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20110629_Amtsblatt_Chemnitz

Date post: 01-Mar-2016
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Chemnitz – Stadt der Moderne Rathaus-Journal www.chemnitz.de Erscheinungsweise: wöchentlich, mittwochs Theaterstraße neu S.3 Weitere Stadtbahn-Strecken sollen entstehen, eine Chance auch für den Stadtumbau. Berufe zur Wahl S.2 Was will ich werden? Künftige Azubis finden Anregungen bei der Messe TAG- & NACHTAKTIV. Preise für kreative Kinder S.2 Zwei Wettbewerbe laden Kinder zum Malen und Gestalten ein. Dabei winken Preise. 100 Jahre Neues Rathaus S.2 Weshalb gibt es eine Amtskette und zu welchen Anlässen wird sie angelegt? Saxoniabrunnen S.4 Der historische Brunnen war lang verschollen. Zum Brun- nenfest wird jetzt eingeladen. 130.000 Exemplare 21. Jahrgang 29. Juni 2011 26 Sommerspaß: Open-Air- Kinos im Herzen der Stadt Erstmals finden Filmnächte auf dem Theaterplatz statt: Sie starten am Frei- tag, den 8. Juli, 20 Uhr mit einem Re- likt aus der Vergangenheit, »Der DEFA Augenzeuge«. Während passionierte Cineasten zu DDR-Zeiten dieses Vorprogramm mit spätem Erscheinen meist mieden, sollten Chemnitzer Kinofreunde heute vielleicht doch einen Blick darauf wer- fen, um sich in der Dokumentation eventuell selbst zu entdecken beim Pfingstreffen in Karl-Marx-Stadt anno 1980. Gegen 21.30 Uhr läuft dann der Hauptfilm »Polnische Ostern« In dieser Tragikomödie fährt Henry Hüb- chen als deutscher Griesgram in den »wilden Osten«. Klischees sollen Vorurteile abbauen und werden doch prompt von Hübchen mit Rollenna- men Werner Grabosch bedient. Wer den Auftakt am Freitag verpasst, der darf sich auf rund 50 weitere Streifen freuen, die bis zum 21. August auf dem Theaterplatz zu sehen sind. Darunter finden sich auch zahlreiche Blockbuster, die jüngst ihren Kionstart hatten: so »The King’s Speech« und der Psychothriller »Black Swan«. Auch Anthony Hopkins ist in »Mein Mann Picasso« zu erleben, am 6. Au- gust in der Kunstfilmnacht. An diesem Abend wird auch die Dokumentation über den Expressionisten Ernst Lud- wig Kirchner »Malen bis zur Raserei« gezeigt – gleichzeitig auch eine An- regung, wieder einmal den Original- werken im benachbarten Kunstmu- seum nachzuspüren. Die Tickets fürs Filmvergügen auf dem Theaterplatz kosten für Erwachsene 7 Euro und sind an der Abendkasse oder unter www.filmnaechte.de zu haben. Um Lärmschutzauflagen zu erfüllen, bespielen die Veranstalter den Platz mit einem speziellen Tonkonzept, dafür werden 250 Lautsprecher in- mitten der Zuschauer angebracht. Alternativ kann man vom 8. bis 17. Juli an zehn Tagen ab 21.30 Uhr auch am Uferstrand der Chemnitz am Fal- keplatz Filme schauen. Welche genau, das stand zum Redaktiosschluss noch nicht fest. Sie können später unter www.uferstrand.de nachgelesen wer- den. Das Programm der Kinonächte in der Schönherr Fabrik hingegen steht: Hier flimmern vom 9. Juli bis 14. Au- gust Szenestreifen wie »Soul Kit- chen« und »Berlin Calling« – ein Film über die Technoszene – über die Leinwand. Auch »The Blues Brothers« steht auf dem Programm. Zusätzlich will man noch Kinderfilme und eben- so Musicals bieten. Die Streifen im Open-Air-Kino beginnen in der Schön- herr Fabrik jeweils donnerstags bis sonntags gegen 21 Uhr. Zum Auftakt der Kinonächte laden die Veranstalter am 9. Juli zu einer großen Party ein. Genaueres dazu wie auch zu den ein- zelnen Veranstaltungen erfährt man unter www.kinonaechte.de. Carmen unter Sternen Hunderte Klassikfreunde haben einen festen Termin am 2. Juli auf dem Theaterplatz. Archivfoto: Wolfgang Schmidt Premiere: Kinohits im Freien Die Stadt Chemnitz verleiht am Freitag zum zweiten Mal den Inter- nationalen Stefan- Heym-Preis in Geden- ken an den Schriftsteller, Sohn und Ehren- bürger der Stadt. Preisträger ist der Schriftsteller Bora Ćosić. Erst- mals wurde dieser Preis im Jahr 2008 an den israelischen Schrift- steller Amos Oz vergeben. Noch wenige Karten für den frei- en Eintritt zur Preisverleihung sind in der Rathaus- sowie in der Tou- ristinformation erhältlich. Parallel dazu findet eine Interna- tionale Konferenz statt, die dem Werk und Leben des Namensge- bers, Stefan Heym, gewidmet ist. Heute, 19.30 Uhr lädt das Schmidt- Rottluff- Gymnasium auf dem Kaß- berg zu ei- nem litera- risch-musi- kalischen Programm mit Preis- trägern des »Stefan-Heym-Wett- bewerbes für junge Literatur« ein. Am Abend der Preisverleihung, am Freitag, 20.15 Uhr gestalten im Foyer des Hauses Tietz die Schau- spielerin Ursula Karusseit und der Musiker Tobias Morgenstern einen musikalisch-literarischen Abend mit heiter-besinnlichen Geschich- ten. Hier erlebt man Heym einmal anders: heitere Anekdoten zum Thema Ehe- und sonstige Le- bensbewältigung, geschrieben für seine Ehefrau Inge. Der Samstag ist der wissenschaft- lichen Auseinandersetzung mit dem Leben und Werk des Publi- zisten Heym vorbehalten. Zur Konferenz, die 9.30 Uhr im Veranstaltungssaal des Tietz be- ginnt, sind die Chemnitzer herzlich willkommen. Zum Abschluss am 3. Juli, 11 Uhr lädt das Tietz zu einer Matinee ein, bei der sich Inge Heym, Professor Wolfgang Emmerich, Professor Pe- ter Hutchinson und Fritz Pleitgen über Stefan Heym als Schriftstel- ler und streitbaren politischen Geist austauschen. Moderiert wird die Veranstaltung von Figaro-Re- dakteur Michael Hametner. Literatur-Preis- und Heym-Konferenz Stefan Heym Foto: Isolde Ohlbaum Bora Ćosić Foto: Patrick Ehrenberg Musik von Bizet, Verdi und Berlioz erklingt beim Abschlusskonzert der Saison auf dem Theaterplatz Zum traditionellen Open-Air-Konzert zum Spielzeitabschluss lädt die Robert- Schumann-Philharmonie unter Leitung von Reinhard Petersen für den 2. Juli, 21 Uhr auf den Theaterplatz ein. Solisten sind Guibee Yang, Tiina Pent- tinen und Kouta Räsänen. Die Opern- und Konzertsaison mit einem Open-Air-Konzert auf dem Theaterplatz zu beenden, ist mitt- lerweile zur Tradition geworden. Schon seit vielen Jahren entführt die Robert-Schumann-Philharmonie, überwiegend vom Wettergott be- günstigt, ihr treues Publikum in den nächtlichen Musikhimmel. In die- sem Jahr hat der 1. Kapellmeister Reinhard Petersen ein Programm mit Musik aus der Welt der italienischen und französischen Oper zusammen- gestellt, das er gemeinsam mit der Robert-Schumann-Philharmonie und Solisten der Oper Chemnitz präsen- tiert. So wird Guibee Yang an diesem Abend unter anderem Puccinis be- rühmte Arie »O mio babbino caro« aus dem Einakter »Gianni Schicchi« singen. Die finnische Mezzoso- pranistin Tiina Penttinen, die seit 2006 ihr Chemnitzer Publikum begeistert, schlüpft mit einer Ro- manze in die Rolle der Margarethe aus der »Faust«-Version von Hector Berlioz. Und Kouta Räsänen wartet mit der Arie des König Banquo aus Verdis »Macbeth« auf. Außerdem er- klingen Ausschnitte aus Donizettis »Don Pasquale«, Rossinis »Italiene- rin in Algier«, Verdis »Aida« und Bi- zets »Carmen«. Wie stets wird das Konzent unter frenetischem Beifall des Stammpublikums mit einem Feuerwerk sein Ende finden.
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Page 1: 20110629_Amtsblatt_Chemnitz

Chemnitz – Stadt der Moderne ! Rathaus-Journal ! www.chemnitz.de ! Erscheinungsweise: wöchentlich, mittwochs

Theaterstraße neu S.3Weitere Stadtbahn-Streckensollen entstehen, eine Chanceauch für den Stadtumbau.

Berufe zur Wahl S.2Was will ich werden? KünftigeAzubis finden Anregungen beider Messe TAG- & NACHTAKTIV.

Preise für kreative Kinder S.2Zwei Wettbewerbe laden Kinderzum Malen und Gestalten ein.Dabei winken Preise.

100 Jahre Neues Rathaus S.2Weshalb gibt es eine Amtsketteund zu welchen Anlässen wirdsie angelegt?

Saxoniabrunnen S.4Der historische Brunnen warlang verschollen. Zum Brun-nenfest wird jetzt eingeladen.

130.000 Exemplare ! 21. Jahrgang ! ! 29. Juni 201126

Sommerspaß: Open-Air-Kinos im Herzen der Stadt

Erstmals finden Filmnächte auf demTheaterplatz statt: Sie starten am Frei-tag, den 8. Juli, 20 Uhr mit einem Re-likt aus der Vergangenheit, »Der DEFAAugenzeuge«.

Während passionierte Cineasten zuDDR-Zeiten dieses Vorprogramm mitspätem Erscheinen meist mieden,sollten Chemnitzer Kinofreunde heutevielleicht doch einen Blick darauf wer-fen, um sich in der Dokumentationeventuell selbst zu entdecken beimPfingstreffen in Karl-Marx-Stadt anno

1980. Gegen 21.30 Uhr läuft dannder Hauptfilm »Polnische Ostern« Indieser Tragikomödie fährt Henry Hüb-chen als deutscher Griesgram in den»wilden Osten«. Klischees sollenVorurteile abbauen und werden dochprompt von Hübchen mit Rollenna-men Werner Grabosch bedient. Werden Auftakt am Freitag verpasst, derdarf sich auf rund 50 weitere Streifenfreuen, die bis zum 21. August aufdem Theaterplatz zu sehen sind.Darunter finden sich auch zahlreicheBlockbuster, die jüngst ihren Kionstarthatten: so »The King’s Speech« undder Psychothriller »Black Swan«.Auch Anthony Hopkins ist in »MeinMann Picasso« zu erleben, am 6. Au-gust in der Kunstfilmnacht. An diesemAbend wird auch die Dokumentation

über den Expressionisten Ernst Lud-wig Kirchner »Malen bis zur Raserei«gezeigt – gleichzeitig auch eine An-regung, wieder einmal den Original-werken im benachbarten Kunstmu-seum nachzuspüren. Die Tickets fürsFilmvergügen auf dem Theaterplatzkosten für Erwachsene 7 Euro undsind an der Abendkasse oder unterwww.filmnaechte.de zu haben.Um Lärmschutzauflagen zu erfüllen,bespielen die Veranstalter den Platzmit einem speziellen Tonkonzept,dafür werden 250 Lautsprecher in-mitten der Zuschauer angebracht. Alternativ kann man vom 8. bis 17.Juli an zehn Tagen ab 21.30 Uhr aucham Uferstrand der Chemnitz am Fal-keplatz Filme schauen. Welche genau,das stand zum Redaktiosschluss noch

nicht fest. Sie können später unterwww.uferstrand.de nachgelesen wer-den. Das Programm der Kinonächte inder Schönherr Fabrik hingegen steht:Hier flimmern vom 9. Juli bis 14. Au-gust Szenestreifen wie »Soul Kit-chen« und »Berlin Calling« – einFilm über die Technoszene – über dieLeinwand. Auch »The Blues Brothers«steht auf dem Programm. Zusätzlichwill man noch Kinderfilme und eben-so Musicals bieten. Die Streifen imOpen-Air-Kino beginnen in der Schön-herr Fabrik jeweils donnerstags bissonntags gegen 21 Uhr. Zum Auftaktder Kinonächte laden die Veranstalteram 9. Juli zu einer großen Party ein.Genaueres dazu wie auch zu den ein-zelnen Veranstaltungen erfährt manunter www.kinonaechte.de. "

Carmen unter Sternen

Hunderte Klassikfreunde haben einen festen Termin am 2. Juli auf dem Theaterplatz. Archivfoto: Wolfgang Schmidt

Premiere: Kinohits im Freien

Die StadtChemni tzverleiht amFreitag zumzweiten Malden Inter-nationalenS t e f a n -Heym-Preisin Geden-ken an den

Schriftsteller, Sohn und Ehren-bürger der Stadt. Preisträger ist derSchriftsteller Bora Ćosić. Erst-mals wurde dieser Preis im Jahr2008 an den israelischen Schrift-steller Amos Oz vergeben.Noch wenige Karten für den frei-en Eintritt zur Preisverleihung sindin der Rathaus- sowie in der Tou-ristinformation erhältlich. Parallel dazu findet eine Interna-tionale Konferenz statt, die demWerk und Leben des Namensge-bers, Stefan Heym, gewidmet ist.

Heute, 19.30Uhr lädt dasS c h m i d t -R o t t l u f f -Gymnasiumauf dem Kaß-berg zu ei-nem litera-risch-musi-ka l i schenProgrammmit Preis-

trägern des »Stefan-Heym-Wett-bewerbes für junge Literatur« ein. Am Abend der Preisverleihung,am Freitag, 20.15 Uhr gestalten imFoyer des Hauses Tietz die Schau-spielerin Ursula Karusseit und derMusiker Tobias Morgenstern einenmusikalisch-literarischen Abendmit heiter-besinnlichen Geschich-ten. Hier erlebt man Heym einmalanders: heitere Anekdoten zumThema Ehe- und sonstige Le-bensbewältigung, geschrieben fürseine Ehefrau Inge. Der Samstag ist der wissenschaft-lichen Auseinandersetzung mitdem Leben und Werk des Publi-zisten Heym vorbehalten. Zur Konferenz, die 9.30 Uhr imVeranstaltungssaal des Tietz be-ginnt, sind die Chemnitzer herzlichwillkommen.Zum Abschluss am 3. Juli, 11 Uhrlädt das Tietz zu einer Matinee ein,bei der sich Inge Heym, ProfessorWolfgang Emmerich, Professor Pe-ter Hutchinson und Fritz Pleitgenüber Stefan Heym als Schriftstel-ler und streitbaren politischenGeist austauschen. Moderiert wirddie Veranstaltung von Figaro-Re-dakteur Michael Hametner. "

Literatur-Preis-und Heym-Konferenz

Stefan HeymFoto: Isolde Ohlbaum

Bora Ćosić Foto: Patrick Ehrenberg

Musik von Bizet, Verdi und Berlioz erklingt beim Abschlusskonzert der Saison auf dem Theaterplatz

Zum traditionellen Open-Air-Konzertzum Spielzeitabschluss lädt die Robert-Schumann-Philharmonie unter Leitungvon Reinhard Petersen für den 2. Juli,21 Uhr auf den Theaterplatz ein.Solisten sind Guibee Yang, Tiina Pent-tinen und Kouta Räsänen.

Die Opern- und Konzertsaison miteinem Open-Air-Konzert auf demTheaterplatz zu beenden, ist mitt-lerweile zur Tradition geworden.Schon seit vielen Jahren entführt dieRobert-Schumann-Philharmonie,überwiegend vom Wettergott be-günstigt, ihr treues Publikum in dennächtlichen Musikhimmel. In die-sem Jahr hat der 1. KapellmeisterReinhard Petersen ein Programm mitMusik aus der Welt der italienischenund französischen Oper zusammen-gestellt, das er gemeinsam mit derRobert-Schumann-Philharmonie undSolisten der Oper Chemnitz präsen-tiert. So wird Guibee Yang an diesemAbend unter anderem Puccinis be-rühmte Arie »O mio babbino caro«aus dem Einakter »Gianni Schicchi«singen. Die finnische Mezzoso-

pranistin Tiina Penttinen, die seit2006 ihr Chemnitzer Publikumbegeistert, schlüpft mit einer Ro-manze in die Rolle der Margaretheaus der »Faust«-Version von Hector

Berlioz. Und Kouta Räsänen wartetmit der Arie des König Banquo ausVerdis »Macbeth« auf. Außerdem er-klingen Ausschnitte aus Donizettis»Don Pasquale«, Rossinis »Italiene-

rin in Algier«, Verdis »Aida« und Bi-zets »Carmen«. Wie stets wird dasKonzent unter frenetischem Beifalldes Stammpublikums mit einemFeuerwerk sein Ende finden. "

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Phantasie ist gefragt zumKinder-Kunstwettbewerb

Wachsen Sonnenblumen auf demRathausdach? Gibt es im Keller desRathauses einen Schatz? Wie sähe dasRathaus mit einer mintgrünen Fassadeaus? Kinder bis 12 Jahren sind jetztaufgefordert, Fragen dieser Art imKunstwettbewerb »Ein Rathaus, wie esDir gefällt« zu beantworten. Der Kunst-wettbewerb ist eine der zahlreichenMitmach-Aktionen in Vorbereitungder Festwoche »100 Jahre NeuesRathaus«, die zwischen dem 26. Au-gust und dem 4. September gefeiertwird. Für den Kunstwettbewerb sindder Kreativität keine Grenzen gesetzt.Egal ob ein aus Schuhkartons gebas-teltes Rathaus, ein Buntstiftbild odereine Kreidezeichnung auf dem Schul-

hof – es gibt nur eine einzige Vorgabe:Das Kunstwerk sollte das Rathauszeigen. Als Ganzes, von außen, von in-nen oder in einem Detail wie etwa demRoland. Teilnehmen dürfen Kinderbis zwölf Jahre. Der Wettbewerb wirdin zwei Alterskategorien für Kinder imKindergartenalter und Schüler aus-geschrieben. Das schönste Kunst-werk aus jeder Kategorie wird vom 1.bis 14. August im Internet von den Be-

suchern der Homepage der Stadtgewählt und während der Festwocheauf einem Banner am Rathaus gezeigt.Die weiteren eingereichten Kunst-werke werden in einer Ausstellung imMoritzhof und im Bürgerhaus am Wallpräsentiert. "

Malwettbewerb

Die ganze Welt unterstreicht die Be-deutung der Wälder, trotzdem ver-schwinden sie in Größenordnungen.Deshalb haben die Vereinten Nationen2011 offiziell zum Internationalen Jahrder Wälder erklärt. Der Schutz diesergrünen Lungen ist eine länder- und ge-nerationsübergreifende Aufgabe.

Bereits die jüngsten Erdenbewohnersollten sich mit diesem Thema aus-einandersetzen. Deshalb haben jetztdas Chemnitzer Grünflächenamt unddas Jugendamt einen Kreativwett-bewerb für Kinder um den Chemnit-zer Wald-Preis ins Leben gerufen.Mädchen und Jungen im Alter vondrei bis zehn Jahren sind eingeladensich daran zu beteiligen. Aufgabe istes, Gedanken und Ideen zum ThemaWald kreativ umzusetzen. Das können

Amtskette als Insignie desOberbürgermeisters

Zu besonderen Anlässen wie derVerleihung von Ehrenbürgerschaftenund festlichen Empfängen trägt dieOberbürgermeisterin eine Amtskette.Dieses wertvolle Stück soll auch derBedeutung der Stadt repräsentativenAusdruck verleihen. Amtsketten z. B.auch für Rektoren von »Hohen Schu-len« kamen im 19. Jahrhundert inDeutschland in Gebrauch. Nachdemder sächsische König Albert 1902 ge-storben war, stiftete aus Anlass derWiederkehr von dessen Geburtstagam 23. April 1903 ein unbekannterChemnitzer Bürger die damals mehrals namhafte Summe von 1500Mark und bestimmte, dass dafür fürden Oberbürgermeister eine goldeneund für den Stadtverordnetenvorste-

Zeichnungen sein, gestaltete Bilder,Collagen und andere Bastelarbei-ten. Inzwischen sind Kitas und Hor-te zu diesem Wettbewerb eingeladen.Doch auch einzelne Interessentenkönnen sich beteiligen. Flyer mit denTeilnahmebedingungen findet Ihrauch in Bussen und Straßenbahn.Abgeben kann man seine Bastelarbeitbis zum 5. Oktober im Grünflächen-amt der Stadt Chemnitz in der Bru-no-Salzer-Straße 12, Zimmer 117.Auch per Post lässt sich das Ergeb-nis einreichen unter der Adresse:Stadt Chemnitz, Grünflächenamt,09106 Chemnitz. Wer die Preisträ-ger sind, das ermittelt eine Jury, ander auch Kinder beteiligt sind. DiePreise – Freikarten für ChemnitzerFreizeiteinrichtungen, der 1. Preis inder Kategorie Gruppenexponate be-

her eine silberne Amtskette gefertigtwerden sollte. Alberts Nachfolger, Kö-nig Georg, gestattete dem Oberbür-germeister Dr. Heinrich Beck unddem Stadtverordnetenvorsteher JuliusEulitz das Tragen der Ketten, die erst-mals am 1. September 1903 ange-legt wurden. Die Entwürfe stammenvon Stadtbaurat Richard Möbius,gefertigt wurden die Ketten von Ju-welier Bormann. Die Mehrzahl der 33Glieder der Kette des Oberbürger-meisters sind in den sächsischenLandesfarben weiß-grün gehalten,fünf mit Löwenköpfen gestalteteGlieder in den Stadtfarben blau-gelb. Das große Schlussstück sym-bolisiert die Industriestadt mit einemAmboss für die Metall- und einerSpindel für die Textilindustrie. An dasSchlussstück ist das Stadtwappenangehängt. Im vorigen Jahrhunderterfuhr die Amtskette eine wechsel-volle Geschichte. So musste bereits1904/05 das Teil mit dem Stadt-

Kinderkunst für Erhalt der Wälder

Kreative Arbeiten von Kindern sollten bis zum 31. Juli hier eingehen: StadtChemnitz, Pressestelle, Stichwort: »Ein Rathaus, wie es Dir gefällt« Markt 1,09111 Chemnitz; Bitte große Kunstwerke fotografieren und so einsenden. DieBilder können auch per Mail an die Adresse [email protected] werden. Foto: Pixelio

Berufe erkundenzur Messe

Tag- und Nachtaktiv

Am Freitagabend können sichBerufsanwärter erneut bei der vonder Arbeitsagentur organisiertenVeranstaltung »TAG- und NACHT-AKTIV« über verschiedene Beru-fe informieren. Der Aktionsradiusdieser Messe erstreckt sich biszum Roten Turm, wo die Hand-werkskammer in Werkstätten zeigt,was Kfz-Meister, Schmiede oderMaurer können müssen. Unterwww.nachtaktiv-chemnitz.de sindalle Berufe und Partner beschrie-ben. So auch jene 36 Un-ternehmen, die ihre Nachwuchs-suche mittels Speed-Dating vo-ranbringen möchten. Interessiertekönnen sich noch online an-melden. Zur gleichen Zeit präsentierensich auf der Kinoebene der GalerieRoter Turm und auf dem Neu-markt so viele Ausbildungsbe-triebe der Region wie nie zuvor. Im direkten Draht zu den Perso-nalchefs können künftige Azubisalles erfahren, was für Berufs-wahl und Ausbildung wichtig ist. Den Ausbildungs-Hintergrundflankiert erneut ein tolles Bühnen-und Kulturprogramm unter an-derem mit HipHop und Deutsch-rap. Die nachtaktive Erstauflageder Veranstaltung erlebten imHerbst 2009 rund 2.500 Be-sucher. Im vergangenen Jahr zo-gen sechzig Aussteller mehr als5.000 Gäste an. Die Aktion fin-det wieder an einem Freitagabendstatt, so dass Jugendliche wie El-tern vorbeischauen können, umauf spannende Art die beruflicheZukunft zu erkunden. "

www.nachtaktiv-chemnitz.dewww.chemnitz.ihk24.dewww.hwk-chemnitz.dewww.arbeitsagentur.de

Geschichte(n) rund um das Rathauswappen neu gestaltet werden. DerMeißnische Löwe stand bis dahin vonden Landsberger Pfählen abgewandt;im Zuge einer Veränderung des Wap-pens war er nun den Pfählen zuge-wandt. Im Ersten Weltkrieg entgingdie Kette dem Einschmelzen. Nachder Novemberrevolution wurde sie bisauf eine Ausnahme – die Einweisungdes neuen Oberbürgermeisters Wal-ter Arlart 1930 – nicht mehr getra-gen. In der NS-Zeit wurden Haken-kreuze anstelle der sächsischen Sym-bole in die Kette eingearbeitet, de-ren Entfernung erst Ende der 1970erJahre erfolgte. Etwa zehn Jahre spä-ter kam die Amtskette wieder häufi-ger in Gebrauch. Heute gilt dierepräsentative Insignie als besonde-re Amtswürde ihres Trägers. So trugsie Oberbürgermeister Dr. Peter Sei-fert zu wichtigen Anlässen ebenso wiejetzt seine Amtsnachfolgerin Barba-ra Ludwig – als erste Frau. "

Foto: Stadt

Information // Kontakt

trägt 100 Euro – werden am 12. Ok-tober übergeben. Zudem sollen die

Wald ist ein wertvolles Ökosystem, das vor pflanzlicher und tierischer Vielfaltnur so strotzt. Foto: Joujou/pixelio.de

Arbeiten bis Oktober im Techni-schen Rathaus zu sehen sein. "

26 ! 29. Juni 2011100 JAHRE NEUES RATHAUS2

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26 ! 29. Juni 2011 3

Grünes Refugium für SchülerWas gemeinsames Engagement bewir-ken kann, das stellten Lehrer, Eltern undMitarbeiter des Schulverwaltungsamtesjetzt unter Beweis. Sie schufen einenFreizeitgarten an der Oberen Luisen-schule.

Unterricht im Grünen, das gibt es absofort in der Oberen Luisenschule.Hier wird am Freitag bei einemSchul- und Hortfest ein Freizeitgar-ten eingeweiht. Er entstand aufeiner angrenzenden Fläche undwurde in den vergangenen Monatenzu diesem Zweck hergerichtet. Die Idee für diese neue Nutzung fürSport, Spiel, Erholung und Unter-richt entwickelten Eltern, Lehrerund Erzieher bereits 2007. Zwei Jahre später konnte das Schul-

verwaltungsamt ein Nachbargrund-stück für 60.000 Euro erwerben.Auf dieser 900 Quadratmeter gro-ßen Fläche entstand in dreimonati-ger Bauzeit ein Freizeitgarten miteiner Sportfläche, zwei Toren undeinem Basketballkorb. Auch einigeBeete wurden angelegt. Hier gibt esaußerdem eine Feuerstelle, zweiSitztraversen an einem Rondell, dasauch als Bühne genutzt werden soll.Ausreichend Möglichkeiten also fürden Unterricht im Freien sowie fürMusik-, Tanz- und Theaterauffüh-rungen der Kinder aus Schule undHort. Für rund 49.000 Euro wurdediese Anlage geschaffen, die nunam Freitag beim Schul- und Hort-fest von den Kindern in Besitz ge-nommen wird. "

Wie sollen Theater- und Brückenstraße aussehen?

Als das bedeutendste Chemnitzer Nah-verkehrsprojekt wird der Zweckver-band Verkehrsverbund Mittelsachsen(VMS) in den nächsten Jahren dasChemnitzer Modell ausbauen. Parallelzum Umbau des Hauptbahnhofs sindweitere Stadtbahnstrecken geplant, soeine Verbindung nach Limbach-Ober-frohna. Dafür will der VMS in der Thea-terstraße Gleise verlegen. Damit sollauch der Zentrumsring zwischen Fal-keplatz und Straße der Nationen überTheaterstraße und Brückenstraße ge-schlossen werden.

Ziel der Stadtverwaltung ist es, demVMS vom Stadtrat bestätigte Gestal-tungsgrundsätze für die Theater- undBrückenstraße zu übergeben. Dazugehört, dass der Straßenzug zu ei-nem Promenadenring mit grünen Be-zügen werden soll, der wie ein Reiß-verschluss die City mit dem Chem-nitzufer, den angrenzenden Stadttei-len und dem Bereich am Seeberplatzverbinden soll. Zwischen Kaßberg-auffahrt und Innerer Klosterstraßesoll ein Geschäftsboulevard entste-hen, der Raum für vielfältige urbaneNutzungen bietet.Die Stadt will damit an die Erfahrun-gen anderer Städte anknüpfen, diemit Stadtbahnneubauprojekten einenachhaltige Stadtentwicklung und -raumgestaltung vorangetrieben ha-ben. Die Stadtbahngestaltung konnteüberall dort wesentliche Impulse zurBelebung der Innenstädte, zur Stär-kung des Einzelhandels sowie zurStadterneuerung setzen. Mit dem Projekt »Chemnitzer Mo-dell« hat Chemnitz die große Chan-ce, mit der Einordnung einer Stadt-bahn in die Theater- und die Brücken-straße diese Straßenräume neu zugestalten. Den Hintergrund hierfürliefern nicht zuletzt die lebhaften De-batten zu den Potenzialen einer zeit-gemäßen Straßen- und Stadtraumge-staltung in den vergangenen Mona-ten, angestoßen unter anderem vonnamhaften Stadtgestaltern und Architekten. Die laufende Abstim-mung mit den politischen Gremiensoll dazu beitragen, sich auf eine ge-meinsame stadträumliche Vision der

Theaterstraße und der Brückenstraßeder Zukunft zu verständigen. DieUmgestaltung diese Straßenräumesoll auf der einen Seite deren ver-kehrlicher Funktion in angemessenerWeise Rechnung tragen, für den Kfz-Verkehr, aber auch für alle anderenVerkehrsarten. Gleichzeitig sollen vielfältige Wegbe-ziehungen für Fußgänger geschaffenwerden. Zum Teil können so auchhistorische Fußwegeachsen wiederneu entstehen, wie zum Beispiel inder Verbindung Jakobikirche/Kirch-gäßchen und Pfortensteg/Kaßberg.

Die Planungen sollen die heutigeTrennwirkung der Straße verringern.Die bereits erreichten sehr positivenVeränderungen des Stadtzentrumssollen durch eine identitätsstiftendeund funktional attraktive Straßenge-staltung abgerundet werden. Dazugehören breite Seitenräume nebenden Fahrbahnen mit Platz für Fuß-gänger. Wichtig sind Radverkehrsanlagen,Bäume und Haltestellen an wichti-gen Einrichtungen und Wegebezie-hungen. Der Bahnkörper als Rasen-gleis ausführt werden. Im Bereich

des Geschäftsboulevards soll einevon Bussen und Bahnen gemeinsambefahrbare Fläche geschaffen wer-den. Im Ergebnis der gestrigen Dis-kussion im Planungs-, Bau- undUmweltausschuss wird eine Be-schlussvorlage mit Planungsansätzenvorbereitet. Die städtischen Gestal-tungs- und Nutzungsgrundsätze wer-den dann dem VMS für die weiterenPlanungsschritte übergeben. Zwi-schen beiden Partnern sind im Zugeder weiteren Planungen die Schnitt-stellen in der Umsetzung und Kos-tenträgerschaft zu klären. "

Vorher – nachher: Der Bau neuer Gleisanlagen für die Stadtbahnstrecken des Chemnitzer Modells eröffnet zugleichMöglichkeiten zur Neugestaltung des Umfelds dieser Trassen wie die Fotomontage zur Theaterstraße unterstreicht.Eine weitere Variante für den Bereich in Höhe Fußgängerzone bei der die Stadtbahn näher am rechten Fahrbahn-rand eingeordnet wird, ist im Gespräch. Abb.: Stephan Besier / Büro StadtBahnGestaltung im Auftrag der Stadt

Feste sollen planbarer werden

Im Jahr 2008 hatte der Stadtratbeschlossen, dass ein Beirat,dem sowohl die Verwaltung, dieCMT (jetzt CWE) und Vertreter derStadtratsfraktionen angehören,über die Genehmigung von Groß-veranstaltungen in der Innen-stadt entscheidet. Es handeltsich dabei beispielsweise umOpen Air-Konzerte und ähnli-ches, bei denen die sonst gültigenLärm-Immissionswerte über-schritten werden dürfen. Künftigsoll bereits im Vorjahr – drei Mo-nate früher als bislang – festste-hen, welche Veranstaltungen da-für zugelassen werden. Über dieses neue Prozedere wirdder Stadtrat in seiner Sitzung am6. Juli beraten. Erstmals solldies für Veranstaltungen undGroßereignisse gelten, die imJahr 2012 in der Innenstadt ge-plant sind.Stimmt der Rat dem Vorschlagder Verwaltung zu, dann habenVeranstalter bereits zu einem frü-heren Zeitpunkt ausreichend Pla-nungssicherheit, um beispiels-weise namhafte Künstler enga-gieren zu können. Denn oft wer-den deren Tourneen mit großemzeitlichem Vorlauf zusammenge-stellt. So konnte mancher Veran-stalter aufgrund des bislang inChemnitz gehandhabten Verfah-rens gefragte Künstler nicht mehrbuchen. "

Geld für Jugend-einrichtungen

Der Jugendhilfeausschuss hatMittel in Höhe einer halben Mil-lion Euro für verschiedene Ein-richtungen bewilligt. Sie sollenvorrangig in sechs Einrichtungenzur Sanierung der baulichenSubstanz investiert werden. Sowird die Kindertagestätte HoferStraße 17 einen Zuschuss fürdie Dach- und Fassadenerneue-rung erhalten. Die Arbeiterwohl-fahrt Kreisverband Chemnitz undUmgebung e.V. bekommt Mittelfür den Umbau ihres Kinder- undJugendnotdienstes sowie Bau-maßnahmen in der Kindertages-stätte Herweghstraße 7. DesWeiteren stehen Gelder für dieVolkssolidarität zur Erneuerungder Küche in der Kita Max-Türpe-Straße 40/42 zur Verfü-gung. Der Jüdischen GemeindeChemnitz als Träger der Kinder-tagesstättengruppe in der Ein-richtung Tschaikowskistraße 9gehen Mittel für die Möblierungder Einrichtung zu. Zudem hatder Jugendhilfeausschuss Mittelfür die Sächsische Sozialakade-mie gGmbh zur Trockenlegungder Kindertagesstätte StraßeUsti nad Labem 299/301 bewil-ligt. "

Spielen, Lernen und Toben ausdrücklich erwünscht! Freizeit und Unterrichtist jetzt an der Oberen Luisenschule im Freien möglich. Foto: Stadt Woche für Woche

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WillkommenNichts ist süßer denn Heimat – Ein Stück Aus-stellung mit Theater Asyl

Das Kunst- und Kommunikationszen-trum »weltecho« und das Büro für theatrale Strategien laden ab 1. Juli einzu einem interdisziplinären Parcourszwischen Ausstellung und Theater-Per-formance: Begeben sie sich in dieHände von Schleusern und Schleppern.Machen Sie sich auf, zu einer Flucht-Reise, die Geschick und Mut erfordert.Immer laufen sie dabei Gefahr, aufdieser Reise verloren zu gehen. WerGlück hat, gelangt nach mehreren Etap-pen zum Asylverfahren. Wer gebrauchtwird, darf bleiben ...

Nicht jeder, der Einlass begehrt, istauch willkommen – diese Erfahrungmachen Jahr für Jahr tausende Men-schen, die sich auf der Suche nachSchutz vor Vertreibung, Verfolgungoder Hunger auf den Weg nach Eu-

Ein Erlebnisraum im »weltecho«, der Flucht und Asylsuche emotional nach-vollziehbar macht. Foto: weltecho

Graffiti-Flächenjetzt online

Graffitikünstler, die ein neuesMotiv ausprobieren wollen und da-her eine Übungsfläche oder nachgeeigneten Wänden für ihre Kunstsuchen, können sich ab sofort im Internetauftritt der Stadt,www.chemnitz.de über geeigneteOrte für legales Graffiti informie-ren. Eine Übersicht mit Fotozeigt mögliche Flächen an Sport-hallen und Wänden von Brückenoder Gebäuden auf. InteressierteGraffitikünstler können sich direktan die angegebenen Kontakt-adressen wenden und eine Nut-zungsvereinbarung abschließen.Die Stadtverwaltung möchte dieVielfalt künstlerischer Aus-drucksformen unterstützen undmit dem Anbieten legaler Graffi-tiflächen eine Form der Präventionschaffen, um illegales Graffitieinzudämmen. Deshalb beschlossder Stadtrat, legale Graffitiflächenan Bauwerken der Stadt und denstädtischen Eigenbetrieben fürGraffiti regelmäßig zu gewinnenund in drei Kategorien anzubie-ten. "

Am kommenden Wochenende über-gibt City-Investor Claus Kellnberger dievon Natursteinexperten sanierte Scha-le des ehemaligen Saxoniabrunnensan die Stadt.Der Brunnen war 1893 auf dem Roß-markt zwischen Falkeplatz und heu-tigem Rosenhof enthüllt worden. Inden 70er Jahren des 19. Jahrhundertshatte der Chemnitzer Verschönerungs-verein die Errichtung eines monu-mentalen Brunnens in der Stadt an-geregt. Dazu war zuerst der Schiller-platz, dann der Hauptmarkt vorgese-hen, schließlich entschied man sich

für den Roßmarkt. Bereits im ErstenWeltkrieg stand das Einschmelzender Bronzefiguren zur Disposition.Die Saxonia-Figur sowie weitere Bron-ze-Plastiken: ein Schmied und eineSpinnerin, die den Brunnen einstzierten, wurden dann allerdings fürRüstungszwecke im Zweiten Welt-krieg eingeschmolzen. Zu DDR-Zeiten lange vergeblich nachden Überbleibseln des Wasserspielsgesucht, fanden sich dessen steinerneTeile schließlich 1985 auf dem Lager-platz der PGH Dynamo. Maschinen-bauer Günter Kreyssig stieß auf die

Saxoniabrunnen: Ein glückliches Ende

ropa machen. Gemeinsam mit Mig-ranten, die in Chemnitz leben, ver-wandeln deutsche Künstler undTheatermacher das »weltecho« inein Auffanglager für europäischeWirtschaftsflüchtlinge. Mit den Mitteln der Installation unddes Spiels schaffen sie einen Erleb-nisraum, der Flucht und Asylsucheemotional nachvollziehbar macht.Getrieben von der Hoffnung aufeine neue Heimat müssen dabeiEntbehrungen, Verständigungspro-bleme und absurde Hürden der Bü-rokratie überwunden werden. Werbis zum Ende durchkommt, ist un-gewiss. Premiere hat dieses The-aterprojekt, das von der Stadtgefördert wird, am Freitag, 19 Uhr.

Weitere Vorstellungen gibt es am 2.bis 8. Juli, jeweils 10, 13, 17 und20 Uhr, außer Donnerstag: nur 10und 19 Uhr. Interessenten beachtenbitte, dass Reservierung notwendigist unter ! 2400241 oder 9188055und [email protected]. "www.weltecho.eu

Fragmente, als er gemeinsam mit Kol-legen ein von der PGH neu erworbenesGrundstück säuberte. Sofort war demheute betagten Chemnitzer klar, wasda unter Erde und Bewuchs zumVorschein kam: »Als Chemnitzer ahn-te ich, dass dies Teile des Saxonia-brunnens sein mussten. Wir ver-suchten sie mit dem Gabelstapler zuheben, doch vergeblich, denn dieSteine waren zu schwer.« Man bargsie schließlich und beabsichtigte,wie ein Schriftstück des damaligenStadtarchitekten Dr. Mühl beweist, siezu restaurieren und durch einen

Nachguss der Figuren zu ersetzen. Zudieser Zierde des Marktplatzes kam esallerdings nicht, bis im Jahr 2002erneut der Wunsch nach einem Sax-oniabrunnen für den Marktplatzbekundet wurde. Beteiligt an denEntwürfen damals unter anderemStephan Balkenhol, Anthony Cragg,Timm Ulrichs und Bjoern Noergaard.Nach einer kontroversen Debatte inder Bevölkerung wie im Stadtrat ent-schied der sich zwar für eine Variante,errichtet wurde das Wasserspiel jedochnicht. Die Geschichte des Saxoniabrunnens

hat nun 2011 ein glückliches Endegefunden. Investor Kellnberger ließSteinsockel und Wasserbecken restau-rieren. Neu sind wasserspeiendeDelfine aus Bronze. Das Wasserspielwird nun mit einem Brunnenfest aufdem Johannisplatz von der Chem-nitzer Oberbürgermeisterin einge-weiht. Anwesend wird auch GünterKreyssig sein, der den Sockel desbekannten Wasserspiels einst wiederfand. Am Samstag von 11 bis 18 Uhrund am Sonntag 10 bis 16 Uhr sinddie Chemnitzer zum Brunnenfesteingeladen. "

Neugierig, was sich wohl unter der Verhüllung verbirgt, betrachten Passanten den neuen Saxoniabrunnen auf dem neu gestalteten Johannisplatz.Foto: Kristin Schmidt

Symbolkraft: Saxonia als Beschüt-zerin des Handels. Foto: Stadtarchiv

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526 ! 29. Juni 2011 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

HERAUSGEBER

Stadt Chemnitz

Die Oberbürgermeisterin

SITZ

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Redaktion

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Zur Zeit gilt die Anzeigenpreis-

liste Nr. 8 vom 01.02.2008

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Tagesordnung:1. Eröffnung, Begrüßung sowie

Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tages-ordnung

3. Entscheidung über Einwen-dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung des Stadt-rates – öffentlich – vom08.06.2011

4. Bekanntgabe des Beschlus-ses aus der Sitzung desStadtrates – nichtöffentlich –vom 08.06.2011

5. Informationen der Oberbürgermeisterin

6. Fraktionserklärungen aus aktuellem Anlass

7. Beschlussvorlagen 7.1. Wahl der/des Beigeordneten

für das Dezernat 5Vorlage: B-196/2011 Einreicher: Oberbürgermeisterin

7.2. Novellierung der Richtliniezur Förderung von Städte-partnerschaftenVorlage: B-194/2011 Einreicher: Oberbürgermeisterin/Amt 15

7.3. Umbenennung der StadthalleChemnitz Kultur- und Kon-gresszentrum GmbH im Zugeder Verschmelzung mit derEvent- und MessegesellschaftChemnitz GmbHVorlage: B-187/2011 Einreicher: Dezernat 1/Amt 20

7.4. 1. Verordnung zur Änderungder ParkgebührenordnungVorlage: B-192/2011 Einreicher: Dezernat 6/Amt 66

7.5. Änderung des Konzeptes zumUmgang mit Veranstaltungenin der Stadt Chemnitz mitdem Schwerpunkt Innenstadt(Stadtratsbeschlusses Nr. B-165/2007)Vorlage: B-189/2011 Einreicher: Dezernat 3/Amt 32

7.6. 1. Verordnung zur Änderungder Verordnung der StadtChemnitz über das Offenhal-ten von Verkaufsstellen anSonntagen im Jahr 2011Vorlage: B-197/2011 Einreicher: Dezernat 3/Amt 32

7.7. Abberufung eines sachkundi-gen Einwohners aus demSchulausschuss und Berufung einer sachkundigenEinwohnerin in den Schul-ausschuss

Vorlage: B-132/2011 Einreicher: Oberbürgermeisterin/Amt 15

7.8. 2. Satzung zur Änderung derSchülerbeförderungskosten-satzung der Stadt ChemnitzVorlage: B-121/2011 Einreicher: Dezernat 1/Amt 40

7.9. Richtlinie der Stadt Chemnitzzur Förderung der freien Jugend-hilfe, sozialer und sozialmedizi-nischer Dienste (Fachförderricht-linie Jugend, Soziales,Gesundheit -FRL-JSG)Vorlage: B-110/2011 Einreicher: Dezernat 5/Amt 51

7.10. Bedarfsplan der StadtChemnitz für Kindertagesein-richtungen, Einrichtungen derFrühförderung, Horteinrich-tungen für Kinder von Förder-schulen und Kindertages-pflege 2011 bis 2013Vorlage: B-043/2011 Einreicher: Dezernat 5/Amt 51

7.11. Abberufung des sachkundi-gen Einwohners Fabian Wie-chell als beratendes Mitgliedaus dem Jugendhilfeaus-schuss der Stadt ChemnitzVorlage: B-167/2011 Einreicher: Dezernat 5/Amt 51

7.12. Bestellung eines Erbbau-rechtes an den jeweiligenTeilflächen der Flurstücke257/10, 256 m und 256 nder Gemarkung HilbersdorfVorlage: B-164/2011 Einreicher: Dezernat 2/Amt 23

7.13. Ergänzung des Beschlussesdes Stadtrates der StadtChemnitz Nr. B-731/96 vom11.12.1996 zur Bestellungeines Erbbaurechtes amGrundstück Mozartstraße 1Vorlage: B-170/2011 Einreicher: Dezernat 2/Amt 23

7.14. Abberufung von einem Mit-glied aus dem Ausländerbei-rat der Stadt Chemnitz undNeuberufung von einem Mit-glied in den Ausländerbeiratder Stadt ChemnitzVorlage: B-193/2011 Einreicher: Dezernat 5/Ausländerbeauftragte der StadtChemnitz

7.15. Abwägungs- und Satzungs-beschluss zum vorhabenbezo-genen Bebauungsplan Nr.08/14 „Bürogebäude an derHoffmannstraße“Vorlage: B-183/2011 Einreicher: Dezernat 6/Amt 61

7.16. Abwägungs- und Satzungsbe-schluss zum vorhabenbezoge-nen Bebauungsplan Nr. 09/18Wohngebiet KreherstraßeVorlage: B-182/2011 Einreicher: Dezernat 6/Amt 61

7.17. Abberufung der Stadtratsmit-glieder aus dem Kleingarten-beirat der Stadt Chemnitz undNeuberufung der Stadtratsmit-glieder in den Kleingartenbeiratder Stadt ChemnitzVorlage: B-168/2011 Einreicher: Dezernat 6/Amt 67

8. Informationsvorlagen 8.1. Tätigkeitsbericht der Kinder-

beauftragten der Stadt Chemnitz für 2010Vorlage: I-028/2011 Einreicher: Dezernat 5/Kinderbeauftragte

8.2. Jahresrechnung 2010Vorlage: I-046/2011 Einreicher: Dezernat 1/Amt 20

8.3. Haushaltscontrolling derGrünanlagenunterhaltung imI. Halbjahr 2011Vorlage: I-053/2011 Einreicher: Amt 67/Dezernat 6

9. Beschlussanträge 9.1. Schaffung des Bereiches

Bildung im Dezernat 5Vorlage: BA-011/2011Einreicher: Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

9.2. Prüfauftrag zur Einführungeines 24-Stunden-Sozialti-ckets zur Nutzung des ÖPNVVorlage: BA-014/2011 Einreicher: Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Fraktion DIELINKE, Herr Stadtrat Wolf

9.3. Zusätzliches Aufstellen vonHundetoiletten im StadtgebietVorlage: BA-015/2011 Einreicher: CDU-Ratsfraktion

9.4. Abberufung und Neuwahl vonAufsichtsratsmitgliedern derVersorgungs- und Verkehrs-holding GmbH ChemnitzVorlage: BA-016/2011 Einreicher: SPD-Fraktion, Frak-tion DIE LINKE, Fraktion BÜND-NIS/DIE GRÜNEN

10. Anfragen der Stadträtinnenund Stadträte

11. Bestimmung von zwei Stadt-ratsmitgliedern zur Unter-zeichnung der Niederschriftder Sitzung des Stadtrates – öffentlich –

Barbara Ludwig //Oberbürgermeisterin

Sitzung des Stadtrates – öffentlich –Mittwoch, den 06.07.2011,

15:00 Uhr, Stadtverordnetensaal des Rathauses, Markt 1, 09111 Chemnitz

der Entscheidung des Stadtrates derStadt Chemnitz zu dem Bürgerbegeh-ren „ERHALT GRUNDSCHULEN –KURZE WEGE FÜR KLEINE BEINE!“gem. § 25 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO

Der Stadtrat der Stadt Chemnitzhat in seiner Sitzung vom 8. Juni2011 Folgendes beschlossen:Beschluss Nr. B-185/2011Der Antrag auf Durchführung eines

Bürgerentscheides (Bürgerbegeh-ren) „ERHALT GRUNDSCHULEN –KURZE WEGE FÜR KLEINEBEINE!“ ist unzulässig und wirddaher zurückgewiesen.

Ortsübliche Bekanntgabe

Töpfermarkt auf Neumarkt Am 2. und 3. Juli 2011 findet aufdem Neumarkt am Rathaus derTöpfermarkt mit über 40 Töpfereienaus ganz Deutschland statt. DerTöpfermarkt hat am Samstag von 9bis 18 Uhr und am Sonntag von 9bis 16 Uhr geöffnet. Man kann ei-nigen Töpfern über die Schulterschauen und der Entstehung einesKunstwerkes zusehen.Die „Lanz-Leut“ aus Gera erfreuenihre Besucher am Sonntag von 11bis 15:30 Uhr mit ihren altertümli-chen Klängen.

Jahrmarkt rund ums RathausAm 4. Juli 2011 ist von 9 bis 17Uhr wieder Jahrmarktzeit. Die Kun-den erwartet ein bunt gemixtes Wa-renangebot. Es wird zum Bummeln,Schauen und Kaufen eingeladen.Für das leibliche Wohl wird wieimmer bestens gesorgt.Bürgerrückfragen sind möglich imBereich Marktwesen des Ordnungs-amtes der Stadt Chemnitz unter Ruf0371/ 488-3130. Märkte in Chem-nitz im Netz: www.chemnitz.de >Chemnitz > Kultur & Freizeit > Frei-zeit > Märkte & Feste

Marktinformationen

Stadt Chemnitz - Schulverwaltungsamt

Zum frühestmöglichen Termin ist die Stelle

Erzieher/in im Heim für körper- und mehr-fachbehinderte Kinder und Jugendliche (Kennziffer 804/40), erforderliche Qualifikation: Staatlich aner-kannte/r Erzieher/in mit rehabilitationspädagogischer, sonderpäda-gogischer oder heilpädagogischer Zusatzqualifikation bzw. Staatlichanerkannte/r Heilpädagoge/Heilpädagogin oder Heilerziehungspfle-ger/in (Bewertung mit der Entgeltgruppe S 8 TVöD) mit einer wö-chentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden zu besetzen. Detaillierte In-formationen finden Sie unter www.chemnitz.de / Ausschreibungen.

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung 3. Entscheidung über Einwendun-

gen gegen die Niederschrift derSitzung des OrtschaftsratesEuba – öffentlich –vom 24.05.2011

4. Informationen des Ortsvorstehers 5. Berichte der Ortschaftsräte zu

den einzelnen Verantwortungs-bereichen

6. Einwohnerfragestunde 7. Benennung von zwei Ort-

schaftsratsmitgliedern zur Un-terzeichnung der Niederschriftder öffentlichen Sitzung desOrtschaftsrates Euba

Thomas Groß // Ortsvorsteher

Sitzung des Ortschaftsrates Euba – öffentlich –

Dienstag, den 05.07.2011, 19:30 Uhr, Zimmer 6, GrundschuleEuba, An der Kirche 2, 09128 Chemnitz

Stellenangebot

wöchentlichaktuell

informativ

Amtsblatt Chemnitz

Page 6: 20110629_Amtsblatt_Chemnitz

6 26 ! 29. Juni 2011AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemein-deordnung für den Freistaat Sachsen(Sächs-GemO)Zur öffentlichen Bekanntmachungder Betriebssatzung des Eigenbetrie-bes „Das TIETZ“ der Stadt Chemnitzwird folgender Hinweis gegeben:Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-

GemO gelten Satzungen, die unterVerletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften zustande gekom-men sind, ein Jahr nach ihrer Be-kanntmachung als von Anfang angültig zustande gekommen. Diesgilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung

nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlich-keit der Sitzungen, die Genehmi-gung oder die Be-kanntmachungder Satzung verletzt worden sind,3. der Bürgermeister dem Be-schluss nach § 52 Abs. 2 wegenGesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz1 SächsGemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschrift gegenüber derGemeinde unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzung

begründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr.3 oder 4 geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der in §4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge-nannten Frist jedermann diese Ver-letzung geltend machen.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Inhalt

§ 1 Rechtsform§ 2 Name des Eigenbetriebes§ 3 Zweck des Eigenbetriebes§ 4 Stammkapital§ 5 Organe§ 6 Betriebsleitung§ 7 Aufgaben der Betriebsleitung§ 8 Vertretung des Eigenbetriebes§ 9 Betriebsausschuss§ 10 Aufgaben des

Betriebsausschusses§ 11 Aufgaben des Stadtrates§ 12 Oberbürgermeister§ 13 Sonderkasse§ 14 Wirtschaftsjahr, Wirtschafts-

plan, Finanzplanung§ 15 Risikofrüherkennung,

Zwischenbericht§ 16 Buchführung und

Kostenrechnung§ 17 Jahresabschluss und

Lagebericht§ 18 Leistungsbeziehungen

zur Stadtverwaltung§ 19 Erhaltung des

Sondervermögens§ 20 In-Kraft-Treten

Betriebssatzung des Eigenbetriebes„Das TIETZ“ der Stadt Chemnitz

Der Stadtrat der Stadt Chemnitzhat aufgrund des § 4 der Gemein-deordnung für den Frei-staat Sach-sen (SächsGemO) und des § 3 Abs.2 des Gesetzes über kommunaleEigenbe-triebe im Freistaat Sach-sen (SächsEigBG) in seiner Sitzungam 08.06.2011 mit Beschluss Nr.B-082/2011 folgende Betriebssat-zung beschlossen:

§ 1Rechtsform

(1) Die Stadtbibliothek, die Volks-hochschule und das Museum fürNaturkunde der Stadt Chemnitzwerden in Form eines Eigenbetrie-bes unterhalten und betrieben.(2) Der Eigenbetrieb wird entspre-chend den gesetzlichen und sat-zungsmäßigen Vorschriften, insbe-sondere den Vorschriften der Säch-sischen Gemeindeordnung, desSächsischen Eigenbetriebsgeset-zes, der Sächsischen Eigenbe-triebsverordnung, der Hauptsatzungder Stadt Chemnitz, sowie den Be-stimmungen dieser Satzung ge-führt.(3) Der Eigenbetrieb bildet einenorganisatorisch eigenständigen Be-trieb ohne eigene Rechtspersön-lichkeit. Der Eigenbetrieb ist fi-nanzwirtschaftlich als Sonderver-mögen der Stadt zu verwalten undnachzuweisen.

§ 2Name des Eigenbetriebes

(1) Der Eigenbetrieb führt denNamen: „Das TIETZ“(2) Die Kultureinrichtungen, dieunter dem Namen „Das TIETZ“ ge-führt werden, können im Ge-schäftsverkehr zum Namen „DasTIETZ“ ihre bisher übliche Ge-

schäftsbezeichnung weiter verwen-den. Erscheinungsbild und Ge-schäftsbezeichnung müssen jedochstets in Verbindung zum Namenund zum Erscheinungsbild des Ei-genbetriebes „Das TIETZ“ stehen.

§ 3Zweck des Eigenbetriebes

(1) Zweck des kommunalen Eigen-betriebes „Das TIETZ“ sind die För-derung von Kunst, Kultur, Bildung,Wissenschaft und Forschung sowieBetrieb und Unterhaltung der dreiin § 1 Abs. 1 dieser Satzung ge-nannten städtischen kulturellenEinrichtungen unter der Maßgabeder Stadt Chemnitz nach der Ge-meindeordnung für den FreistaatSachsen übertragenen Aufgabe imRahmen ihrer Leistungsfähigkeit.(2) Dieser Satzungszweck wird ins-besondere verwirklicht mittels Be-reitstellung aktueller Medien fürWissenschaft, Bildung, Arbeit undFreizeit, durch Bildungsangebote,Veranstaltungen, Begegnungsmög-lichkeiten, wissenschaftliche For-schung und das Sammeln, Bewah-ren und Erschließen von Kultur-gütern. (3) Der Eigenbetrieb kann alleseine Betriebszwecke förderndenund berührenden Hilfs- und Ne-bengeschäfte betreiben.

§ 4Stammkapital

Das Stammkapital des Eigenbetrie-bes beträgt EURO 50.000,00.

§ 5Organe

Zuständige Organe für die Angele-genheiten des Eigenbetriebes sind:- der Stadtrat- der Betriebsausschuss- der Oberbürgermeister1)

- die Betriebsleitung.

§ 6Betriebsleitung

(1) Die Betriebsleitung besteht auseinem oder mehreren Betriebslei-tern. Die Betriebsleiter werden vomStadtrat gewählt. Für die Be-schlussfassung bei der Wahl gilt § 28 Abs. 3 Satz 1 und 2 Sächs-GemO.(2) Der Stadtrat bestellt einen Ers-ten Betriebsleiter, wenn die Be-triebsleitung aus mehreren Be-triebsleitern besteht. Bei Mei-nungsverschiedenheiten innerhalbder Betriebsleitung entscheidet derErste Betriebsleiter.(3) Auf Vorschlag der Betriebslei-tung können nach Zustimmungdurch den Stadtrat vom Oberbür-germeister deren Stellvertreter be-stellt werden. Diese vertreten imVerhinderungsfall die Betriebsleiterin ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet.Sie sind nicht Mitglieder der Be-triebsleitung.(4) Sofern mehrere Betriebsleiterbestellt sind regelt der Oberbürger-meister mit Zustimmung des Be-triebsausschusses die Geschäfts-

verteilung innerhalb der Betriebs-leitung durch eine Geschäftsord-nung.

§ 7Aufgaben der Betriebsleitung

(1) Die Betriebsleitung leitet denEigenbetrieb, soweit aufgrund ge-setzlicher Vorschriften o-der dieserSatzung nichts anderes bestimmtist. Ihr obliegt insbesondere dielaufende Betriebsführung unter Be-achtung aller Zustimmungs- undGenehmigungserfordernisse (insbe-sondere gem. § 90 SächsGemO)sowie Verfahrensvorschriften. ImRahmen ihrer Zuständigkeit ist siefür die wirtschaftliche Führung desEigenbetriebes verantwortlich.1) Den im Folgenden verwendeten Bezeich-nungen Oberbürgermeister, Betriebsleiter, Be-triebsangehöriger, Stadtkämmerer, Bevollmäch-tigter, Stellvertreter, Angestellter, Dienstvorge-setzter usw. sind die weiblichen Formen der Be-zeichnung Oberbürgermeisterin, Betriebsleite-rin, Betriebsangehörige, Stadtkämmerin, Be-vollmächtigte, Stellvertreterin, Angestellte,Dienstvorgesetzte usw. auch ohne explizite Er-wähnung im Einzelfall gleichzusetzen.(2) Die Betriebsleitung vollzieht dieBeschlüsse des Stadtrates, seinerAusschüsse und die Entscheidun-gen des Oberbürgermeisters in An-gelegenheiten des Eigenbetriebes.(3) Zur laufenden Betriebsführunggehören insbesondere:a) der Abschluss und der Vollzugvon Verträgen bis zu einem Betragvon EURO 75.000,00 im Einzel-fall, soweit in dieser Satzung nichtsanderes bestimmt ist. Bei Dauer-schuldverhältnissen bzw. Verträgenmit gestufter Leistungspflicht istder Gesamtvertragswert (Barwert)maßgebend.b) die Einstellung, Höhergruppie-rung und Entlassung des Personalsbis einschließlich Entgeltgruppe 11TVöD unter Beachtung der Maßga-ben des Stellenplanes sowie dieDurchführung der laufenden Perso-nalangelegenheiten, soweit in die-ser Satzung nichts anderes be-stimmt ist,c) die Beschaffung von Vorräten imRahmen einer wirtschaftlichen La-gerhaltung,d) die Aufstellung des Wirtschafts-planes einschließlich Bilanzpla-nung, Finanzplanung, des Jahres-abschlusses und des Lageberich-tes; die Aufstellung des Entwurfesdes Wirtschaftsplanes erfolgt imBenehmen mit dem Stadtkämme-rer,e) die Stundung und Niederschla-gung von Forderungen bis zu einemBetrag von EURO 25.000,00 fürden Zeitraum bis zu einem Jahrund bis zu einem Betrag von EURO12.500,00 über ein Jahr hinaus imEinzelfall,f) der Erlass von Forderungen bis zueinem Betrag von EURO 5.000,00im Einzelfall,g) die Einleitung und Fortführungdes Rechtsstreites und der Ab-schluss von Vergleichen bis zueinem Betrag von EURO25.000,00 im Einzelfall,h) die Aufnahme von Kassenkredi-ten im Rahmen des genehmigtenGesamtbetrages der Kassenkreditedes Eigenbetriebes,

i) die Kreditaufnahme bis zu einemBetrag von EURO 50.000,00 p. a.mit Ausnahme von Kreditaufnah-men bei der Stadt oder anderen Ei-genbetrieben,j) Änderungen von Kreditkonditio-nen insbesondere Zinsanpassungenbei bestehenden Kreditverträgen,soweit dadurch die Kreditsummenicht erhöht wird, sowie Umschul-dungen,k) Vollzug des Wirtschaftsplanesdes Eigenbetriebes einschließlichder Vergabe von Lieferungen undLeistungen und Nachträgen nachder Vergabe- und Vertragsordnungfür Bauleistungen (VOB) und derVergabe- und Vertragsordnung fürLeistungen (VOL) soweit der ge-setzte Kostenrahmen nicht mehrals 10 v. H. im Einzelfall über-schritten wird und die Deckung derMehraufwendungen gesichert istsowie die Vergabe von Planungs-leistungen, die keiner Ausschrei-bung nach der Vergabeordnung fürfreiberufliche Leistungen (VOF) be-dürfen,l) Entscheidungen über außerplan-mäßige Investitionen, welche kurz-fristig zur Fortführung des Be-triebsablaufes erforderlich sind,soweit diese im Rahmen des Wirt-schaftsplanes finanziell abgedecktsind und einen Betrag von EURO17.000,00 im Einzelfall und EURO70.000,00 im Wirtschaftsjahrnicht übersteigen. Der Betriebsausschuss ist nach-träglich innerhalb der quartalswei-sen Berichterstattung zu informie-ren.(4) Die Betriebsleitung hat denOberbürgermeister, den Betriebs-ausschuss sowie den Stadtkämme-rer vierteljährlich über die Entwick-lung des Eigenbetriebes und diewirtschaftliche Lage sowie die Um-setzung der geplanten Investitionenschriftlich zu unterrichten. Dar-über hinaus hat die Betriebsleitungden Oberbürgermeister über allewichtigen Angelegenheiten recht-zeitig und umfassend zu informie-ren.(5) Die Betriebsleitung bereitet inAngelegenheiten des Eigenbetrie-bes die Beschlüsse des Stadtratesund des Betriebsausschusses vor.Stadtrat und Betriebsausschussgeben der Betriebsleitung vor derBeschlussfassung in diesen Ange-legenheiten die Möglichkeit zumVortrag.(6) Alle Maßnahmen, die die Fi-nanzwirtschaft der Stadt Chemnitzberühren, sind vor ihrem Wirksam-werden von der Betriebsleitung mitdem Stadtkämmerer abzustimmen.Insoweit steht dem Stadtkämmererjederzeit ein Auskunftsrecht gegen-über der Betriebsleitung zu. Die Fi-nanzwirtschaft der Stadt Chemnitzist insbesondere berührt, wenndurch Maßnahmen die Änderungdes Wirtschaftsplanes (§ 16 Abs. 1und Abs. 2 SächsEigBG) notwendigwerden könnte oder wird.(7) Alle in der Betriebssatzung an-gegebenen Wertgrenzen beziehensich auf Bruttowerte und jeweils

auf einen einheitlichen wirtschaft-lichen Vorgang. Die Zerlegung einessolchen Vorganges in mehrere Teilezur Begründung einer anderen Zu-ständigkeit ist nicht zulässig.

§ 8Vertretung der Stadt in Angelegen-

heiten des Eigenbetriebes

(1) Im Rahmen ihrer Aufgaben ver-tritt die Betriebsleitung die Stadt inAngelegenheiten des Eigenbetrie-bes. Die Betriebsleiter sind grund-sätzlich nur gemeinsam vertre-tungsberechtigt. Ist nur ein oder einErster Betriebsleiter bestellt, so istdieser alleinvertretungsberechtigt.(2) Die Betriebsleitung gibt im Rah-men und unter Beachtung der For-merfordernisse des § 6 SächsEigBGin den Angelegenheiten des Eigen-betriebes verpflichtende Erklärun-gen für die Stadt Chemnitz ab. Siezeichnet unter dem Namen des Ei-genbetriebes ohne Angabe einesVertretungsverhältnisses.(3) Die Stellvertreter i. S. des § 6Abs. 3 zeichnen mit dem Zusatz„i. V.“.(4) Die Betriebsleitung kann Be-diensteten des Eigenbetriebes füreinzelne Angelegenheiten und/oderbestimmte Sachgebiete mit ihrerVertretung beauftragen und ihnenVollmacht erteilen. Diese zeichnenmit dem Zusatz „im Auftrag“.

§ 9Betriebsausschuss

(1) Für die Angelegenheiten des Ei-genbetriebes „Das TIETZ“ ist derKultur- und Sportausschuss derStadt Chemnitz als Betriebsaus-schuss zuständig.(2) An den Sitzungen des Kultur-und Sportausschusses nimmt dieBetriebsleitung mit beratenderStimme teil. Sie ist auf Verlangenzu den Beratungsgegenständen zuhören. Sie ist verpflichtet, auf An-forderung zu den Beratungsgegen-ständen Stellung zu nehmen undAuskünfte zu erteilen.

§ 10Aufgaben des Kultur- und

Sportausschusses

(1) Der Kultur- und Sportausschussüberwacht die Betriebsleitung undberät alle Angelegenheiten des Ei-genbetriebes vor, die der Entschei-dung des Stadtrates vorbehaltensind. Innerhalb des eigenen Zu-ständigkeitsbereiches entscheidetder Kultur- und Sportausschussselbstständig an Stelle des Stadtra-tes.(2) Der Kultur- und Sportausschusshat Maßnahmen der Betriebslei-tung zu widersprechen, wenn siedas Recht verletzen oder das Wohlder Stadt und/oder des Eigenbe-triebes gefährden. Der Widerspruchdes Kultur- und Sportausschussesist bindend.

Weiter Seite 7

Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Das TIETZ“ der Stadt Chemnitz

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726 ! 29. Juni 2011 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Fortsetzung von Seite 6

(3) Der Kultur- und Sportausschusskann jederzeit von der Betriebslei-tung über den Verlauf der Ge-schäfte und die Lage des Eigenbe-triebes Berichterstattung verlangen.(4) Der Kultur- und Sportausschussist unbeschadet der vorgenanntenBestimmungen für die folgendenAngelegenheiten zuständig:a) Vorberatung des Wirtschaftspla-nes sowie aller damit zusammen-hängenden Angelegenheiten desEigenbetriebes, die der Entschei-dung des Stadtrates vorbehaltensind,b) Vorberatung des Jahresabschlus-ses, des Lageberichtes, der Be-richte über die Jahresabschluss-prüfung und die örtliche Prüfungund Vorschlag für die Ergebnisver-wendung,c) Vorberatung zu den Vorschlägender Betriebsleitung für die Festset-zung von Gebühren und Entgelten,d) Vorberatung zu Satzungsentwür-fen,e) Beschlussfassung zu Entgeltenfür Hilfs- und Nebengeschäfte nach§ 3 Abs. 3 dieser Satzung,f) Beschluss zur Einstellung, Hö-hergruppierung und Entlassung vonAngestellten ab Entgeltgruppe 12TVöD sowie zu Anträgen auf Hinausschiebung des Ruhestands-beginns,g) Vorschlag für Prüfer des Jahres-abschlusses,h) Einwilligung zu erfolgsgefähr-denden Mehraufwendungen des Er-folgsplanes oder des Liquiditäts-planes, für die ein dringendesBedürfnis besteht, sofern sie unab-weisbar sind. Mehraufwendungenim Erfolgsplan sind erfolgsgefähr-dend, wenn die Gesamtsumme derAufwendungen um 2 v. H. über-schritten wird und sie nicht durchMehrerträge gedeckt sind. ErhöhteMittelabflüsse im Liquiditätsplansind liquiditätsgefährdend, wenn jeAuszahlung der Planansatz um 10v. H. oder um EURO 100.000,00überschritten wird und keine De-ckung aus anderen Liquiditätsquel-len vorhanden ist oder gefundenwerden kann.i) Einwilligung zu Änderungen desInvestitionsplanes, wenn der Plan-ansatz EURO 17.000,00 im Ein-zelfall und EURO 70.000,00 imWirtschaftsjahr übersteigen.j) Beschlussfassung zu Änderungendes Wirtschaftsplanes in Umset-zung des § 10 Abs. 4 h dieser Sat-zung, wenn sich keine Auswirkun-gen gemäß § 15 Abs. 2 SächsEigBG auf den Haushalt der Stadtergeben,k) Einwilligung zur Einleitung undFortführung eines Rechtsstreitsund zum Abschluss von Verglei-chen, soweit sie nicht zu den lau-fenden Geschäften der Betriebs-führung gehören,l) Entgegennahme der Vierteljah-resberichte der Betriebsleitung undStellungnahme dazu,m) Entscheidungen zur Stundung,Niederschlagung und zum Erlassvon Forderungen sowie zum Ver-zicht auf Ansprüche aller Art, so-weit sie nicht zu den laufenden Ge-schäften der Betriebsführung ge-hören,n) Einwilligung zum Abschluss vonVerträgen über einen Betrag vonmehr als EURO 75.000,00 hinausbis zu einem Betrag von EURO500.000,00 im Einzelfall. BeiDauerschuldverhältnissen bzw. Ver-trägen mit gestufter Leistungs-pflicht ist der Gesamtvertragswert(Barwert) maßgebend sowie zu Ver-gaben von Planungsleistungen, dieeiner Ausschreibung nach VOF be-

dürfen,o) Einwilligung bzw. Genehmigungvon überplanmäßigen Mehrkostenbei Baumaßnahmen, Planungsleis-tungen bzw. Beschaffungen, wennder im Wirtschaftsplan angesetzteKostenrahmen um mehr als 10 v.H. im Einzelfall überschritten wird,p) Entscheidungen zu Kreditauf-nahmen über einen Betrag vonmehr als EURO 50.000,00 (proJahr), mit Ausnahme von Kassen-krediten und Kreditaufnahmen beider Stadt oder anderen Eigenbe-trieben,q) Vorberatung der gemäß § 90SächsGemO genehmigungspflichti-gen Rechtsgeschäfte, insbesondereder Rechtsgeschäfte, die einePflicht zur Veräußerung von Grund-stücken oder grundstücksgleichenRechten begründen.

§ 11Aufgaben des Stadtrates

(1) Der Stadtrat entscheidet überalle Angelegenheiten des Eigenbe-triebes, soweit nicht der Oberbür-germeister, der Kultur- und Sport-sausschuss, ein anderer Ausschussdes Stadtrates oder die Betriebslei-tung zuständig sind. Er entscheidetüber alle Grundsätze, nach denender Eigenbetrieb gestaltet und wirt-schaftlich geleitet wird.(2) Auf Basis der gesetzlichen Zu-ständigkeitsregelungen gemäß § 9SächsEigBG und der in dieser Sat-zung an anderer Stelle geregeltenAufgaben ist der Stadtrat insbeson-dere für folgende Angelegenheitenzuständig: a) Änderungen der Betriebssatzung,b) wesentliche Änderung des Be-triebsumfanges bzw. Übernahmeneuer Aufgaben, insbesondere An-gliederungen von Unternehmenund Einrichtungen der Stadt,c) Auflösung des Eigenbetriebes,Änderung der Rechtsform des Ei-genbetriebes, insbesondere auchVerschmelzung,d) Beschlussfassung über den Wirt-schaftsplan nebst Finanzplanungsowie über die Änderung des Wirt-schaftsplanes, wenn sich Auswir-kungen für den Haushalt der Stadti. S. d. § 15 Abs. 2 SächsEigBG er-geben,e) Feststellung des Jahresabschlus-ses nach Maßgabe des § 17 dieserSatzung,f) Beschlussfassung zu Gebühren-und Beitragssatzung sowie techni-schen Satzungen,g) Entscheidung über Veränderun-gen des Stammkapitals,h) Einwilligung zu Verträgen mitMitgliedern des Kultur- und Sport-ausschuss bzw. der Betriebsleitungmit Ausnahme von Arbeits- und An-stellungsverträgen mit den vomStadtrat gewählten Betriebsleitern,i) Bestellung der Mitglieder desKultur- und Sportausschuss,j) Einwilligung zum Abschluss vonBetriebsführungsverträgen,k) Gewährung von Darlehen derStadt an den Eigenbetrieb oder desEigenbetriebes an die Stadt sowieGewährung und Aufnahme von Dar-lehen der Eigenbetriebe der StadtChemnitz untereinander nach Maß-gabe des § 2 SächsEigBVO und des§ 18 dieser Satzung,l) Einwilligung zum Abschluss vonVerträgen über einen Betrag vonmehr als EURO 500.000,00 imEinzelfall hinaus.m) Beschlussfassung zur Entnahmeaus dem Eigenkapital bzw. Heraus-lösung von Sondervermögen abeinem Betrag über EURO50.000,00 nach Anhörung der Be-triebsleitung.(3) Darüber hinaus kann der

Stadtrat in Angelegenheiten, für diesonst der Kultur- und Sportaus-schuss zuständig ist, im Einzelfalldie Entscheidung an sich ziehen.

§ 12Oberbürgermeister

(1) Dem Oberbürgermeister obliegtdie Sicherstellung der ordnungsge-mäßen Führung des Eigenbetrie-bes, der Belange der Stadt, der Ein-heit der Verwaltung und die Wah-rung der Grundsätze eines geordne-ten Geschäftsganges. Zur Durch-führung dieser Aufgaben kann derOberbürgermeister der Betriebslei-tung Weisungen erteilen.(2) Der Oberbürgermeister istDienstvorgesetzter der Bedienste-ten des Eigenbetriebes sowie derBetriebsleitung.(3) Personalangelegenheiten mitAusnahme der in § 7 Abs. 3 (b) und§ 10 Abs. 4 (f) dieser Satzung ge-nannten, insbesondere solche vongrundsätzlicher Bedeutung wie dieVereinbarung von Sozialplänen, derAbschluss arbeitsrechtlicher Ver-gleichs- und Aufhebungsvereinba-rungen sowie die Gewähr außerta-riflicher Rechte, obliegen der Ein-willigung des Oberbürgermeisters. (4) Der Oberbürgermeister ent-scheidet mit Zustimmung der Be-triebsleitung über die Entnahmevon Eigenkapital bzw. die Heraus-lösung von Sondervermögen bis zueinem Wert von einschließlichEURO 50.000,00.(5) Darüber hinaus regelt der Ober-bürgermeister mit Zustimmung desBetriebsausschusses das Verfahrenzur Vorbereitung der Bauvorhabennach VOB sowie Vorhaben nachVOL in Anlehnung an städtischeVorgehensweisen unter Berücksich-tigung des § 6 Abs. 2 Nr. 2 undAbs. 3 SächsEigBVO sowie § 12Sächsische Kommunalhaushalts-verordnung-Doppik (SächsKomHVO-Doppik).

§ 13Sonderkasse

Für den Eigenbetrieb wird eine un-verbundene Sonderkasse eingerich-tet. § 87 SächsGemO gilt entspre-chend.

§ 14Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan, Fi-

nanzplanung

(1) Wirtschaftsjahr des Eigenbetrie-bes ist das Kalenderjahr. (2) Der von der Betriebsleitung auf-gestellte Wirtschaftsplan in seinenBestandteilen Erfolgsplan, Liquidi-tätsplan, Finanzplanung und Stel-lenübersicht ist rechtzeitig vor Be-ginn des Wirtschaftsjahres über denOberbürgermeister nach Beratungim Kultur- und Sportausschussdem Stadtrat zum Beschluss vorzu-legen. Die Aufstellung des Wirt-schaftsplanes richtet sich nach denTerminen zur Erstellung des Haus-haltsplanes der Stadt. Für die Glie-derung und Darstellung der Wirt-schaftsplanung gelten §§ 4 – 7SächsEigBVO.(3) Es ist eine Finanzplanunggemäß § 6 SächsEigBVO aufzustel-len, die eine Übersicht über dieEntwicklung des Mittelzu- und Mit-telabflusses, gegliedert nach Jah-ren, sowie die Entwicklung der Er-träge und Aufwendungen enthält.(4) Dem Wirtschaftsplan wird einVorbericht entsprechend § 3 SächsEigBVO beigefügt.(5) Eine Änderung des Wirtschafts-planes ist entsprechend § 16 Abs.1 SächsEigBG sowie gemäß § 10Abs. 4 und § 11 Abs. 2 dieser Sat-

zung vorzunehmen.

§ 15Risikofrüherkennung,

Zwischenbericht

(1) Es ist ein angemessenes Systemzur Erkennung von Risiken einzu-richten, dass es ermöglicht, etwaigeden Bestand gefährdende Entwick-lungen frühzeitig zu erkennen. ZurFrüherkennung gehören insbeson-dere die Identifikation, Bewertung,Dokumentation, Mitteilung undÜberwachung von Risiken. Die Do-kumentation erfolgt in einem Risi-kohandbuch.(2) Die Betriebsleitung hat demOberbürgermeister, dem Stadtkäm-merer und auch dem Kultur- undSportausschuss für den Stichtag30.06. des Wirtschaftsjahres einenschriftlichen Zwischenbericht überdie Umsetzung des Erfolgs- und Li-quiditätsplanes vorzulegen.

§ 16Buchführung und Kostenrechnung

(1) Der Eigenbetrieb führt die Ge-schäfte nach den Regeln der kauf-männischen doppelten Buchfüh-rung. Auf die Buchführung und dasInventar finden die §§ 238 – 241HGB sinngemäß Anwendung, so-weit sich aus gesetzlichen Vorgabenoder dieser Satzung nicht anderesergibt.(2) Durch die Anwendung der Kos-tenarten-, Kostenstellen- und Kos-tenträgerrechnung wird eine trans-parente Betriebsabrechnung ge-währleistet.

§ 17Jahresabschluss und Lagebericht

(1) Auf den Jahresabschluss des Ei-genbetriebes finden die allgemei-nen Vorschriften, die Ansatzvor-schriften, die Vorschriften über dieBilanzierung und die Gewinn- undVerlustrechnung, die Bewertungs-vorschriften und die Vorschriftenüber den Anhang für den Jahresab-schluss der großen Kapitalgesell-schaften des Dritten Buches desHandelsgesetzbuches sinngemäßAnwendung soweit gesetzlich oderin dieser Satzung nichts anderesgeregelt ist.(2) Die Bilanz, die Gewinn- undVerlustrechnung, der Anhang undder Lagebericht sind entsprechendder §§ 11 bis 15 der SächsEigBVOaufzustellen. Im Lagebericht istauch darzustellen, wie das Unter-nehmen die von ihm wahrzuneh-mende gemeindliche Aufgabe er-füllt hat. (§ 17 Abs. 1 SächEigBG).(3) Es ist eine Liquiditätsrechnungnach § 10 SächsEigBVO zu erstel-len.(4) Die Betriebsleitung legt denJahresabschluss (Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung und Anhang)sowie den Lagebericht bis zum Ab-lauf von vier Monaten nach Schlussdes Wirtschaftsjahres in unter-zeichneter Form dem Oberbürger-meister vor.Der Oberbürgermeister leitet dieseUnterlagen unverzüglich zur Jah-resabschlussprüfung und zur örtli-chen Prüfung (§ 105 SächsGemO)weiter. Bei der Jahresabschlussprü-fung ist das Ergebnis der örtlichenPrüfung (§§ 105 und 106 Sächs-GemO) zu berücksichtigen.(5) Der Oberbürgermeister leitetden Jahresabschluss (mit detail-lierten Betrachtungen zur Zuord-nung des jeweiligen Jahresergeb-nisses) und den Lagebericht zu-sammen mit den Berichten überdie Jahresabschlussprüfung unddie örtliche Prüfung dem Kultur-

und Sportausschuss zur Vorbera-tung, anschließend mit dem Ergeb-nis dieser Vorberatung dem Stadt-rat zur Feststellung zu. Der Stadtratstellt den Jahresabschluss inner-halb von neun Monaten nach Endedes Wirtschaftsjahres fest und be-schließt dabei über:a) die Verwendung des Jahresüber-schusses oder die Behandlung desJahresverlustes des Eigenbetriebes b) die Entlastung der Betriebslei-tung; versagt er die Entlastung, hater dafür die Gründe anzugeben.(6) Der Beschluss über die Fest-stellung des Jahresabschlusses istortsüblich bekannt zu machen.Weitere Einzelheiten regelt § 19Abs. 2 SächsEigBG.

§ 18Leistungsbeziehungen zur

Stadtverwaltung

Lieferungen, Leistungen und Kre-dite von anderen Unternehmen undVerwaltungszweigen der StadtChemnitz an den Eigenbetriebsowie Lieferungen, Leistungen undKredite des Eigenbetriebes an an-dere Unternehmen und Verwal-tungszweige der Stadt Chemnitzsind angemessen zu vergüten.

§ 19Erhalt des Sondervermögens

(1) Für die technische und wirt-schaftliche Fortentwicklung des Ei-genbetriebes werden rechtzeitigund in angemessener Höhe Rückla-gen gebildet. Dies gilt auch, soweitdie Abschreibungen für die Erneue-rungen nicht ausreichen. Instand-haltungsarbeiten sind rechtzeitigdurchzuführen.(2) Eigenkapital darf dem Eigenbe-trieb nur entnommen werden, wenndadurch seine dauerhafte Aufga-benerfüllung nicht gefährdet wird.Über die Entnahme von Eigenkapi-tal bzw. die Herauslösung von Son-dervermögen entscheidet bis zueinem Wert von einschließlichEURO 50.000,00 der Oberbürger-meister mit Zustimmung der Be-triebsleitung und ab einem Wertvon über EURO 50.000,00 derStadtrat nach Anhörung der Be-triebsleitung. § 1 Abs. 2 SächsEigBVO ist zu beachten.(3) Ein im Jahresabschluss festge-stellter Jahresverlust kann gem. § 1Abs. 3 SächsEigBVO bis zu dreiJahre vorgetragen werden. Gewinnesind während dieser Zeit vollstän-dig zur Verlusttilgung zu verwen-den. Danach kann der Verlust mitGenehmigung der Rechtsaufsichts-behörde noch um weitere Jahre vor-getragen werden, wenn zu erwartenist, dass der Verlust durch Gewinnein den folgenden Jahren ausgegli-chen wird (§ 1 Abs. 3 SächsEigBVO).(4) Der nicht oder nicht weiter vor-getragene Verlust ist gem. § 1 Abs.4 SächsEigBVO aus dem Eigenka-pital auszugleichen, wenn dies dieEigenkapitalausstattung des Eigen-betriebes gemäß Absatz 2 zulässt.

§ 20In-Kraft-Treten

Die Betriebssatzung tritt am01.07.2011 in Kraft.

Gleichzeitig treten die Betriebssat-zung des Eigenbetriebes „DasTIETZ“ vom 01.07.2004 sowie dieÄnderung der Betriebssatzung vom13.03.2008 außer Kraft.

Barbara Ludwig //Oberbürgermeisterin

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Vergabe-Nr.: 17/11/304a) Name, Anschrift, Kontaktdatendes Auftraggebers (Vergabestelle):Stadt Chemnitz, Gebäudemanage-ment und Hochbau, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371) 488 6501, Fax: 4886591, Email: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öf-fentliche Ausschreibung nach VOB/A 2009d) Art des Auftrags: Kindertages-stätte, Bautechnischer Brandschutze) Ort der Ausführung: Chemnitz,Straße Usti nad Labem 197,09119 Chemnitzf) Art und Umfang der Leistung:Los 3: Schlosserarbeiten Fluchttreppen als Wangentreppen,verzinkt, Breite 1,25 m Stabgeländer beidseitig: Höhe =1,00 m Handlauf und Kinderhandlauf ausEdelstahl Treppen liefern, montieren Fundamente bauseits incl. erfor-derliche Ausführungszeichnungen Treppe 1: 11 Steigungen mit Po-dest am Austritt 3,00 m Treppe 2: 2 x 9 Steigungen mitZwischenpodest 1,25 m und Po-

dest am Austritt 1,65 m Treppe 3: 12 Steigungen mit Po-dest am Austritt 3,10 m Treppe 4: 2 x 9 Steigungen, zweiläu-fig, mit Zwischenpodest 2,75 / 1,25m und Podest am Austritt 1,65 mZuschlagskriterien: Sollten sich dieangebotenen Leistungen nach Artund Umfang nicht unterscheiden,wird das einzige Zuschlagskriteriumder Preis sein.g) Zweck der baulichen Anlage bzw.des Auftrags: Entscheidung überPlanungsleistungen: neinh) Art und Umfang der einzelnenLose: Aufteilung in mehrere Lose:nein; Einreichung der Angebotemöglich für: ein Los; Vergabe derLose an verschiedene Bieter: neini) Zeitpunkt und Dauer des Bau-leistungsauftrages: Ausführungs-frist für den Gesamtauftrag: 3/17/11/304: Beginn: 35. KW 2011,Ende: 46. KW 2011;j) Zulässigkeit von Nebenangebo-ten nach § 8 Absatz 2 Nummer 3VOB/A 2009: Zulässigkeit von Ne-benangeboten: Nebenangebotesind zulässig. Pauschalangebotewerden ausgeschlossen.k) Ausgabe der Vergabeunterlagen:Vergabeunterlagen sind bei folgen-

der Anschrift erhältlich: StadtChemnitz, Submissionsstelle, FrauHenke, Zimmer 018, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371) 488 2378, Fax:4882396 Email: [email protected]) Kosten der Vergabeunterlagen:Vervielfältigungskosten Gesamt-maßnahme: 3/17/11/304: 8,00EUR; Zahlungsweise: Einzahlungs-beleg. Zahlungseinzelheiten: Bar-geldzahlung bei Abholung möglich.Der Versand erfolgt nach Vorlageder Kopie des Zahlungsbeleges(keine Schecks). Anforderung derVerdingungsunterlagen bis: 07.07.2011. Verspätet eingehende Anfor-derungen werden nicht berücksich-tigt. Abholung/Versand ab: 14.07.2011 Anschrift: Stadt Chem-nitz, Submissionsstelle, Annaber-ger Str. 89, 09120 Chemnitz. Öff-nungszeiten: Mo 8.30-12.00 Uhrund 13.30-15.30 Uhr, Di-Mi13.00-15.30 Uhr sowie Do 13.30-18.00 Uhr. Die Anforderung derAusschreibung auf Datenträger, Da-tenart 83 nach GAEB, Ausgabe2000, ist möglich. Das eingezahlteEntgelt wird nicht erstattet.Zahlungsempfänger: Kassen- und

Steueramt: Stadt ChemnitzKreditinstitut: Sparkasse ChemnitzKontonummer: 3501007506Bankleitzahl: 87050000Verwendungszweck: 40012221Verg.-Nr. 17/11/304 und Los Nr.n) Frist für den Eingang der Ange-bote: Frist für den Eingang der An-gebote 28.07.2011, 10.30 Uhro) Abgabe der Angebote: Anschrift,an die die Angebote schriftlich zurichten sind: Stadt Chemnitz, Sub-missionsstelle, Zimmer 018, FrauHenke, Annaberger Straße 89,09120 Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371)488 2378, Fax: 488 2396 Email:[email protected]) Sprache, in der die Angeboteverfasst sein müssen: Deutschq) Eröffnungstermin: Datum, Uhrzeitund Ort des Eröffnungstermins sowieAngabe, welche Personen bei der Er-öffnung der Angebote anwesend seindürfen. Stadt Chemnitz, Submissi-onsstelle, Zimmer 016, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz. Datumund Uhrzeit der Eröffnung der Ange-bote: Bei Gesamtvergabe Los3/17/11/304: 28.07.2011, 10.30;Personen, die bei der Eröffnung an-wesend sein dürfen: Bieter und ihreBevollmächtigten

r) Geforderte Sicherheiten: keines) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen: gemäß Ver-dingungsunterlagent) Rechtsform der Bietergemein-schaft: Gesamtschuldnerisch haftendmit bevollmächtigtem Vertreteru) Eignungsnachweise: Der Bieterhat mit seinem Angebot zum Nach-weis seiner Fachkunde, Leistungs-fähig- keit und Zuverlässigkeit einedirekt abrufbare Eintragung in dieallgemein zugängliche Liste desVereins für Präqualifikation vonBauunternehmen e. V. (Präqualifi-kationsverzeichnis) nachzuweisen.Der Nachweis kann auch durch Ei-generklärung gem. Formblatt 124(Eigenerklärung zur Eignung) er-bracht werden. Hinweis: Soweit zu-ständige Stellen Eigenerklärungenbestätigen, sind von Bietern, derenAngebote in die engere Wahl kom-men, die entsprechenden Beschei-nigungen vorzulegen.v) Zuschlagsfrist: 29.08.2011w)Prüfstelle für Verstöße gegenVergabebestimmungen: Allg. Fach-/Rechtsaufsicht: LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Straße41, 09120 Chemnitz, Tel.-Nr.:(0371) 5320, Fax: 5321303

Vergabe-Nr.: 17/11/354a) Name, Anschrift, Kontaktdatendes Auftraggebers (Vergabestelle):Stadt Chemnitz, Gebäudemanage-ment und Hochbau, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371) 488 6501, Fax: 4886591, Email: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öf-fentliche Ausschreibung nachVOB/A 2009d) Art des Auftrags: Kindertages-stätte, Bautechnischer Brandschutze) Ort der Ausführung: Chemnitz,Straße Usti nad Labem 197,09119 Chemnitzf) Art und Umfang der Leistung:Los 1: Baumeisterarbeiten - 40 m Schutzzaun - 70 m2 Wege aus Gehwegplatten

erneuern, Rasenborde setzten - 20 m3 Einzelfundamente für Außen-

treppen incl. Erdarbeiten, Schalung - 14 m2 Abbruch Stahlbeton-Fer-

tigteil-Wände - 30 m2 Innenputz - 33 m2 Arbeits-StandgerüstZuschlagskriterien: Sollten sich dieangebotenen Leistungen nach Art

und Umfang nicht unterscheiden,wird das einzige Zuschlagskriteriumder Preis sein.g) Zweck der baulichen Anlage bzw.des Auftrags: Entscheidung überPlanungsleistungen: neinh) Art und Umfang der einzelnenLose: Aufteilung in mehrere Lose:nein. Einreichung der Angebotemöglich für: ein Los. Vergabe derLose an verschiedene Bieter: neini) Zeitpunkt und Dauer des Bau-leistungsauftrages: Ausführungs-frist für den Gesamtauftrag: 1/17/11/354: Beginn: 34. KW 2011,Ende: 44. KW 2011;j) Zulässigkeit von Nebenangebo-ten nach § 8 Absatz 2 Nummer 3VOB/A 2009: Zulässigkeit von Ne-benangeboten: Nebenangebotesind zulässig. Pauschalangebotewerden ausgeschlossen.k) Ausgabe der Vergabeunterlagen:Vergabeunterlagen sind bei folgen-der Anschrift erhältlich: StadtChemnitz, Submissionsstelle, FrauHenke, Zimmer 018, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371) 488 2378, Fax:4882396 Email:

[email protected]) Kosten der Vergabeunterlagen:Vervielfältigungskosten Gesamt-maßnahme: 1/17/11/354: 8,00EUR; Zahlungsweise: Einzahlungs-beleg. Zahlungseinzelheiten: Bar-geldzahlung bei Abholung möglich.Der Versand erfolgt nach Vorlageder Kopie des Zahlungsbeleges(keine Schecks). Anforderung derVerdingungsunterlagen bis: 07.07.2011. Verspätet eingehende Anfor-derungen werden nicht berücksich-tigt. Abholung/Versand ab: 14.07.2011. Anschrift: Stadt Chemnitz,Submissionsstelle, Annaberger Str.89, 09120 Chemnitz. Öffnungszei-ten: Mo 8.30-12.00 Uhr und13.30-15.30 Uhr, Di-Mi 13.00-15.30 Uhr sowie Do 13.30-18.00Uhr. Die Anforderung der Aus-schreibung auf Datenträger, Daten-art 83 nach GAEB, Ausgabe 2000,ist möglich. Das eingezahlte Ent-gelt wird nicht erstattet.Zahlungsempfänger: Kassen- undSteueramt: Stadt ChemnitzKreditinstitut: Sparkasse ChemnitzKontonummer: 3501007506Bankleitzahl: 87050000

Verwendungszweck: 40012221Verg.-Nr. 17/11/354 und Los Nr.n) Frist für den Eingang der Ange-bote: Frist für den Eingang der An-gebote 28.07.2011, 11.00 Uhro) Abgabe der Angebote: Anschrift,an die die Angebote schriftlich zurichten sind: Stadt Chemnitz, Sub-missionsstelle, Zimmer 018, FrauHenke, Annaberger Straße 89,09120 Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371)488 2378, Fax: 488 2396 Email:[email protected]) Sprache, in der die Angeboteverfasst sein müssen: Deutschq) Eröffnungstermin: Datum, Uhrzeitund Ort des Eröffnungstermins sowieAngabe, welche Personen bei der Er-öffnung der Angebote anwesend seindürfen. Stadt Chemnitz, Submissi-onsstelle, Zimmer 016, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz. Datumund Uhrzeit der Eröffnung der Ange-bote: Bei Gesamtvergabe Los1/17/11/354: 28.07.2011, 11.00;Personen, die bei der Eröffnung an-wesend sein dürfen: Bieter und ihreBevollmächtigtenr) Geforderte Sicherheiten: keines) Wesentliche Finanzierungs- und

Zahlungsbedingungen: gemäß Ver-dingungsunterlagent) Rechtsform der Bietergemein-schaft: Gesamtschuldnerisch haftendmit bevollmächtigtem Vertreteru) Eignungsnachweise: Der Bieterhat mit seinem Angebot zum Nach-weis seiner Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit einedirekt abrufbare Eintragung in dieallgemein zugängliche Liste desVereins für Präqualifikation vonBauunternehmen e. V. (Präqualifi-kationsverzeichnis) nachzuweisen.Der Nachweis kann auch durch Ei-generklärung gem. Formblatt 124(Eigenerklärung zur Eignung) er-bracht werden. Hinweis: Soweit zu-ständige Stellen Eigenerklärungenbestätigen, sind von Bietern, derenAngebote in die engere Wahl kom-men, die entsprechenden Beschei-nigungen vorzulegen.v) Zuschlagsfrist: 26.08.2011w)Prüfstelle für Verstöße gegenVergabebestimmungen: Allg. Fach-/Rechtsaufsicht: LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Straße41, 09120 Chemnitz, Tel.-Nr.:(0371) 5320, Fax: 5321303

Vergabe-Nr.: 17/11/355a) Name, Anschrift, Kontaktdatendes Auftraggebers (Vergabestelle):Stadt Chemnitz, Gebäudemanage-ment und Hochbau, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371) 488 6501, Fax: 4886591, Email: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öf-fentliche Ausschreibung nachVOB/A 2009d) Art des Auftrags: Kindertages-stätte, Bautechnischer Brandschutze) Ort der Ausführung: Chemnitz,Straße Usti nad Labem 197,09119 Chemnitzf) Art und Umfang der Leistung:Los 2: Innen- und Außentüren - 10 Stück Innentüren ausbauen,

entsorgen - 6 Stück Innentürelemente RD/SS

liefern und montieren - 3 Stück Innentürelemente T30,

RD liefern und montieren - 5 Stück Obertürschließer mit Frei-

lauffunktion liefern und montieren - 4 Stück magnetische Feststellan-

lage liefern und montieren - 3 Stück Außentüren aus Kunst-

stoff als Fluchttüren liefern und

montierenZuschlagskriterien: Sollten sich dieangebotenen Leistungen nach Artund Umfang nicht unterscheiden,wird das einzige Zuschlagskriteriumder Preis sein.g) Zweck der baulichen Anlage bzw.des Auftrags: Entscheidung überPlanungsleistungen: neinh) Art und Umfang der einzelnenLose: Aufteilung in mehrere Lose:nein. Einreichung der Angebotemöglich für: ein Los. Vergabe derLose an verschiedene Bieter: neini) Zeitpunkt und Dauer des Bau-leistungsauftrages: Ausführungs-frist für den Gesamtauftrag: 1/17/11/355: Beginn: 34. KW 2011,Ende: 44. KW 2011;j) Zulässigkeit von Nebenangebo-ten nach § 8 Absatz 2 Nummer 3VOB/A 2009: Zulässigkeit von Ne-benangeboten: Nebenangebotesind zulässig. Pauschalangebotewerden ausgeschlossen.k) Ausgabe der Vergabeunterlagen:Vergabeunterlagen sind bei folgen-der Anschrift erhältlich: StadtChemnitz, Submissionsstelle, FrauIrmscher, Zimmer 018, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz, Tel.-

Nr.: (0371) 488 2380, Fax:4882396 Email: [email protected]) Kosten der Vergabeunterlagen:Vervielfältigungskosten Gesamt-maßnahme: 1/17/11/355: 8,00EUR; Zahlungsweise: Einzahlungs-beleg. Zahlungseinzelheiten: Bar-geldzahlung bei Abholung möglich.Der Versand erfolgt nach Vorlageder Kopie des Zahlungsbeleges(keine Schecks). Anforderung derVerdingungsunterlagen bis: 07.07.2011. Verspätet eingehende Anfor-derungen werden nicht berücksich-tigt. Abholung/Versand ab: 14.07.2011. Anschrift: Stadt Chemnitz,Submissionsstelle, Annaberger Str.89, 09120 Chemnitz. Öffnungszei-ten: Mo 8.30-12.00 Uhr und13.30-15.30 Uhr, Di-Mi 13.00-15.30 Uhr sowie Do 13.30-18.00Uhr. Die Anforderung der Aus-schreibung auf Datenträger, Daten-art 83 nach GAEB, Ausgabe 2000,ist möglich. Das eingezahlte Ent-gelt wird nicht erstattet.Zahlungsempfänger: Kassen- undSteueramt: Stadt ChemnitzKreditinstitut: Sparkasse ChemnitzKontonummer: 3501007506

Bankleitzahl: 87050000Verwendungszweck: 40012221Verg.-Nr. 17/11/355 und Los Nr.n) Frist für den Eingang der Ange-bote: Frist für den Eingang der An-gebote 28.07.2011, 11.30 Uhro) Abgabe der Angebote: Anschrift,an die die Angebote schriftlich zurichten sind: Stadt Chemnitz, Sub-missionsstelle, Zimmer 018, FrauIrmscher, Annaberger Straße 89,09120 Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371)488 2380, Fax: 488 2396 Email:[email protected]) Sprache, in der die Angeboteverfasst sein müssen: Deutschq) Eröffnungstermin: Datum, Uhr-zeit und Ort des Eröffnungsterminssowie Angabe, welche Personen beider Eröffnung der Angebote anwe-send sein dürfen. Stadt Chemnitz,Submissionsstelle, Zimmer 016,Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz. Datum und Uhrzeit derEröffnung der Angebote: Bei Ge-samtvergabe Los 1/17/11/355:28.07.2011, 11.30; Personen, diebei der Eröffnung anwesend seindürfen: Bieter und ihre Bevoll-mächtigtenr) Geforderte Sicherheiten: keine

s) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen: gemäß Ver-dingungsunterlagent) Rechtsform der Bietergemein-schaft: Gesamtschuldnerisch haftendmit bevollmächtigtem Vertreteru) Eignungsnachweise: Der Bieterhat mit seinem Angebot zum Nach-weis seiner Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit einedirekt abrufbare Eintragung in dieallgemein zugängliche Liste desVereins für Präqualifikation vonBauunternehmen e. V. (Präqualifi-kationsverzeichnis) nachzuweisen.Der Nachweis kann auch durch Ei-generklärung gem. Formblatt 124(Eigenerklärung zur Eignung) er-bracht werden. Hinweis: Soweit zu-ständige Stellen Eigenerklärungenbestätigen, sind von Bietern, derenAngebote in die engere Wahl kom-men, die entsprechenden Beschei-nigungen vorzulegen.v) Zuschlagsfrist: 26.08.2011w)Prüfstelle für Verstöße gegenVergabebestimmungen: Allg. Fach-/Rechtsaufsicht: LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Straße41, 09120 Chemnitz, Tel.-Nr.:(0371) 5320, Fax: 5321303

Ausschreibungen

Page 9: 20110629_Amtsblatt_Chemnitz

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Das Projekthaus „MeTeOr –Mensch-Technik-Organisation"wurde am Donnerstag, den23.06.2011 nach anderthalbjäh-riger Bauzeit vom Geschäftsführerdes Staatsbetriebes SächsischesImmobilien- und Baumanage-ment Prof. Dieter Janosch an Ver-treter des Wissenschaftsministeri-ums und der Technischen Uni-versität Chemnitz feierlich über-geben. Der Bund und der Frei-staat Sachsen investierte im Rah-men des Konjunkturpaketes IIrund 3,9 Millionen Euro in dieBaumaßnahme an der Erfen-schlager Straße. Im „MeTeOr“ werden zukünftiginterdisziplinär zusammengesetz-te Teams aus Wissenschaftlernund Industrievertretern untersu-chen, welche Auswirkungen diesich ständig wandelnde Technikauf den Menschen und die Ar-beitsorganisation hat. Davon wer-den insbesondere kleine und mitt-lere Unternehmen der Region pro-fitieren. AnwendungsorientierteForschungsprojekte zum Beispielzum Thema Benutzerfreundlich-keit von Produkten werden vorran-gig auf die Automobilbranche unddie Medizintechnik ausgerichtet.Das Gebäude entstand für die Pro-fessur Arbeitswissenschaft an derFakultät für Maschinenbau.Finanzminister Prof. Dr. GeorgUnland hierzu: „Das Gebäude ist

nicht nur ein außergewöhnlicherBlickfang, sondern auch ein wei-terer Meilenstein auf dem Weg zueiner exzellenten und modernausgebauten Hochschule. DerFreistaat Sachsen investierte inBaumaßnahmen der TechnischenUniversität Chemnitz zwischen1990 und 2010 rund 200 Millio-nen Euro.“ Wissenschaftsministerin Prof. Dr.Dr. Sabine von Schorlemer: „Me-TeOr sorgt mit seinem bundesweiteinzigartigen Forschungsschwer-punkt für den so wichtigen Wis-sens- und Technologietransfer zwi-schen Wirtschaft und Wissen-schaft. Bei MeTeOr wird sichtbar,welch herausragende Funktionunsere Hochschulen für den ge-samten Wirtschafts- und Wissen-schaftsstandort Sachsen haben.“Unter der Projektleitung desStaatsbetriebes Sächsisches Im-mobilien- und Baumanagementwurde das neue mit Teilunterkel-lerung dreigeschossige Gebäudeauf leicht erhöhtem Gelände er-richtet. Dadurch entsteht der Ein-druck, dass das Haus schwebt.Die gerundete Fassade in süd-westlicher Richtung wird nichtnur viele Blicke auf sich ziehen,sondern hat auch einen wissen-schaftlichen Zweck – hier könnendie Auswirkungen von Schall un-tersucht werden. Für den Bau die-ser Rundung wurde mit glasfaser-

verstärktem Kunststoff ein neuar-tiger Verbundwerkstoff verwendet,der extrem fest und trotzdemleichter als Beton und Stahl ist. Im „MeTeOr“ gibt es eine Pilot-halle, ein Test- und ein Trainings-center, deren Räume und Aus-stattungen nach den Erforder-nissen der jeweils aktuellen Pro-jekte variabel sind und zudem in-spirierend gestaltet wurden.Durch ein modulares Innenwand-system, welches mit einem dreh-bühnenähnlichen Wandsegmentkorrespondiert, sind nahezu alleInnenwände verschiebbar, so dassimmer wieder neue Raumauftei-lungen möglich sind. Diese lassenveränderbare Raumgrößen von 40bis 250 Quadratmeter zu. Wie ineiner Fabrik können beispiels-weise kleine Produktionsstättenaufgebaut werden. Die Räumekönnen aber auch als Büro- undKonferenzräume sowie zu praxis-nahen Qualifizierungen genutztwerden. Mit diesen räumlichen Möglich-keiten und den modernen Infor-mations- und Kommunikations-technologien können bauphysika-lische Komponenten wie Akustik,aber auch Tageslichtverläufe nachJahreszeiten, Gerüche, Farbigkei-ten, Harmonien oder Disharmo-nien mit dem Ziel der Verbesse-rung des Arbeitsumfeldes unter-sucht werden.

Projekthaus „MeTeOr”Mensch Technik Organisation

MALER SÜDGmbH Chemnitz

Markersdorfer Straße 52 • 09123 ChemnitzTel.: (0371) 2 81 84 - 0 • Fax: (0371) 28 18 429 Internet: www.maler-sued.dee-mail: [email protected]

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Saydaer Straße 21Ingo Grünert 09127 ChemnitzMetallbaumeister Tel./Fax: 0371/5 60 72 32

Mobiltel.: 0172/3713531

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#% %BC &!%/P!% ;Z%E1!% E%MEB!C%M<!/A1B%P!% C!ED/A/!C1L OZ &BCM!% Y!/AT(!CA83/!M!%!% *%7ZCM!CB%P!% &/! O?Z%1/!C1L IEC>Y!C 3/%EBA YEB1!% B%A!)DEA !/%L *B83 M/! *%YC/%PB%P*GBA1/GM!8G!% &BCM! (Z% B%A C!ED/A/!*BA7>3CB%P!% (Z% IZTT!D2 B%M -KC!%%&@%M! EBA 'ZDX B%M )DEA AZ&/!

Wir haben folgende Trockenbauleistungen erbracht:Akustikdecken, GK-Trennwände, Vorsatzschalen

Malerwerkstätten Heinrich Schmid GmbH & Co. KGGeschäftsbereich Akustik + SchallHauptstraße 2, 01734 Oelsa Tel.: 0351 652644-0, Fax: 0351 652644-15E-Mail: [email protected]/oelsa

Bundesweit einzigartiges Projekthaus „MeTeOr“ beginnt mit Forschungsbetrieb

Beteiligte Firmen (Auswahl aus insgesamt über 40):Architekten/Planer:ARGE MTO/ABK ArchitektenGmbH/ iproplan Planungsgesell-schaft mbH ChemnitzTragwerksplanung:Erfurth + Mathes, ChemnitzTrockenbau/Wände: Malerwerk-stätten H. Schmid, OelsaAußenfassade: Wirth &Co. GmbH,Chemnitz

Schlosserarbeiten Drehring:Metallbau Grünert, ChemnitzMalerarbeiten: Maler Süd GmbH ChemnitzHeizungsbau: HKS Umwelt- undVersorgungstechnik GmbH,ChemnitzGFK-Konstruktion: Fa. FiberTech Group, Chemnitz

Flexible Trennwände, Drehwand:Fa. Becker, NeumünsterSchlosserarbeiten:Fa. Groß, CrottendorfLüftung, Kälte:Fa. LKS, GroßpösnaSteuerungstechnik:Fa. SysKom, ChemnitzElektroanlage:Fa. SY-Electric, Stollberg

Page 10: 20110629_Amtsblatt_Chemnitz

Willkommen in der schönherr.fabrik Chemnitz3. Familienfest am 2. Juli im Schönherrpark

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Arbeiten und Leben im Herzen von Chemnitz - SCHÖNHERR WEBA GmbH

Schönherrstraße 8 - 09113 Chemnitz - Tel: 0371 - 494 97 00 - www.schoenherrfabrik.de

3. Familienfest im Schönherrpark am 2. Juli „Hallo und wieder herzlich will-kommen ...“ – so oder so ähnlichwird Clown Sacco die großen undkleinen Gäste zum nun schon drit-ten Familienfest im Schönherr-park begrüßen. Vielleicht meint esdie Sonne wieder gut und heiztauch von oben tüchtig ein. Zusammen mit vielen Partnernlädt der Industrie- & Gewerbekrei-ses Chemnitz Nord am 2. Juli 2011ab 14.30 Uhr zum bunten Famili-enspaß ein. Die Gäste erwartetwieder ein breites, vielfältiges An-gebot. Auf der Bühne werdenneben dem Clown dabei sein: dieTanzschule Eylert & Schramm mitverschiedenen Tanzeinlagen. Imgesamten Areal des Parks wird esviele Mit-Mach-Aktionen geben,die einen aktiven und gelungenenFamilienausflug versprechen.Unter anderem: ein Feuerwehr-auto zum „Anfassen“, vorgestellt

von den Mitgliedern der Freiwilli-gen Feuerwehr Chemnitz-Glösa,eine große Experimentier- undBastelstrecke, ein Quiz am Standdes Industrie- & Gewerbekreises,eine große Bastelstraße oder dieHüpfburg. Alle Akteure werden bis 19.00Uhr für die kleinen und großenGäste da sein. Nach Bewegung,Spiel und Spaß dürfen die Gau-menfreuden natürlich auch nichtzu kurz kommen, mit selbstgeba-ckenem Kuchen, Kaffee undeinem herzhaften Imbiss vom Grillist für das leibliche Wohl gesorgt.

Mitgebrachtes Altpapier, als symbo-lischer Eintrittspreis, berechtigt zurTeilnahme am Quiz des Industrie- &Gewerbekreises Nord. Abhängig vonden richtigen Lösungen gibt es Preisezum Aussuchen, die zum großen Teilvon Firmen gesponsert wurden.

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stehen bereit09.07.2011

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• Seniorentanz am 26. August 2011• Tanzabend am 3. September 2011

(nur mit Reservierung) • Geburtstagsfeiern in separatem

Raum für 40 bis 80 Personen)

• Geburtstagsgeschenk: Gutschein für einen Rundflug (Feiern ab 10 Personen)

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Unsere Schwerpunkte! Planungsleistungen! Projektsteuerung! Genehmigungs-

management! Konzepterarbeitung! Bauüberwachung

PLANUNG ! STEUERUNG ! BERATUNG

6. Bauabschnitt kurz vor Vollendung

Die Bauarbeiten im 6. Bauab-schnitt gehen zügig voran und innur wenigen Wochen ziehen dieersten Mieter in Ihre neuenRäumlichkeiten. Zum jetzigenZeitpunkt sind bereits 90 % derGesamtmietflächen von 1.700m² vermietet. Zahlreiche nam-hafte Unternehmen wie zum Bei-spiel „Malerwerkstätten HeinrichSchmid“, das Ingenieurbüro „M& K GmbH“, der Onlinehandel„Shoppoint24.de“ konnte dieSCHÖNHERR WEBA GmbH fürden Standort schönherr.fabrik gewinnen. Weiterhin verlegt„Dresdenoptics“ seine Fernglas-entwicklung von Dresden nachChemnitz. Alle Mieter haben vonAnfang an die Möglichkeit Ihreneuen Räumlichkeiten selbst mit-zugestalten und ihre Ideen undVorstellungen einzubringen. Am08. Oktober 2011 wird dieser 6.Bauabschnitt zum schönherr.festeingeweiht. Auch Sie sind dazunatürlich herzlich eingeladen.

die schönherr.fabrikwird web 2.0

Die schönherr.fabrik ist der Ort, andem sich Modernität und Ge-schichte verbindet. Nun geht auchdie SCHÖNHERR WEBA GmbHeinen Schritt aus dem historischenAmbiente des Standortes hinausund erobert die neuen, weiten On-line-Lebenswelten. Mit dem Auftrittbei Facebook steht die schön-herr.fabrik Ihnen als Vermieter undBerater nun rund um die Uhr zurVerfügung - Dort sind wir für SieAnsprechpartner für alle Fragenrund um die Themen Vermietung &Veranstaltungen. Erfahren Sie als Erstes, was sich am Standortschönherr.fabrik verändert.Schauen Sie dabei zu, wie die ver-schiedenen Bauvorhaben vorangehen. Nehmen Sie teil am Lebenin der schönherr.fabrik. Und lassenSie sich inspirieren, was Sie in IhrerFreizeit unternehmen können.Dabei reicht die Spannweite vonKultur bis Sport. Und natürlich isthier auch jede Menge Platz für IhreFragen und Anregungen.

Veranstaltungen

Samstag, 2. Juli 20113. Familienfest im Grünen im Schönherrpark

1. Juli bis 31. August: Ausstellung: „Die Mauer. Ein Grenze durch Deutschland“

9. Juli bis 14. August 2011Chemnitzer Kinonächte mit Musicals, Partys, Kino

und vielen anderen Veranstaltungen

Freitag, 2. September 2011Nacht der Industriekultur-Spätschicht

Samstag, 24. September 2011Das Künstlerhaus präsentiert:

„K40” Vernissage zur Ausstellung

Samstag, 8. Oktober 2011Schönherr.fest (Einweihung des 6. BA)

Aktuelle Informationen zu den Veranstaltungen finden Sieauf unserer Homepage. www.schoenherrfabrik.de

Schauen Sie doch einfach mal bei Facebook in der „schönherr.fabrik“ vorbei.

Page 11: 20110629_Amtsblatt_Chemnitz

Willkommen in der schönherr.fabrik Chemnitz3. Familienfest am 2. Juli im Schönherrpark

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Samstag, 2. Juli 20113. Familienfest im Grünen im Schönherrpark

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12 26 ! 29. Juni 2011AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Zur öffentlichen Bekanntmachung derBetriebssatzung des Abfallentsor-gungs- und Stadtreinigungsbetriebesder Stadt Chemnitz und der Betriebs-satzung des Entsorgungsbetriebes derStadt Chemnitz wird folgender Hin-weis gegeben:Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-

GemO gelten Satzungen, die unterVerletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften zustande gekom-men sind, ein Jahr nach ihrer Be-kanntmachung als von Anfang angültig zustande gekommen. Diesgilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung

nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlich-keit der Sitzungen, die Genehmi-gung oder die Bekanntmachung derSatzung verletzt worden sind,3. der Bürgermeister dem Be-schluss nach § 52 Abs. 2 wegenGesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz1 SächsGemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschrift gegenüber derGemeinde unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzung

begründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr.3 und 4 geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der in §4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge-nannten Frist jedermann diese Ver-letzung geltend machen.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Inhaltsübersicht§ 1 Rechtsform§ 2 Name des Eigenbetriebes§ 3 Zweck des Eigenbetriebes§ 4 Stammkapital§ 5 Organe§ 6 Betriebsleitung§ 7 Aufgaben der Betriebsleitung§ 8 Vertretung der Stadt in Ange-

legenheiten des Eigenbetriebes§ 9 Betriebsausschuss§ 10 Aufgaben des

Betriebsausschusses§ 11 Aufgaben des Stadtrates§ 12 Oberbürgermeister§ 13 Sonderkasse§ 14 Wirtschaftsjahr, Wirtschafts-

plan, Finanzplanung§ 15 Risikofrüherkennung,

Zwischenbericht§ 16 Buchführung und

Kostenrechnung§ 17 Jahresabschluss und

Lagebericht§ 18 Leistungsbeziehungen

zur Stadtverwaltung§ 19 Erhalt des Sondervermögens§ 20 In-Kraft-TretenDer Stadtrat der Stadt Chemnitzhat aufgrund der § 4 der Gemein-deordnung für den Freistaat Sach-sen (SächsGemO) in der Fassungder Bekanntmachung vom18.03.2003 (GVBl. Seite 55)rechtsbereinigt mit Stand vom01.08.2008 und des § 3 Abs. 3des Gesetzes über kommunale Ei-genbetriebe im Freistaat Sachsen(SächsEigBG) vom 15.02.2010(GVBl. Seite 38) in seiner Sitzungam 08.06.2011 mit Beschluss Nr.B-040/2011 folgende Satzung be-schlossen:

§ 1Rechtsform

(1) Die öffentliche Einrichtung derAbwasserentsorgung der StadtChemnitz wird zusammengefasstund in Form eines Eigenbetriebesunterhalten und betrieben.(2) Der Eigenbetrieb wird entspre-chend den gesetzlichen und sat-zungsmäßigen Vorschriften ins-besondere den Vorschriften derSächsischen Gemeindeordnung, desSächsischen Eigenbetriebsgesetzes,der Sächsischen Eigenbetriebsver-ordnung, der Hauptsatzung derStadt Chemnitz sowie den Bestim-mungen dieser Satzung geführt.(3) Der Eigenbetrieb bildet einenorganisatorisch eigenständigen Be-trieb ohne eigene Rechtspersön-lichkeit. Der Eigenbetrieb ist fi-nanzwirtschaftlich als Sonderver-mögen der Stadt zu verwalten undnachzuweisen.

§ 2Name des Eigenbetriebes

Der Eigenbetrieb führt den Namen:„Entsorgungsbetrieb der StadtChemnitz“ und hat seinen Sitz inChemnitz.

§ 3Zweck des Eigenbetriebes

(1) Zweck des Eigenbetriebes ist - die Erfüllung der der Stadt Chem-

nitz nach dem Sächsischen Was-sergesetz in der jeweils gültigenFassung obliegenden Pflicht zurAbwasserbeseitigung und dieDurchführung der damit verbunde-nen Aufgaben,- die Verwaltung der im Eigentumder Stadt stehenden Entsorgungs-anlagen der Abwasserentsorgung,einschließlich dazugehörigerGrundstücke, Fuhrpark und sonsti-ger wesentlicher Vermögensgegen-stände.(2) Zu den Aufgaben der Verwal-tung gehören alle mit dem Betriebder Grundstücke, Gebäude, Anla-gen, Einrichtungen und Geräte er-forderlichen Leistungen soweit siemit den Entsorgungsaufgaben derStadt Chemnitz im Zusammenhangstehen. Der Eigenbetrieb kann auchErsatz- und Neuinvestitionendurchführen, insbesondere zusätz-liche Anlagen errichten und Grund-stücke erwerben.(3) Der Eigenbetrieb kann alleseine Betriebszwecke förderndenund berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.(4) Die Stadt Chemnitz kann sichzur Durchführung der Abwasserent-sorgung Dritter bedienen.(5) Zum Aufgabenbereich gehörenferner hoheitliche Tätigkeiten imRahmen der Gemeindeordnung,des Abwasserrechtes und der dazuerlassenen Satzungen, insbeson-dere der Vollzug der Entwässe-rungssatzung mit Entgeltordnun-gen.

§ 4Stammkapital

Das Stammkapital des Eigenbetrie-bes beträgt 13.850.000,00 Euro.

§ 5Organe

Zuständige Organe für die Angele-genheiten des Eigenbetriebes sind:- der Stadtrat- der Betriebsausschuss- der Oberbürgermeister1

- die Betriebsleitung 1 Den im Folgenden verwendeten Bezeichnun-gen Oberbürgermeister, Betriebsleiter, Be-triebsangehöriger, Stadtkämmerer, Bevoll-mächtigter, Stellvertreter, Angestellter, Dienst-vorgesetzter, usw. sind die weiblichen Formender Bezeichnungen jeweils auch ohne expliziteErwähnung im Einzelfall gleichzusetzen.

§ 6Betriebsleitung

(1) Die Betriebsleitung besteht auseinem oder mehreren Betriebslei-tern. Die Betriebsleiter werden vomStadtrat gewählt. Für die Be-schlussfassung bei der Wahl gelten§ 28 Abs. 3 Satz 1 und 2 Sächs-GemO.(2) Der Stadtrat bestellt einen ErstenBetriebsleiter, wenn die Betriebslei-tung aus mehreren Betriebsleitern be-steht. Bei Meinungsverschiedenhei-ten innerhalb der Betriebsleitungentscheidet der Erste Betriebsleiter. (3) Auf Vorschlag der Betriebslei-tung können nach Zustimmungdurch den Stadtrat vom Oberbür-germeister ein oder mehrere Stell-

vertreter bestellt werden. Diese ver-treten im Verhinderungsfall den je-weiligen Betriebsleiter in dessenArbeitsgebiet. Die Stellvertretersind nicht Mitglieder der Betriebs-leitung.(4) Sofern mehrere Betriebsleiterbestellt sind, regelt die Geschäfts-verteilung innerhalb der Betriebs-leitung der Oberbürgermeister mitZustimmung des Betriebsausschus-ses durch eine Geschäftsordnung.

§ 7Aufgaben der Betriebsleitung

(1) Die Betriebsleitung leitet denEigenbetrieb, soweit auf Grund ge-setzlicher Vorschriften oder dieserSatzung nichts anderes bestimmtist. Ihr obliegt insbesondere dielaufende Betriebsführung nachMaßgabe der Geschäftsordnungnach § 6 Abs. 4 unter Beachtungaller Zustimmungs- und Genehmi-gungserfordernisse (insbesonderegem. § 90 SächsGemO) sowie Ver-fahrensvorschriften. Im Rahmenihrer Zuständigkeit ist sie für diewirtschaftliche Führung des Eigen-betriebes verantwortlich.(2) Die Betriebsleitung vollzieht dieBeschlüsse des Stadtrates, seinerAusschüsse und die Entscheidun-gen des Oberbürgermeisters in An-gelegenheiten des Eigenbetriebes.(3) Zur laufenden Betriebsführunggehören insbesonderea) der Abschluss und der Vollzugvon Verträgen bis zu einem Betragvon 250.000,00 Euro im Einzel-fall, soweit in dieser Satzung nichtsanderes bestimmt ist. Bei Dauer-schuldverhältnissen bzw. Verträgenmit gestufter Leistungspflicht vonbis zu 48 Monaten ist der Gesamt-vertragswert (Barwert) maßgebend.Bei Dauerschuldverhältnissen mitunbestimmter Laufzeit oder einerLaufzeit über 48 Monate ist der 48-fache Monatswert maßgebend. b) die Einstellung, Entlassung undUmgruppierung des Personals biseinschließlich TVöD Entgeltgruppe12 unter Beachtung der Maßgabendes Stellenplanes sowie die Durch-führung der laufenden Personalan-gelegenheiten, soweit in dieser Sat-zung nicht anders bestimmt ist,c) die Beschaffung von Vorräten imRahmen einer wirtschaftlichen La-gerhaltung,d) die Aufstellung des Wirtschafts-planes einschließlich Bilanzpla-nung und Finanzplanung, des Jah-resabschlusses und desLageberichtes, e) die Stundung und Niederschla-gung von Forderungen bis zu einemBetrag von 50.000,00 Euro für denZeitraum bis zu einem Jahr und biszu einem Betrag von 25.000,00Euro über ein Jahr hinaus im Ein-zelfall,f) der Erlass von Forderungen bis zueinem Betrag von 15.000,00 Euroim Einzelfall,g) die Einleitung und Fortführungdes Rechtsstreites und der Ab-schluss von Vergleichen bis zueinem Betrag von 50.000,00 Euroim Einzelfall,

h) die Aufnahme von Kassenkredi-ten im Rahmen des genehmigtenGesamtbetrages der Kassenkreditedes Eigenbetriebes; die Kreditauf-nahme bis zu einem Betrag von250.000,00 Euro (pro Jahr), mitAusnahme von Kreditaufnahmenbei der Stadt oder anderen Eigen-betrieben; Änderungen von Kredit-konditionen, insbesondere Zinsan-passungen, bei bestehendenKreditverträgen, soweit dadurch dieKreditsumme nicht erhöht wird,sowie Umschuldungen,i) Vollzug des Wirtschaftsplanes desEigenbetriebes einschließlich derVergaben von Lieferungen und Leis-tungen und Nachträgen nach derVergabe- und Vertragsordnung fürBauleistungen (VOB) und der Ver-dingungsordnung für Leistungen(VOL), sowie die Vergabe von Pla-nungsleistungen, die keiner Aus-schreibung nach VOF bedürfen.(4) Die Betriebsleitung hat denOberbürgermeister, den Betriebs-ausschuss sowie den Stadtkämme-rer vierteljährlich über die Entwick-lung des Eigenbetriebes und diewirtschaftliche Lage sowie die Um-setzung der geplanten Investitionenschriftlich zu unterrichten. Darüberhinaus hat die Betriebsleitung denOberbürgermeister über alle wichti-gen Angelegenheiten rechtzeitigund umfassend zu informieren.(5) Die Betriebsleitung bereitet inAngelegenheiten des Eigenbetrie-bes die Beschlüsse des Stadtratesund des Betriebsausschusses vor.Stadtrat und Betriebsausschussgeben der Betriebsleitung vor derBeschlussfassung in diesen Ange-legenheiten die Möglichkeit zumVortrag.(6) Alle Maßnahmen, die die Fi-nanzwirtschaft der Stadt Chemnitzberühren, sind vor ihrem Wirksam-werden von der Betriebsleitung mitdem Stadtkämmerer abzustimmen.Insoweit steht dem Stadtkämmererjederzeit ein Auskunftsrecht gegen-über der Betriebsleitung zu. Die Fi-nanzwirtschaft der Stadt Chemnitzist insbesondere berührt, wenndurch Maßnahmen die Änderungdes Wirtschaftsplanes (§ 16 Abs. 1und Abs. 2 SächsEigBG) notwendigwerden könnte oder wird. (7) Alle in der Betriebssatzung an-gegebenen Wertgrenzen beziehensich auf Bruttowerte und jeweilsauf einen einheitlichen wirtschaft-lichen Vorgang. Die Zerlegung einessolchen Vorgangs in mehrere Teilezur Begründung einer anderen Zu-ständigkeit ist nicht zulässig.

§ 8Vertretung der Stadt in Angelegen-

heiten des Eigenbetriebes

(1) Im Rahmen ihrer Aufgaben ver-tritt die Betriebsleitung die Stadt inAngelegenheiten des Eigenbetrie-bes. Die Betriebsleiter sind grund-sätzlich nur gemeinsam zur Vertre-tung berechtigt. Ist nur ein oder einErster Betriebsleiter bestellt, so istdieser alleinvertretungsberechtigt.Die Betriebsleiter zeichnen unterdem Namen des Eigenbetriebes

ohne Angabe eines Vertretungsver-hältnisses. Sie sind von den Be-schränkungen des § 181 Bürgerli-ches Gesetzbuch befreit.(2) Die Stellvertreter i. S. des § 6 Abs.3 zeichnen mit dem Zusatz „i. V.“.(3) Die Betriebsleitung kann Be-dienstete des Eigenbetriebes füreinzelne Angelegenheiten und/oderbestimmte Sachgebiete mit ihrerVertretung beauftragen und ihnenVollmacht erteilen. Diese zeichnenmit dem Zusatz „i. A.“. (4) Erklärungen in Angelegenheitendes Eigenbetriebes, durch die dieStadt verpflichtet wird und dienicht zur laufenden Betriebsfüh-rung gehören, bedürfen der Schrift-form. (5) Bei Erklärungen Dritter gegen-über der Stadt in Angelegenheitendes Eigenbetriebes genügt die Ab-gabe gegenüber dem Eigenbetrieb.

§ 9Betriebsausschuss

(1) Für die Angelegenheiten des Ei-genbetriebes ist der Betriebsaus-schuss der Stadt Chemnitz zustän-dig. (2) An den Sitzungen des Betriebs-ausschusses nimmt die Betriebslei-tung mit beratender Stimme teil.Sie ist auf Verlangen zu den Bera-tungsgegenständen zu hören. Sieist verpflichtet, auf Anforderung zuden Beratungsgegenständen Stel-lung zu nehmen und Auskünfte zuerteilen.

§ 10Aufgaben des Betriebsausschusses

(1) Der Betriebsausschuss über-wacht die Betriebsleitung und berätalle Angelegenheiten des Eigenbe-triebes vor, die der Entscheidungdes Stadtrates vorbehalten sind. In-nerhalb des eigenen Zuständig-keitsbereiches entscheidet der Be-triebsausschuss selbständiganstelle des Stadtrates.(2) Der Betriebsausschuss hatMaßnahmen der Betriebsleitung zuwidersprechen, wenn sie das Rechtverletzen oder das Wohl der Stadtund/oder des Eigenbetriebes ge-fährden. Der Widerspruch des Be-triebsausschusses ist bindend.(3) Der Betriebsausschuss kann je-derzeit von der Betriebsleitung überden Verlauf der Geschäfte und dieLage des Eigenbetriebes Berichter-stattung verlangen.(4) Der Betriebsausschuss ist un-beschadet der vorgenannten Be-stimmungen für die folgenden An-gelegenheiten zuständig:a) Vorberatung des Wirtschaftspla-nes sowie aller damit zusammen-hängenden Angelegenheiten desEigenbetriebes, die der Entschei-dung des Stadtrates vorbehaltensind,b) Vorberatung des Jahresabschlus-ses, des Lageberichtes, der Be-richte über die Jahresabschluss-prüfung und die örtliche Prüfungund Vorschlag für die Ergebnisver-wendung,

Weiter Seite 13

Betriebssatzung des Entsorgungsbetriebes der Stadt Chemnitz

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1326 ! 29. Juni 2011 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Fortsetzung von Seite 12

c) Vorberatung zu den Vorschlägender Betriebsleitung für die Festset-zung von Gebühren, Beiträgen undEntgelten,d) Vorberatung zu Satzungsentwür-fen,e) Beschlussfassung zu Entgeltenfür Hilfs- und Nebengeschäfte nach§ 3 Abs. 3 der Satzung, einschließ-lich diesbezüglicher AllgemeinerGeschäftsbedingungen,f) Beschluss zur Einstellung, Ent-lassung und Umgruppierung vonleitenden Angestellten ab TVöDEntgeltgruppe 13 sowie zu Anträ-gen auf Hinausschiebung des Ru-hestandsbeginns,g) Vorschlag für den Prüfer des Jah-resabschlusses,h) Einwilligung zu erfolgsgefähr-denden Mehraufwendungen des Er-folgsplanes oder des Liquiditäts-planes, für die ein dringendesBedürfnis besteht, sofern sie unab-weisbar sind. Mehraufwendungenim Erfolgsplan sind erfolgsgefähr-dend, wenn die Gesamtsumme derAufwendungen um 2 % überschrit-ten wird und sie nicht durch Mehr-erträge gedeckt sind. Erhöhte Mittelabflüsse im Liquidi-tätsplan sind liquiditätsgefährdend,wenn je Auszahlung (Mittelabfluss)der Planansatz um 250.000,00Euro überschritten wird oder keineDeckung aus anderen Liquiditäts-quellen vorhanden ist oder gefun-den werden kann,i) Einwilligung zu Änderungen desInvestitionsplanes, wenn der Plan-ansatz je Vorhaben um250.000,00 Euro überschrittenwird oder keine Deckung aus ande-ren Finanzierungsquellen vorhan-den ist oder gefunden werden kann.j) Beschlussfassung zu Änderungendes Wirtschaftsplanes in Umset-zung des § 10 Abs. 4 h dieser Sat-zung, wenn sich keine Auswirkun-gen gemäß § 15 Abs. 2SächsEigBG auf den Haushalt derStadt ergeben,k) Einwilligung zur Einleitung undFortführung eines Rechtsstreitsund zum Abschluss von Verglei-chen, soweit sie nicht zu den lau-fenden Geschäften der Betriebs-führung gehören,l) Entgegennahme der Vierteljah-resberichte der Betriebsleitung undStellungnahme dazu, m) Entscheidungen zur Stundung,Niederschlagung und zum Erlassvon Forderungen sowie zum Verzicht auf Ansprüche allerArt, soweit sie nicht zu den laufen-den Geschäften der Betriebsfüh-rung gehören,n) Einwilligung zum Abschluss vonVerträgen über einen Betrag von250.000,00 EUR hinaus bis zueinem Betrag von 750.000,00Euro im Einzelfall. Bei Dauer-schuldverhältnissen bzw. Verträgenmit gestufter Leistungspflicht vonbis zu 48 Monaten ist der Gesamt-vertragswert (Barwert) maßgebend.Bei Dauerschuldverhältnissen mitunbestimmter Laufzeit oder einerLaufzeit über 48 Monate ist der 48-fache Monatswert maßgebend. o) Entscheidungen zu Kreditauf-nahmen über einen Betrag von250.000,00 Euro (pro Jahr) hi-naus, mit Ausnahme von Kassen-krediten sowie Kreditaufnahmenbei der Stadt oder anderen Eigen-betrieben,p) Vorberatung der gemäß § 90SächsGemO genehmigungspflichti-gen Rechtsgeschäfte, insbesondereder Rechtsgeschäfte, die einePflicht zur Veräußerung von Grund-stücken oder grundstücksgleichenRechten begründen,

§ 11Aufgaben des Stadtrates

(1) Der Stadtrat entscheidet überalle Angelegenheiten des Eigenbe-triebes, soweit nicht der Oberbürgermeister, der Betriebs-ausschuss, ein anderer Ausschussdes Stadtrates oder die Betriebslei-tung zuständig sind. Er entscheidetüber alle Grundsätze, nach denender Eigenbetrieb gestaltet und wirt-schaftlich geleitet wird.(2) Auf Basis der gesetzlichen Zu-ständigkeitsregelungen gemäß § 9SächsEigBG und der in dieser Sat-zung geregelten Aufgaben ist derStadtrat insbesondere für folgendeAngelegenheiten zuständig:a) Änderung der Betriebssatzung,b) wesentliche Änderung des Be-triebsumfanges bzw. Übernahmeneuer Aufgaben, insbesondere An-gliederung von Unternehmen undEinrichtungen der Stadt,c) Auflösung des Eigenbetriebes,Änderung der Rechtsform des Ei-genbetriebes, insbesondere auchVerschmelzung,d) Beschlussfassung über den Wirt-schaftsplan nebst Finanzplanungsowie über die Änderung des Wirt-schaftsplanes, wenn sich Auswirkun-gen für den Haushalt der Stadt i. S. d.§ 15 Abs. 2 SächsEigBG ergeben, e) Feststellung des Jahresabschlussesnach Maßgabe des § 17 der Satzung,f) Beschlussfassung zu Gebühren-und Beitragssatzungen, Techni-schen Satzungen sowie Allgemei-nen Geschäftsbedingungen,g) Entscheidung über die Verände-rung des Stammkapitals,h) Einwilligung zu Verträgen mitMitgliedern des Betriebsausschus-ses oder den Betriebsleitern mitAusnahme von Arbeits- und Anstel-lungsverträgen mit den vom Stadt-rat gewählten Betriebsleitern,i) Bestellung der Mitglieder des Be-triebsausschusses,j) Einwilligung zum Abschluss vonBetriebsführungsverträgen,k) Gewährung von Darlehen derStadt an den Eigenbetrieb oder desEigenbetriebes an die Stadt sowieGewährung und Aufnahme von Dar-lehen der Eigenbetriebe der StadtChemnitz untereinander nach Maß-gabe des § 2 SächsEigBVO und des§ 18 dieser Satzung. l) Einwilligung zum Abschluss von Ver-trägen über einen Betrag von750.000,00 Euro im Einzelfall hinaus,m) Einwilligung zum Abschluss vongenehmigungspflichtigen Rechts-geschäften (§ 90 SächsGemO), ins-besondere Rechtsgeschäften, dieeine Pflicht zur Veräußerung vonGrundstücken oder grundstücks-gleichen Rechten begründen,n) Beschlussfassung über die Ent-nahme von Eigenkapital bzw. die He-rauslösung von Sondervermögen abeinem Wert über 250.000,00 Euronach Anhörung der Betriebsleitung. (3) Soweit es sich nicht um Ge-schäfte der laufenden Betriebsfüh-rung oder um eine Zuständigkeitdes Betriebsausschusses nach § 10dieser Satzung handelt, kann sichder Stadtrat weitere Angelegenhei-ten zur eigenen Entscheidung vor-behalten oder im Einzelfall Ent-scheidungen an sich ziehen.

§ 12Oberbürgermeister

(1) Dem Oberbürgermeister obliegtdie Sicherstellung der ordnungsge-mäßen Führung des Eigenbetrie-bes, der Belange der Stadt, der Ein-heit der Verwaltung und dieWahrung der Grundsätze eines ge-ordneten Geschäftsganges. ZurDurchführung dieser Aufgaben

kann der Oberbürgermeister derBetriebsleitung Weisungen erteilen.(2) Der Oberbürgermeister istDienstvorgesetzter der Bedienste-ten des Eigenbetriebes sowie derBetriebsleitung.(3) Personalangelegenheiten mitAusnahme der in § 7 Abs. 3 (b) und§ 10 Abs. 4 (f) genannten insbe-sondere solche von grundsätzlicherBedeutung, wie die Vereinbarungvon Sozialplänen, der Abschluss ar-beitsrechtlicher Vergleichs- undAufhebungsvereinbarungen, welchemit der Zahlung einer Abfindungüber den gesetzlich bzw. tariflichgeregelten Betrag hinausgehen, be-dürfen der Einwilligung des Ober-bürgermeisters. Das Recht desStadtrates gemäß § 11 Abs. 3 die-ser Satzung bleibt unberührt.(4) Der Oberbürgermeister ent-scheidet mit Zustimmung der Be-triebsleitung über die Entnahmevon Eigenkapital bzw. die Heraus-lösung von Sondervermögen bis zueinem Wert von einschließlich250.000,00 Euro. (5) Der Oberbürgermeister regeltmit Zustimmung des Betriebsaus-schusses das Verfahren zur Vorbe-reitung der Bauvorhaben nach VOBsowie der Vorhaben nach VOL inAnlehnung an städtische Vorge-hensweisen unter Berücksichtigungdes § 6 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3SächsEigBVO sowie § 12 der Säch-sischen Kommunalhaushaltsverord-nung (SächsKomHVO-Doppik).

§ 13Sonderkasse

Für den Eigenbetrieb wird eine un-verbundene Sonderkasse eingerich-tet. § 87 SächsGemO gilt entspre-chend.

§ 14Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan, Fi-

nanzplanung

(1) Wirtschaftsjahr des Eigenbetrie-bes ist das Kalenderjahr.(2) Der von der Betriebsleitung auf-gestellte Wirtschaftsplan in seinenBestandteilen Erfolgsplan, Liquidi-tätsplan, Finanzplanung und Stel-lenübersicht ist rechtzeitig vor Be-ginn des Wirtschaftsjahres über denOberbürgermeister nach Beratungim Betriebsausschuss dem Stadtratzum Beschluss vorzulegen. Die Auf-stellung des Wirtschaftsplanes rich-tet sich nach den Terminen zur Er-stellung des Haushaltsplanes derStadt. Für die Gliederung und Dar-stellung der Wirtschaftsplanunggelten §§ 4 - 7 SächsEigBVO. (3) Es ist eine Finanzplanunggemäß § 6 SächsEigBVO aufzustel-len, die eine Übersicht über dieEntwicklung des Mittelzu- und Mit-telabflusses, gegliedert nach Jah-ren, sowie über die Entwicklung derErträge und Aufwendungen enthält.(4) Dem Wirtschaftsplan wird einVorbericht entsprechend § 3 Säch-sEigBVO beigefügt.(5) Eine Änderung des Wirtschafts-planes ist entsprechend § 16 Abs.1 des SächsEigBG sowie gemäß §10 Abs. 4 und § 11 Abs. 2 dieserSatzung vorzunehmen.

§ 15Risikofrüherkennung,

Zwischenbericht

(1) Es ist ein angemessenes Systemzur Erkennung von Risiken einzu-richten, das es ermöglicht, etwaigeden Bestand gefährdende Entwick-lungen frühzeitig zu erkennen. ZurFrüherkennung gehören insbeson-dere die Identifikation, Bewertung,Dokumentation (Risikohandbuch),

Mitteilung und Überwachung vonRisiken.(2) Die Betriebsleitung hat demOberbürgermeister, dem Betriebsaus-schuss und dem Stadtkämmerer inder Mitte des Wirtschaftsjahres einenschriftlichen Zwischenbericht überdie Umsetzung des Erfolgs- und Li-quiditätsplans vorzulegen. (3) Der Zwischenbericht wird vonder Stadt der Rechtsaufsichtsbe-hörde vorgelegt.

§ 16Buchführung und Kostenrechnung

(1) Der Eigenbetrieb führt die Ge-schäfte nach den Regeln der kauf-männischen doppelten Buchfüh-rung. Auf die Buchführung und dasInventar finden die §§ 238 - 241HGB sinngemäß Anwendung, so-weit sich aus gesetzlichen Vorgabenoder dieser Satzung nichts anderesergibt. (2) Durch Anwendung der Kostenar-ten-, Kostenstellen- und Kostenträ-gerrechnung wird eine transparenteBetriebsabrechnung gewährleistet.

§ 17Jahresabschluss und Lagebericht

(1) Auf den Jahresabschluss des Ei-genbetriebes finden die allgemei-nen Vorschriften, die Ansatzvor-schriften, die Vorschriften über dieBilanz und die Gewinn- und Ver-lustrechnung, die Bewertungsvor-schriften und die Vorschriften überden Anhang für den Jahresab-schluss der großen Kapitalgesell-schaften des Dritten Buches desHandelsgesetzbuches sinngemäßAnwendung, soweit gesetzlich oderin dieser Satzung nichts anderesgeregelt ist.(2) Die Bilanz, die Gewinn- und Ver-lustrechnung, der Anhang und derLagebericht sind entsprechend der §§11 - 15 der SächsEigBVO aufzustel-len. Im Lagebericht ist auch darzu-stellen, wie das Unternehmen die vonihm wahrzunehmende gemeindlicheAufgabe erfüllt hat. (§17 Abs. 1SächsEigBG). (3) Es ist eine Liquiditätsrechnungnach § 10 SächsEigBVO zu erstellen.(4) Die Betriebsleitung legt den Jah-resabschluss (Bilanz, Gewinn- undVerlustrechnung und Anhang) sowieden Lagebericht bis zum Ablauf vonvier Monaten nach Schluss des Wirt-schaftsjahres in unterzeichneterForm dem Oberbürgermeister vor.Der Oberbürgermeister leitet dieseUnterlagen unverzüglich zur Jahres-abschlussprüfung und zur örtlichenPrüfung (§105 SächsGemO) weiter.Bei der Jahresabschlussprüfung istdas Ergebnis der örtlichen Prüfung(§§ 105, 106 SächsGemO) zu be-rücksichtigen.(5) Der Oberbürgermeister leitet denJahresabschluss (mit den detaillier-ten Betrachtungen zur Zuordnung desjeweiligen Jahresergebnisses) undden Lagebericht zusammen mit denBerichten über die Jahresabschluss-prüfung und die örtliche Prüfung demBetriebsausschuss zur Vorberatung,anschließend mit dem Ergebnis die-ser Vorberatung dem Stadtrat zurFeststellung zu. Der Stadtrat stelltden Jahresabschluss innerhalb vonneun Monaten nach Ende des Wirt-schaftsjahres fest und beschließtdabei über:a) die Verwendung des Jahresüber-schusses oder die Behandlung desJahresverlustes des Eigenbetriebes,b) die Entlastung der Betriebslei-tung; versagt er die Entlastung, hater dafür die Gründe anzugeben.(6) Der Beschluss über die Fest-stellung des Jahresabschlusses istortsüblich bekannt zu machen.

Weitere Einzelheiten regelt § 19Abs. 2 SächsEigBG.

§ 18Leistungsbeziehungen zur

Stadtverwaltung

Sämtliche Lieferungen, Leistungenund Kredite von anderen Unterneh-men und Verwaltungszweigen derStadt Chemnitz an den Eigenbe-trieb sowie Lieferungen, Leistungenund Kredite des Eigenbetriebes anandere Unternehmen und Verwal-tungszweige der Stadt Chemnitzsind angemessen zu vergüten.

§ 19Erhalt des Sondervermögens

(1) Für die technische und wirt-schaftliche Fortentwicklung des Ei-genbetriebes sollen rechtzeitig undin ausreichender Höhe Rücklagengebildet werden. Dies gilt auch, so-weit die Abschreibungen für die Er-neuerungen nicht ausreichen. In-standhaltungsarbeiten sindrechtzeitig durchzuführen.(2) Eigenkapital darf nur dann demEigenbetrieb entnommen werden,wenn dadurch seine dauerhafteAufgabenerfüllung nicht gefährdetwird. Über die Entnahme von Ei-genkapital bzw. die Herauslösungvon Sondervermögen entscheidetbis zu einem Wert von einschließ-lich 250.000,00 Euro der Ober-bürgermeister mit Zustimmung derBetriebsleitung, ab einem Wertüber 250.000,00 Euro der Stadt-rat nach Anhörung der Betriebslei-tung. § 1 Abs. 2 SächsEigBVO istzu beachten.(3) Ein im Jahresabschluss festge-stellter Jahresverlust kann bis zudrei Jahre vorgetragen werden. Ge-winne sind während dieser Zeit voll-ständig zur Verlusttilgung zu ver-wenden. Danach kann der Verlustmit Genehmigung der Rechtsauf-sichtsbehörde noch um weitereJahre vorgetragen werden, wenn zuerwarten ist, dass der Verlust durchGewinne in den folgenden Jahrenausgeglichen wird (§ 1 Abs. 3SächsEigBVO).(4) Der nicht oder nicht weiter vorge-tragene Verlust ist gemäß § 1 Abs. 4SächsEigBVO aus dem Eigenkapitalauszugleichen, wenn dies die Eigen-kapitalausstattung des Eigenbetrie-bes gemäß Absatz 2 zulässt.

§ 20In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am01.07.2011 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Betriebssat-zung des Entsorgungsbetriebes derStadt Chemnitz vom 15.12.1998,einschließlich der 1. Satzung zur Än-derung der Betriebssatzung des Ent-sorgungsbetriebes der Stadt Chem-nitz vom 18.07.2000, der 2. Satzungzur Änderung der Betriebssatzungdes Entsorgungsbetriebes der StadtChemnitz vom 28.05.2001, der 3.Satzung zur Änderung der Betriebs-satzung des Entsorgungsbetriebes derStadt Chemnitz vom 15.08.2002,der 4. Satzung zur Änderung der Be-triebssatzung des Entsorgungsbetrie-bes der Stadt Chemnitz vom04.04.2005, der 5. Satzung zur Än-derung der Betriebssatzung des Ent-sorgungsbetriebes der Stadt Chem-nitz vom 19.01.2007 und der 6.Satzung zur Änderung der Betriebs-satzung des Entsorgungsbetriebes derStadt Chemnitz vom 25.01.2008außer Kraft.

Chemnitz, 14.06.2011gez. Barbara Ludwig // Oberbürgermeisterin Dienstsiegel

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14 26 ! 29. Juni 2011AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Zur öffentlichen Bekanntmachung derBetriebssatzung des Abfallentsor-gungs- und Stadtreinigungsbetriebesder Stadt Chemnitz und der Betriebs-satzung des Entsorgungsbetriebes derStadt Chemnitz wird folgender Hin-weis gegeben:Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-

GemO gelten Satzungen, die unterVerletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften zustande gekom-men sind, ein Jahr nach ihrer Be-kanntmachung als von Anfang angültig zustande gekommen. Diesgilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung

nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlich-keit der Sitzungen, die Genehmi-gung oder die Bekanntmachung derSatzung verletzt worden sind,3. der Bürgermeister dem Be-schluss nach § 52 Abs. 2 wegenGesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz1 SächsGemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschrift gegenüber derGemeinde unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzung

begründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr.3 und 4 geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der in §4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge-nannten Frist jedermann diese Ver-letzung geltend machen.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Inhaltsübersicht§ 1 Rechtsform§ 2 Name des Eigenbetriebes§ 3 Zweck des Eigenbetriebes§ 4 Stammkapital§ 5 Organe§ 6 Betriebsleitung§ 7 Aufgaben der Betriebsleitung§ 8 Vertretung der Stadt in Ange-

legenheiten des Eigenbetriebes§ 9 Betriebsausschuss§ 10 Aufgaben des

Betriebsausschusses§ 11 Aufgaben des Stadtrates§ 12 Oberbürgermeister§ 13 Sonderkasse§ 14 Wirtschaftsjahr, Wirtschafts-

plan, Finanzplanung§ 15 Risikofrüherkennung,

Zwischenbericht§ 16 Buchführung und

Kostenrechnung§ 17 Jahresabschluss und

Lagebericht§ 18 Leistungsbeziehungen

zur Stadtverwaltung§ 19 Erhalt des Sondervermögens§ 20 In-Kraft-TretenDer Stadtrat der Stadt Chemnitzhat aufgrund des § 4 der Gemein-deordnung für den Freistaat Sach-sen (SächsGemO) in der Fassungder Bekanntmachung vom18.03.2003 (GVBl. Seite 55),rechtsbereinigt mit Stand vom01.08.2008, und des § 3 Abs. 3des Gesetzes über kommunale Ei-genbetriebe im Freistaat Sachsen(SächsEigBG) vom 15.02.2010(GVBl. Seite 38) in seiner Sitzungam 08.06.2011 mit Beschluss Nr.B-039/2011 folgende Satzung be-schlossen:

§ 1Rechtsform

(1) Die öffentlichen Einrichtungender Abfallentsorgung und der Stadt-reinigung der Stadt Chemnitz wer-den als Eigenbetrieb zusammenge-fasst und in Form einesEigenbetriebes unterhalten und be-trieben. (2) Der Eigenbetrieb wird entspre-chend den gesetzlichen und sat-zungsmäßigen Vorschriften, ins-besondere den Vorschriften derSächsischen Gemeindeordnung, desSächsischen Eigenbetriebsgesetzes,der Sächsischen Eigenbetriebsver-ordnung, der Hauptsatzung derStadt Chemnitz sowie den Bestim-mungen dieser Satzung geführt.(3) Der Eigenbetrieb bildet einenorganisatorisch eigenständigen Be-trieb ohne eigene Rechtspersön-lichkeit. Der Eigenbetrieb ist fi-nanzwirtschaftlich als Sonderver-mögen der Stadt zu verwalten undnachzuweisen. Der Eigenbetrieb ver-folgt keine Gewinnerzielungsabsicht.

§ 2Name des Eigenbetriebes

Der Eigenbetrieb führt den Namen„Abfallentsorgungs- und Stadtreini-gungsbetrieb der Stadt Chemnitz”und hat seinen Sitz in Chemnitz.

§ 3Zweck des Eigenbetriebes

(1) Zweck des Eigenbetriebes ist- die Wahrnehmung der Abfallent-

sorgungsaufgaben zur Erfüllung derder Stadt Chemnitz nach den ab-fallrechtlichen Bestimmungen inihrer jeweils geltenden Fassung ob-liegenden Pflicht zur Abfallentsor-gung und der hoheitlichen Tätig-keiten im Rahmen derGemeindeordnung, des Abfall-rechts und der dazu erlassenen Sat-zungen, insbesondere der Vollzugder Abfallsatzung und der Abfallge-bührensatzung,- die Wahrnehmung der Straßenrei-nigung nebst Winterdienst zur Er-füllung der der Stadt Chemnitznach dem Sächsischen Straßenge-setz in der jeweils gültigen Fassungobliegenden Pflicht zur Straßenrei-nigung und der hoheitlichen Tätig-keiten im Rahmen der Gemeinde-ordnung, des Straßenrechts undder dazu erlassenen Satzungen ins-besondere der Vollzug der Straßen-reinigungssatzung und der Stra-ßenreinigungsgebührensatzungsowie- der Betrieb von Anlagen der mo-bilen Abwasserentsorgung imStadtgebiet zur Erfüllung der derStadt Chemnitz obliegenden Pflichtzur Abwasserbeseitigung nach demSächsischen Wassergesetz in derjeweils gültigen Fassung.(2) Der Eigenbetrieb kann alleseine Betriebszwecke förderndenund berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.

§ 4Stammkapital

Das Stammkapital des Eigenbetrie-bes beträgt 3.150.000,00 Euro.

§ 5Organe

Zuständige Organe für die Angele-genheiten des Eigenbetriebes sind:- der Stadtrat- der Betriebsausschuss- der Oberbürgermeister1

- die Betriebsleitung 1 Den im Folgenden verwendeten Bezeichnun-gen Oberbürgermeister, Betriebsleiter, Be-triebsangehöriger, Stadtkämmerer, Bevoll-mächtigter, Stellvertreter, Angestellter, Dienst-vorgesetzter usw. sind die weiblichen Formender Bezeichnungen jeweils auch ohne expliziteErwähnung im Einzelfall gleichzusetzen.

§ 6Betriebsleitung

(1) Die Betriebsleitung besteht auseinem oder mehreren Betriebslei-tern. Die Betriebsleiter werden vomStadtrat gewählt. Für die Be-schlussfassung bei der Wahl gelten§ 28 Abs. 3 Satz 1 und 2 Sächs-GemO.(2) Der Stadtrat bestellt einen Ers-ten Betriebsleiter, wenn die Be-triebsleitung aus mehreren Be-triebsleitern besteht. BeiMeinungsverschiedenheiten inner-halb der Betriebsleitung entschei-det der Erste Betriebsleiter. (3) Auf Vorschlag der Betriebslei-tung können nach Zustimmungdurch den Stadtrat vom Oberbür-germeister ein oder mehrere Stell-vertreter bestellt werden. Diese ver-treten im Verhinderungsfall denjeweiligen Betriebsleiter in dessenArbeitsgebiet. Die Stellvertretersind nicht Mitglieder der Betriebs-leitung.

(4) Sofern mehrere Betriebsleiterbestellt sind, regelt die Geschäfts-verteilung innerhalb der Betriebs-leitung der Oberbürgermeister mitZustimmung des Betriebsausschus-ses durch eine Geschäftsordnung.

§ 7Aufgaben der Betriebsleitung

(1) Die Betriebsleitung leitet denEigenbetrieb, soweit aufgrund ge-setzlicher Vorschriften oder dieserSatzung nichts anderes bestimmtist. Ihr obliegt insbesondere dielaufende Betriebsführung nachMaßgabe der Geschäftsordnungnach § 6 Abs. 4 unter Beachtungaller Zustimmungs- und Genehmi-gungserfordernisse (insbesonderegem. § 90 SächsGemO) sowie Ver-fahrensvorschriften. Im Rahmenihrer Zuständigkeit ist sie für diewirtschaftliche Führung des Eigen-betriebes verantwortlich.(2) Die Betriebsleitung vollzieht dieBeschlüsse des Stadtrates, seinerAusschüsse und die Entscheidun-gen des Oberbürgermeisters in An-gelegenheiten des Eigenbetriebes.(3) Zur laufenden Betriebsführunggehören insbesonderea) der Abschluss und der Vollzugvon Verträgen bis zu einem Betragvon 250.000,00 Euro im Einzel-fall, soweit in dieser Satzung nichtsanderes bestimmt ist. Bei Dauer-schuldverhältnissen bzw. Verträgenmit gestufter Leistungspflicht vonbis zu 48 Monaten ist der Gesamt-vertragswert (Barwert) maßgebend.Bei Dauerschuldverhältnissen mitunbestimmter Laufzeit oder einerLaufzeit über 48 Monate ist der 48-fache Monatswert maßgebend,

b) die Einstellung, Entlassung undUmgruppierung des Personals biseinschließlich TVöD Entgeltgruppe12 unter Beachtung der Maßgabendes Stellenplanes sowie die Durch-führung der laufenden Personalan-gelegenheiten, soweit in dieser Sat-zung nicht anders bestimmt ist,c) die Beschaffung von Vorräten imRahmen einer wirtschaftlichen La-gerhaltung,d) die Aufstellung des Wirtschafts-planes einschließlich Bilanzpla-nung und Finanzplanung, des Jah-resabschlusses und desLageberichtes,e) die Stundung und Niederschla-gung von Forderungen bis zu einemBetrag von 50.000,00 Euro für denZeitraum bis zu einem Jahr und biszu einem Betrag von 25.000,00Euro über ein Jahr hinaus im jewei-ligen Einzelfall,f) der Erlass von Forderungen bis zueinem Betrag von 15.000,00 Euroim Einzelfall,g) die Einleitung und Fortführungdes Rechtsstreites und der Ab-schluss von Vergleichen bis zueinem Betrag von 50.000,00 Euroim Einzelfall,h) die Aufnahme von Kassenkredi-ten im Rahmen des genehmigtenGesamtbetrages der Kassenkreditedes Eigenbetriebes; die Kreditauf-nahme bis zu einem Betrag von250.000,00 Euro (pro Jahr), mitAusnahme von Kreditaufnahmenbei der Stadt oder anderen Eigen-betrieben; Änderungen von Kredit-

konditionen, insbesondere Zinsan-passungen, bei bestehenden Kre-ditverträgen, soweit dadurch dieKreditsumme nicht erhöht wirdsowie Umschuldungen,i) Vollzug des Wirtschaftsplanes desEigenbetriebes einschließlich derVergaben von Lieferungen und Leis-tungen und Nachträgen nach derVergabe- und Vertragsordnung fürBauleistungen (VOB) und der Ver-dingungsordnung für Leistungen(VOL), sowie die Vergabe von Pla-nungsleistungen, die keiner Aus-schreibung nach VOF bedürfen,j) Abschluss von Abstimmungsver-einbarungen nach § 6 Abs. 3 Ver-packungsverordnung (VerpackV) so-weit diese jeweils nicht von den §§10 und 11 dieser Satzung erfasstsind sowie Abstimmungsvereinba-rungen mit Systembetreibern, wel-che sich zur Mitbenutzung desgrundsätzlich mit der DSD GmbHabgestimmten Systems verpflich-ten.(4) Die Betriebsleitung hat denOberbürgermeister, den Betriebs-ausschuss sowie den Stadtkämme-rer vierteljährlich über die Entwick-lung des Eigenbetriebes und diewirtschaftliche Lage sowie die Um-setzung der geplanten Investitionenschriftlich zu unterrichten. Darüberhinaus hat die Betriebsleitung denOberbürgermeister über alle wichti-gen Angelegenheiten rechtzeitigund umfassend zu informieren.(5) Die Betriebsleitung bereitet inAngelegenheiten des Eigenbetrie-bes die Beschlüsse des Stadtratesund des Betriebsausschusses vor.Stadtrat und Betriebsausschussgeben der Betriebsleitung vor derBeschlussfassung in diesen Ange-legenheiten die Möglichkeit zumVortrag.(6) Alle Maßnahmen, die die Fi-nanzwirtschaft der Stadt Chemnitzberühren, sind vor ihrem Wirksam-werden von der Betriebsleitung mitdem Stadtkämmerer abzustimmen.Insoweit steht dem Stadtkämmererjederzeit ein Auskunftsrecht gegen-über der Betriebsleitung zu. Die Fi-nanzwirtschaft der Stadt Chemnitzist insbesondere berührt, wenndurch Maßnahmen die Änderungdes Wirtschaftsplanes (§ 16 Abs. 1und Abs. 2 SächsEigBG) notwendigwerden könnte oder wird.(7) Alle in der Betriebssatzung an-gegebenen Wertgrenzen beziehensich auf Bruttowerte und jeweilsauf einen einheitlichen wirtschaft-lichen Vorgang. Die Zerlegung einessolchen Vorgangs in mehrere Teilezur Begründung einer anderen Zu-ständigkeit ist nicht zulässig.

§ 8Vertretung der Stadt in Angelegen-

heiten des Eigenbetriebes

(1) Im Rahmen ihrer Aufgaben ver-tritt die Betriebsleitung die Stadt inAngelegenheiten des Eigenbetrie-bes. Die Betriebsleiter sind grund-sätzlich nur gemeinsam zur Vertre-tung berechtigt. Ist nur ein oder einErster Betriebsleiter bestellt, so istdieser alleinvertretungsberechtigt.Die Betriebsleiter zeichnen unterdem Namen des Eigenbetriebesohne Angabe eines Vertretungsver-hältnisses. Sie sind von den Be-

schränkungen des § 181 Bürgerli-ches Gesetzbuch befreit.(2) Die Stellvertreter i. S. des § 6 Abs.3 zeichnen mit dem Zusatz „i. V.“. (3) Die Betriebsleitung kann Be-dienstete des Eigenbetriebes füreinzelne Angelegenheiten und/oderbestimmte Sachgebiete mit ihrerVertretung beauftragen und ihnenVollmacht erteilen. Diese zeichnenmit dem Zusatz „i. A.“. (4) Erklärungen in Angelegenheitendes Eigenbetriebes, durch die dieStadt verpflichtet wird und dienicht zur laufenden Betriebsfüh-rung gehören, bedürfen der Schrift-form. (5) Bei Erklärungen Dritter gegen-über der Stadt in Angelegenheitendes Eigenbetriebes genügt die Ab-gabe gegenüber dem Eigenbetrieb.

§ 9Betriebsausschuss

(1) Für die Angelegenheiten des Ei-genbetriebes ist der Betriebsaus-schuss der Stadt Chemnitz zustän-dig. (2) An den Sitzungen des Betriebs-ausschusses nimmt die Betriebslei-tung mit beratender Stimme teil.Sie ist auf Verlangen zu den Bera-tungsgegenständen zu hören. Sieist verpflichtet auf Anforderung zuden Beratungsgegenständen Stel-lung zu nehmen und Auskünfte zuerteilen.

§ 10Aufgaben des Betriebsausschusses

(1) Der Betriebsausschuss über-wacht die Betriebsleitung und berätalle Angelegenheiten des Eigenbe-triebes vor, die der Entscheidungdes Stadtrates vorbehalten sind. In-nerhalb des eigenen Zuständig-keitsbereiches entscheidet der Be-triebsausschuss selbstständiganstelle des Stadtrates.(2) Der Betriebsausschuss hatMaßnahmen der Betriebsleitung zuwidersprechen, wenn sie das Rechtverletzen oder das Wohl der Stadtund/oder des Eigenbetriebes ge-fährden. Der Widerspruch des Be-triebsausschusses ist bindend.(3) Der Betriebsausschuss kann je-derzeit von der Betriebsleitung überden Verlauf der Geschäfte und dieLage des Eigenbetriebes Berichter-stattung verlangen.(4) Der Betriebsausschuss ist un-beschadet der vorgenannten Be-stimmungen für die folgenden An-gelegenheiten zuständig:a) Vorberatung des Wirtschaftspla-nes sowie aller damit zusammen-hängenden Angelegenheiten desEigenbetriebes, die der Entschei-dung des Stadtrates vorbehaltensind,b) Vorberatung des Jahresabschlus-ses, des Lageberichtes, der Be-richte über die Jahresabschluss-prüfung und die örtliche Prüfungund Vorschlag für die Ergebnisver-wendung,c) Vorberatung zu den Vorschlägender Betriebsleitung für die Festset-zung von Gebühren, Beiträgen undEntgelten.d) Vorberatung zu Satzungsentwürfen,

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Betriebssatzung des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebes der Stadt Chemnitz

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1526 ! 29. Juni 2011 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Fortsetzung von Seite 14

e) Beschlussfassung zu Entgeltenfür Hilfs- und Nebengeschäfte nach§ 3 Abs. 2 der Satzung einschließ-lich diesbezüglicher AllgemeinerGeschäftsbedingungen,f) Beschluss zur Einstellung, Ent-lassung und Umgruppierung vonleitenden Angestellten ab TVöDEntgeltgruppe 13 sowie zu Anträ-gen auf Hinausschiebung des Ru-hestandsbeginns,g) Vorschlag für den Prüfer des Jah-resabschlusses,h) Einwilligung zu erfolgsgefähr-denden Mehraufwendungen des Er-folgsplanes oder des Liquiditäts-planes, für die ein dringendesBedürfnis besteht, sofern sie unab-weisbar sind. Mehraufwendungenim Erfolgsplan sind erfolgsgefähr-dend, wenn die Gesamtsumme derAufwendungen um 2 % überschrit-ten wird und sie nicht durch Mehr-erträge gedeckt sind. Erhöhte Mit-telabflüsse im Liquiditätsplan sindliquiditätsgefährdend, wenn je Aus-zahlung (Mittelabfluss) der Planan-satz um 250.000,00 Euro über-schritten wird oder keine Deckungaus anderen Liquiditätsquellen vor-handen ist oder gefunden werdenkann,i) Einwilligung zu Änderungen desInvestitionsplanes, wenn der Plan-ansatz je Vorhaben um250.000,00 Euro überschrittenwird oder keine Deckung aus ande-ren Finanzierungsquellen vorhan-den ist oder gefunden werden kann.j) Beschlussfassung zu Änderungendes Wirtschaftsplanes in Umset-zung des § 10 Abs. 4 h dieser Sat-zung, wenn sich keine Auswirkun-gen gemäß § 15 Abs. 2SächsEigBG auf den Haushalt derStadt ergeben,k) Einwilligung zur Einleitung undFortführung eines Rechtsstreitsund zum Abschluss von Verglei-chen, soweit sie nicht zu den lau-fenden Geschäften der Betriebs-führung gehören,l) Entgegennahme der Vierteljah-resberichte der Betriebsleitung undStellungnahme dazu,m) Entscheidungen zur Stundung,Niederschlagung und zum Erlassvon Forderungen sowie zum Ver-zicht auf Ansprüche aller Art, so-weit sie nicht zu den laufenden Ge-schäften der Betriebsführunggehören,n) Einwilligung(aa) zum Abschluss von Verträgenüber einen Betrag von 250.000,00Euro hinaus bis zu einem Betragvon 750.000,00 Euro im Einzel-fall. Bei Dauerschuldverhältnissenbzw. Verträgen mit gestufter Leis-tungspflicht von bis zu 48 Monatenist der Gesamtvertragswert (Bar-wert) maßgebend. Bei Dauer-schuldverhältnissen mit unbe-stimmter Laufzeit oder einerLaufzeit über 48 Monate ist der 48-fache Monatswert maßgebend.(bb) zum Abschluss von Abstim-mungsvereinbarungen nach § 6Abs. 3 VerpackV, wenn nachfol-gende wesentliche Änderungen er-folgen sollen:- Änderung der zur Sammlung derVerkaufsverpackungen eingesetztenSammelgefäße- Änderung der Abfuhrrhythmen(Häufigkeit und Art der Durchfüh-rung),- Veränderungen der Abgabemög-lichkeiten für private Endverbrau-cher,- Änderungen im Umgang mit nichtverwertbaren Materialien (Fehlbe-füllungen),o) Entscheidungen zu Kreditauf-nahmen über einen Betrag von250.000,00 Euro (pro Jahr) hi-naus, mit Ausnahme von Kassen-krediten sowie Kreditaufnahmenbei der Stadt und anderen Eigen-betrieben,

p) Vorberatung der gemäß § 90SächsGemO genehmigungspflichti-gen Rechtsgeschäfte, insbesondereder Rechtsgeschäfte, die einePflicht zur Veräußerung von Grund-stücken oder grundstücksgleichenRechten begründen.

§ 11Aufgaben des Stadtrates

(1) Der Stadtrat entscheidet überalle Angelegenheiten des Eigenbe-triebes, soweit nicht der Oberbür-germeister, der Betriebsausschuss,ein anderer Ausschuss des Stadtra-tes oder die Betriebsleitung zustän-dig sind. Er entscheidet über alleGrundsätze, nach denen der Eigen-betrieb gestaltet und wirtschaftlichgeleitet wird.(2) Auf Basis der gesetzlichen Zu-ständigkeitsregelungen gemäß § 9SächsEigBG und der in dieser Sat-zung geregelten Aufgaben ist derStadtrat insbesondere für folgendeAngelegenheiten zuständig: a) Änderung der Betriebssatzung,b) wesentliche Änderung des Be-triebsumfanges bzw. Übernahmeneuer Aufgaben, insbesondere An-gliederung von Unternehmen undEinrichtungen der Stadt,c) Auflösung des Eigenbetriebes,Änderung der Rechtsform des Ei-genbetriebes insbesondere auchVerschmelzung,d) Beschlussfassung über den Wirt-schaftsplan nebst Finanzplanungsowie über die Änderung des Wirt-schaftsplanes, wenn sich Auswir-kungen für den Haushalt der Stadti. S. d. § 15 Abs. 2 SächsEigBG er-geben, e) Feststellung des Jahresabschlus-ses nach Maßgabe des § 17 derSatzung,f) Beschlussfassung zu Gebühren-und Beitragssatzung, TechnischenSatzungen sowie Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen,g) Entscheidung über die Verände-rung des Stammkapitals,h) Einwilligung zu Verträgen mitMitgliedern des Betriebsausschus-ses oder den Betriebsleitern mitAusnahme von Arbeits- und Anstel-lungsverträgen mit den vom Stadt-rat gewählten Betriebsleitern,i) Bestellung der Mitglieder des Be-triebsausschusses,j) Einwilligung zum Abschluss vonBetriebsführungsverträgen,k) Gewährung von Darlehen derStadt an den Eigenbetrieb oder desEigenbetriebes an die Stadt sowieGewährung und Aufnahme von Dar-lehen der Eigenbetriebe der StadtChemnitz untereinander nach Maß-gabe des § 2 SächsEigBVO und des§ 18 dieser Satzung,l) Einwilligung zum Abschluss vonVerträgen über einen Betrag von750.000,00 Euro im Einzelfall hi-naus,m) Einwilligung zum Abschluss vongenehmigungspflichtigen Rechts-geschäften (§ 90 SächsGemO), ins-besondere Rechtsgeschäften, dieeine Pflicht zur Veräußerung vonGrundstücken oder grundstücks-gleichen Rechten begründen,n) Beschlussfassung zur Entnahmevon Eigenkapital bzw. die Heraus-lösung von Sondervermögen abeinem Wert über 250.000,00 Euronach Anhörung der Betriebsleitung. (3) Soweit es sich nicht um Ge-schäfte der laufenden Betriebsfüh-rung oder um eine Zuständigkeitdes Betriebsausschusses nach § 10dieser Satzung handelt, kann sichder Stadtrat weitere Angelegenhei-ten zur eigenen Entscheidung vor-behalten oder im Einzelfall Ent-scheidungen an sich ziehen.

§ 12Oberbürgermeister

(1) Dem Oberbürgermeister obliegtdie Sicherstellung der ordnungsge-

mäßen Führung des Eigenbetrie-bes, der Belange der Stadt, der Ein-heit der Verwaltung und die Wah-rung der Grundsätze einesgeordneten Geschäftsganges. ZurDurchführung dieser Aufgabenkann der Oberbürgermeister derBetriebsleitung Weisungen erteilen.(2) Der Oberbürgermeister istDienstvorgesetzter der Bedienste-ten des Eigenbetriebes sowie derBetriebsleitung.(3) Personalangelegenheiten mitAusnahme der in § 7 Abs. 3 (b) und§ 10 Abs. 4 (f) genannten insbe-sondere solche von grundsätzlicherBedeutung, wie die Vereinbarungvon Sozialplänen, der Abschluss ar-beitsrechtlicher Vergleichs- undAufhebungsvereinbarungen, welchemit der Zahlung einer Abfindungüber den gesetzlich bzw. tariflichgeregelten Betrag hinausgehen,bedürfen der Einwilligung desOberbürgermeisters. Das Recht desStadtrates gemäß § 11 Abs. 3 die-ser Satzung bleibt unberührt.(4) Der Oberbürgermeister ent-scheidet mit Zustimmung der Be-triebsleitung über die Entnahmevon Eigenkapital bzw. die Heraus-lösung von Sondervermögen bis zueinem Wert von einschließlich250.000,00 Euro.(5) Der Oberbürgermeister regeltmit Zustimmung des Betriebsaus-schusses das Verfahren zur Vorbe-reitung der Bauvorhaben nach VOBsowie der Vorhaben nach VOL inAnlehnung an städtische Vorge-hensweisen unter Berücksichtigungdes § 6 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3SächsEigBVO sowie § 12 der Säch-sische Kommunalhaushaltsverord-nung (SächsKomHVO-Doppik).

§ 13Sonderkasse

Für den Eigenbetrieb wird eine un-verbundene Sonderkasse eingerich-tet. § 87 SächsGemO gilt entspre-chend.

§ 14Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan,

Finanzplanung

(1) Wirtschaftsjahr des Eigenbetrie-bes ist das Kalenderjahr.(2) Der von der Betriebsleitung auf-gestellte Wirtschaftsplan in seinenBestandteilen Erfolgsplan, Liquidi-tätsplan, Finanzplanung und Stel-lenübersicht ist rechtzeitig vor Be-ginn des Wirtschaftsjahres über denOberbürgermeister nach Beratungim Betriebsausschuss dem Stadtratzum Beschluss vorzulegen. Die Auf-stellung des Wirtschaftsplanes rich-tet sich nach den Terminen zur Er-stellung des Haushaltsplanes derStadt. Für die Gliederung und Dar-stellung der Wirtschaftsplanunggelten §§ 4-7 SächsEigBVO. (3) Es ist eine Finanzplanunggemäß § 6 SächsEigBVO aufzustel-len, die eine Übersicht über dieEntwicklung des Mittelzu- und Mit-telabflusses, gegliedert nach Jah-ren sowie die Entwicklung der Er-träge und Aufwendungen enthält.(4) Dem Wirtschaftsplan wird einVorbericht entsprechend § 3 Säch-sEigBVO beigefügt.(5) Eine Änderung des Wirtschafts-planes ist entsprechend § 16 Abs.1 des SächsEigBG sowie gemäß §10 Abs. 4 und § 11 Abs. 2 dieserSatzung vorzunehmen.

§ 15Risikofrüherkennung,

Zwischenbericht

(1) Es ist ein angemessenes Systemzur Erkennung von Risiken einzu-richten, das es ermöglicht, etwaigeden Bestand gefährdende Entwick-lungen frühzeitig zu erkennen. ZurFrüherkennung gehören insbeson-dere die Identifikation, Bewertung,

Dokumentation (Risikohandbuch),Mitteilung und Überwachung vonRisiken.(2) Die Betriebsleitung hat demOberbürgermeister, dem Betriebs-ausschuss und dem Stadtkämmererin der Mitte des Wirtschaftsjahreseinen schriftlichen Zwischenberichtüber die Umsetzung des Erfolgs-und Liquiditätsplans vorzulegen. (3) Der Zwischenbericht wird vonder Stadt der Rechtsaufsichtsbe-hörde vorgelegt.

§ 16Buchführung und Kostenrechnung

(1) Der Eigenbetrieb führt seineRechnung nach den Regeln derkaufmännischen doppelten Buch-führung. Auf die Buchführung unddas Inventar finden die §§ 238 -241 HGB sinngemäß Anwendung,soweit sich aus gesetzlichen Vorga-ben oder dieser Satzung nichts an-deres ergibt.(2) Durch Anwendung der Kosten-arten-, Kostenstellen- und Kosten-trägerrechnung wird eine transpa-rente Betriebsabrechnunggewährleistet.

§ 17Jahresabschluss und Lagebericht

(1) Auf den Jahresabschluss des Ei-genbetriebes finden die allgemei-nen Vorschriften, die Ansatzvor-schriften, die Vorschriften über dieBilanz und die Gewinn- und Ver-lustrechnung, die Bewertungsvor-schriften und die Vorschriften überden Anhang für den Jahresab-schluss der großen Kapitalgesell-schaften des Dritten Buches desHandelsgesetzbuches sinngemäßAnwendung, soweit gesetzlich oderin dieser Satzung nichts anderesgeregelt ist.(2) Die Bilanz, die Gewinn- undVerlustrechnung, der Anhang undder Lagebericht sind entsprechendden §§ 11 - 15 der SächsEigBVOaufzustellen. Im Lagebericht istauch darzustellen, wie das Unter-nehmen die von ihm wahrzuneh-mende gemeindliche Aufgabe er-füllt hat (§ 17 Abs. 1SächsEigBG).(3) Es ist eine Liquiditätsrechnungnach § 10 SächsEigBVO zu erstel-len.(4) Die Betriebsleitung legt denJahresabschluss (Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung und Anhang)sowie den Lagebericht bis zum Ab-lauf von vier Monaten nach Schlussdes Wirtschaftsjahres in unter-zeichneter Form dem Oberbürger-meister vor. Der Oberbürgermeisterleitet diese Unterlagen unverzüg-lich zur Jahresabschlussprüfungund zur örtlichen Prüfung (§ 105SächsGemO) weiter. Bei der Jah-resabschlussprüfung ist das Ergeb-nis der örtlichen Prüfung (§§ 105,106 SächsGemO) zu berücksichti-gen.(5) Der Oberbürgermeister leitetden Jahresabschluss (mit den de-taillierten Betrachtungen zur Zu-ordnung des jeweiligen Jahreser-gebnisses) und den Lageberichtzusammen mit den Berichten überdie Jahresabschlussprüfung unddie örtliche Prüfung dem Betriebs-ausschuss zur Vorberatung, an-schließend mit dem Ergebnis die-ser Vorberatung dem Stadtrat zurFeststellung zu. Der Stadtrat stelltden Jahresabschluss innerhalb vonneun Monaten nach Ende des Wirt-schaftsjahres fest und beschließtdabei über:a) die Verwendung des Jahresüber-schusses oder die Behandlung desJahresverlustes des Eigenbetriebes b) die Entlastung der Betriebslei-tung; versagt er die Entlastung, hater dafür die Gründe anzugeben.(6) Der Beschluss über die Fest-stellung des Jahresabschlusses ist

ortsüblich bekannt zu machen.Weitere Einzelheiten regelt § 19Abs. 2 SächsEigBG.

§ 18Leistungsbeziehungen zur

Stadtverwaltung

Lieferungen, Leistungen und Kre-dite von anderen Unternehmen undVerwaltungszweigen der StadtChemnitz an den Eigenbetriebsowie Lieferungen, Leistungen undKredite des Eigenbetriebes an an-dere Unternehmen und Verwal-tungszweige der Stadt Chemnitzsind angemessen zu vergüten.

§ 19Erhalt des Sondervermögens

(1) Für die technische und wirt-schaftliche Fortentwicklung des Ei-genbetriebes sollen rechtzeitig undin ausreichender Höhe Rücklagengebildet werden. Dies gilt auch, so-weit die Abschreibungen für die Er-neuerungen nicht ausreichen. In-standhaltungsarbeiten sindrechtzeitig durchzuführen.(2) Eigenkapital darf nur dann demEigenbetrieb entnommen werden,wenn dadurch seine dauerhafteAufgabenerfüllung nicht gefährdetwird. Über die Entnahme von Ei-genkapital bzw. die Herauslösungvon Sondervermögen entscheidetbis zu einem Wert von einschließ-lich 250.000,00 Euro der Ober-bürgermeister mit Zustimmung derBetriebsleitung, ab einem Wertüber 250.000,00 Euro der Stadt-rat nach Anhörung der Betriebslei-tung. § 1 Abs. 2 SächsEigBVO istzu beachten.(3) Ein im Jahresabschluss festge-stellter Jahresverlust kann bis zudrei Jahre vorgetragen werden. Ge-winne sind während dieser Zeit voll-ständig zur Verlusttilgung zu ver-wenden. Danach kann der Verlustmit Genehmigung der Rechtsauf-sichtsbehörde noch um weitereJahre vorgetragen werden, wenn zuerwarten ist, dass der Verlust durchGewinne in den folgenden Jahrenausgeglichen wird (§ 1 Abs. 3SächsEigBVO).(4) Der nicht oder nicht weiter vor-getragene Verlust ist gemäß § 1Abs. 4 SächsEigBVO aus dem Ei-genkapital auszugleichen, wenndies die Eigenkapitalausstattungdes Eigenbetriebes gemäß Abs. 2zulässt.

§ 20In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am01.07.2011 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Betriebs-satzung des Abfallentsorgungs- undStadtreinigungsbetriebes der StadtChemnitz vom 15.08.2002, ein-schließlich der 1. Satzung zur Än-derung der Betriebssatzung des Ab-fallentsorgungs- undStadtreinigungsbetriebes der StadtChemnitz vom 03.02.2005, der 2.Satzung zur Änderung der Be-triebssatzung des Abfallentsor-gungs- und Stadtreinigungsbetrie-bes der Stadt Chemnitz vom19.01.2007, der 3. Satzung zurÄnderung der Betriebssatzung desAbfallentsorgungs- und Stadtreini-gungsbetriebes der Stadt Chemnitzvom 06.11.2007, der 4. Satzungzur Änderung der Betriebssatzungdes Abfallentsorgungs- und Stadt-reinigungsbetriebes der StadtChemnitz vom 25.01.2008 undder 5. Satzung zur Änderung derBetriebssatzung des Abfallentsor-gungs- und Stadtreinigungsbetrie-bes der Stadt Chemnitz vom20.10.2009 außer Kraft.

Chemnitz, 14.06.2011gez. Barbara Ludwig //Oberbürgermeisterin (Dienstsiegel)

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16 26 ! 29. Juni 2011AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Zur öffentlichen Bekanntmachung derBetriebssatzung des Friedhofs- undBestattungsbetriebes der Stadt Chem-nitz wird folgender Hinweis gegeben:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO gelten Satzungen, die unterVerletzung

von Verfahrens- oder Formvorschrif-ten zustande gekommen sind, einJahr nach ihrer Bekanntmachungals von Anfang an gültig zustandegekommen.Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzungnicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlich-keit der Sitzungen, die Genehmi-gung oder die Bekanntmachung derSatzung verletzt worden sind,3. der Bürgermeister dem Be-schluss nach § 52 Abs. 2 wegenGesetzwidrigkeit widersprochenhat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz1 SächsGemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschrift gegenüber derGemeinde unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzung

begründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr.3 und 4 geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der in §4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge-nannten Frist jedermann diese Ver-letzung geltend machen.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Inhalt§ 1 Rechtsform§ 2 Name des Eigenbetriebes§ 3 Zweck des Eigenbetriebes§ 4 Stammkapital§ 5 Organe§ 6 Betriebsleitung§ 7 Aufgaben der Betriebsleitung§ 8 Vertretung des Eigenbetriebes§ 9 Betriebsausschuss§ 10 Aufgaben des

Betriebsausschusses§ 11 Aufgaben des Stadtrates§ 12 Oberbürgermeister§ 13 Sonderkasse§ 14 Wirtschaftsjahr, Wirtschafts-

plan, Finanzplanung§ 15 Risikofrüherkennung,

Zwischenbericht§ 16 Buchführung und

Kostenrechnung§ 17 Jahresabschluss und

Lagebericht§ 18 Leistungsbeziehungen

zur Stadtverwaltung§ 19 Erhalt des Sondervermögens§ 20 In-Kraft-Treten

Der Stadtrat der Stadt Chemnitzhat aufgrund des § 4 der Gemein-deordnung für den Freistaat Sach-sen (SächsGemO) in der Fassungder Bekanntmachung vom 18.März 2003 (GVBl. Seite 57) rechts-bereinigt mit Stand vom 1. August2008, und des § 3 Abs. 2 des Ge-setzes über kommunale Eigenbe-triebe im Freistaat Sachsen (Säch-sEigBG) vom 15. Februar 2010(GVBl. Seite 38) in seiner Sitzungam 8. Juni 2011 mit Beschluss Nr.B-078/2011 folgende Betriebssat-zung beschlossen.

§ 1Rechtsform

(1) Die städtischen Friedhöfe derStadt Chemnitz, das Krematoriumund das Kommunale Bestattungs-haus Chemnitz werden zusammen-gefasst in Form eines Eigenbetrie-bes unterhalten und betrieben.(2) Der Eigenbetrieb wird entspre-chend den gesetzmäßigen und sat-zungsmäßigen Vorschriften, insbe-sondere den Vorschriften derSächsischen Gemeindeordnung,des Sächsischen Eigenbetriebsge-setzes, der Sächsischen Eigenbe-triebsverordnung, der Hauptsatzungder Stadt Chemnitz sowie den Be-stimmungen dieser Satzung ge-führt.(3) Der Eigenbetrieb bildet einenorganisatorisch eigenständigen Be-trieb ohne eigene Rechtspersön-lichkeit. Der Eigenbetrieb ist fi-nanzwirtschaftlich alsSondervermögen der Stadt zu ver-walten und nachzuweisen.

§ 2Name des Eigenbetriebes

Der Eigenbetrieb führt den Namen:„Friedhofs- und Bestattungsbetriebder Stadt Chemnitz“.

§ 3Zweck des Eigenbetriebes

(1) Zweck des Eigenbetriebes istdie Erfüllung der der Stadt Chem-nitz nach dem Sächsischen Bestat-

tungsgesetz in der jeweils gültigenFassung obliegenden Pflicht Fried-höfe anzulegen und zu erweiternsowie Leichenhallen zu errichten,soweit hierfür ein öffentliches Be-dürfnis besteht, und diese Einrich-tungen zu unterhalten. DiesePflicht umfasst auch die Sorgedafür, dass die notwendigen Be-stattungseinrichtungen zur Verfü-gung stehen. Nach Gräbergesetzsind das Umfeld und die Gräber derOpfer von Krieg und Gewaltherr-schaft zu erhalten, zu pflegen unddie Verkehrssicherheit zu gewähr-leisten. Weiterhin werden Bestat-tungsleistungen erbracht.(2) Der Eigenbetrieb kann alleseine Betriebszwecke förderndenund berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.

§ 4Stammkapital

Das Stammkapital des Eigenbetrie-bes beträgt 500.000,00 Euro.

§ 5Organe

Zuständige Organe für die Angele-genheiten des Eigenbetriebes sind:- der Stadtrat - der Betriebsausschuss- der Oberbürgermeister1

- die Betriebsleitung.

§ 6Betriebsleitung

(1) Die Betriebsleitung besteht auseinem oder mehreren Betriebslei-tern. Die Betriebsleiter werden vomStadtrat gewählt. Für die Be-schlussfassung bei der Wahl gilt §28 Abs. 3 Sätze 1 und 2 Sächs-GemO.(2) Der Stadtrat bestellt einen Ers-ten Betriebsleiter, wenn die Be-triebsleitung aus mehreren Be-triebsleitern besteht. Bei Mei-nungsverschiedenheiten innerhalbder Betriebsleitung entscheidet derErste Betriebsleiter. (3) Auf Vorschlag der Betriebslei-tung können nach Zustimmungdurch den Stadtrat vom Oberbür-germeister deren Stellvertreter be-stellt werden. Diese vertreten imVerhinderungsfall die Betriebsleiterin ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet.Sie sind nicht Mitglieder der Be-triebsleitung.(4) Sofern mehrere Betriebsleiterbestellt sind, regelt der Oberbür-germeister mit Zustimmung desBetriebsausschusses die Ge-schäftsverteilung innerhalb der Be-triebsleitung durch eine Geschäfts-ordnung.

§ 7Aufgaben der Betriebsleitung

(1) Die Betriebsleitung leitet denEigenbetrieb, soweit auf Grund ge-setzlicher Vorschriften oder dieserSatzung nichts anderes bestimmtist. Ihr obliegt insbesondere dielaufende Betriebsführung unter Be-achtung aller Zustimmungs- undGenehmigungserfordernisse (insbe-sondere gem. § 90 SächsGemO)sowie Verfahrensvorschriften. Im

Rahmen ihrer Zuständigkeit ist siefür die wirtschaftliche Führung desEigenbetriebes verantwortlich.1 Den im Folgenden verwendeten Bezeich-nungen Oberbürgermeister, Betriebsleiter, Be-triebsangehöriger, Stadtkämmerer, Bevoll-mächtigter, Stellvertreter, Angestellter, Dienst-vorgesetzter, usw. sind die weiblichen Formender Bezeichnungen jeweils auch ohne expliziteErwähnung im Einzelfall gleichzusetzen.(2) Die Betriebsleitung vollzieht dieBeschlüsse des Stadtrates, seinerAusschüsse und die Entscheidun-gen des Oberbürgermeisters in An-gelegenheiten des Eigenbetriebes.(3) Zur laufenden Betriebsführunggehören insbesonderea) der Abschluss und der Vollzugvon Verträgen bis zu einem Betragvon 75.000,00 Euro im Einzelfall,soweit in dieser Satzung nichts an-deres bestimmt ist. Bei Dauer-schuldverhältnissen bzw. Verträgenmit gestufter Leistungspflicht istder Gesamtvertragswert (Barwert)maßgebend, b) die Einstellung, Höhergruppie-rung und Entlassung des Personalsbis einschließlich TVöD Entgeltgruppe 11 unter Beachtungder Maßgaben des Stellenplanessowie die Durchführung der laufen-den Personalangelegenheiten, so-weit in dieser Satzung nicht andersbestimmt ist,c) die Beschaffung von Vorräten imRahmen einer wirtschaftlichen La-gerhaltung,d) die Aufstellung des Wirtschafts-planes einschließlich Bilanzpla-nung, der Finanzplanung, des Jah-resabschlusses und desLageberichtes, e) die Stundung und Niederschla-gung von Forderungen bis zu einemBetrag von 25.000,00 Euro für denZeitraum bis zu einem Jahr und biszu einem Betrag von 12.500,00Euro über ein Jahr hinaus im Ein-zelfall,f) der Erlass von Forderungen bis zueinem Betrag von 5.000,00 Euroim Einzelfall,g) die Einleitung und Fortführungdes Rechtsstreites und der Ab-schluss von Vergleichen bis zueinem Betrag von 25.000,00 Euroim Einzelfall,h) die Aufnahme von Kassenkredi-ten im Rahmen des genehmigtenGesamtbetrages der Kassenkreditedes Eigenbetriebes, i) die Kreditaufnahme bis zu einemBetrag von 50.000,00 Euro (proJahr) mit Ausnahme von Kreditauf-nahmen bei der Stadt oder anderenEigenbetrieben,j) Änderungen von Kreditkonditio-nen, insbesondere Zinsanpassun-gen, bei bestehenden Kreditverträ-gen, soweit dadurch dieKreditsumme nicht erhöht wird,sowie Umschuldungen,k) Vollzug des Wirtschaftsplanesdes Eigenbetriebes einschließlichder Vergabe von Lieferungen undLeistungen und Nachträgen nachder Vergabe- und Vertragsordnungfür Bauleistungen (VOB) und derVergabe- und Vertragsordnung fürLeistungen (VOL), soweit der ge-setzte Kostenrahmen nicht mehrals 10 v. H. überschritten wirdsowie die Vergabe von Planungs-

leistungen, die keiner Ausschrei-bung nach der Vergabeordnung fürfreiberufliche Leistungen (VOF) be-dürfen.(4) Die Betriebsleitung hat denOberbürgermeister, den Betriebs-ausschuss sowie den Stadtkämme-rer vierteiljährlich über die Ent-wicklung des Eigenbetriebes unddie wirtschaftliche Lage sowie dieUmsetzung der geplanten Investi-tionen schriftlich zu unterrichten.Darüber hinaus hat die Betriebslei-tung den Oberbürgermeister überalle wichtigen Angelegenheitenrechtzeitig und umfassend zu infor-mieren.(5) Die Betriebsleitung bereitet inAngelegenheiten des Eigenbetrie-bes die Beschlüsse des Stadtratesund des Betriebsausschusses vor.Stadtrat und Betriebsausschussgeben der Betriebsleitung vor derBeschlussfassung in diesen Ange-legenheiten die Möglichkeit zumVortrag. (6) Alle Maßnahmen, die die Fi-nanzwirtschaft der Stadt Chemnitzberühren, sind vor ihrem Wirksam-werden von der Betriebsleitung mitdem Stadtkämmerer abzustimmen.Insoweit steht dem Stadtkämmererjederzeit ein Auskunftsrecht gegen-über der Betriebsleitung zu. Die Fi-nanzwirtschaft der Stadt Chemnitzist insbesondere berührt, wenndurch Maßnahmen die Änderungdes Wirtschaftsplanes (§ 16 Abs. 1und Abs. 2 SächsEigBG) notwendigwerden könnte oder wird. (7) Alle in der Betriebssatzung an-gegebenen Wertgrenzen beziehensich auf Bruttowerte und jeweilsauf einen einheitlichen wirtschaft-lichen Vorgang. Die Zerlegung einessolchen Vorgangs in mehrere Teilezur Begründung einer anderen Zu-ständigkeit ist nicht zulässig.

§ 8Vertretung der Stadt in Angelegen-

heiten des Eigenbetriebes

(1) Im Rahmen ihrer Aufgaben ver-tritt die Betriebsleitung die Stadt inAngelegenheiten des Eigenbetrie-bes. Die Betriebsleiter sind grund-sätzlich nur gemeinsam zur Vertre-tung berechtigt. Ist nur ein oder einErster Betriebsleiter bestellt, so istdieser allein vertretungsberechtigt.Die Betriebsleiter zeichnen unterdem Namen des Eigenbetriebesohne Angabe eines Vertretungsver-hältnisses.(2) Die Stellvertreter i. S. des § 6Abs. 3 zeichnen mit dem Zusatz „i.V.“.(3) Die Betriebsleitung kann Be-triebsangehörige zur Vornahme be-stimmter Geschäfte oder in einzel-nen Angelegenheiten desEigenbetriebes bevollmächtigen.Die Bevollmächtigten sind in die-sen Fällen vertretungsberechtigt.Sie zeichnen mit dem Zusatz „i.A.“.(4) Erklärungen in Angelegenheitendes Eigenbetriebes, durch die dieStadt verpflichtet wird und dienicht zur laufenden Betriebsfüh-rung gehören, bedürfen der Schrift-

form. (5) Bei Erklärungen Dritter gegen-über der Stadt in Angelegenheitendes Eigenbetriebes genügt die Ab-gabe gegenüber dem Eigenbetrieb.

§ 9Betriebsausschuss

(1) Für die Angelegenheiten des Ei-genbetriebes ist der Betriebsaus-schuss der Stadt Chemnitz zustän-dig. (2) An den Beratungen des Be-triebsausschusses nimmt die Be-triebsleitung mit beratenderStimme teil. Sie ist auf Verlangenzu den Beratungsgegenständen zuhören. Sie ist verpflichtet, auf An-forderung zu den Beratungsgegen-ständen Stellung zu nehmen undAuskünfte zu erteilen.

§ 10Aufgaben des Betriebsausschusses

(1) Der Betriebsausschuss über-wacht die Betriebsleitung und berätalle Angelegenheiten des Eigenbe-triebes vor, die der Entscheidungdes Stadtrates vorbehalten sind. In-nerhalb des eigenen Zuständig-keitsbereiches entscheidet der Be-triebsausschuss selbständiganstelle des Stadtrates.(2) Der Betriebsausschuss hatMaßnahmen der Betriebsleitung zuwidersprechen, wenn sie das Rechtverletzen oder das Wohl der Stadtund/oder des Eigenbetriebes ge-fährden. Der Widerspruch des Be-triebsausschusses ist bindend.(3) Der Betriebsausschuss kann je-derzeit von der Betriebsleitung überden Verlauf der Geschäfte und dieLage des Eigenbetriebes Berichter-stattung verlangen.

(4) Der Betriebsausschuss ist un-beschadet der vorgenannten Be-stimmungen für die folgenden An-gelegenheiten zuständig:a) Vorberatung des Wirtschaftspla-nes sowie aller damit zusammen-hängenden Angelegenheiten desEigenbetriebes, die der Entschei-dung des Stadtrates vorbehaltensind,b) Vorberatung des Jahresabschlus-ses, des Lageberichtes, der Be-richte über die Jahresabschluss-prüfung und die örtliche Prüfungund Vorschlag für die Ergebnisver-wendung,c) Vorberatung zu den Vorschlägender Betriebsleitung für die Festset-zung von Gebühren, d) Vorberatung zu Satzungsentwür-fen,e) Beschlussfassung zu Entgeltenfür Hilfs- und Nebengeschäfte nach§ 3 Abs. 2 dieser Satzung, f) Beschluss zur Einstellung, Hö-hergruppierung und Entlassung vonleitenden Angestellten ab TVöDEntgeltgruppe 12 sowie zu Anträ-gen auf Hinausschiebung des Ru-hestandsbeginns,g) Vorschlag für den Prüfer des Jah-resabschlusses,

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Betriebssatzung des Friedhofs- und Bestattungsbetriebes der Stadt Chemnitz

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1726 ! 29. Juni 2011 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Fortsetzung von Seite 16

h) Einwilligung zu erfolgsgefähr-denden Mehraufwendungen des Er-folgsplanes oder des Liquiditäts-planes, für die ein dringendesBedürfnis besteht, sofern sie unab-weisbar sind. Mehraufwendungenim Erfolgsplan sind erfolgsgefähr-dend, wenn die Gesamtsumme derAufwendungen um 2 v. H. über-schritten wird und sie nicht durchMehrerträge gedeckt sind. ErhöhteMittelabflüsse im Liquiditätsplansind liquiditätsgefährdend, wenn jeAuszahlung der Planansatz um 10v. H. oder um 100.000,00 Euroüberschritten wird und keine De-ckung aus anderen Liquiditätsquel-len vorhanden ist oder gefundenwerden kann,i) Einwilligung zu Änderungen des In-vestitionsplanes, wenn der Planan-satz je Vorhaben um 100.000,00Euro überschritten wird,j) Beschlussfassung zu Änderungendes Wirtschaftsplanes in Umset-zung des § 10 Abs. 4 h dieser Sat-zung, wenn sich keine Auswirkun-gen gemäß § 15 Abs. 2SächsEigBG auf den Haushalt derergeben,k) Einwilligung zur Einleitung undFortführung eines Rechtsstreitsund zum Abschluss von Verglei-chen, soweit sie nicht zu den lau-fenden Geschäften der Betriebs-führung gehören,l) Entgegennahme der Vierteljah-resberichte der Betriebsleitung undStellungnahme dazu,m) Entscheidungen zur Stundung,Niederschlagung und zum Erlass vonForderungen sowie zum Verzicht aufAnsprüche aller Art, soweit sie nichtzu den laufenden Geschäften der Be-triebsführung gehören,n) Einwilligung (aa) zum Abschluss von Verträgenüber einen Betrag von mehr als75.000,00 Euro hinaus bis zueinem Betrag von 400.000,00Euro im Einzelfall. Bei Dauer-schuldverhältnissen bzw. Verträgenmit gestufter Leistungspflicht istder Gesamtvertragswert (Barwert)maßgebend, (bb) zu Vergaben von Lieferungenund Leistungen und Nachträgennach der Vergabe- und Vertragsord-nung für Bauleistungen (VOB) undder Vergabe- und Vertragsordnungfür Leistungen (VOL), soweit der imWirtschaftsplan gesetzte Kosten-rahmen um mehr als 10 v. H. über-schritten wird, sowie zu Vergabenvon Planungsleistungen, die einerAusschreibung nach der Vergabe-ordnung für freiberufliche Leistun-gen (VOF) bedürfen,o) Entscheidungen zu Kreditaufnah-men über einen Betrag von mehr als50.000,00 Euro (pro Jahr), mit Aus-nahme von Kassenkrediten und Kre-ditaufnahmen bei der Stadt oder an-deren Eigenbetrieben, p) Vorberatung der gemäß § 90SächsGemO genehmigungspflichti-gen Rechtsgeschäfte, insbesondereder Rechtsgeschäfte, die einePflicht zur Veräußerung von Grund-stücken oder grundstücksgleichenRechten begründen.

§ 11Aufgaben des Stadtrates

(1) Der Stadtrat entscheidet überalle Angelegenheiten des Eigenbe-triebes, soweit nicht der Oberbür-

germeister, der Betriebsausschuss,ein anderer Ausschuss des Stadtra-tes oder die Betriebsleitung zustän-dig sind. Er entscheidet über alleGrundsätze, nach denen der Eigen-betrieb gestaltet und wirtschaftlichgeleitet wird.(2) Auf Basis der gesetzlichen Zu-ständigkeitsregelungen gemäß § 9SächsEigBG und der in dieser Sat-zung geregelten Aufgaben ist derStadtrat insbesondere für folgendeAngelegenheiten zuständig:a) Änderung der Betriebssatzung,b) wesentliche Änderung des Be-triebsumfanges bzw. Übernahmeneuer Aufgaben, insbesondere An-gliederung von Unternehmen undEinrichtungen der Stadt,c) Auflösung des Eigenbetriebes,Änderung der Rechtsform des Ei-genbetriebes, insbesondere auchVerschmelzung,d) Beschlussfassung über den Wirt-schaftsplan nebst Finanzplanungsowie über die Änderung des Wirt-schaftsplanes, wenn sich Auswir-kungen für den Haushalt der Stadti. S. d. § 15 Abs. 2 SächsEigBG er-geben, e) Feststellung des Jahresabschlus-ses nach Maßgabe des § 17 derSatzung,f) Beschlussfassung zu Gebühren-und technischen Satzungen,g) Entscheidung über die Verände-rung des Stammkapitals,h) Einwilligung zu Verträgen mitMitgliedern des Betriebsausschus-ses oder den Betriebsleitern mitAusnahme von Arbeits- und Anstel-lungsverträgen mit den vom Stadt-rat gewählten Betriebsleitern,i) Bestellung der Mitglieder des Be-triebsausschusses,j) Einwilligung zum Abschluss vonBetriebsführungsverträgen,k) Gewährung von Darlehen derStadt an den Eigenbetrieb oder desEigenbetriebes an die Stadt sowieGewährung und Aufnahme von Dar-lehen der Eigenbetriebe der StadtChemnitz untereinander nach Maß-gabe des § 2 SächsEigBVO und des§ 18 dieser Satzung,l) Einwilligung zum Abschluss vonVerträgen über einen Betrag vonmehr als 400.000,00 Euro im Ein-zelfall hinaus,m) Beschlussfassung zur Entnahmevon Eigenkapital bzw. die Heraus-lösung von Sondervermögen abeinem Betrag über 125.000,00Euro nach Anhörung der Betriebs-leitung. (3) Darüber hinaus kann der Stadt-rat in Angelegenheiten, für diesonst der Betriebsausschuss zu-ständig ist, im Einzelfall die Ent-scheidung an sich ziehen.

§ 12Oberbürgermeister

(1) Dem Oberbürgermeister obliegtdie Sicherstellung der ordnungsge-mäßen Führung des Eigenbetrie-bes, der Belange der Stadt, der Ein-heit der Verwaltung und dieWahrung der Grundsätze eines ge-ordneten Geschäftsganges. ZurDurchführung dieser Aufgabenkann der Oberbürgermeister derBetriebsleitung Weisungen erteilen.(2) Der Oberbürgermeister istDienstvorgesetzter der Bedienste-ten des Eigenbetriebes sowie derBetriebsleitung.(3) Personalangelegenheiten mitAusnahme der in § 7 Abs. 3 b und

§ 10 Abs. 4 f dieser Satzung ge-nannten, insbesondere solche vongrundsätzlicher Bedeutung, wie dieVereinbarung von Sozialplänen, derAbschluss arbeitsrechtlicher Ver-gleichs- und Aufhebungsvereinba-rungen sowie die Gewähr außerta-riflicher Rechte obliegen derEinwilligung des Oberbürgermeis-ters. Das Recht des Stadtratesgemäß § 11 Abs. 3 dieser Satzungbleibt unberührt.(4) Der Oberbürgermeister ent-scheidet mit Zustimmung der Be-triebsleitung über die Entnahmevon Eigenkapital bzw. die Heraus-lösung von Sondervermögen bis zueinem Wert von einschließlich125.000,00 Euro.(5) Darüber hinaus regelt der Ober-bürgermeister mit Zustimmung desBetriebsausschusses das Verfahrenzur Vorbereitung der Bauvorhabennach VOB sowie Vorhaben nach VOLin Anlehnung an städtische Vorge-hensweisen unter Berücksichtigungdes § 6 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3SächsEigBVO sowie § 12 der Verord-nung des Sächsischen Staatsministe-riums des Innern über die kommu-nale Haushaltswirtschaft nach denRegeln der Doppik (Sächsische Kom-munalhaushaltsverordnung-Doppik –SächsKomHVO-Doppik).

§ 13Sonderkasse

Für den Eigenbetrieb wird eine un-verbundene Sonderkasse eingerich-tet. § 87 SächsGemO gilt entspre-chend.

§ 14Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan,

Finanzplanung

(1) Wirtschaftsjahr des Eigenbetrie-bes ist das Kalenderjahr.(2) Der von der Betriebsleitung auf-gestellte Wirtschaftsplan in seinenBestandteilen Erfolgsplan, Liquidi-tätsplan, Finanzplanung und Stel-lenübersicht ist rechtzeitig vor Be-ginn des Wirtschaftsjahres über denOberbürgermeister nach Beratungim Betriebsausschuss dem Stadtratzum Beschluss vorzulegen. Die Auf-stellung des Wirtschaftsplanes rich-tet sich nach den Terminen zur Er-stellung des Haushaltsplanes derStadt. Für die Gliederung und Dar-stellung der Wirtschaftsplanunggelten §§ 4 – 7 SächsEigBVO. (3) Es ist eine Finanzplanunggemäß § 6 SächsEigBVO aufzustel-len, die eine Übersicht über dieEntwicklung des Mittelzu- und Mit-telabflusses, gegliedert nach Jah-ren, sowie über die Entwicklung derErträge und Aufwendungen enthält.(4) Dem Wirtschaftsplan wird einVorbericht entsprechend § 3 Säch-sEigBVO beigefügt.(5) Eine Änderung des Wirtschafts-planes ist entsprechend § 16 Abs.1 SächsEigBG sowie gemäß § 10Abs. 4 und § 11 Abs. 2 dieser Sat-zung vorzunehmen.

§ 15Risikofrüherkennung,

Zwischenbericht

(1) Es ist ein angemessenes Systemzur Erkennung von Risiken einzu-richten, das es ermöglicht, etwaigeden Bestand gefährdende Entwick-lungen frühzeitig zu erkennen. ZurFrüherkennung gehören insbeson-

dere die Identifikation, Bewertung,Dokumentation, Mitteilung undÜberwachung von Risiken. Das Ri-sikomanagementsystem ist in ei-nem Risikohandbuch zu dokumen-tieren.(2) Die Betriebsleitung hat demOberbürgermeister, dem Stadtkäm-merer und auch dem Betriebsaus-schuss jeweils für den Stichtag30.06. eines Wirtschaftsjahreseinen schriftlichen Zwischenberichtüber die Umsetzung des Erfolgs-und Liquiditätsplans vorzulegen.

§ 16Buchführung und Kostenrechnung

(1) Der Eigenbetrieb führt die Ge-schäfte nach den Regeln der kauf-männischen doppelten Buchfüh-rung. Auf die Buchführung und dasInventar finden die §§ 238 - 241HGB sinngemäß Anwendung, so-weit sich aus gesetzlichen Vorgabenoder dieser Satzung nichts anderesergibt. (2) Durch Anwendung der Kosten-arten-, Kostenstellen- und Kosten-trägerrechnung wird eine transpa-rente Betriebsabrechnunggewährleistet.

§ 17Jahresabschluss und Lagebericht

(1) Auf den Jahresabschluss des Ei-genbetriebes finden die allgemei-nen Vorschriften, die Ansatzvor-schriften, die Vorschriften über dieBilanzierung und die Gewinn- undVerlustrechnung, die Bewertungs-vorschriften und die Vorschriftenüber den Anhang für den Jahresab-schluss der großen Kapitalgesell-schaften des Dritten Buches desHandelsgesetzbuches sinngemäßAnwendung, soweit gesetzlich oderin dieser Satzung nichts anderesgeregelt ist.(2) Die Bilanz, die Gewinn- undVerlustrechnung, der Anhang undder Lagebericht sind entsprechendder §§ 11 - 15 der SächsEigBVOaufzustellen. Im Lagebericht istauch darzustellen, wie das Unter-nehmen die von ihm wahrzuneh-mende gemeindliche Aufgabe er-füllt hat (§ 17 Abs.1 SächsEigBG). (3) Es ist eine Liquiditätsrechnungnach § 10 SächsEigBVO zu erstel-len.(4) Die Betriebsleitung legt denJahresabschluss (Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung und Anhang)sowie den Lagebericht bis zum Ab-lauf von vier Monaten nach Schlussdes Wirtschaftsjahres in unter-zeichneter Form dem Oberbürger-meister vor. Der Oberbürgermeisterleitet diese Unterlagen unverzüg-lich zur Jahresabschlussprüfungund zur örtlichen Prüfung (§ 105SächsGemO) weiter. Bei der Jah-resabschlussprüfung ist das Ergeb-nis der örtlichen Prüfung (§§ 105,106 SächsGemO) zu berücksichti-gen.(5) Der Oberbürgermeister leitetden Jahresabschluss (mit den de-taillierten Betrachtungen zur Zu-ordnung des jeweiligen Jahreser-gebnisses) und den Lageberichtzusammen mit den Berichten überdie Jahresabschlussprüfung unddie örtliche Prüfung dem Betriebs-ausschuss zur Vorberatung, an-schließend mit dem Ergebnis die-ser Vorberatung dem Stadtrat zurFeststellung zu.

Der Stadtrat stellt den Jahresab-schluss innerhalb von neun Mona-ten nach Ende des Wirtschaftsjah-res fest und beschließt dabei über:a) die Verwendung des Jahresüber-schusses oder die Behandlung desJahresverlustes des Eigenbetriebes,b) die Entlastung der Betriebslei-tung; versagt er die Entlastung, hater dafür die Gründe anzugeben.(6) Der Beschluss über die Fest-stellung des Jahresabschlusses istortsüblich bekannt zu machen.Weitere Einzelheiten regelt § 19Abs. 2 SächsEigBG.

§ 18Leistungsbeziehungen zur

Stadtverwaltung

Lieferungen, Leistungen und Kre-dite von anderen Unternehmen undVerwaltungszweigen der StadtChemnitz an den Eigenbetriebsowie Lieferungen, Leistungen undKredite des Eigenbetriebes an an-dere Unternehmen und Verwal-tungszweige der Stadt Chemnitzsind angemessen zu vergüten.

§ 19Erhaltung des Sondervermögens

(1) Für die technische und wirt-schaftliche Fortentwicklung des Ei-genbetriebes sollen rechtzeitig undin ausreichender Höhe Rücklagengebildet werden. Dies gilt auch, so-weit die Abschreibungen für die Er-neuerungen nicht ausreichen. In-standhaltungsarbeiten sind recht-zeitig durchzuführen.(2) Eigenkapital darf nur dann demEigenbetrieb entnommen werden,wenn dadurch seine dauerhafteAufgabenerfüllung nicht gefährdetwird. Über die Entnahme von Ei-genkapital bzw. die Herauslösungvon Sondervermögen entscheidetbis zu einem Wert von einschließ-lich 125.000,00 Euro der Ober-bürgermeister mit Zustimmung derBetriebsleitung, ab einem Wertüber 125.000,00 Euro der Stadt-rat nach Anhörung der Betriebslei-tung. § 1 Abs. 2 SächsEig-BVO istzu beachten.(3) Ein im Jahresabschluss festge-stellter Jahresverlust kann bis zudrei Jahre vorgetragen werden. Ge-winne sind während dieser Zeit voll-ständig zur Verlusttilgung zu ver-wenden. Danach kann der Verlustmit Genehmigung der Rechtsauf-sichtsbehörde noch um weitereJahre vorgetragen werden, wenn zuerwarten ist, dass der Verlust durchGewinne in den folgenden Jahrenausgeglichen wird (§ 1 Abs. 3SächsEigBVO).(4) Der nicht oder nicht weiter vor-getragene Verlust ist aus dem Ei-genkapital auszugleichen, wenndies die Eigenkapitalausstattungdes Eigenbetriebes gemäß Absatz 2zulässt (§ 1 Abs. 4 SächsEigBVO).

§ 20In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am 1. Juli2011 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Betriebs-satzung des Friedhofs- und Bestat-tungsbetriebes der Stadt Chemnitzvom 30. Oktober 2001 außer Kraft.

Chemnitz, den 17.06.2011gez. Barbara Ludwig //Oberbürgermeisterin (Diernstsiegel)

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Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof – Bahnhofstraße 53Technisches Rathaus – Annaberger Straße 89

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18 26 ! 29. Juni 2011AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Vergabe-Nr.: 67/11/045a) Name, Anschrift, Kontaktdatendes Auftraggebers (Vergabestelle):Stadt Chemnitz, Grünflächenamt,Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371) 488-6720, Fax: 488-6798, Email:gruenflaechenamt@stadt chemnitz.deb) Gewältes Vergabeverfahren: Öf-fentliche Ausschreibung nachVOB/A 2009d) Art des Auftrags: Landschafts-bauarbeitene) Ort der Ausführung: Kinderta-gesstätte, Ferdinandstraße 159,09128 Stadt Chemnitzf) Art und Umfang der Leistung:Landschaftsbauarbeiten Abbruch, 44 m Sickerleitung, 100m² Betonpflaster, 90 m Betonbord-stein, 50 m Palisadenstein, 70 m²Fallschutzkies 2/8, 70 m² Spiel-sand 0/2, 60 m² Schotterrasen, 30m² Kunststoffbelag, 12 m Winkel-stützelemente, 390 m² Rasenflä-chen, 310 m² Pflanzfläche, diverseAusstattungen, wie Spielgeräte,Ballfangzaun, ToreZuschlagskriterien: Sollten sich dieangebotenen Leistungen nach Artund Umfang nicht unterscheiden,wird das einzige Zuschlagskriteriumder Preis sein.g) Zweck der baulichen Anlage bzw.des Auftrags: Entscheidung überPlanungsleistungen: neinh) Art und Umfang der einzelnenLose: Aufteilung in mehrere Lose:nein. Einreichung der Angebotemöglich für: ein Losi) Zeitpunkt und Dauer des Bau-leistungsauftrages: Ausführungs-frist für den Gesamtauftrag: /67 /11 / 045: Beginn: 12.09.2011,Ende: 30.10.2012;j) Zulässigkeit von Nebenangebo-ten nach § 8 Absatz 2 Nummer 3VOB/A 2009: Zulässigkeit von Ne-benangeboten: Nebenangebotesind zugelassen. Pauschalangebote

sind nicht zugelassen.k) Ausgabe der Vergabeunterlagen:Vergabeunterlagen sind bei folgen-der Anschrift erhältlich: StadtChemnitz, Submissionsstelle, FrauHenke, Annaberger Straße 89,09120 Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371)488-2378, Fax: 488-2396 Email:[email protected]) Kosten der Vergabeunterlagen:Vervielfältigungskosten Gesamt-maßnahme: /67 / 11 / 045: 26,00EUR; Zahlungsweise: Einzahlungs-beleg. Zahlungseinzelheiten: Bar-geldzahlung bei Abholung ist mög-lich. Der Versand erfolgt nachVorlage der Kopie des Einzelbele-ges (keine Schecks). Verspätet ein-gehende Anforderungen werdennicht berücksichtigt. Anforderungbis: 07.07.2011. Abholung /Ver-sand ab: 14.07.2011. Anschrift:Stadt Chemnitz, Submissionsstelle,Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz; Öffnungszeiten: Mo8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30Uhr, Di-Mi 13.00-15.30 Uhr sowieDo 13.30 – 18.00 Uhr. Ausschrei-bung auf Datenträger, Datenart 83nach GAEB Schnittstelle Ausgabe2000 ist möglich. Das eingezahlteEntgelt wird nicht erstattet. Zahlungsempfänger: Stadt Chem-nitz, Steuer- und KassenamtKreditinstitut: Sparkasse ChemnitzKontonummer: 3501007506Bankleitzahl: 87050000Verwendungszweck: 40.01222.1,67 / 11 / 045n) Frist für den Eingang der Ange-bote: Frist für den Eingang der An-gebote 02.08.2011, 10:00 Uhro) Abgabe der Angebote: Anschrift,an die die Angebote schriftlich zurichten sind: Stadt Chemnitz, Sub-missionsstelle, Frau Henke,, Anna-berger Straße 89, 09120 Chem-nitz, Tel.-Nr.: (0371) 488-2378,Fax: 488-2396, Email: [email protected]

p) Sprache, in der die Angeboteverfasst sein müssen: Deutschq) Eröffnungstermin: Datum, Uhrzeitund Ort des Eröffnungstermins sowieAngabe, welche Personen bei der Er-öffnung der Angebote anwesend seindürfen. Stadt Chemnitz - Submissi-onsstelle - 09120 Chemnitz, Anna-berger Straße 89 - 93, Zimmer 018.Datum und Uhrzeit der Eröffnungder Angebote: Bei GesamtvergabeLos /67 / 11 / 045: 02.08.2011,10:00; Personen, die bei der Eröff-nung anwesend sein dürfen: Bieterund bevollmächtigte Vertreterr) Geforderte Sicherheiten: keines) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen: gemäß Ver-dingungsunterlagent) Rechtsform der Bietergemein-schaft: Gesamtschuldnerisch haf-tend mit bevollmächtigten Vertreteru) Eignungsnachweise: Der Bieterhat mit seinem Angebot zum Nach-weis seiner Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit einedirekt abrufbare Eintragung in dieallgemein zugängliche Liste desVereins für die Präqualifikation vonBauunternehmen e.V. (Präqualifi-kationsverzeichnis) nachzuweisen.Der Nachweis der Eignung kannauch durch Eigenerklärungengemäß Formblatt 124 (Eigenerklä-rungen zur Eignung) erbracht wer-den. Das Formblatt 124 (Eigener-klärungen zur Eignung) liegt denVergabeunterlagen bei. Hinweis:Soweit zuständige Stellen Eigener-klärungen bestätigen, sind von Bie-tern, deren Angebote in die engereWahl kommen, die entsprechendenBescheinigungen vorzulegen.v) Zuschlagsfrist: 01.09.2011w)Prüfstelle für Verstöße gegenVergabebestimmungen: Landesdi-rektion Chemnitz, AltchemnitzerStraße 41, 09120 Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371/5320), Fax: 0371/5321303

Vergabe-Nr.: 66/11/040I) Öffentlicher AuftraggeberI.1) Offizieller Name und Anschriftdes öffentlichen Auftraggebers:Stadt Chemnitz, Tiefbauamt, StadtChemnitz, Liegenschaftsamt, Sub-missionsstelle, Frau Henke, Anna-berer Straße 89, 09120 Chemnitz,Bundesrepublik Deutschland, Tel.-Nr.: +49 371 4882378, Fax: +493714882396, Email:[email protected], Hauptadresse des Auftraggebers(URL): http//www.chemnitz.deWeitere Auskünfte erteilen: dieoben genannten Kontaktstellen

I.2) Art des öffentlichen Auftragge-ber und Haupttätigkeiten: Art: Re-gional- oder Lokalbehörde. Haupt-tätigkeiten: Allgemeine öffentlicheVerwaltung. Der öffentliche Auf-traggeber beschafft im Auftrag an-derer öffentlicher Auftraggeber:neinII) AuftragsgegenstandII.1) Bezeichnung des Auftragesdurch den Auftraggeber: UmbauDresdner Platz und Waisenstraße inChemnitz, Los 2: Herstellung Stra-ßenüberführungII.2) Art des Auftrags: BauauftragHauptausführungsort: 09111

Chemnitz, Dresdner Platz, NUTS-Code: DED01II.3) Diese Bekanntmachung betriffteine Rahmenvereinbarung: neinII.4) Beschreibung der Art und desUmfangs der Bauleistungen: Her-stellung einer Brücke, Leitungsver-legung, Straßenbau sowie RückbauBehelfsumfahrung. GeschätzterWert der Bauleistungen ohneMwSt.: 10.000.000,00Aufteilung in Lose: nein.II.5) Gemeinsames Vokabular für öf-fentliche Aufträge (CPV): 45221000(45221111, 45231000);II.6) Voraussichtlicher Beginn der

Vergabeverfahren: 28.09.2011.Vertragslaufzeit der Auftragsaus-führung: 23 Monate ab Auftrags-vergabe. Beginn der Bauarbeiten:19.03.2012. Abschluss der Bauar-beiten: 31.12.2013II.7) Auftrag fällt unter das Be-schaffungsübereinkommen (GPA):neinIII) Rechtliche, wirtschaftliche, fi-nanzielle und technische InformationIII.1) Bedingungen für den AuftragIII.1.1) Wesentliche Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen und/ oderVerweisung auf die maßgeblichenVorschriften: Die Baumaßnahme wird

mit Finanzmitteln der Stadt Chem-nitz und der Deutschen Bahn AGsowie mit Fördermitteln des Frei-staates Sachsen und der Bundesre-publik Deutschland finanziert.VI) Zusätzliche InformationenVI.1) Auftrag in Verbindung miteinem Vorhaben und/oder Pro-gramm, das aus Gemeinschaftsmit-teln finanziert wird: neinVI.4) Tag der Absendung dieser Vor-information: 21.06.2011A) Anhang A: Sonstige Adressenund KontaktstellenB) Anhang B: Angaben zu denLosen

Vergabe-Nr.: 67/11/049a) Name, Anschrift, Kontaktdatendes Auftraggebers (Vergabestelle):Stadt Chemnitz, Grünflächenamt,Annaberger Straße 89 - 93, 09120Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371) 488-7505, Fax: 488-6798, Email:gruenflaechenamt@stadt chemnitz.deb) Gewältes Vergabeverfahren: Öf-fentliche Ausschreibung nachVOB/A 2009d) Art des Auftrags: Straßenbaum-pflanzung 2011 / 2012 - Teil 1,Landschaftsbauarbeiten, Pflanzun-gene) Ort der Ausführung: Stadt Chem-nitz, gesamtes Stadtgebiet, 09120Stadt Chemnitz, gesamtes Stadtge-bietf) Art und Umfang der Leistung:Straßenbaumpflanzung im Stadtge-biet von Chemnitz an 7 verschiede-nen Straßenabschnitten - 255 m³Aufbruch von ungebunde-

ner Wegedecke - Einbau von Leitungsschutz für

Versorgungsleitungen - 137 St. Baumgruben ausheben

und verfüllen mit Pflanzsubstrat - 137 St. Hochstämme STU 16-18

pflanzen mit Pflanzenverankerungund Anfahrtschutz

- ungebundene Wegedecke wieder

herstellen - Pflegeleistungen über 2 Vegetati-

onsperiodenZuschlagskriterien: Sollten sich dieangebotenen Leistungen nach Artund Umfang nicht unterscheiden,wird das einzige Zuschlagskriteriumder Preis sein.g) Zweck der baulichen Anlage bzw.des Auftrags: Entscheidung überPlanungsleistungen: neinh) Art und Umfang der einzelnenLose: Aufteilung in mehrere Lose:nein. Einreichung der Angebotemöglich für: alle Losei) Zeitpunkt und Dauer des Bau-leistungsauftrages: Ausführungs-frist für den Gesamtauftrag: /67 /11 / 049: Beginn: 38.KW 2011,Ende: 30.10.2013; ZusätzlicheAngaben: Ende Bau- und Pflanz-leistungen: Herbstpflanzung: 30.11.2011; Ende Bau- und Pflanz-leistungen Frühjahrspflanzung: 30.04.2012; Ende Pflegeleistungen30.10.2013j) Zulässigkeit von Nebenangebo-ten nach § 8 Absatz 2 Nummer 3VOB/A 2009: Zulässigkeit von Ne-benangeboten: ja, Pauschalange-bote sind nicht zugelassenk) Ausgabe der Vergabeunterlagen:Vergabeunterlagen sind bei folgen-

der Anschrift erhältlich: StadtChemnitz, Submissionsstelle, FrauIrmscher, Annaberger Straße 89,09120 Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371)488-2380, Fax: 488-2396, Email:[email protected]) Kosten der Vergabeunterlagen:Vervielfältigungskosten Gesamt-maßnahme: /67 / 11 / 049: 32,00EUR; Zahlungsweise: Einzahlungs-beleg. Zahlungseinzelheiten: Bar-geldzahlung bei Abholung ist mög-lich. Der Versand erfolgt nachVorlage der Kopie des Einzelbele-ges (keine Schecks). Verspätet ein-gehende Anforderungen werdennicht berücksichtigt. Anforderungbis: 07.07.2011. Abholung/Ver-sand ab: 14.07.2011. Anschrift:Stadt Chemnitz, Submissionsstelle,Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz; Öffnungszeiten: Mo8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30Uhr, Di-Mi 13.00-15.30 Uhr sowieDo 13.30 – 18.00 Uhr. Ausschrei-bung auf Datenträger, Datenart 83nach GAEB Schnittstelle Ausgabe2000 ist möglich. Das eingezahlteEntgelt wird nicht erstattet. Zahlungsempfänger: Stadt Chem-nitz, Steuer- und KassenamtKreditinstitut: Sparkasse ChemnitzKontonummer: 3501007506

Bankleitzahl: 87050000Verwendungszweck: 40.01222.1,67 / 11 / 049n) Frist für den Eingang der Ange-bote: Frist für den Eingang der An-gebote 02.08.2011, 10:30 Uhro) Abgabe der Angebote: Anschrift,an die die Angebote schriftlich zurichten sind: Stadt Chemnitz, Sub-missionsstelle, Frau Irmscher, An-naberger Straße 89, 09120 Chem-nitz, Tel.-Nr.: (0371) 488-2380,Fax: 488-2396 Email: [email protected]) Sprache, in der die Angeboteverfasst sein müssen: Deutschq) Eröffnungstermin: Datum, Uhr-zeit und Ort des Eröffnungsterminssowie Angabe, welche Personen beider Eröffnung der Angebote anwe-send sein dürfen. Stadt Chemnitz -Submissionsstelle - 09120 Chem-nitz, Annaberger Straße 89 - 93,Zimmer 018. Datum und Uhrzeitder Eröffnung der Angebote: BeiGesamtvergabe Los /67 / 11 / 049:02.08.2011, 10:30; Personen, diebei der Eröffnung anwesend seindürfen: Bieter und bevollmächtigteVertreterr) Geforderte Sicherheiten: keines) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen: gemäß Ver-

dingungsunterlagent) Rechtsform der Bietergemein-schaft: Gesamtschuldnerisch haf-tend mit bevollmächtigten Vertreteru) Eignungsnachweise: Der Bieterhat mit seinem Angebot zum Nach-weis seiner Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit einedirekt abrufbare Eintragung in dieallgemein zugängliche Liste desVereins für die Präqualifikation vonBauunternehmen e.V. (Präqualifi-kationsverzeichnis) nachzuweisen.Der Nachweis der Eignung kannauch durch Eigenerklärungengemäß Formblatt 124 (Eigenerklä-rungen zur Eignung) erbracht wer-den. Das Formblatt 124 (Eigener-klärungen zur Eignung) liegt denVergabeunterlagen bei. Hinweis:Soweit zuständige Stellen Eigener-klärungen bestätigen, sind von Bie-tern, deren Angebote in die engereWahl kommen, die entsprechendenBescheinigungen vorzulegen. An-lage zu Formblatt 241v) Zuschlagsfrist: 05.09.2011w)Prüfstelle für Verstöße gegenVergabebestimmungen: Landesdi-rektion Chemnitz, AltchemnitzerStraße 41, 09120 Chemnitz, Tel.-Nr.: (0371/5320), Fax: 0371/5321303

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Inhaberin der Firma „Jalousien Szakály“,Frau Szakály überreicht persönlicheSpende an die Werkstatt für Sehge-schädigte Zu ihrem Geburtstag wollte AnitaSzakály keine Geschenke, sondernGeld sammeln, um etwas zurückge-

ben zu können, wie sie sagt. Sienimmt ihr Dasein als ein erfülltesLeben wahr und ist sehr dankbardafür. Aus diesem Grund hat sie sichan das SFZ Förderzentrum gewandt. Am Mittwoch, 08. Juni, 11:00 Uhrfand in der Werkstatt für Sehge-schädigte die Spendenübergabestatt. Die Mitarbeiter der Werkstattbereiteten Anita Szakály einen herz-lichen Empfang, erzählten von ihrerArbeit und führten sie durch dieWerkstatt. Es war für alle Anwesen-den ein schönes Erlebnis, Frau Sza-kály mit ihrer ehrlichen, natürlichenund großzügigen Art zu erleben. DieSpende soll für einen Trommelwork-shop während der Urlaubsreise derWerkstattmitarbeiter im Sommer genutzt werden. Alle Schüler und Mitarbeiter der Werkstatt für Sehge-schädigte in Chemnitz bedankensich noch einmal ganz herzlich beiFrau Szakály für ihre großzügigeGeste und Ihr Kommen.

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Frau Hannelore TreptauTel.: 0371 656200-52

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