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2006 - 1 AIDS in der Arbeitswelt Imke Schmieta Niedersächsische AIDS-Hilfe.

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AIDS in der ArbeitsweltAIDS in der Arbeitswelt

Imke SchmietaImke Schmieta

Niedersächsische AIDS-HilfeNiedersächsische AIDS-Hilfe

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Arbeitsrecht:Arbeitsrecht: Neueinstellungen Neueinstellungen

NichtNicht zulässig: zulässig:Abfrage einer HIV-InfektionAbfrage einer HIV-Infektion

ZulässigZulässig: : - bestehende Aids-Erkrankung? - bestehende Aids-Erkrankung? (Vollbild)(Vollbild)

- Einstellungsuntersuchung - Einstellungsuntersuchung (HIV-Test ist freiwillig)(HIV-Test ist freiwillig)

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Arbeitsrechtliche GrundlagenArbeitsrechtliche Grundlagen

Kriterien von Kriterien von Einstellungsuntersuchungen:Einstellungsuntersuchungen:

- - EignungEignung - - ArbeitsfähigkeitArbeitsfähigkeit

- - GefährdungGefährdung für KollegInnen für KollegInnen

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Arbeitsrechtliche GrundlagenArbeitsrechtliche Grundlagen

Eignung:Eignung:Infektion hat keinen EinflussInfektion hat keinen Einfluss

ArbeitsfähigkeitArbeitsfähigkeitWenig Einfluss: PrognoseWenig Einfluss: Prognose bezogen auf den bezogen auf den Zeitraum nach ArbeitsaufnahmeZeitraum nach Arbeitsaufnahme

„„Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Arbeitnehmer, die während ihres gesamten Arbeitnehmer, die während ihres gesamten Arbeitslebens gesund sind.“ W. PlesmannArbeitslebens gesund sind.“ W. Plesmann

Gefährdung für andere:Gefährdung für andere:Wenig Einfluss: evt. abhängig von Tätigkeit Wenig Einfluss: evt. abhängig von Tätigkeit (Einhaltung der Hygienevorschriften)(Einhaltung der Hygienevorschriften)

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Arbeitsrechtliche GrundlagenArbeitsrechtliche Grundlagen

Ziel / Ergebnis von Ziel / Ergebnis von Einstellungsuntersuchungen:Einstellungsuntersuchungen:

- geeignet oder nicht geeignet -- geeignet oder nicht geeignet -

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Arbeitsrechtliche Grundlagen:Arbeitsrechtliche Grundlagen:

HIV-TestHIV-Test

Laut Bundesanstalt für Arbeit gibt Laut Bundesanstalt für Arbeit gibt es es keinenkeinen Beruf, bei dem ein HIV- Beruf, bei dem ein HIV-Test verlangt wird. Test verlangt wird. Ausnahme: Beamte Ausnahme: Beamte (nach Ermessen)(nach Ermessen)

Es besteht kein rechtlicher Es besteht kein rechtlicher Hintergrund zu einem HIV-Test.Hintergrund zu einem HIV-Test.

Freiwilliger Test: Befund darf Freiwilliger Test: Befund darf nichtnicht mitgeteilt werden mitgeteilt werden (Schweigepflicht).(Schweigepflicht).

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Arbeitsrechtliche GrundlagenArbeitsrechtliche Grundlagen

Fazit: Fazit:

Positive haben das Recht, die Positive haben das Recht, die Infektion zu verschweigen. Infektion zu verschweigen.

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ArbeitsweltArbeitswelt

Verlängerte Lebens- und Arbeitszeit für Verlängerte Lebens- und Arbeitszeit für Infizierte durch TherapienInfizierte durch Therapien

Seit Ende der 90er Jahre verstärkte Beratung Seit Ende der 90er Jahre verstärkte Beratung zum Wiedereinstieg Positiver ins Berufslebenzum Wiedereinstieg Positiver ins Berufsleben

Ca. 50% der Positiven in Dtl. arbeiten Ca. 50% der Positiven in Dtl. arbeiten (Schätzung Krey/Link-UP-Arbeitgeberinitiative)(Schätzung Krey/Link-UP-Arbeitgeberinitiative)

Studie: 233 TN, davon Erwerbstätige 42,6%. Studie: 233 TN, davon Erwerbstätige 42,6%. Nichterwerbstätige: 57,4 %. Von ihnen gaben Nichterwerbstätige: 57,4 %. Von ihnen gaben mehr als ¾ an, wieder arbeiten zu wollen mehr als ¾ an, wieder arbeiten zu wollen (1998, AIDS & Arbeit, Berlin)(1998, AIDS & Arbeit, Berlin)

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ArbeitsweltArbeitswelt

Zahlen zu HIV/AIDS bedingten Arbeitsunfähigkeitstagen:34 Tage bei den Männern und 28 Tage bei den Frauen

Die Dauer hat sich nach Etablierung

verbesserter Therapien deutlich verkürzt. (Pflichtmitglieder der AOK zum Stichtag 1.7.2004 = ca. 33 % in der gesetzlichen Krankenversicherung).

Stand: chronische Krankheit Stand: chronische Krankheit

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Arbeitswelt: TendenzenArbeitswelt: Tendenzen

… „… „im Wandel zu einer Gesellschaft des im Wandel zu einer Gesellschaft des langen Lebens“langen Lebens“Im Gesundheitswesen entwickelter Begriff für „Überalterung“.

Schätzungsweise sind 40% der Bevölkerung in Schätzungsweise sind 40% der Bevölkerung in Dtl. chronisch krankDtl. chronisch krank

Schwankungen der Leistungen Schwankungen der Leistungen

Änderungsbedarf (Wiedereinstieg/Erhalt):

- Flexibilität der Arbeitsmöglichkeiten - Flexibilität der Arbeitsmöglichkeiten

- Vielfältige und differenzierte- Vielfältige und differenzierte Qualifizierungsmöglichkeiten Qualifizierungsmöglichkeiten

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ArbeitsweltArbeitswelt

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Arbeitswelt: TendenzenArbeitswelt: Tendenzen

www.ep-link-up.de

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Arbeitswelt: ProblemeArbeitswelt: Probleme

Die meisten Erwerbstätigen Die meisten Erwerbstätigen verschweigen ihre Infektionverschweigen ihre Infektion

Hidden disabilities erleichtern es Hidden disabilities erleichtern es langjähriglangjährig

Weiterhin:Weiterhin:irrationale Infektionsängsteirrationale Infektionsängsteim Kollegium, geprägt vom Bild des im Kollegium, geprägt vom Bild des AIDS-Kranken („Positive nicht AIDS-Kranken („Positive nicht gängig“) gängig“)

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Arbeitswelt: ProblemeArbeitswelt: Probleme

„„HIV ist kein Kündigungsgrund. HIV ist kein Kündigungsgrund. Aber ein Grund zum Kündigen.“ Aber ein Grund zum Kündigen.“ (Zitat)(Zitat)

Heimlichkeit macht krank. Heimlichkeit macht krank.

Änderungsbedarf:Änderungsbedarf:Um offen positiv leben zu können, Um offen positiv leben zu können, braucht es Aufklärungskampagnen braucht es Aufklärungskampagnen in der Arbeitswelt (AG)in der Arbeitswelt (AG)

Leitfaden der IAO umsetzenLeitfaden der IAO umsetzen

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Arbeitswelt: HARTZ IV + VArbeitswelt: HARTZ IV + V

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Arbeitswelt: HARTZ IV + VArbeitswelt: HARTZ IV + V

Wir sind von den Krankenkassen darauf hingewiesen worden, dass selbst Koma-Kranke für arbeitsfähig erklärt wurden oder auch Aids- und Suchtkranke.“ 02/2005

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Arbeitswelt: HARTZ IV + VArbeitswelt: HARTZ IV + V

ErwerbsfähigErwerbsfähig (§ 8 Abs. 1 SGB II) ist, (§ 8 Abs. 1 SGB II) ist,

wer nicht wegen Krankheit oder wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung gegenwärtig oder auf Behinderung gegenwärtig oder auf absehbare Zeit (6 Monate) absehbare Zeit (6 Monate) außerstande ist, unter den üblichen außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, zusammenhängend Arbeitsmarktes, zusammenhängend mindestens drei Stunden täglich mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähigerwerbsfähig zu sein. zu sein.

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Nicht-ArbeitsweltNicht-Arbeitswelt

Hartz IV: Keine Arbeit für HIV-Infizierte?Hartz IV: Keine Arbeit für HIV-Infizierte?

Das behauptet zumindest der Kölner Rechtsanwalt Jakob Hösl. Das behauptet zumindest der Kölner Rechtsanwalt Jakob Hösl. Nach seiner Ansicht haben HIV-Infizierte mit Hartz IV noch Nach seiner Ansicht haben HIV-Infizierte mit Hartz IV noch weitaus weniger Chancen einen Arbeitsplatz zu finden als weitaus weniger Chancen einen Arbeitsplatz zu finden als vorher.vorher.

Das Problem liege darin, dass die Arbeitsagenturen nun für die Das Problem liege darin, dass die Arbeitsagenturen nun für die Arbeitsvermittlung und die Leistungsgewährleistung zuständig Arbeitsvermittlung und die Leistungsgewährleistung zuständig sein. sein. Sobald ein HIV-Infizierter seine Zuschüsse beantragt, Sobald ein HIV-Infizierter seine Zuschüsse beantragt, würde der Arbeitsvermittler von der Erkrankung erfahren, würde der Arbeitsvermittler von der Erkrankung erfahren, so Hösl.so Hösl.

Entlarvte ErkrankteEntlarvte Erkrankte hätten allerdings auf dem deutschen hätten allerdings auf dem deutschen Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt kaum eine Chance, wodurch der Vermittler kaum eine Chance, wodurch der Vermittler seine Bemühungen nicht mit vollem Einsatz weiterführen seine Bemühungen nicht mit vollem Einsatz weiterführen werdewerde, so der Kölner Anwalt weiter., so der Kölner Anwalt weiter.

    Quelle: Quelle:  www.aerztezeitung.dewww.aerztezeitung.de , , 03.12.04 22:1203.12.04 22:12   |   Visits:   |   Visits: 554554   |     |  

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Nicht-Arbeitswelt: ProblemeNicht-Arbeitswelt: Probleme

Fehlinformationen / falsche Fehlinformationen / falsche Beratung durch ARGE-Beratung durch ARGE-Mitarbeiter (z.B. Angabe der Mitarbeiter (z.B. Angabe der Infektion beim AG)Infektion beim AG)

Rückgang / Verzicht auf Rückgang / Verzicht auf MehrbedarfeMehrbedarfe

Erstes „Zwangsouting“Erstes „Zwangsouting“

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Nicht-ArbeitsweltNicht-Arbeitswelt

Gutachten sollten grundsätzlich beim Gutachten sollten grundsätzlich beim med. Dienst verbleiben, keine Diagnose med. Dienst verbleiben, keine Diagnose an die Sachbearbeiteran die Sachbearbeiter(Mehrbedarfe, Rehamaßnahmen)(Mehrbedarfe, Rehamaßnahmen)

alle Sachbearbeiter haben dtl.-weit Zugriff alle Sachbearbeiter haben dtl.-weit Zugriff auf interne Datenmasken (interne fast auf interne Datenmasken (interne fast identisch mit externer Datenmaske > identisch mit externer Datenmaske > Verwechlungsgefahr)Verwechlungsgefahr)

Sachbearbeiter maßen sich Diagnose anSachbearbeiter maßen sich Diagnose an

Insgesamt ein Aufweichen der DatenInsgesamt ein Aufweichen der Daten

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Nicht-ArbeitsweltNicht-Arbeitswelt

Die Sachbearbeiter haben Die Sachbearbeiter haben Freiheiten bei den Förderungen Freiheiten bei den Förderungen (von – bis-Leistungen)(von – bis-Leistungen)

Beobachtung der AH: Beobachtung der AH: keine Fortbildungsmaßnahmen keine Fortbildungsmaßnahmen (z.B. Bildungsgutscheine o.a.)(z.B. Bildungsgutscheine o.a.)

09/2006: Die Bundesagentur für 09/2006: Die Bundesagentur für Arbeit weist einen Überschuss von Arbeit weist einen Überschuss von 8,8 bis 9,6 Milliarden Euro aus8,8 bis 9,6 Milliarden Euro aus

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Nicht-ArbeitsweltNicht-Arbeitswelt

„Gezielter Einsatz der Gezielter Einsatz der Förderleistungen begrenzt Förderleistungen begrenzt MittelausschöpfungMittelausschöpfung

Die Ist-Ausgaben im Eingliederungstitel belaufen sich am Ende des ersten Halbjahres 2006 auf 1,1 Mrd. €, 520 Mio. € bzw. 32 % weniger als geplant.

Die Abweichungsquoten in den einzelnen Monaten zeigen nur geringe Veränderungen. Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass nach Implementierung der Handlungsprogramme bei Auswahl und Einsatz der Förderleistungen in den Agenturen für Arbeit inzwischen wesentlich stärker qualitätsgesichert – entsprechend den Bedürfnissen der Kundengruppen – vorgegangen wird.“ aus: Quartalsbericht 02/2006 der BA

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Nicht-ArbeitsweltNicht-Arbeitswelt

Absicherung im Alter als Erwerbslose:Absicherung im Alter als Erwerbslose:

Beiträge zur SozialversicherungBeiträge zur Sozialversicherung (§ 26 SGB II): (§ 26 SGB II):

zur Krankenversicherung (122,39 €/Monat)zur Krankenversicherung (122,39 €/Monat)

zur Pflegeversicherung (14,86 €/Monat)zur Pflegeversicherung (14,86 €/Monat)

zur zur RentenversicherungRentenversicherung (78,00 €/Monat) (78,00 €/Monat)

(wird ab 1.1.2007 auf 40,00 € (wird ab 1.1.2007 auf 40,00 € reduziertreduziert))

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Nicht-ArbeitsweltNicht-Arbeitswelt

Forderungen:Forderungen:

Sachliche Information der Sachliche Information der ARGE-Mitarbeiter ARGE-Mitarbeiter (Stellenleitung) über HIV/AIDS(Stellenleitung) über HIV/AIDS

Fortbildung des med. Dienstes Fortbildung des med. Dienstes über das Krankheitsbild von über das Krankheitsbild von HIV/AIDSHIV/AIDS

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AIDS in der AIDS in der ArbeitsweltArbeitswelt

Mehr Teilhabe an der Mehr Teilhabe an der Arbeitswelt für Menschen mit Arbeitswelt für Menschen mit HIV und AIDSHIV und AIDS

Mehr Möglichkeiten, offen Mehr Möglichkeiten, offen positiv zu leben – auch in der positiv zu leben – auch in der Arbeitswelt Arbeitswelt

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AIDS in der AIDS in der ArbeitsweltArbeitswelt


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