film findet einGespräch mit Lothar Lienickestatt.

15.11.2011, 17.00 Uhr, „Eins,Zwei, Drei“. Kultige US-amerika-nische Erfolgskomödie (1962)von Billy Wilder James Cagneyund Lilo Pulver und andere.

15.11.2011, 19.30 Uhr, „Ein-geschlossen, abgeriegelt. Die

Grenze durch Deutschland“. Do-kumentarfilm (2007) von RomanGrafe. Im Anschluss an den Filmfindet ein Gespräch mit dem Au-tor statt.

Die Partnerstädte bedankensich für die freundliche Unter-stützung bei den Landeszentra-len für politische Bildung Bayernund Sachsen, beim Landesbe-auftragten für die Stasi-Unterla-gen des Freistaates Sachsen so-wie bei den Sparkassen Vogtlandund Hochfranken.

Organisiert werden die Filmta -ge von Jürgen Stader (Hof) undSteffi Behncke (Plauen), die auchdie Filmauswahl getroffen haben.

In Partnerstädten Hof und Plauen Filmtage

Infoveranstaltung zur Jocketaer Straße

Um zu den nunmehr anstehenden Veränderungen in der Jocke-taer Straße und zur Gesetzeslage zu informieren, lädt Oberbür-germeister Ralf Oberdorfer zu einer Informationsveranstaltungein. Diese findet am Dienstag, 8. November, 17.00 Uhr im klei-nen Ratssaal des Rathauses statt.

Ein Vertreter der Landesdirektion Chemnitz ist ebenfalls ein-geladen.

Weitere Informationen beiJürgen Stader09281/815 116 [email protected] Steffi Behncke03741/291 [email protected]

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Anzeigenschluss für dasnächste Mitteilungsblatt ist der

15. November 2011

Page 3: 20111107_Amtsblatt_Plauen

Weihnachtswunderstadt Plau -en. Mit der Eröffnung des größ-ten und längsten Weihnachts-marktes im Vogtland am 24. No-vember auf dem Plauener Alt-markt wird der Advent eingeläu-tet. Die traditionsreichen vogt-ländischen Weihnachtsfiguren –Rupperich, Wattefrau und Born-kinnel – holen das Weihnachts-licht gemeinsam mit dem SteyrerChristkindl aus dem Besucher-bergwerk „Ewiges Leben“. In die-sem Jahr erstmalig dabei sind erz-gebirgische Original wie Lebku-chenmännel, Bergmann und En-gel. Mit dem Licht werden dieKerzen am großen Tannenbaumund in der Stadt entzündet.

Für die Kinder, für die dasChristfest sowieso mit allerleiHeimlichkeiten, Spannung undVorfreude während des Adventsverbunden ist, gibt es wieder Besonderheiten: Weihnachts-wunschpost ans Christkindl kannin diesem Jahr auch wieder auf-gegeben werden, denn das Christ-kindl aus der österreichischenPartnerstadt Steyr wird die Eröff-nung des Marktes mitgestaltenund sein Postamt am Stand derPlaback mit der Nummer 56 eröff-nen (siehe nächste Seite). AmEröffnungstag des Weihnachts-marktes ist es möglich, sich mitdem Christkindl fotografieren zulassen, gleich nachdem die Lich-ter entzündet sind an der Pyra-mide. Der Weihnachtsmann wirdjeden Nachmittag mit seinem Ge-schenkesack Runden drehen.Plauener Kindereinrichtungen,Schulen, Vereine und Musiker derRegion sorgen auf der Bühne fürbesinnliche Unterhaltung.

Weihnachtliche Düfte und Klän -ge sowie über 60 Marktbuden garantieren für weihnachtlicheStimmung. Bis 22. Dezember hatder Markt montags bis freitagsvon 10.00 bis 20.00 Uhr geöff-net, samstags von 10.00 bis21.00 Uhr und sonntags von11.00 bis 20.00 Uhr.

Bis jetzt haben mehr als 60Händler ihr Kommen zugesagtund werden auf dem Altmarkt,dem Klostermarkt, der Herren-und Rathausstraße ihre Angebotepräsentieren.

Mit einem unterhaltsamen Pro-gramm (nebenstehend der ersteTeil bis Anfang Dezember) wer-den die kleinen und großen Be-sucher täglich bei ihrem Bummelüber den Altmarkt begleitet. Je-den Tag zwischen 16.00 und

17.00 Uhr wird der Weihnachts-mann mit Geschenken weih-nachtliche Vorfreude entfachen.Und mittwochs um 18 Uhr kommtder Plauener Sandmann. DieMoosmännle und Moosweibletreffen sich am 10. Dezember ab15.00 Uhr auf dem Klostermarkt.Ein weiterer Höhepunkt wird dasWettkochen am 26. Novembersein, um 17 Uhr kochen die Män-ner der Feuerwehr gegen die derPolizei. Und am 27. Novemberschneiden die Bäcker um 14.00Uhr ihren Riesenstollen an.

Den bei Sammlern beliebtenGlühweinbecher für 1,50 Eurogibt es auch, zu sehen ist dasNeue Rathaus um 1920.

Bilder der Webcam vom Weih-nachtsmarkt auch auf:

www.plauen.de/webcam

Plauen erstrahlt im LichtermeerWeihnachtsmarkt vom 24. November bis 22. Dezember

Ab 24. November strahlt der Altmarkt im Lichterglanz und wirdhoffentlich wieder mit viel Schnee wie letztes Jahr auf Weihnach-ten einstimmen. Foto: Brand-Aktuell

Seite 3Mitteilungsblatt Plauen WEIHNACHTEN IN DER SPITZENSTADT

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Donnerstag, 24.11., 17.45 Uhr, Start „Licht’l-Um-

zug“ vor Alaunberg-werk mit SteyrerChristkindl, Bornkin-nel, Wattefrau, Seif-fener Spielzeug,Bergknappenverein,Jugendschalmeien -orchester Plauen1955, TanzgruppeVergissmeinnicht

18.00 Uhr, Eröffnung auf Alt-markt

18.15 Uhr, Lebendiges Spiel-zeug aus Seiffen

18.45 Uhr, Tanzstudio Plauen 1967 e.V.

Freitag, 25.11.,15.00 Uhr, Hort Oberlosa 16.30 Uhr, Old Time

Bläsergruppe Greiz

Samstag, 26.11., 15.00 Uhr, Wolfgang Ritter

und seine Freunde17.00 Uhr, 1. Tanzstudio

Plauen 1967 e.V.,WeihnachtlicheTänze

17.30 Uhr, Plauener Schützen-musikanten

17.00 Uhr, Wettkochen, Polizeivs Feuerwehr

Sonntag, 27.11.,14.00 Uhr, Stollenanschnitt mit

JSO Plauen 1955e.V. und BäckereiMüller

17.00 Uhr, White MagpiePlauen e.V.WeihnachtlicherSquare-Dance

18.00 Uhr, Advents-Andenken,KirchgemeindenPlauens

Montag, 28.11., 16.00 Uhr, Tanzgruppe „Ver -

gissmeinnicht“ e.V.

Dienstag, 29.11.16.30 Uhr, Foto mit dem Weih-

nachtsmann

Mittwoch, 30.11.,16.30 Uhr, Old Time Bläser-

gruppe Greiz18.00 Uhr, Der Plauener

Sandmann kommt!

Donnerstag, 01.12.,16.30 Uhr, Foto mit dem

Weihnachtsmann17.45 Uhr, Orchester Musik-

schule Fröhlich18.30 Uhr, Sunteens

Freitag 02.12.,16.00 Uhr, Tanzgruppe

„Vergissmein-nicht“ e.V.

Samstag, 03.12.,15.00 Uhr, 1. Tanzstudio

Plauen 1967 e.V.16.00 Uhr, Sylvia Martens17.00 Uhr, Sylvia Martens18.30 Uhr, Wolfgang Ritter

und seine Freunde

Sonntag, 04.12.,18.00 Uhr, Advents-

Andenken, Kirchgemeinden Plauens

www.plauen.de/weihnachten2011

Buntes Programm auf demWeihnachtsmarkt verschönertBesuchern die Adventszeit

Page 4: 20111107_Amtsblatt_Plauen

Welcher Weihnachtsmarkt-stand ist am schönsten gestal-tet? Auch in diesem Jahr könnendie Besucher diese Frage be-antworten – und dabei sogar ge-winnen. Unter allen Teilnehmernwerden Sachpreise verlost. Der

unten stehende oder auf demWeihnachtsmarkt ausliegendeStimmzettel soll bis 7. Dezem-ber zu den Öffnungszeiten derTourist-Information, Unterer Gra-ben 1, oder am Christkindl-Post-amt auf dem Weihnachtsmarkt,

Stand-Nr. 56, abgeben werden.Abstimmen ist auch im Internetunter www.plauen.de möglich.Am 11. Dezember, 16.00 Uhr fin-det die Siegerehrung auf derWeihnachtsmarktbühne vor demAlten Rathaus statt.

Schönster Weihnachtsmarktstand gesucht

Mitteilungsblatt PlauenSeite 4 WEIHNACHTEN IN DER SPITZENSTADT

Weihnachtsgrüße di-rekt vom Christkindl.Plauens PartnerstadtSteyr macht es möglich.Dafür reist zur Weih-nachtsmarkteröffnungextra das Christkindl ausOberösterreich an undrichtet am Stand 56 derPlaback vom 24. No-vember bis zum 8. De-zember eine Außenstelleseines Postamtes ein.Hier können nicht nurBriefe an das Christkindabgegeben werde, son-dern man erhält einen

Briefumschlag, der mit der eige-nen Adresse versehen wird undebenfalls mit abgegeben werdenmuss. Bis zum 24. Dezember gibtes dann Post vom Christkindzurück. Die Gebühr dafür beträgt2,00 Euro. Außerdem kann manlieben Mitmenschen eine außer -gewöhn liche Freu de bereiten,nämlich Weihnachtspost mit ech-tem Stem pel vom Christkind.Dafür erhält man gegen eine ge-ringe Gebühr, je nach Gewichtund Zielort, ein Formular, füllt esaus und gibt es an der „Christ-kindlpostamt Außenstelle“ amStand 56 der Plaback ab.

Weihnachtsgrüße vom Christkindl

Partnerstadt Steyr macht es mit Sonderpostamt möglich

Chistkindl, Rupperich und Bornkinnl wer-den auch dieses Jahr die Lichter in derWeihnachtsstadt Plauen anzünden.

Foto: Brand-Aktuell

Vogtlandmuseum„Seiffener Spielzeug“ ist das

Thema der diesjährigen Weih-nachtsausstellung in den festlichgeschmückten Bürgerhäusern desVogtlandmuseums. Rund 100 Leih-gaben aus dem SpielzeugmuseumSeiffen, ergänzt durch Leihgabendes Städtischen Museums Zwi -ckau, werden den Sonderausstel-lungsraum im Erdgeschoss füllen.Das ganze Spektrum traditionellerSeiffener Spielzeugproduktion, wiedie sogenannten Reifentiere, dieFüllware für die Seiffener Spiel-zeugschachtel, Fahr- und Bewe-gungsspiele, Baukästen und ged-rechselte Miniaturen können hierbewundert werden. Im zweiten Aus-stellungsraum des Erdgeschosseslässt der Pausaer Modelleisen-bahnclub e. V. dieses Mal seineGartenbahn um die Seiffener Rund-kirche und andere Modellbautenaus dem bekannten „Klein-Erzge-birge“ in Oederan kreisen. Dazugibt es vielfältige Veranstaltungen.

Das Adventscafé hat Samstagund Sonntag in der Vorweih-nachtszeit von 14.00 bis 17.00 Uhrgeöffnet, Bastelangebote für Kin-der und Schüler stehen auf demProgramm, das Kindertheater desDeutschen Kinderschutzbundese.V. tritt auf und es gibt Vorträgezum Spielzeug aus Seiffen.Öffnungszeiten:Dienstag bis Sonntag 11.00 bis17.00 Uhr, 24.12 ./ 31.12.: 10.00- 13.00 Uhr, 01.01.10: 13.00 -17.00 Uhr; Montag geschlossen24.11., 15.30 Uhr, Eröffnung der Weihnachtsschau2011, „Seiffener Spielzeug“ mit derKindertrachtengruppe „LebendigesSpielzeug“ aus Seiffen26.11., 14.00 Uhr, Adventscafé27.11., 14.00 Uhr, Adventscafé,Spinnen in der Rockenstub’ mit Re-gina Scherzer, Schnitzen in der Hut-zenstub’ mit dem Plauener Schnitz-verein e.V. 3.12., 14.00 Uhr, Adventscafé15.30 Uhr, Michael Schramm vomTheater Plauen-Zwickau liest „DieWeihnachtsgeschichte“ von CharlesDickens4.12., 14.00 Uhr, Adventscafé,Weihnachtsschau im Vogtlandmu-seum vom 25.11.2011 bis 15.01.2012.

Weihnachtliche Krippenausstel-lung – St. Johanniskirche Plauen27.11. bis 22.12.,Montag - Donnerstag 16.00 - 18.00Uhr, Freitag - Sonntag 14.00 - 18.00Uhr, ausgenommen Gottesdienste und Konzerte; Führung für Gruppenauf Anfrage

Hobby- und Künstlermarkt26. und 27. 11., Malzhaus, jeweils10.00 - 18.00 Uhr13. Vogtl. Hobby- und KünstlermarktFür alle, die ein etwas anderes Weih-nachtsgeschenk suchen. Hobby-bastler, Handwerker und Künstlerstellen ihre handwerklichen Fertig-keiten vor und bieten ihre Produktezum Verkauf. Ein buntes Programmlädt am Nachmittag die Besucherzum Verweilen ein.

weitere Weihnachtsmärkte in Plauen26.11., 10.00 - 17.00 Uhr, Jugend-herberge „Alte Feuerwache“, Weih-

nachtsmarkt Soroptimisten, 03. Dezember ab 13.00 Uhr,19. Jößnitzer Weihnachtsmarkt(Vereinshalle Hasengrund)03. und 04.12., 10.00 - 18.00 Uhr,Weihnachten in den Weberhäusern,Holz und Ton, „Verfilztes” und „Zu-genähtes”, Weihnachtsmann bringtGeschenke, Werkstatt des Holz-pantoffelmaa’s, Hexe liest Märchen03. und 04.12., 11.00 - 18.00 Uhr,Adventsmarkt im WeisbachschenHaus11.12., ab 14.00 Uhr,Familienweihnacht im Pfaffengut

Parkeisenbahn24. - 26.12., täglich 13.00 - 17.00Uhr, Weihnachtsfahrten mit derPark eisenbahn Syratal, für die Kin-der kommt der Weihnachtsmannmit kleinen Überraschungen

Besucherbergwerk Ewiges Leben24. 11., 17.45 Uhr, Start Lichtel-umzug zum Weihnachtsmarkt26.11., 10.00 bis 13.00 Uhr,Weihnachtsmannwerkstatt, Eröff-nung durch den Weihnachtsmann,Familientag mit Schatzsuche, vielenSpielen und dem Berggeist

Sonderfahrten mit der Bier-ElektrischenAn den Adventswochenendensams tags und sonntags, Abfahrt je-weils 14.00 und 15.30 Uhr ab Tun-nel, Dauer 1 Stunde, Preis: Erw. 9,00Euro / Kind 6,50 Euro

Konzerte zur AdventszeitMarkuskirche27.11, 15.00 und 17.00 Uhr, Advents- und Weihnachtslieder -singen im KerzenscheinVersöhnungskirche03.12, 17.00 Uhr, Weihnachts musikPauluskirche04. 12.,17.00 Uhr,Advents- und Weihnachtsmusik imKerzenschein Vogtlandkonservatorium „Clara Wieck“05. 12., 17.00 Uhr, Nicolauskonzert mit den jüngstenSchülern des Vogtlandkonserva -toriumsKapelle Kauschwitz10.12.,17.00 Uhr,christliches und weltliches Weih-nachtsliedersingen im KerzenscheinSt. Johanniskirche11.12., 17.00 Uhr, Musikalische Vesper zum Advent 16.12., 19.30 Uhr,Benefiz-Orgelkonzert mit MatthiasEisenbergLutherkirche18.12., 17.00 Uhr,WeihnachtsoratoriumVogtlandtheater20.11., 15.00 Uhr, Premiere Weihnachtsmärchen„Kalif Storch“ 7.12., 19.30 Uhr,Weihnachtskonzert18.12., 17.00 Uhr,Weihnachtskonzert des Vogtland-konservatoriums “Clara Wieck”Festhalle 27.11., 16.00 Uhr,Adventsgala der Volksmusik mitSigrid und Marina, Tony Marshall,Margitta, Willi Seitz11.12., 15.30 Uhr,Gerhard Schöne – Das Familien-konzert

Vielfältige Veranstaltungenin der Weihnachtszeit

Unter allen Teilnehmern werden Sachpreise verlost. Diesen Stimmzettel können Sie bis zum 07.12.2011zu den Öffnungszeiten der Tourist-Information, Unterer Graben 1, und am Christkindl-Postamt, Stand-Nr. 56, auf dem Weihnachtsmarkt abgeben. Eine Stimmabgabe ist ebenfalls im Internet unterwww.plauen.de möglich. Am 11. Dezember 2011, 16.00 Uhr findet die Siegerehrung auf derWeihnachtsmarktbühne vor dem Alten Rathaus statt.

Gesucht: Schönster Stand auf dem Plauener Weihnachtsmarkt 2011

Weihnachtswettbewerb

Ihre Meinung ist gefragt!

Welcher Weihnachtsmarktstand ist Ihrer Meinung nach am schönsten gestaltet?

Standnummer:

Welcher Weihnachtsmarktstand hat Ihnen der Gestaltung nach am wenigsten zusagt?

Standnummer:

Der Rechtswegist ausgeschlossen.

Name:

Straße:

PLZ/Ort:

Die Tourist-Info hat an den bei-den verkaufsoffenen Advents-sonntagen geöffnet.

Dies gilt für den 4. Dezember

und den 18. Dezember für dieZeit zwischen 13.00 und 17.00Uhr. In den Geschäften der Plau-ener City kann an diesen Tage

eingekauft werden.Angebote der Tourist-Informa-

tion in der Adventszeit lesen Sieauf Seite 5.

Tourist-Info an Shopping-Adventssonntagen offen

Einer schönen Tradition folgendhaben auch heuer Familien ausPlauen zwei wunderschöne Bäu -me gespendet, die MarktmeisterJörg Hofmann auswählen durfte.Einer stammt von Familie Braunaus Jößnitz, der andere von Fami-

lie Beier aus Plauen. Beide Bäume werden am 18.

November ab 8.00 Uhr gefällt undin die Innenstadt transportiert. Dasbetrifft die etwa 15 Meter hoheTanne in Jößnitz in der Goethe-straße 26, die dann auf den Alt-

markt kommt, und eine etwas kleinere Coloradofichte in der Damaschkestraße 37. Diese wirdden Klostermarkt zieren. Die Auf-stellung erfolgt gegen 10.00 Uhr,je nachdem, wie schnell das Fäl-len vorangeht.

Plauener spenden Weihnachtstannen

Page 5: 20111107_Amtsblatt_Plauen

Auch in diesem Jahr ändert sichfür die Zeit des Weihnachtsmark-tes die Verkehrsführung rund umden Altmarkt. Inklusive Auf- undAbbau gilt dies vom 21. Novem-ber bis 30. Dezember.

In diesem Zeitraum ist keineDurchfahrt vom Klostermarkt zumAltmarkt möglich. Der Obere Stein-weg und die Untere Endestraßekönnen bis zum Altmarkt befah-ren werden. Die Belieferung derGeschäfte und die Versorgung derAnwohner im Bereich der Herren-straße und Rathausstraße könnennur über die Melanchthonstraße– rechts Unterer Graben (Fußgän-gerzone) – links Herrenstraße er-folgen. Die Zu- und Abfahrt für denTopfmarkt, Alter Teich sind nurüber die Untere Endestraße, Jo-hanneskirchplatz aus RichtungKlostermarkt möglich. Die Park-plätze in der Oberen Endestraßesind ausschließlich denWeihnachts markt händlern vorbe-

halten. Auf der Herrenstraße abRathausstraße in Richtung Alt-markt und rund um den Altmarktkönnen keine Parkstellflächen zurVerfügung gestellt werden. Die In-haber einer Parkkarte könnenwährend des Weihnachtsmarktesauf andere Parkzonen auswei-chen. Ab 21. November könnenaußerdem die Marktstraße (ausRichtung Neundorfer Straße) unddie Straßberger Straße nur bis zumAltmarkt befahren werden, es be-steht keine Durchfahrtsmöglich-keit mehr. Anlieferungen zum Alt-markt für Anwohner und Liefer-verkehr erfolgen dann in den Zei-ten von 20.00 bis 10.00 Uhr nurüber Marktstraße, Oberen Stein-weg, Herrenstraße und Straßber-ger Straße.

Der Taxenhalteplatz in der Rat-hausstraße wird wie in den ver-gangenen Jahren ab 21. Novem-ber in die Klosterstraße verlegt.

Die Stadt Plauen bittet Anwoh-

ner und Gewerbetreibende umVerständnis für die vielfältigenSperrungen. Parken im Stadtzentrum• Für die Besucher der Innenstadtund des Weihnachtsmarktes gibtes Parkmöglichkeiten in den Park-häusern im Zentrum.• Parkhaus Dormero Hotel amTheater ist täglich 24 Stundengeöffnet.• City-Parkhaus: täglich von 8.00bis 22.00 Uhr• Parkhaus Klostermarkttreff:Montag bis Freitag von 8.00 bis24.00 Uhr, Samstag und Sonntag24 Stunden geöffnet.• Parkhaus Kolonnaden: Montagbis Samstag von 7.00 bis 21.00Uhr, an den offenen Sonntagenvon 12.00 bis 19.00 Uhr.• Stadt-Galerie „Parkpalette“:Mon tag bis Samstag von 8.00 bis20.30 Uhr, an den beiden geöff-neten Sonntagen von 12.00 bis18.30 Uhr.

Veränderte Verkehrsführung zum Fest

„Eine Führung durch Plauen inder Winterzeit ist zauberhaft“,weiß Stadtführerin Helga Seiler.Seit 2003 ist sie mit Gruppen un-terwegs, bietet Altstadt-, Turm-,Kinderführungen, aber auch Tou-ren zum Spitzenmuseum und indie Schaustickerei oder mit an -schließender Bierverkostung an.

Zur Adventszeit wartet sie mitWissen rund um vogtländischeWeihnachtsbräuche auf, rezitiertGedichte oder erzählt kurze Ge-schichten aus den Neideitel-büchern – „keine Führung ist wiedie andere“, weiß Helga Seiler.Das Besondere, sagt sie, sei derAustausch über verschiedeneBräuche, oft entspinnen sich Ge-spräche über regionale Unter-schiede. „Auch die Kinder bringenihre Erfahrungen ein, und mitun-ter entdecken wir auch den Weih-nachtsmann“, berichtet die Ex-pertin. „Kirchenführungen habenihren besonderen Reiz“, berichtetsie. „Auch hatte ich schon „kuli-narische“ Führungen in denAbendstunden, wobei im An-schluss an die Altstadtführung eintypisches Essen – Plauener Bier-fleisch und Bambes, angebotenwerden“, bewirbt sie weitere Mög-lichkeiten. Was Helga Seiler im-mer wieder beeindruckend findet:Führungen für behinderte Grup-pen, die stets ganz besonders ihrInteresse und ihre Dankbarkeitzeigen.

Stadtführungen und Angebotezur WeihnachtszeitWeihnachtliche Stadtführung„Weihnachtszauber in der Spit-zenstadt“

Während eines 90-minütigenSpazierganges mit einem Stadt-führer durch die Altstadt gibt es

viel Wissenswertes über die vogt-ländischen Weihnachtsbräuchezu erfahren. Es geht quer durchdie historische Altstadt, Ziel istzum Schluss der Altmarkt. In stil-voller Atmosphäre und im Scheinder weihnachtlichen Beleuchtunggibt es einen heißen Glühweinund den Weihnachtszauber Plau-ens. Der traditionelle PlauenerGlüh weinbecher kann als Erin-nerung mitgenommen werden.Termine:

26.11./03.12./10.12./17.12.2011Zeit: 11.00 UhrTreffpunkt:

Tourist-Information Unterer Graben 108523 Plauen

Mindestteilnehmerzahl:7 Vollzahler

Preise:Erwachsene: 6,00 Euroermäßigt (Kinder ab 7 Jahre,Schüler/Studenten):

4,50 EuroWeihnachtliche Turmführung inder Dämmerung

Den Lichterglanz der Plauener

Stadt von ganz oben sehen – dasist bei den weihnachtlichen Turm-führungen in den frühen Abend-stunden des Dezembers möglich.Gemeinsam mit einem Stadt -führer geht es in der Adventszeithoch hinauf auf den Rathausturm(230 Stufen – kein Lift). Termine:

25. November, 2. Dezember, 9.Dezember, 16. Dezember 2011

Zeit: 17.00 UhrTreffpunkt:

Tourist-InformationUnterer Graben 108523 Plauen

Preise:Erwachsene: 2,00 Euroermäßigt (Kinder ab 7 Jahre,Schüler/Studenten):

1,00 EuroDen Blick auf das bunte Trei-

ben werfen ist außerdem (ohneFührung) an den Adventswochen -enden samstags von 14.00 –20.00 Uhr und sonntags von12.00 Uhr – 18.00 Uhr möglich.

Weihnachtliche Stadtführung für

Kinder- und Jugendgruppen:Wen interessiert es nicht, durch

welche Gassen der Weihnachts-mann samt seinen Wichteln zieht,um den Kindern am Heiligabenddie Geschenke zu überreichen?Auf den Spuren des Weihnachts-mannes geht es quer durch dieAltstadt. Im Anschluss der Ent-deckungstour gibt es einenPunsch wie für die Gro ßen aufdem Weihnachtsmarkt oder ei-nen kleinen Spitzenanhänger alsbleibende Erinnerung.Durchführbar: vom 24. Novem-ber bis zum 22. Dezember 2011Dauer der Führung: 1,5 Stun-denPreise:Weihnachtlicher Stadtrundgangmit Kinderpunsch

bis 25 Personen: 55,00 Euro jede weitere Person:

zzgl. 1,40 Euro Weihnachtlicher Stadtrundgangmit Spitzenanhänger

bis 25 Personen: 45,00 Eurojede weitere Person:

zzgl. 1,00 EuroTurmführung zwischen Weihnachten und Silvester

Die Weihnachtsfeiertage sindvorbei und Silvester rückt lang-sam näher. Eine gute Zeit für eineFührung auf den Plauener Rat-hausturm. Gemeinsam mit ei-nem Stadtführer geht es hinaufauf den Turm. Termine:

29. Dezember und30. Dezember 2011

Zeit: 11.00 UhrTreffpunkt:

Tourist-InformationUnterer Graben 108523 Plauen

Preise:Erwachsene: 2,00 Euro

ermäßigt (Kinder ab 7 Jahre,Schüler/Studenten):

1,00 EuroNeujahrs-Stadt-Spaziergang1. Januar 2012 um 14.00 UhrMindestpersonenzahl 7 Erwach-sene

Die frische Januarluft genießenund den „Kater“ der Silvesterfeiervertreiben - die beste Gelegenheitdazu bietet sich bei einem Spa-ziergang durch die Altstadt Plau-ens, in Begleitung eines Stadt-führers.Termin:

01. Januar 2012Zeit:

14.00 UhrTreffpunkt:

Tourist-InformationUnterer Graben 108523 Plauen

Mindestteilnehmerzahl:7 Vollzahler

Preise:Erwachsene: 3,00 Euroermäßigt (Kinder ab 7 Jahre,Schüler/Studenten):

1,60 Euro

Anmeldung empfiehlt sich.

Im Winter-Wunderland Plauen unterwegsTourist-Information mit vielen Angeboten

Der Blick vom Rathausturm auf die Lichter und verschneiten Dächervon Plauen hat einen besonderen Reiz. Foto: Brand-Aktuell

Kontakt:Tourist-Information der Stadt Plauen, im Rathaus Unterer Graben 1Tel.: 0 37 41-291 10 27Fax: 0 3741-291 3 10 28E-Mail: [email protected]:www.plauen.de/tourismuswww.plauen.de/

stadtfuehrungen

i

Seite 5Mitteilungsblatt Plauen WEIHNACHTEN UND TOURISMUS

Ab 1. Dezember gibt es auchwieder den rätselhaften Advents -kalender auf www.plauen.de. Bis24. Dezember heißt es Türchenöffnen. Wer miträtselt und Glückhat, kann einen der Preise ge-winnen. Und wer an allen 24 Ta-gen mitmacht, hat die Chance aufden Hauptpreis.

Bestücktwird der Ad-ventskalen-der in Zu-sammenar-beit mitdem Dach-v e r b a n dStadtmar-keting. Zugewinnengibt es un-ter ande-rem Well-n e s s g u t -

scheine, Reisegutscheine, Ein-kaufsgutscheine, Uhren, Ku-scheltiere und anderes.

Die Stadt dankt den Sponso-ren herzlich für die Preise und dieUnterstützung der beteiligtenHändler. Also im Advent jeden Taganklicken:

www.plauen.de

Geheimnisse im Adventskalenderauf www.plauen.de

Page 6: 20111107_Amtsblatt_Plauen

Die Ausstellung „artbridge –plauen.siegen“ läuft ab 4. No-vember in der Galerie Forum K.Die Exposition „beruht auf demkulturellen Austausch der Part-nerstädte Plauen und Siegen. Jefünf Künstler der Partnerstädtehaben sich zu einer gemeinsa-men Ausstellung zusammenge-funden.

Siegener Künstler/innen: Pe-

tra Oberhäuser, Bruno Ober-mann, Pee Groos, Kai-Uwe Kör-ner und Olaf N. Schwanke

Plauener Künstler/in: Stefa-nie Pojar, Chris Gonz, ChristianHaupt, Lothar Rentsch und Tho-mas Beurich.

Im Mai dieses Jahres fuhrendie Plauener Künstler StefaniePojar, Chris Gonz, ChristianHaupt und Thomas Beurich nach

Siegen um bei der Eröffnung derAusstellung „artbridge – sie-gen.plauen“ teilzunehmen. Nunwird in Plauen der Besuch derSiegener Künstler erwartet.

Ausstellung „artbridge – plauen.siegen“

Mitteilungsblatt PlauenSeite 6 PARTNER UND MARKETING

Sieben Partnerstädte berei-chern die Spitzenstadt. Viele Pro-jekte, Vereinstreffen und Begeg-nungen erfüllen die Verbindun-gen mit Leben. Im Rahmen die-ser Serie werden alle vorgestellt.Teil VI: Cegléd

Rund 80 Kilometer von Buda-pest entfernt liegt Cegléd, Plau-ens ungarische Partnerstadt. DieVerträge sind seit 2005 unter-zeichnet, und seitdem finden kon-tinuierlich Begegnungen statt.

Erst im September weilte einePlauener Delegation in Cegléd,erlebte dort das Kossuth-Fest.„Seit 2007 fährt regelmäßig eineDelegation in die 900 Kilometerentfernte Partnerstadt“, berich-tet Pressesprecherin Silvia Weck.2005 reiste ein Schwimmteamnach Ungarn. Die Cegléder waren2007 beim Europäischen Bau-ernmarkt dabei, 2008 bei denVogtlandspielen und 2009 beimgroßen Spitzenfestjubiläum. „Sie

sind sehr gastfreundlich, sehrnett, geben sich unheimlich vielMühe und bislang haben sich allePlauener äußerst willkommen ge-fühlt“, schwärmt die Pressespre-cherin von den ungarischen Part-nern. Der Plauener Schwimm-verein war in diesen Herbstferienin Cegléd im Trainingslager undhat dort gemeinsam mit denCegléder Schwimmern sechsTage lang trainiert.

www.plauen.de/partnerstaedte

Plauens internationale Beziehungen – Teil VI – Cegléd

Das Panorama von Cegléd. Foto: SV

Zbigniew Dychto, Präsidentvon Pabianice – Plauens polni-sche Partnerstadt – sandte imOktober seine herzlichstenGrüße zum Jahrestag der Deut-schen Einheit.

„Wir wissen, dass sich diePlauener an der Opposition ak-tiv beteiligt haben. Sie warenVorboten für Massenaufläufeund Demonstrationen in den an-deren Städten der DDR“,schreibt er. Als Ergebnis desWandels sieht er auch die Be-

ziehung zwischen den beidenPartnerstädten. Die Zusam-menarbeit dient dem Zusam-menwachsen Europas. „Wirmessen den gegenseitigen Kon-takten und Zusammentreffeneine sehr hohe Bedeutung beiund freuen uns immer sehr aufdie Besuche in Ihrer schönenStadt – jedes Mal auf der Suchenach Erfahrungsaustausch undkonstruktiven Inspirationen“.Pabianice und Plauen sind seit2005 Partner.

Grüße aus Polen – Erinnerungen an Mauerfall

Mehr Infos unterwww.forumk-plauen.de

i

Der Dachverband Stadtmar-keting Plauen e.V. hat auf seinerjüngsten Vorstandssitzung denAktionsplan für das Jahr 2012verabschiedet. Die Grundlage bil-det dabei das Stadtentwick-lungskonzept Plau en 2022(SEKO). Die beiden touristischenAlleinstellungsmerkmale Plau-ens, die Plauener Spitze unde.o.plauen, bilden einen Schwer-punkt der Agenda.

So leitet der Dachverband der-zeit eine Arbeitsgruppe, die eineKonzeption für ein thematischesTourismusevent „Väter & Söhne“erstellen soll. Neben der Stadt-verwaltung zählen der Kulturbe-trieb, das Theater Plauen-Zwickau, die Stadtwerke StromPlauen, der Kreissportbund, dieInitiative Plauen sowie Vertreter

der Plauener Hoteliers und Gas -tronomen zu den Mitstreitern.

In Zusammenarbeit mit Spit-zenproduzenten soll auch die„Plauener Spitze“ in den Mittel-punkt gerückt werden. Zum ei-nen wird das „Spitzen-Gewinn-spiel“ wieder aufgelegt werden.Darüber hinaus soll während desPlauener Spitzenfestes im Junidie Innenstadt mit Spitzenpro-dukten ausgestaltet werden.Auch eine Graffitiaktion mit Spit-zenmotiven ist geplant.

Neu-Plauener sollen künftig miteinem Gutscheinheft begrüßt wer-den. Enthalten soll es Wertcou-pons für Handel, Gastronomie undKultureinrichtungen der Stadt.

Auch an einer Neuauflage desEinkaufsführers „Spaß in derCity“ wird gearbeitet. Auf dem

Prüfstand stehen hier sowohlAuflage als auch Format des Flyers, der den Weg zu Sehens-würdigkeiten und in Handels -einrichtungen der Stadt weist.

Bereits in diesem Jahr wird dieAdvents-Werbekampagne fort-geführt. Schwerpunkt der über-regionalen Anzeigenschaltungsollen die verkaufsoffenen Sonn-tage in der Adventszeit bilden.

Ebenfalls weitergeführt wer-den soll der „Plauener Frühjahrs -putz“, der 2012 bereits seine 9.Auflage erleben wird. Die Kon-zeption der Aktion wird in dennächsten Monaten überarbeitet.

Weiterhin plant der Verein dieEtablierung eines Kinder-flohmarktes in der Innenstadt.

Unterstützt werden sollenauch Skaterevents in Plauen.

Dachverband Stadtmarketing beschließt Aktionsplan

Schwimmer sechs Tageim Trainingslager

Glückwünsche aus Waleszum „Ehrenpreis des einheits-preises 2011“ erreichten dieSpitzenstadt Mitte Oktober. Cap-tain David Jones, der Plauen all-jährlich im Rahmen der Inter-nationalen Submarine Connec-tion U-156 Plauen (ISCP) be-sucht, und seine Frau Edwinaschrieben an OberbürgermeisterRalf Oberdorfer. Captain DavidJones ist ISCP-Präsident.

Er lobt in seinem Schreibenausdrücklich den Mut der Plau-ener. „Sie als Oberbürgermeis -ter müssen so stolz gewesensein, dass Sie eine derartige Eh-rung für alle Plauener Bürgervon der Bundeszentrale in Emp-fang nehmen durften“, schreibter.

Natürlich geht David Jonesauch auf das TV-Ereignis „DerUntergang der Laconia“ ein. (2.und 3.11., 20.15 Uhr, ARD) Fürihn eine längst überfällige Wür-digung Werner Hartensteins, sei-ner Menschlichkeit und seinesMitgefühls.

Er bezeichnet ihn als Sohnder Stadt, der in die Annalen derMarinegeschichte eingehenwird. „Auch die Ausstellung überHartenstein im Mai in der Gale-rie im Plauener Malzhaus warein großer Erfolg“, ist zu lesen.2012 kommt Jones mit seiner

Frau Edwina wieder nachPlauen, dann zum jährlichenISCP-Treffen.

Captain David C. Jones wurdevon Hartenstein nach einem An-griff auf sein Schiff „QuebecCity“ am 19. September 1942gerettet. David Jones war dortKadett.

Er erinnert sich: „Ich habeHartenstein stets als einen bra-ven und ehrenvollen Marine -offizier bewundert, immer mitder Bereitschaft, Leben zu ret-ten, wenn dies möglich und aus-führbar war. Man gab damalsgegenseitig der Hoffnung Aus-druck, sich einmal in einer bes-seren und friedvolleren Welt zubegegnen.“

Bemerkenswert war die Ret-tung der Mannschaft der Que-bec City am 19. September1942 vor allem deshalb, weilKarl Dönitz, der Befehlshaberder U-Boote am 17. September1942 unter dem Eindruck einerBomberattacke gegen U-156während der Rettungsaktion(16. September 1942) den so-genannten Laconia-Befehl er-lassen hatte, der mit sofortigerWirkung den U-Boot-Besatzun-gen jegliche Rettungsaktionenund Hilfeleistungen strikt un-tersagte. Hartenstein hielt sichnicht an dieses Verbot.

Waliser schicken in die Spitzenstadt Glückwünsche

Es ist der Narrentag, aberauch ein besonderer Hoch-zeitstag – der 11.11.11.

Sieben Paare geben sich zudiesem Schnapszahldatum dasJa-Wort. Ein Ansturm sei alsonicht zu verzeichnen, weiß Diet-berga Zabel, Fachgebietsleite-rin für Personenstandswesen.„Die Eheschließungen finden inder Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhrund 13.00 bis 15.00 Uhr imFestsaal des Vogtlandkonserva -to riums statt“, erklärt DietbergaZabel. Dazu werden bei Bedarf

zwei Kolleginnen eingesetzt.„Fallen solche ‚ausgefallenen‘Tage auf reguläre Eheschlie -ßungstage – Montag bis Sams-tag –, ist die Nachfrage groß“,weiß Dietberga Zabel.

Grund für die besondere Ört-lichkeit ist die Restaurierungdes Trausaals. Nach der Sanie-rung sind Eheschließungen wie-der in der Regel im Trausaalmöglich, immer besteht außer-dem noch die Möglichkeit imMuseum und in der Straßen-bahn zu heiraten.

Sieben mal heißt es in Plauen„Hochzeit am 11.11.11“

Page 7: 20111107_Amtsblatt_Plauen

Weihnachtszauber an der Donauschlinge

439 €23.12. – 27.12.11

• Fahrt im Reisebus• 4 x Übernachtung im Hotel Donauschlinge• 4 x reichhaltiges Frühstücksbuffet• 3 x Abendessen mit Wahlmenü u. Salatbuffet• 1 x Kaffee und Apfelstrudel• freie Nutzung des Wellnesbereiches• Führung in der Stiftskirche Engelszell• Winterwanderung zum Aussichtspunkt „Steiner Felsen“• Ausflug Steyr und Linz mit lizenzierter Stadtführung• Führung und Orgelkonzert im Stift Sankt Florian• Abschluss-Tanz-Abend im Hotel• Inklusivleistungen am 24.12.: Punsch und Weihnachtsbäckerei, stimmungsvolle Weihnachtsfeier, festliches Weihnachtsdinner, inkl. 1/2 Flasche Wein p.P.

DONAU … STEYR … LINZ

Welt und Weinkultur in Würzburg

459 €29.12.11. – 01.01.12

• Fahrt im Reisebus mit Bordservice• 3 x Ü. im Hotel Strauss in Würzburg• 3 x Frühstücksbuffet• 1 x Abendessen am Anreisetag• Stadtführung Würzburg• Ausflug Rothenburg ob der Tauber• Ausflug Fränkisches Weinland• alle Ausflüge mit örtlicher Reiseleitung• inklusivleistungen am 31.12.:

Silvesterschifffahrt auf dem Main mit Live-Musik, Gala Buffet, Mitternachtsimbiss und allen Getränken ohne Limit (Bier, Wein, Sekt, alkoholfreie Getränke etc. außer Schnaps)

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Weitere Weihnachts- undSilvesterreisen

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Silvester an der Donau

566 €28.12.11 – 01.01.12

• Fahrt im Reisebus mit Bordservice• 4 x Übernachtung im 4-Sterne-Hotel Donauschlinge• alle Zimmer mit Du/WC/Sat-TV• 4 x reichhaltiges Frühstücksbuffet• 3 x Abendessen mit Wahlmenü und Salatbuffet• freie Nutzung des Wellnessbereich mit Hallenbad, Saunen, Türkischem Dampfbad etc.• Besuch des Aussichtspunkt „Steiner Felsen“• Tanzabend im Hotel am 29.12.• Ausflug Stift Engelszell – Schärding inkl. Führung Stiftskirche• Ausflug Linz mit lizenzierter Stadtführung• Ausflug Salzkammergut• Inklusivleistungen am 31.12.: Silvestergala mit festlichem

Dinner, 1/2 Fl. Wein p.P., Mitternachtsimbiss, Live-Musik und Feuerwerk

Silvester am Inn

529 €

• Fahrt im Reisebus mit Bordservice• 4 x Übernachtung im „City Comfort Hotel“ in Mühldorf am Inn• 4 x hochwertiges Frühstücksbuffet• 3 x hochwertiges Abendbuffet• 1 x Silvesterfeier mit Gala-Abend-Buffet, großem Eisbuffet, Live Musik und Tanz• Gaudiabend mit Live Musik am 29.12.• Stadtführung Mühldorf• Ausflug Berchtesgadener Land mit Königssee• Ausflug Oberbayerisches Alpenvorland• Ausflug Chiemsee• Schifffahrt auf dem Chiemsee• alle Ausflüge mit Reiseleitung

Chiemsee – Alpenvorland – KönigsseeChiemsee – Alpenvorland – Königssee

28.12.11 – 01.01.12

Chiemsee – Alpenvorland – Königssee

Romantischer Advent im Elsass

299 €08.12. – 10.12.1115.12. – 17.12.11

• Fahrt im Reisebus• 3 x Hotelübernachtung• alle Zimmer DU / WC / TV• 3 x Halbpension• lizenzierte Stadtführung Straßburg• Ausflug Weinstraße m. örtl. Reiseleitung• Flammkuchenessen

in einem elsässischen Restaurant

Romantik & Kulturin Strassburg –Riquewihr – Colmar

Weihnachten im winterlichen Tirol

439 €22.12. – 26.12.11

• Fahrt im Reisebus• 4 x Übernachtung im Hotel Thaneller in der Zimmerkategorie „neue Komfortzimmer“• freie Nutzung des Wellnesbereich m. Hallenschwimmbad• 4 x reichhaltiges Frühstücksbuffet• 3 x reichhaltiges Abendessen• 1 x festliche Weihnachtsfeier mit mehrgängigem Weihnachtsmenü• Besichtigung der hauseigenen Brauerei „Stadl Bräu“• abendliche Laternenwanderung mit „Hüttenplausch“• zünftiger Musik- und Tanzabend im „Heustadl“• Ausflug Zugspitze• Ausflug Allgäu• alle Ausflüge mit örtl. Reiseleitung

Eine NaturlandschafEine Naturlandschaft im Pt im PostkarostkartenmotivtenmotivEine Naturlandschaft im Postkartenmotiv

Wintermärchen Harz

249 €02.12. – 04.12.11

• Fahrt im Reisebus mit Bordservice• 2 x Übernachtung im 4-Sterne „Schlosshotel Blankenburg“• alle Zimmer mit DU/WC/Sat-TV• 2 x reichhaltiges Frühstücksbuffet• 2 x Abendessen 3-Gang-Menü / Buffet• Stadtführungen in Blankenburg, Quedlinburg und Wernigerode• Ganztagesausflug „Der winterliche Harz“ mit lizenzierter Reiseleitung• Kurtaxe

Glitzernde Winterlandschaftinmitten Deutschland

Starlight Express in Bochum

179 €ab

• Fahrt im Reisebus• Übernachtung im 4-Sterne- RAMADA Hotel• reichhaltiges Frühstücksbuffet• Stadtrundfahrt Bochum mit lizenzierter Reiseleitung

Wochenendreise zum Musical

19.11. – 20.11.1103.12. – 04.12.11

Zusatzleistung:zzgl. Musicalkarte

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Ein Meister der klassi schenTrompete und international ge-achteter Künstler kommt nachPlauen: Ludwig Güttler.

Am Donnerstag, den 19. Ja-nuar gibt der weltberühmte Vir-tuose in der Lutherkirche zuPlauen ein Konzert. Beginn ist20.00 Uhr.

Zusammen mit seinem Leip-ziger Bach-Collegium spielt erKompositionen von G. Finger, G.Ph. Telemann, A. Vivaldi, J. Ch.Bach, J. S. Bach u. a. (Änderun-gen vorbehalten).

Das Repertoire konzentriertsich auf das Schaffen Johann Se-

bastian Bachs und seiner Zeit-genossen, greift aber auch in die

Frühklassik hinein. Das Ensem-ble beabsichtigt, das überlieferteErbe aus dem 17. und 18. Jahr-hundert lebendig zu erhalten, in-dem es bei seinen Darbietungenzu zeigen versucht, dass und wiedie Musik dieser Zeit „Freiheitdes spielenden Geistes“ ist.

Karten gibt es in der Tourist-Info und allen bekannten Vorverkaufsstellen.Weitere Infos unterwww.bubu-concerts.de

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Ein Staraufgebot kommt zur„Ad ventsgala der Volksmusik“ am

27. November ab 16.00 Uhr indie Festhalle. Ihre schönsten Lie-

der zur Weihnachts-zeit werden unter an-derem Sigrid & Marinaund Tony Marshall sin-gen. Weihnachten fei-ert man am besten inFamilie – deshalb ha-ben sich die Stars wei-tere bekannte Gesich-ter der großen Volks-musik-Familie einge-laden. Willi Seitz vomOriginal Naabtal Duopräsentiert „PatronaBavariae“ und viele

weitere Erfolgshits, während Mar-gitta – die 1,58 m große Power-frau – ihre Titel voller Emotionensingt. Kay Dörfel berührt dasPubli kum mit Liedern, die zu Her-zen gehen und führt das Publi -kum mit charmanter Moderationdurch die Adventsgala.

Adventsgala der Volksmusik in der Festhalle

Mitteilungsblatt PlauenSeite 8 KULTUR

Von der wichtigsten deutschenOpernzeitschrift Opernwelt er-hielt das Theater Plauen-ZwickauAnerkennung. Konkret wurdeStefan Morgensterns Bühnen-bild für Genoveva, „das endlicheinmal intelligent Video-Lein-wände einsetzt“ als „Bühnenbilddes Jahres“ nominiert, und dasneben Bühnen aus Brüssel, Lon-don, Helsinki, München, Berlinund Frankfurt/Main. Es ist dieeinzige Nennung in dieser Ru-brik für ein Bühnenbild in denneuen Bundesländern. General -intendant Roland May wertet dieNominierung für einen weiteren

Beleg der erfolgreichen Arbeitdes Theaters Plauen-Zwickauüber die Grenzen der Region hin-aus.

Iago Ramos, der in der Neuins-zenierung von Puccinis Tosca amTheater Plauen-Zwickau den Ca-varadossi gibt, wird vom engli-schen Kritiker Tom Sutcliffe(Ope ra Now, London) zum bes -ten Nachwuchskünstler der Sai-son für seine Partie als Wertheram Theater Magdeburg nomi-niert. Auch die BühnebildnerinBarbara Blaschke, die fürs Thea-ter Plauen-Zwickau das Büh-nenbild für die Komödie im Dun-

keln entwarf, wurde für ihre Kos -tüme an der StaatsoperetteDres den nominiert.

Das Theater wartet aber nichtnur mit der euopaweiten Aner-kennung auf, sondern auch mitweiteren Premieren. Dazu gehört„Kalif Storch“, ein Märchen ab5 Jahre nach Wilhelm Hauff. Erst-mals zu sehen in Plauen am20.Novembret, 15.00 Uhr. Tra-ditionell gibt es auch dieses Jahrwieder eine Weihnachtsausstel-lung zum Kinderstück, gestaltetvon Kindern der EvangelischenMontessori-Grundschule und desLessing-Gymnasiums. Ausstel-lungseröffnung ist am 20. No-vember, 15.00 Uhr.

Auf der Kleinen Bühne gibt esgleich drei Premieren. Am 26.November, 20.00 Uhr, ist diesWerther, ein Projekt über dieLiebe nach Johann WolfgangGoethe. Am 5. November, 15Uhr, können kleine Zuschauerab 5 Jahre Dogs, ein Puppen-musical rund um den Hund vonHeiner Kondschak erleben, am29. November schließlich gibt esmit Die Bremer Stadtmusikan-ten Puppentheater ab 5 Jahrenach den Brüdern Grimm.

Als „Bühnenbild des Jahres“ nominiert

Theater mit Anerkennung und Premieren

Nominiert als „Bühnenbild des Jahres“ wurde die Gestaltung fürGenoveva. Foto: Theater

Und wieder geht’s in die fünfteJahreszeit, eingeläutet am11.11., 11.11 Uhr, mit demgroßen Sturm der Narren aufsRathaus. Man darf gespannt sein,wie der Kampf um den Rathaus-schlüssel in diesem Jahr ausge-hen wird.

Aber vorher können alle, die dawollen, den Faschingsvereinenbeim Marsch durch die Innen-stadt zusehen. Die Strecke ist fol-gende: Treffpunkt gegen 10.30Uhr Ecke Rädel-/Bahnhofstraße,auf geht’s Richtung Rathaus.Nach dem ‚Sturm‘ auf das Rat-haus und der Schlüssel- sowieSchatztruhenübergabe durch die

Stadtspitze wird ein kleines Pro-gramm von den Mitgliedern dereinzelnen Karnevalsvereine imgroßen Ratssaal geboten.

Die vogtländischen Carnevalis -ten haben sich hierbei wieder vieleinfallen lassen und werdennatürlich für Spaß und Frohsinnsorgen. Einen Höhepunkt in die-sem Jahr bietet der Wemaer Kar-nevalsclub, der ein halbes Jahr-hundert WKC feiert und die urei-gene Ausstellung am 11.11.,11.11 Uhr im Foyer des Rathau-ses eröffnet. Bis zum Ascher-mittwoch (22. Februar 2012) re-giert dann in Plauen die Narre-tei.

Narrenzeit in Spitzenstadtstartet mit Rathaussturm

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Für den WKC beginnt mit dem11.11.2011 eine ganz beson-dere Karnevalssaison. Bereitszum 50en Mal heißt es: Aufgeht’s zum Wema Fasching! Wiebei Karnevalisten nicht anderszu erwarten, wird das halbe Jahr-hundert natürlich ganz groß ge-feiert. Dazu haben sich die rund50 Vereinsmitglieder um Präsi-dent Ronald Borrmann einigeseinfallen lassen. Los geht es mitdem traditionellen Rathaussturmaller vogtländischen Karnevalis -ten unter der Schirmherrschaftdes VVC. Doch im Anschluss andie närrische Entmachtung desStadtoberhauptes gibt es in die-sem Jahr ein weiteres Highlight.Im Foyer des Rathauses präsen-tiert der Verein in einer Ausstel-lung sich und seine GeschichteMöglich wurde dies dank der För-derung durch die Stadt Plauen,heißt es vom Verein.

Groß gefeiert wird dann eineWoche später am 19.11. imHaus Vogtland, dem ehemaligenHdA, ab 20.00 Uhr bei der ein-maligen Jubiläumsgala. „Einge-

laden sind neben befreundetenVereinen all die, die uns Jahr fürJahr die Treue halten, mit uns la-chen, tanzen und die Bestäti-gung geben, dass sich unser Trai-ningsfleiß lohnt“, so VereinschefRonald Borrmann. Neben Pro-grammausschnitten aus 50 Jah-ren WKC und aktuellen Num-mern wird an diesem Abendauch der beste Büttenredner Mit-teldeutschlands zu Gast sein –Wieland Henze aus Weimar.Außerdem ließen es sich einigeehemalige Tänzerinnen derGarde nicht nehmen, noch ein-mal bei ihrem Verein aufzutre-ten. „Im Anschluss an das Pro-gramm darf dann zu Musik vonMRB live das Tanzbein ge-schwungen werden.

Wemaer Karneval Club – WKC startet in Jubiläums-Session

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Der Verein Vogtländischer Carnevalisten wird sich auch in diesemJahr für den Rathaussturm einiges einfallen lassen.

Foto: Brand-Aktuell / Archiv

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Von dem Menschen, den du geliebt hast, wird immer etwas in deinem Herzen zurückbleiben:

etwas von seinen Träumen, etwas von seinen Hoffnungen, etwas von seinem Leben, alles von seiner Liebe.

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Die Stadt ist für den Winter2011/12 mit einem neuen Kon-zept gerüstet, wie bereits im Mit-teilungsblatt 10 berichtet. Dafürwurde das Stadtgebiet in Winter-dienstbezirke aufgeteilt, die vonverschiedenen Firmen geräumtwerden. Ein mit den Sicherheits-behörden, der Straßenbahn, demRettungsdienst und der Abfal-lentsorgung abgestimmter Räum-plan sichert die Freihaltung derRettungs- und Versorgungswegebei extremen Schneefällen aufden Straßen. Der Schneeab-transport ist geplant, Spezial-räumtechnik eingekauft und ex-tra Parkplätze geplant. Mehr Salz-vorräte sind eingelagert. Gehwege – Streuen erlaubt, Salzen verboten

Für die Räumung der Gehwegesind vorhandene Aufträge, dieausgelaufen waren, neu ausge-schrieben und nach Beschluss imVergabeausschuss vergeben wor-den.

Aber auch die Anwohner habenRäum- und Streupflichten, hierdie Wichtigsten:• die Anlieger der Gehwege (von

ganz oder teilweise angren-

zenden Grundstücken) sind zurWinterwartung verpflichtet

• Räumung werktags ab 6.00Uhr, sonn- und feiertags 8.00Uhr bis abends 20 Uhr

• Räumung sofort nach Ende desSchneefalls/nach Entstehungder Glätte und Wiederholung,um Gefahren zu verhüten

• Breite von 1,50 Meter auf Geh-wegen frei räumen

• an Haltestellen für öffentlicheVerkehrsmittel und Schulbussemüssen die Gehwege so vonSchnee freigehalten und beiGlätte bestreut werden, dassein gefahrloses Ein- und Aus-steigen gewährleistet ist

• Gehwege sind „abzustumpfen“(mit Streugut, vorher kehren/

schippen)• die Straßenrinnen und Einläufe

in Entwässerungsanlagen unddie Hydranten sind von Eis undSchnee freizuhalten. Schneeund Eis von Grundstücken dür-fen nicht auf den Gehwegund/oder die Fahrbahn ge-schafft werden.

Das ist verboten:• Die Verwendung von Salz und

sonstigen auftauenden Stoffenist grundsätzlich verboten. IhreVerwendung ist nur erlaubt: in besonderen klimatischenAusnahmefällen, z. B. bei Eis-regen, in denen durch Einsatzvon abstumpfenden Mittelnkeine hinreichende Streuwir-kung zu erzielen ist, an gefähr-lichen Stellen, wie z. B. Trep-pen, Rampen, Brückenauf- und-abgängen, bei starkem Gefällebzw. bei Steigungen oder ähn-lichen Gefahrenstellen. DieEmpfehlungen des Herstellers,insbesondere Aufwandsmengeund Konzentration, sind zu be-achten

• Baumscheiben und/oder be-grünte Flächen dürfen nicht mitSalz bestreut, salzhaltiger

Schnee darf auf ihnen nicht ab-gelagert werden.

• durch Schneeablagerung darfweder Fahr- noch Fußgänger-verkehr mehr als unvermeid-bar behindert werden

• Schnee darf nicht an Halte-stellen öffentlicher Verkehrs-mittel abgelagert werden.

Winter – Neues Konzept für Straßen

Mitteilungsblatt PlauenSeite 10 WAS PLAUENER BEWEGT

Den Haushaltsplanentwurf2012 mit einem Volumen von ins-gesamt 137 Millionen Euro hatKämmerin Ute Göbel am 18. Ok-tober dem Stadtrat vorgestellt.

Nunmehr wird der Entwurf derVerwaltung in den Fraktionen undAusschüssen diskutiert werden,bis 9. November können dieStadträte Änderungsvorschlägeeinreichen. Die abschließende Be-fassung im Finanzausschuss sollam 1. Dezember erfolgen. Am13.Dezember steht dann die Be-schlussfassung im Stadtrat aufder Tagesordnung.

Trotz der derzeit guten Ein-nahmesituation vor allem durchSteuern verwies Kämmerin UteGöbel eingangs nachdrücklichdarauf, dass die Haushaltlagetrotzdem angespannt sei: „Wirkönnen weder in 2012 noch inden Folgejahren im Verwaltungs-haushalt die Tilgung erwirtschaf-ten, im Gegenteil, wir musstenauch zum Ausgleich des Verwal-tungshaushaltes jährlich einenweiteren Betrag als Entnahmevon der allgemeinen Rücklageeinplanen.“

Dank Vorsorge sowie des gu -ten Ergebnisses 2011 könne dasstrukturelle Defizit durch Ent-nahmen von der allgemeinenRücklage ausgeglichen werden.

Trotzdem berge dies erheblicheRisiken. „Es ist daher unverzicht-bar – man kann auch sagen al-ternativlos – ständig weiter an derHaushaltskonsolidierung zu ar-beiten“, betonte die Kämmerin.Es müsse wieder erreicht werden,dass die laufenden Einnahmendie laufenden Ausgaben decken– wie im privaten Haushalt.

Der vorgelegte Planentwurf seitrotzdem von einem hohen Inves -titionsniveau geprägt, fast 5 Mil-lionen Euro könnten aus der all-gemeinen Rücklage für Investi-tionen und Investitionsförder-maßnahmen eingesetzt werden.

Das Volumen des Verwaltungs -haushaltes bleibe mit 89,2 Mil-lionen Euro gegenüber dem Vor-jahr nahezu unverändert, obwohldie größte Einnahmeposition –die allgemeine Schlüsselzuwei-sung des Freistaates Sachsen –im Zusammenhang mit der städ-tischen Einnahmeentwicklung derVorjahre um fast 8,5 MillionenEuro sinkt. Dies werde teilweiseausgeglichen durch erheblichhöhere Einnahmeerwartungen,insbesondere in der Gewerbe-steuer (Planansatz steigt von15,9 auf 19,0 Millionen Euro) so-wie beim Gemeindeanteil an derEinkommensteuer (Planansatz er-höht sich von 10,2 auf 12,0 Mil-

lionen Euro).Andererseits habe die Stadt

Plauen aufgrund der Steuerkraft -entwicklung im kommenden Jahrmit 17,3 Millionen Euro eine um1,2 Millionen Euro höhere Kreis-umlage zu entrichten. Insgesamtverbleibe im Verwaltungshaushaltein Defizit von 1,1 Millionen Euro,das nur durch eine Entnahme vonder allgemeinen Rücklage ausge -glichen werden könne. „Ich möch -te betonen, dass trotz dieserHaushaltssituation keine Kür-zungen der Zuschüsse an Vereineoder ähnliche Leistungsreduzie-rungen für unsere Bürger einge-plant wurden“, erklärte Ute Gö-bel.

Der zweite Teilhaushalt, derVermögenshaushalt umfasst47,8 Millionen Euro und zeichnetsich durch ein hohes Investi-tionsniveau aus. Während sichdie Ansätze für Baumaßnahmenmit 14,5 Millionen Euro auf demgleichen Niveau wie 2011 bewe-gen, ist bei den Investitionszu-schüssen insbesondere durch dieBaumaßnahme Landratsamt einAnstieg von 4,9 Millionen Euroauf 16,6 Millionen Euro vorgese-hen. Damit sind für Investitionenund Investitionsfördermaßnah-men in 2012 vorbehaltlich der ge-planten Fördermittel mehr als 31Millionen Euro veranschlagt.

Man habe sich für die nächstenJahre viel vorgenommen, vorge-sehene Großprojekte sind – ne-ben dem städtischen Anteil fürden Bau des Landratsamtes inder Innenstadt der HaltepunktPlauen Mitte, die Neugestaltungder Glasfassade des Rathauses,das Spitzenzentrum, aber auchweitere Sanierungen von Schu-len und Straßen. Dazu kämenzahlreiche Maßnahmen zur Fort-führung der Sanierung städti-scher Einrichtungen sowie städ-tebauliche Vorhaben wie z.B. dieGestaltung des Schlosshangessowie Abbruchmaßnahmen. Kon-kret veranschlagt sind unter an-derem die Grundschule Kunt-zehöhe mit 150.000 Euro, dieChristoph-Hufeland-Mittelschulemit 1,3 Millionen Euro, die Mehr-zweckhalle Kasernenstraße mit341.000 Euro oder Aufwer-tungsmaßnahmen im Rahmendes Stadtumbaus, vor allem dieRekonstruktionen Oberer Graben,Rähnisstraße 2. Bauabschnittund Gustav-Adolf-Straße mit 1,3Millionen Euro.

Außerdem verwies Ute Göbeldarauf, dass der Haushaltplan-entwurf der letzte nach denGrundsätzen der Kameralistik sei.Ab dem 1.Januar 2013 müssenalle sächsischen Kommunen aufdas System der Doppik umstei-gen.

Erneut beachtliche Investitionen vorgesehen

Haushaltplanentwurf 2012 umfasst 137 Millionen Euro

Brandschutzmaßnahmen sollen im kommenden Jahr laut Plan-entwurf in der Grundschule Kuntzehöhe durchgeführt werden,150.000 Euro sind dafür vorgesehen. Fotos (2): Brand-Aktuell

Ralf Repschläger, André Flemming, Ronny Schelerz, Mathias Dyc-zek und Thomas Will von der Abfallentsorgung Plauen sowie HeikoTrögel vom Städtischen Bauhof (von links) und weitere Kollegenkönnen für den Winterdienst eine neue, von der Firma Scholz Fahr-zeugteile geleaste, Schneefräse und ein Unimog-Räumfahrzeugmit neuer modernster Streutechnik und GPS nutzen.

Details zum Winterdienst sind der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zu entnehmen unter www.plauen.de/satzungen

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Hinweis: Die Satzungen, die für die Stadt Plauen gelten, sind im Internetunter www.plauen.de/satzungen zu finden.

Gebührensatzung der Stadt Plauenfür das Stadtarchiv

(Archivgebührensatzung)

Vom 20.10.2011

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den FreistaatSachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachungvom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletztgeändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009(SächsGVBl. S. 323, 325), und der §§ 2 und 9 des Sächsi-schen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl.S. 418, ber. 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 2 Ab-satz 14 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142,144), sowie des § 25 des Verwaltungskostengesetzes desFreistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13.August 2009 (SächsGVBl. S. 438, 439), erlässt die StadtPlauen folgende Satzung:

§ 1 Gebührenpflicht

Die Benutzung des Stadtarchivs ist gebührenpflichtig. Für dieInanspruchnahme des Archivs werden Gebühren nach die-ser Satzung und dem ihr als Anhang beigefügten Gebühren-verzeichnis erhoben, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Schuldner der Gebühren ist der Benutzer des Archivs sowie derjenige, der für die Gebühren- und Kostenschuldeines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Gebührenbefreiung, Gebührenermäßigung

(1) Die Direktbenutzung umfasst die Auskunftserteilung undBeratung durch den Benutzerdienst, die Einsichtnahmein die Findhilfsmittel sowie in Archivgut, archivische Samm-lungen und Bibliotheksgut. Sie ist gebührenfrei

• bei Arbeiten von Schülern und Auszubildenden im Rahmenvon Unterricht und Ausbildung,

• im Zusammenhang mit einer Tätigkeit an wissenschaftli-chen Einrichtungen und an gemeinnützigen Forschungs-instituten, im Rahmen von Studium, Lehre und Forschungsowie der Unterrichtstätigkeit der Lehrer,

• bei Graduierungsarbeiten,• im Rahmen einer Tätigkeit an kulturellen und künstleri-

schen Einrichtungen,• bei Verwaltungshandlungen entsprechend den Aufgaben

von kommunalen, Landes- und Bundesbehörden,• bei Vorliegen eines Auftrages von Kirchen und religiösen Ge-

meinschaften des öffentlichen Rechts, soweit dieser de-ren satzungsgemäßen bzw. kirchlichen Zwecken dient,

• bei Notwendigkeit einer persönlichen Recherche in sozia-len Angelegenheiten und bei politischen Rehabilitierungen,soweit eine Nachweis- und Auskunftspflicht der StadtPlauen besteht,

• im Auftrag von Medien zur Erfüllung ihrer öffentlichen Auf-gabe gemäß dem Sächsischen Gesetz über die Presse.

(2) Für die Direktbenutzung kann gemeinnützigen Vereinenund Organisationen sowie Stiftungen und Kammern desöffentlichen Rechts Gebührenfreiheit gewährt werdenbei Vorlage eines von den rechtlich befugten Vertreternerteilten schriftlichen Auftrags.

(3) Von einer Gebührenerhebung kann abgesehen werden,wenn die Direktbenutzung lediglich einen geringfügigenAufwand erfordert und ohne eingehende Beratung er-folgt.

(4) Die Bearbeitung schriftlicher Anliegen umfasst die Re-cherche von und in Unterlagen, deren Ausheben undRücklagern sowie die Abfassung des entsprechendenAntwortschreibens. Sie ist gebührenfrei.

• bei Vorgängen im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe,• bei allgemeinen sachlichen und historischen Auskünften

ohne nennenswerten Rechercheaufwand,• bei Nachweis eines Anliegens in sozialen Angelegenheiten

und bei politischen Rehabilitierungen, soweit eine Nach-weis- und Auskunftspflicht der Stadt Plauen besteht.

(5) Gebühren gemäß Ziffer 4 bis 6 des Gebührenverzeich-nisses können reduziert werden oder ganz entfallen, wenn

die Veröffentlichung oder Wiedergabe wissenschaftlichenoder heimatkundlichen Zwecken dient und gewerblicheZwecke nicht verfolgt werden.

(6) Für Archivführungen, die im Rahmen von Unterricht undAusbildung stattfinden, werden keine Gebühren erhoben.

(7) Die Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung entbindet, so-weit nichts anderes bestimmt ist, nicht von der Zahlungder Auslagen.

§ 4 Auslagen

Neben den im Gebührenverzeichnis festgesetzten Gebührenwerden als Auslagen gesondert erhoben:

a) Entgelte für Postleistungen, ausgenommen die Entgeltefür einfache Briefsendungen

b) die sonstigen Kosten einer Versendung (z. B. für Verpackungund Versicherung)

c) die anderen Behörden und Stellen für ihre Tätigkeit zu-stehenden Beträge

§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme desStadtarchivs.

(2) Die Gebühren für die Direktbenutzung werden sofort beideren Beendigung fällig.

(3) Gebühren für die Bearbeitung schriftlicher Anliegen wer-den vierzehn Kalendertage nach Bekanntgabe des Ge-bührenbescheides fällig.

(4) Das Stadtarchiv kann angemessene Vorschüsse auf alleGebühren verlangen und sein Tätigwerden von deren Ent-richtung abhängig machen.

§ 6 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeit trittdie Gebührensatzung der Stadt Plauen für das Stadtarchivvom 21. Juni 2001 (Stadt Plauen Mitteilungsblatt Nr. 9 S. 9),zuletzt geändert durch Satzung vom 17. November 2009(Stadt Plauen Mitteilungsblatt Nr. 12 S. 9), außer Kraft.

Gebührenverzeichnis

als Anhang zur Gebührensatzung der Stadt Plauen für das Stadtarchiv Euro

1 Direktbenutzung pro Tag

1.1 von Archiv- und Sammlungsgut sowie Zeitungen zu privaten Zwecken 5,50

1.2 von Archiv- und Sammlungsgut sowie Zeitungen zu gewerblichenund freiberuflichen Zwecken 15,00

1.3 Bibliotheksbenutzung 2,50

Übersteigt der Aufwand des Stadtarchivs an Benutzungsvorbereitung und Beratung einehalbe Stunde, werden zusätzlich zu den Gebührennach 1.1 bis 1.3 je weitere angefangeneArbeitshalbstunde berechnet: 15,00

2 Bearbeitung von Rechercheaufträgen, schriftliche Auskünfte und Transkriptionen

je angefangene Arbeitshalbstunde unabhängigvom Rechercheergebnis 15,00

3 Anfertigung von Kopien, Rückvergrößerungen von Mikroformen, Reproduktionen u. a.

Es besteht kein Rechtanspruch auf Anfertigung. Die Entschei -dung darüber obliegt dem Stadtarchiv in Abhängigkeit vonrechtlichen und konservatorischen Erwägungen sowie tech-nischen Umsetzungsmöglichkeiten.

3.1 Ausgabe auf Papier

3.1.1 von Archiv- und Sammlungsgut, Zeitungen sowie von Bibliotheksgut mit Erscheinungsjahr vor 1950

DIN A4 je Schwarz-Weiß-Kopie 1,00je Farbkopie 1,50

DIN A3 je Schwarz-Weiß-Kopie 1,50je Farbkopie 2,00

über DIN A3 je Schwarz-Weiß-Kopie 8,00je Farbkopie 12,00

3.1.2 von Bibliotheksgut mit Erscheinungsjahr ab 1950DIN A4 je Schwarz-Weiß-Kopie 0,50

je Farbkopie 1,00DIN A3 je Schwarz-Weiß-Kopie 1,00

je Farbkopie 1,50

3.2 Ausgabe als Datei bis 200 dpi

je Vorlage Gebühren nach 3.1 sowie zusätzlich pro Speichermedium 2,00

3.3 Ausgabe als Datei in druckfähiger Qualität sowie Aus-gabe als Fotoreproduktion auf Fotopapier je Vorlage

3.3.1 bis DIN A4 (zzgl. Herstellungskosten bei Drittleistungen) 5,00

3.3.2 über DIN A4 (zzgl. Herstellungskosten bei Drittleistungen) 10,00

sowie zusätzlich pro Speichermedium 2,00

3.4 Zusatzgebühr

Bei besonders wertvollen Unikaten kann eine Zusatzgebühr erhoben werden in Höhe von bis zu 50,00

3.5 Selbstständige Fotoarbeiten

Nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Geneh-migung des Stadtarchivs bei Verbleib des Urheberrechtsim Archiv gestattet.

3.5.1 einfache Textvorlagen je Aufnahme 1,00

3.5.2 einfache Bildvorlagen je Aufnahme 2,50

3.5.3 alle anderen Vorlagen Gebühren nach 3.3 und 3.4

4 Veröffentlichung in Publikationen, Presse- und ande-ren Druckerzeugnissen sowie im Internet

Das Stadtarchiv kann die Veröffentlichung nur gestatten,wenn Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Die Nut-zungsgenehmigung gilt nur für den angegebenen Zweck.Das Stadtarchiv ist als Standort der Quelle auszuweisen.

4.1 in Publikationen, Presse- und anderen Druckerzeugnissen je Vorlage

4.1.1 von Archiv- und Sammlungsgut, Zeitungen sowie von Bibliotheksgut mit Erscheinungsjahr vor 1950

bei einer Auflagenhöhe bis zu 1000 Exemplaren 20,00

bei einer Auflagenhöhe von 1001 bis 5000 Exemplaren 30,00

bei einer Auflagenhöhe über 5000 Exemplaren 40,00

in Kalendern, auf Postern und Ansichtskarten 40,00

4.1.2 von Bibliotheksgut mit Erscheinungsjahr ab 1950

bei einer Auflagenhöhe bis zu 1000 Exemplaren 5,00

bei einer Auflagenhöhe von 1001 bis 5000 Exemplaren 7,50

bei einer Auflagenhöhe über 5000 Exemplaren 10,00

in Kalendern, auf Postern und Ansichtskarten 10,00

4.2 bei Nachauflagen

die 0,5-fache Gebühr nach 4.1

4.3 im Internet je Vorlage

4.3.1 von Archiv- und Sammlungsgut, Zeitungen sowie von Bibliotheksgut mit Erscheinungsjahr vor 1950 40,00

4.3.2 von Bibliotheksgut mit Erscheinungsjahr ab 1950 10,00

4.4 zu gewerblichen und Werbezwecken

die 5-fache Gebühr nach 4.1 bis 4.3Amtli

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4. November 2011 · 21. Jahrgang • Nr. 11

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENder Stadt Plauen

www.plauen.de/mitteilungsblatt

Page 12: 20111107_Amtsblatt_Plauen

5 Öffentliche Vorführung

Das Stadtarchiv kann die öffentliche Vorführung nur ge-statten, wenn Rechte Dritter nicht entgegenstehen. DieNutzungsgenehmigung gilt nur für den angegebenenZweck. Das Stadtarchiv ist als Standort der Quelle aus-zuweisen.

5.1 Kopien, Reproduktionen u. ä. von Archiv-, Sammlungs- und Bibliotheksgutsowie Zeitungen je Vorlage 5,00

5.2 Audiovisuelles Archivgut je Vorlage 10,00

6 Wiedergabe in Filmen, Fernseh- und Tonaufzeichnungen

Das Stadtarchiv kann die Wiedergabe nur gestatten, wennRechte Dritter nicht entgegen-stehen. Die Nutzungsge-nehmigung gilt nur für den angegebenen Zweck. DasStadtarchiv ist als Standort der Quelle auszuweisen.

Archiv-, Sammlungs- und Bibliotheksgut sowie Zeitungenje Vorlage und angefangeneWiedergabeminute 25,00

7 Führungen und Vorträge

Pro Personengruppeje angefangene Arbeitshalbstunde 10,00

8 Anwendung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Plauen

Nicht in dieser Satzung genannte Amtshandlungen wer-den nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Plauenin der jeweils gültigen Fassung berechnet.

Vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und istmit dem Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemObekannt zu machen.

Plauen, den 20.10.2011

i.V. Eberwein

Ralf OberdorferOberbürgermeister

Bekanntmachungshinweisgemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO

Sollte die vorstehende Satzung unter Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, so giltsie gleichwohl ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt

ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-

nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletztworden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-

det hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-

genüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genanntenFrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Satzung zur Änderung der Satzungder Stadt Plauen über die Straßenreinigung

und die Erhebungvon Straßenreinigungsgebühren

(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

Vom 20.10.2011

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den FreistaatSachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachungvom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletztgeändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009(SächsGVBl. S. 323, 325), § 51 Absatz 5 des Straßengeset-zes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz –SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletztgeändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 15. Dezember2010 (SächsGVBl. S. 387, 403) und §§ 2 und 9 des Sächsi-schen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl.S. 418, ber. 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 2 desGesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142), erlässt dieStadt Plauen folgende Satzung:

Artikel 1

§ 8 Absatz 7 wird wie folgt gefasst:

(7) Die Reinigungsgebühr beträgt jährlich je Meter Grund-stücksseite:

- Reinigungsklasse A gebührenfrei- Reinigungsklasse B vierwöchentlich 0,59- Reinigungsklasse C 14-täglich 1,17- Reinigungsklasse D wöchentlich 2,31- Reinigungsklasse E 2 x wöchentlich 4,63- Reinigungsklasse F 5 x wöchentlich 12,64- Reinigungsklasse G 5 x wöchentlich 11,22- Reinigungsklasse H wöchentlich 3,00

Artikel 2In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

Vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist mitHinweis auf § 4 Abs. 4 Satz 4 der Gemeindeordnung für denFreistaat Sachsen unverzüglich durch Abdruck im Mittei-lungsblatt der Stadt Plauen öffentlich bekannt zu machen.

Plauen, den 20.10.2011

i.V. Eberwein

Ralf OberdorferOberbürgermeister

Bekanntmachungshinweisgemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO

Sollte die vorstehende Satzung unter Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, so giltsie gleichwohl ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt

ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-

nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletztworden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-

det hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-

genüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genanntenFrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Satzungzur Änderung der Satzung für die

kommunalen Friedhöfe der Stadt Plauen(Friedhofssatzung) vom 29.01.2010

Vom 20.10.2011

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den FreistaatSachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachungvom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletztgeändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009(SächsGVBl. S. 323, 325), sowie des § 7 Abs. 1 des Sächsi-schen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestat-tungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz – SächsBestG)vom 8. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1321), zuletzt geändert durchGesetz vom 19. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 382), erlässt dieStadt Plauen folgende Satzung:

Artikel 1 – Änderungen

Die Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Plauen(Friedhofssatzung) vom 29.01.2010 (Stadt Plauen Mittei-lungsblatt Nr. 3, S. 9) wird wie folgt geändert:

1. §7 wird wie folgt geändert:a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) Der Punkt am Ende der Nummer 11 wird durch einKomma ersetzt.

bb) Nach Nummer 11 wird folgende Nummer 12 ange-fügt:„12. auffällige politische Symbole, insbesondere Fah-nen, ausgenommen die Fahnen der BundesrepublikDeutschland, des Landes Sachsen, der Stadt Plauenund Europas, Transparente und Spruchbänder, mit-zuführen.“

b) Absatz 5 wird wie folgt geändert:aa) In Satz 2 wird die Zahl „4“ durch die Zahl „14“ ersetzt.bb) Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:„Die Stadt kann Auflagen erteilen.“

c) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:„(6) Bei Totengedenkfeiern und anderen nicht mit einerBestattung zusammenhängenden Veranstaltungen aufden Friedhöfen sind Maßnahmen, die vom Veranstalternicht gewollt sind und den Charakter der Veranstaltungstören, nicht gestattet. Der Veranstalter hat für den ord-nungsgemäßen Ablauf zu sorgen. Dies gilt insbesondere

für den Missbrauch einer solchen Veranstaltung zur De-monstration einer politischen Haltung. Das Filmen undFotografieren während einer Veranstaltung bedarf derZustimmung des Veranstalters.“

d) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.e) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8.

2. § 9 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:„(4) Bestattungen müssen gemäß § 19 Abs. 1 SächsBestG inder Regel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todesdurchgeführt werden. Verstorbene, die im Sinne von § 19Abs. 1 SächsBestG nicht rechtzeitig beigesetzt sind, undAschen, die nicht binnen 6 Monaten nach der Einäscherungbestattet sind, werden auf Kosten des Bestattungspflichti-gen in einer Reihengrabstätte bzw. in einer Urnengemein-schaftsanlage beigesetzt.“

3. § 16 wird wie folgt geändert:a) Dem Absatz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:

„Das Nutzungsrecht wird in der Regel dem übertragen, dergegenüber der Stadt als Auftraggeber für die Regelung desSterbefalls auftritt.“

b) In Absatz 10 Satz 3 wird das Wort „Die“ durch das Wort„Eine“ ersetzt.

4. § 19 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:„Sie sind für die Beisetzung von 2 Urnen jeweils innerhalbder ersten 20 Jahre nach der Vergabe vorgesehen.“

5. Dem § 25 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt:„Das gilt nicht für Grabfelder und Grabanlagen, in denen dieStadt die Pflege übernimmt.“

6. § 34 wird wie folgt geändert:a) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Nach Nummer 10 wird folgende neue Nummer 10aeingefügt:„10a. § 7 Abs. 3 Nr. 12 auffällige politische Symbole,insbesondere Fahnen, Transparente oder Spruchbän-der, auf den Friedhöfen mitführt,“

bb) Nummer 11 wird wie folgt gefasst:„11. § 7 Abs. 5 Totengedenkfeiern oder andere, nichtmit einer Bestattung zusammenhängende Veranstal-tungen ohne die Zustimmung der Stadt durchführt oderAuflagen nicht oder nicht vollständig erfüllt,“

cc) Nach Nummer 11 wird folgende neue Nummer 11aeingefügt:„11a. § 7 Abs. 6 bei Totengedenkfeiern und anderennicht mit einer Bestattung zusammenhängenden Ver-anstaltungen auf den Friedhöfen Maßnahmen ergreift,die vom Veranstalter nicht gewollt sind und den Cha-rakter der Veranstaltung stören, insbesondere einesolche Veranstaltung zur Demonstration einer politi-schen Haltung missbraucht, oder während einer Ver-anstaltung ohne die Zustimmung des Veranstaltersfilmt oder fotografiert,“

b) Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt:„Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 1 und 2 desGesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße vonmindestens 5 EUR und höchstens 1000 EUR, bei fahrlässigenZuwiderhandlungen mit höchstens 500 EUR geahndet wer-den.“

7. Die Anlage 1 zur Satzung für die kommunalen Friedhöfeder Stadt Plauen wird wie folgt neu gefasst:

„Anlage 1 zur Satzung für die kommunalen Friedhöfe derStadt Plauen

Richtlinien für die Bepflanzung der Grabstellen auf dem Haupt-friedhof in den Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvor-schriften gemäß § 21 Abs. 4, § 23 Abs. 2 und § 24 Abs. 1 die-ser Satzung

1. Grabstellen, die zueinander in Beziehung stehen, das heißt,in einem Grabfeld liegen, sollen eine angleichende Ge-staltung aufweisen.

2. Grabstellen für Erdbestattungen

2.1.Kindergräber sind in einem gesondert ausgewiesenenGrabfeld anzulegen.Es sind flache Grabhügel bis 10 cm Höhe über Niveauund nicht größer als 130 x 60 cm (äußeres Maß) zulässigmit einer einheitlichen Randbepflanzung.Anstelle des Grabmales kann ein kleinwüchsiger Strauch(max. 1m hoch) gepflanzt werden. Die Grabbeete könnenmit Frühjahrs-, Sommer-, Herbstblühern und Stauden be-pflanzt werden.

2.2.Reihenstellen mit besonderen Gestaltungsvorschriftenwerden in einem Rasengrabfeld mit einem Grabbeet derGröße 160 x 70 cm und einer maximalen Höhe von 10cm über Niveau angelegt.Die gesamte umliegende Fläche eines Grabbeetes wirdmit Rasen angesät. Anlage von Zwischenwegen im Grab-feld erfolgt nicht.Anstelle des Grabmales kann ein kleinwüchsiger Strauchoder eine Konifere gepflanzt werden (max. 1m hoch). DieGrabbeete können mit Frühjahrs-, Sommer-, Herbst-blühern, Solitär- und bodendeckenden Stauden bepflanztwerden.

2.3.Reihenstellen nach Wahl mit besonderen Gestaltungs-vorschriften werden in einem Rasengrabfeld mit Zwi-schenwegen mit einem Grabbeet der Größe 160 x 70 cm

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und einer maximalen Höhe von 10 cm über Niveau an-gelegt.Zwischen den Grabbeeten wird Rasen angesät und eswerden je 3 Trittplatten aus Theumaer Schiefer verlegt.Reservierte Grabstellen sind bei der Erstherrichtung derbelegten Grabstelle mit Rasen anzusäen.Anstelle des Grabmales kann ein kleinwüchsiger Strauchoder eine Konifere gepflanzt werden (max. 1 m hoch).Die Grabbeete können mit Frühjahrs-, Sommer- undHerbstblumen, Solitär- und bodenbedeckenden Staudenbepflanzt werden.

2.4.Gartenstellen für Erdbestattungen mit besonderen Ge-staltungsvorschriften sind auf der gesamten Fläche gärt-nerisch zu gestalten. Es können Grabbeete in langer Formoder verkürzt als Steinvorpflanzung angelegt werden.Trittplatten aus Theumaer Schiefer können verlegt wer-den. Reservierte Grabstellen sind in die Gestaltung zu in-tegrieren. Es dürfen Sträucher und Koniferen gepflanztwerden, welche im ausgewachsenen Zustand nicht höherals 1,50 m werden und die Größe der Grabstelle nichtüberschreiten. Die Fläche ist mit bodendeckenden odersolitären Stauden sowie Frühjahrs-, Sommer- und Herbst-blühern zu gestalten.In entsprechend ausgewiesenen Grabfeldern werden Grä-ber mit verkürzten Grabbeeten angelegt. Hierbei wirdeine Hälfte der Grabfläche mit einer fortlaufenden Pfle-gekante abgeteilt und kann mit bodendeckenden odersolitären Stauden, mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbst-blumen und mit Gehölzen gestaltet werden.Der verbleibende Teil der Grabfläche wird mit Rasen an-gesät und mit Trittplatten versehen.

2.5.Parkstellen für Erdbestattungen mit besonderen Ge-staltungsvorschriften sind auf der gesamten Fläche gärt-nerisch zu gestalten. Es können Grabbeete in langer Formoder verkürzt als Steinvorpflanzung angelegt werden.Trittplatten aus Theumaer Schiefer können verlegt wer-den. Reservierte Grabstellen sind in die Gestaltung zu in-tegrieren. Es dürfen Sträucher und Koniferen gepflanztwerden, welche im ausgewachsenen Zustand nicht höherals 1,50 m werden und die Größe der Grabstelle nichtüberschreiten. Die Fläche ist mit bodendeckenden odersolitären Stauden sowie Frühjahrs-, Sommer- und Herbst-blumen zu gestalten.

3. Grabstellen für Urnenbeisetzungen

3.1.Urnen-Reihenstellen mit besonderen Gestaltungsvor-schriften werden im ausgewiesenen Grabfeld mit einemGrabbeet der Größe 70 x 70 cm und einer maximalenHöhe von 10 cm über Niveau in Reihe, ohne Zwi-schenraum, angelegt. Das Grabbeet ist mit einer Rand-bepflanzung aus bodendeckenden Stauden einzufassen. Auf dem Grabbeet ist das Grabmal zu legen und die Be-pflanzung mit Stauden sowie Frühjahrs-, Sommer- undHerbstblühern durchzuführen. Die Pflanzung jeglicherGehölze ist nicht zulässig.

3.2.Urnen-Wahlstellen mit besonderen Gestaltungsvor-schriften werden im ausgewiesenen Grabfeld mit einemGrabbeet der Größe 1m x 1m und einer maximalen Höhevon 10 cm über Niveau in Reihe angelegt. Das Grabbeetist mit bodendeckenden Stauden einzufassen.Auf dem Grabbeet ist das Grabmal aufzustellen oder zulegen. Anstelle des Grabmals kann ein Strauch oder eineKonifere, welche in ausgewachsenem Zustand nicht höherals 1,0 m wird und die Größe der Grabstelle nicht über-schreitet, gepflanzt werden. Weitere Pflanzungen von jeg-lichen Gehölzen sind nicht zulässig. Die Grabbeete sindmit Stauden sowie Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblühernzu bepflanzen.

3.3.Urnen-Gartenstellen mit besonderen Gestaltungsvor-schriften werden im ausgewiesenen Grabfeld mit einerGrabfläche von 1,5 m 2 und einer maximalen Höhe von10 cm über Niveau angelegt und sind gärtnerisch zu ge-stalten. Es sind bodendeckende Stauden und Gehölzezu verwenden, Solitärstauden oder Sträucher und Koni-feren, die in ausgewachsenem Zustand nicht höher als1,50 m werden und die Größe der Grabstelle nicht über-schreiten. Es kann eine Trittplatte aus Theumaer Schie-fer eingearbeitet werden und eine Bepflanzung mit jah-reszeitlichen Blühpflanzen erfolgen.

3.4.Urnen-Parkstellen mit besonderen Gestaltungsvor-schriften werden im ausgewiesenenGrabfeld mit einer Grabfläche von mindestens 2 m2 bismaximal 5 m 2 und einer maximalen Höhe von 10 cmüber Niveau angelegt und sind gärtnerisch zu gestalten.Es kann eine Fläche zur Bepflanzung mit jahreszeitlichwechselnden Blühpflanzen angelegt werden. Die ver-bleibende Fläche ist mit bodendeckenden Stauden oderGehölzen, mit Solitärstauden oder Sträuchern und Gehöl-zen, die im ausgewachsenen Zustand nicht höher als1,50 m werden und die Größe der Grabstelle nicht über-schreiten, zu gestalten. Es können Trittplatten aus Theu-maer Schiefer auf der Grabstelle verlegt werden.

4. UrnengemeinschaftsanlagenDie gärtnerische Gestaltung erfolgt auf der Grundlageder für die jeweilige Grabanlage geltenden Planung. DieGrabbeete der Gemeinschaftsanlagen können mit einerdauerhaften und bodendeckenden Bepflanzung gestaltetwerden oder als schlichte Rasenfläche angelegt sein. DieGestaltung, Bepflanzung und Pflege wird ausschließlich

durch die Friedhofsverwaltung durchgeführt oder veran-lasst. Eine individuelle Gestaltung oder Pflege der Anla-gen durch Angehörige ist nicht zulässig. Nach Ablauf derRuhefrist der letzten Urne in einem Grabbeet kann dieStadt dieses mit Rasen ansäen.“

Artikel 2 – Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist mitdem Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO bekanntzu machen.

Plauen, den 20.10.2011

i.V. Eberwein

Ralf OberdorferOberbürgermeister

Bekanntmachungshinweisgemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO

Sollte die vorstehende Satzung unter Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, so giltsie gleichwohl ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt

ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-

nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletztworden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-

det hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-

genüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genanntenFrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsachen

Gegenstände folgender Kategorien wurden im Fundbüro indem Monat April 2011 abgegeben.

Gegenstand Anzahl

Ausweise, Dokumente, Plastikkarten 0Bekleidung, Kopfbedeckung, Handschuhe, Haustextilien, Schuhe, etc 22Fahrräder, Mountain - Bikes, Mopeds 3Technik ( Computer…) 0Haushalt 1Medizinische Hilfsmittel(Brillen, Hörgeräte, Gehhilfen u. ä.) 0Mobiltelefone 2Schirme 4Schlüssel 22Schmuck, Uhren, sonstige Wertsachen 7Spielzeug 1Sport- und Freizeitartikel 2Taschen, Koffer, Rucksäcke, Beutel, Tüten mit Inhalt 8

Die Eigentümer werden gemäß §§ 980, 981 BGB aufgefordert,innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung die-ser Bekanntmachung ihre Rechte in der StadtverwaltungPlauen, Rathaus Plauen, Unterer Graben 1, Bürgerbüro, Te-lefon 291-2222, geltend zu machen.

Öffnungszeiten:Montag und Mittwoch:8 - 15 UhrDienstag: 8 - 18 UhrDonnerstag: 8 - 18 UhrFreitag: 8 - 13 UhrSamstag: 9 - 12 Uhr

Plauen, den 17.10.2011

Ludwig

Gemäß §15 (3),(4) der Verordnung des Sächsischen Staats-ministeriums des Innern zur Durchführung des SächsischenVermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverord-nung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz-SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 in seiner Bekannt-gabe vom 30. Juli 2011 erfolgt die öffentliche Ankündigungeines Grenztermins in der ortsüblichen Form.

Ankündigung eines Grenztermins

Sehr geehrte Damen und Herren,

Grenzen der Flurstücke 2/1, 3a, 4, 5/5, 5/6, 5/7, 5/8, 6/3,7, 8a, 10/3, 11a, 16, 17, 18, 21, 22, 22a, 25/1, 25/2, 171in der Gemeinde Plauen Gemarkung Meßbach Flur

sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Ge-setzes über das amtliche Vermessungswesen und das Lie-genschaftskataster im Freistaat Sachsen bestimmt werden.Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinnedes Verwaltungsverfahrensgesetzes.Sie sind Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Der Grenzte-rmin ist die im § 28 des Verwaltungs-verfahrensgesetzes vor-gesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheb-lichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzver-lauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschlusserhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Gesetzes überdas amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftska-taster im Freistaat Sachsen Gelegenheit, sich zum Grenz-verlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Kataster-vermessung an den

Flurstücken 18, 21, 25/2.Mit der Katastervermessung sollen die Flurstücksgrenzen zudiesem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster in die Ört-lichkeit übertragen und Flurstücksgrenzen erstmalig im Lie-genschaftskataster festgelegt werden.

Der Grenztermin findet am Montag, dem 21.11.2011 um10.00 Uhr

in Meßbach / Anlage am Dorfteich statt.

Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzu-bringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigtenvertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis undeine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorle-gen.

Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre An-wesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevoll-mächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Horst Barth

Amtssitz:Morgenbergstraße 1908525 Plauen

Telefon: 03741/55 065-0Fax:03741/55 065-20E-Mail: [email protected]

Die Ankündigung entspricht den Vorgaben nach der Verwal-tungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des In-neren zur Durchführung von Katastervermessungen und Ab-markungen (Katastervermessungsvorschrift-VwVKvA) vom 9.September 2003.Das Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf somitkeiner Unterschrift.

Auszug aus demGesetz über das amtliche Vermessungswesen und das

Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen

(Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - Sächs-VermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S.138), das

durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.Mai 2010(SächsGVBl. S.134, 140) geändert worden ist

§ 16Grenzbestimmung

(1) Flurstücksgrenzen werden bestimmt durch Katasterver-messungen zur erstmaligen Festlegung einer Flur-stücksgrenze im Liegenschaftskataster (Grenzfeststel-lung) oder durch Katastervermessungen zur Übertragungeiner im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücks-grenze in die Örtlichkeit (Grenzwiederherstellung) oderdurch Ergebnisse öffentlich-rechtlicher Bodenordnungs-verfahren.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kataster-vermessungen auf Antrag vorgenommen. Antragsbe-rechtigt sind Flurstückseigentümer sowie Behörden imRahmen ihrer Aufgaben.

(3) Zur Anhörung der Beteiligten bei einer Grenzbestimmungist ein Grenztermin durchzuführen. Den Beteiligten sindZeitpunkt und Ort sind rechtzeitig anzukündigen und diefür die Grenzbestimmung maßgebenden Tatsachen mit-zuteilen. Dabei sind sie darauf hinzuweisen, dass auchohne ihre Anwesenheit Grenzen bestimmt werden können.Über den Grenztermin ist eine Niederschrift zu fertigen.Beteiligter ist auch derjenige, dessen Flurstück vom Er-gebnis der Grenzbestimmung berührt ist. Bei einer Son-derung ist kein Grenztermin erforderlich.

(4) Lässt sich eine Flurstücksgrenze nach dem Liegen-schaftskataster nicht wiederherstellen, erfolgt die Grenz-

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bestimmung auf der Grundlage einer Vereinbarung der be-teiligten Grundstückseigentümer aufgrund einer Grenz-verhandlung. Die Verhandlung über den Grenzverlauf istvon dem die Katastervermessung durchführenden Öf-fentlich bestellten Vermessungsingenieur zu führen, imÜbrigen vom Leiter der zuständigen Vermessungsbehördeoder von einem von diesem beauftragten Mitarbeiter derBehörde.

(5) Erfolgt im Fall des Absatzes 4 keine Einigung über denGrenzverlauf mit den beteiligten Grundstückseigentü-mern, ist die Grenze im Liegenschaftskataster besonderszu kennzeichnen.

(6) Für das Flurstück, für das eine Katastervermessung undAbmarkung beantragt wurde, sind von Amts wegen alleim Liegenschaftskataster zu führenden Daten zu erfassen.§ 7 bleibt unberührt.

Aus den Beschlüssender 24. Sitzung des Stadtrates der Stadt

Plauen am 18.10.2011

Wirtschaftsförderungsausschuss Beschluss-Nr.: 24/11-1Der Stadtrat der Stadt Plauen beruft auf Vorschlag der FDP-Fraktion die sachkundige Einwohnerin Anke Seidel als bera-tendes Mitglied in den Wirtschaftsförderungsausschuss.Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltungen

Beirat Flughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KGBeschluss-Nr.: 24/11-21. Der Stadtrat der Stadt Plauen widerruft die Bestellung vonRonny Stieber als stellvertretendes Mitglied des Beirates derFlughafen Hof-Plauen GmbH & Co KG.2. Der Stadtrat der Stadt Plauen bestellt Stadtrat ThomasFiedler widerruflich zum Vertreter der Stadt Plauen im Beiratder Flughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KG und Stadtrat BerndStubenrauch widerruflich zu dessen Stellvertreter.Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; 8 Stimmenthaltungen

ArchivgebührensatzungBeschluss-Nr.: 24/11-3Der Stadtrat beschließt die Gebührensatzung der Stadt Plauenfür das Stadtarchiv (siehe Seite 11).Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltungen

Kulturbetrieb der Stadt PlauenBeschluss-Nr.: 24/11-4Der Stadtrat der Stadt Plauen stellt den Jahresabschluss2010 des Kulturbetriebes der Stadt Plauen fest. 1. Der Jahresgewinn des Kulturbetriebes der Stadt Plauen inHöhe von 187.446,43 Euro wird auf neue Rechnung vorge-tragen.2. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltungen

Straßenreinigungs- und GebührensatzungBeschluss-Nr.: 24/11-5Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt die Erhöhung derReinigungsgebühren und damit die Neufassung des § 8 Abs.7 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom17.11.2009 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt vom04.12.2009, S. 9 ff) ab 01.01.2012 (siehe Seite 12)Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltungen

FriedhofssatzungBeschluss-Nr.: 24/11-9Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt die Satzung zur Än-derung der Satzung für die kommunalen Friedhöfe der StadtPlauen (Friedhofssatzung) vom 29.01.2010 unter Beachtungder Änderungen gemäß Antrag der CDU-Fraktion, Reg. Nr.122/11 in Verbindung mit der Festlegung im Ältestenrat am10.10.2011 sowie gemäß Antrag der Fraktion DIE LINKE.,Punkt 2, Reg. Nr. 125/11 (siehe Seite 12).Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimme; 3 Stimmenthaltungen

Eigenbetrieb Gebäude- und Anlagenverwaltung der StadtPlauenBeschluss-Nr.: 24/11-10Der Stadtrat der Stadt Plauen stellt den Jahresabschluss2010 des Eigenbetriebes Gebäude- und Anlagenverwaltungder Stadt Plauen fest. Der Jahresfehlbetrag 2010 in Höhevon 271.483,85 Euro wird mit 4.716,93 Euro aus dem Ge-winnvortrag des Jahres 2009 getilgt. Der Restbetrag in Höhevon 266.766,92 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine StimmenthaltungenBeschluss-Nr.: 24/11-11Der Stadtrat der Stadt Plauen bestellt die HKMS TreuhandGmbH Plauen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Marienstraße16 in 08523 Plauen zum Abschlussprüfer für den Jahresab-schluss und den Lagebericht zum 31.12.2011 für den Ei-genbetrieb Gebäude- und Anlagenverwaltung der Stadt Plauen.Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltungen

Außerplanmäßige AusgabenBeschluss-Nr.: 24/11-12Der Stadtrat der Stadt Plauen beschließt die Bereitstellungaußerplanmäßiger Ausgaben in der HH-Stelle Ertüchtigungder Umleitungsstrecke für Ersatzneubau Bw 18 (Brücke überDB AG in Plauen, Pausaer Straße) - in Höhe von 200.000Euro.Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltungen

im nichtöffentlichen Teil der Sitzung:

Grundstücksverkehr (Auseinandersetzung)Beschluss-Nr.: 24/11-13-GSDer Stadtrat der Stadt Plauen beschließt die Genehmigung desAuseinandersetzungsvertrages des Notars Hans Peller inPlauen vom 02.05.2011 über das Eigentum an einem Grund-stück der Gemarkung Reinsdorf durch die Stadt Plauen undim Rahmen der Erklärung dieser Genehmigung die Befreiungder Stadt Plauen von den Beschränkungen des § 181 BGB.Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen; keine Nein-Stim-men; keine Stimmenthaltungen

Korrektur zu den Beschlüssender 23. Sitzung des Stadtrates der Stadt

Plauen am 13.09.2011

Antrag auf Ausstieg aus der Atomenergie Beschluss-Nr.: 23/11-18Der Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen zum Ausstieg derStadtwerke Plauen GmbH aus der Atomenergie wird mit Stim-menmehrheit abgelehnt.Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen; 24 Nein-Stimmen; 5 Stimmenthaltungen

Satzung der Jagdgenossenschaft

Aufgrund von § 11 Absatz 2 Satz 1 des Sächsischen Lan-desjagdgesetzes (SächsLJagdG) vom 08.05.1991 (SächsGVBl.1991, 67) in der jeweils gültigen Fassung und § 1 der Ver-ordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt undLandwirtschaft über die Jagd (Sächsische Jagdverordnung –SächsJagdVO) vom 19.10.2004 (SächsGVBl. 2004, 560) in derjeweils gültigen Fassung hat die Versammlung der Mitgliederder Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen JagdbezirkesNeundorf/Straßberg am 24.06.2011 folgende Satzung be-schlossen:

§ 1Name und Sitz der Jagdgenossenschaft

Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkesist nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Sächsisches Landesjagdgesetzeine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie führt den Na-men

„Jagdgenossenschaft Neundorf/Straßberg“

und hat ihren Sitz in Straßberg.

§ 2Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

(1) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst nach § 8 Bun-desjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1986 (BGBl. 1976,2848) in der jeweils gültigen Fassung mit Ausnahme derEigenjagdbezirke alle Grundflächen der Gemarkung Neun-dorf/Straßberg zuzüglich der von der zuständigen Jagd-behörde angegliederten und abzüglich der abgetrenntenGrundflächen.

(2) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird begrenzt: sieheLageplan.

§ 3Mitglieder der Jagdgenossenschaft

(1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind

1. die Eigentümer oder Nutznießer (§ 7 Abs. 4 Satz 2BJagdG),

2. die Treuhänder (§ 11 Abs. 7 SächsLJagdG)

der Grundflächen, die den gemeinschaftlichen Jagdbe-zirk bilden.

(2) Die Jagdgenossenschaft führt ein Verzeichnis, in dem dieEigentümer oder Nutznießer und die Treuhänder der zumGebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundflächenund deren Größe ausgewiesen werden. Zu diesem Zweckhaben die Jagdgenossen dem Jagdvorstand die erfor-derlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge etc.) unaufge-fordert zur Verfügung zu stellen. Das Verzeichnis ist fort-zuführen; durch Eigentumswechsel eingetretene Verän-derungen hat der Erwerber dem Jagdvorstand nachzu-weisen. Das Verzeichnis liegt für die Jagdgenossen undderen schriftlich bevollmächtigte Vertreter zur Einsicht inNeundorf/Straßberg bei dem jeweiligen Jagdvorsteheroffen.

§ 4Aufgaben der Jagdgenossenschaft

Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Verantwor-tung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit alle Ange-legenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehören-den Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbesondere die Auf-gabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesseder Jagdgenossen zu nutzen und für die Lebensgrundlagedes Wildes in angemessenem Umfang und im Rahmen ihrerLeistungsfähigkeit zu sorgen.

§ 5Organe der Jagdgenossenschaft

Die Organe der Jagdgenossenschaft sind1. die Versammlung der Jagdgenossen und2. der Jagdvorstand.

§ 6Versammlung der Jagdgenossen

(1) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt die Sat-zung und deren Änderungen.

(2) Sie wählt in geheimer Abstimmung

1. den Vorsitzenden des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher)und dessen Stellvertreter,

2. einen Beisitzer 3. einen Schriftführer und4. einen Kassenführer,

(3) Die Versammlung der Jagdgenossen wählt zwei Rech-nungsprüfer durch offene Abstimmung.

(4) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt weiter-hin über

1. den Haushaltsplan und die Jahresrechnung,2. die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassen-

führers,3. die Antragstellung zur Abrundung, Zusammenlegung

und Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes,4. den Erwerb oder die Anpachtung von Grundflächen für

Maßnahmen der Jagdbezirksgestaltung oder Äsungs-verbesserung,

5. die Art der Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagd-bezirkes,

6. das Verfahren und die Bedingungen für den Abschlussvon Jagdpachtverträgen,

7. die Erteilung des Zuschlages bei der Jagdverpachtung,8. die Änderung und Verlängerung laufender Jagdpacht-

verträge,9. die Zustimmung zur Weiter- und Unterverpachtung des

gemeinschaftlichen Jagdbezirkes und zur Erteilung vonentgeltlichen Jagderlaubnisscheinen,

10. die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzungund den Zeitpunkt der Ausschüttung,

11. die Anstellung eines Berufsjägers oder bestätigten Jag-daufsehers,

12. die Erhebung von Umlagen zum Ausgleich des Haus-haltsplanes,

13. die Beanstandung von Beschlüssen des Jagdvorstan-des,

14. die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen desJagdvorstandes nach § 10 Abs. 4 der Satzung,

15. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für dieMitglieder des Jagdvorstandes, den Schriftführer, denKassenführer und die Rechnungsprüfer.

(5) Regelungen im Sinne des Absatzes 2 Nr. 3 und 5 bis 9können im Einzelfall durch Beschluss auf den Jagdvor-stand übertragen werden. Dieser Beschluss bedarf so-wohl der Mehrheit von zwei Dritteln der Jagdgenossenals auch der Mehrheit von zwei Dritteln der von ihnenvertretenen Grundfläche.

(6) Die Versammlung der Jagdgenossen kann den Jagdvor-stand ermächtigen, die Führung der Kassengeschäftedurch öffentlich-rechtlichen Vertrag der Stadt-/Gemein-dekasse der Stadtverwaltung Plauen zu übertragen. Mitdem Wirksamwerden des Vertrages entfällt die Wahl ei-nes Kassenführers.

(7) Die Rechnungsprüfung kann einem zugelassenen Wirt-schaftsprüfungsunternehmen übertragen werden; in die-sem Fall entfällt die Wahl der Rechnungsprüfer. § 13Abs. 3 gilt entsprechend.

§ 7Durchführung der Versammlung der Jagdgenossen

(1) Die Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvor-stand wenigstens einmal im Geschäftsjahr einzuberufen.Sie muss einberufen werden, wenn dies mindestens einViertel der Jagdgenossen verlangt, die mindestens einViertel Grundfläche der Jagdgenossenschaft vertretenoder wenn dies die Jagdbehörde im Rahmen der Aufsichtanordnet.

(2) Die Versammlung der Jagdgenossen soll am Sitz der Jagd-genossenschaft stattfinden. Die Versammlung ist öf-fentlich, soweit nicht durch Beschluss die Öffentlichkeitfür die Beratung bestimmter Angelegenheiten ausge-schlossen wird.

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Seite 15AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

(3) Die Einladung zur Versammlung ergeht durch öffentlicheBekanntmachung (§ 14). Sie muss mindestens eine Wo-che vorher erfolgen und Angaben über den Ort und denZeitpunkt der Versammlung sowie die Tagesordnung ent-halten.

(4) Den Vorsitz in der Versammlung der Jagdgenossen führtder Jagdvorsteher. Für die Abwicklung bestimmter An-gelegenheiten, insbesondere zur Leitung einer öffentli-chen Versteigerung, kann auch ein anderer Versamm-lungsleiter bestellt werden.

(5) Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes” kön-nen Beschlüsse nach § 6 Abs. 4 bis 6 nicht gefasst wer-den.

(6) Zu der Versammlung der Jagdgenossen ist die Jagd-behörde rechtzeitig schriftlich einzuladen.

§ 8Beschlussfassung der Versammlung der Jagdgenossen

(1) Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen nach § 9Abs. 3 BJagdG sowohl der Mehrheit der anwesenden undvertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der beider Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

(2) Beschlüsse der Jagdgenossenschaft werden unter Aus-nahme der Angelegenheiten nach § 6 Abs. 4 Nr. 5 und 7bis 9 durch offene Abstimmung gefasst. Die Versamm-lung der Jagdgenossen kann auf Antrag von mindestensdrei Jagdgenossen, die zusammen mindestens ein Zehn-tel der Gesamtfläche des Gebietes der Jagdgenossen-schaft vertreten müssen, zu einzelnen Tagesordnungs-punkten, die nach Satz 1 der offenen Abstimmung un-terliegen, eine schriftliche Abstimmung beschließen; dasgilt nicht für Beschlüsse über die Verwendung des Rein-ertrages der Jagdnutzung nach § 10 Abs. 3 des BJagdG.Über die Einzelheiten der schriftlichen Abstimmung istvon den Mitgliedern des Jagdvorstandes und den Stimm-zählern Verschwiegenheit zu wahren; die Unterlagen sindvom Jagdvorstand mindestens ein Jahr lang, im Falle derBeanstandung oder Anfechtung des Beschlusses für dieDauer des Verfahrens aufzubewahren.

(3) Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Miteigentümer undGesamthandseigentümer eines zum Gebiet der Jagdge-nossenschaft gehörenden Grundstücks können ihr Stimm-recht nur einheitlich ausüben; sie haben dem Jagdvor-stand schriftlich einen Bevollmächtigten zu benennen.

(4) Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagd-genossen vertreten.

(5) Ein Jagdgenosse oder ein Bevollmächtigter, der von derMitwirkung an der Abstimmung entsprechend § 34 BGBausgeschlossen ist, kann sich nicht vertreten lassen undauch keinen anderen vertreten, wenn sich die Beschlus-sfassung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oderauf einen Rechtsstreit zwischen der Jagdgenossenschaftund ihm selbst bezieht.

(6) Über die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft ist eine Nie-derschrift zu fertigen. Aus ihr muss auch hervorgehen,wie viele Jagdgenossen anwesend waren und welcheGrundfläche von ihnen vertreten wurde. Die Niederschriftist vom Jagdvorsteher und vom Schriftführer zu unter-zeichnen und bei der nächsten Versammlung zur Billi-gung vorzulegen. Die Aufsichtsbehörde ist innerhalb einesMonats über die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft zuunterrichten.

§ 9Vorstand der Jagdgenossenschaft

(1) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher undzwei Beisitzern. Die Mitglieder des Jagdvorstandes wer-den im Falle der Verhinderung durch ihre Stellvertreter ver-treten.

(2) Wählbar für den Jagdvorstand ist

1. jeder Jagdgenosse, der volljährig und geschäftsfähigist oder

2. jede volljährige und geschäftsfähige Person.

Ist eine Personengemeinschaft oder eine juristische PersonMitglied der Jagdgenossenschaft, so sind auch deren Ver-treter wählbar.

(3) Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von fünf Ge-schäftsjahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem aufdie Wahl folgenden Geschäftsjahr, es sei denn, dass imZeitpunkt der Wahl kein gewählter Jagdvorstand vor-handen ist; in diesem Falle beginnt sie mit der Wahl.

(4) Der Schriftführer und der Kassenführer werden für die

Amtszeit von fünf Geschäftsjahren gewählt; Absatz 3Satz 2 und 3 finden entsprechende Anwendung.

(5) Endet die Amtszeit eines Mitgliedes des Jagdvorstandesvorzeitig durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit;ist in diesem Falle für den Rest der Amtszeit in der näch-sten Versammlung der Jagdgenossen ein neuer Stell-vertreter zu wählen.

§ 10Vertretung der Jagdgenossenschaft

(1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft nach § 9Abs. 2 BJagdG gerichtlich und außergerichtlich. Er ver-waltet die Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft undist hierbei an die Beschlüsse der Versammlung der Jagd-genossen gebunden. Bei der Abgabe rechtsgeschäftli-cher Erklärungen müssen unbeschadet der Regelung inAbsatz 4 Satz 2 alle Mitglieder des Jagdvorstandes ge-meinschaftlich handeln.

(2) Der Jagdvorstand hat die Beschlüsse der Versammlungder Jagdgenossen vorzubereiten und durchzuführen. Ins-besondere obliegt ihm

1. die Feststellung und Ausführung des Haushaltsplans,

2. die Anfertigung der Jahresrechnung,

3. die Überwachung der Schrift- und Kassenführung,

4. die Verteilung der Erträge an die einzelnen Jagdgenos-sen,

5. die Feststellung der Umlagen der einzelnen Mitglieder.

(3) Ein Mitglied des Jagdvorstandes darf bei Angelegenhei-ten der Jagdgenossenschaft nicht beratend oder ent-scheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst,seinem Ehegatten, seinen Verwandten bis zum drittenoder Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder einervon ihm kraft Gesetzes oder rechtsgeschäftlicher Voll-macht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteiloder Nachteil bringen kann.

(4) In Angelegenheiten, die an sich der Beschlussfassungdurch die Versammlung der Jagdgenossen unterliegen,entscheidet der Jagdvorstand, falls die Erledigung kei-nen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeitkann der Jagdvorsteher zusammen mit einem Vor-standsmitglied entscheiden.

(5) Zu Entscheidungen nach Absatz 4 hat der Jagdvorsteherunverzüglich die Zustimmung der Versammlung der Jagd-genossen einzuholen. Diese kann die Dringlichkeitsent-scheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte Dritterentstanden sind.

(6) Solange die Jagdgenossenschaft keinen vollständigenJagdvorstand gewählt hat, werden die Geschäfte desJagdvorstandes nach § 9 Abs. 2 Satz 3 BJagdG vom Ge-meindevorstand der Stadt Plauen wahrgenommen. DieKosten der vorübergehenden Geschäftsführung trägt dieJagdgenossenschaft.

(7) Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlichtätig.

§ 11Sitzung des Jagdvorstandes

(1) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehersbei Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wennein Mitglied des Jagdvorstandes dies schriftlich bean-tragt.

(2) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglie-der anwesend oder vertreten sind. Der Jagdvorstand ent-scheidet mit der Mehrheit der Stimmen; Stimmenthal-tung ist unzulässig.

(3) Die stellvertretenden Mitglieder können an der Sitzungberatend teilnehmen; sie sind zu der Sitzung einzuladen.

(4) eilnehmen; sie sind zu der Sitzung einzuladen.

(5) Der Jagdvorstand kann Beschlüsse der Versammlung derJagdgenossen, die das geltende Recht verletzen, innerhalbeiner Woche beanstanden. Ist ein Beschluss beanstandetworden, so ist innerhalb eines Monats nach der Bean-standung erneut eine Versammlung durchzuführen.

(6) Über die Beschlüsse des Jagdvorstandes ist eine Nie-derschrift zu fertigen und von den Teilnehmern der Sitzungzu unterzeichnen. Die Aufsichtsbehörde ist innerhalb ei-nes Monats über die Beschlüsse des Jagdvorstandes zuunterrichten.

(7) Der Jagdvorstand kann sich eine Geschäftsordnung ge-ben.

§ 12Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

(1) Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr ei-nen Haushaltsplan auf, der die voraussichtlichen Ein-nahmen und Ausgaben enthält. Der Haushaltsplan mussausgeglichen sein.

(2) Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung(Kassenbericht) zu erstellen, die den Rechnungsprüfernzur Prüfung und der Versammlung der Jagdgenossen zurEntlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführersvorzulegen ist.

(3) Die Rechnungsprüfer werden für die gleiche Amtszeit wieder Jagdvorstand gewählt; § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 findenentsprechende Anwendung. Rechnungsprüfer kann nichtsein, wer dem Jagdvorstand als Mitglied oder Stellver-treter angehört oder ein anderes Amt für die Jagdgenos-senschaft inne hat oder zu einem Funktionsträger in ei-ner Beziehung der in § 10 Abs. 3 bezeichneten Art steht.

(4) Über die Einnahmen und Ausgaben ist ein Kassenbuchzu führen, das nach Einnahmen, Ausgaben, Verwahrun-gen, Vorschüssen, Geldbestand und -anlagen zu gliedernist.

(5) Im übrigen finden für das Haushalts-, Kassen- und Rech-nungswesen einschließlich der Rechnungsprüfung diefür die Gemeinden des Freistaates Sachsen geltendenVorschriften sinngemäße Anwendung.

§ 13Geschäfts- und Wirtschaftsführung

(1) Geschäftsjahr der Jagdgenossenschaft ist das Jagdjahr imSinne von § 11 Abs. 4 Satz 5 BJagdG.

(2) Einnahme- und Ausgabeanordnungen der Jagdgenos-senschaft sind vom Jagdvorsteher und einem Beisitzerzu unterzeichnen.

(3) Kassenführer oder dessen Stellvertreter kann nicht sein,wer zur Unterschrift von Kassenanordnungen befugt ist.

(4) Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind, soweit sienicht zur Erfüllung der Aufgaben der Jagdgenossenschaftoder nach Maßgabe des Haushaltsplanes zur Bildungvon Rücklagen oder zu anderen Zwecken zu verwendensind, an die Jagdgenossen auszuschütten. Sie sind biszu ihrer Verwendung verzinslich anzulegen. Durch denBeschluss über die Bildung von Rücklagen oder die an-derweitige Verwendung der Einnahmen wird der Anspruchdes Jagdgenossen, der dem Beschluss nicht zugestimmthat, auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag derJagdnutzung nach § 10 Abs. 3 BJagdG nicht berührt.

(5) Von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft dürfen Um-lagen nur erhoben werden, wenn und soweit dies zumAusgleich des Haushaltsplans unabweisbar notwendig ist.

§ 14Bekanntmachungen

(1) Die Satzung ist für die Dauer von zwei Wochen im Rathausder Stadt Plauen öffentlich auszulegen. Ort und Zeit derAuslegung sind im Bereich der Jagdgenossenschaft inortsüblicher Weise bekannt zu machen.

(2) Absatz 1 Satz 2 gilt auch für die sonstigen für die Jagd-genossen bestimmten Bekanntmachungen. Die für dieÖffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen werdenzusätzlich im Amtsblatt der Stadt Plauen, dem Mittei-lungsblatt, veröffentlicht.

(3) Auswärtige Jagdgenossen sind

1. verpflichtet dem Jagdvorstand einen am Sitz der Jagd-genossenschaft wohnenden Zustellungsbevollmäch-tigten zu benennen oder

2. einzeln über die Bekanntmachungen der Jagdgenos-senschaft schriftlich zu unterrichten.

§ 15Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachungihrer öffentlichen Auslegung in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt gleichzeitig diebisherige Satzung außer Kraft.

(3) Der erste Haushaltsplan nach § 6 Abs. 4 Nr. 1 ist für dasGeschäftsjahr 2011 aufzustellen; die erste Rechnungs-prüfung nach den Vorschriften dieser Satzung ist für dasGeschäftsjahr 2011 vorzunehmen.

Neundorf/Straßberg, den 24.06.2011

www.plauen.de/satzungen

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Plauen (kare). Das Älterwer-den rückt in unserer Gesell-schaft mehr und mehr in denMittelpunkt. Denn mit der stei-genden Lebenserwartung er-geben sich zwangsläufig neueHerausforderungen. Die Fragenach der Lebensqualität im Al-ter ist allgegenwärtig und sielässt sich auch nicht ohne wei-teres beantworten. „Es galt, imLaufe der Zeit, einen komplettneuen Tagesablauf zu organi-sieren. Wir waren aber als Fa-milie irgendwann überfordert“,erinnert sich Jeanine Albrecht.Die Plauenerin wehrte sichziemlich lange gegen den Ge-danken, die liebe Mutti in pro-fessionelle Pflege zu geben.Heute sagt die berufstätigeFrau: „Viele unserer Bedenkenwaren vollkommen unbegrün-det. Wir haben uns einfach vonden negativen Berichten imFernsehen leiten lassen. Un-serer Mutti geht es gut“, sprichtJeanine auch für ihre beiden

Brüder. Seit zwei Jahren lebtnun die 69-jährige Mutti der Ge-schwister in einem Pflegeheimder Spitzenstadt. „Wenn ichnur daran denke, wie be-schwerlich es war, die Mamaaus dem Bett zu heben. Undauch sonst erlebe ich währendder täglichen Besuche, dass esein großer Unterschied ist, obich motivierter Laie bin oder einrichtig ausgebildeter Pfleger“,sagt Jeanine Albrecht heute.Und die 49-jährige Einzelhan-delskauffrau fügt hinzu: „Un-sere Mutti ist durch die vielenneuen Kontakte wieder ein we-nig aufgeblüht. Der sozialeAspekt ist wirklich von großerBedeutung.“ Als Diplom-Pfle-gewirt (FH) und Mann der täg-lichen Praxis weiß Stefan Meh-lis genau, was Angehörige zuHause für ihre Lieben leisten.„Pflegende Angehörige leidensehr oft unter Rückenproble-men!“ Das Problem: Weil ge-rade diesen leidgeplagten Men-

schen die Zeit und oft auch derKontakt zur Außenwelt fehlt,wird auf Symptome und Be-schwerden meistens ganz spätreagiert. „Auf pflegende An-gehörige kommen häufig ex-tremste Belastungen zu“, be-stätigt Krankenschwester An-nett Pestel diesen Gedan-kenansatz aus ihrer täglichenErfahrung. Und sie sagt: „Wereinen Angehörigen zu Hausepflegt, der sollte sich durchausTipps holen.“

Genauso sinnvoll ist der Be-such einer so genanntenRückenschule in einem Fit -nessstudio. Einige Kranken-kassen finanzieren diese mus-kelbildende Maßnahme sogarkomplett!

Überhaupt: Viele Pflege -diens te bieten inzwischen auchrichtige Schulungen an. Undum Problemsituationen zu er-kennen, schauen sich die Ex-perten zum Beispiel auch vorOrt die Gegebenheiten an. Da-nach gibt es Empfehlungen,welche Hilfsmittel (wie Bade-wannen-Rutschbrett, Nacht -stuhl, Hebegeräte) zum Einsatzkommen können.

Manchmal empfiehlt sichauch ein kleiner Wohnungs-umbau. Auch in diesem Be-reich gibt es Unterstützung vonder Pflegekasse. Den Besuchder Experten müssen die An-gehörigen nicht bezahlen. DieKosten werden von der Pfle-gekasse erstattet.

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Viele Bedenken sind unbegründet

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Einen demenzkranken Menschen zu Hause be-treuen kostet extrem viel Kraft.Bewundernswert, wie viele Vogtländer die oftpsychisch und körperlich anstrengende Betreu-ung ihres Partners oder ihrer Eltern dennochaus Liebe auf sich nehmen. Gerade dabei ist esaber wichtig, alle Hilfen zu kennen, die dasgemeinsame Leben erleichtern können.„Zu viele vogtländische Familien verzichten auffinanzielle Hilfen, die ihnen zustehen, weil siedavon gar nichts wissen oder nicht sicher sind,wie sie diese beantragen können“, so die häufigeErfahrung von Jana Gaworek, Pflegedienstleiterindes Fachpflegedienstes Salus mobil – Pflegeund Beratung daheim in Jößnitz.Eine solche Leistung ist das sog. Betreuungsgeld– je nach Schwere der Erkrankung stehen beider Pflegekasse jeden Monat 100 € bzw. 200 €

zum Abruf bereit – zusätzlich zum Pflegegeld!Anspruch haben Menschen, die „in ihrer Alltags-kompetenz eingeschränkt sind“, so der Fachbe-griff. Das betrifft viele Demenzkranke und auchMenschen mit psychischer Erkrankung odergeistiger Behinderung, die ihren Tag nicht mehrselbst gestalten können und verwirrt sind.Dabei muss nicht einmal eine Pflegestufe vor-handen sein! Wichtig ist als Voraussetzung, dassder Betroffene aufgrund seiner Erkrankung ohneBeaufsichtigung Dinge tut, die ihm selbst oderanderen gefährlich werden können oder die einnichtverwirrter Mensch normalerweise nicht tut.Dazu gibt es einen Kriterienkatalog, nach demder MDK im Auftrag der Pflegekasse einschätzt,

ob der Betroffene die Voraussetzungen erfüllt.Ist dies der Fall, zahlt die Pflegekasse im Jahrbis zu 2.400 ¤ für die Entlastung der pflegendenAngehörigen. Dieses Geld kann auf vielfältigeWeise genutzt werden – für stundenweise Be-treuung zu Hause, Beratung, Tagespflege oderUrlaubspflege – ganz nach Bedarf der pflegen-den Familie.Ein Problem bei der Beantragung ist allerdings,dass viele Demenzkranke sich nicht jeden Taggleich verhalten, sondern gute und schlechteTage haben. Das muss man beim Besuch desMDK berücksichtigen. Viele pflegende Familienkennen das Dilemma, dass ihr demenzkrankerAngehöriger gerade an dem Tag, an dem derMDK-Gutachter zu Besuch ist, wie ausgewech-selt ist, vielleicht auch Dinge tut, die er sonstallein nicht schafft und der Prüfer deshalb einverzerrtes Bild vom mühsamen Alltag der pfle-genden Familie bekommt.„Wir empfehlen pflegenden Familien deshalb,sich an uns zu wenden, wenn sie Fragen zumBetreuungsgeld haben“, so PflegedienstleiterinJana Gaworek weiter, „wir beraten die Familiedann ausführlich und kostenlos zu den Bean-tragungsmodalitäten und dazu, wie das Geldsinnvoll zur Entlastung der pflegenden Angehö-rigen genutzt werden kann.“

Zu erreichen ist Salus mobil – Pflege undBeratung daheim in Jößnitz und Plauen24 Stunden am Tag unter der kostenlosenTelefonnummer 0800 112 113 114.

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Vor wenigen Tagen ist der Ver-waltungsrat der AOK PLUS neu ge-wählt worden. Iris Kloppich, Be-zirksvorsitzende des DGB Sachsen,wurde dabei als Vertreterin derVersichertenseite erneut als Vor-sitzende bestätigt. Wir sprachenmit ihr über Erfolge und Zukunftder AOK PLUS:

Sie stehen an der Spitze vonSachsens größter Krankenkasse.Wie bewerten Sie die derzeitigeSituation der AOK PLUS? Seit der Fusion der sächsischenund thüringischen AOK zur AOKPLUS haben sich 215.000 Bürgerin beiden Ländern für die Ge-sundheitskasse entschieden.Wirsind mit insgesamt 2,7 Millionen

Versicherten ein großes stabilesHaus, über 43 Prozent aller Men-schen vertrauen uns ihre Kran-kenversicherung an.Wir gehörenzu den zehn größten Kranken-kassen in Deutschland. UnserWort hat politisches Gewicht unddas werden wir auch künftig imInteresse unserer Versichertenund Arbeitgeber einbringen.

Ihre erste Amtshandlung: Sie ga-rantieren den Versicherten, bis2014 keinen Zusatzbeitrag zu er-heben. Kann sich die AOK PLUSdas leisten?Ja. Wir haben das letzte Jahr miteinem Überschuss von rund 58Millionen Euro abgeschlossen. ImVergleich zu anderen Kassen ist

das ein gutes Polster, von demletztlich unsere Versicherten pro-fitieren. Bei uns wird es bis 2014keinen Zusatzbeitrag geben. Dasist garantiert.

Was zeichnet die AOK PLUS nochgegenüber anderen Kassen aus?Beispielsweise können Gesund-heitsbewusste jetzt auf Gut-scheinbasis kostenlos an Vorsor-gekursen teilnehmen, anstatt inVorkasse zu treten. Wir habendurch Verträge zur integriertenVersorgung und spezielle Chro-nikerprogramme die Bedingun-gen für eine hochwertige Ver-sorgung der Versicherten deut-lich verbessert. Außerdem füh -ren wir in Sachsen und Thürin-

gen eine flächendeckende Pfle-geberatung durch. Seit 2008 ha-ben unsere Gesundheitsexper-ten 1.800 Firmen auf dem Gebiet des betrieblichen Ge-sundheitsmanagements unter-stützt.

Und wie stehts um den Service?Auch da sind wir hervorragendaufgestellt. Unsere Versichertenkönnen 146 Filialen nutzen. Dar-über hinaus sind wir über unserServicetelefon und unseren On-line-Service rund um die Uhr er-reichbar. Dieser Service ist preis-gekrönt, z.B. durch das TÜV-Gü-tesiegel „Sehr gute Service -qualität“ und einen 1. Platz beim„Deutschen Servicepreis 2011“.

AOK PLUS –Garantiert kein Zusatzbeitrag bis 2014 DGB-Chefin Iris Kloppich an der Spitze des Verwaltungsrates

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Mit Aufnahme der Stromver-sorgung in der Spitzenstadt ga-ben die Stadtwerke Strom Plauendas Versprechen, die heimischeWirtschaft sowie verschiedene gesellschaftliche Bereiche in derRegion zu fördern. „Es freut michzu sehen, dass wir uns in Berei-chen wie Sport, Bildung, Kulturund Soziales engagieren. Wir wer-den natürlich auch im kommen-

den Jahr versuchen, unser Enga-gement im Rahmen unserer Mög-lichkeiten auszuweiten“, so PeterKober, Geschäftsführer der Stadt-werke Strom Plauen. Mit derÜbergabe des Sponsoringvertra-ges an das SchalmeienorchesterPlauen e.V. Anfang Oktober be-siegelte der Stromversorger seinVersprechen einmal mehr. Über-reicht wurde dieser von Holm

Gründel, Vertriebsleiter Stadt-werke Strom Plauen, an Alexan-der Flach, Vereinsvorsitzen -der des SchalmeienorchestersPlauen (Foto). Mit den Worten:„Wir freuen uns, mit den Stadt-werken Strom Plauen einen hei-mischen Sponsor gewonnen zuhaben und hoffen auf eine lang-fristige Kooperation“, bekräftigteFlach.

Vater & Sohn mögen’s musikalisch

Mitteilungsblatt PlauenSeite 18 BAUGESCHEHEN

Mit dem Projekt „Schlosster-rassen“ beim künftigen CampusAmtsberg hat Plauen beim sach-senweiten Wettbewerb „Ab in dieMitte“ den mit 20.000 Euro do-tierten 2. Platz belegt. Die Aus-zeichnung nahmen Wirtschafts-förderer Eckhard Sorger und Pro-jektleiterin Petra Schneider am10. Oktober in Görlitz entgegen.Die Stadt ist damit nach 2005,als man mit dem Projekt „Plauenerleben – über und unter Tage“Wettbewerbssieger war, zumzweiten Mal unter den Gewin-nern.

In der Begründung für dendies jährigen Preis meint die Jury:„An alte Wegebeziehungen an-knüpfend werden Altstadt undSchloss – nun Campus – neu zu-sammengeführt. In der Mitte derStadt treffen sich demnächst Be-wohner, Touristen, Wissen-schaftler und Studenten in neuerstädtebaulicher Qualität. DasProjekt führt kreativ verschie-dene Nutzungen der StadtPlauen zusammen…. Der Beitragknüpft vorbildlich an die Vorha-ben der vergangenen Jahre an.“

Motto war „KreativesStadt(Er)Leben“. „Genau das ist

mit unserem Projekt möglich“,so Eckhard Sorger. „UnsereSchlossterrassen liegen an ei-nem ganz besonders histori-schen Ort des Vogtlandes, zuFuß des alten Schlosses derVögte, das im 12. Jahrhundertentstand. Jetzt sollen die Ter-rassen für ein Stadterlebnis derbesonderen Art wieder entste-hen.“ Mit dem Wettbewerb solldie Attraktivität der Zentren er-höht werden, um mehr Lebenund damit auch mehr Besucherin die Städte und Gemeinden zubringen. „Dies realisieren wir be-

reits seit Jahren, machen diePlauener Innenstadt immer reiz-voller. Anreiz und Auszeichnungzugleich ist dieser Preis für uns“,freut sich OberbürgermeisterRalf Oberdorfer. Die Spitzenstadthat sich zum 4. Mal am Wettbe-werb „Ab in die Mitte! Die City-Offensive Sachsen“, der 2004erstmals durchgeführt wurde, be-teiligt. In diesem Jahr erhieltenzehn Städte und GemeindenPreisgelder zwischen 30.000und 6.000 Euro. Görlitz erreichteden 1. Preis.

www.plauen.de/mitte2011

20.000 Euro für „Schlossterrassen“Plauens ausgezeichnetes „Ab in die Mitte“-Projekt:

Ein Blick auf den Bewerbungsbogen für den Wettbewerb „Ab in dieMitte“. Grafik: SV

Die Bauarbeiten am Kom-plexvorhaben Straßen- und Ka-nalbau auf der Straße „ZumBurgteich“ in Thiergarten sindaufgrund der günstigen Witte-rung und des technologisch gutvorbereiteten Bauablaufes weitfortgeschritten. Bis jetzt wurdenbereits 690 Meter Schmutzwas-serkanal und 570 Meter Re -genwasserkanal verlegt, ein -schließlich der Hausanschluss -leitungen bis an die Grund-stücksgrenzen. Seit 1. Novem-ber werden Betonsteinpflasterverlegt und neue Straßenbe-leuchtungsmaste gesetzt. Ab-hängig von der Witterung sollendie Kanäle und der kompletteStra ßenbau bis zum Feuerwehr-haus, außer Gehwege undNebenflä chen, bis zum Jahre-sende fertig gestellt werden.

Noch bis 18. November ist dieReißiger Straße nach der Zu-fahrt der Straße „Am Preißel-pöhl“ bis vor dem Abzweig derBertrand-Roth-Straße für allenFahrzeugverkehr voll gesperrt.Fahrbahn und Gehwege zwi-schen Chamisso- und Bertrand-

Roth-Straße werden auf rund350 Metern erneuert. Der Fuß -gängerverkehr wird jeweils wech-selseitig an der Baustelle vor-beigeführt.

Vollsperrung auf der Reußen-länder Straße: Bis voraussicht-lich Mitte November wird dort ge-baut. Auf dem Stück zwischenWaldparkplatz und OrtseingangJößnitz wird die Asphaltdecke er-neuert. Die im Bankettbereichbefindlichen Eschen müssen ausVerkehrssicherungsgründen ge-fällt werden.

Die Händelstraße zwischenSchumann- und Gluckstraßewurde in vier Monaten Bauzeiterneuert. Die Straßenentwässe-rung ist instand gesetzt, dieStraßenbeleuchtung erneuertund durch den ZWAV der vor-handene Mischwasserkanal unddie Trinkwasserleitung erneuert.Die Maßnahme wurde zu 100Prozent aus Eigenmitteln derStadt Plauen gebaut. DerZWAV beteiligte sich im Rahmender Kanalerneuerung und Er-neuerung der Trinkwasserlei-tung.

Bauprojekte werden realisiert

Der BFH hat seine Rechtsprechung mitden Urteilen vom 9. Juni 2011 (AZ: VI R55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09) zur„regelmäßigen“ Arbeitsstätte grundlegendgeändert.

Jeder Arbeitnehmer kann danach grund-sätzlich nur noch maximal eine regel-mäßige Arbeitstätte haben. Denkbar istauch, dass er über keine regelmäßige Ar-beitsstätte verfügt.

Bisher konnte typisierend davon ausgegan-gen werden, dass eine regelmäßige Arbeits-stätte immer dann vorlag, wenn die Arbeits-stätte mindestens einmal pro Woche auf-gesucht wurde. Dies hatte im Extremfallzur Folge, dass ein Arbeitnehmer überunbeschränkt viele regelmäßige Arbeits-stätten verfügen konnte. Als Werbungskos-ten wurde für alle Fahrten mit dem Pkwlediglich die Entfernungspauschale (0,30

EUR pro Entfernungskilometer) angesetzt.

Das ist nun vorbei. Der BFH hat entschie-den, dass zum Beispiel Filialleiter, die meh-rere Filialen ihres Arbeitgebers aufsuchen,künftig maximal nur noch eine regelmäßigeArbeitsstätte innehaben. Diese bestimmtsich danach, an welcher Tätigkeitsstätteder Arbeitnehmer überwiegend tätig ist.Hat keine der Tätigkeitsstätten gegenüberden anderen eine hinreichend zentrale bzw.hervorgehobene Bedeutung, verfügt derArbeitnehmer über keine regelmäßige Ar-beitsstätte und ist folglich ausschließlichauswärts tätig. Es ist deshalb künftig inbesonderem Maße notwendig, den jeweili-gen Tätigkeitsumfang an der einzelnenTätigkeitsstätte im Detail zu ermitteln undzu dokumentieren.

Existiert keine regelmäßige Arbeitsstätte,dann handelt es sich bei den anfallenden

Fahrtkosten zu den verschiedenen Arbeits-stätten nicht um Fahrten zwischen Woh-nung und Arbeitsstätte, sondern um Wer-bungskosten aufgrund einer Auswärts-tätigkeit. Bei Nutzung eines privaten Pkwkönnen 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer,d. h. für Hin-und Rück-fahrt, unddarüber hin-aus bei Vor-liegen derübrigen ge-s e t z l i c h e nVoraussetzungen auch Verpflegungsmehr-aufwand geltend gemacht werden. Für denFall, dass einer der Tätigkeitsstätten einezentrale Bedeutung zukommt, greift fürFahrten zu dieser Arbeitsstätte die Entfer-nungspauschale, für die übrigen Fahrtenkönnen 0,30 Euro pro gefahrenen Kilome-ter, angesetzt werden.

Arbeitnehmer haben maximal eine regelmäßigeArbeitsstätte – unter Umständen auch keine

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Das nächste Mitteilungsblatterscheint am 2. Dezember 2011

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130 neue Studenten begannenim Oktober ihr Studium an der Be-rufsakademie Sachsen, StaatlicheStudienakademie Plauen. Insge-samt sind damit derzeit 330 Stu-denten immatrikuliert. Auch einneuer Studiengang begann, näm-lich Lebensmittelsicherheit. 24junge Leute haben sich dafür ein-geschrieben. Noch vor der Imma-trikulationsfeier hatten die „Neu -en“ Gelegenheit Plauen kennenzu lernen, und zwar bei einem ge-führten Stadtrundgang. Mitarbei-terinnen der Tourist-Informationführten die Studenten durch dieInnenstadt, erläuterten Sehens-würdigkeiten, Treffpunkte undKnei pen. Gleichzeitig gab es Son-der-Stadtrundfahrten mit der Stra -ßenbahn.

Der Jüdische Friedhof Am Tan-nenhof im Plauener OrtsteilKauschwitz ist seit Anfang Okto-ber bis zum 15. Mai 2012 ge-

schlossen. Ab diesem Zeitpunktist der Jüdische Friedhof Am Tan-nenhof in Plauen/Kauschwitz wie-der jeweils donnerstags von 14bis 16 Uhr geöffnet. Sonderver-einbarungen sind möglich.

Das 1,38 Hektar große Ge -lände mit 130 Grabstellen hattedie israelische Religionsgemein-schaft 1898 für 4.500 Mark vonRittergutsbesitzer E. Klopfer ab-

gekauft. Die erste Bestattungfand 1899 statt, die letzte 1998.Die Anlage steht unter Denkmal-schutz.

Weitere Auskünfte gibt es beider Gebäude- und Anlagenver-waltung (GAV), Hauptfriedhof,Elke Wagner, Kleinfriesener Str.14, 08529 Plauen, 03741/484914, Fax: 03741/484948,www.plauen.de/friedhoefe

Jüdischer Friedhof geschlossen

Mit Beate Groh hat das Umwelt-und Naturschutzzentrum Pfaffen -gut seit diesem Jahr erstmals ei -ne hauptamtliche Leiterin. Mög-lich ist dies, weil jetzt finanzielleZuwendungen seitens der Stadtan den Förderverein des Pfaffen-guts für Personalausgaben ge-nutzt werden dürfen. Das war bis-lang nicht der Fall gewesen. Fürdie feste Stelle hatten sich im ver-

gangenen Jahr viele PlauenerStadträte stark gemacht.

Institution im Pfaffengut warMan fred Reinhardt, der sich vieleJahre der Verantwortung stellteund die beliebte Einrichtungführte, um mit Hilfe vieler enga-gierter Ehrenamtlicher dasNatur zentrum dahin zu bringen,wo es jetzt ist. Manfred Rein-hardt bleibt Vorsitzender des

Fördervereins, tritt aber sonstkürzer.

Die „Neue“, Beate Groh, ist 40,stammt aus Plauen und hat inLeip zig, Freiberg und DresdenUmweltverfahrenstechnik, Natur -schutz und Landschaftspflegestudiert. Vor ihrem hiesigen Ein-satz leitete sie zehn Jahre langein kleines Umweltzentrum in BadLangensalza in Thüringen. BeateGroh wurde aus mehr als 30 Be-werbern ausgewählt. Sie möchteinsbesondere die Projektarbeit ander Elementestrecke weiter aus-bauen, so mit der Bedeutung desWassers. Kinder sollen das „Le-ben auf dem Gut“ in früheren Zei-ten kennen lernen, mit Hausar-beit wie Wäschewaschen oderSpielen mit Kreisel und Murmeln.Die Vereine BUND, Naturfreundeund Ornithologen sollen sich nochintensiver einbringen können. Dienächsten Veranstaltungen sinddas 10. Krautfest am 13. No-vember ab 14.00 Uhr und der 12.Familien weihnachtsmarkt am 11. Dezem ber ab 14.00 Uhr.

Erstmals fest angestellte LeiterinBeate Groh will Projektarbeit im Pfaffengut ausbauen

Beate Groh ist neue Leiterin des Pfaffenguts. Foto: Brand-Aktuell

CDU-FraktionIm Rathaus, Zimmer 149, Dienstag 9-12 Uhr, Mittwoch 14-16 Uhr,Tel. 2 91 10 33, Fax 291 3 10 33, E-Mail: [email protected],Geschäftsstelle, Dobenaustraße 5, Tel. 22 44 20. SPD-FraktionIm Rathaus, Zimmer 152, Montag und Dienstag 8-12 Uhr, Donnerstag 8-11.30 Uhr, Tel. 2 91 10 39, Fax 291 31039, E-Mail: [email protected], Geschäftsstelle, Freiheitsstraße 13, Tel. 13 13 14. Fraktion Die LinkeIm Rathaus, Zimmer 148, Dienstag und Donnerstag 13-16 Uhr, Tel.2 91 10 31, Fax 291 3 10 31, E-Mail: [email protected] Rathaus, Zimmer 150a, Dienstag 9.30-12.30 Uhr, Tel. 2 91 10 37, Fax 291 3 1037, E-Mail: [email protected],Geschäftsstelle, Neundorfer Straße 28, Tel 03741/13 70 44Fraktion Bündnis 90/Die GrünenRathaus, Zimmer 150, Dienstag von 10-12 Uhr, Donnerstag von12-13.30 Uhr und weitere Termine nach VereinbarungKontakt: E-Mail: [email protected], Telefon 03741/2911035 .JugendparlamentIm Rathaus, Zimmer 115a, Donnerstag 15.00-17.00 Uhr, Tel. 2 91 10 22, E-Mail: [email protected]

www.plauen.de/ris

Sprechtage der Stadtratsfraktionen

Seite 19Mitteilungsblatt Plauen SERVICE

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15.11., Stadtrat17.11., Kulturauschuss21.11., Wirtschaftsförderungs-

ausschuss23.11., Vergabeausschuss24.11., Sozialausschuss28.11., Stadtbau- und Umwelt-

ausschuss30.11., Verwaltungsausschuss01.12., Finanzausschuss

Die Sitzungen der Ausschüsse

beginnen um 16.30 Uhr im Zim-mer 154b, die des Stadtrates um15.00 Uhr im Großen Ratssaal.Ausnahmeregelungen sind denentsprechenden Einladungen zuentnehmen. Die Tagesordnungder öffentlichen Sitzungen wirdspätestens sechs Tage vor demSitzungstermin durch Aushang imFoyer des Rathauses bekannt ge-geben. www.plauen.de/ris

Kleiner Sitzungskalender

10.11., 16.30 – 18.00 Uhr, Oberlosa, Verwaltungsdienststelle, Gast-stätte „Zur Kegelbahn“, Brander Weg 8

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Verwaltung vor Ort

Stadtrundgang für die BA-Neulinge

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Stefanie Langer, bis vor Kurzem selbst noch Studentin, (rechts)gehörte zu den Mitarbeiterinnen der Tourist-Information, die bei einem Rundgang durch die Innenstadt den neuen Studenten Tippsgaben. Foto: Brand-Aktuell

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Plauen (kare). Niveauvolle Kul-tur und wirklich gute Unterhal-tung – gerade in den kommen-den Wochen gibt es davon in derSpitzenstadt zahlreiche Ange-bote. Und danach empfiehlt sichdoch ein Besuch im Lokal. Dieherzhaft-vogtländische Küche istbekanntlich gerade um die kalteJahreszeit ein Hochgenuss.

Zum Beispiel lädt das Vogt-land-Theater Plauen-Zwickau am7. Dezember (19 Uhr) zum Weih-nachtskonzert ein. Das Stück„Leise rieselt der Schnee“schmückt sich mit besinnlich-nachdenklichen Geschichtenund Musik von Händel, Bizet so-wie Humperdinck. Zwei weitere

Aufführungen folgen am 17. De-zember (15 Uhr / 19 Uhr). Re-servierungen nimmt der Besu-cherservice im Theater unter Te-lefon 03741-2813.4847 oder03741-28134848 entgegen.Das Weihnachtsoratorium vonJohann Sebastian Bach (BWV248 Kantaten I-III) erklingt am18. Dezember (17 Uhr) in der Lu-therkirche. Kartenbestellungenfür diese Veranstaltung werdenunter der Rufnummer 03741-226232 telefonisch entgegengenommen. In der Festhalle inPlauen gibt es am 27. Novem-ber (16 Uhr) die Adventsgala derVolksmusik mit Sigrid und Ma-rina, Tony Marshall, Margitta und

Willi Seitz. Das Ballett „Schwa-nensee“ führt die RussischeStaatliche Ballettakademie am2. Dezember 19.30 Uhr auf.Ebenfalls in der Festhalle ga-stiert am 4.12. (ab 10 Uhr) dieModellbahnbörse und am 11.Dezember (15.30 Uhr) singt Lie-dermacher Gerhard Schöne inseinem Familienkonzert über„Könige aus Morgenland“. Mär-chenhaft wird es am 18. De-zember (15 Uhr) während desMusicals „Dornröschen“. Amzweiten Weihnachtsfeiertag (19Uhr) kommt mit den „Blues Bro-thers“, die Original-Produktionvom Londoner West End in diePlauener Festhalle.

Überall gibt’s Unterhaltung und LeckereienOb im Vogtland-Theater oder in der Festhalle:

Der Plauener Weihnachtsmann Gerd Köhler empfiehlt leckeren Glühwein. Foto: Repert

Plauen (kare). Das Alaun-bergwerk „Ewiges Leben“ mit-ten im Herzen von Plauen istgerade während der Weih-nachtszeit ein interessanterAusflugstipp. Der Bergbau aufAlaunschiefer begann einst imJahr 1542 und endete um1826. Das Alaunbergwerkstellt heute ein bedeutendeshistorisches wie auch kulturellwichtiges Kleinod für die Be-sucher, Gäste und natürlichauch die Plauener Bevölke-rung dar. Führungen könnenunter Telefon 03741-529426oder 0179-1303163 verein-bart werden.

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13.11.11 • Silvio‘s musikalisches SchlachtfestGäste: Dagmar Frederic, Eberhard Hertel

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Einlaß: 17.00 Uhr • Beginn: 18.00 Uhr

Plauen (kare). Rund um denPlauener Altmarkt freuen sichauch in diesem Jahr wieder dievielen Gewerbetreibenden aufdie verehrte Kundschaft.

Wie bereits berichtet, öffnetder Weihnachtsmarkt wochen-tags von 10 bis 20 Uhr. Sams-

tags findet das weihnachtlicheTreiben von 10 bis 21 Uhr stattund sonntags freuen laden dieHändler jeweils von 11 bis 20Uhr ein. Am 22. Dezember hatdann der Weihnachtsmarkt zumletzten Mal geöffnet.

Foto: Repert

Herzlich willkommen!

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Zum Lampion- und Lichter-fest am 29. Oktober tummelten

sich zig begeisterte Besucherauf dem Altmarkt. Der vierte

und letzte Markt des Jahres,diesmal in den Abendstunden,ließ kleine Lampionfans strah-len.

Damit fand die Serie derSamstagsmärkte einen tollenAusklang im goldenen Oktober.„Wir hatten ein erfolgreichesJahr“, resümiert Daniela Putzvon der Stadtverwaltung. ImSchnitt waren 20 Händlern da-bei, darunter Anbieter diverserLeckereien (Bäcker, Fleischer,Imbissstände), Gärtnereien, An-bieter von Waren des täglichenBedarfs und vieles mehr. „Auchim kommenden Jahr stehenwieder vier Samstagsmärktemit Erlebnischarakter an“,schaut die Fachfrau voraus. ImApril und Mai dreht sich allesum Frühling und Garten, imSeptember um die Herbstzeit,im Oktober gibt es wieder denLampion- und Lichtermarkt. Wieüblich – die Märkte finden amletzten Samstag im Monat statt.

Vier gewinnt – toller Ausklang im goldenen Oktober

Rückblick auf die Samstagsmärkte 2011

Beim Lampion- und Lichterfest als letzten Samstagsmarkt in die-sem Jahr hatten vor allem die kleinen Marktbesucher ihren Spaß.

Foto: Igor Pastierowic

Seite 21Mitteilungsblatt Plauen VERSCHIEDENES

NachrufTief erschüttert erhielten wir die traurige Nachricht,

dass unsere Mitarbeiterin

Frau

Anette Reinholdam 27.10.2011

im Alter von 59 Jahren verstorben ist.

Frau Reinhold war seit 01.06.1972 bei der Stadt Plauen beschäftigt,

davon viele Jahre im Fachgebiet Brandschutz.

Unser besonderes Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen.

Wir werden ihr Andenken stets in Ehren bewahren.

Ralf Oberdorfer Steffi ErnstOberbürgermeister Personalrat Verwaltung

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Welches Nutzungskonzept fürden wilden Parkplatz auf der Ma-rienstraße zukünftig angestrebtwird, möchte Stadtrat SteffenZenner, CDU-Fraktion, wissen.Während der BaumaßnahmenNeundorfer Straße diente dieFläche als Baustofflager und istmittlerweile mit großen Steinenabgesperrt.

Peter vom Hagen, Chef der Ge-bäude- und Anlagenverwaltung,antwortet wie folgt: „Die ange-sprochene Fläche befindet sichnur zum Teil im Eigentum der

Stadt Plauen. Auf dem Grund-stück 964 b unmittelbar nebendem Gebäude Marienstraße 16ist die Fläche für die Schaffungder nachweispflichtigen Stell-plätze für die Jugendherberge vor-gesehen. Hierfür wurde ein Bau-antrag gestellt, der zwischenzeit-lich auch genehmigt wurde. Diebauliche Realisierung diesesParkplatzes sollte ursprünglich imHaushaltsjahr 2012 erfolgen, bis-her konnten hierfür jedoch nochkeine Haushaltsmittel eingeplantwerden.

Da noch offen ist, ob eventuelldiese Fläche im Zusammenhangmit weiteren Grundstücken füreine umfangreichere Parkein-richtung mit dem geplanten Baudes Deutschen Zentrums für Spit-zen und Stickerei vorgesehenwird, soll die Realisierung der ge-nannten Stellplätze zunächst zu-rückgestellt werden. Dies ist mög-lich, da die nachzuweisendenStellplätze zunächst übergangs-weise auf einem Grundstück ander Melanchthonstraße ausge-wiesen wurden.“

Weitere Flächennutzung wird geprüft

„Happy Kids“ heißt der ersteIndoorspielplatz in Plauen, alsoSpielplatz drinnen, unterm Dach.Eröffnet wurde er in den Herbst-ferien im Mammengebiet. Ge-schäftsführerin Sylvia Schäfer(Foto) landete damit eine Punkt-landung: „Wir haben den Ansturmkaum geschafft“, freut sie sich.Klettergerüste, Trampoline, einWabbelberg, GoKart und Rut-schen gibt es, dazu viele Tischeund Stühle, an denen man sichausruhen, aber auch etlicheLeckereien verzehren kann.

Das Wichtigste: Nicht nur kleineKinder jeden Alters können hierspielen, sondern auch ganz gro -ße, also Eltern und Großeltern,die sicher bei dem Superangebotwieder zum Kind werden.

Geöffnet ist in der Schulzeit

Dienstag bis Freitag von 14 bis19 Uhr und Samstag und Sonn-tag von 10 – 19 Uhr sowie fürGruppen nach telefonischer Ver-einbarung und in den Ferien täg-lich von 10 bis 19 Uhr.

Rund eine Million investierteLeonhard Appel, der gemeinsammit Sylvia Schäfer den Indoor-spielplatz betreibt. „Eine tolle Sa-che, die auch überregional be-

deutsam ist und Gäste in unsereStadt zieht. Damit betonen wireinmal mehr die Familienfreund-lichkeit“, unterstreicht Wirt-schaftsförderer Eckhard Sorgererfreut.

Toll ist auch, dass Silvia Schä-fer das Rätsel sponsert: fünf Ein-trittskarten für je einen Erwach-senen und ein Kind kann mitetwas Glück gewinnen, wer fol-gende Frage richtig beatwortet:In welchem Stadtteil befindet sichder Indoorspielplatz „HappyKids“?

A – Mammengebiet, B -Chriesch witz, C – Preißelpöhl.

Ihre Lösung schreiben Sie bittean: Stadt Plauen, Presse- und Öf-fentlichkeitsarbeit, Unterer Gra-ben 1, 08523 Plauen. Einsende-schluss: 16. November 2011.

Die Gewinner des Oktober-Rätsels hatten mit ihren Kartenfür das Sternquell-Bockbierfestwahrlich Glück. Denn die beliebteNacht um das Starkbier war aus-verkauft und dank dem Gewinn,den Sternquell bereit gestellt hat,konnten sie doch mitfeiern: A.Rost, Thomas Salzmann, BeateLinke, Peter Krause und EckehardRoth.

„HappyKids“-Spielplatz sponsertFreikarten für Rätselgewinner

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www.plauen.de/veranstaltungen

Rathaus11.11., 11.11 Uhr – Sturm aufs Rathaus,

Beginn der 5. Jahreszeit

Ausstellungen…StadtarchivDie 60er Jahre in Plauen...im Vogtlandmuseum24.11., 15.30 Uhr, Eröffnung der Weihnachtsschau 2011„Seiffener Spielzeug“ mit der Kindertrachtengruppe „Leben -diges Spielzeug“ aus Seiffen (bis 15.01.2012) …in der Schaustickereimontags bis samstags, 10.00-17.00Uhr, Vorführung aufhistorischen Stickmaschinen...in der Galerie e.o. plauen im Erich-Ohser-HausErich Ohser – e.o.plauen, Einblicke in das Gesamtwerk;bis 18.03.2012, „Erich Ohser – e.o.plauen (1903-44). DieWelt des Zeichners“...im Spitzenmuseum„Kostbarkeiten aus Plauener Spitze“…im Foyer des Rathauses11.11., 11.11 Uhr – 50 Jahre Wemaer Karnveval Club

Märkte...auf dem Altmarktdonnerstags Wochenmarktab 24.11., Weihnachtsmarkt, Eröffnung, 18 Uhr…auf dem Klostermarkt10.12., 15 Uhr, Moosmanntreffen mit Prämierung12.12., 14.30 – 19.30 Uhr, Coca-Cola Weihnachtstruck

Vogtland TheaterGroßes Haus05.11., 19.30 Uhr, Die Dreigroschenoper11.11., 19.30 Uhr, Operissimo12.11., 19.30 Uhr, Die Dreigroschenoper13.11., 18.00 Uhr, Die Welt am Abgrund15.11., 19.30 Uhr, Sweet Charity16.11., 18.00 Uhr, Drei Welten18.11., 19.30 Uhr, Komödie im Dunkeln19.11., 19.30 Uhr, Erich von Däniken – Däniken total20.11., 16.00 Uhr, Kalif Storch24.11., 19.00 Uhr, Konzerteinführung

19.30 Uhr, 3. Sinfoniekonzert25.11., 19.00 Uhr, Konzerteinführung

19.30 Uhr, 3. Sinfoniekonzert26.11., 14.30 Uhr, Öffentliche Theaterführung,

Treffpunkt Pfortentreppe19.30 Uhr, Die Fledermaus

27.11., 15.00, 18.00 Uhr, Kalif Storch28.11., 9.00, 11.15 Uhr, Kalif Storch30.11., 9.00, 11.15 Uhr, Kalif Storch

19.30 Uhr, Die Welt am Abgrund02.12., 11.00 Uhr, Kalif Storchkleine bühne05.11., 15.00 Uhr, Dogs07.11., 18.00 Uhr, An irish girl in New York (Evergreen Kids)08.11., 9.00, 11.00, 18.00 Uhr, An irish girl in New York

(Evergreen Kids)10.11., 9.30 Uhr, Angstmän13.11., 20.00 Uhr, Datscha 2 – Im Nebel des Grauens18.11., 9.30, 14.30 Uhr, Geschichten aus dem

Ameisenhaufen (Tanzgruppe Lollypop)19.11., 14.00 Uhr, Geschichten aus dem Ameisenhaufen

(Tanzgruppe Lollypop)20.11., 18.00 Uhr, Chanson-Abend „Ich und du“,

Diesterweg-Gymnasium22.11., 18.00 Uhr, Trailer für die nahe Zukunft25.11., 20.00 Uhr, Offene Zweierbeziehung26.11., 20.00 Uhr, Werther27.11., 11.00 Uhr, Matinee – Einführung

in Der Steppenwolf29.11., 9.30 Uhr, Die Bremer Stadtmusikanten30.11., 9.30 Uhr, Die Bremer Stadtmusikanten01.12., 20.00 Uhr, Männer und andere Irrtümer02.12., 20.00 Uhr, Lola Blau

Kasse: 0 37 41/28 13-48 47/48 48, Besucherservice: 0 37 41/28 13-48 32/48 34,Fax: 03741/28 13-48 35, www.theater-plauen-zwickau.de,E-Mail:[email protected]

Festhalle05.11., 19.00 Uhr, Sternquell Bockbierfest08.11., 20.00 Uhr, Michl Müller – „jetzterstrecht“12.11., 19.00 Uhr, TVF Weinfest15.11., 20.00 Uhr, Chris Norman19.11., 19.30 Uhr, Ute Freudenberg26.11., 10.00 Uhr, Landesparteitag CDU27.11., 16.00 Uhr, Adventsgala der Volksmusik02.12., 19.30 Uhr, Ballett Schwanensee

Malzhaus04.11., 21.00 Uhr, 20. FolkHerbst:

Mairearad Green & Band07.11., 20.00 Uhr, Barney’s Version (Kino)08.11., 20.00 Uhr, Barney`s Version (Kino)09.11., 19.00 Uhr, Bhutan – Ein verstecktes Königreich

im Himalaya (Kunstbetrachtung)09.11., 21.30 Uhr, Quer Beat…

Clubbing Trend 2011 (Disko)11.11., 21.00 Uhr, Vincent Rock (Kino)12.11., 21.00 Uhr, 20. FolkHerbst: Bezobratri15.11., 21.00 Uhr, Dekadance (Konzert)16.11., 21.30 Uhr, Quer Beat…

Clubbing Trend 2011 (Disko)18.11., 21.00 Uhr, 20. FolkHerbst: Afenginn19.11., 21.00 Uhr, Chapeau Claque (Konzert)21.11., 20.00 Uhr, Ein Tick anders (Kino)21.11., 20.00 Uhr, Ein Tick anders (Kino)23.11., 21.30 Uhr, Quer Beat…

Clubbing Trend 2011 (Disko)24.11., 20.00 Uhr, Jochen Malmsheimer (Kabarett)25.11., 21.00 Uhr, 20. FolkHerbst: Caladh Nua28.11., 20.00 Uhr, Mitten im Sturm (Kino)29.11., 20.00 Uhr, Mitten im Sturm (Kino)30.11., 19.00 Uhr, Touristenziele für Anspruchsvolle

in Kärnten (Kunstbetrachtung)30.11., 21.30 Uhr, Quer Beat…

Clubbing Trend 2011 (Disko)

VogtlandbibliothekNeundorfer Straße 8:

23.11., 19.00 Uhr, Autorenlesung, Uwe Tellkamp „Der Turm“, Eintritt: 10,00 Euro

Kneipp-Verein Vogtland e.V.Albertplatz 10:

Sprechzeiten: Die 10-12 UhrAnmeldungen: Tel. 28 18 29E-Mail: [email protected]: www.kneippverein-vogtland.deVeranstaltungen Kurse: Nordic Walking, Hatha-Yoga, Qi Gong, AutogenesTraining, Aqua-Fitness, Haltungsschule,,„Salbentöpfchen”

Plauener Seniorenkolleg e.V.09.11., 14.00 Uhr, Deutscher Orden in Plauen (Vortrag)23.11., 13.00 Uhr, Med. Gesundheitsforum im VogtlandKlinikum

Frauenselbsthilfe nach Krebs24.11., 17.00 Uhr, Saal Landratsamt, Neundorfer Straße,Vortrag Dr. Neubert: Alternative Behandlungen von Krebs

Sprechtage für Gehörlose im Rathaus10. und 24.11., 10.00 bis 13.00 und 15.00 bis 18.00 Uhr,Zimmer 6

Goethe-Kreis14.11., 18.15 Uhr, Vogtlandbibliothek, Hartmut Heinze,„Goethes sehr ernste Scherze im Faust II“

MehrgenerationenhausAlbertplatz 12, Telefon 03741/147910

Spiel-Spaß-Kindertreff; Mo – Fr 9.00 -18.00 Uhr;Kinderbetreuung von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr, an-dere Zeiten nach Vereinbarung.Tel. 0 37 41/22 02 12.

Seniorenbüro, Sprechzeiten Mo – Do 10.00 – 12.00 Uhr,außerdem Di 14.00 – 17.00 Uhr und Do 14.00 – 16.00Uhr, Telefon: 03741/14 79 21

Diakonie Beratungszentrum; Mo, Di, Do, Fr 10.00 – 12.00Uhr, Di außerdem 14.00 – 17.00 Uhr, Mi 17.00 – 19.00Uhr, Telefon: 03741/153 935

05.11., 17.00 Uhr, „Mein Jahr in Chile“ – Erlebnisberichtvon Sophie Neumann“

08.11., 10.30 Uhr, Spaziergang mit Einkehrnach Großfrießen

09.11., 09.15 Uhr, Senioren-Singegruppe10.00 Uhr, Bowling im „Roten Würfel“

14.11., 8.30 Uhr, Wandergruppe mit Frau Stoermer18.11., 9.30 und 14.30 Uhr, „Geschichten aus dem

Ameisenhausen“ – Mitmach-Musical19.11., 14.00 und 18.00 Uhr, „Geschichten aus dem

Ameisenhausen“ – Mitmach-Musical19.30 Uhr, Kleine Bühne, Tanzgala

der Tanzgruppe „Lollypop“21.11., 15.00 Uhr, Senioren-Tanz mit Hans-Jürgen Haas24.11., 19.30 Uhr, Michaelas Überraschungsabend26.11., 9.00 Uhr, Biller Veranstaltungshalle,

Flohmarkt „Rund um’s Kind“15.00 Uhr, Wichtelwanderung,

Start ab Mehrgenerationenhaus

Die Fahrbibliothek kommtKontakt: Kreisbibliothek VogtlandkreisTel. 392 1088 oder Mobil 0175 – 435 139 8E-Mail: [email protected] www.kreisbibliothek-vogtlandkreis.info09.11., 09.30–12.00 Uhr, Grundschule Neundorf22.11., 10.00–11.00 Uhr, Pflegeheim Jößnitz22.11., 11.30–16.30 Uhr, Grundschule Jößnitz24.11., 16.30–17.15 Uhr, Großfriesen01.12., 11.00–13.45 Uhr, Grundschule Oberlosa

Kirchliche NachrichtenGottesdienst

Sonntag, 9.30 Uhr Ev.-Luth. Johanniskirche, Ev.-Luth. Lutherkirche, Ev.-Luth.Markuskirche, Ev.-Luth. Paulushaus, Ev.-Luth. Versöh-nungskirche, Ev.-Freikirchl. Gemeinde (Baptisten), Neua-postolische Kirche, Christliches Zentrum (Pfingstler).Sonntag, 10.00 Uhr Ev.-Luth. Christuskapelle, Ev.-Luth. Kirche Jößnitz, Ev.-Meth.Erlöserkirche, Ev.-Freikirchl. Brüdergemeinde, Röm.-kath.Herz-Jesu-Kirche.Sonntag, 10.50 Uhr Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten TageSonntag, 17.00 UhrLandeskirchl. GemeinschaftSamstag, 9.30 Uhr Siebenten-Tags-Adventisten1. und 3. Montag im Monat, 19.00 UhrBlaues Kreuz in Deutschland e.V.Sonntag 9.30 Uhr, alle vier Wochen 14.30 UhrMatthäusgemeinde

Neues aus der Tourist-Information im Rathaus

Die Tourist-Information Plauen steht Ihnen für die Vermitt-lung von Museumsbesuchen und Übernachtungen sehr gernzur Verfügung. Neben einem umfangreichen Sortiment anSouvenirs und Wanderkarten umfasst der Service der Tou-rist-Information außerdem die Vermittlung von Stadt- undTurmführungen sowie Stadtrundfahrten durch Plauen.

Weihnachtliche Stadtführung „Weihnachtszauber in derSpitzenstadt“ inkl. Glühwein oder anderes Heißgetränkund GlühweinbecherTermine:26.11./03.12.2011 je 11.00 Uhr ab Tourist-InformationMindestteilnehmerzahl: 7 VollzahlerPreise: 6,00 Euro Erwachsene

4,50 Euro ermäßigt(Schüler/Studenten/Kinder ab 7 Jahre)

Weihnachtliche Turmführung in der DämmerungTermine:25.11./02.12.20.11 je 17.00 Uhr ab Tourist-InformationPreise: 2,00 Euro Erwachsene,

1,00 Euro ermäßigt(Kinder ab 7 Jahre, Schüler/Studenten)

Für folgende Events fungiert die Tourist-Information alsVorverkaufsstelle:Festhalle19.11., 19.30 Uhr, Ute Freudenberg 27,50/ 29,70 Euro27.11., 16.00 Uhr, Adventsgala der Volksmusik

29,85/ 35,85 Euro02.12., 19.30 Uhr, Ballett Schwanensee

26,30/ 28,50/ 30,70 Euro24.02., 20.00 Uhr, Hello I’m Johnny Cash

31,85/ 36,85 Euro23.03., 19.30 Uhr, Sternstunden des volkstümlichen

Schlagers 37,00/ 39,60 Euro27.03., 20.00 Uhr, Die Nacht der Musicals

47,90/ 54,90 EuroMalzhaus24.11., 20.00 Uhr, Jochen Malmsheimer 16,00 Euro15.12., 20.00 Uhr, Die Herkuleskeule 16,00 Euro16.12., 20.00 Uhr, Die Herkuleskeule 16,00 Euro27.04., 20.00 Uhr, Jimmy Kelly & Band 19,90 Euro

Alle Termin- und Preisangaben der Veranstaltungen ohneGewähr.

Tourist-Information PlauenUnterer Graben 108523 PlauenMontag-Freitag: 10.00 - 17.00 Uhr und Samstag: 10.00 - 13.00 Uhr Tel. 0 37 41/291 10 27 Fax: 0 37 41/291 31028E-Mail: [email protected], Internet: www.plauen.de/tourismus

Mitteilungsblatt PlauenSeite 22 TIPPS & TERMINE – NOVEMBER 2011

Page 23: 20111107_Amtsblatt_Plauen

100 JahreDunger, Gertrud

99 JahreIngenillem, Helene;Morgenstern, Elsa

98 JahreLohse, Elsbeth

97 JahreDöscher, Gertrud; Hoffmann, Wal-traud; Strobel, Martha

96 JahreFeiler, Margarete; Kradepohl, Ger-trud; Schiweck, Charlotte

95 JahreBöttiger, Doris; Oertel, Margarete

94 JahreHeegn, Lieselotte; Lonzer,Martha; Mrosan, Hildegard; Soll-frank, Herta; Wunderlich, Werner

93 JahreKeller, Elly

92 JahreBorsdorff, Gertraud; Dorst, Erika;Egerland, Gertrud; Heinritz, Ger-traud; Köhler, Irmgard; Massl, Hil-degard; Meier, Gerhard; Meinhold,Margarete; Oltenbürstel, Erna;Pfeiffer, Liesbeth; Roth, Anni;Schmidt, Ilse; Schmidt, Lieselotte;Schubert, Kurt; Seidel, Herbert;Spitzner, Heinz; Winkelmann, Ger-hard; Winzer, Hans-Joachim

91 JahreDöring, Helmuth; Fraaß, Heidi;Franke, Gerhard; Fritzsche, Ger-hard; Glück, Elfriede; Halmich,Margarete; Haßler, Lucia; Kratz,Hilde; Mazuhn, Erika; Radecker,Elfriede; Sänger, Gertraud; Ses-selmann, Marianne; Walther, Ma-rianne

90 JahreFalk, Marianne; Fickelscherer, El-friede; Fuchs, Edith; Gersel, Ger-traud; Heidel, Hans; Herkens, Wal-ter; Jeuthe, Ilse; Keilmann, Ilse;Klebert, Kurt; Künzel, Johanna;Laugisch, Johanna; Müller, Ger-traud; Oeser, Hanni; Richter, Ger-traud; Schuster, Christa; Schwab,Harti; Steiner, Ilse; Stolle, Ernst;Tröger, Erika; Tscholitsch, Mari-anne; Zimmermann, Susanne

85 JahreBahmann, Werner; Bunger, Anni;Dulz, Elsa; Franz, Elisabeth; Friedl,Hildegard; Gerbeth, Christa;Grimm, Christa; Herold, Erika; Hö-fer, Johanna; Hümer, Ilse; Kaiser,Elfriede; Keilhack, Ingeburg; Klos-termann, Gerhard; Koch, Kriem-hild; Kogel, Elsbet; Köhler, Han-nelore; Kröber, Erika; Krumbholz,Roland; Müller, Horst; Niemyt, Jo-hanna; Otto, Herbert; Reiher, Ger-trud; Reitel, Marianne; Reuter, In-geburg; Ritter, Herbert; Schulze,Günter; Schwabe, Irmgard; Sei-ler, Wilhelm; Strunz, Ruth;Stumpf, Dorothea; Tonndorf,Ruth; Treuheit, Christa; Wich-

mann, Karl-Heinz; Zimmermann,Christa; Zimmermann, Johanna

80 JahreBach, Erika; Becker, Margot; Bor-chert, Horst; Eulenstein, Gertraud;Friedrich, Werner; Gramer, Mari-anne; Hermann, Rudolf; Hiller,Liesa; Hofmann, Anneliese; Holz-apfel, Margot; Jacob, Ingeburg;Käs, Christa; Krause, Siglinde;Maaß, Annemarie; Mader, Franz;Männel, Hans; Markert, Robert;Morgner, Rudolf; Müller, Anne-liese; Neumann, Anni; Neupert,Wolfgang; Oberst, Werner;Pietzsch, Hannelore; Prömel, El-friede; Reißaus, Doris; Rettig, Wal-traud; Roth, Gisela; Scherzer,Siegfried; Schlage, Horst; Schus -ter, Lothar; Seidel, Ruth; Späthe,Christa; Stephan, Erika; Teichert,Karla; Wehe, Hildegard; Weigert,Erika; Zahn, Deodore; Zahn, El-friede

EhejubiläenDiamantene Hochzeit60 JahreGerhard und Gerda KönigKarl Heinz und Christa Kluge

Goldene Hochzeit50 JahreEdgar und Erika LorenzKlaus und Renate RothJochen und Heide RichterManfred und Helga NeidhardtJürgen und Regina Benedikt

Angaben soweit die Daten imMelderegister erfasst sind und ih-rer Veröffentlichung nicht wider-sprochen wurde. Sie wollen nichtgenannt werden?Bitte ans Einwohnermeldeamt,Rathausstraße 5, wenden. Tele-fon: 03741/291 – 2888.

Herzlichen Glückwunsch – Jubilare im November 2011

Das Finanzamt Plauen ver-schickt gegenwärtig ein Infor-mationsschreiben über erstmalselektronisch gespeicherte Datenfür den Lohnsteuerabzug (elek-tronische Lohnsteuerabzugs-merkmale).

Seit dem 01.01.2011 sind für

lohnsteuerrechtliche Belange nurnoch die Finanzämter zuständig.Bei Fragen und bei Änderungenvon Lohnsteuerabzugsmerkma-len hilft das zuständige Finanz-amt. Das Finanzamt ist ebenfallsder Ansprechpartner für Aus-künfte zu den gespeicherten

Lohnsteuerdaten.

Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2012

Das Finanzamtist über das Bürgertelefon03741/102343 zu erreichen.

i

Das sächsische Landesblin-dengeld ist eine einkommens-und vermögensunabhängige Lei-stung. Es wird in Höhe von 333Euro monatlich gezahlt. Der Be-zug von Pflegeleistungen sowieder Aufenthalt in einem Pflege-heim oder einer gleichartigen Ein-richtung führen zur Kürzung desBlindengeldes. Gesetzlich werdenab Januar 2012 die Beträge desPflegegeldes angehoben. Dieswirkt sich auch auf die Blinden-

geldzahlung aus.Der Bezug von Pflegeleistun-

gen, Änderungen der Pflegestu-fen, Heimunterbringung, der Weg-zug aus Sachsen und Sterbefällesind dem Sozialamt unverzüglichmitzuteilen, um unnötig hoheRückforderungen zu vermeiden.Dies gilt auch für durchgeführteAugenoperationen und anderemedizinische Maßnahmen, dieauf eine Besserung des Sehver-mögens gerichtet sind.

Die Mitarbeiter des Sozialam-tes, Sachgebiet Schwerbehin-dertenrecht und Landesblinden-geld, mit Sitz in 08209 Auerbach,Friedrich-Naumann-Straße 3, ste-hen von Montag bis Freitag von9 Uhr bis 12 Uhr, sowie zusätz-lich Dienstag von 13 Uhr bis 16Uhr und Donnerstag von 13 Uhrbis 18 Uhr persönlich oder tele-fonisch unter Tel.: 03744/2543923 für Auskunft und Beratungzur Verfügung.

Information zum Sächsischen Landesblindengeld

Getrud Strödel feierte am 30.Sep tember ihren 101. Geburts-tag. Foto: SV

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Seite 23Mitteilungsblatt Plauen JUBILARE

Die Stadt Plauen bietet freibleibend zum Verkauf an:

Grundstück in Plauen, Am Eichhäuschen 25/27 (Westend)Flurstücke 3001g, 3001h und Teilfläche aus 3001 der Gemarkung Plauen

Gesamtgröße des Grundstücks ca. 1.780 m2

• Sehr gute Wohnlage• Baujahr 1937• Die Flurstücke 3001g und 3002 h sind jeweils

mit einer Doppelhaushälfte bebaut • Die bisherige Nutzung erfolgte als Gesamtheit

für soziale Zwecke• 1996 und 1998 umfassende Sanierung,

guter Bauzustand• Die Flurstücke sollen nur gemeinsam verkauft werden • eine Wiederherstellung als zwei getrennte

Doppelhaushälften ist möglich

Verkehrswert/ Kaufpreis: 405.000,00 EUR

Stadtverwaltung Plauen, Fachbereich Finanzverwaltung,Fachgebiet Betriebswirtschaft / Liegenschaften Unterer Graben 1 • 08523 PlauenAnsprechpartner: Frau EisoldTel. 03741 / 291 1051 Fax 03741 / 291 3 1051E-Mail: [email protected]

Bitte richten Sie Ihre schriftlichen Kaufangebote an die genannte Adresse.

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