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2011-37 Mitteilungsblatt - Gemeinde Oftersheim

Date post: 06-Mar-2016
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Das Amtliche Mitteilungsblatt wird von der Gemeinde Oftersheim herausgegeben und dient in erster Linie der Veröffentlichung sämtlicher amtlicher Bekanntmachungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Unter den Rubriken Bekanntmachungen, Veranstaltungen, Berichte der Kirchen, Parteien und Vereine erfährt der Leser zudem das Wichtigste aus dem Gemeindegeschehen.
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Gemeinde-Infos aktuell auch unter www.oftersheim.de MITTEILUNGSBLATT GEMEINDE OFTERSHEIM 51. Jahrgang Freitag, 16. September 2011 Nummer 37
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Gemeinde-Infos aktuell auch unter www.oftersheim.de

MITTEILUNGSBLATTGEMEINDE OFTERSHEIM

51. Jahrgang Freitag, 16. September 2011 Nummer 37

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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.09.2011

Eine in Sachen Ausmaß rekordverdächtige Themenpalette beschäftigte den Oftersheimer Gemeinderat am vergangenen Dienstag in öffentlicher und anschließend auch nichtöffentlicher Sitzung. Der öffentliche Sitzungsteil wurde eingeleitet mit der förmlichen Verabschiedung des langjährigen Ratsmitglieds Gerhard Wenner und damit einhergehend der Verpfl ichtung von Herrn Rüdiger Laser als dessen Nachfolger sowie der Neubesetzung von Ausschüssen des Gemeinderates. Daran schlossen sich die förmliche Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Auf den Ketscher Weg“, die Entscheidung über die neuen Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2011/2012, den Erlass einer Benutzungsordnung für die neue Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte, die Neufassung der Friedhofsatzung und der Bestattungsgebührensatzung und die Kenntnisnahme vom Abschluss der überörtlichen Prüfung für die Jahre 2006-2009 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Den Abschluss machten der Zwischenbericht zum Haushaltsjahr 2011 von Kämmerer Steffen Mann sowie formelle Beschlüsse über Spendenannahmen. Die wesentlichen Beratungsergebnisse lassen sich folgendermaßen darstellen:

Verabschiedung von Gemeinderat Gerhard WennerGemeinderat Gerhard Wenner hatte die Verwaltung mit Schreiben vom 08.06.2011 gebeten, ihn nach 31-jähriger Ratstätigkeit aus berufl ichen Gründen von seinen Aufgaben als Gemeinderat zu entbinden. Zu entscheiden hat hierüber der Gemeinderat, der dem Antrag mit einstimmigem Votum zustimmte und zudem beschloss, Gerhard Wenner für seine jahrzehntelange Gemeinderatszugehörigkeit und in Anerkennung seiner außergewöhnlichen Verdienste um Bürger und Gemeinde mit dem Ehrenring der Gemeinde Oftersheim auszuzeichnen. Bevor Bürgermeister Helmut Baust jedoch die offi zielle Entlassungsurkunde aushändigte, nutzte er die Gelegenheit, letztmals näher auf die vielfältigen Verdienste und Aktivitäten des scheidenden Ratsmitgliedes einzugehen:

Gerhard Wenner wurde erstmals bei der Wahl am 22.06.1980 für die SPD in den Oftersheimer Gemeinderat gewählt. Bis heute gehörte er ununterbrochen diesem Gremium an. Seine Wiederwahlen erfolgten am 28.10.1984, am 22.10.1989, am 12.06.1994, am 24.10.1999, am 13.06.2004 sowie am 07.06.2009 mit jeweils herausragenden Ergebnissen. Den Fraktionsvorsitz der SPD hatte er mit einer kurzen Unterbrechung von 1997 bis heute inne, von 1991 bis 1997 war er stellvertretender Fraktionssprecher. Darüber hinaus war er während seiner 31-jährigen Amtszeit Mitglied in verschiedenen Ausschüssen: im Verwaltungsausschuss, im Technischen Ausschuss, im Ausschuss für Landwirtschaft, Natur und Umwelt, im Kulturausschuss und in der Kunstkommission. Außerdem vertrat er die Gemeinde in den Zweckverbänden „Unterer Leimbach“ und „Bezirk Schwetzingen“. In der Gemeinderatssitzung am 14.09.2010 wurde Herr Wenner für 30-jährige Gemeinderatstätigkeit mit der Ehrennadel in Gold des Gemeindetages ausgezeichnet.

Nach dem offi ziellen Teil war es nun an der Zeit, das Ausscheiden von Gerhard Wenner nicht nur von der Seite eines formalen Gemeinderatswechsels aus zu betrachten, sondern auch von der menschlichen Seite, sprich vom Ausscheiden eines langjährigen Weggefährten, eines geschätzten Gemeinderatskollegen und einer „sozialdemokratischen Institution“ der Oftersheimer Kommunalpolitik. Dies war im weiteren Verlauf der Ansprachen deutlich zu spüren. Den Anfang machte Bürgermeister Helmut Baust mit seiner Laudatio:

„Als Sie mir am 10. Juni 2011 Ihren Antrag persönlich übergeben haben war ich natürlich überrascht und auch ein wenig verwundert, dass nur wenige Tage, nachdem wir Herrn Gemeinderat Janfried Patzschke verabschiedet haben, auch Sie Ihr kommunalpolitisches Ehrenamt niederlegen möchten. Ich möchte auch über diese, Ihre Entscheidung, mein ausdrückliches Bedauern ausdrücken und auch feststellen,

ohne irgendjemandem sonst näher treten zu wollen, dass das Ausscheiden sowohl von Herrn Patzschke als auch von Ihnen ein herber Verlust, nicht nur für die SPD-Fraktion, sondern auch für die Meinungsvielfalt hier im Gemeinderat ist. Zwei mal 30 Jahre weniger kommunalpolitische Erfahrung hier in diesem Gremium, das ist schon bemerkenswert und wirklich bedauerlich.

31 Jahre, lieber Gerhard Wenner, das ist schon eine lange Zeit. So lange ein kommunalpolitisches Engagement an den Tag zu legen, das zeugt von ungeheurem Pfl ichtgefühl, von Verantwortungsbewusstsein und, ja, auch einer gewissen Liebe und Verbundenheit zur Heimat. Eine Gemeinde mitzugestalten, zum Wohle aller Einwohner wirken zu können, das ist eine großartige Aufgabe. Und davon haben Sie sich stets leiten lassen.“

Die Gemeinde Oftersheim selbst – so der Bürgermeister – habe sich in diesen mehr als 30 Jahren außerordentlich positiv entwickelt. Es seien sehr viele Marksteine und Maßnahmen in diesen mehr als 30 Jahren in Oftersheim entstanden bzw. auf den Weg gebracht worden – von der B 291 und dem Bau des „bellamars“ mit der Stadt Schwetzingen über den Gewerbepark Hardtwald, das Siegwald-Kehder-Haus, die Umgestaltung der Ortsmitte bis hin zum Neubaugebiet „Nord-West“. Oftersheim habe sein Gesicht verändert, fraglos zum Positiven. Dabei mitgearbeitet und die Fortschritte mitverantwortet zu haben, darauf dürfe Gerhard Wenner mit Stolz verweisen.

Der Bürgermeister bescheinigte Herrn Wenner, sein Mandat mit Fleiß, Gewissenhaftigkeit und überwiegend großem Erfolg wahrgenommen zu haben. Für die Sorgen, Nöte und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger habe er immer ein offenes Ohr gehabt. Die Interessen der Menschen habe er stets mit großem Engagement und Nachdruck vertreten und dabei keine Auseinandersetzung gescheut. Die Stimme und die charakteristischen oftmals emotionalen aber immer fairen und meist zielführenden Diskussionsbeiträge des Ausscheidenden hier im Gemeinderat – so Baust – würden in Zukunft defi nitiv fehlen. Die Sachkenntnis – insbesondere in Bau- und technischen Angelegenheiten oder im Vergaberecht – und die jahrzehntelange kommunalpolitische Erfahrung von Herrn Wenner seien oft auch für die Verwaltungsarbeit sehr hilfreich gewesen.

Für seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohle der örtlichen Gemeinschaft – so Baust – werde Gerhard Wenner parteiübergreifend und in der Bevölkerung hoch geschätzt. Die Wählerinnen und Wähler der Gemeinde hätten das herausragende ehrenamtliche Engagement des Ausscheidenden bei sechs Wiederwahlen mit hervorragenden Ergebnissen gedankt.

„In Anerkennung seines außergewöhnlichen Engagements zu Gunsten der Bürger und der Gemeinde Oftersheim“ zeichnete Bürgermeister Baust Gerhard Wenner gemäß den Ehrenrichtlinien mit dem Ehrenring der Gemeinde Oftersheim aus. Neben Urkunde und Ring gab es noch ein Gemeindepräsent.

Natürlich durfte an dieser Stelle auch der Dank an Ehefrau Gabi Wenner und die beiden Töchter Kerstin und Kathrin nicht fehlen. Bürgermeister Helmut Baust überreichte Frau Wenner einen Blumenstrauß und wünschte auch ihr zusammen mit ihrem Ehemann eine gute, eine glückliche Zukunft.

Lobende und dankende Worte fand im Anschluss daran auch der neue Fraktionsvorsitzende der SPD im Gemeinderat, Jens Rüttinger, der betonte, dass mit dem Ausscheiden von Gerhard Wenner – auch nach dem Abschied von Janfried Patzschke aus dem Gemeinderat – eine Ära zu Ende gehe. Mit dem Dank an Gerhard Wenner für sein jahrzehntelanges herausragendes kommunalpolitisches Engagement und der Freude darüber, dass sich der Ausscheidende weiterhin in der Vorstandschaft des SPD-Ortsvereins einbringen werde, schloss Jens Rüttinger seine Ansprache in freundschaftlicher Verbundenheit. (Die Laudatio von Gemeinderat Rüttinger ist unter der Rubrik „Parteien“ im weiteren Verlauf dieser Mitteilungsblattausgabe abgedruckt.)

Zum letzten Mal am Ratstisch ergriff anschließend Gerhard Wenner das Wort und bedankte sich bei den Laudatoren. Die lobenden Worte und auch die Dankesbekundungen, die er in der

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letzten Zeit von Oftersheimer Bürgern erfahren habe, hätten ihn wirklich berührt. Er ließ seine Zeit als Gemeinderat anhand von einigen interessanten Anekdoten noch einmal Revue passieren und war sich sicher, dass die Zeit im Gemeinderat eine gute war. Es sei – so Wenner – stets spannend gewesen, manchmal aufregend und emotional, teilweise auch belastend, nie langweilig und insgesamt betrachtet, eine persönlich lehrreiche Zeit, verbunden mit neuen Erfahrungen und Erkenntnissen, die er nicht missen möchte. Mit sichtlich bewegten Worten des Dankes an seine Ehefrau Gabi Wenner für die jahrelange Unterstützung und an die Wählerinnen und Wähler, die ihn über all die Jahre unterstützt hätten, endeten seine Abschiedsworte.

Nachrücken von Herrn Rüdiger Laser

a) Förmlicher Beschluss und Feststellung eventueller Hinderungsgründe

b) Verpfl ichtung

c) Neubesetzung von Ausschüssen

Bedingt durch das Ausscheiden von Gemeinderat Gerhard Wenner kam dem Ratsgremium die Aufgabe zu, sogleich die Nachfolge förmlich zu beschließen. Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl am 07.06.2009 hatte die Bewerberin Marianne Hillengaß die nächsthöchste Stimmenzahl erhalten, allerdings hatte sie Bürgermeister Baust in einem persönlichen Gespräch am 20.06.2011 mitgeteilt, dass sie aus persönlichen Gründen das Amt nicht antreten könne und werde.

Somit rückte als nächste Ersatzperson auf der SPD-Liste Herr Rüdiger Laser automatisch und gleichzeitig mit dem Ausscheiden von Gemeinderat Gerhard Wenner nach. Herr Laser hatte mit Erklärung vom 21.06.2011 bestätigt, dass er das Amt eines Gemeinderates für das ausgeschiedene Ratsmitglied Gerhard Wenner antreten wird und dass keine Hinderungsgründe dem Eintritt in den Gemeinderat entgegenstehen, was das Gremium förmlich feststellte. Danach verpfl ichtete Bürgermeister Helmut Baust Herrn Gemeinderat Rüdiger Laser förmlich per Handschlag und wies ihn auf seine Rechte und Pfl ichten als Gemeinderat hin.

Bürgermeister Helmut Baust mit Neu-Gemeinderat Rüdiger Laser und dem ausscheidenden Ratsmitglied Gerhard Wenner

Die erforderliche Neubesetzung der Ausschüsse und der sonstigen Gremien der Gemeinde Oftersheim mit Ratsmitgliedern der SPD-Fraktion erfolgte in offener Wahl per Akklamation (einstimmiger Wahl) mit den folgenden Ergebnissen:

Verwaltungsausschuss

Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter:

Werner Kerschgens Gudrun Wipfi nger-Fierdel Peter Wierer Manuela Weber Jens Rüttinger Rüdiger Laser

Technischer Ausschuss

Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter:

Manuela Weber Jens Rüttinger Gudrun Wipfi nger-Fierdel Werner Kerschgens Rüdiger Laser Peter Wierer

KulturausschussOrdentliche Mitglieder: Stellvertreter: Manuela Weber Werner Kerschgens Jens Rüttinger Gudrun Wipfi nger-Fierdel Peter Wierer Rüdiger Laser

Gemeinsamer Schwimmbadausschuss „bellamar“Vertreter: Stellvertreter:Werner Kerschgens Peter Wierer

Kindergartenkuratorium:Vertreter: Stellvertreter: Jens Rüttinger Werner Kerschgens

„Kunstkommission“Werner Kerschgens

Bebauungsplan „Auf den Ketscher Weg“- Satzungsbeschluss -Langjährige Überlegungen zur städtebaulichen Neuordnung des Gebietes fi nden nunmehr ihren Abschluss in der Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf den Ketscher Weg“. Mit der geplanten Ansiedlung eines großfl ächigen Lebensmittelmarktes durch die Hockenheimer GEB – Grundstücks-Eigentum-Beteiligungs GmbH & Co. Fonds „Drei“ KG – und der Schaffung der Voraussetzungen zur Ansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben wird die Nahversorgung der Oftersheimer Wohnbevölkerung deutlich verbessert. Für den innerörtlichen Einzelhandelsstandort – Netto-Markt – wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Investor und Gemeinde eine Bestandsgarantie vereinbart. So ist sichergestellt, dass die in den übergeordneten Planungsebenen und im Einzelhandelskonzept 2015 verfolgte Gesamtstrategie für Oftersheim auch langfristig gesichert ist.

Mit der Entwicklung des Gebietes „Auf den Ketscher Weg“ werden 3,2 Hektar Fläche einer baulichen Nutzung zugeführt. Der Geltungsbereich wird durch eine innere Erschließung in fünf Bereiche gegliedert. Es entstehen ein Sondergebiet für großfl ächigen Einzelhandel, zwei Gewerbegebiete und zwei Bereiche mit Gemeinbedarfsfl ächen. Die äußere Anbindung des neuen Baugebietes soll über einen Kreisverkehrsplatz an der Eichendorffstraße erfolgen.

Der Gemeinderat hat bereits am 14.09.2010 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zum Erlass örtlicher Bauvorschriften gefasst. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.07.2011 bis einschließlich 26.08.2011 wurden keine Anregungen von Bürgern geäußert. Die Anregungen im Rahmen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Verfahren abgewogen und waren Bestandteil der Beschlussfassung. Es wurden von keiner Seite grundsätzliche Bedenken gegen die Planaufstellung vorgebracht.

Das Ratsgremium nahm mit Erleichterung und auch ein wenig stolz zur Kenntnis, dass es endlich nach langer Zeit und zahlreichen erfolglosen Versuchen gelungen ist, einen großfl ächigen Lebensmittelmarkt in Oftersheim, insbesondere im Grenzbereich zum Baugebiet „Nord-West“, anzusiedeln und die Garantie zu haben, dass der Netto-Markt in der Ortsmitte als zentrumsnahe Einkaufsmöglichkeit und Kommunikationszentrum weitere zehn Jahre bestehen bleibt. Die Frage aus dem Gemeinderat, weshalb in den Planunterlagen die Breite des Fahrradweges von Heidelberg kommend von 3,00 auf 2,50 Meter reduziert wurde, beantwortete Ortsbaumeister Ernst Meißner dahingehend, dass mit dem Beschluss des Bebauungsplanes diesbezüglich keine unumstößlichen Fakten geschaffen würden, sondern das Gremium sich für eine breitere Ausgestaltung entscheiden könne, wenn es an die Realisierung gehe.

Daraufhin beschloss der Gemeinderat einstimmig den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Auf den Ketscher Weg“ als Satzung und die Ausfertigung der Örtlichen Bauvorschriften. Der Satzungsbeschluss wird in der nächsten Mitteilungsblattausgabe öffentlich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, wo der Plan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bericht wird in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes fortgesetzt.

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Jetzt geht es endlich los: Die Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte geht in Betrieb

Am Montag, den 19.09.2011, beginnt der Alltag in der neuen Kindertagesstätte in der Albert-Schweitzer-Straße. Das 17-köp-fi ge Team aus Erzieherinnen, Reinigungskräften und einer Haus-wirtschafterin ist bereits seit vergangener Woche im Einsatz und plant, organisiert und bereitet alles für den Start vor.

In der neuen Kindertagesstätte wird es zunächst drei Krippen-gruppen mit jeweils zehn Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren sowie zwei Kindergartengruppen geben.Das Betreuungsangebot der Kindertagesstätte umfasst eine Tagesgruppe im Krippenbereich (7.00 bis 17.00 Uhr), eine Tagesgruppe im Kindergartenbereich (7.00 bis 17.00 Uhr), zwei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ-Gruppen) im Krip-penbereich (7.30 bis 14.30 Uhr) und eine VÖ-Gruppe im Kinder-gartenbereich (7.30 bis 14.30 Uhr).

Am Samstag, 24.09.2011, lädt die Albert-Schweitzer-Kin-dertagesstätte von 13.00 bis 17.00 Uhr zum Tag der offenen Tür ein.An diesem Tag haben Interessierte die Möglichkeit, das Team kennen zu lernen, sich die Einrichtung anzuschauen und bei Erfrischungsgetränken, Kaffee und Kuchen zu verweilen.

Sommerwetter und breit gefächertes Angebot beim gut besuchten „Tag des Waldes“

Traditionell mit einem von Pfarrerin Esther Kraus und Pastoralre-ferent Benno Müller gestalteten ökumenischen Gottesdienst im Freien startete der „Tag des Waldes“ am vergangenen Sonntag bei warmem und trockenem Wetter. Bei der Kollekte, die für ein „Hilfe zur Selbsthilfe“-Projekt in Kenia verwendet wird, bei dem die Menschen Ziegen erhalten, mit deren Milch sie ihre Kinder ernähren können, wurden stattliche 812,00 Euro gesammelt.Der Vorsitzende des Vereinskartells, Wilhelm Schel, bedankte sich bei allen Beteiligten, die den „Tag des Waldes“ auch in diesem Jahr wieder zu solch einer beliebten Veranstaltung gemacht haben.Über das schöne Wetter zeigte sich Bürgermeister Helmut Baust erfreut. Er wies außerdem auf die besondere Bedeu-

tung des diesjährigen „Tag des Waldes“ hin: Das Jahr 2011 wurde von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Jahr der Wälder“ erklärt. „Im Mittelpunkt soll dabei der Wald als wichtiger Lebensraum und als unverzichtbare Ressource für uns Menschen stehen“, betonte der Bürgermeister. In Deutsch-land stehe dieses Jahr unter dem Motto „Entdecken Sie unser Waldkulturerbe“, das auch beim „Tag des Waldes“ umgesetzt werden solle, indem die Besucher den Hardtwald erkunden und kennenlernen. Bürgermeister Baust erinnerte außerdem daran, dass der Platz rund um die Grillhütte, wo jährlich der „Tag des Waldes“ veranstaltet wird, seit 35 Jahren bestehe und demnach in diesem Jahr ein kleines Jubiläum feiere. Das Gelände diene Wanderern, Spaziergängern, Kindergärten und Jugendgruppen als Rast- und Ruheplatz und beherberge jährlich mehr als 100 Veranstaltungen.

Etliche Möglichkeiten zur Unterhaltung und zum Verweilen bot der „Tag des Waldes“ den Besuchern. Bei einer Radtour durch den Hardtwald brachten Forstdirektor Sebastian Eick und Revierleiter Andreas Kolb den Teilnehmern den heimischen Wald näher. Die „Mitradler“ unter den Besuchern erfuhren unter anderem Spannendes über die Geschichte und Besonderheiten des Waldes.

Musikalisch erfreuten der Musikverein, die Musikfreunde und der Jagdhornbläserkreis „Hubertus“ aus Heidelberg in bewähr-ter Manier die Besucher. Die Böhmerwaldgruppe demonstrierte verschiedene Tänze.

Sportlich wurde es beim Jugendweltmeister im Bogenschießen, David Anderle, der den Besuchern seinen Sport vorstellte. Wer wollte, durfte sich auch selbst einmal im Bogenschießen ver-suchen.

Handwerkliches Geschick konnten die Festbesucher im Kinder-alter im Forstzelt beim Sperrholzprojekt beweisen, wo mit der Laubsäge Tiere aus Holz ausgesägt und bemalt werden konn-ten. Auch beim Förderkreis Wildgehege malten und bastelten die kleinen Gäste fl eißig.

Kulinarisch durften die Besucher aus einer Reihe von Speisen auswählen – unter anderem wurden Fisch, Wildschweinbrat-würste und Kuchen angeboten.

Sogar das schöne Wetter hielt bis zum Abschluss des „Tag des Waldes“ an. Nass wurden vor allem die Helfer, die nach Ende der Veranstaltung Ordnung schafften und denen hier – wie allen anderen Beteiligten – nochmals ein herzliches Dankeschön für die Organisation dieses gelungenen Sonntages gebührt.

Vortrag von Herrn Forstdirektor Sebastian Eick beim „Tag des Waldes“ am 11. September 2011 zur Einführung und Vorstellung des Mottos „Entdecken Sie unser Waldkulturerbe“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Baust,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

das Jahr 2011 ist das „Internationale Jahr der Wälder“.

Die Vereinten Nationen haben 2011 zum Jahr der Wälder erklärt, um einen Beitrag zur Erhaltung der Wälder weltweit zu leisten. Auch den heutigen 29. Tag des Waldes in Oftersheim wollen wir ganz im Zeichen dieses weltweiten Jahrs der Wälder feiern. Wir wollen uns einreihen in die zahlreichen weltweiten und bundesweiten Aktionen, Kampagnen, Veranstaltungen und Waldtage, die in Deutschland unter dem Motto „Entdecken Sie unser Waldkulturerbe“ stehen. Vielleicht gelingt es uns heute – als Teil all dieser Aktionen zum Internationalen Jahr der Wälder – auch einen Beitrag dazu zu leisten, den Blick der Menschen in Deutschland, in Baden-Württemberg und auf lokaler Ebene wieder stärker auf den Wald zu lenken.

Deutschland ist ein Waldland. Weltweit beneidet man uns für die Leistungsfähigkeit unserer Wälder – als faszinierender Naturraum, als beliebter Erholungsort, als hochproduktiver Wirt-schaftszweig und als Teil unserer kulturellen Identität. Im deut-schen Wald wurden vor 300 Jahren der Begriff und das Prinzip der Nachhaltigkeit erfunden. Trotz dieser vielfachen Leistungen verschwindet der Wald jedoch zunehmend aus dem Erleben und dem Bewusstsein der Menschen. Jeder glaubt, den Wald zu kennen. Doch kennen wir den Wald wirklich in all seinen vie-len Facetten, was wissen wir über seine Bedeutung - weltweit, für Deutschland und auch für die Lebensqualität eines jeden Einzelnen?

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Meine Damen und Herren,Sie sehen hier das Logo des Internationalen Jahrs der Wälder; möglicherweise haben Sie es schon auf diversen Plakaten oder Anzeigen gesehen. Anhand der einzelnen Elemente dieses Baumsymbols möchte ich gerne auf die verschiedenen Facet-ten, Funktionen und Bedeutungen der Wälder eingehen.

Der Baum als Gesamtlogo steht für die Wälder dieser Erde in ihren weltweit sehr unterschiedlichen und vielfältigen Formen: von den Nadelwäldern der kühlen Klimazonen über die Laub-wälder in den gemäßigten Breiten und die trockenen Baum-savannen der Subtropen bis hin zum dichten Dschungel der tropischen Regenwälder. Gleichzeitig steht das Logo für die Erdkugel und die Schöpfung an sich. Ich sehe da einen schönen Bezug zur nordischen Mythologie, in der die Esche Yggdrasil als Weltenbaum den gesamten Kosmos verkörpert. Für mich ist es eine schöne Vorstellung, wenn ein Baum Sinnbild für die Schöpfung als Ganzes ist.Der Baumstamm hat sozusagen die tragende Funktion im Logo. Er zeigt, dass Bäume das prägende Element der Wälder und der zentralen Waldfunktionen sind.Die Baumkrone versinnbildlicht die Vielzahl an waldtypischen Nutz-, Schutz- und Sozialfunktionen, einschließlich der kulturel-len und spirituellen Bedeutung, die Bäume und Wälder in den verschiedenen Teilen der Erde haben.Die Baumkrone steht auch dafür, dass der Wald weitaus mehr ist als die Summe seiner Bäume. Viele der Nutz-, Schutz- und Sozialfunktionen, auf die ich anhand der einzelnen Elemente in der Baumkrone eingehen werde, entstehen erst aus der viel-fältigen Wechselwirkung zwischen Waldbäumen, Waldboden, waldtypischer Tier- und Pfl anzenwelt, Luft und Wasser.Im Mittelpunkt der Baumkrone ist der Mensch abgebildet. Der Mensch sieht sich als Mittelpunkt der Schöpfung; er ist jedoch auch untrennbar ein Teil von ihr. Der Mensch nutzt einerseits die Wälder, andererseits hat er aber auch die Verpfl ichtung, sie zu erhalten.Den Mensch in den Mittelpunkt zu stellen, zeigt auch die Vielfalt der gesellschaftlichen Erwartungen und Anforderungen an den Wald und die damit verbundenen Spannungsfelder auf.Was bedeutet der Wald vor Ihrer Haustür für Sie? Für die meis-ten wird es in erster Linie die Funktion des Waldes als Naher-holungsgebiet sein, sei es zum Spazierengehen, Ausführen des Hundes, zum Joggen oder Walken, dem Besuch der Wildgehe-ge bei der Hardtwaldsiedlung mit den Kindern oder Enkeln ...Die Schwetzinger Hardt ist ein beliebtes Naherholungsgebiet in der Metropolregion Rhein-Neckar. Täglich nutzen tausende von Menschen die gut ausgebauten Waldwege, die Reitwege, Sportpfade, Sitzbänke und sonstigen Erholungseinrichtungen im oder am Wald. Die Erholungsfunktion des Hardtwaldes und die Infrastruktur der Erholungseinrichtungen zu pfl egen und zu unterhalten, ist eine wichtige Aufgabe des Kreisforstamtes.Den Menschen und seine Beziehung zum Wald in den Mittel-punkt stellen, das wollen wir – neben dem eben genannten Schwerpunkt der Erholungsfunktion – auch mit unserer päda-gogischen Arbeit im Waldhaus Mannheim und im Waldklassen-zimmer in Walldorf, durch die Unterstützung von Waldkinder-gärten oder durch Führungen mit Schulklassen. Wir wollen mit dieser waldpädagogischen Arbeit vor allem den Kindern und Jugendlichen, die immer weniger Beziehung zur Natur haben, den Lebensraum Wald nahebringen. Jährlich nehmen etwa 5.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene an den über 250 Veranstaltungen des Waldhauses Mannheim und des Waldklas-senzimmers Walldorf teil.

Der Mensch im Mittelpunkt des Baumsymbols – dies hat auch das Motto „Waldkulturerbe“ aufgegriffen. Das Wort Kultur - das lateinische cultura - heißt eigentlich nichts anderes als Acker-bau. Der Begriff hat sich im Laufe der Zeit so erweitert, dass wir heute unter Kultur viel mehr verstehen: Kultur ist alles, was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt.Unser Wald ist kein „Urwald“, ist keine reine „Natur“ im Sinne des Wortursprungs, nämlich angeboren und daher vom Men-schen unbeeinfl usst. Der Mensch hat unsere Wälder genutzt und gestaltet, seit es gibt. Unser Wald ist Teil unserer Kultur und Kulturlandschaft. Selbstverständlich ist der Wald – jedenfalls dort wo er nicht plantagenartige Monokultur aus nicht standort-heimischen Baumarten ist – die Landschaftsart und das Öko-system, das der unbeeinfl ussten Naturlandschaft am nächsten kommt. Mitteleuropa wäre ohne den Einfl uss des Menschen

nahezu vollständig bewaldet und die Buche wäre die prägende Baumart. Unser Ziel ist es, mit einem naturnahen Waldbau die Nutzung des Waldes mit den Erfordernissen des Natur- und Artenschutzes so weit es geht in Einklang zu bringen – also Kultur und Natur im Wald zu versöhnen.

Nun möchte ich auf die Symbole des Logos eingehen, die die Baumkrone bilden. Ich beginne mit dem Fruchtsymbol des Apfels. In Deutschland haben viele Menschen bereits verges-sen, dass aus den Wäldern viele Obst-, Beeren- und Nusssorten stammen. Sie wurden im Obstbau durch Auslese und Züchtung weiterentwickelt und werden heute in Streuobstwiesen, Gärten und Plantagen angebaut. Nur wenige Früchte – beispielswei-se Kastanien, Waldbeeren oder Pilze – werden noch im Wald gesammelt. Aber Wildapfel, Wildbirne und Vogelkirsche, die Urformen unserer Obstbäume, sind auch heute noch Teile unse-rer Waldökosysteme.

In vielen anderen Regionen dieser Welt sind die Wildfrüchte des Waldes und speziell eine Vielzahl von Baumfrüchten noch immer eine wichtige Quelle für Ernährung und Einkommen der lokalen Bevölkerung. Sie sind gleichzeitig auch fester Bestand-teil regionaler und städtischer Märkte.

Waldfrüchte aus anderen Ländern tragen ganz wesentlich zu unserer hohen Lebensqualität in Deutschland bei: Kaffee, Kakao, Kokos, Orangen, Bananen, Mangos, Oliven, verschie-dene Nüsse bereichern unseren Speiseplan. Sie werden heute aber überwiegend in Plantagen angebaut und stammen nur noch selten aus Sammelwirtschaft in naturnahen Wäldern.

In der Vergangenheit waren die Früchte eines Waldbaumes auch bei uns von existenzieller Bedeutung für die Bevölke-rung, nämlich die Eicheln. Noch im 18. Jahrhundert war die Schweinemast im Wald für die Bauern überlebenswichtig. Die Schwetzinger Hardt war in dieser Zeit noch kein Kiefernwald, sondern ein lichter Eichen-Weide-Wald. Die Übernützung und teilweise Zerstörung unserer Wälder durch Waldweide und den zunehmenden Holzbedarf der wachsenden Bevölkerung im 18. Jahrhundert war der Beginn der geregelten Forstwirtschaft nach dem Gebot der Nachhaltigkeit.

Das Thema Waldweide leitet gleich über zu dem Symbol der Ente ganz links in der Baumkrone. Das Symbol der Ente, das man wohl nicht in einem Logo zum Jahr der Wälder erwartet hätte, steht für die Domestizierung unserer heutigen Haus- und Nutztierarten: Viele dieser Arten stammen von ursprünglich im Wald lebenden Wildtierarten, zum Beispiel Schweine, Rinder, Hühner bis hin zu Insekten wie Bienen und Seidenspinner.

Oben links in der Baumkrone fi nden wir das Symbol des Hir-sches. Es steht für die Wildtiere und die Jagd. Schon seit der Altsteinzeit wurde von den Menschen in Wäldern gejagt. Die Jagd diente hauptsächlich der Nahrungsgewinnung und zur Versorgung der Menschen mit Eiweiß. Sie lieferte daneben aber auch wertvolle tierische Produkte wie Knochen, Felle und Seh-nen als Werkstoffe für zahlreiche Bereiche des Lebens.

Die Schwetzinger Hardt war bekanntlich ein Jagdgebiet der pfälzischen Kurfürsten. Die Sternallee bei Schwetzingen war eine speziell für gesellschaftliche Parforcejagden geschaffene Jagdeinrichtung im Hardtwald. Die höfi sche Jagd diente aber vor allem der Versorgung des Hofstaates und der Belustigung des Adels, für die die bäuerliche Bevölkerung Frondienste leis-ten musste.

Heute ist Jagd bei uns zum Instrument der Hege, des Wald-schutzes und der naturnahen Freizeitbeschäftigung geworden. In vielen Entwicklungsländern ist Wildfl eisch aber noch immer eine wichtige Nahrungsquelle für die ländliche Bevölkerung. Aber auch bei uns sollte Wildfl eisch, das als besonders hoch-wertiges Bio-Lebensmittel völlig frei von Schadstoffen aus industriell erzeugten Futtermitteln ist, wieder eine größere Wert-schätzung erhalten.

Links neben dem Menschensymbol sehen wir das Symbol einer Medizinfl asche. Dieses Symbol steht für die heilende Wirkung des Waldes und seiner Tiere und Pfl anzen. In den Wäldern der Erde wachsen unzählige Arzneipfl anzen. Viele Waldbäume enthalten in der Rinde oder den Blättern medizinisch wertvolle Wirkstoffe wie ätherische Öle oder entzündungshemmende Stoffe. Salizylsäüre, der Wirkstoff eines der bekanntesten Arz-neimittel, nämlich Aspirin, wurde ursprünglich aus der Rinde von Weiden gewonnen, deren botanischer Name Salix lautet.

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Impressionen zum „Tag des Waldes“

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Medizinmänner, Schamanen, Druiden und Kräuterweiblein beziehen viele ihrer Heilpfl anzen aus dem Wald – in vielen Regi-onen der Welt ohne Zugang zur modernen Medizin ist dies oft die einzige Möglichkeit der Versorgung mit Arzneien.Die wichtigste „medizinische“ Wirkung des Waldes bei uns ist heutzutage wohl die entspannende Wirkung eines Waldspazier-ganges. Diese medizinische Wirkung ist nicht nur auf die kör-perliche Bewegung und das Einatmen reiner Waldluft zurückzu-führen, sondern auch auf die von Waldbäumen, insbesondere von Nadelbäumen, an die Luft abgegebenen ätherischen Öle.Das Symbol des Hauses sehen Sie ganz rechts in der Krone. Der Wald bietet seit Altersgedenken alle wichtigen Grundstoffe für den Bau menschlicher Behausungen. Neben vielfältigen Materialien aus Baumstämmen, Blättern und Früchten ist er die Quelle für den wichtigen Rohstoff Holz. Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft ist eine dauerhaft zur Verfügung stehende Roh-stoffquelle mit breiten Verwendungsmöglichkeiten und heraus-ragenden ökologischen und ökonomischen Vorzügen.Holz ist auch bei uns ein unverzichtbarer Rohstoff für viele Bereiche des Lebens. Es dient als Baustoff für Gegenstände des Alltags bis hin zu Möbeln und Häusern. Gleichzeitig ist Holz eine wichtige Energiequelle. Die Nachfrage nach Brennholz, sei es in langer Form am Waldweg oder als so genannter Schlag-raum, ist hier rund um die Schwetzinger Hardt inzwischen so groß, dass nicht mehr jeder Wunsch von unseren Förstern bei der Vergabe von Schlagraum oder Polderholz befriedigt werden kann.Bei nachhaltiger Erzeugung ist die Nutzung von Holz umwelt-freundlich und CO

2-neutral. Holz als nachwachsender Brenn-

stoff soll deshalb auch vor dem Hintergrund der Energiewende in Zukunft einen deutlich höheren Anteil bei unserer Energiever-sorgung haben. Holz aus nachhaltiger Erzeugung spielt auch eine wichtige Rolle bei Überlegungen zur Begrenzung des vom Menschen verursachten Treibhauseffektes.Als Nächstes möchte ich das Symbol der Regenwolke oben rechts in der Krone ansprechen. Wälder haben regional und weltweit eine große Bedeutung für das Klima. Der Wald prägt das Klima im Schatten seiner Bäume und in seiner Umgebung: Er kühlt im Sommer, schützt vor Wind und Frost und mildert Kli-maextreme. Er reinigt die Luft von Verunreinigungen und Staub und er erfüllt wichtige Funktionen in den Wasserkreisläufen.Der gesamte Hardtwald wurde von der so genannten Wald-funktionenkatierung als „Regionaler Klimaschutzwald“ ausge-wiesen. Für die Frischluftzufuhr der Hardtwaldgemeinden ist der Wald besonders wichtig. Auch als „Immissionsschutzwald“ entlang der Autobahnen und im Umfeld des Hockenheimrings hat der Hardtwald wichtige Funktionen.Über seine große Bedeutung für das örtliche Klima ist der Wald auch ein wichtiges Element im globalen Kohlenstoffkreislauf, denn Wälder sind ein bedeutender Kohlenstoffspeicher. Sie hel-fen bei der Milderung des Klimawandels. Als Senke und Quelle für CO

2 beeinfl ussen der Wald und seine Nutzung die Konzen-

tration dieses klimawirksamen Spurengases in der Atmosphäre und damit das globale Klima.Übrigens: Nur ein bewirtschafteter Wald hat diese Funktion als Kohlenstoffspeicher, denn in nicht bewirtschafteten Urwäldern verrottet gleichzeitig soviel Holz wie nachwächst, das heißt, es wird im nachwachsenden Holz nur so viel CO

2 gebunden, wie

gleichzeitig beim Verrotten wieder freigesetzt wird. Der Beitrag der Wälder zur Reduktion von CO

2 entsteht vor allem dann,

wenn das Holz dauerhaft erhalten bleibt, zum Beispiel als Holz in Gebäuden oder Möbeln.

Direkt unter dem Symbol der Regenwolke sehen wir das Symbol für Gewässer. Wälder können nur wachsen, wenn ausreichend Wasser vorhanden ist. Wasser in seinen unterschiedlichen For-men wie Niederschlag, Bodenwasser, Grundwasser und Ober-fl ächenwasser ist eine wesentliche Voraussetzung für Wälder. Gleichzeitig haben die Wälder ihrerseits eine zentrale Rolle in den lokalen, regionalen und auch globalen Wasserkreisläufen. Sie nehmen Wasser auf, speichern und verdunsten.Sie als Anwohner des Hardtwaldes wissen natürlich, dass die Wälder eine wichtige Funktion bei der Grundwasserneubildung haben. Sie beziehen Ihr Trinkwasser aus dem Hardtwald, insbe-sondere aus dem Wasserwerk bei Schwetzingen. Die Waldbö-den fi ltern und reinigen das Wasser und speisen das Grundwas-ser so mit wertvollem sauberem Sickerwasser. Zudem schützt der Wald den Boden vor Erosion und bewirkt einen gleich blei-

benden Wasserabfl uss und mindert so das Hochwasserrisiko.

Das Symbol für Gewässer in unserem Baumlogo sagt auch, dass der Wald voller Quellen ist und viele Bäche, Flüsse und Ströme dort ihren Ursprung haben. In vielen Waldregionen der Welt sind Flüsse die einzigen Transport- und Verbindungswege für die dortige Bevölkerung. Und bei uns in Baden-Württemberg ist es auch noch gar nicht so lange her, dass die Fortwirtschaft auf Bäche und Flüsse als Transportwege angewiesen war, denn ohne die Flößerei wäre im 19. Jahrhundert das Bau- und Brenn-holz nicht aus den Wäldern des Odenwaldes oder Schwarzwal-des in die Städte gelangt.

Rechts unten in der Baumkrone ist das Symbol eines Nadel-zweigs zu sehen. Der Nadelzweig steht für die Nadelwälder, die in den kälteren Klimazonen der Nordhalbkugel – also in Skandinavien, Sibirien, Mongolei, Kanada und Alaska – sowie in den Hochlagen der Gebirge wachsen. Dieser so genannte boreale Nadelwald ist mit etwa 1,4 Milliarden Hektar der größte zusammenhängende Waldkomplex der Erde und wird in seinen Kerngebieten oft von wenigen Baumarten geprägt, zum Beispiel von Kiefern, Fichten oder Lärchen.

Unsere Hardtwälder der Rheinebene werden auch von der Kie-fer geprägt; die Kiefer – eigentlich eine Baumart des Nordens und der Gebirge – wurde hier aber erst seit dem 17. Jahrhundert durch Saat oder Pfl anzung verbreitet, um die durch ausufernde Waldweide und nicht nachhaltige Brennholznutzung verwüste-ten ursprünglichen Eichen-Mischwälder wieder aufzuforsten.

Die Zahl der Tier- und Pfl anzenarten, die in diesen Wäldern leben, ist aber durchaus groß. Am Boden der oft lichten Nadel-wälder wachsen Sträucher, Kräuter, Moose und Flechten. Dar-über hinaus beherbergt der boreale Nadelwald trotz der Kälte mehr als 300 Vogelarten und zahlreiche Säugetiere, Amphibien, Reptilien und Fischarten.

Das Symbol des Nadelzweigs steht gleichzeitig auch für unse-re wichtigsten forstwirtschaftlich genutzten Baumarten. Inzwi-schen sind Nadelbäume auch in den gemäßigten Klimazonen Mitteleuropas verbreitet. Die Fichte ist in Deutschland der Brotbaum der Forstwirtschaft. Ausschlaggebend sind hier der gerade Wuchs, das rasche Wachstum, die geringen Ansprüche an den Standort und die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten des Holzes: von der Papier- und Zellstoffherstellung, als Palet-tenholz bis zum Bau- und Möbelholz.

Den ursprünglich aus den kühlen Klimazonen stammenden Nadelbäumen wird der Klimawandel zu schaffen machen. Die Fichte wird bereits heute in den tieferen und trockeneren Lagen wegen ihrer Anfälligkeit gegen Borkenkäfer verdrängt. Stabile Wälder der Zukunft müssen wieder eine stärkere Baumarten-vielfalt und hohe Laubbaumanteile aufweisen. Die Wälder so zu sagen „fi t“ für den Klimawandel zu machen, das ist wohl die größte Herausforderung an die Forstwirtschaft in den kom-menden Jahrzehnten – aber das kann nur gelingen, wenn die Politik dafür ausreichende fi nanzielle und personelle Mittel zu Verfügung stellt.

Das Symbol des Laubblattes auf der linken Seite der Baum-krone steht für die Wälder der gemäßigten Klimazone. Weltweit bedecken sie rund 700 Millionen Hektar, insbesondere in Nord-amerika, Europa und Asien. Von Natur aus wäre die gemäßigte Zone fast lückenlos bewaldet. Ausnahmen gibt es nur durch Nässe, z.B. Moore oder Flussniederungen, durch Trockenheit, z.B. an Steilhängen, oder durch zu kurze Vegetationsperiode in hohen Gebirgen.

Die Laubwälder in der gemäßigten Zone wurden schon frühzei-tig genutzt. Bereits im Altertum und Mittelalter kam es wegen des einsetzenden Bevölkerungswachstums, der aufstrebenden Seefahrt und der wirtschaftlichen Entwicklung zu großfl ächigen Rodungen. Weite Teile waren nach Jahrhunderten der Misswirt-schaft entwaldet, bis die Einführung einer geregelten, nachhal-tigen Forstwirtschaft diese Entwicklung aufhalten und teilweise umkehren konnte.

Schließlich fehlt nur noch, auf das Symbol der Eidechse links unten einzugehen. Es steht für die Biodiversität beziehungs-weise den Artenreichtum in den Wäldern. Weltweit beherbergen die tropischen, gemäßigten und borealen Wälder zusammen die überwiegende Mehrheit der landlebenden Arten unserer Erde. Diese hohe Biodiversität der Wälder ist nicht nur ein zu bewahrendes Naturerbe und ein Schatz für die Menschheit, sondern auch die Grundlage für eine Vielfalt an Produkten und ökologischen Dienstleistungen der Wälder.

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9Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Dabei birgt diese Biodiversität, die auch mit genetischer Vielfalt einhergeht, ein unermessliches Potenzial für Entwicklungen der Zukunft, zum Beispiel im Bereich pharmazeutischer Stoffe, Nah-rungsmittel und neue Materialien. Die Artenvielfalt der Wälder dieser Erde ist also nicht nur von ökologischer, sondern auch von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich hoffe, ich konnte mit dieser „Kletterpartie“ durch diese Baumkrone zeigen, wie vielfältig die Funktionen und Produkte der Wälder sind – hier vor Ihrer Haustüre und weltweit – und wie wichtig es ist, die Wälder zu schützen und zu erhalten, damit wir, unsere Kinder und Enkel auch weiterhin von ihnen profi tieren können.

Gleichzeitig hoffe ich, Ihr Interesse für das „Internationale Jahr der Wälder 2011“, das bei uns unter dem Motto „Entdecken Sie unser Waldkulturerbe“ steht, geweckt zu haben. Ich hoffe als Forstmann natürlich, dass es auch gelungen ist, durch die Aktionen im Internationalen Jahr der Wälder wieder mehr Auf-merksamkeit für den Wald zu schaffen, seine Wertschätzung zu steigern und das gesellschaftliche, politische sowie öffentliche Interesse zu verstärken.

Der Hardtwald, das ist unser Waldkulturerbe. Die Schwetzin-ger Hardt ist ein Waldgebiet mit uralter Kulturgeschichte. Auf unserer Fahrradexkursion wollen wir an einigen Stationen diese Kulturgeschichte aufzeigen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie unseren Förster, Herrn Kolb, und mich auf dieser kleinen Zeitreise durch den Hardtwald begleiten. Die Fahrradexkursion beginnt um 11:30 Uhr am hinteren Ende der Vereinszelte unter-halb der Düne.

Informieren Sie sich auch in unserem Forstzelt über das „Inter-nationale Jahr der Wälder“ und unser Waldkulturerbe. Kinder können dort übrigens die Motive des Waldkulturerbe-Logos, über die ich gerade gesprochen habe, aus Sperrholz herstellen. Weitere attraktive Programmpunkte sind Bogenschießen unter der professionellen Anleitung des Jugendweltmeisters David Anderle sowie der Bastel- und Maltisch des Fördervereins „Wildgehege“. Hier gibt es für die schönsten Bilder des Mal-wettbewerbs „Das Leben in den Wäldern“ um 16:30 Uhr eine Siegerehrung.

Nun bleibt mir noch, allen Mitwirkenden und Helfern, die zum Gelingen des heutigen Tags des Waldes beitragen, ganz herz-lich zu danken. Ich wünsch Ihnen allen einen schönen, erlebnis-reichen und informativen Tag des Waldes.

Gewinner des Malwettbewerbs „Das Leben in den Wäldern”

Strahlende Gesichter gab es bei der Siegerehrung des Malwettbewerbs “Das Leben in den Wäldern”, die während des „Tag des Waldes” stattfand. Im Vorfeld der Veranstaltung hatten Kinder und Schulklassen insgesamt 60 Bilder bei der Gemeinde eingereicht. Das Umweltamt und der Förderkreis Wildgehege hatten daraus 30 Werke ausgewählt, die beim „Tag des Waldes” ausgestellt wurden. Die Besucher der Veranstaltung hatten am Sonntag dann die Qual der Wahl, welche der vielen schönen Bilder ihnen am besten gefallen haben. Folgende Mädchen und Jungen sowie Schulklassen durften sich über einen Platz auf dem Siegerpodest freuen:

Einzelplätze:• 1. Platz: Max Eisendick - Gutschein für den Kurpfalzpark in Wachenheim• 2. Platz: Kyla Schmeckenbecher - Gutschein für den Heidelberger Zoo• 3. Platz: Alexander Börsig - Gutschein für das „bellamar” in Schwetzingen• 4. Platz: Sebastian Krause - Buch• 4. Platz: Lilly Bauer - Gutschein für Minigolfspielen

Klassenprojekte:• 1. Platz: Klasse 2 (2010/2011) der Theodor-Heuss-Schule - 30,00 € für die Klassenkasse• 2. Platz: Klasse 1 a der Friedrich-Ebert-Schule - 20,00 € für die Klassenkasse• 3. Platz: Klasse 1 c der Friedrich-Ebert-Schule - 10,00 € für die Klassenkasse• 4. Platz: Klasse 1 b der Friedrich-Ebert-Schule - Waldmeisterbrause

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Aus dem „Internet-Treff“ wird der „Computertreff Mensch + M@us“

Mit der Eröffnung des Internet-Treffs wurde im Jahr 2002 der Wunsch, einen „Treffpunkt der Generationen“ zu schaffen, realisiert. Heute, fast 10 Jahre später, ist der Internet-Treff mehr als nur eine Möglichkeit zum „Surfen und Spielen im Netz“. Über die Jahre wurden Workshops

und offene Fragestunden zu einem festen Bestandteil des Konzepts.Um das Angebot noch interessanter, informativer und zeitgemäßer zu machen, wird es folgende Neuerungen geben:Für eine bessere Ausnutzung des Computerraums und zur inhaltlichen Erweiterung des Angebots startet jetzt eine Kooperation mit der Volkshochschule Bezirk Schwetzingen, in deren Rahmen die etablierten Offenen Fragestunden und einführenden Workshops durch interessante VHS-Kurse ergänzt werden, wie z.B. Homepage und Webshop-Programmierung, Senioren-EDV-Kurse in der Minigruppe oder Finanzbuchführung. Diese zusätzlichen Kurse werden von Dozenten der VHS in Oftersheim gehalten. „Die Kooperation mit der Volkshochschule gibt der Gemeinde Oftersheim die Möglichkeit, ein gutes und liebgewonnenes Angebot sowohl zu erhalten als auch breiter aufzustellen und trotz Kostendruck auch in Zukunft ein ansprechendes Kursangebot in Sachen EDV-Fortbildung hier vor Ort anbieten zu können“, fasst Bürgermeister Helmut Baust die Vorteile der Neuerungen zusammen. Auch die Leiterin der Volkshochschule, Gundula Sprenger, ist überzeugt, dass sowohl die Gemeinde Oftersheim als auch die Volkshochschule von der Zusammenarbeit profi tieren werden.Während der „Offenen Fragestunden“ kann der Raum – ab jetzt sogar gebührenfrei – auch weiterhin für Recherchen aller Art, z.B. für Referate in der Schule, genutzt werden. Die Betreuer stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

(von links): Guido Hillengaß vom Sport- und Kulturamt, Hauptamtsleiter Jens Volpp, die Leiterin des Computertreffs Ines Lauff, die VHS-Abteilungsleiterin Beruf & Qualifi kation Petra Disch, die Leiterin der VHS Bezirk Schwetzingen Gundula Sprenger und Bürgermeister Helmut Baust

Zur optimalen Unterstützung des Angebots wurde die gesamte Hardware durch neue leistungsfähigere Computer ersetzt. Bei dieser Gelegenheit wurden dann auch das Betriebssystem und die Software auf den aktuellen Stand gebracht. Auf den Rechnern steht jetzt unter anderem Windows 7, MS Offi ce 2010, Open Offi ce, Adobe Creative Suite 5 (Photoshop, Illustrator etc.) zur Verfügung.Last but not least, soll das neue Angebot auch einen neuen Namen und ein eigenes Logo erhalten. Da die Angebotspalette jetzt weit mehr als nur das Internet umfasst, lautet der neue Name „Computertreff Mensch + M@us“. Besonders hervorgehoben werden soll damit die Tatsache, dass der Mensch im Vordergrund steht und allen – Jung und Alt – der natürliche Umgang mit dem

PC nähergebracht werden soll.Die Kursangebote sind in der Broschüre des Computertreffs „Mensch + M@us“ und im VHS-Programm Herbst/Winter 2011/2012 enthalten und unter der Rubrik „Computertreff Mensch + M@us“ in dieser Mitteilungsblattausgabe abgedruckt.

Weitere Informationen sind auch unter der Homepage www.oftersheim.de/computertreff erhältlich.

Sprechstunde des Jugendamtes fällt aus

Die Jugendamts-Sprechstunde von Frau Pfannmöller fällt am 20. September 2011 aus.

Heimat- und Kulturkreis Oftersheim e.V.

Dorfführung mit Bürgermeister i.R. Siegwald Kehder Wie schon berichtet, befasst sich der Heimat- und Kulturkreis am Samstag, 24.09.2011, um 16.00 Uhr, mit der historischen Entwicklung der Ortsmitte bzw. deren Wandel im letzten Jahr-hundert. Im Rahmen eines etwa einstündigen Rundganges wird Bürgermeister i.R. Siegwald Kehder Interessantes zu berichten wissen.Treffpunkt zur Führung und Abschluss ist das Gemeindezen-trum in der Mannheimer Straße 59. Die Bewirtung wird vom Heimat- und Kulturkreis übernommen.Um Anmeldung bei Jobst Wühler, Telefon 06202/52277, wird bis spätestens Sonntag, den 18.09.2011 gebeten.Der ursprünglich am Freitag, 23.09.2011, geplante Dorfabend muss leider aus organisatorischen Gründen entfallen.Jobst Wühler

Stadtwerke Schwetzingen

Fernwärmeversorgung in Teilbereichen von Schwetzingen und Oftersheim vorübergehend unterbrochenAufgrund dringend notwendiger Reparaturarbeiten im Schwetzinger Bahngelände ist die Fernwärmeversorgung am Mittwoch, 21.09.2011, von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr vorübergehend unterbrochen.

Die Unterbrechung betrifft die Fernwärmeleitung

Schwetzingen: Schubertstraße/ Goethestraße/Scheffelstraße/Odenwaldring/Robert-Bosch-Straße/Carl-Benz-Straße und

Oftersheim: Hardwaldring/Fohlenweide/Gartenstraße/

In den Seegärten

„Selbstverständlich haben wir die Arbeiten im Vorfeld exakt geplant und werden sie zügig durchführen, um für die betroffenen Liegenschaften schnellstmöglich wieder die Fernwärmeversorgung zur Verfügung zu stellen“, so der Leiter Netzservice und Prokurist der Stadtwerke Schwetzingen, Dieter Scholl.

Für Fragen und bei Problemen steht das Technische Team der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co.KG unter der Ruf-Nr. 60507-20 von Montag - Donnerstag von 7:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 7:00 – 13:00 Uhr zur Verfügung.

Bei Notfällen außerhalb der Dienstzeiten kann der 24-h-Bereitschaftsdienst der Stadtwerke unter Telefon 2 44 00 angesprochen werden.

Regierungspräsidium Karlsruhe

B 291: Erneuerung der Fahrbahndecke zwischen Walldorf und OftersheimIm Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe beginnen am Mittwoch, 21.09.2011, zwischen Walldorf und Oftersheim auf einer Länge von rund 6,9 Kilometern die Arbeiten zur Erneuerung der Fahrbahndecke. Die Sanierung der Bundesstraße 291, die aufgrund von Deckenschäden und Rissen im Fahrbahnaufbau

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dringend erforderlich ist, beginnt nach der Autobahnüberführung bei Walldorf in Fahrtrichtung Oftersheim und endet an der Bahnüberführung bei Oftersheim. Die Arbeiten dauern voraussichtlich vier bis fünf Wochen.

Die während der Bauzeit notwendigen Maßnahmen zur Verkehrsführung wurden mit den Verkehrsbehörden abgestimmt und festgelegt. Die Baumaßnahme ist in zwei Bauabschnitte unterteilt, um die Verkehrsbeeinträchtigungen auf ein unumgängliches Maß zu reduzieren.

Der erste Abschnitt beginnt in Fahrtrichtung Oftersheim an der Einmündung B 291/L 598 bei Walldorf und geht bis zur Einmündung B 291/L 544 bei Oftersheim. Dieser Ausbauabschnitt hat eine Länge von rund 5,8 Kilometern. Zur Durchführung der Arbeiten muss die Bundesstraße halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr in Fahrtrichtung Oftersheim wird über die L 598, B 535 und L 544 umgeleitet. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert.

Auch für den zweiten rund 1,1 Kilometer langen Bauabschnitt muss die B 291 ab der Einmündung B 291/L 598 bis zur Überführung der Bahn bei Oftersheim halbseitig gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die L 598, B 535, L 600 und L 543 zur B 291. Der Verkehr auf der B 291 in Fahrtrichtung Walldorf wird während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Euro.

Für die unvermeidbaren Belastungen und Behinderungen bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe die betroffenen Anlieger und die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Satzung

über die Benutzung der

Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen

der Gemeinde Oftersheim

(Friedhofsatzung)

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat am 13.09.2011 die nachstehende Friedhofsatzung beschlossen:

I. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Widmung

(1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz. Er dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, wenn ein Elternteil Gemeindeeinwohner ist.

Den Einwohnern gleichgestellt ist, wer den Hauptwohnsitz nur wegen der Aufnahme in ein Altersheim, Pfl egeheim oder eine ähnliche Einrichtung aufgegeben hat. Das Gleiche gilt für Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur wegen der Aufnahme bei ihren auswärts wohnenden Verwandten aus Alters- oder Pfl egegründen aufgegeben haben.

Außerdem dürfen auf dem Friedhof Verstorbene bestattet werden, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht.

In besonderen Fällen kann die Gemeinde die Bestattung anderer Verstorbener zulassen.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen.

II. Ordnungsvorschriften

§ 2 Öffnungszeiten

(1) Der Friedhof darf nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten betreten werden.

(2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen

§ 3 Verhalten auf dem Friedhof(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.

(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet 1. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren,

ausgenommen sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden,

2. während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen, ebenso nicht an Sonn- und Feiertagen,

3. den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenfl ächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten,

4. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, 5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten

Stellen abzulagern, 6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten, 7. Druckschriften zu verteilen, 8. zu lärmen und zu spielen.

Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit der Würde des Friedhofes zu vereinbaren sind.(3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.

§ 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetrei-bende bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorheri-gen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen.(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fach-kundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuver-lässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden.(3) Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.(4) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechti-gungsscheins. Dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung wird auf zwei Jahre befristet. Der jeweilige Beginn der Arbeiten ist dem Friedhofsaufseher mitzuteilen.(5) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Fried-hofsatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten.(6) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nicht gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeitsplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen.

(7) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Abs. 5 und 6 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung auf Zeit oder Dauer zurücknehmen oder widerrufen.(8) Das Verfahren nach Abs. 1 bis 4 kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprech-partner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgeset-zes (LVwVfG) in der jeweils geltenden Fassung fi nden Anwendung.

III. Bestattungsvorschriften§ 5 Allgemeines

(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzuweisen.

(2) Ort und Zeit der Bestattung werden von der Gemeinde festgesetzt. Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

(3) Bestattungen und Beisetzungen fi nden nur während der üblichen von der Gemeinde festgelegten Arbeitszeit des Fried-hofspersonals statt. Ausnahmen können von der Gemeinde zugelassen werden.

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12 Nummer 37Freitag, 16. September 2011

§ 6 Särge und Urnen(1) Särge und Sargausstattungen für Erdbestattungen müssen aus Materialien bestehen, die während der Ruhezeit im Erdbo-den verrotten.

(2) Särge dürfen höchstens 2,00 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein.

(3) Särge für Kindergräber (§ 11 Abs. 3 Nr. 1) dürfen höchstens 1,00 m lang, 0,50 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. Die Regelungen bezüglich der Kindergräber gelten auch für Tot-geburten, Fehlgeburten und Ungeborene.

(4) Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.

(5) Es sind lediglich Biournen zulässig, da diese Urnen nach Ablauf der Totenruhe vollständig aufgelöst sind.

§ 7 Ausheben der Gräber(2) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen.

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfl äche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.

§ 8 RuhezeitDie Ruhezeit der Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre, bei Totgeburten, Fehlgeburten, Ungeborenen und Kindern, die vor Vollendung des 6. Lebensjahres verstorben sind, 15 Jahre.

§ 9 Umbettungen(1) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbescha-det sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustim-mung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Leichen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten zehn Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines drin-genden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefal-les erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig.

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemein-de in belegte Grabstätten umgebettet werden.

(3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnen-reihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab oder Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte.

(4) In den Fällen des § 23 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 23 Abs. 1 Satz 4 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder in ein Urnenreihengrab umge-bettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.

(5) Die Umbettungen lässt die Gemeinde durchführen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. Die Gemeinde kann ein Privatunternehmen beauftragen bzw. zulassen.

(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch die Umbet-tung entstehen, haben die Antragsteller zu tragen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor.

(7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.

IV. Grabstätten§ 10 Allgemeines

(1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben wer-den.

(2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:

1. Reihengräber 2. Urnenreihengräber 3. Urnenreihengräber als Urnennischen in Urnenstele (Belegung mit einer Urne) 4. Wahlgräber 5. Urnenwahlgräber

6. Urnenwahlgräber als Urnennischen in Urnenstele (Dop-pelnischen, d.h. Belegung mit zwei Urnen)

7. Anonyme Grabanlage für Urnen(3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimm-ter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht.

(4) Auf dem Friedhof wurden zwei Gruften errichtet. Weitere Gruften und Grabgebäude sind nicht zugelassen.

(5) Maße der Gräber (Oberfl ächenmaße):

Breite Länge Reihengrab 0,90 m 2,00 mEinzeltiefgrab 1,20 m 2,40 mDoppeltiefgrab 2,40 m 2,40 mKindergrab 0,60 m 1,00 m Urnenwahlgrab 0,90 m 0,90 mUrnenreihengrab 0,45 m 0,45 mEinzeltiefgrab im Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften 1,00 m 2,00 m

§ 11 Reihengräber(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen sowie für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre gemäß § 8) zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.

(2) Verfügungsberechtigter ist in nachstehender Reihenfolge:

1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 BestattG), 2. wer sich dazu verpfl ichtet hat, 3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.

(3) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:

1. Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,

2. Reihengräber für Verstorbene vom vollendeten 6. Lebens-jahr ab,

3. Urnenreihengräber

(4) In jedem Reihengrab wird nur eine Leiche oder eine Urne beigesetzt.

(5) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.

(6) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird drei Monate vorher ortsüblich oder durch Hinweis auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gegeben.

(7) Auf den Ablauf des Verfügungsrechts wird der Verfügungsbe-rechtigte schriftlich hingewiesen; ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, erfolgt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte.

§ 12 Wahlgräber(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person.

(2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalles verliehen werden. Die erneute Ver-leihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich.

(3) Auch die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes für mindes-tens 5 Jahre ist möglich. Für die Verlängerung des Nutzungs-rechtes werden für jedes Jahr der Verlängerung 1/25 der jeweils gültigen Gebühren erhoben. Angefangene Jahre werden voll gerechnet. Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nut zungsrechten besteht nicht.

(4) Wahlgräber können ein- oder zweistellige Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig.

In einem Tiefgrab können zusätzlich bis zu zwei Urnen beige-setzt werden.

(5) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur statt-fi nden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet

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13Nummer 37Freitag, 16. September 2011

oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist.

(6) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine oder eine andere Regelung getroffen, so geht das Nut-zungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen bzw. Erben des verstorbenen Nutzungsberechtigten über: 1. auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin

oder den Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn Kin-der aus einer früheren Ehe vorhanden sind,

2. auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder 3. auf die Stiefkinder 4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer

Väter oder Mütter 5. auf die Eltern 6. auf die vollbürtigen Geschwister 7. auf die Stiefgeschwister 8. auf die nicht unter 1 bis 7 fallenden Erben, 9. auf sonstige Personen, die sich verpfl ichten, das Nut-

zungsrecht zu übernehmen.

Innerhalb der einzelnen Gruppen der Ziffern 2 bis 4 und 6 bis 8 wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt.

(7) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemein-de das Nutzungsrecht auf eine der in Abs. 6 Satz 3 genannten Personen übertragen, wenn diese Person das Nutzungsrecht annimmt.

(8) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrab-stätte bestattet zu werden und über Bestattungen sowie über die Art der Gestaltung und der Pfl ege der Grabstätte im Rahmen dieser Satzung zu entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Abs. 6 Satz 3 gehören, dürfen in der Grab-stätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

(9) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letz-ten Ruhezeit verzichtet werden. Dieser Verzicht muss bei der Gemeinde schriftlich erklärt werden. Bereits erbrachte Zah-lungen an die Gemeinde werden nicht zurückerstattet. Für die Einebnung der Grabstätte hat der Nutzungsberechtigte einen Fachmann im Sinne des § 4 Abs. 2 zu beauftragen.

(10) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabma-len, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt.

(11) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der Nutzungsbe-rechtigte schriftlich hingewiesen; ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, erfolgt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte.

§ 13 Anonyme Bestattungen(1) In der Grabanlage für anonyme Bestattungen werden nur Urnen beigesetzt. Jeder Urne wird ein bestimmter Bestattungs-platz zugewiesen.

(2) Auf der Grabanlage dürfen keine Namen oder sonstigen Angaben, die auf die Person der oder des Verstorbenen hinwei-sen, angebracht werden. Die Grabanlage wird von der Fried-hofsverwaltung angelegt und unterhalten. Sobald die Kapazität dieser Grabanlage erschöpft ist, werden alle weiteren anony-men Bestattungen nur noch im „gärtnergepfl egten Grabfeld“ vollzogen und somit dann nur noch von der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG, Karlsruhe (GBF), gepfl egt.

(3) Anonyme Urnenbeisetzungen werden ohne Beisein von Angehörigen oder anderen Personen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt und die Stelle der Beisetzung von der Friedhofsver-waltung durchgeführt.

§ 13a Gärtnergepfl egtes Grabfeld(1) Die Gemeinde weist auf dem Friedhof ein gesondert ange-legtes Grabfeld aus und verpfl ichtet sich, ein Grab innerhalb dieses Grabfeldes nur dann an Verfügungs- oder Nutzungsbe-rechtigte zu vergeben, wenn diese gleichzeitig einen Grabpfl e-gevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG, Karlsruhe (GBF), abschließen. Diese Verpfl ichtung entfällt

nur dann, wenn auf dem Friedhof keine Grabstätte in einem anderen Grabfeld zur Verfügung steht.

(2) Erfolgt eine Bestattung im Grabfeld der Genossenschaft, ist diese mit der Pfl egevereinbarung verknüpft.

(3) Die Gestaltung, Pfl ege und Unterhaltung des Grabfeldes obliegen der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG (GBF).

(4) In der gärtnergepfl egten Grabanlage werden die in § 10

Abs. 2 genannten Bestattungsformen angeboten.

(5) Die vorgesehenen Gräber einschließlich der Grabausstattung werden von einem beauftragten Dritten (privater Gartenbaube-trieb oder Vereinigung von Gartenbaubetrieben) unabhängig von einer Belegung bepfl anzt und gepfl egt. Eine eigene Pfl ege sowie Gestaltung durch die Grabnutzungsberechtigten bzw. -verfügungsberichtigten sind nicht zulässig und auch nicht erforderlich. Das Anbringen von Grabzubehör wie Grablichter, feststehende Vasen, Schalen etc. ist nur nach Absprache mit dem privaten Gartenbaubetrieb möglich.

V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen§ 14 Auswahlmöglichkeiten

(1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder ohne Gestaltungsvor-schriften und Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften eingerichtet.

(2) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antrag-steller, in welchem diese liegen soll. Entscheidet er sich für ein Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften, so besteht auch die Verpfl ichtung, die in Belegungs- und Grabmalplänen für das Grabfeld festgesetzten Gestaltungsvorschriften einzuhalten.

§ 15 Allgemeine Gestaltungsvorschriften(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Ortes entsprechen.

(2) Auf den Grabstätten sind insbesondere nicht zulässig, Grab-male und Grabausstattungen 1. aus Kunststein oder aus Gips, 2. mit in Zement aufgesetztem fi gürlichem oder ornamenta-

lem Schmuck, 3. mit Farbanstrich auf Stein 4. mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoffen in jeder

Form. 5. mit Lichtbildern, welche die Maße von 10 mal 15 cm inkl.

Rahmen überschreiten.Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden.

§ 16 Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften(1) Über die Vorschriften des § 15 hinaus müssen in diesen Grabfeldern die Grabmale und die sonstigen Grabausstattun-gen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen.

(2) Die Grabmale dürfen keinen Sockel haben.

(3) Grabeinfassungen jeder Art – auch aus Pfl anzen – sind nicht zulässig, soweit die Gemeinde die Grabzwischenwege in den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt hat oder belegen wird.

(4) Grababdeckungen sind nicht zulässig.

(5) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtge-staltung des Friedhofes und im Rahmen von Abs. 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Abs. 2 und 3 auch sonstige Grabaus-stattungen zulassen.

§ 17 Art und Größe der Grabmale(1) Über die Vorschriften des § 15 hinaus müssen sich die Grab-male und sonstige Grabausstattungen in den einzelnen Grab-feldern in ihrer Gestaltung und Bearbeitung an die Umgebung anpassen.

(2) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden.

(3) Auf den Grabstätten sind Grabmale bis zur folgenden Höhe, gemessen ab Oberkante der Grabeinfassung, zulässig: 1. auf Reihengräbern nicht höher als 1,10 m 2. auf Urnenreihengräbern nur liegende Grabmale 3. auf Einzeltiefgräbern nicht höher als 1,30 m 4. auf Doppeltiefgräbern nicht höher als 1,30 m

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14 Nummer 37Freitag, 16. September 2011

5. auf Kindergräbern nicht höher als 0,80 m 6. auf Urnengräbern nicht höher als 0,70 m 7. im Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften nicht höher als 1,40 m 8. im gärtnergepfl egten Grabfeld: Grabsteine für Urnenreihen- und Urnen-Wahlgrabstätten nicht höher als 1,00 m Breite max. 0,40 m Grabsteine für Sargbestattungen nicht höher als 1,00 m Breite max. 0,50 m Liegende Platten und Steine nicht größer als 0,40 x 0,40 m Natursteinfi ndlinge nicht größer als 0,40 x 0,40 m(4) Im gärtnergepfl egten Grabfeld sind keine Abdeckplatten und Einfassungen zulässig. Die Verschlussplatte für die Stelenkam-mern im gärtnergepfl egten Grabfeld sowie deren Beschriftung sind nach Vorgabe der GBF zu gestalten. Die Platten, welche mit der Schrift versehen werden, werden von der GBF verwaltet. Die Beschriftung wird ebenfalls von der GBF veranlasst.

(5) Die Grabmale dürfen nicht breiter als die Einfassung der jeweiligen Grabstätte (§ 10 Abs. 5) sein. Bei Grabstätten mit Gestaltungsvorschriften darf das Grabmal eine Breite von 0,68 m, bei Urnenwahlgräbern eine Breite von 0,60 m nicht überschrei-ten

§ 18 Genehmigungserfordernis(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedür-fen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zur Größe 15 mal 30 cm und Holzkreuze zulässig.

(2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grab-mals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei sind das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrap-pe auf der Grabstätte verlangt werden.

(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen Grab-ausstattungen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Abs. 2 gilt entsprechend.

(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.

(5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können.

§ 19 Standsicherheit(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsi-cher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den derzeit gültigen Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des deut-schen Steinmetz- und Holzbildhauerhandwerks (BIV) oder den Richtlinien TA-Grabmale zu fundamentieren, befestigen und zu prüfen.

(2) Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein.

(3) Stehende Grabmale dürfen bis 1,20 m Höhe die Mindeststär-ke von 0,14 m und bis 1,40 m Höhe die Mindeststärke von 0,16 m nicht unterschreiten.

(4) Grabeinfassungen müssen aus Gründen der Eigenfestigkeit mindestens 0,06 m stark sein.

§ 20 Unterhaltung(1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dau ernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten der Verfügungs-berechtigte, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpfl ichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaf-

fen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Umlegung von Grabmalen) treffen.

Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforde-rung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde ist nicht verpfl ichtet, diese Sachen aufzubewahren.

Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte.

Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch nicht verkehrssichere Grabmale oder sonstige Grabausstattun-gen verursacht wird.

§ 21 Entfernung(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden.

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpfl ichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemesse-nen Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst ent-fernen; § 20 Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Der Gemeinde obliegt keine Aufbewahrungspfl icht.

VI. Anlegung und Pfl ege der Grabstätten§ 22 Allgemeines

(1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend angelegt und dauernd gepfl egt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.

(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel, die Art ihrer Gestal-tung und Bepfl anzung sind dem Gesamtcharakter des Fried-hofes, dem besonderen Charakter des Friedhofteiles und der unmittelbaren Umgebung anzupassen.

Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern (§ 16 Abs. 3) dürfen die Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pfl anzen bepfl anzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen, insbesondere also bodendeckende Pfl anzen.

(3) Für das Anlegen und für die Pfl ege der Grabstätte hat der nach § 20 Abs. 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpfl ichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungs-rechts.

(4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Belegung angelegt sein.

(5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes abzuräumen. § 21 Abs. 2 gilt entsprechend.

(6) Das Anlegen, die Unterhaltung oder jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt aus-schließlich der Gemeinde bzw. der GBF für das gärtnergepfl egte Grabfeld.

(7) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften (§ 16) ist die gesamte Grabfl äche zu bepfl anzen. Ihre gärtnerische Gestal-tung muss den erhöhten Anforderungen entsprechen und auf die Umgebung abgestimmt werden.

§ 23 Vernachlässigung der Grabpfl ege(1) Wird eine Grabstätte nicht angelegt oder gepfl egt, so hat der Verantwortliche (§ 20 Abs. 1) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis an der Grab-stätte.

Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstät-ten und Urnenreihengrabstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten und

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15Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Urnenwahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landes-verwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbe-scheides zu entfernen.

(2) Die Grabpfl ege umfasst die Unterhaltung und Erneuerung der Grabbepfl anzung, das Entfernen von abgestorbenen Pfl an-zen und Pfl anzenteilen und die Beseitigung von Überhang.

(3) Die Bepfl anzung mit Bäumen und Sträuchern ist erlaubt. Die Bepfl anzung darf jedoch nicht höher als das jeweilige Grabmal sein und 1,30 m Höhe nicht überschreiten. Ebenso darf die Bepfl anzung nicht seitlich über das Grab herausragen.

Die Inschrift des Grabmals muss lesbar sein.

(3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 sind dem Verantwortli-chen vorher anzudrohen.

VII. Benutzung der Leichenhalle§ 24 Benutzung der Leichenhalle

(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betre-ten werden.

(2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen.

VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten§ 25 Obhuts- und Überwachungspfl icht, Haftung

(1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungs-pfl icht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspfl ichten.

Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nicht sat-zungsgemäße Benutzung des Friedhofes, seiner Anlagen und Einrichtungen durch Dritte oder durch Tiere entstehen. Im Übri-gen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässig-keit. Die Vorschriften über die Amtshaftung bleiben unberührt.

(2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsach-gemäßen oder den Vorschriften der Friedhofsatzung widerspre-chenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustandes der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzan-sprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden gel-tend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner.

(3) Abs. 2 fi ndet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zuge-lassenen Gewerbetreibenden und deren Bedienstete.

§ 26 OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrig im Sinne von § 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestat-tungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt,2. entgegen § 3 Abs. 2 a) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entspre-

chend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals nicht befolgt,

b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt, c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der

Nähe Arbeiten ausführt, d) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verun-

reinigt oder beschädigt sowie Rasenfl ächen und Grabstät-ten unberechtigterweise betritt,

e) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde, f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stel-

len ablagert, g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet, h) Druckschriften verteilt,

3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 4 Abs. 1) oder gegen die Vorschriften des § 4 Abs. 5 und 6 verstößt,

4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewer-betreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen

ohne Genehmigung errichtet, verändert (§ 18 Abs. 1 und 3) oder entfernt (§ 21 Abs. 1),

5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrs-sicherem Zustand hält (§ 20 Abs. 1),

6. Grabstätten vernachlässigt (§ 23).

IX. Bestattungsgebühren§ 27 Erhebungsgrundsatz

Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshand lungen auf dem Gebiet des Bestattungs-wesens werden Gebühren nach der Satzung über die Erhe-bung von Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Oftersheim (Bestattungsgebührensatzung) in ihrer jeweils gültigen Fassung erhoben.

§ 28 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren(1) Die Gebührenschuld entsteht

1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amts-handlung,

2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebüh-ren mit der Verleihung des Nutzungsrechts.

(2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren wer-den einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.

§ 29 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren(1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach der jeweils geltenden Bestattungsgebührensatzung.

(2) Ergänzend fi ndet die Satzung über die Erhebung von Verwal-tungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung) in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung.

X. Übergangs- und Schlussvorschriften§ 30 Alte Rechte

Bei Grabstätten, über welche die Gemeinde bei Inkrafttreten dieser Friedhofsatzung bereits verfügt hat, richten sich die Nut-zungsrechte an Wahlgräbern nach den bishe rigen Vorschriften.

§ 31 Inkrafttreten(1) Diese Friedhofsatzung tritt am 01.11.2011 in Kraft.

(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofsatzung vom 12.10.2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.11.2009, außer Kraft.

Oftersheim, 13.09.2011BaustBürgermeister

Hinweis:Nach § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Ver-fahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung – sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 42 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbe-hörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentli-chen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat – von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver-letzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind.

Benutzungsordnung für die

Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte

der Gemeinde Oftersheim

Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestim-mungen und die folgende Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder maßgebend:

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16 Nummer 37Freitag, 16. September 2011

§ 1 Aufgabe der Einrichtung

Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördert sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes.

Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags in der Ein-richtung orientieren sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den durch Aus- und Fortbildung vermittelten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Kleinkindpsychologie und -pädagogik sowie an ihren Erfahrungen aus der praktischen Arbeit in der Tages-einrichtung.

Die Kinder lernen dort frühzeitig den gruppenbezogenen Umgang miteinander und werden zu partnerschaftlichem Ver-halten angeleitet.

Die Erziehung in der Einrichtung nimmt auf die durch die Her-kunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltan-schaulichen und religiösen Gegebenheiten Rücksicht.

Die Einrichtung wird privatrechtlich betrieben. Für die Benut-zung wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben (Anlage 1).

§ 2 Aufnahme1. In die Einrichtung werden Kinder im Alter von 3 Jahren bis

zum Schuleintritt oder in Krippen Kinder von 1-3 Jahren aufgenommen, soweit das Kind mit Hauptwohnsitz gemel-det ist. Die Aufnahme von 33-Monats-Kindern obliegt der Kindergartenleitung unter den vom Kindergartenkuratorium festgelegten Voraussetzungen.

2. Aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazitäten in der Kin-derkrippe werden Kinder allein erziehender, berufstätiger Elternteile bzw. Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, bevorzugt. Ein aktueller Nachweis des jeweiligen Arbeitge-bers ist daher immer vorzulegen.

3. Kinder mit und ohne Behinderung können, soweit möglich und über die Betriebserlaubnis abgesichert, in gemeinsamen Gruppen erzogen werden. Dabei wird berücksichtigt, dass sowohl den Bedürfnissen der behinderten als auch der nicht behinderten Kinder Rechnung getragen wird.

4. Über die Aufnahme der Kinder entscheidet im Rahmen der vom Träger erlassenen Aufnahmebestimmungen die Leitung der Einrichtung.

5. Jedes Kind wird vor der Aufnahme in die Einrichtung ärztlich untersucht. Hierfür muss die entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden. Es wird empfohlen, von der nach SGB V vorgesehenen kostenlosen Vorsorgeuntersuchung für Kinder von Versicherten Gebrauch zu machen. Maßgeblich für die Aufnahme ist je nach Lebensalter des Kindes zum Zeitpunkt der Aufnahme die letzte ärztliche Untersuchung (U1 bis U9).

6. Die Aufnahme des Kindes erfolgt, sobald alle Voraussetzun-gen erfüllt sind, alle Aufnahmeunterlagen vorliegen und den Eltern eine schriftliche Zusage zugegangen ist.

7. Es wird empfohlen, vor der Aufnahme des Kindes in die Ein-richtung die Schutzimpfungen gegen Diphterie, Wundstarr-krampf und Kinderlähmung vornehmen zu lassen.

§ 3 Abmeldung/Kündigung1. Die Abmeldung kann nur zum Ende eines Monats erfolgen.

Sie ist mindestens vier Wochen vorher schriftlich der Leitung der Einrichtung zu übergeben.

2. Für Kinder, die in die Schule aufgenommen werden und bis zum Ende des Kindergartenjahres die Einrichtung besuchen, erübrigt sich eine schriftliche Abmeldung.

Abweichend von Satz 1 kann das Betreuungsverhältnis eines Kindes, das zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in die Schule überwechselt, unter Einhaltung der Kündigungs-frist nur bis spätestens zum Ende des Monats April gekün-digt werden. Ist eine Wiederbesetzung des frei gewordenen Platzes sofort möglich, kann die Kündigung auch später angenommen werden.

3. Der Träger der Einrichtung kann den Aufnahmevertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kün-digen,

• wenn das Kind die Einrichtung länger als vier Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht hat,

• wenn die Eltern die in dieser Benutzungsordnung aufge-führten Pfl ichten wiederholt nicht beachten,

• wenn der zu entrichtende Elternbeitrag für zwei aufein-anderfolgende Monate nicht bezahlt wurde oder sonstige Beitragsrückstände bestehen.

§ 4 Besuch der Einrichtung, Öffnungszeiten1. Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem Ende der

Sommerferien der Einrichtung.

2. Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Einrichtung regelmäßig besucht werden.

3. Fehlt ein Kind voraussichtlich länger als drei Tage, ist die Gruppen- oder Kindergartenleitung zu benachrichtigen.

4. Die Tagesstätte ist regelmäßig von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und Ferien der Einrich-tung geöffnet.

5. Es wird gebeten, die Kinder möglichst spätestens eine halbe Stunde nach Öffnung der jeweiligen Gruppe, jedoch keines-falls vor deren Öffnung zu bringen und pünktlich mit Ende der Öffnungszeiten abzuholen.Für Kinder in der Eingewöhnungszeit können besondere Absprachen getroffen werden.

§ 5 Ferien und Schließung derEinrichtung aus besonderem Anlass

1. Die Ferienzeiten werden jeweils für ein Jahr festgesetzt und rechtzeitig bekannt gegeben.

2. Muss die Einrichtung oder eine Gruppe aus besonderem Anlass z.B. wegen Erkrankung oder dienstlicher Verhinde-rung geschlossen bleiben, werden die Eltern davon rechtzei-tig unterrichtet.

Der Träger der Einrichtung ist bemüht, eine über die Dauer von drei Tagen hinausgehende Schließung der Einrichtung oder der Gruppe zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Einrichtung zur Vermeidung der Übertragung ansteckender Krankheiten geschlossen werden muss.

§ 6 Benutzungsentgelt (Elternbeitrag)1. Für den Besuch der Kindertagesstätte wird ein Elternbeitrag,

gegebenenfalls ein Essensgeld erhoben. Der Beitrag ist in der jeweils festgesetzten Höhe spätestens jeweils zum 3. des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Erfolgt die Aufnahme in die Einrichtung ab dem 15. eines Monats, ist für diesen Monat die Hälfte des entsprechenden Elternbeitrags zu zahlen.

2. Die Elternbeiträge sind der Anlage 1 zu dieser Benutzungs-ordnung zu entnehmen. Eine Änderung der Elternbeiträge und des Essensgeldes bleibt dem Träger vorbehalten.

3. Bei Abmeldung eines Kindes ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde.

4. Der Elternbeitrag ist für 11 Monate zu entrichten. Er ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und deshalb auch bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu bezahlen. Der Elternbei-trag ist auch für die Ferien der Einrichtung und für Zeiten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu zahlen.

5. Bei den Tagesgruppen und -krippen wird bei der Festsetzung des Elternbeitrages das Bruttofamilieneinkommen zugrunde gelegt. Voraussetzung für eine Ermäßigung ist der Nachweis der positiven Einkünfte. Dazu zählen alle Arten von Einkom-men wie

• Jahresbruttoeinkommen des Vaters und/oder der Mutter oder des/r Lebensgefährten/in in einer Haushaltsgemein-schaft, auch wenn sie nicht verheiratet sind, sowie von allen weiteren Haushaltsmitgliedern, die über ein eigenes Einkommen verfügen

• Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft • Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung • Kindergeld • Arbeitslosengeld I oder II • Wohngeld

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17Nummer 37Freitag, 16. September 2011

• Gesetzliche oder freiwillige Unterhaltsleistungen,

Unterhaltsvorschuss

• Renten mit Ausnahme der Grundrente nach dem Bundes-versorgungsgesetz

• Erziehungsgeld

• Krankengeld

• Sonstige Einkünfte

6. Eltern, denen es nicht möglich ist, die Elternbeiträge zu ent-richten, haben die Möglichkeit beim Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises die Übernahme der Kosten zu beantragen.

§ 7 Versicherung

1. Die Kinder sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII gesetzlich gegen Unfall versichert

• Auf dem direkten Weg von und zu der Einrichtung

• Während des Aufenthalts in der Einrichtung

• Während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Einrichtungsgeländes (Spaziergänge, Feste etc.)

2. Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung ein-treten, müssen der Leitung unverzüglich gemeldet werden.

3. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kin-des wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu versehen.

4. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Es wird deshalb empfohlen, eine pri-vate Haftpfl ichtversicherung abzuschließen.

§ 8 a Regelung in Krankheitsfällen

1. Bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlä-gen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber sind die Kinder zu Hause zu behalten.

2. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitglieds an einer ansteckenden Krankheit (z.B. Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut oder Darm, Befall von Kopfl äusen) muss der Lei-tung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Einrichtung ist in jedem Fall ausgeschlossen.

3. Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krankheit – auch in der Familie – die Einrichtung wieder besucht, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.

§ 8 b Krankheit/Medikation

Medikamente dürfen nur im äußersten Notfall gemäß ärztlicher Vorordnung verabreicht werden. Zusätzlich muss eine schriftli-che Berechtigungserklärung der Sorgeberechtigten vorliegen. Eine eigenmächtige Medikation ist ausgeschlossen.

§ 9 Aufsicht

1. Während der Öffnungszeiten der Einrichtung sind grundsätz-lich die pädagogisch tätigen Mitarbeiter/innen für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.

2. Die Aufsichtspfl icht des Trägers der Einrichtung beginnt erst mit der Übernahme des Kindes durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung und endet mit deren Verlassen.

Auf dem Weg von und zur Einrichtung sowie auf dem Heim-weg obliegt die Aufsichtspfl icht alleine den Personensorgebe-rechtigten. Dem ordnungsgemäßen Übergang in den jeweils anderen Aufsichtspfl ichtbereich ist besondere Aufmerksam-keit zu widmen.

Die Personensorgeberechtigten können durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Träger entscheiden, ob das Kind alleine nach Hause gehen darf. Die Aufsichtspfl icht des Betreuungspersonals endet dann, sobald das Kind das Grundstück des Kindergartens verlässt.

§ 10 Elternbeirat

1. Die Eltern werden durch einen jährlich zu wählenden Eltern-beirat an der Arbeit der Einrichtung beteiligt.

Für jede Kindergartengruppe wird ein/e Elternvertreter/in und ein/e Stellvertreter/in gewählt. Diese bilden den Elternbeirat, der aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in wählt.

2. Der Elternbeirat unterstützt die Erziehungsarbeit des Kinder-gartenpersonals und fördert die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten, Eltern und Träger.

§ 11 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt am 19.09.2011 in Kraft.

Oftersheim, 13.09.2011

Baust

Bürgermeister

Satzung

über die Erhebung von Gebühren

im Friedhofs- und Bestattungswesen

der Gemeinde Oftersheim

(Bestattungsgebührensatzung)Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 13.09.2011 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Erhebungsgrundsatz

Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für die Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

1. Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpfl ichtet:

1.1 wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird;

1.2 wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetz haftet.

2. Zur Zahlung der Benutzungsgebühren ist verpfl ichtet:

2.1 wer die Benutzung der Bestattungseinrichtungen beantragt;

2.2 die bestattungspfl ichtigen Angehörigen der verstorbenen Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder).

3. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

1. Die Gebührenschuld entsteht

1.1 bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung;

1.2 bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts.

2. Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.

§ 4 Verwaltungsgebühren

Die Gebühren betragen

1. für die Zustimmung zur Aufstellung und

Veränderung eines Grabmals 15,- Euro

2. Zulassungsgebühren

2.1 für die Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellernfür die Dauer von zwei Jahren 175,- Euro

2.2 für die Zulassung von sonstigen Gewerbe-

treibenden für die Dauer von zwei Jahren 120,- Euro

3. für die Genehmigung zur Ausgrabung 20,- Euro

von Leichen und Gebeinen

4. für die Ausstellung eines Grabnachweises 8,- Euro

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18 Nummer 37Freitag, 16. September 2011

§ 5 Benutzungsgebühren

Es werden erhoben:1. Für die Bestattung

1.1 in einem Wahlgrab (Tiefgrab) 500,- Euro 1.2 in einem Wahlgrab (Zweitbelegung) oder Reihengrab 450,- Euro 1.3 von Personen unter 6 Jahren im Kindergrabfeld oder bei Zubettung sowie von Tot- und Fehlgeburten 140,- Euro 1.4 für die Beisetzung einer Urne im Erdwahlgrab oder Urnenreihengrab 180,- Euro 1.5 für die Beisetzung einer Urne in einer Urnenstele

65,- Euro 1.6 für die Beisetzung einer Urne im anonymen Grabfeld

100,- Euro2. Überlassung von Reihengräbern;

Gebühr für die Grabnutzung

2.1 Reihengrab für Personen unter 6 Jahren 0,- Euro 2.2 Reihengrab für Personen über 6 Jahren 740,- Euro 2.3 Urnenreihengrab als Erdgrab 400,- Euro 2.4 Urnenreihengrab in einer Urnenstele 650,- Euro 2.5 Urnengrab im anonymen Grabfeld 400,- Euro3. Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten;

Gebühr für die Grabnutzung

3.1 Tiefwahlgrab, zwei Grabstellen 1.550,- Euro 3.2 Tiefwahlgrab, vier Grabstellen 3.100,- Euro 3.3 Tiefwahlgrab, zwei Grabstellen im Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften 1.500,- Euro 3.4 Urnenwahlgrab – Erdwahlgrab, vier Grabstellen 1.200,- Euro 3.5 Urnenwahlgrab – Urnenkammer in Stele, zwei Grabstellen 1.250,- Euro4. Erneuter Erwerb eines Grabnutzungsrechtes

4.1 für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 3.1 bis 3.5 4.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer

(mindestens 5 Jahre) anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zu der erneuten Nutzungsdauer; angefangene Jahre werden voll gerechnet.

5. ein Zuschlag zur Nr. 1.1 bis 3.5 für andere Verstorbene im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 7 der Satzung über die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Oftersheim in Höhe von 20 %

6. Benutzung der Friedhofshalle

6.1 für die Benutzung der Friedhofshalle und einer Leichenzelle 350,- Euro 6.2 für die ausschließliche Benutzung der

Leichenzelle je Tag 16,- Euro höchstens 60,- Euro 6.3 für die Benutzung der Kühlzelle je Tag 20,- Euro höchstens 80,- Euro7. ein Zuschlag zur Nr. 6.1 für andere Verstorbene im Sinne

des § 1 Abs. 1 Satz 7 der Satzung über die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Oftersheim in Höhe von 15 %

8. Für sonstige Leistungen

8.1 für folgende Leistungen wird Kostenersatz nach tatsächlichen Kosten erhoben:

8.1.1 für das Ausgraben von Leichen und Gebeinen 8.1.2 für das Tieferlegen von Leichen und Gebeinen (im

Zusammenhang mit einer kostenpfl ichtigen weiteren Bestattung)

8.1.3 für das Umbetten von Leichen und Gebeinen 8.1.4 für das Ausgraben von Urnen 8.1.5 für die Benutzung eines Notsarges 8.1.6 für die Beisetzung der von auswärts überführten

Gebeine 8:2 für das Umbetten von Urnen 100,- Euro 8.3 Gebühr für die Verlegung von Schritt- und Abgrenzungsplatten im Feld mit Gestaltungsvorschriften 70,- Euro9. ein Zuschlag zur Nr. 8.2 für andere Verstorbene im Sinne

des § 1 Abs. 1 Satz 7 der Satzung über die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Oftersheim in Höhe von 20 %

§ 6 InkrafttretenDiese Satzung tritt am 01.11.2011 in Kraft.Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Bestattungsgebührensatzung vom 12.10.2004 außer Kraft.

Oftersheim, 13.09.2011BaustBürgermeister

Hinweis:Nach § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung – sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 42 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat – von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Apothekendienst

Freitag, den 16.09. Engel-Apotheke, HockenheimHeidelberger Str. 3, Tel. 06205/7173

Samstag, den 17.09. Kurpfalz-Apotheke, OftersheimMannheimer Str. 60, Tel. 59480

Sonntag, den 18.09. St.- Martin-Apotheke, SchwetzingenCarl-Theodor-Str. 21, Tel. 4860

Montag, den 19.09. Enderle-Apotheke, KetschSchwetzinger Str. 47, Tel. 69420

Dienstag, den 20.09. See-Apotheke, KetschSeestr. 53, Tel. 65533

Mittwoch, den 21.09. Schubert-Apotheke, PlankstadtSchubertstr. 41, Tel. 923305

Donnerstag, den 22.09. Sonnen-Apotheke, BrühlMessplatz 4, Tel. 71288

Der Notdienst wechselt täglich um 8:30 Uhr

Apothekendienst am MittwochnachmittagAm Mittwoch, den 21.09., 15:00 bis 18:30 Uhr:Hardtwald-Apotheke, Oftersheim, Dreieichenweg 1, Tel. 52433

Ärztlicher NotfalldienstVon Fr. 19 Uhr bis Mo. 7 Uhr,Mo. + Di. + Do. 19 Uhr bis 7 UhrMi ab 13 Uhr bis Do. 7 Uhr;Markgrafenstr. 2/9, SchwetzingenTel. 06202/19292

Rettungswagen(Rufnummer 112)

Augenärztlicher NotfalldienstRufnummer 19292

- Lesen Sie bitte weiter auf Seite 20 -

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19Nummer 37Freitag, 16. September 2011

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20 Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Ärztlicher Akut-Dienst für Privatpatienten und Selbstzahler – PrivADRufnummer 01805/304 505

Zahnärztlicher BereitschaftsdienstBitte unbedingt vorher anmelden!!Der Zahnarzt ist samstags, sonntags und feiertags in der Zeit von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr in der Praxis anwesend – in dringenden Fällen auch außerhalb der Sprechstunden tele-fonisch erreichbar.17.09., 8:00 Uhr – 19.09., 8:00 Uhr:Dr. Claudia Stauche, Schönauer Str. 29, Plankstadt

Der zahnärztliche Notfalldienst ist im Internet unterhttp://www.zahn-forum.de/opencms/opencms/patienten/not-dienst/karlsruhe/index.html abrufbar.

AVR-Information:07261/931-202 Fragen zur Hausmüllabfuhr (Tonnen, Gebühren)07261/931-395 Fragen zum Gewerbeabfall (Tonnen, Gebühren)06221/878-100 Gewerbe Grüne Tonne plus 07261/931-931 Störung bei der Abfuhr07261/931-310 Anmeldungen zu den Sammlungen: Sperrmüll, Altholz, Elektro, Schrott, Grünschnitt07261/931-7100 Zentrale Faxnummer

Beratung in allen Abfallfragen erhalten Sie per E-Mail über:[email protected] oder im Internet unter www.avr-rnk.de

Giftnotruf MainzTel. 06131/232466

Notrufnummer Strom06222/56-224

ASB Samariterhaus (Altenpfl egeheim)Notdienst: 06202/978 66-0

EnBW Regionalzentrum Nordbaden/Zentrale in Ettlingen 07243/180-0Störungsmeldestelle – Strom 0800/3629477Bezirkszentrum Schwetzingen 06202/2774-0Servicetelefon (0800) 9999966

Malteser HilfsdienstMahlzeiten und Hausnotruf 01801/302010

Die Nummer gegen Kummer0800/111 0 333 Kinder- und Jugendtelefon (Mo. - Fr. 15:00-19:00 Uhr) 0800/111 0 550 Elterntelefon(Mo. u. Mi. 9:00-11:00 Uhr, Di. u. Do. 17:00-19:00 Uhr)

Telefonseelsorge0800/111 0 1110800/111 0 222Internetzugang über http://www.telefonseelsorge.de

Kinderschutz-Notruf im Rhein-Neckar-Kreis„Nicht wegschauen – anrufen“ Tel. 112

Schwangerschaftskonfl iktberatungSchwangerenberatungDonum vitae Tel. 06221/4340281Beratung und Information Diakonisches WerkKontakt: Hildastr. 4a, 68723 SchwetzingenTel.: 06202/9361-0Fax 06202/9361-20Mail: [email protected]: www.dw-rn.deSprechzeiten:Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 UhrFreitag 9:00 – 12:00 Uhr und nach VereinbarungAngebote:1. Sozialrechtliche Beratung: Hilfe bei sozialrechtlichen Fra-

gen, bei der Klärung von Ansprüchen, bei fi nanziellen Pro-blemen.

2. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfl iktberatung: (staatlich anerkannte Beratungsstelle) Beratung über Hil-fen in der Schwangerschaft, bei persönlichen Schwierigkei-ten und Paarproblemen, im Schwangerschaftskonfl ikt (mit Beratungsnachweis), Informationen über soziale Leistungen, Stiftungsgelder und sonstige fi nanzielle Hilfen, Beratung zur Verhütung und Familienplanung.

3. Migrationserstberatung und Sozialberatung für Migranten4. Familien- und Lebensberatung: Hilfe bei persönlichen

Konfl iktsituationen, bei psychosozialen Schwierigkeiten, bei Partnerschafts- und Familienproblemen.

5. Kur- und Erholungsberatung: Beratung über Kur- und Erholungsaufenthalte für Mütter, Kinder, Mutter und Kind, Senioren und Behinderte.

Hospizgemeinschaft Schwetzingen-HockenheimIhr Partner für die Beratung und ambulante Begleitung Schwer-kranker, Sterbender und ihrer Angehörigen in der Region SchwetzingenHospiztelefon: 0171/8581987 Kontakt: Hospizgemeinschaft Region SchwetzingenBodelschwinghstr. 10/1, 68723 SchwetzingenTel. Verwaltung: 06202/[email protected] www.hospizgemeinschaft.de

Deutsches Rotes KreuzService für Menschen zu Hause Tel.: 06201/602146HausNotruf, MenüService etc.www.drk-service-fuer-menschen-zu-hause.de Servicetelefon 0180/3650180

Leben im Alter - wie wird das sein ? Wer ist dann da, wenn Hilfe benötigt wird? Fragen, die sich viele Menschen stellen.Die ev. Nachbarschaftshilfe hat sich das Ziel gesetzt, alten Men-schen bei den Dingen des alltäglichen Lebens behilfl ich zu sein, Einsamkeit zu lindern und sozialen Halt zu geben. Wir wollen alte Menschen unterstützen, damit sie den Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen können.Die Arbeit der Nachbarschaftshilfe orientiert sich an den Wün-schen und Bedürfnissen der Hilfe suchenden Menschen. Die Würde des Einzelnen, ungeachtet seines Krankheitszustandes, seines Alters und seiner Defi zite steht im Vordergrund.

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21Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Ein Team von 50 Mitarbeitenden bietet praktische Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Bügeln, bei der Gartenarbeit, begleiten zum Arzt und zu Behörden oder Spaziergängen. Angehörige, die zu Hause Pfl egefälle betreuen, wird Entlastung durch stundenwei-se Übernahme der Betreuung angeboten.

Unsere Hilfsangebote sind vielfältiger Art und werden auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt.

Möchten Sie uns kennen lernen? – Rufen Sie uns ganz unver-bindlich an! Wir nehmen uns Zeit für Sie und informieren Sie gerne!

Einsatzleitung: Maria Meyer, Sandhäuser Str. 11,

68723 Oftersheim, Tel. 55612

Vampir-Nacht für Jung und Alt:

Ulrike Schweikert liest aus „Die Erben der Nacht“ – Band 5 „Vyrad“

Samstag, 22. Oktober 2011,19.30 Uhr,

Mannheimer Str. 95, Rose-Saal,

Bildquelle: cbj -verlag /

Ende des 19. Jahrhunderts stehen sich die letzten sechs Vampir-Clane feindselig gegenüber. Doch als ihre Art vom Untergang bedroht ist, gibt es nur einen Weg, das eigene Überleben zu sichern: Gemeinsam sollen ihre Kin-der ausgebildet werden, damit sie von den Stärken jedes Clans profi tieren ... - Fantastische Abenteuer mit Vampiren, Elfen, Drachen, Magiern und magischen Töchtern erwarten die Fans von Stephenie Meyer und ähnlicher Vampir-Serien in dieser neuen sechsteiligen Serie der deutschen Erfolgs-autorin Ulrike Schweikert.

Am 19. September erscheint „Vyrad“, der fünfte Band der Serie. Er entführt die Leser

nach London in die Zeit von Jack the Ripper. Vom Clan der Vyrad sollen die jungen Vampire lernen, wie man das Tageslicht erträgt und sich in Nebel aufl öst. Ivy sieht eine schreckliche Gefahr heraufziehen, die alle Clans bedroht. Doch sie kann ihre dunkle Ahnung mit niemandem teilen, denn nach wie vor ist sie aus der Akademie ausgeschlossen, seit entdeckt wurde, dass sie eine Unreine ist. Zudem wagt sie nicht einmal ihren Bruder Seymour einzuweihen, auf welche Weise sie ihr Wissen um diese Bedrohung erlangt hat ...

Ulrike Schweikert arbeitete nach einer Banklehre als Wertpa-pierhändlerin, studierte Geologie und Journalismus. Seit ihrem fulminanten Romandebüt Die Tochter des Salzsieders ist sie eine der erfolgreichsten deutschen Autorinnen historischer Romane. Ihr Markenzeichen: faszinierende, lebensnahe Heldin-nen. Nach ihren beiden großen historischen Jugendromanen Das Jahr der Verschwörer und Die Maske der Verräter hat die vielseitige Autorin inzwischen ihre erste Fantasy-Saga für Jugendliche verfasst, die auf Anhieb ein Erfolg wurde: Die Erben der Nacht. Ulrike Schweikert lebt und schreibt in der Nähe von Stuttgart.

Gemeinschaftsveranstaltung von Gemeindebücherei und Buchecke Oftersheim

Vorverkauf ab Montag, dem 26.09.11 bei Buchecke (Tel. 06202 / 59 30 84) und Gemeindebücherei (Tel. 06202/ 597-155).

Eintritt: 8,- Euro Erwachsene

6,- Euro Jugendliche (12-17 Jahre)

(bis 16 Jahre nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten)

Familienrabatt (1 Erwachsener und 2 Jugendliche) = 18,- Euro

Eintritt inklusive kleiner Vampirknabbereien, ohne Getränke

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22 Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Einladung Der Jugendgemeinderat der Gemeinde Oftersheim lädt zur Sitzung am Mi., 21.09.11, 19:30 Uhr, Bürgersaal, Eichendorffstr. 2 ein.Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:1. Protokoll der letzten Sitzung2. Rückblick und Berichte der Projektgruppen3. Aktuelle Projekte und Jobliste

4. Veranstaltungsplanung

5. Verschiedenes

Die Sitzungsleitung übernimmt JGR Tobias Kehder

gez. Marc Weber

Jugendgemeinderat

Jugendgemeinderat der Gemeinde Oftersheim

Jugendgemeinderat wagt sich an Großveranstaltung!

„O‘zapft is!“ Oktoberfest in der Kurpfalzhalle am Samstag, 29.10.2011, ab 18.30 Uhr

Zum ersten Mal wird in Oftersheim ein Oktoberfest für Jung und Alt veranstaltet und die Planung läuft auf Hochtouren!

An diesem Abend wird es alles geben, was ein richtiges Oktoberfest ausmacht. Vom extra besorgten Oktoberfestbier aus Bayern (Weißbierbrauerei „SCHNEIDER- WEISSE“) bis hin zu kleinen bayrischen Leckereien. Auf der Showbühne werden natürlich auch richtig die Fetzen fl iegen…!

Die Partyband „Aprikosen“, bestens bekannt vom „Schmutzigen Donnerstag“ des Vereinskartells, wird die Hütte zum Kochen bringen! Beim „Warm-up“ und zu späterer Stunde werden die hauseigenen Oktoberfest-DJs mit bekannten Partyhits alle Gäste zum Mitsingen und Tanzen bringen! Aber nicht genug ... Es gibt noch einige Highlights, die jetzt noch nicht verraten werden!

Natürlich besteht keine „Trachtenpfl icht“! Deshalb freut sich der Jugendgemeinderat umso mehr, wenn viele Besucher in Trachtenmode kommen. Die schönsten Herren in zünftiger Tracht und die schönste Dame im Dirndl werden offi ziell gekürt und natürlich auch belohnt!

Bürgermeister Helmut Baust und Jugendgemeinderat Dominik Alt werden um 19.00 Uhr das „Oktoberfest-Fass“ anstechen!

Karten sind im Vorverkauf ab 17.10.2011 bei Schreib- und Spielwaren Kaiser erhältlich!

Jugendgemeinderat und Jugendzentrum gemeinsam unter-wegs

„Action-Nachmittag“ für Kinder und Jugendliche auf dem Lessingplatz ein voller Erfolg!

Im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion mit dem Jugendzen-trum (JUZ) war am vergangenen Donnerstag der Bauwagen des Jugendgemeinderats im Einsatz auf dem Lessingplatz.

Auf dem sonst eher spärlich bevölkerten wunderschönen Gelän-de herrschte trotz regnerischem Herbstwetter ein reges Treiben, vor allem Kinder und Eltern waren von der Spielaktion begeis-tert. Auch eine Gruppe des Sonnenblumen-Kindergartens kam zu Besuch.

Geboten waren jede Menge sportliche Unterhaltung, u.a. Klein-feldtennis und Basketball, ein Bastelstand des JUZ und als besonderes Highlight war - mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Heidelberg - das reichlich ausgestattete Spielmobil des BSK (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.) aus Krautheim zu Gast.

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23Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Der Verein „Capoeira Rhein-Neckar“ e.V. beeindruckte mit einer sehr gelungenen Präsentation des brasilianischen Kampftan-zes. Für „chillige Mukke“ in der „Open Air Lounge“ sorgte DJ-Galaxis, für „Slush-Ice“ der Jugendgemeinderat und für Süßigkeiten und kühle Getränke das JUZ.Ein besonderer Dank gilt der Firma Marcus Fackel, die für den Bauwagen eine erstklassige Markise spendete und sie auch gleich noch sturmsicher montierte.JUZ und JGR sind insgesamt zufrieden mit der gemeinsamen Ferienaktion und werden sie mit Sicherheit im nächsten Jahr wiederholen.

Mannheimer Str. 67, 68723 Oftersheim, 06202/597-156,www.juz.oftersheim.de, E-Mail: [email protected]

Wochenprogramm 19.09. – 23.09.11 Mo.,19.09. JUZ & Hausaufgaben:14.00 - 16.00 Uhr Hausaufgabenbetreuung (Klassen 1 – 4)

Gruppenprogramm:16.00 – 17.00 Uhr Fantasy² -junges Theater Oftersheim mit Verena Bittner - Theatergruppe für 8- bis 12-Jährige im Rose Saal

Offener Bereich:16.00 – 19.00 Uhr Teens Treff (für 10- bis 15-Jährige)18.00 – 20.00 Uhr Chillzone – fernsehen, Musik hören, Dämmerlicht, Couching (ab 14 Jahren)18.00 – 21.00 Uhr Jugendcafé ab 16 Jahren

Special:18.00 – 20.00 Uhr Beat – Boxing – ab 12 Jahren

Di., 20.09. JUZ & Hausaufgaben:14.00 - 16.00 Uhr Hausaufgabenbetreuung (Klassen 1 – 4)

Gruppenprogramm:16.00 – 19.00 Uhr Musikwerkstatt: (E-)Gitarren- & Blockfl ötenkurse16.00 - 17.30 Uhr Mädchengruppe für Mädchen von 6 – bis 9 Jahren mit Monique. Heute: Wir basteln Zettel/Bildhalter17.30 – 19.00 Uhr Bandtreff/Bandproben

Mi., 21.09. JUZ & Hausaufgaben:14.00 - 16.00 Uhr Hausaufgabenbetreuung (Klassen 1 – 4)

Gruppenprogramm:16.30 – 18.00 Uhr Funtime für Jungs von 6 – bis 9 Jahren mit Sebastian. Heute: Besuch im Polizeirevier Schwet-

zingen16.00 – 17.00 Uhr „Move your body!“- Tanzgruppen: 6 – 10 Jahre („Crazy Babes“)17.00 – 18.00 Uhr 11 – 14 Jahre (Unique)18.00 – 19.00 Uhr 15 – 18 Jahre („Flow Control“)Offener Bereich:16.00 – 19.00 Uhr Teens Treff (für 10- bis 15-Jährige)18.00 – 21.00 Uhr Jugendcafé ab 16 Jahren

Do., 22.09. JUZ & Hausaufgaben:14.00 - 16.00 Uhr Hausaufgabenbetreuung (Klassen 1 – 4)

Gruppenprogramm:

16.30 – 18.00 Uhr *Just for Girls* (nur für Mädchen von 10 bis 13 Jahren) mit Patricia & Miriam. Heute: Muffi ns backen

Neu! Neu! Neu!

16.00 – 18.00 Uhr Pasta la vista–Baby!

Mädchenkochgruppe

8 – 12 Jahre, 6 Termine, nur mit

Anmeldung!

Offener Bereich:

16.00 – 19.00 Uhr Teens Treff (für 10- bis 15-Jährige)

Fr., 23.09. JUZ & Hausaufgaben:

14.00 - 16.00 Uhr Hausaufgabenbetreuung (Klassen 1 – 4)

Gruppenprogramm:

16.00 – 17.30 Uhr „Kraut & Rüben“ – Gärtner-Gruppe für 6- bis 10-Jährige mit Frau Grigo

16.00 – 17.30 Uhr „Tool-Time“- hört mal wer da hämmert- für 10- bis 14-Jährige mit Sebastian

Offener Bereich:

16.00 – 19.00 Uhr Teens Treff (für 10- bis 15-Jährige)

18.00 – 21.00 Uhr Jugendcafé ab 16 Jahren

Tooltime mit neuem Kurs im JUZ Oftersheim

Die beliebte Werkgruppe Tooltime freitags von 16.00-17.30 Uhr) bietet wieder einen neuen Kurs an. Das letzte Projekt „Solardampfer“, wurde abgeschlossen, nun schiebt Tooltime wieder einen Kurs für „Jedermann“ ab 10-14 Jahren nach: „Go-Cart“.

Das „Go Cart“-Modell wird durch einen Elektromotor angetrie-ben und bewegt sich rasant und anmutig auf der Rennstrecke fort. Der ausgeklügelte Antriebsmechanismus wird genauso wie der Blech-Rumpf selber im Kurs angefertigt. Der Beitrag für die Werkspackung beläuft sich auf 12 Euro, man kann sich ab sofort unter 06202/597156 anmelden.

Der Kurs wird aller Voraussicht nach am 23.9.2011 beginnen.

Nur im JUZ und nur für Jungs! “FUN TIME” mit Sebastian.

Gemacht wird alles was Spaß macht:

Fußball, Volleyball, kleine Ausfl üge, aber auch mal Basteln/Werken oder Musikalisches. Hier können die Jungs mal so richtig unter sich sein und machen, was nur ihnen gefällt!

Wo? Jugendzentrum Oftersheim

Wann? Mittwochs von 16.30 - 18.00 Uhr

Alter: 6 - 10 Jahre

Der Unkostenbeitrag beträgt 6 € pro Teilnehmer, d.h. 0,50 € pro “Fun-Time” und ist bei der Anmeldung zu entrichten. Die einzelnen Programminhalte lassen sich aus den unten aufgeführten Terminen entnehmen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung . Bei Fragen stehen die JUZ- Mitarbeiter unter Tel. 06202/597156 gerne zur Verfügung .

Wichtig: Da wir so oft wie es das Wetter zulässt rausgehen wollen, bitte immer entsprechende Kleidung und Getränke mitbringen!

Programm September bis Dezember 2011:

Mi., 21.09. Besuch des Polizeireviers Schwetzingen

Mi., 28.09. Oftersheimer Rallye (wir sind draußen unterwegs!

Mi., 12.10. Fun Time Kino. Bitte Popcorn mitbringen

Mi., 19.10. Bon Apetit! Wir kochen zusammen.

Mi., 26.10. Besuch bei der Feuerwehr Oftersheim

Mi., 09.11. Wunschtag

Mi., 16.11. Fun Time Kino. Bitte Popcorn mitbringen

Mi., 23.11. Schwetzinger Eiszauber (bitte 3 € mitbringen) Treffpunkt ist vor Ort.

Mi., 30.11. Heute wird gebastelt.

Mi., 07.12. Bon Apetit! Wir kochen zusammen

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24 Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Mi., 14.12. Winterspaziergang (Treffpunkt Grillhütte, m. Taschenlampen).

Di., 20.12. Achtung das ist ein Dienstag!! Kinderweihnachtsfeier

(Bitte was für den Grabbelsack mitbringen)Kontakt:Jugendzentrum Oftersheim, Sebastian Längerer06202/597156

---------------------------------------------------------------------------------Anmeldung zum “FUN-Time”

......................................................................................................Name, Alter:

......................................................................................................Tel./Anschrift:

Einverständniserklärung

Ich bin damit einverstanden, dass für mein Kind im Bedarfsfall ärztliche Hilfe angefordert werden darf.

......................................................................................................Krankenversicherung:

......................................................................................................Mitglied/ familienversichert

......................................................................................................Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten (bzw. des Versicherten)

---------------------------------------------------------------------

Sommerferien 2011 im JUZ Oftersheim Teil 2Die Sommerferien in Oftersheim das sollte bereits vom anderen Artikel her bereits bekannt sein, sind auf keinen Fall langweilig. Während es im letzten Bericht die Teilnehmer eher in Richtung Wald, Wiesen und Lagerfeuer zog, so wurden in der zweiten Hälfte der Ferien eher andere Schwerpunkte gesetzt.

„Kanufahrt auf dem Altrhein“, am 25.8.2011: 30 KM auf dem Rad nach Otterstadt und zurück, 12 km im Kanu um und an die Kollerinsel, das Unterfangen liest sich fast schon wie ein Triathlon!? Zumal die 12 Teilnehmer und Betreuer dieses Jahr nicht nur die absolute Maximalstrecken, sondern auch noch ein ungewöhnliches Aufgebot an absoluten Naturwundern erleben durften. Ringelnattern, Wildgänse/-enten, Sonnenbarsche an der provisorischen Angel, Reiher, Schwäne, es ist fast unmög-lich im Nachhinein alles aufzuzählen, mehr Tiere denn je, gab es zu sehen. Jede Menge Kanutricks konnte Uli Maldacker (Uli´s Paddelladen) vermitteln und Kenterübungen im freien Wasser stellten sicher den anstrengendsten, wie auch interessantesten Teil der Kanufahrt dar.

„Kick 4 Fun“ am 31.08.2011: Ein 3-stündiger Vormittag ganz im Zeichen des Leders. Diverse Ballübungen und Trainingsele-mente grenzten an 3 kurze Turnierspiele. Trainer Dennis Mackert blickt auf einen sehr gelungenen Vormittag auf dem SG Sport-platz zurück. Die dafür eigens von der SG Oftersheim (der Dank geht besonders an Familie Zimmermann) zur Verfügung gestell-ten Bälle, Leibchen und sogar der kleine Platz ermöglichten erst den wundervollen Vormittag, der nächstes Jahr wiederholt werden sollte.

Theaterworkshop „Fantasy²“ am 05.09.2011:Im Rahmen des Sommerferienprogramms trafen sich an die-sem Montag 18 Kinder mit Schauspielerin & Musicaldarstellerin Verena Bittner im Oftersheimer Rose Saal. Mit tollen Spielen zum Thema Theater und Selbstdarstellung stieg man ins Thema ein. Die Kinder hatten jede Menge Spaß und es gab auch viel zu lachen. Ruck, zuck waren 2 Stunden vergangen und in der letzten Stunde konzentrierten sich die in 3 Gruppen eingeteil-ten Kinder auf eine selbstinszenierte Szene, bei der jeweils 5 Begriffe in die Performance eingebaut werden mussten. Heraus

kamen völlig unterschiedliche Interpretationen des Themas, die alle außerordentlich gut von den Kindern gespielt wurden. Fazit nach 3 Stunden Schauspielertraining war, dass alle einen wahn-sinnigen Spaß hatten. Die JUZ-Theatergruppe trifft sich immer montags von 16 – 17 Uhr im Rose Saal und freut sich über neue, interessierte Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren.

„JUZ/JGR goes Lessingplatz“ am 08.08.2011:

„Dieses Jahr wird die Aktion nicht ins Wasser fallen!“, so lautete die Devise für 2011 und getreu dieser Vorgabe wurde die Aktion auch bei dürftigen Wetterbedingungen durchgezogen und das sogar mit Erfolg. JUZ und JGR bemannten den Bauwagen mit frisch montierter Sonnen/Regen- Markise (dank Firma Fackel) von wo aus Erfrischungen, Snacks und Slush Ice verkauft wurden. Direkt benachbart waren dann das DJ Zelt von Gala-xis Music und der Kinderbastelstand des JUZ aufgebaut. Als Spielattraktion wurde das Spielmobil des „Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.“ bestellt, welches dann den kompletten Lessingplatz mit Spielgeräten aller Art ausstaffi er-te - alles was das Kinderherz begehrte. Natürlich fanden alle Spielgeräte auch ihre Spielpartner und kurz darauf waren nicht nur die Kinder des Kindergartens „Sonnenblume“ sondern auch zahlreiche Kinder aus der Nachbarschaft beschäftigt alles auszuprobieren. Die musikalische Untermalung von DJ Alt trug zu einem sehr seltenen Partyfl air an einem bewölkten Don-nerstag auf dem Lessingplatz bei. Gegen 17 gab es dann noch eine actiongeladene Vorstellung des Vereins „Capoeira Rhein-Neckar“, welche nochmal alle Besucher der Lessingplatz Akti-on an die Holzbühne mobilisierte und mit seinen artistischen, wilden Bewegungen nochmal für ordentlich Stimmung sorgte.

Frank Jentzsch spricht und erzählt zum Thema

„Das Geheimnis der Märchen“

Frank Jentzsch ist Vater von vier Kindern, von Beruf Architekt. Nach dem frühen Tod seiner Frau widmete er sich neben der Familie den Märchen und der Waldorfpädagogik. Er erzählt für alle Altersgruppen und leitet Fortbildungsseminare, wird auch für uns in seiner humorvollen Art Märchen erzählen und mit uns zusammen deuten: Haben Märchen für uns noch einen Wert? Ist es realistisch, wenn dem Helden, der Heldin alles gelingt, was sie anpacken? Was hat es mit den Grausamkeiten, den Stiefmüttern, dem Wolfsbauch auf sich?

Veranstaltungsort:

Südstadtschule Schwetzingen, in der Kernzeitbetreuung

im UG

Moltkestr. 2 (ggü. Bassermannhaus )

Mittwoch 28.09.2011, 20:15 Uhr,

Eintritt: 5 €, Vereinsmitglieder: 3 €

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25Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Kinderkleiderfl ohmarkt

... WIR LADEN EIN ZUM STÖBERN ...

Wann? Samstag, 24.09.2011 von 9.30 - 12.00 Uhr

Wo? Im Josefshaus, gegenüber der kath. Kirche,

Bismarckstraße 3, Oftersheim

Wie? Der Elternbeirat des Kath. Kindergartens

St. Kilian verkauft FÜR SIE gut erhaltene

Kinderkleidung, Kinderschuhe,

Kinderbettwäsche, Spielsachen und

Umstandsmode nach Größen sortiert.

Telefonische Voranmeldung war erforderlich.

Es sind bereits alle Codenummern vergeben.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt, ebenso steht für die

Kinder ein Maltisch bereit!

Auf Ihr Kommen freuen sich der Elternbeirat

und das Team

des Kath. Kindergartens St. Kilian Oftersheim

Hallo, ihr Lieben! Wir wünschen euch allen ein schönes neues (Schul-) Jahr. Aber bevor es losgeht, berichten wir noch kurz, wie das letzte Schuljahr zu Ende gegangen war: Kurz vor den Sommerferien waren wir zum Abschluss unseres Themas „Fle-dermäuse“ im Schwetzinger Schlossgarten zu Besuch. Die über 70 Kinder und Eltern konnten von 21.00 bis 23.30 Uhr eine Menge Fledermäuse im Taschenlampenlicht beobachten und ihre Rufe im Detektor hören. An manchen Stellen waren es so viele, dass wir gar nicht wussten, wohin wir schauen sollen. Amseln hingegen sieht man zurzeit gar keine, womit wir schon beim ersten Thema des neuen Jahres wären. Ein Thema, bei dem die Kinder – kaum in der Natur-AG – gleich mal ihre For-scherqualitäten in sich entdecken können. Es gibt nämlich ein Problem: Das gegenwärtige Amselsterben im Rhein-Neckar-Kreis. Amseln verhalten sich im August/September zwar gene-rell etwas unauffälliger als sonst – die Brutzeit ist jetzt vorüber und die Mauser beginnt – aber es scheint, als sei gerade die ganze Population zusammengebrochen. Seit Wochen haben wir in Oftersheim keine Amseln mehr gesehen und ständig werden tote gemeldet. Vogelkundler, die sich der Sache angenommen haben, konnten neulich im gesamten Rhein-Neckar-Kreis nur 15 (!) Amseln fi nden. Jetzt machen wir uns auch mal auf die Suche. Vielleicht können wir unseren Teil zur Lösung des Problems beitragen. Die Zeiten für die Natur-AG-Treffen standen beim Schreiben dieser Zeilen noch nicht hundertprozentig fest, aber bei der Veröffentlichung dieser Zeilen dürften alle Kinder schon Infozettel ausgeteilt bekommen haben. Wir freuen uns schon auf euch. Holger und Peter. Bei Fragen könnt ihr gern mal anru-fen: Holger: 06221/1872378, Peter: 574642

Hebel-Gymnasium Schwetzingen

Der erste Schultag – sowohl für die neuen Fünftklässler als auch für den Schulleiter„Ihr habt eine Gemeinsamkeit mit mir: Die Schule hier ist ziem-lich neu für euch und ihr seid sicher auch etwas aufgeregt“, begrüßte der neue Schulleiter Stefan Ade die neuen Fünftkläss-ler am Hebel-Gymnasiums. Für Stefan Ade, Nachfolger von Dr. Adalbert Nessel, war es ebenso der erste Schultag wie für die 169 Schülerinnen und Schüler, die von den Grundschulen in Schwetzingen und den umliegenden Gemeinden aufs Gym-nasium kamen. Nach der Begrüßungsrunde – durch Direktion, Fachabteilungsleiter, Elternbeirat, Freundeskreis – durften die Hebelianer in ihre erste Schulstunde bei ihren Klassenlehre-rinnen. Die Lehrerinnen haben sie sehr herzlich in Empfang genommen, unterstützt von Vertrauensschülerinnen und -schü-lern. Das sind ältere Hebelianer, die sich um die Stärkung der Klassengemeinschaft kümmern und Ansprechpartner für Fra-gen und Probleme sind. In der Zwischenzeit konnten sich Eltern und andere Gäste in der Mensa bei einem Testessen stärken oder beim Sektempfang des Freundeskreises erste Kontakte knüpfen.Birgit Schillinger

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26 Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Der Unterstufenchor begrüßt die neuen Hebel-Schülerinnen und -Schüler

Wir fahren nach Berlin – erfreuliche Nachricht für das Hebel-Leichtathletikteam!Im Juli hatte das Hebel-Gymnasium beim Leichtathletik-Lan-desfi nale von „Jugend trainiert für Olympia“ in Brackenheim den zweiten Platz erreicht. Da aber das erstplatzierte Team wegen eines Betrugsversuchs vor wenigen Tagen nachträglich disqua-lifi ziert wurde, erhielt das Hebel-Team kurzfristig die erfreuliche Nachricht, dass sie nun doch zum Finale nach Berlin fahren dürfen. Die Mädchen der Jahrgänge 94-97 werden jetzt vom Sonntag, 18.9., bis Donnerstag, 22.9., nach Berlin reisen. Der Wettkampf fi ndet am Dienstag, 20.9., statt.Die anderen beiden Hebel-Teams werden beim Badenfi nale in Langensteinbach (bei Karlsruhe) am 20.9. antreten. Die Mädchen der Jahrgänge 98-2000 sowie die Jungen der Jahr-gänge 99 und 98 werden dort von der Sportlehrerein Steffi Haaf betreut, die für die Zusammenstellung aller Hebel-Teams verantwortlich ist.Birgit Schillinger

Filmvorführung des Dokumentarfi lm „Der Tag, der in der Handtasche verschwand“ im Rahmen des Welt-Alzheimer-Tag 2011Frau Mauerhoff wird es unheimlich. In eindringlichem Flüsterton erzählt sie, dass etwas Unfassbares vor sich geht. Was sie nicht weiß, ist, dass sie ihr Gedächtnis verliert und neuerdings in einem Duisburger Heim lebt. Die Kamera scheint ihre Verbündete zu sein, und sie steht mit ihr in ständigem Dialog. Sie irrt durch ein Labyrinth ihr unbekannter Gänge und möchte nach Hause. Die Dinge, die ihr passieren, erscheinen ihr merkwürdig. Geschäftige Krankenschwestern behaupten, dass sie in einem der Zimmer dieses rätselhaften Hauses wohnen würde - das besagte Zimmer hat sie jedoch noch nie gesehen, und so bekommt sie langsam den Verdacht einer kollektiven Verschwörung. Durch ihr Vertrauen zu der Kamera, ihre charismatische Persönlichkeit und ihre poe-tische Sprache kann Frau Mauerhoff die beunruhigende Welt, in der sie lebt, sehr nachvollziehbar schildern.Der unter anderem mit dem Grimme Preis 2002 ausgezeichnete Film der Regisseurin Marion Kainz wird anlässlich des Weltalz-heimertages am Mittwoch, den 21. September um 19 Uhr im Palais Hirsch gezeigt. Anschließend fi ndet eine Gesprächsrunde mit Fachleuten statt.Die Filmvorführung ist eine Kooperationsveranstaltung des Generationenbüros der Stadt Schwetzingen, der kirchlichen Sozialstation Schwetzingen, der Pro Seniore Residenz Brühl und der VHS Bezirk Schwetzingen e.V.

Ein Sommer auf Hiddensee ... dat söte LännekenDiavortrag von Renate und Werner Schellenberg am Mittwoch, 21.09.11 um 19.00 Uhr im Hebelhaus in Schwetzingen, Hildastr. 4a in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Diakonieverein. Eintritt frei. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.

Freie Plätze im Fach musikalische Früherziehung in Ofters-heim sowie im Instrumentenkarussell in Schwetzingen

Die Musikschule Bezirk Schwetzingen e. V. beginnt wieder ab Oktober 2011 mit neuen Kursen über die Dauer von 2 Jahren im Fach musikalische Früherziehung. Für Kinder im Alter von 4 Jahren fi nden diese in Oftersheim wie folgt statt:

Dienstags 15:30 bis 16:30 Uhr im Martin-Luther-Kindergarten bei Lydia Usselmann

Ab 06. Oktober beginnt das neue Instrumentenkarussell an der Musikschule. Der Unterricht geht über die Dauer eines Jahres und fi ndet in der Musikschule in Schwetzingen immer donners-tags in der Zeit von 15:00 bis 15:45 Uhr statt.

Wer noch auf das Karussell aufsteigen möchte, sollte sich umgehend an der Musikschule anmelden.

Schriftliche Anmeldungen sind jetzt noch möglich. Diese sind zu senden an das Sekretariat der Musikschule Bezirk Schwetzin-gen e. V. Mannheimer Str. 29, 68723 Schwetzingen.

Weitere Informationen unter Tel.: 06202/5777980.

Nächste Schadstoffsammlungen der AVR in Ketsch und in Plankstadt

In vielen Haushalten fallen gelegentlich Produkte an, die umwelt-gefährdende Stoffe enthalten. Bei der Schadstoffsammlung der AVR können diese Stoffe umweltgerecht entsorgt werden.

Am Freitag, den 23.09.2011 können die Bürgerinnen und Bür-ger Schadstoffe von 12.00 bis 14.00 Uhr bei der Abfallumlade-anlage Ketsch, An der Speyerer Landstraße beim Umweltmobil der AVR abgeben.

Am Freitag, den 23.09.2011 können die Bürgerinnen und Bür-ger Schadstoffe von 8.00 bis 11.00 Uhr auf dem Festplatz beim Umweltmobil der AVR abgeben.

Schadstoffe, wie fl üssige Farben und Lacke (außer Dispersions-farben), Pinselreiniger, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Pfl anzenspritzmittel, Rostschutzmittel, Spraydosen mit Restin-halt, Reinigungsmittel etc. aus Haushalten können bei der Schadstoffsammlung der AVR in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden.

Die Schadstoffe sollten aus Sicherheitsgründen in der Original-verpackung angeliefert werden und auslaufsicher verpackt sein, außerdem dürfen die einzelnen Gebinde nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 30 l sein.

Leere Farb-, Lackdosen und -eimer sowie leere Spraydosen gehören in die Grüne Tonne plus.

Aufgrund vermehrter Anfragen weist die AVR ausdrücklich darauf hin, dass Dispersionsfarben (Wandinnenfarben) nicht beim Umweltmobil angenommen werden. Diese Farben sind ausgehärtet über die Restmülltonne zu entsorgen, da sie schad-stoffarm und lösemittelfrei sind. Die leeren Behälter können über die Grüne Tonne Plus bzw. bei größeren Behältern als Sperrmüll entsorgt werden. Die Farben müssen ausgehärtet sein, nicht fl üssig!

Autobatterien (Bleiakkumulatoren) unterliegen einer Pfand-pfl icht und werden vom Handel zurückgenommen. Aus diesem Grund können sie nicht beim Umweltmobil abgeliefert werden.

Die Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH (AVR) bittet die Bevölkerung, Schadstoffe nur zu den angegebenen Terminen beim Personal des Schadstoffmobils abzugeben, um Gefährdungen für spielende Kinder und die Umwelt zu vermeiden.

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27Nummer 37Freitag, 16. September 2011

AVR Energie errichtet erste Freifl ächen-PhotovoltaikanlageAuf dem Gelände der Deponie Sinsheim laufen derzeit die Baumaßnahmen für die erste Freifl ächen-Photovoltaikanlage, welche die AVR Energie auf dem im Jahr 2009 verfüllten und abgedichteten ältesten Deponieabschnitt I errichtet. Die Pho-tovoltaikanlage, die bis Mitte Oktober in Betrieb geht, hat eine Nennleistung von 884,8 kW-peak, dies bezeichnet die maximale Leistung bei optimaler Sonneneinstrahlung. Die Freifl ächenanla-ge besteht aus 3.840 kristallinen Modulen, die eine Solarfl äche von insgesamt 6.320 m2 bilden. Pro Jahr wird die Anlage ca. 870.000 Kilowattstunden erzeugen. Diese Strommenge reicht aus, um 250 Haushalte mit Strom zu versorgen – geht man von einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowatt-stunden pro Haushalt aus.Der erzeugte Strom wird von der ENBW in das örtliche Strom-netz eingespeist und kommt so den Sinsheimer Haushalten zugute. Die Freifl ächen-Photovoltaikanlage leistet auch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz: Ca. 522 Tonnen an CO

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werden hier pro Jahr eingespart – verglichen mit dem Energie-mix, was derzeit beim Normalverbraucher aus der Steckdose kommt.Die Kosten für diese Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 1,8 Mio EUR. Die AVR Energie tätigt mit dieser Investition einen wei-teren Schritt, um die Deponie Sinsheim zum Zentrum für erneu-erbare Energien auszubauen. Neben dem Biomasseheizkraft-werk, welches künftig Fernwärme nach Sinsheim liefert, wird hier nun auch die Sonnenenergie zur Stromerzeugung genutzt.

Für 2012: Rhein-Neckar-Kreis sucht Azubis für technische BerufeDas Landratsamt als einer der größten kommunalen Arbeitgeber der Region sucht für das Ausbildungsjahr 2012 noch motivierte und zuverlässige Menschen für mehrere Ausbildungsplätze in den Berufen Vermessungstechniker/in, Straßenwärter/in und Forstwirt/in.Wer sich für einen solchen Ausbildungsplatz interessiert, kann sich bis zum 15. Oktober 2011 mit den üblichen Unterlagen wie Lebenslauf und Zeugnisse schriftlich bewerben beim Landrats-amt Rhein-Neckar-Kreis, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 46 80, 69036 Heidelberg. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.rhein-neckar-kreis.de - Stichwort: Ausbildung oder von Thomas Böbel, Tel. 06221/522-1211.

Attraktivere Fördermöglichkeiten beim Programm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“Das Land und die Europäische Union fördern über das Pro-gramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ seit 2007 Existenzgründerinnen im ländlichen Raum. Auf der Grundlage eines Gutachtens zur Wirksamkeit des Programms wurde nun das Förderspektrum ausgeweitet. Zusätzlich zu den Existenzgründerinnen können nun auch Frauen einen Investiti-onszuschuss erhalten, die ihr Unternehmen erweitern möchten. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen im ländlichen Raum liegt und dadurch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Das Konzept für die Unternehmenserweiterung sollte beispiel-gebend für die Region sein.Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben, die im Rahmen der Existenzgründung oder Unternehmenserweiterung anfallen, wie beispielsweise Errichtung, Erwerb oder Moderni-sierung von unbeweglichem Vermögen, Maschinen, Anlagen, Werbekonzeptionen.Beratung gibt es beim Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Rhein-Neckar-Kreis, Generalt-Sigl-Str. 12, 74889 Sinsheim. Ansprechpartnerin ist Ellen Füller unter Tel.: 07261/9466-5323 oder E-Mail: [email protected]. Förderanträge

nimmt das für den Wohnort beziehungsweise Geschäftssitz zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe entgegen. Informa-tionen gibt dort Christa Jungfl eisch-Motz, Tel.: +49 (721) 926 3319, Christa.Jungfl [email protected].

Mit der Erweiterung des Förderspektrums wird der Erfahrung Rechnung getragen, dass Frauen in kleinen Investitionsschritten und bei erfolgreicher Marktplatzierung ihr Unternehmen erwei-tern wollen. Weitere Informationen hierzu unter www.frauen.landwirtschaft-bw.de.

Evangelische Kirchengemeinde Oftersheim

Sonntag, 18.9.

10:00 Gottesdienst zum Frauensonntag, Christuskirche

Die Kollekte ist für diakonische und missionarische Dienste der Landeskirche bestimmt.

11:30 Taufgottesdienst, Christuskirche

Dienstag, 20.9.

08:45 Gymnastikgruppe, Gr. Gemeindesaal

10:00 Krabbelgruppe, Gr. Gemeindesaal

15:00 Bezirkskonvent, Gr. Gemeindesaal

Mittwoch, 21.9.

15:30 Konfi rmandenunterricht Gruppe I, Gemeindehaus

17:00 Konfi rmandenunterricht Gruppe II, Gemeindehaus

19:30 Männerrunde, Gemeindehaus

19:30 Bastelkreis

Donnerstag, 22.9.

14:30 Bibelgesprächskreis, Gr. Gemeindesaal

15:30 Ökum. Dienstbesprechung

19:30 Bauausschuss, Pfarramt I/ Eichendorffstraße 6

20:00 Kirchenchor, Gr. Gemeindesaal

Freitag, 23.9.

09:30 Patchwork Gruppe II, Gemeindehaus

14:45 Treffpunkt / 15:00 h Abfahrt zur Konfi rmandenfreizeit nach Neckarelz, Bahnhof / Oftersheim

19:30 Posauenchor: Probe, Gemeindehaus

Frauensonntag 2011

Zur Feier des Frauensonntags am 18. September 2011 sind alle Interessierten herzlich eingeladen! Der Gottesdienst, der einmal bewusst aus weiblicher Perspektive gestaltet wird und sich mit Frauen aus dem Stammbaum Jesus beschäftigt, fi ndet um 10 Uhr in der Christuskirche statt.

Birgit Weber

Ü-30 Treff - erstes Treffen

Neue Gruppe in der evangelischen Kirchengemeinde

Am Freitag, den 16. September, startet um 19.30 Uhr im großen Saal des Gemeindezentrums eine neue Gruppe in der evangeli-schen Kirchengemeinde Oftersheim: die „Ü-30 Gruppe“.

Die Idee zu dieser in der badischen Landeskirche bisher einma-ligen Gruppe entstand auf den seit Jahren mit großem Erfolg durchgeführten Familienfreizeiten. Das Leitungsteam, gebildet aus den Familien Faude, Fackel und Hillengass, entschloss sich spontan, den Gedanken aufzugreifen. Grundlegende Absicht ist, einen offenen Treffpunkt für alle Interessierten zu schaffen.

Das erste Treffen der neuen Gruppe am Freitag soll zunächst einmal ohne Kinder stattfi nden. Der Abend soll dazu dienen, gemeinschaftlich die weiteren Aktivitäten der „Ü-30 Gruppe“ zu planen. So viel steht aber jetzt schon fest: Die Gruppe soll sich alle zwei Monate treffen, mal mit, mal ohne Kinder. Im Mittel-punkt soll die Geselligkeit stehen, also Ausfl üge, Spielabende, Info-Veranstaltungen usw.

Zum ersten Abend sind alle Menschen in Oftersheim „Ü-30“ eingeladen.

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28 Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Evangelische Erwachsenenbildung

Rhein-Neckar-Süd

Neues Programm der Evangelischen Erwachsenenbildung Rhein-Neckar-Süd ist da!In diesen Tagen ist das neue Programmheft der Evangelischen Erwachsenenbildung Rhein-Neckar-Süd erschienen. Es ist ein Jubiläumsheft, feiert die Einrichtung doch in diesem Jahr ihr dreißigjähriges Bestehen. Die EEB nimmt hier ihre Geschichte in den Blick und fragt nach den Themen, die heute und wohl auch in den nächsten Jahren vorrangig sind. Wie die Leiterin der EEB, Doris Eckel-Weingärtner, betont, wird das Gespräch mit allen an der Erwachsenenbildungsarbeit Interessierten gesucht. Denn nur so kann die Arbeit konstruktiv und transparent weiterent-wickelt werden. Neu im Programm sind ausgewählte Veranstal-tungen für Männer. Die Angebotspalette beinhaltet hier theologi-sche Fragestellungen ebenso wie den Wunsch nach Austausch und Gespräch. Dann eine Exkursion zum Autovisionsmuseum in Altlußheim, sowie einen Kochkurs im schönen Zehntkeller in Malsch beim „Singenden Koch“. Wie gewohnt gibt es natür-lich zahlreiche Angebote für Frauen, sowie zwei Angebote im Bereich Familie. Ein Themenkreis geht aus von der Aufführung des Deutschen Requiems von Johannes Brahms im November durch die Evangelischen Kantoreien Hockenheim, Schwetzin-gen und Wiesloch. Pfarrer Hartmut Greiling führt am 18. Okto-ber in das Werk ein. Verschiedene Veranstaltungen wenden sich dem Thema Kreuz, Tod und Ewiges Leben zu. Dazu gehört auch ein Abend für alle, die Kinder in ihrer Trauer begleiten. Ein besonderer Höhepunkt wird im Herbst die Eröffnung der Ausstellung „Kreuz und Quadrat“ am 24. Oktober sein mit-Bildern der Künstlerin Konstanze Beitelschmidt. Erstmalig wird ein Pilgersamstag angeboten „auf dem Jakobsweg von Bad Friedrichshall über Wimpfen im Tal nach Bad Rappenau“.Hinweise zu allen Veranstaltungen fi nden sich im neuen Heft und auch im Internet unter www.eeb-rhein-neckar-sued.de Die Evangelische Erwachsenenbildung Rhein-Neckar-Süd ist zuständig für die beiden Kirchenbezirke Südliche Kurpfalz und Kraichgau. Daher verteilt sich das Programm auf viele Orte. Im Büro der EEB, Telefon 06222-54750, gibt Ihnen Frau Sackczew-ski, gerne Auskunft über die einzelnen Veranstaltungen und nimmt Ihre Anmeldungen entgegen.

Achtsam leben von Moment zu MomentDieser Kurs ist ein 8-Wochen-Achtsamkeitstraining nach Jon Kabat-Zinn und leitet dazu an, achtsam mit sich selbst umzuge-hen, sich das eigene Stressverhalten und den eigenen Lebens-stil bewusst zu machen, hilfreiche Lebenshaltungen wie Geduld, Nicht-Werten und Akzeptanz einzuüben. Der Schwerpunkt liegt bei den Meditationsübungen und dem Austausch der dabei gemachten Erfahrungen. Er fi ndet an acht Mittwochabenden, beginnend am 12. Oktober im Wichernhaus Baiertal und an einem Tag der Achtsamkeit an einem Samstag, 19. November in Wiesloch, statt. Reiner Karcher, Klinikseelsorger am PZN in Wiesloch, leitet diesen Kurs. Die Übungen werden angelei-tet, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Es wird regelmäßige Teilnahme an den Treffen sowie 45-minütiges Üben zuhause erwartet. Ein Informationsabend mit einem verbindlichen Vorgespräch zur Motivationsklärung fi ndet am Mittwoch, 28. September, 19 Uhr im Wichernhaus Baiertal, statt. Eine Anmeldung ist erforderlich, ein Teilnahmebeitrag wird erhoben. Weitere Informationen und Anmeldung bei der EEB unter Tele-fon 06222-54750 oder im Internet unter www.eeb-rhein-neckar-sued.de

Samstag, 17.09. 18:30 h Gottesdienst in Plankstadt

Sonntag, 18.09. 10:00 h Eucharistiefeier mit Rosenkollekte für den Kindergarten11:00 h Einführung von Wolfgang Gaber als Dompfarrer

(Freiburger Münster, Freiburg)

Montag 19.09.

20:00 h Laienspielkreis

20:00 h Gospel Chor Da Capo

Dienstag, 20.09.

19:00 h Gymnastik der Frauen

19:00 h Eucharistiefeier

Mittwoch, 21.09.

14:30 h Seniorennachmittag im Josefshaus –

Thema: Selbstbestimmung am Lebensende

17:00 h Pfadfi nder Jungen

20:00 h Probe Kirchenchor

Donnerstag, 22.09.

16:30 h Pfadfi nder Mädchen

Samstag, 24.09.

18:30 h Eucharistiefeier der Seelsorgeinheit

Sonntag, 25.09.

10:00 h Pontifi kalamt mit Papst Benedikt XVI in Freiburg

18:30 h Eucharistiefeier der Seelsorgeinheit in Plankstadt

Bürozeiten:

Kath. Pfarramt St. Kilian Oftersheim

Mozartstr. 3, Tel. 06202-54771

Di. 14:00 – 16:30

Do. 9:00 – 12:00 und 14:00 – 16:30

Mittwoch- und Freitagvormittag wenden Sie sich bitte an das Pfarramt in Plankstadt, Tel. 21581, zu den sonstigen Zeiten an das Hauptpfarramt in Schwetzingen, Tel. 926280

Sternsinger-Aktion

Ein herzliches „Vergelt‘s Gott“ an alle, die Vorhänge und Stoffe für neue Gewänder der Sternsinger gespendet haben. Es ist viel zusammengekommen. Nun kann das Nähen beginnen und bei der nächsten Sternsinger-Aktion können die Kinder mit den neuen Gewändern durch Oftersheim ziehen.

Vorbereitung zur Erstkommunion 2011/2012

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

vielleicht wurde Ihr Kind vor ca. neun Jahren getauft. Damals haben Sie sich dazu entschieden, dass Ihr Kind den katholi-schen Glauben kennenlernen soll. Dieser (Glaubens-)Weg soll nun durch die Vorbereitung auf die Erstkommunion vertieft werden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung und am ersten Elternabend.

Die Anmeldungen fi nden in den jeweiligen Pfarrbüros an folgen-den Tagen statt:

Oftersheim

Di., 27.9.2011 und Mi. 28.09.2011 von 15:00 – 17:00 Uhr

Plankstadt

Do., 29.09.2011 und Fr. 30.09.2011 von 15:00 – 16:30 Uhr

Sollten Sie an den Tagen in Ihrer Gemeinde verhindert sein, können Sie die Anmeldung gerne in Oftersheim bzw. Plankstadt wahrnehmen.

Der Tag der Erstkommunion 2012 ist am:

15. April 2012, 10 Uhr, St. Kilian Oftersheim

22. April 2012, 10 Uhr, St. Nikolaus Plankstadt

Der 1. Elternabend: wird noch bekannt gegeben

Senioren-Nachmittag

Am Mittwoch, 21.09.11 um 14:30 Uhr sind alle Interessierten, besonders alle älteren Mitbürger zu einem interessanten Vortrag mit dem Thema: „Selbstbestimmung am Lebensende“ in das Josefshaus, Bismarckstr. 3 eingeladen. Das Seniorenteam wird an diesem Nachmittag in gewohnter Weise die Besucher mit Kaffee und Kuchen verwöhnen.

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29Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Jehovas Zeugen Schwetzingen

Jehovas Zeugen laden Sie gern ein zu ihren biblischen Vor-trägen in deutscher und englischer Sprache in Schwetzingen, Robert-Bosch-Str.7. Der Eintritt ist frei, keine Kollekte.

Sonntag, 18.09.201110:00 Uhr „Befreiung aus einer fi nsteren Welt“ (deutsch)12:30 Uhr “The Sacredness of Life and Blood” (englisch)18:00 Uhr „Eine gute: Botschaft in einer gewalttätigen Welt“

(deutsch)

Daran anschließend Besprechung anhand des Wachtturm-Arti-kels vom 15. Juli: „Gottes ‚Ruhe’ – was ist damit gemeint?“ gestützt auf Hebräer 4:9.

Mittwoch, 21.09.2011, Donnerstag, 22.09.2011, Freitag, 23.09.2011 (englisch)19:00 Uhr Es wird der dritte Teil von Kapitel 9 aus dem Buch

„Legt gründlich Zeugnis ab für Gottes König-reich“ besprochen: „Gott ist nicht parteiisch“ (‚Eine große Zahl wurde gläubig’ / Eine ‚Unterstüt-zung’ in der Not).

19:30 Uhr Neben dem wöchentlichen Bibelleseprogramm Psalm 135-141 werden unter anderem die The-men behandelt: „Unter Gottes Königreich wird die Erde ein Paradies“ und „Warum uns die Worte von Paulus in Römer 14:7-9 trösten“.

Horst Brockel

Verabschiedung von Gerhard Wenner aus dem GemeinderatLaudatio durch den Fraktionsvorsitzenden Jens RüttingerSehr geehrter Herr Bürgermeister Baust,werte Kolleginnen und Kollegen,verehrte Besucher,lieber Gerhard.Heute scheidet unser bisheriger Fraktionsvorsitzender Gerhard Wenner auf eigenen Wunsch aus dem Gemeinderat aus. Seit 1980 war er ununterbrochen Gemeinderat.In den 31 Jahren als Gemeinderat hat er aktiv die Oftershei-mer Kommunalpolitik mitgestaltet. Bevor er am 22. Juni 1980 erstmals von den Oftersheimern in den Gemeinderat gewählt wurde, engagierte er sich im Kommunalpolitischen Arbeitskreis der Oftersheimer SPD, dessen Gründer er war.Die SPD-Fraktion errang bei der Gemeinderatswahl 1980 9 Sitze und wurde wieder stärkste Fraktion. Gemeinsam mit den ebenfalls neu gewählten Gemeinderäten Dr. Klaus Gottschall und Janfried Patzschke komplettierte er die Fraktion.Der Einzug in den Gemeinderat war auch damals keine leichte Aufgabe, bestand doch die Fraktion aus gestandenen Kommu-nalpolitikern.Aber Gerhard Wenner verstand es als gebürtiger Oftershei-mer sich sehr schnell in die Fraktion zu integrieren und zu einem wichtigen Mitglied der Gemeinderatsfraktion zu werden. Als gelernter Fernmeldetechniker der Deutschen Bundespost begann er seine berufl iche Laufbahn. Nach einem Studium der Elektrotechnik fand er seine berufl iche Herausforderung im Uni-Bauamt Heidelberg, bei dem er noch immer als Referatsleiter Vergabe- und Vertragswesen beschäftigt ist.Gerhard Wenner trat 1970 in die SPD ein, war über 12 Jahre Ortsvereinsvorsitzender, Gründer des Kommunalpolitischen Arbeitskreises und von 1991 bis 1997 stellvertretender Frakti-onsvorsitzender, ehe er im Dezember 1997 das Amt des Frakti-onsvorsitzenden übernahm.Lieber Gerhard!Ich lernte Dich durch meinen Parteieintritt 1992 kennen.In meinen ersten Gemeinderatssitzungen welche ich besuchte, merkte ich sofort, dass Du nicht nur dabeisitzt und die Tages-ordnungspunkte abnickst, sondern durch wesentliche Wort-

beiträge die Oftersheimer Kommunalpolitik mitgestaltest. Dein Fachwissen, insbesondere in Baufragen und Dein reicher Erfah-rungsschatz wurden im Gemeinderat geschätzt und anerkannt.Du hast glaubwürdig und nachvollziehbar argumentiert und Begriffe wie Soziale Gerechtigkeit und Solidarität in Deiner Arbeit mit Leben gefüllt.Du hast die politische Auseinandersetzung nicht gescheut und Deine Meinung klar zum Ausdruck gebracht.In einer Zeit, in der es oftmals eine politische Beliebigkeit gibt und eine Unterscheidbarkeit der politisch Handelnden immer schwieriger wird, hast Du Rückgrat gezeigt und bist Deiner Linie treu geblieben.Viele Menschen bedauern heute, dass es bei Parteien und anderen politischen Vereinigungen nicht mehr genügend Per-sönlichkeiten und Köpfe gibt.Dir darf ich aber heute sagen: Du bist und warst eine herausra-gende Persönlichkeit dieses Gremiums.Ich selbst habe von Dir vieles gelernt und vieles zu verdanken.Herr Bürgermeister Baust hat vorhin viele Entscheidungen bei denen Du maßgeblich mitgewirkt hat aufgezeigt.Eines, welches ich aber aus heutiger Sicht für beachtenswert halte, möchte ich nicht unerwähnt lassen.1985 hat die SPD Fraktion unter Deiner Mitwirkung bereits einen Antrag auf Einführung von Tempo 30 in der Heidelberger Straße gestellt.Und nun, allerdings nach Deinem Ausscheiden haben wir die Hoffnung dieses Vorhaben in die Tat umsetzen zu können.Daher kann ich sagen, Dein Wirken im Gemeinderat, ist mit Deinem Ausscheiden aus diesem Gremium noch nicht beendet!Heute nach 31 Jahren politischer Arbeit im Gemeinderat verab-schieden wir Dich.Es ist für mich und die SPD-Fraktion, wie übrigens für den gesamten SPD-Ortsverein, nicht einfach gewesen, sich eine Gemeinderatsfraktion ohne Dich vorzustellen, wir nehmen Dein Ausscheiden mit Bedauern zur Kenntnis.Wir freuen uns aber, dass Du uns im Ortsvereinsvorstand erhal-ten bleibst.Im Namen der SPD-Fraktion und des SPD-Ortsvereins wünsche ich Dir von ganzem Herzen weiterhin alles erdenklich Gute.Nicht vergessen möchten wir die Familie von Gerhard, die viel Zeit ohne Ehemann und Papa verbringen musste. Wir bedanken uns bei Dir, liebe Gaby, Kerstin und Kathrin.Ich danke Dir lieber Gerhard, für Dein unermüdliches Wirken für die SPD und unsere Heimatgemeinde.Auf unserer traditionellen Winterfeier werden wir Dir in Deiner SPD-Familie für Dein Engagement danken.

Raderkundung „Tour de Ofdasche“ der SPDAm Samstag, den 17. September, fi ndet eine Raderkundung der Oftersheimer SPD statt. Um 15 Uhr trifft man sich vor dem Rathaus. Im Mittelpunkt der „Tour de Ofdasche“ stehen die aktuellen Bauprojekte der Gemeinde. Anschließend trifft man sich zum Ausklang auf den „Tag der offenen Tür“ der Freiwil-ligen Feuerwehr. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

VorstandssitzungAm Montag, den 26. September, fi ndet um 19.30 Uhr eine parteiöffentliche Vorstandssitzung im Fraktionszimmer des Ver-waltungsgebäudes in der Eichendorffstr. 2 statt. Mitglieder sind herzlich eingeladen.Jens Rüttinger

FDP-Pilotprojekt 3. Oktober Freie Dampfnudel-Party am Nationalfeiertag Segwayfahrten, Ponyreiten und Ballonfl ugwettbewerb Die FDP Oftersheim lässt sich durch schlechte Wahlergebnisse und schwache Umfragewerte auf Bundes- und Landesebene nicht entmutigen und startet jetzt einen Herbst der Initiativen. Die Liberalen sind sich sicher, wieder ein höheres Niveau mittel-fristig erreichen zu können.

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30 Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Von Donnerstag, dem 29. September, bis Freitag, dem 15. Oktober, zeigt die FDP im Gewölbekeller, Eichendorffstr. 2, die Ausstellung „Mauerbau und Mauerfall“. Die Ausstellung wird um FDP-Wahlplakate aus der Zeit der Teilung und der Wieder-vereinigung ergänzt, um zu demonstrieren, wie sehr liberale Politiker in den Einheitsprozess seinerzeit eingebunden waren. Die Rede Hans Dietrich Genschers am 30. September 1989 auf dem Balkon der Prager Botschaft ist in diesem Zusammen-hang unvergessen und ein wichtiger Markstein unserer neueren Geschichte. Eröffnet wird diese Ausstellung mit einem Vortrag von Roland Kohn am Donnerstag, dem 29. September, um 19 Uhr, im Gewölbekeller, Eichendorffstr. 2. Das Vortragsthema lautet: „22 Jahre nach der Prager Ausreise: Freiheit, die wir meinen...“. Roland Kohn, ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter der FDP, war 1989/90 deutschlandpolitischer Sprecher der FDP und ist ein profunder Kenner der Entwicklung zur Deutschen Einheit.Etwas weniger politisch, dafür kulinarischer ist das FDP-Pilot-projekt „Freie Dampfnudel Party“ am Montag, dem 3. Oktober, im Gewerbegebiet Hardtwald. Am Tag der Deutschen Einheit kann man ab 11 Uhr dort zwischen den Firmen MHI, Marcus Fackel, und Steeds Reiterhof bei Dampfnudeln und Kartoffel-suppe feiern.Kinder können unter Aufsicht auf Ponys reiten und die Pferde im Stall Steeds bewundern. Ein Ballonfl ugwettbewerb und Kinder-schminken ergänzen das Programm. Eher für Erwachsene gibt es Segwayfahrten im Oftersheimer Gewerbegebiet – auch ein Spaß, der nicht zu verachten ist.Die FDP will mit diesen Initiativen ihre Akzeptanz erhöhen und die Bürger näher an liberales Gedankengut heranführen. Schließlich braucht die FDP mehr Sympathie für ihre Werte, mehr Wähler für gute Wahlergebnisse und auch mehr Mitglieder für die politische Arbeit auf allen Ebenen.Peter Pristl

Freiwillige Feuerwehr Oftersheim

Immer wieder Spiele rund ums Wasser bei der Freiwilligen Feuerwehr

Gruppenbild Sommerferienprogramm Feuerwehr Oftersheim

Am Samstag, den 03.09.2011 war es wieder so weit. Die Feuer-wehr war wegen dem Sommerferienprogramm zu Gast auf den Aussiedlerhöfen bei den Familien Koppert und Gieser. Genau 35 Kinder im Alter von 8 – 17 Jahren erschienen und nahmen an den dargestellten Aktivitäten rege teil.Punkt 14.00 Uhr begann alles und die Teilnehmer/-innen wurden in mehrere Gruppen aufgeteilt. Gesagt getan stellten sich die Jungen und Mädchen ihren Aufgaben, die zum größten Teil nur in Gruppenarbeit zu bewältigen waren. Als Erstes mussten sie sich im Tauziehen beweisen, was aber nicht wie ein normales Tauziehen war. Die Verlierer wurden alle zusammen sehr nass, was aber bei den hervorragenden Temperaturen kein Problem war. Es stellte sich heraus, dass jeder verlieren wollte. Gleich darauf erlernten sie den Umgang mit einem Strahlrohr, womit sie diverse Eimer füllen und mit einer Schubkarre durch einen Hindernisparcours jonglieren mussten. Das Feuerwehrfahrzeug kennen zu lernen ergab sich auch für die Kinder und sie hatten die Möglichkeit eine kurze Fahrt mit dem Feuerwehrfahrzeug zu machen. Nach einem kurzen und sehr nassen Nachmittag bei der Feuerwehr, und bevor wir gemeinsam mit dem Abbau begannen, gab es eine Stärkung für jeden. Viele helfende Hände sorgten für einen raschen Abbau. Man kann sagen, dass die Teamarbeit reibungslos funktionierte.Ich möchte mich im Namen der Freiwilligen Feuerwehr bei der Fam. Peter Koppert und Fam. Michael Gieser herzlichst für die Ausübung des Ferienprogrammes auf ihren Höfen bedanken. Ebenfalls gilt, ein Dank auszusprechen bei allen helfenden Händen der Jugendabteilung und der aktiven Abteilung, die es ermöglicht haben, das Ferienprogramm reibungslos über die Bühne zu bringen.JugendwartHeiko Huber

Der VdK-Ortsverband Oftersheim informiert:Am Freitag den 07. Oktober 2011 um 15.00 Uhr möchte die VdK-Vorstandschaft ihre Mitglieder zu einer Herbstveranstal-tung in das AWO Café im Siegwald-Kehder-Haus einladen. Zu den Getränken, die zu günstigen AWO Preisen erhältlich sind, wird aus der VdK-Kasse Zwiebelkuchen oder Wiener mit Brot spendiert. Bei dieser ersten Veranstaltung in diesem Rahmen wird aus Platzgründen um Anmeldung bis zum Mittwoch den 28. September bei Ralf Dietz unter 55625 gebeten.Am Donnerstag den 10. November, führt eine VdK-Halbtages-fahrt zu Adler-Mode bei Haibach. Um 12.00 Uhr ist Abfahrt an der Kurpfalzhalle und nach der Ankunft erwartet Sie eine Mode-schau bei Kaffee und Kuchen. Auch dieses Jahr soll die Mög-lichkeit geboten werden für Weihnachten einzukaufen. Natürlich ist auf der Rückfahrt ein Halt zum Abendessen vorgesehen. Der

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31Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Kostenbeitrag beträgt 15,- €. Auch hier nimmt Ralf Dietz Ihre Anmeldung entgegen.

Mehr atypisch BeschäftigteDie Zahl der Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnis-sen hat auch im Südwesten zugenommen. Dies betonte kürzlich das Statistische Landesamt und verwies auf rund eine Million Baden-Württemberger, die 2010 befristet, geringfügig oder in Teilzeit beschäftigt waren. Ihr Anteil an den abhängig Beschäf-tigten betrage 24,9 Prozent. 3,2 Millionen Menschen seien in einem „Normalarbeitsverhältnis“ tätig gewesen. Im Vergleich mit dem Jahr 2000 habe die Zahl der atypisch Beschäftigten um rund 22 Prozent zugenommen. Auch sei ihr Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten um rund drei Prozent gestiegen. Nach Angaben der Stuttgarter Statistiker seien Frauen mit einem 78-Prozent-Anteil deutlich häufi ger befristet, geringfügig oder in Teilzeit beschäftigt. Bei Männern betrage dieser Anteil nur 22 Prozent. Der Sozialverband VdK sieht diese Entwicklung mit Sorge und befürchtet künftig mehr Altersarmut.Am nächsten Mittwoch den 21. September fi ndet die VdK- Sprechstunde von 17.00 - 18.00 Uhr, im Beratungszimmer des Rathauses im Erdgeschoss Zi. 14 statt. Es werden nicht nur VdK-Mitglieder in sozialen Angelegenheiten beraten und unterstützt. Um Mitnahme der für den Vorgang notwendigen Unterlagen wird gebeten.Ansprechpartner: Ralf Dietz, Robert-Koch-Str. 14, OftersheimTel. 55625, E-Mail: [email protected]

Die SBL-Sänger laden zur Herbstwanderung und zum Freundschaftstreffen nach Plankstadt ein

Der Startschuss zur diesjährigen Herbstwanderung fällt am 25. September um 9.30 Uhr hinter der Kurpfalzhalle. Dort treffen sich alle, an der Wanderung Interessierte, zur Bildung von Fahr-gemeinschaften.Ziel und Beginn der Wanderung ist der Parkplatz in der Nähe der Thingstätte bei Heidelberg.Wanderwart Peter Preißler hat eine insgesamt ca. 6 km lange Route ausgewählt und bei der Streckenführung selbstverständ-lich Rücksicht auf nicht ganz so versierte Gelegenheitswan-derer genommen. Auf dem Weg zum Weißersteinturm – in der „Höhengaststätte zum Weißen Stein“ wartet ein Mittagessen auf die Wanderer – locken u.a. die Thingstätte, die Michaels-Basili-ka, das Heideloch und die Ruine Stephanskloster zum Verwei-len. Genießen kann man während der gesamten Wanderung die tolle Fernsicht auf Heidelberg und sein Schloss. Der Rückweg – nach dem Mittagessen – wird den gleichen „Bequemlichkeits-grad“ aufweisen wie der Hinweg.Damit größtmögliche Planungssicherheit für die Tour gewähr-leistet ist, bittet Wanderwart Peter Preißler um Voranmeldung unter der Tel. Nr. 592600.Auf den heutigen Freitagabend dürfen sich die SBL-Sänger freuen.Dann fi ndet pünktlich ab 19.30 Uhr im Sängerheim die erste Übungsstunde nach den Sommerferien statt.Zum „Plankstadter Straßenfest“ sind die Oftersheimer Sänger traditionell von ihren Freunden vom „Sängerbund-Liedertafel Plankstadt“ am Sonntag (18. September) eingeladen. Treff-punkt ist um 11.00 Uhr im bekannten Innenhof in Plankstadt.Als Outfi t wurde das grüne Poloshirt ausgewählt. Um möglichst vollständige Teinnahme wird gebeten.Klaus Knab

Heute Abend fi nden keine Singstunden statt!Entgegen vergangener Mitteilungen müssen die heutígen Chor-proben aus organisatorischen Gründen leider entfallen. Wir gehen davon aus, dass ab Freitag 23.09.2011 wieder regelmä-

ßig geprobt werden kann. Bitte kurzfristige Informationen dem Mitteilungsblatt 38/2011 entnehmen.Nadine Sowarsch (www.germania1864-oftersheim.de)

Kinder produzieren ihre eigene Version von Pinks „So what“ auf CD

„Ferienorchester“ der Musikfreunde

Vielleicht hielt das eine oder andere Kind, das sich für das Feri-enprogramm der Musikfreunde angemeldet hatte, das Akkorde-on zunächst eher für ein Instrument, das dazu taugt, traditionelle Seemannslieder zu spielen. Aber einen Charthit wie „So what“ von Pink? Für die sieben Ferienkinder, die die Musikfreunde am 10.09.2011 im Jugendzentrum begrüßen durften, zeigte sich schnell: Das ist ein unbegründetes Vorurteil. Die „Quetschkom-mode“ hinterließ bleibenden Eindruck. Das lag unter anderem an dem mitreißenden Titel, den die Kinder gemeinsam einübten: Pinks „So what“ - rockige, moderne Musik, mit der sich die Kinder identifi zieren konnten.Für die Gäste der Musikfreunde gab es an diesem Tag alle Hände voll zu tun. Zunächst wurden die Kinder vom 1. Vor-sitzenden Jan Quitt begrüßt. Anschließend bekamen sie eine erste Hörprobe des Stücks, das gemeinsam gespielt werden sollte. Gespannt lauschten die Kinder dem Titel, mit dem Pink 2008 die internationalen Charts eroberte und bis heute im Radio vertreten ist. Nach kurzer Stärkung ging es voller Eifer an die Instrumente. Die Kinder wurden in Kleingruppen eingeteilt und die Gruppenleiter Sascha Riedl, Holger Roth, Rebecca Hofmann, Sophie und Katharina Leer beantworteten zunächst einige kniffl ige Fragen: Wie bekomme ich einen Ton aus dem Akkordeon? Wie lege ich das Instrument richtig an? Wofür sind die schwarzen Tasten da? Erstmals gab es in diesem Jahr auch eine Querfl ötengruppe.Nach dieser kurzen fachlichen Einweisung ging es ans Einstu-dieren der jeweiligen Stimmen. Die Kinder lernten schnell und waren mit Feuereifer dabei, so dass sich rasch zeigte: Üben lohnt sich! Nach dieser Trainingseinheit wurde in entspannter Runde das Mittagessen eingenommen.Auf den kulinarischen Genuss folgte der spannende Höhe-punkt des Tages: Die Kinder fanden sich im Aufnahmeraum des Jugendzentrums ein und Herr Rauland erklärte, wie das Geübte zu einem harmonischen Ganzen zusammengefügt wer-den kann. Dabei lernten die Kinder, dass die Aufnahme eines Musikstückes großer Konzentration bedarf. Die Musiker müssen nicht nur ihr Instrument beherrschen und das aufzunehmende Stück fl üssig spielen können, es sollten auch keinerlei Neben-geräusche zu hören sein. Dies war für die Kinder wohl die größ-te Herausforderung, aber alle haben es am Ende mit Bravour geschafft. Dank der Unterstützung durch Ralf Kurz gelang die CD-Aufnahme hervorragend und die Kinder konnten zu Recht stolz auf das Ergebnis sein. Am Ende eines aufregenden Tages

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waren sich die Ferienkinder einig: Ein aktuelles Lied wie „So what“ von Pink auf einem Instrument selbst zu spielen bzw. zu begleiten, ist der HIT. Ein wenig erschöpft, aber vor allem sehr zufrieden mit ihrer Leistung traten die Kinder, jeder mit seiner CD, den Nachhauseweg an.Weitere Informationen zum Verein und Bilder von diesem Tag können Sie auf unserer Homepage www.musikfreunde-ofters-heim.de erhalten.Sabine Leer und Anja Wilhelmi-Rapp

Musizieren bringt allen Spaß! Neue Instrumentenkurse beim Musikverein

Marsch Mellows

Ein Instrument zu spielen, ist eine der komplexesten menschli-chen Tätigkeiten. Schon bei einfachen Stücken werden Fähig-keiten des Intellekts, der Grob- und Feinmotorik, der Emotion und der Sinne, sowie abstraktes und komplexes Denken bean-sprucht. Bei keiner anderen Tätigkeit muss man so viele Ent-scheidungen gleichzeitig treffen und diese kontinuierlich über lange Zeit hinweg umsetzen wie beim Musizieren. Wer bereit ist, etwas Zeit zu investieren, wird begeistert feststellen, wie schnell man in der Lage ist Lieder, Melodien oder tolle Grooves zu spielen.Pünktlich zum neuen Schuljahr beginnen auch beim Musikver-ein die neuen Unterrichtskurse. Für Kinder ab 5 Jahren bietet sich die Blockfl öte als ideales Einsteigerinstrument an. Spie-lerisch lernen sie dabei die musikalischen und rhythmischen Grundlagen und können bereits in kurzer Zeit die ersten Lieder allein oder in der Gruppe spielen. Im Rahmen des Blockfl öten-unterrichts werden auch andere Instrumente vorgestellt. Die Blockfl ötenlehrer begleiten dann den Umstieg auf das neue Instrument wie Querfl öte, Klarinette und Saxophon, Trompete, Posaune und Tuba oder Schlagzeug und damit meist zu einem anderen Ausbilder.Gerne vermittelt der Verein qualifi zierte Lehrkräfte für alle Blas- und Schlaginstrumente. Der Unterricht wird von erfahre-nen Musikern und Pädagogen durchgeführt, die zum Teil auch an umliegenden Musikschulen unterrichten. Instrumente kön-nen, soweit vorhanden, vom Verein unentgeltlich geliehen wer-den. Auch für interessierte Erwachsene bieten wir Ausbildung und/oder Unterstützung beim Wiedereinstieg an.Weitere Informationen zu den Blockfl ötenkursen sowie zur Instrumentalausbildung beim Musikverein erhalten Sie bei Hed-wig Gutzki unter 06202-53008 oder unter [email protected] haben die Erfahrung gemacht, dass das Musizieren mit Gleichaltrigen ein langfristig motivierender Weg ist. Kinder wer-den durch das gemeinsame Musizieren angehalten, aufeinander zu achten. Die Harmonie in der musikalischen Gruppe überträgt sich auch auf das soziale Miteinander. Durch das Vorspiel in der Gruppe lernt man von Anfang an, sich Zuhörern ohne Scheu zu präsentieren. Außerdem lernen die Kinder voneinander, indem sie Anregungen und Ideen von anderen Gruppenmitgliedern bekommen. Der direkte Vergleich in der Gruppe schließlich för-dert eine positive Übe-Motivation, ohne unter Druck zu setzen.Die optimalen Bedingungen hierzu fi nden Kinder und Jugend-liche in der Jugendkapelle „Marsch Mellows“ unter der Leitung von Csaba Asboth. Die Jugendkapelle trifft sich jeden

Mittwoch von 17.30 bis 19.00 Uhr im Filmsaal der Theodor-Heuss-Schule.Wer die Jugendkapelle „Marsch Mellows“ live erleben möch-te, hat an den beiden folgenden Wochenenden die Möglichkeit dazu. Am 19.11.2011 um 14.00 Uhr spielt die Jugendka-pelle anlässlich des Hoffestes auf dem Kurpfalzhof und am 24.11.2011 um 11.00 zur Eröffnung des Albert-Schweitzer-Kindergartens.Erik König

TSV HG Oftersheim/Schwetzingen

HandballHG fürs erste Lokalderby gerüstetTGS Pforzheim bezwungen – jetzt kommt Kronau/Östringen IIDie Eröffnungspartie zur aktuellen Handball-Saison in der Ober-liga brachte die HG Oftersheim/Schwetzingen erfolgreich hinter sich: Mit 33:27 (16:13) gewann sie, dort als „Topfavorit der Liga“ angekündigt, bei der TGS Pforzheim. Jetzt steht der Heimpremiere am Samstag um 20 Uhr gegen die SG Kronau/Östringen II, die sich ähnlich deutlich (33:25) gegen Schmiden durchsetzte, nichts mehr im Weg. „Wir gehen 60 Minuten volles Tempo, und wenn dann der Gegner mal eine Schwächephase hat, nutzen wir das ganz kalt aus“, verspricht Erden auch für die Begegnung gegen die Kröstis. „Wir können uns das leisten, da unsere Auswechselspieler gleichwertig sind, da kommt kein Bruch ins Spiel.“

In der Begegnung gegen Pforzheim war nach dem 1:1 – erst hatte Jan Triebskorn (3.) einen Hammer aus dem Rückraum ver-senkt, dann Pforzheims Florian Taafel aus einem Freiwurf her-aus getroffen (5.) – die Führung immer im Besitz der Kurpfälzer. Die optische Feldüberlegenheit wurde aber zu wenig genutzt, um nach dem 3:6 (13.) einen deutlicheren Abstand zu erzielen. So kam es immer wieder zu brenzligen Situationen (8:9/22.) wie nach dem 18:23 (42.), als drei Fehlwürfe in Folge den Gastgeber noch einmal auf 23:25 herankommen ließen.Triebskorn und Taafel kam in dieser Partie eine besondere Rolle zu. Ein „sehr glücklicher“ HG-Trainer Eyub Erden, der „kein so gutes Gefühl vor dem Spiel hatte“, lobte: „Das erste Saison-spiel ist immer auch Nervensache. Bei uns war die aggressive 6:0-Abwehr entscheidend. Damit hat der Gegner wohl nicht gerechnet. Das hat unheimlich gut funktioniert. Da muss ich einen Spieler herausheben, denn Jan Triebskorn, der gegen Taafel gedeckt hat, hat dies wunderbar gemacht. Er hat ihn überhaupt nicht ins Spiel kommen lassen. Über 60 Minuten haben er und die ganze Mannschaft dies toll gemacht.“Eine andere wichtige Rolle kam Jens Zwißler zu, dem HG-Torschützen vom Dienst. Bei seinen 15 Treffern versenkte er alle Strafwürfe und knipste nur zwei Fahrkarten aus dem Feld. Das sah beim Rekordtorschützen der letzten Runde, eben Taafel, anders aus. Sein neuer Trainer Hans Christensen, der Damir Lebovic ersetzte, monierte: „Wir haben vorne wie hinten viele Fehler gemacht – Oftersheim/Schwetzingen insgesamt vielleicht gerade mal fünf über 60 Minuten, bei uns jeder mindestens drei.“Überhaupt wirkte die HG in ihren Spielanlage im Vergleich zur Vorsaison wesentlich gereifter, war variabler im Spielaufbau. Neben Holger Hubert zeigte auch Sebastian Geider seine Quali-

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täten auf dem Regieposten. Auch in puncto unnötige Strafzeiten scheint – bei den meisten jedenfalls – eine Verbesserung einge-treten zu sein, was der Defensive zusätzlich Stabilität verleiht.Erden bekräftigte in Pforzheim noch einmal die Ziele der HG: „Wir wollen auf jeden Fall oben mitspielen.“ Allerdings fi ele es ihm noch etwas schwer, die Situation bei den anderen Teams einzuschätzen. „Das war letzte Saison einfacher. Da tue ich mich noch schwer, würde lieber mal die ersten vier, fünf Spiel-tage abwarten. Wir selbst schauen einfach von Spiel zu Spiel, lassen uns da nicht verrückt machen. Wir haben uns die ganze Woche auf die TGS vorbereitet, am Montag geht es weiter mit der Konzentration auf Kronau/Östringen. Wir wollen und werden immer auf Sieg spielen. Das wird uns nicht immer gelingen, aber wir haben eine Mannschaft, der wir vertrauen. Und ohne Verlet-zungen werden wir bis zum Schluss oben dabeibleiben.“

A-JugendEinen Tag nach dem Sieg der Herren in Pforzheim musste die A-Jugend der HG zum Start in die Handball-Bundesliga gleich eine Niederlage verkraften. Nicht, weil sie bei einem der Favori-ten, der SG Kronau/Östringen, mit 26:31 (12:18) verlor, sondern die Art und Weise des Zustandekommens erregte teilweise den Missmut des Trainerkombinats.Denn die erste Viertelstunde bestimmte ein Plankstadter das Geschehen. Kronau/Östringens Torwart Jonas Maier hatte seinen Kasten förmlich vernagelt, ließ die HG-Werfer verzweifeln. Acht-mal parierte er, während seine Vorderleute trafen und die Gäste mit 11:4 (17.) in Bedrängnis brachten. Nach diversen personellen Umstellungen und einer Änderung der Deckungsformation verlief der Rest dieses Durchgangs wenigstens ausgeglichen.Dass der kämpferische Wille vorhanden war, bewies der zweite Durchgang. Doch beim 24:23 (47.) war mit dem Heranarbeiten Schluss. Gerade, als die Partie zu kippen schien, trafen die HGler erneut den Kasten nicht, schossen aus bester Position am Tor vorbei. Hinten hielt sich dafür Keeper Max Schneider wacker, wehrte einen Ball nach dem anderen ab. Vier Minuten fi el kein Treffer für beide Seiten, ehe die Hausherren wieder Fahrt aufnahmen (26:23/54.). Damit war die Partie entschieden. Die Gäste wirkten nun zunehmend verunsichert, leisteten sich einige technische Fehler, die das Endergebnis höher ausfallen ließen, als es nach der Leistungssteigerung in der zweiten Halb-zeit nötig gewesen wäre.Am Sonntag heißt der Gegner nun JSG Echaz/Erms, der um 17 Uhr in der Nordstadthalle Schwetzingen erwartet wird.

TurniereDen letzten Schliff holten sich andere Jugend-Mannschaften vor ihrem jeweiligen Ligastart bei Turnieren. Die B-Jugend – in der BWOL angesiedelt – wurde beim Herrenberger GÜT-Cup Fünf-ter. Die B- und C-Mädchen kamen indes in Wörth und Hems-bach zu neuen Erkenntnissen, wie es Fehler abzustellen gilt.Mike Junker

TSV Turnen, Freizeit- und Gesundheitssport

Schwimmen lernen beim TSVAb Donnerstag, den 13. Oktober 2011 fi nden jeweils um 16:00 (Mädchen) und 17:00 Uhr (Jungen) Schwimmkurse für Kinder ab 5 Jahre statt. Der Kurs umfasst 10 Stunden und kostet für TSV-Mitglieder 5,00 €/ Monat Zusatzbeitrag für den Gesundheits-sport. Pro Kurs können 10 Kinder teilnehmen. Voranmeldungen sind bis zum 30. September 2011 telefonisch bei Elisabeth Groß möglich. Tel. 06202/51747 Rosi Eberle

SG Fußballabteilung

Verbandsspiel der Kreisliga MannheimSG Oftersheim 1 - SpVgg Wallstadt abgebrochen (2:2)In der ersten Halbzeit war der Gast aus Wallstadt leicht überle-gen, ohne sich wirkliche Torchancen zu erarbeiten. Oftersheim spielte aus einer kontrollierten Defensive, war durch Konter gefährlicher und hatte die besseren Chancen. Zunächst schei-

terte Marcel Weiß mit einem Flugkopfball an der Latte, danach Dario Schneider alleinstehend vor Torhüter Jens Batzler. Des-halb etwas überraschend ging der Gast dann nach einem Oftersheimer Abwehrfehler durch Benjamin Rosenthal in Füh-rung. Oftersheim konnte in der 44. Min. durch einen Foulelfme-ter durch Stephan Riehmensperger ausgleichen, Marcel Weiß war zuvor im Strafraum zu Fall gebracht worden.

In der 2. Halbzeit übernahmen die Hausherren mehr und mehr die Initiative und erspielten sich zahlreiche Torchancen, in zwei Fällen wurden 2 Tore wegen angeblicher Abseitspostion nicht anerkannt. In der 56 Min. hatten die Unparteiischen nichts mehr auszusetzen, als Marcel Weiß auf der rechten Seite Dario Schneider schickte, dessen Reingabe Stephan Riehmensperger mühelos zum verdienten 2:1 Führungstreffer verwertete. Leider blieben hochwertige Torchancen zur Ergebniserhöhung durch Dario Schneider und Marcel Weiß in der Folge ungenutzt.

In der 75. Minute kam es dann zu einem unglücklichen Zusam-menprall zwischen Marcel Waas und Thorsten Ziehm, bei dem sich der Wallstädter Spieler eine schwere Verletzung zuzog, insgesamt war die Begegnung fast 25 Minuten unterbrochen, da Thorsten Ziehm nach erfolgter Notarztbehandlung auf dem Spielfeld mit einem Krankenwagen abtransportiert werden musste (wir wünschen dem Spieler der SpVgg Wallstadt bei die-ser Gelegenheit alles Gute und schnelle Besserung). In der Fort-setzung zeigte sich der Gast besser erholt und kam nach einem fragwürdigen Freistoß durch durch Daniel Mingrone zum 2:2, obwohl der Freistoß eigentlich nicht freigegeben war. Danach spielte der Gast aus Wallstadt an der Grenze des Erlaubten und provozierte mit einer übelen Attacke an der Außenlinie tumultar-tige Szenen, die den insgesamt schwachen Schiedsrichter zu einem Spielabbruch bewegte, eine unnötige Entscheidung, die jegliches Fingerspitzengefühl vermissen ließ, zumal er selbst an der Eskalation der Situaton aufgrund zahlreicher gravierender Fehlentscheidungen massgeblich beteiligt war.

Tore:

0:1 Daniel Hecht, (37. Min.); 1:1 Stephan Riehmensperger/FE (44. Min.); 2:1 Stephan Riehmensperger (56. Min); 2:2 (Daniel Migrone)

Beste Spieler: SG Oftersheim :

Marcel Weiß, Marco Rocca, Sergej Bender

SpVgg Wallstadt

Benjamin Rosenthal, David Hocheim, Jens Batzler

Besondere Vorkommnisse:

Unbekannt / Spielabbruch

Verbandsspiel der Kreisklasse B1 Mannheim

SG Oftersheim 2 - VFL Hockenheim 2:1 (2:0)

Im Spitzenspiel der Kreisklasse B waren die Hausherren in der 1. Halbzeit die klar tonangebende Mannschaft und dominierten das Geschehen. Bereits in der 15. Min. konnte Tobias Hirsch nach einer schönen Kombination zwischen Patrick Schleich und And-reas Deblitz über die linke Seite die anschließende Hereingabe im Strafraum annehmen und mit links zur verdienten 1:0-Führung vollstrecken. Trotz weiterer, zahlreicher Möglichkeiten dauerte es dann bis zur 28. Min., als Matthias Prokop nach einer Freistoßhe-reingabe von Matthias Schmidt auf 2:0 erhöhen konnte. Die SG Oftersheim hätte bereits zur Halbzeit alles klarmachen müssen, doch Patrick Schleich, Daniel Harlacher und Stephan Schmidt vergaben hochkarätige Chancen beinahe fahrlässig.

Auch in der 2. Halbzeit war die SGO zunächst überlegen, zumal der Hockenheimer Abdullah NUR bereits in der 50. Min. nach wiederholtem Foulspiel mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen wurde. Aber trotz größter Möglichkeiten gelang es der SG nicht, die endgültige Entscheidung herbeizuführen. Und erneut schwächte sich das Team durch diverse Undiszipliniertheiten selbst und brachte einen bis dahin chancenlosen Gegner zurück ins Spiel. Zunächst erhielt Stephan Schmidt die gelb-rote Karte wegen Ballwegschlagens, in der 86. Min. dann auch Matthias Schmidt wegen Reklamierens. Zwischenzeitlich (80. Min.) hatte Alexander Klein auf Zuspiel von Kai Gollmer aus stark abseits-verdächtiger Position den 2:1-Anschlusstreffer für die Gäste erzielt. In der 83. Min. rettete Torhüter Satish Balasubramaniam der SGO den Sieg, als er nach einer Ecke der Gäste einen Kopfball aus nächster Nähe mit einem Refl ex parieren konnte.

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34 Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Tore: 1:0 Tobias Hirsch (15. Min.) ; 2:0 Matthias Prokopp (28. Min.); 2:1 Alexander Klein (80. Min)

Beste Spieler: SG Oftersheim:Matthias Prokop, Marc Schultheiß, Moritz Frech

VFL HockenheimDominik Bisson, Alexander Klein, Kai Gollmer

Besondere Vorkommnisse:gelb-rote Karte: Abdullah NUR / VFL Hockenheim (wiederholtes Foulspiel)Stephan Schmidt / SG Oftersheim (Ball wegschlagen)Matthias Schmidt / SG Oftersheim (Reklamieren)rote Karte: FehlanzeigeBericht: F.W.

Vorschau auf das kommende Wochenende und die kom-mende Woche:Am kommenden Wochenende stehen für unsere aktiven Mannschaften schwere Auswärtsbegegnungen auf dem Pro-gramm. So muss die 1B-Mannschaft bereits am Samstag, den 17.09.2011, um 16.00 Uhr, bei der Spvgg 06 Ketsch 3 antreten, die es sich sicherlich nicht nehmen lassen wird, ihre 3. Mann-schaft durch Spieler ihres A-Klasse-Teams personell zu verstär-ken. Unsere 1. Mannschaft tritt dann am Sonntag, um 15.00 Uhr beim derzeitigen Klassenprimus und Landesligaabsteiger der vergangenen Saison, dem SC Rot-Weiß Rheinau, an.

Die Termine im Einzelnen:Samstag, 17.09.2011, 16.00 UhrSpvgg 06 Ketsch 3 - SG Oftersheim 2

Sonntag, 18.09.2011, 15.00 UhrSV Rot Weiß Rheinau 1 - SG Oftersheim 1Bereits am vergangenen Mittwoch, den 14.09.2011, trat unsere 1. Mannschaft in der 2. Runde des Kreispokals beim Team des ESC Blau Weiß Mannheim an. Das Ergebnis stand zu Redakti-onsschluss noch nicht fest, kann aber auf der Homepage der SG unter www.sg-oftersheim.de nachgelesen werden.Frank Weiss

Telefonische Anmeldung bis 22.09.2011 bei C. Schindler, Telefon 574208.

RundenwettkämpfeIn der siebten Runde Kleinkaliber Aufl age unterlag die Mann-schaft des SSV gegen den KKS Plankstadt mit 800:837 Ringen. Die Schützen waren: Michael Engelhardt 274, Volker Kaißling 268, Wilfried König 258 und Wolfgang König 249 Ringe.Rudolf Meindl

Einladung zum Sommerfest des Tischtennisvereins TTG Oftersheim- für alle Bürger der Gemeinde Oftersheim und angrenzen-der GemeindenOrt: Grillhütte der Gemeinde OftersheimZeit: Samstag, den 17.09.2011, ab 15.00 UhrNach dem großen Erfolg des letztjährigen Frühlingsfestes der TTG Oftersheim, lädt die Tischtennisgemeinschaft diesmal zum Saisonauftakt alle Bürger, Freunde und Gönner des Vereins zum Sommerfest in die Oftersheimer Grillhütte ein. Neben leckeren Grillspezialitäten gibt es auch wieder eine große Kuchenaus-wahl. Für uns eine Gelegenheit, uns in der Gemeinde als Verein darzustellen, für Sie die Gelegenheit, einen alteingesessenen Traditionsverein mal näher kennenzulernen. Also lasst die Küche kalt und verbringt mit uns einen schönen Tag an der idyllischen Oftersheimer Grillhütte.Die Vorstandschaft der TTG Oftersheim

Schüler- und Jugendturnier beim TTC LangensteinbachAm Samstag den 10.09.2011 nahmen neun Oftersheimer Nach-wuchsspieler am mit 65 Teilnehmern gut besetzten Tischten-nisturnier in Langensteinbach teil. Angeführt wurde das Ofters-heimer Team von den Mannschaftsspielern Patrick Fichtinger, Marvin Rupp und Nicolas Biundo unter Begleitung des Jugend-warts Fritz Maier. Jeder Teilnehmer musste zur Ermittlung der Abschlusstabelle sieben Spiele absolvieren. Die vier besten Spieler ermittelten dann in den Halbfi nals und dem Finale den Sieger. Bei den U18 Spielern erreichten sowohl Fichtinger als auch Rupp das Halbfi nale. Beide verloren jedoch gegen den späteren Sieger aus Bad Rappenau. Während Rupp im Halbfi -nale die Segel streichen musste und Platz drei belegte, schaffte es Fichtinger ins Finale und zu einem zweiten Platz. Bei den U15-Spielern erreichte Nicolas Biundo ebenso das Finale und musste sich dort leider auch knapp geschlagen geben. Mit zwei zweiten Plätzen und einem dritten Platz war es insgesamt ein sehr erfolgreiches Turnier für den Oftersheimer Nachwuchs.Thorsten Maier

Clubmeisterschaften beim GC RheintalEine Woche früher als sonst wurden in diesem Jahr auf der Golfanlage in Oftersheim die Clubmeisterschaften des GC Rheintal ausgetragen. Ein weiteres Novum, dass die Veranstal-tung zusammen mit den Amerikanern des US GC Heidelberg in getrennter Wertung durchgeführt wurde. Zwei Tage Zählspiel sind immer wieder eine besondere Herausforderung an die Spieler-/innen und es bedarf nicht nur körperlicher Fitness son-dern auch mentaler Stärke, um sein bestes Golf auf den Platz zu bringen. Herausragend zu nennen sind hierbei die beiden 70er-Runden von Nikolaj Strätz, der mit diesem tollen Ergebnis seinen Titel bei den Herren aus dem Vorjahr verteidigen konnte. Vervollständigt wurde das Siegertableau mit Sabine End bei den Damen, Margret Meier bei den Damen-Seniorinnen und Paul Walzenbach bei den Herren-Senioren. Auch die Junggolfer-/

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innen des GC Rheintal ermittelten ihre Clubmeister und standen dabei ihren älteren Clubkameraden in nichts nach. Es war herr-lich anzuschauen, mit welcher Leichtigkeit und Natürlichkeit die Nachwuchstalente des GC Rheintal zu Werke gingen. Letztlich dominierte Ava Bergner bei den Mädchen und Lukas Birkel bei den Jungs. Bleibt nur zu hoffen, dass sie neben anderen Aktivitäten bei diesem herrlichen Sport bleiben und ihren Spaß haben. Der Jugendwart Marco Armbruster und Trainer Nick Per-linger werden sie dabei jedenfalls tatkräftig unterstützen.

Ergebnisse:Sieger Brutto Herren 1. - 2. Runde1. Strätz, Nikolaj, Handicap 0,8,

1. Runde 70, 2. Runde 70, Ges. 1402. Enders, Tobias, Handicap 2,5,

1. Runde 73, 2. Runde 75, Ges. 1483. Knötig, Martin, Handicap +1,5,

1. Runde 75, 2. Runde 74, Ges. 149

Sieger Brutto Damen 1. - 2. Runde1. End, Sabine, Handicap 5,9,

1. Runde 81, 2. Runde 78, Ges. 159

Sieger Brutto Herren, Senioren 1.- 2. Runde1. Walzenbach, Paul, Handicap 6,0,

1. Runde 74, 2. Runde 86, Ges. 1602. Brixle, Rolf, Handicap 8,0,

1. Runde 82, 2. Runde 82, Ges. 164

Sieger Brutto Damen, Seniorinnen 1. - 2. Runde Meier, Margret, Handicap 10,1,

1. Runde 86, 2. Runde 81, Ges. 167

Sieger Netto Klasse A (0 - 11) 1. - 2. Runde1. Hillert, Rüdiger, Handicap 9,0,

1. Runde 68, 2. Runde 74, Ges. 1422. Wilhelm, Frank, Handicap 9,4,

1. Runde 72, 2. Runde 72, Ges. 144

Sieger Netto Klasse B (12 - 17) 1. - 2. Runde1. Ludwig, Peter, Handicap 16,1,

1. Runde 76, 2. Runde 71, Ges. 1472. Wittmann, Gerhard, Handicap 14,4,

1. Runde 72, 2. Runde 76, Ges. 1483. Ruhnau, Alfons, Handicap 13,8,

1. Runde 78, 2. Runde 71, Ges. 149

Sieger Netto Klasse C (18 - 45) 1. - 2. Runde1. Walter, Petra, Handicap 33,5,

1. Runde 66, 2. Runde 70, Ges. 1362. Meissner, Benjamin, Handicap. 18,4,

1. Runde 75, 2. Runde 72, Ges. 1473. Scheidel, Michael, Handicap 23,2,

1. Runde 77, 2. Runde 71, Ges. 148

Ergebnisse Jugend:Sieger Jungen:Birkel, Lukas, Handicap 16,9, 98 Brutto

Sieger Mädchen:Bergner, Ava, Handicap 20,1, 94 Brutto

Sieger Netto:1. Birkel, Sophie, Handicap 34,0, 42 Punkte2. Körnig, Til, Handicap 40, 37 PunktePaul Walzenbach

Die Clubmeister des Golfclubs Rheintal und des US Heidelberg Golfclubs

Schachnotizen aus Schwetzingen:

Im Sommerpokal spielten Dr. Armin Bauer - Klaus Rühl 1/2.Am Freitag werden die Nachholpartien gespielt.Spiellokal: Schwetzingen im Bassermann-Vereinshaus, Marstallstraße 51Internet: www.sgkurpfalz.deKlaus Rühl

Auf dem Turnier in Hüffenhardt-Kälbertshausen

Von links: Janine Mack mit Fly, Nicole Eck mit Yves, Melanie Eberle mit Sue und Petra Filsinger mit Josy

Der VdH Hüffenhardt-Kälbertshausen hatte zu seinem Turnier eingeladen. Dieser Einladung waren die Hundesportler des HSV Oftersheim gerne gefolgt. Bei strahlendem Sonnenschein starteten bereits am frühen Sonntagmorgen die Vierkämpfer mit ihrer ersten Disziplin – der Unterordnung. Nachdem die Oftersheimer Teilnehmerin, Janine Mack mit Fly, eine gute Unterordnung hingelegt hatte, war die Grundlage für die Lauf-disziplinen gelegt. Nachdem Unterordnungen zu Ende waren, ging es mit den Laufdisziplinen, dem Dreisprung, Slalom und der Hindernisbahn weiter. Janine Mack und ihre Fly absolvier-ten in allen drei Laufdisziplinen gute Durchgänge sodass mit einer guten Platzierung zu rechnen war. Parallel zum Vierkampf startete bereits der Hindernislauf, an welchem Petra Filsinger und Josy teilnahmen. Nach einem tollen ersten Durchgang gin-gen beim zweiten Durchgang wohl die Pferde mit Josy durch, denn leider baute sie hier einige Fehler ein, sodass eine noch bessere Platzierung in Gefahr geriet. Auch beim Shorty war der HSV Oftersheim mit zwei Teams, bestehend aus Janine Mack mit Fly und Petra Filsinger mit Josy sowie Melanie Eberle mit Sue und Nicole Eck mit Yves, vertreten. Beim Shorty muss ein über Kreuz aufgestellter Parcours von einem Team bestehend aus zwei Hundeführern und zwei Hunden in kürzester Zeit und mit möglichst keinem Fehlerpunkt überquert werden. Diese Aufgabe lösten die Hundesportler des HSV Oftersheim mit Bra-vour und waren schon sichtlich gespannt auf die Siegerehrung. Nach einer kurzen Pause konnte es mit der Siegerehrung auch schon losgehen. Janine Mack erreichte mit ihrer Fly in ihrer Altersklasse beim Vierkampf I einen guten 6. Platz, Petra Filsin-ger und Josy schafften es beim Hindernislauf auf den 7. Platz in ihrer Altersklasse. Beim Shorty erreichte das Team Janine Mack mit Fly und Petra Filsinger mit Josy den 25. Platz und Melanie Eberle mit Sue und Nicole Eck mit Yves konnten sich den 20. Platz sichern. Sichtlich erschöpft nach einem langen 12-Stunden-Tag auf dem Turnier aber doch glücklich über die gewonnenen Erkenntnisse machte man sich gemeinsam auf den Nachhauseweg.Melanie Eberle

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36 Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Arche Noah - Menschen helfen Tieren - Rhein-Neckar

Einladung zur ordentlichen MitgliederversammlungDer Tierschutzverein Arche Noah - Menschen helfen Tieren - Rhein/Neckar e.V. lädt alle Mitglieder und Tierfreunde zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 23. September 2011 um 19.00 Uhr in das Clubhaus der TSG in Ketsch, Am Wald-sportplatz 4, ein. Auf der Tagesordnung stehen neben dem Geschäfts- und Kassenbericht für 2010 auch Neuwahlen für die Vorstandsschaft des Vereins.

Elterntreff „Ich und mein Kind“ beim Diakonischen Werk Schwetzingen

Das Diakonische Werk Schwetzingen bietet Eltern in belasteten Lebenssituationen wie Alleinerziehenden, Familien mit geringem Einkommen oder jungen Müttern und Vätern einen Elterntreff an. Sozialarbeiterin und Elternkursleiterin Ruth Zang-Brenner begleitet die Treffen.Der Elterntreff „Ich und mein Kind“ ist ein wöchentliches offenes Angebot, bei dem man jederzeit einsteigen kann. Nach einem zwanglosen Frühstück zum Kennenlernen besteht die Möglich-keit, sich fachlichen Rat zu Erziehungsfragen zu holen. Themen rund um das Kind, Grenzen setzen, Konsequenzen in der Erzie-hung oder im Umgang mit Wut werden besprochen. Die Kinder können mitgebracht werden.Durch eine fi nanzielle Unterstützung des Pogramms STÄRKE der Landesregierung Baden-Württemberg kann der Elterntreff kostenlos angeboten werden.Nähere Informationen unter Tel.-Nr. 06202/93610 oder direkt bei den Treffen am Dienstagmorgen von 10:00 bis 11:30 Uhr im Gruppenraum des Diakonischen Werkes im Hebelhaus, Hilda-straße 4a in Schwetzingen.

Jahrgang 1935/36

Die Angehörigen des Schuljahrgangs 1935/36 treffen sich am 20. September 2011 im AWO-Café, Siegwald-Kehder-Haus ab 14:30 Uhr zu einem gemütlichen Beisammensein. Ewald Erb

Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Schwetzingen

Hilfe durch BlutspendeDie Blutspende ist ein unschätzbarer Dienst, mit dem Spende-rinnen und Spender schwerstkranken Patienten zur Gesundung verhelfen oder Leben ermöglichen. Blutspender erbringen frei-willig eine wichtige Leistung für die Gemeinschaft. Die unent-geltliche Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz sichert seit 1952 die Versorgung der Patienten, die auf Transfusionen von Blutpräparaten angewiesen sind.Täglich sind die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreu-zes darauf angewiesen, dass sich 15.000 Menschen freiwillig in den Dienst dieser Sache stellen. Die Sorge um das Wohl der Spenderinnen und Spender gehört deshalb ebenso zu den Auf-gaben der DRK-Blutspendedienste wie der Schutz der Empfän-ger von Blutpräparaten vor Infektionen und anderen Nachteilen, die mit der Transfusion von Blut verbunden sein können.Millionen Bundesbürger spenden jedes Jahr freiwillig und unent-geltlich – zum Teil mehrfach – Blut beim DRK. Sie sind das wich-tigste Glied in der Kette zur Blutversorgung.Deshalb wird bei der Blutspendeaktion des Deutschen Roten Kreuzes am Mittwoch, 21.09.2011, 14.00 bis 19.30 Uhr, im Lutherhaus, Mannheimer Straße 36, Schwetzingen, wieder jeder Gesunde zwischen 18 und 68 Jahren dringend gebraucht. Um den hohen Bedarf der Krankenhäuser an Blutpräparaten aller Art laufend und ausreichend decken zu können, ist eine verstärkte Mithilfe der Bevölkerung dringend erforderlich. Das Leben vieler Schwerkranker und Verletzter hängt davon ab.

Ganz dringend werden wie immer Spender gesucht, die eine rhesus-negative Blutgruppe haben.

Blut spenden kann jeder gesunde Mensch zwischen 18 und 68 Jahren. Erstspender bis zu 60 Jahren müssen in sehr gutem Gesundheitszustand sein. Wer jemals an einer Malaria oder Hepatitis C erkrankt war, darf nicht spenden.

Unsere Telefon-Hotline steht Ihnen bei allen Fragen zum Blut-spenden unter der Tel. 0800/11 949 11, von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 17.00 Uhr, kostenfrei zur Verfügung.

Filmvorführung des Dokumentarfi lms „Der Tag, der in der Handtasche verschwand“ im Rahmen des Welt-Alzheimer-Tages 2011 in der Pro Seniore Residenz Brühl

Frau Mauerhoff wird es unheimlich. In eindringlichem Flüster-ton erzählt sie, dass etwas Unfassbares vor sich geht. Was sie nicht weiß, ist, dass sie ihr Gedächtnis verliert und neuerdings in einem Duisburger Heim lebt. Die Kamera scheint ihre Verbün-dete zu sein, und sie steht mit ihr in ständigem Dialog. Sie irrt durch ein Labyrinth ihr unbekannter Gänge und möchte nach Hause. Die Dinge, die ihr passieren, erscheinen ihr merkwürdig. Geschäftige Krankenschwestern behaupten, dass sie in einem der Zimmer dieses rätselhaften Hauses wohnen würde - das besagte Zimmer hat sie jedoch noch nie gesehen, und so bekommt sie langsam den Verdacht einer kollektiven Verschwö-rung. Durch ihr Vertrauen zu der Kamera, ihre charismatische Persönlichkeit und ihre poetische Sprache kann Frau Mauerhoff die beunruhigende Welt, in der sie lebt, sehr nachvollziehbar schildern.

Der unter anderem mit dem Grimme Preis 2002 ausgezeichnete Film der Regisseurin Marion Kainz wird anlässlich des Welt-Alz-heimer-Tages am Mittwoch, den 21. September um 19 Uhr im Palais Hirsch gezeigt. Anschließend fi ndet eine Gesprächsrunde mit Fachleuten statt. Die Filmvorführung ist eine Kooperations-veranstaltung des Generationenbüros der Stadt Schwetzingen, der kirchlichen Sozialstation Schwetzingen, der Pro Seniore

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37Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Residenz Brühl und der VHS Bezirk Schwetzingen e.V.Der Film dient dabei als Auftakt für die ab Montag, 26.09.2011 in der Pro Seniore Residenz Brühl beginnende modellhafte und mit Preisen ausgezeichnete Schulungsreihe der Alzheimer Gesellschaft „Hilfe beim Helfen“, die sich an Angehörige von Demenzkranken richtet, denn pfl egende Angehörige sind oft-mals psychisch und physisch stark belastet. Ziel der jeweils montags stattfi ndenden Seminarreihe ist es, die Lebensqualität sowohl von pfl egenden Angehörigen als auch von Demenz-kranken zu verbessern. Inhalte der Seminarreihe sind grund-legende Informationen über das Krankheitsbild, Umgang mit den Demenzkranken, Informationen zu rechtlichen und fi nan-ziellen Fragen und Aufzeigen von Entlastungsmöglichkeiten für pfl egende Angehörige. Als Besonderheit wird während der Schulungsreihe nach vorheriger Anmeldung eine kostenlose Betreuungsgruppe angeboten, um pfl egenden Angehörigen von Alzheimer-Kranken die Teilnahme zu ermöglichen. Die Schu-lungsreihe wird unterstützt von der AOK Rhein-Neckar Oden-wald und der VHS-Schwetzingen.Nähere Infos und Anmeldung in der Pro Seniore Residenz Brühl Telefon: 858-09.

Erste-Hilfe-Kurse der Schwetzinger Malteser

Eine Kernaufgabe der Schwetzinger Malteser ist die Ausbildung in Erster Hilfe, die dazu befähigen soll, bei Unfällen und plötzli-chen Erkrankungen schnell Hilfe zu leisten und damit Leben und Gesundheit von Angehörigen, Kindern, Freunden, Arbeitskolle-gen erhalten und sichern zu können. Für die verschiedenen Bedürfnisse unterschiedlicher Perso-nengruppen bieten die Malteser ein umfassendes Spektrum an Kursen. Unter www.malteser-kurse.de können Sie sich zu diesen Kursen online anmelden. Unsere nächsten Termine: Erste-Hilfe-Grundkurs: 17. + 18.09.2011, 19. + 20.11.2011Erste-Hilfe-Training: 08.10.2011, 10.12.2011 Die Erste-Hilfe-Kurse fi nden in den Räumen der Fahrschule Traut GmbH, Berliner Straße 17 in Schwetzingen statt.Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter [email protected] zur Verfügung.

Akademie für Ältere

Veranstaltungen vom 19. September bis 23. September 2011Montag, 19. September11:00 Uhr Bergheimer Straße 76, M.A. Ulrich Röthke Malen mit Licht Diavortrag15:00 Uhr Bergheimer Straße 76, Karsten Schröder Norwegen: Die schönste Seereise der Welt Diavortrag: Hurtigrouten - von Kirkenes nach Bergen

Dienstag, 20. September07:00 Uhr Hbf-HD Informationspavillon, Gerlinde Horsch Vom südlichen Frankreich ins grüne Nordspanien11:00 Uhr Bergheimer Straße 76, Dr. Helmut Haselbeck Die Jahreszeiten - Vortrag und Rezitation, musikalisch begleitet von

Arnold Braun und Gruppe auf dem Keyboard13:30 Uhr Bergheimer Straße 76, Josefi ne Mömken Einführung in das Studium ab 60 Vortrag14:00 Uhr Bergheimer Straße 76, Hans Th. Flory Lebenskunst und Moral14:00 Uhr Bergheimer Straße 76, Werner Laessing, Franz Schupp, Frank Tischer Aktuelle Politik

Mittwoch, 21. September08:45 Uhr Hbf-HD Bahnhofshalle, Hans Wilser Ruinen auf dem Heiligenberg bei Heidelberg13:30 Uhr Bergheimer Straße 76, Dr. Jörg Schadt Erfurt - Bedeutung der Stadt in Geschichte und

Gegenwart13:45 Uhr Bergheimer Straße 76, Ute Diesbach Besuch des FriedWaldes Dudenhofen bei Speyer

Anmeldung erforderlich

14:00 Uhr Bergheimer Straße 76, Dr. Wedigo Orlowsky

Rechtsgespräch

15:00 Uhr Bergheimer Straße 76, Karsten Schröder

Norwegen: Die schönste Seereise der Welt

Einführung und 1. Vorbesprechung zur Reise

15:00 Uhr Bergheimer Straße 76, Dr. Ingrid Zundel

Was ist Produktivität im Alter?

Vortrag

15:30 Uhr Bergheimer Straße 76, Dr. Rolf-Dieter Wirsching

Streifzüge durch eine faszinierende Wissenschaft

Donnerstag, 22. September

08:40 Uhr Hbf-HD Bahnhofshalle, Horst Karl Kunz

Wilhelmsfeld

08:40 Uhr HSB-Pavillon HD Bismarckplatz, Klaus Ihrig, Helma Ihrig

Odenwaldwanderung

09:45 Uhr Hbf-HD Bahnhofshalle, Werner Kolb

Fürth im Odenwald

13:30 Uhr Bergheimer Straße 76, Karsten Schröder

Weihnachtsreise ins Markgräfl erland nach

Badenweiler

Vorbesprechung der Reise

14:30 Uhr Kamera, HD Brückenstraße 26,

Das Labyrinth der Wörter

Eintrittspreis für Mitglieder der Akademie für

Ältere e.V.: 4,50 €

15:00 Uhr Bergheimer Straße 76, Prof. Dr. Wolfgang Huber

Hirnabbauprozesse und Schadstoffbelastung

Vortrag

Freitag, 23. September

07:50 Uhr Hbf-HD Bahnhofshalle, Eberhard Göhler

Kirchheimbolanden/Donnersbergkreis

09:00 Uhr Hbf-HD Bahnhofshalle, Karl Schottner

Im Überwald.

Bei Rückfragen rufen Sie bitte bei der Akademie für Ältere unter Tel. 06221/9750-0 an!

Internet: www.akademie-fuer-aeltere.de

Wollen Sie Kontaktperson für die Akademie für Ältere Heidel-berg in Ihrer Gemeinde werden? Dann rufen Sie 06221/975010, Herrn Gressler, Akademie für Ältere Heidelberg, oder Herrn Edwin F. Schreyer Tel. 06224/92076 an.

Akademie-Schrift: Wenn Sie noch kein Mitglied der Akademie für Ältere Heidelberg sind, erhalten Sie die aktuelle Akademie-Schrift im Rathaus. Finden Sie dort kein Exemplar, rufen Sie bitte unter 06221/97500 an.

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Oftersheim

Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlaut-barungen und Mitteilungen: Bürgermeister Baust o.V.i.A.

Verantwortlich für den Anzeigenteil und für „Was sonst noch in-teressiert“: Klaus Nussbaum, 68784 St. Leon-Rot

Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, 68784 St. Leon-Rot, Postfach 6584, Opelstraße 29, Telefon 06227/873-0, Fax 06227/873-190, Internet: www.nussbaum-slr.de.

Anzeigenannahme: K. NUSSBAUM Vertriebs GmbH im Auftrag der NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227/5449-0, Fax 06227/5449-1190, Internet: www.knvertrieb.de.

Zuständig für die Zustellung: Fa. G.S. Vertriebs GmbH,Opelstraße 1, 68789 St. Leon-Rot, Telefon 06227/35828-30,E-Mail: [email protected], Internet: www.gsvertrieb.de

Die und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.

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38 Nummer 37Freitag, 16. September 2011

Schwe ingen. (wlr). Schwe ingens Unternehmen sind mit vielem in der Stadt, vor allem ihrem guten Image, durchaus zufrieden, so das Ergebnis einer Befragung der Mi elstädte im Frühjahr seitens der IHK und der Stadt, an der sich leider nur 42 d.h. knapp 12 % der angeschriebenen Betriebe beteiligt haben. Schwe ingen gilt insbesondere als „wohnlich“, „zentral“, „heimatver-bunden“, aber auch „familienfreundlich“ und „zukunftsorientiert“. Positive Stimmen gab es z.B. für die Nähe zu Absa märkten und Kundennähe, die überörtliche Erreichbarkeit, das Schulange-bot und das gute Kultur- und Freizeitangebot.

Es gab aber auch Wünsche und Kritik, z.B. was die Standortkri-terien wie gewerbliche Erwei-terungs ächen, aber auch das recht teure Miet- und Grund-stückspreisniveau in der Stadt angehen. Eine gewisse Unzu-friedenheit wurde in Teilberei-chen gegenüber der Stadtver-waltung sichtbar, insbesonde-re was die Höhe der städtischen Abgaben angeht.

Gutes Image

Dies ist kein Wunder, ging der Umfrage doch die 2011 erfolg-te Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer direkt voraus. Damit korrespondiert, dass die Unternehmer sich insgesamt auch ein o eneres Ohr der Ver-waltung für Wirtschaftsfragen

und bessere Begründung von Entscheidungen wünschen. Hier gibt es also für die Stadt ingesamt noch Ansa punkte für Verbesserungen. „Natür-lich freuen wir uns über das allgemein gute Image der Stadt, die sich einmal mehr als guter Standort für Unternehmen behauptet und gerade bei den Rahmenbedingungen glänzt. Nicht zule t die bevorstehen-de Ansiedelung des Logistik-zentrums der Fa. Decathlon zeigt, das wir auf dem richti-gen Weg sind. Andererseits greifen wir auch die von den Befragten ange-brachte Kritik dankbar auf und arbeiten daran, die Betreu-ung der ansässigen Unterneh-men voranzubringen. Auch wenn sich Erleichterungen

bei den kommunalen Steu-ern angesichts von drei Milli-onen Euro neuer Schulden der Stadt allein in diesem Jahr nur schwer umse en lassen, so wollen wir doch künftig noch engeren Kontakt halten und

z.B. noch besser erklären, was wir mit den zusä lichen Gel-dern machen“, sagte Ober-bürgermeister Dr. René Pöltl. So werde man im Herbst erst-mals einen „Newsle er Wirt-schaft“ an die Betriebe senden, der über alle wichtigen Projek-te, Verfahren und Ansprech-partner informieren soll. Eben-so wolle man in der Frage der amerikanischen Konversions- ächen in einen guten Dialog

mit der Bevölkerung und den Betrieben eintreten. Intensiv überlege man auch, wie man einzelne Prozesse noch besser auf die Wirtschaft zuschneiden könne.

IHK und Stadt Schwetzingen fragen die Bürger

Unternehmensbefragung zum Standort Schwetzingen

Bei einer Umfrage gaben die Schwetzinger Bürger ihre Meinung ab Foto: archiv

(pr). Knapp über dem Durch-schni liegt der Rhein-Neckar-Kreis, was die unge-bundene Kau raft seiner Einwohnerinnen und Ein-wohner im Jahr 2009 betri t. Landesweit standen rechne-risch jedem Baden-Wür em-berger 15.370 Euro zur Ver-fügung, jedem Landkreisein-wohner 15.480. Spi enreiter dieser Tabelle, die das Sta-tistische Landesamt Baden-Wür emberg kürzlich ver-

ö entlicht hat, ist der Stadt-kreis Baden-Baden mit 22.950 Euro pro Kopf. Die Region Rhein-Neckar in Baden-Würt-temberg - mit den Stadtkrei-sen Heidelberg (14.750 Euro pro Kopf) und Mannheim (12.360 Euro pro Kopf) sowie dem Neckar-Odenwald-Kreis (13.610 Euro pro Kopf) und Rhein-Neckar-Kreis - kommt auf eine durchschni liche Kau raft von 14.290 Euro je Einwohner. Als Region mit

der größten Kau raft erweist sich landesweit die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, zu der der Schwarzwald-Baar-Kreis und der Landkreis Tu lingen gehören, mit 16.620 Euro. Am unteren Ende ndet sich die Region Hochrhein-Bodensee mit den Landkrei-sen Konstanz, Lörrach und Waldshut mit 13.790 Euro pro Kopf.Das Statistische Landes-amt de niert „ungebundene Kau raft“ als einen Nähe-rungswert für das frei ver-fügbare Einkommen, das für Konsumzwecke ausgegeben

wird. Kau raft der Bevölke-rung ist nicht zu verwechseln mit der Kau raft des Geldes.

Wirtschaft im Rhein-Neckar-Kreis

Kaufkraft ist über dem Durchschnitt


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